Staatwirtschaftliche Allokationspolitik I (Grundlagenkurs) · Public Finance in Theory and...
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Staatwirtschaftliche Allokationspolitik I (Grundlagenkurs)
von
Prof. Dr. Heinz Grossekettler
Institut für Finanzwissenschaft Wilmergasse 6-8 48143 Münster
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Technische Vorbemerkungen zur Vorlesung „Staatswirtschaftliche Allokationspolitik I“
(1) Hörerkreis Die Veranstaltung ist für Hörer aller Studiengänge offen. Sie ist Pflicht im Hauptstudium für die Betriebs- und Volkswirte nach neuer und alter PO sowie für die Wirtschaftspolitiker.
(2) Abschluß und Creditpointvergabe Die Vorlesung wird mit der „Klausur Grundlagen der staatswirtschaftlichen Allokation“ abgeschlossen, die vom Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät organisiert wird. Ort und Zeit werden durch Aushang bekannt gegeben. Zur Teilnahme an der Klausur ist eine Anmeldung erforderlich, die für alle Studierende am Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu einem zentral organisierten Termin zu erfolgen hat. Für prüfungsrechtliche Fragen zuständig sind a) das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (für Studierende der Volks- und Betriebs-
wirtschaftslehre), b) das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät sowie das Institut für ökonomische Bildung (für Studie-
rende des Magisterstudiengangs mit dem Nebenfach Wirtschaftspolitik),
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Technische Vorbemerkungen zur Vorlesung „Staatswirtschaftliche Allokationspolitik I“
(3) Begleitmaterial
Charts können im Copyshop in der Wilmergasse gekauft oder fotokopiert werden und stehen auch im Internet zur Verfügung (http://www.wiwi.uni-muenster.de/iff1/studieren/vorlesungen-allo.html).
(4) Begleit-Tutorien Vorbereitende Tutorien für die Klausur Staatswirtschaftliche Allokation II werden angeboten, deren Besuch keine Pflicht ist. Es wird sehr empfohlen, diese Veranstaltungen zu besuchen. Zeit und Ort werden Ende Mai/Anfang Juni auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben.
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Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I (GRUNDLAGENKURS)
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(Grobgliederung) 0. Technische Vorbemerkungen 1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
1.1 Grundbegriffe und Grundprobleme
1.2 Stilisierte Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft 2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand 3.1 Staatsquoten und Entwicklungsgesetze
3.2 Planung und Kontrolle öffentlicher Ausgaben
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
5.1 Erklärung von Soll-Ist-Diskrepanzen mit Hilfe der Ökonomischen Theorie der Politik
5.2 Vorschläge zur Beseitigung von Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I (GRUNDLAGENKURS)
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0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
1.0 Grundbegriffe und Grundprobleme
1.1 Stilisierte Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.1.1 Individual- und Kollektivgüter
2.1.2 Ermittlung der Nachfrage nach Individual- und Kollektivgütern bei vollständiger Information
2.1.3 Folgen von Informationsmängeln und Exklusionsproblemen
2.1.4 Bereitstellungsregeln für eine ordnungskonforme Versorgung mit Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.3.1 Natürliche Monopole
2.3.2 Externe Effekte
2.3.3 Meritorische und demeritorisch Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I (GRUNDLAGENKURS)
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2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
3.0 Staatsquoten und Entwicklungsgesetze
3.1 Planung und Kontrolle öffentlicher Ausgaben
3.1.1 Rechtsgrundlagen und Kompetenzverteilung
3.1.2 Haushalts- und Finanzplanung
3.1.3 Informationsgehalt der Haushalts- und Finanzplanung; Ausblick auf weitere Formen des staatlichen Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Haushaltsrechtfortentwicklung
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
5.0 Erklärung von Soll-Ist-Diskrepanzen mit Hilfe der Ökonomischen Theorie der Politik
5.1 Vorschläge zur Beseitigung von Soll-Ist-Diskrepanzen
Ausblick: Gliederung der Vorlesung STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK II (VERTIEFUNGSKURS)
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0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und Überblick
2. Vertiefte Behandlung der Kollektivgüterproblematik sowie der Frage des Selbermachens oder Kaufens
2.1 Theoretische Grundlagen
2.1.1 Der Rivalitätsgrad als kontinuierliche Variable und seine empirische Abschätzung
2.1.2 Der Exkludierbarkeitsgrad als kontinuierliche Variable und seine empirische Abschätzung
2.2 Ein Schema zur Lösung von Bereit- und Herstellungsaufgaben
2.3 Lösungsbeispiel
3. Vertiefte Betrachtung der Legitimation wirtschafts- und finanzpolitischer Maßnahmen
3.1 Theoretische Grundlagen
3.1.1 Vertragstheoretische Legitimation von Maßnahmen
3.1.2 Zur Trennung von Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsaufgaben: die ZMT-Regel
3.2 Ein Schema zur Lösung von Legitimationsfragen
3.3 Lösungsbeispiel
Ausblick: Gliederung der Vorlesung STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK II (VERTIEFUNGSKURS)
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4. Vertiefte Betrachtung von Entscheidungsunterstützungsinstrumenten zur Beurteilung wirtschafts- und finanzpolitischer Maßnahmen
4.1 Kosten-Nutzen-Analysen
4.2 Kostenwirksamkeits-Analysen
4.3 Weitere Entscheidungsunterstützungsinstrumente
5. Grobüberblick über das deutsche Finanzausgleichssystem
5.1 Definitionen und Systemstruktur
5.2 Direkter Finanzausgleich
5.2.1 Bund-Länder-Finanzausgleich
5.2.2 Kommunaler Finanzausgleich
5.3 Indirekter Finanzausgleich durch Regionalpolitik
6. Staatsverschuldung, intergenerative Gerechtigkeit und potentialorientierte Stabilisierungspolitik
6.1 Staatsverschuldung und intergenerative Gerechtigkeit
6.2 Potentialorientierte Stabilisierungspolitik, konjunkturelles und strukturelles Defizit sowie Tragfähigkeit der Verschuldungspolitik
Ausblick: Gliederung der Vorlesung STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK II (VERTIEFUNGSKURS)
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7. Vertiefte Betrachtung der Verhaltensweisen im politisch-administrativen System
7.1 Das Verhalten von Verwaltungen: die ökonomische Theorie der Bürokratie
7.2 Das Verhalten der Verbände: Informationsbringer auf der Suche nach "politischen Renten"
7.3 Das Verhalten der Parteien: das Medianwählermodell und die Tendenz zur Problemverschiebung
7.4 Das Verhalten der Wähler: Informationsgrad und Wahlbeteiligung
7.5 Erfahrungen mit demokratischen Entscheidungsprozessen: die Muddling-through-Regeln
8. Marktversagen, Staatsversagen und Mängel der deutschen Finanzverfassung
9. Die Finanzverfassung der Europäischen Union
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 a
1. Pflichtlektüre
(1) H. Grossekettler, Beitrag „Öffentliche Finanzen“, in: D. Bender et al. (Hrsg.), Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und –politik, 2 Bde, 8., überarb. Aufl., München 2003, 1. Bd., S. 563 - 717 (2) D. Brümmerhoff, Finanzwissenschaft, 8. Aufl., München 2001 2. Ergänzende Lehrbücher (1) R. A. Musgrave - P. B. Musgrave - L. Kullmer, Die öffentlichen Finanzen in Theorie und Praxis, Bd. 1, 6. Aufl., Tübingen 1994; Bd. 2, 5. Aufl., Tübingen 1993; Bd. 3, 4. Aufl., Tübingen 1992; (Amerikanische Originalausgabe: R. A. Musgrave - P. B. Musgrave, Public Finance in Theory and Practice, New York u.a.O. 1973, 5. Aufl., 1989) (2) N. Andel, Finanzwissenschaft, 4., völlig überarb. Aufl., Tübingen 1998 (3) M. Fritsch - T. Wein - H.-J. Ewers, Marktversagen und Wirtschaftspolitik, Mikroökonomische Grundlagen staatlichen Handelns, 5., verb. Aufl., München 2003
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 b
3. Ausgewählte Sammelwerke, Festschriften und Übersichtsartikel (1) Handbuch der Finanzwissenschaft, - 1. Aufl. (hrsg. v. W. Gerloff u. F. Meisel), 3 Bände, Tübingen 1926, 1927 und 1929; - 2. Aufl. (hrsg. v. W. Gerloff und F. Neumark), 4 Bände, Tübingen 1952, 1956, 1956 und 1965; - 3. Aufl. (hrsg. v. F. Neumark), 4 Bände, Tübingen 1977, 1980, 1981 und 1983 Die in der 3. Aufl. erschienenen Bände haben folgende Inhalte: Bd. 1: Öffentliche Finanzwirtschaft und Finanzwissenschaft/Allgemeiner Überblick über Ziele, Instrumente
und Wirkungen finanzwirtschaftlicher Maßnahmen/Planung und Kontrolle der finanzwirtschaftlichen Aktivität/Finanzpsychologie/Finanzstatistik/Die Lehre von den öffentlichen Ausgaben.
