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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die geplante Sandgrube bei Mischelbach Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Fassung vom 07.06.2018 Auftraggeber: Sandwerk Heinzenmühle GmbH & Co. KG Gewerbepark 11 91785 Pleinfeld Erstellt von: Büro für ökologische Studien GbR Dipl. Geoökologe Christian Strätz Oberkonnersreuther Str. 6a, 95448 Bayreuth Tel.: 0921 / 507037-34 Unter Mitarbeit von: J. Jörg, M. Sc. Geoökologie E. Strätz, BTA Universität Bayreuth Bayreuth, den 07.06.2018 Christian Strätz Dipl. Geoökologe

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

für die geplante Sandgrube bei Mischelbach

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Fassung vom 07.06.2018

Auftraggeber: Sandwerk Heinzenmühle GmbH & Co. KG

Gewerbepark 11

91785 Pleinfeld

Erstellt von:

Büro für ökologische Studien GbR

Dipl. Geoökologe Christian Strätz

Oberkonnersreuther Str. 6a, 95448

Bayreuth

Tel.: 0921 / 507037-34

Unter Mitarbeit von: J. Jörg, M. Sc. Geoökologie

E. Strätz, BTA Universität Bayreuth

Bayreuth, den 07.06.2018

Christian Strätz

Dipl. Geoökologe

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Einleitung ........................................................................................................................ 1

1.1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................................... 1

1.2 Lage und Standort............................................................................................................ 1

1.3 Natura 2000- und andere Schutzgebiete, Biotope ........................................................... 6

1.4 Datengrundlagen .............................................................................................................. 8

1.5 Erfassungsmethoden Fledermäuse ................................................................................. 9

1.6 Erfassungsmethoden Vögel ............................................................................................. 9

1.7 Erfassungsmethoden für sonstige Arten ........................................................................ 10

1.8 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen .................................................... 10

2 Wirkungen des Vorhabens .......................................................................................... 11

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse ....................................................................... 11

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse ..................................................................................... 11

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse ..................................................................................... 12

3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen

ökologischen Funktionalität ....................................................................................... 13

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung ........................................................................................ 13

3.2 Minimierungsmaßnahmen während des Betriebes ....................................................... 13

3.3 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) ............. 15

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................ 16

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ..................... 16

4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der

Vogelschutz-Richtlinie .................................................................................................... 47

5. Gutachterliches Fazit ................................................................................................... 63

Literaturverzeichnis .................................................................................................................. 64

Anlagen ...................................................................................................................................... 67

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Termine zur Untersuchung der Fledermäuse und Nachtfalter ....................................... 8

Tabelle 2: Termine zur Erfassung der Avifauna und anderen Artengruppen ohne Fledermäuse .. 9

Tabelle 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen oder

potenziell vorkommenden, streng geschützten Säugetierarten .................................................... 17

Tabelle 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum potenziell vorkommenden

Reptilien ......................................................................................................................................... 40

Tabelle 5: Nachtfalterarten sortiert nach Rote Liste Status Bayern (2003)................................... 43

Tabelle 6: Libellenarten sortiert nach Rote Liste Status Bayern (2003)........................................ 44

Tabelle 6: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene und potenziell vorkommende Amphibienarten

und ihr Rote Liste Status ............................................................................................................... 44

Tabelle 5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Heuschreckenarten und ihr Rote Liste Status .......... 46

Tabelle 7: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen (NW) oder

potentiell vorkommenden (PO) Europäischen Vogelarten lt. LfU / Arteninformationen für TK 6832,

alle Arten streng geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG) ........................................................... 48

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes zwischen Mischelbach und Röttenbach .............. 2

Abbildung 2: Abgrenzung des engeren Kartiergebietes bei Mischelbach ...................................... 2

Abbildung 3: Geplantes Abbaugebiet mit Abbauzonen, Böschungen und Oberbodenlager (orange

kariert), Stand April 2018 ................................................................................................................. 3

Abbildung 4: Tümpel, Biberstau am Roten Graben und im Hintergrund der Kiefernwald auf der

Untersuchungsfläche ....................................................................................................................... 5

Abbildung 5: Trasse durch das Untersuchungsgebiet mit Sandmagerrasen .................................. 5

Abbildung 6: Übersicht über die Natura2000- und andere Schutzgebiete um die geplante

Sandgrube (aus FIN-Web: bearbeitet) ............................................................................................ 6

Abbildung 7: Biotope (gestreift) in der Umgebung der geplanten Sandgrube (aus FIN-Web:

bearbeitet. Grüne Abgrenzung: engeres Untersuchungsgebiet). ................................................... 7

Abbildung 8: FFH- (rot) und SPA-Gebiete (blau) in der Umgebung der geplanten Sandgrube (aus

FIN-Web: bearbeitet). ...................................................................................................................... 7

Abbildung 9: Ruf- und Sichtnachweise von Fledermäusen, vergrößerter Detailausschnitt .......... 19

Abbildung 10: Umgebung des Untersuchungsgebiets mit Fledermausnachweisen ..................... 20

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Abbildung 11: Zauneidechsen-Männchen der Maintal-Population (Foto: C. Strätz) ..................... 39

Abbildung 12: Blauflügelige Ödlandschrecke ................................................................................ 46

Abbildung 13: Blauflügelige Sandschrecke ................................................................................... 46

Abbildung 14: Beobachtungen von Vögeln im Untersuchungsgebiet am Roten Graben, Kürzel

nach Südbeck (2005) .................................................................................................................... 50

Abbildung 15: Darstellung der in der ASK geführten Nachweise bei Mischelbach ....................... 68

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1 Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

In einem Waldkiefernforst bei Mischelbach im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Bezirk Mittel-

franken) soll eine Sandgrube entstehen. Durch die Rodung und den folgenden Sandabbau können

streng geschützte Tierarten geschädigt, gestört oder getötet und ihre Habitate zerstört werden.

Für den vorliegenden Bericht wurden die Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen,

Heuschrecken und Nachtfalter kartiert. Die Nachtfalter wurden durch Julian Bittermann bearbeitet, die

anderen Artengruppen durch das Büro für ökologische Studien.

Da auf Ebene der Regionalplanung die artenschutzrechtlichen Belange noch nicht abschließend

geklärt werden können, war im Genehmigungsverfahren die Durchführung einer speziellen arten-

schutzrechtlichen Prüfung (saP) notwendig.

In der vorliegenden saP werden:

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüg-

lich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, das sind alle europäischen Vogelarten und

Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, sowie der „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1

Nr. 2 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.

(Hinweis zu den „Verantwortungsarten“: Diese Regelung wird erst mit Erlass einer neuen

Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer

Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht be-

kannt).

die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45

Abs. 7 BNatSchG geprüft.

1.2 Lage und Standort

Das Planungsgebiet liegt im Kartenblatt 6832 der TK 25 zwischen Röttenbach und Mischelbach in

einem großen Wald- bzw. Forstgebiet (Fürstenwald im Rottenbacher Wald: Kapellenschlag, Heu-

mahd). Das Untersuchungsgebiet wurde von Kiefernforsten dominiert. Beimischungen waren Stiel-

eiche, Birken u.a. Pioniergehölze. Entlang des Roten Grabens, der den Forst von Ost nach West

durchfloss und in die Schwäbische Rezat einmündete, herrschten Schwarzerlen vor. Der kleine Bach

mit zeitweise geringer Wasserführung wies anmooriges Wasser (Braunfärbung) und Ockerbildung auf.

In Richtung der Bundesstraße wurde der Wald lichter, hier befand sich auch ein dystropher Tümpel,

der vom Biber aufgestaut wurde. Das Gebiet wird von einer Strom- und Leitungstrasse (Wasser)

durchschnitten, in deren Umfeld der Wald von mageren Silbergrasfluren abgelöst wurde.

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Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes zwischen Mischelbach und Röttenbach

Abbildung 2: Abgrenzung des engeren Kartiergebietes bei Mischelbach

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Abbildung 3: Geplantes Abbaugebiet mit Abbauzonen, Böschungen und Oberbodenlager (orange kariert), Stand April 2018

In der südwestlichen Ecke der östlichen Teilfläche wird mit der Abgrabung begonnen (Abchnitt Ia).

Hier soll zunächst bis zum Grundwasser abgegraben werden, um Wasser für die Aufbereitung

aufzuschließen. Parallel zu dieser Abgrabung soll die Siebanlage eingerichtet werden. Das

abgegrabene Material soll vorläufig im nördlichen Teil dieses Abschnitts (Ib) zwischengelagert

werden, bis die Siebanlage bereit ist, Wasser zur Verfügung steht und die Absetzbecken im Abschnitt

II vorbereitet sind. Der eigentliche Abbau im Abschnitt Ib/ IV ist erst für einen späteren Zeitpunkt

vorgesehen.

Der Beginn des eigentlichen Abbaus ist am östlichen Rand der östlichen Teilfläche vorgesehen

(Abschnitt II). Hier soll bis zur endgültigen Tiefe abgebaut werden, um Raum für die Aufspülung des

Waschwassers mit den Feinanteilen zu erhalten. Sobald ausreichend Raum zur Verfügung steht,

werden hier Absetzbecken (Kammern) eingerichtet und die Wiederverfüllung mit grubeneigenem

Material beginnt. Das Überlaufwasser wird wieder zur Entnahmestelle zurückgeleitet.

Nach Aufbereitung des zwischengelagerten Materials beginnt dann parallel zum Abbau im Osten auch

der Abbau im Süden der westlichen Teilfläche (Abschnitt II). Anschließend soll der Abbau immer

zeitgleich im Westen und im Osten vorangetrieben werden, u.a. wegen der erwarteten Kornverteilung

im Sand. Der Abbau im Westen soll von Süden nach Norden, in der östlichen Teilfläche von Osten

nach Westen voranschreiten.

Bei der aktuellen Abgrenzung des Abbaus würde westlich der Leitungstrasse ein (Wald)Streifen mit

etwa 8 m Breite stehen bleiben können, Grenze wäre etwa der hinter dem Waldrand verlaufende

Sandweg. Östlich der Leitungstrasse würde der Wald im Süden vollständig verschwinden; im Norden

würde der Bestand, der auf die Trasse herauswächst, stehen bleiben. Die Gehölzbestände der Trasse

werden regelmäßig auf Stock gesetzt. Etwa an der Stelle des bestehenden Weges entlang des

Waldrands würde der temporäre Weg als Umleitung des bestehenden Waldweges eingerichtet

werden.

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Nach bisher vorliegenden Daten wird der Abbau in der westlichen Teilfläche das Grundwasser im

Süden noch nicht erreichen, im Norden das Grundwasser mit einer Tiefe von etwa 1,5-2 m

aufschließen (schwankend). Am Westrand der östlichen Teilfläche wird beim Abbau eine Wassertiefe

von etwa 2,5 m erwartet. Am Ostrand ist die Datenlage zum Grundwasserspiegel sehr dünn, wir

rechnen mit einer anfänglichen Wassertiefe von bis zu 5 m.

Die Verfüllung mit Waschschlamm soll im Osten beginnen und dem Abbau nach Westen folgen,

solange Verfüllmaterial zur Verfügung steht. Dadurch soll die im Osten entstehende Wasserfläche so

klein wie möglich gehalten werden, das Ausmaß der GW-Schwankung minimiert werden und eine

schnelle Wiederbepflanzung von Osten her ermöglicht werden.

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Abbildung 4: Tümpel, Biberstau am Roten Graben und im Hintergrund der Kiefernwald auf der Unter-suchungsfläche

Abbildung 5: Trasse durch das Untersuchungsgebiet mit Sandmagerrasen

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In der hier vorgestellten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die Auswirkungen des ge-

planten Sandabbaus auf das engere Umfeld beschrieben. Im bereits vorliegenden Kartierbericht

wurde ein wesentlich größerer Gebietsumgriff behandelt, um z.B. weiter entfernte Jagdhabitate, Flug-

routen und Quartiere von Fledermäusen aber auch Reviere von Vogelarten mit größeren Aktions-

radien zu berücksichtigen. Für die vorliegende saP waren die Auswirkungen im engeren Eingriffs-

bereich vorrangig, um Vorgaben für die weiteren Planungen machen zu können: Dies wären

Vermeidung, Minimierung und Ausgleich der geplanten Eingriffe.

1.3 Natura 2000- und andere Schutzgebiete, Biotope

Abbildung 6: Übersicht über die Natura2000- und andere Schutzgebiete um die geplante Sandgrube (aus FIN-Web: bearbeitet)

Das Untersuchungsgebiet beinhaltete eine formell als Biotop ausgewiesene Fläche (Quelle: FIN-

Web). Es handelte sich um das Teilbiotop 6832-1115-004. Die anderen Teilbiotope -003 und -005

befanden sich direkt im Anschluss nach Norden und Süden. Es handelte sich um „Magere Offen-

standorte und Feuchtbiotop unter Freileitungstrasse nördlich von Mischelbach“.

Östlich, an den Auen der Rezat, befanden sich zudem die Biotopflächen 6832-1016 mit den Teil-

flächen -001 bis -003. Sie werden als „Flachland-Mähwiesen im Rezattal nordöstliche Pleinfeld“ be-

schrieben.

Direkt an der Rezat verliefen die Biotopgebiete 6832-1015 mit den Teilen -003 bis -008 („Bachbeglei-

tende lineare Auwälder im Tal der Schwäbischen Rezat unterhalb Pleinfeld“). Sowie am Westufer der

Rezat „Hecken, Feldgehölze und Bahndämme im Rezattal nördlich von Pleinfeld“ mit der Nummer

6832-0002-001. Außerdem befand sich das Biotop 6832-0004-001 „Aufgelassene, ehemalige Sand-

grube am Rand der Rezataue“ westlich der geplanten Sandgrube.

In folgenden Grafiken ist das Untersuchungsgebiet jeweils grün markiert.

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Abbildung 7: Biotope (gestreift) in der Umgebung der geplanten Sandgrube (aus FIN-Web: bearbeitet. Grüne Abgrenzung: engeres Untersuchungsgebiet).

Abbildung 8: FFH- (rot) und SPA-Gebiete (blau) in der Umgebung der geplanten Sandgrube (aus FIN-

Web: bearbeitet).

Im Westen des Untersuchungsgebietes (grün) schloss sich direkt das FFH-Gebiet 6832-371 (rot)

„Gewässerverbund Schwäbische und Fränkische Rezat“ an. Im Osten befand sich das SPA-Gebiet

6832-471 (blau) „Wälder im Vorland der südlichen Frankenalb“.

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1.4 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

- Arteninformationen des Landesamtes für Umwelt (Internet-Angebot des LfU zur saP-Bearbeitung)

- ASK-Daten sowie die laufend aktualisierte Datenbankabfrage des Bayerischen Landesamtes für

Umwelt: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/

- Bezzel et al. (2005): Brutvögel in Bayern, Ulmer Verlag

- FIN-Web: Fis-Natur Online (Abruf: 15.09.2017)

- Meschede, A. und Rudolph, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern

- Meschede, A. und Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern

- Rödl, T., Rudolph, B.-U., Geiersberger, I., Weixler, K. & Görgen, A. (2012): Atlas der Brutvögel in

Bayern.- Ulmer Verlag, 255 S., (Kartierzeitraum: 2005-09)

- Verbreitungsatlanten: Amphibien (Bayer. LfU, Verbreitungskarten), sowie Gefäßpflanzen

(Schönfelder & Bresinsky 1990), Libellen (Kuhn & Burbach 1998); Tagfalter (LfU & ABE 2007;

Arbeitsatlas)

- Atlas Deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014); ADEBAR-Projekt.

- Nachtfalterkartierung durch Julian Bittermann 2015

- Eigene Untersuchungen vor Ort im Jahr 2015, 2016 und 2017: Untersuchungen zur Fledermaus-

und Vogelfauna sowie sonstigen saP-relevanten Tiergruppen, v. a. Kleinsäuger, Reptilien und

Amphibien. Überprüfung des Baumbestandes auf Quartiere/Brutplätze von Fledermäusen bzw.

Vögeln. Weiterhin Kartierung saP-relevanter Libellen- und Heuschreckenarten.

Im Vorfeld der Kartierung erfolgte eine Auswertung vorhandener Daten aus Datenbanken, Atlanten,

Literatur, Gutachten, Kartierungen, Daten von Fachkollegen und Ornithologen.

Termine zur Erfassung von Fledermäusen:

In Tabelle 1 gelistet sind die Termine, die zur Quartierkartierung und zur bioakustischen Kartierung

dienten. Die automatisch arbeitenden Batcorder und Minihorchboxen, die Fledermausrufe aufzeich-

nen, wurden in der Regel eine Stunde vor Sonnenuntergang in Betrieb genommen und erst am

nächsten Morgen abgebaut und die Daten ausgelesen.

