Sozialbroschuere

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Informationen zu Förderungen und Beihilfen SOZIAL Broschüre Für eine sozial gerechte Schule sozialbroschuere.indd 1 25.08.10 01:24

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Foerderungsratgeber fuer Schueler_innen

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Informationenzu Förderungen und Beihilfen

SOZIAL

Broschüre

Für eine sozial gerechte Schule

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// www.aks.at // [email protected] // 0

1 523 12 43 //

Herausgeberin und Redaktion:

Aktion Kritischer Schüler_innen

Amtshausgasse 4

1050 Wien2010/2011 Layout: Lucia Bischof, Franz Wilding

_Sprache schafft BewusstseinDiese Broschüre ist bewusst in geschlechtergerechter und -sensibler Sprache verfasst. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Weltbevölker-ung dar und werden doch in der Sprache beharrlich ignoriert. Sprache ist Teil der Gesellschaft, spiegelt diese wider und hat somit auch Ge-staltungsmacht. Aus diesem Grund verwenden die Autor_innen dieser Broschüre diese Schreibweise. Der Unterstrich soll weiters allen Men-schen, die sich nicht den herkömmlichen Geschlechtertypen zugehörig fühlen, Raum geben.

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{ }3 Vorwort

LiebeRSchülerInnenvertreterIn!

Noch immer hängen die Bildungschancen von Schüler_innen in Österreich von der sozialen und finanziellen Stellung der Eltern ab. Oft sind nicht Faktoren wie Interessen oder Talente ausschlaggebend für den Bildungsweg, sondern Herkunft, finanzieller Hintergrund, Geschlecht und vermeintliche Behinderungen. Diese sogenannte Soziale Selektion fördert Bildungseliten und Ungleichheiten im Bildungssystem.Auch die frühe Entscheidung zwischen AHS und Hauptschulen hängt in vielen Fällen von der finanziellen Situation der Eltern ab. Die frühzeitige Trennung des Bildungsweges AHS und HS stellt Schüler_innen vor eine Entscheidung, die oft zu Frustra-tion im Verlauf der (Aus)bildung führt.

Bildung ist ein Menschenrecht und sollte daher allen zugänglich und nicht von der sozialen Herkunft abhängig sein. Allerdings fallen in der Schule oft hohe Kosten an. Ob Schulreisen, Fahrt- oder Heimkosten: viele Familien stehen oft vor finanziellen Schwierigkeiten. Die vorhanden Förderungen und Beihilfen werden zwar manchmal von Lehrpersonen er-wähnt, allerdings ist es oft nicht möglich, sich anonym über die Beihilfen zu informieren und außerdem fehlt vielen Schüler_in-nen der Überblick über die Bandbreite an Möglichkeiten. Viele Förderungen und Beihilfen werden aufgrund der fehlenden Information bei weitem nicht ausgeschöpft, obwohl viele Schüler_innen Anspruch darauf hätten.

Wir – die Aktion kritischer Schüler_innen (aks) – setzten uns seit Jahren für eine sozial gerechte, angstfreie und de-mokratische Schule und Gesellschaft ein und stehen Schüler_innen bei Fragen und Problemen zur Seite. In dieser Bros-chüre möchten wir dich über bestehende Förderungsangebote für Schüler_innen und Lehrlinge informieren.

Falls du weitere Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei uns melden.

Viel Erfolg mit der Broschüre!

Alle haben ein Recht auf gute Bildung!

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{ }4Inhalt

Beihilfen AllgemeinArten von Beihilfen ----Anspruchsberechtigung ----Schulbeihilfen

Heim- bzw. FahrtkostenbeihilfeBesondere SchulbeihilfenSchüler_innenfreifahrt und SchulfahrtbeihilfenFamilienbeihileUnterstützung bei mehrtägigen

SchulveranstaltungenLänderspezifische FörderungenNiederösterreich ---Oberösterreich ---Tirol ---Burgenland ---Vorarlberg ---Kärnten ---Salzburg --- Steiermark ---Wien ---

KontakteAKS & Service

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{ }5Beihilfen

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>> Beihilfen AllgemeinSich im Dschungel der unterschiedlichen Beihilfen zu Recht zu finden, ist nicht immer einfach. Die erste Frage, die wir zu beantworten versuchen, ist, welche Arten von Beihilfen es eigentlich gibt.

Arten von Beihilfen

SchulbeihilfenDas sind grundsätzliche Beihilfen für sozial bedürftige Schüler_innen.

HeimbeihilfenDiese Beihilfe ist für Schüler_innen gedacht, die Schüler_innenheime bzw. Internate oder sonstige Wohngelegenheiten am Schulort nutzen (z.B. Untermiete).

FahrtkostenbeihilfenDas ist eine Beihilfe für Schüler_innen, die nicht bei den Eltern wohnen, weil der Weg zur Schule unzu-mutbar ist. Sie kann allerdings nur in Verbindung mit der Heimbeihilfe in Anspruch genommen werden.

Familien- bzw. KinderbeihilfeDie Familienbeihilfe ist eine staatliche Zahlung, die eigentlich an deine Eltern geht. Sie wird abhängig von der Anzahl an Kindern und deren Alter geleistet.

Freifahrt für Schüler_innenDie Freifahrt steht in Österreich allen Schüler_innen zu. Ein kleiner Teil ist allerdings Selbstbehalt.

