Analyzing Free-Improvised Music: Four Improvisations by Trombonist Ben Gerstein
Sozialbroschuere
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aktion-kritischer-schuelerinnen -
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Transcript of Sozialbroschuere
Informationenzu Förderungen und Beihilfen
SOZIAL
Broschüre
Für eine sozial gerechte Schule
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// www.aks.at // [email protected] // 0
1 523 12 43 //
Herausgeberin und Redaktion:
Aktion Kritischer Schüler_innen
Amtshausgasse 4
1050 Wien2010/2011 Layout: Lucia Bischof, Franz Wilding
_Sprache schafft BewusstseinDiese Broschüre ist bewusst in geschlechtergerechter und -sensibler Sprache verfasst. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Weltbevölker-ung dar und werden doch in der Sprache beharrlich ignoriert. Sprache ist Teil der Gesellschaft, spiegelt diese wider und hat somit auch Ge-staltungsmacht. Aus diesem Grund verwenden die Autor_innen dieser Broschüre diese Schreibweise. Der Unterstrich soll weiters allen Men-schen, die sich nicht den herkömmlichen Geschlechtertypen zugehörig fühlen, Raum geben.
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{ }3 Vorwort
LiebeRSchülerInnenvertreterIn!
Noch immer hängen die Bildungschancen von Schüler_innen in Österreich von der sozialen und finanziellen Stellung der Eltern ab. Oft sind nicht Faktoren wie Interessen oder Talente ausschlaggebend für den Bildungsweg, sondern Herkunft, finanzieller Hintergrund, Geschlecht und vermeintliche Behinderungen. Diese sogenannte Soziale Selektion fördert Bildungseliten und Ungleichheiten im Bildungssystem.Auch die frühe Entscheidung zwischen AHS und Hauptschulen hängt in vielen Fällen von der finanziellen Situation der Eltern ab. Die frühzeitige Trennung des Bildungsweges AHS und HS stellt Schüler_innen vor eine Entscheidung, die oft zu Frustra-tion im Verlauf der (Aus)bildung führt.
Bildung ist ein Menschenrecht und sollte daher allen zugänglich und nicht von der sozialen Herkunft abhängig sein. Allerdings fallen in der Schule oft hohe Kosten an. Ob Schulreisen, Fahrt- oder Heimkosten: viele Familien stehen oft vor finanziellen Schwierigkeiten. Die vorhanden Förderungen und Beihilfen werden zwar manchmal von Lehrpersonen er-wähnt, allerdings ist es oft nicht möglich, sich anonym über die Beihilfen zu informieren und außerdem fehlt vielen Schüler_in-nen der Überblick über die Bandbreite an Möglichkeiten. Viele Förderungen und Beihilfen werden aufgrund der fehlenden Information bei weitem nicht ausgeschöpft, obwohl viele Schüler_innen Anspruch darauf hätten.
Wir – die Aktion kritischer Schüler_innen (aks) – setzten uns seit Jahren für eine sozial gerechte, angstfreie und de-mokratische Schule und Gesellschaft ein und stehen Schüler_innen bei Fragen und Problemen zur Seite. In dieser Bros-chüre möchten wir dich über bestehende Förderungsangebote für Schüler_innen und Lehrlinge informieren.
Falls du weitere Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei uns melden.
Viel Erfolg mit der Broschüre!
Alle haben ein Recht auf gute Bildung!
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{ }4Inhalt
Beihilfen AllgemeinArten von Beihilfen ----Anspruchsberechtigung ----Schulbeihilfen
Heim- bzw. FahrtkostenbeihilfeBesondere SchulbeihilfenSchüler_innenfreifahrt und SchulfahrtbeihilfenFamilienbeihileUnterstützung bei mehrtägigen
SchulveranstaltungenLänderspezifische FörderungenNiederösterreich ---Oberösterreich ---Tirol ---Burgenland ---Vorarlberg ---Kärnten ---Salzburg --- Steiermark ---Wien ---
KontakteAKS & Service
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was? wo?
Inha
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{ }5Beihilfen
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>> Beihilfen AllgemeinSich im Dschungel der unterschiedlichen Beihilfen zu Recht zu finden, ist nicht immer einfach. Die erste Frage, die wir zu beantworten versuchen, ist, welche Arten von Beihilfen es eigentlich gibt.
Arten von Beihilfen
SchulbeihilfenDas sind grundsätzliche Beihilfen für sozial bedürftige Schüler_innen.
