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In Kooperation mit: Thema Biometrische Risiken Von Berufsunfähigkeit bis Unfall. Alles, was Sie über die Risiken und Produkte wissen sollten.

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In Kooperation mit:

Thema

Biometrische RisikenVon Berufsunfähigkeit bis Unfall. Alles, was Sie über

die Risiken und Produkte wissen sollten.

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www.makler.gothaer.de/perikon

Absicherung gegen 46 schwere Krankheiten

Faire, fondsgebundene Risikovorsorge

Fondsguthaben gehört dem Kunden

Angelsächsisches Kalkulationsprinzip

Gothaer Perikon:Fairer Schutz für Ihre Kunden –

mehr Erfolg für Sie.

Smarte Lösungen und spürbarer Mehrwert für Ihren Vertriebserfolg:Gothaer Blue Chip: Dread-Disease-Lösung Gothaer Perikon

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jeden Tag passiert es in Deutschland 685-mal. Es ist die zweithäufigste Todesursache in Deutsch-land. Die Rede ist vom Schlaganfall. Wenn Mann oder Frau das Blutgerinnsel im Kopf glückli-cherweise überlebt, sind leider die Sorgen der Angehörigen noch lange nicht vorbei. Kann er wieder arbeiten gehen? Wenn nicht, wie kommt die Familie ohne sein Einkommen aus? Wird sie vielleicht zum Pflegefall? Wer soll das bezahlen? Sie sehen, ein solcher Schicksalsschlag stellt in einer Familie alles auf den Kopf. Biometrische Risiken werden die Risiken genannt, die unmit-telbar mit dem Leben einer zu versichernden Person verknüpft sind. Viele Deutsche sind bisher unzureichend gegen biometrische Risiken versichert. Ab Seite 4 lesen Sie, warum private Vorsorge zur Existenzsicherung unerlässlich ist. Der nachfolgende Beitrag nimmt die Berufsunfä-higkeitsversicherung der Dialog unter die Lupe.

Die Dialog wurde in unserer aktuellen Vermittler-studie bei biometrischen Risiken von den Maklern als beliebtester Anbieter auf Rang eins gewählt. Ab Seite 8 lesen Sie, wieso Berufsunfähigkeit das unterschätzte Risiko ist. Canada Life landete bei Maklers Lieblingen im Bereich Biometrie auf Rang zwei und darf deshalb nicht fehlen. Bernhard Rapp erklärt im Interview ab Seite 10 das Potenzial der Dread-Disease-Police. Und wie wichtig eine rechtzeitige Absicherung gegen schwere Krankheiten ist, erfahren Sie ab Seite 12. Oft unterschätzt wird auch die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden (mehr dazu ab Seite 14). Auch Unfälle mit anschließender Invalidität stel-len ein großes Risiko dar. Wie wichtig eine gute Beratung bei der Unfallversicherung ist, lesen Sie ab Seite 16. Dazu wird auch ein Produkt der VHV vorgestellt, die in der Vermittlerstudie bei Unfall Rang drei belegt.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

procontraThema ist eine Verlags-Sonderveröffentlichung der Alsterspree Verlag GmbHSchumannstraße 17, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 21 96 08 30Fax: +49 (0)30 21 96 08 32Web: www.procontra-online.deChefredakteur: Philipp B. SiebertRedaktionsleitung: Robert Krüger-KassissaGestaltung: Jörn SalbergTextbeiträge: Hans-Jürgen Danzmann, Thomas Emlinger, Kai Kuklinski, Frank Maedchen, Dr. Klemens SurmannLektorat: Sebastian Brass (TextSchleiferei.de)Anzeigenverkauf: Daniel Ravensberger [email protected] +49 (0)30 21 96 08 30

Anzeigendisposition: Marcel Berno +49 (0)30 21 96 08 [email protected] Verlagsgeschäftsführer: Philipp B. SiebertVerantwortlich für diese Ausgabe i. S. d. P.:Philipp B. SiebertHerstellung: Möller Druck und Verlag GmbHZeppelinstraße 616356 Ahrensfelde OT Blumberg

© 2010 für alle Beiträge: procontra Verlags-Spezial, procontra- Sonderteile, procontra-Sonderdrucke (im Heft, Beileger, Beihefter). Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste, Internet und Vervielfältigung auf Datenträger oder durch andere Verfahren (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags.

Impressum

Inhalt

Existenzsicherung neu definiert ............................................................................................................4

Schutz, den sich jeder leisten kann ........................................................................................................6

Das unterschätzte Risiko .........................................................................................................................8

„Soforthilfe im Notfall“ – Interview mit B. Rapp, Canada Life ..........................................................10

Schutz bei schweren Krankheiten .......................................................................................................12

Kennen Sie Olga? ..................................................................................................................................14

Leistungen machen den Unterschied ...................................................................................................16

Glossar ....................................................................................................................................................18

procontraThema

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Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann von heute auf morgen das Leben verändern.

In beiden Fällen steht neben der Gesundheit häufig die finanzielle Existenz auf dem Spiel.

Denn der gesetzliche Schutz deckt in der Regel nur einen Bruchteil der Lebenshaltungskosten.

Daher ist eine ausreichende private Vorsorge wichtig.

Existenzsicherung neu definiert

Pro Jahr scheiden in Deutschland rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus. Nach einer Analyse der Versiche-rungsmathematiker der Deutschen Ak-tuarvereinigung wird von den heute 20-Jährigen beinahe jeder zweite bis zum

Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsun-fähig. Die staatlichen Leistungen rei-chen jedoch im Ernstfall nicht aus, um den Einkommensausfall zu decken. Denn nur vor 1961 Geborene haben noch den sogenannten Berufsschutz. Später Geborene können in jeden ande-

ren Beruf – unabhängig von ihrer Aus-bildung – verwiesen werden.

Private Vorsorge ist unverzichtbar.Nicht einmal jeder vierte Haushalt hat sich für den Fall von Berufsunfähigkeit finanziell ausreichend abgesichert: Junge

Foto: AXA

procontraThema Berufsunfähigkeit

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Leute, die sich kostengünstig versichern könnten, erkennen häufig die Notwen-digkeit der Absicherung nicht. Erst mit zunehmendem Alter – spätestens dann, wenn im persönlichen Umfeld jemand zum Beispiel von einer schweren Krank-heit betroffen ist – wird klar, welche Be-deutung private Vorsorge hat.