Schulfahrtbei hilfenDiese Beihilfe bekommen Schüler_innen, die teilweise keine öffentliche Anbindung haben und Schüler_innen, die längere Anfahrtszeiten zu einem Pflichtpraktikum haben.

Länderspezifische BeihilfenZusätzlich zu den Bundesförderungen gibt es spezifische Beihilfen durch die einzelnen Bundesländer.

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{ }6Beihilfen

Wer hat Anspruch auf Beihilfen?

In die Schule zu gehen ist nicht billig. Für viele Eltern und Schüler_innen stellt der Schulbesuch eine er-hebliche finanzielle Belastung dar. Um aber dennoch allen den Schulbesuch zu ermöglichen, gibt es für Personen, die gewisse Vorraussetzungen erfüllen, entsprechende Förderungen. Die Beihilfen sollen die anspruchsberechtigten Schüler_innen und ihre Familien entlasten. Wer hat aber jetzt eigentlich Anspruch auf Beihilfen?

Erstens müssen die Schüler_innen, die einen Antrag stellen wollen, österreichische Staatsbürger_innen oder sogenannte gleichgestellte Ausländer_innen sein. Das sind zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge oder Bürger_innen aus dem EWR-Raum (also dem europäischen Wirtschaftsraum), die ihren Wohnsitz in Öster-reich haben.

Schüler_innen mit Migrationshintergrund, die nicht aus dem EWR-Raum kommen bzw. keine anerkannten Flüchtlinge sind, haben auch Anspruch auf Beihilfen. Allerdings nur wenn ihre Eltern mindestens fünf Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig waren und den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung hier haben. Das bedeutet, dass sie in Österreich leben und sich vorrangig an diesem Wohnsitz aufhalten.

Des weiteren sind Beihilfen oft an den Notendurchschnitt gebunden oder orientieren sich an der besuchten Schulstufe. Der erforderliche Notenschnitt ist allerdings nicht bei allen Förderungen der selbe.

Für die meisten Beihilfen müssen die Antragssteller_innen auch unter die Definition für soziale Bedürftigkeit fallen.Kriterien für soziale Bedürftigkeit und die Beihilfenhöhe sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße. Die Anforderungen variieren auch bei den unterschiedlichen Förderungen.

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>> Schulbeihilfe

Was ist die Schulbeihilfe?Die Schulbeihilfe ist eine nicht Anlass bezogene Förderung, deren Grundbetrag jährlich 1.130 € ausmacht. Dieser Betrag kann aber durch verschiedene Faktoren erhöht oder vermindert werden (siehe dazu auf den kommenden Seiten). Der Zweck der Schulbeihilfe ist die Unterstützung zur Deckung der Kosten, die durch den Schulbesuch anfallen (Schulbücher und -materialien, Exkursionen, etc.).

Wer hat Anspruch auf Schulbeihilfe?

Anspruchsberechtigt sind Schüler_innen, die...

- Österreichische Staatsbürger_innen oder gleichgestellte Ausländer_innen sind sowie Schüler_innen aus dem Ausland, deren Eltern mindestens fünf Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig waren.

- eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen.

- sozial bedürftig sind.

- die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben.

- im Zeugnis des Vorjahres keinen schlechteren Notendurchschnitt in den Pflichtfächern als 2,9 aufweisen.

- den Schulbesuch vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben.

Die Altersgrenze von 30 Jahren erhöht sich für Schüler_innen, die sich selbst erhalten, sobald sie sich länger als vier Jahre selbst erhalten haben. Ab dann verlängert sich der Anspruch auf die Förderung um ein weiteres Jahr für jedes Jahr, in dem du dich zur Gänze selbst erhalten hast.

Außerdem erhöht sich das Anspruchsalter, wenn du Kinder betreust und zwar um die Hälfte der Zeit, in der du das Kind erzogen hast.

Aber Achtung! Insgesamt kann sich das Anspruchsalter nur um fünf Jahre erhöhen.

Schulbeihilfen

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{ }8Schulbeihilfen

Wie stelle ich einen Antrag auf Schulbeihilfen?Die Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der polytechnischen Lehrgänge sowie der mittleren und höheren Schulen auf.

Unterlagen, die du benötigst, um einen Antrag zu stellen, sind:

- Schulbesuchsbestätigung (inkl. Bestätigung des Schulerfolgs und der Schulstufe).

- Kopie des Jahreszeugnisses.

- Einkommensnachweise der Eltern.

Wann muss ich den Antrag stellen?Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Wird der Antrag später eingereicht, wird die errechnete Beihilfe gekürzt.

In Schulen für Berufstätige muss für jedes Semester ein eigener Antrag ausgefüllt werden. Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31. Dezember und für das Sommersemester bis spätestens 31. Mai eingebracht werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?Um zu berechnen, ob jemand sozial bedürftig ist und somit Anspruch auf Schulbeihilfe hat, muss vorerst die zumutbare Unterhaltsleistung deiner Eltern ermittelt werden, d.h. wie viel Geld deine Eltern für dich pro Jahr ausgeben können.Bei der Ermittlung des Betrags der zumutbaren Unterhaltsleistung ist die Berechnungsgrundlage die Summe der Einkommen deiner Eltern und gegebenenfalls dein eigenes Einkommen und solltest du verheiratet oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft sein, das Einkommen deines_r Partner_in. Von diesem Betrag werden vor der Berechnung der Unterhaltsleistung verschiedene “Absetzbeträge“ ab-gezogen (abhängig davon, ob deine Eltern selbstständig sind oder nicht, beide erwerbstätig sind oder nur ein Elternteil, ob du selbst auch ein Gehalt beziehst, ob du Geschwister hast, etc.).

