So versichern Sie Ihre Drohne in der Schweiz

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Drohnen & Recht Schweiz: Muss ich meine Drohne Versichern? Was muss ich als Drohnen Pilot in der Schweiz beachten? Drohnen und Quadrocopter werden in allen Ländern Europas beliebter und zahlreicher. Die günstiger werdende Technik und das wachsende Angebot an unterschiedlichen Modellen sorgen dafür, dass sich heute jeder eine eigene Drohne leisten kann. Wer sich eine Drohne zugelegt hat und in das Hobby des Drohnenfliegens einsteigen will, dem ist wärmstens ans Herz zu legen, sich zuvor über die juristische Lage und die gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Heimatland zu informieren: Eine Drohnen Versicherung ist zum Beispiel in der Schweiz Pflicht! Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren auf die wachsende Anzahl privat geflogener Drohnen reagiert und sogar ein neues Gesetz erlassen: Ziel dieser neuen Gesetzgebung war es, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten. Ein Punkt, der auch der Schweiz im Rahmen der Neufestlegung gesetzlicher Bestimmungen vorrangig wichtig war: Die Sicherheit des Luftraums. Durch die immer höher und weiter fliegenden Drohnen kommt es immer wieder zu Zwischenfällen und Sichtungen von Drohnen im eigentlich für Drohnen gesperrten Luftraum in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Sperrbezirken. Gesetzliche Regelungen für Drohnen Flug in der Schweiz Schauen wir uns einmal etwas genauer an, welche gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der private Drohnenpilot in der Schweiz in jedem Fall kennen sollte, wenn er kein Risiko eingehen und seine Drohne sicher und legal fliegen lassen möchte. Per 01.08.2014 hat die Schweiz in ihrer Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (kurz VLK) ihre gesetzlichen Bestimmungen abgeändert und somit klar und deutlich festgelegt, welche Drohnen wie, wann und wo fliegen dürfen. Anlass für diese Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen waren zahlreiche Vorfälle, in deren Rahmen Journalisten und Fotografen ihre Drohnen über größeren Ansammlungen von Menschen in der Züricher Innenstadt fliegen ließen. Eine Haftpflicht-Versicherung der Drohne ist Pflicht Ohne Bewilligung ist es den Besitzern von Drohnen ab sofort nicht mehr gestattet, eine Drohne, die ein Gewicht von 500 Gramm übersteigt, im Freien über Ansammlungen von Menschen fliegen zu lassen . Dabei ist es ganz egal, ob es sich um einen hoch frequentierten Innenstadtbereich oder um eine offiziell angemeldete Großveranstaltung handelt. Wer seine Drohne zu besonderen Einsätzen in derartigen Settings fliegen lassen möchte, muss einen Antrag stellen und besondere Auflagen erfüllen (Artikel 17, Absatz 2 VLK). Auch der Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung der Drohne muss nachgewiesen werden (preisgünstiger und guter Anbieter hier)! Häufig gefragt: Darf man mit besonders kleinen Drohnen über Ansammlungen von Menschen fliegen? Auch hier ist die gesetzliche Bestimmung klar und unmissverständlich: Das Fliegen über Menschen ist zulässig, sofern das Gewicht der Drohne weniger als 500 Gramm beträgt. Andernfalls ist ein großzügiger Abstand von mindestens 100 Metern zu den Personengruppen einzuhalten. In der Schweiz muss immer auf Sichtkontakt geflogen werden Anders als in anderen Ländern Europas dürfen Drohnen in der Schweiz weiterhin ohne Genehmigung über freiem Gelände fliegen, vorausgesetzt sie übersteigen das maximal zulässige Gewicht von 30 Kilogramm nicht (Artikel 14 VLK). Die Piloten der Drohnen müssen aber gewährleisten können, dass steter Sichtkontakt zur Drohne besteht. Wenn dies nicht der Fall ist, weil der Pilot zum Beispiel eine Videobrille nutzt und im FPV-Modus fliegt, muss ein zweiter Pilot zur Sicherung anwesend sein, der im Notfall jederzeit in das Flugmanöver eingreifen kann. Sofern ein Eingriff jederzeit möglich ist, sind in der Schweiz auch autonome Flüge von Drohnen grundsätzlich gestattet. Keine Trennung zwischen Privater und Gewerblicher Nutzung in der Schweiz Während andere Länder penibel zwischen gewerbsmäßigem und privatem Einsatz von Drohnen und Quadrocoptern unterscheiden, sind die Regelungen und Bestimmungen zu diesem Thema in der Schweiz recht einfach und überschaubar: Auch für kommerzielle Flüge von Drohnen benötigen die Piloten in der Schweiz für ihr Flugobjekt keine weitere Bewilligung (Artikel 5 VLK). Diese Regelung hält den bürokratischen Aufwand für die Besitzer von Drohnen gering. Natürlich gibt es auch in der Schweiz besondere Regelungen und Flugverbote an speziellen Orten. Über diese sollte man sich converted by Web2PDFConvert.com

