Skript bergrecht tu clausthal

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Bergrecht WS 2014/2015 Prof. Dr. Hartmut Weyer Vorlesungsgliederung I. Grundlagen des Bergrechts 1. Gegenstand des Bergrechts 2. Geschichtliche Entwicklung 3. Eigentum an Bodenschätzen 4. Sachlicher Geltungsbereich des BBergG 5. Räumlicher Geltungsbereich des BBergG II. Bergbauberechtigungen: Inhalt 1. Allgemeines 2. Erlaubnis 3. Bewilligung 4. Bergwerkseigentum 5. Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten 6. Zulegung 7. Alte Rechte und Verträge III. Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen 1. Erteilung, Verleihung und Beseitigung 2. Veränderungen des Rechtsinhabers 3. Feldes- und Förderabgaben IV. Betriebspläne und Betriebsplanverfahren 1. Betriebsplanpflichtige Vorhaben 2. Betriebsplanarten 3. Betriebsplanzulassung 4. Exkurs: Risswerk und Markscheidewesen V. Bergaufsicht 1. Begriff und Zweck 2. Vorbemerkung: Verantwortliche Personen 3. Beginn und Ende der Bergaufsicht 4. Informationsinstrumente 5. Eingriffsinstrumente VI. Bergbau und Grundeigentum 1. Konfliktlage 2. Streitentscheidung (Aufsuchung) 3. Grundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung) 4. Sonstige Einschränkungen des Grundeigentums 5. Bergschadenersatz

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  • Bergrecht WS 2014/2015

    Prof. Dr. Hartmut Weyer

    Vorlesungsgliederung

    I. Grundlagen des Bergrechts 1. Gegenstand des Bergrechts 2. Geschichtliche Entwicklung 3. Eigentum an Bodenschtzen 4. Sachlicher Geltungsbereich des BBergG 5. Rumlicher Geltungsbereich des BBergG

    II. Bergbauberechtigungen: Inhalt

    1. Allgemeines 2. Erlaubnis 3. Bewilligung 4. Bergwerkseigentum 5. Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten 6. Zulegung 7. Alte Rechte und Vertrge

    III. Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen

    1. Erteilung, Verleihung und Beseitigung 2. Vernderungen des Rechtsinhabers 3. Feldes- und Frderabgaben

    IV. Betriebsplne und Betriebsplanverfahren

    1. Betriebsplanpflichtige Vorhaben 2. Betriebsplanarten 3. Betriebsplanzulassung 4. Exkurs: Risswerk und Markscheidewesen

    V. Bergaufsicht

    1. Begriff und Zweck 2. Vorbemerkung: Verantwortliche Personen 3. Beginn und Ende der Bergaufsicht 4. Informationsinstrumente 5. Eingriffsinstrumente

    VI. Bergbau und Grundeigentum

    1. Konfliktlage 2. Streitentscheidung (Aufsuchung) 3. Grundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung) 4. Sonstige Einschrnkungen des Grundeigentums 5. Bergschadenersatz

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    Berg- und Umweltrecht I(Bergrecht)(Bergrecht)

    WS 2014/15

    Prof. Dr. Hartmut Weyer

    Material

    Gesetzestext Bundesberggesetz, Textausgabe (Outlook-Verlag oder VGE-Verlag)Bundesberggesetz, Textausgabe (Outlook Verlag oder VGE Verlag) notwendig fr Vorlesung und Klausur mitbringen darf in der Klausur verwendet werden, aber keine Anmerkungen enthalten Unterstreichungen oder Markierungen sind zulssigVorlesungsbegleitende Folien werden in der Vorlesung verteilt, dienen zur Vorlesungsuntersttzung drfen in der Klausur nicht verwendet werden (!)

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 2Bergrecht

    drfen in der Klausur nicht verwendet werden (!)

    Weitere Literatur zur Vor- und Nachbereitung Kremer / Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001 darf in der Klausur nicht verwendet werden (!)

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    Grundlagen des BergrechtsGegenstand des Bergrechts

    Grundgedanke: - Rechtliche Rahmenbedingungen fr den Bergbau- Geregelt insbesondere im Bundesberggesetz (BBergG)

    Przisierung: Rechtsnormen betreffend - Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschtzen

    (beschrnkt auf bergfreie und grundeigene Bodenschtze)- Wiedernutzbarmachung der Oberflche whrend oder nach den oben

    genannten Ttigkeiten

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 3Bergrecht

    - Einrichtungen, die berwiegend einer der oben genannten Ttigkeiten dienen oder zu dienen bestimmt sind

    - Sonstige gesetzlich ausdrcklich geregelte Ttigkeiten und Einrichtungen (z. B. Untergrundspeicherung, Bohrungen)

    Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung

    Mittelalterliches Berggewohnheitsrecht

    Bergregal von 1185 (Friedrich Barbarossa)- Verfgungsbefugnis des Landesherrn ber die dem Bergregal

    unterliegenden Bodenschtze (Metalle und Erze)- Ausbeutung durch Bergbauunternehmer gegen Abfhrung eines Teils

    der Ausbeute (Zehnter)- Einwirkungsrechte des Regalherren

    Bergrechtliche Regelungen auf Grundlage des Bergregals, z. B.

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 4Bergrecht

    - Iglauer Bergrecht (Sachsen und Sddeutschland, 1249)- Harzer Bergrecht (bereinkunft der Gewerken von Goslar, 1271)- Freiberger Bergrecht (14. Jahrhundert)

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    Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung

    Bergordnungen (15. 18. Jahrhundert)- Zunehmend konstitutive Setzung neuer Regelungen- Absolutismus (Bergbaufreiheit verliert an Bedeutung)- Merkantilismus (Leitung und Preissetzung durch Bergbehrden)

    Preuisches Allgemeines Landrecht (1794)- Aufbauend auf bisherigen Regelungen- Lediglich subsidire Geltung

    Preuische Novellengesetzgebung der 1850er Jahre

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 5Bergrecht

    Preuische Novellengesetzgebung der 1850er Jahre- Direktionsprinzip eingeschrnkt- Besteuerung halbiert

    Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung

    Allgemeines Berggesetz fr die Preuischen Staaten (1865)- Abschaffung des Bergregals- Trennung des Gewinnungsrechts vom Grundeigentum mit Vorrang

    des Bergbaus- ffentlich-rechtlicher Anspruch auf Verleihung von

    Bergwerkseigentum- Abschaffung des Direktionsprinzips- Neue Gesellschaftsform (Gewerkschaft neuen Rechts)- Beschrnkung der bergfreien Bodenschtze- Regelung des Bergschadensersatzes

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 6Bergrecht

    - Regelung des Rechts der Bergarbeiter und des Knappschaftswesens

    Vorbild fr die meisten anderen deutschen Bundesstaaten

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    Grundlagen des BergrechtsGeschichtliche Entwicklung

    Deutsche Demokratische Republik- berfhrung von Bodenschtzen und Bergbaubetrieben in

    Volkseigentum- Berggesetz von 1969

    Bundesrepublik Deutschland- Bergrecht ist Teil der konkurrierenden Gesetzgebung- Bundesberggesetz (BBergG) von 1980- Besonderheiten in den neuen Lndern: Eigentumsrecht

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 7Bergrecht

    - Rechtslage nach Einigungsvertrag: im Wesentlichen nur bergfreie Bodenschtze (keine Grundeigentmerbodenschtze)

    - seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhltnisse bei Bodenschtzen (1996): grundstzlicher Gleichlauf mit BBergG

    - Bestandsschutz fr Altberechtigungen (aus der Zeit vor 1996)

    Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen

    Definition der Bodenschtze Bodenschtze, 3 Abs. 1 BBergG

    - Mineralische Rohstoffe (fest, flssig, gasfrmig)- auer Wasser - (nur) natrliche Ablagerungen oder Ansammlungen

    - in oder auf der Erde- auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 8Bergrecht

    Wasser Wasserrecht (insbesondere WHG)

    Alte Halden 128 BBergG

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    Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen

    Grundsatz, 905 BGBDas Recht des Eigentmers eines Grundstcks erstreckt sich auf den Raum ber der Oberflche und auf den Erdkrper unter der Oberflche. Der Eigentmer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Hhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschlieung kein Interesse hat. (Suleneigentum)

    Gilt fr grundeigene Bodenschtze ( 3 Abs. 2 S. 1 BBergG) und Grundeigentmerbodenschtze (im BBergG nicht geregelt)

    - nher unten

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 9Bergrecht

    nher unten

    Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen

    Ausnahme von 905 BGB: 3 Abs. 2 S. 2 BBergGAuf bergfreie Bodenschtze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstck nicht.

    - Bergfreie Bodenschtze sind herrenlos- Eigentumserwerb im BBergG geregelt

    Bergfreie Bodenschtze, 3 Abs. 3 BBergG- Aufzhlung in 3 Abs. 3 S. 1 BBergG (ca. 60 Rohstoffe)- gleichgestellt: Erdwrme und damit zusammenhngende Energien

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 10Bergrecht

    gleichgestellt: Erdwrme und damit zusammenhngende Energien, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2b) BBergG

    - alle Bodenschtze im Bereich des Festlandsockels, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BBergG

    - alle Bodenschtze im Bereich der Kstengewsser, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2a) BBergG

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    Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen

    Definition grundeigener Bodenschtze, 3 Abs. 4 BBergG- Aufzhlung in 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG- Alle sonstigen untertgig aufgesuchten oder gewonnenen

    Bodenschtze, soweit sie nicht bergfrei sind, 3 Abs. 4 Nr. 2 BBergG

    Ausnahme des 3 Abs. 2 S. 2 BBergG nicht anwendbar- grundeigene Bodenschtze stehen im Eigentum des

    Grundeigentmers

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 11Bergrecht

    - unterliegen aber den Regelungen des BBergG (Zulassung von Betriebsplnen, Bergaufsicht etc.)

    Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen

    Beachte: Fr bergfreie und grundeigene Bodenschtze gilt ein

    Vorbehalt alter Rechte, 149 ff. BBergGVoraussetzungen:

    - Bestanden bei Inkrafttreten des BBergG- Fristgerechte Anmeldung- Behrdliche Besttigung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 12Bergrecht

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    Grundlagen des BergrechtsEigentum an Bodenschtzen

    Definition der Grundeigentmerbodenschtze- Verbleibende Bodenschtze, die weder unter 3 Abs. 3 BBergG

    (bergfrei) noch 3 Abs. 4 BBergG (grundeigen) fallenBeispiele: Kies, Sand, Kalkstein, Torf (jeweils bei obertgigem Abbau)

    Rechtslage- Eigentum des Grundeigentmers- BBergG findet keine Anwendung kein bundeseinheitliches

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 13Bergrecht

    Genehmigungsverfahren fr die Gewinnung von Grundeigentmerbodenschtzen

    - Teilweise landesrechtliche Regelungen (Abgrabungsrecht)

    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Sachlicher Geltungsbereich, 2 Abs. 1, 2 BBergG- Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten von bergfreien oder grundeigenen

    Bodenschtzen- Nebenttigkeiten hierzu (Grenze: 2 Abs. 4 BBergG)- Wiedernutzbarmachen der Oberflche- Betriebsanlagen und -einrichtungen zu den vorgenannten Zwecken- Sonstige ausdrcklich genannte Ttigkeiten oder Einrichtungen,

    insbesondere Untergrundspeicherung, Bohrungen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 14Bergrecht

    Im einzelnen: folgende Folien

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    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Aufsuchen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen, 4 Abs. 1 BBergG

    Ttigkeit ist mittelbar oder unmittelbar auf die Entdeckung von Bodenschtzen oder die Feststellung ihrer Ausdehnung gerichtet

    Ausnahmen- amtliche geologische Landesaufnahme- Lehr- und Unterrichtszwecke

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 15Bergrecht

    - Handstcke / Proben fr mineralogische oder geologische Sammlungen

    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Gewinnen von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen, 4 Abs. 2 BBergG

    Lsen oder Freisetzen von Bodenschtzen

    Vorbereitende, begleitende, nachfolgende Ttigkeiten - z. B. Aufschluss, Wasserhaltung

