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1 Berufs- und Arbeitswelt 26 Rechtsgrundlage für den Mutterschutz sind das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Eltern- zeitgesetz (BEEG). Kreisen Sie ein, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind, und nehmen Sie ggf. eine Korrek- tur vor. Die richtigen Lösungsbuchstaben ergeben eine Bezeichnung für das Beschäftigungsverbot nach der Entbin- dung. Lösungswort: 3 Aussage richtig falsch Korrektur Wird dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitgeteilt, kann er eine Bestätigung von Arzt oder Hebamme verlangen. S M ---------------------- Acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und sechs Wochen nach der Entbindung besteht ein Beschäftigungsverbot. U C sechs Wochen vorher, acht danach Beschäftigungsverbot besteht ebenfalls für körperlich schwere Ar- beiten, Arbeiten unter hoher Umweltbelastung (Hitze, Staub, Lärm usw.) oder Arbeiten unter Bedingungen, die Schwangerschaft und Entwicklung des Kindes gefährden (Strahlen, entwicklungsschädi- gende Chemikalien, erhöhte Ansteckungsgefahr usw.). H E ---------------------- Auch stillende Mütter dürfen nicht mit körperlich schweren Arbei- ten oder Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr betraut werden. U T ---------------------- Stillenden Müttern ist auf Verlangen die zum Stillen nötige Zeit zu gewähren. Sie kann auf die Pausenzeit angerechnet, vor- oder nachgearbeitet oder durch Verdienstausfall abgegolten werden. L T kein Anrechnen, Erarbei- ten, Abgelten erlaubt Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung besteht ein Kündigungsverbot. Z E ---------------------- Eine Kündigung kann in Ausnahmefällen, z. B. wenn das Verhalten der Mitarbeiterin unzumutbar ist (Diebstahl o. Ä.) erfolgen. Dann muss zuvor jedoch die zuständige Gewerkschaft zustimmen. R F Zustimmen muss das Landesarbeitsminis- terium oder die von ihr beauftragte Stelle Anspruch auf Elternzeit haben nur die leiblichen Mütter. L R alle Erziehungsberech- tigten Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 19 Stunden wöchentlich erlaubt, sofern der Arbeitgeber zustimmt. I A ---------------------- Während der Elternzeit wird ein nach dem individuellen Einkom- men der Antragstellenden berechnetes Elterngeld gezahlt. S U ---------------------- Während der Elternzeit besteht kein besonderer Kündigungs- schutz. B T besonderer Kündigungs- schutz besteht Schutzfrist handwerk-technik.de

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1 Berufs- und Arbeitswelt26

Rechtsgrundlage für den Mutterschutz sind das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Bundeselterngeld- und Eltern-zeitgesetz (BEEG). Kreisen Sie ein, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind, und nehmen Sie ggf. eine Korrek-tur vor. Die richtigen Lösungsbuchstaben ergeben eine Bezeichnung für das Beschäftigungsverbot nach der Entbin-dung.

Lösungswort:

3

Aussage richtig falsch Korrektur

Wird dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitgeteilt, kann er eine Bestätigung von Arzt oder Hebamme verlangen. S M ----------------------

Acht Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und sechs Wochen nach der Entbindung besteht ein Beschäftigungsverbot. U C

sechs Wochen vorher, acht danach

Beschäftigungsverbot besteht ebenfalls für körperlich schwere Ar-beiten, Arbeiten unter hoher Umweltbelastung (Hitze, Staub, Lärm usw.) oder Arbeiten unter Bedingungen, die Schwangerschaft und Entwicklung des Kindes gefährden (Strahlen, entwicklungsschädi-gende Chemikalien, erhöhte Ansteckungsgefahr usw.).

H E ----------------------

Auch stillende Mütter dürfen nicht mit körperlich schweren Arbei-ten oder Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr betraut werden. U T ----------------------

Stillenden Müttern ist auf Verlangen die zum Stillen nötige Zeit zu gewähren. Sie kann auf die Pausenzeit angerechnet, vor- oder nachgearbeitet oder durch Verdienstausfall abgegolten werden. L T

kein Anrechnen, Erarbei-ten, Abgelten erlaubt

Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung besteht ein Kündigungsverbot. Z E ----------------------

Eine Kündigung kann in Ausnahmefällen, z. B. wenn das Verhalten der Mitarbeiterin unzumutbar ist (Diebstahl o. Ä.) erfolgen. Dann muss zuvor jedoch die zuständige Gewerkschaft zustimmen. R F

Zustimmen muss das Landesarbeitsminis-terium oder die von ihr beauftragte Stelle

Anspruch auf Elternzeit haben nur die leiblichen Mütter.