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Drohnen & Recht Schweiz: Muss ich meine Drohne Versichern?

Was muss ich als Drohnen Pilot in der Schweiz beachten?

Drohnen und Quadrocopter werden in allen Ländern Europas beliebter und zahlreicher. Die günstiger werdende Technik unddas wachsende Angebot an unterschiedlichen Modellen sorgen dafür, dass sich heute jeder eine eigene Drohne leisten kann.Wer sich eine Drohne zugelegt hat und in das Hobby des Drohnenfliegens einsteigen will, dem ist wärmstens ans Herz zulegen, sich zuvor über die juristische Lage und die gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Heimatland zu informieren: EineDrohnen Versicherung ist zum Beispiel in der Schweiz Pflicht!

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren auf die wachsende Anzahl privat geflogener Drohnen reagiert und sogar ein neuesGesetz erlassen: Ziel dieser neuen Gesetzgebung war es, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten. Ein Punkt, der auch derSchweiz im Rahmen der Neufestlegung gesetzlicher Bestimmungen vorrangig wichtig war: Die Sicherheit des Luftraums.Durch die immer höher und weiter fliegenden Drohnen kommt es immer wieder zu Zwischenfällen und Sichtungen vonDrohnen im eigentlich für Drohnen gesperrten Luftraum in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Sperrbezirken.

Gesetzliche Regelungen für Drohnen Flug in der SchweizSchauen wir uns einmal etwas genauer an, welche gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der private Drohnenpilot in derSchweiz in jedem Fall kennen sollte, wenn er kein Risiko eingehen und seine Drohne sicher und legal fliegen lassen möchte.

Per 01.08.2014 hat die Schweiz in ihrer Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (kurz VLK) ihregesetzlichen Bestimmungen abgeändert und somit klar und deutlich festgelegt, welche Drohnen wie, wann und wo fliegendürfen. Anlass für diese Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen waren zahlreiche Vorfälle, in deren RahmenJournalisten und Fotografen ihre Drohnen über größeren Ansammlungen von Menschen in der Züricher Innenstadt fliegenließen.

Eine Haftpflicht-Versicherung der Drohne ist PflichtOhne Bewilligung ist es den Besitzern von Drohnen ab sofort nicht mehr gestattet, eine Drohne, die ein Gewicht von 500Gramm übersteigt, im Freien über Ansammlungen von Menschen fliegen zu lassen. Dabei ist es ganz egal, ob es sich umeinen hoch frequentierten Innenstadtbereich oder um eine offiziell angemeldete Großveranstaltung handelt. Wer seine Drohnezu besonderen Einsätzen in derartigen Settings fliegen lassen möchte, muss einen Antrag stellen und besondere Auflagenerfüllen (Artikel 17, Absatz 2 VLK). Auch der Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung der Drohne muss nachgewiesen werden(preisgünstiger und guter Anbieter hier)!