Bd. 2: Öffentliche Unternehmungen/Grundlegung der Lehre von den öffentlichen Einnahmen/Die Lehre
von den Steuern/Nichtsteuerliche öffentliche Einnahmen. Bd. 3: Die Lehre von der öffentlichen Verschuldung/Finanzpolitik als Mittel zur Verwirklichung wirtschafts-
und sozialpolitischer Ziele. Bd. 4: Finanzausgleich auf nationaler Ebene/Internationale finanzwirtschaftliche Beziehungen/ Die Öffen-
tliche Finanzwirtschaft einiger ausgewählter Länder.
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 c
(2) Einschlägige Artikel im Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), im Handwörterbuch der
Sozialwissenschaften (HdSW) und im Handwörterbuch der Staatswissenschaften (HdStW). Aus dem HdWW seien insbesondere die Artikel unter folgenden Stichworten genannt: Finanzwirtschaft, öffentli-che/Finanzwissenschaft/Ausgaben, öffentliche/öffentliche Güter/öffentliche Produktion/ öffentliche Verwal-tung/öffentlicher Haushalt/Finanzausgleich/öffentliches Vermögen/öffentliche Verschuldung/Steuern/ Nut-zen- Kosten-Analysen/Beschäftigungs- und Konjunkturpolitik.
(3) H. Haller - L. Kullmer - C. S. Shoup - H. Timm (Hrsg.), Theorie und Praxis des finanzpolitischen Interven-tionismus. Fritz Neumark zum 70. Geburtstag, Tübingen 1970.
(4) R. A. Musgrave - A. T. Peacock (Hrsg.), Classics in the Theory of Public Finance, London/New York
1958. (5) H. C. Recktenwald (Hrsg.), Finanzpolitik, Köln - Berlin 1969. (6) H. C. Recktenwald (Hrsg.), Finanztheorie, 2. Aufl., Köln - Berlin 1970. (7) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, Gutachten (erscheinen unregelmäßig)* (8) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft, Gutachten (erscheinen unregelmäßig)* . * Zurückliegende Gutachten werden in Sammelbänden veröffentlicht. Bisher erschienen sind:
ders.: Entschließungen, Stellungnahmen und Gutachten, 1949 – 1973, Tübingen 1974 und ders.: Gutachten und Stellungnahmen 1974 – 1987, Tübingen 1988.
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 d
4. Ausgewählte Periodika (1) Finanzarchiv (hrsg. v. N. Andel in Verbindung mit H. Pollak, H.-W. Sinn, W. Wiegard) (2) Public Finance/Finances Publiques (hrsg. v. M. Frank - A. J. Middelhoek - G. K. Shaw - D. Biehl - R. K. v.
Weizäcker - A. Bayar) (3) Public Finance Quarterly (hrsg. v. J. R. Davis) (4*) American Economic Review mit Journal of Economic Literature (hrsg. v. d. American Economic Associa-
tion) (5*) Journal of Political Economy (Hrsg. L. P. Hansen - R. E. Lucas jr. - S. Rosen - J. A. Scheinkman -
R. Topel) (6*) Wirtschaftsdienst (hrsg. vom HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung, Hamburg) . * Diese Zeitschriften sind zwar keine finanzwissenschaftlichen Periodika, enthalten aber regelmäßig finanzwissenschaftli-
che Beiträge.
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 e
5. Ausgewählte Quellen für statistische Daten (1) Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): - Finanzbericht (jährlich) - Subventionsbericht (jährlich) (2) Deutsche Bundesbank (Hrsg.): - Geschäftsbericht (jährlich) - Monatsbericht (monatlich) (3) Deutscher Städtetag (Hrsg.): - Statistisches Jahrbuch Deutscher Gemeinden (jährlich) (4) Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - Jahresgutachten (jährlich) - Sondergutachten (bei bestimmten Anlässen)
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 f
(5) Statistisches Bundesamt (Hrsg.): - Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland (jährlich) - Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung (zweijährlich) - Fachserien, und zwar Fachserie 13: Sozialleistungen (unterteilt in weitere Reihen, die jährlich erscheinen) Fachserie 14: Finanzen und Steuern Reihe 1: Haushaltsansätze (jährlich) Reihe 2: Vierteljahreszahlen zur öffentlichen Finanzwirtschaft (vierteljährlich) Reihe 3: Rechnungsergebnisse (weiter unterteilt/jährlich) Reihe 4: Steuerhaushalt (vierteljährlich) Reihe 5: Schulden der öffentlichen Haushalte (jährlich) Reihe 6: Personal des öffentliche Dienstes (jährlich) Reihe 7: Einkommen- und Vermögensteuern (weiter unterteilt/meist dreijährlich) Reihe 8: Umsatzsteuern (zweijährlich) Reihe 9: Verbrauchsteuern (weiter unterteilt/verschiedene Abstände) Reihe 10: Realsteuern (verschiedene Abstände) Fachserie 18: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Reihe 1: Konten und Standardtabellen (jährlich) Reihe 2: Input-Output-Tabellen (jährlich) Reihe S. Sonderbeiträge (unregelmäßig)
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 g
(6) Literatur zur Finanzstatistik: - E. Freund, Haushaltsstatistik, HdF 1, S. 587-609 - N. Fuss, Steuerstatistik, HdF 1, S. 611-648 - G. Hedtkamp, Internationale Finanz- und Steuerbelastungsvergleiche, HdF 1, S. 649-683 (7) Europäische Zentralbank (Hrsg.): - Jahresbericht (jährlich) - Monatsbericht (monatlich) (8) Eurostat (Hrsg.): - Eurostat Jahrbuch (jährlich) - diverse Datenbanken (z.B. New Cronos; enthält v.a. makroökonomische Datensätze) (9) Internetquellen:
- www.bundesfinanzministerium.de - www.bundesfinanzministerium.de/BMF-Wir-ueber-uns/Wissenschaftlicher-Beirat-.560.htm
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 h
6. Quellen und Erläuterungen von bzw. zu Rechtsvorschriften
- D. Birk, Steuerrecht , 5. Aufl., Heidelberg 2002. - E. Heuer - H. Dommach: Handbuch der Finanzkontrolle. Kommentar zum Bundeshaushaltsrecht, Frank-
furt (wird laufend ergänzt). - St. Homburg: Steuerrecht für Ökonomen. Eine Einführung in das Allgemeine Steuerrecht, Einkommens-
teuerrecht und Umsatzsteuerrecht, München 1996. - W. Krüger-Spitta - H. Bronk: Einführung in das Haushaltsrecht und die Haushaltspolitik, Darmstadt 1973. - Sartorius I: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München (wird lau-
fend ergänzt). - F. Schlegelberger: Das Recht der Gegenwart, bearbeitet von W. J. Friedrich, München (wird laufend er-
gänzt).
ÜBERBLICK ÜBER WICHTIGE FINANZWISSENSCHAFTLICHE PUBLIKATIONEN, QUELLEN UND MATERIALIEN
Chart 3.1 i
- K. Stern - P. Münch - K.-H. Hansmeyer: Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Kommentar, 2. Aufl., Stuttgart - Berlin - Köln - Mainz 1972.
- R. Stober: Allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht, 13. Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln 2002. - K. Tipke - J. Lang: Steuerrecht. Ein systematischer Grundriß, 17., völlig überarb. Aufl., Köln 2002. - G. Wöhe - H. Bieg: Grundzüge der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, 4. neubearb. Aufl., München
1995.
