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Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching Sitzungsniederschrift Körperschaft, Gremium: Gemeinde Unterhaching Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 06. Sitzung am: 15.09.2020 Sitzungsort: Rathausplatz 7, Unterhaching Sitzungsraum: Großer Sitzungssaal, Rathaus Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:38 Uhr Öffentlicher Teil der Sitzung Das Ergebnis der Beratungen ergibt sich aus dem beigefügten Protokoll. I. Tagesordnung siehe beiliegende Tagesordnung! II. Feststellung der Beschlussfähigkeit Zahl der Mitglieder des Gremiums: überhaupt: 15 ordnungsgemäß geladen: 14 anwesend: 15 stimmberechtigt: 15 entschuldigt: 0 unentschuldigt: 0 Namen der anwesenden und abwesenden Mitglieder des Gremiums: siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis! Das Gremium ist beschlussfähig, da sämtliche Mitglieder geladen sind, die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Die Ladung war ordnungsgemäß entsprechend der Geschäftsordnung am 09.09.2020 mittels Amtsboten durch den Ersten Bürgermeister Wolfgang Panzer erfolgt. III. Öffentliche Bekanntgabe der Sitzung (Art. 52 GO) Zeitpunkt und Ort der Sitzung wurden unter Angabe der Tagesordnung am 09.09.2020 ortsüblich durch gemeindliche Anschlagstafeln bekannt gemacht.

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Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching

Sitzungsniederschrift

Körperschaft, Gremium: Gemeinde Unterhaching Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss

06. Sitzung am: 15.09.2020 Sitzungsort: Rathausplatz 7, Unterhaching

Sitzungsraum: Großer Sitzungssaal, Rathaus Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr

Sitzungsende: 20:38 Uhr

Öffentlicher Teil der Sitzung

Das Ergebnis der Beratungen ergibt sich aus dem beigefügten Protokoll.

I. Tagesordnung siehe beiliegende Tagesordnung!

II. Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zahl der Mitglieder des Gremiums:

überhaupt: 15 ordnungsgemäß geladen: 14

anwesend: 15 stimmberechtigt: 15

entschuldigt: 0 unentschuldigt: 0

Namen der anwesenden und abwesenden Mitglieder des Gremiums: siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis!

Das Gremium ist beschlussfähig, da sämtliche Mitglieder geladen sind, die Mehrheit anwesend und stimmberechtigt ist. Die Ladung war ordnungsgemäß entsprechend der Geschäftsordnung am 09.09.2020 mittels Amtsboten durch den Ersten Bürgermeister Wolfgang Panzer erfolgt.

III. Öffentliche Bekanntgabe der Sitzung (Art. 52 GO)

Zeitpunkt und Ort der Sitzung wurden unter Angabe der Tagesordnung am 09.09.2020 ortsüblich durch gemeindliche Anschlagstafeln bekannt gemacht.

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IV. Feststellungen über den Verlauf der Sitzung Zeitweilige Abwesenheit und Besonderheiten zu einzelnen Beschlüssen (z. B. Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO): siehe Protokoll!

Weitere Bemerkungen: Keine

Abdruck an Fraktionen gegeben am _____________

Genehmigt durch den Gemeinderat in der Sitzung vom ________

Vorsitzender : ________________________________________________ Wolfgang Panzer Erster Bürgermeister Schriftführer : ________________________________________________ Dylan Kurras Gemeinderäte SPD : ________________________________________________ CSU : ________________________________________________ FWU : ________________________________________________ GRÜNE : ________________________________________________ FDP : ________________________________________________

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Gemeinde Unterhaching Zentraler Sitzungsdienst

T e i l n e h m e r v e r z e i c h n i s

Körperschaft Gemeinde Unterhaching Gremium Bau-, Umwelt- und

Ortsentwicklungsausschuss

Sitzung am Dienstag, 15.09.2020 Sitzungsort Rathausplatz 7, Unterhaching Sitzungsraum Großer Sitzungssaal, Rathaus Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 20:38 Uhr

Stimmberechtigte

Wolfgang Panzer

Vorsitzender anwesend

Beate Gsänger

BA-Mitglied anwesend

Stefan König

BA-Mitglied anwesend

Max Heiland wurde vertreten durch Karbaumer, Eva

BA-Mitglied vertreten

Eva Karbaumer in Vertretung von Heiland, Max

BA-Mitglied anwesend

Emil Salzeder

BA-Mitglied anwesend ab 18:02 Uhr

Franz Felzmann

BA-Mitglied anwesend

Korbinian Rausch

BA-Mitglied anwesend

Anton Schrobenhauser jr.

BA-Mitglied anwesend

Heike Schwarz

BA-Mitglied anwesend

Dr. Harald Nottmeyer

BA-Mitglied anwesend

Sebastian Ruppert

BA-Mitglied anwesend

Dieter Senninger

BA-Mitglied anwesend

Julia Mittermeier

BA-Mitglied anwesend

Gertraud Schubert

BA-Mitglied anwesend

Bernard Maidment

BA-Mitglied Anwesend ab 18:05 Uhr

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Gemeinde Unterhaching Zentraler Sitzungsdienst

T A G E S O R D N U N G

Gremium Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss Gemeinde Unterhaching

Sitzung am Dienstag, 15.09.2020 Sitzungsort Rathausplatz 7, Unterhaching Sitzungsraum Großer Sitzungssaal, Rathaus Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 20:38 Uhr

öffentlich beschließend 01 Sonstige Bausache;

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Namensgebung und Widmung eines Geh- und Radweges östlich der S-Bahnlinie München – Deisenhofen bis zur Gemeindegrenze zu Taufkirchen

B

02 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Namensgebung und Widmung eines Geh- und Radweges im Bereich der Rathausstraße und dem Deisenhofener Weg

B

03 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umbenennung von öffentlichen Feld- und Waldwegen Grimmerweg und Oberweg im Grimmland ab dem Postweg bis zur Gemeindegrenze zu Taufkirchen

B

04 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umbenennung und Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges westlich des Grünwalder Weges

B

05 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines Teilstücks der Isartalstraße zu einer Ortsstraße

B

06 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines Geh- und Radweges im Bereich der Hauptstraße / Utzweg

B

07 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges Burgmaierweg, Teilfläche aus FlNr. 986 südlich des Landschaftsparks

B

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08 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges im Grimmland, Angerweg, Teilfläche aus FlNr. 251

B

09 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges an der Jägerstraße, FlNr. 507/8

B

10 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges zwischen der Albert-Schweitzer-Straße und der Münchner Straße, Farnweg, jeweils Teilfläche aus FlNr. 524/135

B

11 Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen im Landschaftspark „Hachinger Tal“ östlich der Autobahn A 8

B

12 Ortsentwicklungsplanung, Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes, Ergebnis der Zustandsprüfung der ortsbild-prägenden Kastanien

B

öffentlich vorberatend 13 Ortsentwicklungsplanung;

Umplanung der Hauptstraße zwischen dem S-Bahnhof und der Schulstraße – Grundsatzbeschluss