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Wie hoch sind die Absetzbeträge?

Die Absetzbeträge variieren nach Familiengröße, ob die erwerbstätigen Personen selbstständig oder un-selbstständig beschäftigt sind und wie viele Personen in der Familie erwerbstätig sind. Im Folgenden ein paar Beispiele:

- Bei einer Familie, in der nur ein Elternteil erwerbstätig und nicht selbstständig ist – 4.181 €.

- Bei einer Familie, in der beide Elternteile erwerbstätig und nicht selbstständig sind – jeweils 3.428 €.

- Wenn du selbst unselbstständig erwerbstätig bist – 1.631 €.

- Wenn du verheiratet bist bzw. in einer Eingetragenen Partner_innenschaft lebst und dein_e Partner_in nicht selbstständig erwerbstätig ist – 3.428 €.

- Wenn deine Mutter selbstständig ist und dein Vater nicht selbstständig beschäftigt ist – 0 € (Mutter) – 3.428 € (Vater).

Außerdem:

- für jede noch nicht schulpflichtige Person – 2.442 €.

- für jede schulpflichtige Person bis einschließlich zur 8. Schulstufe - 2.984 €;

- für jede Person nach Absolvierung der 8. Schulstufe - 3.970 €;

- für jede Person, die nach Absolvierung der 8. Schulstufe eine polytechnische, höhere oder mittlere Schule besucht und Anspruch auf Heimbeihilfe hat sowie für ordentliche Studierende - 4.966 €.

- für jedes erheblich beeinträchtigte Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 weitere - 2.008 €.

- Die Absetzbeträge vermindern sich um das 1.447 € übersteigende Einkommen dieser Person.

- Für den zweiten Elternteil ist jedenfalls ein Absetzbetrag in der Höhe von 3.970 € zu berücksichtigen. Leben deine Eltern nicht in einer Wohngemeinschaft und sind beide unterhaltspflichtig, so wird die Unter-haltsleistung jedes Elternteil getrennt berechnet.

Schulbeihilfen

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{ }10Schulbeihilfen

Voraussetzung für die Erhöhung

Hinweis: Bei Ansuchen um sowohl Schul- als auch Heimbeihilfe verdoppelt sich die Erhöhung.

Erhöhung um 649 Euro- Wenn du im Sinne des Finanzlastenausgleichsgesetzes (FLAG) als erheblich behindert giltst.

Erhöhung um 586 Euro- Wenn du dich vier Jahre vor der Antragstellung zur Gänze selbst erhalten hast (Präsenz- oder Zivildienst gelten als Zeiten des Selbsterhaltens).

- Wenn du studierst und eine Schule für Berufstätige besuchst und dich zur Gänze selbst erhältst oder einen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leistest.

- Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft lebst und weder bei den leibli-chen Eltern noch bei den Eltern deine_r Partner_in lebst.

Erhöhung um 202 Euro- Wenn du die Schulstufe mit einem ausgezeichneten Erfolg abgeschlossen hast.

Hinweis: Eine Erhöhung kann außerdem während des Schuljahres beantragt werden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: Tod, schwere Erkrankung oder Pensionierung eines Elternteils,

des_der Ehepartner_in oder des_der eingetragenen Partner_in und die damit verbundene Vermind-erung des Einkommens.

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Faktoren für die VerminderungDie Berechnung der Schulbeihilfe bezieht sich auf die zumutbare Unterhaltsleistung deiner Eltern, das heißt wie viel Geld deine Eltern für dich pro Jahr ausgeben können. Je höher die zumutbare Unterhaltsleistung, umso mehr verringert sich der Betrag der Schulbeihilfe.

Zumutbare Unterhaltsleistung: Verringerung der Beihilfe um:bis zu 6.269 € 0 %bis zu 7.523 € 10 %bis zu 9.195 € 15 %bis zu 10.867 € 20 %über 10.867 € 25 %

Leben deine Eltern getrennt, beträgt die zumutbare Unterhaltsleistung die Summe aus den getrennt ermit-telten zumutbaren Unterhaltsleistungen beider Elternteile.

Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft, trägt das Einkommen deines_deiner Partner_in ebenso zur Verringerung des Betrages der Schulbeihilfe bei.

Der Betrag der Schulbeihilfe verringert sich außerdem um den Betrag, um den die halbe Bemessungsgrun-dlage deines eigenen Einkommens (d.h. dein Einkommen abzüglich der Absetzbeträge) den Betrag von 2.090 € übersteigt.

Beispiel: Die Bemessungsgrundlage ist 4.550 € und übersteigt somit um 2.460 € den Betrag von 2.090 €. Die Hälfte der 2.460 € sind 1.230 €. Die Schulbeihilfe reduziert sich also um 1.230 €. Der Betrag der Schulbeihilfe reduziert sich, wenn du weniger als 10 Monate Unterricht hast – hierbei wird die Heimbeihilfe im Verhältnis zu den unterrichteten Monaten ausgezahlt. Monate, in denen weniger als die Hälfte unterrichtet wird, werden nicht gewertet. Wird das Schuljahr auf Grund einer Prüfung verkürzt (zum Beispiel durch die Matura) oder durch eine Ferialpraxis bzw. eine verbindliche Übung (mit Betreuung durch Lehrer_innen) gilt das Unterrichtsjahr nicht als gekürzt.