L Ralle Erziehungsberech-tigten

Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 19 Stunden wöchentlich erlaubt, sofern der Arbeitgeber zustimmt. I A ----------------------

Während der Elternzeit wird ein nach dem individuellen Einkom-men der Antragstellenden berechnetes Elterngeld gezahlt. S U ----------------------

Während der Elternzeit besteht kein besonderer Kündigungs-schutz. B T

besonderer Kündigungs-schutz besteht

Schutzfrist

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1 Berufs- und Arbeitswelt28

Füllen Sie folgende Übersicht aus:6

Zeichenart:

Warnzeichen

Bedeutung:

giftige Stoff eBedeutung:

explosionsge-fährliche Stoff e

Bedeutung:

ätzende Stoff eBedeutung:

feuergefährliche Stoff e

Farben:

Schwarz auf gelbem Grund, schwarzer Rand

Zeichenart:Verbotszeichen

Bedeutung:Rauchverbot

Bedeutung:

Feuer, off enes Licht, Rauchen verboten

Bedeutung:

Verbot, mit Wasser zu löschen

Farben:Rot auf weißem Grund, schwarzer Kontrast

Zeichenart:

Gebotszeichen

Bedeutung:

Atemschutz tragen

Bedeutung:

Augenschutz tragen

Bedeutung:

Schutzhand-schuhe tragen

Bedeutung:

Schutzschuhe tragen

Farben:

Weiß auf blauem Grund

Zeichenart:

Re� ungszeichen

Bedeutung:

Notausgang linksBedeutung:

Richtungsangabe für Re� ungswege, Not-ausgänge, Erste-Hilfe-Einrichtungen

Bedeutung:

Hinweis auf „Erste Hilfe˝

Farben:

Weiß auf grünem Grund

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352 Wirtschaft und Recht

Zahlungsverkehr – Kredite – Sparen

An der Tür eines Geschäfts für Elektrogeräte sehen Sie folgende Schilder. Erklären Sie die Bedeutung:

Familie Müller möchte zur Finanzierung ihres Neuwagens einen Kredit aufnehmen. Herr Müller verfügt über ein Netto-gehalt von 2082 Euro, Frau Müller verdient als Aushilfskraft ca. 280 Euro netto. Zudem erhalten sie 368 Euro Kindergeld. Ein Blick ins Haushaltsbuch des Vorjahres ergibt folgende durchschnittliche Ausgaben pro Monat:

a) Welcher Betrag steht der Familie durchschnittlich im Monat noch zur freien Verfügung?

b) Warum sollte nicht das gesamte frei verfügbare Monatseinkommen für die Abzahlung eines neuen Kredits einge

1

2

(2082 + 280 + 368) - (463 + 347 + 502 + 102 + 164 + 206 + 75 + 61 + 114 + 82 +

245) = 2730 - 2361 = 369 Euro

Unvorhersehbare Ereignisse, wie Reparaturen, Verlust der Aushilfstätigkeit, familiäre Notfälle

usw., könnten auftreten und machen eine Reserve notwendig.

Bargeldlose

Zahlung mit

ec-Karte einer

deutschen

Bank und

Unterschrift,

ggf. Vorlage

des Personal-

ausweises

innerhalb

Deutschlands

Bargeldlose

Zahlung mit

ec-Karte einer

deutschen

Bank und

PIN-Nummer

innerhalb

Deutschlands

Bargeldlose

Zahlung mit

Geldkarte

innerhalb

Deutschlands.

Vorab

aufl aden am

ec-Automaten

bis max.

200 Euro

Bargeldlose

Zahlung mit

ec-Karte und

Unterschrift

innerhalb

Europas

Bargeldlose

Zahlung mit

Kreditkarte

der jeweiligen

Kreditkarten-

gesellschaft

und

Unterschrift

weltweit

Bargeldlose

Zahlung.

Vorab

aufl aden am

ec-Automaten

bis max.

