Sommerfreizeiten 2015

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eiten i z 2 e 0 r 1 f 5 r e m m o S CVJM Göppingen e.V. Bezirk Göppingen Evangelisches Jugendwerk

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Angebote im Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen. Anmeldung und mehr Infos unter www.ejgp.de

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CVJM Göppingen e.V.

Bezirk Göppingen

Evangelisches

Jugendwerk

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Page 3: Sommerfreizeiten 2015

Lange Sandstrände, schroffe Felsen, knisternde Lagerfeuer unterm

Sternenhimmel,... auf unseren Sommerfreizeiten bekommst du noch

viel mehr geboten. Ein motiviertes Team von Mitarbeitenden will

gemeinsam mit dir die schönsten Tage des Sommers verbringen.

Dazu gehört ein abwechslungsreiches Programm, bei dem Spaß und

christliche Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Du hast genug Zeit

und Raum für deine eigenen Ideen und um neue Freundschaften zu

schließen.

Doch im Sommer wegfahren ist nicht alles: auch darüber hinaus gibt es

viele Möglichkeiten sich im ejgp zu treffen. Informationen zu uns und

unseren Veranstaltungen findest du ebenfalls in diesem Prospekt.

Wir freuen uns dich zu treffen!

Herzliche Grüße im Namen des ejgp,

Dein Sommer 2015!

¢ Elterninformationen 4

¢ Freizeiten für Kinder 8

¢ Freizeiten für Jugendliche 16

¢ Freizeiten für Junge Erwachsene 28

¢ Freizeiten für Familien 30

¢ Termine 36

¢ Über uns 37

¢ Einblicke in das Jugendwerk 38

¢ Hinweise und Reisebedingungen 47

¢ Anmeldeformular 53

Inhaltsverzeichnis

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Einfach online informieren

und buchen: www.ejgp.de/freizeiten

Markus Vogel, 1. Vorsitzender des ejgp

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Elterninformationen

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Liebe Eltern,

die vielleicht erste Freizeit oder Reise ohne Sie als Eltern soll nicht

nur für Ihre Tochter oder Ihren Sohn, sondern auch für Sie selbst eine

positive Erfahrung werden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass Sie uns das

Wertvollste anvertrauen, das Sie besitzen: Ihr Kind!

Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg mit seinen Bezirks-,

Stadt- und Ortsjugendwerken gehört zu den erfahrensten und größten

Anbietern von Kinder- und Jugendfreizeiten in Deutschland. Als

Evangelisches Jugendwerk im Kirchenbezirk Göppingen sind wir seit

über 100 Jahren ein Teil davon.

Was uns besonders macht? Unsere Freizeiten werden von erfahrenen Teams geplant und

konzipiert. Dabei spielen unsere jahrzehntelangen Erfahrungen und nicht

zuletzt die Ideen der Teilnehmenden eine große Rolle. Unsere Teams

bereiten ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm vor und kümmern

sich um eine dem Alter entsprechende Betreuung.

Der einzelne Mensch steht im Mittelpunkt unserer Freizeiten. Aufmerk-

samkeit, Respekt und wertschätzende Begleitung Einzelner verstehen

unsere Mitarbeitenden als ihre zentrale Aufgabe. Freizeiten sind bei uns

kein Wirtschaftszweig, sondern entspringen unserer Leidenschaft für

gute Jugendarbeit. Daher gehört die Betreuungsintensität (Zahlenverhält-

nis von Mitarbeitenden und Teilnehmenden) bei Freizeiten des ejgp zu

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den besten in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden

wirklich Zeit haben für Ihre Tochter und Ihren Sohn.

Gemeinschaft verstehen wir als den Schatz von Freizeiten. Besonders

wichtig sind uns daher die Begegnung untereinander und auch die

Begegnung mit Gott durch verschiedene kreative und spirituelle

Angebote. Ganz nebenbei kann man auf unseren Freizeiten auch

Einiges lernen, insbesondere im wichtigen Bereich personaler und

sozialer Kompetenzen.

Qualität auf unseren FreizeitenFreizeiten gehören für viele Teilnehmende und Mitarbeitende zum

Besten, was die evangelische Jugendarbeit zu bieten hat. Intensive

Begegnungen, eindrückliche Erlebnisse, prägende Erfahrungen von

Gemeinschaft – all das ereignet sich auf Freizeiten und kann doch nicht

„gemacht“ werden.

Im Folgenden wollen wir Ihnen Auszüge aus unserem Qualitätsleitfaden

für Freizeiten kurz darstellen und erläutern, warum wir so davon

überzeugt sind, dass Ihr Kind gerade bei uns in besten Händen ist:

Qualifiziertes Freizeitteam

Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen umfangreicher Schulungen

nach den Standards der JugendleiterCard (JuLeiCa) qualifiziert und

sind für Ihr Kind auf der Freizeit jederzeit ansprechbar. Der Landes-

jugendplan Baden-Württemberg sieht einen Betreuungsschlüssel von

einem Mitarbeitenden auf elf Teilnehmende vor. Bei unseren Freizeiten

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erreichen wir einen Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:5 – ein

herausragendes Qualitätskriterium von Freizeiten des ejgp.

Ausgewählte Zielorte und Unterkünfte

Die Zielorte unserer Freizeiten sind so gewählt, dass sie für die

jeweilige Freizeit bestmöglich geeignet sind und genügend Raum für

die geplanten Aktionen bieten.

Faires Preis-Leistungsverhältnis

Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie

möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die

Anmeldung darstellen. Dennoch verzichten wir auf die kompromisslose

Suche nach den günstigsten Preisen, da die Qualität Vorrang hat.

Unsere Freizeiten werden durch Zuschüsse, insbesondere aus dem

Landes- und dem Kreisjugendplan, sowie kirchliche Mittel finanziell

gefördert.

Immer gut informiert

Bei der Kommunikation stehen Transparenz und Offenheit an erster

Stelle. Auf unseren Kinderzeltlagern informieren wir Sie beispielsweise

über einen Internetliveticker darüber, was Ihre Kinder erleben. Kommen

Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

Gut begleitete An- und Abreise

Reisezeiten werden als Teil der Freizeit gestaltet. Die Sicherheit bei der

An- und Abreise hat oberste Priorität.

Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig

Bei unseren Freizeiten achten wir auf eine leckere, ausgewogene und

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vollwertige Verpflegung. Nahrungsmittelunverträglichkeiten werden

nach Möglichkeit berücksichtigt. Kostenlose Getränke werden

bereitgestellt.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Bei unseren Freizeiten sind uns Ihre Meinung und die Ihres Kindes

wichtig. Deshalb bitten wir Sie, nach der Freizeit an unserer Evaluation

teilzunehmen. Ihre Rückmeldungen werten wir gemeinsam mit den

Mitarbeitenden aus und entwickeln auf dieser Grundlage unsere

Freizeiten kontinuierlich weiter.

Sicherheit

Spaß muss sein – mit Sicherheit! Unsere Teams sind geschult, bei allen

Aktivitäten die Sicherheit der Teilnehmenden zu gewährleisten. Auf

jeder Freizeit ist wenigstens einer unserer Freizeit-Mitarbeitenden in

Erster Hilfe geschult. Durch Prävention und Krisenmanagement sind

wir auch auf Ernstfälle vorbereitet.

Bei Interesse finden Sie den vollständigen Qualitätsleitfaden unter

www.ejgp.de/informationen

Kontakt

Nadine Müller

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31

www.ejgp.de/freizeiten

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PfingstLager 20158- bis 12-jährige Jungen und Mädchen

Akte J - neu aufgerollt.

Die ungelösten Fälle des Kommissar Kessel

Gestatten: Kessel, Kommissar Kessel. Eingefleischter Ermittler,

passionierter Kriminologe und Schnüffelexperte. In meinem neuesten

Fall rolle ich ungelöste Fälle neu auf und bin mir sicher, hinter all diesen

Fällen steckt derselbe Täter. Ich habe eine Spur und glaubt mir: Diese

Spur ist so heiß wie kochendes Wasser. Doch was wäre ein Ermittler

ohne Freunde, die ihn unterstützen? Nichts! Deshalb brauche ich euch!

