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Ausschuss für Gesundheit und Soziales Düsseldorf, den 6. Juni 2017 Der Vorsitzende E I N L A D U N G Hiermit lade ich zu einer Sitzung ein. Sie findet am Mittwoch, 14. Juni 2017 um 15:00 Uhr statt. Sitzungsort: Rathaus - Plenarsaal, Marktplatz 2 Tagesordnung TOP Vorlage Inhalt 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 mündlich Aktueller Bericht der Flüchtlingsbeauftragten Frau 3 Anfragen 3.a 50/ 23/2017 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE, Eingang am 31.0 hier: Fehlerhafte Hartz IV-Bescheide in Düsseldorf 3.b 50/ 24/2017 Anfrage der Ratsfraktion die LINKE, Eingang am 31.0 hier: Hartz IV-Sanktionen in Düsseldorf 3.c 50/ 25/2017 Anfrage CDU-Ratsfraktion, Eingang am 02.06.2017 Zahngesundheit in Düsseldorf Vorlagen des Amtes für soziale Sicherung und Integratio 4 50/ 20/2017 Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 5 50/ 21/2017 Controllingbericht SGB XII für das Jahr 2016 6 50/ 22/2017 Düsselpass hier: automatische Versendung ab 1. Juli 2017 an SGB I Beziehende (Jobcenter) Vorlagen des Gesundheitsamtes 7 mündlich Risikoverhalten von Männern, die Sex mit Männern (MSM), hichtlich sexuell übertragbarer Infektionen hier: Bericht der Verwaltung

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Ausschuss für Gesundheit und Soziales Düsseldorf, den 6. Juni 2017

Der Vorsitzende E I N L A D U N G Hiermit lade ich zu einer Sitzung ein. Sie findet am Mittwoch, 14. Juni 2017 um 15:00 Uhr statt. Sitzungsort: Rathaus - Plenarsaal, Marktplatz 2 Tagesordnung

TOP Vorlage Inhalt

1 Anerkennung der Tagesordnung

2 mündlich Aktueller Bericht der Flüchtlingsbeauftragten Frau Koch

3 Anfragen

3.a 50/ 23/2017 Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE, Eingang am 31.05.2017 hier: Fehlerhafte Hartz IV-Bescheide in Düsseldorf

3.b 50/ 24/2017 Anfrage der Ratsfraktion die LINKE, Eingang am 31.05.2017

hier: Hartz IV-Sanktionen in Düsseldorf

3.c 50/ 25/2017 Anfrage CDU-Ratsfraktion, Eingang am 02.06.2017 Zahngesundheit in Düsseldorf Vorlagen des Amtes für soziale Sicherung und Integration

4 50/ 20/2017 Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

5 50/ 21/2017 Controllingbericht SGB XII für das Jahr 2016

6 50/ 22/2017 Düsselpass

hier: automatische Versendung ab 1. Juli 2017 an SGB II-Beziehende (Jobcenter) Vorlagen des Gesundheitsamtes

7 mündlich Risikoverhalten von Männern, die Sex mit Männern haben

(MSM), hichtlich sexuell übertragbarer Infektionen (STI) hier: Bericht der Verwaltung

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TOP Vorlage Inhalt

8 50/ 18/2017 *Restant

Haushaltsplan 2017: Mittelverwendung aus dem Profitcenter 4141401 des Gesundheitsamtes, Konto 53180000 - Zuwendun-gen für laufende Zwecke an übrige Bereiche (Zuschüsse)

9 Verschiedenes

*( Bitte die zur Sitzung am 17.05.2017 versandte Vorlage wieder mitbringen Lehne (Vorsitzender)

_________________________________

Kontakt Ina Schmidt

Stellv. Schriftführerin, Abteilung 50/11 Telefon 0211.89 – 25878 Telefax 0211.89 – 35878

[email protected]

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Vorlage 50/ 23/2017

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Düsseldorf, den 31.05.2017

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Herrn Olaf Lehne

Anfrage zur Sitzung des AGS am 14.06.2017 Fehlerhafte Hartz IV-Bescheide in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14. Juni 2017 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Entscheidungen der Jobcenter zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Kosten der Unterkunft oder zu Sanktionen sind häufig fehlerhaft. Gegen eine Entscheidung des Jobcenters kann der Hartz IV-Beziehende Widerspruch einlegen. Der Widerspruch bewirkt, dass die Entscheidung durch das Jobcenter nochmals überprüft wird. Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, besteht die Möglichkeit gegen diese Entscheidung zu klagen und so die Ausgangsentscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie viele Widersprüche sind im vergangenen Jahr gegen Entscheidungen des Jobcenters Düsseldorf eingereicht worden (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung z.B. Sanktionsbescheid)?

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Vorlage 50/ 23/2017

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2. Wie viele Klagen sind im vergangenen Jahr gegen Entscheidungen des

Jobcenters Düsseldorf eingereicht worden (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?

3. Wie vielen dieser Widersprüche wurde stattgegeben und wie viele

Klagen wurden vom Gericht im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche (aufgeschlüsselt nach Art der Entscheidung)?

Mit freundlichen Grüßen Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl f.d.R. Anastasia Kordela-Novakovic Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales

14.06.2017-/-¹ -/-²

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden

Nr. Anlage

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Vorlage 50/ 24/2017

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Düsseldorf, den 31.05.2017

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Herrn Olaf Lehne

Anfrage zur Sitzung des AGS am 14.06.2017 Hartz IV-Sanktionen in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14. Juni 2017 stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Anfrage: Jedes Jahr werden tausende Sanktionen gegen Hartz IV-Beziehende verhängt, weil sie Forderungen des Jobcenters nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Die meisten Sanktionen erfolgen, da es Konflikte um Meldetermine gibt. Durch Sanktionen wird der Regelsatz von Hartz IV-Beziehenden gekürzt oder sogar gestrichen. Fast eine Millionen Sanktionen wurden im vergangenen Jahr in Deutschland verhängt. In der Summe wurden den Betroffenen dadurch rund 175 Millionen Euro vorenthalten. Auch in Düsseldorf ist die Zahl der Sanktionen in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen. Im Jahr 2011 wurden hier rund 7.000 Sanktionen verhängt. Bis zum Jahr 2015 hat sich diese Zahl auf über 15.000 erhöht.

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Vorlage 50/ 24/2017

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Die Wirkung der Sanktionen ist verheerend. Zum einen widersprechen sie dem Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, zum anderen führen sie bei den Betroffenen zu existenzieller Not. Die Auswirkungen werden dadurch verschärft, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben. Das bedeutet, die Menschen müssen, auch wenn sie letztlich nach gerichtlicher Kontrolle Recht bekommen, unter den Sanktionen leiden. DIE LINKE lehnt Hartz IV-Sanktionen grundsätzlich ab. Das Grundproblem der fehlenden Existenz sichernden Arbeitsplätze kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage selbst verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Wie viele Hartz IV-Beziehende gab es im vergangenen Jahr in Düsseldorf?

2. Wie viele Sanktionen wurden im vergangen Jahr in Düsseldorf verhängt

(aufgeschlüsselt nach absoluten Zahlen und Prozenten sowie Grund der Sanktion)?

