Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände

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Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände. www.buendnis-sockelrente.de. Rentenmodell der katholischen Verbände. Ausgangspunkt: Arbeitsverständnis (Leitbild Ziffer 72 – 76). Arbeit:. F amilienarbeit. E rwerbsarbeit. G esellschaftsarbeit. - PowerPoint PPT Presentation

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Rentenmodell der katholischen Verbände

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Arbeit:

Erwerbsarbeit

Familienarbeit

sind verschieden und gleichwertig.

Gesellschaftsarbeit

Ausgangspunkt: Arbeitsverständnis (Leitbild Ziffer 72 – 76)

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Oft übersehene Fakten

• Familien- und Gesellschaftsarbeit = Voraussetzungen für funktionierende Wirtschaft / ökonomische Wertschöpfung

• Es ist genügend Arbeit da!

• Soziale Integration und soziale Absicherung müssen nicht nur durch Erwerbsarbeit stattfinden.

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Sockelrentenanspruch ab 67 auch damit wird jede

Arbeitsform als Lebensleistung anerkannt

Die Vision aus-denken:

Materielle Grundsicherung

= Voraussetzung für freie Wahl zwischen

Arbeitsformen

Wer gesellschaftlich wertvolle Arbeit leistet, hat Anspruch auf Entlohnung

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Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

• Umlage- und Beitragsfinanzierung

• Generationenvertrag

• Äquivalenzprinzip

• Leistungsanpassung / -dynamisierung

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Was ist neu in der gesetzlichen Rentenversicherung?

• Politische Priorität Beitragssatzstabilität

• Leistungsdämpfung durch Nachhaltigkeits- und Riesterfaktor

• Staatliche Förderung der betrieblichen und privaten Vorsorge

• Rente ab 67

Reformen im Dienste der Generationen- gerechtigkeit

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200

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Versicherungsjahre

Nett

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gRV-Rente bei 100 % Durchschnittsverdienst

gRV-Rente bei 150 % Durchschnittsverdienst

gRV-Rente bei 75 % Durchschnittsverdienst

Sozialhilfe/Mindestsicherung

Armutsfestigkeit der Alterssicherung ?

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• die Stärkung des solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung,

• die Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente,

• die eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer,

• die bessere Anerkennung der Erziehungsleistungen von Eltern.

Ziele des Rentenmodells:

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Rentenmodell der katholischen Verbände

Stufe 1: Sockelrente

Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung

Stufe 3: Betriebliche und private Altersvorsorge

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Stufe 1: Sockelrente

Die Sockelrente ist eine solidarische Volksversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Anspruch:

• Sie gewährleistet für alle eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie.

Finanzierung:

• Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge auf alle Einkunftsarten. (Prinzip der Bürgerversicherung)

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Stufe 2: Arbeitnehmer-PflichtversicherungWesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten.

Anspruch:

• Leistungen beruhen auf Beitragszahlungen (Äquivalenzprinzip).

Kindererziehungszeiten werden stärker angerechnet.Die von den Beitragszahlungen abhängige Stufe 2 wird zum Sockel addiert.

Finanzierung:

• Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge vom Bruttolohn, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht werden.

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Konkrete Biografien

• Bankkauffrau:6 Jahre Vollzeit2 Kinder, 12 Jahre Familienphase3 Jahre geringfügige Beschäftigung (mit eigenem Rentenbeitrag)3 Jahre Teilzeit (50%)16 Jahre Vollzeit

Rente nach geltendem Recht: 750 €mit dem Rentenmodell: 929 €

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Konkrete Biografien

• Monteur und Baustellenleiter:10 Jahre Monteur22 Jahre Obermonteurarbeitslos mit 50 Jahren2 Jahre Arbeitslosengeld I6 Jahre Arbeitslosengeld IIRente mit 58 Jahren (18% Abschlag)

Rente nach geltendem Recht: 830 €mit dem Rentenmodell: 938 €

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Konkrete Biografien

• Friseurin:40 Jahre durchgängige Vollzeit-Berufstätigkeit

Rente nach geltendem Recht: 553 €mit dem Rentenmodell: 715 €

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Fiktive Rentenansprüche nach altem und neuem Recht

bei voller Geltung des jeweiligen Rechtsstandes (2007)