Schulbeihilfen

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Vate:13.900 €- 3.428 € 10.472 €

Gesamteinkommen der Eltern:> abzüglich 2. Elternteil

> abzüglich Kleinkind> abzüglich eine Hochschule besuchende Schwester

> Bemessungsgrundlage> zumutbare Unterhaltsleistung

> Hälfte der zumutbaren Unterhaltsleistung

Grundbetrag für Schulbeihilfe> abzüglich der Hälfte der zumutbaren Unterhaltsleistung

Schulbeihilfe gerundet

Mutter16.200 €- 3.42812.772 €

23.244 €- 3.970 €- 2.442 €- 4.966 €11.866 €960,35 €480,18 €

1.130 €- 480,18

650 €

{ }12Schulbeihilfen

Beispiel zur Berechnung der Schulbeihilfe:

Beide Eltern beziehen ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Die Daten stammen aus einem Einkommenssteuerbescheid.

! Hinweis: Die Berechnung der Schulbeihilfe kann durch viele Faktoren verändert werden. Wenn zum Beispiel die Daten über das Einkommen der Eltern aus einem Lohnzettel stammen und nicht aus dem Einkommenssteuerbescheid, verläuft die Rechnung anders. Hol dir einfach ein Informa-tionsblatt über die Schulbeihilfe in der Direktion deiner Schule ab, wenn du Genaueres über die

Errechnung der Beihilfe wissen willst.

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Mutter16.200  €-­  3.42812.772  €

23.244  €-­  3.970  €-­  2.442  €-­  4.966  €11.866  €960,35  €480,18  €

1.130  €-­  480,18

650 €

Fahrtkosten -­ &Heimbeihilfe

>> Heimbeihilfe

Wer ist anspruchsberechtigt?

Schüler_innen,  die  ....-­  außerhalb  des  Wohnortes  der  Eltern  wohnen  (bei  Halbwaisen  gilt  der  Wohnort  des  verbliebenen  Eltern-­teiles,  bei  eigenberechtigten  Schüler_innen  gilt  der  eigene  gewöhnliche  Wohnort),  da  der  Weg  zur  Schule  unzumutbar   ist  und  die  Aufnahme   in  eine  gleichartige  Schule  mit  zumutbarem  Weg  nicht  möglich  wäre.  Das  heißt  im  Klartext,  dass  du  in  einem  Internat,  in  einem  Heim,  in  einer  eigenen  Wohnung  oder  z.B.  bei  Verwandten  in  der  Nähe  deiner  Schule  wohnst,  weil  der  Schulweg  vom  Wohnort  deiner  Eltern  aus  nicht  zu  bewältigen  wäre.  

-­  Österreichische  Staatsbürger_innen,  gleichgestellte  Ausländer_innen  (EWR  Bürger_innen)  oder  Konven-­-­

-­  eine  polytechnische,  mittlere  oder  höhere  Schule  ab  der  9.  Schulstufe  besuchen.

besteht,  dort  zu  wohnen.

Hinweis: Die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schüler_innen, die Heimbeihilfe beziehen und beträgt 105€.

Wie hoch sind Fahrtkosten-­ und Heimbeihilfe?

Schüler_innen  ausbezahlt,  die  die  Heimbeihilfe  erhalten.  Die  beiden  Beihilfen  werden  meist  gemeinsam  beantragt  und  ausbezahlt.

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{ }Fahrtkosten -­ &Heimbeihilfe

Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkosten-­ & Heimbeihilfe?Wie hoch sind Fahrtkosten-­ und Heimbeihilfe?

mittleren  und  höheren  Schulen  auf.

Benötigte  Unterlagen:

-­  Im  Antrag  muss  außerdem  eine  Bestätigung  des  Schulbesuches,  des  Schulerfolges,  der  Schulstufe  und  

-­  Minderjährige  Schüler_innen  müssen  den  Antrag  durch  die  Eltern  einbringen  lassen.

Benötigte  Unterlagen  bei  nicht  selbstständiger  Beschäftigung  deiner  ElternKal-­

enderjahr).

Benötigte  Unterlagen    bei  selbstständiger  Beschäftigung  deiner  Eltern:

-­reibung  der  Sozialversicherungsanstalt  der  Bauern_Bäurinnen)    und  bei  Veranlagung  der  zuletzt  erhaltene  

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{ }Fahrtkosten -­ &Heimbeihilfe

Wann muss ich den Antrag stellen?

Die  Antragsfrist  endet  am  31.  Dezember  des  betreffenden  Schuljahres.  Wird  der  Antrag  später  eingereicht,  tritt  eine  Kürzung  der  Beihilfe  ein.  Wird  der  Antrag  unvollständig  eingebracht  und  auf  Aufforderung  bis  zum  

In  Schulen  für  Berufstätige  muss  für  jedes  Semester  ein  eigener  Antrag  ausgefüllt  werden  (ein  Semester  entspricht  hier  einer  Schulstufe).  Die  Anträge  müssen  für  das  Wintersemester  bis  spätestens  31.  Dezember  und  für  das  Sommersemester  bis  spätestens  31.  Mai  eingebracht  werden.