3. In welcher Höhe wurde der Regelsatz durchschnittlich gekürzt und wie

viel Geld wurde den Betroffenen insgesamt vorenthalten? Mit freundlichen Grüßen Angelika Kraft-Dlangamandla Cornelia Schlemper Adrian Müller-Gehl f.d.R. Anastasia Kordela-Novakovic Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales

14.06.2017-/-¹ -/-²

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden

Nr. Anlage

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30.05.2017

An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales Ratsherrn Olaf Lehne

Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 14. Juni 2017 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Zahngesundheit in Düsseldorf Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Mitte der 80er Jahre war bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland und auch in Düsseldorf eine vergleichsweise schlechte Zahngesundheit zu verzeichnen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollte die präventive Aufklärung und Versorgung in Kindergärten und Schulen flächendeckend ermöglicht werden. Dazu wurde der §21 ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) – Gruppenprophylaxe – aufgenommen, der die Finanzierung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe regelt und im Sinne der Qualitätssicherung Maßnahmen zur Untersuchung der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung und Mundhygiene vorsieht. In Düsseldorf ist die Aktionsgemeinschaft Zahngesundheit verantwortlich, deren Geschäftsführung und inhaltliche Steuerung in den Händen des Gesundheitsamtes liegt. Durch die gesicherte Finanzierung hat sich die Zahngesundheit in Düsseldorf in den letzten 25 Jahren stetig verbessert. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zu setzen und zu beantworten.

1. Welche Maßnahmen führt das Zahnärztliche Team des Gesundheitsamtes durch, wo ist es insbesondere tätig und welche zusätzlichen Maßnahmen werden ergriffenbei Einrichtungen mit erhöhtem Betreuungsbedarf?

2. Wie hat sich die Anzahl der zahnärztlich untersuchten Kinder und Jugendlichen in den letzten fünf Jahren entwickelt und wie viele Mitarbeiter/innen des Zahnärzte-Teams führen die Untersuchungen durch?

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3. Wie sehen die Betreuungsverhältnisse in anderen großen Kommunen des Landes aus?

Mit freundlichen Grüßen Andreas-Paul Stieber Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales

14.06.2017 -/-²

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

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Vorlage 50/ 20/2017

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Informationsvorlage Betrifft: Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes Ausgangslage: Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wird bereits seit langem erwartet, ist bis heute jedoch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet worden. Bereits am 16. November 2016 hatte das Bundeskabinett die Ausweitung des UVG beschlossen und den Gesetzesentwurf präsentiert. Demnach soll die Unterhaltsvorschussleistung künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden können, die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzliche Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende betreuende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Dadurch wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhalts-vorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen durch den familienfernen Elternteil nicht erhalten. Bisher ist die konkrete Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern noch nicht abschließend geregelt. Die Leistungsaufwendungen werden selbst nach der Anhebung des Bundesanteils weitestgehend von den nordrhein-westfälischen Kommunen zu tragen sein. Nach dem Gesetzesentwurf liegt die Ausgabe-/Einnahmetragung des Bundes künftig bei 40 %. Insoweit sind 60 % der Kosten vom Land zu tragen. Bisher tragen die Kommunen gemäß Landesgesetz 80 % des Landesanteils. Inwieweit das Land NRW diese Quote verändert, kann derzeit nicht prognostiziert werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes war zunächst für den 1. Januar 2017 vorgesehen, dieser Termin scheiterte jedoch, da das Gesetzgebungsverfahren nicht planmäßig ablief. Der Bundestag hat am 16. Februar 2017 in erster Lesung über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses beraten. Da das UVG Teil eines umfangreichen Gesetzespakets zum bundesstaatlichen Finanzausgleich ist, gestaltet sich das Gesetzgebungsverfahren sehr komplex. Der Bundestag hat die geplante Neuordnung auf die Tagesordnung für die Sitzung am 1. Juni 2017 gesetzt. Danach ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

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Vorlage 50/ 20/2017

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Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzespakets kann es daher Juli 2017 werden. Das Gesetz soll dann allerdings rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Vorbereitung seitens der Verwaltung: In der Unterhaltsvorschusskasse (UVK) des Amtes für soziale Sicherung und Integration erfolgen bereits Vorarbeiten und organisatorische Anpassungen, um mit dem Reformstart im Juli 2017 gut aufgestellt zu sein. Seit Januar 2017 wird unterstützendes Personal im Vorgriff auf die Reform in der UVK eingesetzt. Das Personal wird in die Rechtsmaterie und das Fachverfahren eingearbeitet und unterstützt bereits die Neuantragsbearbeitung für die Leistungsfälle, die ab Januar 2017 gestellt werden. Die UVK hat an vier Vormittagen (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr) für Publikum geöffnet. Es gibt ein Frontoffice, das mit einer Rezeptionskraft besetzt ist. Zudem besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten an einem Stehpult die ausliegenden Antragsformulare auszufüllen und in einen Hausbriefkasten einzuwerfen. Die Sachbearbeitungen der UVK stehen den Kundinnen und Kunden zudem telefonisch über eine vormittägliche Hotline für individuelle Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung. Die städtische Info-Line wird stets über den aktuellen Sachstand zur Reform informiert, damit auch hier den anrufenden Kundinnen und Kunden weitergeholfen werden kann. Die weitere Information der Öffentlichkeit zur UVG Reform erfolgt über die städtische Internetseite. Hier werden alle aktuellen Regelungen zur Reform veröffentlicht. Nach der Gesetzesverabschiedung werden hier auch der neue Antragsvordruck und das Merkblatt abrufbar sein. Zugleich nutzen die Kundinnen und Kunden verstärkt die zentrale Email-Adresse der UVK, um Informationen zur Antragstellung oder sonstige Auskünfte zu erhalten. Aktuell erfolgen Stellenbesetzungsverfahren für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche in der UVK. Ausgeschrieben sind Stellen für die Sachbearbeitung in der Leistungsgewährung, für die Mitarbeit im Frontoffice und für die Sachbearbeitung in der Unterhaltsheranziehung. Der Raumbedarf für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde bereits angepasst. Es wurde beispielsweise ein neues Frontoffice mit drei Arbeitsplätzen und eigener Aufrufanlage eingerichtet, so dass dieser Raum als zusätzliche Rezeption genutzt werden kann.

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Damit das Fachverfahren an die Erfordernisse der Reform angepasst werden kann, wurde Kontakt zur Herstellerfirma aufgenommen. Vorgespräche dazu sind bereits erfolgt. Der Auftrag kann jedoch erst nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgen Bundesweit wird mit einer Verdoppelung der Klientel gerechnet, was grundsätzlich auch eine Verdopplung des Personal- und Sachaufwandes zur Folge hat. Mit diesen Zahlen kalkuliert auch die Stadt Düsseldorf. Eine konkrete Aussage erfordert allerdings noch weitere Auswertungen zur Klientel der neuen Altersstufe im UVG von 12 bis 17 Jahren. Mit dem Jobcenter erfolgen zur Umsetzung der Reform bereits Gespräche und Abstimmungen, auch im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Vorsprachen bzw. der möglichen Abwicklung im schriftlichen Antragsverfahren. Eingehende Anträge, die sich bereits auf die Reform beziehen, werden in der UVK angenommen und - soweit möglich - für die spätere Bearbeitung vorbereitet. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales

14.06.2017 -/-¹ -/-²

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche

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Vorlage 50/ 21/2017

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Informationsvorlage Betrifft: Controllingbericht SGB XII für das Jahr 2016 Die Struktur der Controllingberichte für den Ausschuss für Gesundheit und Soziales wurde neu gestaltet und thematisch sortiert. In diesem Bericht werden nun die Themenbereiche des SGB XII zusammengefasst und inhaltlich gestrafft.