Häufig gefragt: Darf man mit besonders kleinen Drohnen über Ansammlungen von Menschen fliegen? Auch hier ist diegesetzliche Bestimmung klar und unmissverständlich: Das Fliegen über Menschen ist zulässig, sofern das Gewicht der Drohneweniger als 500 Gramm beträgt. Andernfalls ist ein großzügiger Abstand von mindestens 100 Metern zu den Personengruppeneinzuhalten.

In der Schweiz muss immer auf Sichtkontakt geflogen werdenAnders als in anderen Ländern Europas dürfen Drohnen in der Schweiz weiterhin ohne Genehmigung über freiem Geländefliegen, vorausgesetzt sie übersteigen das maximal zulässige Gewicht von 30 Kilogramm nicht (Artikel 14 VLK). Die Piloten derDrohnen müssen aber gewährleisten können, dass steter Sichtkontakt zur Drohne besteht. Wenn dies nicht der Fall ist, weilder Pilot zum Beispiel eine Videobrille nutzt und im FPV-Modus fliegt, muss ein zweiter Pilot zur Sicherung anwesend sein, derim Notfall jederzeit in das Flugmanöver eingreifen kann. Sofern ein Eingriff jederzeit möglich ist, sind in der Schweiz auchautonome Flüge von Drohnen grundsätzlich gestattet.

Keine Trennung zwischen Privater und Gewerblicher Nutzung in der SchweizWährend andere Länder penibel zwischen gewerbsmäßigem und privatem Einsatz von Drohnen und Quadrocopternunterscheiden, sind die Regelungen und Bestimmungen zu diesem Thema in der Schweiz recht einfach und überschaubar:Auch für kommerzielle Flüge von Drohnen benötigen die Piloten in der Schweiz für ihr Flugobjekt keine weitere Bewilligung(Artikel 5 VLK). Diese Regelung hält den bürokratischen Aufwand für die Besitzer von Drohnen gering.

Natürlich gibt es auch in der Schweiz besondere Regelungen und Flugverbote an speziellen Orten. Über diese sollte man sich

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genau informieren, da die Zuwiderhandlung für den Piloten juristische Konsequenzen haben kann.

So legt die VLK fest, dass ein großzügiger Abstand zu militärischen Flugplätzen und zivilen Flughäfen einzuhalten ist: EinAbstand von mindestens 5 Kilometern ist zu jedem Zeitpunkt des Flugmanövers mit einer Drohne oder einem Quadrocopterzu wahren. Auch jenseits des 5 Kilometer großen Radius um Flughäfen gilt noch immer besondere Vorsicht: Sofern es sich nochum den sogenannten CTR, also die Kontrollzone eines Flughafens handelt, ist das Fliegen mit einer Drohne oder einemQuadrocopter nur bis zu einer maximalen Höhe von 150 Metern über Grund zulässig.

Luftaufnahmen sind zulässig solange Persönlichkeitsrechte gewahrt sindDie meisten Drohnen Piloten nutzen ihre Flugobjekte auch, um auch Aufnahmen in Form von Videos oder Fotos aus der Luft zumachen. Die Schweiz lässt ihren Bürgern, was Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft betrifft, freie Hand. Andere Länder sinddeutlich strenger. In der Schweiz sind Aufnahmen aus der Luft auch ohne Bewilligung zulässig. Aber: Natürlich muss jederSteuerer einer Drohne im Rahmen seiner Aufnahme-Aktivitäten die Persönlichkeits- und Urheberrechte von Dritten wahren.

Wichtig für die Schweiz: Die genannten Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen können in den einzelnen Kantonen undGemeinden durch weitere Einschränkungen ergänzt sein. Im Zweifelsfall sollte sich jeder Pilot vor dem Fliegen mit seinerDrohne über die lokalen und regionalen Bestimmungen informieren, die neben den allgemein geltenden gesetzlichenBestimmungen außerdem noch zu beachten sind.