Erhöhung und Verminderung des Betrages der Heimbeihilfe:

die  selben  wie  für  die  Schulbeihilfe.  Ebenso  die  Vorraussetzungen  für  die  Erhöhung  und  Verminderung  der  Heimbeihilfe.  Siehe  Seite  8  bis  12.

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>> Besondere Schulbeihilfe

Wer ist anspruchsberechtigt?Die  besondere  Schulbeihilfe  erhalten  berufstätige  Schüler_innen,  die  sich  auf  die  Abschlussprüfung  (z.B.  die  Matura)  vorbereiten.  Die  Beihilfe  wird  während  der  sechs  Monate  vor  der  abschließenden  Prüfung  aus-­bezahlt,  wenn  die  Schüler_innen:-­  eine  höhere  Schule  für  Berufstätige  besuchen.

-­  sich  zur  Vorbereitung  auf  die  abschließende  Prüfung  (Vor-­  oder  Hauptprüfung)  unbezahlten  Urlaub  ne-­

Wie hoch ist die besondere Schulbeihilfe?

maximal  6  Monate  gewährt  werden.

Voraussetzung  für  die  Erhöhung:

beziehen,  erhöht  sich  die  besondere  Schulbeihilfe  um  monatlich  335  €  sowie  für  jedes  unterhaltsberechtigte  Kind  um  weitere  127  €  monatlich.

Wie stelle ich den Antrag auf besondere Schulbeihilfe?Die  besondere  Schulbeihilfe  wird  bei  der  zuständigen  Schulbeihilfenstelle  beantragt.  Antragsformulare  und  

-­  Informiere  dich  über  den  Termin  für  die  abschließende  Reifeprüfung  (Vor-­  oder  Hauptprüfung).

-­  Bestimme  den  gewünschten  Zeitraum  der  Inanspruchnahme  der  besonderen  Schulbeihilfe.

-­  Klare  Art  und  Weise  der  Karenzierung  bzw.  der  Beendigung  des  Dienstverhältnisses.

-­  Stelle  den  Antrag  auf  besondere  Schulbeihilfe  zeitgerecht  vor  der  abschließenden  Prüfung.

BesondereSchulbeihilfe

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Page 17: Sozialbroschuere

{ }

>> Schüler_innenfreifahrt

Schüler_innenfreifahrt

-­  deine  Eltern  oder  Erziehungsberechtigten  müssen  für  dich  Familienbeihilfe  beziehen.

-­  dein  Wohnsitz  muss  in  Österreich  sein.

Hinweis: Bei Schüler_innen mit Beeinträchtigungen kann die Schüler_innenfreifahrt auch bei einem kürzeren Schulweg in Anspruch genommen werden. Für die Nutzung der Schüler_innenfrei-­fahrt musst du (bzw. deine Eltern oder Erziehungsberechtigten) einen Pauschalbetrag von 19,60 €

bezahlen.

>> Schulfahrtbeihilfe-­

Wie hoch ist die Schulfahrtbeihilfe?

bis  39,4  €  pro  Monat.

die  Schulfahrtbeihilfe  je  nach  Entfernung  zwischen  der  Wohnung  im  Hauptwohnort  und  dem  Zweitwohnsitz  

Schüler_innen-­freifahrt

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Page 18: Sozialbroschuere

{ }Schulfahrtbei-­hilfe

Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika

Schulfahrtbeihilfe  ebenfalls  beantragt  werden.

-­  eine  berufsbildende  Schule  besuchen.

Wie wird der Antrag gestellt?

beantragst,  beim  Finanzamt  deines  Hauptwohnsitzes  eingebracht  werden.  Das  heißt  im  Klartext:  Wenn  du  -­

zamt  eingelangen.

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Page 19: Sozialbroschuere

{ }

>> Familienbeihilfe-­

Ausnahmefällen  ein  Recht  darauf,  die  Familienbeihilfe  selbst  zu  beziehen.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Schüler_innen,  die  minderjährig  sind,  erhalten  ohne  weitere  Vorraussetzungen  bis  zur  Vollendung  des  18.  

beziehen.

Familienbeihilfe

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Page 20: Sozialbroschuere

{ }

>> Finanzielle Unterstützung für die Teil-­nahme an mehrtägigen Schulveranstal-­tungen

werden.

betragen,  höchstens  aber  so  viel,  wie  von  der  Schule  für  die  betreffende  Veranstaltung  als  Kostenbeitrag  festgesetzt  wurde.

Wer hat Anspruch auf diese Beihilfe?

-­  du  die  österreichische  Staatsbürger_innenschaft  besitzt  

-­  du  eine  AHS,  BMHS  oder  Fachschule  besuchst.

-­  du  sozial  bedürftig  bist.

Familiengröße  bestimmt.  Siehe  dazu  mehr  auf  Seite  8  (Berechnung  der  Schulbeihilfe).

Mehrtägige Schulver-­

anstaltungen

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Page 21: Sozialbroschuere

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{ }Mehrtägige Schulver-­

anstaltungen

Wie stelle ich einen Antrag?Die  Anträge  müssen  vor  Beginn  der  Schulveranstaltung  (spätestens  jedoch  bis  zum  31.  März  des  laufenden  Schuljahres)  abgegeben  werden.

Das  ist  zu  tun:

-­  Den  ausgefüllten  Antrag  sowie  die  notwendigen  zusätzlichen  Unterlagen  musst  du  bei  der  für  dich  zustän-­digen  Stelle  (siehe  unten)  abgeben.

