Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung...

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Dr. med. J. Cuno Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV) ...zuhause leben bis zuletzt Lasst keinen zu Euch kommen, ohne dass er glücklicher wieder geht. (Mutter Teresa)

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  • Dr. med. J. Cuno

    Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)

    ...zuhause leben bis zuletzt

    Lasst keinen zu Euch kommen, ohne dass er glücklicher wieder geht.(Mutter Teresa)

  • SAPV – AllgemeinesDie Bundesregierung hat zum 01.04.2007 den Weg zur ambulantenspezialisierten Palliativversorgung schwerst krankerMenschen mit §§§§37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) und §§§§132d SGBV freigemacht.

    Damit steht formal allen Bürgern eine fachkompetente Betreuung im heimischen Umfeld zur Verfügung.

    Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu verbessern, und es Ihnen zu ermöglichen, im heimischen Umfeld betreut zu werden.

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  • §§§§37b SGB V(1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen

    Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders

    aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante

    Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu

    verordnen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und

    pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur

    Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der

    Versicherten nach Satz 1 in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

    Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen.

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  • SAPV – Chronologie

    April 2007:

    Fixierung des rechtlichen Anspruchs auf SAPV im §37b SGB V

    Dezember 2007:

    Richtlinien des G-BA (=Gemeinsamer Bundesausschuss) zum Inhalt und

    Umfang der SAPV.

    März 2008:

    Inkrafttreten der Richtlinie mit Definition der Voraussetzung für

    Inanspruchnahme, Vernetzung der Leistungserbringer.

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  • SAPV – Chronologie

    Juli 2008:

    Herausgabe der gemeinsamen Krankenkassenempfehlungen nach

    §132d SGB V zur Definition der bedarfsgerechten Versorgung mit SAPV

    2009:

    Erste Musterverträge in Hessen Nordrhein und Bayern

    2010:

    Acht bestehende SAPV-Teams in Bayern bei insgesamt >60 Anträgen

    (2x München, Regensburg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Würzburg, Augsburg)

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  • Versorgungsempfehlung

    • DGP (Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin)– 1 PCT pro 250.000 EW

    • EAPC (Europäische Arbeitsgemeinschaft für Palliative Care)– 1 PCT pro 150.000 EW (!)

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  • SAPV – Voraussetzung

    Verordnung

    Die SAPV wird durch die niedergelassenen Haus- und Fachärzte oder

    stationär tätige Vertragsärzte verordnet.

    Voraussetzung

    Für die Bewilligung der SAPV durch die Krankenkasse ist ein

    komplexes Symptomgeschehen, das eine spezialisierte Versorgung

    notwendig macht, nötig.

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  • SAPV – Mindestanforderung ans PCT• Arzt/Ärztin mit Zusatzbezeichung Palliativmedizin und definierter palliativmedizinischer

    Berufserfahrung

    • Pfllegekraft/-kräfte mit curricularer 160h-Palliative-Care-Weiterbildung und definierter

    palliativmedizinischer Berufserfahrung

    • Ergänzend bei Bedarf: weitere Fachkräfte: Seelsorger, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten,

    Psychologen, etc. mit Palliative-Care-Weiterbildung und definierter pallmedizinischer

    Berufserfahrung

    • Schriftliches Konzept zur Patientenversorgung

    • 24Std. Erreichbarkeit

    • Qualitätssicherung und Dokumentation

    • Kooperationsverträge mit weiteren Einrichtungen (z.B stationäre und ambulante Hospize)

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  • SAPV – Leistungen der PCTs – allgemein

    • Beratung

    • Koordination der Versorgung

    • Additiv unterstützende Teilversorgung

    • Vollständige Versorgung

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  • SAPV – Leistungen der PCTs – speziell

    • Beratung und Anleitung von Patienten und Angehörigen

    • Unterstützung von Schmerztherapie und Symptomkontrolle in Zusammenarbeit mit den

    Hausärzten

    • Enterale und parenterale Ernährung

    • Versorgung von zentralen Venenkathetern (z.B. Port-System)

    • Wundversorgung

    • 24 Stunden Rufbereitschaft

    • Grundpflege

    • Qualifizierter Palliativarzt für Besuche zuhause und in Pflegeheimen

    • Sektorenüberreifende Seelsorge

    • Ehrenamtliche Hilfe daheim (Kooperation mit Hospizdiensten)

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  • Palliative Care Team (PCT)ÄrztePflege

    Sekr./Koordination

    Fallbesprechung/TherapieplanDokumentation

    Zentr. DatenerfassungEvaluation

    24 Std.Erreichbarkeit

    Apotheke (24h Depot)Hilfsmittel

    Santitätshäuser

    Niedergelassener Arzt mit

    palliativer Ausbildung

    24 Std. Rufbereitschaft

    KooperationspartnerNotfallseelsorger

    PalliativstationKrankenhausPflegeheimeStat. Hospiz

    Hospizvereine

    PCT – Bsp. einer mögl. Versorgungsstruktur

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  • SAPV – Stadt und Landkreise Bamberg

    • 140 Patienten seit 01.07.2010 in Betreuung

    • 20 Patienten aktuell parallel in der Versorgung

    • 84 Menschen verstorben, davon:

    • 60 im heimischen Umfeld

    • 12 Patienten gemeinsam mit Hospizverein Bamberg e.V.

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