VERÖFFENTLICHUNGEN DES VORTRAGENDEN ZUM GEBIET DER VORLESUNG
Chart 3.2 a
(1) H. Grossekettler (1984): Verwaltungsstrukturpolitik; in: H. J. Ewers/H. Schuster (Hrsg.), Probleme der Ordnungs- und Strukturpolitik (Festschrift Seidenfus), Göttingen, S. 16 - 51.
(2) H. Grossekettler (1985): Options- und Grenzkostenpreise für Kollektivgüter unterschiedlicher Art und
Ordnung, in: Finanzarchiv, N. F., Bd. 43, S. 211 ff. (3) H. Grossekettler (1987): Die Bestimmung der Schlüsselmasse im kommunalen Finanzausgleich. Eine
ordnungspolitische Analyse der Entstehung von Finanzausgleichsbedarfen und der Möglichkeiten ihrer Quantifizierung, in: Finanzarchiv, N. F., Bd. 45, S. 396 - 410.
(4) H. Grossekettler (1990): Zur theoretischen Integration der Wettbewerbs- und Finanzpolitik in die
Konzeption des ökonomischen Liberalismus, in: Jahrbuch für Neue Politische Ökonomie, 10. Bd., S. 103 - 144, Tübingen.
(5) H. Grossekettler (1991): Die Versorgung mit Kollektivgütern als ordnungspolitisches Problem, in: ORDO,
Bd. 42, Jahrbuch für die Ordnung für Wirtschaft und Gesellschaft, S. 69 - 89. (6) H. Grossekettler (1993a): Privatisierung, Deregulierung und Entbürokratisierung. Zeichen des Zeitgeistes
oder ordnungspolitische Daueraufgabe?, Arbeitspapier Nr. 80 der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Marketing und Unternehmensführung e. V. Münster.
(7) H. Grossekettler (1993b): Ökonomische Maßstäbe für den Bund-Länder-Finanzausgleich, in:
Staatswissenschaft und Staatspraxis, 4. Jg., S. 91 - 109.
VERÖFFENTLICHUNGEN DES VORTRAGENDEN ZUM GEBIET DER VORLESUNG
Chart 3.2 b
(8) H. Grossekettler (1994): Die deutsche Finanzverfassung nach der Finanzausgleichsreform. Eine ökonomische Analyse des ab 1995 geltenden Rechts, in: Hamburger Jahrbuch, 39. Jg., S. 83 - 116.
(9) H. Grossekettler (1995): Finanzpolitik Öffentlicher Haushalte, in: W. Gerke/M. Steiner (Hrsg.),
Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, 2. Aufl., Stuttgart, S. 810 - 819. (10) H. Grossekettler (1996): Die Stellung der Genossenschaften im System der Verbände, in: H. Bonus et al.
(Hrsg.), Humanität und Genossenschaften, Dr. Wilhelm Jäger zum 65. Geburtstag, Münster, S. 119 - 132.
(11) H. Grossekettler (1997a): Die ersten fünf Jahre. Ein Rückblick auf die gesamtdeutsche Finanzpolitik der
Jahre 1990-1995, in: Finanzarchiv, N. F., Bd. 53, S. 194 - 303. (12) H. Grossekettler (1997b): Die Wirtschaftsordnung als Gestaltungsaufgabe. Entstehungsgeschichte und
Entwicklungsperspektiven des Ordoliberalismus nach 50 Jahren Sozialer Marktwirtschaft, Münster/Hamburg.
(13) H. Grossekettler (1998a): Vereinigungs-Zwischenbilanz. Ein Rückblick auf die Wirtschafts- und
Finanzpolitik zur Integration der neuen Bundesländer, in: H. Meffert, N. Krawitz (Hrsg.), Unternehmensrechnung und -besteuerung (Festschrift Börner), Wiesbaden, S. 738 - 774.
VERÖFFENTLICHUNGEN DES VORTRAGENDEN ZUM GEBIET DER VORLESUNG
Chart 3.2 c
(14) H. Grossekettler (1998b): Anforderungen an die Struktur einer föderalistischen Finanzverfassung vor dem Hintergrund des weltweiten und vor allem europäischen Standortwettbewerbs, Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Nr. 268, Münster. Inzwischen veröffentlicht unter gleichem Titel in: Sekretariat des Bundesrates (1999), 50 Jahre Herrenchiemseer Verfassungskonvent – Zur Struktur des deutschen Föderalismus, Bonn.
(15) H. Grossekettler (1999): Der „starke“ Staat als Garant einer „sozialen“ Marktwirtschaft: die Ideen der
Gründungsväter aus heutiger Sicht, in: Hampe, P./Weber, J. (Hrsg.): 50 Jahre Soziale Mark(t)wirtschaft. Eine Erfolgsstory vor dem Ende, S. 46 - 68.
(16) H. Grossekettler (2000a): Steuerstaat versus Gebührenstaat, Vor- und Nachteile, in: Sacksofsky,
U./Wieland, U. (Hrsg.): Vom Steuerstaat zum Gebührenstaat, Baden-Baden, S. 24 - 45.
(17) H. Grossekettler (2000b): Die Zukunft des Bundesstaates in der Dynamik europäischer Integration. Ein
Beitrag aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive, in: Hrbek, R. (Hrsg.): Europapolitik und Bundesstaatsprinzip, Baden-Baden, S. 197 - 202.
(18) H. Grossekettler (2000c): Die österreichische Finanzverfassung vor dem Hintergrund des internationalen
Standortwettbewerbs, Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Nr. 319, Münster. Inzwischen veröffentlicht unter gleichem Titel in: Theurl, E./Winner, H./Sausgruber, R. (Hrsg.) (2002), Kompendium der österreichischen Finanzpolitik, Wien/New York.
VERÖFFENTLICHUNGEN DES VORTRAGENDEN ZUM GEBIET DER VORLESUNG
Chart 3.2 d
(19) H. Grossekettler (2003): „Öffentliche Finanzen“, in: D. Bender et al. (Hrsg.), Vahlens Kompendium der
Wirtschaftstheorie und –politik, 2 Bde, 8., überarb. Aufl., München 2003, 1. Bd., S. 563 – 717.
LITERATURHINWEISE ZUM 1. KAPITEL
Chart 4
(1) L. Baudin: Planwirtschaft im Altertum und in der Neuzeit, in: A. Hunold (Hrsg.), Vollbeschäftigung, Inflation und Planwirtschaft, Erlenbach - Zürich 1951, S. 43.ff.
(2) E.v. Beckerath: Die neuere Geschichte der deutschen Finanzwissenschaft (seit 1800), in: HdF, 2. Aufl., Bd. I, S. 416 ff.
(3) H. Grossekettler: Öffentliche Finanzen, Vahlens Kompendium, S. 563 - 717.
(4) K. Häuser: Abriß der geschichtlichen Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft, in: HdF, 3. Aufl., Bd. I., S. 3 ff.
(5) J. Helbling: Ökologie und Politik in nicht-staatlichen Gesellschaften, oder: Wie steht es mit der Naturverbundenheit sogenannter Naturvölker, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 44. Jg. (1992), S. 203 - 225.
(6) R. Herzog: Staaten der Frühzeit. Ursprünge und Herrschaftsformen, München 1988.
(7) W. Koch: Artikel „Finanzwissenschaft I: Geschichte“, in: HdWW, Bd. III, S. 212 ff.
(8) H. Kummer: Evolutionary Transformations of Possesive Behavior, in: F.W. Rudmin, Hg., To have possessions: A handbook on ownership and property, Journal of Social Behavior and Personality (Special Issue), Vol. 6 (1991), S. 75 - 89.
(9) F.K. Mann: Abriß einer Geschichte der Finanzwissenschaft, in: HdF, 3. Aufl., Bd. I, S. 77 ff.
(10) D.C. North: Theorie des institutionellen Wandels. Eine neue Sicht der Wirtschaftsgeschichte, Tübingen, 1988.
(11) W. Schenkel: Die Bewässerungsrevolution im alten Ägypten, Mainz 1978.
