Sportförderung des Freistaates Bayern Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine...

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Sportförderung des Sportförderung des Freistaates Bayern Freistaates Bayern Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006) Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)

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Sportförderung desSportförderung desFreistaates BayernFreistaates Bayern

Änderung der Übungsleiterbezuschussung in Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)

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Pauschalierung – warum?

• Verwaltungsvereinfachung

• Planungssicherheit für Staat und Verein ???

• Verstärkte Förderung der Jugendarbeit

• Qualitätssicherung

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Förderumfang der Pauschale

• Übungsleiter

•Großgeräte

•Sportbetriebspauschale

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Fördervoraussetzungen

• Mitglied beim Bayerischen Landessport-Verband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Sportschützenbund

• Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl. 26 Jahren)

• Jugendanteil von mind. 10 % der Gesamtmitgliederzahl

• Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugeben (muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen)

• Max. 4 % der aktiv eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl werden gefördert

• Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME

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Förderjahr / Antragsgrundlage

Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung aus dem Vorjahr.

Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft getreten.

Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die Anzahl der vor-gelegten Lizenzen.

Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch kein Förderjahr verloren!!

2004 2005 2006

LizenzenÜL-Std. 2003 ÜL-Std. 2004

Förderjahr

ÜL-Std. 2005

Antragsgrundlage

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Was ist zu beachten (1)!!!

• Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006(Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung)

• Beitrags-Ist-Aufkommen zum 31.12.2005

• Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei Lizenzteilung

• Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet werden.

• Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden gewertet(z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x 650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden Lizenzarten gehalten werden.

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Was ist zu beachten (2)!!!

• Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine(Übereinstimmung mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung)

• Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten gewertet(Lizenzteilung ist nicht möglich)

• Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein. EntsprechendeFortbildungsmaßnahmen sind nachzuweisen

• Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich

• Abgabefrist 1. März 2006 – Vollständiger Antrag

• Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben

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Antragsverfahren / Bewilligung

• Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereins-pauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde(Landratsamt/kreisfreie Stadt)

• Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahreseingegangen sein

• Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden

• Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung der FE durch das Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörden

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Berechnungsverfahren

Berechnungsformel:

Erwachsene Mitglieder+ Jugendliche x 10+ eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4 %)= ME (Mitgliedereinheit)

Beispiel:

980 Erwachsene490 Jugendliche57 Volllizenzen

980 + 490 x 10 + (57 x 650) = 42.930 ME x (Fördereinheit) ? = xxx €

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Zuschuss des Landkreises Würzburg

Der Landkreis Würzburg verfährt analog der Richtlinien des Freistaates Bayern.

Die Bezuschussung bezieht sich jedoch ausschließlich wie bisher auf die Förderung der Jugendarbeit (Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis einschließlich 26 Jahre).

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Vielen DankVielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeitfür Ihre Aufmerksamkeit

LANDRATSAMT WÜRZBURGKommunale Jugendarbeit - Sport

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Um den Vereinen die Umstellung auf die

neue Fördersituation zu erleichtern,

können im Förderjahr 2006 alle Lizenzen

anerkannt werden, die bis zum 31.12.2005

Gültigkeit besaßen

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Ausnahme:

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Beispiel für max. 4 % Lizenzen

Erwachsene Mitglieder: 980Sonstige Mitglieder: 490Übungsleiterlizenzen:57 gültige anerkannte Lizenzen (nur bei Verein A eingesetzt)4 gültige anerkannte „halbe“ Lizenzen

Gesamtmitgliederzahl: 1.470 daraus 4 % = 58,8Damit können max. 59 Lizenzen in die Berechnung mit einfließen

Berechnung:

980 + 490 x 10 + (57 x 650 + 4 x 325) = 44.230 ME

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