Für Versicherungsvermittler ergibt sich möglicherweise das Problem, dass ihr Kunde aufgrund seiner gesund-heitlichen Situation oder seines Berufs keine Berufsunfähigkeitsversicherung ab -schließen kann. Darüber hinaus kann der Gesundheitszustand des Kunden auch zu Einschränkungen des Versi-cherungsschutzes führen. Unabhän-gig davon kommt es auch vor, dass der Kunde sich eine BU nicht leisten kann. Das Ergebnis: Der Kunde ist enttäuscht, das wichtige Vertrauensverhältnis zum Makler oder Vermittler getrübt, und der Beratungsprozess verzögert sich. „Des-halb bildet eine umfassende Beratung, sowohl unter Altersvorsorge- als auch Existenzsicherungs- bzw. Risikoaspek-ten, eine wesentliche Voraussetzung für die Wahl der richtigen Absicherung“, sagt Markus Willmes, Leiter Produkt-management Vorsorge bei AXA.

Erste Wahl. Wenn es um umfassenden Schutz gegen den finanziellen Absturz

geht, ist die BU erste Wahl. Zugeschnit-ten auf die Lebenssituation und an die Wünsche der Kunden angepasst hält AXA verschiedene Produkte für die Absicherung bereit: Sie ist als selbst-ständiges Produkt, als Zusatzversiche-rung oder als verbundene Berufsunfä-higkeitsversicherung im Angebot. Mit erstklassigen Bedingungen, hoher BU-Kompetenz auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung, einem optimierten Antrags-prozess sowie einer anerkannt sachge-rechten und fairen Regulierungspraxis des Anbieters AXA erfüllt das Angebot bereits heute die Kriterien, die eine gute Police ausmachen.

Flexibel und günstig. Kunden, die nicht über die finanziellen oder gesund-heitlichen Voraussetz ungen für eine Be-rufsunfähigkeitsversicherung ver fügen, können bei AXA die Existenzschutzver-sicherung als Alternative abschließen. Sie leistet beim Verlust der Grundfähig-keiten (Sehen, Hören, Sprechen usw.) und zahlt im Versicherungsfall eine lebenslange monatliche Rente, wenn eine mindestens 50-prozentige Invali-dität nach einem Unfall oder schwere Organschädigungen vorliegen. Darüber hinaus zahlt sie bei einer Einstufung in eine Pflegestufe (ab Stufe I in der gesetzlichen Pflegeversicherung). Bei Vertragsabschluss besteht außerdem die Möglichkeit, ein Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Hierüber kann der Versi-cherungsnehmer seine Existenzschutz-versicherung bei besonderen Anläs-

sen ohne erneute Gesundheitsprüfung durch einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen.

Gesamtlösungsangebot. AXA wird im Rahmen seiner Initiative Existenz-sicherung ein komplett neuartiges Lö-sungskonzept am Markt einführen: Darunter versteht AXA ein Komplett-angebot zur Absicherung biometrischer Risiken, das in einzelnen Produktbau-steinen abschließbar und beliebig kom-binierbar ist. Steht für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht genügend Geld zur Verfügung, besteht die Möglichkeit, über einen Kombi-An-trag einen Teil der Versorgungslücke mit einer BU zu decken und die üb-rige Deckungslücke mit der ESV zu schließen. Damit entstehen Lösungsvor-schläge, die auf die individuellen Be - dürfnisse und Risiken einzelner Ziel-gruppen zugeschnitten sind. Sie er-schließen auch Kundengruppen, die aufgrund von Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel Gesundheitszustand oder finanzielle Möglichkeiten, bisher nicht bedient werden konnten. Abgerundet wird dies durch das neue Pflegevorsor-ge-Konzept von AXA. Zusätzlich wird mit der Initiative Existenzsicherung eine umfassende Beratungs-, Berech-nungs- sowie Abschlussunterstützung zur Verfügung gestellt. Damit steht sowohl für die Neuakquisition als auch für Bestandskunden, die ergänzenden Absicherungsbedarf haben, der ideale Akquisitions- bzw. Penetrationsansatz zur Verfügung.

„Umfassende Beratung, sowohl unter Altersvorsorge- als auch Existenzsicherungs- bzw. Risikoaspekten, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wahl der richtigen Absicherung.“

Markus Willmes, Leiter Produktmanagement Vorsorge

Diagnose: BerufsunfähigkeitIst Ihre Existenz gesichert?

Jeder Vierte Erwerbstätige wird berufsunfähig, bevor er das Rentenalter erreicht.Aber mehr als 75 Prozent aller Haushalte sind gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit nicht versichert.

Quelle: AXA_Stand: 2010

Berufsunfähigkeit procontraThema

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Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist sehr hoch. Dennoch sind in Deutschland viele

Menschen gegen dieses Risiko noch nicht versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt

daher für den Makler ein attraktives Geschäftsfeld dar.

Schutz, den sich jeder leisten kann

Foto: Jan Schumann/Fotolia.com

Wo liegen die Gründe dafür? Zum einen wird die Wahr-scheinlichkeit, dass es einen treffen könnte, als gering an-gesehen oder gar verdrängt. Zum anderen wird der Umfang des Risikos unterschätzt. Wir versichern unseren Hausrat oder schließen eine Rechtsschutzversicherung ab, aber un-sere Arbeitskraft, deren Wert über die Lebenszeit hinweg in die Million geht, sichern wir nicht ab. Zum dritten ist die Liquidität im privaten Bereich begrenzt. Berufsunfähigkeits-policen sind nicht billig, so dass sich gerade viele junge Leute

Die Zahlen sind alarmierend. Nach Angaben der Deut-schen Rentenversicherung muss fast jeder Vierte seinen Be-ruf wegen Krankheit oder Unfall voll oder teilweise aufgeben. Psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats und des Herz-/ Kreislaufsystems sowie Krebs sind häufigste Ursachen für die Berufsunfähigkeit. Trotz der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit haben sich viele vor allem jüngere Menschen in Deutschland gegen dieses Risi-ko nicht oder nur unzureichend abgesichert.

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gezwungen sehen, auf einen Abschluss zu verzichten oder eine unzureichende Rente zu vereinbaren. Gerade junge Menschen sind aber auf einen ausrei-chenden BU-Schutz in besonderem Maße angewiesen, da sie in der Regel nur über geringe finanzielle Reserven für den Ernstfall verfügen.

Preiswerter Berufsunfähigkeitsschutz. Die Dialog Lebensversicherung trägt mit ihrem aktuellen Tarif SBU-soluti-on® diesen Gegebenheiten in unserer Gesellschaft Rechnung. Die Idee hinter dieser Neuentwicklung war es, einen Berufsunfähigkeitsschutz darzustellen, den sich jeder leisten kann. Das Ergeb-nis ist eine vollwertige selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich durch günstige Beiträge auszeichnet.

Das neue Produkt wendet sich in ers-ter Linie an die Klientel junger, dyna-mischer und karrierebewusster Men-schen, für die es die perfekte Lösung darstellt.