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
⇒ 1.1 Grundbegriffe und Grundprobleme 1.2 Stilisierte Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
1.1 Grundbegriffe und Grundprobleme
⇒ 1.2 Stilisierte Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft 2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
⇒ 2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens 2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Definition und Formen des Marktversagens
Von Marktversagen spricht man, wenn es Koordinationsmängel gibt, die als systematische Ursachen dafür be-
trachtet werden können, dass die Entstehung bestimmter Märkte verhindert wird oder dass realisierte Gleichge-
wichte verzerrt oder instabil sind oder dass Gleichgewichte überhaupt nicht erreicht werden. Marktversagen kann
in überwiegend nachfragebedingter oder überwiegend angebotsbedingter Form auftreten und sich als allokativer,
distributiver oder stabilitätspolitischer Mangel manifestieren. Im Einzelnen kann man folgende Formen des Marktversagens unterscheiden:
(1) Allokative Mängel auf existierenden Märkten resultieren aus Instabilitäten bei Markträumungs-, Rendite-
normalisierungs-, Übermachterosions-, Produktfortschritts- oder Verfahrensfortschrittsprozessen. Auf nahe-
zu allen Märkten auftretende Hauptformen sind dauerhafte Übermachtpositionen. Neben dieser generell
beobachtbaren Tendenz zu einer Funktionsstörung gibt es vor allem auf Arbeits-, Kapital-, Standort- und
Devisenmärkten Fehlfunktionstendenzen, die jeweils spezifischer Art sind. Dauerhafte Übermachtpositionen
sind meist angebotsseitig bedingt und äußern sich in Formen von natürlichen und künstlichen Monopolen
sowie sonstigen Wettbewerbsbeschränkungen, die Ansatzpunkte der Wettbewerbspolitik sind. Natürli-
che Monopole stellen gleichzeitig Sonderformen von Klubkollektivgütern dar.
Chart 5.0 a
Definition und Formen des Marktversagens
Allokative Mängel aufgrund des Fehlens oder der Fehlentwicklung von Märkten ergeben sich als
überwiegend nachfrageseitig bedingte Ansatzpunkte der finanzwirtschaftlichen Allokationspolitik
• aufgrund des Fehlens von Märkten für Kollektivgüter mit Exklusionsproblemen,
• aufgrund des Fehlens von Märkten für konsum- oder produktionsbedingte Kuppelprodukte, die sich in
Form von externen Effekten bemerkbar machen, und
• aufgrund von Entscheidungsmängeln, die aus menschlichen Dispositionen resultieren, welche vor allem
zu mangelnder Vorsorge für weit in der Zukunft liegende Bedürfnisse oder zu Sorglosigkeit im Umgang
mit Ereignissen mit kleinen Eintrittswahrscheinlichkeiten führen und damit auch zu einer Fehlentwick-
lung von Märkten für meritorische bzw. demeritorische Güter.
Chart 5.0 b
Definition und Formen des Marktversagens
(2) Distributives Marktversagen ergibt sich vor allem auf Versicherungsmärkten. Hier können
• Moral-Hazard-Effekte und/oder
• Adverse-Selection-Effekte und/oder
• Kumulationseffekte
auftreten, die so stark sind, dass Märkte nicht entstehen oder Gleichgewichte verzerrt sind. Dies ist einer
der Ansatzpunkte der finanzwirtschaftlichen Distributionspolitik.
(3) Stabilitätsbedingte Mängel ergeben sich als Folgen von makroökonomischen Ungleichgewichten
• auf dem Kapitalmarkt (Zinssätze, die nicht zu einem Ausgleich von I und S führen) und
• auf dem Devisenmarkt (Wechselkurse, die nicht zu einem Ausgleich von X einerseits sowie M, U und P
andererseits führen).
Dies ist ein Ansatzpunkt der finanzwirtschaftlichen Stabilisierungspolitik, d.h. des Abgehens von der
Regel des jährlichen Budgetausgleichs.
Chart 5.0 c
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
⇒ 2.1.1 Individual- und Kollektivgüter 2.1.2 Ermittlung der Nachfrage nach Individual- und Kollektivgütern bei vollständiger Information
2.1.3 Folgen von Informationsmängeln und Exklusionsproblemen
2.1.4 Bereitstellungsregeln für eine ordnungskonforme Versorgung mit Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von
GROBEINTEILUNG DER KOLLEKTIVGÜTER 1. Teilräume des Güterraums
Rivalitätsgrad ∂ Grad der privatrechtlichen Exkludierbarkeit ε
0 1
0 (1) Pure Kollektivgüter
(z.B. Deiche) (2) Klubkollektivgüter
(z.B. Tennisanlagen)
1 (3) Quasikollektivgüter
(z.B. Fischbestände in Flüssen und Seen)
(4) Individualgüter (z.B. Lebensmittel)
Chart 5.1 a
GROBEINTEILUNG DER KOLLEKTIVGÜTER 2. Beispiele (1) Pure Kollektivgüter (auch: „Protokollektivgüter“, „reine Kollektivgüter“ oder „polare Kollektivgüter“): Deiche,
Küstenbefeuerung, Verteidigung. - Der Schutz eines weiteren Siedlers, das Leiten eines weiteren Schiffes, das Verteidigen eines weiteren Bür-
gers (oder allgemein: das Benutzen eines Nutzungspotentials durch einen weiteren Nutzer) wird von den bis-herigen Siedlern, Schiffseignern, Bürgern (Nutzern) nicht als störend empfunden, weil ihnen dadurch keine Einbußen (d.h. Kosten) entstehen. (ρ = 0)
- Das Ausschließen eines Siedlers, Schiffseigners, Bürgers (Nutzers) wäre technisch nicht möglich oder jeden-falls mit unvertretbar hohen Exklusionskosten verbunden. (ε = 0)
(2) Quasikollektivgüter (auch: „Mischgüter vom Typ Allmendegut“): überfüllte innerstädtische Straßen, überfüllte
Badestrände, überfischte Meere. - Ein weiteres Auto, ein weiterer Badegast, ein weiterer Fischdampfer (oder allgemein: das Nutzen des Nut-
zungspotentials durch einen weiteren Nutzer) wird von den schon vorhandenen Autofahrern, Badegästen, Fi-schern (Nutzern) als störend empfunden, weil sie Einschränkungen (d.h. Kosten) irgendeiner Art in Kauf nehmen müssen. (ρ = 1)
- Das Ausschließen eines Autos, Badegastes oder Fischers (Nutzers) ist gleichwohl nicht möglich, weil die Ex-klusionskosten zu hoch wären (wie z.B. bis vor kurzem bei der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren in Städten) oder weil Freiheiten aufgegeben werden müssten (wie etwa die Allgemeinzugänglichkeit der Strän-de oder die Freiheit der Meere), auf die man nicht verzichten möchte, weil man sie höher bewertet als die Überfüllungskosten. (ε = 0)
Chart 5.1 b
GROBEINTEILUNG DER KOLLEKTIVGÜTER (3) Klubkollektivgüter (auch: „Mischgut vom Typ Mautgut“): nicht überfüllte Tennisanlagen, Programme der
Fernsehanstalten, Branchenforschungsinstitute mit freien Kapazitäten. - Das Spielen eines weiteren Spielerpaares, das Einschalten eines weiteren Fernsehgerätes, die Ver-
sorgung eines weiteren Branchenmitglieds mit branchenrelevanten Forschungsergebnissen (kurz: das Nutzen des Nutzungspotentials durch einen weiteren Nutzer) wird von den schon vorhandenen Nut-zern mangels Beeinträchtigung nicht als störend empfunden. (ρ = 0)
- Das Ausschließen eines Spielers, Fernsehers, Branchenmitglieds (Nutzers) ist möglich, so dass man z.B. Mitglieder eines Klubs im weitesten Sinne (also z.B. auch eines wirtschaftlichen Vereins oder ei-ner Genossenschaft) von Nichtmitgliedern unterscheiden und letztere exkludieren kann. (ε = 1)
(4) Individualgüter: Verbrauchsgüter wie z.B. Lebensmittel; höchstpersönliche Gebrauchsgüter wie z.B. ein eigenes Zimmer oder Füllfederhalter; Gebrauchsgüter, die wie etwa ein Auto ohne Absprachen mit ande-ren ständig verfügbar sein sollen. - Ein weiterer Nutzer oder Benutzer würde die eigene Nutzung verhindern (Verbrauchsgüter) oder sie
doch wenigstens stören (persönliche oder ständig verfügbar sein sollende Gebrauchsgüter). Deshalb gilt ρ = 1.