Tabelle 1: Termine zur Untersuchung der Fledermäuse und Nachtfalter

Datum Witterung (ca.20 Uhr)

25.03.2015 geringer Wind, abends 13°C, bedeckt

01.06.2015 18°C, klar, teils Bodennebel

07.07.2015 31°C, leicht bewölkt, fast windstill

16.07.2015 27°C, klar, wenig Wind, Nachtfalter

03.08.2015 27°C, klar, leichter Wind

07.08.2015 31°C, fast klar, kaum Wind, Nachtfalter

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27.08.2015 27°C, leicht bewölkt, Nachtfalter

16.09.2015 17°C, bewölkt, trocken, Nachtfalter

30.03.2016 10°C, leichter Regen, Höhlenbäume

30.07.2017 16-18°C, nach Regen, Fledermäuse, Höhlenbäume, Nistkastenkontrolle

Die Brutvögel wurden bei günstiger Witterung im Frühjahr 2015 erfasst. Tabelle 2 listet die Termine

auf, an denen tagsüber Vögel beobachtet und verhört wurden, sowie Zauneidechsen und Amphibien

kartiert wurden.

Tabelle 2: Termine zur Erfassung der Avifauna und anderen Artengruppen ohne Fledermäuse

Datum und Uhrzeit Witterung

25.03.2015 17°C, geringer Wind

19.05.2015 17°C, wechselnd Sonne und Wolken

08.07.2015 22°C, sonnig-wolkig, bedeckt

30.03.2016 10°C, leichter Regen,

1.5 Erfassungsmethoden Fledermäuse

Bei den Geländeerhebungen wurde das Planungsgebiet auf Vorkommen von Fledermäusen und

Quartieren überprüft. Dabei wurde vor allem nach Höhlenbäumen gesucht, die ein geeignetes

Quartier für unterschiedliche Fledermausarten darstellen können.

Bei den bioakustischen Kartierungen wurde das Gelände bei günstigen Witterungsbedingungen mit

einem Batdetektor abgegangen. Dabei wurde ein Mischerdetektor Pettersson D240x und ein Mischer-

Teiler-Echtzeitrekorder Pettersson D1000x eingesetzt. Als stationäres Gerät wurde ein Batcorder (Fa.

Ecoobs) verwendet. Die Rufaufzeichnungen des Petterson D1000x und die Ergebnisse der mit der

Software BCAdmin 3, BatIdent und BCAnalyze 2.0 analysierten und z. T. durch Sichtbeobachtungen

abgesicherten Artbestimmungen sind beim Bearbeiter C. Strätz in einem GIS-Projekt und in einer

BCAdmin 3 Datenbank archiviert.

1.6 Erfassungsmethoden Vögel

Es wurden, in Anlehnung an Südbeck et al. (2005), alle Sicht- und Rufnachweise von Vögeln, sowie

Spuren, wie z. B. Gewölle, Rupfungen und Mauserfedern aufgenommen. Für die Erfassung fliegender

oder ruhender Vögel wurden hochwertige Leica-Ferngläser (10x32 BCA, 10x25 BCA) eingesetzt. Als

Dämmerungsglas wurde ein 8x63 von Optolyth verwendet. Für Belegfotos stand eine Olympus OM-D

mit M.ZUIKO DIGITAL ED 75-300 mm zur Verfügung. Der Einsatz von Spektiven war nicht erforder-

lich.

Bei den Beobachtungsterminen wurde das Gelände langsam abgeschritten. Nachweise wurden direkt

in ein GPS mit Kürzelangabe nach Südbeck et al. (2005) eingegeben, mit Track-Informationen in die

Software Garmin Basecamp übertragen und in das GIS eingepflegt, mit dem die Fundorte dargestellt

werden.

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1.7 Erfassungsmethoden für sonstige Arten

Durch langsames Abschreiten von Säumen und Gehölzrändern wurde versucht, die Zauneidechse

und die Schlingnatter nachzuweisen. Dabei wurden Ferngläser mit Nahbereichseinstellung zur Be-

stimmung von Reptilien und Insekten mitgeführt (Leica 10x32 und 8 x 20 BCA). Eine Totfundsuche

überfahrener Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger wurde auf der angrenzenden Straße durchgeführt.

Die Amphibien wurden am Roten Graben und am Wasserrückhaltebecken mit Keschern gefangen

und nach der Bestimmung wieder in ihren Lebensraum gesetzt. Zum Einsatz kamen auch Kleinfisch-

reusen, die für mehrere Stunden im Gewässer belassen und anschließend geleert wurden. Libellen

und Heuschrecken wurden entweder mit dem Fernglas mit Nahbereichseinstellung bestimmt oder mit

dem Kescher gefangen und anschließend wieder in Freiheit entlassen.

1.8 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Der Rahmen für die Erstellung von saP wird in Bayern wie folgt vorgegeben:

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich für

die streng geschützten Arten auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015

abgeänderten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutz-

rechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“. Diese „Hinweise“ berücksichtigen das Urteil vom

Urteil vom 08.01.2014 (Az. 9 A 4/13) BverwG in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass

die zusätzliche Prüfung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG für Maßnahmen der Baufeld-

freimachung künftig nur dann erforderlich ist, wenn das Tötungsrisiko für die geschützten Arten trotz

der im zumutbaren Umfang vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht ist.

Die Bedeutung des Planungsgebiets für saP-relevante Arten wurde zunächst auf der Basis vor-

handener Verbreitungsatlanten, der ASK-Daten, die v. a. Quartierdaten enthalten, der Arteninforma-

tionen des LfU im Internet und sonstiger Literatur sowie des vor Ort ermittelten Habitatpotenzials

eingeschätzt. Eigene Kartierungen der Avifauna und der Fledermäuse sowie Meldungen Dritter

wurden dann im Zusammenhang mit den vorhandenen Daten aus ASK und Atlanten dokumentiert und

bewertet. Im Anhang der saP finden sich die Prüftabellen, mit denen die Abschichtung der saP-rele-

vanten Arten vorgenommen wurde (Relevanzprüfung).

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2 Wirkungen des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen

der streng und europarechtlich geschützten Arten im Zuge des Bauvorhabens verursachen können.

Durch bau-, anlagen- und betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme gehen Lebensräume von wild

lebenden Pflanzen und Tieren verloren. Durch zusätzliche bau- und anlagenbedingte Lärm- und

Schadstoffimmissionen werden Flächen beeinträchtigt. Durch anlagen- und betriebsbedingte Barriere-

und Zerschneidungswirkungen wird der Verbund von Tierlebensräumen gestört.

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme

Während der Vorbereitung und der Bauausführung sind jeweils Baustelleneinrichtungsflächen erfor-

derlich.

Im Detail wird der permanente oder temporäre Flächenverbrauch im Landschaftspflegerischen Be-

gleitplan dargestellt. In Anspruch genommene Lebensräume werden im LBP bilanziert und entspre-

chende Maßnahmen festgelegt.

Beunruhigungen durch den Baustellenbetrieb (Lärm, Fahrzeugbewegungen, Erschütterungen,

Licht)

Durch den Baubetrieb kommt es vorübergehend zu Lärmimmissionen und Fahrzeugbewegungen, die

zu Störungen einiger Tierarten führen können. Baubedingt können sich kurzzeitig Lärm und stofflichen

Immissionen gegenüber dem jetzigen Zustand erhöhen. Temporär kann es zu einer Erhöhung von

Erschütterungen und Lichtemissionen gegenüber dem jetzigen Zustand kommen.

2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse

Flächenumwandlung: Abtrag von Boden

Die genaue Bilanzierung der Flächenumwandlung wird im Rahmen des LBP dargestellt. Hier werden

nur Hinweise zu der aus arten- und naturschutzfachlichen Sicht möglichen bzw. wünschenswerten

Gestaltung der Flächen gegeben.

Durch den geplanten Sandabbau werden neue Strukturen entstehen, die je nach Nutzungsintensität

von Pflanzen und Tieren besiedelt werden können oder nicht. Insbesondere werden häufig Roh-

bodenstandorte geschaffen, wo vorher Wald stockte. Sobald das Grundwasserniveau erreicht wird, ist

auch mit der Entstehung von permanenten Gewässern zu rechnen.

Aus naturschutzfachlicher Sicht sollten die entstehenden Gewässer über den Zeitraum März bis

Oktober nicht verändert werden. Im Winter ist eine Verfüllung und Verlegung möglich.

Verlust von Biotop- bzw. Habitatflächen (Verlust von Lebensraum für Tiere)

In Anspruch genommen werden derzeit mit Kiefernwald bestandene Flächen. Angrenzend an den

geplanten Abbaubereich, der die Freileitungstrasse auslässt, liegt das Biotop 6832-1115-004. Es

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

handelt sich um „Magere Offenstandorte und Feuchtbiotop unter Freileitungstrasse nördlich von

Mischelbach“.

Das heißt, es werden große Baumbestände gerodet. Damit einher geht ein Verlust an Lebensraum für

verschiedene Tierarten. Vor allem an den Lebensraum Wald angepasste, streng geschützte Vogel-

und Fledermausarten verlieren dadurch ihren Lebensraum. Bei den Fledermäusen sind Verluste von

Quartieren möglich. Nachgewiesen wurden Sommer- und Paarungsquartiere z.B. für die Bechstein-

fledermaus in den vom Forst betreuten Vogelnistkästen. Fledermäuse können auch in Spechthöhlen

oder hinter sich ablösender Rinde Quartier beziehen.

Veränderung des lokalen Klimas / Veränderung des Wasserhaushaltes

Verglichen mit der Ausgangssituation werden das Lokalklima deutlich und der Wasserhaushalt teil-

weise verändert. Durch die Rodung des Waldes und den Abtrag von Boden wird reiner Sand offen

liegen. Das Lokalklima ändert sich dementsprechend von Waldklima nach Offenlandklima, was

wärmer, trockener und stärkeren Temperaturschwankungen unterworfen ist.

Durch die entstehende Grube wird der Grundwasserpegel in etwa auf Sohlenniveau liegen. Damit

kann Oberflächenwasser ohne die Filterfunktion des Bodens in das Grundwasser eindringen. Umge-

kehrt können durch Grundwasser gespeiste Tümpel entstehen, die neue Habitate für Arten der ephe-

meren Gewässer darstellen.

2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse

Lärmimmissionen und Störungen durch Ver- und Entsorgung

Durch den Betrieb der geplanten Sandgrube ist mit hohem LKW-Aufkommen zu rechnen, der von der

B 2 aus an die Grube fährt. Damit verbunden sind gesteigerte Schadstoffemissionen und ein erhöhtes

Lärmaufkommen. Ebenso wird durch den Betrieb der Anlagen zur Sandverarbeitung der Lärm zu-

nehmen.

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3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen

ökologischen Funktionalität

3.1 Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen

Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung der

folgenden Vorkehrungen. Die Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen müssen im Rahmen des UB

geplant und umgesetzt werden. Die entsprechenden Maßnahmen werden hier in der saP bei den be-

treffenden Arten jeweils aufgelistet.

V1: Eine Maßnahme zur Vermeidung ist die Baufeldberäumung außerhalb der Brutzeit von Vogel-

arten, d. h. die Baufeldberäumung wird nur in bestimmten Zeiträumen durchgeführt. Nach den ge-

setzlichen Vorgaben des BNatSchG (§ 39) ist die Baufeldberäumung vom 1. März bis 30. September

verboten.

V2: Bestehende Nistkästen im geplanten Abbaugebiet sind im Winter vor Beginn der Baufeldberäu-

mung durch eine fachkundige Person in den verbleibenden Baumbestand im Umfeld umzuhängen.

Die Nistkästen sollen im Umfeld der entstehenden Sandgrube installiert werden (Waldrand). Bereiche

an viel befahrenen Verkehrswegen (hier: B2) sind zu meiden.

3.2 Minimierungsmaßnahmen während des Betriebes

Folgende Vorkehrungen werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen

Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgen-

der Vorkehrungen (vgl. Gilcher & Tränkle 2005):

V3: Optimierung von Lebensräumen im Umfeld. D.h. Pflege der Heide- und Sandmagerrasen unter

der Leitungstrasse, die wertvolle Flora- und Faunaelemente aufweisen. Gestaltung verbleibender

Waldrand-Strukturen mit Heide- und Saumvegetation, die ebenfalls Spenderbiotope für eine spätere

Besiedlung des neu entstehenden Sandabbaugebietes darstellen. Teilweise Offenhalten der

Vegetationsstrukturen entlang des vom Biber angestauten Roten Grabens. Dort sind hochwertige

Libellen-, Amphibien- und Reptilien-Habitate im Entstehen bzw. schon vorhanden.

V4: Anlage von Ruhezonen im Abbaugebiet. In der Sandgrube selbst müssen Abbaubereiche, die

nicht mehr zum Abbaubetrieb beitragen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgegliedert werden. Dies

bedeutet, dass diese Flächen weder befahren werden noch als Abstell- oder Lagerflächen dienen. In

diesen Ruhe- und Entwicklungszonen können sich schon während des Betriebes die ersten Pioniere

einfinden, die nach Einstellung des Abbaubetriebs die übrigen Flächen besiedeln können. Ruhezonen

im o.g. Kontext können offenliegende Sand-, Lehmböden aber auch Kleingewässer wie Fahrspuren

und Tümpel oder größere Stillgewässer auf der Sohle des Abbaugebietes sein (Weiher).

Für Abbaugebiete kennzeichnende und für den Artenschutz besonders wertvolle Teillebensräume

sind z.B.: Sohlenstandorte, Steilwände, Abraumhalden, Oberbodenmieten, Erdaushubhalden und die

unmittelbaren Randbereiche des Abbaugebietes.

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V5: Optimierung der Teillebensräume im Abbaugebiet: Die Raumstruktur und v.a. die

Mosaikstruktur als Produkt aus Standortunterschieden, Standortgefälle (Gradienten) und hohem Anteil

innerer Grenzlinien muss als eine der herausragendsten und wertbestimmenden Potenziale von

Abbaustellen angesehen werden. Bereits während des Betriebs und v.a. vor der Stilllegung muss

daher auf eine Optimierung dieser Eigenschaften geachtet werden. Standortextreme sollen nicht

abgemildert, Mosaikstrukturen nicht zerstört werden.

V6: Flächengröße. Abbaugebiete, die nach ihrer Auflassung Naturschutzzwecken dienen sollen,

sollten auf möglichst großer Teilfläche typische Strukturen erhalten. Die Folgenutzung Naturschutz für

ganze Abbaugebiete sollte den Vorrang erhalten vor Nutzungskombinationen, da sich vielerlei

negative Einflüsse kaum räumlich begrenzen lassen.

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3.3 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktio-

nalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)

Weiter werden, soweit erforderlich, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen

Funktionalität (CEF-Maßnahmen) durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen von saP-rele-

vanten Arten zu vermeiden, wenn entsprechende Verbotstatbestände erfüllt sind. Diese CEF-Maß-

nahmen stellen vorgezogene Maßnahmen dar, d. h. sie müssen wirksam sein, bevor der Eingriff statt-

findet, und werden entsprechend vorzeitig geplant und durchgeführt. Die Ermittlung der

Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen. Die Ersatz- (Ausgleichs-)

Maßnahmen für die wegfallenden Gehölze sind im LBP festzusetzen.

CEF1: Für die entfallenden Brutmöglichkeiten und Quartiere sind für die Vögel und Fledermäuse

folgende Nistkästen aufzuhängen:

2 x 2 Eulenkasten Nr. 4 von Schwegler für Raufußkauz; auch für Hohltaube geeignet; Kästen in 2er

Gruppen installieren, sie dienen im Quartierverbund u.a. als Nahrungsdepots in denen die Kleineule

Beute ablegt

2 x Kleiberhöhle 5KL von Schwegler als Ablenkkasten zum Eulenkasten

1 x Baumläuferhöhle 2B von Schwegler

2 x Fledermaushöhle 2F von Schwegler

2 x Fledermaushöhle 2 FN von Schwegler

2 x Fledermaus-Großraumhöhle von Hasselfeldt

3 x Nisthöhle 1B Ø 32mm als Ablenkästen zu den Fledermauskästen; diese Kästen werden meist von

Kohlmeisen besiedelt, die dann Brutversuche z.B. Blau- und Tannenmeise in dem Fledermauskästen

unterbindet (Territorialverhalten).

Die Kästen sind regelmäßig zu warten und die Anflugschneise freizuschneiden. Defekte Aufhänge-

bügel oder Frontdeckel sind bei den jährlichen Kastenkontrollen zu dokumentieren; die Reparatur

muss zeitnah erfolgen. Die Kästen sind von Nistmaterial, Spinnweben und Kot zu befreien. Die

Pflege/Betreuung der Kästen durch Fachpersonal sollte über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahr

vereinbart werden. Nachgewiesene Spuren eines Fledermausbesatzes (Puparien von Fledermaus-

parasiten, Kot) oder angetroffene Tiere sind artgenau an die Koordinationsstelle für Fledermausschutz

in Erlangen zu melden. Auf mit Unterarmklammern markierte Tiere muss gesondert geachtet werden.