Hilfe zum Lebensunterhalt Profit Center 31 332 01 (SGB XII, 3. Kapitel)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Profit Center 31 333 01 (SGB XII, 4. Kapitel)

Hilfe zur Pflege Profit Center 31 315 02 und 31 336 01 (SGB XII, 7. Kapitel)

Der Bericht zeigt jeweils ein Eckdatenblatt zu den wichtigsten Statistikdaten und Kennzahlen der einzelnen Themenbereiche. Für die Hilfe zur Pflege werden zusätzliche steuerungsrelevante Kennzahlen, die einen direkten Zielbezug aufweisen, aufbereitet und kommentiert. Wie immer umfasst der Bericht die Daten aus dem Benchmarkingprozess des Vorjahres 2015 und stellt die Kennzahlen in den interkommunalen Kontext. Die Benchmarkingberichte können auf der Homepage der Firma con_sens, die den Benchmarkingprozess der 16 Großstädte begleitet und moderiert, unter der Adresse http://www.consens-info.com eingesehen werden. Benchmarkingbericht 2015 mit dem Fokusthema „Alterseinkommen“ Der Benchmarkingkreis der 16 Großstädte hat sich für das Berichtsjahr 2015 entschieden, den Bericht unter das Fokusthema „Einflussfaktoren geringen Alterseinkommens und Maßnahmen zur Linderung der sozialen Auswirkungen von

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geringem Alterseinkommen“ zu stellen. Hintergrund sind die in den letzten Jahren diskutierten Kennzahlenergebnisse zu den steigenden Zahlen der Leistungsbeziehenden von Grundsicherung im Alter im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der zunehmenden Individualisierung der Gesellschaft. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass die Städte keinen Armutsbericht aufgelegt haben. Dazu ist das Thema Armut, angefangen bei der Armutsdefinition, zu vielschichtig und zu umfassend, als dass es im Benchmarkingkreis wissenschaftlich fundiert bearbeitet werden könnte. Der Bericht will sich aber sehr wohl über vorhandene altersspezifische Kennzahlen dem Thema annähern, einzelne Einflussfaktoren beleuchten und darüber hinaus Maßnahmen aufzeigen, die in den Städten einen Beitrag zur Linderung der Folgen von geringem Alterseinkommen leisten. Im Bericht wurde herausgearbeitet, dass die „Sozialämter“ kaum einen steuernden Einfluss auf ein niedriges Einkommensniveau im Alter haben. Das erwirtschaftete Rentenniveau wird bestimmt von den individuellen Lebenssituationen der Menschen und vor allem von der Entwicklung des Arbeitsmarktes. Auf diesen haben die „Sozialämter“ aber nur wenig Einfluss, sie können einzig in Kooperation mit dem Jobcenter bzw. mit der Agentur für Arbeit versuchen, über Zielvereinbarungen die Arbeitsmarktintegration für bestimmte Personengruppen zu unterstützen. Ob diese Maßnahmen in Bezug auf eine zukünftig auskömmliche Rente wirksam werden, kann im Rahmen dieses Berichtes nicht beantwortet werden. Ebenso entziehen sich die Kosten der Unterkunft, die von der Struktur des Wohnungsmarktes abhängig sind und den größten Anteil der Transferleistungen ausmachen, einer Beeinflussung durch die „Sozialämter“. Die Auswirkungen dieser Effekte auf den Transferleistungsbezug von Menschen über 65 Jahren werden in der folgenden Grafik deutlich.

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Von 2011 bis 2015 ist in Düsseldorf der Anteil der Leistungsbeziehenden (LB) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) über 65 Jahre im Verhältnis zur altersgleichen Bevölkerung (Dichte), um ca. 20% angestiegen. Im Jahr 2015 waren dies in Düsseldorf 8.734 Personen.

Vor diesem Hintergrund sind die Städte im Rahmen eines Fachtages in einen fachlich-qualitativen Austausch getreten, um zentrale Handlungsfelder zu identifizieren, die zu einer Linderung der sozialen Auswirkungen von geringen Alterseinkommen beitragen. Der Benchmarkingbericht greift insbesondere im Kapitel 6 die Zielsetzungen auf, die die Städte mit ihren vielfältigen Angeboten und Projekten für ältere Menschen verfolgen:

Möglichst langer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit Verhinderung von Vereinsamung und Isolation Ermöglichung sozialer bzw. kultureller Teilhabe und Bildung

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Vorlage 50/ 21/2017

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Tagesstrukturierung Erhöhung der Mobilität.

Ohne Einzelmaßnahmen der Städte im Bericht zu diskutieren, wurde durch die Analyse deutlich, dass Maßnahmen und die damit verknüpften finanziellen Mittel nur dann effektiv wirken können, wenn ihre Zielgruppe und die verfolgten Wirkungsziele klar definiert sind. Weiterhin kann es nur in einer dezentralen Struktur, wie im Konzept der Sozialraumorientierung, gelingen, Netzwerke vor Ort wirksam zu gestalten. Diese sollten generationsübergreifend sein und benötigen Koordination zur Bündelung von Informationen über Bewohnerschaft und Angebote. Der Benchmarkingkreis liefert durch die kontinuierliche und abgestimmte Datenerhebung, durch den interkommunalen qualitativen Austausch (zum Beispiel auch in Form von Fachtagen mit Experten) ein Forum, um die gesellschaftliche Herausforderung von „Altersarmut“ anzugehen und gemeinsam effektive Maßnahmen und Handlungsansätze zu diskutieren soweit sie im Einflussbereich der „Sozialämter“ liegen. Der Controllingbericht für die kommunalen Leistungen im SGB II

Grundsicherung für Arbeitsuchende Profit Center 31 312 01 (§ 22 SGB II)

wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht und um die Erkenntnisse aus den kommunalen Zielvereinbarungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in komprimierter Form ergänzt.

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Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales

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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Controllingbericht SGB XII 2016

Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche

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Amt für soziale Sicherung und Integration Controllingbericht SGB XII 2016

• Hilfe zum Lebensunterhalt• Grundsicherung im Alter undbei

Erwerbsminderung • Hilfe zur Pflege

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Eckdaten für die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU - 3. Kapitel SGB XII)

Eckdaten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE - 4. Kapitel SGB XII)

Benchmarkingergebnisse für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Eckdaten für die Hilfe zur Pflege (HzP - 7. Kapitel SGB XII)

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Benchmarkingergebnisse für die Hilfe zum Lebensunterhalt

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Seite

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Inhaltsverzeichnis Controllingbericht SGB XII

Entwicklung in der stationären Pflege

Benchmarkingergebnisse für die stationäre Pflege

Fiskalische Ergebnisse im Benchmarking - ambulante Pflege

Fiskalische Entwicklung in der ambulanten Pflege

Fachliche Ergebnisse im Benchmarking - ambulante Pflege

Fachliche Entwicklung in der ambulanten Pflege

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Eckdaten zur Leistungs- und Finanzentwicklung

deutsch

nicht-deutsch

weiblich

- unter 16

- 16 bis 24

- 25 bis 54

- 55 und älter

männlich

- unter 16

- 16 bis 24

- 25 bis 54

- 55 und älter

Rente wg. Erwerbsminderung (befristet)

vorgezogene Altersrente

Abgänge in die Grundsicherung SGB XII

Abgänge wegen Erwerbseinkommen

Abgänge ins SBG II

Regelleistungen (jährl. in Mio. Euro)

Kosten pro Person (monatl. in Euro)

Bericht Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII, 2016

Personen unter 65 Jahren, deren Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht und die nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können

Zielgruppe

Personen gesamt

517

n.v.

353

6,90

496

Finanzen (in Euro)

1.251913

320

600

270

6

242

47

8

305

42

-10%

38%

-1%

103 140 166%

204

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412 513 64%645

292%

#WERT!

#WERT!37

* Seit Juli 2016 gehört auch das ambulant betreute Wohnen in den Zuständigkeitsbereich. Für diesen Personenkreis existiert nur eine Gesamtzahl, die differenzierten Strukturdaten zu Nationalität, Alter etc. fehlen jedoch. Dadurch entsteht eine Differenz zwischen der Summe der Strukturdaten und der Gesamtsumme der Personen.