- Ein Ausschließen Nichtberechtigter ist ohne größere rechtliche und/oder technische Schwierigkeiten zu vertretbaren Kosten möglich. Daher ε = 1.
Chart 5.1 c
GROBEINTEILUNG DER KOLLEKTIVGÜTER 3. Nahe liegende Bereitstellungsempfehlungen
Prototypische Kollektivgüter: kollektive Beschlussfassung über Bereitstellungsmenge und -qualität (z.B. Deichlänge und -qualität) + Zwangsfinanzierung durch alle objektiv Begünstigten zur Verhinderung des Schwarzfahrens (z.B. durch alle Hinterlieger eines Deiches).
Quasikollektivgüter: kollektive Beschlussfassung über Bereitstellungsmenge und -qualität (z.B. Länge
und Qualität des innerstädtischen Straßennetzes) + Zwangsfinanzierung durch alle objektiv Begünstigten zur Verhinderung des Schwarzfahrens (z.B. durch die ortsansässigen Autofahrer und – nach einem nied-rigeren Tarif – die sonstigen Gemeindebürger).
Klubkollektivgüter: kollektive Beschlussfassung über Bereitstellungsmenge und -qualität (z.B. Länge
und Qualität des ausgestrahlten Fernsehprogramms) + Monatsbeiträge der Mitglieder, verbunden mit dem Recht der gebührenfreien Nutzung. Ein solcher Beitrag ist erforderlich, damit das Klubkollektivgut, das ein sog. Optionsgut ist (d.h. ein Gut, das man nutzen kann, aber nicht nutzen muss, auf dessen Nut-zung man also nur eine Option hat) finanziert werden kann; die Freiheit von laufenden Nutzungsgebühren soll dagegen verhindern, dass jemand von den Benutzungsgebühren davon abgehalten wird, sein Fern-sehgerät einzuschalten, obwohl hierdurch in der Volkswirtschaft keine zusätzlichen Kosten anfielen, Nut-zen also kostenlos erzeugbar wäre.
Individualgüter: individuelle Beschlussfassung über Nachfragemenge und -qualität + Feststellung der
Opportunitätskosten (Schattenpreise).
Chart 5.1 d
VERBÄNDE ALS BESCHAFFUNGSAGENTUREN
Chart 5.2 a
Damit die eben besprochenen Bereitstellungsempfehlungen realisiert werden können, müssen diejenigen, die ein Kollektivgut gemeinsam nutzen wollen, zu einem Nachfrageverband zusammengefasst werden, der als Beschaffungsagentur auftritt. Damit ergibt sich die folgende Art der Nachfrageorganisation:
Anbieter des Kollektivgutes(z.B. Firmen, die Anlagen bauen und warten)
Nachfrageverband i
Weitere Nachfrageverbände und eventuell auch Einzelnachfrager.
Verbands-management
Verbandsmitglieder
Legende:
= Marktbeziehungen in Form von Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen
- - - - - = interne Verbandsbeziehungen in Form der Wahrnehmung von Führungs- Mitgliederrechten
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen 1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer
Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.1.1 Individual- und Kollektivgüter
⇒ 2.1.2 Ermittlung der Nachfrage nach Individual- und Kollektivgütern bei vollständiger Information
2.1.3 Folgen von Informationsmängeln und Exklusionsproblemen
2.1.4 Bereitstellungsregeln für eine ordnungskonforme Versorgung mit Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik) 3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
ERMITTLUNG DER MARKTNACHFRAGEKURVE BEI
INDIVIDUAL- SOWIE KLUB- UND ZWANGSKOLLEKTIVGÜTERN (BOWEN-MODELL)1
Chart 6.1 a
p
y
p1
pGG
DG
yG
S
DB
DA
yAyA
Individualgut(Horizontaladdition)
. 1 Zur Darstellungstechnik vgl. H. R. Bowen: Toward Social Economy, New York 1948, S. 177.
ERMITTLUNG DER MARKTNACHFRAGEKURVE BEI
INDIVIDUAL- SOWIE KLUB- UND ZWANGSKOLLEKTIVGÜTERN (BOWEN-MODELL)1
Chart 6.1 b
P
x
pG
DG
S
DB
DA
x1
pA
pA
Kollektivgut(Vertikaladdition)
G
xG
DG
pB
. 1 Zur Darstellungstechnik vgl. H. R. Bowen: Toward Social Economy, New York 1948, S. 177.
Chart 6.2
Beispiele für die rechnerische Ermittlung der Marktnachfragekurve bei Individual- und Kollektivgütern
1. Gegeben sind zwei individuelle Nachfragefunktionen:
I
II
N : p 4 x undN : p 8 0,5x.
= −
= −
2. Horizontaladdition bei Individualgütern: Für alternative p-Werte werden die x-Werte der individuellen Nachfragefunktion addiert. Zur Bestimmung der Funktionsvorschrift der Marktnachfragekurve werden die sich daraus ergebenen Punktkoordinaten anschlie-ßend in die allgemeine Geradengleichung eingesetzt. Die aus unterschiedlichen Prohibitivpreisen resultieren-den „Verlaufsbrüche“ sind zu beachten.
a
Chart 6.2
Beispiele für die rechnerische Ermittlung der Marktnachfragekur-ve bei Individual- und Kollektivgütern
K‘ C pC
p
x
4
8
NGesamt
Abschnitt a
INAbschnitt b
16
20
4
8
IIN
b
Chart 6.2
Beispiele für die rechnerische Ermittlung der Marktnachfragekurve bei Individual- und Kollektivgütern
Abschnitt a: Sämtliche p-Werte zwischen den beiden Prohibitivpreisen (4 p 8≤ ≤ ); in diesem Abschnitt ist lediglich die individuelle Nachfragefunktion II zu beachten. Sie ist hier mit der Marktnachfragefunktion identisch.
Abschnitt b: Sämtliche p-Werte zwischen dem Prohibitivpreis der Nachfragefunktion I und der Abszisse (0 p 4≤ ≤ ); hier sind beide individuellen Nachfragefunktionen relevant.
Für p = 4 gilt: I IIGesamtx 0 x 8 x 8= ∧ = ⇒ = .
Für p = 0 gilt: I IIGesamtx 4 x 16 x 20= ∧ = ⇒ = .
Durch Einsetzen der beiden Wertepaare (( 8,4) und (20,0)) in die allgemeine Geradengleichung (p = a – bx) ergeben sich die beiden Gleichungen:
4 a 8b0 a 20b -4 12b b 1 34 a 8 3 a 20 3
p 20 3 1 3 x.
= −
= −
= ⇒ = ∧= − ⇒ =
= −
Damit ergibt sich die folgende Funktion:
Gesamt 8 1 2x für alle 0 x 8 bzw. 4 p 8N : p
20 3 1 3 x für alle 8 x 20 bzw. 0 p 4.− ≤ ≤ ≤ ≤⎧
= ⎨ − ≤ ≤ ≤ ≤⎩
c
Chart 6.2
Beispiele für die rechnerische Ermittlung der Marktnachfragekurve bei Individual- und Kollektivgütern
3. Vertikaladdition bei Kollektivgütern:
Für alternative p-Werte werden die p-Werte der individuellen Nachfragefunktion addiert. Zur Bestimmung der Funktionsvorschrift der Marktnachfragekurve werden die sich daraus ergebenen Punktkoordinaten anschlie-ßend in die allgemeine Geradengleichung eingesetzt. Die aus unterschiedlichen Sättigungsmengen resultie-renden „Verlaufsbrüche“ sind zu beachten.
d
K‘ C pC
p
x
4
NGesamt
Abschnitt a
IN
Abschnitt b
16
4
8
IIN
12
6
Chart 6.2
Beispiele für die rechnerische Ermittlung der Marktnachfragekurve bei Individual- und Kollektivgütern
Abschnitt a: Sämtliche x-Werte zwischen den beiden Sättigungsmengen (4 x 16≤ ≤ ); in diesem Abschnitt ist lediglich die individuelle Nachfragefunktion II zu beachten. Sie ist hier mit der Marktnachfragefunktion identisch.