    Ausnahmen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 16Bergrecht

    - Bauliche oder stdtebauliche Grundstcksnutzung relevant auch fr oberflchennahe Geothermie

    - Ausbau oder Unterhaltung von Gewssern

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    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschtzen, 4 Abs. 3 BBergG Trennen oder Anreichern nach stofflichen Bestandteilen oder

    geometrischen Abmessungen auf physikalischer oder physikalisch-chemischer Grundlage

    - einschlielich vorbereitender, begleitender, nachfolgender Ttigkeiten auch Brikettieren, Verschwelen, Verkoken, Vergasen, Verflssigen,

    Verlsen

    Zusatzvoraussetzungen fr Aufbereitung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 17Bergrecht

    Zusatzvoraussetzungen fr Aufbereitung- Unmittelbarer betrieblicher Zusammenhang mit Eigengewinnung- oder unmittelbarer rumlicher Zusammenhang mit Gewinnungsort

    Grenzen fr Aufbereitung (Abgrenzung nach Schwergewicht)- Weiterverarbeitung einschlielich Nutzung von Erdwrme

    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Nebenttigkeiten im Zusammenhang mit Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten von bergfreien oder grundeigenen Bodenschtzen, 2 Abs. 1 N 1 BB GNr. 1 BBergG

    Verladen, Befrdern, Abladen, Lagern und Ablagern von Bodenschtzen, Nebengestein und sonstigen Massen

    - Soweit in unmittelbarem betrieblichem Zusammenhang

    Grenze, 2 Abs. 4 BBergG: betrifftEi b h Kf S hiff d L ft k h

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 18Bergrecht

    - Eisenbahn-, Kfz-, Schiffs- und Luftverkehr- Rohrleitungen

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    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Wiedernutzbarmachen der Oberflche whrend oder nach dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten von bergfreien oder grundeigenen B d h 4 Ab 4 BB GBodenschtzen, 4 Abs. 4 BBergG

    Definition: Ordnungsgeme Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberflche unter Beachtung des ffentlichen Interesses

    - nicht: Wiederherstellung des ursprnglichen Zustands

    Ausreichend ist Eignung fr sinnvolle anderweitige NutzungB ht b t h d Pl ( ff tli h I t )

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 19Bergrecht

    - Beachtung bestehender Planungen (ffentliches Interesse)- Aber nicht bereits Herstellung aller erforderlichen Vorkehrungen

    (Verkehrswege, Leitungstrassen etc.) Frage der Beteiligung an den Kosten der zuknftigen Nutzung

    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG

    Voraussetzungen- Bezug zu vorgenannten Ttigkeiten (Aufsuchen, Gewinnen,

    Aufbereiten, Nebenttigkeiten, Wiedernutzbarmachen)- mssen den vorgenannten Ttigkeiten berwiegend dienen oder

    zu dienen bestimmt sein

    Beispiele: Grubenbahn, Schachtgerst, Maschinenhalle,

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 20Bergrecht

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    Grundlagen des BergrechtsSachlicher Geltungsbereich des BBergG

    Sonstige Ttigkeiten und Einrichtungen, 2 Abs. 2 BBergG

    BBergG nur anwendbar, soweit ausdrcklich geregelt Einzelheiten 126 ff. BBergG

    Bereiche- Untergrundspeicherung- Bohrungen- Alte Halden

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 21Bergrecht

    Alte Halden- Versuchsgruben, Bergbauversuchsanstalten- Hauptstellen fr das Grubenrettungswesen

    Grundlagen des BergrechtsRumlicher Geltungsbereich des BBergG

    Rumlicher Geltungsbereich, 2 Abs. 3 BBergG

    Deutsches Staatsgebiet- einschlielich Kstengewsser, vgl. auch 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2b)

    BBergG

    Deutscher Festlandsockel- nhere Regelungen in 2 Abs. 3, 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 22Bergrecht

    - kstennaher Meeresboden bis zum Abfall in die Tiefe (Schelfkante)

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    Bergbauberechtigungen: InhaltAllgemeines

    Konzessionssystem fr bergfreie BodenschtzeAusgangspunkt: Trennung von Grundstckseigentum und Berechtigung zum Aufsuchen und Gewinnen bei bergfreien Bodenschtzen betrifft nur bergfreie Bodenschtze

    Bedeutung- Kein Verbietungsrecht des Grundeigentmers (abweichend von 905

    BGB)

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 23Bergrecht

    - Kein freies Aneignungsrecht (obwohl Bodenschtze herrenlos)- Wahrung der ffentlichen Interessen durch staatliche Prfung

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Allgemeines

    Arten von Bergbauberechtigungen, 6 S. 1 BBergG- Erlaubnis ( Aufsuchen)- Bewilligung ( Gewinnen)- Bergwerkseigentum ( Verdinglichung des Gewinnungsrechts)Berechtsamswesen

    Prventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt- Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschtze grds. erwnscht

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 24Bergrecht

    g- Prfung der Vereinbarkeit mit gesetzlichen Anforderungen- Bei Erfllung der Anforderungen: Anspruch auf Erteilung der

    beantragten Berechtigung- Erteilung durch Verwaltungsakt

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Allgemeines

    Beschrnkter Inhalt von Bergbauberechtigungen

    Rumliche Beschrnkung auf ein Feld (Definition 4 Abs. 7 BBergG)

    Sachliche Beschrnkung auf die bezeichneten Bodenschtze

    Zeitliche Beschrnkung auf die angegebene Dauer

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 25Bergrecht

    Achtung: Bergbauberechtigung in der Regel nur Zwischenschritt Erstellung und Zulassung eines Betriebsplans erforderlich (s.u.)

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Allgemeines

    Berechtsamsbuch, 75 Abs. 2 BBergG- Eintragung aller neuen und aufrechterhaltenen alten

    B b b hti i d d d E l hBergbauberechtigungen sowie deren nderungen oder Erlschen- von Amts wegen durch die nach Landesrecht zustndige Bergbehrde- keine konstitutive Wirkung

    Berechtsamskarte, 75 Abs. 3 BBergG- Eintragung aller Felder und ihrer Vernderungen- Baubeschrnkungsgebiete nach 107-109 BBergG schneller berblick

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 26Bergrecht

    Einsichtnahme, 76 BBergG- Einsicht in Berechtsamsbuch, -karte, in Bezug genommene Urkunden- bei berechtigtem Interesse (insbesondere Inhaber, Antragsteller)- Grenze: Betriebs- und Geschftsgeheimnisse

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Erlaubnis

    Ausschlielichkeitsrecht, 7 Abs. 1 Nr. 1 BBergG- Aufsuchen (Ttigkeiten, die auf die Entdeckung oder die Feststellung

    der Ausdehnung von Bodenschtzen gerichtet sind, 4 Abs. 1 BBergG)

    - der in der Erlaubnis bezeichneten Bodenschtze- in einem bestimmten Feld (Erlaubnisfeld)- nach den Vorschriften des BBergG grds. Betriebsplan

    Weiterer Inhalt der Berechtigung, 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 27Bergrecht

    - Gewinnung und Eigentumserwerb an den bei planmiger Aufsuchung zu lsenden oder freizusetzenden Bodenschtzen

    - Errichtung und Betrieb der erforderlichen Einrichtungen

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Erlaubnis

    Arten von Erlaubnissen, vgl. 16 Abs. 1 S. 4 BBergG- Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken- Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken- Grorumige Aufsuchung ( 4 Abs. 1 S. 2 BBergG): beschrnkt auf die

    Ermittlung von Kennwerten, die grorumige Rckschlsse auf das mgliche Vorkommen von Bodenschtzen zulassen Art der Erlaubnis ist in dem Erlaubnisbescheid zu kennzeichnen

    Konkurrenz von Erlaubnissen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 28Bergrecht

    - Grundsatz: Ausschlielichkeitsrecht keine weiteren Erlaubnisse fr dasselbe Feld und dieselben Bodenschtze

    - Ausnahmen: 7 Abs. 2, 21 Abs. 1 BBergG Frderung wissenschaftlicher Ttigkeit und der Klrung lagerstttenkundlicher Zusammenhnge

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Erlaubnis

    Besondere Rechtsposition des Inhabers einer Erlaubnis zur Aufsuchung zugewerblichen Zwecken

    - Vorrang bei der Erteilung einer Bewilligung, 14 Abs. 1 BBergG- Eingeschrnkte Versagungsgrnde bei der Erteilung einer

    Bewilligung, 12 Abs. 2 BBergG- Keine Pflicht zur Beteiligung anderer Inhaber einer Erlaubnis,

    Bewilligung oder von Bergwerkseigentum an der Aufsuchung, vgl. 11 Nr. 5, 21 BBergG Vorzugsposition gilt nicht fr Inhaber einer Erlaubnis zur

    Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur grorumigen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 29Bergrecht

    Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur grorumigen Aufsuchung

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Bewilligung

    Ausschlielichkeitsrecht, 8 Abs. 1 BBergG- Aufsuchen, Gewinnen (Lsen und Freisetzen von Bodenschtzen

    nebst vorbereitender, begleitender, nachfolgender Ttigkeiten, 4 Abs. 2 BBergG) und Eigentumserwerb

    - der in der Bewilligung bezeichneten Bodenschtze- in einem bestimmten Feld (Bewilligungsfeld)- nach den Vorschriften des BBergG grds. Betriebsplan

    Weiterer Inhalt der Bewilligung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 30Bergrecht

    - Besondere Berechtigungen (Mitgewinnung, Hilfsbaurecht, Nutzung fremder Grubenbaue) gem 42 ff. BBergG (s. u.)

    - Errichtung und Betrieb der erforderlichen Einrichtungen, 8 Abs. 1 Nr. 3 BBergG

    - Recht auf Grundabtretung, 8 Abs. 1 Nr. 4, 77 ff. BBergG (s. u.)

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Bewilligung

    Schutz der Bewilligung- Entsprechende Anwendung der fr Ansprche aus dem Eigentum

    lt d V h ift 8 Ab 2 BB G ll 985 ff geltenden Vorschriften, 8 Abs. 2 BBergG vor allem 985 ff. BGB, d. h.

    - Ansprche wegen Entziehung des Eigentums- Ansprche auf Unterlassung einer Beeintrchtigung des Eigentums

    Aber: keine Verdinglichung der Bewilligung- Keine Eintragung ins Grundbuch mglich- Keine dingliche Belastung mglich (Hypothek, Grundschuld etc.) anders Bergwerkseigentum

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 31Bergrecht

    anders Bergwerkseigentum

    Konkurrenz zu Erlaubnissen, 8 Abs. 3 BBergG: zulssig bleiben- Erlaubnis zu grorumiger Aufsuchung - Erlaubnisse zur Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Bergwerkseigentum

    Ausschlielichkeitsrecht- Verleihung von Bergwerkseigentum setzt eine entsprechende

    Bewilligung voraus, die mit der Verleihung erlischt, 17 Abs. 1 BBergG

    - Inhalt des Ausschlielichkeitsrechts entspricht Bewilligung, 9 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1, S. 2 BBergG

    Verdinglichung der Bewilligung, 9 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 BBergG- Eintragung ins Grundbuch

    Di li h B l t li h (H th k G d h ld t )

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 32Bergrecht

    - Dingliche Belastung mglich (Hypothek, Grundschuld etc.) Kreditgrundlage

    - Geltung der Regelungen zu Bestandteilen, 93 f. BGB- Geltung der Regelungen zum Zubehr, 97 BGB- Keine Vereinigung oder Zuschreibung von Bergwerkseigentum und

    Grundeigentum mglich, 9 Abs. 2 BBergG

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Erweiterung der Befugnisse, 42 ff. BBergG- auf andere Bodenschtze im Gewinnungsfeld (Mitgewinnung)- auf Einrichtungen auerhalb des Gewinnungsfeldes (Hilfsbaurecht)- auf Einrichtungen anderer Unternehmer (Benutzung fremder

    Grubenbaue) nher folgende Folien

    Betroffene bergrechtliche Berechtigungen- Bewilligung und gleichgestellte alte Rechte