In der Schweiz muss Ihre Drohne haftpflicht versichert seinIn der Schweiz gelten Drohnen Versicherungen als obligatorisch. Dies ist für alle Piloten, egal zu welchem Zweck und wogeflogen wird, wichtig zu wissen. Die Drohnen Versicherungspflicht wurde sogar schon 1983 in der sogenannten Verfügungzum „Betrieb von Modell-Luftfahrzeugen über ö entlichem Grund“ klar und unmissverständlich festgelegt. Dort heißt es: „Wer […]

Fluggeräte einsetzt, muss ausreichend gegen allfällige Haftp ichtansprüche versichert sein und sich über diesen Versicherungsschutz

ausweisen können.“ Dies bedeutet also: Jeder muss seinen Quadrocopter bzw. seine Drohne in der Schweiz versichern lassen.

Heutige, aktuelle Bestimmungen gehen sogar noch weiter: Wer eine Drohne fliegen lässt, die das Gewicht von 500 Grammübersteigt, der ist verpflichtet, die Bestätigung über eine abgeschlossene Drohnen Versicherung zur jeder Zeit des Fluges mitsich zu führen. Die Garantie- bzw. Deckungssumme einer derartigen Versicherung für Drohnen muss mindestens über denBetrag von 1 Million Schweizer Franken abgeschlossen worden sein (Artikel 20, Absatz 1, VLK).

Wie kann ich meine Drohne am einfachsten versichern lassen?Drohnen versichern zu lassen und eine Drohnenversicherung abzuschließen ist für die Piloten mit keinem großen Aufwandverbunden. Es gibt bereits zahlreiche professionelle Anbieter, die ihre Versicherungsangebote über das Internet an den Mannbringen: Einer dieser Anbieter, der variable Versicherungsangebote zu günstigen Preisen im Programm hat, die auch allenSchweizer Vorgaben und Bestimmungen gerecht werden, ist versichertedrohne.de. Über diesen Anbieter können Sei eineDrohnenversicherungen für die Schweiz schnell und unkompliziert in nur wenigen Minuten abgeschliessen. Das Gute: Seitensdes Versicherers legt man größten Wert auf Schnelligkeit und Kundenzufriedenheit. D.h. Versicherungsschutz für die Drohnenund Quadrocopter ist schon nach wenigen Klicks gewährleistet und gültig: Die Fliegerei mit der Drohne kann also sofortlosgehen.

Die Tarife der Drohnenversicherungen sind, angefangen ab unter 70 CHF für den günstigsten Haftpflicht Tarif für jedenerschwinglich. Bedenkt man, dass die neuen Modelle der Drohnenhersteller DJI oder Yuneec im Anschaffungspreis noch immervierstellig sind, macht der Betrag für eine Drohnen Versicherung pro Jahr nur einen kleinen Betrag aus.

Der Anbieter versichertedrohne.de ist ein Versicherer mit dem viele Drohnenpiloten aus den unterschiedlichsten Ländernüberragend gute Erfahrungen gemacht haben. Nicht nur der Service und die Beratung sind hervorragend, sondern auch im

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Fazit

Versichertedrohne.de ist Wahl No 1, wenn Sie in der Schweiz Ihre Drohne Haftpflicht oder Vollkasko versichernmöchten

Günstigste Drohnen Versicherung Schweiz: Anbieter versichertedrohne.de

Schadensfall kann auf schnelle kompetente Hilfe und eine damit verbundene schnelle Regulierung eines potentiellenSchadens gesetzt werden. Und genau darauf kommt es an!

Natürlich können auch Schweizer Drohnenbesitzer eine derartige Versicherung auf der offiziell deutschen Seiteversichertedrohne.de abschließen: Der Versicherungsschutz ist bis auf sehr wenige Ausnahmen international, d.h. sogarweltweit möglich (Ausnahmen sind zum Beispiel Territorien der USA und Kanada). Auch für die Regionen der Schweiz ist derVersicherungsschutz demnach uneingeschränkt gültig.