Abschnitt b: Sämtliche x-Werte zwischen der Sättigungsmenge der Nachfragefunktion I und der Ordinate (0 x 4≤ ≤ ); hier sind beide individuellen Nachfragefunktionen relevant. Für x = 4 gilt: I II
Gesamtp 0 p 6 p 6= ∧ = ⇒ = . Für x = 0 gilt: I II
Gesamtp 4 p 8 p 12= ∧ = ⇒ = . Durch Einsetzen der beiden Wertepaare (( 4,6) und (0,12)) in die allgemeine Geradengleichung (p = a – bx) ergeben sich die beiden Gleichungen:
6 a 4b12 a -6 4b b 3 2
p 12 3 2x.
= −
=
= ⇒ =
= −
Damit ergibt sich die folgende Funktion:
Gesamt 12 3 2x für alle 0 x 4N : p
8 1 2x für alle 4 x 16.− ≤ ≤⎧
= ⎨ − ≤ ≤⎩
(Aus dem Ergebnis wird ersichtlich, dass die Vertikaladdition wesentlich rascher und einfacher über die paarweise Addition der Steigungs- und Lageparameter der individuellen Nachfragefunktionen möglich ist.)
e
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen 1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer
Marktwirtschaft 2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens 2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern 2.1.1 Individual- und Kollektivgüter 2.1.2 Ermittlung der Nachfrage nach Individual- und Kollektivgütern bei vollständiger Information
⇒ 2.1.3 Folgen von Informationsmängeln und Exklusionsproblemen 2.1.4 Bereitstellungsregeln für eine ordnungskonforme Versorgung mit Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen) 2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte
sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik 2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen 5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von
Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
ABLAUFDIAGRAMM ZUR REPRÄSENTATIONSMETHODE
Chart 7 a
START
1. Versuchen Sie, sich in die Lage einesrepräsentativen Wählers zu versetzen.
2. Ermitteln Sie auf intuitivem Wege, welchenPreis Sie für eine Einheit des betrachtetenGutes höchstens zahlen würden, wenn Sie xMengeneinheiten konsumieren wollten.Orientieren Sie sich dabei - wenn möglich - anPreisen gehandelter Güter ähnlicher Art.Erhöhen Sie x schrittweise bis zur Obergrenzedes Ihnen relevant erscheinenden Bereichs.
3. Tragen Sie die geschätzten Preis-Mengen-Kombinationen in ein Diagramm ein undermitteln Sie mit Hilfe einerRegressionsrechnung die zugehörigeindividuelle Nachfragekurve.
4.Erscheint Ihnen die geschätzte
individuelle Nachfragekurve intuitivrichtig?
4a Korrigieren Sie die KurveNein
Ja
ABLAUFDIAGRAMM ZUR REPRÄSENTATIONSMETHODE
Chart 7 b
5. Ermitteln Sie die Marktnachfragekurve desKollektivs durch Multiplikation der pi-Gleichung(d. h. der individuellen Nachfragekurve) mitder Zahl der Konsumenten.
6. Ermitteln Sie die langfristigen Stückkosten fürdas betrachtete Gut oder seinenBeschaffungspreis .
7. Setzen Sie die langfristigen Kosten pro Stückin die Marktnachfragekurve ein undberechnen Sie die effiziente Bereitstellungs-menge sowie die zugehörige Finanzierung.
Ja
Ende
Beispielaufgabe zur Repräsentationsmethode
Chart 8.1 a
(1) PROBLEMSTELLUNG: Angenommen, in einer Kleinstadt soll ein kommunales Fernsehen eingerichtet und durch Klubbeiträge finanziert werden. Zu klären ist, wie lange gesendet werden soll und wie hoch die Finanzierungsbeiträge sein sollen. Angenommen, man sei sich einig, § dass die optimale Sendedauer in einem Bereich zwischen einer und sieben Sendungen von je einer halben
Stunde pro Woche liege,
§ dass zur Finanzierung alle Bürger herangezogen werden sollen, die einen Fernsehapparat besitzen, denn der Kauf solch eines Geräts wird als Beitritt zu einem Klub gewertet, und
§ dass diese 10.000 Bürger gleich hohe Beiträge zahlen sollen, weil man in bezug auf das
Kommunalfernsehen eine Gleichverteilung des Nutzens vermutet. Ermitteln Sie die optimale Lösung gemäß Chart 7!
Beispielaufgabe zur Repräsentationsmethode
Chart 8.1 b
(2) LÖSUNG: Schritt 1 und 2: Schätzung einer Wertetabelle, welche die Präferenzen eines repräsentativen Bürgers widerspiegelt x = Sendungen pro Woche. pi = individueller Nachfragepreis pro Sendung; zum Vergleich herangezogene Ausgaben für ein privates Gut:
Nachfragepreise (in €) für eine lokale Tageszeitung mit x Ausgaben pro Woche. x pi 1 2,- 2 1,50 3 1,20 4 1,- 5 0,85 6 0,75 7 0,65 Schritt 3 und 4: Ermittlung der individuellen Nachfragekurve eines repräsentativen Bürgers (Chart 8.2)
Beispielaufgabe zur Repräsentationsmethode
Chart 8.2 a
2
1
1 2 9876543
Pi
X
Zusätzliche Fernsehsendungen haben bei entsprechender Programmgestaltung einen positiven, aber abnehmenden Grenznutzen. Eine plausible Nachfragekurve müsste diese Eigenschaft widerspiegeln. Wählt man für den Regressionsansatz eine Funktion der Form pi = a x
b, müsste b zwischen -1 und 0 liegen. Aus
den vorstehenden Daten ergibt sich:
Pi = 2,1356 x-0,576
; R2 =0,983
Diese Funktion hat plausible Eigenschaften und stellt eine sehr gute Anpassung an die Punktwolke dar.
Beispielaufgabe zur Repräsentationsmethode
Chart 8.2 b
Bei ihrer intuitiven Kontrolle (Schritt 4a) engt man den plausiblen Bereich einer Schätzung für ihre Lage am besten dadurch ein, dass man die folgenden beiden Eingrenzungsfragen stellt: § Welche Preise würde ein repräsentativer Wähler für eine sehr kleine, eine mittlere und eine sehr große
Nachfragemenge wohl bestenfalls zu zahlen bereit sein? Antwort: Allenfalls diejenigen, die er bei einer Befragung angibt, bei der ihm glaubhaft versichert wird, dass er ein Fixum zahlen müsse, d.h. nicht nach seiner offenbarten Zahlungsbereitschaft veranlagt werde. (Solch einen Befragungsrahmen nennt man in der englischsprachigen Literatur "willingness-to-accept environment".)
§ Welche Preise würde der repräsentative Wähler für eine sehr kleine, eine mittlere und eine sehr große
Nachfragemenge wohl schlechtestenfalls zu zahlen bereit sein? Antwort: Mindestens diejenigen, die er bei einer Befragung angibt, bei der ihm plausibel versichert wird, dass er seiner Zahlungsbereitschaft entsprechend zur Beitragszahlung herangezogen werden wird. (Solch einen Befragungsrahmen nennt man in der englischsprachigen Literatur "willingness-to-pay environment".)
Bei der Antwort auf die erste Eingrenzungsfrage führen taktische Überlegungen zu einer Übertreibung der Präferenzstärke (man versucht, beim gegebenen Fixum möglichst große Mengen durchzusetzen), bei der Antwort auf die zweite dagegen eher zu einer Untertreibung (man glaubt, sich ohne Folgen für die bereitgestellte Menge um einen Teil der Bezahlung "herumdrücken" zu können). Daher dürfte die Wahrheit wohl im Bereich zwischen den beiden Antworten liegen .
Beispielaufgabe zur Repräsentationsmethode
Chart 8.3 a
Schritt 5: Ermittlung der kollektiven Nachfragekurve der Gemeinde (= Marktnachfragekurve) n = 10.000
p = pi n = 2,1356 x-0,576
· 10.000 = 21.356 x-0,576
Schritt 6 und 7: Ermittlung der Kosten einer Fernsehstation pro Woche
K = 14.000 x
=
WocheSendungen
SendungWoche*
€€
Eine proportionale Kostenfunktion erscheint nicht unplausibel, da im wesentlichen sprungfixe Kosten anfallen1. Die Kostenfunktion ist natürlich nur für ganzzahlige x-Werte definiert.