Das Prinzip ist ebenso einfach wie bestechend: Die Prämie wird altersab-hängig und damit risikoadäquat kalku-liert. So kommen speziell Berufsein-steiger, Existenzgründer und junge Familien zu einem hochwertigen Be-

rufsunfähigkeitsschutz gegen Beiträge, die der Markt sonst nicht zu bieten hat. Dank der günstigen Prämie bleibt dem Versicherungsnehmer genügend Liqui-dität, um etwa mit dem Aufbau einer eigenen Altersvorsorge zu beginnen. Zudem ist jederzeit und ohne erneu-te Gesundheitsprüfung bei gleichem Leistungsumfang der Umstieg in einen Vertrag mit konstantem Beitrag mög-lich. Dabei ist die Option „Rentendy-

namik im Leistungsfall“ einschließbar, die beim Rentenbezug das Inflationsri-siko absichert.

Mit dem Lebensphasenmodell kann die Rente bei finanziellen Engpässen, wie bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit, auf die Mindestrente reduziert und innerhalb von 24 bzw 36 Monaten ohne erneute Gesund-heitsprüfung wieder auf das Aus-gangsniveau angehoben werden. Eine

nicht rückzahlbare Überbrückungs-hilfe wird gewährt, wenn der private Krankenversicherer die Krankentage-geldzahlung wegen Berufsunfähigkeit einstellt, die Leistungsprüfung beim BU-Versicherer, um Beispiel wegen ausstehender Unterlagen, aber noch nicht abgeschlossen ist. Nimmt der Versicherungsnehmer eine neue be-rufliche Tätigkeit auf, so erhält er eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten (maximal 10.000 Euro). Anders als im Markt heute üb-lich, verzichtet die Dialog gegen einen geringen Mehrbeitrag auf das Recht zur Beitragserhöhung nach Paragraf 163 VVG.

Makler im Vorteil. Makler profitieren bei diesem Produkt von der attrak-tiven Abschlussprovision wie von der Bestandspflegeprovision mit erhöhter Folgeprovision ab dem elften Vertrags-jahr.

Sehr hilfreich für den Vermittler in der Antragsbehandlung ist der BU-Service-Call. Unmittelbar nach Ein-gang eines BU-Antrags erhält er eine telefonische Eingangsbestätigung zu-sammen mit einer qualifizierten Erst-einschätzung.

Ursachen der Berufsunfähigkeit

Psychische Krankheiten 36 %

Krankheiten des Nervensystems 7 %

Sonstige Krankheiten 10 %

Krankheiten von Skelett, Muskeln und Bindegewebe 16 %

11 % Krankheiten des Kreislaufsystems

5 % Krankheiten des Verdauungssystems/Stoffwechselkrankheiten

3 % Krankheiten der Atmungsorgane

11 % Neubildungen (z. B. Krebs)

1 % Krankheiten des Urogenitalsystems

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenzugang 2008

Berufsunfähigkeit procontraThema

Wir versichern unseren Hausrat oder schließen eine Rechtsschutzversicherung ab, aber unsere Arbeitskraft, deren Wert über die Lebenszeit hinwegin die Million geht, sichern wir nicht ab.

Psychische Krankheiten sind der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit. Tendenz

steigend. So betrug der Anteil 1994 lediglich 18,39 Prozent, 2004 waren es 31,12 Prozent.

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Mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit verbinden viele Menschen die Vorstel-lung: „Das kommt nur in bestimmten, besonders gefährlichen oder anstren-genden Berufen vor. Und meistens sind es Unfälle, die zu einem Verlust der Ar-

beitskraft führen.“ Beides ist nicht rich-tig. Statistiken beweisen, dass Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor allem durch Krankheiten, die nicht berufsspezifisch sind, verursacht wird. Unfälle spielen da-bei eher eine untergeordnete Rolle. Es

lässt sich ebenfalls belegen, dass nicht nur körperlich anstrengende oder belas-tende Berufe in Industrie und Handwerk häufig von diesem Risiko betroffen sind, sondern ebenso Büroberufe. Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kann jederzeit jeden

Foto: Dron/Fotolia.com

procontraThema Berufsunfähigkeit

Jeder vierte Angestellte und jeder dritte Arbeiter scheidet aufgrund gesundheitlicher

Beeinträchtigungen vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Nicht nur ältere Menschen sind

betroffen: Im Durchschnitt erhalten Männer im Alter von 50 Jahren und Frauen bereits im Alter

von 49 Jahren erstmals eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Das unterschätzte Risiko

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treffen. Die Folgen der Berufs- und Er-werbsunfähigkeit sind fatal: Zum persön-lichen Verlust der Arbeitsfähigkeit kom-men häufig noch finanzielle Einbußen.

Zudem ist der Aufbau einer adäquaten Altersvorsorge stark gefährdet. Die ge-setzlichen Rentenkassen bieten nur un-zureichenden Schutz, da sich der Staat aus der Absicherung der Arbeitskraft weitgehend zurückgezogen hat. Die Ar-beitskraft ist Garant für die eigene sor-genfreie Zukunft und die der Angehöri-gen, aber auch ein stets bedrohtes Kapital. Es gibt eigentlich keine Perso-nengruppe, die ohne privaten Versiche-rungsschutz auskommen kann. Haben die Bürger erkannt, dass private Vorsor-ge notwendig ist, stellt sich die Frage nach der passenden Versicherung.

Absicherung der Arbeitskraft. In un-serer technologisierten und flexibilisier-ten Arbeits- und Berufswelt muss auch die Absicherung der Arbeitskraft höchst flexibel gestaltet sein. So hat beispiels-weise die WWK mit der Produktlinie WWK BioRisk ein Konzept mit modu-larem Versicherungsschutz entwickelt. Insgesamt stehen vier Versicherungen zur Auswahl, die den unterschiedlichen Vorsorgementalitäten und den jeweils vorhandenen Budgets gerecht werden:

BU-Vorsorge Komfort. Geeignet für Kunden, die ihr Einkommen nur in dem ausgeübten Beruf erzielen können bzw. möchten.

BU-Vorsorge Basis. Basisschutz bei Berufsunfähigkeit für Risikoberufe, Be-rufseinsteiger und Kunden, die ihr Ein-kommen auch in vergleichbaren Beru-fen erzielen können oder möchten.

Erwerbsunfähigkeitsvorsorge. Schutz für jeden Erwerbstätigen, der seine „Arbeitskraft“ bzw. „Erwerbsfähigkeit“ günstig absichern möchte. Gerade für Selbstständige und Erwerbstätige in Ri-sikoberufen ist diese Absicherung sehr wichtig. Also ein „Muss“ für alle.

Grundfähigkeitsvorsorge. Für Per-sonen geeignet, die eine kostengüns-tige Grundvorsorge treffen möchten. Aber auch Selbstständige und Per-sonen mit Vorerkrankungen können so das Risiko vermindern und entspre-chend vorsorgen.