V

14 Ortsentwicklungsplanung; Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet Unterhaching

V

15 Ortsentwicklungsplanung; Neuplanung und Verbesserung der Zugangssituation zu den Kinderbetreuungseinrichtungen an der Biberger Straße, FlurNrn. 769/3, 769 inkl. Neubau Wertstoffsammelstelle und Abfalltonnenhaus, überdachter Radabstellplätze und KfZ-Stellplätzen – Genehmigung Entwurf und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

V

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TOP 1 Nummer 20/0145 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63112-17

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Namensgebung und Widmung eines Geh- und Radweges östlich der S-Bahnlinie München – Deisenhofen bis zur Gemeindegrenze zu Taufkirchen Sach- und Rechtslage: Das zu benennende und zu widmende Wegestück entlang der S-Bahn wurde bislang noch nicht im Straßen- und Bestandsverzeichnis für die beschränkt-öffentlichen Wege der Gemeinde Unterhaching aufgenommen Art. 3 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 BayStrWG). Es handelt sich hierbei um den bestehenden Weg der abzweigend vom Staatlichen Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching in südlicher Richtung bis zur Gemeindegrenze Taufkirchen (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt) führt. Dieser Weg muss noch namentlich benannt und zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet werden (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Der gemeindliche Heimatpfleger, Herr Günter Staudter, hat für diesen Weg den Namen „Hochuferweg“ vorgeschlagen. Herr Staudter wird in der Sitzung den Namensvorschlag ausführlich erläutern und begründen. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3) und Herr Staudter (Heimatpfleger) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. GR König möchte wissen, was sich durch eine Widmung in finanzieller und rechtlicher Hinsicht für die Gemeinde ändere. Herr Franke erklärt, öffentliche Wege seien aus rechtlichen Gründen, wegen der Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht zu widmen. Für die Bürgerinnen und Bürger finde keine merkbare Veränderung statt. GR Ruppert dankt Herr Staudter für seine Ausführungen. Er schlägt den Namen „Hachinger-Tal-Weg“ vor, da es sich hierbei um den Verbindungweg des Hachinger Tals bis nach Deisenhofen handle. GRin Schubert findet den vorgeschlagenen Namen des Heimatpflegers sinnvoll, schlägt jedoch die bayerische Variante „Hochleitn-Weg“ vor. GR Felzmann dankt Herr Staudter für seine Vorarbeit. Das Gelände sei hoch gelegen, weshalb er mit dem vorgeschlagenen Namen einverstanden sei. GR Dr. Nottmeyer findet den Vorschlag des Heimatpflegers ebenfalls nicht abwegig. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: 1. Der bisher namenlose Weg, östlich der S-Bahnlinie München – Deisenhofen erhält den

Namen „Hochuferweg“. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 10 Nein-Stimmen : 5

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2. Der Hochuferweg, bestehend aus den Flurnummern 269/1, 265/1, 260/1, einer Teilfläche aus FlNr. 251 und der FlNr. 447/26 Anfangspunkt: abzweigend des vom Staatlichen Lise-Meitner-Gymnasium

verlaufenden Geh- und Radweg in südlicher Richtung

Endpunkt: nach ca. 687 m endend an der Gemeindegrenze zu Taufkirchen

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

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TOP 2 Nummer 20/0148 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63112-69

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Namensgebung und Widmung eines Geh- und Radweges im Bereich der Rathausstraße und dem Deisenhofener Weg Sach- und Rechtslage:

Die Überprüfung der Straßen- und Bestandsverzeichnisse hat ergeben, dass ein Weg zwischen der Rathausstraße

und dem Deisenhofener Weg zur S-Bahnlinie bisher nicht im Verzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege

aufgenommen wurde (Art. 3 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 BayStrWG). Es handelt sich hierbei um einen in alten Flurkarten

als „Scheilweg“ benannten nicht gewidmeten Weg (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt). Ein Beschluss zur o.

gen. Namensgebung ist jedoch zu keinem Zeitpunkt ergangen. Der nun zu benennende und zu widmende Weg ist

ausgebaut und bereits als Geh- und Radweg beschildert. Auf Vorschlag des gemeindlichen Heimatpflegers soll dieser

nach Rudolf Felzmann benannt werden. Herr Rudolf Felzmann wurde 1915 in München geboren und hat seit 1918 in

Unterhaching gelebt. Wie erinnerlich, war Herr Rudolf Felzmann von 1965 bis 1984 Mitglied im Gemeinderat sowie seit

1981 Heimatpfleger der Gemeinde Unterhaching und Mitglied des Umweltbeirates. Ebenso sind u. a. in den Jahren

1983 und 1988 zwei Heimatbücher über die Geschichte Unterhachings erschienen. Herr Rudolf Felzmann wurde für

seine Verdienste im Jahr 1983 mit der Bürgermedaille mit Ehrennadel in Gold der Gemeinde Unterhaching

ausgezeichnet sowie im Jahr 1990 zum Ehrenbürger der Gemeinde Unterhaching ernannt. Der Ehrenbürger der

Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben.

BM Panzer, Herr Franke (Referat 3) und Herr Staudter (Heimatpfleger) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung.

Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergehen folgende

Beschluss:

1. Der bisher namenlose Weg, FlNr. 426/6 zwischen der Rathausstraße und dem Deisenhofener Weg wird nach

Rudolf Felzmann benannt.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

2. Der Rudolf-Felzmann-Weg, FlNr. 426/6

Anfangspunkt: abzweigend von der Rathausstraße in östlicher Richtung

Endpunkt: nach 52 m endend an der Westseite des Deisenhofener Weg

zum Bahnsteig an der Bahnlinie München - Deisenhofen

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer

wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching.

Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

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TOP 3 Nummer 20/0143 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63114-5

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umbenennung von öffentlichen Feld- und Waldwegen Grimmerweg und Oberweg im Grimmland ab dem Postweg bis zur Gemeindegrenze zu Taufkirchen Sach- und Rechtslage: Wie erinnerlich werden in der Gemeinde Unterhaching jeweils eine Ortsstraße und ein öffentlicher Feld- und Waldweg mit dem Namen Grimmerweg und Oberweg geführt. In der Sitzung des Bauausschusses vom 13.01.1987 wurde die Widmung für den öffentlichen Feld- und Waldweg mit dem Namen Grimmerweg, FlNr. 203, 194 und 194/2 beschlossen. Die im Beschluss und der Eintragungsverfügung vom 22.01.1987 aufgenommene FlNr. 203 zeigt sich lt. Kataster dem Oberweg zugehörig. Eine namentliche Trennung der beiden Wegestücke wurde nicht vorgenommen, sodass alle genannten Flurnummern unter dem Namen Grimmerweg gewidmet wurden. Des Weiteren hat sich bei der Überprüfung des Straßen- und Bestandsverzeichnisses für die öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemeinde Unterhaching gezeigt, dass das südlich anschließende Wegestück des Oberweg, FlNr. 203/2 nicht mitgewidmet wurde. Dieses Wegestück wäre in einem weiteren Schritt noch als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Die Verwaltung schlägt daher vor, die öffentlichen Feld- und Waldwege Grimmerweg und Oberweg (in der Planbeilage rot und blau schraffiert dargestellt) umzubenennen und zu vereinheitlichen. Der gemeindliche Heimatpfleger, Herr Günter Staudter, hat hierfür drei Namensvorschläge eingebracht. Die Vorschläge lauten wie folgt:

1. Feldkreuzweg (wegen der beiden Feldkreuze am Weg) 2. Agendaweg (wegen des von der Agenda gepflanzten Eichenbaums) 3. Am Grimmerlandl (als Name aus der alten Flurkarte, die aber einen viel größeren

Bereich als „Grimmland“ geführt hatte) Herr Staudter wird in der Sitzung die Namensvorschläge ausführlich erläutern und begründen. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3) und Herr Staudter (Heimatpfleger) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. GR Rausch empfindet Vorschlag Nummer drei sehr charmant. GR König dankt Herr Staudter für seine Vorarbeit. Er bevorzuge Möglichkeit Nummer 1 GRin Schubert spricht sich für Variante Nummer 2 aus. GR Dr. Nottmeyer stimmt GR Rausch zu. BM Panzer lässt die verschiedenen Vorschläge abstimmen. Abstimmungsergebnis: Feldkreuzweg Ja-Stimmen : 7 Nein-Stimmen : 8

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Abstimmungsergebnis: Agendaweg Ja-Stimmen : 3 Nein-Stimmen : 12 Abstimmungsergebnis: Am Grimmerlandl Ja-Stimmen : 5 Nein-Stimmen : 10 Da keiner der Vorschläge eine Mehrheit erzielt hat, lässt BM Panzer die zwei aussichtsreichsten Vorschläge erneut abstimmen. Abstimmungsergebnis: Feldkreuzweg Ja-Stimmen : 7 Nein-Stimmen : 8 Abstimmungsergebnis: Am Grimmerlandl Ja-Stimmen : 8 Nein-Stimmen : 7 Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Anschließend ergehen folgende Beschlüsse: 1. Die öffentlichen Feld- und Waldwege Grimmerweg und Oberweg (in der Planbeilage rot und

blau schraffiert dargestellt) werden in „Am Grimmerlandl“ umbenannt und vereinheitlicht. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 8 Nein-Stimmen : 7

2. Der Weg „Am Grimmerlandl“, FlNr. 203/2 Anfangspunkt: beginnend von der südlichen Grundstücksgrenze der FlNr. 203

in südlicher Richtung Endpunkt: südliche Gemeindegrenze zu Taufkirchen Widmungsbeschränkung: nur für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung der angrenzenden

landwirtschaftlichen Flächen dienen wird zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Straßenbaulastträger sind die Eigentümer der über diesen Weg erschlossenen Grundstücke. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 11: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 4 Nummer 20/0147 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63114-20

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umbenennung und Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges westlich des Grünwalder Weges Sach- und Rechtslage: Der zu widmende öffentliche Feld- und Waldweg, im Kataster mit der Bezeichnung Postweg, FlNr. 447/12, ist nach Aktenlage nicht im Straßen- und Bestandsverzeichnis der Gemeinde Unterhaching aufgenommen worden (Art. 3 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 BayStrWG). Der Weg befindet sich westlich der S-Bahnlinie München – Deisenhofen und schließt direkt an den gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweg Wirtsweg, FlNr. 421 an. Die Verwaltung schlägt daher vor, das westliche Teilstück des Postwegs, FlNr. 447/12 (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt) in Wirtsweg umzubenennen und mit diesem zu verschmelzen. Der Weg muss noch als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet werden (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: 1. Das westliche Teilstück des Postwegs, FlNr. 447/12 wird in „Wirtsweg“ umbenannt.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

2. Das östliche Teilstück des Wirtswegs, FlNr. 447/12 Anfangspunkt: abzweigend vom Grünwalder Weg in westlicher Richtung

Endpunkt: nach ca. 55 m endend an der östlichen Grundstücksgrenze des westlichen

Teilstücks des Wirtswegs, FlNr. 421 Widmungsbeschränkung: nur für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung der angrenzenden

landwirtschaftlichen Flächen dienen wird zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Straßenbaulastträger sind die Eigentümer der über diesen Weg erschlossenen Grundstücke. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 12: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 5 Nummer 20/0144 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63111-51

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines Teilstücks der Isartalstraße zu einer Ortsstraße

Sach- und Rechtslage:

Das zu widmende Teilstück wurde bereits in der Niederschrift zur Ersterfassung der Isartalstraße vom

06.06.1963 zur Widmung aufgenommen. Die Ersterfassung betrifft die Isartalstraße ab der

Karwendelstraße bis zur östlichen Gemeindegrenze zum Perlacher Forst. Danach wurde nichts weiter

veranlasst. Im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 68/80 Ortsmitte Nord – West der Gemeinde

Unterhaching vom 27.07.1983 wurde ein Teilstück der Isartalstraße (ab der Karwendelstraße in östlicher

Richtung bis zur Einmündung in die Rathausstraße) als verkehrsberuhigte öffentliche Fläche festgesetzt.

In der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Unterhaching vom 03.04.1984 wurde die Widmung

dieses östlichen Teilstücks der Isartalstraße beschlossen. In dem Beschluss wurde u.a. festgehalten, dass

der weitere Verlauf der Isartalstraße (in westlicher Richtung) zu einem späteren Zeitpunkt zur Widmung

vorgelegt wird, da sich die Straßenflächen noch nicht vollständig im Eigentum der Gemeinde Unterhaching

befanden. Die Grundstücksverhandlungen wurden in den darauffolgenden Jahren durchgeführt und

konnten in das Eigentum der Gemeinde Unterhaching übergehen. Eine Widmung dieser Teilflächen wurde

jedoch nicht weiterverfolgt. Des Weiteren wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde

Unterhaching vom 18.07.2007 die erstmalige Herstellung der Isartalstraße im Bereich zwischen der

Einmündung des Scheilweges und dem Perlacher Forst beschlossen. Das insgesamt 800 m lange

Straßenstück ab der Karwendelstraße bis zur Gemeindegrenze am Perlacher Forst ist daher noch öffentlich

zu widmen (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt). Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine

Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, Art. 6 Abs. 1 BayStrWG.

BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergeht folgender

Beschluss

Das Teilstück der Isartalstraße, bestehend aus den FlNrn. 493/19, 496/139, 426/2, 496/236, 425/2, einer

Teilfläche aus FlNr. 425/3 und einer Teilfläche aus FlNr. 425/73

Anfangspunkt: abzweigend von der Karwendelstraße in westlicher Richtung

Endpunkt: nach 800 m endend an der östlichen Grundstücksgrenze am

Perlacher Forst nach der Unterführung der BAB A 995

(Gemeindegrenze Unterhaching)

Widmungsbeschränkung: keine

wird zu einer Ortsstraße gewidmet.

Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching.

Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu

erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 13: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 6 Nummer 20/0142 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63112-68

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines Geh- und Radweges im Bereich der Hauptstraße / Utzweg Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Überprüfung der Straßen- und Bestandsverzeichnisse wurde festgestellt, dass ein Weg im Bereich der Hauptstraße bisher nicht im Verzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege aufgenommen wurde (Art. 3 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 BayStrWG). Es handelt sich um einen in östlicher Richtung verlaufenden, befestigten und als gemeinsamen Geh- und Radweg beschilderten, namenlosen Weg (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt). Der Weg muss noch als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet werden (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergeht folgender Beschluss Der namenlose Weg (Verlängerung Utzweg), bestehend aus der FlNr. 277/2 Anfangspunkt: Am Beginn der Ortsstraße Utzweg in östlicher Richtung Endpunkt: nach 106 m einmündend in die Hauptstraße auf Höhe der Nordseite des

Gebäudes Hauptstraße 42 Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 14: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 7 Nummer 20/0146 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63114-2

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges Burgmaierweg, Teilfläche aus FlNr. 986 südlich des Landschaftsparks Sach- und Rechtslage: Der zu widmende Weg wurde nach Aktenlage bereits im Jahr 1962 im Bestandsverzeichnis für die zu widmenden öffentlichen Feld- und Waldwege aufgenommen. Ein Beschluss zur Namensgebung und Widmung kann nicht mehr festgestellt werden. Überliefert ist, dass Karl Burgmaier u.a. von 1908 /1909 bis 1919 Besitzer der Gast- und Tafernwirtschaft „Zum Kammerloher“ war. Außerdem war Karl Burgmaier Eigentümer des Marxhofes, dieser wurde im Jahr 1924 an den Orden der Barmherzigen Schwestern verkauft. Der bestehende Burgmaierweg, Teilfläche aus FlNr. 986 (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt) muss noch als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet werden (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergeht folgender Beschluss Der Burgmaierweg, Teilfläche aus FlNr. 986

Anfangspunkt: abzweigend vom Straßenbegleitgrün an der Ottobrunner Straße Endpunkt: nach ca. 965 m einmündend in den Landschaftspark Widmungsbeschränkung: nur für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung der angrenzenden

landwirtschaftlichen Flächen dienen wird zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Straßenbaulastträger sind die Eigentümer der über diesen Weg erschlossenen Grundstücke. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 15: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 8 Nummer 20/0149 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63114-1

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges im Grimmland, Angerweg, Teilfläche aus FlNr. 251 Sach- und Rechtslage: Der zu widmende öffentliche Feld- und Waldweg war bis zu seiner Abtrennung im Jahr 1986 Bestandteil des damaligen öffentlichen Feld- und Waldweges Grünwalder Weg westlich und östlich der S-Bahnlinie München - Deisenhofen. Nach Aktenlage wurde nur der westliche Teil des Grünwalder Weg, FlNr. 418 mit Eintragungsverfügung vom 05.06.1962 im Bestandsverzeichnis für die öffentlichen Feld- und Waldwege der Gemeinde Unterhaching aufgenommen. In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.05.1986 wurde die Teilung der Wege und eine Umbenennung des östlichen Teilstücks in Angerweg beschlossen. Der Beschluss zur Umbenennung wurde im Kataster zwar vollzogen, der Weg blieb dennoch ungewidmet. Der bestehende Angerweg, Teilfläche aus FlNr. 251 (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt) muss noch als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet werden (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergeht folgender Beschluss Der Angerweg, Teilfläche aus FlNr. 251

Anfangspunkt: abzweigend von der Tölzer Straße in westlicher Richtung Endpunkt: nach ca. 492 m endend an der östlichen Grundstücksgrenze des

Geh- und Radweges Hochuferweg Widmungsbeschränkung: nur für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung der angrenzenden

landwirtschaftlichen Flächen dienen wird zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Straßenbaulastträger sind die Eigentümer der über diesen Weg erschlossenen Grundstücke. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft . Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen und die Jagdgenossenschaft zu informieren. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 16: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 9 Nummer 20/0150 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63112-71

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges an der Jägerstraße, FlNr. 507/8 Sach- und Rechtslage: Der namenlose Weg befindet sich auf dem gemeindlichen Grundstück in der Jägerstraße, FlNr. 507/8 (in der Planbeilage rot schraffiert dargestellt). Das zu widmende Wegestück wurde noch nicht im Straßen- und Bestandsverzeichnis für die beschränkt-öffentlichen Wege der Gemeinde Unterhaching aufgenommen (Art. 3 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 BayStrWG). Der namenlose Weg muss noch zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet werden (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Aufgrund seiner Beschaffenheit ist er nur für Fußgänger freizugeben. BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergeht folgender Beschluss Der namenlose Weg, an der Jägerstraße FlNr. 507/8 Anfangspunkt: abzweigend von der Jägerstraße in westlicher Richtung Endpunkt: nach ca. 53 m endend am Hochäckerweg im Perlacher Forst Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 17: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 10 Nummer 20/0151 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63112-70

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges zwischen der Albert-Schweitzer-Straße und der Münchner Straße, Farnweg, jeweils Teilfläche aus FlNr. 524/135 Sach- und Rechtslage:

Der Farnweg, jeweils Teilfläche aus FlNr. 524/135 (in der Planbeilage blau und rot schraffiert dargestellt) im Norden

der Gemeinde Unterhaching im Bereich der „Bayersiedlung“ gelegen, ist bereits in einem Vorentwurf des

Bestandsverzeichnisses der zu widmenden Straßen und Wege vom 31.01.1962 als Gehweg aufgenommen worden.

Auch ist der Farnweg im Ortsplan zum Heimatbuch der Gemeinde Unterhaching von 1988 namentlich erwähnt. Nach

Aktenlage wurde ein Beschluss zur Widmung des Weges in den darauffolgenden Jahren nicht gefasst. Der Weg ist ab

der Albert-Schweitzer-Straße bis auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Alfred-Lingg-Straße 5 mit

Gehwegplatten ausgebaut und als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert. In seinem weiteren Verlauf bis zur

Münchner Straße ist der Weg unbefestigt und als Gehweg ausgeschildert. Der Farnweg muss noch zu einem

beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet werden (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).

BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergehen folgende

Beschlüsse

1. Der Farnweg, Teilfläche aus FlNr. 524/135

Anfangspunkt: abzweigend von der Albert-Schweitzer-Straße in westlicher Richtung

Endpunkt: nach 53 m endend auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Alfred-Lingg-Straße 5,

FlNr. 524/101

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer

wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

2. Die Fortsetzung des Farnweg, Teilfläche aus FlNr. 524/135

Anfangspunkt: am Ende des Geh- und Radweges auf Höhe der nördlichen

Grundstücksgrenze der Alfred-Lingg-Straße 5 in westlicher Richtung

Endpunkt: nach 254 m einmündend in die Münchner Straße

Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger

wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist jeweils die Gemeinde Unterhaching.