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 33Bergrecht

    - altes und neues Bergwerkseigentum

    Betrifft darber hinaus Gewinnung grundeigener Bodenschtze, vgl. 34, 43 BBergG

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Mitgewinnung, 42 BBergG

    Recht zur Gewinnung anderer (von der Bergbauberechtigung nicht umfasster) Bodenschtze, sog. beibrechende Mineralien

    Einzelfallentscheidung der zustndigen Behrde- Feststellung, dass bei planmiger Durchfhrung der Gewinnung - aus bergtechnischen oder sicherheitstechnischen Grnden - nur gemeinschaftlich gewinnbar

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 34Bergrecht

    Pflicht des Mitgewinnungsberechtigten zur unverzglichen Information anderer Berechtigter ber die Entscheidung

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Mitgewinnung, 42 BBergG

    Ausgleichspflicht - gegenber Aneignungsberechtigtem oder Grundeigentmer

    Angebot der Herausgabe gegen Kostenerstattung- Frist fr Herausgabeverlagen: 2 Monate ab Kenntnis der Entscheidung- Unzumutbarkeit der bernahme finanzieller Ausgleich, soweit der

    Mitgewinnungsberechtigte die Bodenschtze verwerten kann

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 35Bergrecht

    Grenze der Herausgabepflicht- Unmglichkeit, Unzumutbarkeit, eigene Verwendung zur Sicherung

    des Betriebs oder der Oberflche

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Hilfsbaurecht, 44 BBergG

    Recht zur Errichtung unterirdischer Anlagen zur wirtschaftlichen oder technischen Verbesserung seines Gewinnungsbetriebs (Hilfsbaue)

    - auerhalb des Feldes seiner Gewinnungsberechtigung- insbesondere zur Wasserlsung oder Wetterfhrung

    Grenze- Gefhrdung oder wesentliche Beeintrchtigung der Gewinnung eines

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 36Bergrecht

    anderen Gewinnungsberechtigten

    Schadenersatzpflicht gegenber anderem Gewinnungsberechtigten, 44 Abs. 2 BBergG

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Hilfsbaurecht, 44 BBergG

    Mitgewinnung von Bodenschtzen bei Anlegung von Hilfsbauen mglich, 45 BBergG

    - Einzelfallentscheidung der zustndigen Behrde erforderlich- Ausgleichspflicht hnlich 42 BBergG (Frist: 1 Monat)

    Hilfsbau wird wesentlicher Bestandteil von Bergwerkseigentum, 46 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 37Bergrecht

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Benutzung fremder Grubenbaue, 47 BBergG

    Recht zur Nutzung fremder, unter Tage errichteter Baue (Grubenbaue)- die zur Aufsuchung oder Gewinnung bergfreier oder grundeigener

    Bodenschtze benutzt werden- zur wirtschaftlichen oder technischen Verbesserung seines

    Gewinnungsbetriebs

    Ggf. Recht zur Vernderung des Grubenbaus, 47 Abs. 2 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 38Bergrecht

  • 06.10.2014

    20

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Benutzung fremder Grubenbaue, 47 BBergG

    Kostenbeteiligung- Benutzte Grubenbaue: angemessener Teil der Kosten fr Errichtung

    und Unterhaltung- Abgeworfene Grubenbaue: volle Unterhaltungskosten, aber keine

    Errichtungskosten

    Schadenersatzpflicht gegenber anderem Berechtigten, 47 Abs. 3 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 39Bergrecht

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Besondere Befugnisse des Gewinnungsberechtigten

    Befugnisse bei grundeigenen Bodenschtzen

    Zivilrechtliche Befugnisse bestehen ohnehin- des Grundeigentmers, 903 ff. BGB- des Pchters, 581 ff. BGB- des Niebrauchers, 1030 ff. BGB

    Darber hinaus entsprechende Anwendung bergrechtlicher Befugnisse, 34, 43 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 40Bergrecht

    Grundeigentmer hat fr das Grundstck (anstelle des Feldes) das Recht zu

    - Mitgewinnung und Eigentumserwerb von bergfreien Bodenschtzen- Anlegung von Hilfsbauen- Nutzung fremder Grubenbaue

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Zulegung

    Zulegung = Recht zum grenzberschreitenden Abbau, 35 BBergG- Gewinnungsberechtigung fr bestimmten Bodenschatz im Hauptfeld- Recht zur Fortfhrung in das Feld einer benachbarten fremden

    Gewinnungsberechtigung fr den Bodenschatz (Zulagefeld)- Aufgrund Verwaltungsakt

    Zulegung mglich zu Gunsten- Inhaber einer Bewilligung- Bergwerkseigentmer

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 41Bergrecht

    - Grundeigentmer

    Hintergrund: wirtschaftlich optimaler Abbau von Bodenschtzen

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Zulegung

    Voraussetzungen

    Ernsthafte Einigungsbemhungen gescheitert

    Grenzberschreitender Abbau aus bergwirtschaftlichen oder bergtechnischen Grnden geboten

    - zudem aus Allgemeinwohlgrnden erforderlich- und eine ebenso wirtschaftliche Gewinnung durch Andere ohne

    Zulegung ist nicht zu erwarten

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 42Bergrecht

    Bodenschtze, deren Schutz im ffentlichen Interesse liegt, werden nicht beeintrchtigt

    Vorlage der erforderlichen Angaben und Unterlagen durch den Antragsteller

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Zulegung

    Verfahren: modifiziertes frmliches Verwaltungsverfahren, 36 BBergG

    Entschdigung, 37 BBergG, vgl. auch Art. 14 GG- Festlegung der Hhe durch Einigung- hilfsweise im Zulegungsbescheid- grenzberschreitender Abbau erst nach Zahlung zulssig, 38 Abs. 2

    BBergG

    Fallbeispiel (BVerwG v. 20.11.2008 7 C 10.08)

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 43Bergrecht

    p

    Bergbauberechtigungen: Inhalt Alte Rechte und Vertrge

    Rechte und Vertrge zur Aufsuchung oder Gewinnung von Bodenschtzen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BBergG, 149 ff.

    - wurden grundstzlich aufrecht erhalten- aber Anzeigepflicht grundstzlich binnen 3 Jahren nach Inkrafttreten

    BBergG- Erlschen 3 Jahre nach Ablauf der Anzeigepflicht, 149 Abs. 5 BBergG

    - Behrdliche Besttigung erforderlich (Anspruch), 149 Abs. 4 BBergG Bereinigung des Bestands an Bergbauberechtigungen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 44Bergrecht

    Beschrnkung der Formen aufrecht erhaltener Rechte und Vertrge- Bergwerkseigentum, 151 BBergG- Gleichstellung mit Erlaubnis bzw. Bewilligung, 152 f. BBergG- Einige wenige Sonderrechte

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    Bergbauberechtigungen: Inhalt Alte Rechte und Vertrge

    Besonderheiten aufrecht erhaltener Rechte und Vertrge- keine Beschrnkung auf Bodenschtze nach 3 BBergG- keine Bindung an die Einordnung als bergfreie oder grundeigene

    Bodenschtze nach 3 BBergG- Bergwerkseigentum nach 151 BBergG

    - ist nicht widerruflich, 151 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 18 BBergG- unterliegt nicht der Frderabgabe, 151 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 31 BBergG- Vereinigung oder Austausch mit Bergwerkseigentum nach 9 BBergG ist

    nicht zulssig, 151 Abs. 2 Nr. 4 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 45Bergrecht

    Bergbauberechtigungen: Weitere RegelungenInhaber von Bergbauberechtigungen

    Inhaber von Bergbauberechtigungen knnen sein ( 6 S. 2 BBergG)

    Natrliche oder juristische Personen

    Personenhandelsgesellschaften

    Gesellschaften brgerlichen Rechts (Arbeitsgemeinschaften, Konsortien)? BGH-Rechtsprechung zur Teil-Rechtsfhigkeit von BGB-

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 46Bergrecht

    Auengesellschaften

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    Bergbauberechtigungen: Weitere RegelungenErteilung, Verleihung und Beseitigung

    Erteilung bzw. Verleihung

    Antragserfordernis, 10 BBergG

    Beteiligung anderer Behrden, 15 i.V.m. 11 Nr. 10 BBergG- Gelegenheit zur Stellungnahme kein Einvernehmen erforderlich- Wahrnehmung ffentlicher Interessen, die Bergbauberechtigung im

    gesamten Feld ausschlieen knnten, 11 Nr. 10 BBergG- Geologisches Landesamt- Bezirksregierung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 47Bergrecht

    - Betroffene Gemeinden- Keine Beteiligung von Privaten oder Verbnden

    Bergbauberechtigungen: Weitere RegelungenErteilung, Verleihung und Beseitigung

    Erteilung bzw. Verleihung

    Konkurrenz von Antrgen

    Vorrang des Inhabers einer Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken, 14 Abs. 1 BBergG

    ansonsten: beste Gewhrleistung einer sinnvollen und planmigen Aufsuchung und Gewinnung, 14 Abs. 2 BBergG

    - Bercksichtigung sonstiger bergbaulicher Ttigkeiten

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 48Bergrecht

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Entscheidung ber Antrag- Enumeration der Versagungsgrnde, 11-13 BBergGg g g g

    Versagungsgrnde Erlaubnis / Bewilligung- Formale Anforderungen, insbesondere Arbeitsprogramm- Informationspflichten- Persnliche Zuverlssigkeit- Wirtschaftliche Soliditt- Schutz ffentlicher Interessen

    Gewinnung zustzlich: Lageriss technische Gewinnbarkeit

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 49Bergrecht

    - Gewinnung zustzlich: Lageriss, technische Gewinnbarkeit

    Besonderer Schutz des Inhabers einer Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken, 12 Abs. 2 BBergG

    - Versagung nur aus engen, nach Erteilung der Erlaubnis eingetretenen Versagungsgrnden

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Versagungsgrnde bei Bergwerkseigentumg g g g g

    Antragsteller verfgt nicht ber Bewilligung- damit Anknpfung an die Versagungsgrnde der Bewilligung

    Keine Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Gewinnbarkeit- Zweck: Schutz vor wertlosem Bergwerkseigentum

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 50Bergrecht

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Erteilung von Erlaubnis / Bewilligung

    durch gebundenen Verwaltungsakt, 16 Abs. 1 BBergG- Anspruch auf Erteilung (kein Ermessen der Behrde)

    Formanforderungen- Schriftform- Bezeichnung der Art der Erlaubnis- Bezeichnung eines bestimmten Feldes und bestimmter Bodenschtze

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 51Bergrecht

    g

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Nebenbestimmungen zu Erlaubnis / Bewilligung Bedingungen oder Auflagen, um Versagungsgrnde auszuschlieenBedingungen oder Auflagen, um Versagungsgrnde auszuschlieen

    - auch nachtrgliche Aufnahme, nderung oder Ergnzung zulssig, 16 Abs. 3 BBergG

    Befristung- Erlaubnis: max. 5 Jahre,

    - Verlngerung um jeweils 3 Jahre mglich, 16 Abs. 4 BBergG- Bewilligung: i.d.R. max. 50 Jahre (blich 20-30 Jahre), ggf. lnger

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 52Bergrecht

    g g J ( J ), gg gwegen erforderlicher Investitionen

    - Verlngerung bis zur voraussichtlichen Erschpfung des Vorkommens mglich, 16 Abs. 5 BBergG

    - Verlngerung jeweils abhngig von planmiger Durchfhrung der Aufsuchung bzw. Gewinnung

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Verleihung von Bergwerkseigentum

    durch gebundenen Verwaltungsakt, 16 Abs. 1 BBergG- Verleihungsentscheidung entsprechend Erlaubnis / Bewilligung (s.o.)

    Nebenbestimmungen- Bedingungen oder Auflagen unzulssig- Befristung des Bergwerkseigentums: wie Bewilligung (s.o.)

