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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Solarpark Hafenlohr Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Auftraggeber: 1 A-Solar-Projekt UG Nußbergstraße 65 97422 Schweinfurt Auftragnehmer: FABION GbR Naturschutz - Landschaft Abfallwirtschaft Winterhäuser Str. 93 97084 Würzburg Tel.: 0931 / 21401 [email protected] www.fabion.de Projektleitung: Dipl.-Biol. Alexandra Schuster Bearbeitung: Dipl.-Biol. Stefanie Weigl Dipl. Biol. Alexandra Schuster Gesellschafterin FABION GbR Würzburg, 06.09.2018

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Solarpark Hafenlohr

Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart

Auftraggeber: 1 A-Solar-Projekt UG Nußbergstraße 65 97422 Schweinfurt

Auftragnehmer: FABION GbR Naturschutz - Landschaft – Abfallwirtschaft

Winterhäuser Str. 93 97084 Würzburg Tel.: 0931 / 21401 [email protected] www.fabion.de

Projektleitung: Dipl.-Biol. Alexandra Schuster Bearbeitung: Dipl.-Biol. Stefanie Weigl

Dipl. Biol. Alexandra Schuster Gesellschafterin FABION GbR Würzburg, 06.09.2018

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Abbildungen Deckblatt:

Links: Blick ins Untersuchungsgebiet (Foto: S. Weigl, 07.06.2017)

Rechts: Im Untersuchungsgebiet brütende Feldlerche (Foto: S. Weigl, 22.05.2017)

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ..................................................................................................................................... 5

1.1 Anlass und Aufgabenstellung...................................................................................................... 5

1.2 Rechtliche Grundlagen der saP .................................................................................................. 6

1.3 Datengrundlagen ......................................................................................................................... 7

1.4 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ................................................................. 7

2 Wirkungen des Vorhabens .......................................................................................................... 8

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren ........................................................................................................... 8

2.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ................................................................................ 9

3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen

Funktionalität .............................................................................................................................11

3.1 Maßnahmen zur schonenden Bauausführung, zur Vermeidung und Minimierung ..................11

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF,

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) .......................................12

3.3 Maßnahmen zum Erhalt des günstigen Erhaltungszustandes (FCS,

Kompensationsmaßnahmen i.S.v. § 45 Abs. 7 BNatSchG ......................................................12

4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten .............................................................15

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................15

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ...............................................................15

4.1.2 Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie .......................................................................15

4.2 Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-

Richtlinie ....................................................................................................................................23

4.3 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen

gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen...................................................................30

4.4 Bestand und Betroffenheit von Arten der Roten Listen ............................................................30

5 Zusammenfassende Darlegung zur Wahrung des Erhaltungszustandes ................................30

5.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................................................................30

5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ..............................................31

6 Gutachterliches Fazit ................................................................................................................33

7 Gesetze / Literatur .....................................................................................................................34

8 Anhang / Fotodokumentation ....................................................................................................37

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geplante Fläche für die Installation einer Photovoltaikanlage auf ca. 15 ha (rot

dargestellt). Quelle TK 50: FIS Natur online, Abbildung unmaßstäblich. ....................... 5

Abbildung 2: Planung der Modulbelegung der geplanten PV-Anlage in Hafenlohr (Quelle: 1A-

Solar, Email Herr Mönkeberg vom 21.07.2017) ............................................................. 9

Abbildung 3: Ergebnisse der Zauneidechsenkartierung. Dargestellt sind der Geltungsbereich

(rote Linie), der für das Vorkommen von Zauneidechsen geeignete Lebensraum

(rosa Schraffur) sowie zwei Punktnachweise der Art: adultes Weibchen (grüner

Punkt), unbestimmte Eidechse, die nur durch ihr Rascheln verzeichnet wurde

(gelber Punkt). Quelle Luftbild: FIS-Natur, Abbildung unmaßstäblich. .........................16

Abbildung 4: ASK-Nachweise des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (orange Punkte)

im Umfeld des Geltungsbereiches (rote Linie) sowie Nachweise seiner einzigen

Wirtspflanze, des Großen Wiesenknopfes (pinke Sechsecke) im feuchten

Bereich einer Wiese (türkise Schraffur). Quelle Luftbild: FIS-Natur, Abbildung

unmaßstäblich. ..............................................................................................................19

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht der zeitlichen Abfolge von Eingriffs- und Bauzeitenbeschränkungen

sowie von Umsetzungszeiträumen der vorgeschlagenen Vermeidungs- und

FCS-Maßnahmen. Verbote: rote Felder, Gebote: gelbe Felder ...................................14

Tabelle 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum vorkommenden

Zauneidechse (Lacerta agilis) .......................................................................................16

Tabelle 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden

Tagfalterart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) ..............19

Tabelle 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum und Umgriff

nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden europäischen Vogelarten ...............23

Tabelle 5 Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Tierarten des Anhangs IV

der FFH-Richtlinie .........................................................................................................30

Tabelle 6: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Europäischen Vogelarten ............31

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1 E i n l e i t u n g

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

Das Unternehmen 1A-Solar plant für die Gemeinde Hafenlohr die Installation einer Freiflächen-

Photovoltaikanlage auf rund 15 ha (Abbildung 1). Die Gemeinde Hafenlohr hat am 26.01.2010 die 5.

Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, welche die Ausweisung von Photovoltaikflächen in

diesem Bereich vorsieht.

Das überplante Gebiet liegt im Gemarkungsbereich der Gemeinde Hafenlohr. Die Gemeinde Hafenlohr

befindet sich im Landkreis Main – Spessart des Regierungsbezirkes Unterfranken und grenzt im Süden,

Südwesten und Südosten an die Gemarkung des Mittelzentrums Marktheidenfeld an. Das überplante

Gebiet liegt ca. 1000 m südwestlich des Gewerbegebietes von Hafenlohr, ca. 500 m südöstlich von

Marienbrunn und ca. 500 m nordöstlich von Glasofen (Abbildung 1).

Abbildung 1: Geplante Fläche für die Installation einer Photovoltaikanlage auf ca. 15 ha (rot dargestellt). Quelle TK 50: FIS Natur online, Abbildung unmaßstäblich.

Das überplante Gebiet liegt im Südosten des Naturparks Spessart und grenzt im Süd an ein Teilgebiet

des Landschaftsschutzgebiets(LSG-00561.01) innerhalb des Naturparks Spessart (ehemals Schutzzone).

Bei dem Geltungsbereich handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich intensiv genutzte Acker- und

Grünlandflächen mit Saumstrukturen im Randbereich, einem Heckenzug sowie einer Streuobstwiese.

Westlich grenzt der Geltungsbereich an weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Nordwestlich

angrenzend befindet sich eine Waldfläche, die größtenteils biotopkartiert ist. Die nordöstliche Grenze des

Gebietes wird von einer überalterten Christbaumkultur gebildet. Östlich wird der Geltungsbereich von der

B8 begrenzt. Südlich grenzen gewachsene Heckenstrukturen an das Gebiet an. Das Gebiet wird von

zwei Hochspannungsfreileitungen überquert (Auktor Ingenieur GmbH, 2010a).

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In einer Stellungnahme des Landratsamts Main-Spessart zum geplanten „Solarpark Hafenlohr“ vom

09.04.2010 (Herr Schätzlein) wird für die Beurteilung des Projekts eine artenschutzrechtliche Prüfung

(saP) gefordert. Laut Stellungnahme ist eine flächenmäßige Kompensation von Beeinträchtigungen im

dortigen Landschaftsraum möglich und sinnvoll. Sofern die Kompensation auf landwirtschaftlichen

Nutzflächen stattfindet, sollen die Maßnahmen auch mit der staatlichen Landwirtschaftsverwaltung (AELF

Karlstadt) abgestimmt werden.

Um dem gesetzlichen Artenschutz gerecht zu werden, wurde das Büro FABION am 18.04.2017 damit

beauftragt, ein Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) durchzuführen. Im Fokus

der saP standen in Absprache mit der UNB Main-Spessart (Herr Jürgen Schneemann, Email vom

26.04.2017) Brutvögel, Zauneidechsen sowie die Erfassung dauerhafter Niststätten von Vögeln und

Fledermäusen. Ferner wurde eine Übersichtsbegehung durchgeführt zur Abschätzung möglich

Ausgleichsmaßnahmen.

In der vorliegenden saP werden:

die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des

Anhangs IV FFH-Richtlinie) sowie der „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG,

die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. (Hinweis zu den

„Verantwortungsarten“: Diese Regelung wird erst mit Erlass einer neuen

Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer

Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht

bekannt).

die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45

Abs. 7 BNatSchG geprüft.

1.2 Rechtliche Grundlagen der saP

Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL, Europäische Vogelarten nach Art. 1 VRL

Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL sowie der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 VS-

RL ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige

Eingriffe folgende Verbote:

Nr. 1: Tötungsverbot: Verbot des Tötens, Verletzens, Fangens oder Nachstellens wildlebender Tiere

der besonders geschützten Arten sowie der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer

Entwicklungsformen.

