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Münsterischer Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI Beiheft 8 Susanne Eberle Sozialstationen in kirchlicher Trägerschaft Eine Untersuchung aus der Sicht des Kirchenrechts, des Staatskirchenrechts und des Sozialrechts Ludgerus Verlag

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Münsterischer Kommentar zumCODEX IURIS CANONICI

Beiheft 8

Susanne Eberle

Sozialstationenin kirchlicher Trägerschaft

Eine Untersuchung aus der Sicht desKirchenrechts, des Staatskirchenrechts und des

Sozialrechts

Ludgerus Verlag

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Seite

Vorwort IIIVorwort der 1. Auflage IVAbkürzungen VI

Erster Teil: Bestandsaufnahme 1

A. Gegenstand der Untersuchung 1I. Definitionsversuch 1

1. Sozialstationen 12. Kirchliche Trägerschaft - vorläufige Begriffsbestimmung 2

II. Versuch einer Phänomenbeschreibung 21. Soziologische Veränderungen 32. Doppelcharakter der Sozialstationen in kirchlicher Trägerschaft . . . . 43. Statistische Angaben 5

III. Tätigkeitsfelder im einzelnen 51. Die ambulante Krankenpflege 62. Die ambulante Altenpflege 63. Die Haus- und Familienpflege sowie die Dorfhilfe 64. Akzessorische Aufgaben 7

IV. Nicht integrierte Aufgabenfelder 7V. Kritische Anfrage an die Konzeption Sozialstation 8

B. Berufsausbildung des Pflegepersonals 9I. Krankenpflege 9II. Altenpflege 11III. Haus- bzw. Familienpflege 11IV. Dorfhilfe 11

C. Die Sozialstationen im Vergleich der Bundesländer - Überblick überKonzeption und Förderrichtlinien 12I. Die Konzeption der Sozialstation in der Sozialpolitik der

Bundesländer 12

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II. Förderrichtlinien 141. Baden-Württemberg 152. Bayern 153. Bremen 154. Niedersachsen 155. Nordrhein-Westfalen 166. Rheinland-Pfalz 167. Saarland 16

III. Zuwendungsrechtliche Förderung ohne Verwaltungsrichtlinien 161. Berlin 162. Hamburg 163. Hessen 174. Schleswig-Holstein 17

D. Merkmale der Organisationsform Sozialstation aufgrund der Förder-richtlinien und statistischer Angaben 17I. Trägerschaft 18

1. Empirische Angaben über Träger und Zugehörigkeit zu einemSpitzenverband 18

2. Einzelträgerschaft und Trägergemeinschaft 203. Erfordernis der Rechtsfähigkeit des Trägers? 21

a) Juristische Person 21b) Regiebetrieb 21c) Nichtrechtsfähiger Trägerverbund (Arbeitsgemeinschaft und

Kooperationsvereinbarung) 21II. Rechtsformen der Führung einer Sozialstation in kirchlicher

Trägerschaft 221. Formen des Privatrechts 22

a) Eingetragener Verein 22b) Nichtrechtsfähiger Verein 23c) Gemeinnützige GmbH 23d) Stiftung 24e) Gesellschaft bürgerlichen Rechts 24f) Dauerschuldverhältnis sui generis 24

2. Formen des öffentlichen Rechts 24a) Kirchliche Körperschaften (Kirchengemeinde/-bezirk) 24b) Gemeindeverband kath. (evang.) Kirchengemeinden 24c) Zweckverband mehrerer Kirchengemeinden 25d) Kommunalrechtlicher Zweckverband unter Einschluß von

Kirchengemeinden 25

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III. Anstellungsträgerschaft, Personaleinsatz und Aufsicht 251. Zentrale oder dezentrale Anstellungsträgerschaft 252. Personaleinsatz 263. Aufsichtsfragen 26