HeimbeihilfenDiese Beihilfe ist für Schüler_innen gedacht, die Schüler_innenheime bzw. Internate oder sonstige Wohngelegenheiten am Schulort nutzen (z.B. Untermiete).
FahrtkostenbeihilfenDas ist eine Beihilfe für Schüler_innen, die nicht bei den Eltern wohnen, weil der Weg zur Schule unzu-mutbar ist. Sie kann allerdings nur in Verbindung mit der Heimbeihilfe in Anspruch genommen werden.
Familien- bzw. KinderbeihilfeDie Familienbeihilfe ist eine staatliche Zahlung, die eigentlich an deine Eltern geht. Sie wird abhängig von der Anzahl an Kindern und deren Alter geleistet.
Freifahrt für Schüler_innenDie Freifahrt steht in Österreich allen Schüler_innen zu. Ein kleiner Teil ist allerdings Selbstbehalt.
Schulfahrtbei hilfenDiese Beihilfe bekommen Schüler_innen, die teilweise keine öffentliche Anbindung haben und Schüler_innen, die längere Anfahrtszeiten zu einem Pflichtpraktikum haben.
Länderspezifische BeihilfenZusätzlich zu den Bundesförderungen gibt es spezifische Beihilfen durch die einzelnen Bundesländer.
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{ }6Beihilfen
Wer hat Anspruch auf Beihilfen?
In die Schule zu gehen ist nicht billig. Für viele Eltern und Schüler_innen stellt der Schulbesuch eine er-hebliche finanzielle Belastung dar. Um aber dennoch allen den Schulbesuch zu ermöglichen, gibt es für Personen, die gewisse Vorraussetzungen erfüllen, entsprechende Förderungen. Die Beihilfen sollen die anspruchsberechtigten Schüler_innen und ihre Familien entlasten. Wer hat aber jetzt eigentlich Anspruch auf Beihilfen?
Erstens müssen die Schüler_innen, die einen Antrag stellen wollen, österreichische Staatsbürger_innen oder sogenannte gleichgestellte Ausländer_innen sein. Das sind zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge oder Bürger_innen aus dem EWR-Raum (also dem europäischen Wirtschaftsraum), die ihren Wohnsitz in Öster-reich haben.
Schüler_innen mit Migrationshintergrund, die nicht aus dem EWR-Raum kommen bzw. keine anerkannten Flüchtlinge sind, haben auch Anspruch auf Beihilfen. Allerdings nur wenn ihre Eltern mindestens fünf Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig waren und den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung hier haben. Das bedeutet, dass sie in Österreich leben und sich vorrangig an diesem Wohnsitz aufhalten.
Des weiteren sind Beihilfen oft an den Notendurchschnitt gebunden oder orientieren sich an der besuchten Schulstufe. Der erforderliche Notenschnitt ist allerdings nicht bei allen Förderungen der selbe.
Für die meisten Beihilfen müssen die Antragssteller_innen auch unter die Definition für soziale Bedürftigkeit fallen.Kriterien für soziale Bedürftigkeit und die Beihilfenhöhe sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße. Die Anforderungen variieren auch bei den unterschiedlichen Förderungen.
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{ }7
>> Schulbeihilfe
Was ist die Schulbeihilfe?Die Schulbeihilfe ist eine nicht Anlass bezogene Förderung, deren Grundbetrag jährlich 1.130 € ausmacht. Dieser Betrag kann aber durch verschiedene Faktoren erhöht oder vermindert werden (siehe dazu auf den kommenden Seiten). Der Zweck der Schulbeihilfe ist die Unterstützung zur Deckung der Kosten, die durch den Schulbesuch anfallen (Schulbücher und -materialien, Exkursionen, etc.).
Wer hat Anspruch auf Schulbeihilfe?
Anspruchsberechtigt sind Schüler_innen, die...
- Österreichische Staatsbürger_innen oder gleichgestellte Ausländer_innen sind sowie Schüler_innen aus dem Ausland, deren Eltern mindestens fünf Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig waren.
- eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen.
- sozial bedürftig sind.
- die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben.
- im Zeugnis des Vorjahres keinen schlechteren Notendurchschnitt in den Pflichtfächern als 2,9 aufweisen.
- den Schulbesuch vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben.
Die Altersgrenze von 30 Jahren erhöht sich für Schüler_innen, die sich selbst erhalten, sobald sie sich länger als vier Jahre selbst erhalten haben. Ab dann verlängert sich der Anspruch auf die Förderung um ein weiteres Jahr für jedes Jahr, in dem du dich zur Gänze selbst erhalten hast.