Nr. 2: Störungsverbot: Verbot der erheblichen Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,

Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die

Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population einer Art führt.

Nr. 3: Schädigungsverbot: Verbot der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs-

und Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Arten. Abweichend davon liegt ein Verbot

nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

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Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL

Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus § 44 Abs.1, Nr. 4 i.V.m. Abs. 5

BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot:

Nr. 4: Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder

damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild

lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die

ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen

Zusammenhang gewahrt wird.

Werden diese Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V .m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der

gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Tiere bzw. Pflanzen) erfüllt, müssen für die Zulassung einer

Ausnahme durch die zuständige Behörde die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG

erfüllt sein.

1.3 Datengrundlagen

Als Datengrundlagen wurden herangezogen:

- Geltungsbereich, Email Herr Mönkeberg (1A-Solar), vom 12.07.2017

- Übersichtsbegehung zur Abschätzung von Ausgleichsmaßnahmen: 28.04.2017

- Geländebegehungen zu Brutvögel: 28.04.2017, 22.05.2017, 7.06.2017, 19.06.2017

- Geländebegehungen zu Zauneidechsen: 28.04.2017, 22.05.2017, 7.06.2017, 19.06.2017

- Geländebegehungen zu dauerhaften Niststätten: 28.04.2017

- Auswertung der ASK-Daten TK 6023, 6123, 6124 (Stand: März 2016)

- Homepage des LfU zu saP und planungsrelevanten Arten:

http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen (Stand Juni.2017)

- FIS-Natur online: http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb

- Auswertung vorhandenen Datenmaterials, z.B. Biotopkartierung, Schutzgebiete u.ä.

- Auswertung von Grundlagewerken und Literaturrecherche zu verschiedenen Tiergruppen

1.4 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen sich auf die

mit Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom 19. Januar

2015 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2015.

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2 Wi r k u n g e n des Vor h a be n s

Im Folgenden werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die europarechtlich geschützten Tier- und

Pflanzenarten der FFH-Richtlinie und VS-Richtlinie analysiert und die Wirkfaktoren ermittelt, von denen

Beeinträchtigungen und Störungen ausgehen.

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Flächeninanspruchnahme

Der Geltungsbereich hat eine Gesamtfläche von rund 15 ha (Abbildung 2). Seine Erschließung erfolgt

über das vorhandene Wegenetz. Soweit technisch möglich, werden auch die Stationen von den

bestehenden Wegen aus mit Mobilkran gesetzt. Möglicherweise wird es notwendig, vorübergehend einen

Wartungsweg als Kiesweg zur Montage / zum Setzen der Stationen anzulegen.

Die Erschließung des Geltungsbereiches führt zur Rodung von 10 Obstbäumen sowie zum vollständigen

Verlust der vorhandenen Vegetation auf den Flächen der 5 MS-Trafogebäude, insgesamt ca. 75 m2

(Grundfläche je 3x5m). Parkplätze sind nicht geplant. Das Grünland und die Ackerflächen werden

baubedingt durch Befahren in Anspruch genommen. Die Hecke bleibt vollständig und die Säume

größtenteils als Teil der Eingrünung erhalten. Letztere werden nur stellenweise für die Durchfahrt zu den

Baufeldern beeinträchtigt. Wenn möglich, werden die vorhandenen Zufahrten zu den Äckern genutzt.

Durch den Bau der Unterkonstruktionen für die PV-Anlage kommt es kleinräumig zu Bodenversiegelung

und Bodenverdichtung. Der Eingriff in den Boden durch das Verlegen eines Erdkabels ist wenig invasiv,

da der Oberboden seitlich gelagert und über den eingesandeten Kabeln wieder eingebaut wird.

Während der Baumaßnahmen werden zudem vorübergehend Flächen zum Abstellen, zum Transport und

zum Lagern von Baugeräten, Baueinrichtungen und Baumaterialien beansprucht.

Durch die Baufeldfreimachung besteht das Risiko der Verletzung oder Tötung von boden- und

gehölzbrütenden Vogelarten während der Brutzeit, Brutplätze und Brutreviere gehen verloren.

Zauneidechsen können beim Überfahren der Saumbereiche mit schwerem Gerät oder bei Bodenarbeiten

in ihren Bodenverstecken getötet werden. Durch Eingriffe in den Boden auf feuchten Wiesenbereichen

können Larven des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings durch die Schädigung von Nestern der Wirte

(Hauptwirt: Rote Knotenameise, Myrmica rubra) bzw. von Wirtspflanzen (Großer Wiesenknopf,

Sanguisorba officinalis) getötet oder verletzt werden.

Barrierewirkung, Zerschneidung

Mit der Bauphase ist keine erkennbare Zerschneidungswirkung verbunden. Zudem handelt es sich um

einen zeitlich begrenzten Eingriff.

Lärmimmissionen, Erschütterungen, optische Störungen

Während des Baubetriebs kommt es kurzzeitig zu Störungen im Wirkraum (Lärm, Erschütterungen,

optische Störungen, Anwesenheit von Menschen). Baubedingte Störungen können zu einer

vorübergehenden Vermeidung des Geltungsbereiches durch boden- und gehölzbrütende Vögel führen

bzw. bei verbleibenden Vogelarten den Fortpflanzungserfolg mindern.

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2.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren

Flächeninanspruchnahme

Die mit PV-Anlagen überbaubare Grundstücksfläche beträgt ca. 60%, dies entspricht rund 9 ha

(Abbildung 2). Die aktuelle Planung sieht gegenwärtig die Errichtung von Modulen auf starren

Unterkonstruktionen vor. Da die Gründung der Modultische auf Stahlpfosten erfolgt, bleibt die Möglichkeit

des ungehinderten Oberflächenwasserabflusses und einer flächigen Versickerung des

Niederschlagswassers erhalten. Zudem beträgt der Abstand zwischen Geländeoberkante und Unterkante

der Module mindestens 0,5 m, wodurch die Entwicklung und Pflege einer dauerhaft geschlossenen

Vegetationsdecke gewährleistet wird.

Abbildung 2: Planung der Modulbelegung der geplanten PV-Anlage in Hafenlohr (Quelle: 1A-Solar, Email Herr Mönkeberg vom 21.07.2017)

Abhängig von der sich entwickelnden Vegetation und der Intensität des Mahdregimes wird die mit PV-

Anlagen überbaute Fläche als (potenzielle) Fortpflanzungsstätte für Wiesen- und Ackervögel (Feldlerche,

Jagdfasen, Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze) als ungeeignet eingeschätzt. Ebenfalls vom

Mahdregime abhängig ist der Bestand und die Entwicklung des Großen Wiesenknopfes und damit der

Bestand des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings.

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Barrierewirkung, Zerschneidung

Zum Schutz der PV-Freiflächenanlage erhält diese eine Einfriedung aus Maschendraht-,

Stabgittermatten- oder Wildknotenzaun mit Holz- oder Stahlpfosten mit Übersteigschutz. Die Höhe der

Einfriedung beträgt maximal 2,50 m. Um die Durchlässigkeit für Kleintiere zu gewährleisten, wird der

Zaun ohne Sockel mit mindestens 0,10 m Bodenfreiheit errichtet.

Lärmimmissionen, Erschütterungen und optische Störungen

Von der PV-Anlage gehen potenziell optische Störungen auf europarechtlich geschützte Vogelarten der

landwirtschaftlichen Nutzfläche aus.

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3 M aß n a hm e n z u r Ver m e i d u ng u n d z ur S i ch e r un g d er k o n t i n u i e r l i c he n ök o l o g i sc he n Fu n kt i o n a l i t ä t

Folgende Vorkehrungen sollten durchgeführt werden, um Gefährdungen von gemeinschaftsrechtlich

geschützten Arten zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen. Die Ermittlung der Verbotstatbestände

gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung der aufgeführten

Vorkehrungen.

3.1 Maßnahmen zur schonenden Bauausführung, zur Vermeidung und Minimierung

Zauneidechse

Soweit möglich sollen die vorhandenen Zufahren zu den Ackerflächen genutzt werden.

Vor Bodenarbeiten im potenziellen Zauneidechsenlebensraum (Abbildung 3) sind

Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen: Mahd der betroffenen Saumbereiche sowie Abtrag von

Versteckmöglichkeiten (Steine, Totholz u.ä.) von 01. März – 15. April (SCHNEEWEISS et al.

2014). Eingriffe in den Oberboden sind jeweils mit einer Woche zeitlichem Abstand im Anschluss

an die Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen. Wird die Fläche stattdessen durch regelmäßiges

Grubbern vegetationsfrei gehalten, gilt keine zeitliche Beschränkung für Eingriffe in den

Oberboden.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Erdkabel nicht durch die feuchten Wiesenbereiche (Standorte mit vorkommen des Großen

Wiesenknopfs) verlegen und das Befahren der feuchten Wiesenbereiche mit schwerem Gerät

vermeiden (Abbildung 4).