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 53Bergrecht

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Entstehung des Bergwerkseigentums - mit Zustellung der Berechtsamsurkunde an den Antragsteller, 17 mit Zustellung der Berechtsamsurkunde an den Antragsteller, 17

    Abs. 1 BBergG- Berechtsamsurkunde umfasst Verleihungsurkunde und Ausfertigung

    des Lagerisses- Zustellung erst nach Unanfechtbarkeit der Verleihungsentscheidung- Erlschen der Bewilligung mit Entstehung des Bergwerkseigentums

    Grundbucheintragung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 54Bergrecht

    - Auf Ersuchen der zustndigen Behrde- Benachrichtigung der Behrde nach erfolgter Eintragung

    Mglichkeit von Vereinigung, Teilung oder Austausch von Bergwerkseigentum, 24 ff. BBergG

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Beseitigung von Amts wegen

    Rcknahme einer rechtswidrigen Bergbauberechtigung, 48 VwVfG- Ermessensentscheidung- Fr Zukunft oder Vergangenheit, ganz oder teilweise- Ausgleich von Vermgensnachteilen im Falle schutzwrdigen

    Vertrauens, aber stets ausgeschlossen bei- arglistiger Tuschung, Drohung, Bestechung- unrichtigen oder unvollstndigen Angaben

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 55Bergrecht

    - Kenntnis oder fahrlssige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit

    - Rcknahme nur binnen Jahresfrist seit Kenntnis des Rcknahmegrundes

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Beseitigung von Amts wegen Widerruf einer rechtmigen Erlaubnis oder BewilligungWiderruf einer rechtmigen Erlaubnis oder Bewilligung

    - Geregelt in 18 Abs. 1-3 BBergG, subsidir in 49 VwVfG Erlaubnis

    - Widerrufspflicht - bei nachtrglichem Eintritt von Versagungsgrnden ( 11 BBergG)- bei einjhriger zu vertretender Unttigkeit (keine Aufnahme /

    Unterbrechung), Verlngerung um ein Jahr mglich

    - Widerrufsermessen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 56Bergrecht

    - Kein Bewilligungsantrag trotz erfolgreicher Aufsuchung (Fristsetzung) Bewilligung: Widerrufspflicht

    - bei nachtrglichem Eintritt von Versagungsgrnden ( 12 BBergG)- bei dreijhriger zu vertretender Unttigkeit (keine Aufnahme /

    Unterbrechung), Ausnahme aus Grnden einer sinnvollen technischen oder wirtschaftlichen Planung des Bewilligungsinhabers

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Beseitigung von Amts wegen Widerruf von rechtmigem BergwerkseigentumWiderruf von rechtmigem Bergwerkseigentum

    - Geregelt in 18 Abs. 4 BBergG, subsidir in 49 VwVfG- Aufrecht erhaltenes altes Bergwerkseigentum nicht widerruflich,

    151 Abs. 2 Nr. 2 BBergG Widerrufspflicht

    - bei zehnjhriger zu vertretender Unterbrechung der Gewinnungsttigkeit

    - Ausnahme aus Grnden einer sinnvollen technischen oder

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 57Bergrecht

    wirtschaftlichen Planung des Bewilligungsinhabers Grundbuchlschung

    - Dinglich Berechtigte sind ber Widerrufsentscheidung zu unterrichten- Zustndige Behrde ersucht Grundbuchamt nach Wirksamkeit des

    Widerrufs um Lschung des Bergwerkseigentums

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Aufhebung auf Antrag des Inhabers

    Erlaubnis / Bewilligung, 19 BBergG- Antrag des Inhabers bei der zustndigen Behrde

    - Aufhebung gem Antrag ganz oder teilweise

    - Erlschen mit Bekanntgabe der Aufhebung im amtlichen Verffentlichungsblatt der Behrde

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 58Bergrecht

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Aufhebung auf Antrag des Inhabers

    Bergwerkseigentum, 20 BBergG- Antrag des Inhabers bei der zustndigen Behrde- Aufhebung nur im Ganzen (ggf. aber zuvor Teilung des Bergwerkseigentums)- Informationspflichten der Behrde

    - Anschreiben an dinglich Berechtigte- Verffentlichung im Bundesanzeiger und amtl. Verffentlichungsblatt der Behrde

    - Zwangsversteigerung auf Antrag dinglich Berechtigter (Frist 3 Monate, Titel nicht erforderlich) bei Erfolg Aufhebungsantrag erledigt

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 59Bergrecht

    ) g g g g- Aufhebungsentscheidung

    - Zustellung Bergwerkseigentmer und dinglich Berechtigte; Unterrichtung Gemeinde- Behrde ersucht Grundbuchamt um Lschung

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Erteilung, Verleihung und Beseitigung

    Anfechtung durch Dritte

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Erteilung / Verleihung der Bergbauberechtigung mglich

    Anfechtung durch Konkurrenten- Verletzung der Rechte aus 14 Abs. 2 BBergG- Volle gerichtliche berprfung (unbestimmte Rechtsbegriffe)

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 60Bergrecht

    Anfechtung durch Gemeinde- Planungshoheit durch Bergbauberechtigung nicht verletzt Klagebefugnis

    fehlt- Schutz nur im Betriebsplanverfahren

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Vernderungen des Rechtsinhabers

    bertragung von Erlaubnis / Bewilligung, 22 Abs. 1 BBergG

    Rechtsgeschftliche bertragung, z.B. Verkauf, Verpachtung- Versagung nur nach 11 Nr. 4-10 (ggf. i.V.m. 12 Abs. 1 S. 1)

    BBergG

    Beteiligung Dritter (gesellschaftsrechtliche Teilhaberrechte)- Versagung nur nach 11 Nr. 4-7 (ggf. i.V.m. 12 Abs. 1 S. 1) BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 61Bergrecht

    Jeweils schriftliche Zustimmung der Behrde erforderlich

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Vernderungen des Rechtsinhabers

    bergang von Erlaubnis / Bewilligung , 22 Abs. 2 BBergG

    Erbfall- Anzeigepflicht- Grenze fr Rechtsbergang: fehlende Zuverlssigkeit, 11 Nr. 6 (ggf.

    i.V.m. 12 Abs. 1 S. 1) BBergG

    Sonstige Gesamtrechtsnachfolge, z. B. Umwandlung- Anzeigepflicht

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 62Bergrecht

    g p- 11 Nr. 6 BBergG nicht anwendbar

    Keine behrdliche Zustimmung erforderlich (Kontinuittsinteresse)

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Vernderungen des Rechtsinhabers

    Veruerung von Bergwerkseigentum, 23 BBergG Betrifft nur VeruerungBetrifft nur Veruerung

    - nicht Verpachtung etc.- nicht Erbfall, sonstige Gesamtrechtsnachfolge

    Genehmigungspflicht fr schuldrechtlichen Vertrag und Veruerung- Versagung nur aus Grnden des ffentlichen Interesses

    - Beeintrchtigung einer sinnvollen und planmigen Gewinnung- Feldzersplitterung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 63Bergrecht

    p g

    - Antragstellung vor Beurkundung des Rechtsgeschfts mglich- Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen 2 Monaten versagt- Schwebende Unwirksamkeit bis zur Genehmigung

    Grundbucheintragung erst nach Genehmigung bzw. Genehmigungsfiktion

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben

    Allgemeines Bergbauberechtigungen gewhren Ausschlielichkeitsrechte in Bezug auf Bergbauberechtigungen gewhren Ausschlielichkeitsrechte in Bezug auf

    Gter der Allgemeinheit (d.h. bislang herrenlose Bodenschtze) Korrespondierende Abgaben der Bergbauberechtigten- Feldesabgaben (Aufsuchung)- Frderabgaben (Gewinnung)

    Rechtfertigung- Aufsuchung: Gegenleistung fr wirtschaftliche Chance, Anreiz zu

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 64Bergrecht

    g g g ,intensiver Aufsuchungsarbeit

    - Gewinnung: Gegenleistung fr Verwertungsrecht des Bergbauberechtigten (Zugriff auf Gter der Allgemeinheit)

    Abgaben stehen den Bundeslndern zu, in denen das Feld liegt

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben

    Feldesabgaben, 30 BBergG

    Nur bei Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken

    Abgabe pro km2- 5 Euro im ersten Jahr- Anstieg um 5 Euro pro Jahr (bis max. 25 Euro)- Anrechnung der fr die Aufsuchung gemachten Aufwendungen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 65Bergrecht

    Bundeslnder knnen abweichen (s.u.)

    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben

    Frderabgaben, 31 BBergG Fr gewonnene und mitgewonnene bergfreie BodenschtzeFr gewonnene und mitgewonnene bergfreie Bodenschtze

    - betrifft Bewilligung und Bergwerkseigentum- Grenze: blo gewinnungstechnische Grnde, keine wirtschaftliche

    Verwertung

    Jhrliche Abgabe in Hhe von 10% des Marktwertes fr in D gewonnene derartige Bodenschtze im Erhebungszeitraum

    - Marktwert

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 66Bergrecht

    - Bercksichtigung der Aufbereitungskosten- Bercksichtigung besonderer Steuern (Minerallsteuer, ko-Steuer)?

    - bei fehlendem Marktwert: behrdlich festgelegter Wert

    Bundeslnder knnen abweichen (s.u.)

  • 06.10.2014

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    Bergbauberechtigungen: Weitere Regelungen Feldes- und Frderabgaben

    Landesrechtliche Befugnisse, 32 BBergG Vorgaben zur Berechnung des Marktwertes bzw. ErsatzwertesVorgaben zur Berechnung des Marktwertes bzw. Ersatzwertes

    Befreiung von Feldes- oder Frderabgaben- zeitlich und ggf. sachlich oder rumlich begrenzt

    Abweichende Bestimmung von Feldes- und Frderabgaben - max. Vervierfachung- zeitlich und ggf. sachlich oder rumlich begrenzt

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 67Bergrecht

    zeitlich und ggf. sachlich oder rumlich begrenzt

    Katalog zulssiger Erwgungen- z.B. Wettbewerbslage, Sicherung der Rohstoffversorgung, sonstige

    volkswirtschaftliche Belange- auch Marktlagengewinne

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanpflichtige Vorhaben

    Betriebsplne- besonderes Betriebsberwachungssystem wegen Gefahren durch

    - dynamische Fortentwicklung des Betriebes- fortschreitende Beeintrchtigung des Untergrundes und/oder der

    Oberflche- besondere Gefahren untertgiger Arbeit bzw. groer Erdbewegungen

    prventive und laufende Betriebsberwachung

    Zustandekommen Vorlage durch Unternehmer

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 68Bergrecht

    - Vorlage durch Unternehmer- Zulassung durch zustndige Behrde (Verwaltungsakt)- ggf. informelle Vorprfung

  • 06.10.2014

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanpflichtige Vorhaben

    Betriebsplanpflicht, 51 BBergG

    Grds. fr alle Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Aufbereitungs-betriebe- einschlielich der Ttigkeiten und Einrichtungen nach 2 Abs. 1

    BBergG Ausnahme fr Aufsuchungsbetriebe ohne Gefhrdungspotenzial, 51

    Abs. 2 BBergG

    Behrdliche Befreiungsmglichkeit fr Betriebe von geringer G fh li hk it d B d t 51 Ab 3 BB G

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 69Bergrecht

    Gefhrlichkeit und Bedeutung, 51 Abs. 3 BBergG- nur fr Betriebsfhrung (nicht Errichtung, Einstellung)- nicht fr Festlandsockel

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanpflichtige Vorhaben

    Anzeigepflicht, 50 BBergG

    Anwendbarkeit- nur bei fehlender Betriebsplanpflicht , vgl. 50 Abs. 1 S. 3 BBergG sehr geringer Anwendungsbereich

    Frist- rechtzeitig- mindestens 2 Wochen vor Beginn bzw. Einstellung der Ttigkeit

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 70Bergrecht

    g g g

    Vorlage eines Abbauplanes- u.a. Arbeitsprogramm, Manahmen zur Wiederherstellung der

    Oberflche Verzicht auf Betriebsplan letztlich nur beschrnkt hilfreich

  • 06.10.2014

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Arten von Betriebsplnen

    Rahmenbetriebsplan

    Hauptbetriebsplan

    Sonderbetriebsplan

    Gemeinschaftlicher Betriebsplan

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 71Bergrecht

    p

    Abschlussbetriebsplan

    Einzelheiten: folgende Folien

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Rahmenbetriebsplne

    Allgemeine Angaben ber Vorhaben, technische Durchfhrung, zeitlichen Ablauf

    - zur Einschtzung von Hauptbetriebsplnen und Einzelmanahmen im Hinblick auf das Gesamtvorhaben

    Fr lngeren, nach jeweiligen Umstnden bemessenen Zeitraum

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 72Bergrecht

    - i.d.R. 5 20 Jahre

    Ggf. fr mehrere Teileinheiten gesondert

  • 06.10.2014

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Arten von Rahmenbetriebsplnen

    fakultativ, 52 Abs. 2 Nr. 1BBergG obligatorisch, 52 Abs. 2a BBergG

    verlangt unverlangt

    Rahmenbetriebsplne

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 73Bergrecht

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Fakultative Rahmenbetriebsplne- Einreichung zur Zulassung, 54 Abs. 1 BBergG- Beteiligung anderer Behrden sowie der Gemeinden als Planungstrger, 54

    Abs. 2 BBergG- Anspruch auf Zulassung des Betriebsplanes nach 55 BBergG: verlangt u.a.

