Somatoforme Störungen · Somatoforme autonome Funktionsstörung F 45.3 ! Symptome, die sich auf...

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Anzeiger Konolfingen Offizielles Publikationsorgan für die Gemeinden Arni, Biglen, Bowil, Brenzikofen, Freimettigen, Grosshöchstetten, Häutligen, Herbligen, Kiesen, Konolfingen, Landiswil, Linden, Mirchel, Münsingen, Niederhünigen, Oberdiessbach, Oberhünigen, Ober- thal, Oppligen, Rubigen, Schlosswil, Tägertschi, Walkringen, Wichtrach, Worb, Zäziwil GZA / PP 3076 Worb Nr. 2 – 138. Jahrgang 9. Januar 2014 Einzelexemplar Fr. 2.50 Kanton Amtlicher Teil Fortsetzung Seite 4 Politische Gemeinden Allgemeine Publikationen Frohe Festtage Aktuell: Sicherheits-Storen 177477 176750 177880 Öffentliche Planauflage Flughafen Bern-Belp Gesuch um Genehmigung eines neuen Anflugverfahrens auf die Piste 32 (Änderung des Betriebs- reglements) sowie Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau einer Einflugleit- und Anflugbefeuerung sowie von Hin- dernisbefeuerungen Gemeinden: Belp und Münsingen Gesuchstellerin / Bauherrin: ALPAR Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp Gegenstand Betriebsreglement: Neuer satellitengestützter Anflug nach Instrumentenflugregeln (IFR) von Süden auf die Piste 32. Gegenstand Plangenehmigung: – Neubau einer Einflugleitbefeuerung 32, bestehend aus 4 Masten unterhalb der Anflugachse. Masthöhe 20 bis 41 Meter. Lage der Masten: Münsingen Autobahnraststätte, Belp Auwald, Belp Allmit, Belp Eissel. – Neubau einer vereinfachten Anflugbe- feuerung, bestehend aus 6 Kurzbalken und einem breiten Querbalken vor der Pistenschwelle 32. – Erstellung von 3 Hindernisfeuern zur Konturenbefeuerung des Belpbergs, wovon 2 auf neuen Masten. Masthöhe 30 bis 35 Meter. Lage der Masten: Belp (Belpberg) Bifang, Fuchsacher, Ho- burg. Gegenstand Rodung: Für die Errichtung der Masten der Ein- flugleitbefeuerung werden folgende Rodungen und Aufforstungen bean- tragt: Mast 32-1 – Temporäre Rodung und Wiederauf- forstung Münsingen Parzelle Nr. 2512: 43 m 2 – Definitve Rodung Münsingen Parzelle Nr. 2512: 16 m 2 Mast 32-2 – Temporäre Rodung und Wiederauf- forstung Belp Parzelle Nr. 87: 1268 m2 – Definitve Rodung Belp Parzelle Nr. 2512: 44 m 2 Ersatzaufforstung – Kehrsatz Parzelle Nr. 1: 61 m 2 Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luft- fahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Anhörung: Das Bundesamt für Zivilluft- fahrt BAZL hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an. Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen inkl. Bericht über die Umweltvertäglichkeit kön- nen vom 13. Januar bis 11. Februar 2014 an folgenden Stellen zu den or- dentlichen Öffnungszeiten eingese- hen werden: – Gemeindeverwaltung Belp, Bauabtei- lung, Güterstrasse 13, 3123 Belp – Gemeindeverwaltung Münsingen, Bauabteilung, Thunstrasse 11, 3110 Münsingen – Amt für öffentlichen Verkehr, Reiter- strasse 11, 3011 Bern Einsprachen: Während der Auflagefrist können ein- gereicht werden: a) Einsprachen gegen die Änderung des Betriebsreglements (Art. 36d Abs. 4 LFG); b) Einsprachen gegen die Bauprojekte (Art. 37f Abs. 1 LFG); c) Einsprachen gegen die Enteignung (Art. 35 lit. a des Bundesgesetz vom 20. Juni 1930 über die Enteignung EntG; SR 711); d) Begehren, die eine Planänderung be- zwecken (Art. 30 Abs. 1 lit. b EntG); e) Begehren gemäss Art. 7–10 EntG (Art. 35 lit. b EntG); f) Forderungen für die zu enteignenden Rechte, für Minderwert und für den aus der Enteignung sonst entstehenden Schaden, auch wenn das Recht zur Ent- eignung bestritten wird; dabei ist anzu- geben, ob Entschädigung in Geld und in welcher Höhe verlangt wird (Art. 36 lit. a EntG); g) Begehren um Ausdehnung der Ent- eignung (Art. 12 und 36 lit. b EntG); h) Begehren um Sachleistung (Art. 18 und 36 lit. c EntG). Einsprache kann erheben, wer nach dem EntG dazu berechtigt oder mehr als je- dermann von dem oben beschriebenen Vorhaben betroffen ist. Neben den Grundeigentümern sind fer- ner die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und Gläu- biger aus vorgemerkten persönlichen Rechten befugt, selbständig Forderun- gen anzumelden (Art. 37 EntG). Die Gemeinden haben ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache zu wahren (Art. 36d Abs. 5 und Art. 37f Abs. 3 LFG). Einsprachen und Begehren sind schrift- lich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern. Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprecher- gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG). Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements resp. Plan- genehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 und Art. 37f Abs. 1 LFG). Weitere Hinweise: Soweit die zu enteignenden Rechte sich aus der Grunderwerbstabelle ergeben oder offenkundig sind, werden sie von der Schätzungskommission auch ohne Anmeldung geschätzt (Art. 38 EntG). Entschädigungsforderungen gelten nach Ablauf dieser Fristen als verwirkt (Art. 41 Abs. 2 EntG). Sie können spä- ter nur noch geltend gemacht werden, wenn besondere Voraussetzungen er- füllt sind (Art. 41 EntG). Vom Tag der öffentlichen Bekanntma- chung der Planauflage an dürfen ohne Zustimmung der Alpar AG keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung mehr getroffen werden (Enteignungsbann, Art. 42 EntG). Die von der Enteignung betroffenen Flä- chen bzw. die durch das zu erstellende Werk bedingten dauernden Verände- rungen im Gelände sind mit Pflöcken und Profilen ausgesteckt bzw. markiert (Art. 28 EntG, Art. 37c LFG, Art. 27b VIL). Das BAZL hat die Gesuchstellerin von der Pflicht zur Aufstellung von Profilen be- freit. Die einzelnen Bauvorhaben sind im Gelände mit Pflöcken markiert und bildlich dargestellt. Die Beseitigung, Beschädigung oder Veränderung der Pflöcke und Profile ist strafbar (Art. 118 EntG). Bern, 20. Dezember 2013 Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt: Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern 177815 Berufsmaturitätsschule (BMS 1) Aufnahme 2014 Lernende, die im August 2014 eine vierjährige Berufslehre beginnen und berufsbegleitend den Lehrgang zum Erwerb der Technischen Berufsmatu- 177814 Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS 2) Aufnahme 2014 Im Rahmen eines Vollzeitkurses von 2 Semestern Dauer führt die BMS der GIB Thun die gelernten Berufsleute zum Erwerb der Technischen Berufsmatu- rität. Kursbeschreibung Vollzeitausbildung von 2 Semestern Dauer (August 2014 bis Juni 2015). Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Die Berufsmaturität berechtigt zum prü- fungsfreien Übertritt an eine Fachhoch- schule; ebenfalls schafft sie günstige Voraussetzungen für den Besuch von Lehrgängen der höheren Berufsbildung, die auf den Erwerb von eidgenössischen Zertifikaten abzielen oder auf Höhere Fachprüfungen vorbereiten. Zielpublikum: Gelernte Berufsleute mit einem eidge- nössischen Fähigkeitszeugnis EFZ. Kosten: Es werden keine Schulgebühren erho- ben. Einschreibegebühr: Fr. 150.– (nicht rück- erstattbar). Aufnahmebedingungen: Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer den Kurs für erweiterte Allgemeinbil- dung erfolgreich abgeschlossen hat und spätestens drei Jahre danach den Unterricht aufnimmt. Ebenso können Studierende, welche die Aufnahmevo- raussetzungen für die kaufmännische BMS 2 erfüllen, prüfungsfrei in den tech- nischen Lehrgang eintreten. In allen anderen Fällen muss die schrift- liche Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik [Notengewichtung: drei- fach], Deutsch, Französisch und Englisch [Notengewichtung: je einfach] bestan- den werden. Anmeldetermin: 14. Februar 2014 Aufnahmeprüfung: 8. März 2014 Auskunft/Anmeldung: Das Anmeldeformular sowie weitere In- formationen über die Ausbildung sind im Sekretariat der Gewerblich Indust- riellen Berufsfachschule Thun, Mönch- strasse 30B, 3600 Thun (Telefon 033 227 33 44 oder Fax 033 227 33 66) erhältlich. e-mail: [email protected] Weitere Informationen finden Sie unter www.gibthun.ch/BMS rität absolvieren möchten, haben sich bei der Gewerblich Industriellen Berufs- fachschule Thun anzumelden. Die Anmeldung hat via vorbereitende Volksschule oder die gesetzliche Vertre- tung der Kandidierenden zu erfolgen. Anmeldeformulare können bei der ei- genen Sekundarschule bezogen wer- den oder sind im Internet unter www. gibthun.ch/BMS abrufbar. Anmeldetermin: Freitag, 14. Februar 2014 Aufnahmebedingungen für die lehr- begleitende BMS 1 Beim Antritt der Ausbildung muss ein gültiger Lehrvertrag für eine berufliche Grundbildung (Lehre) abgeschlossen sein. Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer am Ende des ersten Semesters des 9. Schuljahres im deutschsprachigen Kan- tonsteil den gymnasialen Unterricht be- sucht oder von der zuständigen Volks- schule bezüglich Sachkompetenz sowie Arbeits- und Lernverhalten in den Fä- chern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt als geeignet beurteilt wird. Für Lernende, die den Kriterien für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht entspre- chen, wird eine Aufnahmeprüfung in den Fächern Mathematik [Notenge- wichtung: dreifach], Deutsch [Notenge- wichtung: zweifach], und Französisch [Notengewichtung: einfach], durchge- führt. Aufnahmeprüfung: Samstag, 8. März 2014 Weitere Informationen finden Sie unter www.gibthun.ch/BMS. Arni www.arnibe.ch 178022 Baupublikation Bauherrschaft: Blum Marianna und Ernst, Riedhaldeweg 23, 3507 Biglen Projektverfasserin: Formosus GmbH, Salomé Fleury, Kleinroth 390, 3507 Big- len Bauvorhaben: Sanierung bestehende Wohnung, Einbau zweite Wohnung, Neubau Carport, Einbau Pellets-Heizung Parzelle Nr. 4, Standort: Lütiwil 30 Koordinaten 615.610/198.557 Zone: Landwirtschaftszone LWZ Schutzgebiet/Schutzobjekt: schüt- zenswertes K-Objekt, Baugruppe D Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebiets (Art. 24ff. RPG). Unterschreiten der vorgeschrie- benen Raumhöhe (Art. 67 BauV). Gewässerschutzmassnahmen: be- stehend Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Arni, Dreierweg 7, 3508 Arni Auflage und Einsprachefrist: 10. Februar 2014 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein- sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las- tenausgleich. Lastenausgleichsansprü- che, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Arni, 9. Januar 2014 Gemeindeverwaltung Arni Biglen www.biglen.ch 177843 Baupublikation Gesuchsteller: Schüpbach Heinz, Bahnstrasse 42, 3432 Lützelflüh / Galli Robert, Trimsteinstrasse 20, 3076 Worb Projektverfasserin: Wittwer & Schüpbach GmbH, Schwendistrasse 9, 3513 Bigenthal Parzellen Nr. 285, Standort: Biglen, Rohr- strasse 30 Zone: Wohnzone 2 (W2) Bauvorhaben: Umbau bestehendes Gebäude, Abriss und Neubau Kellerge- schoss, Einbau von Wohnungen, Sanie- rung Fassade, Einbau einer Dachlukarne und Dachflächenfenstern, Warmwasser- Solaranlage Beanspruchte Ausnahmen: Über- schreitung der Lukarnenbreite (Art. 414 BauR). Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV). Unterschreitung der Ka- minhöhe (Art. 6 LRV) Schutzzone: Bauinventar: Schützenswertes K-Ob- jekt, Baugruppe D Gewässerschutzmassnahme: An- schluss an ARA Gemeinde (bestehend), Erstellung eines Retentionsbeckens Gewässerschutzbereich B Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Hohle 19, 3507 Biglen Auflage- und Einsprachefrist: 27. Januar 2014 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet inner- halb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Allfällige Lastenaus- gleichsbegehren sind ebenfalls inner- halb der Auflage- und Einsprachefrist anzumelden. Biglen, 20. Dezember 2013 Bauverwaltung Biglen Bowil www.bowil.ch 177792 Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013 Das vom Gemeinderat am 16. Dezember 2013 beurteilte Protokoll der ordentli- chen Gemeindeversammlung liegt nach Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsre- glementes vom 10. bis 20. Januar 2014 bei der Gemeindeverwaltung Bowil zur Einsichtnahme auf. Einsprachen gegen das Protokoll sind an den Gemeinderat 3533 Bowil zu richten. Bowil, 16. Dezember 2013 Der Gemeinderat