Aktuell wurden in Mitteleuropa bis zu 10.000 Individuen v.a. der fernwandernden Arten markiert. Jeder

Ring-Wiederfund kann helfen, die Wissenslücken zum Fledermausfernzug und auch lokale Wande-

rungen zu schließen. Die Ringe müssen deshalb abgelesen und an die Beringerzentralen Bonn oder

Dresden gemeldet werden. E-mailadressen der genannten Institutionen finden sich im Internet.

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4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs.

5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild

lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder

Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben be-

troffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Pflanzenarten

Im Untersuchungsgebiet mit Wald, Graben und Sandmagerrasen kommt laut ASK des Landesamtes

für Umwelt keine Pflanzenart des Anhang IV b) der FFH-Richtlinie vor. Bei den Kartierungen wurden

ebenfalls keine saP-relevanten Pflanzenarten angetroffen. In den Arteninformationen des LfU sind

ebenfalls keine entsprechenden Funde aufgeführt.

4.1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m.

Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fort-

pflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von

Tieren oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben be-

troffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fort-

pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der

lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die

Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die

Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko

für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungs-

maßnahmen signifikant erhöht.

Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.

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Nach der Tabellenarbeit mit Abschichtungsverfahren und Relevanzprüfung zur Ermittlung des zu

prüfenden Artenspektrums ergab sich eine Reihe von Säugetierarten inklusive Fledermäuse, die im

Untersuchungsraum nicht vorkommen bzw. für die der Untersuchungsraum keine Lebensräume

bietet und / oder nicht im Verbreitungsgebiet der Art liegt.

Die abgeschichteten Arten werden im Folgenden nicht weiter betrachtet. Es werden nur diejenigen

Arten weiter behandelt, die im Untersuchungsraum nachgewiesen sind oder potenziell vorkommen

können und für die eine Betroffenheit durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden kann.

4.1.2.1 Säugetiere

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierarten des Anhang IV FFH-RL

In der nachfolgenden Tabelle sind alle Säugetierarten aufgelistet, die im betreffenden Kartenblatt 6832

Heideck in den Arteninformationen des LfU genannt werden und deren Lebensraumansprüche zum

Untersuchungsgebiet passen oder die bei den Kartierungen nachgewiesen wurden. Diese Datenbank

des LfU weist einen größeren Datenbestand als die ASK auf und wird regelmäßig auf den aktuellen

Stand gebracht.

Tabelle 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen oder potenziell

vorkommenden, streng geschützten Säugetierarten

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteini 3 2 u

Braunes Langohr Plecotus auritus V g

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G u

Fransenfledermaus Myotis nattereri 3 g

Graues Langohr Plecotus austriacus 3 2 u

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3 V u

Großes Mausohr Myotis myotis V V g

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2 u

Kl. / Gr. Bartfledermaus Myotis mystacinus / brandtii -/V V/2 g/u1

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3 g

Wasserfledermaus Myotis daubentonii g

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus g

Legende:

RL D Rote Liste Deutschland und

RL BY Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen

1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet

3 gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion

V Arten der Vorwarnliste

D Daten defizitär

1 Kleine und Große Bartfledermaus können anhand der Ortungsrufe nicht unterschieden werden.

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EHZ Erhaltungszustand: g günstig u ungünstig/unzureichend s ungünstig/schlecht ? unbekannt

Hervorhebung in grüner Farbe: potenziell vorkommende Arten

Im Gebiet wurden 11 Fledermausarten nachgewiesen. Bei den Nistkastenkontrollen wurde eine Bech-

steinfledermaus gefunden, die auch bei einem späteren Termin im selben Kasten anwesend war.

Auch in der ASK sind mehrere Nachweise der Bechsteinfledermaus enthalten. Im Untersuchungs-

gebiet dienen die Nistkästen meist als Männchenquartiere. Eine Wochenstube der Bechsteinfleder-

maus konnte im Untersuchungszeitraum nicht nachgewiesen werden.

Fledermaus-Kartierungen wurden in den Jahren 2015–2017 in einem weiteren Gebietsumgriff bis in

die Aue der Schwäbischen Rezat und benachbarte Ortschaften durchgeführt (siehe Kartierbericht). In

der folgenden Karte sind die Ergebnisse für das engere Eingriffsgebiet im Detail dargestellt.

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Abbildung 9: Ruf- und Sichtnachweise von Fledermäusen, vergrößerter Detailausschnitt

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Abbildung 10: Umgebung des Untersuchungsgebiets mit Fledermausnachweisen

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Betroffenheit der Säugetierarten:

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich:

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Die Bechsteinfledermaus ist eine anspruchsvolle Waldfledermaus (v. a. alt-und totholzreiche, lichte Laubwälder). Verbreitungsschwerpunkte liegen in Franken im Steigerwald, Spessart und den Haßbergen. Im Regnitzbecken werden auch lichte Waldkiefernbestände auf Sandböden besiedelt (Bamberger Hauptsmoorwald, Nürnberger Reichswald). Die Quartiere liegen in Baumhöhlen wie beispielsweise Spechthöhlen, diese werden im Verbund genutzt. Sie jagt bevorzugt in der ersten Nachthälfte. Der Aktionsradius ist klein, der Jagdlebensraum entspricht meist der näheren Umgebung des Quartiers. Sowohl solitär lebende Männchen als auch die Wochenstubenverbände sind auch in Nistkästen zu finden.

Lokale Population:

Für die Bechsteinfledermaus konnten insgesamt 5 Beobachtungen im Untersuchungsgebiet erfasst werden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Im Untersuchungsgebiet sind Quartiere in Nistkästen belegt. Vermutlich werden sie nur von einzelnen Männchen aufge-sucht. Quartiere im Baumbestand können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Da die Art in Höhlen und Kellern überwin-tert, sind diese im Winter nicht belegt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1, V2

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Empfindlichkeit der Bechsteinfledermaus gegenüber Licht- und Lärmemissionen sowie Zerschneidung ist hoch (Brink-mann et. al. 2008). Die Lärmemissionen während der Bauzeit sowie durch den Verkehr sind damit für die Art somit relevant. Die Tiere sind relativ eng an Strukturen gebunden, die Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung ist hoch. Eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen kann ausgeschlossen werden, wenn für die Art geeig-nete Jagdhabitate in großflächigen Wald- und Forstgebieten erhalten bleiben.

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Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Bechsteinfledermaus jagt strukturgebunden und in niedriger bis mittlerer Höhe. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus ist nicht zu erwarten, da die LKWs mit geringer Geschwindigkeit und nur selten nachts unterwegs sein werden. Die unbeabsichtigte Tötung von Individuen bei der Zerstörung von Quartieren wird im Schädigungsverbot behandelt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus;

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: G Bayern: 3

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Die Breitflügelfledermaus bejagt ein breites Spektrum unterschiedlicher Habitate: v. a. Dorf/Stadt, auch Straßenlaternen, Parks/Friedhöfe, Wiesen, Fließgewässer/Aue, Wald/Waldränder, Stillgewässer, Steinbrüche, Streuobstbestände. In Franken ist eine gewisse Bevorzugung von Weideflächen zu konstatieren. Dort treten Dung- und Brachkäfer in größerer Dichte auf. Die Orientierung erfolgt bevorzugt an Gehölzstrukturen in wenigen Metern Höhe, als auch im Wipfelbereich von Bäumen oder die Tiere fliegen über Grünland in 3–8 m Höhe, v. a. über Weideflächen, aber auch in großer Höhe über freiem Luftraum. Die Jagdgebiete liegen meist in Quartiernähe, im Umkreis von 3 km, auch bis 5 und 7,4 km wurden beobachtet. Für die Wochenstuben werden i.d.R. Gebäude (Dachstühle von Kirchen, Schlössern, Rathäusern…) genutzt.

Lokale Population:

Acht Einzelnachweise von der Breitflügelfledermaus konnten wir akustisch feststellen. Beitflügelfledermäuse jagen Groß-insekten über kurzrasigen Vegetationsbeständen und nehmen Beute offenbar auch vom Boden auf. Entsprechende Be-obachtungen liegen uns aus Kompostieranlagen in den Städten von Bayreuth und Bamberg vor. Dort werden Schaben, Großkäfer und Heimchen erbeutet. Im Gebiet hält sich die Breitflügelfledermaus bei den Jagdflügen strikt an die Leitungs-trasse und die breiteren Forststraßen. Besetzte Quartiere wurden nicht gefunden, diese liegen hauptsächlich an Gebäuden und damit weiter entfernt in Dörfern und Städten. Sicher ausgeschlossen werden kann anhand der manuellen Rufvermessung und Bestimmung die ähnlich rufende Nord-fledermaus. Diese ist in Mittelfranken sehr selten, hat aber am Altmühlsee ein lokales Verbreitungszentrum (Meschede &

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Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus;

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Rudolph 2010) und wurde von uns im Juli/August 2016/17 z.B. bei Muhr a. See mit Batcordern relativ häufig nachgewiesen. Das Waldgebiet bei Mischelbach scheint demnach für die Nordfledermaus keine zusagenden Bedingungen zu bieten.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population der Breitflügelfledermaus wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Für die Wochenstuben werden Gebäude genutzt. Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten ist daher ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Empfindlichkeit der Breitflügelfledermaus gegenüber Licht- und Lärmemissionen sowie Zerschneidung ist gering (Brinkmann et. al. 2008). Die Lärmemissionen während der Bauzeit sowie durch den Verkehr sind damit für die Breitflügel-fledermaus nicht relevant. Die Tiere sind bedingt an Strukturen gebunden, die Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung ist gering, weil die Art meist in größerer Höhe, z.B. über Weideflächen jagt. Eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungs-zustandes der lokalen Populationen kann ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Breitflügelfledermaus jagt wenig strukturgebunden und meist in größerer Höhe. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Braunes Langohr Plecotus auritus

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: -

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Die Jagdgebiete des Braunen Langohrs sind in Bayern kaum untersucht. Im Umfeld der meisten Quartierstandorte liegen städtische und dörfliche Siedlungen, daher jagen die Tiere wahrscheinlich in den Gehölzbeständen in und um Ortschaften. Das Braune Langohr ist auch eine charakteristische „Waldart“. Sie bevorzugt Nadelwälder und -forste, die Bindung an Laubwald ist gering. Die Entfernung zwischen den einzelnen Quartieren beträgt bis zu 600 m, die Jagd erfolgt bis 1,1 (1,5) km vom Quartier entfernt; im Herbst Ausdehnung auf 3,3 km, was aber auch auf eine größere Aktivität der Männchen zur Paarungszeit zurückgeführt werden kann. Der nächtliche Aktionsraum beträgt bis 49 ha, im Kern 0,3 bis 1,5 ha. Das Braune Langohr kann als Sommer- und Winterquartier Baumhöhlen aufsuchen (DIETZ et al. 2007), gilt aber gerade in Franken als typische Art großer Dachstühle wie in Kirchen, Kapellen und Schlössern im Sommer und der Felsenkeller und Höhlen im Winter. Ob das breite Spektrum von Jagdhabitaten und Quartiertypen auf zwei unterschiedliche Ökotypen (westliche und östliche Form) zurückgeführt werden kann, ist noch nicht abschließend erforscht. In Franken treten beide Formen auf.

Lokale Population:

Das Braune Langohr konnte einmal akustisch im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Aufgrund des Flüstersonars der Art muss jedoch damit gerechnet werden, dass Braune Langohren in bioakustischen Untersuchungen unterrepräsentiert sind.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Im Untersuchungsgebiet sind keine Quartiere bekannt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Baumhöhlen ab und an von Braunen Langohren aufgesucht werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Baubedingt kommt es zu einer vorübergehenden Lärmbelastung. Die Empfindlichkeit gegenüber Licht ist moderat; die Art jagt auch an beleuchteten Hausfassaden und Straßenlaternen. Gegenüber Zerschneidung ist die Empfindlichkeit sehr hoch (Brinkmann et. al. 2008). Langohren kollidieren relativ häufig im Straßenverkehr.

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Braunes Langohr Plecotus auritus

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Langohren orten ihre Beute meist passiv. Sie sind deshalb sehr empfindlich gegenüber Baustellen-, Verkehrs- und sonstigem Lärm. Da die Lärmbelastung jedoch vorübergehend ist, ist eine erhebliche Störung ausgeschlossen. Die Zer-schneidungswirkung durch die neue Sandgrube wird als gering eingeschätzt. Eine erhebliche Verschlechterung des Erhal-tungszustandes der lokalen Population wird daher ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Fransenfledermaus Myotis nattereri

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Die Fransenfledermaus bejagt Wälder, Gebiete mit dörflichen und landwirtschaftlichen Strukturen, auch nadelholzreiche Wälder. Die bevorzugten Jagdgebiete liegen in Wäldern oder anderen gehölzreichen Habitaten, z. B. Parks, Gärten, Streuobstbestände, Gewässer. Auch Straßenbegleitvegetation wird genutzt, ebenso andere insektenreiche Biotope in und in der Nähe von Ortschaften. Die Tiere jagen über Wiesen und Weiden, die durch Hecken und Baumreihen gegliedert sind; ebenso an Still- und Fließgewässern. Sie nutzen alle Waldtypen, Laub- und Mischwälder ebenso wie Nadelwälder. Tiere aus Waldkolonien verlassen auch den Wald, um in der benachbarten landwirtschaftlichen Flur zu jagen. Die Art nutzt als typischer „Gleaner“ meist Gehölzstrukturen zur Jagd. Dort werden auf Blättern, Stämmen und Zweigen sitzende Insekten und Spinnen im Flug abgelesen. Sommerquartiere werden in Baumhöhlen, Nistkästen aber auch Spaltenquartieren an Scheunen bezogen.

Lokale Population:

Insgesamt konnte die Art nur einmal im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Für die Sandgrube werden Bäume mit Höhlen oder Spalten und somit möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten gefällt. Obwohl keine besetzten Quartiere nachgewiesen werden konnten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Fransen-fledermäuse diese Strukturen im Gebiet als Teil des Verbunds nutzen. Speziell werden von dieser Art auch Vogelnistkästen vom Typ „Bayerischer Giebelkasten“ genutzt, der auch im Gebiet vom Forst verwendet wird.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1, V2

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und betriebsbedingt kann es zu (vorübergehenden) Störungen durch das Vorhaben während der sensiblen Zeiten wie Fortpflanzungs-, Überwinterungs- und Wanderungszeit kommen. Eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustan-des der lokalen Populationen wird aber ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

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Seite 27

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Fransenfledermaus Myotis nattereri

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhö-hung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Graues Langohr Plecotus austriacus

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Graue Langohren leben vor allem in waldarmen, intensiv agrarisch genutzten Gegenden Bayerns. Winterquartiere liegen bei dieser wenig wanderfreudigen Art meist in unmittelbarer Nähe der Sommerquartiere. Daher überschneiden sich die Verbreitungsgebiete in Winter und Sommer auch weitgehend. Die Sommer- und Wochenstubenquartiere befinden sich in Ortschaften in Gebäuden und dort vor allem in geräumigen Dachstühlen. Beim Grauen Langohr handelt es sich also um eine typische Dorffledermaus, und als Bewohner von Siedlungs- und Ortsrandbereichen gilt sie als starker Kulturfolger. Die relativ wenigen bekannten Winterquartiere sind meist unterirdisch in Kellern, Gewölben u. Ä. Es werden aber in den unter-irdischen Quartieren pro Jahr nur sehr wenige Tiere gefunden. In der Regel sind nur Einzeltiere in einem Winterquartier an-zutreffen. Winterquartiere sind oft trocken und kühl. Wichtig ist die Nähe zum Sommerquartier, da die Art nur wenig wandert. Als Jagdgebiete werden freies Grünland, Brachen und gehölzreiche Siedlungsbereiche und andere Lebensräume wie Streuobstwiesen und Gärten am Ortsrand bevorzugt. Aber auch in Laub- und Mischwald wurden bereits Tiere bei der Jagd beobachtet.