Kommt ihr mit auf meine spannende Reise?

Auf unserem Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach auf der Ostalb haben

wir optimale Bedingungen für fünf spannende und erlebnisreiche Tage.

Du kannst dich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Gelände-

spielen, Show- und Spieleabenden, basteln, tollen Abenden am Lager-

feuer und vielem mehr freuen. Beste Voraussetzungen also für eine

geniale gemeinsame Zeit, während der wir von unserem erfahrenen

Küchenteam mit bestem Essen versorgt werden.

Haben wir dich neugierig gemacht? Dann sichere dir schnell deinen

Platz – wir freuen uns auf dich!

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• Freizeit-Nr.: 20011512

• Termin: 26. bis 30.05.2015

• Leitung: Steffen Sedlak, Fabian Tenzer und ein motiviertes

Mitarbeiterteam

• Preis: € 69,-

• Leistungen: Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten mit

Feldbetten, Leitung, Programmmaterial

• TN-Zahl: mind. 70 Teilnehmende, max. 48 Mädchen und

48 Jungen

• Anmeldeschluss: 12.05.2015

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweise: Die An- und Abreise erfolgt privat.

Kinder mit Behinderung sind herzlich willkommen.

Nähere Informationen hierzu auf Anfrage.

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www.ejgp.de/pfila

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Urlaub wie in Ägypten!

In der wunderschön gelegenen Oase Rötenbach werden wir dieses

Jahr unsere Zelte aufschlagen. Wir wollen zwei Wochen Urlaub

machen unter der „ägyptischen“ Sonne und dabei Land und Leute

besser kennen lernen. Kairo, Alexandria, die Pyramiden und die

Sphinx: Ägypten ist reich an spannender Kultur und Geschichte. Aber

auch über das Leben der Menschen wollen wir etwas erfahren. Wir

werden reichen Händlern, Bauleuten, Sklaven und vielleicht auch

dem Pharao begegnen. Dazu ist unsere Oase optimal gelegen und

ausgestattet. Es stehen ausreichend Schatten spendende Bäume

zur Verfügung, bei Gefahr von Hochwasser können wir in unsere

Scheune flüchten und Küche und Waschplätze sind in festen Gebäuden

untergebracht.

Für einen unvergesslichen Sommer fehlst also nur noch Du! Bevölkere

mit uns den Zeltplatz in Bartholomä-Rötenbach, genieße gemeinsam

mit den anderen Mädchen die Sonne und die Gemeinschaft bei Spielen

und am Lagerfeuer! Um leckere und abwechslungsreiche Verpflegung,

Programm rund ums Motto „Ägypten“ und Ausflüge ins Land kümmern

wir uns. Wir freuen uns auf dich!

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Rötenbach Girls 20159- bis 13-jährige Mädchen

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www.ejgp.de/roeba-girls

• Freizeit-Nr.: 20011514

• Termin: 02. bis 14.08.2015

• Leitung: Karolin Maier, Nadine Müller

und ein Team motivierter Mitarbeiterinnen

• Preise: Bei Buchung bis einschl. 28.02.2015: € 185,-

Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: € 190,-

Bei Buchung ab 01.07.2015: € 205,-

• Leistungen: H in- und Rückfahr t ab /b is Göpp ingen,

Vollverpflegung, Programm, Material, Unterkunft in

4-Personen-Zelten mit Feldbetten, Tagesausflug

• TN-Zahl: mind. 40, max. 80 Personen

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

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Hallo, ich bin Hideyoshi, was soviel wie 'tapfer' heißt. Mit meinen

elf Jahren bin ich bereits mitten in der Ausbildung zu einem echten

Samurai. Jeden Morgen gehe ich in die Kenjutsu-Schule. Dort lerne ich

mit den anderen Samurai-Schülern lesen, schreiben und Jiu-Jitsu, eine

Selbstverteidigungstechnik. Mein Meister sagt mir dort immer, dass

Samurais „ruhig wie der Wald, unbewegt wie der Berg, kalt wie der

Nebel, furchtlos und schnell im Entschluss" sind. Bereits im Alter

von fünf Jahren bekam ich bei einer zeremoniellen Feier mein Schwert

überreicht. Die Konjaku Monogatari, die Geschichte der Samurai, wird

traditionell vom Meister an seine Schüler weitergeben: Kiyomori, der

erste Samurai Japans, einte und befreite das umkämpfte Land unserer

Vorfahren. Mit Mut, Geschick und Umsicht gründete er unsere Heimat.

In Yedo errichte er seine erste Stadt und machte sie zum Zentrum

des Landes. In ein paar Jahren, wenn ich meine Gempuku, die

Aufnahmeprüfung, geschafft habe, bin ich, wie mein Meister, auch ein

richtiger Samurai.

Wenn auch du ein furchtloser und tapferer Samurai werden willst und

mehr über mich und meine Geschichte erfahren möchtest, dann sei

furchtlos und schnell und melde dich zum Samurai-Lager 2015 an.

56. Bezirksjungscharlager bei der Weidacher Hütte/Schwäbische Alb

9- bis 13-jährige Jungs

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www.ejgp.de/weidach

Anmeldeverfahren:

1. Die Anmeldung kann schriftlich oder online erfolgen.

2. Der Reisevertrag kommt erst zustande...

... nach Überweisung einer Anzahlung des Lagerbeitrags in Höhe von 20,- €

auf unser Konto bei der Volksbank Göppingen

IBAN: DE09 6106 0500 0406 5240 09; BIC: GENODES1VGP

Bitte geben Sie unter "Verwendungszweck" den Namen Ihres Kindes an.

... und nach unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung innerhalb

von drei Wochen.

3. Die Bezahlung des restlichen Lagerbeitrags hat bis zum 01.07.2015

zu erfolgen. Hierzu werden Sie rechtzeitig mit der Reiseinformation

(Rüstbrief) aufgefordert.

• Freizeit-Nr.: 20011515

• Termin: 02. bis 15.08.2015

• Leitung: Christian Kißling und ein

erfahrenes Mitarbeiterteam

• Preise: Bei Buchung bis einschl. 28.02.2015: € 188,-

Bei Buchung bis einschl. 30.06.2015: € 198,-

Bei Buchung ab 01.07.2015: € 215,-

• Leistungen: H in- und Rückfahr t ab /b is Göpp ingen,

Vollverpflegung, Bastelmaterial, Programm,

Unterkunft in 4-Mann-Zelten mit Feldbetten und

Tagesausflug mit Reisebussen

• TN-Zahl: max. 144 Personen

• Anmeldungen an: Ralf Lehmann, Pfarrsteige 17,

73037 Göppingen-Holzheim Dort kann auch der Sonderprospekt für dieses Lager angefordert

werden.

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

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Du suchst eine hammermäßige Hausfreizeit mit viel Spaß, Abenteuer,

aufregenden Erlebnissen und einem spannenden Ausflug? Perfekt,

denn wir suchen genau dich! Wir, das ist unser bis in die Haarspitzen

motiviertes und erfahrenes Mitarbeiterteam. Wie jedes Jahr ist neben

den spannenden Bastel- und Sportworkshops sowie den aufregenden

Showabenden in unserem tollen Haus natürlich auch in der freien Natur

Einiges geboten! Sei es bei actiongeladenen Geländespielen,

nächtlichen Wanderungen durch die Wälder oder einfach nur beim

gemütlichen Chillen auf unserer riesigen Wiese, die wir mit einem

großen Trampolin, Badmintonnetz, Profi-Fußballtoren und Slacklines

gehörig aufgerüstet haben.

Wie immer wird auch unsere diesjährige Freizeit ein Motto haben –

was, das verraten wir dir noch nicht. Du darfst also gespannt sein!

Nebenher bleibt natürlich auch die Zeit für den ein oder anderen

christlichen Impuls und Gesang, bei dem wir Gott näherkommen und

die Gemeinschaft stärken wollen.