    - erforderliche Berechtigung- Gefahrenvorsorge, Schutz anderer Bodenschtze, Schutz der Oberflche- Abfallverwendung bzw. beseitigung- Vorsorge fr Wiedernutzbarmachung der Oberflche- Zusatzanforderungen fr Festlandsockel und Kstengewsser

    - Schriftform der Zulassung, 56 Abs. 1 S. 1 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 74Bergrecht

    Schriftform der Zulassung, 56 Abs. 1 S. 1 BBergG- ggf. Sicherheitsleistung, 56 Abs. 2 BBergG- ggf. nachtrgliche Auflagen, 56 Abs. 1 S. 2 BBergG- Abweichung von einem zugelassenen Betriebsplan nur bei Gefahr fr Leben

    oder Gesundheit Beschftigter oder Dritter, 57 BBergG- unverzglicher Antrag auf nderung des Betriebsplanes

  • 06.10.2014

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Obligatorische Rahmenbetriebsplne, 52 Abs. 2a BBergG

    Betroffene Vorhaben- UVP-Pflichtigkeit gem 57c BBergG i.V.m. 1 UVP-V Bergbau- Ausnahme nach 52 Abs. 2b S. 2 BBergG

    - z.B. NRW-Braunkohlenplanverfahren

    Charakteristik- Vorlage muss von Behrde verlangt werden

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 75Bergrecht

    - Prfung im Planfeststellungsverfahren- d.h. mit Konzentrationswirkung (s.u.)

    - verbunden mit Umweltvertrglichkeitsprfung- Unterteilung der Betriebsplanzulassung mglich, 52 Abs. 2b S. 1

    BBergG- rumliche Abschnittbildung oder zeitliche Stufung

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Obligatorische Rahmenbetriebsplne: Planfeststellungsverfahren (PFV)- PFV tritt an die Stelle des allgemeinen Verfahrens nach 54, 56 Abs. 1 BBergG

    ( )(vgl. 57a Abs. 1 BBergG)- Konzentrationswirkung, d. h. Prfung aller Belange in einheitlichem Verfahren - Konkurrenz mit anderen PFV

    - grds. Vorrang des bergrechtlichen PFV, 57b Abs. 3 S. 1 BBergG- Ausnahmen Folgemanahmen ( 57b Abs. 3 S. 3), Atomrecht ( 57b Abs. 3 S. 2)

    - Entscheidungsgrundlage- bergrechtliche Fragen BBergG- sonstige Entscheidungen entsprechende Fachgesetze, 57a Abs. 4 S. 1 BBergG- Verhltnis Unternehmer Betroffene bergrechtliche Vorschriften ber

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 76Bergrecht

    Verhltnis Unternehmer Betroffene bergrechtliche Vorschriften ber Interessenausgleich (Grundabtretung, Bergschadenersatz etc.), 57a Abs. 4 S. 3

    - Rechtswirkungen fr andere Betriebsplne, 57a Abs. 5 BBergG- Grds. nur einmalige Bercksichtigung der Belange Dritter, Aufgaben anderer

    Behrden, gemeindlicher Planungsbefugnisse - soweit Einwendungen im PFV geltend gemacht wurden oder htten geltend gemacht

    werden knnen

  • 06.10.2014

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Obligatorische Rahmenbetriebsplne: Umweltvertrglichkeitsprfung (UVP)

    - UVP-Pflichtigkeit von Vorhaben nach 57c BBergG i.V.m. 1 UVP-V Bergbau- abhngig von Umweltauswirkungen, etwa Flchenbedarf, Gewsser- und

    Grundwasserfolgen, Berhrung von Schutzgebieten

    - UVP ist unselbstndiger Teil des bergrechtlichen PFV, 2 Abs. 1 S. 1 UVPG- UVP dient der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des

    Vorhabens auf die Umwelt, 2 Abs. 1 S. 2 UVPG- obligatorischer Rahmenbetriebsplan muss Angaben enthalten ber ( 57a Abs.

    2 BBergG, 2 UVP-V Bergbau)- Art und Menge der zu erwartenden Emissionen und Reststoffe

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 77Bergrecht

    g- sonstige erhebliche Umweltauswirkungen- Bedarf an Grund und Boden- Manahmen zur Vermeidung von Umweltauswirkungen, Ersatzmanahmen- bersicht der geprften Vorhabenalternativen- wesentliche Auswahlgrnde

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Hauptbetriebsplne- zwingend erforderlich fr jedes betriebsplanpflichtige Vorhaben, 52 Abs. 1

    BBergG- umfassendes Bild der geplanten Einrichtungen und der Entwicklung des

    Betriebs, der verwendeten Verfahren, der technischen Hilfsmittel- Konkretisierung durch Verwaltungsvorschriften

    - Zulassungsvoraussetzungen, 55 BBergG- zustzlich zu Rahmenbetriebsplan: Zuverlssigkeit, 55 Abs. 1 Nr. 2 BBergG

    - Dauer in der Regel zwei Jahre, 52 Abs. 1 BBergG- kann berschritten werden

    - Unterbrechung des Betriebes fr bis zu 2 Jahren gilt als Fhrung des Betriebes

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 78Bergrecht

    - Unterbrechung des Betriebes fr bis zu 2 Jahren gilt als Fhrung des Betriebes- lngere Unterbrechung muss von Behrde genehmigt werden- Verhinderung einer unendlichen Unterbrechung Abschlussbetriebsplan

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Sonderbetriebsplne

    Fakultativ, 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG

    Fr bestimmte Teile des Betriebes oder bestimmte Vorhaben

    Eigenstndige Bedeutung der Teile oder Vorhaben- fr einheitliche Behandlung im Hauptbetriebsplan ungeeignet- Beispiele

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 79Bergrecht

    p- bestimmte Abbauttigkeiten- Auswirkungen auf Oberflcheneigentum

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Gemeinschaftliche Betriebsplne Fakultativ, 52 Abs. 3 BBergG

    Voraussetzungen- Arbeiten oder Einrichtungen von mehreren Unternehmern - mssen nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgefhrt, errichtet

    oder betrieben werden- Beispiele

    - Wiedernutzbarmachung mglichst groer Bodenflchen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 80Bergrecht

    - Verlegung von Verkehrs- oder Versorgungsanlagen- Gewinnung und Aufbereitung durch unterschiedliche Unternehmer

    Betroffene Betriebsplne- Rahmen-, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplne

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanarten

    Abschlussbetriebsplne- fr Betriebseinstellung obligatorisch, 53 BBergG

    - auer 51 Abs. 2 BBergG- Manahmen zum Schutz der Allgemeinheit

    - Voraussetzungen, 53 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 2 BBergG- genaue Darstellung der technischen Durchfhrung und Dauer der Einstellung- Angaben ber Beseitigung oder anderweitige Verwendung der Einrichtungen- Nachweis der Voraussetzungen des 55 Abs. 1 BBergG (auer Bergbauberechtigung)- Schutz Dritter auch noch nach Einstellung des Betriebes (Absturz,

    Bschungsrutschung, Altlasten etc.), 55 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BBergG- Wiedernutzbarmachung der Oberflche, 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 81Bergrecht

    - Beifgung einer Betriebschronik (eingeschrnkt bei Tagebau), 53 Abs. 2- ggf. gestufte Abschlussbetriebsplne

    - Zulssigkeit von Rahmenabschlussbetriebsplnen ungeklrt

    - Einschrnkungen bei vorbergehender Einstellung, 55 Abs. 2 S. 2 BBergG- Ewigkeitshaftung, z.B. fortdauernde Wasserhaltung?

    - Verhltnismigkeitsgrundsatz

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung

    Zulassungsentscheidung, 56 Abs. 1 und 2 BBergG- Verwaltungsakt- Schriftform, 56 Abs. 1 S. 1 BBergG- ggf. Nebenbestimmungen (Befristung, Bedingung, Auflage), um

    Voraussetzungen der Zulassung sicherzustellen, 36 VwVfG- ggf. Sicherheitsleistung, 56 Abs. 2 BBergG

    Verfahrensbeteiligte im Zulassungsverfahren- Behrden, Gemeinden, 54 Abs. 2 BBergG- Beigeladene, 13 Abs. 2 VwVfG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 82Bergrecht

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung

    Nachtrgliche Einschrnkung der Zulassungsentscheidung- Widerruf, 48 VwVfG- Rcknahme 49 VwVfG- nachtrgliche Auflagen, 56 Abs. 1 S. 2 BBergG

    Verlngerung, Ergnzung, Abnderung ( 52, 53 BBergG)- Verlngerung: unvernderte Fortfhrung des Vorhabens- Ergnzung: erweiterter Inhalt des Vorhabens

    - Problem: UVP-Pflichtigkeit

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 83Bergrecht

    - Abnderung: abweichender Inhalt des Vorhabens - 52 Abs. 2c BBergG: Notwendigkeit eines Rahmenbetriebsplans mit

    Planfeststellungsverfahren im Falle einer wesentlichen nderung, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann

    - Problem allgemein: Bestandsschutz

    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung

    Abweichung von einem zugelassenen Betriebsplan

    Bei Gefahr fr Leben oder Gesundheit Beschftigter oder Dritter, 57 BBergG

    - anschlieend unverzglicher Antrag auf nderung des Betriebsplanes

    Abweichung von Rahmenbetriebsplan in angemessenen Grenzen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 84Bergrecht

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    Betriebsplne und BetriebsplanverfahrenBetriebsplanzulassung

    Bercksichtigung auerbergrechtlicher Belange, 48 Abs. 2 Beschrnkung oder Untersagung von Aufsuchung oder Gewinnung aus

    berwiegenden ffentlichen Interessen, z.B.- Immissionsschutz- Natur- und Landschaftsschutz- Denkmalschutz- Bauplanung

    Verfahren- Anordnungsbefugnis der Bergbehrde neben oder nach der

    Betriebsplanzulassung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 85Bergrecht

    - Ergnzung der Betriebsplanzulassung, soweit nicht Spezialzustndigkeit einer anderen Behrde (BVerwG)

    Nachbarschtzende Funktion- Beschrnkung oder Untersagung, wenn nur so unverhltnismige

    Beeintrchtigung des privaten Oberflcheneigentums verhindert werden kann (BVerwG)

    Betriebsplne und Betriebsplanverfahren Exkurs: Fracking

    Betriebsplanverfahren gem 51 ff. BBergG notwendig k ff h d h k Derzeit keine Differenzierung nach Frdertechniken

    - Konventionell: in Sandstein in meist greren Tiefen (Tight Gas) - Unkonventionell: in Schiefer- oder Kohleflzgestein (Shale Gas)