Lokale Population:

Das Graue Langohr kann potenziell im Waldgebiet jagen. Quartiere können mit hoher Wahrscheinlichkeit im Gebiet ausgeschlossen werden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Graues Langohr Plecotus austriacus

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Im Untersuchungsgebiet sind keine Quartiere bekannt. Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten wird daher ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Baubedingt kommt es zu einer vorübergehenden Lärmbelastung. Die Empfindlichkeit gegenüber Lärm und Licht ist hoch, gegenüber Zerschneidung sehr hoch (Brinkmann et. al. 2008). Da die Lärmbelastung jedoch vorübergehend ist, ist eine er-hebliche Störung ausgeschlossen. Die Zerschneidungswirkung wird als gering eingeschätzt. Eine erhebliche Verschlechte-rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population wird daher ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Großer Abendsegler/Kleinabendsegler Nyctalus noctula, N. leisleri; dt. Bezeichnung auch:

Abendesegler und Kleiner Abendsegler

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V/D Bayern: 3/2

Arten im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig:

ungünstig – unzureichend: Abendsegler, Kleinabendsegler

unbekannt:

Fledermaus der Jahre 2016 und 2017! Der Große Abendsegler nutzt Gewässer, Wälder und Siedlungen als Jagdhabi-tat. Die Wochenstuben und Winterquartiere befinden sich in Baumhöhlen und Nistkästen. Die schnell und hoch fliegende Art jagt meist über Bäumen (10-50 m Höhe) und teilweise auch in mehreren hundert Meter Höhe (DIETZ et al. 2007). Durch Netzfänge und Nistkastenkontrollen in Nordbayern konnte von der Markierergemeinschaft Oberfranken nachge-wiesen werden, dass bei uns nicht nur überwinternde und im Frühjahr und Sommer durchziehende Abendsegler sowie einzelne übersommernde Männchen vorkommen. Im Regnitz-Maingebiet bei Bamberg wurden im Juni 2017 hochträch-tige und später auch laktierende Abendseglerweibchen in größerer Anzahl in Hochnetzen gefangen. Die Tiere traten bereits deutlich vor Sonnenuntergang auf, was darauf hinweist, dass bei uns Wochenstuben des Abendseglers vorhan-den sein müssen. Zwischenzeitlich konnten 2 dieser Wochenstuben nördlich von Bamberg in Ufergehölzen des Mains ermittelt werden (Jörg & Strätz 2017). Durch Kollisionen an Windkraftanlagen oder andere Eingriffe sind demnach in Franken nicht nur durchziehende Tiere sondern auch lokale Populationen betroffen. Wir nehmen anhand unserer Daten an, dass weiter Wochenstubengebiete des Abendseglers im südlichen Regnitzgebiet bzw. im Mittelfränkischen Becken vorhanden sein müssen. Die in Paarungsquartieren im Bamberger Hain vorgefundenen Tiere überwintern teilweise in Nistkästen aber auch in Spaltenquartieren im Stadtgebiet von Bamberg. Der überwiegende Teil der Tiere zieht aber aus Franken ab. Von uns im Herbst 2015 markierte Tiere wurden im Rheingebiet zwischen Mannheim und Karlsruhe in Winterquartieren (2015/16) wiedergefunden.

Der Kleine Abendsegler ist innerhalb des Waldes über Lichtungen, Windwurfflächen oder Kahlschlägen, in Parkanla-gen, entlang von Waldwegen sowie in Waldschneisen und am Waldrand zu finden; außerhalb des Waldes hält er sich in Bach- und Flussauen, über (eutrophen) Stillgewässern, über gehölzreichem Grünland, in Gärten und Streuobstwiesen sowie am Rande von Ortschaften auf. Auch über Äckern und Intensivgrünland und über asphaltierten Flächen oder an Straßenlater¬nen ist er anzutreffen. Als Waldtypen um die Kolonien dominieren reine Buchen-, Eichen-Hainbuchen- sowie Eichen-Kiefern¬wälder. Als Sommerquartier nutzt die Art vor allem Baumhöhlen oder –spalten, zum Teil in größe-rer Höhe, selten an Gebäu¬den. Als Winterquartier werden Baumhöhlen bevorzugt, seltener Fledermauskästen oder Ge-bäude (DIETZ et al. 2007). In Nordbayern ist die Art im Frühjahr, Sommer und Herbst nachzuweisen. Sie überwintert meist in SW Europa. Einzelne über¬winternde Tiere wurden jedoch in den letzten Jahren in Ober- und Unterfranken nachgewiesen. Es sind nur wenige Wo¬chenstuben in Franken bekannt. Mehrere liegen in Nistkästen von Parkanlagen (Coburg, Bamberg, Bayreuth) und Kiefern¬forsten (Bamberg, Selb). In einem von uns 2016 neu begründeten Nistkasten-gebiet bei Bayreuth konnte bereits im Juni 2017 eine Wochenstube mit mehr als 35 Individuen festgestellt werden (Jörg & Strätz 2017). Etwa gleichgroß ist die Wochenstube im Kaiserhammer Forst im Lkr. Wunsiedel, die regelmäßig wechselnd in Schwegler-Rund- und Flachkästen und einer Spechthöhle vorgefunden wird.

Lokale Population:

Abendsegler: Es liegen drei Rufnachweise von Abendseglern im Überflug vor.

Kleinabendsegler: Auch vom Kleinabendsegler liegen drei Rufnachweise vor.

Beide Arten sind somit nur in recht geringer Rufaktivität nachgewiesen worden. In etwa zeitgleich durchgeführte Unter-suchungen am Altmühlsee bei Muhr a. See zeigten, dass dort beide Arten in sehr hohen Dichten vorkommen und bereits deutlich vor Sonnenuntergang entlang der Ufergehölze aber auch über dem See jagen. Am Altmühlsee treten von den „Nyctaloiden Arten“ regelmäßig auch Nord-, Breitflügel- und Zweifarbfledermaus auf.

Für Abendsegler und Kleinabendsegler liegen im Waldgebiet bei Mischelbach wohl nur gelegentliche Überflüge vor, die aus den Quartiergebieten Richtung Rezataue bzw. zu den großen Seen führen.

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Großer Abendsegler/Kleinabendsegler Nyctalus noctula, N. leisleri; dt. Bezeichnung auch:

Abendesegler und Kleiner Abendsegler

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mitttel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Wochenstuben der genannten Fledermausarten befinden sich in Baumhöhlen bzw. in oder an Gebäuden. Eine Ent-nahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch das Vorhaben kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Störungen durch Lärm, optische Störwirkung, Zerschneidungswirkung sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt (Brinkmann et al. 2011). Aus ihren Quartieren fliegen die Tiere meist hoch ab und nutzen für die Jagd den Luftraum über den Baumkronen. Eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen kann ausgeschlos-sen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Aufgrund der Nachweise und dem Flug- und Jagdverhalten in der Region ist für die Arten nicht von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko an der Zugangsstraße der Sandgrube auszugehen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Erhebliche Störungen durch das Vorhaben während der sensiblen Zeiten wie Fortpflanzungs-, Überwinterungs- und Wan-derungszeit sind ausgeschlossen. Eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population ist ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Großes Mausohr Myotis myotis

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Wälder haben für das Mausohr eine große Bedeutung. Außerhalb des Waldes jagt die Art über Flussauen bzw. frisch gemähtem Grünland. Bayernweit ist der Laubwaldanteil überdurchschnittlich hoch, genutzt werden Laub- und Mischwaldinseln von Buchen- und Buchen-Eichenwäldern. Auch im Offenland findet das Mausohr Jagdgebiete: z. B. Weiden, gemähte Wiesen oder sogar Äcker sind nicht ungewöhnlich, haben aber untergeordnete Bedeutung. Offene Schotterflächen aber auch Flurwege haben sich als gute Jagdhabitate für Mausohren erwiesen (Strätz, unveröff.). Die Wochenstuben des Großen Mausohres befinden sich in großen Dachstühlen von Kirchen und Schlössern sowie neuerdings auch in Widerlagern großer Brückenbauwerke (z.B. im Lkr. Bamberg; Jörg & Strätz, unveröff.). Einzelne Männchen finden sich in Dachstühlen, Nistkästen und in Deckenspalten von Autobahnbrücken.

Lokale Population:

Das Große Mausohr wurde zweimal akustisch im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Als Transferroute kann die offene Stromtrasse dienen. Die kurzrasigen Sandmagerrasen sind als Jagdhabitate geeignet. Auch breitere Forstwege, Forststraßen dienen als Nahrungsflächen auf denen v.a. Laufkäfer und andere Insekten erbeutet werden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Das Große Mausohr nutzt im Sommer v. a. Gebäude als Quartiere. Einzelne Männchen nutzen auch Nistkästen oder Baumhöhlen als Quartiere. Besetzte Quartiere konnten nicht nachgewiesen werden. Da sie jedoch im Verbund genutzt werden, ist eine Betroffenheit des Großen Mausohrs nicht völlig auszuschließen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1, V2

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Seite 32

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Kleine Bartfledermaus und Große Bartfledermaus

Myotis mystacinus und M. brandtii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - (M. mystacinus)

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 2 (M. brandtii)

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig (M. mystacinus)

ungünstig – unzureichend (M. brandtii)

unbekannt

Die Kleine Bartfledermaus bejagt gut strukturierte Landschaften mit Gehölzelementen einschließlich Siedlungen, Gewäs-sern und Wald. In Mittelfranken finden Jagdflüge in Dörfern und an Straßenbeleuchtungen, entlang von Hecken und Ge-bäuden, um Solitärbäume, in Obstgärten, entlang der Ufervegetation von Bächen und an Teichen statt. Die Bedeutung von Wäldern wurde bislang offenbar unterschätzt, sie spielen vermutlich eine ähnlich große Rolle wie andere gehölzreiche Lebensräume außerhalb des Waldes. Die Brandtfledermaus ist anspruchsvoller und bevorzugt alte Laubwälder wie z. B. den Steigerwald, die Buchenwälder der Frankenalb oder Feuchtwälder. Die Nachweise im Gebiet dürften sich deshalb ganz überwiegend auf die Kleine Bartfledermaus beziehen. Anhand der Ortungsrufe sind beide Arten derzeit nicht unter-scheidbar. Ergänzender Hinweis: Die ähnliche aber meist etwas kleinere Nymphenfledermaus (M. alcathoe) kann anhand abweichender Ortungsrufe, die bereits recht hoch um 43 kHz enden, gut unterschieden werden. Die Art wurde von Johannes Mohr und Mitarbeitern im Jahr 2012 erstmals in Bayern bei Forchheim (Örtelseeweiher) sicher nachgewiesen werden. Die Funde wurden im aktuellen „Nyctalus“ (Bd. 18 / 3/4) publiziert. Abgesicherte Funde liegen aus dem Bamberger Hauptsmoor, dem Steigerwald unde Wiesentjura sowie den Haßbergen vor. Im Waldgebiet bei Mischelbach lagen keine „verdächtigen“ Rufe vor.

Lokale Population:

Insgesamt 4 Nachweise von „Bartfledermäusen“ im Untersuchungsgebiet, hauptsächlich an Waldrändern, aber auch im geschlossenen Wald.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

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Seite 33

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Kleine Bartfledermaus und Große Bartfledermaus

Myotis mystacinus und M. brandtii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Bartfledermaus nutzt als Quartiere Gebäude, aber auch Baumhöhlen. Durch den Bau der Sandgrube sind Waldrand- und Waldstandorte betroffen. Eine Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch das Vorhaben kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und betriebsbedingt kann es zu Störungen der Art durch das Bauvorhaben kommen. Eine erhebliche Störung der lo-kalen Population ist aber ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig (Bestände nehmen in Franken aktuell zu)

ungünstig – unzureichend

unbekannt

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Fledermaus des Jahres 2015! In Bayern scheint für die Rauhautfledermaus die Nähe zu nahrungsreichen Gewässern eine Rolle zu spielen, v. a. während des Frühjahrs- und teilweise auch des Herbstzuges. Die meisten Beobachtungen stammen aus wald- und gewässerreichen Landschaften, z. B. Auwälder. Teichgebiete, Flussniederungen und Seeufer. Die am häufigsten bejagten Biotoptypen sind große Stillgewässer bzw. deren randliche Schilf- und sonstigen Verlandungszonen, Altwässer in Auen und Waldtypen, gefolgt von Waldrandstrukturen, Hecken und Feuchtwiesen. Die Orientierung erfolgt innerhalb wie außerhalb des Waldes entlang linienartiger Strukturen wie z. B. Waldwegen, Waldrändern und Schneisen. Die Wochenstuben befinden sich in Bäumen, z. B. in durch Blitzschlag entstandenen Aufrisshöhlen- und spalten. Reproduktion findet in Nordbayern allerdings sehr selten statt. Bisher ist nur eine größere Wochenstube im Chiemsee-Gebiet bekannt. Ein Reproduktionsnachweis eines einzelnen Weibchens, das aus unbekannten Gründen seinen Durchzug im Frühjahr 2017 abgebrochen hatte, gelang im Juli 2017 im Naturraum „Steinwald“ in der nördlichen Oberpfalz (Strätz, unveröff.). Reproduktion von Einzeltieren sind aus dem Steigerwald (2007) und aus dem Lkr. Neustadt a.d. Aisch (2017) bekannt geworden (Köhler, Stepanek, unveröff.). Im Rahmen von Dauermonitorings in den Lkr. Bamberg, Forchheim, Bayreuth und Wunsiedel wurde nachgewiesen, dass im Vergleich zu früheren Untersuchungen deutlich mehr Männchen der Art bei uns in Franken übersommern. In Tieflagen wie den Regnitz- und Mainauen sowie dem „Aischgrund“ wurde dies jetzt auch für einzelne Weibchen dokumentiert (Jörg & Strätz 2017).

Die Weibchen ziehen im Frühjahr aus SW Richtung NO über unser Gebiet in bis zu 1900 km entfernte Wochenstubengebiete. Tiere die wir am 3.5.2017 am Regnitzufer bei Bamberg markiert hatten, waren nur 9 Tage später im nordöstlichen Spreewald (südlich von Berlin; >330 km) in ihren Wochenstubengebieten eingetroffen oder zogen weiter in nordöstliche Richtung: Ein im Spreewald am 8.5.17 beringtes Rauhaut-Weibchen wurde Ende August 2017, also zum Ende der Wochenstubenzeit und somit wohl schon wieder auf dem „Heimzug“, in der berühmten Beringungsstation (Pape, Rucava, Lettland) wiedergefunden (>660 km).

Im Herbst wird Franken in umgekehrte Richtung, also von NO nach SW überflogen. Die Rückreise geschieht meist sehr schnell und in sehr großen Etappen, während der Frühjahrszug wesentlich langsamer abläuft (Fledermauszug.de; Mitt. B. Ohlendorf). Im Herbst werden von den Weibchen während des Durchzuges die Balzquartiere der Männchen aufgesucht. Wir betreuen in Bamberg und Bayreuth Nistkastengebiete mit territorialen Männchen der Rauhautfledermaus. Die Männchen sind ab April in den Kästen und behaupten diese den ganzen Sommer gegenüber Rivalen und anderen Fledermausarten. Lediglich Mücken- und einzelne Wasserfledermäuse werden gelegentlich toleriert. In den Jahren 2015 und 2016 hatten in den Nistkastengebieten jeweils 1-2 Männchen angesiedelt. Im Jahr 2017 waren zeitweise schon mehr als 5 Männchen anwesend

Ab Ende Juli gesellen sich einzelne Weibchen oder kleinere Gruppen (2-7 Tiere) zu den Männchen. Durch Markierung wissen wir mittlerweile, dass die Weibchen nur wenige Tage in den Kästen verweilen. Sie ziehen meist nach wenigen Tagen weiter und werden von neuen Weibchen abgelöst. In der letzten Oktoberwoche haben wir 2017 die letzten Weibchen markiert. Die letzten Männchen wandern dann spätestenbs bis Anfang November nach SW ab. Überwinterungen sind aus Nordbayern zwar bekannt, aber (noch) sehr selten (Schürmann & Strätz 2010, Strätz, Schürmann et al. 2015). Nur im Stadtgebiet von Nürnberg sind nach Meschede & Rudolph (2010) bereits regelmäßig Überwinterungen dokumentiert.

Auch die Winterquartiere finden sich in Baumhöhlen und Nistkästen, aber auch in Gebäudespalten, Brennholzstapeln und Felswänden. Die Art ist bei der Wahl von Zwischenquartieren auf dem Durchzug nicht wählerisch. Sie findet speziell für sie angebotene Quartierhilfen viel schneller als andere Fledermausarten. Im Sommer 2013 im Ökologisch-Botanischen-Garten der Univ. Bayreuth installierte Holz-Flachkästen wurden bereits im Frühjahr 2014 von 20 durchziehenden P. nathusii für 1-2 Wochen als Zwischenstopp auf dem Weg in die Wochenstubengebiete in NO-Europa genutzt (Dr. E. Obermeier, C. Strätz, unveröff.). Im Herbst 2017 waren schon mehr als 5 territoriale Männchen in verschiedenen Kästen vorhanden.

Anzumerken ist, dass wir derzeit im Untersuchungsgebiet bei Mischelbach, aber auch in anderen von uns untersuchten Gebieten Nordostbayerns keinerlei Hinweise auf das Vorkommen der Weißrandfledermaus (P. kuhlii) haben. Diese Art breitet sich derzeit in Südbayern aus (Fledermausrundbrief, ist ein typischer Kulturfolger, und sicher bald auch in Nordbayern nachweisbar. Die Ortungsrufe unterscheiden sich von denen der Rauhautfledermaus nur geringfügig. Sie kann aber akustisch sehr einfach durch die völlig andersartigen Sozialrufe unterschieden werden.