Klingt aufregend für dich? Super, dann melde dich am besten gleich an

und sei gespannt, wohin die Reise dich führen wird!

Kinderfreizeit Rötenbach10- bis 13-jährige Jungen und Mädchen

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• Freizeit-Nr.: 20011516

• Termin: 10. bis 20.08.2015

• Leitung: Patrick Milles, Lisa Leitzbach und ein erfahrenes,

motiviertes Team

• Preis: € 275,-

• Leistungen: Übernachtung in Vier- oder Zweibettzimmern,

Vollverpflegung, Tagesausflug

• TN-Zahl: mind. 25, max. 40 Personen

• Anmeldeschluss: 01.08.2015

• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V.

• Hinweise: An- und Abreise erfolgen privat.

Wir erwarten von allen Teilnehmenden Mithilfe

beim Spüldienst und anderen Arbeiten, die für die

Gemeinschaft wichtig sind.

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Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

Page 16: Sommerfreizeiten 2015

Viele Felsen, große Waldflächen und natürlich die Donau – das

zeichnet den Naturpark Obere Donau aus. Kombiniert man diesen mit

einem Lagerplatz am Donauufer, einem begeisterten und erfahrenen

Mitarbeiterteam und viel Action, dann erhält man unsere Donaufreizeit.

Paddeln auf der Donau, Klettern am Fels, tolle Spieleabende, ein Hajk,

Nachtgeländespiel, Capture the Flag … das ist nur ein kleiner Auszug

aus unserem vielseitigen Programm. Nebenbei bleibt noch genug Zeit,

um in der Donau zu baden oder einfach mal zu chillen und nichts zu tun.

Da stört es auch nicht, dass wir auf unserem Lagerplatz ganz ohne

Strom auskommen müssen und „nur“ vier Plumpsklos zur Verfügung

stehen.

Der allabendliche Tagesausklang am Lagerfeuer, der Gottesdienst am

Sonntag und andere Gelegenheiten laden dich dazu ein, mit Anderen

über Glauben und Gott ins Gespräch zu kommen.

Bist du bereit dich auf dieses Abenteuer einzulassen? Hast du Lust

auf zehn spannende und abwechslungsreiche Tage mit anderen

Jugendlichen? Dann melde dich schnell an!

Kanu- und Kletterfreizeit13- bis 17-jährige Jugendliche

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• Freizeit-Nr.: 20011519

• Termin: 24.08. bis 02.09.2015

• Leitung: Alexander Rode, Moritz Oberacker und Team

• Preis: € 239,-

• Leistungen: Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten,

Vollverpflegung, Programm, Material und

Ausrüstung

• TN-Zahl: mind. 18, max. 30 Personen

• Anmeldeschluss: 19.07.2015

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

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www.ejgp.de/kanu-und-kletterfreizeit

Page 18: Sommerfreizeiten 2015

Lange Sandstrände zum Sonnenbaden und ausgiebigem Chillen,

erfrischendes Meer zum Baden und Abkühlen, tolles Programm mit

Spaß und Abwechslung, geniale Gemeinschaft mit Teilnehmenden und

Mitarbeitenden, Neues und Anderes von Gott und seinem Wort – das ist

unser Jugendcamp 2015 in Spanien.

Mitten in der Costa Brava, kaum 50 km von Barcelona entfernt, in

unmittelbarer Nähe zum Strand, direkt unter schattigen Bäumen – das

ist unser Campingplatz oberhalb des Ortes Caldetas. Der breite und

einladende Sandstrand ist nur wenige Minuten entfernt, so dass uns

das erfrischende Meer sicherlich öfters zu sehen bekommt. Selbstver-

ständlich werden wir es auch nicht versäumen, das reizvolle Barcelona

mit seinen Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Ein bewährtes Team

sorgt dafür, dass keine Langeweile aufkommt und das Küchenteam

wird uns bestens mit leckerem Essen versorgen. Untergebracht sind wir

in vier-Personen-Zelten mit je zwei Innenkabinen.

Wenn du jetzt Lust bekommen hast, deine Ferien mit netten Leuten an

einem schönen Fleckchen Erde zu verbringen, dann pack deinen

Schlafsack ein, melde dich schnell an und sei dabei. Jugendliche mit

Behinderung sind herzlich willkommen.

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Jugendcamp Spanien14- bis 17-jährige Jugendliche,

Jugendliche mit Handicap dürfen auch älter sein

Page 19: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011520

• Termin: 24.08. bis 06.09.2015

• Leitung: Oliver Frank und ein bewährtes Mitarbeiterteam

• Preis: € 499,-

Jugendliche mit Behinderung zahlen € 499,-

zzgl. € 425,- für Betreuung (über Verhinderungs-

pflege abrechenbar)

• Leistungen: Fahrt, Unterkunft in Zelten, Vollverpflegung,

Auslandsreisekrankenversicherung, Programm

• TN-Zahl: mind. 25, max. 38 Personen

• Anmeldeschluss: 01.07.2015

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

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www.ejgp.de/jugendcamp

Page 20: Sommerfreizeiten 2015

Auf ins Land der Elche und des blau-gelben Möbelhauses! Mit der

Fähre geht es von Rostock nach Larvik. Dort starten wir zu einer Woche

Rundreise durch Südschweden: Vorbei an glasklaren Seen und durch

erhabene Wälder. Übernachten werden wir in Zelten, jeden Abend an

einem anderen Ort. Unterwegs halten wir dort an, wo es uns gefällt. Auf

jeden Fall wollen wir einen Tag in Stockholm verbringen.

Diese Tourwoche endet etwa 200 km nordwestlich von Stockholm in

einem gemütlichen Haus in Gussjöstugan, direkt an einem See. Dort

haben wir eigene Boote und eine Sauna – also die besten Voraus-

setzungen, um eine Woche lang die Seele baumeln zu lassen. Auf der

Rückfahrt legen wir noch einen Zwischenstopp mit Übernachtung in der

„schönsten Stadt der Welt“, nämlich Hamburg, ein. Ob im Auto, bei der

Mittagspause an einem der Seen, abends im Zelt oder am Lagerfeuer:

Wir wollen miteinander ins Gespräch kommen über Gott, unseren

Glauben und andere Themen.

Die genaue Route und was wir in der zweiten Woche unternehmen,

besprechen wir an einem gemeinsamen Vortreffen. Den Termin geben

wir dir rechtzeitig bekannt.

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SchwedenfreizeitJugendliche zwischen 17 und 21 Jahren

Page 21: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011517

• Termin: 16. bis 31.08.2015

• Leitung: Matthias Keller, Thomas Vollmer und ein

motiviertes Team

• Preis: € 649,-

• Leistungen: Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Zelten bzw.

Gruppenhaus, Auslandsreisekrankenversicherung,

Programm, Material, Vollverpflegung

• TN-Zahl: mind. 16, max. 18 Personen

• Anmeldeschluss: 27.07.2015

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis: Im Juli findet ein Vortreffen statt. Der Termin wird

allen Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.

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www.ejgp.de/schwedenfreizeit

Page 22: Sommerfreizeiten 2015

Diese Freizeit ist besonders! Mit majestätischem Blick auf den

Lago Maggiore liegt unser Freizeithaus idyllisch in der malerischen

Landschaft der italienischen Schweiz. Südlicher Flair inmitten wilder

Berglandschaften, im Tal des Lago Maggiore mit seinem mediterranen

Klima, umrahmt von einer beeindruckenden Bergkulisse. Wir laden

Dich ein, elf Tage Neues zu erleben. Sonnenaufgänge über dem See,

erfrischende Badeerlebnisse im Verzascatal, die Vielfalt auf dem

Wochenmarkt von Luino und Abenteuer in unberührter Natur – das alles

und noch viel mehr bietet diese Freizeit.