LGK = LDK = XK
= 14.000
. 1 Die Berechtigung der Annahme, dass die Kosten proportional zur Menge steigen, mag bestritten werden; sie sei hier
aber akzeptiert, um das Beispiel nicht mit überflüssigem Rechenaufwand zu belasten.
Beispielaufgabe zur Repräsentationsmethode
Chart 8.3 b
Schritt 8: Ermittlung von xopt und pi
LDK = p 14.000 = 21.356 x
-0,576
x = 576,01
356.21000.14 −
= 2,08
x = 2,08 ist nicht realisierbar (Ganzzahligkeitsbedingung). Deshalb wird als nächstliegender Wert x = 2 verwendet. Für x = 2 ergibt sich als Nachfragepreis aus der Marktnachfragekurve:
p = 21.356 * 2-0,576
= 14.326 Bei x = 2 entspricht dies einem Beitragsaufkommen von 2 · 14.326 = 28.652 € pro Woche. Zur Finanzierung der Kosten reicht allerdings ein Beitragsvolumen von 28.000 € bzw. 2,80 € pro Fernsehempfänger und Woche aus. Zu empfehlen ist daher der Einkauf von Programmkapazitäten für zwei Sendungen pro Woche. Als Klubbeitrag sollten 2,80 € pro Fernsehempfänger erhoben werden. (Dieser Beitrag ist kein Klubbeitrag i.e.S., weil die Unterstellung „Jeder Besitzer eines Fernsehgeräts will Klubmitglied sein" nicht zu stimmen braucht und weil deshalb ein Element des Zwangs ins Spiel kommt.)
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen 1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer
Marktwirtschaft 2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens 2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.1.1 Individual- und Kollektivgüter 2.1.2 Ermittlung der Nachfrage nach Individual- und Kollektivgütern bei vollständiger Information
2.1.3 Folgen von Informationsmängeln und Exklusionsproblemen
⇒ 2.1.4 Bereitstellungsregeln für eine ordnungskonforme Versorgung mit Kollektivgütern 2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen) 2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik 2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen 5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von
Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Die Bereitstellungsgarantie von Versorgungsverbänden: q- und x-Menge
Chart 9
Beschaf-fungsmarktoder inte-griertes Herstel-lungsunter-nehmen
Versorgungs-verband
Marktbeziehung
als Regelverhältnis
Gestaltung nach
Kriterien derKollektivgütertheorie
Mitgliedschafts-
beziehung
Beschaffung/Herstellung der q-Menge
Bereitstellung von x-Mengen;i
Σ x = nxi
X1X2
X3
Xn
Gestaltung nach
Kaufen-oder- Selbermachen-Kriterien
Ver-bands-mit-glieder
LEGENDE:
q-Menge = Leistungen, die der Verband beschaffen/herstellen muß, um seiner Rolle als Versorgungsgarant gerecht werden zu können.
x-Menge = Versorgungsgarantie, die der Verband einem individuellen Mitglied gegenüber abgibt.
x-Menge = Durchschnitt der x -Mengen
Bei einem Rivalitätsgrad < 1 gilt, daß q < nx(Subadditivität).
i
i
der n Verbandsmitglieder =
ρ
x Σ in1
Sukzessivkategorienskala des Extensionsniveaus e
Chart 10 a
e-Wert Bezeichnung des Verbandes in der Rechtssprache und Beschreibung seiner Bereitstellungskompetenz
0
1
2
Individualniveau: Die Bereitstellung wird von jedem einzelnen Nachfrager für sich selbst vorgenom-men. Der individuelle Nachfrager stellt dabei einen "unechten Verband" dar und ist Träger der Ei-gentumsrechte an dem erworbenen Gut. Er kann deshalb alle anderen Wirtschaftssubjekte von der Nutzung ausschließen. Als Quasi-Finanzierungsinstrumente stehen einem Individuum Schatten-preise in der Höhe der Opportunitätskosten zur Verfügung, die es in seiner Rolle als Verbandsfüh-rung von sich selbst in seiner Zweitrolle als Vereinsmitglied erhebt.
Vereins- bzw. Genossenschaftsniveau: Die Bereitstellung erfolgt durch einen (privaten) Verein, der Träger der Eigentumsrechte an dem erworbenen Gut ist und Nichtmitglieder mit Hilfe von privat-rechtlichen Mitteln von der Nutzung des Gutes ausschließen kann. Als Finanzierungsinstrumente stehen dem Verein freiwillige Gebühren und Beiträge zur Verfügung. Ersetzt ein Verein den Einkauf von Vorleistungen durch Formen des Selbermachens, liegt ein „Verein mit Unternehmen“ und damit eine Genossenschaft vor.
Zwangsvereins- bzw. Zwangsgenossenschaftsniveau: Die Bereitstellung erfolgt durch eine öffentliche Körperschaft "unterhalb" des Niveaus der Gebietskörperschaften, die Realkörperschaft (also Liegenschaftskörperschaft wie eine Jagdgenossenschaft oder ein Wasserverband oder Betriebskörperschaft wie eine IHK) sein kann oder auch eine Personalkörperschaft wie etwa eine Handwerks- oder eine Ärztekammer. Diese Körperschaft ist Träger der Eigentumsrechte und verlangt von den Zwangsmitgliedern Zwangsabgaben. Das ist gleichbedeutend mit einem "Zutrittsverbot" für diejenigen, welche diese Abgaben nicht zahlen wollen, und bedeutet, dass der Verband Nichtmitglieder mit Hilfe des öffentlichen Rechts von der (dauerhaften) Nutzung seines Gutes (seiner "Infrastruktur") ausschließen kann. Die Zwangsabgaben sind Entgelte in der Form von Zwangsgebühren und Zwangsbeiträgen. Daneben stehen die Finanzierungsinstrumente von Vereinen zur Verfügung. Ersetzt ein Zwangsverein den Einkauf von Vorleistungen durch Formen des Selbermachens, liegt eine Zwangsgenossenschaft vor.
Sukzessivkategorienskala des Extensionsniveaus e
Chart 10 b
e-Wert Bezeichnung des Verbandes in der Rechtssprache und Beschreibung seiner Bereitstellungskompetenz
3
e>3
Kommunalniveau: Die Bereitstellung erfolgt durch eine Gebietskörperschaft im kommunalen Raum (also z.B. eine kreisfreie Stadt) oder eine Verbandskörperschaft im kommunalen Raum wie z.B. ei-nen kommunalen Zweckverband. Diese Körperschaft ist Träger der Eigentumsrechte. Analog zur Zwangsgenossenschaft kann eine Kommune Zwangsabgaben erheben und zahlungsunwillige Nichtmitglieder per Ansiedlungsverbot von einer (dauerhaften) Infrastrukturnutzung ausschließen. Über die Finanzierungsinstrumente von Zwangsgenossenschaften hinaus gehört die Möglichkeit des Erhebens von Kommunalsteuern zur Bereitstellungskompetenz.
Landes- (4), Bundes- (5), Staatengemeinschafts- (6) oder Weltniveau (7): Die Bereitstellung erfolgt durch eine Körperschaft höherer Ordnung. Diese ist Träger der Eigentumsrechte und kann diejeni-gen, die keine Zwangsabgaben zahlen wollen, analog zur Gemeinde mit einem Ansiedlungsverbot belegen und sie auf diese Weise von einer (dauerhaften) Infrastrukturnutzung ausschließen. Die Fi-nanzierungskompetenz ist im Vergleich zu Kommunen um zusätzliche Steuerarten erweitert, und der räumliche Einzugsbereich hat i.d.R. einen größeren Umfang.
Das Kongruenzprinzip Das Kongruenzprinzip zielt darauf ab, die Versorgung mit einem Gut so zu gestalten, dass Entscheidungsbefugnis, Nutzen
und Kosten in einer Weise zusammen fallen, die der Situation bei den meisten Individualgütern möglichst nahe kommt: Wer
Brot kauft, fällt selbst die Entscheidung dafür (Selbstverwaltung), hat den Nutzen davon (Selbsthilfe i. S. einer Förderung
der eigenen Wohlfahrt) und muss die Kosten tragen (Selbstverantwortung). Im Sinne dieser Zielsetzung verlangt das Kon-
gruenzprinzip zweierlei:
∗ Der Kreis der Nutzenempfänger soll sich mit dem Kreis der Kostenträger decken, d.h.