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Somatoforme Störungen

Ärzte-Fortbildung Kinderkliniken Darmstadt 17.6.2010

N. Kohl, Psychosomatische Abt., Kinderkliniken Darmstadt

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Definition

n  Körperliche Symptome oder Schmerzen ohne organische Ursache

n  Kennzeichen: Wiederholte Präsentation körperlicher Symptome Hartnäckige Forderg. nach medizin. Untersuchungen trotz wiederholt negativer Ergebnisse evtl. vorhandene Befunde erklären nicht Art und Ausmass der Symptome/Schmerzen

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ICD-Klassifikation F 45

n  Somatisierungsstörung n  Undifferenzierte Somatisierungsstörung n  Hypochondrische Störung n  Somatoforme autonome Funktionsstörung n  Anhaltende Schmerzstörung n  Sonstige somatoforme Störung n  Nicht näher bezeichnete somatof. Störung

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Somatisierungsstörung F 45.0

n  Multiple, wiederholt auftretende, wechselnde Symptome > 2 Jahre (Kinder evtl: > ½ Jahr)

n  Oft lange, komplizierte Patientenkarriere mit vielen negativen Untersuchungen

n  Symptome können sich auf jeden Körperteil

und jedes Körpersystem beziehen n  Chronischer Verlauf mit sozialen Folgen

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Anmerkung n  Die manchmal von Ärzten und Schwestern

gehörte Äusserung: „der somatisiert“ erkennt zwar, dass wahrscheinlich keine organische Ursache vorliegt, aber

n  sie unterstellt auch eine Absicht n  entwertet evtl. und nimmt nicht ernst (der hat ja im

Grunde nichts) n  verleugnet das Unbewusste n  missachtet evtl. seelischen Schmerz

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Beispiel: Peter, 15 Jahre

n  Seit 2005 diverse Symptome mit zunächst v.a. Bauchschmerzen, im Verlauf dann Kopfschmerzen, Brustschmerzen, Schwindel, Sehstörung, Erbrechen, Übelkeit, Gewichtsabnahme

n  2006 V.a. Somatisierungsstörung n  2007 Appendektomie n  Untersuchungen: EKG, Sono, Röntgen-Harnwege,