Lebenslange Altersrente. Mit Ausnah-me der Berufsunfähigkeitsversicherung Basis besteht bei den selbstständigen Bio-Risk-Versicherungen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auch mit der Option auf eine lebenslange Altersrente abzu-schließen. Im Falle der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten oder im Pflegefall zahlt die WWK dann die vereinbarte Rente des jeweiligen selbstständigen Vertrages als lebenslange Altersrente. Voraussetzung: Der Versicherte hat die Rente während der Versicherungsdauer und in den letzten zehn Jahren der Leistungsdauer bereits ununterbrochen erhalten. Diese Option ist für diejenigen sinnvoll, die im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. bei Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten den Aufbau einer adäquaten Altersrente gefährdet sehen.

Berufsunfähigkeit procontraThema

Die WWK BioRisk – für jeden das passende Angebot

Berufsunfähig-keitsversicherung Komfort

Absicherung der Leistungsfähigkeit des aktuell ausge-übten BerufsGrundfähigkeits-

versicherung

Absicherung von Beeinträchti-gungen grundle-gender Fähigkeiten des allgemeinen Lebens

Erwerbsunfähig-keitsversicherung

Absicherung der allgemeinen Arbeitskraft/Erwerbsfähig keit

Berufsunfähig-keitsversicherung Basis

Absicherung der Leistungsfähigkeit eines Berufs

hoch

niedrig zunehmender Beitrag

Ris

iko

vors

org

e

Absicherung auch bei Pflegebedürftigkeit

Quelle: WWK

10 Jahre Rente wegen BU, EU oder GF

10 Jahre BU, EU oder GF-Rente wegen Pflegebedürftigkeit

oder Lebenslange Altersrente

Leistungseintritt Ende der Leistungsdauer

Statistiken beweisen, dass Berufs- und Erwerbsunfähigkeit vor allem durch Krankheiten, die nicht berufsspezifisch sind, verursacht wird.

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Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkt zählen zu den häufigsten Krankheiten in Deutschland.

Beinahe eine Million Menschen erkranken jährlich neu daran. Aber: Fast 70 Prozent der heute

15- bis 65-Jährigen sind für den Verlust der eigenen Arbeitskraft nicht abgesichert. Bernhard

Rapp, Direktor Marketing und Produktmanagement von Canada Life, spricht im Interview über

das Potenzial der Dread-Disease-Police.

„Soforthilfe im Notfall“

procontraThema: Dread Disease ist ein verhältnismäßig junges Produktseg-ment in Deutschland. Was genau steckt hinter dem Konzept? Bernhard Rapp: Dread Disease heißt

„schwere Krankheit“ und ist eine Versicherung, die Kunden gegen die finanziellen Folgen einer gravierenden Erkrankung absichert. Denn wer schwer erkrankt, ist in vielen Fällen

nicht nur persönlich, sondern auch fi-nanziell gefordert. Das Konzept stammt ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum, gewinnt aber auch in Deutsch-land zunehmend an Bedeutung – ins-besondere vor dem Hintergrund, dass die staatliche Absicherung hier in den vergangenen Jahren erheblich zurück-gefahren wurde. pcThema: Wann hilft die Dread-Di-sease-Police konkret? Rapp: Die Leistung einer Dread-Di-sease-Versicherung können Betroffene vielfältig einsetzen: Menschen, die zum Beispiel einen Schlaganfall erlitten haben, brauchen möglicherweise spezi-elle Therapien und Reha-Maßnahmen, die nicht unbedingt in vollem Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Manche der Erkrankten tragen trotz Reha auch körperliche Beeinträchtigungen davon, auf die sie sich im täglichen Leben ein-richten müssen. So kann ein kostspie-liger Umbau von Haus, Wohnung oder auch des Autos nötig sein. Und ein sehr häufiger ärztlicher Rat nach einem Schlaganfall lautet, sich keinen Stress zuzumuten und im Beruf kürzerzutre-ten. Fest steht: Wer weniger arbeiten will, braucht entsprechende finanzielle Ressourcen, und das am besten sofort. pcThema: Wie wird geleistet? Rapp: Geleistet wird in Form einer Einmalzahlung – und zwar bei Eintritt einer vertraglich definierten lebensbe-drohlichen Erkrankung, bei bestimm-

Foto: Sebastian Kaulitzki/Fotolia.com

procontraThema Dread Disease

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ten schweren Operationen oder im Todesfall. Zu den klassischerweise versicherten Krankheiten zählen Herz-infarkt, Schlaganfall, Krebs und By-pass-Operationen. Zusätzlich werden

häufig auch Nierenversagen, Multiple Sklerose und Organtransplantationen in die Deckung eingeschlossen. pcThema: Wo liegt der größte Unter-schied zu herkömmlichen Lösungen wie der Berufsunfähigkeits- oder der Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Rapp: Im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann mitunter auf Tätigkeiten mit ähnlichem Kenntnisstand verwiesen werden. Und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift erst dann, wenn die Betroffenen nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Dread-Disease-Policen setzen beim Kern des Problems an: Geleistet wird völlig unabhängig davon, ob der Betroffene noch seinen Beruf ausüben kann oder nicht. pcThema: Canada Life ist im Segment Dread Disease Marktführer in Deutsch-land. Worauf führen Sie den Erfolg zurück? Rapp: Die Schwere-Krankheiten-Vor-sorge von Canada Life hat ein sehr breites Leistungsspektrum. Versichert sind 41 Krankheiten, die genau im Versicherungsvertrag definiert sind. Darunter fallen verschiedene Krebs-leiden, Schlaganfall, Herzinfarkt und Multiple Sklerose. Aber auch bei einigen schwerwiegenden Eingriffen, zum Beispiel einer Bypass-Operation

oder einer Angioplastie am Herzen, wird bedingungsgemäß geleistet. Über die Kapitalzahlung kann der Versicher-te völlig frei verfügen – unabhängig davon, ob er nach der Genesung wieder

arbeiten kann oder nicht. Die Summe – oft in sechsstelliger Höhe – kommt im Sinne einer Soforthilfe jedenfalls zum richtigen Zeitpunkt. pcThema: Welche Kundengruppen spricht die Police an? Rapp: Besonders essenziell ist der Schutz vor krankheitsbedingten finanziellen Einbußen bei Selbststän-digen. Sie fallen aus der gesetzlichen

Absicherung heraus; Arbeitsausfall kann hier existenzbedrohend sein. Aber auch für andere Gruppen ist die Schwere-Krankheiten-Vorsorge eine attraktive Alternative, da die berufliche Tätigkeit keine Zugangs-voraussetzung darstellt. Hierzu zählen beispielsweise Hausfrauen und -männer, Jugendliche und Studenten. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind sogar kostenfrei bis zu einer Leistung von 25.000 Euro automatisch mitversi-chert, wenn ihre Mutter oder ihr Vater einen Vertrag abschließen. Dies macht die Police zu einer sinnvollen Vorsorge-form gerade für junge Familien. Auch ältere Menschen profitieren von dem Angebot. Sie bekommen die Möglich-keit, ihren Lebensstandard zu halten oder professionelle Hilfe zur Pflege zu engagieren, falls ihr Ehe- oder Lebens-partner stirbt. Singles, die im Falle einer schweren Erkrankung finanziell allein dastehen, können den Einmal-beitrag für medizinische Behandlung oder Pflege nutzen.