Das malerische Freizeitheim „Casa Belmonte“ befindet sich gegenüber

von Locarno - traumhaft gelegen oberhalb des Ortes Vira/Gambarogno,

hoch über dem Lago Maggiore. Neben Action am See und am Haus,

vielseitigen Ausflügen und einem spannenden Nachtgeländespiel

gibt es natürlich auch entspannende Stunden am Seeufer des

Lago Maggiore. Unser fabelhaftes und sympathisches Betreuerteam

versorgt euch zu alledem mit genüsslichem Essen und einer

unvergesslichen Zeit.

Bist du bereit für’s Maximum an Abenteuer? Dann freuen wir uns

auf dich!

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Abenteuerfreizeit Lago Maggiore13- bis 16-jährige Jugendliche

Page 23: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011521

• Termin: 01. bis 11.09.2015

• Leitung: Fabian Weber und ein erfahrenes Team

• Preis: € 494,-

• Leistungen: Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Programm

• TN-Zahl: mind. 15 Personen

• Anmeldeschluss: 05.08.2015

• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V.

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Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

Page 24: Sommerfreizeiten 2015

Willkommen an Bord zur mittlerweile zehnten Tjalk-Tour. Dabei segeln

wir zum fünften Mal mit der Lotus und Käpt´n Olav. Wir feiern unser

Segel-Jubiläum, indem wir – auch auf mehrfachen Wunsch vieler

Matrosinnen und Matrosen – ein Wochenende dran hängen.

Käpt´n Olav ist am und mit dem Wattenmeer aufgewachsen, mit

allen Salzwassern gewaschen und kennt jede Untiefe – was nicht

bedeutet, dass wir nicht auch mal auf einer Sandbank stranden. Das

Trockenfallen auf dem Meeresboden mit anschließender Ankerwache

ist aber auch Teil des Programms. Wir werden vor allem Kurs auf die

Nordseeinseln und die Robbenbänke nehmen. Abends genießen wir

die Atmosphäre in den Häfen, im Watt oder beim Lagerfeuer am Strand.

Die Lotus hat als typische 1-Mast-Tjalk mit knapp 25 Metern genau die

richtige Größe und Besegelung. Erstmalig segeln wir als kleine Flotte

zusammen mit dem Klipper Lauwerszee, der als Mehrgenerations- und

Inklusionsschiff läuft. Verbringt mit uns unvergessliche Törns an Bord

der Lotus!

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Tjalk-Tour Lotus Nr.10 – Ab Harlingen ins Wattenmeer13- bis 20-jährige Jugendliche

Page 25: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011522

• Termin: 23. bis 30.08.2015

• Leitung: Diakon Gernot Zöller und ein erfahrenes Team aus

sturmerprobten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

• Preis: € 419,-

• Leistungen: Segeltörn mit der Lotus, Hin- und Rückfahrt mit

Bus, Versicherungen, Vollverpflegung, Programm

• TN-Zahl: mind. 15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss: 20.08.2015

• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé)

Ansprechpartner ist Gernot Zöller,

Tel. 0174 962 3436,

E-Mail an [email protected]

• Hinweise: Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.

Ein Vortreffen findet statt am 24.07.2015 im

CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstraße 29,

73033 Göppingen)

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Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

Page 26: Sommerfreizeiten 2015

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Kurz vor Pfingsten Freunde wiedertreffen, neue Leute kennenlernen

und dabei das Freizeitheim in Rötenbach auf Vordermann bringen –

das sind die Aufbautage!

Auf dem Programm stehen Renovierungsarbeiten am Haus und im

Zeltlagerbereich: Streichen, Fliesen erneuern, Bäume und Sträucher

zurückschneiden, im Haus eine Grundreinigung vornehmen und

sicherlich auch das ein oder andere mit Säge, Bohrer und anderem

Gerät tun. Dabei gibt es sowohl für „Erfahrene“ genügend Arbeit, als

auch für „Aufbautage-Neulinge“ unter guter Anleitung zu lernen. Nach

unserer „Schönheitskur“ erstrahlt das Haus hoffentlich wieder im neuen

Glanz für Euch und all die Gruppen, die dort einige Tage verbringen.

Nach getaner Arbeit erwarten uns Abende mit Spiel und Spaß – Zu viel

wird jetzt noch nicht verraten. Was wir aber verraten: Unser

Küchenteam wird uns mit leckerem Essen versorgen und diese Tage

kosten euch keinen Cent! Am Sonntagabend münden die Aufbautage

in die RöBa-Night, wo wir am Lagerfeuer Würste grillen und

Lieder singen werden, bevor wir am Pfingstmontag (hoffentlich) beim

Human-Soccer-Turnier gewinnen.

Meldet euch schnell an! Das wird super.

AufbautageJugendliche und Erwachsene, ab 15 Jahren

Page 27: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011511

• Termin: 22. bis 24.05.2015

• Leitung: Markus Vogel und Team

• Preis: € 0,-

• Leistungen: Übernachtung in Mehrbettzimmern oder im Zelt,

Vollverpflegung, Abendprogramm

• TN-Zahl: mind. 5 Personen

• Anmeldeschluss: 18.05.2015

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis: Die An- und Abreise erfolgt privat.

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www.ejgp.de/aufbautage

Page 28: Sommerfreizeiten 2015

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Das idylische Lechtal in Österreich ist in diesem Jahr der Ausgangs-

punkt für unsere Motorradtouren. Die kurvenreichen Straßen und die

imposante Bergwelt lassen das Herz jedes Motorradfahrers höher

schlagen. Um die verschiedenen Fahrertypen, das Wetter und unsere

Lust und Laune unter einen Hut zu bekommen, planen wir die Touren

für den kommenden Tag jeweils am Abend vorher.

In der Gemeinde Häselgehr sind wir in einem Selbstversorgerhaus mit

Mehrbettzimmern untergebracht. Morgens und abends werden wir

unsere Mahlzeiten gemeinsam zubereiten, und wir lassen den Tag

gemeinsam bei Gesprächen in entspannter Umgebung ausklingen.

Auch Sozia bzw. Sozius sind natürlich herzlich willkommen. Wir freuen

uns auf euch!

MotorradfreizeitErwachsene ab 18 Jahren

Page 29: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011513

• Termin: 03. bis 07.06.2015 (Fronleichnam)

• Leitung: Markus Vogel

• Preis: € 180,-

• Leistungen: Vollverpflegung, Unterbringung in Mehrbett-

zimmern, Bettwäsche

• TN-Zahl: mind. 8, max. 18 Personen

• Anmeldeschluss: 18.05.2015

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis: Die An- und Abreise erfolgt privat.

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Page 30: Sommerfreizeiten 2015

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Reif für die Insel? Dann kommt mit!

Unseren Sommerurlaub verbringen wir gemeinsam auf der autofreien

Insel Baltrum. Autofrei, Stressfrei – Erholung pur! Diese Freizeit richtet

sich an (junge) Familien, die Urlaub in Gesellschaft anderer netter

Familien machen und entspannt die Nordsee genießen wollen. Neben

Unternehmungen mit der ganzen Gruppe soll auch Zeit für die

eigene Familie bleiben. Es sind Ausflugsangebote wie z. B. eine

Wattwanderung und ein Schifffahrt zu den Robbenbänken geplant, an

denen jede Familie individuell teilnehmen kann. Für die Kinder wird ein

Programm gestaltet, damit die Eltern auch mal unter sich sein können.

Ebenfalls wird es Zeit für Gemeinschaft, Glaube und Genuss geben.

Untergebracht sind wir im BK-Heim in Familienzimmern inkl. Wasch-

becken, Duschen und WCs sind auf den Stockwerken. Unser eigenes

Küchenteam versorgt uns mit leckerem Essen. Eine Beteiligung beim

Küchendienst erwarten wir von allen Familien im Wechsel. Der Strand

ist in ca. zehn bis 15 Minuten zu erreichen.

Wir freuen uns auf euch!