Hinweis: Wenn du noch nicht volljährig bist, muss der Antrag von deinen Eltern bzw. Erziehungs-­berechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

Diese  Unterlagen  benötigst  du:

Bei  unselbstständiger  Beschäftigung  deiner  Eltern  oder  Erziehungsberechtigten:Kalenderjahr).

Bei  selbstständiger  Beschäftigung  deiner  Eltern  oder  Erziehungsberechtigten:

An  diese  Stelle  musst  du  dich  wenden:-­   Für   Schüler_innen   von   allgemeinbildenden   höheren   Schulen,   berufsbildenden   mittleren   und   höheren  

Der Landesschulrat (in Wien: der Stadtschulrat für Wien).

Baden   sowie   höheren   Bundes-­   und   Versuchslehranstalten):   Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

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Page 22: Sozialbroschuere

{ }Niederösterreich

>> Niederösterreich

Schüler_innenbeihilfe durch das Land Niederösterreich

Anspruchsberechtigt  sind...-­  Schüler_innen  der  1.  bis  5.  Klasse  einer  allgemein  bildenden  höheren  Schule  (AHS)  und  Schüler_innen  

-­  Schüler_innen  einer  mittleren  oder  höheren  Schule  ab  der  10.  Schulstufe.

-­   österreichische   Staatsbürger_innen   und   EU-­Bürger_innen   mit   Hauptwohnsitz   in   Niederösterreich   oder  

-­  Schüler_innen,  die  sozial  bedürftig  sind.

Wie wird der Antrag gestellt?

Die  Formulare  für  die  Antragsstellung  liegen  in  der  Schule  auf.  Bis  Ende  des  Kalenderjahres,  also  am  31.  

Schulen  eingebracht  werden.

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Page 23: Sozialbroschuere

{ }

>> Oberösterreich

Schulbeginnhilfe

liegen  und  ihren  Hauptwohnsitz  in  Oberösterreich  haben.

Schulveranstaltungshilfe

Oberösterreich.

Was  sind  die  Vorraussetzungen?-­  Anspruchsberechtigt  sind  Familien  mit  mindestens  zwei  Kindern.

die  in  Summe  mindesten  8  Tage  dauern.

-­  Der  Hauptwohnsitz  der  Antragsteller_innen  muss  in  Oberösterreich  sein.

Wie wird der Antrag gestellt?

Oberösterreich

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Page 24: Sozialbroschuere

{ }Oberösterreich

Sprachprojektwochen-­Förderung

werden.

Voraussetzung   ist,   dass   mindestens   zehn   Schüler_innen   pro   Klasse   an   dieser   Schulveranstaltung   bzw.  schulbezogenen  Veranstaltung  teilnehmen  und  diese  mindestens  fünf  Tage  dauert.  

Wie  hoch  ist  die  Förderung?

Schulskikurs/ Oberösterreichische Wintersportwoche

Was sind die Vorraussetzungen?Voraussetzung   ist,   dass   im   Rahmen   einer   mehrtätigen   Wintersportwoche   (mindestens   vier   aufeinander  

Wie wird der Antrag gestellt?

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Page 25: Sozialbroschuere

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{ }

>> Tirol

Stipendien vom Land Tirol

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geschlossen  sein.

erfüllst,  aber  sozial  bedürftig  bist.

Hinweis: Wenn du die Kriterien für Schulbeihilfen des Bundes erfüllst, kannst du nur in beson-­deren Härtefällen auch ein Stipendium des Landes Tirol bzw. der Landesgedächtnisstiftung

erhalten.

Tirol

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Wer ist anspruchsberechtigt?

-­  Schüler_innen,  die  Österreichische  Staatsbürger_innen,  gleichgestellte  Ausländer_innen  (EWR  Bürger_

-­  positiver  Schulerfolg  im  vergangenen  Schuljahr.

(z.B.  für  die  Ablegung  einer  Berufsreifeprüfung  oder  Studienberechtigungsprüfung)  und  für  schulische  Aus-­bildungen  bereitgestellt  werden,  die  an  Schulen  absolviert  werden,  die  speziell  für  Berufstätige  eingerichtet  wurden.

Wie stelle ich den Antrag?

Wann muss ich den Antrag einreichen?

Der  Antrag  muss  bis  spätestens  15.  November  des  Schuljahres  eingebracht  werden.  

Hinweis: Bei besonderen Härtefällen können Anträge auch unter dem Jahr eingebracht werden.

Tirol

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{ }Tirol

Fahrtkostenzuschüsse für Internatsschüler_innen

erstattet  werden.

Wer  ist  anspruchsberechtigt?

-­  du  besuchst  eine  Hauptschule  oder  die  Unterstufe  einer  höheren  Schule  und  musst  auf  Grund  der  Beruf-­

 -­  oder  eine  höhere  Schulstufe  einer  höheren  oder  mittleren  Schule.  

Folgende  Umstände  werden  nicht  gefördert:-­  du  absolvierst  eine  schulische  Ausbildungsmaßnahme  im  Ausland.

-­  du  besuchst  eine  Schule,  die  speziell  für  Berufstätige  eingerichtet  wurde.

-­  du  besuchst  einen  Vorbereitungslehrgang.