Auch randliche Vorkommen des Großen Wiesenknopfs während des Baus der Einzäunung nicht

beschädigen. Bestände während der Bauphase markieren und abgrenzen.

Keine Mahd des Grünlandes zwischen dem 01. Juni und 15. September.

Etablierung eines Mahdregimes in Abhängigkeit von der Wüchsigkeit des Standortes: Auf Wiesen

produktiver Standorte und Glatthaferwiesen kann eine zweischürige Mahd notwendig sein. Der 1.

Schnitt erfolgt dann vor der ersten Juniwoche, der 2. Schnitt darf nicht vor Mitte September

erfolgen. Auf schwachwüchsigen Streuwiesen kann eventuell eine Herbstmahd nur alle 2 Jahre

ausreichend sein.

Schnitthöhe von mind. 15 cm und Abtransport des Mähguts nach 3-5 Tagen (keine Mulchmahd).

Kein Einsatz von Düngemitteln, Herbiziden oder Pestiziden auf dem Grünland und Verzicht auf

Chemikalien bei der Pflege der Module und Aufständerungen.

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Brutvögel der landwirtschaftlichen Nutzflächen

Baustelleneinrichtung und Einrichtung von Lager- und Verkehrsflächen nur innerhalb des

Geltungsbereiches, keine Beeinträchtigung zusätzlicher Flächen.

Die Beseitigung der Vegetationsdecke sowie die Flächeninanspruchnahme sind ausschließlich

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen dem 01. September und 28. Februar zulässig.

Liegt der tatsächliche Baubeginn außerhalb dieses Zeitfensters, ist innerhalb des Zeitraums eine

Schwarzbrache herzustellen und bis zum Baubeginn durch vierwöchentliches Eggen

vegetationsfrei zu halten.

Der Anteil der horizontal überdeckenden Modulfläche soll 60 % der Gesamtfläche der Anlage

nicht überschreiten.

Brutvögel der Streuobstwiese

Rodung der Gehölze nur zwischen 01. Oktober und 28. Februar, d.h. ausschließlich außerhalb

der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln, jedoch möglichst zeitnah zum Baubeginn.

3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG)

CEF-Maßnahmen haben das Ziel, die betroffenen Lebensräume der Arten in einen Zustand zu versetzen,

der es den Populationen ermöglicht, einen geplanten Eingriff schadlos zu verkraften. Damit CEF-

Maßnahmen eine durchgehende ökologische Funktionsfähigkeit leisten können, muss mit ihrer

Umsetzung rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Baumaßnahmen begonnen werden. Ihre Wirksamkeit muss

vor dem Eingriff gegeben sein.

Für das Vorhaben sind keine CEF-Maßnahmen vorgesehen.

3.3 Maßnahmen zum Erhalt des günstigen Erhaltungszustandes (FCS, Kompensationsmaßnahmen i.S.v. § 45 Abs. 7 BNatSchG

Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustands wie geboten zu verhindern, können spezielle

kompensatorische Maßnahmen eingesetzt werden, die häufig als „Maßnahmen zur Sicherung des

Erhaltungszustands“ oder als FCS-Maßnahmen bezeichnet werden, da sie dazu dienen, einen günstigen

Erhaltungszustand (Favourable Conservation Status) zu bewahren.

Für folgende Arten sind FCS-Maßnahmen notwendig:

Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze

Die Pflege des Grünlandes erfolgt extensiv durch 1- bis 2-schürige Mahd.

Kein Einsatz von Düngemitteln, Herbiziden oder Pestiziden auf dem Grünland und Verzicht auf

Chemikalien bei der Pflege der Module und Aufständerungen.

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Anlage von 2 Brachstreifen mit einer Mindestgröße von 100 x 10 m als Ausgleichsfläche für 2

Feldlerchenreviere (KREUZIGER, 2013). Die Brachflächen eignen sich potenziell auch als

Brutstätte für Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze. Herstellen der Brachstreifen durch

Grubbern und Ersteinsaat von Wildkräutern (50% Deckung). Erhalt der Brachstreifen durch

Grubbern ab Ende August alle 1-2 Jahre. Keine Mahd der Brachstreifen während der Brut- und

Aufzuchtzeit von Acker- und Wiesenvögeln, d.h. von Anfang März bis Ende August. Wirksamkeit

der FCS-Maßnahme muss durch ein Monitoring bestätigt werden.

Außerhalb der Einzäunung der Anlage soll entlang der nördlichen Grenze der PV-Anlage ein

mindestens 3 Meter breiter Grünstreifen mit Hochstauden (z.B. die Saatgutmischung

Lebensraum I von Saaten Zeller) als aufwertendes Habitatelement für das Rebhuhn angesät und

erhalten werden.

In der folgenden Tabelle 1 sind die zeitlichen Abfolgen aller Eingriffs- und Bauzeitenbeschränkungen

sowie die Umsetzungszeiträume der aufgeführten FCS-Maßnahmen zusammengefasst.

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Tabelle 1: Übersicht der zeitlichen Abfolge von Eingriffs- und Bauzeitenbeschränkungen sowie von Umsetzungszeiträumen der vorgeschlagenen Vermeidungs- und FCS-Maßnahmen. Verbote: rote Felder, Gebote: gelbe Felder

Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

Reptilien

ggf. Erhalt der hergestellten Schwarzbrache bis zum

Baubeginn durch vierwöchentliches Eggen.

Vegetation der Saumbereiche innerhalb

des Zauneidechsen-lebensraums mähen und

ggf. Versteckmöglichkeiten (Steine, Totholz u.ä.)

entfernen. Anschließend Eingriffe in den Oberboden

bzw. Herstellen einer Schwarzbrache mit einer

Woche Abstand.

ggf. Erhalt der hergestellten Schwarzbrache bis zum Baubeginn durch vierwöchentliches Eggen.

Dunkler Wiesenknopf-

Ameisenbläuling

ggf. Frühjahrsschnitt: Schnitthöhe nicht unter 15 cm und Entfernen des Mähgutes nach 3-5 Tagen.

Keine Mahd des Grünlandes zwischen dem 01.Juni und 15.

September.

Herbstschnitt: Schnitthöhe nicht unter 15 cm und Entfernen des

Mähgutes nach 3-5 Tagen.

Vogelarten der landwirtschaftl.

Nutzflächen

Keine Eingriffe (Mahd o.ä.) auf den Ausgleichsflächen für Acker- und Wiesenvögel. Herstellen von zwei Brachstreifen durch

Grubbern und Pflege der Ausgleichsflächen durch Grubbern alle 1-2 Jahre.

Beseitigung der Vegetationsdecke bzw.

Herstellen einer Schwarzbrache vor

Baubeginn.

ggf. Erhalt der hergestellten Schwarzbrache bis zum Baubeginn durch vierwöchentliches Eggen.

Beseitigung der Vegetationsdecke bzw. Herstellen einer Schwarzbrache vor

Baubeginn.

Vogelarten der Streuobstwiese

Rodung bzw. Fällung von Bäumen ohne Höhlen oder

Quartierpotenzial.

Keine Rodungs- oder Fällarbeiten während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln der Streuobstwiese.

Rodung bzw. Fällung von Bäumen ohne Höhlen oder

Quartierpotenzial.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 15

4 B e s ta n d s ow ie Dar l e g u n g de r Be t r o f fe n he i t d er Ar t e n

4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie

4.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie

Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten sind nicht bekannt und nicht zu erwarten. Hierzu

wurden keine Untersuchungen durchgeführt, da aufgrund unserer Recherchen keine dahingehenden

Hinweise vorliegen.

4.1.2 Tierarten nach Anhang IV a) der FFH-Richtlinie

Tierarten, für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das Vorhaben mit hinreichender

Sicherheit ausgeschlossen werden kann (projektbezogen nach vorliegenden Kenntnissen, nach der

Bestandserfassung, allgemein aufgrund der Roten Liste, der Artinformationen des LfU, von Fledermaus-,

Libellen-, Heuschrecken-, Tag- und Nachtfalter- sowie Brutvogelatlanten), brauchen nicht der saP

unterzogen zu werden und werden hier nicht weiter berücksichtigt.

4.1.2.1 Säugetiere

Fledermäuse

Es wurden keine Untersuchungen zu Fledermausaktivitäten und ihrer Nutzung des Planungsgebietes als

Jagdhabitat durchgeführt. Die Bäume des Streuobstbestandes sowie die Obstbäume in Norden des

Geltungsbereiches wurden aber am 28.04.2017 vom Boden aus auf potenzielle Fledermausquartiere

(Höhlen, Spalten, Rindenplatten) untersucht. Dabei wurden keine für Fledermäuse als Quartier

geeigneten Strukturen festgestellt. Eine Betroffenheit von Fledermausarten durch das Vorhaben kann

deshalb für alle Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden.