Familienfreizeit Baltrum/Nordfriesische InselFamilien

Page 31: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011518

• Termin: 20. bis 27.08.2015

• Leitung: Petra und Stefan Greiner, Andrea und Tobias

Krauß und Team

• Preise: ab 15 Jahren und Erwachsene: € 365,-

Kinder & Jugendliche von 7 bis 14 Jahren: € 290,-

Kinder von 2 bis 6 Jahren: € 195,-

Kinder unter 2 Jahren sind kostenlos

• Leistungen: Unterkunft inkl. Kurbeitrag, Verpflegung,

Programm für Erwachsene und Kinder, Material,

Ausflüge, Fähran- und abfahrt für Teilnehmende,

Gepäck und einen Bollerwagen pro Familie

• TN-Zahl: mind. 15, max. 35 Personen

• Anmeldeschluss: 30.06.2015

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis: Die Anreise erfolgt privat bzw. nach Absprache bei

einem Vortreffen.

Weitere Informationen und Bilder zur Unterkunft und zu Baltrum gibt es

auf www.esr-online.de/bkheim oder www.baltrum.de

31

Jetzt online anmelden auf www.ejgp.de/familienfreizeit

Page 32: Sommerfreizeiten 2015

32

Willkommen an Bord zum ersten Mehrgenerations- und Inklusions-

Segeltörn! Unser Schiff ist der Klipper Lauwerszee – eine der Perlen

der Harlinger Flotte. Die beiden Skipper Aart und Anna sind herzliche,

energievolle, zielstrebige und inspirierende Persönlichkeiten, mit denen

wir uns schnell anfreunden werden. Sie haben Beide viele Jahre Segel-

erfahrung auf dem Wattenmeer. Gemeinsam als Mannschaft werden

wir mit ihnen Segelmanöver absolvieren oder uns einfach den Gezeiten

überlassen. Da wir zusammen mit der Tjalk Lotus als Flotte segeln,

kommen wir gleich bei der ersten Mehrgenerations-Segelfreizeit in den

Genuss eines längeren Törns.

Unser Schiff ist ausgestattet mit vielen kleinen Extras, in einem

Mix zwischen maritimer und moderner Ausstrahlung. Neben dem

seglerischen Mithelfen gibt es in Sitzecken an Deck und der

„Sitzwanne“ Möglichkeiten zum Relaxen, während das Schiff durch

Wind und Wellen fährt. Abends genießen wir das Ambiente der Masten-

Wälder in den Häfen, Lagerfeuer-Romantik an den Stränden und die

Atmosphäre beim Übernachten an Bord direkt im Watt. Kommt zu uns

an Bord und erlebt Unvergessliches.

Mehrgenerations-Abenteuer-Segeltörn mit dem Klipper LauwerszeeFamilien, Jugendliche und Erwachsene

Page 33: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011523

• Termin: 23. bis 30.08.2015

• Leitung: Diakon Gernot Zöller mit Tanja und Siobhan

• Preis: € 419,-

• Leistungen: Segeltörn mit der Lauwerszee, Hin- und Rückfahrt

mit Bus, Versicherungen, Verpflegung, Programm

• TN-Zahl: mind. 15, max. 20 Personen

• Anmeldeschluss: 20.08.2015

• Veranstalter: CVJM Göppingen e. V. (Jugendkulturcafé)

Ansprechpartner ist Gernot Zöller,

Tel. 0174 962 3436,

E-Mail an [email protected]

• Hinweise: Es sind keine Segelvorkenntnisse erforderlich.

Ein Vortreffen findet statt am 24.07.2015 im

CVJM-Jugendkulturcafé (Ulrichstraße 29,

73033 Göppingen)

33

Weitere Informationen auf

www.cvjm-gp.de

Page 34: Sommerfreizeiten 2015

34

Eine Freizeit für Familien und Erwachsene, die gerne eine Woche lang

mit Kind und Kegel und vor allem mit dem Blechblasinstrument unter-

wegs sein wollen. Dabei möchten wir Gemeinschaft erleben und neben

dem „Blasen“ dem Wunsch nach Freizeit und Erholung genügend

Raum geben. Auch Musiker die in B spielen sind herzlich eingeladen –

das entsprechende Notenmaterial ist vorhanden. Wir werden auch

Instrumente für Nachwuchstalente dabei haben.

Quartier beziehen wir in dem Landgut ähnlichen Anwesen „La Chaux“

mit mehreren Häusern in Alligny de Morvan. Dieses liegt mitten

im Naturpark Morvan, einer eher dünn besiedelten, an Flora und

Fauna reichen Region des Burgunds mit Mittelgebirgs-Charakter. Die

Gegend lädt zu Wanderungen, Badeausflügen, Ausritten und weiteren

sportlichen Aktivitäten ein. Die Besichtigung der Fontenay Abbey und

ein Tagesausflug nach Paris sind genauso eingeplant wie Grillen,

Chillen und Lagerfeuer vor Ort.

Für Kind und Kegel werden wir ein abwechslungsreiches Freizeitpro-

gramm gestalten. Ein Küchenteam versorgt uns in Vollpension, wobei

das Burgund nebenbei mit zahlreichen kulinarischen Entdeckungen

aufwartet.

Familienfreizeit für Posaunenchorbläser La Chaux / Burgund / Frankreich

Familien mit Bläser

Page 35: Sommerfreizeiten 2015

• Freizeit-Nr.: 20011524

• Termin: 29.08. bis 05.09.2015

• Leitung: Stefan Renfftlen, Jochen Preßmar, Sonja Elineau

und Team

• Preise: Kinder & Jugendliche von 3 bis 13 Jahren € 285,-

ab 14 Jahren und Erwachsene € 360,-

• Leistungen: Unterkunft, Auslandsreisekrankenversicherung,

Verpflegung und Programm

• TN-Zahl: mind. 15, max. 50 Personen

• Veranstalter: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen

• Hinweis: Die An- und Abreise erfolgt privat, wir unterstützen

bei der Bildung von Fahrgemeinschaften.

35

Jetzt online anmelden auf

www.ejgp.de/posaunenfreizeit

Page 36: Sommerfreizeiten 2015

05.03.2015 19:00 Uhr Delegiertenversammlung des ejgp in Heiningen

08.03.2015 18:30 Uhr jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

14.03.2015 10:00 Uhr Jungschar- und KinderkirchUni an der Teckrealschule Kirchheim

15.03.2015 18:00 Uhr Konzert zu Gunsten der Jugendwerksstiftung in der

Stadtkirche Göppingen

18./19.04.2015 Jungschartag

27.04.-08.05.2015 School@church in der Stadtkirche Göppingen

08.05.2015 18:30 Uhr jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

25.05.2015 10:00 Uhr Rötenbachtag (Freundestag des Jugendwerks) am

Freizeitheim Rötenbach

03.-07.06.2015 Evangelischer Kirchentag in Stuttgart

26.-28.06.2015 KonfiCamp in Rötenbach

19.07.2015 18:30 Uhr jesus.com(e)-Jugendgottesdienst in der Stadtkirche Göppingen

13.09.2015 10:00 Uhr Kornbergtreffen

Eine aktuelle Terminübersicht und weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie

auf unserer Homepage und auf Facebook: www.ejgp.de www.facebook.com/ejw.goeppingen

Termine aus dem Jugendwerk

36

Page 37: Sommerfreizeiten 2015

37

Als Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen – kurz ejgp – sind wir

der Dachverband für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit

zwischen Ebersbach und Salach, Adelberg und Aichelberg*. Mehrere

hundert ehrenamtlich Mitarbeitende gestalten jede Woche Gruppen-

stunden vor Ort. Hinzu kommen Freizeiten, Jugendgottesdienste

und Aktionstage. Das ejgp unterstützt die Ehrenamtlichen, bietet

Schulungen und Fortbildungen an und veranstaltet selbst Großevents

sowie Freizeiten.

Wir sind einer der größten Jugendverbände im Landkreis Göppingen

und erreichen jedes Jahr mit unseren Angeboten über 8.500 Kinder und

Jugendliche.

*Der Landkreis Göppingen ist in die Kirchenbezirke Göppingen und Geislingen unterteilt.