Schwere-Krankheiten-Vorsorge von Canada Life

Für wen? Warum? Wofür?

Selbstständige Arbeitsausfall bedroht Existenz, Betrieb und Lebensstandard sollen erhalten bleiben.

Personallücken überbrücken, Betriebskosten decken, Auszeit nehmen, Haus und Auto umbauen

Unternehmen (Key-Person-Absicherung

Hohe Kosten beim Arbeitsausfall von Schlüsselpersonen, Know-how muss für Geschäftsablauf verfügbar sein.

Zeitspanne bis zur Genesung überbrücken, neues Personal suchen

Singles Sie stehen im Krankheitsfall finanziell allein da.

Finanzieller Spielraum, etwa für medizinische Behandlung und Pflege

Paare und junge Familien

Sie brauchen Hinterbliebenenschutz und ein Finanzpolster bei Krankheit.

Absicherung des Partners und der Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Hausfrauen Sie haben sonst keine Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern.

Etwa Haus und Auto umbauen, Haushaltshilfe und Kinderbetreuung finanzieren

Kinder Bei Invalidität droht ein Leben ohne eigenes Einkommen.

Finanzpolster für bleibende Arbeitsunfähigkeit, teure medizinische Behandlung oder eine berufliche Auszeit der Eltern

Hausbauer Sie brauchen Absicherungsmöglichkeiten für eine Immobilienfinanzierung oder einen Bausparvertrag.

Absicherung der Immobilienfinanzierung im Versicherungsfall

Ältere Menschen Sie möchten ihren Lebensstandard im Pflegefall halten.

Ber Verwitwung professionelle Hilfe für Pflege engagieren

Quelle: Canada Life Europe

„Wer schwer erkrankt, ist in vielen Fällen nicht nur persönlich, sondern auch finanziell gefordert.“

Bernhard Rapp, Canada Life

Dread Disease procontraThema

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Bei der Dread-Disease-Versicherung, der finanziellen Absicherung gegen schwere Krankheiten, handelt es sich um eine Versicherungsform, die aus dem angloamerikanischen Raum stammt und dort unter dem Begriff „Critical Illness“ sehr weit verbreitet ist. Auch in Deutschland wird die Dread-Disease-Versicherung immer stärker nachgefragt, und das aus gutem Grund. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts erkranken in Deutsch-land jährlich rund 426.800 Menschen

an Krebs, fast 280.000 erleiden einen Herzinfarkt und rund 200.000 einen Schlaganfall, zahlreiche andere schwe-re Erkrankungen kommen hinzu. Die individuellen Folgen für die Erkrank-ten wiegen schwer. Auch das Umfeld muss sich auf entscheidende Verände-rungen einstellen: In einem Unterneh-men fällt eine entscheidende Arbeits-kraft, wenn nicht gar bei kleinen Unternehmen der Inhaber, auf Dauer aus, in Familien fehlt plötzlich der Hauptverdiener.

Rechtzeitige Absicherung gegen die Folgen – Versicherer bieten Lösungen.Ganz wichtig ist: Je nach Situation muss man rechtzeitig an die Absiche-rung des persönlichen und des beruf-lichen Umfelds denken. Dazu gehören Partner, Familie und Kinder im priva-ten Umfeld, Schlüsselkräfte im Unter-nehmen sowie Geschäftspartner mit wechselseitiger Absicherung im unter-nehmerischen Umfeld.

Eine solche Absicherung war bisher kaum zu bekommen. Mittlerweile bie-

Foto: diavoletto/Fotolia.com

Gefürchtete Krankheiten wie Schlaganfälle, Herzinfarkte oder Krebs markieren einen starken

Einschnitt in das Leben einer Person. Deshalb ist Absicherung umso wichtiger.

Schutz bei schweren Krankheiten

procontraThema Dread Disease

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ten auch deutsche Versicherer für diese Risiken eine Lösung an. Einer der Pio-niere auf dem Gebiet ist die Gothaer Le-bensversicherung, die über das innova-tive Produkt Gothaer Perikon mit einem breiten Leistungsspektrum verfügt: eine Absicherung für den Todesfall, für den Fall einer schweren Krankheit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Leibliche und adoptierte Kinder im Alter von unter 18 Jahren sind bei Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten über den Vertrag der Eltern ohne zusätzlichen Beitrag au-tomatisch mitversichert. Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungspaket als flexibel wählbares, zeitgemäßes Bau-steinsystem, das auf die individuelle Si-tuation der Kunden zugeschnitten wer-den kann. Dazu gehören:

Kapitalzahlung im Todesfall, Kapi-tal zahlung bei Eintritt einer der de- finierten schweren Krankheiten, Ka- pitalzahlung bei Invalidität (Erwerbsun-fähigkeit oder Pflegebedürftigkeit), Ren-tenzahlung bei Berufsunfähigkeit.

Flexibler Gestaltungsrahmen bei inno-vativer Kapitalanlage. Wichtig bei solchen Produkten ist ein flexibler Gestaltungs-rahmen, über den der Versicherungs-schutz an die jeweiligen Lebensumstän-de angepasst werden kann, zum Beispiel über eine Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet für den Kunden: Bei be-

stimmten Anlässen, wie zum Beispiel Geburt, Adoption eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer Selbstständigkeit in ge-wissen Berufen oder erstmalige Finan-zierung einer selbst genutzten Immobi-lie, kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen ohne er-neute Gesundheitsprüfung erhöht wer-den. Ein zusätzlicher Mechanismus, die Leistungen aus der Versicherung im Laufe der Zeit zu steigern, ist die Ver-einbarung einer Dynamik. Dahinter ver-birgt sich ein Prozentsatz, um den Bei-trag und Versicherungssumme jährlich, alle zwei oder alle drei Jahre ansteigen. Bei der Gothaer ist auch hier keine wei-tere Gesundheitsprüfung nötig. Das Un-ternehmen geht mit Gothaer Perikon als fondsbasiertem Produkt auch in der Ka-pitalanlage einen innovativen Weg. Mit den Beiträgen zahlt der Kunde in Fonds ein, die er selbst aus zehn Angeboten re-nommierter Kapitalanlagegesellschaften auswählen kann. Durch deren Rendite-stärke hat er die Chance, nach Ablauf

des Vertrags über ein Fondsguthaben zu verfügen.