Weitere Säugetierarten

Es sind keine geeigneten Strukturen für weitere nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte

Säugetierarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

4.1.2.2 Reptilien

Zauneidechse

An vier Terminen wurde der gesamte Geltungsbereich intensiv durch langsames Abgehen nach Reptilien

abgesucht. Dabei wurde auch auf Rascheln, als Hinweis auf flüchtende Individuen geachtet. Die

Begehungen fanden nur zu reptiliengeeigneten Bedingungen statt. Bei den Begehungen konnten ein

Zauneidechsennachweis und ein Hinweis auf Zauneidechsen erbracht werden (Abbildung 3).

Der besiedelte Lebensraum liegt im Norden des Geltungsbereichs und umfasst die Saumstrukturen

beidseits des Schotterweges. Aufgrund der Habitatausstattung erstreckt sich der

Zauneidechsenlebensraum der lokalen Population vermutlich jedoch weiter Richtung Norden, auf den

Flächen der überalterten Christbaumkultur (Abbildung 3).

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 16

Abbildung 3: Ergebnisse der Zauneidechsenkartierung. Dargestellt sind der Geltungsbereich (rote Linie), der für das Vorkommen von Zauneidechsen geeignete Lebensraum (rosa Schraffur) sowie zwei Punktnachweise der Art: adultes Weibchen (grüner Punkt), unbestimmte Eidechse, die nur durch ihr Rascheln verzeichnet wurde (gelber Punkt). Quelle Luftbild: FIS-Natur, Abbildung unmaßstäblich.

Tabelle 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum vorkommenden Zauneidechse (Lacerta agilis)

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR

Zauneidechse Lacerta agilis V V U1

Legende:

RL D Rote Liste Deutschland, RL BY Rote Liste Bayern:

0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, D = Daten unzureichend, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der Vorwarnliste

EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region

FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable – inadequate) U2 ungünstig - schlecht (unfavourable – bad) ? unbekannt

Zauneidechsen sind im Landkreis Main-Spessart regelmäßig zu erwarten. In den ASK-Daten (Stand März

2016) sind innerhalb des 6 km-Radius um den Geltungsbereich 22 Zauneidechsennachweise geführt. Die

neueren Nachweise (ab dem Jahr 2001) liegen regelmäßig über das gesamte Areal verteilt, was auf eine

mehr oder weniger flächendeckende Besiedlung geeigneter Strukturen durch die Art schließen lässt. Der

nächstgelegene Nachweis in knapp 1 km Entfernung stammt aus dem Jahr 1993.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 17

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V

Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Die überwiegend ortstreuen Zauneidechsen benötigen ein Mosaik aus trockenwarmen, gut besonnten, strukturreichen Habitatelementen mit ausgeprägter Vegetationsschicht und sich schnell erwärmenden Substraten auf engstem Raum: Stellen mit niedriger Vegetation dienen als Jagdhabitate, auf Offenbodenbereichen, Steinen und Totholz sonnen sich die Tiere, während dichtere Vegetation als Deckung genutzt wird. Besonnte, vegetationsarme Stellen, die lockeres Substrat aufweisen und nicht zu trocken sind, werden als Eiablageplätze genutzt. Zauneidechsen-lebensräume sind meist durch eine hohe Grenzliniendichte gekennzeichnet. Sommer- und Winterlebensraum von Zauneidechsen sind i.d.R. deckungsgleich (BLANKE 2010).

Die Paarungszeit beginnt nach der Winterruhe im März/April. Der Rückzug der Adulten erfolgt in der Regel ab Anfang August (Männchen) bis maximal Mitte Oktober (Weibchen). Zur Eiablage ist die Zauneidechse auf vegetationsfreie Bodenstellen angewiesen, wo die Eier vergraben werden. Der Hauptschlupf der Jungen findet im August/September statt. Als Überwinterungsquartiere dienen frostfrei gelegene Hohlräume wie Fels- und Erdspalten, verlassene Baue, aber auch selbstgegrabene Röhren (BLANKE 2010).

Lokale Population

Der Geltungsbereich wurde im Rahmen der Begehungen zwischen April und Juni 2017 auf geeignete Strukturen für die Zauneidechse sowie deren Vorkommen untersucht. Dauerhaft geeignete Lebensraumstrukturen für Sommer- und Überwinterungsquartiere finden sich entlang der Säumen der Ackerflächen im Norden des Geltungsbereiches. Im Rahmen der Begehungen konnte ein Nachweis und ein Hinweis auf die Art erbracht werden.

Eine Abgrenzung einer lokalen Population kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht erfolgen. Das Verbreitungsareal der lokalen Population erstreckt sich jedoch vermutlich weiter Richtung Norden auf den Flächen der Christbaumkultur.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C) unbekannt

2.1 Prognose des Schädigungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Der Zauneidechsenlebensraum kann stellenweise durch den Bau von Durchfahrten auf die Baufelder beeinträchtigt werden. Da es sich hier um kleinräumige Eingriffe handelt und sich der Lebensraum vermutlich weiter nach Norden erstreckt, bleibt die ökologische Funktion des räumlichen Zusammenhangs erhalten. Bei Bodenarbeiten innerhalb des Zauneidechsen-lebensraums können jedoch in Bodenlöcher geflüchtete Tiere verletzt oder getötet werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Soweit möglich sollen die vorhandenen Zufahren zu den Ackerflächen genutzt werden.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 18

Zauneidechse (Lacerta agilis)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Vor Bodenarbeiten im potenziellen Zauneidechsenlebensraum (Abbildung 3) sind

Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen: Mahd der betroffenen Saumbereiche sowie Abtrag

von Versteckmöglichkeiten (Steine, Totholz u.ä.) von 01. März – 15. April (SCHNEEWEISS et

al. 2014). Eingriffe in den Oberboden sind jeweils mit einer Woche zeitlichem Abstand im

Anschluss an die Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen. Wird die Fläche stattdessen durch

regelmäßiges Grubbern vegetationsfrei gehalten, gilt keine zeitliche Beschränkung für Eingriffe in den

Oberboden.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 5 BNatSchG

Eine anlage- oder betriebsbedingte Tötung von Individuen ist auszuschließen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5, Satz 1, 5 BNatSchG

Zauneidechsen gelten als wenig störungsempfindlich. Eingriffe in den Lebensraum sind zudem nur vorübergehend während des Baus der PV-Anlage zu erwarten. Die lokale Population erstreckt sich vermutlich auch weiter Richtung Norden, und somit außerhalb des Eingriffsbereichs. Ein Eintreten des Störungsverbotes durch Verschlecherung der lokalen Population ist deshalb nicht zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Weitere Reptilienarten

Es sind keine geeigneten Strukturen für weitere nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Reptilienarten

innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 19

4.1.2.2 Tagfalter

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Bei den Geländebegehungen wurden eine Pflanze des Großen Wiesenkopfes (Sanguisorba officinalis)

innerhalb und fünf weitere Pflanzen der Art im engen Umgriff des Geltungsbereichs nachgewiesen

(Abbildung 4).

Abbildung 4: ASK-Nachweise des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (orange Punkte) im Umfeld des Geltungsbereiches (rote Linie) sowie Nachweise seiner einzigen Wirtspflanze, des Großen Wiesenknopfes (pinke Sechsecke) im feuchten Bereich einer Wiese (türkise Schraffur). Quelle Luftbild: FIS-Natur, Abbildung unmaßstäblich.

Tabelle 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Tagfalterart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Phengaris nausithous V V U1

Legende:

RL D Rote Liste Deutschland, RL BY Rote Liste Bayern:

0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, D = Daten unzureichend, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der Vorwarnliste

EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region

FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable – inadequate) U2 ungünstig - schlecht (unfavourable – bad) ? unbekannt

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 20

Der Große Wiesenknopf ist einzige Wirtspflanze der Larven des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings

(Phengaris nausithous), einer Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Ein Vorkommen der Wirtsameise

(Myrmica rubra) wurde nicht untersucht und ist deshalb nicht bekannt. Ein Nachweis der Art selbst war

ebenfalls nicht möglich, da die Begehungen bereits im Juni und somit vor der Flugzeit der Falter endeten

(Hauptflugzeit im letzten Juli- und ersten Augustdrittel). In den ASK-Daten (Stand März 2016) finden sich

im Umfeld des Geltungsbereiches jedoch zahlreiche Nachweise des Dunklen Wiesenknopf-

Ameisenbläulings – der nächstgelegene wurde in nur 150 m Entfernung erbracht. Alle Nachweise

stammen aus dem Jahr 2015 (Abbildung 4). Mit einem Vorkommen der Art, v.a. im südlichen Teil des

Geltungsbereiches, ist deshalb potenziell zu rechnen.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V

Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling besiedelt nicht zu stark gedüngte, feuchte Mähwiesen, Grabenränder und junge Stadien von Feuchtwiesenbrachen mit reichen Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis). Das gleichzeitige Vorhandensein des Großen Wiesenknopfes und einer genügenden Anzahl von Nestern der Wirtsameise (Myrmica rubra) an möglichst wenig gestörten Standorten ist die Vorrausetzung für den Bestand dieser Bläulingsart. Bei günstigen Bedingungen kann P. nausithous aber auch auf kleinstem Raum über Jahre hinweg stabile Kolonien bilden (EBERT & RENNWALD, 1993).