Änderung seit 2012

91%

16%

20162015201420132012

7,77

n.v.

151

14

678

446

Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (3. Kapitel SGB XII)

Leistungen (Jahresmittelwerte)

65%56%

87%

48%

759854752

305

2012 2013 2014 2015

896 1.022 1.160

2016* Änderung seit 2012

664

233

587

172

404

128%

42

310

634

274

180 200 234 290

44

3

51

3

225

51

5

7

456 496

264

35

108

279

90

7

40

4

227

50

7

129

175

5

354

49

509

6,08 4,90 4,06

243

263

74%151 195 263 224

561

5

5544

4

111

582

189

5

50

204

598

459 513

49%

72%

79%437

7%

Page 20: Sitzungsunterlagen Ausschuss f. Gesundheit u. Soziales 50 ... · nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende betreuende Elternteil

Bericht Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII, 2016

Die Unterschiede in den Städten spiegeln zu einem großen Teil das Mietpreisniveau bzw. den verfügbaren Wohnraumim unteren Preissegment wider. München macht von der nur in Bayern existierenden gesetzlichen MöglichkeitGebrauch, die Regelsätze im SGB XII regional abweichend festzusetzen und gewährt aufgrund der hohenLebenshaltungskosten höhere Regelsätze.Ebenfalls Einfluss auf die Kosten hat die Zusammensetzung des Personenkreises. So weisen Berlin, Essen undLeipzig höhere Anteile an Personen unter 15 Jahren auf, die bei Verwandten und nicht bei ihren Eltern leben. Dadurchfließt hier nur der niedrigere Regelsatz für Kinder in die durchschnittlichen Kosten ein, was bei einem Anteil von bis zu20% an der Gesamtpersonenzahl erkennbar Wirkung zeigt. Düsseldorf liegt hier mit ca. 8% an zweitniedrigster Stelleund profitiert damit nicht von diesem kostenmindernden Effekt.

Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (3. Kapitel SGB XII)

Seite 3/9

Entwicklungen im interkommunalen Vergleich (Benchmarking)

Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt in der Praxis vor allem in einer Übergangssituation zwischen demSGB II- Bezug und dem Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung. Demzufolge ist dieFluktuation in diesem Leistungsbereich besonders hoch bei gleichzeitig vergleichsweise geringen Fallzahlen. DieStädte verzeichnen vermehrt Zugänge aus dem SGB II und zwar von Personen, die eine vorgezogene Altersrente inAnspruch nehmen aber die Altersgrenze für die Grundsicherung im Alter noch nicht erreicht haben.Ziel in dieser Leistungsart ist eine Stabilisierung der psychosozialen Situation, die Verhinderung weiterer bzw. andererHilfebedarfe oder im Einzelfall auch eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. In der Praxis können gezielteMaßnahmen zur Aktivierung aber nur einen kleinen Personenkreis erreichen.

1,9

2,4

0

1

2

3

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Dichte der Leistungsbeziehenden pro 1.000 Einwohner 2013 2014 2015

512 € 492 €

0 €

200 €

400 €

600 €

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Bruttoausgaben pro LeistungsbeziehendemDurchschnitt pro Monat2013 2014 2015

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Zielgruppe

Eckdaten zur Leistungs- und Finanzentwicklung

Regelleistungen (jährl. in Mio. Euro)

Kosten pro Person (monatl. in Euro)

Bericht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Kapitel SGB XII, 2016

Personen, die das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Personen gesamt

Seite 4/9

6.160

24%

37%

22%

807

5.547

1.347

4.047

83

34

14%

15%

-40%

1.490

43%

23%

13%

4.031

76

1.495

3.331

5.338

780

437

1.3041.202

n.v.

n.v.

396

541

70,63

40

1.309

66,56

736 763

3.745

60 - unter 25

- 25 bis 64

- 65 bis 80

- über 80

männlich

- unter 25

n.v.

1.047

336 363

2.792 2.979

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungaußerhalb von Einrichtungen (4. Kapitel SGB XII)

Leistungen (Jahresmittelwerte)

19%19%

24%

14%

9.9217.4207.158

4.078

2012 2013 2014 2015

10.557 11.085 11.498

2016 Änderung seit 2012

11.781deutsch

nicht-deutsch

weiblich

6.378

n.v. n.v. n.v.

42%

Änderung seit 2012

23%

4%

20162015201420132012

77,76

550

585

241

74,61

530 525 531

n.v.

63,05

- 25 bis 64

- 65 bis 80

- über 80

Einkommen aus Arbeit (bis 65 Jahre)

Einkommen aus Arbeit (über 65 Jahre)

Rente wg. Erwerbsminderung (unbefristet)

Finanzen (in Euro)

3.152

481

1.543

3.440

1.268 1.4411.382

6.120 6.318 32%Rente (Altersruhegeld) 4.802 5.330 5.750

n.v.

1.391

7.582

4.199

6.235

3.927

6.831

3.726

717

61

48

1.287

3.930

68

3.378

5.464

1.177

3.514

5.771 6.027

4.457

62

5.058

56

4.786

1.231

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Bericht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Kapitel SGB XII, 2016 Seite 5/9

Entwicklungen im interkommunalen Vergleich (Benchmarking)

München weist im Vergleich zu Düsseldorf, trotz hoher Lebenshaltungskosten, eine relativ niedrige Dichte (11,8) auf.Hier ist zu berücksichtigen, dass München im Rechtskreis des SGB II die mit Abstand niedrigste Dichte hat (60 pro1.000 Einwohner im Vergleich zu Düsseldorf mit 124; Stuttgart 80). Damit ist es dort wesentlich mehr Menschenmöglich, eine auskömmliche Rente zu erwirtschaften. Arbeits- und Wohnungsmarkt sind von den Sozialämtern jedochnahezu nicht beeinflussbar. Somit steht bei dieser Leistungsart eher die Frage im Fokus, wie die sozialenAuswirkungen von geringem Alterseinkommen gelindert werden können. Die Unterstützung zur Teilhabe am Leben inder Gemeinschaft spielt eine besondere Rolle, wie zum Beispiel die niederschwelligen Angebote der Seniorenarbeit imSozialraum oder auch die Förderung nachbarschaftlicher Hilfen und des ehrenamtlichen Engagements.

Positive Ausprägungen bei den Wirtschaftsindikatoren (Bruttoinlandsprodukt, verfügbares Einkommen,Armutsgefährdungsquote etc.) wie in Düsseldorf (siehe Anlagenband zum Benchmarkingbericht) gehen nichtzwangsläufig mit einer niedrigen Anzahl von Leistungsbeziehenden einher. Gerade die Attraktivität solcher Städte,auch in Bezug auf die Versorgungsstrukturen für Ältere, fördert einen Zuzug und begünstigt ein steigendesMietpreisniveau. Dies hat zur Folge, dass die Mietkosten bei vielen Menschen deren finanziellen Möglichkeitenübersteigen. Entsprechend zeigen sich überdurchschnittlich hohe Ausgaben pro Leistungsbeziehendem in Düsseldorf,aber auch in Hamburg, München oder Stuttgart.Da der Bund seit 2014 eine vollumfängliche Erstattung der Ausgaben vornimmt, fallen die Transferleistungen für dieKommunen nicht mehr ins Gewicht. Gleichwohl bleibt die Belastung steigender Personal- und Sachkosten.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungaußerhalb von Einrichtungen (4. Kapitel SGB XII)

18,6

11,8

16,9

0

10

20

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S (Ge)MW

Dichte der Leistungsbeziehendenpro 1.000 Einwohner 2013 2014 2015

538 € 519 €

0 €

200 €

400 €

600 €

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Bruttoausgaben pro LeistungsbeziehendemDurchschnitt pro Monat

2013 2014 2015

n.v.