EEG, CT-Abdomen, Coloskopie, c-MRT u.a. n  7 x in Kliniken, mehrfach Notfall-Ambulanz n  2008 stationär PSO Kinderklinik Darmstadt

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Peter, 15 Jahre

Mosaik aus: n  Lernschwäche mit vermutlich TL - Schwächen

und Störungen der Basisfunktionen n  Schulische Misserfolge n  Familiäre Interaktionsstörung n  Familiäre Gewalterfahrung mit Alkoholismus

des Vaters à Identifikation mit problemat. Anteilen des Vaters à emotionale Störung

n  Vernachlässigung durch berufstätige Mutter n  Negativer Einfluss der peer-group à Ängste

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Undifferenzierte Somatisierungsstörung F 45.1

Wenn nicht alle Kriterien der F 45.0 – Diagnose erfüllt sind (meist bei Kindern, da hier kürzere Zeitdauer)

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Hypochondrische Störung F 45.2

n  Beharrliche Beschäftigung mit der Möglichkeit, an einer oder mehreren schweren, fortschreitenden körperlichen Erkrankungen zu leiden

n  Einengung des Denkens u. Fokussierung auf ein oder zwei Organe oder Organsysteme

n  Allgemeine und normale Körpererscheinungen werden als anormal und erlebt, Schmerzen ggfs. verstärkt wahrgenommen

n  Häufig begleitend Angst und Depression

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Somatoforme autonome Funktionsstörung F 45.3

n  Symptome, die sich auf die (inneren) Organe mit vor-wiegend vegetativer Innervation beziehen

n  eine körperliche Erkrankung wird vom Pat. unter-stellt, die Symptomatik weist aus ärztl. Sicht aber nicht auf eine organische Erkrankung hin

n  Zwei Gruppen: 1. mit objektivierbaren Symptomen der vegetativen Stimulation wie Herzklopfen, Schwitzen, HV o.ä. 2. mit subjektiven Beschwerden unspezifischer und wechselnder Natur wie Globusgefühl, Brennen u.ä.

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Beispiel: Carina, 12 Jahre

n  Übergewicht schon immer n  Seit 2 Jahren Schulschwierigkeiten m. Leistungsabfall n  Seit 1 Woche Kopf- und Bauchschmerzen, dann

Stechen in der Brust und Luftnot, schliesslich HV n  Nach stationärer Aufnahme weiter Hyperventilation n  Äussert Sorgen um kranke Eltern n  Schliesslich Mitteilung: sexueller Missbrauch durch

Nachbarn

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Anhaltende Schmerzstörung F 45.4

n  Anhaltende somatoforme Schmerzstörung F 45.40

n  Chron. Schmerzstörung m. somatischen

und psychischen Faktoren F 45.41

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F 45.40

n  Andauernder schwerer quälender Schmerz n  Durch physiolog. Prozesse oder körperliche

Störung nicht hinreichend erklärbar n  In Verbindung mit emotionalen Konflikten

oder psychosozialen Belastungen, die die Hauptrolle bei Beginn, Schweregrad, Exazerbation und Aufrechterhaltung der Schmerzen spielen

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F 45.41

n  Seit 6 Monaten Schmerzen n  Ausgang in physiolog. Prozess oder körperl.

Störung n  Psyche beeinflusst Schweregrad, Exazerbation

oder Aufrechterhaltung der Schmerzen n  Führt zu sozialer Beeinträchtigung

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SFS - Symptome oft multiple u. rezidivierend

n  Kopfschmerzen, n  Bauchschmerzen n  Schwindel, Übelkeit, Erbrechen n  Durchfälle, Pollakisurie n  Müdigkeit, Erschöpfung n  Schmerzen in Armen, Beinen, Gelenken n  Thoraxschmerzen n  Globusgefühl, Hyperventilation, Singultus