Die Widmungen treten zum 01.10.2020 in Kraft.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügungen zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen und

die Jagdgenossenschaft zu informieren.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 18: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 11 Nummer 20/0156 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 08.09.2020 Bettina Schuhbauer Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-63112-47

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Sonstige Bausache; Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen im Landschaftspark „Hachinger Tal“ östlich der Autobahn A 8 Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Überprüfung der Straßen- und Bestandsverzeichnisse wurde festgestellt, dass die Wege im Ostteil des Landschaftsparks „Hachinger Tal“ bisher nicht im Verzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege aufgenommen wurden (Art. 3 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 BayStrWG). Die Wege befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100/92 Landschaftspark „Hachinger Tal“. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.04.2006 wurde die Widmung der Wege im Westteil des Landschaftsparks (westlich der Autobahn und der gesamten ehemaligen Start- und Landebahn) als beschränkt-öffentliche Wege beschlossen. Die zu widmenden Wege im Osten grenzen im Geltungsbereich an die Gemeindegrenze Ottobrunn, im Nordosten an den Friedhof der Gemeinde Neubiberg und im Norden an das Gelände der Bundeswehr-Universität. Die Lage der Wege im Ostteil des Landschaftsparks ist in der Planbeilage dargestellt und ist Bestandteil der Widmung. Ferner ist die Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen in Unterhaching III-130/2 als Anlage beigefügt. BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergeht folgender Beschuss Die Wege im Landschaftspark östlich der Autobahn A 8, Finsinger Feld, FlNr. 967/1 Anfangs- und Endpunkt: Anfang und Ende ist aus dem Lageplan zu entnehmen Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger und Radfahrer mit Zulassung von Sport- und

Freizeitgestaltungen mit Ausnahme den in der jeweils rechtskräftigen „Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen in Unterhaching“, III-130/2 geltenden Verbote

werden zu beschränkt-öffentlichen Wegen gewidmet. Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching. Die Widmung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung zu erlassen und diese öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 19: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 12 Nummer 20/0161 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 09.09.2020 Cornelia Schütz Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-6020-1737

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich beschließend

Ortsentwicklungsplanung, Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes, Ergebnis der Zustandsprüfung der ortsbild-prägenden Kastanien Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Unterhaching ist zwischenzeitlich Eigentümerin des Bahnhofsvorplatzes geworden. Als erste Maßnahme wurden zwei Gutachten in Auftrag gegeben, um den Zustand der Kastanien auf dem Vorplatz zu erheben, die Bäume auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen und mögliche Maßnahmen vorzuschlagen, um den Erhalt der Bäume auf Dauer zu sichern. Ein Gutachten liegt zwischenzeitlich vor, aus dem zweiten Gutachten wurde uns eine sofortige Handlungsempfehlung vorab übermittelt (es wird in 3-4 Wochen fertig sein). Bei einem Baum (mittlerer Baum auf Seite der Bäckerei) sind beide Gutachter zu einem sofortigen Handlungsbedarf gekommen. Gutachter 1 empfiehlt die Fällung in sechs Wochen, ausgehend vom Begutachtungszeitpunkt 14.08.20), Gutachter 2 teilte uns im Wesentlichen gleiches vorab mit („ein Rückschnitt bringt keine Sicherheit mehr. Der Baum ist zudem mit dem gefährlichen Brandkrustenpilz befallen“) Ein Ast dieses Baumes („Baum 3“) musste aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits entnommen werden. Anhand der Gutachtenlage ist davon auszugehen, dass zumindest einer, wenn nicht gar zwei Bäume ohne weiteren Zeitverzug noch bis Mitte / Ende September gefällt werden müssen BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. GR König dankt der Verwaltung für den Vorbericht. Er fragt an, ob die Bäume in den verschiedenen Gutachten dieselbe Nummerierung haben. Herr Hötzl (Amtsleitung) führt aus, dass dies nicht der Fall sei. Baum Nummer 2 aus Gutachten Nummer 1 entspreche in Gutachten Nummer 2 Baum Nummer 3. Dieser sei schwer beschädigt, weshalb sofortigen Handlungsbedarf bestehe. GR Dr. Nottmeyer fragt an, wie lange die Lebensfähigkeit der Bäume sei. Herr Franke erklärt, dass sich dies nach den getroffenen Maßnahmen richte. Bei umfangreichen Maßnahmen mit entsprechendem Kosten- und Leistungsaufwand könnte man die Lebensfähigkeit verlängern. GR König bittet darum, dass man den richtigen Baum (Baum 2 aus Gutachten 1) fälle. Hier sei das Gutachten eindeutig. Ihn interessiert das Alter der Bäume. BM Panzer informiert darüber, dass der gemeindliche Baubetriebshof das Alter der Bäume feststellen könne. GR Felzmann erklärt, man müsse sich über den gesamten Bahnhofsvorplatz Gedanken machen. BM Panzer erwidert, das heutige Thema sei unter dem Aspekt der Sicherheit zu betrachten. Alle weiteren Planungen des Gebietes seien anschließend beratungsfähig. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Anschließend ergeht folgender Beschluss: Der Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss Unterhaching gibt den Baum Nummer 2 aus dem zugrunde liegenden Gutachten Nummer 1 aus Sicherheitsgründen zur Fällung frei. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 20: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 13 Nummer 20/0159 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 09.09.2020 Christian Franke Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-6140-01-01-

Hauptstraße Rad

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich vorberatend Gemeinderat 23.09.2020 öffentlich beschließend

Ortsentwicklungsplanung; Umplanung der Hauptstraße zwischen dem S-Bahnhof und der Schulstraße - Grundsatzbeschluss Sach- und Rechtslage: Im Zuge der Mobilitätswende ist ein wichtiger Baustein, die Menschen weg vom motorisierten Individualverkehr auf alternative Fortbewegungsmittel zu bewegen. Gerade der Umstieg aufs Fahrrad und den ÖPNV ist daher ein wesentlicher Faktor. Daher ist es der Wunsch auch aus dem Gemeinderat wie auch der Agenda 21 die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur voranzutreiben. Die Verwaltung arbeitet hier schon seit Jahren in mehreren Richtungen (z.B. zusammen mit dem Landkreis an den überörtlichen Verbindungen, Beleuchtung von Fahrradwegen, Verbesserung der Beschilderungen etc.). Da insbesondere innerorts der Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche durch die privaten Grundstücke beschränkt wird, ist die Aufteilung der Flächen für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer neu zu denken. Der Bereich zwischen dem S-Bahnhof und dem Kubiz – Schulen an der Jahnstraße (Jahnschule und LMGU) ist täglich hoch frequentiert. Insbesondere zu Schulbeginn und Schulende ist der Gehweg (Breite ca. 2,80 m) mit Fußgängern und Radfahrern voll. Der Bereich ist straßenrechtlich als Fußgängerweg sowie für Fahrradnutzung frei ausgewiesen. Es zeigt sich auch, dass die Bewegungen in der Früh Richtung Süden meist rechtskonform (d.h. Richtung Süden auf der Westseite der Hauptstraße) stattfinden. Ab der Mittagszeit dreht sich jedoch die Hauptbewegungsrichtung. Dann wird Richtung Norden (Bahnhof) gegangen und gefahren. Jedoch wechseln dann die wenigsten Fahrradfahrer auf die Ostseite der Hauptstraße. Es zeigt sich auch, dass insbesondere mehrere Fahrradfahrer nebeneinander fahren. In der Verwaltung wird seit geraumer Zeit an den Entwürfen zur Verbesserung gearbeitet. Als erstes wurde eine Variante der zukünftigen Ausgestaltung der Bushaltestelle am Bahnhof erarbeitet. Gerade im Hinblick auf die künftige Ausweitung des ÖPNV-Angebots und des behindertengerechten Ausbaus der Bushaltestellen musste hier eine Lösung gefunden werden. Vom MVV wird der Bushalt auf der Fahrbahn an diesem zentralen Halt nicht akzeptiert. Zum einen beginnt und endet derzeit dort eine Linie. Zum anderen ist beim MVV in Planung, dass in Zukunft die Busse auf die S-Bahnen „warten“ sollen (wenn eine S-Bahn grad einfährt soll der Bus dann noch warten). Weiter ist zu beachten, dass die Busse parallel zur Haltestelle stehen müssen (die derzeitige mit der Rundung der Straße geführte ist nicht behindertengerecht). Die nun gefundene Planungsidee zur gleichzeitigen Aufstellung von 2 Bussen, wobei ein Bus ein Gelenkbus sein soll, fand die Zustimmung des MVV´s. Diese Vorgabe des MVV war für die Verwaltung ein zentraler Ankerpunkt bei den Überlegungen. Ein weiterer Baustein war die Ermittlung aller Verkehrsteilnehmer in dem Bereich. Hierzu wurde an einem Donnerstag im Mai 2019 eine Verkehrszählung an den Knotenpunkten Bahnhof Ostseite (alle Zuwegungen zu dem Platz wurden da extra aufgenommen) und an der Schulstraße / Hauptstraße per Handzählung durchgeführt. Die Zählungen fanden in dem Zeitraum von 6:30