    Aktuelle Entwicklung: Eckpunkte von BMWi und BMU (Juli 2014), u.a.- Verbot des unkonventionellen Fracking in Tiefen oberhalb von 3.000 Metern;

    wissenschaftlich begleitete Erprobungsmanahmen bleiben mglich, sofern nicht wassergefhrdend; berprfung des Verbots in 2021 (WHG)

    - Konventionelles Fracking bleibt mglich; Verschrfung der wasserrechtlichen

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 86Bergrecht

    Konventionelles Fracking bleibt mglich; Verschrfung der wasserrechtlichen Anforderungen

    - Ausschluss des Fracking in Wasserschutzgebieten und sonstigen Gebieten der Trinkwassergewinnung; auerdem in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten

    - Weitere Anforderungen u.a.- UVP-Pflicht bei Tiefbohrungen (UVP-V Bergbau)- Beweislast fr Bergschden durch Fracking oder Tiefbohrungen bei Unternehmen- Offenlegung von Art und Umfang der Inhaltsstoffe

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    Betriebsplne und Betriebsplanverfahren Exkurs: Risswerk und Markscheidewesen

    Risswerk Pflicht zur Anfertigung, 63 Abs. 1 BBergG

    - betroffene Betriebe- alle Gewinnungsbetriebe, untertgigen Aufsuchungsbetriebe- bertgige Aufsuchungsbetriebe nach RechtsVO- Ausnahmen bei geringen Auswirkungen mglich

    - regelmige Nachtragungspflicht- in zwei Exemplaren (fr Behrde und Betrieb)

    Inhalt- Grubenbild

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 87Bergrecht

    - sonstige Unterlagen (Risse, Karten, Plne)

    Einsichtnahmerecht- fr potenziell von Bergschden Betroffene bei Glaubhaftmachung gegenber

    Behrde- beschrnkt auf entsprechenden Teil des Grubenbildes- Unternehmer kann bei Einsichtnahme zugegen sein

    Betriebsplne und Betriebsplanverfahren Exkurs: Risswerk und Markscheidewesen

    Markscheidewesen

    Aufgaben der Markscheider, 64 BBergG- ausschlieliche Zustndigkeit fr Risswerk nach 63 Abs. 1 BBergG

    - Unterlagen fr sonstige Betriebe knnen auch durch andere anerkannte Personen gefertigt werden

    - Weisungsfreiheit bei Anwendung seiner Fachkunde- Befugnis zur Beurkundung von Tatsachen mit ffentlichem Glauben- Regelung der Ttigkeit durch Landesrecht

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 88Bergrecht

    Bergaufsicht, 69 Abs. 3 BBergG- ber Markscheider und Ausfhrung der markscheiderischen Arbeiten

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    BergaufsichtBegriff und Zweck

    Begriff der Bergaufsicht- Legaldefinition des 69 Abs. 1 BBergG: Aufsicht der zustndigen

    Behrden ber den Bergbau- Bergbau: Ttigkeiten und Einrichtungen nach 2 Abs. 1 BBergG

    - ttigkeitsbezogene Aufsicht (Betriebsaufsicht)- nicht flchenbezogene Aufsicht

    - repressive Betriebsaufsicht nach 69 ff. BBergG- prventive Betriebsaufsicht erfolgt im Betriebsplanverfahren nach 51 ff.

    BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 89Bergrecht

    Zweck der Bergaufsicht- Einhaltung der Vorschriften des BBergG, der Bergverordnungen, der

    Betriebsplne und sonstiger behrdlicher Anordnungen- durch die nach dem BBergG verpflichteten Personen

    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    Definition, 58 Abs. 1 BBergG- Personen, die fr die Erfllung der Pflichten verantwortlich sind, die sich aus

    - BBergG- Bergverordnungen- Verwaltungsakten- zugelassenen Betriebsplnen

    fr Errichtung, Fhrung oder Einstellung eines Betriebes ergeben

    Unterscheide: Beauftragte auerhalb des BBergG- Immissionsschutzbeauftragte, ggf. Strfallbeauftragte

    bf llb f

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 90Bergrecht

    - Abfallbeauftragte- Gewsserschutzbeauftragte Aufgaben nach jeweiligen Fachgesetzen, keine VP nach BBergG

  • 06.10.2014

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    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    Arten verantwortlicher Personen (VP)

    Verantwortliche Personen

    geborene VP, 58 Abs. 1 Nr. 1 BBergG

    gekorene VP, 58 Abs. 1 Nr. 2 BBergG

    Inhaber der Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, 58 Abs. 2 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 91Bergrecht

    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    Geborene VP, 58 Abs. 1 Nr. 1 BBergG

    Natrliche Person als Unternehmer- Unternehmerbegriff, 4 Abs. 5 BBergG

    - fhrt eine der in 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBergG genannten Ttigkeiten durch oder lsst sie durchfhren

    - auf eigene Rechnung

    Juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft als UnternehmerU t h b iff h 4 Ab 5 BB G ( )

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 92Bergrecht

    - Unternehmerbegriff nach 4 Abs. 5 BBergG (s.o.)- verantwortlich ist die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag

    vertretungsberechtigte Person

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    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    Pflichten treffen grds. den Unternehmer (geborene VP) Allgemeine Pflichten nach 61 BBergG

    - ordnungsgeme Leitung des Betriebes, 61 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 BBergG- Sicherheit und Ordnung im Betrieb, 61 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 BBergG

    - Arbeits- und Betriebssicherheit- Schutz Beschftigter und Dritter- Gefahrenabwehr und Rettung

    - Gewhrleistung der Mglichkeit VP, ihre Aufgaben und Befugnisse wahrzunehmen

    - Hilfeleistung in benachbarten Betrieben anderer Unternehmen

    S i ll fli h

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 93Bergrecht

    Spezielle Pflichten- geregelt z.B. im Zusammenhang mit Betriebsplnen

    Arbeitsschutzrechtliche Pflichten nach der ABBergV- umfassendes, stndiges Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokuments- daneben: Pflicht der Beschftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten

    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    Gekorene VP, 58 Abs. 1 Nr. 2 BBergG

    Zur Leitung oder Beaufsichtigung eines Betriebes oder Betriebsteils bestellte Personen

    - im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse

    Pflicht des Unternehmers zur Bestellung der erforderlichen Zahl VP fr die planmige und sichere Fhrung des Betriebs, 59, 60 BBergG

    - erforderliche Zuverlssigkeit, Fachkunde, krperliche Eignung der VP

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 94Bergrecht

    - grds. schriftliche Bestellung- eindeutige, lckenlose, abgestimmte Festlegung der Aufgaben und

    Befugnisse- Meldung der gekorenen VP gegenber Bergbehrde

  • 06.10.2014

    48

    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    bertragbarkeit der Pflichten und Befugnisse auf gekorene VP, 62 BBergG

    bertragung der Pflichten aus BBergG grds. mglich, 62 S. 1 BBergG- Ausnahmen z.B.

    - ordnungsgeme Leitung des Betriebes, 61 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 BBergG- Pflicht zur Bestellung einer ausreichenden Zahl VP, 59 BBergG

    Pflichten treffen dann d di k VP

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 95Bergrecht

    - grds. die gekorene VP- ausnahmsweise kumulative Verantwortlichkeit des Unternehmers,

    62 S. 2 BBergG - im Falle der Pflichten nach 61 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 und S. 2 BBergG

    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    Verantwortlichkeit nach Betriebseinstellung

    Unternehmer

    Ggf. gekorene VP

    Inhaber der Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, 58 Abs. 2 BBergG

    - sofern er zur Erfllung der Pflichten einer VP rechtlich in der Lage ist

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 96Bergrecht

    - bei Erlschen der Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung nach Inkrafttreten des BBergG letzter Inhaber

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    49

    BergaufsichtVorbemerkung: Verantwortliche Personen

    Konsequenzen der Verantwortlichkeit

    ffentlich-rechtliche Verantwortung- Durchsetzung mit Mitteln des Verwaltungszwangs

    Straf- oder bugeldrechtliche Verantwortung - z.B. 145 f. BBergG

    Zivilrechtliche Verantwortung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 97Bergrecht

    g- Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadenersatzansprche

    BergaufsichtBeginn und Ende der Bergaufsicht

    Beginn der Bergaufsicht

    Aufnahme einer bergbaulichen Ttigkeit i.S.v. 2 Abs. 1 BBergG

    Kenntnis der Behrde ber - Anzeigepflicht ( 50 BBergG) - bzw. Betriebsplanpflicht ( 51 BBergG)

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 98Bergrecht

  • 06.10.2014

    50

    BergaufsichtBeginn und Ende der Bergaufsicht

    Ende der Bergaufsicht

    Voraussetzungen- Durchfhrung

    - des Abschlussbetriebsplanes- oder entsprechender Anordnungen der zustndigen Behrden, 71 Abs. 3

    BBergG- und nach allgemeiner Erfahrung ist nicht mehr damit zu rechnen, dass durch

    den Betrieb Gefahren fr Leben und Gesundheit Dritter, fr andere Bergbaubetriebe, fr im ffentlichen Interesse zu schtzende Lagersttten oder

    i hdli h Ei i k i t t d P i ik

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 99Bergrecht

    gemeinschdliche Einwirkungen eintreten werden Prognoserisiko

    Feststellung- feststellender Verwaltungsakt nicht erforderlich (aber zulssig?)- ggf. Protokollerklrung / Hinweisschreiben der Behrde

    Rechtssicherheit

    BergaufsichtInformationsinstrumente

    Auskunfts- und Vorlagepflicht, 70 Abs. 1 BBergG Inhalt

    - Erteilung von Ausknften- Vorlage von Unterlagen- soweit zur Durchfhrung der Bergaufsicht erforderlich

    - und soweit kein Auskunftsverweigerungsrecht, 70 Abs. 3 BBergG

    Auskunftspflichtige- Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigte

    - auerdem Personen, bei denen Tatsachen den Verdacht auf die derzeitige oder frhere Ausbung einer Ttigkeit nach 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG ohne die erforderliche B hti htf ti 70 Ab 4 BB G

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 100Bergrecht

    Berechtigung rechtfertigen, 70 Abs. 4 BBergG

    - verantwortliche Personen- Markscheider und sonstige anerkannte Personen ( 64 Abs. 1 BBergG)- Angehrige des arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Dienstes- Personen nach 66 S. 1 Nr. 10 BBergG

  • 06.10.2014

    51

    BergaufsichtInformationsinstrumente

    Nachschaurecht, 70 Abs. 2 BBergG Betretungsrecht

    - Betriebsgrundstcke, Geschftsrume, Einrichtungen, Wasserfahrzeuge (Festlandsockel)

    - whrend der blichen Arbeits- und Betriebszeiten- auerhalb der blichen Arbeits- und Betriebszeiten und auch dann, wenn sie

    zugleich Wohnzwecken dienen , zur Verhtung dringender Gefahren fr die ffentliche Sicherheit und Ordnung (Art. 13 Abs. 7 GG)

    Recht zur Vornahme von Prfungen und Befahrungen- auf Verlangen Begleitung durch Aufsichtspflichtige

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 101Bergrecht

    Recht zur Entnahme von Proben auf Kosten des Unternehmers- Untersuchung aber auf Kosten der Behrde

    Recht zur Einsicht in die geschftlichen und betrieblichen Unterlagen- keine Beschlagnahme von Unterlagen

    vorbergehende Sicherstellung von Gegenstnden im Zusammenhang mit Unfllen

    BergaufsichtInformationsinstrumente

    Anzeigepflicht, 74 Abs. 3 BBergG Betriebsereignisse, die zum Tod von Personen oder zu schweren

    Personenschden gefhrt haben Betriebsereignisse, die zum Tod von Personen oder zu schweren

    Personenschden fhren knnen Betriebsereignisse, deren Kenntnis

    - fr Verhtung oder Beseitigung von Gefahren fr Leben oder Gesundheit der Beschftigten oder Dritter

    - oder fr den Betriebvon besonderer Bedeutung ist

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 102Bergrecht

    von besonderer Bedeutung ist

    ermglicht Reaktion der Behrde, z. B.- nachtrgliche Nebenbestimmung fr Betriebsplanzulassung- Anordnung von Manahmen der Gefahrenabwehr