Außerdem erhöht sich das Anspruchsalter, wenn du Kinder betreust und zwar um die Hälfte der Zeit, in der du das Kind erzogen hast.
Aber Achtung! Insgesamt kann sich das Anspruchsalter nur um fünf Jahre erhöhen.
Schulbeihilfen
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{ }8Schulbeihilfen
Wie stelle ich einen Antrag auf Schulbeihilfen?Die Antragsformulare und Merkblätter liegen in allen Direktionen der polytechnischen Lehrgänge sowie der mittleren und höheren Schulen auf.
Unterlagen, die du benötigst, um einen Antrag zu stellen, sind:
- Schulbesuchsbestätigung (inkl. Bestätigung des Schulerfolgs und der Schulstufe).
- Kopie des Jahreszeugnisses.
- Einkommensnachweise der Eltern.
Wann muss ich den Antrag stellen?Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Wird der Antrag später eingereicht, wird die errechnete Beihilfe gekürzt.
In Schulen für Berufstätige muss für jedes Semester ein eigener Antrag ausgefüllt werden. Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31. Dezember und für das Sommersemester bis spätestens 31. Mai eingebracht werden.
Wann muss ich den Antrag stellen?Um zu berechnen, ob jemand sozial bedürftig ist und somit Anspruch auf Schulbeihilfe hat, muss vorerst die zumutbare Unterhaltsleistung deiner Eltern ermittelt werden, d.h. wie viel Geld deine Eltern für dich pro Jahr ausgeben können.Bei der Ermittlung des Betrags der zumutbaren Unterhaltsleistung ist die Berechnungsgrundlage die Summe der Einkommen deiner Eltern und gegebenenfalls dein eigenes Einkommen und solltest du verheiratet oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft sein, das Einkommen deines_r Partner_in. Von diesem Betrag werden vor der Berechnung der Unterhaltsleistung verschiedene “Absetzbeträge“ ab-gezogen (abhängig davon, ob deine Eltern selbstständig sind oder nicht, beide erwerbstätig sind oder nur ein Elternteil, ob du selbst auch ein Gehalt beziehst, ob du Geschwister hast, etc.).
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Wie hoch sind die Absetzbeträge?
Die Absetzbeträge variieren nach Familiengröße, ob die erwerbstätigen Personen selbstständig oder un-selbstständig beschäftigt sind und wie viele Personen in der Familie erwerbstätig sind. Im Folgenden ein paar Beispiele:
- Bei einer Familie, in der nur ein Elternteil erwerbstätig und nicht selbstständig ist – 4.181 €.
- Bei einer Familie, in der beide Elternteile erwerbstätig und nicht selbstständig sind – jeweils 3.428 €.
- Wenn du selbst unselbstständig erwerbstätig bist – 1.631 €.
- Wenn du verheiratet bist bzw. in einer Eingetragenen Partner_innenschaft lebst und dein_e Partner_in nicht selbstständig erwerbstätig ist – 3.428 €.
- Wenn deine Mutter selbstständig ist und dein Vater nicht selbstständig beschäftigt ist – 0 € (Mutter) – 3.428 € (Vater).
Außerdem:
- für jede noch nicht schulpflichtige Person – 2.442 €.
- für jede schulpflichtige Person bis einschließlich zur 8. Schulstufe - 2.984 €;
- für jede Person nach Absolvierung der 8. Schulstufe - 3.970 €;
- für jede Person, die nach Absolvierung der 8. Schulstufe eine polytechnische, höhere oder mittlere Schule besucht und Anspruch auf Heimbeihilfe hat sowie für ordentliche Studierende - 4.966 €.
- für jedes erheblich beeinträchtigte Kind im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 weitere - 2.008 €.
- Die Absetzbeträge vermindern sich um das 1.447 € übersteigende Einkommen dieser Person.
- Für den zweiten Elternteil ist jedenfalls ein Absetzbetrag in der Höhe von 3.970 € zu berücksichtigen. Leben deine Eltern nicht in einer Wohngemeinschaft und sind beide unterhaltspflichtig, so wird die Unter-haltsleistung jedes Elternteil getrennt berechnet.
Schulbeihilfen
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{ }10Schulbeihilfen
Voraussetzung für die Erhöhung
Hinweis: Bei Ansuchen um sowohl Schul- als auch Heimbeihilfe verdoppelt sich die Erhöhung.
Erhöhung um 649 Euro- Wenn du im Sinne des Finanzlastenausgleichsgesetzes (FLAG) als erheblich behindert giltst.
