Sonderdruck aus Qymnasium - edizioniquasar.it · nung nach nicht zutreffend.1 Wichtig ist aber...

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Sonderdruck aus Qymnasium für Kultur der Antike und Humanistische Bildung Band 123 · Heft 2 · März 2016 Herausgegeben von MARKUS JANKA ANDREAS LUTHER ULRICH SCHMITZER Universitätsverlag WINTER Heidelberg 2016

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Sonderdruck aus

Qymnasium für Kultur der Antike und Humanistische Bildung

Band 123 · Heft 2 · März 2016

Herausgegeben von

MARKUS JANKA

ANDREAS LUTHER

ULRICH SCHMITZER

Universitätsverlag WINTER

Heidelberg 2016

Inhalt

BEITRÄGE

105 Zsolt Adorjani (Budapest): Nochmals zu dichteri­schen E tymologien . Pind. 0 . 2,53- 56 und Bakchyl. 13,228- 231

115 Wilfried Stroh (München): Citius altius fortius? Was die Antike über den Fortschritt dachte

BERICHTE UND DISKUSSIONEN

BESPRECHUNGEN

145 Maria Osmers (Würzburg): Erziehung nach sparta­nischem Vorbild? Zur Rezeption und Bedeutung der Agoge im Nationalsozialismus

AUCTORES GRAECI ET LATINI/ 167 I. Schaaf: Magie und Ritual bei Apollonios Rhodios (B. Effe) SPRACH- UND LITERATUR-

WISSENSCHAFT 168

170

172

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179

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GESCHICHTE 188

190 191

Philodemus: On Property Management, hrsg. von V. Tsouna (J. Heßler) J. W. Atkins: Cicero on Politics and the Limits of Reason. The Republic and Laws (F. Th. Ott) T. Power, R. K. Gibson (Hrsgg.): Suetonius the Biographer (F.M. Prokoph) S. D. Smith: Man and Anima! in Severan Rome. The Literary Imagination of Claudius Aelianus (J. Hindermann) P. van Nuffelen: Orosius and the Rhetoric of History (U. Lambrecht) D. A. Napier: En Route to the Confessions. The Roots and Development of Augustine's Philosophical Anthropology (R. Schirner) R. Cribiore: Libanius the Sophist (S. Bär) Libanios: Für Religionsfreiheit , Recht und Toleranz. Libanios' Rede für den Erhalt der heidnischen Tempel, hrsg. von H.-G. Nesselrath (J. R. Stertger) Epiphanius Constantiensis, Bd. 1: Ancoratus und Panarion haer. 1-33, hrsg. von K. Holl (K. Greschat) Michael Psellus: Orationes funebres, Vol. I , hrsg. von Io. Polemis (R. Stefec) J. Ober: The Rise and Fall of Classical Greece (S. Günther) N. Sekunda: The Antigonid Army (M. Kleu) F. Vervaet: The High Command in the Roman Republic (K. Balbuza)

RELIG!ONSGESCHICHTE

NACHLEBEN UND

REZEPTIONSGESCHICHTE

193 S. Sisani: L'ager publicus in eta graccana (133-111 a. C.) (R. Lapyrionok)

195 I. Polinskaya: A Local History of Greek Polytheism. Gods, People, and the Land of Aigina: 800-400 BC (J. Weilhartner)

197 A. Collar: Religions Networks in the Roman Empire (B. Eckhardt)

199 P. Alpass: The Religions Life of Nabataea (R. Wenning) 200 J. Burmeister: Aulularia and Other Inversions of

Plautus, hrsg. von M. Fontaine (N. Holzberg) 202 Chr. Walde (Hrsg.): Neros Wirklichkeiten (A. Bätz)

ETNGEGANGRNE UTERATUR

205 Eingegangene Literatur

Geschichte 193

Vertreter eines ausgewogenen Standpunkts da, weit von der Auffassung entfernt, es hätte für die Triumphzuerkennung ein stabiles System von Regeln gegeben. V. will ebenso wenig die starre Systematik Th. Mommsens akzeptieren wie den allzu mini­malistischen Standpunkt von M. Beard (in ihrer Monographie „The Roman Triumph" aus dem Jahre 2007). Nach V.s Meinung müsse zwar in der republikanischen Zeit ein Komplex von gewohnheitsmäßigen Grundsätzen und Regelungen funktioniert haben, die das ius triumphi ausmachten, doch wegen der durch veränderliche Umstände be­dingten Flexibilität dieses Systems sei es schwierig, dieses zu rekonstruieren.

