Sprachprüfung Ärzte Prüfungsordnung_PKT

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Patientenkommunikationstest (Freiburger Medizinsprachprüfung) Prüfungsordnung § 1 Anmeldung zur Prüfung 1. Wer an der Freiburger Medizinsprachprüfung teilnehmen möchte meldet sich bei der Freiburg International Academy der Uniklinik Freiburg (FIA) oder einem von der FIA lizenzierten Prüfungszentren an. 2. Die FIA ist verpflichhtet, die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer über die Bestimmungen der Prüfungsordnung zu informieren. 3. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachprüfung ist die Entrichtung eines Prüfungsentgelts. Die Höhe des Prüfungsentgelts wird von der FIA festgelegt. § 2 Zweck der Prüfung 1. Die Freiburger Medizinsprachprüfung misst die Sprachkenntnisse an drei ärztlichen Fachkompetenzen: Anamneseerhebung, Patientenvorstellung und Patientenaufklärung. 2. Ziel der Prüfung: Der Kandidat soll zeigen, dass er eine reibungslose Patientenkommunikation ausführen kann. Es wird kein medizinisches Fachwissen bewertet. 3. Aufbau, Inhalt, Ablauf und Bewertung der Prüfung werden von FIA festgelegt und in den jeweiligen Hinweisen zur Durchführung der Prüfung verbindlich beschrieben. § 3 Durchführung der Prüfung Die Freiburger Medizinsprachprüfung wird in den Einrichtungen der FIA oder in lizenzierten Prüfungszentren durchgeführt. § 4 Prüfungsinhalt und -format 1. Die Freiburger Medizinsprachprüfung beinhaltet eine Vorbereitungsphase und eine mündliche Prüfung. 2. Jeder Prüfungsteilnehmerin bzw. jedem Prüfungsteilnehmer werden zwei klinische Patientenfälle zur Auswahl angeboten. 3. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält eine Fallbeschreibung mit einem Aufklärungsbogen nachdem sie/er sich für einen Patientenfall entschieden hat. Nach dem Erhalt der Prüfungsunterlagen beginnt die Vorbereitungsphase. 4. Die Vorbereitungsphase kann maximal 60 Minuten dauern. 5. Den Prüfungsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmern steht das medizinische Wörterbuch Pschyrembel zur Verfügung. § 5 Mündliche Prüfung 1. Die Mündliche Sprachprüfung beginnt unmittelbar nach der Vorbereitungsphase. 2. Die Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden einzelnen geprüft.

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Sprachprüfung Ärzte

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Patientenkommunikationstest

(Freiburger Medizinsprachprüfung)

Prüfungsordnung

§ 1 Anmeldung zur Prüfung 1. Wer an der Freiburger Medizinsprachprüfung teilnehmen möchte meldet sich

bei der Freiburg International Academy der Uniklinik Freiburg (FIA) oder einem von der FIA lizenzierten Prüfungszentren an.

2. Die FIA ist verpflichhtet, die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer über die Bestimmungen der Prüfungsordnung zu informieren.

3. Voraussetzung für die Zulassung zur Sprachprüfung ist die Entrichtung eines Prüfungsentgelts. Die Höhe des Prüfungsentgelts wird von der FIA festgelegt.

§ 2 Zweck der Prüfung

1. Die Freiburger Medizinsprachprüfung misst die Sprachkenntnisse an drei ärztlichen Fachkompetenzen: Anamneseerhebung, Patientenvorstellung und Patientenaufklärung.

2. Ziel der Prüfung: Der Kandidat soll zeigen, dass er eine reibungslose Patientenkommunikation ausführen kann. Es wird kein medizinisches Fachwissen bewertet.

3. Aufbau, Inhalt, Ablauf und Bewertung der Prüfung werden von FIA festgelegt und in den jeweiligen Hinweisen zur Durchführung der Prüfung verbindlich beschrieben.

§ 3 Durchführung der Prüfung

Die Freiburger Medizinsprachprüfung wird in den Einrichtungen der FIA oder in lizenzierten Prüfungszentren durchgeführt.

§ 4 Prüfungsinhalt und -format 1. Die Freiburger Medizinsprachprüfung beinhaltet eine Vorbereitungsphase und

eine mündliche Prüfung. 2. Jeder Prüfungsteilnehmerin bzw. jedem Prüfungsteilnehmer werden zwei

klinische Patientenfälle zur Auswahl angeboten. 3. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält eine Fallbeschreibung mit einem

Aufklärungsbogen nachdem sie/er sich für einen Patientenfall entschieden hat. Nach dem Erhalt der Prüfungsunterlagen beginnt die Vorbereitungsphase.