Lokale Population:

Es gelangen vier Rufnachweise von Rauhautfledermäusen im Untersuchungsgebiet. Bei den Kastenkontrollen wurden 2017 ebenfalls nur Einzeltiere angetroffen. Die Art ist somit im Waldgebiet bei Mischelbach eher selten. Für die Ufer des

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Altmühlsee bei Muhr a. See konnte in den letzten Jahren zu den Zugzeiten aber auch im Hochsommer eine sehr hohe Rufaktivität nachgewiesen werden (Strätz, unveröff.). An den fränkischen Seen hat sich offenbar ein Zugkonzentrationskorridor ausgebildet. Übersommernde Männchen weisen darauf hin, dass hier im Herbst Paarungsquartiere bezogen werden.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Rauhautfledermaus kann Baumhöhlen als natürliche Quartiere nutzen. Durch das Vorhaben werden mindestens zwei Höhlenbäume gefällt, die dann nicht mehr als potenzielles Quartier zur Verfügung stehen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1, V2

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Da es sich überwiegend um durchziehende Tiere handelt, besteht keine Gefährdung einer lokalen Population. Die Rauhaut-fledermaus orientiert sich zudem nur bedingt an Strukturen, ihre Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung ist gering (Brinkmann et. al. 2008). Beim Durchzug werden größere offene Flächen („Agrosteppen“) nicht gemieden und sie ist auch in der Lage, längere Strecken über Nord- und Ostsee zu ziehen (Skiba 2009; eigene Beobachtungen zwischen Rostock und Gedser (Dk)). Ebenso reagiert sie unempfindlich auf Licht und Lärm. Eine erhebliche Verschlechterung des Erhaltungszu-stands der lokalen Population ist ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Wasserfledermaus Myotis daubentonii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: -

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich:

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Bevorzugt findet man die Wasserfledermaus an Stillgewässern und ruhigen Abschnitten von Fließgewässern. Jagdgebiete über Land wurden bisher in Wäldern und in kleinen Waldlichtungen beobachtet, spielen aber zumindest während Jungenaufzucht nur eine untergeordnete Rolle. Jagdgebiete werden häufig auf festen „Flugstraßen“ entlang linearer Landschaftselemente wie Bach- und Flussläufe, Gräben, Alleen, Baum- und Gebüschreihen sowie Waldwegen oder -rändern erreicht. Es werden auch regelmäßig mehrere hundert Meter weite Freiflächen überflogen. Natürliche Quartiere finden sich vorzugsweise in Laubbäumen, v. a. Buntspechthöhlen in Eichen. Es werden auch Schwarzspechthöhlen oder ausgefaulte Stellen durch Blitzschlag oder Rückeschäden genutzt. Die Quartiere liegen meist gewässernah, d. h. normalerweise in einer Entfernung von weniger als 2,5 km von den Jagdgebieten und wesentlich häufiger am Waldrand als im Waldinneren.

Lokale Population:

Die Art konnte vier Mal akustisch im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Die Tiere befanden sich auf dem Transfer zu Nahrungshabitaten (Biberstau am Roten Graben; Schwäbische Rezat).

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Wochenstuben der Wasserfledermaus befinden sich überwiegend in Baumhöhlen, jedoch meist gewässernah. Die Schwäbische Rezat ist das nächstgelegene große Gewässer in weniger als 200 m Entfernung. Besetzte Quartiere konnten zwar nicht nachgewiesen werden, eine Betroffenheit von Wasserfledermäusen kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, da Fledermäuse Baumhöhlen im Verbund nutzen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1, V2

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und betriebsbedingt kann es zu Störungen der Art durch das Bauvorhaben kommen. Eine erhebliche Störung der lo-kalen Population ist aber ausgeschlossen. Es kommt zu keiner erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Wasserfleder-

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Wasserfledermaus Myotis daubentonii

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

maus-Population.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: -

Art im UG: nachgewiesen

potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend

unbekannt

Die Zwergfledermaus jagt v. a. im offenen Luftraum, bleibt dabei aber meist in Kontakt zu randlichen Strukturen wie Waldrändern, Alleen, Hecken, Häuserzeilen, Gebäude etc.. Sie nutzt auch landwirtschaftliche Nutzflächen, Aufforstungsflächen, Gewässer, und hält sich auch an Waldrändern oder Baumreihen auf. Schwerpunktmäßig jagt sie in Siedlungen an Straßenlaternen. Für ihre Wochenstuben nutzen die Tiere Spalten und kleinere Hohlräume an oder in Gebäuden.

Lokale Population:

Weit verbreitet und häufigste Art im Gebiet ist die Zwergfledermaus mit 13 Nachweisen, die ihre Quartiere überwiegend in Siedlungen an Gebäuden besitzt und dort vorzugsweise an Straßenlaternen jagt. Sie kann aber auch in Auen und Wäldern auftreten.

Etwas erstaunt waren wir, dass aus dem Gebiet bei Mischelbach keine Nachweise der Mückenfledermaus gelangen. Die Art kommt in Ober- und Mittelfranken im Regnitzbecken und im Aischgrund sehr häufig vor und reproduziert dort auch. In den Jahren 2015 und 2016 haben wir während mehrerer Nächte zur Zugzeit der Rauhautfledermäuse Dauermonitoring am Alt-mühlsee bei Muhr am See durchgeführt. Auch hier gelangen keine Nachweise der Mückenfledermaus, obwohl entlang der Ufergehölze an Fließ- und Stillgewässern exzellente Jagdhabitate bestehen. Mit ziemlicher Sicherheit dürfte die Höhenlage um 370-380 m (Sandgrube Mischelbach) bzw. 410 m (Muhr a.S.) für das Fehlen der Mückenfledermaus verantwortlich sein. Die bekannten Verbreitungsgebiete liegen mit 230 m (Bamberg), 260 m (Forchheim), 300 m (Nürnberg-Mögeldorf) und 300-

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

340 m (Aischgrund; z.B. Rezelsdorf) deutlich tiefer.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population der Zwergfledermaus wird bewertet mit:

hervorragend (A)

gut (B)

mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Art nutzt v. a. Gebäude als Quartiere. Eine Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhe-stätten ist daher ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bevorzugte Jagdhabitate sind Ränder von Gehölzen wie Hecken, Baumhecken, Ufergehölze, Waldränder als Leitlinien und beleuchtete Straßenzüge. Gegenüber Licht und Lärm reagiert die Art unempfindlich. Eine Betroffenheit von Zwergfleder-mäusen durch das Vorhaben kann demnach ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Seite 39

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

4.1.2.2 Reptilien

Nach den Arteninformationen des LfU kommen im Kartenblatt 6832 Heideck Zauneidechse und

Schlingnatter vor. Die bekannten Vorkommen liegen in Gebieten mit Magerrasen, wärmeexponierten

Gehölzrändern wie Hecken, Steinbrüchen, v. a. aber im direkten Umgriff der Bahntrassen, wo die Art

in vergleichsweise hoher Dichte auftreten kann.

Abbildung 11: Zauneidechsen-Männchen der Maintal-Population (Foto: C. Strätz)

Die Zauneidechse und die Schlingnatter besiedeln strukturreiche Lebensräume mit Gebüsch-Offen-

landübergängen und auch Straßen- und Wegränder. Im Jahresverlauf müssen die Habitate ein breites

Spektrum verschiedener Strukturen aufweisen, damit sowohl ein Schutz vor übermäßiger Kälte, als

auch Hitze gewährleistet wird.

Bei den Kartierungen wurden auf den Sandmagerrasen unter der Stromtrasse keine Zauneidechsen

oder Schlangen angetroffen. Wir halten aufgrund der strukturellen Ausstattung jedoch Vorkommen

von Zauneidechsen knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes für möglich. Am Biberaufstau am

Roten Graben im Osten des Planungsgebietes und an der Einmündung des Grabens in die

Schwäbische Rezat wurde die Ringelnatter nachgewiesen, diese ist jedoch nicht saP-relevant. Im

Kiefernforst südlich des Roten Grabens wurden an zwei Stellen Waldeidechsen beobachtet. Besiedelt

waren nur die aufgelichteten Bereiche mit Wurzelstöcken und aufgestellten Wurzeltellern. Die

Waldeidechse zählt nicht zu den streng geschützten Arten nach BNatSchG.

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Tabelle 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum potenziell vorkommenden Reptilien

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ

Schlingnatter Coronella austriaca 3 2 u

Zauneidechse Lacerta agilis V V u

Legende:

RL D Rote Liste Deutschland und

RL BY Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen

1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet

3 gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion

V Arten der Vorwarnliste

D Daten defizitär

EHZ Erhaltungszustand: g günstig u ungünstig/unzureichend s ungünstig/schlecht ? unbekannt

Da die Arten im Gebiet potenziell vorkommen können und nicht mehr genutzte Sandgruben wertvolle

Sekundärhabitate darstellen, sollten sie bei der Gestaltung der Böschungen und Rohbodenlager

berücksichtigt werden. Insbesondere am neu entstehenden Waldrand in Südexposition können mit

einfachen Maßnahmen Lebensräume geschaffen werden. Versteckplätze sind vor Ort am einfachsten

durch das Einbringen von Kiefern-Stubben aus den geplanten Rodungsmaßnahmen zu realisieren.

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis), Schlingnatter (Coronella austriaca)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V (Zauneidechse)

Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 2 (Schlingnatter)

Art im UG: nachgewiesen:

potenziell möglich: Zauneidechse, Schlingnatter

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region

günstig

ungünstig – unzureichend: Schlingnatter, Zauneidechse

ungünstig – schlecht

Zauneidechsen besiedeln Magerbiotope wie trockene Waldränder, Bahndämme, Kiesgruben und ähnliche Lebensräume mit einem Wechsel aus offenen, lockerbödigen Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen. Wichtig sind Elemente wie liegendes Totholz, Blockfluren und Steine. Auch Kleinsäugergänge werden als Verstecke und als Überwinterungshabitat angenommen. Die Eiablage geschieht in sandigen Substrattypen.

Die Schlingnatter benötigt ein kleinräumiges Mosaik aus aus stark bewachsenen und offenen Stellen mit trocken-warmem Lokalklima. Neben ausreichendem Vorkommen von Beutetieren wie Eidechsen, Spitz- und echten Mäusen benötigt sie auch Winterquartiere in erreichbarer Nähe, da sie sehr standorttreu ist. Antropogene Strukturen wie Bahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche und Leitungstrassen stellen sowohl wichtige Habitate als auch Ausbreitungslinien dar.

Lokale Population:

Zauneidechse und Schlingnatter sind im Gebiet derzeit nicht nachgewiesen, können aber potenziell vorkommen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Potenzielle Lebensräume der Zauneidechse und Schlingnatter werden wahrscheinlich erhalten bleiben, da die Leitungs-trasse beim Sandabbau ausgespart wird.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Durch das Vorhaben kommt es nicht zu einer erheblichen Störung einer Reptilienpopulation.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Die Tötungsgefahr der Zauneidechse erhöht sich durch das Vorhaben nicht in signifikanter Weise, da die Leitungstrasse als

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis), Schlingnatter (Coronella austriaca)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

potenzielles Habitat beim Abbau ausgespart wird. Zu beachten ist auch, dass die entstehende Sandgrube bei Vorgabe ent-sprechender Entwicklungsziele als Sekundärhabitat für beide Reptilienarten entwickelt werden kann.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

4.1.2.5 Käfer

Entsprechende Artnachweise liegen im Kartenblatt TK 6832 Heideck für den Eremiten vor. Potenzielle

Käferbäume für den Eremiten oder auch Juchtenkäfer genannt, sind im engeren Eingriffsbereich aber

nicht vorhanden. Die aufgefundenen Höhlenbäume weisen noch keine ausreichenden Mulm-Mengen

auf und sind auch keine Laubbäume. Es fehlen im Gebiet weiterhin auch sehr alte Alteichen in ent-

sprechender Standortsituation für den Eichenheldbock; dieser kommt derzeit nur noch in wenigen

Fundgebieten in Bayern vor. Dies wären der Luisen- und der Theresienhain in Bamberg sowie die

Waldränder mit Alteichen im Nürnberger Reichswald. Der extrem seltene Breitrand, eine große

Wasserkäferart, ist in Bayern derzeit nur von 3 Fundorten bekannt. Der einzige Fundort im Norden

Bayerns liegt SSW von Bayreuth im Craimoos-Weiher (Schnabelwaid). Die Art benötigt große Still-

gewässer, die nicht zu intensiv fischereilich genutzt werden oder entsprechende Flachwasserzonen.

Eine Betroffenheit saP-relevanter Käferarten liegt im Untersuchungsgebiet nicht vor, weil weder

Trägerbäume noch geeignete Stillgewässer im Gebiet vorhanden sind.

4.1.2.6 Tag- und Nachtfalter

In der Datenbank des LfU sind Funde der saP-relevanten Art Dunkler-Wiesenknopf-Ameisenbläuling

(Phengaris nausithous) verzeichnet. Im Eingriffsgebiet fanden sich jedoch keine Futterpflanzen des

Großen Wiesenknopfes und auch keine Wiesenknopf-Ameisenbläulinge. Weitere saP-relevanten

Falter waren in der Datenbank ASK des Bayer. LfU ebenfalls nicht enthalten und waren auch nicht im

Untersuchungsgebiet nachgewiesen.

Bei den Kartierungen durch Julian Bittermann konnten insgesamt 236 Schmetterlingsarten festgestellt

werden, davon 23 Arten, die in der Roten Liste Bayerns (2003) geführt werden. Weitere Informationen

finden sich im Fachgutachten (Bittermann 2015) und zusammengefasst auch im Kartierbericht (Büro

für ökologische Studien 2016). Hier sei nur kurz die Tabelle mit den Rote-Liste-Arten aufgeführt. Be-

merkenswert ist der Fund einer Nachtfalterart der Kategorie „0“, deren Raupe sich an Adlerfarn ent-

wickelt.

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Tabelle 5: Nachtfalterarten sortiert nach Rote Liste Status Bayern (2003)

Gefährdungsstatus Rote Liste BY Wissenschaftlicher Artname Artenzahl

0 = ausgestorben oder verschollen Callopistria juventina (STOLL, 1782) 1

1 = vom Aussterben bedroht Noctua interposita (HÜBNER, 1790) 1

2 = stark gefährdet Isturgia roraria (FABRICIUS, 1776)

Lythria cruentaria (HUFNAGEL, 1767)

2

3 = gefährdet Selagia argyrella (DENIS & SCHIFFERMÜLLER

1775)

Ascotis selenaria (DENIS & SCHIFFERMÜLLER

1775)

Scopula rubiginata (HUFNAGEL, 1767)

Calamia tridens (HUFNAGEL, 1766)

Xestia castanea (ESPER, 1798)

Protolampra sobrina (DUPONCHEL, 1843)

Euxoa obelisca (DENIS & SCHIFFERMÜLLER

1775)

7

V = Art der Vorwarnliste Epiblema graphana (TREITSCHKE, 1835)

Selagia spadicella (HÜBNER, [1796])

Hyles euphorbiae (LINNAEUS, 1758)

Scotopteryx moeniata (SCOPOLI, 1763)

Perizoma bifaciata (HAWORTH, [1809])

Anticollix sparsata (TREITSCHKE, 1828)

Thaumetopoea processionea (LINNAEUS, 1758)

Anarta myrtilli (LINNAEUS, 1761)

Agrotis vestigialis (HUFNAGEL, 1766)

Thumatha senex (HÜBNER, [1803-1808])

Lithosia quadra (LINNAEUS, 1758)

Arctia caja (LINNAEUS, 1758)

12

Gesamt 23

4.1.2.7 Libellen

Im Kartenblatt TK 6832 ist laut LfU die Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) nachgewiesen. Sie

ist entlang der Schwäbischen Rezat verbreitet. Bei den Kartierungen (Strätz 2016) waren im engeren

Eingriffsbereich der geplanten Sandgrube jedoch keine saP relevanten Still- und Fließgewässerarten

im nachweisbar. Die Grüne Keiljungfer kommt zwar an der Schwäbischen Rezat vor, nutzt aber den

Roten Graben nicht als Reproduktionsgewässer. Auch patrouillierende Männchen der Grünen Keil-

jungfer wurden im Verlauf des Roten Graben von uns nicht festgestellt. Das Gewässer ist stellenweise

verockert und im Gesamtverlauf wohl zu stark beschattet, um als Larvengewässer in Frage zu

kommen. Am Regenrückhaltebecken an der Straße und am Roten Graben konnten nur Arten auf der

Vorwarnliste festgestellt werden. Im Oberlauf des Roten Grabens, östlich außerhalb der Karten-

darstellung, kommt zusätzlich die Zweigestreifte Quelljungfer vor. Cordulegaster boltoni gilt zwar als

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

anspruchsvolle Kennart von sauberen Waldquellen und Waldquellbächen, ist aber nicht streng ge-

schützt und damit nicht saP-relevant.