Dread Disease kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Anders als bei einer Berufsunfähigkeits-versicherung wird bei einer Dread-Di-sease-Versicherung eine fest vereinbar-te Versicherungssumme einmalig nach Diagnosestellung gezahlt und nicht erst bei Feststellung bleibender Schäden. Ein Herzinfarktpatient wird beispiels-weise – abhängig von der Schwere des Infarktes – zwischen 6 und 24 Monate Leistungen aus einer BU erhalten. So-bald er allerdings seinen alten Beruf wieder ohne gesundheitliche und fi-nanzielle Einbußen ausüben kann, wird die BU-Leistung eingestellt. Aus einer Dread-Disease-Versicherung erhält der Versicherungsnehmer in einem solchen Leistungsfall eine Einmalzahlung in ver-einbarter Höhe und gewinnt so deutlich an Flexibilität. So kann er Spezialisten aufsuchen, Rehabilitationseinrichtungen nutzen oder mit dem finanziellen Pols-ter im Rücken beruflich etwas kürzer-treten.

Die Dread-Disease-Versicherung sollte aber keinesfalls als vollständiger Ersatz für eine BU-Absicherung angesehen werden. Da diese beiden Formen der Arbeitskraftabsicherung nicht iden-tische Bereiche abdecken, sollte die Dread-Disease-Versicherung eher als sinnvolle Ergänzung betrachtet wer-den. Wer seine Arbeitskraft optimal absichern möchte, liegt mit der Kom-bination dieser beiden Versicherungen goldrichtig.

„Eine Dread-Disease-Versicherung sollte unabhängig von anderen Absicherungen betrachtet werden.“

Mario Schwabe, Produktmanager Gothaer Perikon, Gothaer Lebensversicherung AG

Dread Disease procontraThema

Rundumschutz von Gothaer PerikonDie umfassende fondsgebundene Risikoabsicherung aller biometrischen Risiken, die im Bausteinsystem genauso viel Schutz bietet, wie individuell benötigt wird

Quelle: Gothaer Perikon – August 2010

schwere Krankheiten

Todesfall

BerufsunfähigkeitPflege

ErwerbsunfähigkeitZusatzbausteine

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Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Das ist schön. Doch sie werden auch immer

pflegebedürftiger. Das ist weniger schön und macht private Vorsorge notwendiger denn je.

Kennen Sie Olga?

Olga Nikolajewna Romanowa war eine russische Großfürstin und als Ehe­frau Karls I. Königin von Württemberg. Sie ging als Olga Königin von Württem­berg in die württembergische Landesge­schichte ein. Olga widmete sich vor allem sozialen und karitativen Aufgaben, unter anderem als Schirmherrin der Olga­schwestern, die Pflegedienste in Kran­

kenhäusern und Gemeinden verrichte­ten. Die Königin war Schirmherrin der ersten Pflegeeinrichtungen in Deutsch­land. Die Hallesche hat sich für ihren Pflegeschutzbrief ebenfalls für den Na­men Olga entschieden. Denn die Halle­sche hat ebenso Pioniergeist bewiesen und war 1985 der erste bundesweite An­bieter einer Pflegeversicherung, also

noch lange vor der Einführung der ge­setzlichen Pflegeversicherung. Apropos gesetzlich, genau hier fängt das Problem an. Wer heute in Pflegestufe III im Heim untergebracht ist, muss sich monatlich auf rund 2.700 Euro nur für die reine Pflegeleistung einstellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon in der Regel maximal 1.432 Euro. Das sind

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procontraThema Pflege

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also 1.300 Euro zu wenig. Hinzu kom­men die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Dinge des täglichen Bedarfs. Die Pflegekasse beteiligt sich daran nicht. Die Kosten für den Heim­aufenthalt können so schnell auf eine Größenordnung von 3.500 Euro anstei­gen. Derzeit ist bereits jeder Dritte der rund 630.000 pflegebedürftigen Heim­bewohner Sozialhilfeempfänger. Der Be­troffene muss nicht nur die laufenden Kosten der Pflege selbst tragen, sondern ebenso sind sein Vermögen und damit auch das mögliche Erbe für den Partner oder die Kinder aufgezehrt. Zur De­ckung der Kosten prüft das Sozialamt auch das Vermögen des Ehepartners und der Kinder, die unterhaltspflichtig sind. Auch auf Erspartes, Sachvermögen und Grundbesitz der Angehörigen kann un­ter Umständen zugegriffen werden. Be­sonders eng ist die Situation bei Ehe­partnern. Denn ist der eine Partner im Pflegeheim und der andere noch zu Hau­se, muss neben dem Pflegeplatz auch noch die eigene Wohnung weiter finan­ziert werden. Pflegeschutz ist nicht nur notwendige Vorsorge, sondern auch be­deutender Vermögensschutz.

Alarmierende Zahlen. Doch selbst wenn die pflegebedürftige Person nicht ins Heim kommt, sondern zu Hause bleiben kann, ist Vorsorge angesagt. So muss für das Erreichen der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) jeden

Tag bei der Grundpflege mehr als 45 Minuten Hilfe benötigt werden und zu­dem regelmäßige Hilfe im Haushalt nötig sein. Im Schnitt mindestens 1,5 Stunden am Tag. Die gesetzliche Pflegekasse be­schränkt sich dabei auf das „Satt­und­sauber­Sein“. Für weitere soziale Be­dürfnisse wie Zeit für Gespräche ist kein Platz bzw. kein Geld da. Die Kasse zahlt maximal 440 Euro für den ambulanten

Pflegedienst, das reicht aber nicht, um den Mindestumfang an Hilfe zu bezah­len, der bei Pflegestufe I nötig wäre. Ein Pflegefall in der Familie ist sicherlich niemandem zu wünschen, aber für den Vermittler bietet gerade entsprechendes Zahlenmaterial den besten Vertriebsan­satz: Derzeit liegt die Zahl der Pflegebe­dürftigen bei etwa 2,3 Millionen, davon lebt ein Drittel im Pflegeheim. Das Sta­tistische Bundesamt prognostiziert für 2020 einen Anstieg auf fast drei Millio­nen Pflegefälle. Dabei trifft es nicht nur Senioren. Jeden Tag werden in Deutsch­land 25 Menschen unter 65 Jahren zum Pflegefall, beispielsweise durch Unfall

oder Krankheit. Doch nicht nur die Leis­tungen der gesetzlichen Pflegeversiche­rung liegen unterhalb des Bedarfs, son­dern auch in puncto finanzielle Solidität scheint die private Pflegeversicherung besser aufgestellt. Nach aktuellen Zah­len des Bundesgesundheitsministeriums erwirtschaftete die gesetzliche Pflege­versicherung, auch soziale Pflegeversi­cherung (SPV) genannt, in den Jahren 1999 bis 2005 jedes Jahr ein Minus zwi­schen 130 und 820 Millionen Euro pro Jahr. 2006 gab es dann mal ein Plus von 450 Millionen Euro. 2007 jedoch wieder ein Minus von 320 Millionen. Defizite müssen durch Rücklagen ausgeglichen werden. 2008 (630 Millionen Euro) und 2009 (990 Millionen Euro) lag die SPV wieder im Plus. Ganz anders die Ent­wicklung der privaten Pflegeversiche­rung (PPV). Seit Bestehen entwickelten sich die Finanzen konstant. Auch in der PPV sind die Ausgaben gestiegen von 462,9 Millionen Euro im Jahr 1999 auf 610 Millionen im Jahr 2008, allerdings liegen die jährlichen Einnahmen der PPV bei circa zwei Milliarden Euro pro Jahr (Angaben GDV).