Über uns

Am Pfingstmontag (25. Mai 2015) treffen sich ehrenamtlich Mitarbeiten-

de, Interessierte und Freunde des ejgp auf dem Freizeitgelände in

Bartholomä-Rötenbach. Beim Gottesdienst um 10 Uhr werden unsere

Freizeitmitarbeitenden ausgesandt. Jung und Alt sind eingeladen,

am Human-Soccer-Turnier teilzunehmen, bevor die Erwachsenen am

Nachmittag einen Vortrag hören können. Für alle Kinder ist ein action-

reiches Spielprogramm vorbereitet, und alle Interessierten sind herzlich

zu einer Führung über den Zeltplatz eingeladen. Für Verpflegung ist mit

Gegrilltem sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Wir freuen uns

über jeden Besuch. Mehr Infos gibt es unter www.ejgp.de

Rötenbachtag

Page 38: Sommerfreizeiten 2015

38

In den Gemeinden unseres Kirchenbezirks gibt es über fünfzig Jung-

schargruppen. In regelmäßigen Gruppenstunden treffen sich dort

Kinder im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. So unterschiedlich die

Gruppen auch sind - eines haben alle gemeinsam: Spiel, Spaß und

Action für die ganze Gruppe wird groß geschrieben. Dabei finden auch

biblische und thematische Impulse ihren Platz.

Als Bezirksjugendwerk organisieren wir Großveranstaltungen, zu

denen alle Jungschargruppen eingeladen sind, wie z. B. den

Jungschartag im April. Für den Jungschartag bereiten motivierte ehren-

amtliche Mitarbeitende ein unvergessliches Programm vor, bei dem

Spiel, Spaß, Begegnung mit Anderen und gelebter Glaube ihren festen

Platz haben. Große Stationsläufe sowie aufwändige Anspiele im

Gottesdienst sind jedes Jahr fest eingeplant. Alle Gruppen, die nach

einem Tag noch nicht genug haben, sind herzlich zur Übernachtung

eingeladen: Nach einem abwechslungsreichen Abendprogramm klingt

der Abend am Lagerfeuer und im Schlafsack unterm Sternenzelt aus.

Wenn Sie gerne mit einer Gruppe

teilnehmen oder uns durch Ihre

Mithilfe unterstützen wollen,

setzen Sie sich mit uns in

Verbindung.

Jungschararbeit

Einblicke in das Jugendwerk

Kontakt

Nadine Müller

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31

www.ejgp.de/jungschar

Page 39: Sommerfreizeiten 2015

Gut geschulte ehrenamtliche Mitarbeitende sind die Grundlage

einer guten Jugendarbeit. Deshalb ist es uns wichtig, verschiedene

Schulungsangebote fest im Jahresablauf zu integrieren. Am Samstag,

den 14. März bietet die Jungschar- und KinderkirchUni als Seminar-

Halbtag neue Impulse und gute Vernetzungsmöglichkeiten für alle, die

in der Arbeit mit Kindern aktiv sind.

Freizeit- und Kinderbibelwochen-Teamer, Jungschar- und Kinderkirch-

mitarbeitende und alle anderen Interessierten haben beim Brunch

genügend Zeit, um miteinander ins Gespräch zu kommen. In den

beiden Seminarrunden gibt sowohl für Jugendarbeitsneulinge als auch

für Erfahrene aus den verschiedenen Arbeitsbereichen relevante

Themen zu behandeln: rund zehn Seminare mit praktischen

Programmvorschlägen, aber auch pädagogischen Themen stehen zur

Auswahl. Gemeinsam mit den Bezirksjugendwerken Nürtingen und

Kirchheim/Teck freuen wir uns über jeden Besuch. Die Anmeldung ist

über unsere Homepage möglich.

Jungschar- und KinderkirchUni

39

Kontakt

Nadine Müller

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 31

www.ejgp.de/jungschar-und-kinderkirchuni

Page 40: Sommerfreizeiten 2015

School@church

Werkstattage in der Göppinger Stadtkirche

Vom 27.04. bis 08.05.2014 nehmen Schulklassen die Stadtkirche

jeweils einen Tag lang für sich allein in Beschlag. Nach einer

anfänglichen Runde um den Altar gibt es verschiedene Elemente zum

Ankommen in der Kirche, wie beispielsweise den eigenen Namen

mit buntem Tape auf den Boden zu kleben. Den Hauptteil des

Projekttages bildet die jeweilige Kunstaktion, bei der ein Thema kreativ

umgesetzt wird. Unter Anleitung verschiedener Künstler werden Pinsel

geschwungen, große Holztafeln gestaltet oder Fotos erstellt und digital

bearbeitet. Während des phantasievollen Schaffens können sich die

Jugendlichen tiefgehend mit dem Thema auseinandersetzen.

Mit School@church gelingt es, Schülerinnen und Schülern die Kirche

sowohl als Kirchengebäude als auch die Institution Kirche näher zu

bringen. Jugendliche bekommen dabei einen geistlichen Gedanken-

anstoß, der sie in ihrem Alltag weiter bringen kann. Kirche für Herz,

Hand und Verstand!

40

Kontakt

Oliver Frank

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 29

www.ejgp.de/school-church

Page 41: Sommerfreizeiten 2015

KonfiCamp

41

Kontakt

Florian Neuhäuser

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30

www.ejgp.de/konfi-camp

Ein Wochenende lang Glaube hautnah erleben - erkennen, dass

Kirche mehr als nur der sonntägliche Gottesdienst ist - neue spirituelle

Erfahrungen machen – das und noch mehr ist das KonfiCamp des ejgp

vom 26.-28.6. in Rötenbach.

Für ein Wochenende kommen rund 300 Konfirmandinnen und

Konfirmanden des Kirchenbezirks zu einem Zeltlager zusammen.

Pfarrerinnen und Pfarrer, ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende aus

der Jugendarbeit der Kirchengemeinden, der CVJMs und des Bezirks-

jugendwerks gestalten zusammen mit dem KonfiCamp-Fachausschuss

ein ereignisreiches und attraktives Highlight, das noch über die

Konfi-Zeit hinaus in den Köpfen bleibt.

Auf dem Camp erleben die Konfis, was es bedeuten kann als Christ

zu leben. Neben Workshops, dem Funpark, und Spielprogrammen,

geht es vor allem um die Inhalte, die in der "PowerHour" und im jugend-

gemäßen Gottesdienst vermittelt werden. Aber nicht nur das: durch das

enge und intensive Zusammenleben lernen Konfirmandinnen und

Konfirmanden andere Jugendliche und junge Erwachsene kennen, die

sich in den unterschiedlichsten Bereichen von Kirche engagieren;

Mitarbeitende, die begeistert von sich und ihrer Einstellung zu Glaube

und Kirche erzählen. So können die Konfis erleben, was es bedeuten

kann, als Christ zu leben – und

das KonfiCamp wird das, was

der Slogan verspricht: Mehr als

ein Erlebnis.

Page 42: Sommerfreizeiten 2015

42

35. Evangelischer Kirchentag in Stuttgart

Beim Kirchentag vom 3. bis zum 7. Juni 2015 kommen bis zu hundert-

tausend Menschen zusammen, um ein Fest des Glaubens zu feiern

und über die Fragen der Zeit nachzudenken. Seit 1949 finden

Deutsche Evangelische Kirchentage statt. Sie dauern immer fünf Tage,

die zwischen der Eröffnung am Mittwoch bis zum Schlussgottesdienst

am Sonntag gefüllt sind mit über 2 000 geistlichen, kulturellen und

politisch-gesellschaftlichen Veranstaltungen. Tausende Ehrenamtliche

engagieren sich freiwillig in der Programmgestaltung und der

Organisation.

Wer schon einmal einen Kirchentag erlebt hat, kennt die unbeschwerte

und heitere Atmosphäre, die die gastgebende Stadt bei diesem

Großereignis erfüllt. Spannende Diskussionen, gute Musik und

Begegnungen mit den verschiedensten Menschen warten auf alle

Besucherinnen und Besucher. Feiert den Kirchentag in Stuttgart mit!