Erhöhung um 586 Euro- Wenn du dich vier Jahre vor der Antragstellung zur Gänze selbst erhalten hast (Präsenz- oder Zivildienst gelten als Zeiten des Selbsterhaltens).
- Wenn du studierst und eine Schule für Berufstätige besuchst und dich zur Gänze selbst erhältst oder einen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leistest.
- Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft lebst und weder bei den leibli-chen Eltern noch bei den Eltern deine_r Partner_in lebst.
Erhöhung um 202 Euro- Wenn du die Schulstufe mit einem ausgezeichneten Erfolg abgeschlossen hast.
Hinweis: Eine Erhöhung kann außerdem während des Schuljahres beantragt werden, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt: Tod, schwere Erkrankung oder Pensionierung eines Elternteils,
des_der Ehepartner_in oder des_der eingetragenen Partner_in und die damit verbundene Vermind-erung des Einkommens.
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{ }11
Faktoren für die VerminderungDie Berechnung der Schulbeihilfe bezieht sich auf die zumutbare Unterhaltsleistung deiner Eltern, das heißt wie viel Geld deine Eltern für dich pro Jahr ausgeben können. Je höher die zumutbare Unterhaltsleistung, umso mehr verringert sich der Betrag der Schulbeihilfe.
Zumutbare Unterhaltsleistung: Verringerung der Beihilfe um:bis zu 6.269 € 0 %bis zu 7.523 € 10 %bis zu 9.195 € 15 %bis zu 10.867 € 20 %über 10.867 € 25 %
Leben deine Eltern getrennt, beträgt die zumutbare Unterhaltsleistung die Summe aus den getrennt ermit-telten zumutbaren Unterhaltsleistungen beider Elternteile.
Bist du verheiratet oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft, trägt das Einkommen deines_deiner Partner_in ebenso zur Verringerung des Betrages der Schulbeihilfe bei.
Der Betrag der Schulbeihilfe verringert sich außerdem um den Betrag, um den die halbe Bemessungsgrun-dlage deines eigenen Einkommens (d.h. dein Einkommen abzüglich der Absetzbeträge) den Betrag von 2.090 € übersteigt.
Beispiel: Die Bemessungsgrundlage ist 4.550 € und übersteigt somit um 2.460 € den Betrag von 2.090 €. Die Hälfte der 2.460 € sind 1.230 €. Die Schulbeihilfe reduziert sich also um 1.230 €. Der Betrag der Schulbeihilfe reduziert sich, wenn du weniger als 10 Monate Unterricht hast – hierbei wird die Heimbeihilfe im Verhältnis zu den unterrichteten Monaten ausgezahlt. Monate, in denen weniger als die Hälfte unterrichtet wird, werden nicht gewertet. Wird das Schuljahr auf Grund einer Prüfung verkürzt (zum Beispiel durch die Matura) oder durch eine Ferialpraxis bzw. eine verbindliche Übung (mit Betreuung durch Lehrer_innen) gilt das Unterrichtsjahr nicht als gekürzt.
Schulbeihilfen
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Vate:13.900 €- 3.428 € 10.472 €
Gesamteinkommen der Eltern:> abzüglich 2. Elternteil
> abzüglich Kleinkind> abzüglich eine Hochschule besuchende Schwester
> Bemessungsgrundlage> zumutbare Unterhaltsleistung
> Hälfte der zumutbaren Unterhaltsleistung
Grundbetrag für Schulbeihilfe> abzüglich der Hälfte der zumutbaren Unterhaltsleistung
Schulbeihilfe gerundet
Mutter16.200 €- 3.42812.772 €
23.244 €- 3.970 €- 2.442 €- 4.966 €11.866 €960,35 €480,18 €
1.130 €- 480,18
650 €
{ }12Schulbeihilfen
Beispiel zur Berechnung der Schulbeihilfe:
Beide Eltern beziehen ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Die Daten stammen aus einem Einkommenssteuerbescheid.
! Hinweis: Die Berechnung der Schulbeihilfe kann durch viele Faktoren verändert werden. Wenn zum Beispiel die Daten über das Einkommen der Eltern aus einem Lohnzettel stammen und nicht aus dem Einkommenssteuerbescheid, verläuft die Rechnung anders. Hol dir einfach ein Informa-tionsblatt über die Schulbeihilfe in der Direktion deiner Schule ab, wenn du Genaueres über die
Errechnung der Beihilfe wissen willst.
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Mutter16.200 €- 3.42812.772 €
23.244 €- 3.970 €- 2.442 €- 4.966 €11.866 €960,35 €480,18 €
1.130 €- 480,18
650 €
Fahrtkosten - &Heimbeihilfe
>> Heimbeihilfe
Wer ist anspruchsberechtigt?
