Sozialpädagogische Begleitung nach § 13 (2) SGB VIII · Der Übergang in den 1. Ausbildungs- und...

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Der Übergang in den 1. Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stellt einen wichtigen Punkt in der Arbeit mit den jungen Menschen dar. Die sozialpädagogische Begleitung ist daher ein Instrument, um flexible Übergänge in den 1. Ausbildungsmarkt zu ermöglichen, eine Ausbildung im Betrieb zu begleiten und Unterstützung am Übergang Schule - Beruf bieten zu können. Konkret können im Rahmen der ambulanten Betreuung junge Menschen (einschließlich von der Schulpflicht freigestellte) bei der Wahl des für sie geeigneten Berufsfeldes, des passenden Förderangebotes bzw. Betriebes unterstützt werden. Für Jugendliche, die während einer Ausbildung am WHB oder bereits vor der Ausbildungsaufnahme über eine entsprechende Persönlichkeitsentwicklung verfügen, besteht die Möglichkeit einer ambulanten Betreuung während einer betrieblichen Berufsaus- bildung. Außerdem kann Stütz- und Förderunterricht Bestandteil der ambulanten Begleitung sein. Das Angebot beinhaltet die Elemente: Flexible und auf die einzelne Person abgestimmte systemische (ganzheitliche) sozialpädagogische Betreuung Kontinuierliche sozialpädagogische Betreuung und Begleitung Einleitung und Beendigung der Hilfe entsprechend des individuellen im Hilfeplan festgeschriebenen Bedarfs Zusammenwirken aller Beteiligten, Jugendamt, OSZ, Eltern, Beratungsstellen etc. Sozialpädagogische Begleitung nach § 13 (2) SGB VIII

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Der Übergang in den 1. Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stellt einen wichtigen Punkt in der Arbeit mit den jungen Menschen dar. Die sozialpädagogische Begleitung ist daher ein Instrument, um flexible Übergänge in den 1. Ausbildungsmarkt zu ermöglichen, eine Ausbildung im Betrieb zu begleiten und Unterstützung am Übergang Schule - Beruf bieten zu können. Konkret können im Rahmen der ambulanten Betreuung junge Menschen (einschließlich von der Schulpflicht freigestellte) bei der Wahl des für sie geeigneten Berufsfeldes, des passenden Förderangebotes bzw. Betriebes unterstützt werden. Für Jugendliche, die während einer Ausbildung am WHB oder bereits vor der Ausbildungsaufnahme über eine entsprechende Persönlichkeitsentwicklung verfügen, besteht die Möglichkeit einer ambulanten Betreuung während einer betrieblichen Berufsaus-bildung. Außerdem kann Stütz- und Förderunterricht Bestandteil der ambulanten Begleitung sein.

Das Angebot beinhaltet die Elemente: • Flexible und auf die einzelne Person abgestimmte

systemische (ganzheitliche) sozialpädagogische Betreuung • Kontinuierliche sozialpädagogische Betreuung und

Begleitung • Einleitung und Beendigung der Hilfe entsprechend des

individuellen im Hilfeplan festgeschriebenen Bedarfs • Zusammenwirken aller Beteiligten, Jugendamt, OSZ,

Eltern, Beratungsstellen etc.

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