Eine Drohnen Haftpflicht schützt Sie vor hohen Kosten im SchadensfallViele Besitzer von Drohnen fragen sich: Wozu eigentlich eine Versicherung der eigenen Drohne? Wer Unfälle und Zwischenfällemit Drohnen kurz recherchiert, kann sich diese Frage einfach und schnell selbst beantworten: Oft reicht nur eine Windböe oderdas Versagen einer kleinen technischen Komponente, um die Drohne in einen unkontrollierten Flug oder schlimmstenfallssogar zum Absturz zu bringen. Wenn dann ein Gegenstand in der Nähe ist, kann es schnell zu einem Schaden kommen.

Noch schlimmer kann das Ganze ausgehen, wenn eine oder mehrere Personen in der unmittelbaren Nähe sind: Werden diesevon den Drohnen oder Quadrocoptern, die meist ein stolzes Gewicht zwischen 2 und 5 Kilogramm haben, getroffen, sind dieVerletzungen häufig gravierend. Es sind sogar Fälle bekannt, in der Personen Folgeschäden zurückbehalten haben oder garberufsunfähig geworden sind.

Tritt ein solches Horrorszenario ein, ist der Schaden meist nicht mehr mit dem eigenen Vermögen zu regulieren. Wer sich nichtfür den Rest seines Lebens verschulden möchte, schließt zu seiner eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer, einegünstige Drohnen Versicherung ab und ist so zu jedem Zeitpunkt auf der sicheren Seite.

Auch schon kleinere Sachschäden können schnell zu beachtlichen Schadenssummen führen: Eine kaputte Windschutzscheibeeines Autos oder Lackschäden, die ein Nachlackieren oder sogar den Austausch eines Teiles der Karosserie erfordern, sind beihochwertigen Automobilen teurer als man das vermutet: 2000-5000 Euro kommen schnell zusammen. Auch hier ist jederDrohnenpilot, der eine Drohnen Versicherung hat, abgesichert – und das für einen nur kleinen Betrag pro Jahr, der jedem sein

Private Haftpflichtversicherung - 95%

Gewerbliche Haftpflichtversicherung - 98%

Private Vollkasko Versicherung - 89%

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Preis / Leistung - 100%

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Hobby wert sein sollte.

Die Private Haftpflichtversicherung zahlt selten„Ich habe doch bereits eine private Haftpflichtversicherung“, denken sich vor allem Neulinge und diejenigen, die sich nichthinreichend mit den Bedingungen und Bestimmungen ihrer Haftpflichtversicherung befasst haben. Wer nämlich genauhinschaut oder bei seinem Haftpflichtversicherer nachfragt, erhält schnell die Information, dass privateHaftpflichtversicherungen keine Schäden übernehmen, die durch Drohnen und andere Fluggeräte verursacht worden sind.Die Piloten, bleiben dann auf den Kosten des entstandenen Schadens sitzen, es sei denn, sie haben an eine DrohnenVersicherung gedacht und ihre Drohne vorab versichern lassen.

Übrigens: Wer sich selbst gegen den Verlust und die Beschädigung seiner eigenen Drohne absichern will, dem stehen beiguten und professionellen Anbieter wie versichertedrohne.de auch noch weitere Versicherungsmöglichkeiten zur Option. Vorallem eine Drohnen Vollkaskoversicherung macht Sinn, sofern man eine Drohne besitzt, die teuer im Anschaffungspreis istund hochwertige Technik mit sich führt.

Bei der regulär gesetzlich geforderten Drohnen Versicherung handelt es sich nur um eine besondere Form derHaftpflichtversicherung, d.h. es werden nur Sach- und Personenschäden übernommen, die nicht einen selbst betreffen. DieKaskoversicherung hingegen ersetzt auch den eigenen Sachschaden zuverlässig und schnell.

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