Die Medienberichte über den Pflege­notstand in Deutschland haben die Sen­sibilität der Menschen für die Absiche­rung des Pflegerisikos erhöht, dennoch haben erst 2 Prozent der Bundesbürger zusätzliche private Vorsorge getroffen. Hier schlummert für den Vertrieb also noch riesiges Kundenpotenzial.

Pflegeschutz ist nicht nur notwendige Vorsorge, sondern auch bedeutender Vermögensschutz.

Ausgestaltung der finanziellen LeistungenSchrittweise Anpassung der Pflegesätze bis 2012:

ambulante Pflege Sachleistungsbeträge ambulante Pflege Pflegegeld stationäre Pflege Sachleistungsbeträge

bisher 2008 2010 2012 Verände­rung insg. bisher 2008 2010 2012 Verände­

rung insg. bisher 2008 2010 2012 Verände­rung insg.

Pflegestufe I 384 € 420 € 440 € 450 € 17 % 205 € 215 € 225 € 235 € 15 % 1.023 € 1.023 € 1.023 € 1.023 € 0 %

Pflegestufe II 921 € 980 € 1.040 € 1.100 € 19 % 410 € 420 € 430 € 440 € 7 % 1.279 € 1.279 € 1.279 € 1.279 € 0 %

Pflegestufe III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 € 8 % 665 € 675 € 685 € 700 € 5 % 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 € 8 %

Härtefälle 1.918 € 1.918 € 1.918 € 1.918 € 0 % ­ ­ ­ ­ ­ 1688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 € 14 %

Quelle: Hallesche Krankenversicherung_Stand: Oktober 2007Dynamisierung der Leistungen ab 2015 alle 3 Jahre entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes

Pflege procontraThema

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Das Unfallrisiko ist hoch, insbesondere in der Freizeit, wenn der gesetzliche

Unfallversicherungsschutz nicht greift. Fehl- oder Falschberatungen können für

Versicherungsnehmer gravierende Folgen haben.

Leistungen machen den Unterschied

Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall – das sagt die Statistik. Und weiter: 75 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit und fal-len daher nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Gute Grün-de für eine private Unfallversicherung.Wie gut die gewählte Unfallversiche-rung tatsächlich ist, zeigt sich, wenn ein Unfall bereits passiert ist. Dann kommt es darauf an, ob, wie viel, wie schnell oder auch wie lange gezahlt wird

– entweder als Rente oder als Einmal-zahlung. Die Angebote am Markt sind vielfältig. Viele Versicherer bieten spe-zielle Kinder-, Familien- oder Senioren-produkte an, andere haben ein Produkt, das sich für alle Lebensphasen eignet. Über optionale Bausteine lässt sich der Schutz individuell erweitern oder re-duzieren. Speziell für ältere Menschen ist es wichtig, ob es ein festgelegtes Alter gibt, zu dem der Versicherungs-schutz endet oder ob die Versicherung

lebenslang laufen kann. Grundsätzlich beeinflussen drei wesentliche Kriterien die Versicherungsleistung für den Ver-sicherungsnehmer entscheidend: Das sind die zugrunde gelegte Gliedertaxe, die Definition des Unfallbegriffs und die Leistungskürzung wegen Anrechnung von Vorerkrankungen.

Verbesserte Gliedertaxe bringt deut-lich mehr Entschädigungsleistung! Die Gliedertaxe legt fest, wie hoch die Inva-

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lidität zum Beispiel beim Verlust einer Hand ist. Marktüblich ist die Gliedertaxe in den Musterbedingungen Allgemeine Unfallversicherungs -Bedingungen (AUB 2008) des GDV. Selbstverständ-lich steht es jedem Versicherer frei, di-ese zu verbessern. Das ist gut für den Verletzten, denn von der Höhe der In-validität hängt ab, wie viel Geld er von seiner Unfallversicherung erhält.

Ein Beispiel: Der Verlust einer Hand wird nach den GDV-Bedingungen mit einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent bewertet. Bei der VHV etwa liegt der Invaliditätsgrad bei 70 Prozent; wenn der Zusatzbaustein Exklusiv gewählt wurde, sogar bei 75 Prozent.

Bei einem Vertrag mit 100.000 Euro Versicherungssumme und einer ver-

einbarten Progression von 500 Pro-zent erhält die versicherte Person nach GDV-Bedingungen 185.000 Euro. Bei der VHV wären es 290.000 Euro bzw. in der Exklusiv-Variante sogar 325.000 Euro. Bei einem Vertrag mit vereinbar-ter Rentenleistung kann es von der angewandten Gliedertaxe sogar abhän-gen, ob überhaupt eine Rentenleistung

gezahlt wird. Auch hier ein Beispiel: Eine gequetschte Hand, die als Folge eines Unfalls in der Funktionstüchtig-keit zu 80 Prozent eingeschränkt ist, würde nach Entschädigung auf Basis der AUB des GDV einen Invaliditäts-grad von 44 Prozent (80 Prozent von 55 Prozent) nach sich ziehen. Eine Rentenleistung erfolgt aber erst ab 50 Prozent Invalidität.

Bei der VHV entspräche dieselbe Konstellation einem anteiligen Invali-ditätsgrad von 56 Prozent (80 Prozent von 70 Prozent) und die Voraussetzung zum Rentenbezug wäre gegeben.

Was gilt überhaupt als Unfall? Ent-scheidend ist, welche Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind, und das hängt davon ab, wie der Begriff Un-fall definiert ist. Nach der klassischen Definition handelt es sich dann um einen Unfall, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis – das ist das Unfallereignis – Gesundheitsschä-den erleidet. In der Praxis sorgte diese enge Definition häufig für Unverständ-nis bei den Versicherten. So gilt zum Beispiel ein Herzinfarkt oder Schlag-anfall, der einem Sturz vorausgeht, in diesem Sinn nicht als Unfall und ist damit auch nicht versichert. Die VHV

hat den Unfallbegriff stark erweitert und dies mit aufgenommen. Ebenfalls Bewusstseinsstörungen durch Alkohol und Medikamente. Das Einatmen von Gasen oder Dämpfen gilt als Unfall und die Versicherung zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren passiert oder durch Übermüdung. Tauchtypische Gesund-heitsschäden und die erforderliche Behandlung in einer Dekompressions-kammer sind ebenso berücksichtigt wie Infektionen inklusive Zeckenstich. Im Baustein Exklusiv sind auch Bauch- oder Unterleibsbrüche sowie Schädi-gungen an der Wirbelsäule oder an Gliedmaßen versichert, die durch Ei-genbewegungen verursacht wurden.