Im fünften Kapitel (131-197) erörtert V. die Beziehungen zwischen der Position des Konsuls und anderer Beamten einerseits und dem s.i.aq. in den Provinzen anderer­seits. Dabei stellt er fest , dass die Position des Konsuln übergeordnet gewesen sei, nicht aber wegen der Art des imperium , sondern wegen des ausg~übten Amtes (V. weist jedoch darauf hin, dass hier auch gesellschaftliche oder politische Faktoren [195) mitspielten) .

Im nächsten Kapitel (198- 213) analysiert V. die Hierarchie zwischen verschiedenen Beamten, die über das imperium verfügten und in derselben Provinz aktiv waren. Das Kriterium für die Überordnung der einen gegenüber den anderen seien, so die Schlussfolgerung V.s , die von ihnen bekleideten Ämter, vom Diktator bis hin zum Proprätor, obwohl auch hier - im Zusammenhang mit den oben erwähnten gesell­schaftlichen bzw. politischen Faktoren - von dieser Regel abgewichen worden sei. Den Abschluss der Studie bildet das Kapitel sieben (214- 292), in dem V. sorgfältig den Prozess der Monopolisierung des s.i .aq. im 1. Jh. v. Chr. verfolgt. Die Appendix (300- 351) ist der !ex curiata de imperio gewidmet.

V.s Monographie ist ein wichtiges Werk, das in die Diskussion über die Eigenschaf­ten des Oberbefehls in der römischen Republik, besonders in die Polemiken über das ius triumphi, wesentliche Gedanken und neue Erkenntnisse hineinbringt. Die über­zeugenden Thesen wurden sorgfältig begründet. Das Buch ist mit zahlreichen Zitaten aus antiken Quellen (mit beigefügter englischer Übersetzung) belegt und mit einem umfangreichen wissenschaftlichen Apparat ausgestattet und wird sicherlich zu einem Ausgangspunkt für weitere Diskussionen werden.

Poznan Katarzyna Balbuza

SrMONE SrsANI: L'ager publicus in etii graccana (133-111 a. C.). Una rilettura testuale, storica e giuridica della !ex agraria epigrafica. Roma (Edizioni Quasar) 2015. 340 S. €48,-.

Die epigraphisch bezeugte lex agraria gilt zu Recht als eine der wichtigsten Quel­len zur Agrargeschichte Roms in der Gracchenzeit. Die Rekonstruktion ihres nur fragmentarisch erhaltenen Textes wurde bisher in vielen Einzeluntersuchungen vor­genommen, und dies ist die Aufgabe, der sich auch Simone S(isani) in seinem neuen Buch widmet.

Es besteht aus sechs Kapiteln, in denen man eine Rekonstruktion des ,italischen' Teils der epigraphischen lex agraria sowie einen ausführlichen Kommentar zu ihm fin­det, und drei Appendices. Das erste Kapitel behandelt die Geschichte der Entdeckung der tabula Bembina sowie frühere Hypothesen bezüglich der Zusammenstellung ihrer Fragmente (14- 44). Im zweiten (45- 57) stellt S. eine eigene Rekonstruktion des „ita­lischen" Teils der lex agraria vor. Der Verfasser geht davon aus, dass die sogenannte

Quasar
Evidenziato

194 Besprechungen

tabula Bembina, eine Bronzetafel, auf welcher das oben gezeichnete Ackergesetz er­halten ist, eine Länge von 190 cm hatte (37). Dies bietet unter anderem neue Möglich­keiten zur Rekonstruktion des Textes der lex agraria. S.s Hypothese ruht auf guten Argumenten, auch wenn eine weitere Überprüfung vonnöten ist .