IV. Zuschnitt der Einzugsbereiche 27V. Wahlrecht der Hilfeempfänger 27

E. Finanzierungsfragen 28I. Die Finanzquellen einer Sozialstation in kirchlicher Trägerschaft 28II. Zur Finanzierungsstruktur 30

1. Aufgliederung der Finanzierungsanteile am Beispiel der Sozial-stationen im Land Baden-Württemberg 30

2. Exkurs: Vorstellung der Auswertung und Analyse einer Umfrageüber die Mobile Krankenpflege in Hessen vom 1.7.1981 31

III. Kritische Anfragen an die gegenwärtige Finanzierung 32

Zweiter Teil: Aspekte theologischer Grundlegung undhistorischer Einordnung 34

A. Der caritativ-diakonische Auftrag der Kirche und die ekklesiologischeRelevanz caritativ-diakonischer Praxis 34I. Begriffsbestimmungen 34

1. Caritas 342. Diakonie 353. Caritative Diakonie 35

II. Die caritative Diakonie der Urkirche - Zur frühkirchlichenGemeindecaritas 36

III. Caritative Diakonie als Grundfunktion der Kirche - Aspekteekklesiologischer Einordnung 371. Die Grundfunktionen der Kirche 372. Caritative Diakonie in den Kirchekonzeptionen der kath. Theologie . 383. Caritative Diakonie in den Kirchekonzeptionen der evang.

Theologie 404. Abstufungen in der Verantwortung für die caritative Diakonie? . . . . 425. Zur Struktureigentümlichkeit des Nebeneinanders von gemeindlich-

amtlicher Struktur der Kirche und "diakonischer Zweitstruktur" derfreien Verbände 43

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B. Entwicklungslinien der caritativen Diakonie seit der Zeit des Urchristen-tums - Zu den geschichtlichen Vorläufern der Gemeindekrankenpflege . . 43I. Zerfall der antiken Kirchenverfassung und Verselbständigung des

Diakonats 43II. Mittelalter (einschließlich beginnende Neuzeit) 44III. Neuzeitliche Entwicklungen 46IV. Der Rückgang in der Gemeindepflege und die Entscheidung für die

Konzeption der Sozialstation 47

C. Kirchliche Trägerschaft als Voraussetzung für eine am christlichen Men-schenbild ausgerichtete Kranken-, Alten-, Armen- und Familienpflege . . 48I. Der Anspruch 48II. Die Voraussetzungen 49III. Kritische Anfragen 51

Dritter Teil: Verfassungs- und vertragsrechtliche Grundlagen 53

A. Die caritativ-diakonische Tätigkeit der kirchlichen Träger als ver-fassungs- und vertragsrechtlich geschützte Religionsausübungsfreiheit . . . 53I. Caritative Diakonie als religiöses Handeln i.S.d. Grundrechts der

Religionsfreiheit 541. Zum Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 542. Zur Grundrechtsträgerschaft i.S.d. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 55

II. Gewährleistung der kirchlichen Caritas/Diakonie durchStaatskirchenverträge 56

B. Die caritativ-diakonische Tätigkeit als Gegenstand der Garantie deskirchlichen Selbstbestimmungsrechts 57I. Verfassungsrechtliche Grundlagen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137

Abs. 3 WRV) 571. Verhältnis Art. 4 GG zu Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV . . 572. Anforderungen an die "kirchliche Trägerschaft" i.S.d.

korporativen und der institutionellen Garantie der Religions-und Kirchenfreiheit 59a) Spezifisch religiöse Zwecksetzung 59b) Institutionelle Verbindung mit der Kirche 59c) Irrelevanz der Rechtsform 60d) Folgerungen 60e) Kritischer Ausblick 61