Schüler_innen, die ....- außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen (bei Halbwaisen gilt der Wohnort des verbliebenen Eltern-teiles, bei eigenberechtigten Schüler_innen gilt der eigene gewöhnliche Wohnort), da der Weg zur Schule unzumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige Schule mit zumutbarem Weg nicht möglich wäre. Das heißt im Klartext, dass du in einem Internat, in einem Heim, in einer eigenen Wohnung oder z.B. bei Verwandten in der Nähe deiner Schule wohnst, weil der Schulweg vom Wohnort deiner Eltern aus nicht zu bewältigen wäre.
- Österreichische Staatsbürger_innen, gleichgestellte Ausländer_innen (EWR Bürger_innen) oder Konven--
- eine polytechnische, mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe besuchen.
besteht, dort zu wohnen.
Hinweis: Die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schüler_innen, die Heimbeihilfe beziehen und beträgt 105€.
Wie hoch sind Fahrtkosten- und Heimbeihilfe?
-
Schüler_innen ausbezahlt, die die Heimbeihilfe erhalten. Die beiden Beihilfen werden meist gemeinsam beantragt und ausbezahlt.
!
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{ }Fahrtkosten - &Heimbeihilfe
Wie stelle ich einen Antrag auf Fahrtkosten- & Heimbeihilfe?Wie hoch sind Fahrtkosten- und Heimbeihilfe?
mittleren und höheren Schulen auf.
Benötigte Unterlagen:
- Im Antrag muss außerdem eine Bestätigung des Schulbesuches, des Schulerfolges, der Schulstufe und
- Minderjährige Schüler_innen müssen den Antrag durch die Eltern einbringen lassen.
Benötigte Unterlagen bei nicht selbstständiger Beschäftigung deiner ElternKal-
enderjahr).
Benötigte Unterlagen bei selbstständiger Beschäftigung deiner Eltern:
-reibung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern_Bäurinnen) und bei Veranlagung der zuletzt erhaltene
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{ }Fahrtkosten - &Heimbeihilfe
Wann muss ich den Antrag stellen?
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember des betreffenden Schuljahres. Wird der Antrag später eingereicht, tritt eine Kürzung der Beihilfe ein. Wird der Antrag unvollständig eingebracht und auf Aufforderung bis zum
In Schulen für Berufstätige muss für jedes Semester ein eigener Antrag ausgefüllt werden (ein Semester entspricht hier einer Schulstufe). Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31. Dezember und für das Sommersemester bis spätestens 31. Mai eingebracht werden.
Erhöhung und Verminderung des Betrages der Heimbeihilfe:
die selben wie für die Schulbeihilfe. Ebenso die Vorraussetzungen für die Erhöhung und Verminderung der Heimbeihilfe. Siehe Seite 8 bis 12.
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{ }
>> Besondere Schulbeihilfe
Wer ist anspruchsberechtigt?Die besondere Schulbeihilfe erhalten berufstätige Schüler_innen, die sich auf die Abschlussprüfung (z.B. die Matura) vorbereiten. Die Beihilfe wird während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung aus-bezahlt, wenn die Schüler_innen:- eine höhere Schule für Berufstätige besuchen.
- sich zur Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (Vor- oder Hauptprüfung) unbezahlten Urlaub ne-
Wie hoch ist die besondere Schulbeihilfe?
maximal 6 Monate gewährt werden.
Voraussetzung für die Erhöhung:
beziehen, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um monatlich 335 € sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind um weitere 127 € monatlich.
Wie stelle ich den Antrag auf besondere Schulbeihilfe?Die besondere Schulbeihilfe wird bei der zuständigen Schulbeihilfenstelle beantragt. Antragsformulare und
- Informiere dich über den Termin für die abschließende Reifeprüfung (Vor- oder Hauptprüfung).
- Bestimme den gewünschten Zeitraum der Inanspruchnahme der besonderen Schulbeihilfe.
- Klare Art und Weise der Karenzierung bzw. der Beendigung des Dienstverhältnisses.
- Stelle den Antrag auf besondere Schulbeihilfe zeitgerecht vor der abschließenden Prüfung.
BesondereSchulbeihilfe
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{ }
>> Schüler_innenfreifahrt
Schüler_innenfreifahrt
- deine Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen für dich Familienbeihilfe beziehen.
- dein Wohnsitz muss in Österreich sein.