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Uhr - 9:30 Uhr, 11:30 Uhr – 13:30 Uhr und 15:30 Uhr – 18:30 Uhr statt. Die Ergebnisse der Zählungen werden dieser Beschlussvorlage mit beigelegt. Von Seiten der Abt. 3.1 wurden 5 verschiedene Varianten für einen getrennten Geh- und Radweg erarbeitet. Nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister hat sich die Verwaltung bei den Planungsideen auf die Westseite der Hauptstraße beschränkt. Eine Umplanung der Ostseite würde nur bedingt Vorteile für die Fußgänger und Radfahrer bringen, die in keinem Verhältnis zum baulichen Aufwand stehen. Auch ist auf der Ostseite die Frequentierung deutlich geringer als auf der Westseite. Alle Varianten führen jedoch zum „Verlust“ der öffentlichen Stellplätze auf der Westseite der Hauptstraße (Bestand: 27 öffentliche Stellplätze auf der Westseite und 21 öffentliche Stellplätze auf der Ostseite) sowie der Wegfall des mit Bäumen besetzten Grünstreifens. Bei einigen Varianten wird ein Grünstreifen wieder geschaffen. Weiterhin ist zu beachten, dass bei einer Ausweisung eines Fahrradwegs zwischen Fahrradspur und Straßenfläche ein Sicherheitsstreifen zu berücksichtigen ist. Alle Varianten laufen auf die derzeitige Bedarfsampel an der Schulstraße. Aus Sicht der Verwaltung sollte die getrennte Führung der Fußgänger und Fahrradfahrer vor der Bushaltestelle (Einfahrt zum Innenhof der Hauptstraße 8) enden und in eine quasi Fußgängerzone übergeführt werden. Dies dient vor allem der Sicherheit der ein- und aussteigenden Busfahrgäste und des erhöhten Fußgängerverkehrs zur S-Bahnhaltestelle. Stellungnahme Referat 1 als Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt: Der betreffende Bereich der Hauptstraße ist als Ortsstraße gewidmet sowie als Tempo 30 Zone beschildert und ausgewiesen. Diese Anordnung eines Geh- und eines getrennten Radweges i. S. von § 45 Abs 1c StVO bedingt, dass keine Benutzungspflicht für einen Radweg möglich ist. In Folge hat der Radfahrer die Wahl einen (neu zu errichtenden gegenläufigen Radweg) zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren. Bei der Entscheidung einen solchen zu errichten, ist u.a. auch an die Sicherheit zu denken. In diesem Bereich befinden sich 8 Ein- und Ausfahrten, welche private Grundstücke erschließen. Ein Teil davon ist häufig genutzt (Ärztehaus, Apotheke, Einzelhandel etc.) Sowohl an der Schulstraße als auch beim Bahnhof führt der Radweg in einen Bereich mit vielen Fußgängern, was eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Radfahrer notwendig macht. Ferner ist zu berücksichtigen, dass mehrere Buslinien in diesem Bereich der Hauptstraße fahren. Weiteres Vorgehen Der hier aufgezeigte Weg stellt eine Möglichkeit dar, ein weiteres Angebot für den Radverkehr zu schaffen. Es orientiert sich am bestehenden Verkehr, wie er tatsächlich aktuell fließt. Damit verbunden sind aber auch Kosten und der Wegfall von Stellplätzen. Ziel der Vorlage ist, die Thematik zu diskutieren und eine Entscheidung zu treffen, ob die Planung weitergeführt, geändert oder eingestellt werden soll. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3) und Herr Portenlänger (Referat 1) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. GR König dankt der Verwaltung für den Vorbericht. Er findet es gut, dass mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer und dafür weniger Parkplätze geplant seien. Er wünscht sich jedoch ein Gesamtkonzept inkl. des KUBIZ-Vorplatzes unter Einbeziehung des ADFC, der lokalen Agenda sowie der Anwohnerinnen und Anwohner. Seine Fraktion spreche sich für eine Änderung und eine Erweiterung der Planungen in Bezug auf Anfangs- und Endpunkt des Areals aus.

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GR Felzmann erinnert an den Antrag zur AGFK-Zertifizierung. Man solle diese Fachleute bei den Planungen einbeziehen. Ein gegenläufiger Fahrradweg sei bei der Vielzahl an Einfahrten nicht sinnvoll. Er schlägt eine Umlenkung des Fahrradverkehrs über die Schulstraße vor. Unter anderem könne er sich auch eine Fahrradtiefgarage mit direkter Schulanbindung vorstellen. GRin Mittermeier erklärt, Sie halte eine Gemeinderatsklausur zu diesem Thema für sinnvoll. Diese solle jedoch zu umsetzbaren Ergebnissen führen. Das Planungsgebiet umfasse ihrer Meinung nach insbesondere auch die Postfiliale an der Schulstraße. Eine Reduzierung der Parkflächen halte sie aufgrund des innerörtlichen Gewerbes für nicht zielgerichtet. Fußgänger und Radfahrer sollten Ihrer Meinung nach getrennt werden. Der Busparkplatz am Bahnhof sei ebenfalls ein schwieriges Thema, das besprochen werden müsste. GR Maidment stimmt seiner Vorrednerin zu. Ein Entfernen von Parkflächen sei nicht sinnvoll. Die Idee der Umlenkung des Fahrradverkehrs über die Schulstraße sehe er positiv. GR Ruppert erklärt, dass es am Bahnhofsweg zu Kollisionen zwischen Fahrradfahren und Fußgängern komme. Die Parkplätze sollten aufgrund der hohen Frequentierung erhalten bleiben. Eine Umleitung des Fahrradverkehrs über die Schulstraße halte er für sehr charmant. GRin Schubert findet die Idee der Umleitung über die Schulstraße grundsätzlich gut, jedoch gebe es entlang dieser Strecke viele Kreuzungspunkte als mögliche Gefahrenquellen. Die Entwicklung, dass den Radfahrern ein möglichst hohes Tempo ermöglich werden sollte, hält sie für weniger gut. GRin Gsänger betont die Notwendigkeit einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Dafür werde unter anderem eine innerörtliche Verkehrsreduktion benötigt. GR Rausch hält die bisher genannten Argumente für nachvollziehbar. Die Frage sei nicht, wie der Verkehr geleitet werde, sondern was für ein Ortskern gewünscht sei. Die bisherige Lösung sei suboptimal. Es benötige einen breiten Dialog, der das Gebiet vom Kreisverkehr Leipziger Straße bis mindestens zum KUBIZ-Vorplatz beinhalte. GRin Mittermeier führt aus, dass ein Umstieg auf das Fahrrad nicht erzwungen werden kann. Gewerbe und Handel sollten erhalten bleiben. Man solle dafür auch die Autofahrer im Blick haben. GR Dr. Nottmeyer findet, die Planungen müssten wohl überlegt sein. GR König betont, dass seine Fraktion entgegen der von den Vorrednern weitverbreiteten Meinung das Autofahren nicht verbieten wolle. GR Senninger ist der Meinung, die Parkplätze sollten nicht zu stark reduziert werden. GRin Schubert schlägt anstelle einer Tiefgarage eine Fahrradbrücke über die Schulstraße und ggf. auch über den Bahnhofsweg vor. BM Panzer bittet alle Ausschussmitglieder sich innerhalb der Fraktion Gedanken zu dem Thema zu machen und diese stickpunktartig an die Gemeindeverwaltung zu senden. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Tagesordnungspunkt verbleibt ohne Beschluss.