200 Euro

Lebens-mittel

Auto/Bus/Bahn

Miete Möbel/Hausrat

Klei-dung

Bücher/Unter-haltung

Versiche-rung/Reisen

Körper-p� ege

Strom/Gas/Heizung

beste-hende Raten-verträge

Sonstige

463 347 502 102 164 206 75 61 114 82 245

Bezug zu den Seiten 64 – 73 des Schulbuches

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452 Wirtschaft und Recht

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Untern

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Kapitalgesellschaft

alle Gesellschafter unbeschränkt,unmi� elbar, solidarisch

Vorstand

nach Aktienanteilen–1

1

eKfm.,eKfr.

Kapitalgesellschaft

Komplementär unbeschränkt

Kommanditist beschränkt

Geschäftsführer

4% der Einlage, Rest

nach Köpfen

eG

Personengesellschaft

Vorstand4% der Einlage, Rest

laut Vertrag

mit Geschäfts- und Privat-

vermögen

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Personengesellschaft

nur Genossenschaftsvermögen

jeder Gesellschafter

Inhaber allein

25.000 Euro2

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3 Sozialpolitik und Strukturwandel 55

Lesen Sie die folgenden Fragen zur Kranken- und P� egeversicherung genau durch und kreuzen Sie die korrekten Ant-worten an (mehrere Antworten können möglich sein):

a) Welche Personengruppe ist nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung p� ichtversichert?

b) Thomas wird am Freitagmorgen krank. Wann muss er spätestens ein Attest vorlegen?

c) Silvanas Arbeitgeber verlangt bereits für den ersten Krankheitstag die Vorlage eines Attestes. Hier gilt:

d) Herr Krause verdient 2340 Euro brutto bzw. 1374 Euro netto. Wie hoch ist sein Krankengeld?

e) Herr Müller verdient 2100 Euro brutto bzw. 1667 Euro netto. Wie hoch ist sein Krankengeld?

f ) Grit möchte ihre Krankenkasse wechseln. Dabei gilt:

g) Welche Regelungen gelten für Arzneien?

h) Bei einer Krankschreibung gilt:

i) Für die P� egeversicherung gilt:

5

Arbeiter

Angestellte

Arbeitslose

Selbstständige

Rentner

Gesetzlich Versicherte dürfen ihre Kasse nicht wechseln.

Sie kann in eine andere Kasse wechseln, diese muss sie aber nicht aufnehmen.

Sie kann zum Ende des übernächsten Monats wechseln.

Sie kann zum Jahresende wechseln.

Freitag

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Für nicht verschreibungsp� ichtige Arzneien gibt es keine Preisbindung.

Auch verschreibungsp� ichtige Arzneien sind nicht preisgebunden.

Hat der Arzt auf dem Rezept dies nicht ausdrücklich erlaubt, darf die Apotheke kein billigeres No-Name-Produkt anbieten.

Das Haus darf nur für den Arztbesuch verlas-sen werden.

Neben Arztbesuchen sind auch Einkaufs-gänge für Lebensmittel und Spaziergänge erlaubt, sogar Reisen, sofern sie die Heilung fördern.

Alle Tätigkeiten, die mit der Arbeitstätigkeit keine Ähnlichkeit haben, sind erlaubt.

Wenn trotz Krankschreibung die Arbeit ange-treten wird, erlischt der Versicherungsschutz.

Sie ist prinzipiell freiwillig.

P� ichtversicherte können sich nur bei ihrer Krankenkasse versichern.

Freiwillig Versicherte haben zunächst die freie Wahl der P� egeversicherung.

Freiwillig Versicherte können die Wahl ihrer P� egeversicherung jederzeit rückgängig machen.

Die Einstufung der P� egebedürftigkeit er-folgt durch den Hausarzt.

Hilfe erfolgt im P� egefall automatisch.

Die P� egeversicherung übernimmt Renten-beiträge und die gesetzliche Unfallversiche-rung für Personen, die Familienangehörige p� egen.

90 % des Bruttoentgelts

90 % des Nettoentgelts

70 % des Bruttoentgelts

70 % des Nettoentgelts

90 % des Bruttoentgelts

90 % des Nettoentgelts

70 % des Bruttoentgelts

70 % des Nettoentgelts

Der Arbeitgeber ist dazu nicht berechtigt.

Dies ist nur durch tari� iche Festlegung mög-lich.

Er kann dies nur während eines Ausbildungs-verhältnisses verlangen.

Er kann es für Einzelpersonen verlangen.