Page 23: Sitzungsunterlagen Ausschuss f. Gesundheit u. Soziales 50 ... · nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende betreuende Elternteil

ZielgruppePersonen mit anerkanntem Pflegebedarf, die a) im häuslichem Bereich gepflegt werden können.

Eckdaten zur Leistungs- und Finanzentwicklung

ambulant

- deutsch

- nicht-deutsch

- weiblich

- unter 65

- 65 bis 84

- älter 85

- männlich

- unter 65

- 65 bis 84

- älter 85

stationär

- deutsch

- nicht-deutsch

- weiblich

- unter 65

- 65 bis 84

- älter 85

- männlich

- unter 65

- 65 bis 84

- älter 85

#### #### #### #### ####

ambulant

Investitionen Pflegedienste

Pflegeleistungen

ambulant betreutes Wohnen

stationär

Investitionen Pflegeheime

Pflegeleistungen

Kosten pro Person (monatl. in Euro)ambulant (ohne Investitionen)

stationär (mit Investitionen)

Bericht Hilfe zur Pflege, 7. Kapitel SGB XII, 2016

0,71

2,06

11,58

0,70

1.190 1.221

3.031

12,87 13,19 14,34 13,51 12,5960,66 62,89 68,31 69,53 71,60

2012 2013

147

822

1.060

1.002

2014 2015 2016

26%

-9%

Änderung seit 2012

18%-2%

Finanzen (in Euro)

1,88

10,44

Aufwendungen (jährl. in Mio. Euro)

0,55

1,91

10,58

36%

-14%

-6%

15%

547

1.563

502

1.622

59,01

615

173

2,12

10,75

0,64

2,37

9,48

213

30%

-11%

25%

23%

17%

4%

11%

61%

2%

-10%

4%

8%

2%

-3%

-1%

-8%

14%

33%

-3%

30%

-1%

14%

596

1.490

0,75

18,36

29,43

18,46

31,24

19,25

34,72

19,98

36,04

20,88

38,13

47,80 49,70 53,97 56,03

563

1.295

561

1.398

1.042 1.096 1.166

141

843

1.071

933

207

580

146

148

883

1.091

905

213

563

3.076 2.968 3.023 2.984

375

57

554

108

2.842

132

2.110

139

908

1.063

864

201

552

111

130

958

1.127

868

206

129

2.958

124

2.214

2.888

139

2.121

2.870

161

2.029

2.840

148

2.054

188

390

76

166

691

212

650

191

371

76

1.068

165

666

213

633

195

380

58

166

667

212

618

186

149

691

228

628

181

389

70

158

696

228

653

Seite 6/9

2012 2013 2014 2015 2016 Änderung seit 2012

4.702 4.645 4.741 4.718 4.727 1%1.626 1.677 1.718

847 900 925 906

1.045 1.044 1.069 1.081

Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)

Leistungen (Jahresmittelwerte)

1.734

835

1.696 4%

828 830 819 809 790 -5%

9%

Personen gesamt

b) nicht in der Lage sind, im eigenen Haushalt zu wohnen.

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Ziel: Ambulant vor stationär

Ziel: Förderung privater Pflege

Bericht Hilfe zur Pflege, 7. Kapitel SGB XII, 2016

Die Pflegedienstquote zeigt an, wie häufig ambulantePflege ausschließlich als professionelle Leistungerbracht durch einen Pflegedienst erbracht wird. SeitEinführung des Pflegefachdienstes ist diese von 56% auf46% gesunken, da vermehrt privat organisierte Hilfen indas Pflegesetting integriert werden konnten. Fälle miteiner Kombination privater (Angehörige, privateNetzwerke etc.) und professioneller Pflege enstprechendvon 4% auf 13% an. Die restlichen Fälle werdenvollständig im privaten Rahmen versorgt (stagniert beica. 40%). Auch interkommunal ist für Düsseldorf diepositve Tendenz erkennbar.

20%-22%-4%

-11%56

43116954

36617345

987 1.081 1.111

Seite 7/9

2012 2013 2014 2015 2016 Änderung seit 2012

1.626 1.677 1.718 1.734 1.696 4%927 972468

Personen

- davon Pflegestufe 0

Fachliche Entwicklung in der ambulanten Pflege

Die ambulante Pflegequote konnte in den vergangenen Jahren bei den meisten Städten erhöht werden. So ist die Quoteauch in Düsseldorf seit 2011 um zwei Prozentpunkte gestiegen. Vorrangig ist jedoch immer die Frage, wie derPflegebedarf am besten gedeckt wird. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf können durchaus ein Interesse haben, ineiner Einrichtung versorgt zu werden, wenn dadurch eine Tagesstrukturierung oder soziale Kontakte ermöglicht werden.Der in Düsseldorf eingeführte Pflegefachdienst wird hier erst langfristig eine Wirkung zeigen, denn auf die Anzahl derbereits in Einrichtungen befindlichen Menschen hat der Pflegefachdienst keinen Einfluss.

- davon Pflegestufe 2 - davon Pflegestufe 3 50 53

gesamt

- davon Pflegestufe 1180

470183

485190

56%49% 48% 46%

40% 42% 40% 40%

4%9% 12% 14%

2013 2014 2015 2016

nur Pflegedienst nur private Pflege Kombination

Pflegedienstquote

37%47%

0

20

40

60

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Prozent

ambulante Pflegequote im interkommunalen Vergleich2013 2014 2015

48%58%

0

20

40

60

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

Prozent

Pflegedienstquote - ausschließlich Pflegedienst -im interkommunalen Vergleich

2013 2014 2015

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Ziel: Kostenbegrenzung in der ambulanten Pflege

Bericht Hilfe zur Pflege, 7. Kapitel SGB XII, 2016

Fiskalische Entwicklung in der ambulanten Pflege

Seite 8/9

Die Kosten pro Person unterliegen verschiedenen Einflussgrößen. Preissteigerungen, höhere Pflegesätze oder eineveränderte Struktur bei den Pflegestufen führen zu höheren Durchschnittskosten und wirken den Bemühungen desPflegefachdienstes zur Kostenbegrenzung entgegen. Um so erfreulicher ist es, dass, entgegen dem bundesweitsteigenden Trend im interkommunalen Vergleich, in Düsseldorf die Durchschnittskosten erstmalig sinken. Klar ist aberauch, dass sich dieser Trend nicht kontinuierlich fortsetzen kann und die Kosten zukünftig parallel zur Marktentwicklungwieder steigen könnten. Dabei bleiben die Vorteile des Pflegefachdienstes in Bezug auf ein abgesenktes Kostenniveaubei bedarfsgerechten Pflegesettings aber erhalten.

Die fiskalischen Auswirkungen der Beratungsleistungen (ca. 1.300 Hausbesuche in 2016) des Pflegefachdienstes lassensich an der Kostenentwicklung pro Person ablesen. Diese sind seit 2013 von 561€ auf 502€ zurückgegangen (sieheEckdatenblatt). Rechnerisch bedeutet die 10%ige Kostenreduzierung bei ca. 1.700 Personen eine jährliche Einsparungvon ca. 1,9 Mio €. Die Hauptursache liegt darin, dass die ausschließliche Pflege durch Pflegedienste teilweise durch eineKombination von privater Pflege und Pflegedienst ersetzt wurde (siehe Grafik zur Pflegedienstquote auf Seite 6). ImErgebnis sind dadurch tendenziell die Kosten pro Person für die Leistungen der Pflegedienste in allen Pflegestufengesunken (siehe nachstehende Grafik). Im Mittelwert über alle Pflegestufen beträgt der Rückgang seit 2013 bei denKosten für die Pflegedienste 24%. Besonders hervorzuheben bei dieser rein fiskalischen Betrachtungsweise ist, dass imJahr 2016 bei ca. 400 Fällen nach der Begutachtung durch den Pflegefachdienst, ein höherer Pflegebedarf erkannt unddamit ein kostenintensiveres Pflegesetting umgesetzt wurde.