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TOP 14 Nummer 20/0160 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 09.09.2020 Stefan Lauszat Wiedervorlage Aktenzeichen

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich vorberatend Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2020 öffentlich vorberatend Gemeinderat 23.09.2020 öffentlich beschließend

Ortsentwicklungsplanung; Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen im Gemeindegebiet Unterhaching Sach- und Rechtslage: Der Bayerische Gesetzgeber hat beschlossen, dass bis Ende 2022 alle Haltestellen barrierefrei nutzbar sein sollen (Programm „Bayern barrierefrei 2023“). In diesem Zuge hat die Gemeinde Unterhaching bereits im Jahr 2019 begonnen, im Rahmen des Unterhalts die Bushaltestellen in der Von-Staufenberg-Straße sowie die Bushaltestelle am Sportpark in der Biberger Straße entsprechend umgebaut. Die Bushaltestellen Ottobrunner Straße und Unterhaching Friedhof wurden bereits im Rahmen einer Baumaßnahme des Staatlichen Bauamtes durch die Gemeinde Unterhaching barrierefrei ausgebaut. Die Bushaltestellen Bussardstraße, Carl-Duisberg-Straße, Grünauer Allee, Mühlweg, Oberweg und Unterhaching Schule sollen im Jahr 2021 barrierefrei ausgebaut werden. Die Bushaltestellen Sportplatz, Fasanenpark S-Bahn, Sommerstraße, Sankt-Alto-Straße, Pittinger Platz, Biberger Straße, Kirchlandweg und Postweg sollen im Jahr 2022 barrierefrei ausgebaut werden. Die Bushaltestellen Unterhaching S-Bahn sowie Jahnstraße (KUBIZ Vorplatz) werden als separate Projekte geführt. Für die Planung der Bushaltestellen, welche im Jahr 2021 barrierefrei ausgebaut werdeni sollen wurden 3 Angebote eingeholt. Der wirtschaftlichste Bieter war das Ingenieurbüro Dr.-Ing Ressel und wurde mit der Planung beauftragt. Wo es möglich ist, sollen als Buswartehäuschen wie vom Bau- und Umweltausschuss am 09.07.2019 unter TOP 6 (Nummer 19/0155) beschlossen, die gleichen Buswartehäuschen wie bei den bereits barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen verbaut werden. Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen wird sehr stark mit dem MVV zusammengearbeitet. Die voraussichtlichen Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Jahr 2021 belaufen sich auf 900.000 €. Die Die voraussichtlichen Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Jahr 2022 wurden noch nicht ermittelt. Sobald die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen im Jahr 2022 abschätzbar sind, wird der Gemeinderat diesbezüglich informiert. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2020 wurden bei der HHSt. 7900.9400 Mittel eingeplant in Höhe von: 500.000 € Zurzeit sind auf der Haushaltstelle vorhandene Mittel in einer Höhe von: 430.000 € Es ist davon auszugehen, dass die Mittel in diesem Jahr in einer Höhe von 400.000 € nicht ausgeschöpft werden können, da mit der Baumaßnahme erst im Jahr 2021 angefangen werden kann. Für das Jahr 2021 sind Mittel in einer Höhe von 900.000 € einzuplanen.

Page 24: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

BM Panzer und Herr Franke (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht der Verwaltung. GR König möchte wissen, ob es eine finanzielle Unterstützung seitens des Staates gebe. Herr Franke erklärt, dass es keine Fördergelder für das Vorhaben gebe. GRin Schubert interessiert, ob man die Maßnahme zeitlich strecken könne. Herr Franke antwortet, dass das die Umsetzung bis 2023 nicht gewährleistet sei. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse 1. Der Gemeinderat Unterhaching stimmt dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen mit

einem geschätzten Kostenrahmen in Höhe von 900.000 € zu. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

2. Der erste Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt, alle für diese Planung und Ausführung

notwendigen Leistungen in einem Kostenrahmen von 900.000 € brutto, auszuschreiben und zu beauftragen, ohne dass es einer weiteren Vorlage in den Gremien bedarf. Der Behindertenbeirat wird bei den Planungen mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

Page 25: Sitzungsbuch der Gemeinde Unterhaching€¦ · Gemeinde Unterhaching, Herr Rudolf Felzmann, ist am 24.06.2011 im Alter von 96 Jahren gestorben. BM Panzer, Herr Franke (Referat 3)

TOP 15 Nummer 20/0157 Referat 3: Ortsentwicklung Datum 09.09.2020 Nicole Ackermann Wiedervorlage Aktenzeichen 3.1-1764-

Biberger Straße-Neuba

Beratungsfolge Termin Status Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss 15.09.2020 öffentlich vorberatend Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2020 öffentlich vorberatend Gemeinderat 23.09.2020 öffentlich beschließend