Wie hoch ist die Förderung?

werden,  diese  dürfen  pro  Schuljahr  nicht  weniger  als  100  €  oder  mehr  als  800  €  betragen.

-­regierung  einzubringen.

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{ }Tirol

Förderung für Schüler_innen zur Teilnahme an Schulverans-­taltungenWas sind die Vorraussetzungen?

Wie hoch ist die Förderung?

Wie stelle ich den Antrag?

SchulstarthilfeWer ist anspruchsberechtigt?

beziehen.

Wie hoch ist die SchulstarthilfeDie  Schulstarthilfe  beträgt  145,35  €.  Der  Betrag  wird  einmal  jährlich  im  Herbst  überwiesen.

Wie stelle ich den Antrag?Der  Antrag  muss  beim  Magistrat  deines  Hauptwohnsitzes  eingereicht  werden.  Der  Antrag  muss  bis  spä-­testens  30.  September  des  betreffenden  Schuljahrs  eingereicht  werden.

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{ }Burgenland

>> BurgenlandSchulstartgeldWer ist anspruchsberechtigt?-­  Schüler_innen,  die  ihren  Hauptwohnsitz  im  Burgenland  haben.

Wie hoch ist die Beihilfe?Eine  einmalige  Zahlung  von  100  €.

Wie stelle ich den Antrag?-­

Schulstartgeld

-­gen.  Für  jedes  weitere  Kind  erhöht  sich  die  Grenze  um  10  %.  Zumindest  ein  Elternteil  muss  im  Burgendland  

-­lung  gewährt.

Lehrbeihilfe

240  €  ausbezahlt.

SchulbeihilfeAnspruch  haben  Schüler_innen  weiterführender  Schulen  ab  der  9.  Schulstufe.  Die  Schulbeihilfe  beträgt  

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Page 30: Sozialbroschuere

{ }Vorarlberg

>> Vorarlberg

Anspruch  auf  die  Beihilfe  haben  sozial  bedürftige  Schüler_innen.

Wie stelle ich den Antrag?

Wie hoch ist die Förderung für Schulveranstaltungen?

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{ }Kärnten

>> Kärnten

Jugendstartgeld

Was wird gefördert?

-­  Weiters  werden  Kosten  einer  Fahrschule  für  den  Erwerb  des  Führer_innenscheins  der  Klasse  B  teilweise  

Wer ist anspruchsberechtigt?-­  Schüler_innen,  die  Österreichische  Staatsbürger_innen  oder  Bürger_innen  der  EU  sind.

Wie stelle ich den Antrag?Der  Antrag  steht  im  Internet  unter  www.jugendstartgeld.at  zum  Download  zur  Verfügung  und  muss  ausge-­füllt  bis  spätestens  31.03.2011  eingereicht  werden.  

Wie hoch ist die Förderung?

werden.

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{ }Salzburg

>> SalzburgInternatsstipendien an Schüler_innen von Gesundheits-­ und

Wer ist anspruchsberechtigt?-­  Schüler_innen,  die  Österreichische  Staatsbürger_innen  oder  Bürger_innen  der  EU  sind.

-­  Notendurchschnitt  2,5.

-­  Besuch  eines  4-­wöchigen  Ausbildungslehrgangs.

-­  Kosten  für  Internat  bzw.  Privatwohnung  müssen  von  dir  selbst  bezahlt  werden.

zählt  das  deiner  Eltern.

Wie hoch ist das Stipendium?

100  €  ausbezahlt  werden.

Wie stelle ich einen Antrag?Folgende  Beilagen  werden  benötigt:

-­ber_innen.

und  von  Geschwistern.  

-­  Nachweis  über  jährliche  Unterhaltsleistungen  an  den_die  Bewerber_in  bzw.  Geschwister.

-­  Zahlungsnachweis  über  die  Unterbringung  in  einem  Internat  oder  Privatplatz.

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{ }Salzburg

Stipendien für Internats-­ bzw. Heimkosten

Wer hat Anspruch?

-­  Schüler_innen  einer  Hauptschule  oder  einer  AHS-­Unterstufe.

-­  Schüler_innen,  die  im  Bundesland  Salzburg  zur  Schule  gehen.

-­  Notendurchschnitt  2,5.

-­  Schüler_innen,  die  in  einem  Internat  oder  Heim  untergebracht  sind.

Wie stelle ich einen Antrag?

Wann muss ich den Antrag stellen?

Hinweis: Man kann auch vorausschauend für das nächste Jahr einen Antrag einbringen.

Wie hoch ist das Stipendium?

500  €,  bei  einem  ausgezeichneten  Erfolg  erhältst  du  zusätzlich  100  €.  

Hinweis: Das Familiennettoeinkommen darf die Grenze von 12.000 € pro Jahr nichtüberschreiten.

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{ }Steiermark

>> Steiermark

Schul-­ & Heimbeihilfe

Wer ist anspruchberechtigt?

-­  Schüler_innen  einer  Haupt-­  oder  höheren  Schule  (5.-­9.  Schulstufe).

-­  Unterbringung  in  Internaten  oder  Heimen.

sozialen  Härtefällen  sind  möglich.

ist,  werden  3.500  €  abgezogen.

Wie hoch ist die Förderung?

Wie stelle ich einen Antrag?

Wann muss ich den Antrag stellen?

Bis  zum  15.  November  des  Kalenderjahres,  in  dem  das  Schuljahr  beginnt.