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Differentialdiagnosen

n  In 1. Linie müssen organische Diagnosen weitgehend ausgeschlossen werden (z.B. Entzündung, Tumor)

n  In 2. Linie andere Psycho-Diagnosen erwägen:

Akute Belastungsreaktion, Anpassungsstörungen Posttraumatische Belastungsstörung Angst- und Panikstörungen Depressionen Dissoziative Störungen

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Cave

n  Immer an ein Münchhausen-Syndrom bzw. Münchhausen by proxy denken

n  Nach psychischen Erkrankungen oder Belastungen in der Familie fragen

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Cave 2

n  Rückenschmerzen bei Kindern etwa bis zum 12. Lebensjahr sind primär immer verdächtig auf organische Prozesse

n  Psychiatrische Komorbidität bei SFS ist Risikofaktor für eine Chronifizierung

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Epidemiologie 1

n  30% aller Schulkinder haben mindest. 1x in der Woche KS oder BS (Markwort)

n  50% aller Jugendlichen kennen somatoforme Beschwerden

n  3-10 % der Erwachsenen leiden unter SFS (4.4%) –häufigste psychische Erkrankung

n  2,7 – 11 % (-20%%) der Jugendlichen in BRD haben somatoforme Störungen (Ki-Jugendmedizin 5/09)

n  20-30% der station. Patienten in der Inneren Medizin haben funktionelle Störungen

n  40-60% aller GI-Beschwerden sind funktionell

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Epidemiologie 2

n  4-20 % der SFS-Patienten chronifizieren (das Risiko dafür steigt bei wiederholter organischer Diagnostik)

n  Behandlungs-Kosten von Patienten mit SFS

sind 14 – mal höher als der Durchschnitt

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Komorbiditäten

n  47 % Major depression n  30 % Angst-/Panikstörung n  10 % Zwangsstörung n  20 % Alkoholabusus

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Stichworte SFS

n  Bei Jugendlichen öfter Kopfschmerzen, bei Kindern öfter Bauchschmerzen

n  Erfahrung: in Pubertät/Adoleszenz häufig BS

n  Insgesamt bei SFS schwierige Interaktion Arzt-Patient, oft Behandlungsabbruch und doctor-hopping

n  selten Behandlungsmotivation für PT/PSO

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Beispiel chronische Bauchschmerzen

n  Empfohlen wird parallele pädiatrische und psychologische Abklärung

n  Kritische Auswahl der körperlichen Untersuchungsverfahren notwendig

n  Keine Evidenz für weiterführende Diagnostik bei chron. BS incl. Sono und Labor, wenn Warnsymptome fehlen

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Warnsignale für körperliche Erkrankungen bei chron. BS

n  Gewichtsverlust, Wachstumsstillstand n  GI-Blutverlust n  Chron. Erbrechen/chron. Durchfall n  Unklares Fieber n  Lokalisation der Schmerzen im re Ober- oder

re Unterbauch n  Positive Familien- Anamnese für CED n  Perianale Veränderungen n  Organomegalie oder tastbare Resistenzen

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DD: Funktionelle Bauchschmerzen vs. organische Erkrankung

Keine diff.-diagnostische Aussagekraft haben: n  Häufigkeit der Schmerzepisoden n  Schmerzintensität n  Zeitpunkt des Auftretens (z.B. postprandial) n  Nächtliche Schmerzen n  Gleichzeitiges Auftreten mehrerer Symptome

(wie KS, Übelkeit, Gelenkschmerzen)

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Hinweise für somatoforme Störungen

n  Verlangen nach weiteren medizinischen US n  Häufig wechselnde körperliche Symptome n  Symptomfreiheit in Ferienzeiten bzw. enge

Symptombindung an Stress n  Zusätzliche psychische Auffälligkeiten, v.a.