Danach wendet sich S. der gracchischen Agrarreform zu (58- 116). Hier werden viele wichtige Probleme der Gracchenzeit besprochen. So schlägt er zum Beispiel eine neue Lösung für das Problem des Zensus 1251124 v. Chr. vor. Diese basiert auf derje­nigen Forschungsposition, die die enorme Steigerung der Bürgerzahlen mit der Men­ge von incensi in den vorigen Jahren/Jahrzehnten erklärt. S. meint, dass die von der gracchischen Agrarkommission begünstigten Bürger in einem speziellen Verzeichnis («registri dei triumviri») registriert werden sollten. Dadurch seien diese für römische Staatsorgane ,sichtbar' geworden (74).

Damit konnte also ihre Abwesenheit beim Zensus bestraft werden. Eine solche Lösung ist keinesfalls unplausibel, obwohl auch sie ihre Schwächen hat. Es ist immer noch unklar, ob die proletarii damals in die Zensus-Listen eingetragen wurden: Uns stehen keine in allem überzeugenden Argumente dafür zur Verfügung. Außerdem wäre derselbe Effekt (vielleicht nur in kleinerem Ausmaß) auch beim nächsten über­! ieferten Zensus des Jahres 115 v. Chr. zu erwarten , weil der Verfasser davon ausgeht, dass C. Gracchus unter anderem auch viritane Ansiedlungen im Sinne der lex Sempro­nia agraria seines Bruders organisierte. Die entsprechenden Bürgerzahlen lassen aber keine wesentliche Steigerung im Vergleich zu denen des Jahres 124 v. Chr. erkennen.

Von Interesse sind auch S.s Überlegungen zum Ackergesetz des C. Gracchus. Die Hypothese einer ,!ex agraria , quam et frater eius tulerat', der er folgt , ist meiner Mei­nung nach nicht zutreffend.1 Wichtig ist aber seine Idee einer ,Verbesserung des staat­lichen Straßennetzes' im Rahmen des neuen Ackergesetzes (110). Die Volkstribunen selbst bauten keine Straßen.2 Dazu fehlten ihnen nicht nur entsprechende finanzielle Ressourcen, sondern auch rechtliche Kompetenzen. Deswegen ist es nicht auszu­schließen, dass C. Gracchus nur als Triumvir - vermutlich ,agris dandis adsignandis' -solche Aktivitäten und höchstwahrscheinlich nicht mehr als die Wiederherstellung der alten oder den Aufbau der neuen Siedlungsstellen von sogenannten viasiei (und/ oder) vicani unternehmen durfte.

Im vierten Kapitel (117-210) findet sich ein ausführlicher Kommentar zum von S. aufgrund seiner Hypothese rekonstruierten Text des ,italischen' Teils der epigraphi­schen lex agraria sowie dessen Übersetzung ins Italienische. Im Folgenden (211-229) geht es um die Struktur und innere Logik des Dokuments.

Das letzte Kapitel (230-248) behandelt das Problem der nachgracchischen Acker­gesetzgebung. S. meint, dass keines der drei von Appian erwähnten Ackergesetze mit dem des Jahres 111 v. Chr. zu identifizieren ist (237). Diese seien in den Jahren kurz nach der Ermordung des C. Gracchus (121-118 v. Chr.) beschlossen worden. Als wahr­scheinlichster Kandidat für den Rogator der epigraphischen lex agraria gilt (nach S.) C. Memmius, der Volkstribun des Jahres 111 v. Chr. Wenn diese Hypothese stimmt, bleibt unklar, wieso Appian nichts über die ,vierte' (wenn wir der Logik des Verfassers folgen) lex , d.h. die epigraphische lex agraria sagt, und das trotz ihrer unbestritten großen Rolle bei der Aufhebung der gracchischen Agrarreform. In den Appendices

1 Siehe dazu R. V. Lapyrionok, Der Kampf um die !ex Sempronia agraria: Vom Zensus 125/124 v. Chr. bis zum Agrarprogramm des Gaius Gracchus, Bonn 2012, 53-66.