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3. Inhalt und Voraussetzungen der Garantie des kirchlichen Selbst-bestimmungsrechts 62a) Die Normbereichselemente 63

aa) Das selbständige "Ordnen und Verwalten" 63bb) Die "eigenen" Angelegenheiten der Kirchen 63cc) Die "Schranken des für alle geltenden Gesetzes" 65

b) Die Auslegung der Selbstbestimmungsgarantie nach der "Stufen-Abwägungstheorie", entwickelt am Beispiel des kirchlichenKrankenhauses - verglichen mit dem Modell der Sozialstationenin kirchlicher Trägerschaft 67aa) Der Stufenaufbau 67bb) Folgerungen 68

c) Kritische Würdigung 70aa) Das Sozialstaatsprinzip als Gegennorm zur Religions- und

Kirchenfreiheit? 70bb) Der schmale Grad zwischen "praktischer Konkordanz" und

abstrakter Güterabwägung 71cc) Die sachbereichsprägende Komponente der Finanzierungs-

bedürftigkeit - ungelöste Probleme 72II. Vertragsrechtliche Grundlagen 73III. Die Religions- und Kirchenfreiheit ergänzende Spezialgewähr-

leistungen im Verfassungs- und Vertragsrecht 741. Die Garantie der kirchlichen Eigentums- und Vermögensrechte 742. Das kirchliche Sammlungsrecht 763. Das kirchliche Besteuerungsrecht 76

IV. Exkurs: Die Gewährleistung der kirchlichen Wohlfahrtspflege in derbad.-württ. Landesverfassung 77

C. Der Rechtsstatus der kirchlichen Träger caritativ-diakonischer Ein-richtungen im Verhältnis zu den öffentlichen Trägern 78I. Bedeutung, Geltung und Funktion des Subsidiaritätsprinzips 78II. Zum Sozialstaatsprinzip 81

1. Staatszielbestimmung Sozialstaat - sozialer Rechtsstaat 822. Zur leistungsstaatlichen Konzeption und zur Interpretation der

Grundrechte als originärer Teilhaberechte 83III. Staatskirchenrechtlicher Neutralitätsgrundsatz und gesellschaftlicher

Pluralismus 86IV. Verfassungsrechtlicher Rechtsanspruch kirchlicher Träger auf staat-

liche Förderung? 88

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V. Institutionelle Förderung und Vorbehalt des Gesetzes 911. Subventionsgestaltung und -kontrolle - Haushaltsrechtliche

Möglichkeiten und Auswirkungen für die Träger kirchlicherSozialstationen 91

2. Qualifizierung der Fördermittel und staatskirchenrechtlicheGarantien 93

3. Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage? 96a) Zulässigkeit gesetzesvertretender Förderrichtlinien? %b) Konzeptionelle Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Lösung . . 100c) Alternativmöglichkeit: Vereinbarung? 102

VI. Die Bedeutung der individuellen Wahlrechte für die Pluralität desAngebots 1031. Verfassungsrechtliche Begründung des Wahlrechts und Grenzen

seiner Effektuierbarkeit 1032. Sozialrechtliche Gewährleistungen des Wahlrechts und spezifische

Begrenzungen 105

D. Das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht zwischen Kirchenautonomieeinerseits, Privat- und Tarif autonomie andererseits 108I. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht als Grundlage eines eigenen

kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts und die grundsätzliche Bindungan das staatliche Arbeitsrecht 108

II. Zum Begriff des Arbeitsverhältnisses und seiner Anwendbarkeit aufdie Mitarbeiter/-innen kirchlicher Sozialstationen HO

III. Konsequenzen für das kollektive Arbeitsrecht H l1. Kirchenautonomie und Tarif autonomie als Problem einer

Grundrechtskollision Hl2. Konkretisierungen durch den Gesetzgeber 1123. Ausfüllung des Regelungsfreiraums durch kirchliches Recht 113

a) Mitarbeitervertretungsrecht als eigenes Betriebsverfassungs-recht der Kirchen 113

b) Die Gremien des "Dritten Weges" zur Behandlung derGrundfragen eines besonderen kirchlichen Dienstrechts(zu den AVR bzw. DVO) 114

c) Kein Streikrecht und kein Betätigungsrecht betriebsfremderGewerkschaftsbeauftragter 115