Tabelle 6: Libellenarten sortiert nach Rote Liste Status Bayern (2003)

Gefährdungsstatus Rote Liste BY Wissenschaftlicher Artname Artenzahl

V = Art der Vorwarnliste Calopteryx virgo

Sympecma fusca

2

Gesamt 2

4.1.2.8 Amphibien

Für das Kartenblatt TK 6832 gibt das LfU folgende Amphibienarten an: Gelbbauchunke, Kammmolch,

Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte und Laubfrosch. Bei den Kartierungen wurden im Tümpel nahe der

B2 Wasser- und Laubfrosch festgestellt. Erdkröten wurden mehrmals als Beibeobachtungen auf den

Flur- und Forstwegen aufgenommen, sowie einmal auch ein männlicher Teichmolch und ein

Grünfrosch (Pelophylax spec., vermutlich P. esculentus; Teichfrosch). Bei der Befischung des Roten

Grabens und des Tümpels mit Kleinfisch-Reusen wurden keine Amphibien gefangen. Der Biberstau

weis eine erstaunlich hohe Dichte an Gelbrandkäfern und deren Larven auf.

Beifänge von Kleinfischen oder Jungfischen größerer Arten gelangen mit Reusen ebenfalls nicht. SaP

relevant sind nur die Nachweise des Laubfrosches, der aber nur außerhalb des Eingriffsgebiets

vorkam. Der Rote Graben samt Biberstau an der B2 liegt nördlich außerhalb der Grenzen des ge-

planten Abbaugebietes. Es ist durch geeignete Maßnahmen im LBP sicherzustellen, dass der

Wasserhaushalt des Grabens nicht verändert wird.

Tabelle 7: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene und potenziell vorkommende Amphibienarten und ihr Rote Liste Status

Artname Wissenschaftlich RL B RL D EHZ KBR

Erdkröte Bufo bufo - -

Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2 s

Grünfrosch Pelophylax spec. - -

Kammmolch Triturus cristatus 2 V

cf. Teichfrosch Pelophylax kl. esculentus

Kleiner Wasserfrosch Pelophylax lessonae D G ?

Kreuzkröte Bufo calamita 2 V u

Laubfrosch Hyla arborea 2 3 u

Teichmolch Triturus vulgaris - V

Legende:

RL D Rote Liste Deutschland und

RL BY Rote Liste Bayern

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SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

0 ausgestorben oder verschollen

1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet

3 gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion

V Arten der Vorwarnliste

D Daten defizitär

4.1.2.9 Heuschrecken

Bei einer Übersichtsuntersuchung der Heuschrecken und weiteren Beibeobachtungen wurden insge-

samt 14 Arten nachgewiesen. Davon sind 7 in der Roten Liste Bayerns (2003) zu finden. Besonders

die Sandmagerrasen wiesen eine hohe Heuschreckenpopulation auf, hier war auch die vom Aus-

sterben bedrohte Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulescens) zu finden.

In der ASK sind zwei Nachweise der Laubholz-Säbelschrecke (Barbitistes serricauda) aufgeführt.

Diese Art wurde bei den Untersuchungen nicht beobachtet, obwohl bei den Nachtkartierungen spe-

zielle Detektoren mitgeführt wurden. Die Art singt im Ultraschallbereich. Festgestellt wurde von uns

nur folgende Ultraschall-Sänger:

Die Punktierte Zartschrecke (Leptophyes punctatissima), die ebenfalls Rufe im Ultra-

schall verwendet. Sie kommt an Waldrändern der Stromtrasse nördlich des Kapellen-

schlages vor. Die Fundorte liegen ca. 500 m nördlich des Kapellenschlages und damit

außerhalb der Kartendarstellungen. Die Art breitet sich in Bayern seit ca. 15 Jahren stark

aus und ist z.B. in den Städten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Nürnberg weit verbreitet

und mittlerweile häufig.

Die Nadelholz-Säbelschrecke (Barbitistes constrictus), die im Kiefernforst östlich der B2

an einem Forstweg festgestellt wurde. In Bayern sind derzeit nur wenige Orte bekannt,

an denen beide Barbitistes-Arten gemeinsam vorkommen. Nur im Gebiet um Weißen-

burg sind gemeinsame und z.T. auch syntope Vorkommen häufiger. Entgegen der

deutschen Artbezeichnungen können sich beide Arten von Laub- und Nadelhölzern er-

nähren. So wird die Nadelholz-Säbelschrecke häufig an Brombeeren fressend beobach-

tet, während die Laubholz-Säbelschrecke im Bereich der Nördlichen Frankenalb gerne in

Wacholder-Büschen anzutreffen ist.

Streng geschützte und damit saP-relevante Heuschrecken- und Grillenarten konnten im Eingriffs-

gebiet nicht festgestellt werden.

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Tabelle 8: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Heuschreckenarten und ihr Rote Liste Status

Gefährdungsstatus Rote Liste BY Wissenschaftlicher Artname Artenzahl

1 = vom Aussterben bedroht Sphingonotus caerulans 1

2 = stark gefährdet Oedipoda caerulescens 1

3 = gefährdet Chorthippus apricarius

Chorthippus mollis

Gryllus campestris

Myrmeleotettix maculatus

4

V = Art der Vorwarnliste Euthystira brachyptera 1

Gesamt 7

Abbildung 12: Blauflügelige Ödlandschrecke

Abbildung 13: Blauflügelige Sandschrecke

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4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der

Vogelschutz-Richtlinie

Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs.

5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote:

Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflan-

zungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von

Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben be-

troffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fort-

pflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der

lokalen Population führt.

Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die

Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Umfasst ist auch die

Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko

für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungs-

maßnahmen signifikant erhöht.

Die Verletzung oder Tötung von Vögel und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten

Nach Abstimmung der Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums ergab sich eine

Reihe von Vogelarten, die im Untersuchungsraum nicht vorkommen bzw. für die der Untersuchungs-

raum keine Lebensräume bietet und / oder nicht im Verbreitungsgebiet der Art liegt. Diese Arten

wurden abgeschichtet und werden nicht weiter betrachtet. Im Folgenden werden die Arten weiter be-

handelt, die im Untersuchungsraum nachgewiesen sind oder potenziell vorkommen können und für

die eine Betroffenheit durch das Vorhaben nicht ausgeschlossen werden kann.

Weit verbreitete Arten, die sogenannten „Allerweltsarten“, bei denen regelmäßig davon auszugehen

ist, dass durch Bauvorhaben keine populationsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes

erfolgt, sind nicht mitaufgeführt. Vgl. Abschnitt "Relevanzprüfung" der Internet-Arbeitshilfe zur

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung bei der Vorhabenszulassung des Bayerischen Landes-

amtes für Umwelt. Diese Einschätzung trifft auch für das Untersuchungsgebiet in Hof zu.

In der nachfolgenden Tabelle sind alle Arten aufgelistet, die im betreffenden Kartenblatt 6832 Heideck

in den Arteninformationen des LfU genannt werden und deren Lebensraum auf dem Untersuchungs-

gelände vorhanden ist, oder die bei den Kartierungen nachgewiesen wurden. Die Datenbank des LfU

weist einen größeren Datenbestand als die ASK auf und wird regelmäßig auf den aktuellen Stand

gebracht. Es liegen aber nur Informationen zur Präsenz/Absenz vor. Präzisierende Hinweise zur

Nachweisqualität (Brutstatus, Zug, Nahrungsgast, Überflug…) werden in den „Arteninformationen“

nicht mitgeteilt.

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Insgesamt wurden 35 Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, darunter auch die in Bayern vom

Aussterben bedrohte Heidelerche. Bei den Nistkastenkontrollen im Juli wurden besetzte Nester der

Kohlmeise mit teilweise noch wenig befiederten Nestlingen gefunden. Außerdem wurde ein leeres

Nest der Blaumeise gefunden. Leere Nester des Kleibers mit Rindenstückchen fanden sich auch in

mehreren Kästen.

Tabelle 9: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen (NW) oder potentiell vorkommenden (PO) Europäischen Vogelarten lt. LfU / Arteninformationen für TK 6832, alle Arten streng geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG)

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL BY RL D EHZ KBR

NW PO

Durchziehende oder rastende Vögel ohne Brutnachweise, deshalb nicht in der Abschichtung-

stabelle aufgeführt

Kornweihe Circus cyaneus 1 2 W

Brutvögel Bayerns (nach Rödl et al. 2012)

Baumfalke Falco subbuteo V 3 g X

Baumpieper Anthus trivialis 3 V s X

Blaukehlchen Luscinia svecica V V g X

Bluthänfling Carduelis cannabina 3 V s X

Braunkehlchen Saxicorna rubetra 2 3 s X

Dorngrasmücke Sylvia communis - - g X

Erlenzeisig Carduelis spinus - - g X

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 s X

Feldschwirl Locustella naevia - V g X

Feldsperling Passer montanus V V g X

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 - u X

Goldammer Emberiza citrinella V - g X

Grauspecht Picus canus 3 2 s X

Grünspecht Picus viridis V - u X

Habicht Accipiter gentilis 3 - u X

Haubenlerche Galerida cristata 1 1 s X

Heidelerche Lullula arborea 1 V u X

Hohltaube Columba oenas V - g X

Klappergrasmücke Sylvia curruca - V ? X

Kleinspecht Dryobates minor V V u X

Kuckuck Cuculus canorus V V g X

Mäusebussard Buteo buteo - - g X

Neuntöter Lanius collurio - - g X

Ortolan Emberiza ortolana 1 3 s X2

Raubwürger Lanius excubitor 1 2 s X

Raufußkauz Aegolius funreus - - g X

Rebhuhn Perdix perdix 3 2 s X

2 Im Gebiet nur als Durchzügler eingestuft; kein Brutvogel (vgl. Rödel et al. 2012)

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL BY RL D EHZ KBR

NW PO

Rotmilan Milvus milvus 2 - u X

Schwarzspecht Dryocopus martius V - u X

Sperber Accipiter nisus - - g X

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - g X

Turteltaube Streptopelia turtur V 3 g X

Wachtel Coturnix coturnix V - u X

Waldkauz Strix aluco - - g X

Waldohreule Asio otus V - u X

Waldschnepfe Scolopax rusticola V V g X

Wiesenschafstelze Motacilla flava 3 - u X

Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 1 3 s X

RL BY Rote Liste Bayerns

RL D Rote Liste Deutschland (1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, -: ungefährdet)

EHZ/KBR: Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region

s=ungünstig/schlecht; u=ungünstig/unzureichend; g=günstig; ?=unbekannt

W: Kornweihe nur als selten auftretender Wintergast (kein Brutvogel in Bayern)

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Seite 50

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Abbildung 14: Beobachtungen von Vögeln im Untersuchungsgebiet am Roten Graben, Kürzel nach Südbeck (2005)

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Die betroffenen Arten werden im Folgenden einzeln beschrieben und zu Gilden zusammenge-

fasst, für die dann die Verbote geprüft und bei Bedarf Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Bodenbrüter der offenen Kulturlandschaft auf Äckern und anderen Offenstandorten, Brachen, Blühflächen etc. Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Feld-

lerche (Alauda arvensis), Haubenlerche (Galerida cristata), Kiebitz (Vanellus vanellus), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix), Wiesenschafstelze (Motacilla flava), Wiesenpieper (Anthus pratensis), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V (Wachtel, Wiesenpieper) / 3 (Feldlerche, Rebhuhn, Braunkehlchen) / 2 (Kiebitz) / 1 (Haubenlerche)

Rote-Liste Status Bayern: V (Wiesenpieper) / 3 (Feldlerche, Wachtel, Wiesenschafstelze) / 2 (Braunkehlchen, Reb-huhn, Kiebitz) / 1 (Haubenlerche)

Art(en) im UG nachgewiesen: Braunkehlchen

potenziell möglich: Feldlerche, Haubenlerche, Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze, Wiesenpieper

Status: Brutvögel, Nahrungsgast, Durchzug

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig (Braunkehlchen)

ungünstig – unzureichend (Wachtel, Wiesenschafstelze, Wiesenpieper)

ungünstig – schlecht (Feldlerche, Haubenlerche, Kiebitz, Rebhuhn)

Das Braunkehlchen bevorzugt offene, frische bis feuchte Flächen mit nicht zu hoher Gehölzdichte. Die Brutplätze befinden sich auf offenen Flächen mit einer Deckung bietende Krautschicht. Wichtig sind höhere Sitzwarten, wie Hochstauden, Zaunpfähle, einzelne Büsche, niedrige Bäume und sogar Leitungen als Singwarten und Jagdansitz.

Die Feldlerche brütet in Bayern vor allem in der offenen Feldflur, auf größeren Rodungsinseln und auf Kahlschlägen. Günstig in der Kulturlandschaft sind Brachflächen, Extensivgrünland und Sommergetreide, da hier am Beginn der Brutzeit die Vegetation niedrig und lückenhaft ist. Auch in Bayern bevorzugt die Feldlerche daher ab Juli Hackfrucht- und Maisäcker und meidet ab April/Mai Rapsschläge.

Die Haubenlerche benötigt Flächen mit keinem, lückigem oder sehr niedrigem Bewuchs auf trockenen, sandigen oder kiesigen und nährstoffarme Flächen für die Anlage ihres Nestes. Gerne liegen diese wärmebegünstigt. Solche Rohbodenflächen treten in der erforderlichen Größe nur noch selten auf und sind nur von kurzer Dauer. Besiedelt werden Brachen, Hafenanlagen, verwaiste Industrieflächen und dergleichen.

Der Kiebitz bevorzugt niedrige und lückige Vegetation zur Brutzeit, damit er seine Nistmulde anlegen kann. Im Gegensatz zu Anfang des 20. Jhd. brütet er meist nicht mehr in Feuchtwiesen, sondern in Äckern.

Das Rebhuhn bevorzugt strukturreiche offene Landschaft mit Büschen, Hecken, Altgrasstreifen und Staudenfluren. Denn nur dort finden sich geeignete Brutplätze unter dichtem Gras und ausreichend Insekten, Brutzeit der Art ist von April bis Anfang September. Die Art wird aktuell v. a. in Blühflächen (Brachen) nachgewiesen.

Die Wachtel brütet in Flächen mit relativ hoher Krautschicht, benötigt jedoch auch kurze Vegetation, die das Laufen erleichtert und die Jagd auf Insekten ermöglicht. Sie kommt auf Acker- und Grünlandflächen, auch Feucht- und Nasswiesen, Niedermoore oder Brachflächen vor.

Die Wiesenschafstelze besiedelt extensiv bewirtschaftete Streu- und Mähwiesen auf nassem und wechselfeuchtem Untergrund sowie Viehweiden. Außerdem zählen zu ihren Brutplätzen auch klein parzellierte Ackerbaugebiete mit einem hohen Anteil an Hackfrüchten sowie Getreide- und Maisflächen.

Der Wiesenpieper kommt allgemein auf Wiesen mit hohem Grundwasserstand oder montanen Lagen vor. Er benötigt eine strukturreiche Krautschicht und einzelne höhere Büsche oder Pfosten als Ansitzwarten, sowie Gräben und feuchte Stellen. Solche Lebensräume findet er in Mooren im Voralpenland oder in landwirtschaftlich genutzten Flächen mit hohem

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Bodenbrüter der offenen Kulturlandschaft auf Äckern und anderen Offenstandorten, Brachen, Blühflächen etc. Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Feld-

lerche (Alauda arvensis), Haubenlerche (Galerida cristata), Kiebitz (Vanellus vanellus), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix), Wiesenschafstelze (Motacilla flava), Wiesenpieper (Anthus pratensis), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

Grünlandanteil in Nordbayern. Brutvorkommen meist in höheren Mittelgebirgslagen (Rhön, Frankenwald, Fichtelgebirge); ansonsten meist nur auf dem Durchzug zu beobachten. Vorkommen in geringer Dichte auch auf der Frankenhöhe und Teilen der Mittleren Frankenalb.

Der dämmerungs- und nachtaktive Ziegenmelker brütet meist im Kiefernwald mit lückigem Kronenschluss direkt auf dem Boden, im Anschluss an große Freiflächen oder Kahlschlägen. Der größte Teil der Vorkommen liegt in trockenen und wärmebegünstigten Gebieten. Als Nahrung dienen Nachtaktive Fluginsekten.