Hinweis: Bei Schüler_innen mit Beeinträchtigungen kann die Schüler_innenfreifahrt auch bei einem kürzeren Schulweg in Anspruch genommen werden. Für die Nutzung der Schüler_innenfrei-fahrt musst du (bzw. deine Eltern oder Erziehungsberechtigten) einen Pauschalbetrag von 19,60 €
bezahlen.
>> Schulfahrtbeihilfe-
Wie hoch ist die Schulfahrtbeihilfe?
bis 39,4 € pro Monat.
die Schulfahrtbeihilfe je nach Entfernung zwischen der Wohnung im Hauptwohnort und dem Zweitwohnsitz
Schüler_innen-freifahrt
!
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{ }Schulfahrtbei-hilfe
Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika
Schulfahrtbeihilfe ebenfalls beantragt werden.
- eine berufsbildende Schule besuchen.
Wie wird der Antrag gestellt?
beantragst, beim Finanzamt deines Hauptwohnsitzes eingebracht werden. Das heißt im Klartext: Wenn du -
zamt eingelangen.
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{ }
>> Familienbeihilfe-
Ausnahmefällen ein Recht darauf, die Familienbeihilfe selbst zu beziehen.
Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
Schüler_innen, die minderjährig sind, erhalten ohne weitere Vorraussetzungen bis zur Vollendung des 18.
beziehen.
Familienbeihilfe
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{ }
>> Finanzielle Unterstützung für die Teil-nahme an mehrtägigen Schulveranstal-tungen
-
werden.
betragen, höchstens aber so viel, wie von der Schule für die betreffende Veranstaltung als Kostenbeitrag festgesetzt wurde.
Wer hat Anspruch auf diese Beihilfe?
- du die österreichische Staatsbürger_innenschaft besitzt
- du eine AHS, BMHS oder Fachschule besuchst.
- du sozial bedürftig bist.
Familiengröße bestimmt. Siehe dazu mehr auf Seite 8 (Berechnung der Schulbeihilfe).
Mehrtägige Schulver-
anstaltungen
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!
{ }Mehrtägige Schulver-
anstaltungen
Wie stelle ich einen Antrag?Die Anträge müssen vor Beginn der Schulveranstaltung (spätestens jedoch bis zum 31. März des laufenden Schuljahres) abgegeben werden.
Das ist zu tun:
- Den ausgefüllten Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen musst du bei der für dich zustän-digen Stelle (siehe unten) abgeben.
Hinweis: Wenn du noch nicht volljährig bist, muss der Antrag von deinen Eltern bzw. Erziehungs-berechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.
Diese Unterlagen benötigst du:
Bei unselbstständiger Beschäftigung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten:Kalenderjahr).
Bei selbstständiger Beschäftigung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten:
An diese Stelle musst du dich wenden:- Für Schüler_innen von allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren
Der Landesschulrat (in Wien: der Stadtschulrat für Wien).
-
Baden sowie höheren Bundes- und Versuchslehranstalten): Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
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{ }Niederösterreich
>> Niederösterreich
Schüler_innenbeihilfe durch das Land Niederösterreich
-
Anspruchsberechtigt sind...- Schüler_innen der 1. bis 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS) und Schüler_innen
- Schüler_innen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe.
- österreichische Staatsbürger_innen und EU-Bürger_innen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder
- Schüler_innen, die sozial bedürftig sind.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Formulare für die Antragsstellung liegen in der Schule auf. Bis Ende des Kalenderjahres, also am 31.
Schulen eingebracht werden.
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{ }
>> Oberösterreich
Schulbeginnhilfe
liegen und ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben.
Schulveranstaltungshilfe
Oberösterreich.
Was sind die Vorraussetzungen?- Anspruchsberechtigt sind Familien mit mindestens zwei Kindern.
die in Summe mindesten 8 Tage dauern.
- Der Hauptwohnsitz der Antragsteller_innen muss in Oberösterreich sein.
Wie wird der Antrag gestellt?
Oberösterreich
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{ }Oberösterreich
Sprachprojektwochen-Förderung
werden.
Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Schüler_innen pro Klasse an dieser Schulveranstaltung bzw. schulbezogenen Veranstaltung teilnehmen und diese mindestens fünf Tage dauert.
Wie hoch ist die Förderung?
Schulskikurs/ Oberösterreichische Wintersportwoche
Was sind die Vorraussetzungen?Voraussetzung ist, dass im Rahmen einer mehrtätigen Wintersportwoche (mindestens vier aufeinander
Wie wird der Antrag gestellt?
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!