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    52

    BergaufsichtEingriffsinstrumente

    Allgemeine Anordnungsbefugnis, 71 Abs. 1 BBergG Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 1 BBergG

    - Manahmen zur Durchfhrung des BBergG oder der zugehrigen VerordnungenBeispiel: Verpflichtung, Auflagen aus Betriebsplan zu erfllen

    - nicht: Vorlage eines fehlenden Betriebsplans

    Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 2 BBergG- Manahmen, die ber Anforderungen der Rechtsverordnungen und

    Betriebsplne hinausgehen- nur soweit zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgtern Beschftigter

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 103Bergrecht

    oder Dritter erforderlich

    Verhltnis zu nachtrglichen Auflagen nach 56 Abs. 1 S. 2 BBergG- Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 1 BBergG nachrangig

    - Betriebsplan primres Sicherungsinstrument- einschrnkende Voraussetzungen des 56 Abs. 1 S. 2 BBergG nicht unterlaufen

    - Anordnungen nach 71 Abs. 1 S. 2 BBergG drfen hingegen gerade ber Betriebsplan hinausgehen

    BergaufsichtEingriffsinstrumente

    Anordnung bei Betriebseinstellung ohne Abschlussbetriebsplan, 71 Abs. 3 BBergG

    Abschlussbetriebsplan verpflichtend nach 51 Abs. 1, 53 Abs. 1 BBergG- Betriebseinstellung andernfalls rechtswidrig

    Ersatzweise Anordnung von Manahmen- zur Erfllung der Anforderungen des 55 Abs. 2 BBergG- richten sich gegen VP, ggf. Inhaber der Berechtigung ( 58 Abs. 2 BBergG)- Beendigung der Bergaufsicht erst nach Durchfhrung mglich 69 Abs 2

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 104Bergrecht

    - Beendigung der Bergaufsicht erst nach Durchfhrung mglich, 69 Abs. 2 BBergG

    Durchsetzung - mittels Verwaltungszwang, insbesondere Ersatzvornahme- Kostendeckung ggf. durch Sicherheitsleistung nach 56 Abs. 2 BBergG

  • 06.10.2014

    53

    BergaufsichtEingriffsinstrumente

    Weitere Befugnisse

    Anordnung der vorlufigen Betriebseinstellung, 71 Abs. 2 BBergG

    Untersagung der Betriebsfortfhrung, 73 Abs. 2 BBergG

    Untersagung der Beschftigung verantwortlicher Personen, 73 Abs. 1 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 105Bergrecht

    Untersagung unerlaubter Ttigkeiten, 72 Abs. 1 BBergG

    Sicherstellung von Gegenstnden, 72 Abs. 2 BBergG

    Anordnung von Gefahrenabwehr- und Rettungsmanahmen, 74 Abs. 1 und 2 BBergG

    BergaufsichtEingriffsinstrumente

    Entscheidung der zustndigen Behrde

    Ermessen- pflichtgemes Ermessen (keine gebundene Entscheidung)- Ermessensfehler

    - Nichtgebrauch- berschreitung- Fehlgebrauch (sachfremde Erwgungen, Unverhltnismigkeit)

    Adressaten

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 106Bergrecht

    Adressaten- Rechtsgrundlage fr Bestimmung des Adressaten

    - allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht (Strer)- BBergG

    - Unterschied insbesondere hinsichtlich Inhaber der Bergbauberechtigung

  • 06.10.2014

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    Bergbau und GrundeigentumKonfliktlage

    Fehlende Personenidentitt von Unternehmer und Grundeigentmer- insbesondere im Falle bergfreier Bodenschtze

    rumliche Bindung der Bergbauttigkeit durch Lagerstttenbezug

    denkbare Kollisionen- Beeintrchtigung privaten Grundeigentums- Beeintrchtigung ffentlicher Zweckbindung, z.B.

    - Verkehrswege- Denkmalschutz

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 107Bergrecht

    Bergbau und GrundeigentumStreitentscheidung (Aufsuchung)

    Normalsituation, 39 BBergG Grundsatz der privaten Einigung

    - Zustimmung des Grundstckseigentmers oder sonstigen Nutzungsberechtigten erforderlich, 39 Abs. 1 Nr. 1 BBergG

    - auer bei mangelndem Interesse des Eigentmers, 39 Abs. 1 S. 2 BBergG i.V.m. 905 S. 2 BGB

    ggf. zustzliche Zustimmung der zustndigen Behrde- wenn Grundstck durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes einem ffentlichen

    Zweck gewidmet ist, 39 Abs. 1 Nr. 2 BBergG- Ausnahmen nach 39 Abs. 2 Nr. 2 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 108Bergrecht

    Folgemanahmen nach Abschluss der Aufsuchung- Wiederherstellung des frheren Zustandes, 39 Abs. 3 BBergG

    - auer bei abweichender behrdlicher Entscheidung- zur Aufrechterhaltung fr sptere Gewinnungsarbeit- oder zur Wiedernutzbarmachung der Oberflche

    - Geldersatz fr nicht behobene Vermgensnachteile, 39 Abs. 4 BBergG- Anspruch auf Sicherheitsleistung, 39 Abs. 5 BBergG

  • 06.10.2014

    55

    Bergbau und GrundeigentumStreitentscheidung (Aufsuchung)

    Konfliktsituation, 40 BBergG Private Einigung mit Grundeigentmer oder sonstigem

    Nutzungsberechtigten gescheitert Antrag des Unternehmers auf Ersetzung der Zustimmung durch Behrde Mastab fr Ersetzung der Zustimmung

    - allgemein: Aufsuchung im ffentlichen Interesse- insbesondere Durchforschung nach nutzbaren Lagersttten

    - Aufsuchung unter Gebuden, auf Betriebsgrundstcken, in Grten oder eingefriedeten Hofrumen: Aufsuchung im berwiegenden ffentlichen Interesse

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 109Bergrecht

    Entscheidung ber Entschdigung und Sicherheitsleistung, 40 Abs. 1 S. 1 BBergG

    - wenn Einigung gescheitert- auf Antrag des Unternehmers

    Beginn der Aufsuchung erst nach Entschdigungsleistung bzw. Sicherheitsleistung, 40 Abs. 2 S. 2 BBergG

    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Zweck, 77 Abs. 1 BBergG Zugriff auf fremdes Grundeigentum fr Gewinnung/Aufbereitung

    - nicht Aufsuchung dort nur Streitentscheidung, 39 f. BBergG- nicht Ttigkeit im Feld einer fremden Gewinnungsberechtigung nur

    Zulegung, 35 ff. BBergG

    fr bergfreie oder grundeigene Bodenschtze Enteignung i.S.v. Art. 14 Abs. 3 GG, d.h. gezielte Entziehung oder

    Beschrnkung des Eigentums (anders Streitentscheidung bei Aufsuchung)

    Gegenstand der Grundabtretung 78 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 110Bergrecht

    Gegenstand der Grundabtretung, 78 BBergG Entzug, bertragung, nderung, Belastung mit einem dinglichen Recht

    oder sonstige Beschrnkung von Rechten Dritter betroffene Rechte Dritter

    - Eigentum, Besitz, dingliche Rechte an Grundstcken- persnliche Rechte, die zu Erwerb, Besitz oder Nutzung von Grundstcken

    berechtigen oder deren Benutzung beschrnken

  • 06.10.2014

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    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Verfahren Verfahrensbeteiligte, 80 BBergG

    - Grundabtretungsbegnstigter, 80 Abs. 1 BBergG- Unternehmer, fr dessen Vorhaben das Verfahren durchgefhrt wird- Dieser trgt die Kosten des Verwaltungsverfahrens zur Grundabtretung, 103 BBergG

    - Grundabtretungspflichtiger, 80 Abs. 2 BBergG- Eigentmer des Grundstcks oder Gegenstandes- Inhaber der Rechte, die entzogen etc. werden sollen

    - Nebenberechtigte- Personen, denen dingliche oder persnliche Rechte am oder in Bezug auf den

    Gegenstand der Grundabtretung zustehen 80 Abs 3 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 111Bergrecht

    Gegenstand der Grundabtretung zustehen, 80 Abs. 3 BBergG

    Fallbeispiel: BVerfG v. 17.12.2013 (Az. 1 BvR 3139/08 und 1 BvR3386/08)

    - Betreffend Zulassung des Rahmenbetriebsplans und Grundabtretungsbeschluss fr den Tagebau Garzweiler II

    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Zulssigkeitsvoraussetzungen, 77, 79 BBergG Notwendigkeit der Grundstcksbenutzung

    - fr die Errichtung oder Fhrung eines Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetriebes einschlielich der in 2 Abs. 1 Nr. 1-3 BBergG genannten Ttigkeiten und Einrichtungen, 77 Abs. 1 BBergG

    - insbesondere wenn das Vorhaben einer technisch und wirtschaftlich sachgemen Betriebsplanung oder fhrung entspricht, 77 Abs. 2 BBergG

    - zugelassener Betriebsplan zum Nachweis nicht erforderlich

    - Bereitstellung eigener Grundstcke nicht mglich oder nicht zumutbar, 77 Abs. 2 BBergG

    Zulssigkeit nur zum Wohle der Allgemeinheit 79 Abs 1 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 112Bergrecht

    Zulssigkeit nur zum Wohle der Allgemeinheit, 79 Abs. 1 BBergG- Beispiele des 79 Abs. 1 BBergG (nicht abschlieend)

    - Versorgung des Marktes mit Rohstoffen (anerkannt vom BVerfG)- Erhaltung der Arbeitspltze im Bergbau (offen gelassen vom BVerfG)- Bestand oder Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (offen gelassen vom BVerfG)- Sicherung des sinnvollen und planmigen Abbaus der Lagersttten (vom BVerfG als

    solcher nicht als ausreichender Gemeinwohlbelang anerkannt)

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    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Zulssigkeitsvoraussetzungen, 77, 79 BBergG Gemeinwohlziel

    - muss durch parlamentarischen Gesetzgeber bestimmt werden- Konkretisierung durch Exekutive mglich (Braunkohleverstromung)

    Enteignung zugunsten Privater mglich- Bei ffentlichem Interesse und- Sicherstellung der tatschlichen Durchfhrung- Private Bergbauunternehmen hnlich Daseinsvorsorge

    Eignung und Erforderlichkeit Konkretes Vorhaben vernnftigerweise geboten fr Gemeinwohlziel

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 113Bergrecht

    - Konkretes Vorhaben vernnftigerweise geboten fr Gemeinwohlziel- Konkrete Enteignung unverzichtbar fr konkretes Vorhaben

    Angemessenheit von Vorhaben (Gesamtabwgung) und Enteignung Effektiver Rechtsschutz muss gewhrleistet sein

    - Verfahrensstufung grundstzlich zulssig (Bergbauberechtigung Betriebsplan Grundabtretung)

    - Rechtsschutz muss aber noch realistisch sein (Grundabtretung zu spt)

    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Zulssigkeitsvoraussetzungen, 77, 79 BBergG Freihndiger Grundstckserwerb fehlgeschlagen, 79 Abs. 2 Nr. 1

    BBergG- ernsthaftes aber vergebliches Bemhen um

    - freihndigen Grundstckserwerb zu angemessenen Bedingungen- oder ausreichendes Nutzungsverhltnis zu angemessenen Bedingungen

    - Nachweis i.d.R. durch entsprechenden Schriftverkehr

    Zweckgeme Verwendung, 79 Abs. 2 Nr. 2 BBergG- zweckgeme Verwendung innerhalb angemessener Frist

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 114Bergrecht

    - Glaubhaftmachung

    ggf. Zustimmung der zustndigen Behrde, 79 Abs. 3 BBergG- bei bebauten oder damit in unmittelbarem rumlichem Zusammenhang

    stehenden eingefriedeten Grundstcken- nur aus berwiegenden ffentlichen Interessen

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    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Umfang Beschrnkung auf den Umfang, der fr die Verwirklichung des