548 €

994 €

0 €

500 €

1.000 €

1.500 €

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

monatliche Bruttoauszahlungen pro Leistungsbeziehendemim interkommunalen Vergleich

2013 2014 2015

543 €

1.060 €

1.498 €

1.806 €

783 €

401 €

827 €

1.098 €

1.535 €

598 €

0 1 2 3 MittelwertPflegestufe:

Kosten der Pflegedienste nach Pflegestufen

2013 2014 2015 2016

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Vergleich der durchschnittlichen Kosten pro Person ambulant und stationär

Bericht Hilfe zur Pflege, 7. Kapitel SGB XII, 2016

Im Gegensatz zur ambulanten Pflege steigen dieFallkosten im stationären Bereich kontinuierlich.

Rechnerisch bedeutet der 16%ige Anstieg von 1.398€auf 1.622€ bei ca. 3.000 Leistungsbeziehenden jährlicheMehrkosten von etwa 8,1 Mio €.

Wenn es also durch Steuerugsmaßnahmen gelingt,stationäre Pflege durch angemessene ambulantePflegesettings zu verhindern, können im Durchschnittdeutliche Einsparungen pro Leistungsfall realisiertwerden. Im Durchschnitt deshalb, weil im Einzelfall dieambulante Pflege, wenn sie angezeigt ist, auch teurer alsdie stationäre Hilfe sein kann.

Entwicklung in der stationären Pflege

Seite 9/9

Personen

Insgesamt besteht bei den Großstädten die Tendenz zu kontinuierlich steigenden Kosten in der stationären Pflege.Unterschiede können zum einen durch das Gefälle zwischen den Bundesländern bezüglich der Tagessätze in stationärenEinrichtungen resultieren. Zum anderen sind auch Unterschiede in der Struktur des Pflegebedarfs zu erkennen. Sobeträgt der Anteil der Personen mit Pflegestufe Null oder Eins in Düsseldorf nur ca. 29% während imGroßstädtedurchschnitt der Anteil ca. 36% beträgt. Dies ist ein Hinweis darauf, dass es den Menschen in Düsseldorf,gerade in den niedrigen Pflegestufen, im höheren Ausmaß möglich ist, in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben. Dasbedeutet aber im Umkehrschluss, dass in Düsseldorf der Anteil der Personen mit stärker ausgeprägtem Pflegebedarf inEinrichtungen höher liegt, mit entsprechender Auswirkung auf die Kosten pro Person.

692

-1%-16%4%-4%-2%

2015

2.984118

1.0341.140

1111.0531.145720 - davon Pflegestufe 3

128978

1.151711

122989

1.187725736

2013 2014 2016 Änderung seit 2012

2.968 3.023 3.031

2012

gesamt - davon Pflegestufe 0 - davon Pflegestufe 1 - davon Pflegestufe 2

3.076132

1.0161.192

561 €

1.398 €

1.096 €

502 €

1.622 €

1.221 €

ambulant stationär gesamt

2013 2014 2015 2016

Kosten pro Person im Monat

1.184 €

0 €

500 €

1.000 €

1.500 €

B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW

monatliche Bruttoauszahlungen pro Leistungsbbeziehendem

2013 2014 2015

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Herausgegeben von derLandeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für soziale Sicherung und Integration

VerantwortlichRoland Buschhausen

RedaktionAndreas Semrau

FotoUschi Kieninger

II/17 www.duesseldorf.de

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Vorlage 50/ 22/2017

Seite 1 von 3

RS

D V

orla

ge

X öffentlich nicht öffentlich

Informationsvorlage Betrifft: Düsselpass hier: Automatische Versendung ab 1. Juli 2017 an SGB II-Beziehende (Jobcenter) 1. Allgemeines

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat 1997 beschlossen, einen Ausweis (Düsselpass) herauszugeben, mit dem Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen Vergünstigungen erhalten können (freier oder reduzierter Eintritt, Gebührenbefreiung oder Ermäßigung o.ä.). Zum Personenkreis der Düsselpass-Berechtigten gehören aktuell Einwohnerinnen und Einwohner ab Vollendung des 15. Lebensjahres, die folgende finanziellen Hilfen für den Lebensunterhalt beziehen: - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - Jobcenter) - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge) - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Außerdem wird der Düsselpass für Personen ausgestellt, die in Düsseldorfer Alten- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen, sofern die Heimkosten ganz oder anteilig aus Mitteln der Sozialhilfe übernommen werden. Zudem können Personen mit einem geringen Einkommen ebenfalls den Düsselpass erhalten (Grenzfallregelung: Regelbedarf der Sozialhilfe zuzüglich zehn Prozent). Der Düsselpass wird bisher bei laufendem Leistungsbezug automatisch an die Einwohnerinnen und Einwohner verschickt, die vom Amt für soziale Sicherung und Integration Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Alle anderen Berechtigten müssen den Düsselpass beantragen. Das gilt bisher insbesondere auch für die SGB II-Beziehenden.

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Vorlage 50/ 22/2017

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RS

D V

orla

ge

In den vorausgehenden Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales wurde das Versandverfahren bereits mehrfach thematisiert. Zuletzt in der Sitzung am 8. Februar 2017 wurde durch die Verwaltung angekündigt, dass eine automatische Versendung an die Leistungsbeziehenden des Jobcenters im Sommer 2017 erfolgen soll (Vorlage 50/83/2016).

2. Fortentwicklung des Konzeptes

2.1 Verfahrensbeschreibung und Mengengerüst Die Einführung der erweiterten automatischen Versendung ist für Anfang Juli 2017 vorgesehen. Im ersten Schritt erhalten alle berechtigten Personen im laufenden SGB II-Bezug den Düsselpass (ca. 45.000 Personen). In den Folgemonaten wird dann jeweils den Personen, welche neu im Leistungsbezug stehen, der Düsselpass übersandt (pro Monat ca. 1.000 Personen). Somit erhöht sich die Anzahl der ausgestellten Düsselpässe für den Personenkreis der SGB II-Beziehenden von bislang rund 22.000 (beantragt) auf nunmehr rund 56.000 Pässe (automatisch übersandt). Für alle der unter Ziffer 1 genannten Personenkreise werden in 2017 voraussichtlich 79.000 Düsselpässe ausgestellt werden.

2.2 Bereitstellung von Haushaltsmitteln Aktuell sind für die Herausgabe des Düsselpasses 59.000 Euro im Haushaltsplan veranschlagt. Die automatische Versendung der Düsselpässe an die SGB II-Beziehenden ist pro Jahr mit Mehrkosten in Höhe von rund 45.000 Euro verbunden, so dass sich die Gesamtkosten für alle ausgestellten Düsselpässe zukünftig im Jahr auf ca. 104.000 Euro belaufen werden. Die Mehrkosten werden in 2017 aus dem Budget des Amtes für soziale Sicherung und Integration aufgefangen. Für 2018 werden die erhöhten Kosten zum Etat angemeldet.