Das Leben der Imagines spielt sich Großteils auf den roten Blütenköpfchen des Großen Wiesenknopfes ab: Hier wird gesaugt (andere Nahrungspflanzen spielen kaum eine Rolle), hier finden Balz und Kopula statt und hier werden die Eier abgelegt. Die jungen Raupen bohren sich zunächst in die Einzelblüten und fressen sie aus, wobei bis zu sechs Raupen gleichzeitig in einem Blütenköpfchen heranwachsen können. Flugzeit des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ist von Anfang Juli bis Mitte August. Die Eiablagebeobachtungen erstrecken sich über die gesamte Flugzeit und Raupen sind von Anfang August bis Anfang September in den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfes zu finden. Die folgenden Raupengenerationen leben parasitisch v.a. in Nestern der Roten Knotenameise (Myrmica rubra), ernähren sich von den Larven oder werden vom Wirt gefüttert. Bis zu vier Raupen können in einem Ameisennest ihre Entwicklung erfolgreich abschließen. Vom Spätsommer oder Herbst bis zu ihrer Verpuppung leben sie im Nest, machen mit den Ameisen eine winterliche Diapause durch und wachsen erst im Frühjahr zur vollen Größe heran. Nach dem Schlüpfen aus der Puppe werden die Imagines als Eindringlinge erkannt und müssen das Nest verlassen (EBERT & RENNWALD, 1993).

Als Gefährdungsursachen werden Trockenlegung, Mahd zum falschen Zeitpunkt und die Nutzung feuchter Wiesen als mehrschüriges Wirtschaftsgrünland genannt. Des Weiteren führen der Einsatz schwerer Maschinen und intensive Beweidung zu Bodenverdichtung, wodurch die Wirtsameisen geschädigt werden. Der Einsatz von Düngemittel und Herbiziden führen ebenfalls zum Rückgang des Großen Wiesenknopfes und somit zu einer Standortverschlechterung für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (EBERT & RENNWALD, 1993).

Lokale Population

Kartierungen zum Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling fanden nicht statt. Allerdings wurde die

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 21

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Wirtspflanze Sanguisorba officinalis sowohl im Geltungsbereich als auch im Umgriff nachgewiesen. In den ASK-Daten finden sich sieben Nachweise der Art aus dem Jahr 2015 in 150-1200 m Entfernung.

Eine Abgrenzung bzw. Bewertung der lokalen Population kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht erfolgen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C) unbekannt

2.1 Prognose des Schädigungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling kann potenziell bau- oder betriebsbedingt geschädigt werden. Baubedingt durch Einsatz schwerer Maschinen und Eingriffe in den Boden, wodurch die Larven und die Nester der Wirtameise zu Schaden kommen. Betriebsbedingt durch ein ungeeignetes Mahdregime und ggf. den Einsatz von Düngemitteln oder Herbiziden, was einen Rückgang der Wirtspflanze, die Nichtverfügbarkeit von Blüten zur Eiablagezeit oder den Rückgang der Nester der Wirtsameise zur Folge hätte und somit zu einem Lebensstättenverlust für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling führt.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Erdkabel nicht durch die feuchten Wiesenbereiche (Standorte mit vorkommen des Großen Wiesenknopfs) verlegen und das Befahren der feuchten Wiesenbereiche mit schwerem Gerät vermeiden (Abbildung 4).

Auch randliche Vorkommen des Großen Wiesenknopfs während des Baus der Einzäunung nicht beschädigen. Bestände während der Bauphase markieren und abgrenzen.

Keine Mahd des Grünlandes zwischen dem 01. Juni und 15. September.

Etablierung eines Mahdregimes in Abhängigkeit von der Wüchsigkeit des Standortes: Auf Wiesen produktiver Standorte und Glatthaferwiesen kann eine zweischürige Mahd notwendig sein. Der 1. Schnitt erfolgt dann vor der ersten Juniwoche, der 2. Schnitt darf nicht vor Mitte September erfolgen. Auf schwachwüchsigen Streuwiesen kann eventuell eine Herbstmahd nur alle 2 Jahre ausreichend sein.

Schnitthöhe von mind. 15 cm und Abtransport des Mähguts nach 3-5 Tagen

Kein Einsatz von Düngemitteln, Herbiziden oder Pestiziden auf dem Grünland und Verzicht auf Chemikalien bei der Pflege der Module und Aufständerungen.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 5 BNatSchG

Unter Berücksichtigung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen ist mit keiner bau-, anlagen- oder betriebsbedingten Tötung des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings zu rechnen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 22

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)

Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5, Satz 1, 5 BNatSchG

Ein Eintreten des Störungsverbotes ist nicht zu erwarten.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Weitere Tagfalterarten

Es sind keine geeigneten Strukturen für weitere nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Tagfalterarten

innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

1.1.1.3 Amphibien

Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Amphibien innerhalb

des Geltungsbereiches vorhanden.

4.1.2.3 Käfer

Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Käferarten innerhalb

des Geltungsbereiches vorhanden.

4.1.2.4 Libellen

Es sind keine geeigneten Lebensraumstrukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte

Libellenarten innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

4.1.2.5 Nachtfalter

Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Nachtfalterarten

innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

4.1.2.6 Weichtiere

Es sind keine geeigneten Strukturen für nach Anhang IV FFH-Richtlinie geschützte Weichtierarten

innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 23

4.2 Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

Die Brutvogelkartierung wurde an 4 Terminen zwischen Ende April und Mitte Juni 2017 durchgeführt.

Zudem wurden alle Bäume auf Höhlen abgesucht. Neben dem direkten Eingriffsbereich wurde auch der

erweiterte Umgriff berücksichtigt. Aufgrund der Habitatausstattung finden sich in dem überplanten

Bereich mit Umgriff Brutvögel der landwirtschaftlichen Nutzflächen, Vogelarten der Feldgehölze und

Hecken sowie der Streuobstwiese. Die folgende Tabelle 4 listet die (potenziell) vorkommenden Arten im

Untersuchungsraum mit Umgriff auf.

Tabelle 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum und Umgriff nachgewiesenen oder potenziell vorkommenden europäischen Vogelarten

Artname RL D

RL BY

VS-RL, §

Vorkommen

deutsch wissenschaftlich Eingriffsfläche Umgriff

Amsel Turdus merula pot. Brutvogel Brutvogel

Blaumeise Parus caeruleus Nahrungsgast Brutvogel

Bluthänfling Carduelis cannabina 3 2 Nahrungsgast Brutvogel

Buchfink Fringilla coelebs pot. Brutvogel Brutvogel

Buntspecht Dendrocopos major pot. Brutvogel Brutvogel

Dohle Corvus monedula V Nahrungsgast Nahrungsgast

Dorngrasmücke Sylvia communis V Brutvogel Brutvogel

Eichelhäher Garrulus glandarius Brutvogel pot. Brutvogel

Elster Pica pica pot. Brutvogel pot. Brutvogel

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 Brutvogel Brutvogel

Gartengrasmücke Sylvia borin Nahrungsgast Brutvogel

Girlitz Serinus serinus pot. Brutvogel Brutvogel

Goldammer Emberiza citrinella V Nahrungsgast Brutvogel

Grünfink Carduelis chloris pot. Brutvogel Brutvogel

Grünspecht Picus viridis § pot. Brutvogel Brutvogel

Jagdfasan Phasianus colchicus pot. Brutvogel pot. Brutvogel

Kohlmeise Parus major Nahrungsgast Brutvogel

Mauersegler Apus apus 3 Nahrungsgast Nahrungsgast

Mäusebussard Buteo buteo § Nahrungsgast pot. Brutvogel

Mehlschwalbe Delichon urbica 3 3 Nahrungsgast Nahrungsgast

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Nahrungsgast Brutvogel

Neuntöter Lanius collurio V I Nahrungsgast Brutvogel

Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V Nahrungsgast Nahrungagast

Rebhuhn Perdix perdix 2 2 pot. Brutvogel pot. Brutvogel

Ringeltaube Columba palumbus pot. Brutvogel Brutvogel

Rotkehlchen Erithacus rubecula Nahrungsgast Brutvogel

Rotmilan Milvus milvus V V I,§ Nahrungsgast Nahrungsgast

Singdrossel Turdus philomelos Nahrungsgast Brutvogel

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 24

Artname RL D

RL BY

VS-RL, §

Vorkommen

deutsch wissenschaftlich Eingriffsfläche Umgriff

Star Sturnus vulgaris 3 Nahrungsgast Brutvogel

Stieglitz Carduelis carduelis V pot. Brutvogel Brutvogel

Turmfalke Falco tinnunculus § Nahrungsgast Nahrungsgast

Wacholderdrossel Turdus pilaris pot. Brutvogel Brutvogel

Wachtel Coturnix coturnix V 3 pot. Brutvogel pot. Brutvogel

Wiesenschafstelze Motacilla flava pot. Brutvogel Brutvogel

Zilpzalp Phylloscopus collybita Nahrungsgast Brutvogel

Legende:

RL D Rote Liste Deutschland, RL BY Rote Liste Bayern :

0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, D = Daten unzureichend, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Art der Vorwarnliste

I = Art der Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG, Anhang I

§ = streng geschützte Art nach §7 Abs. 2 Nr. 7 und 14 BNatSchG und § 1 Abs. 1 BArtSchV

pot. = Art wurde nicht festgestellt, mit einem Vorkommen ist jedoch potenziell zu rechnen

Da weder in die Feldgehölze noch in die Hecke eingegriffen wird, sind gehölzbrütende Vogelarten mit

Ausnahme der Dorngrasmücke, welche auch im Rapsfeld als Brutvogel vertreten war, nicht vom Eingriff

betroffen. Ferner wurden in keinem der Bäume Höhlen gefunden, weshalb auch höhlenbrütende

Vogelarten nicht betroffen sind.

In den folgenden Formblättern werden Arten von Vogelgilden betroffener Habitate und Strukturen

aufgeführt: Brutvögel der Streuobstwiese sowie Brutvögel der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Da die

Dorngrasmücke als Brutvogel in den Rapsfeldern festgestellt wurde, wird das Eintreten von

Verbotstatbeständen für die Art ebenfalls geprüft.

Brutvögel der landwirtschaftlichen Nutzflächen

Feldlerche (Alauda arvensis), Jagdfasan (Phasianus colchicus), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix), Wiesenschafstelze (Motacilla flava)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VS-RL

1 Grundinformationen

Rote Liste-Status Deutschland: s. Tabelle 3 Bayern: s. Tabelle 3

Art im Wirkraum: nachgewiesen: Feldlerche

potenziell möglich: Jagdfasan, Rebhuhn, Wachtel, Wiesenschafstelze

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinental biogeographischen Region:

günstig: Jagdfasan

ungünstig – unzureichend: Wachtel, Wiesenschafstelze

ungünstig – schlecht: Feldlerche, Rebhuhn

Die Feldlerche wurden als Brutvogel landwirtschaftlicher Nutzflächen im Geltungsbereich erfasst. Innerhalb des Geltungsbereiches liegen zwei Reviere der Art, welche auf landwirtschaftlichen

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 25

Brutvögel der landwirtschaftlichen Nutzflächen

Feldlerche (Alauda arvensis), Jagdfasan (Phasianus colchicus), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix), Wiesenschafstelze (Motacilla flava)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VS-RL

Ackerflächen durchschnittliche Dichten von ~2 Revieren/10 ha erreicht (KREUZIGER 2013). Als weitere potenziell betroffene Brutvogelarten kommen der Jagdfasan, das Rebhuhn, die Wachtel und die Wiesenschafstelze (letztere wurde im Ungriff festgestellt) vor.

Lokale Populationen:

Die Feldlerche wurden auch im Umgriff als Brutvogel festgestellt: Zwei Feldlerchenreviere befinden

sich auf Ackerflächen nördlich und westlich des Geltungsbereiches. Ein Wiesenschafstelzenpaar

wurde östlich des Geltungsbereiches beobachtet. Die Abgrenzung und Bewertung der lokalen

Populationen kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht erfolgen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C) unbekannt

2.1 Prognose des Schädigungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch Baumaßnahmen während der Reproduktionsphase werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nester zerstört bzw. möglicherweise Jungvögel verletzt oder getötet. Betriebsbedingte Schädigungen von Nester durch ein ungeeignetes Mahdregime können ebenfalls zur Verletzung oder Tötung von Jungvögeln führen. Durch die PV-Anlage gehen zwei Reviere der Feldlerche verloren. Durch die Flächeninanspruchnahme sind potenziell auch Rebhuh, Wachtel und Wiesenschafstelze geschädigt. Der Jagdfasan als Alleweltsart ist vom Schädungstatbestand nicht betroffen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Baustelleneinrichtung und Einrichtung von Lager- und Verkehrsflächen nur innerhalb des

Geltungsbereiches, keine Beeinträchtigung zusätzlicher Flächen.

Die Beseitigung der Vegetationsdecke sowie die Flächeninanspruchnahme sind ausschließlich

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen dem 01. September und 28. Februar zulässig.

Liegt der tatsächliche Baubeginn außerhalb dieses Zeitfensters, ist innerhalb des Zeitraums eine

Schwarzbrache herzustellen und bis zum Baubeginn durch vierwöchentliches Eggen

vegetationsfrei zu halten.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Unter Berücksichtigung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen ist mit keiner bau- oder

betriebsbedingten Tötung von Vogelarten der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu rechnen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 26

Brutvögel der landwirtschaftlichen Nutzflächen

Feldlerche (Alauda arvensis), Jagdfasan (Phasianus colchicus), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix), Wiesenschafstelze (Motacilla flava)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VS-RL

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Während des Baus des Solarparks kommt es zu Störungen im Geltungsbereich. Für die

Allerweltsarten (Jagdfasan) sind durch das Vorhaben keine populationsbezogenen

Verschlechterungen zu erwarten. Eine Beeinträchtigung der lokalen Populationen der Feldlerche

ist ebenfalls auszuschließen, da weitere Reviere im Umfeld genügend Abstand zum

Eingriffsbereich haben. Trotz mangelndem Kenntnisstand über die jeweilige lokale Population, wird

die Situation für Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze entsprechend bewertet.

Von den Modulen geht eine optische Störung aus.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Der Anteil der horizontal überdeckenden Modulfläche soll 60 % der Gesamtfläche der Anlage

nicht überschreiten .

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

3. Prüfung der Wahrung des (günstigen) Erhaltungszustandes als fachliche Ausnahmevoraussetzung des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG (i.V.m. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL)

Durch geeignete Maßnahmen auf der Fläche des Solarparks können langfristig negative Auswirkungen auf die lokalen Populationen von Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze verhindert und neue Lebensstätten innerhalb des Solarparks angeboten werden.

Die Gewährung einer Ausnahme führt zu:

keiner nachhaltigen Verschlechterung des derzeitigen Erhaltungszustandes der Population unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen (FCS);

keiner Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen (FCS);

Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes sind erforderlich (FCS-Maßnahmen):

Die Pflege des Grünlandes erfolgt extensiv durch 1- bis 2-schürige Mahd.

Kein Einsatz von Düngemitteln, Herbiziden oder Pestiziden auf dem Grünland und Verzicht auf

Chemikalien bei der Pflege der Module und Aufständerungen.

Anlage von 2 Brachstreifen mit einer Mindestgröße von 100 x 10 m als Ausgleichsfläche für 2

Feldlerchenreviere (KREUZIGER, 2013). Die Brachflächen eignen sich potenziell auch als

Brutstätte für Rebhuhn, Wachtel und Wiesenschafstelze. Herstellen der Brachstreifen durch

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 27

Brutvögel der landwirtschaftlichen Nutzflächen

Feldlerche (Alauda arvensis), Jagdfasan (Phasianus colchicus), Rebhuhn (Perdix perdix), Wachtel (Coturnix coturnix), Wiesenschafstelze (Motacilla flava)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VS-RL

Grubbern und Ersteinsaat von Wildkräutern (50% Deckung). Erhalt der Brachstreifen durch

Grubbern ab Ende August alle 1-2 Jahre. Keine Mahd der Brachstreifen während der Brut- und

Aufzuchtzeit von Acker- und Wiesenvögeln, d.h. von Anfang März bis Ende August. Wirksamkeit

der FCS-Maßnahme muss durch ein Monitoring bestätigt werden.

Außerhalb der Einzäunung der Anlage soll entlang der nördlichen Grenze der PV-Anlage ein

mindestens 3 Meter breiter Grünstreifen mit Hochstauden (z.B. die Saatgutmischung

Lebensraum I von Saaten Zeller) als aufwertendes Habitatelement für das Rebhuhn angesät und

erhalten werden.