IV. Konsequenzen für das Individualarbeitsrecht 1161. Grundlagen 1162. Fragen des Kündigungsrechts 1173. Stellung der Mitarbeitervertretungen bei Kündigungsverfahren . . . . 118

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V. Ökumenische Rechtsträgerschaft und Arbeitsrecht - staatskirchen-rechtliche Aspekte 118

VI. Rechtsschutzfragen 120

E. Zur Frage der Anwendbarkeit des Schwerbehindertengesetzes auf dieSozialstationen in kirchlicher Trägerschaft als Sonderproblem imSpannungsfeld von Staatskirchenrecht und Sozialrecht 121I. Das SchwbG als ein "für alle geltendes Gesetz" 121II. Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 SchwbG auf die Beschäftigten

einer Sozialstation in kirchlicher Trägerschaft? 122

Vierter Teil: Status im Kirchenrecht 124

A. Kirchenrechtliche Grundlagen der caritativen Diakonie im Bereich derkath. Kirche 124I. Allgemeine kirchenrechtliche Grundlegung 124II. Normierungen der caritativen Diakonie im Codex Juris Canonici von

1917 und von 1983 1251. CIC/1917 1252. CIC/1983 126

III. Caritative Diakonie und die Gestaltungsmöglichkeiten des Vereins-rechts des CIC/1983 127

IV. Überlegungen zu einer Caritas-Neuorganisation '. . . . 1311. Gegenwärtige Organisation der Diözesan-Caritas 1312. Reformvorschläge in der Kanonistik 134

a) Karl Neundörfer 134b) Wilhelm Wiesen 135c) II. Vatikanisches Konzil 135d) Alfred E. Hierold 135

3. Eigene Stellungnahme 136a) Ekklesiologisch-kirchenrechtliche Aspekte 137b) Verfassungsrechtlicher Hintergrund 138c) Aspekte praktischer Bewährung 139d) Notwendigkeit der Abstimmung einer kanonistischen Kategorie

mit den Anforderungen des bürgerlich-rechtlichen Vereinsrechts 140V. Zur Organisation der Caritas auf der Ebene der Pfarrei 141

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B. Kirchenrechtliche Grundlagen der caritativen Diakonie im Bereich derevang. Kirche 142I. Allgemeine kirchenrechtliche Grundlegung 142II. Die Organisation der caritativen Diakonie im Bereich von EKD

und DW 144III. Organisation der caritativen Diakonie am Beispiel des Diakonie-

gesetzes der Evang. Landeskirche in Baden 145IV. Das Diakoniestationengesetz der Evang. Kirche in Berlin-Branden-

burg (Berlin West) 148

C. Kirchliche Integration - Vergleich der kath. Caritasorganisation mitder evang. Diakonieorganisation im Hinblick auf die Sozialstationen . . . 149

D. Versuch einer Typologie kirchlicher Trägerschaft 151I. Zum Begriff der kirchlichen Trägerschaft 151

1. Allgemeine Einführung 1512. Beschränkungen auf die konfessionell-kirchlichen Träger 1523. Keine Berücksichtigung der sogenannten gemischten Trägerschaft.. 153