Auch aus unserem Kirchenbezirk werden Gruppen teilnehmen – aktiv

als Gestaltende, als Dauer- oder Tagesgäste. Weitere Informationen

unter www.kirchentag.de

Kontakt

Florian Neuhäuser

E-Mail: [email protected]

Tel. 0 71 61 / 6 56 97 30

www.ejgp.de/kirchentag

Page 43: Sommerfreizeiten 2015

Die Jugendwerksstiftung

43

Die Jugendwerksstiftung Göppingen wurde 2007 gegründet, um die

evangelische Jugendarbeit im Kirchenbezirk Göppingen nachhaltig zu

unterstützen. Das heißt konkret: Das Evangelische Jugendwerk Bezirk

Göppingen soll bei der Finanzierung von Projekten und Aktionen, bei

Sachanschaffungen sowie der Mitarbeiterbegleitung und Förderung

finanziell unterstützt und Personalstellen mitfinanziert werden.

Sie können mit Ihren Online-Einkäufen die Jugendwerksstiftung

unterstützen:

1. Auf der Startseite unserer Homepage, www.ejgp.de, finden Sie die

Links zum Boost-Projekt und zu „Helfen kostet nix“

2. Über diese Seite wählen Sie den Shop aus, in dem Sie gerne

einkaufen möchten (z. B. Amazon, Zalando,…)

3. Sie kaufen ganz normal ein. Im Schnitt gehen etwa 5-6% des

Nettowarenwertes als Provision an die Jugendwerksstiftung.

Wieso zahlen die Shops Provisionen?

Durch die Platzierung von Logos und Links zu den Shops wird praktisch

Werbung für diese gemacht. Diese Werbung wird erfolgsbasiert

vergütet, d. h. wenn ein Nutzer über diese Seite zum Shop gelangt und

dort einkauft, erhalten wir einen Teil des entstandenen Umsatzes. Auch

andere Websites verdienen auf diese

Weise Geld. Das Besondere ist somit

„nur“, dass die Provisionen gespendet

werden.

ejgp

JugendwerksstiftungGöppingen

Kontakt

Andreas Lorch

E-Mail: [email protected]

www.ejgp.de/stiftung

Sie

können die

Jugendwerksstiftung

auch durch Ihre Spende

beim Besuch des Konzertes

mit dem Bezirksbläser-

ensemble am 15. März

2015 in der Stadtkirche

Göppingen unter-

stützen.

Page 44: Sommerfreizeiten 2015

Drei Mal im Jahr

erscheint unser

Rundbrief „Blickpunkt“.

(kostenlos abonnieren

per E-Mail an [email protected]).

Darüber hinaus sind die aktuellsten Informa-

tionen aus dem Jugendwerk in digitaler Form

zu bekommen über…

… den E-Mail-Newsletter

(zu abonnieren über [email protected]).

… die Homepage www.ejgp.de – dort sind

alle Termine und Veranstaltungen zu finden.

... unsere Facebookseite

www.facebook.com/ejw.goeppingen.

Das Selbstversorgerhaus

bietet 48 Betten vertei l t

auf zwei Hauste i le , d ie

gemeinsam oder getrennt

voneinander belegt werden

können. Jeder Hausteil ist

ausgestattet mit eigener

Küche und Gruppenräumen.

Direkt angrenzend liegt der

weit läufige Zeltplatz mit

eigenen Sanitärräumen und Küche. Zusätzlich können eine Kletter-

wand und ein Human-Soccer angemietet werden.

Freizeitheim und Zeltplatz stehen auch nicht-kirchlichen Gruppen zur

Verfügung. Buchungsanfragen richten Sie bitte an unser Sekretariat.

Service

Kontakt

Nina Niedermeier

E-Mail: [email protected]

Tel: 0 71 61 / 7 13 92

www.ejgp.de/service

Freizeitheim und Zeltplatz Rötenbach

44

Auf dem Laufenden bleiben

Page 45: Sommerfreizeiten 2015

Herausgegeben vom

Evangelischen Jugendwerk Bezirk Göppingen

Ulrichstraße 29

73033 Göppingen

Telefon: 0 71 61 / 7 13 92

Telefax: 0 71 61 / 6 87 95

E-Mail: [email protected]

Internet: www.ejgp.de

Redaktion: Nadine Müller, Thomas Vollmer

Gestaltung: Susanne Schäfer

Druck: Flyer4Fun, Waiblingen

Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und

Soziales aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg, sowie aus Mitteln des

Landkreises Göppingen.

Bildnachweise: Archiv des ejgp und des CVJM Göppingen e. V., Thomas

Vollmer, Nadine Müller, Marvin Pster (1, 18), Florian Maier (20, 21),

C.R.Stecker Photography & Design (41)

Wir danken unseren Werbepartnern für die Unterstützung bei der Finanzierung

dieses Freizeitprospektes. Sollten Sie Interesse an einer Werbepartnerschaft

haben, melden Sie sich über [email protected] bei uns.

Unsere Elterninformationen basieren auf dem Qualitätsleitfaden und

den Elterninformationen unseres Dachverbandes, des Evangelischen

Jugendwerks in Württemberg.

Wir gehören zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg und damit zur

weltweiten CVJM-Bewegung.

Impressum

Page 46: Sommerfreizeiten 2015
Page 47: Sommerfreizeiten 2015

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HINWEISE UND REISEBEDINGUNGEN

Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,

wir sind verpichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzufüh-

ren. Für uns ist diese Verpichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen

Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pichten in Kenntnis setzen.

Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den

gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen –

nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt –

abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB über den

Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

WICHTIGE HINWEISE

1. Reiseveranstalter (RV)

Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen, Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen als rechtlich

unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in

Württemberg und der CVJM Göppingen e.V., Ulrichstr. 29, 73033 Göppingen.

2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)

Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine

Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die

Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die

Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.

3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung

Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die

gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen

zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.

4. Umfang der Leistungen

Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpegung

(drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbett-

zimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten

Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausüge,

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil

des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, von den RV bzw.

von deren Freizeitleiter/-innen lediglich vermittelt.

5. Änderung von Leistungen und Preisen zwischen Druck des

Freizeitprospekts und Anmeldung

Leistungsänderungen

Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen im Freizeitprospekt

entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch

Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches

aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir

uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie

selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.

Preisänderungen

Die in diesem Prospekt angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand

bei Drucklegung und sind für uns als RV bindend. Wir behalten uns jedoch

ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine

Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Sie vor der Buchung

selbstverständlich informieren:

Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises

ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der

Treibstoff-kosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren

oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse

nach Veröffentlichung des Freizeitprospekts zulässig.

Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom TN gewünschte

und im Prospekt angebotene Freizeit nur durch den Einkauf zusätzlicher

touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des

Freizeitprospekts verfügbar ist.

6. Versicherungen

Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte

„Leistungen“ bei einer gewünschten Freizeit. Daraus können Sie entnehmen,

welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist.

Page 48: Sommerfreizeiten 2015

48

Reiserücktrittskostenversicherung

Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktritts-

kostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts,

zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren

entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir

Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese

Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reise-

gepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für

alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen

beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.

Reisekrankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass in unseren Reisepreisen – sofern unter „Leistungen“

nicht anders angegeben – keine Reisekrankenversicherung, insbesondere

keine Versicherung für den Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen ist.

Überprüfen Sie insbesondere auch ihren Krankenversicherungsschutz für das

betreffende Reiseland. Die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins wird zwar

ausdrücklich empfohlen, es wird jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass

auch in Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine

Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder

dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Der Abschluss einer priva-

ten Auslandskrankenversicherung sollte daher in jedem Fall erwogen werden.

7. Fahrt

Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Göppin-

gen durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben

sind, auf die Inanspruchznahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der

Reisepreis nicht ermäßigt werden.

8. Reiseausweise

Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger

Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die

entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für

mindestens sechs Monate gültig sein.