2.3 Kooperation mit der Werkstatt für angepasste Arbeit

Die Düsselpässe für die SGB II-Berechtigten werden ab Juli 2017 erstmals von der Werkstatt für angepasste Arbeit in Düsseldorf im Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf hergestellt und versendet. Die Werkstatt beschäftigt behinderte Menschen, denen über ihre dortige Erwerbstätigkeit zu einem gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft verholfen werden soll. Durch den Auftrag der Landeshauptstadt Düsseldorf wird die Leistungsfähigkeit der Werkstatt als moderner Produktions- und Dienstleistungsbetrieb gestärkt.

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Vorlage 50/ 22/2017

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2.4 Zusammenfassung

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die automatische Versendung der Düsselpässe an die SGB II-Beziehenden nunmehr eine deutlich größere Anzahl von Personen den Düsselpass erhalten wird. Es kann davon ausgegangenen werden, dass damit viele zusätzliche Personen Vergünstigungen in Anspruch nehmen werden und somit auf unbürokratischem Weg die soziale Teilhabe dieses Personenkreises verbessert wird. Weiterhin wird durch die Kooperation mit der Werkstatt für angepasste Arbeit das Engagement einer gemeinnützigen Einrichtung unterstützt. Menschen mit Behinderung werden bei ihrer Erwerbstätigkeit gefördert.

Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales

14.06.2017 -/-¹ -/-²

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf as st.

Amt / Institut: Amt für soziale Sicherung und Integration Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Hintzsche

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Vorlage 50/18/2017

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X öffentlich nicht öffentlich

Beschlussvorlage Betrifft: Haushaltsplan 2017: Mittelverwendung aus dem Profitcenter 4141401 des Gesundheitsamtes, Konto 53180000 - Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche (Zuschüsse) Beschlussdarstellung: Bei den vorgenannten Sachkonten stehen insgesamt 1.712.816,00 EUR zur Verfügung; hiervon sind 1.103.354,00 EUR über bestehende Zuwendungsverträge und 125.800,00 EUR als kommunalisierte Landesmittel gebunden, so dass noch ein Restbetrag in Höhe von 483.462,00 EUR verfügbar ist. Hiervon erfolgen für die dem Zustimmungsvorbehalt des Ausschusses für Gesundheit und Soziales (AGS) unterliegenden Zuschussteilbereiche nachstehende Mittelverteilungen: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der

Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 64.400,00 EUR für die ambulante Versorgung psychisch Kranker und seelisch Behinderter wie folgt zu verwenden:

a) Der "Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf e.V."

(PSZ) hat das Ziel, die gesundheitliche Regelversorgung für die besonderen Belange von traumatisierten Flüchtlingen zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Der "Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf e.V." erhält für das Projekt "Erkennen + Handeln = Schutz und Gesundheit für schutzbedürftige Flüchtlinge" einen Zuschuss in Höhe von EUR 10.400,00

und für die anteilige Ko-Finanzierung von Psychotherapiestellen einen Zuschuss in Höhe von EUR 44.000,00

b) Die "Bürger Stiftung Düsseldorf" erhält für den Betrieb einer ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstelle in Düsseldorf einen Zuschuss in Höhe von EUR 10.000,00

2. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der

Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 19.491,00 EUR für gesundheitliche Selbsthilfegruppen wie folgt zu verwenden:

a) Die Selbsthilfegruppe "Eltern von Kindern und Jugendlichen mit ADS / ADHS" (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung

in Höhe von EUR 126,00

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b) Der "Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf und Kreis Mettmann e.V." erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.975,00

c) Die Selbsthilfegruppe "Bus und Bahn für Alle" erhält einen Zuschuss

im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 2.040,00

d) Die "Selbsthilfegruppe Morbus Crohn & Colitis Ulcerosa" erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 220,00

im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 690,00

e) Die Selbsthilfegruppe "Deutsche Psoriasis Bund e.V." erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 200,00

f) Die DMSG Selbsthilfegruppe "Fatigue Düsseldorf"

erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00

g) Der "Selbsthilfe nach Krebs und für

Gefährdete e.V." erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.140,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 5.100,00

im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 2.450,00

h) Die "Familien Selbsthilfe Psychiatrie Düsseldorf" erhält einen Zuschuss

im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00

i) Der "Initiative Tabu Suizid e.V." erhält einen Zuschuss

im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 j) Die "Selbsthilfegruppe Neurofibromatose" erhält einen Zuschuss

im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.350,00 k) Der "Bundesverband Poliomyelitis e.V. -Regionalgruppe Düsseldorf-" erhält einen Zuschuss

im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00

l) Die "Leukämie Lymphom Liga e.V." im Universitätsklinikum Düsseldorf erhält einen Zuschuss

im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00

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m) Die Initiative für die Rechte von legasthenen Menschen "Las Legas“ erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00

im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.200,00 n) Der “Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.“ erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00

o) Die Privatinitiative “Eislaufen pro Gesundheit“

(Frau Maria-Consuelo Tanzer) erhält einen Zuschuss im Rahmen der Projektförderung in Höhe von EUR 1.500,00

3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 92.755,52 EUR für Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme wie folgt zu verwenden:

a) Der "Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V." erhält einen

Zuschuss für die Beratung und finanzielle Unterstützung von bedürftigen Schwangeren in Notsituationen in Höhe von EUR 27.000,00

b) Der "Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V." erhält einen Zuschuss für den Betrieb einer Schwangerschaftsberatungsstelle

in Höhe von EUR 31.850,00 c) Der "Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V."

erhält einen Zuschuss für die sexualpräventive Arbeit in Schulen in Höhe von EUR 12.000,00

d) Der "Landesverband donum vitae NRW e.V."

erhält einen Zuschuss für den Betrieb einer Beratungsstelle in Düsseldorf für psychosoziale Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik in Höhe von EUR 21.905,52

4. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 35.300,00 EUR für das Geburtshaus der Hebammenzentrale Düsseldorf wie folgt zu verwenden:

a) Das "Geburtshaus Düsseldorf gGmbH" erhält einen Zuschuss

für die fachliche Leitung und das Qualitätsmanagement In Höhe von EUR 35.300,00

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5. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 12.565,52 EUR für den Werkstatt Lebenshunger e.V. wie folgt zu verwenden:

Der "Werkstatt für Lebenshunger e.V."erhält einen Zuschuss

a) für die Mietkosten in Höhe von EUR 4.910,52

b) für das Projekt „Lebenshunger Konzerte 2017“ in Höhe von EUR 7.655,00

Sachdarstellung: Die im Beschlussentwurf genannten Vereine und Organisationen haben für das Jahr 2017 Zuschussanträge gestellt. Die Verwaltung hat diese Anträge geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung. Zu 1: 1 a): Der "Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf e.V. (PSZ)" hat für 2017 einen Zuschuss in Höhe von 10.400,00 EUR für das Projekt "Erkennen + Handeln = Schutz und Gesundheit für schutzbedürftige Flüchtlinge" beantragt. Mit Fortbildungen und Fachberatungen trägt der PSZ zur interkulturellen Öffnung des Gesundheitsbereichs bei. Motivation und Ziel des auf drei Jahre ausgelegten Projektes ist die Diagnostik, psychologische Testung, Psycho- und Familientherapie, psychosoziales Clearing, Kriseninterventionen für die besonderen Belange von traumatisierten Flüchtlingskindern und Kindern traumatisierter bzw. psychisch erkrankter Eltern in Düsseldorf. Es fallen laut Antrag Honorar- und Personalkosten in Höhe von 55.412,00 EUR an. Des Weiteren beantragt der PSZ einen Zuschuss in Höhe von 44.000,00 EUR für die Ko-Finanzierung von drei Psychotherapeutenstellen. Es fallen laut Antrag Personalkosten in Höhe von 255.539,74 EUR an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß Züschusse in Höhe von 10.400,00 EUR und 44.000,00 EUR zu gewähren. 1 b): Die "Bürgerstiftung Düsseldorf" eröffnete am 1. April 2009 ihre Beratungsstelle für Krebserkrankte und ihre Familien in Düsseldorf. Das Angebot der Beratungsstelle dient der nachhaltigen Verbesserung des Informations- und Beratungsangebots für Krebserkrankte und ihre Familien in Düsseldorf und ist unabhängig, patientenorientiert und kostenlos. Die Bürgerstiftung hat für den Betrieb einer ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstelle und für andere Projekte im Gesundheitsbereich für das Jahr 2017 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 EUR beantragt.