4. Die Vorbereitungsphase kann maximal 60 Minuten dauern. 5. Den Prüfungsteilnehmerinnen bzw. -teilnehmern steht das medizinische

Wörterbuch Pschyrembel zur Verfügung. § 5 Mündliche Prüfung

1. Die Mündliche Sprachprüfung beginnt unmittelbar nach der Vorbereitungsphase.

2. Die Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden einzelnen geprüft.

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3. Dauer der Prüfung ca. 30 Minuten 4. Gliederung der mündlichen Prüfung: Der mündliche Ausdruck umfasst eine

Patientenkommunikation in drei ärztlichen Fachkompetenzen (Anamneseerhebung, Patientenvorstellung und Patientenaufklärung) A) Anamneseerhebung Die Aufgabenstellung verlangt die Erhebung einer kompletten Krankengeschichte bei einem standardisieren Patienten. B) Patientenvorstellung Die Aufgabenstellung verlangt eine kurze Zusammenfassung der Krankengeschichte. Es werden einige Verständnisfragen in der medizinischen Fachsprache gestellt. C) Patientenaufklärung Die Aufgabenstellung verlangt die Wiedergabe von der im Aufklärungsbogen beschriebenen Untersuchung oder Operation inklusive Risiken, Komplikationen sowie Erfolgsaussichten und Behandlungsalternativen in der Patientensprache. Es werden Verständnisfragen gestellt.

§ 6 Prüfungsausschuss

1. Der Prüfungsausschuss wird durch die FIA festgelegt und soll sich aus mindestens einem approbierten Arzt oder einem von der FIA geschulten Prüfer zusammensetzen.

2. Wer eine Prüfungsteilnehmerin oder einen Prüfungsteilnehmer in den sechs der Prüfung vorangehenden Monaten unterrichtet hat, darf diese Person nicht prüfen.

§ 7 Feststellung der Prüfungsergebnisse

1. Das Ergebnis der Freiburger Medizinsprachprüfung wird anhand der von der FIA entwickelten Checkliste festgelegt.

2. Das Ergebnis wird der Prüfungsteilnehmerin bzw. dem Prüfungsteilnehmer mündlich mitgeteilt.

3. Über die erfolgreich abgelegte Prüfung wird ein Zeugnis von der FIA ausgestellt.

§ 8 Wiederholen einer Prüfung oder eines Prüfungsteils

1. Die Prüfung kann als Gesamtes beliebig oft wiederholt werden. Bis zum erneuten Ablegen der Prüfung müssen mindestens drei Wochen vergangen sein.

2. Das Wiederholen bzw. Nachholen einzelner Prüfungsteile ist nicht gestattet. § 9 Zweitausfertigung von Zeugnissen

Zweitausfertigungen von Zeugnissen werden nur gegen ein von der FIA festgelegtes Entgelt ausgestellt.

§ 10 Verstöße gegen die Prüfungsordnung

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Bei schuldhaften Verstößen gegen die Prüfungsordnung vor allem solchen, die den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf, die Objektivität und die Reputation der Prüfung gefährden, kann die FIA Sanktionen veranlassen, die zum Ausschluss der betreffenden Person oder des Prüfungszentrums von den Freiburger Medizinsprachprüfungen führen können.

§ 11 Feststellung der Identität

1. Vor dem Einlass in den Prüfungsraum müssen alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, so dass die Namen und persönlichen Angaben mit der Liste der Anmeldungen zur Prüfung abgeglichen werden können. Die Identität muss zweifelsfrei feststellbar sein.

2. Während der Prüfung muss der Ausweis für den Prüfungsausschuss jederzeit einsehbar am Platz des Teilnehmers oder der Teilnehmerin liegen.

§ 12 Unerlaubte Hilfsmittel

1. Als unerlaubte Hilfsmittel gelten - sowohl im vorgesehenen Vorbereitungsraum als auch im Prüfungsraum - u.a. persönliche Aufzeichnungen, Druckerzeugnisse sowie Geräte, die zur Speicherung und Übermittlung von Informationen geeignet sind (elektronische Kalender, Mobiltelefone, Scanstifte, Kameras u. Ä.), auch wenn auf diesen Geräten zum Zeitpunkt einer etwaigen Kontrolle keine entsprechenden Informationen gespeichert sind. Das medizinische Wörterbuch Pschyrembel ist als Hilfsmittel erlaubt. Elektronische Wörterbücher sind in keinem Fall zugelassen.

2. Die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden vor der Prüfung auf die Bestimmungen des § 15 dieser Prüfungsordnung hingewiesen und erhalten die Gelegenheit, etwa aus Unkenntnis mitgebrachte Hilfsmittel, insbesondere Mobiltelefone, für die Dauer der Prüfung außer Reichweite aufzubewahren.

§ 13 Täuschung

1. Wer bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt, wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Prüfungsleistungen nicht bewertet. Jeder Täuschungsversuch ist zu protokollieren. Die Entscheidung, Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer auszuschließen, trifft der Prüfungsausschuss. Der Ausschluss ist unter Angabe der Gründe, die zum Ausschluss geführt haben, ausführlich auf dem Prüfungsprotokoll zu vermerken. Persönliche Aufzeichnungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die zum Zweck einer Täuschung geeignet sind, sind einzuziehen und dem Prüfungsprotokoll beizufügen.

2. Stellt sich erst nach Beendigung der Prüfung heraus, dass es zu einer Täuschung oder einer anderen Störung des Prüfungsablaufs gekommen ist, so erklärt die FIA die jeweilige Prüfungsleistung nachträglich für ungültig.

Ergänzend zu dieser Prüfungsordnung sind die sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FIA zu beachten.