II. Typologische Zusammenstellung 1541. Für den Bereich der katholischen Kirche 154

a) Körperschaftliche Untergliederung der verfaßten Kirche 154aa) Kirchengemeinde 154bb) Dekanat 155cc) Diözese 155

b) Verbandliche Zusammenschlüsse 155aa) Öffentlich-rechtlicher Verband mehrerer Kirchen-

gemeinden 155bb) Dekanatsverband 156

c) Caritasverbände auf Orts-, Kreis-, Bezirks- oder Diözesanebene . 156d) Caritative Orden, kath. Schwesterngemeinschaften, andere

klosterähnliche Verbände 157e) Verein kirchlichen Rechts 158f) Stiftung 159

aa) Stiftung kirchlichen Rechts 159bb) Staatlicher Rechtskreis 159cc) Folgerungen für die kirchliche Trägerschaft 160

g) Gründung einer Bistums-Caritas-Betriebsführungs- und Träger-gesellschaft mbH? 161

h) Bürgerlich-rechtlicher Verein e.V 161i) Gemeinnützige GmbH 162j) Nichtrechtsfähiger Verein und bürgerlich-rechtliche Gesellschaft 162

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2. Für den Bereich der evangelischen Kirche 163a) Körperschaftliche Untergliederungen der verfaßten Kirche 163b) Verbandliche Zusammenschlüsse 163c) Diakonische Werke 164d) Evang. Schwesterngemeinschaften und andere klosterähnliche

Verbände 164e) Verein kirchlichen Rechts 164f) Weitere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten 164

E. Ökumenische Trägerschaft 165I. Begriffsklärung 165

1. Ökumenische Trägerschaft 1652. Ökumenische Rechtsträgerschaft 165

II. Kooperationsformen ökumenischer Zusammenarbeit 1661. Die Kooperationsvereinbarung 1662. Die Arbeitsgemeinschaft 166

III. Rechtsgeltungsprobleme - Fragen der Reichweite der kirchlichenGesetzgebungsbefugnis 1671. Kirchliche Regelungsbefugnis und Autonomie der rechtlich

verselbständigten kirchlich-caritativen Einrichtungen 1672. Kirchliche Regelungsbefugnis gegenüber nicht der jeweiligen

Kirche angehörigen Mitarbeitern (Mitarbeitervertretungsrecht) . . . . 1693. Kirchliche Regelungsbefugnis und Einzelarbeitsverhältnis 169

IV. Praktische Folgeprobleme einer ökumenischen (Rechts-)Trägerschaft . 1711. Entscheidungsdilemma: Geltung der kath. MAVO oder der

evang. MVO? 1712. Arbeitsvertragsrichtlinien und sog. Konfessionsklausel 1733. Trennung von Betriebs- und Anstellungsträgerschaft zwecks

Problemvermeidung? 1734. Weitere Lösung 174

V. Praktischer Trägervergleich unter dem Gesichtspunkt kirchlicherTrägerschaft bei ökumenischer Zusammenarbeit 1741. Erzdiözese Freiburg - Evang. Landeskirche in Baden 1742. Diözese Limburg 1753. Diözese Speyer - Evang. Kirche der Pfalz 176

VI. Abschließende Würdigung .• 177

Fünfter Teil: Einzelfragen der Ordnung nach staatlichem Recht . 178

A. Einordnung in das Sozialrechtssystem 178

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I. Sozialstationen als Leistungserbringer im Sinne des Sozial-versicherungsrechts 179

II. Sozialstationen und soziales Versorgungsrecht 180III. Sozialstationen als Einrichtungen zur Gewährung von Sozialhilfe 181

B. Das rechtliche Beziehungsdreieck bei Inanspruchnahme einer Sozial-station durch einen Hilfesuchenden und die Problematik der recht-lichen Qualifizierung der Beziehungen im einzelnen 183I. Rechtliche Beziehungen zwischen Sozialstation und Hilfesuchendem . . 183II. Rechtliche Beziehungen zwischen Sozialstation und Kostenträger 184

1. Gesetzliche Krankenkasse - Sozialstation 185a) Bestimmung des Rechtscharakters nach den Grundsätzen der

verwaltungsrechtlichen Dogmatik 185b) "Systemgerechtigkeit" des Ergebnisses im Hinblick auf die

Qualifizierung der Beziehungen der Krankenkassen zu denübrigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, insb.Ärzte und Krankenhäuser 188

c) Stellungnahme zu der aus wettbewerbsrechtlicher Perspektivebefürworteten privatrechtlichen Qualifizierung 190