Lokale Population:

Das Braunkehlchen wurde nur durchziehend beobachtet, und rastet in Franken regelmäßig z. B. in Blühflächen, Raps- und Luzernefeldern. Auf der Leitungstrasse wurde es zur Zugzeit als Nahrungsgast beobachtet. Der Nachweis lag südlich des geplanten Sandabbaugebietes. Als Brutplatz bevorzugt die Art Standorte, die deutlich feuchter sind als die Sandmagerrasen im Untersuchungsgebiet. Sitzwarten wären in ausreichender Anzahl und Güte vorhanden. Auch die Nahrungssituation und die Jagdbedingungen sind auf den kurzrasigen und offenen Flächen als günstig einzustufen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und anlagebedingt kann es zu Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten kommen. Da während der Brutzeit Fortpflanzungs- und Ruhestätten gleichgesetzt werden können (nach Runge, Simon, Widdig 2009), kann es auch zur Beschädigung oder Zerstörung von Ruhestätten kommen. Jedoch wird die Trasse von den Abbauarbeiten ausgespart, sodass es nicht zu großflächigen Verlusten kommen wird. Die Bauarbeiten sind außerhalb der Brutperiode durchzuführen. Grundsätzlich sind entsprechende Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Gebiet jedoch in größerem Umfang vorhanden, sodass Ausweichmöglichkeiten bestehen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Im Zuge der Baumaßnahmen kann es durch die Bewegung der Baufahrzeuge (optischer Reiz) und dem damit verbundenen Lärm zu Störungen kommen. Auch während des Betriebs der Sandgrube werden regelmäßig und häufig Lastwagen an- und abfahren. Die Trasse wird zum Sandabtransport von einem Förderband gequert, sodass Fahrzeugbewegungen hier auf ein Minimum reduziert werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

V1

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Bodenbrüter der offenen Kulturlandschaft auf Äckern und anderen Offenstandorten, Brachen, Blühflächen etc. Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Feld-

lerche (Alauda arvensis), Haubenlerche (Galerida cristata), Kiebitz (Vanellus vanellus), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix), Wiesenschafstelze (Motacilla flava), Wiesenpieper (Anthus pratensis), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Vögel der halboffenen Landschaft mit Bäumen und Gebüschen Baum-

pieper (Anthus trivialis), Bluthänfling (Carduelis cannabina), Dorngrasmücke (Sylvia communis), Erlenzeisig (Carduelis spinus), Feldschwirl (Locustella naevia), Feldsperling, Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünspecht (Picus viridis), Heidelerche (Lullula arborea), Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Kolkrabe (Corvus corax), Kuckuck (Cuculus canorus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberizaa hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Turteltaube (Streptopelia turtur)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V (Baumpieper, Bluthänfling, Feldschwirl, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Gold-ammer, Klappergrasmücke, Kuckuck) / 3 (Ortolan) / 2 (Raubwürger, Turteltaube)

Rote –Liste Status Bayern: 1 (Ortolan, Raubwürger) / 2 (Turteltaube) /3 (Baumpieper, Gartenrotschwanz) / V (Feld-sperling, Goldammer, Kuckuck, Neuntöter)

Art(en) im UG nachgewiesen: Baumpieper, Goldammer, Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Grünspecht, Kolkrabe, Kuckuck

potenziell: Bluthänfling, Klappergrasmücke, Feldschwirl, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Neun-töter, Ortolan, Raubwürger, Turteltaube

Status: Brutvögel, Nahrungsgast; Ortolan nur als Durchzügler (Verbreitungsschwerpunkt ist Unterfranken)

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig: Dorngrasmücke, Erlenzeisig, Feldschwirl, Feldsperling, Goldammer, Kolkrabe, Kuckuck, Neuntöter, Turteltaube

ungünstig – unzureichend: Gartenrotschwanz, Grünspecht, Heidelerche

ungünstig – schlecht: Bluthänfling, Baumpieper, Ortolan

unbekannt: Klappergrasmücke

Der Baumpieper kommt in höherer Dichte in lichten Mischwäldern, sowie in Niedermorrflächen mit einzelnen Bäumen oder Baumgruppen vor, Besonders hohe Siedlungsdichten werden an Wärme exponierten Waldrändern aber auch in lichten Kiefernwäldern und –forsten erreicht. Er baut sein Nest am Boden unter Grasbüscheln, Farnen und Zwergsträuchern. Er profitiert von Sturmschäden oder Schädlingskalamitäten im Wald.

Der Bluthänfling ist ein typischer Kulturlandvogel, der ein hohes Maß an Hecken und Sträuchern im Lebensraum benötigt. Ebenfalls sehr wichtig ist eine artenreiche Wildkrautflora, da er sich und seine Jungen zum größten Teil mit Wildsamen er-nährt. Er baut sein Nest gut versteckt meist in Nadelbäumen und brütet von April bis August.

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Seite 54

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Vögel der halboffenen Landschaft mit Bäumen und Gebüschen Baum-

pieper (Anthus trivialis), Bluthänfling (Carduelis cannabina), Dorngrasmücke (Sylvia communis), Erlenzeisig (Carduelis spinus), Feldschwirl (Locustella naevia), Feldsperling, Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünspecht (Picus viridis), Heidelerche (Lullula arborea), Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Kolkrabe (Corvus corax), Kuckuck (Cuculus canorus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberizaa hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Turteltaube (Streptopelia turtur)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

Die Dorngrasmücke ist auf eine offene Landschaft, in der Hecken, Büsche oder Baumgruppen vorkommen, angewiesen. Wälder werden nur am Rand oder an Lichtungen besiedelt. Das Nest wird knapp über dem Boden in dichten Büschen gebaut (Ende April bis Ende Juli).

Der Erlenzeisig brütet bevorzugt in Fichtenwäldern oder in Mischwäldern. Es ist aber mitunter in Mittelgebirgen mit Bruten in kleinen Fichtenbeständen, an Rändern des geschlossenen Nadelwaldes, in Parkanlagen, Friedhöfen und sogar größe-ren Gärten zu rechnen, auch am Rand oder in aufgelockerten Siedlungsflächen größerer Städte. Im Winter ziehen Erlen-zeisige in großen Schwärmen durch die offene Landschaft.

Der Feldschwirl besiedelt eine Vielzahl von Lebensräumen, solange offene übersichtliche Flächen und Ansitzwarten vor-handen sind. Typische Lebensräume sind Großseggensümpfe, Pfeifengraswiesen, lichte Waldstandorte und stark ver-krautete Waldränder. Das Nest wird in dichter Vegetation am Boden gut versteckt.

Der Feldsperling ist ein sehr häufiger Brutvogel in Bayern, der in der Kulturlandschaft mit eingestreuten Hecken, Bäumen und Waldinseln lebt. Sein Nest baut er in Hohlräumen, die künstlich oder natürlich sein können.

Der Gartenrotschwanz kommt ursprünglich in lockeren Laub- oder Mischwäldern, sowie an Waldrändern vor, die genügend Altholzbestand mit Höhlen für die Anlage des Nestes aufweisen. Aktuell lebt der überwiegende bestand in Parks, Gärten und Streuobstwiesen, die ihm sowohl genug Nahrung, als auch natürliche und künstliche Nistgelegenheiten bieten.

Die Goldammer lebt in der offenen, reich strukturierten Kulturlandschaft. Zur Nahrungssuche dienen ihr die Äcker und Wiesen. Beim Bau des Bodennestes (in der Hecke!) sucht sie gut versteckte Plätze unter dichter Vegetation auf, sie brütet in der Zeit von Anfang April bis Ende September.

Der Grünspecht besiedelt lichte Wälder sowie halboffene Landschaften mit hohem Gehölzanteil und ausreichend Wiesen, Säumen oder Weiden. Dort sucht er Ameisen als wichtigste Beute. Aus diesem Grund ist er häufig in Grünanlagen und Ortschaften anzutreffen. Als Höhlenbauer stellt er Nistmöglichkeiten nicht nur für sich, sondern auch für die darauf angewiesenen Höhlenbrüter her.

Die Heidelerche bewohnt halboffene, wärmebegünstigte Landschaften mit Baum- oder Buschbestand als Ansitzwarten. Wichtig ist niedrige, grasige Vegetation unter 5 cm, wie sie in den Randzonen von Mooren, Heiden oder Streuobstwiesen vorkommt. Ihr Nest baut sie am Boden in der Vegetation versteckt.

Die Klappergrasmücke brütet im Mai und Juni in Parks, Friedhöfen und Gärten mit dichten, vorzugsweise niedrigen Büschen. Auch in Feldhecken und Buschreihen kann sie brüten. Sie ernährt sich von Spinnen, Insekten, Larven und Beeren.

Der Kolkrabe konnte nach Aufgabe der Verfolgung durch den Menschen seinen vormaligen Bestand fast wieder erreichen. Als Allesfresser kommt er oft in die Nähe des Menschen oder seiner Weidetiere. Sein Nest baut er in Bäumen im Wald oder größeren Gehölzen, teilweise auch auf steilen Felsen. In jüngerer Zeit werden auch Hochspannungsmasten oder an-dere technischen Einrichtungen genutzt.

Das Vorkommen seiner Wirtsvögel ist für den Kuckuck ausschlaggebend. Er besiedelt deshalb Verlandungszonen ste-hender Gewässer, Riedgebiete und Moore ebenso wie nicht zu dichte Nadel-, Misch- und Laubwälder (vor allem Auwäl-der), reich gegliederte Kulturlandschaften mit hohem Angebot an Hecken und/oder Feldgehölzen, aber auch große Park-anlagen. Als Langstreckenzieher kommt er erst ab Mitte April bei uns an.

Der Neuntöter brütet in stacheligen Sträuchern wie Schlehe, Weißdorn und Heckenrose in einer offenen bis halboffenen Landschaft. Außer zur Brut braucht er Gebüsche und Feldgehölze auch als Ansitzwarten. Von dort jagt er mittelgroße bis große Insekten, sowie regelmäßig auch Feldmäuse

Der Ortolan benötigt sowohl Getreideäcker oder andere niedrige, lückige Vegetation zur Anlage des Nests als auch Bäume oder Feldgehölze als Ansitzwarten. Zunehmend werden auch Waldränder und Windschutzstreifen besiedelt. Wichtig sind eine kleinparzellierte Bewirtschaftung und warme, sandige Böden.

Der Raubwürger besiedelt locker mit Bäumen und Feldgehölzen durchsetzte Landschaften mit guter Rundumsicht, gele-gentlich auch Waldränder und Kahlschläge. Dazwischen sollte niedrige und lückige Vegetation die Jagd auf seine Haupt-

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Vögel der halboffenen Landschaft mit Bäumen und Gebüschen Baum-

pieper (Anthus trivialis), Bluthänfling (Carduelis cannabina), Dorngrasmücke (Sylvia communis), Erlenzeisig (Carduelis spinus), Feldschwirl (Locustella naevia), Feldsperling, Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünspecht (Picus viridis), Heidelerche (Lullula arborea), Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Kolkrabe (Corvus corax), Kuckuck (Cuculus canorus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberizaa hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Turteltaube (Streptopelia turtur)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

beute, verschiedene Mäuse und Kleinvogelarten ermöglichen. Die Beute wird auf Dornen von Schlehen und Weißdorn ge-spießt.

Die Turteltaube errichtet ihr Nest frei in Bäumen oder Sträuchern in der halboffenen Kulturlandschaft. Auch Waldränder und Lichtungen werden besiedelt. In den Mittelgebirgen kommt sie nur selten vor. Die Nahrung dieses Langstreckenziehers besteht hauptsächlich aus Samen und Pflanzenteilen.

Lokale Population:

Die oben genannten Arten wurden im Kartierzeitraum nachgewiesen oder können potenziell vorkommen. Lediglich für den Ortolan liegen nur Nachweise während der Zugszeiten vor (Durchzügler). Baumpieper, Goldammer, Dorngrasmücke brüten auf oder direkt angrenzend an die Stromtrasse am Waldrand. Erlenzeisig, Grünspecht, Kolkrabe und Kuckuck sind Brutvögel des weiteren Umfeldes.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel -schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Arten brüten in Dornstrauchbeständen, Kleingehölzen, Hecken, Waldrändern, Baumgruppen etc. Die Heidelerche wird v.a. im Bereich der offenen Strom- und Wasserleitungstrasse beobachtet. Sie brütet am Waldrand in höher wüchsiger Vegetation und nutzt den Luftaum der Trasse für ihre Singflüge. Ein Waldrand an der Leitungstrasse wird bestehen bleiben, durch die Sandgrube entstehen weitere Waldränder. Eine vollständige Rodung ist im Bereich des geplanten Abbaugebietes anzunehmen. Im Umfeld des Eingriffs bleiben solche Waldrandsituationen im Bereich der Stromtrasse bestehen. Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang bleibt somit erhalten. Sekundärhabitate können für die Heidelerche und die anderen genannten Arten auch in Sandabbaugebieten entstehen, wenn entsprechende Renaturierungsziele vorgegeben werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

V1

CEF-Maßnahmen erforderlich

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und betriebsbedingt kann es zu Störungen der genannten Arten durch (Baustellen-) Lärm kommen. Da der Baulärm zeitlich begrenzt ist, wird ausgeschlossen, dass es durch das Vorhaben zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population kommt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Vögel der halboffenen Landschaft mit Bäumen und Gebüschen Baum-

pieper (Anthus trivialis), Bluthänfling (Carduelis cannabina), Dorngrasmücke (Sylvia communis), Erlenzeisig (Carduelis spinus), Feldschwirl (Locustella naevia), Feldsperling, Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grünspecht (Picus viridis), Heidelerche (Lullula arborea), Klappergrasmücke (Sylvia curruca), Kolkrabe (Corvus corax), Kuckuck (Cuculus canorus), Neuntöter (Lanius collurio), Ortolan (Emberizaa hortulana), Raubwürger (Lanius excubitor), Turteltaube (Streptopelia turtur)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

Unter Einhaltung der Sperrzeit zur Baufeldberäumung werden keine streng geschützten Vögel getötet.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Vögel der Feuchtgebiete Blaukehlchen (Luscinia svecica)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: -

Rote –Liste Status Bayern: -

Art(en) im UG nachgewiesen: Blaukehlchen

potenziell:

Status: Nahrungsgast

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig: Blaukehlchen

ungünstig – schlecht:

unbekannt:

Das Blaukehlchen besiedelt Altwässer, röhrichtbestandene Ufer und Moore; in Franken aber auch die Uferbereiche von Kies-Baggerseen und Sandabbaugebieten, sofern ein Mosaik aus dicht bewachsenen und offenen Stellen besteht. Wichtig sind auch vernässte Bereiche, auf denen im Frühjahr Nahrung zur Verfügung steht. Das Nest wird am Boden oder in bodennähe gebaut, gerne auch in kleinen Höhlen oder Vertiefungen.

Lokale Population:

Blaukehlchen wurden nur auf der Leitungstrasse zur Nahrungssuche beobachtet (Zugzeitbeobachtung).

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel -schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Art wird vermutlich im Bereich der schwäbischen Rezat brüten und den Eingriffsbereich zur Nahrungssuche aufsuchen. Eine Schädigung der Population ist deshalb ausgeschlossen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

CEF-Maßnahmen erforderlich

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Seite 57

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Vögel der Feuchtgebiete Blaukehlchen (Luscinia svecica)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und betriebsbedingt kann es zu Störungen der genannten Art durch (Baustellen-) Lärm kommen. Dieser wirkt sich jedoch nicht negativ auf die Population aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Unter Einhaltung der Sperrzeit zur Baufeldberäumung werden keine streng geschützten Vögel getötet.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

Vögel der Laub- und Mischwälder Grauspecht (Picus canus), Hohltaube (Columba oenas),

Kleinspecht (Dryobates minor), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca), Wald-schnepfe (Scolopax rusticola)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V (Kleinspecht, Waldschnepfe) /3 (Trauerschnäpper) / 2 (Grauspecht)

Rote –Liste Status Bayern: V (Hohltaube, Kleinspecht, Trauerschnäpper) / 3 (Grauspecht)

Art(en) im UG nachgewiesen: Hohltaube, Kleinspecht, Schwarzspecht, Waldschnepfe

potenziell: Grauspecht, Trauerschnäpper

Status: Nahrungsgast, Brutvogel

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig: Hohltaube, Trauerschnäpper, Waldschnepfe

ungünstig – unzureichend: Kleinspecht, Schwarzspecht

ungünstig – schlecht: Grauspecht

unbekannt:

Der Grauspecht besiedelt hauptsächlich Laubwälder oder laubholzreiche Mischwälder. In reinen Nadelwäldern kommt er nur selten vor. Anzutreffen ist er auch in Au- und Bruchwäldern, ausgedehnten Parkanlagen und Streuobstbeständen. Er ist nicht so sehr auf Ameisen als Nahrung angewiesen wie der Grünspecht, im Winter nimmt er auch beträchtliche Mengen an vegetarischer Kost zu sich. Im Frühjahr wird bei Bedarf eine neue Höhle gezimmert, die Baumart spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Es können auch Buntspechthöhlen aus- oder Schwarzspechthöhlen umgebaut werden. Meist

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

SaP Sandgrube Mischelbach/WUG

Vögel der Laub- und Mischwälder Grauspecht (Picus canus), Hohltaube (Columba oenas),

Kleinspecht (Dryobates minor), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca), Wald-schnepfe (Scolopax rusticola)

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werden nur vier Jungen flügge.