Ausnahmevoraussetzung erfüllt: ja nein

Dorngrasmücke (Sylvia communis)

Europäische Vogelart nach VS-RL

1 Grundinformationen

Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: V

Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region:

günstig ungünstig – unzureichend ungünstig – schlecht

Lokale Populationen:

Als Brutvogel der Hecken und Gehölze wurde die Dorngrasmücke mit drei Revieren im westlichen Teil des Geltungsbereiches (im Norden und Süden des Rapsfeldes, sowie in der biotopkartierten Hecke) festgestellt. Die Hecke ist vom Eingriff jedoch nicht betroffen. Die Art wurde auch im Umgriff als Brutvogel festgestellt: Mindestens ein weiteres Brutpaar der Dorngrasmücke wurde im Bereich der alten Christbaumkultur festgestellt. Die Abgrenzung und Bewertung der lokalen Populationen kann aufgrund der unzureichenden Datenlage im erweiterten Umgriff dennoch nicht erfolgen.

Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C) unbekannt

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die PV-Anlage gehen zwei Reviere der Dorngrasmücke (im Norden und Süden des Rapsfeldes) verloren. Da im Umfeld weitere geeignete Strukturen und Reviere vorhanden sind, bleibt die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang jedoch ungestört. Zudem entstehen durch die Umsetzung der FCS-Maßnahmen auch für die Dorngrasmücke neue Brutstätten. Die Dorngrasmücke gehört zu den typischen Heckenvögeln und ist nicht regelmäßig auf landwirtschaftlichen Ackerflächen zu erwarten. In dem vorliegenden Fall die Art durch die Bauzeitenbeschränkung für Ackervögel geschützt, wodurch eine Schädigung von Individuen und

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 28

Dorngrasmücke (Sylvia communis)

Europäische Vogelart nach VS-RL

Gelegen bei der Baufeldfreimachung auszuschließen ist.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG

Unter Berücksichtigung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen ist mit keiner bau-, anlagen- oder

betriebsbedingten Tötung von Individuen der Dorngrasmücke zu rechnen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose der Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Während des Baus des Solarparks kommt es zu Störungen im Geltungsbereich. Die Dorngrasmücke ist jedoch im Umland und mit ausreichend Abstand mit weiteren Brutpaaren vertreten. weshalb durch das Vorhaben keine populationsbezogenen Verschlechterungen zu erwarten sind.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

Brutvögel der Streuobstwiese

Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Buntspecht (Dendrocopos major)

Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elster (Pica pica), Girlitz (Serinus serinus), Grünfink

(Carduelis chloris), Grünspecht (Picus viridis), Ringeltaube (Columba palumbus), Stieglitz

(Carduelis carduelis), Wacholderdrossel (Turdus pilaris)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VS-RL

1 Grundinformationen

Rote Liste-Status Deutschland: s. Tabelle 3 Bayern: s. Tabelle 3

Art im Wirkraum: nachgewiesen: Eichelhäher

potenziell möglich: Amsel, Buchfink, Buntspecht, Elster, Girlitz, Grünfink,

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 29

Brutvögel der Streuobstwiese

Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Buntspecht (Dendrocopos major)

Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elster (Pica pica), Girlitz (Serinus serinus), Grünfink

(Carduelis chloris), Grünspecht (Picus viridis), Ringeltaube (Columba palumbus), Stieglitz

(Carduelis carduelis), Wacholderdrossel (Turdus pilaris)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VS-RL

Grünspecht, Ringeltaube, Stieglitz, Wacholderdrossel

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinental biogeographischen Region:

günstig: Amsel, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Girlitz, Grünfink, Ringeltaube,

Stieglitz, Wacholderdrossel

ungünstig – unzureichend: Grünspecht

ungünstig – schlecht

Lokale Population:

Die im Eingriffsbereich (potenziell) in Streuobstwiesen vorkommenden Brutvögel sind typisch und

meist häufig bis sehr häufig für die vorhandenen Strukturen und kommen ebenfalls im erweiterten

Umfeld vor (Allerweltsarten). Der Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population wird als

hervorragend bewertet.

Eine Ausnahme hiervon ist der Grünspecht. Die Art besiedelt v.a. Randzonen von mittelalten und

alten Laub- und Mischwäldern bzw. Auwälder sowie reich gegliederte Kulturlandschaften mit einem

hohen Anteil an offenen Flächen und Feldgehölzen, Hecken mit Überhältern und Streuobstwiesen

(SÜDBECK et al. 2005). Die Abgrenzung und Bewertung einer lokalen Population kann aufgrund

der unzureichenden Datenlage im erweiterten Umgriff nicht erfolgen.

Erhaltungszustand der Art auf Ebene der lokalen Population:

hervorragend (A) gut (B) mittel – schlecht (C) unbekannt

2.1 Prognose des Schädigungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Für die Durchführung des Vorhabens werden Obstbäume und Unterwuchs in geringem Umfang

beseitigt (1.500m2). Dadurch gehen einzelne tatsächliche sowie potenzielle Brutreviere verloren.

Die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang wird jedoch nicht gestört, da im Umfeld

ausreichend Gehölzstrukturen vorzufinden sind. Eine Rodung zum falschen Zeitpunkt kann jedoch

zur Tötung oder Verletzung von Individuen oder Gelegen führen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Rodung der Gehölze nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar, d.h. ausschließlich

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln, jedoch möglichst zeitnah zum Baubeginn.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.2 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Unter Berücksichtigung der unter 2.1 aufgeführten Maßnahmen ist mit keiner baubedingten Tötung

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 30

Brutvögel der Streuobstwiese

Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Buntspecht (Dendrocopos major)

Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elster (Pica pica), Girlitz (Serinus serinus), Grünfink

(Carduelis chloris), Grünspecht (Picus viridis), Ringeltaube (Columba palumbus), Stieglitz

(Carduelis carduelis), Wacholderdrossel (Turdus pilaris)

Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VS-RL

von Vogelarten der Streuobstwiese zu rechnen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

2.3 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 S. 1, 5 BNatSchG

Während des Baus des Solarparks kommt es zu Störungen im Geltungsbereich. Für die

Allerweltsarten (Amsel, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Elster, Girlitz, Grünfink, Ringeltaube,

Stieglitz, Wacholderdrossel) sind durch das Vorhaben keine populationsbezogenen

Verschlechterungen zu erwarten.

Eine Beeinträchtigung der lokalen Populationen des Grünspechts ist ebenfalls auszuschließen, da

die Art aktuell nicht innerhalb des Geltungsbereichs sondern nur im Umfeld als Brutvogel

anzutreffen ist.

Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich:

Nein.

CEF-Maßnahmen erforderlich:

Nein.

Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

4.3 Bestand und Betroffenheit weiterer streng geschützter Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen

Im Gebiet sind keine weiteren Vorkommen streng geschützter Tier- oder Pflanzenarten bekannt.

4.4 Bestand und Betroffenheit von Arten der Roten Listen

Im Gebiet sind keine weiteren Vorkommen von Tier- oder Pflanzenarten der Roten Liste bekannt.

5 Z u s am me n fa ss e n d e Dar l e g un g z ur Wa hr un g de s E r ha l t u ng sz u s t a n d es

5.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Tabelle 5 Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 31

Artname Verbotstat-bestände

§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5

BNatSchG

aktueller Erhaltungs-

zustand

Auswirkung auf den Erhaltungszustand

deutsch wissenschaftlich lokal KBR lokal KBR

Zauneidechse Lacerta agilis - (V) ? U1 keine nachhaltige Verschlechterung

keine nachhaltige Verschlechterung

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Phengaris nausithous

- (V) ? U1 keine nachhaltige Verschlechterung

keine nachhaltige Verschlechterung

Legende:

X Verbotstatbestände erfüllt – Verbotstatbestände nicht erfüllt V, CEF, FCS Vermeidungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen, FCS-Maßnahmen erforderlich

Erhaltungszustand der lokalen Population: A hervorragend B gut C mittel bis schlecht

? unbekannt

Erhaltungszustand auf Ebene der kontinental biogeographischen Region (KBR): FV günstig U1 ungünstig – unzureichend U2 ungünstig – schlecht XX Daten defizitär

5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz -Richtlinie

In folgender Tabelle werden die Ergebnisse des Kapitels 4.2 zusammengefasst:

Tabelle 6: Verbotstatbestände und Erhaltungszustand für die Europäischen Vogelarten

Artname Verbotstat-bestände des

§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Art

deutsch wissenschaftlich

Amsel Turdus merula – (V) Keine Auswirkungen

Buchfink Fringilla coelebs – (V) Keine Auswirkungen

Buntspecht Dendrocopos major – (V) Keine Auswirkungen

Dorngrasmücke Sylvia communis – (V) Keine Auswirkungen

Eichelhäher Garrulus glandarius – (V) Keine Auswirkungen

Elster Pica pica – (V) Keine Auswirkungen

Feldlerche Alauda arvensis X (V) Keine Auswirkungen (FCS)