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{ }Wien

>> Wien

Einmalige Schul-­ und Studienbeihilfen

Wer ist anspruchsberechtigt?-­  Österreichische  Staatsbürger_innen.

-­  ordentlicher  Wohnsitz  und  Schul-­  bzw.  Studienort  in  Wien.

Wie stelle ich einen Antrag?Benötigte  Unterlagen:

-­  Abweisungsbescheid  der  staatlichen  Schul-­  beziehungsweise  Studienbeihilfenbehörde.

-­ates  der  Österreichischen  Hochschüler_innenschaft).

-­  Staatsbürger_innenschaftsnachweis.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vorsprache  oder  Anruf  ist  empfehlenswert.

Hinweis: Ein persönlich gehaltener Antrag, der auf die besonderen sozialen Umstände hinweist, wird empfohlen.

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{ }Kontakte

>> KontakteBundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Schulbeihilfenstelle)Minoritenplatz  5,  1014  Wien

Landesschulrat für Oberösterreich (Ab-­teilung Schulbeihilfen A3a)

Tel:  0732/7071-­2211,  www.lsr-­ooe.gv.at

Landesschulrat für Niederösterreich,(Schülerbeihilfenreferat 3C4)Rennbahnstraße  29,  3109  St.  PöltenTel:  02742/280  1231,  www.lsr-­noe.gv.at

Amt der NÖ Landesregierung, (Abt. Land-­wirtschaftliche Bildung)Frauentorgasse  72  -­  74,  3430  TullnTel:  02272/9005  -­  166  38  

Stadtschulrat für Wien, (Referat für Schül-­er_innenbeihilfen)Wipplingerstraße  28,  1010  Wien

www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/

Landesschulrat für das Burgenland, (Re-­ferat für Schüler_innenbeihilfen)Kernausteig  3,  7000  Eisenstadt

gv.at

Landesschulrat für Kärnten, (Referat für Schüler_innenbeihilfen)

Silvia  Kampl  (Familiennamen  O-­Z),  Tel:0463/5812-­

Landesschulrat für Steiermark, (Abteilung Schüler_innenbeihilfe)Körblergasse  23,  8011  GrazGertrude  Mayr,  Tel:  0316/345  -­  136

Landesschulrat für Salzburg, (Referat für Schul-­ & Heimbeihilfen)Mozartplatz  10,  5010  SalzburgTel:   0662/8083-­3025,   www.landesschulrat.salz-­burg.at

Landesschulrat für VorarlbergBahnhofstraße  12,  6900  BregenzSigrid  HeideggerTel:  05574  4960  642

www.lsr-­vbg.gv.at/page/

Landesschulrat für TirolSchulbeihilfenstelle

www.lsr-­t.gv.at

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Page 37: Sozialbroschuere

{ }AKS & Service

>> Aktion kritischer Schüler_innen

eine   Organisation,   die   sich   für   die   Interessen   von  Schüler_innen   einsetzt   und   sowohl   bildungs-­,   als  

Schule  und  Gesellschaft.  Wir  verstehen  uns  als  Or-­ganisation  von  und  für  junge  Menschen,  an  der  sich  

-­tionen  organisieren.  

für  unsere  bundesweite  Zeitung  “Syntax”  schreiben  

vorbeischauen?   Dann   informiere   dich   auf   unserer  

Solltest  du  noch  Fragen  zur  Sozialbroschüre  oder  zu  verschiedenen  Beihilfen  und  Förderungen  

uns  melden.

Alle Formulare, die du für Anträge auf ver-­schiedene Beihilfen (Schulbeihilfe, Heim-­ und Fahrtkostenbeihilfe, Schulfahrtbeihilfe, etc.)

Homepage.

Ich  bin  Schüler_in  

SGA-­Mitglied  Schulsprecher_in  

An  die

Amtshausgasse  41050  Wien

VornameNachnameAdresse

TelefonMobilEmailSchuleKlasseGeb.

Datum

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Page 38: Sozialbroschuere

{ }Infos  zum  Thema  FeminismusInfos  zu  AntirassismusInfos  zu  Globalisierung

Infos  zum  Thema  Homophobie

Die  “Schüler_innenzeitungs”-­BroschüreDie  “Frauen”-­BroschüreDie  “Antirassismus”-­Broschüre  Die  “123  Fragen  an  das  Schulunterrichtsgesetz”Die  “Get  Active”-­BroschüreDas  AKS  Grundsatzprogramm

Den  “Cross  the  Borders”-­  Pulli

Ein  gratis  Abo  eurer  Zeitung  “Syntax”

An  einem  AKS-­Seminar  teilnehmen

Passend  zu  den  jeweiligen  Kampagnengibt’s  auch  Pullover  und  T-­Shirts  -­  denAntirassismus-­Kaputzenpulli  gibt’s  um15  Euvro,  die  T-­Shirts  um  jeweilszehn.  Die  Planentasche  mit  der  Aufschrift  

Euro  erhältlich.

FRAUENINITIATIVE  -­FRAUEN.AKS.AT

In  der  Frauenbroschüre  haben  wir  zentrale  Informationen  rund  um  Sex,  Frausein,  Verhütung,  

dich  für  das  Thema  speziell  interessierst,  melde  dich  einfach  bei  uns.

AKS-­Stuff

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Page 40: Sozialbroschuere

Schulrechtsnotruf:0699 / 11 40 82 00

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