Angst und Depression n  Familiäre Belastung (körperliche Krankheit

oder psychische Auffälligkeit der Eltern)

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Cave

n  Patienten mit Depressionen oder Ängsten können gleichzeitig körperlich krank sein

n  Patienten mit somatoformen Störungen

können im Verlauf körperlich erkranken

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Cave

n  Es gibt keine Fragebögen, die valide zwischen organischen, funktionellen und somato-formen Störungen unterscheiden

n  Schmerzkalender sollen funktionelle und

somatoforme Schmerzen bessern durch bewusstes Fokussieren,

n  man kann sich damit den Pat. und seine Beschwerden aber auch vom Leib halten

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Funktionelle Bauchschmerzen

n  Funktionelle Dyspepsie n  Reizdarmsyndrom (Mikro-Entzündung?) n  Abdominelle Migräne

n  Enger Bezug zu Darmmotilität, zu sekreto-rischer Dysfunktion, zum Immunsystem u. zu Hormonen sowie zum zum vegetativen NS

n  Bedeutung vorhergehender Infektionen n  Bedeutung von innerem Stress

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Übergänge

n  Organische Störung (makroskopisch) n  Funktionelle Störung (mikroskopisch)

n Somatoforme Störung (molekular) n Simulation, Münchhausen by pr.

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Funktionelle Schmerzen

n  Zwischen organischer Erkrankung und somatoformer Schmerzstörung

n  Organische Krankheit auf biochemischer/ physiologischer bzw. molekularer Ebene?

n  Enge Beziehungen zum Stress-Konzept und zum vegetativen Nervensystem

n  Bedeutung der Schmerzerwartung, die die Schmerzwahrnehmung bahnt.

n  Dies ist wiederum abhängig von Vorerfahrungen und der gesamten emotionalen Situation

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Risikofaktoren für SFS

n  Somatoforme oder psychiatrische Störungen der Eltern

n  Dysfunktionale Familien n  Somatische Erkrankungen des Kindes n  Vegetative Reagibilität n  Angst/Depression n  Biographische Vulnerabilität (PTBS)

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Erklärungsmodelle

n  Genetische Einflüsse n  Bahnung durch Infekte n  Fetale/postnatale Programmierung n  Tiefenpsychologisch (z.B. Resomatisierung) n  Lernen am Modell n  systemtheoretisch – familiendynamisch n  Stress-Theorie n  Änderung von Schmerzwahrnehmung n  Neurobiologie – Änderung im Serotonin-Stoffwechsel

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Tiefenpsychologische Modelle

n  Verdrängung n  Symbolisierung und Symptom n  De- und Resomatisierung n  Spaltung n  Körperliche und psychische Abwehr

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Ätiologie n  Körpersymptome bei SFS sind Resultat oder

Abwehr psychischer Auffälligkeiten n  Sie finden sich bei: n  Affekthemmmung n  Alexithymie (mangelnde Fähigkeit zum

Gefühlsausdruck) n  Abspaltung, Dissoziation n  früher Depression (Resomatisierung) n  Akuter Belastung, Depression, PTBS

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Psychosomsatik n  Früher Dualismus Leib– Seele n  heute integrative Sicht (Psychophysiologie,

Psychoimmunologie u. -neuroendokrinolgie Psychoneurobiologie, Epigenetik)

n  Prae- und postnatale Programmierung

n  Bsp. Lichtenergie: Welle und Teilchen n  Submolekular: Schwingungen und Rhythmus n  Frage: Wie kommunizieren Zellen unterein-

ander und mit der Umwelt

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Psychosomatik n  Verbindung von physiologischen/ biochemischen

Vorgängen im Körper mit seelischen Vorgängen

n  Zentral dabei sind: n  Das limbische System n  Das vegetative Nervensystem n  Hormone und Neurotransmitter

n  Das Immunsystem

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Stichworte Psychosomatik

n  Psychosomatische Reaktionen im Alltag n  Stress und funktionelle Störungen n  Psychische Überlastung und Krankheit n  Überforderung, innere und familiäre Konflikte,