Girlitz Serinus serinus – (V) Keine Auswirkungen

Grünfink Carduelis chloris – (V) Keine Auswirkungen

Grünspecht Picus viridis – (V) Keine Auswirkungen

Jagdfasen Phasianus colchicus – (V) Keine Auswirkungen

Rebhuhn Perdix perdix X (V) Keine Auswirkungen (FCS)

Ringeltaube Columba palumbus – (V) Keine Auswirkungen

Stieglitz Carduelis carduelis – (V) Keine Auswirkungen

Wacholderdrossel Turdus pilaris – (V) Keine Auswirkungen

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 32

Artname Verbotstat-bestände des

§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Auswirkung auf den Erhaltungszustand der Art

deutsch wissenschaftlich

Wachtel Coturnix coturnix X (V) Keine Auswirkungen (FCS)

Wiesenschafstelze Motacilla flava X (V) Keine Auswirkungen (FCS)

Legende

fett streng geschützte Art (§7 Abs. 2 Nr. 7 und 14 BNatSchG)

X Verbotstatbestand erfüllt – Verbotstatbestand nicht erfüllt

V, CEF, FCS Vermeidungs-, CEF-, FCS-Maßnahmen erforderlich

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 33

6 G u ta c ht e r l i c he s F az i t

Von dem Vorhaben sind mit der Zauneidechse und dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling Tierarten

des Anhangs IV a) der FFH-Richtlinie sowie Brutvögel der VS-Richtlinie (Arten der Streuobstwiese,

landwirtschaftlicher Nutzflächen und die Dorngrasmücke) tatsächlich oder potenziell betroffen.

Vor allem Vogelarten landwirtschaftlicher Nutzflächen nutzen (potenziell) den Bereich als Brutrevier und

als Nahrungsraum. Zu den potenziellen Brutvögeln gehören Jagdfasen, Rebhuhn, Wachtel und

Wiesenschafstelze. Als tatsächliche Brutvögel sind Feldlerche und Dorngrasmücke aufzuführen. Für die

Beeinträchtigung des Lebensraums der Feldlerche, des Rebhuhns, der Wachtel und der

Wiesenschafstelze ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Eine Verschlechterung der

Erhaltungszustände der Arten wird mit der Umsetzung der vorgeschlagenen FCS-Maßnahme vermieden.

Für alle anderen Arten der FFH- und VS-Richtlinie werden nach derzeitigem Kenntnisstand und unter

Berücksichtigung der Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung die Verbotstatbestände nicht erfüllt.

Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands dieser Arten aufgrund des Vorhabens und seiner

Durchführung ist dann auszuschließen.

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 34

7 G e se tz e / L i t e r a t ur

Gesetze:

BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BayNatSchG) – Gesetz über den Schutz der Natur, die

Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur. - In der Fassung der Bekanntmachung v.

23. Februar, 2011, zuletzt geändert am 13. Dezember 2016.

BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) – Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar

2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S.

95) geändert worden ist.

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG): Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.

2542), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist.

EU-KOMMISSION (2007): Guidance document on the strict protection of animal species of community

interest provided by the 'Habitats' Directive 92/43/EEC. Final version, February 2007.

RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume

sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie); ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992, zuletzt

geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006.

RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30.

November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. - Amtsblatt der europäischen

Union, 26.01.2010, L 20/7).

Literatur:

AUKTOR INGENIEURE (2010a): 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Vorentwurf –

Entwurfsbegründung gemäß §5 Abs. 5 BauGB. Unveröffentlicht

AUKTOR INGENIEURE (2010b): Vorhabensbezogener Bebauungsplant für das Sondergebiet „Solarpark

Hafenlohr“. Unveröffentlicht

BARTHEL P., HELBIG A. (2005): Artenliste der Vögel Deutschlands. – Limicola 19: 89-111

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg., 2003): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns. –

Schriftenreihe Heft 166, Augsburg, 384 S.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg., 2016): Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns.

Stand: Juni 2016. – Augsburg, 30 S.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2011): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bei

der Vorhabenszulassung – Internet-Arbeitshilfe. - http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNEREN (2015): Hinweise zur Aufstellung

naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung

(saP). – Fassung mit Stand 01/2015

BEZZEL, E.; GEIERSBERGER, I.;. LOSSOW G. V., & PFEIFER, R. (2005): Brutvögel in Bayern.

Verbreitung 1996 bis 1999. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer.

BLANKE, I. (2010). Die Zauneidechse – Leben zwischen Licht und Schatten, 2. Auflage, Laurenti-Verlag,

Bielefeld.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (2007): Verbreitungsgebiete der Pflanzen- und Tierarten der

FFH-Richtlinie (Stand Oktober 2007)

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 35

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg., 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze

Deutschlands. Band1: Wirbeltiere. – Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70 (1), Bonn – Bad

Godesberg, 386 S.

EBERT, G., RENNWALD, E. (1993): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs. Band 2, Tagfalter II.

Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer. 535 S.

FIS-NATUR ONLINE: Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz – Online viewer (FIN-Web) –

http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/

GRÜNEBERG C., BAUER H.-G., HAUPT H., HÜPPOP U., RYSLAVY T., SÜDBECK P. (2016): Rote

Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015. – Berichte zum Vogelschutz, 52,

S. 19-67.

KREUZIGER, J. (2013): Die Feldlerche (Alauda arvensis) in der Planungspraxis. Werkstattgespräch der

Hessischen Vereinigung für Naturschutz und Landschaftspflege e.V. Frankfurt, 15.05.2013.

URL: http://www.hvnl.de/fileadmin/Daten/PDF/Feldlerche_in_der_Planungspraxis-korr.pdf

LANDESAMT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN

(2017): Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous (Bergsträsser, 1779)). URL:

http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/schmetterlinge/massn

/107948

LAUFER H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und

Mauereidechsen. In: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg, Bd. 77, Hrsg. LUBW

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Karlsruhe

LIEDER, K., LUMPE, J. (2012): Vögel im Solarpark – eine Chance für den Artenschutz? Auswertung

einer Untersuchung im solarpark Ronneburg „Süd I“. URL:

http://archiv.windenergietage.de/20F3261415.pdf

NABU (2010): Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Basieren auf einer

Vereinbarung zwischen der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. und NABU. URL:

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/solarenergie/1.pdf

NITSCHE, G.,PLACHTER H. (1987): Atlas der Brutvögel Bayerns 1979-1983. – Bayer. Landesamt für

Umweltschutz (Hrsg.). Augsburg, 269 S.

PETERSEN, B. et al. (2003):Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und

Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 1: Pflanzen und Wirbellose, BfN

Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 1. Bonn Bad Godesberg.

PETERSEN, B. et al. (2004):Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000, Ökologie und

Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2: Wirbeltiere, BfN Schriftenreihe für

Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69/Band 2. Bonn Bad Godesberg

RÖDL T., RUDOLPH B.-U., GEIERSBERGER I., WEIXLER K., GÖRGEN A. (2012): Atlas der Brutvögel

in Bayern – Verbreitung 2005 bis 2009. – Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.

RUDOLPH B., SCHWANDNER J., H.-J. FÜNFSTÜCK (2016): Rote Liste und Liste der Brutvögel

Bayerns. Bayerisches Landesamt für Umwelt 30 S.

SCHNEEWEISS, N., BLANKE I., KLUGE E., HASTEDT U., BAIER R. (2014): Zauneidechsen im

Vorhabensgebiet – was ist bei Eingriffen und Vorhaben zu tun? Rechtslage, Erfahrungen und

Schlussfolgerungen aus der aktuellen Vollzugspraxis in Brandenburg. – Naturschutz und

Landschaftspflege in Brandenburg, 23 (1), 4-23

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FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 36

SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K.,

SUDFEDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. 792

S.

Page 37: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Solarpark ...€¦ · Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Solarpark Hafenlohr Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart

FABION (2017): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Solarpark Hafenlohr, Gemeinde Hafenlohr, Landkreis Main-Spessart Seite 37

8 An h a n g / F o t od o k u me n ta t i on

Foto 1: Großer Wiesenknopf im südlichen und feuchten Bereich der Wiese innerhalb des Geltungsbereiches. Foto: S. Weigl, 28.04.2017

Foto 2: Saumbereiche im Norden des Geltungsbereiches sind Lebensraum der Zauneidechse. Foto: S. Weigl, 28.04.2017

Foto 3: Nest des Eichelhähers in einem älteren Obstbaum im Norden des Geltungsbereiches. Foto: S. Weigl, 28.04.2017

Foto 4: Neuntötern auf einem älteren Obstbaum im Norden des Geltungsbereiches. Das Brutrevier der Art liegt auf der Fläche der Christbaumkultur. Foto: S. Weigl, 22.05.2017

Foto 5: Feldlerche auf einem Misthaufen im Nordosten des Geltungsbereiches. Foto: S. Weigl, 22.05.2017

Foto 6: Die Streuobstbäume im Süden des Geltungsbereiches zeigen keine Höhlen- oder Spaltenquartiere. Foto: S. Weigl, 22.05.2017