{ }
>> Tirol
Stipendien vom Land Tirol
--
geschlossen sein.
erfüllst, aber sozial bedürftig bist.
Hinweis: Wenn du die Kriterien für Schulbeihilfen des Bundes erfüllst, kannst du nur in beson-deren Härtefällen auch ein Stipendium des Landes Tirol bzw. der Landesgedächtnisstiftung
erhalten.
Tirol
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!
{ }
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Schüler_innen, die Österreichische Staatsbürger_innen, gleichgestellte Ausländer_innen (EWR Bürger_
- positiver Schulerfolg im vergangenen Schuljahr.
(z.B. für die Ablegung einer Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) und für schulische Aus-bildungen bereitgestellt werden, die an Schulen absolviert werden, die speziell für Berufstätige eingerichtet wurden.
Wie stelle ich den Antrag?
-
Wann muss ich den Antrag einreichen?
Der Antrag muss bis spätestens 15. November des Schuljahres eingebracht werden.
Hinweis: Bei besonderen Härtefällen können Anträge auch unter dem Jahr eingebracht werden.
Tirol
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{ }Tirol
Fahrtkostenzuschüsse für Internatsschüler_innen
-
erstattet werden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- du besuchst eine Hauptschule oder die Unterstufe einer höheren Schule und musst auf Grund der Beruf-
- oder eine höhere Schulstufe einer höheren oder mittleren Schule.
Folgende Umstände werden nicht gefördert:- du absolvierst eine schulische Ausbildungsmaßnahme im Ausland.
- du besuchst eine Schule, die speziell für Berufstätige eingerichtet wurde.
- du besuchst einen Vorbereitungslehrgang.
Wie hoch ist die Förderung?
werden, diese dürfen pro Schuljahr nicht weniger als 100 € oder mehr als 800 € betragen.
-regierung einzubringen.
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{ }Tirol
Förderung für Schüler_innen zur Teilnahme an Schulverans-taltungenWas sind die Vorraussetzungen?
-
Wie hoch ist die Förderung?
Wie stelle ich den Antrag?
SchulstarthilfeWer ist anspruchsberechtigt?
beziehen.
Wie hoch ist die SchulstarthilfeDie Schulstarthilfe beträgt 145,35 €. Der Betrag wird einmal jährlich im Herbst überwiesen.
Wie stelle ich den Antrag?Der Antrag muss beim Magistrat deines Hauptwohnsitzes eingereicht werden. Der Antrag muss bis spä-testens 30. September des betreffenden Schuljahrs eingereicht werden.
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{ }Burgenland
>> BurgenlandSchulstartgeldWer ist anspruchsberechtigt?- Schüler_innen, die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Wie hoch ist die Beihilfe?Eine einmalige Zahlung von 100 €.
Wie stelle ich den Antrag?-
Schulstartgeld
-gen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10 %. Zumindest ein Elternteil muss im Burgendland
-lung gewährt.
Lehrbeihilfe
240 € ausbezahlt.
SchulbeihilfeAnspruch haben Schüler_innen weiterführender Schulen ab der 9. Schulstufe. Die Schulbeihilfe beträgt
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{ }Vorarlberg
>> Vorarlberg
Anspruch auf die Beihilfe haben sozial bedürftige Schüler_innen.
Wie stelle ich den Antrag?
Wie hoch ist die Förderung für Schulveranstaltungen?
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{ }Kärnten
>> Kärnten
Jugendstartgeld
Was wird gefördert?
- Weiters werden Kosten einer Fahrschule für den Erwerb des Führer_innenscheins der Klasse B teilweise
Wer ist anspruchsberechtigt?- Schüler_innen, die Österreichische Staatsbürger_innen oder Bürger_innen der EU sind.
Wie stelle ich den Antrag?Der Antrag steht im Internet unter www.jugendstartgeld.at zum Download zur Verfügung und muss ausge-füllt bis spätestens 31.03.2011 eingereicht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
werden.
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{ }Salzburg
>> SalzburgInternatsstipendien an Schüler_innen von Gesundheits- und
Wer ist anspruchsberechtigt?- Schüler_innen, die Österreichische Staatsbürger_innen oder Bürger_innen der EU sind.
- Notendurchschnitt 2,5.
- Besuch eines 4-wöchigen Ausbildungslehrgangs.
- Kosten für Internat bzw. Privatwohnung müssen von dir selbst bezahlt werden.
zählt das deiner Eltern.
Wie hoch ist das Stipendium?
100 € ausbezahlt werden.
Wie stelle ich einen Antrag?Folgende Beilagen werden benötigt:
-ber_innen.
und von Geschwistern.