    Grundabtretungszweckes erforderlich ist, 81 Abs. 1 S. 1 BBergG Vollstndige Eigentumsentziehung nur ( 81 Abs. 2 BBergG)

    - bei bebauten oder damit in unmittelbarem rumlichem Zusammenhangstehenden eingefriedeten Grundstcken (Nr. 1)

    - nicht wenn dingliches Nutzungsrecht ausreichend

    - oder bei zu erwartender Wertsteigerung aufgrund behrdlich angeordneter Manahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberflche (Nr. 2)

    - nicht bei Verpflichtung des Eigentmers zum Ausgleich der Wertsteigerung

    d Ei di E i h d Ei l (N 3)

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 115Bergrecht

    - oder wenn Eigentmer die Entziehung des Eigentums verlangt (Nr. 3)- Ausdehnung der Grundabtretung, 82 BBergG- Voraussetzungen

    - Flle des 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBergG (bebaute Grundstcke etc.)- oder andere Form der Grundabtretung unbillig- oder Restgrundstck bzw. Restgrundbesitz nicht mehr angemessen nutzbar

    - ggf. auch Ausdehnung auf Zubehr, 82 Abs. 5 BBergG

    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Zeitliche Grenzen Fristsetzung fr Verwirklichung des Grundabtretungszwecks, 81 Abs. 1

    S. 2 BBergG- Fristbeginn mit Eintritt der Rechtsnderung, 95 Abs. 1 BBergG- Fristverlngerung ausnahmsweise mglich, 95 Abs. 2 BBergG

    - Nichtverwirklichung ohne Verschulden- ggf. Gesamtrechtsnachfolge

    - mindestens Beginn der Arbeiten innerhalb der Frist Aufhebung der Grundabtretung, 96 BBergG

    - keine fristgeme Verwirklichung des Grundabtretungszwecks

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 116Bergrecht

    - nderung des Grundabtretungszweckes mglich

    - oder Grundabtretungszweck bereits vorher aufgegeben- nur bei Eigentumsentziehung

    - oder Verzug mit zwei aufeinander folgenden Entschdigungsraten- Antrag des Grundabtretungspflichtigen binnen zwei Jahren nach Entstehung

    des Aufhebungsanspruches- Antrag ausgeschlossen nach (verspteter) zweckgerechter Verwendung

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    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Entschdigung, 84 ff. BBergG Entschdigungspflicht fr

    - Rechtsverlust- Bemessung nach Verkehrswert, 85 BBergG

    - andere Vermgensnachteile

    Entschdigungsberechtiger Entschdigungsverpflichteter Inhalt der Entschdigungsleistung

    - Geldersatzgrds einmaliger Betrag

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 117Bergrecht

    - grds. einmaliger Betrag- wiederkehrende Leistungen bei Nutzungsrecht / dauerndem Nutzungsausfall

    oder anderer sich stndig erneuernder Nachteil, 89 BBergG- anderweitige Einigung mglich- anteilige Rckerstattung geleisteter Entschdigungen bei Aufhebung der

    Grundabtretung

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (Behrde nicht Partei)

    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Vorabentscheidung

    Regelfall- gleichzeitige Entscheidung ber Grundabtretung und Entschdigung

    Vorabentscheidung ber Grundabtretung, 91 BBergG- entscheidend: noch keine abschlieende Entscheidung ber Entschdigung- dient der Verfahrensbeschleunigung- auf Antrag

    - Grundabtretungsbegnstigter

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 118Bergrecht

    - Grundabtretungsbegnstigter- Grundabtretungspflichtiger- Nebenberechtigter

    - Pflicht der Behrde zur Vorabentscheidung- Anordnung einer Vorauszahlung in Hhe der zu erwartenden Entschdigung

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    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Ausfhrung Voraussetzungen fr Beginn der Ausfhrung, 92 BBergG

    - Entscheidung unanfechtbar- bei Anfechtung nur der Hhe nach kann vorzeitige Ausfhrung gegen

    Sicherheitsleistung auf Antrag angeordnet werden

    - und Entschdigung - bei Einmalzahlung gezahlt bzw. hinterlegt - bei Ratenzahlung erste Rate gezahlt bzw. hinterlegt und Sicherheit fr weitere 3 Raten

    Nach Beendigung der Benutzung zum Grundabtretungszweck, 81 Abs. 3 BB G

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 119Bergrecht

    3 BBergG- Wiederherstellung des frheren Zustandes

    - soweit nicht unzumutbarer Aufwand- oder abweichende behrdliche Anordnung

    - und dem Grundabtretungspflichtigen wieder zur Verfgung stellen

    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Vorzeitige Besitzeinweisung, 97 ff. BBergG

    Voraussetzungen- Grundabtretungsverfahren anhngig

    - noch nicht entschieden oder Entscheidung noch nicht bestandskrftig

    - Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung- sofortige Ausfhrung des Vorhabens aus Grnden des Allgemeinwohls

    dringend geboten- Abwarten bis zu bestandskrftiger Entscheidung gemeinwohlschdlich

    - Stellungnahmemglichkeit fr Eigentmer und sonstige Betroffene

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 120Bergrecht

    Wirksamkeit zum behrdlich bestimmten Zeitpunkt, 100 Abs. 1 BBergG- Begnstiger wird Besitzer und darf Vorhaben ausfhren- kollidierende Nutzungsrechte ausgeschlossen

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    Bergbau und GrundeigentumGrundabtretung (Gewinnung / Aufbereitung)

    Vorzeitige Besitzeinweisung, 97 ff. BBergG

    Entschdigungspflicht, 98 BBergG- ggf. Sicherheitsleistung, 100 Abs. 2 BBergG

    Aufhebung der vorzeitigen Besitzeinweisung, 101 BBergG- Voraussetzungen fr vorzeitige Besitzeinweisung liegen nicht mehr vor- oder Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung zurckgenommen- oder Entscheidung ber Grundabtretung nicht binnen 2 Jahren ab vorzeitiger

    Besitzeinweisung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 121Bergrecht

    Besitzeinweisung- Verlngerung um max. ein Jahr bei besonderen verfahrensbedingten Verzgerungen

    Bergbau und GrundeigentumSonstige Einschrnkungen des Grundeigentums

    Baubeschrnkung, 107 ff. BBergG

    Anpassung , 110 BBergG

    Sicherung, 111 BBergG

    Bauwarnung, 113 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 122Bergrecht

  • 06.10.2014

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    Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz

    Begriff des Bergschadens Positive Voraussetzungen

    - Ttigkeit bzw. Einrichtung nach 2 Abs. 1 Nr. 1-3 BBergG (Bergbaubetrieb) - Tod, Krper- oder Gesundheitsschaden eines Menschen, Sachbeschdigung- Kausalitt

    Negative Abgrenzung- Schden an Beschftigten oder im Bergbau verwendeten Sachen- Schden an anderen Bergbaubetrieben oder Bodenschtzen anderer

    Berechtigter

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 123Bergrecht

    Berechtigter- Schden durch Einwirkungen, die nach 906 BGB nicht verboten werden

    knnen- Nachteile aufgrund von Planungsentscheidungen mit Rcksicht auf Lagersttte

    oder Bergbaubetrieb- unerhebliche Nachteile oder Aufwendungen fr Anpassungsmanahmen nach

    110 BBergG

    Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz

    Bergschadensvermutung, 120 BBergG Positive Voraussetzungen

    - Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann- Senkungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberflche oder Erdrisse- Kausalitt der Senkungen etc. fr Schaden- Einwirkungsbereich der untertgigen Aufsuchung/Gewinnung eines

    Bergbaubetriebs (nicht Tagebau) Vermutung: Betrieb hat Senkung etc. verursacht

    Ausschluss- Schaden kann durch einen offensichtlichen Baumangel oder eine

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 124Bergrecht

    gbaurechtswidrige Nutzung verursacht sein

    - Senkungen etc. knnen durch natrliche Gegebenheiten oder Vernderungen des Baugrundes verursacht sein

    - Senkungen etc. knnen von einem Dritten verursacht sein, der auf die Oberflche eingewirkt hat und nicht selbst untertgig Bodenschtze aufsucht oder gewinnt enge Grenzen der Bergschadensvermutung

  • 06.10.2014

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    Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz

    Ersatzanspruch- Vorliegen eines Bergschadens (s.o.)- Nachweis der Kausalitt ggf. mithilfe der Bergschadensvermutung- kein Verschulden des Unternehmers erforderlich

    Schadenersatzpflichtiger- Unternehmer zur Zeit der Schadensverursachung, 115 BBergG

    - ggf. gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Unternehmer (zeitlich, rumlich)

    - Inhaber der Bergbauberechtigung, 116 BBergG- gesamtschuldnerische Haftung mit Unternehmer

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 125Bergrecht

    - im Innenverhltnis haftet Unternehmen, soweit nichts anderes vereinbart

    Andere Anspruchsgrundlagen nicht ausgeschlossen, 121 BBergG- setzten i.d.R. aber Verschulden voraus- Bergschadensvermutung greift nicht ein

    Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz

    Umfang des Anspruches auf Bergschadenersatz

    Grundstzlich Haftung nach 823 ff. BGB, d.h. fr den gesamten Schaden im Sinne von 249 ff. BGB

    - gilt fr Schden am Grundstck selbst sowie dessen Bestandteilen und Zubehr

    - dagegen Haftungsgrenzen fr Personenschden und sonstige Sachschden

    Bercksichtigung von Mitverschulden, 118 BBergG Mglichkeit des Bergschadensverzichts vgl 115 Abs 3 BBergG

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 126Bergrecht

    Mglichkeit des Bergschadensverzichts, vgl. 115 Abs. 3 BBergG- hufig im Zusammenhang mit Grundstcksveruerungen des Unternehmers

    Zeitlicher Anwendungsbereich der 114 ff. BBergG- westliche Bundeslnder: Schden ab Inkrafttreten BBergG- stliche Bundeslnder: Schden ab Wirksamkeit des Beitritts

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    Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz

    Haftung bei Wegfall oder Zahlungsunfhigkeit des Unternehmers

    Bergschadensausfallkasse- private Lsung der Unternehmen- nur fr Schden ab dem 1.1.1982- Ermchtigung, durch Rechtsverordnung eine Ausfallkasse zu

    errichten, 122 BBergG

    Staatshaftung

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 127Bergrecht

    - fr Schden vor dem 1.1.1982- aber nur unter der Geltung des Grundgesetzes

    - nicht fr DDR- nicht vor Inkrafttreten des Grundgesetzes

    Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz

    Bercksichtigung von Bergschden im Betriebsplanverfahren

    Moers-Kapellen-Urteil des BVerwG (1989)- Hinnahme von Oberflcheneinwirkungen als Inhalts- und

    Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 2 GG- Mglichkeit eines Abwehranspruches gegen schdliche

    Oberflcheneinwirkungen erforderlich- Entscheidung ber behrdliche Zulassung von Aufsuchungs- und

    Gewinnungsbetrieben unter Beachtung des Verhltnismigkeitsgrundsatzes- Notwendigkeit eines geeigneten Verfahrens, in dem der

    Ob fl h i t ll f di V hlt i i k it l t

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 128Bergrecht

    Oberflcheneigentmer alle fr die Verhltnismigkeit relevanten Einwendungen vorbringen kann

    - Schutz ber 48 Abs. 2 BBergG Beschrnkungen der Aufsuchung oder Gewinnung auerhalb des Betriebsplanverfahrens

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    Bergbau und GrundeigentumBergschadenersatz

    Bercksichtigung von Bergschden im Betriebsplanverfahren

    Konsequenzen in der bergbehrdlichen Praxis

    - Prfung der Verhltnismigkeit im Betriebsplanverfahren

    - Ggf. Forderung von Sonderbetriebsplnen Einwirkung auf die Tagesoberflche

    Prof. Dr. Hartmut Weyer 129Bergrecht

    - Beteiligung der Oberflcheneigentmer am Betriebsplanverfahren- soweit diese voraussichtlich von Eigentumsbeeintrchtigungen von

    einigem Gewicht betroffen sein werden

    141006 Gliederung Bergrecht141006 Bergrecht - gesamt