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Es fallen laut Antrag Personalaufwendungen in Höhe von 45.000,00 EUR und Betriebsaufwendungen in Höhe von 10.000,00 EUR an. Die Verwaltung empfiehlt, wie in den Vorjahren, einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR zu gewähren. Zu 2: 2 a): Die Selbsthilfegruppe "Eltern von Kindern und Jugendlichen mit ADS / ADHS" (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 126,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Raummieten (12 x 10,50 EUR) an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 126,00 EUR zu gewähren. 2 b): Der "Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf und Kreis Mettmann e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Internetseite und den Eintrag in das Telefonbuch Düsseldorf an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen der Projektförderung "Fachtagung der Alzheimergesellschaft zum Thema Demenz – Technische Hilfsmittel bei Menschen mit Demenz" wird ein Zuschuss in Höhe von 1.975,00 EUR beantragt. Es fallen Ausgaben für Einladungen, Druck, Porto, Referenten-Honorare und die Arbeit und Integration sowie Bewirtung an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.975,00 EUR zu gewähren. 2 c): Die "Arbeitsgemeinschaft Bus und Bahn" beantragt für das Jahr 2017 im Rahmen der Projektförderung "Assistenz vor- und während der Sitzungen des Arbeitskreises für Frau Andree" (Frau Andree ist Gruppenvorsitzende und körperlich eingeschränkt) einen Zuschuss in Höhe von 2.040,00 EUR. Es fallen Honorarausgaben (240 Stunden á 8,50 EUR) für eine Assistenzkraft für die Erledigung der anfallenden Büroarbeiten innerhalb der Selbsthilfegruppe wie Sitzungsvorbereitung, Protokollführung, Verwaltungsorganisation u.ä. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 2.040,00 EUR zu gewähren.

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2 d): Die "Selbsthilfegruppe Morbus Crohn / Colitis Ulcerosa" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 220,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Miete an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 220,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen der Projektförderung "Flyeraktion zum bundesweiten Crohn Colits Tag 2017" wird ein Zuschuss in Höhe von 690,00 EUR beantragt. Es fallen Ausgaben für die Erstellung eines Flyers, Layout, Anschreiben, Versandmaterial, Porto und Fahrtkosten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 690,00 EUR zu gewähren. 2 e): Der "Deutsche Psoriasis Bund e.V. -Regionalgruppe Düsseldorf" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 200,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Raummiete (10 x 20,00 EUR) an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zu gewähren. 2 f): Die "Selbsthilfegruppe Fatigue Düsseldorf" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Porto, Telefon, Prospekte und Internet an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 g): Der "Selbsthilfe nach Krebs und für Gefährdete e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Telefon- und Faxkosten sowie Ausgaben für die Online-Betreuung an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe 300,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen von 3 Projektförderungen werden folgende Zuschüsse beantragt: Mal-Therapie für die Selbsthilfegruppe 1.140,00 EUR Es fallen Kosten für Honorare (Referentin 12 x 70,00 EUR) und Materialien an.

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Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.140,00 EUR zu gewähren. 31. Informationstag zu Krebserkrankungen 5.100,00 EUR Es fallen Kosten für den Druck von Flyern und Vortragsunterlagen, Porto, Briefumschläge, Dekoration, Transportkosten der Bilderausstellung, Bewirtung und Aufwandsentschädigungen an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 5.100,00 EUR zu gewähren. Patientenbetreuung 2.450,00 EUR Es fallen Ausgaben für Geburtstagskarten, Weihnachtsfeier, musikalische Begleitung, musikalische Darbietung, Sommerausflug, und Fahrtkosten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 2.450,00 EUR zu gewähren. 2 h): Die "Familien Selbsthilfe Psychiatrie Düsseldorf" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Fortbildungen, Büro sowie Öffentlichkeitsarbeit an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 i): Der "Initiative Tabu Suizid e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Erstellung von Informationsmaterial an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 j): Die "Selbsthilfegruppe Neurofibromatose" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Porto, Telefon und Internet an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen der Projektförderung "Mehrgenerationentage" wird ein Zuschuss in Höhe von 1.350,00 EUR beantragt. Es fallen Ausgaben für Helfer, Fahrtkosten, Spiel- und Bastelmaterial, Verpflegung und Bürokosten an.

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Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.350,00 EUR zu gewähren. 2 k): Der "Bundesverband Poliomyelitis e.V. -Regionalgruppe Düsseldorf-" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Fachliteratur, Seminare, Fortbildung und Referenten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 l): Der "Leukämie Lymphom Liga e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial und Portokosten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 m): Die Initiative für die Rechte von legasthenen Menschen "Las Legas" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Drucker, Tinte und Kopierkosten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen der Projektförderung "Informationsarbeit für Legastheniker" wird ein Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR beantragt. Es fallen Ausgaben für eine Aufklärungsbroschüre (Druck, Layout, Grafik) an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.200,00 EUR zu gewähren. 2 n): Der "Deutsche Parkinson Vereinigung e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Raummiete, Übungsleiter und die Mitgliedschaft beim Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren.

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2 o): Die Privatinitiative “Eislaufen pro Gesundheit“ (Frau Maria-Consuelo Tanzer) beantragt für das Jahr 2017 im Rahmen einer Projektförderung einen Zuschuss in Höhe von 1.500,- €. Es fallen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Büro und Organisation der Eislaufaktivitäten für die Generation 50+ an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 EUR zu gewähren. zu 3: 3 a): Der "Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 27.000,00 EUR für die Beratung und finanzielle Unterstützung von bedürftigen Schwangeren in Notsituationen. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 27.000,00 EUR zu gewähren. 3 b): Der "Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 31.850,00 EUR für den Betrieb einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 31.850,00 EUR zu gewähren. 3 c): Der "Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 EUR für Sexualprävention in Düsseldorfer Schulen. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 EUR zu gewähren. 3 d): Der "Landesverband donum vitae NRW e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 21.905,52 EUR für den Betrieb einer Beratungsstelle für psychologische Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik in Düsseldorf. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 21.905,52 EUR zu gewähren. zu 4: 4 a): Die "Geburtshaus Düsseldorf gGmbH" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 35.300,00 EUR für die Einführung und Pflege eines Qualitätsmanagementsystems. Die fachliche Leitung mit bestimmten Qualifikationen

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ist zwingend vorgeschrieben. Diese Leistung wurde bisher ehrenamtlich erbracht und ist nun nicht mehr möglich. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 35.300,00 EUR zu gewähren. zu 5: 5 a): Der "Werkstatt Lebenshunger e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 4.910,52 EUR für die Bezuschussung der Mietkosten für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 4.910,52 EUR zu gewähren. 5 b): Der "Werkstatt Lebenshunger e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 7.655,00 EUR für das Projekt Lebenshunger Konzerte. Es fallen Ausgaben für Vorbereitungstreffen, 5 Drehtage, 2 Schnitt-Tage, ein öffentliches Konzert und begleitende Printmedien an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 7.655,00 EUR zu gewähren. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Gesundheit und Soziales

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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Alternative: keine Amt / Institut: Gesundheitsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Prof. Dr. Meyer-Falcke