- Nachweis über jährliche Unterhaltsleistungen an den_die Bewerber_in bzw. Geschwister.
- Zahlungsnachweis über die Unterbringung in einem Internat oder Privatplatz.
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{ }Salzburg
Stipendien für Internats- bzw. Heimkosten
Wer hat Anspruch?
- Schüler_innen einer Hauptschule oder einer AHS-Unterstufe.
- Schüler_innen, die im Bundesland Salzburg zur Schule gehen.
- Notendurchschnitt 2,5.
- Schüler_innen, die in einem Internat oder Heim untergebracht sind.
Wie stelle ich einen Antrag?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Hinweis: Man kann auch vorausschauend für das nächste Jahr einen Antrag einbringen.
Wie hoch ist das Stipendium?
500 €, bei einem ausgezeichneten Erfolg erhältst du zusätzlich 100 €.
Hinweis: Das Familiennettoeinkommen darf die Grenze von 12.000 € pro Jahr nichtüberschreiten.
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{ }Steiermark
>> Steiermark
Schul- & Heimbeihilfe
Wer ist anspruchberechtigt?
- Schüler_innen einer Haupt- oder höheren Schule (5.-9. Schulstufe).
- Unterbringung in Internaten oder Heimen.
sozialen Härtefällen sind möglich.
ist, werden 3.500 € abgezogen.
Wie hoch ist die Förderung?
Wie stelle ich einen Antrag?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Bis zum 15. November des Kalenderjahres, in dem das Schuljahr beginnt.
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{ }Wien
>> Wien
Einmalige Schul- und Studienbeihilfen
Wer ist anspruchsberechtigt?- Österreichische Staatsbürger_innen.
- ordentlicher Wohnsitz und Schul- bzw. Studienort in Wien.
Wie stelle ich einen Antrag?Benötigte Unterlagen:
- Abweisungsbescheid der staatlichen Schul- beziehungsweise Studienbeihilfenbehörde.
-ates der Österreichischen Hochschüler_innenschaft).
- Staatsbürger_innenschaftsnachweis.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vorsprache oder Anruf ist empfehlenswert.
Hinweis: Ein persönlich gehaltener Antrag, der auf die besonderen sozialen Umstände hinweist, wird empfohlen.
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{ }Kontakte
>> KontakteBundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Schulbeihilfenstelle)Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Landesschulrat für Oberösterreich (Ab-teilung Schulbeihilfen A3a)
Tel: 0732/7071-2211, www.lsr-ooe.gv.at
Landesschulrat für Niederösterreich,(Schülerbeihilfenreferat 3C4)Rennbahnstraße 29, 3109 St. PöltenTel: 02742/280 1231, www.lsr-noe.gv.at
Amt der NÖ Landesregierung, (Abt. Land-wirtschaftliche Bildung)Frauentorgasse 72 - 74, 3430 TullnTel: 02272/9005 - 166 38
Stadtschulrat für Wien, (Referat für Schül-er_innenbeihilfen)Wipplingerstraße 28, 1010 Wien
www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat/
Landesschulrat für das Burgenland, (Re-ferat für Schüler_innenbeihilfen)Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt
gv.at
Landesschulrat für Kärnten, (Referat für Schüler_innenbeihilfen)
Silvia Kampl (Familiennamen O-Z), Tel:0463/5812-
Landesschulrat für Steiermark, (Abteilung Schüler_innenbeihilfe)Körblergasse 23, 8011 GrazGertrude Mayr, Tel: 0316/345 - 136
Landesschulrat für Salzburg, (Referat für Schul- & Heimbeihilfen)Mozartplatz 10, 5010 SalzburgTel: 0662/8083-3025, www.landesschulrat.salz-burg.at
Landesschulrat für VorarlbergBahnhofstraße 12, 6900 BregenzSigrid HeideggerTel: 05574 4960 642
www.lsr-vbg.gv.at/page/
Landesschulrat für TirolSchulbeihilfenstelle
www.lsr-t.gv.at
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{ }AKS & Service
>> Aktion kritischer Schüler_innen
eine Organisation, die sich für die Interessen von Schüler_innen einsetzt und sowohl bildungs-, als
Schule und Gesellschaft. Wir verstehen uns als Or-ganisation von und für junge Menschen, an der sich
-tionen organisieren.
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Alle Formulare, die du für Anträge auf ver-schiedene Beihilfen (Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe, Schulfahrtbeihilfe, etc.)
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{ }Infos zum Thema FeminismusInfos zu AntirassismusInfos zu Globalisierung
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