Die Hohltaube ist eng an Altholzbestände mit Schwarzspechthöhlen, in denen sie nistet, gebunden. Sie kommt in lichten Mischwäldern, Altbeständen von Eichen, oder Wäldern mit Überhältern anderer Baumarten wie Pappeln, Weiden, Föhren, Fichten und Tannen vor, selbst einzeln stehende Obstbäume werden angenommen. Selten werden in Farnken Felsbruten verzeichnet. Ihre Nahrung aus Früchten, Samen, Beeren, Eicheln und Pflanzenteilen sucht sie auf Feldern und Grünflächen.

Kleinspechte besiedeln Laub- und Laubmischwälder mit großem Angebot an stehendem Totholz und Bäumen mit grober Rinde. Solche Wälder finden sich in Auegebieten oder in der Collinen und montanen Stufe. Als Sekundärhabitat werden Parks, Streuobstwiesen und Friedhöfe besiedelt.

Der Schwarzspecht brütet in geschlossenen Waldbeständen. Diese können auch sehr verinselt liegen, sollten aber eine ausreichende Ausstattung an Buchen als Höhlenbäume und morsche Fichten und Kiefern mit Ameisennestern als Nahrungsbäume aufweisen. Höhlen können jedoch auch in anderen Baumarten angelegt werden und werden wenn möglich langjährig genutzt.

Der fernwandernde Trauerschnäpper benötigt Höhlen oder Nisthilfen zum Brüten, sodass sein Vorkommen auf Laub- oder Mischwälder mit entsprechendem natürlichem Höhlenangebot oder auf Gärten und Parks mit Nistkästen beschränkt ist. Seine Nahrung besteht aus Insekten, nur im Herbst werden auch Früchte und Beeren aufgenommen.

Die Waldschnepfe lebt in größeren feuchten Laub- und Mischwäldern, wo sie meist am am Rande von Lichtungen oder Schneisen ihre Nistmulde anlegt. Mit dem langen Schnabel stochert sie nach Würmern, Spinnen, Insekten und deren Larven. Sie wird in den meisten Bundesländern bejagt und ist v.a. in der Dämmerung und Nachts aktiv.

Lokale Population:

Die Hohltaube konnte im Frühjahr rufend nachgewiesen werden. Eine Brut im Eingriffsbereich ist wahrscheinlich. Der Kleinspecht wird das Gebiet als Teil seines Nahrungsreviers nutzen, da er kaum Höhlen in Nadelholzbäume schlägt. Er dürfte eher im Talbereich der Schwäbischen Rezat brüten. Dort sind z.B. morsche Uferweiden und Schwarzerlen geeignete Brutbäume. Schwarzspecht und Waldschnepfe kommen in den umgebenden Forsten als Brutvögel vor. Der Schwarzspecht nutzt den Wald des geplanten Abbaugebietes als Teil seines großen Nahrungshabitates. Einige der größeren Waldkiefern zeigen Hackspuren und alte Bruthöhlen. Weitere Bäume wären von der Dimension her als Brutbäume geeignet. Die Waldschnepfe brütet an Waldrändern und in feuchten Waldsenken. Im Gebiet nutzt sie den Luftraum über der Stromtrasse für Balzflüge und hat im direkten Umfeld des Biberstaus am Roten Graben ein mögliches Brutrevier. Der Staubereich des Roten Grabens unterhalb der B2 ist nicht Teil des geplanten Abbaugebietes und bleibt erhalten.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel -schlecht (C)

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Arten Grauspecht, Schwarzspecht und Hohltaube brüten vermutlich im Bereich der geplanten Sandgrube; dort sind schon Höhlenbäume bzw. tote Bäume vorhanden. Eine Betroffenheit der genannten Arten ist deshalb anzunehmen. Es sind aber im weiteren Umfeld des Vorhabens vergleichbare Habitatsituationen vorhanden. Ein Eingriff in das Brutrevier der Waldschnepfe ist nicht anzunehmen, weil der Rote Graben und der Biberstau erhalten bleiben.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

V1

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

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Vögel der Laub- und Mischwälder Grauspecht (Picus canus), Hohltaube (Columba oenas),

Kleinspecht (Dryobates minor), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca), Wald-schnepfe (Scolopax rusticola)

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Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und betriebsbedingt kann es zu Störungen der genannten Art durch (Baustellen-) Lärm kommen. Dieser wirkt sich jedoch nicht negativ auf die Population aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Unter Einhaltung der Sperrzeit zur Baufeldberäumung werden keine streng geschützten Vögel getötet.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Greifvögel, Eulen, Käuze Baumfalke (Falco subbuteo), Habicht (Accipiter gentilis), Mäusebussard

(Buteo buteo), Raufußkauz (Aegolius funereus), Rotmilan (Milvus milvus), Sperber (Accipiter nisus), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Turmfalke (Falco tinnunculus), Waldkauz (Strix aluco), Waldohreule (Asio otus)

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1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: 3 (Baumfalke, Rotmilan) Bayern: V (Baumfalke, Habicht, Rotmilan, Wald-ohreule) Art(en) im UG nachgewiesen: Baumfalke, Mäusebussard, Waldkauz

potenziell: Habicht, Raufußkauz, Rotmilan, Turmfalke, Waldohreule

Status: Überflug / Nahrungsgäste

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns

günstig: Baumfalke, Mäusebussard, Raufußkauz, Sperber, Turmfalke, Waldkauz

ungünstig – unzureichend: Habicht, Rotmilan, Sperlingskauz, Waldohreule

Brutplätze des Baumfalken sind Gehölzränder oder Lichtungen in Altholzbeständen, kleine Gehölze und auch einzeln stehende hohe Bäume und manchmal hohe Leitungsmasten; freier Anflug spielt eine Rolle. Entscheidend ist das Angebot von alten Nestern (meist Krähen). Die Nähe von offenen Flächen wird bevorzugt, vor allem über Ödland, Mooren, Feuchtgebieten und an Gewässern liegen die wichtigsten Jagdgründe für Insekten (v.a. Libellen, Käfer, Schmetterlinge) und Singvögel (v.a. Schwalben, Feldlerchen). Die Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen. Nester können auch in Siedlungsnähe oder großen Stadtparks stehen, aber kaum in geschlossenen Wäldern. Die Neststandorte sind oft ungleichmäßig über größere Flächen verteilt, können aber auch nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sein.

Der Habicht ist in Bayern ein spärlicher Brutvogel, der weiter im Waldinneren brütet und jagd als alle anderen Greifvogelarten. Altholzbestände sind als Bruthabitat bedeutsam, gerne werden Horste an Grenzen zwischen unterschiedlichen (Wald-)Strukturen errichtet. Bei entsprechendem Nahrungsangebot, wie bspw. Haustauben, werden Horste auch in Feldgehölzen in der halboffenen Landschaft oder sogar im urbanen Raum angelegt.

Der Mäusebussard kommt in allen Wäldern aber auch an Einzelbäumen vor. Seine Nistplatzwahl beschränkt sich auf das Auffinden eines großen Baumes, auf dem aus Ästen, Zweigen, Gras und Moos ein Nest gebaut wird (Mitte März bis Ende Juli). Zur Nahrungssuche werden zum einen die umliegenden Wiesen, landwirtschaftlichen Nutzflächen und zu anderen Weg- und Straßenränder aufgesucht.

Turmfalken brüten in der Kulturlandschaft in Ackerbaugebieten, selbst wenn nur einige Bäume oder Waldränder mit Nistmöglichkeiten vorhanden sind. Auch in Siedlungsgebieten auf Kirchtürmen, Fabrikschornsteinen und anderen passenden hohen Gebäuden wird gebrütet, in Felsen und Steinbrüchen. Jagdgebiete sind offene Flächen mit lückiger oder möglichst kurzer Vegetation, etwa Wiesen und Weiden, extensiv genutztes Grünland, saisonal auch Äcker, Brachflächen, Ödland, Ackerrandstreifen, Straßenböschungen, in Städten auch Gärten, Parks, Friedhofanlagen, Sportplätze.

Der Waldkauz besiedelt lichte, lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, reich strukturierte Landschaften mit altem Baumbestand (Auwälder, Parkanlagen, Alleen, Feldgehölze) und kommt auch in Siedlungsgebieten vor. Er brütet meist in Baumhöhlen; Nistkästen werden oft rasch angenommen. Ferner sind auch Gebäudebruten auf Kirchtürmen, Ruinen, Dachböden, Taubenschläge und Felsbruten bekannt.

Die Waldohreule brütet v. a. in Feldgehölzen, an Waldrändern, in Baumgruppen, selten in Einzelbäumen (v. a. in dichten Koniferen) oder in Mooren oder auch auf dem Boden. Dagegen fehlt sie weitestgehend in großen geschlossenen Waldgebieten. Sie brütet fast ausschließlich in alten Elstern- oder Krähennestern, selten in denen von Greifvögeln, Graureihern oder Ringeltauben. Sie jagt vorwiegend in der offenen bis halboffenen Kulturlandschaft mit niedrigem Pflanzenbewuchs, wo ihre Hauptbeute, Feld- und Erdmaus, leicht erreichbar ist.

Der Raufußkauz besiedelt nur Areale, die nicht flächendeckend vom Waldkauz besiedelt sind. Vorzugsweise brütet er in montanen Nadelwäldern oder Nadelforsten in entsprechend rauen Lagen. Dazu benötigt er ein ausreichendes Angebot an Schwarzspechthöhlen. Weiterhin sollten Freiflächen für die Jagd und Dickungen als Tagesversteck vorhanden sein. Seine Nahrung besteht hauptsächlich aus kleinen Nagern und in geringem Umfang aus Vögeln bis Drosselgröße.

Rotmilane bewohnen mit Feldgehölzen und Waldinseln durchsetzte Agrarlandschaften. Neststandorte sind vor allem Laubwälder und Mischwälder, auch Strommasten. Als Nahrungsgeneralist jagd er sowohl Nager, Vögel, Fische, auch

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Greifvögel, Eulen, Käuze Baumfalke (Falco subbuteo), Habicht (Accipiter gentilis), Mäusebussard

(Buteo buteo), Raufußkauz (Aegolius funereus), Rotmilan (Milvus milvus), Sperber (Accipiter nisus), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Turmfalke (Falco tinnunculus), Waldkauz (Strix aluco), Waldohreule (Asio otus)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

Reptilien, Käfer und Regenwürmer stehen auf dem Speiseplan. Regelmäßig ist er auch an Aas zu finden, auf Müllkippen jagd er auch Ratten. An großen Kompostieranlagen (z.B. Stadtgebiet von Bamberg) sind regelmäßig Rot- und Schwarzmilan anzutreffen, die gelegentlich auch die dort in großer Dichte lebenden Großschaben und Heimchen erbeuten.

Der Sperber brütet in möglichst vielfältiger Landschaft mit Wald, offenen und halboffenen Flächen. Sein Nest errichtet er meist am Waldrand oder auch in Siedlungs- oder Stadtnähe. Mittlerweile jagen Sperber in Innenstädten und brüten auch in Parks und Friedhöfen. Seine Beute besteht fast ausschließlich aus kleinen Vögeln, die nach bodennahem Flug oder vom Ansitz aus geschlagen wird.

Sperlingskäuze leben in älteren, unterholzreichen Nadel- und Mischwäldern der montanen Stufe. Jedoch werden auch Fichtenforste der Mittelgebirge besiedelt. Wie andere Eulen auch, benötigt er Bruthöhlen oder halbhöhlen, Freiflächen für die Jagd und dichte Gehölzbestände als Tageseinstand. Gewässer und Moore in der Nähe scheinen auch eine Rolle zu spielen. Sein Nahrungsspektrum reicht über Kleinvögel, Mäuse, Bilche, Reptilien und Amphibien bis zu Ästlingen der eigenen Art.

Lokale Population:

Brutvorkommen wurden im engeren Eingriffsbereich nicht ermittelt. Jagende bzw. überfliegende Individuen können im Gesamtgebiet auftreten.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A):

gut (B):

mittel – schlecht (C):

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Da Brutplätze der Greifvogelarten (Waldränder, Einzelbäume, Gebäude, Brutnischen in Steinbrüchen) vom Vorhaben nicht betroffen sind, ist auszuschließen, dass bau-, betriebs- oder anlagebedingt durch das Vorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der genannten Arten in einem solchen Maße beschädigt oder zerstört werden, dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang beeinträchtigt wäre.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

CEF1

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Bau- und betriebsbedingt kann es zu Störungen der genannten Arten durch (Baustellen-) Lärm kommen. Da der Baulärm zeitlich begrenzt ist, wird ausgeschlossen, dass es durch das Vorhaben zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population kommt. Auch beim Betrieb der Sandgrube wird es durch an- und abfahrende LKW zu erhöhter Lärmbelastung kommen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

CEF-Maßnahmen erforderlich

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

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Greifvögel, Eulen, Käuze Baumfalke (Falco subbuteo), Habicht (Accipiter gentilis), Mäusebussard

(Buteo buteo), Raufußkauz (Aegolius funereus), Rotmilan (Milvus milvus), Sperber (Accipiter nisus), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Turmfalke (Falco tinnunculus), Waldkauz (Strix aluco), Waldohreule (Asio otus)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die Zu- und Abfahrten von der Sandgrube mit LKW und PKW werden mit niedriger Geschwindigkeit erfolgen. Eine Erhöhung des Kollisionsrisikos an der Versorgungsstraße des Sandabbaus kann daher ausgeschlossen werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

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5. Gutachterliches Fazit

Es wurden alle saP-relevanten Arten und ausgewählte Arten mit allgemeiner Planungsrelevanz

kartiert, dokumentiert und die Eingriffserheblichkeit abgeschätzt, soweit sie sich im Gebiet

nachweisen ließen oder potenzielle Vorkommen zu erwarten waren. Für die Beurteilung des Vor-

habens aus artenschutzrechtlicher Sicht lagen bereits veröffentlichte Daten, wie Artenschutz-

kartierung, Arteninformationen des LfU, Atlanten, sowie Einschätzungen von ortskundigen Ex-

perten vor. Schwerpunktmäßig wurden die Brutvögel, die Zauneidechse, Fledermäuse und

Nachtfalter erfasst.

Anhand der nun vorliegenden Daten und einer Bewertung der Vorkommen können folgenden

Aussagen getroffen werden:

Bei den Vögeln sind hauptsächlich die Bewohner halboffener Landschaften und

Waldvögel betroffen, für die Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt wurden. Käuze

und Eulen benutzten das Eingriffsgebiet hauptsächlich als Jagdhabitat.

Potenzielle Quartiere von Fledermäusen (Winter-, Sommer-, Zwischen-, Schwärm-,

Paarungsquartiere) sind durch das Vorhaben betroffen, für diese werden Maß-

nahmen festgesetzt.

Im engeren Eingriffsgebiet konnte die Zauneidechse nicht nachgewiesen werden. In

größerer Distanz kommt die Art auf der Strom- und Wasserleitungstrasse vor. Im

Gebiet nachgewiesen ist die Wald- oder Bergeidechse.

Auf der Trasse mit ihrer Magerrasen-Vegetation kommen seltene Nachtfalter und

Heuschrecken vor. Die Waldränder und Sandmagerrasen sind Lebensraum der vom

Aussterben bedrohten Heidelerche.

Im Rahmen der Auswertung vorhandener Unterlagen sowie eigener Erhebungen für die

artenschutzrechtliche Prüfung (saP) der Anlage einer Sandgrube bei Mischelbach konnten

bei der Auswertung vorhandener Daten keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG

festgestellt werden.

Diese Aussage gilt nur bei Berücksichtigung der in den entsprechenden Kapiteln genann-

ten konfliktvermeidenden Maßnahmen.

Maßnahmen zum Ersatz- und Ausgleich für die in Anspruch genommenen Biotop- und Habitat-

flächen werden im LBP festgesetzt.

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Bayer LfU (2011): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bei der Vorhabenszulassung – Internet-Arbeitshilfe; Download unter: http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm

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Bayern Landesamt für Umwelt: Vorläufige naturschutzfachliche Empfehlungen für die natur-schutzrechtliche Beurteilung von WKA (2011)

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Anlagen

- Prüfliste saP in Bayern

- Kartendarstellung der ASK-Daten

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Abbildung 15: Darstellung der in der ASK geführten Nachweise bei Mischelbach

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