9. Zuschüsse

Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattnden,

kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus nanziell schwachen

Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des

Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare

können bei der Anmeldung angefordert werden.

10. Geschwisterermäßigung

Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie innerhalb einer Saison (Winter oder Sommer) an ejgp(!)-

Freizeiten teil, kann auf formlosen Antrag hin eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Dabei zahlt jedes Kind

einer Familie 95% des Freizeitpreises. Bei der Ermittlung der Ermäßigung bleiben Kinder mit eigenem Einkommen

(auch Ausbildungsvergütung) sowie die Familienfreizeiten und Mitarbeiterschulungen unberücksichtigt.

11. Reisepreissicherung

Reiseveranstalter sind gesetzlich verpichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein

abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpichtung ausgenommen sind

RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körper-

schaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen wiederum ist eine Untergliederung

des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich

unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der

gesetzlichen Verpichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen.

12. Prospektzustellung

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie diese Drucksache mehrfach erhalten. Ein Aussortieren wäre sehr zeit- und

kostenaufwändig. Bitte geben Sie in diesem Fall den Prospekt an jemanden weiter, den die Angebote interessieren

könnten.

13. Anschriftenänderungen

Es wäre uns eine große Hilfe, wenn Sie uns von sich aus Veränderungen Ihrer Anschrift mitteilen würden – Fax oder

Mail an [email protected] genügt.

REISEBEDINGUNGEN

1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpichtungen der Buchungsperson

1.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die

ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen.

b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV

und dessen Leistungspicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum

Inhalt der Leistungspicht des RV gemacht wurden.

Page 49: Sommerfreizeiten 2015

49

c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues

Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN

die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der

Reiseleistungen erklärt.

d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpichtungen von mitreisenden

TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende

Verpichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff 9 BGB) bei

Pauschal-eiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E-Mail)

abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs-

rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen).

1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die

keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich

sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der

Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender

verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss,

wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht.

1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das

Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur

Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine

entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im

Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN

über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche) „zahlungspichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des

Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf

elektronischem Weg bestätigt.

c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen

Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist

vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.

d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande.

2. Leistungen

2.1. Die Leistungsverpichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in

Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt,

bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher

erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen

Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe

für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt

wurden.

2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt

beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer

ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen

schriftlich getroffen werden.

2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und

Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt,

Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die

Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen,

oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des

Reisevertrages abändern.

2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die

nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche

Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.

3. Zahlung

3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu

bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4.

genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn

verpichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen

Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.

3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist,

und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN

gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein

Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine

Leistungsverpichtung des Veranstalters.

3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung

des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV

vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4.

belasten.

Page 50: Sommerfreizeiten 2015

50

4. Rücktritt der/des TN

4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV

jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll

schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter

Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich

möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale

Entschädigung zu:

Eigenanreise Bus- und Bahnreisen

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %

(max. 21 €)

vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 %

ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %

vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %

vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %

ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte

Gesamtpreis.

4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich

keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte

Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung

der tatsächlich angefallenen Kosten verpichtet.

4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine

höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass

ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale

entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV

verpichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa

ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der

Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des

TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen

Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in

Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch

ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV

zurückerstattet worden sind.

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN

6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen,

verpichtet.

6.2. Der gesetzlichen Verpichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV

dadurch zu entsprechen, dass er verpichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV

eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann

nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen.

Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht

zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter,

örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.

Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten

verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN

gerechtfertigt wird.

6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von

diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.

6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach

dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist

auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt

an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber

dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und

für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte

Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den RV

7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung

des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen

die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die

Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.

7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise

zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der

Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemein-

samer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen

Page 51: Sommerfreizeiten 2015

51

im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner

gesetzlichen Vertreter.

7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert

der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung

der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut

gebrachten Beträge.

7.4. Der RV kann bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis zum

Anmeldeschluss nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden

Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.

b) Der RV ist verpichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die

Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,

wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN

hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend

zu machen.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die

Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss

sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige

Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller

Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,

eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem

Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt

nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige

diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene

Pichten verletzt hat.

9. Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung

vor-, neben- oder nachvertraglicher Pichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder

b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines

Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden

im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt

werden (z.B. Ausüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,

Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und

Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der

Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten

Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für

den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV

haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen

Ausgangsort der Reise zum ausgeschrie-benen Zielort, die Zwischenbeförde-

rung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-,

Aufklärungs- oder Organisationspichten des RV ursächlich geworden sind.

10. Verjährung, Datenschutz

10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für

Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Pichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.

10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem

Jahr.

10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem

Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über

den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die

Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach

dem Ende der Hemmung ein.

10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des

TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht

weitergegeben.

Page 52: Sommerfreizeiten 2015

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen

Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und

Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung

des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV

ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,

die Kaueute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder

Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im

Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder

gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird

als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;

RA Noll, Stuttgart 2000-2015

RV im Sinne des Gesetzes ist, wie in der entsprechenden Ausschreibung

angegeben,

a) das Evangelische Jugendwerk Bezirk Göppingen (ejgp), welches

zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine

rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in

Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das ejgp wird vertreten

durch den 1. Vorsitzenden Markus Vogel und ist erreichbar über die unten

stehende Korrespondenz-Adresse.

oder

b) der CVJM Göppingen e. V. Der CVJM Göppingen ist ein beim Amtsgericht

eingetragener Verein, wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marius Wild

und ist erreichbar über die untenstehende Korrespondenzadresse.

Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstellen:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Göppingen CVJM Göppingen e.V.

Ulrichstr. 29 Ulrichstr. 29

73033 Göppingen 73033 Göppingen

Tel.: 07161 / 7 13 92 Tel.: 07161 / 7 52 91

Fax: 07161 / 6 87 95 Fax: 07161 / 9 17 42 34

Stand: 10.11.2014

Page 53: Sommerfreizeiten 2015

53

Anmeldung

Freizeit Nr.

Name

Vorname

£ männlich £ weiblich Geburtsdatum

Straße, Hausnr.

PLZ, Ort

Tel.-Nr.

Hiermit melde ich mich zu o. g. Freizeit auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich

an. Ich erkläre mich zugleich mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung

gestellt sind und von mir zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.

O Unterschrift

(bei unter 18-jährigen der Sorgeberechtigten)

Sorgeberechtigte

E-Mail

(bei unter 18-jährigen der Sorgeberechtigten)

£ Ich beantrage Geschwisterermäßigung

(siehe „Wichtige Hinweise, 10.“)

£ Ich bitte um Zusendung von Informationsmaterial

zu möglichen Zuschüssen.

£ Ich möchte gerne per E-Mail-Newsletter über

Interessantes und Termine aus dem Jugendwerk

informiert werden.

Ihre Daten werden mittels EDV im Evangelischen Jugendwerk

Bezirk Göppingen bzw. dem genannten Reiseveranstalter intern

gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

Ihre E-Mail-Adresse wird genutzt, um Ihnen wichtige

Informationen rund um die Freizeit zuzusenden (z.B. die

Anmeldebestätigung).

... oder einfach online anmelden auf www.ejgp.de/freizeiten

Page 54: Sommerfreizeiten 2015

Evang. Jugendwerk Bezirk Göppingen

Ulrichstraße 29

73033 Göppingen

54

Falzlinie für DIN lang Umschlag mit Fenster

Page 55: Sommerfreizeiten 2015
Page 56: Sommerfreizeiten 2015

[email protected] | Tel. 0 71 61 / 7 13 92 Bezirk Göppingen

Evangelisches

Jugendwerk

Ab wann ist mein Kind bereit für eine Freizeit?

Welche Ausrüstung braucht es für ein Zeltlager?

Und was tun gegen Heimweh?

Diese und andere Fragen beantworten Ihnen

Mitarbeitende unserer Freizeitteams an

unserem Infostand am

Samstag, 16.05.2015 in der

Göppinger Fußgängerzone.

Kommen Sie vorbei und lernen Sie uns

persönlich kennen.

www.ejgp.de