Problematischer Mitwirkungsanteil. Der sogenannte Mitwirkungsanteil kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Erkrankung daran mitgewirkt hat, dass die Unfallfolgen höher sind als ohne diese Erkrankung. Wenn zum Beispiel ein Diabetiker sich verletzt und die Di-abetes zu einer schlechteren Wundhei-lung führt, bei der ein größerer Anteil der dauerhaften Unfallfolgen auf die Vorerkrankung zurückzuführen ist, dann rechnet die Unfallversicherung diese Vorerkrankung an und mindert die Leistung. Marktüblich sind hier 30 bis 50 Prozent. Als einziger Versiche-rer verzichtet die VHV im Exklusiv-Baustein ganz auf eine solche Anrech-nung. Im Klassik-Produkt wird dies ab einer Mitwirkung von 50 Prozent be-rücksichtigt.

Fazit. Eine gute Beratung ist bei der Unfallversicherung besonders wichtig. Leistungsunterschiede der Angebote können im Schadensfall für den Versi-cherungsnehmer gravierende Auswir-kungen haben. Vor dem Hintergrund der Beratungs- und Dokumentations-pflichten ist für Vermittler/ Makler der detaillierte Vergleich der Leistungskri-terien unverzichtbar.

Unfall procontraThema

Entscheidend ist, welche Schäden durch dieVersiche-rung abgedeckt sind.

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Berufsunfähigkeit – Nach den Bestimmungen des Renten- und Sozialrechts ist ein Versicherter berufsunfähig, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen (körperliche oder geistige Schwächen) auf weniger als die Hälfte derjenigen eines vergleichbaren gesunden Versicherten gesunken ist und er in keinem anderen zumutbaren Beruf mehr erwerbstätig sein kann. Was als zumutbar gilt, hängt von der Ausbildung und der tariflichen Einstufung ab. Demgegenüber wird der Begriff der Berufsunfähigkeit von den privaten Versicherungsunternehmen von der gesetzlichen Regelung abweichend definiert. Dabei variieren die Definitionen der Versicherungsunternehmen un-tereinander ebenfalls. Bei einer ausgewählten BU-Versicherung liegt Berufsunfähigkeit bereits dann vor, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen mindestens zu 50 Prozent außerstande ist, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf nachzugehen. Der Befund muss mindestens sechs Monate ununterbrochen andauern. Berufsunfähigkeitsrente bis 31. Dezember 2000: Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1. Januar 2001 gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Biometrische Risiken – Unter biometrischen Risiken versteht man alle Risiken, die unmittelbar mit dem Leben einer zu versi-chernden Person verknüpft sind. Hierzu zählen im Wesentlichen: (vorzeitiger) Tod, Langlebigkeit, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Unfalltod, Unfallinvalidität, schwere Erkrankungen (Dread Disease), Pflegefall.

Dread Disease – Dread Disease ist der Begriff für eine Absi-cherung gegen schwere Krankheiten wie Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfälle und ähnliches.

Erwerbsunfähigkeit – Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder anderer Gebre-chen oder von Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit (mindestens sechs Monate) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann. Erwerbsunfähigkeitsrente Leistung der gesetzlichen Renten-versicherung (GRV) für den Versicherungsfall der Erwerbsunfä-higkeit. Diese Rente wird nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1. Januar 2001 nicht mehr gewährt. Für diejenigen, die am 31. Dezember 2000 einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hatten, besteht der Anspruch weiter bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des Paragrafen 44 SGB VI alter Fassung weiterhin vorliegen (Paragraf 302b SGB VI). Vgl. auch Rente wegen Erwerbsminderung.

Hinterbliebenenversorgung – Leistungen an die überlebenden Familienangehörigen nach dem Tod des Versicherten. Leistungs-art in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und in der Beamtenversorgung. Der hinterbliebene Ehegatte erhält Witwen-

Quellen: procontra, Gabler Wirtschaftslexikon

oder Witwergeld; berücksichtigungsfähige Kinder des verstor-benen Beamten erhalten Waisengeld.

Invalidität – Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversi-cherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungs-fähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

Pflegefall – Situation eines Menschen, in der er in erster Linie pflegerischer Betreuung bedarf und die auf Heilung und Besserung des Gesundheitszustands gerichtete medizinische Betreuung in den Hintergrund gerückt ist. Vgl. auch Pflegebe-dürftigkeit. Regelung des Leistungsrechts im Pflegefall in erster Linie im SGB XI. Beruht der Pflegefall auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zuständig.

Pflegerentenversicherung – Versicherungsprodukt der Lebens-versicherung, das die Grundabsicherung um die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) ergänzt und sich hinsichtlich des definierten Leistungsspektrums an den Pflegestufen gemäß Para-graf 15 SGB XI und/oder am ADL-Punktesystem orientiert (ADL: Activities of Daily Living = Tätigkeiten des täglichen Lebens).

Pflegestufen – Stufen der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV). Die Eingruppierung in eine der drei gesetzlichen Pflegestufen erfolgt entsprechend dem Umfang des Hilfebedarfs bei den in Paragraf 14 SGB XI aufgeführten regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens.

Pflegetagegeldversicherung – Versicherungsprodukt der priva-ten Krankenversicherung, in dessen Rahmen der Versicherte bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen bei Versicherungsabschluss fest vereinbarten Tagessatz erhält.

Sterbetafeln – Tabellarische Darstellung der Sterblichkeitsverhält-nisse einer Bevölkerung während eines bestimmten Beobach-tungszeitraums in Form einer Periodentafel auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Der Sterbetafel lassen sich für jedes Altersjahr einer zugrunde gelegten hypothetischen Gesamtheit von 100.000 männlichen bzw. weiblichen Lebendge-borenen Sterbe- und Überlebenswahrscheinlichkeiten, Überle-bende und Gestorbene im jeweiligen Alter und die zugehörigen (restlichen) Lebenserwartungen entnehmen. Sterbetafeln werden inzwischen nicht mehr nur auf Basis einer Volkszählung ermittelt, sondern in kürzeren Zeitabständen. Denn gegenwärtig ist eine jährliche Verbesserung der Lebenserwartung von etwa zwei Monaten zu verzeichnen. Die aktuellste verfügbare Sterbetafel bezieht sich auf die dreijährige Referenzzeit 2006-2008. Ster-betafeln sind Grundlage für Bevölkerungsvorausschätzungen, medizinische Analysen und mathematische Berechnungen in der Lebens-, Renten- und Krankenversicherung (bezüglich Beitrags-kalkulation und Deckungs- bzw. Alterungsrückstellungen).

Glossar

procontraThema

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