Ortsentwicklungsplanung; Neuplanung und Verbesserung der Zugangssituation zu den Kinderbetreuungseinrichtungen an der Biberger Straße, FlurNrn. 769/3, 769 inkl. Neubau Wertstoffsammelstelle und Abfalltonnenhaus, überdachter Radabstellplätze und KfZ-Stellplätzen – Genehmigung Entwurf und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Sach- und Rechtslage: Das bestehende Wertstoffhäuschen an der Biberger Straße muss aufgrund eines Brandschadens abgerissen werden. Im Zuge der Wiederrichtung soll nun ein vergrößerter Bau geplant werden so dass die Abfallentsorgung des Kindergartens (Villa Farbenfroh) und der Kinderkrippe (Sonnenbogen) in dem neuen Gebäude mit aufgenommen werden kann. Der Abfalltonnenraum für die Kinderbetreuungseinrichtungen soll durch eine Wand von der Wertstoffsammelstelle getrennt werden. Im Anschluss sind noch überdachte Abstellmöglichkeiten für Lastenräder sowie Fahrräder mit Anhänger geplant. Durch den Rückbau des bestehenden zu kleinen Abfalltonnenhauses am Kindergarten, der Verlegung des Weges an die Nordgrenze des Grundstücks können noch 2 zusätzliche Stellplätze neu geschaffen werden. Der bisher abschrägte Gartenbereich, der vom Verein Zwergerl genutzt wird, kann dann begradigt werden. Im Bereich der Zuwegung zum Kindergartengebäude ist eine neue überdachte Abstellanlage für Roller und Fahrräder geplant. Planungskonzept: Damit der Platz für den Neubau der Wertstoffsammelstelle besser genutzt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Verschwenkung auf der Südseite der Wertstoffsammelstelle auf die Nordseite zu verlegen. Der neue Eingang wird auf die Straßenseite verlegt. Die Größe der Wertstoffsammelstelle (alt. 20qm, neu: 45 qm wurde nun so konzipiert, dass die bisherigen Kapazitätsengpässe aufgelöst werden und alle Tonnen sowie auch der Altkleidercontainer in der Wertstoffsammelstelle Platz finden. Der südlich anschließende Abfalltonnenraum wird von der Wertstoffsammelstelle mit einer geschlossenen Wand getrennt. Dieser Raum soll dann auf beiden Seiten Türen erhalten (auf der Westseite in der Mindestbreite für Abfalltonnengebäude für die Müllabfuhrunternehmen und auf der Ostseite ein Zugang für das Reinigungspersonal). Die Größe des Raumes ist nun so berücksichtigt, dass die Engpässe des bestehenden Müllhauses beseitigt werden können. Gleichzeitig soll für die Entsorgung der Fraktionen Papier/Pappe/Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und Glas die Wertstoffsammelstelle genutzt werden, da diese in einem höheren Turnus geleert werden und somit weiterer Platz für die anderen Nutzungen zur Verfügung stehen könnte. Das Dach des Gebäudes wird weitergezogen, um dann einen überdachten Bereich zur Abstellung von ca. 6 Lastenrädern und Anhängerfahrrädern zur Verfügung zu stellen. Dieser Bereich soll aber nicht mit Außenwänden eingefasst werden.

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In dem Bereich zwischen dem neuen Gebäude und dem bestehenden Parkplatz sollen 2 zusätzliche Stellplätze entstehen. Ein Stellplatz könnte als Behindertenstellplatz ausgewiesen werden (3,50 m breit). Derzeit ist kein solcher Stellplatz vorhanden. In dem neuen Weg soll auch der neue Geothermieanschluss für die Kindergartengebäude verlegt werden. Derzeit werden die Gebäude über eine lange Zuleitung (teilweise oberirdisch) von der Hachinga Halle versorgt. Hier wurden durch den Umsturz eines Baumes im letzten Jahr die Leitungen im Bereich der Brücke so beschädigt, dass die Versorgung der Kindertagesstätten unterbrochen war. Der Rest des derzeitigen Weges zum Kindergarten würde beibehalten, aber renoviert und verbreitet, so dass an der Stelle, an der sich derzeit die einfachen Fahrradständer befinden, parallel zum Weg ein überdachter Fahrrad- und Rollerabstellplatz gebaut wird. Um das neu geplante Gebäude optimal zu nutzen, schlägt die Verwaltung vor, auf dem Dach PV-Mdoule zu installieren. Der produzierte Strom kann dann von der Kindertagesstätte genutzt werden. Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist durch die Abt. 3.2 in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg – München erfolgt. Um eine optimale Auslastung der Dachfläche mit Standardgrößen der PV-Module zu erreichen, wird daher eine geringfügige Vergrößerung der Dachfläche vorgeschlagen. Diese kann durch eine Erhöhung der Firsthöhe um 25 cm erreicht werden. Die errechnete Stromerzeugung deckt zu ca. 68 % den Energieverbrauch der Kindertagesstätte Villa Farbenfroh. Die Amortisation wird nach den jetzt gültigen Vergütungen und Ersparnissen durch den Eigenverbrauch und bei eigenem Betrieb mit 14 Jahren geschätzt. Die grobe Kostenschätzung (Bruttobeträge) setzt sich wie folgt zusammen:

- Wertstoffsammelstelle 85.000 € - Abfalltonnenhaus für Kigas 40.000 € - überdachte Fahrradanhängerplätze 15.000 € - Verlegung Gehweg, Stellplätze und Zufahrt 42.500 € - Überdachte Fahrrad- und Rollerplätze 38.500 € - Verlegung Geothermieanschluss 58.000 € - Erweiterung Grünfläche und Rückbau Müllhaus 3.500 € - PV-Anlage 38.000 € - Baumentfernung 500 €

Finanzielle Auswirkungen: Für das Jahr 2021 errechnen sich Kosten lt. Beschlussvorschlag in Höhe von: 321.000 € Im Haushaltsplan 2021 müssen bei den HHSt. 1.7200.9500, 1.6300.9500, 1.5800.9500, 1.46422.9400 Mittel eingeplant in Höhe von: 321.000 € BM Panzer, Herr Franke (Referat 3) und Frau Ackermann (Referat 3) berichten entsprechend dem Vorbericht. GR König bittet um die Beachtung der Kreuzungssituation. Die Verwendung von Photovoltaik sei gut. Ihn interessiere, wie hier die Verwendung aussehe. Herr Franke erklärt, dass das Ziel eine Nutzung des gewonnen Stroms durch die Kindergärten sei. Bei einer höheren Stromproduktion als Verbrauch fließe dieser Überschuss ins Netz ein. GR Felzmann bemängelt die hohen Kosten der Wertstoffsammelstelle. GRin Schwarz lehnt die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ab. Sie möchte wissen, ob es für den geplanten Behindertenparkplatz Bedarf gebe. Herr Franke erläutert, dieser sei im Zuge der Inklusion geplant worden. GRin Mittermeier findet die Wertstoffsammelstelle mit ihren Fahrrad- und Rollerabstellplätzen gut. Die Parkplatzsituation dort sei jedoch sehr schwierig.

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GRin Karbaumer schlägt vor, die Wertstoffsammelstelle in südliche Richtung zu verlagern. BM Panzer sagt zu, dass bis zum Gemeinderat neue Pläne, die dies berücksichtigen vorliegen werden. Der Gemeinderat könne dann eine Entscheidung treffen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse 1. Der Gemeinderat Unterhaching beschließt den Umbau des Bereichs um die bisherige

Wertstoffsammelstelle an der Biberger Straße FlurNrn. 769 und 769/3 gemäß dem beiliegenden Strukturplan mit einem Kostenrahmen von ca. 321.000 €.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 14 Nein-Stimmen : 1

2. Der Gemeinderat Unterhaching ermächtigt den 1. Bürgermeister o. V. i. A. die weiteren

notwendigen Planer- und Gutachterleistungen sowie die Ausschreibung der Gewerke und die Beauftragung der Firmen im genehmigten Kostenrahmen zu beauftragen ohne dass es einer erneuten Vorlage in den Gremien bedarf.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

3. Der Gemeinderat Unterhaching erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben

Wertstoffsammelstelle, Abfalltonnenhaus, überdachten Fahrradabstellplätzen, Stellplätzen und Verlegung der Zuwegung.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkplatzsituation möglichst bis zur nächsten Sitzung des

Gemeinderates sowie eine Versetzung der Wertstoffsammelstelle in südliche Richtung zu überprüfen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen : 15 Nein-Stimmen : 0