2. Sozialhilfeträger - Sozialstation 191III. Rechtliche Beziehungen zwischen Hilfeempfänger und Kostenträger . . 192

1. Rechtsbeziehung Sozialversicherter - Sozialversicherungsträger . . . . 1922. Rechtsbeziehung Sozialhilfeberechtigter - Sozialhilfeträger 192

C. Rechtliche Ansprüche der sozialleistungsberechtigten Hilfeempfängerauf Leistung/Kostenerstattung 193I. Für den Bereich der ambulanten Krankenpflege 193

1. Sozialversicherungsrecht 193a) RVO (SGB-V) 193b) KVLG 195

2. Sozialhilferecht 195II. Für den Bereich der ambulanten Altenpflege 196

1. Fehlen primärer gesetzlicher Leistungsansprüche 1962. Ansprüche nach dem BSHG 197

III. Für den Bereich der Haus- bzw. Familienpflege 1971. Sozialversicherungsrecht 198

a) RVO (SGB-V) 198b) KVLG 199c) GAL 199

2. Sozialhilferecht 200IV. Spezielle Rechtsansprüche bei Einsatz einer Dorfhelferin 200

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V. Änderungen aufgrund des Gesundheitsreformgesetzes und Schluß-betrachtung 200

D. Zur Frage einer allgemeinen Absicherung von Pflegekosten 202I. Das Problem 202

1. Die begriffliche Unterscheidung von Krankheit/Behandlungs-bedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit 202

2. "Systemwidrige" Kostenträgerschaft der Sozialhilfeträger 2033. Spezielle Angebote einer Pflegeversicherung durch private

Versicherungsunternehmen 2044. "Diagnose" 204

II. Vorstellung der wichtigsten Vorschläge für eine gesetzgeberischeRegelung der Pflegebedürftigkeitsproblematik 2051. Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung des Risikos der

Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherungsgesetz) (Hessen) 2072. Entwurf eines Pflegehilfen-Neuregelungsgesetzes (Rheinland-

Pfalz) 207III. Abschließende Stellungnahme 208

E. Steuerliche Behandlung der Sozialstationen in kirchlicher Trägerschaft . 213I. Steuerpflichtigkeit, Steuerarten, Steuerbefreiung 213II. Status der Gemeinnützigkeit 214

1. Materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung alsgemeinnützig 214a) Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 214b) Einrichtungen der Wohlfahrtspflege als Zweckbetriebe

i.S.v. § 66 i.V.m. § 53 AO 215c) Gemeinsame Voraussetzungen: Selbstlosigkeit, Ausschließ-

lichkeit und Unmittelbarkeit 2152. Formelle Voraussetzungen der Steuervergünstigungen wegen

Gemeinnützigkeit 2163. Steuerliche Entlastungen im einzelnen 2164. Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts für die Regelung des

Spendenabzugs (§ 10b Abs. 1 EStG und § 9 Nr. 3a KStG) 217III. Grenzen steuerunschädlicher Eigenkapitalbildung 217IV. Steuerliche Behandlung der Krankenpflege- und Sozialstationen-

fördervereine 2171. Gemeinnützige Tätigkeit zugunsten einer anderen Körperschaft

LS.v. § 58 Nrn. 1-3 AO 2172. Problem der Gebührennachlässe für Mitglieder der Krankenpflege-

bzw. Fördervereine 218

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F. Datenschutz in kirchlichen Sozialstationen 218

I. Anwendbarkeit und Geltungsumfang des kirchlichen Datenschutzrechts 219II. Voraussetzungen des datenrechtlichen Schutzes 221

1. Personenbezogene Daten 2212. Begriff der Datei 2223. Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Rechte des Betroffenen . . 2234. Änderungen 223

Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 224

Quellen- und Literaturverzeichnis 228