Ambivalenz, life events wie Trennungen, Verluste, Traumata

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Diagnosestellung

n  Anamnese mit Eltern n  Anamnese und Einzel-Exploration mit Kind/

Jugendlichen, dabei direkte Fragen und projektive Tests (Zeichentests, SET/Sceno)

n  Ggfs. Fragebögen: Giessener Beschwerde-Fragebogen, SOMS, AFS, Depressionsinventar, CBCL

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Stichpunkte zur Anamnese mit den Eltern

n  Schw.schaft, Geburt und die ersten Lebens-jahre des Kindes (Bindungsaspekt)

n  Entwicklung des Kindes (auch kognitiv) n  Evtl. traumatische Vorerfahrungen n  Life-events, Verluste, Trennungen n  Erkrankungen in der Familie bes. psychische

Erkrankungen der Eltern, Krht. Geschwister n  Geschwister- und Familiensituation

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Aktuellle Anamnese

n  Symptombeginn und evtl. Auslöser n  Lebenssituation und evtl. life-events in den

Monaten vor 1. Auftreten der Symptome n  Umstände beim wiederholten Auftreten der

Symptome n  Schulverweigerung, Ängste n  Sekundärer Krankheitsgewinn ?

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Allgem. Anamnese

n  Nach Krankheitskonzept der Eltern und des Kindes/Jugendlichen fragen

n  Einstellung zum Thema Psychosomatik n  Psychotherapeutische Vorbehandlung n  Wünsche der Eltern

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Procedere 1

n  Aufklärungs-/Abschlussgespräch mit Eltern und Kind/Jugendl.

n  Zurückhaltung hinsichtlich definitiver psych. Zuschreibung, eher als Möglichkeit erwägen

n  ggfs. Stress-Konzept bemühen (da neutral) n  Evtl. Fragen (z.B. was würde es bedeuten…)

oder Test-Intervention (z.B. über fiktiven Anderen sprechen) bei best. Vermutungen

n  Mitteilung darüber, was PSO ist und was PSO macht

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Procedere 2

n  Angebot weiterer Gespräche oder WV in PSO-Ambulanz bei Persistenz/ Verschlechterung

n  Empfehlung funktioneller Methoden (z.B. KG, Autogenes Training, Yoga)

n  Ansprechen alternativer Heilmethoden n  Thema Lebensweise (Essen, Sport, Schlaf) n  Vermittlung in ambulante Psychotherapie n  Angebot stationärer Behandlung PSO

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Indikation für stationäre PSO-Behandlung

n  Keine Besserung > 3 Monate n  Biographische Belastung n  AU bzw. Schulfehlzeiten n  Psychische Komorbidität n  Behandlungswunsch n  Evtl. medikamentöse Behandlung (SSRI)

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Für Pädiater: Beachten bei V.a. SFS

n  Möglichst nicht sagen: „Du bist gesund“ eventuell: „es ist körperlich nichts ernstes“

n  Offen sein für weitere Diagnostik, gleichzeitig diese begrenzen

n  Mögliche Zusammenhänge zu Stress/ Belastungen aufzeigen

n  Evtl. fragen: „wie wäre es für Sie, wenn psych. Faktoren eine Rolle spielen würden?“

n  Aber nie Symptome am Anfang psychogen deuten

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Jeder Mensch hat seine Geschichte

n  Das Symptom hat eine Geschichte n  Der Mensch hat eine Lebensgeschichte n  Familien haben eine eigene Geschichte n  Eltern haben eine eigene Geschichte n  Es sind Geschichten mit bedeutsamen

Anderen und bedeutsamen Erlebnissen

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Was brauchen wir für die Beratung u. Psychotherapie

Raum Zeit

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Danke

…… für die

Aufmerksamkeit

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Literatur

n  Noeker: Funktionelle und somatoforme Störungen im Kindes- und Jugendalter

n  Morschitzky: Somatoforme Störungen

n  Kinder- und Jugendmedizin 5/09 n  Monatsschrift Kinderheilkunde 10/08 n  Kinder- und Jugendarzt 5/07