Er ist dazu berechtigt, wenn es für alle Be-triebsangehörigen gilt.

✘✘

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897 Europa im Wandel – die Europäische Union

Ordnen Sie den Jahreszahlen wichtige Etappen der europäischen Einigung zu. Wenn Sie die Reihenfolge richtig gewählt haben, ergeben die Buchstaben hinter den Etappen ein Lösungswort.

Lösungswort:

3

Montanunion (EGKS) (E), Österreich, Finnland und Schweden treten bei (I), Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments (S), Beginn des Zollabbaus innerhalb der Gemeinschaft (R), Spanien und Portugal treten bei (H), Vertrag von Nizza (N), Vertrag von Rom (U), Beitritt Kroatiens, Zusammenarbeit in der Außenpolitik (P), Euro-Einführung, Agenda 2000 (O), Deutsche Einheit (E), Europäischer Agrarfonds nimmt seine Arbeit auf (O), Europäischer Wirtschaftsraum (N), Beitritt Griechenlands (C), Binnenmarkt und Europäische Union (U), Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (I), Dänemark, Großbritannien und Irland treten bei (Ä)

E U R O P Ä I S C H E U N I O N

1951 Montanunion (EGKS) (E)

1957 Vertrag von Rom (U)

1959 Beginn des Zollabbaus innerhalb der Gemeinschaft (R)

1962 Europäischer Agrarfonds nimmt seine Arbeit auf (O)

1972 Zusammenarbeit in der Außenpolitik (P)

1973 Dänemark, Großbritannien und Irland treten bei (Ä)

1975 Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (I)

1979 Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments (S)

1981 Beitri� Griechenlands (C)

1986 Spanien und Portugal treten bei (H)

1990 Deutsche Einheit (E)

1993 Binnenmarkt und Europäische Union (U)

1994 Europäischer Wirtschaftsraum (N)

1995 Österreich, Finnland und Schweden treten bei (I)

1999 Euro-Einführung, Agenda 2000 (O)

2001 Vertrag von Nizza (N)

2004/7 12 neue Staaten treten bei

2009 Vertrag von Lissabon

2013 Beitri� Kroatiens

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94 7 Europa im Wandel – die Europäische Union

Die EU-Erweiterung

Tragen Sie die Länderabkürzungen in den Freiraum vor den Ländernamen und in die Europakarte ein.1

NL DE DK FI

SE

ES

LT

PL

LV

CZ

SK

HU

AT

RO

IE

UK

BE

BG

ELSIMTHRITFRESPT CY

Bezug zu den Seiten 260 – 261 des Schulbuches

BE Belgien IT Italien PT Portugal

BG Bulgarien HR Kroatien RO Rumänien

DE Bundesrepublik Deutschland LV Lettland SE Schweden

DK Dänemark LT Litauen SK Slowakische Republik

EE Estland LU Luxemburg SI Slowenien

FI Finnland MT Malta ES Spanien

FR Frankreich NL Niederlande CZ Tschechische Republik

EL Griechenland AT Österreich HU Ungarn

UK Großbritannien und Nordirland PL Polen CY Zypern

IE Irland

LU

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98 7 Europa im Wandel – die Europäische Union

Wie weiter mit der EU?

In regelmäßigen Abständen werden die Bürger der EU im „Eurobarometer“ zu ihrer Meinung bezüglich aktueller The-men befragt. Beim „Eurobarometer 75“ stellten sich die vier folgenden Bereiche als besonders wichtig für die EU-Bürger heraus. Wie bewerten Sie diese Bereiche? Erläutern Sie Ihre Meinung!

Eurobarometer-Frage: „Wie ist Ihre Meinung zu den folgenden Bereichen? Sind Sie dafür oder dagegen?“

1

Bezug zu den Seiten 266 – 267 des Schulbuches

gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik

75 % (dafür)

17 % (dagegen)

8 % (unent-schlossen)

gemeinsame Außenpolitik 64 % 26 % 10 %

gemeinsame Währung (Euro) 56 % 37 % 7 %

EU-Erweiterung in den nächsten Jahren 42 % 47 % 11 %

Ich bin , weil schülerspezifi sche Antworten

Ich bin , weil schülerspezifi sche Antworten

Ich bin , weil schülerspezifi sche Antworten

Ich bin , weil schülerspezifi sche Antworten

Quelle: Europäische Kommission, Eurobarometer 75

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