2 Es ist auch nicht klar, worum es bei der Lex viaria genau ging, die in einem der Briefe des M. Caelins Rufus an Cicero erwähnt wurde (Cic. Farn. 8,6. 5).

Religionsgeschichte 195

stellt S. die antiken Quellen (narrative sowie weitere epigraphische) zur gracchischen Agrarreform zusammen.

Die Probleme, die in diesem Buch untersucht werden, besitzen zweifellos hohe Relevanz für ein besseres Verständnis der Entwicklung Roms in der Gracchenzeit. Der Verfasser schlägt neue Lösungen zu manchen von ihnen vor, welche auch weiter diskutiert werden sollten. Es sei dabei angemerkt, dass der Titel des Buches nicht in vollem Maße dem Inhalt entspricht, weil der Verfasser dem ,afrikanischen' Teil des Gesetzes nur wenig Aufmerksamkeit schenkt. Nichtsdestoweniger ist das besproche­ne Bnch als ein wichtiger Beitrag zur Diskussion über die gracchische Ackergesetz­gebung anzuerkennen.

Saratow Roman V. Lapyrionok

Religionsgeschichte

!RENE POL!NSKAYA: A Local History of Greek Polytheism. Gods , People and the Land of Aigina, 800-400 BC. Leiden (Brill) 2013. Religions in the Graeco-Roman World: 178. xxviii , 690 S. 35 Abb. 8 Kt.€ 207,-.

Irene Polinskaya hat mit dieser, auf ihrer Doktorarbeit basierenden, umfangreichen Monographie die lohnende Aufgabe übernommen, Gottheiten und Kulte einer grie­chischen Polis über einen Zeitraum von 400 Jahren diachron zu erfassen. Ihre Wahl ist hierbei auf die Insel Ägina gefallen, die dank ihrer begünstigten geographischen Lage im Saronischen Golf zu überregionaler Bedeutung gelangte und in den Zeugnis­sen der griechischen Literatur insbesondere als mächtige, handelspolitische Gegen­spielerin zu Athen in Erscheinung tritt. 1 Die langjährige Beschäftigung der Autorin mit diesem Thema und die profunde Kenntnis der literarischen, epigraphischen und archäologischen Quellen haben zu einem informativen Gesamtwerk geführt, das von einem interdisziplinären Zugang geprägt ist. Allenfalls ist zu bemängeln, dass dieser Kenntnisreichtum mitunter - so im einleitenden Kapitel über die polytheistische Re­ligion der griechischen Antike (Part one) - dazu führt , dass der Leser von einer Fülle an Informationen nahezu erschlagen wird und ein durchgehender gedanklicher Faden nicht immer zu erkennen ist. In diesem ,theoretischen Block', in dem sich Ausführun­gen zu forschungsgeschicht lichen Entwicklungslinien, theoretischen Modellen und methodischen Herangehensweisen aneinanderreihen, wird u. a. auf Problemfelder verwiesen, die sich durch die lokalen Erscheinungsformen panhellenischer Gottheiten und das schwer zu beurteilende Verhältnis zwischen Mythos und Ritual ergeben.

Der Hauptteil des Buches gliedert sich in drei Abschnitte: (1) eine ausführliche Analyse der Wirkungssphäre und sozialen Funktion der auf Ägina .. belegten Gott­heiten und Heroen auf Basis aller zur Verfügung stehenden Quellen , sowie der Bezie­hungen dieser Gottheiten und Heroen untereinander (Part two), (2) eine diachrone Betrachtung der historischen Entwicklung des lokalen Kultgeschehens (Part three) und (3) eine Diskussion des geographischen Wirkungsbereichs der auf Ägina prakti-

1 Siehe dazu J. Weilhartner, ~ 1'~µ1'] i:oiJ Ilngmtwc;. Über das negative Bild der Insel Aigina und ihrer Einwohner in der attischen Geschichtsschreibung, in: G. Grabherr & B. Kainrath (Hrsgg.), Akten des 11. Österreichischen Archäologentages in Innsbruck, 23.-25. März 2006, Innsbruck 2008, 343- 351 mit weiterführender Literatur.