Quellen: ifo Berechnungen, eigene DarstellungWerding, Hofmann, Reinhard (2007)

949 €

745 €

1.463 €

1.670 €

1.045 €1.045 €

842 €742 €

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200 €

400 €

600 €

800 €

1.000 €

1.200 €

1.400 €

1.600 €

1.800 €

geltendesRecht

Rentenmodell geltendesRecht

Rentenmodell geltendesRecht

Rentenmodell geltendesRecht

Rentenmodell

28,4 Entgeltpunkte 40 Entgeltpunkte 63,9 Entgeltpunkte 28,5 EP 34,5 EP

niedriges Arbeitsentgelt(66,67%), langzeitarbeitslos

durchschnittlichesArbeitsentgelt

hohes Arbeitsentgelt (150%) Erwerbsbiografie mit Kinder-erziehungszeiten für 2 Kinder

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Stufe 3: Betriebliche und private VorsorgeDie betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die beiden vorhergehenden Stufen. Die Stufe 3 muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden.Betriebliche Altersvorsorge

• Durch den Aufbau der Sockelrente werden die Lohnnebenkosten deutlich gesenkt und die Arbeitgeber entlastet. Dadurch entsteht Spielraum für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge.

Private Altersvorsorge

• Bestehende staatliche Vergünstigungen für private Altersvorsorge müssen ausgebaut werden.

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Werding, Martin, Hermann Hofmann,Hans-Joachim Reinhard (2007):

Das Rentenmodell der katholischen Verbände.

ifo Forschungsberichte, München 2007

ISBN-10: 3-88512-461-0ISBN-13: 978-3-88512-461-0

Einzelpreis: 18,-€

ifo-Studie zum Rentenmodell

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Varianten des Rentenmodells der katholischen Verbände

• Erhöhte Beitragsbemessungsgrenze bei der Sockelrente

• Finanzierung der Sockelrente aus dem allgemeinen Bundeszuschuss

• Höheres Leistungsniveau im Bereich der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung (Referenzwert: 45 statt 40 Entgeltpunkte)

• Ausbau der Arbeitnehmer-Pflichtversicherung zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung

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• Stufe 1: Sockelrente in ALG II-Höhe (345 €) Beitragssatz von 5,3% auf alle positiven

Einkünfte

• Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Beitragssatz von 14,7% für 67% des derzeitigen

Rentenwertes

• Die Summe der Abgabensätze liegt langfristig um etwa 2 Prozentpunkte niedriger als nach geltendem Recht, wird aber nicht mehr paritätisch finanziert. Keine Entlastung der Versicherten, aber

größere Sicherheit und Stabilität auf der Leistungsseite

Ergebnisse der ifo-StudieBasisvariante: Beitragssätze (in Werten von 2007)

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Abgabenbelastung der Arbeitsentgelte SV-Beschäftigter

zur Rentenfinanzierung 2000-2050Reformmodell Variante

Erwerbstätigenversicherung

Quellen: Deutsche Rentenversicherung (2006); ifo BerechnungenWerding, Hofmann, Reinhard (2007)

25,4%

23,1%

20,8%

6,3%

0%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

14%

16%

18%

20%

22%

24%

26%

28%

2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050

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geltendes Recht Rentenalter 67

Reformmodell Basisvariante Rentenalter 67

Reformmodell Variante Erwerbstätigenversicherung Rentenalter 67

Reformmodell Sockelrente

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Acht gute Gründe für das Rentenmodell der katholischen Verbände:1. Es rechnet sich.

2. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit.

3. Die Rente wird armutsfest.

4. Frauen und Männer sind eigenständig abgesichert.

5. Erziehungsleistungen werden besser anerkannt.

6. Solidarität wird zur Regel.

7. Leistung lohnt sich.

8. Vorsorge wird Chefsache.

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Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell der katholischen Verbände

• Stichtagsmodell: Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht, ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell

• Bestandsschutz für erworbene Rentenansprüche

• gleitende Übergangsphase über eine volle Erwerbsgeneration

• Finanzausgleich zwischen Stufe 1 und 2 in der Übergangsphase