• niemand soll Nutzen empfangen, ohne an den Kosten beteiligt zu sein (d.h. Exklusion von Zahlungsunwilligen),
und
• niemand soll Kosten tragen müssen, ohne am Nutzen zu partizipieren (d.h. Vermeidung externer Kosten).
Diese Forderung nach ausschließlicher Selbsthilfe und vollständiger Selbstverantwortung nennt man Prinzip der fiskali-
schen Äquivalenz.
∗ Der Kreis derjenigen, die Versorgungsentscheidungen unterworfen sind, soll das Recht haben, über Wahlen direkt die-
jenigen kontrollieren zu können, die Versorgungsentscheidungen fällen, und zwar so, dass die Entscheider uno actu für
den Nutzen und die Kosten verantwortlich gemacht (und so zu einer wohlabgewogenen Entscheidung gedrängt) wer-
den, dass also nicht bei einer Wahl 1 nur der Nutzen eine Rolle spielt und bei einer Wahl 2 nur die Kosten relevant
sind.
Diese Forderung nach Selbstverwaltung heißt Prinzip der ungeteilten demokratischen Nutzen-Kosten-Verantwortung.
Chart 11a I:\Transfer\Allokation1\Version_SS04\ALLOC11_neu.DOC
Beispiele zum Kongruenzprinzip
Chart 11 b
Beispiele zum Kongruenzprinzip
1. Kongruenzbeispiel: Ein Land baut (Land-) Straßen, die (nahezu) ausschließlich von Landesbewoh-nern genutzt werden ( Landesbewohner haben den Nutzen, tragen die Kosten und kontrollieren die Beschaffungs- und Lastverteilungsentscheidung über Landtagswahlen).
2. Inkongruenzbeispiel (1): Bund verpflichtet Kommunen zur Bereitstellung von Kindergartenplätze [ Nutzenträger: Familien mit Kindergartenkinder, Kostenträger: Bürger der jeweiligen Kommunen; Kon-trolle über zwei Arten von Wahlen, die nicht zu Kosten-Nutzen-Abwägungen führen, nämlich Bundes-tagswahlen einerseits (Kontrolle der Entscheidung zur Nutzenbereitstellung) und Kommunalwahlen andererseits (Kontrolle der Entscheidung zur Kostenhöhe und -umlage)]. Fazit: Sowohl das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz als auch das der ungeteilten demokratischen Nutzen-Kosten-Verantwortung sind verletzt.
3. Inkongruenzbeispiel (2): Finanzierung des Individualguts „Arzneimittel“ [ Nutzenempfänger = Patient; Kostenträger = Krankenkasse; Versorgungsentscheider = Arzt, der von den Patienten gar nicht und von der Krankenkasse nur unvollkommen kontrolliert wird]. Fazit: Verletzung des Prinzips der fiskali-schen Äquivalenz und Verletzung des Selbstverwaltungsprinzip der ungeteilten demokratischen Nut-zen-Kosten-Kontrolle.
WILLENSBILDUNGSREGELN FÜR KOLLEKTIVGÜTERVERBÄNDE
Chart 12 a
Die folgenden Willensbildungsregeln setzen voraus, ∗ dass das Bedarfsformulierungsrecht von einem Verband wahrgenommen wird,
• der gerade noch über diejenige Finanzierungskompetenz verfügt, die zur Realisation des Exklusionsprinzips mit privat- oder öffentlich-rechtlichen Mitteln erforderlich ist (Subsidiaritätsprinzip), und
• dessen Mitgliederzusammensetzung und Kontrollrechte dem Kongruenzprinzip genügen, ∗ dass eine Lastverteilung angestrebt wird, welche zu einer ordnungsökonomisch richtigen Verwendung von
Gebühren, Beiträgen, Zwangsbeiträgen und Steuern führt, und ∗ dass zur Umsetzung der ordnungsökonomisch richtigen Lastverteilung von der Einstimmigkeits- oder
Repräsentationsmethode Gebrauch gemacht werden soll. Unter diesen Voraussetzungen ist es sinnvoll, die Entscheidung über die Bedarfskonkretisierung (und damit auch über die Höhe der Finanzierungslast) mit der Entscheidung über die Lastverteilung zu koppeln und die folgenden Willensbildungsregeln zu befolgen: ∗ Die Verbandsführung bereitet alle Bereitstellungsvorschläge so vor, dass die Gesamtkosten eines
Vorschlags und die Kostenumlage über Gebühren, Beiträge und Zwangsbeiträge so ausgewiesen werden, dass jedes Mitglied weiß, welche Arten von Entgeltzahlungen anfallen und was auf es persönlich zukommen würde, wenn es oder sein Repräsentant einem Vorschlag zustimmte.
WILLENSBILDUNGSREGELN FÜR KOLLEKTIVGÜTERVERBÄNDE
Chart 12 b
∗ Verlangt man zusätzlich, dass Bereitstellungsentscheidungen von den Mitgliedern bzw. Repräsentanten
einstimmig gefällt werden (d.h. dass jeder Stimmberechtigte ein Veto hat) und stimmt man der Reihe nach über alternative Bereitstellungsmaßnahmen mit wachsenden Kosten pro Mitglied ab, stellt sich eine Bereitstellungsentscheidung aus der Mitgliederperspektive wie eine Einkaufsentscheidung über ein Individualgut dar: Entweder man stimmt einer Maßnahme zu und gesteht damit gleichzeitig ein, dass der individuell erwartete Nutzen wenigstens den individuell anfallenden Kosten entspricht, oder man lehnt ab und muss damit auch auf den Nettonutzenzuwachs verzichten. Letzteres ist aus der Sicht eines fairen Mitglieds/Repräsentanten nur sinnvoll, wenn der Zuwachs negativ ist.
∗ Einstimmigkeitsentscheidungen sind kostspielig und anfällig gegen Erpressungstaktiken von Mitglie-
dern/Repräsentanten, die versuchen, sich ihre Zustimmung abkaufen zu lassen, obwohl der Nettonutzen auch ohne einen Stimmenkaufbetrag bereits positiv wäre. Deshalb sollen sie nur in eingeschränkter Form (Forderung einer qualifizierten Mehrheit) und nur in besonders wichtigen Fällen angewandt werden. Norma-lerweise sollte man nach einem direkt-demokratischen (Vereine) oder über Repräsentanten (Abgeordnete) vermittelten (Zwangsvereine, Gebietskörperschaften) Mehrheitsverfahren mit einem Ja-Nein-Modus ab-stimmen und akzeptieren, dass dies i.d.R. zur Folge hat, dass sich in einem Verband die Nettonutzenvor-stellung des Medianwählers durchsetzt.
WILLENSBILDUNGSREGELN FÜR KOLLEKTIVGÜTERVERBÄNDE
Chart 12 c
∗ Was für laufende Bereitstellungsmengen gilt (also z.B. bezüglich der Stunden, für die eine Tennisanlage
geöffnet und damit auch betreut sein soll), ist mutatis mutandis auch auf Entscheidungen über Bereitstel-lungskapazitäten übertragbar (also z.B. für die Anzahl der Tennisplätze in der Anlage). Hierbei ergibt sich im Allgemeinen das Phänomen, dass kleine Kapazitäten für die Mitglieder mit hohen Gebühren und niedrigen Optionsbeiträgen verknüpft sind (es fallen oft Überfüllungsgebühren an), große Kapazitäten dagegen mit niedrigen Gebühren und hohen Beiträgen (im Extremfall ist immer ein Platz frei). Die Unterscheidung zwi-schen laufenden Bereitstellungsmengen und maximalen Bedienungskapazitäten spielt allerdings nur bei Kollektivgütern eine Rolle, die – wie etwa Tennisanlagen, aber anders als Deiche – überfüllt sein und bei denen die Kapazitäten schrittweise erweitert werden können. Eine Kapazitätserweiterung ist oft die Voraus-setzung für die Aufnahme weiterer Mitglieder. Eine solche Vergrößerung des Verbandes ist zweckmäßig, wenn die langfristigen Grenzkosten (Kapazitätsgrenzkosten) unter den langfristigen Durchschnittskosten liegen und eine Verbandsvergrößerung daher mit einer Kostensenkung pro Mitglied verbunden ist.
WILLENSBILDUNGSREGELN FÜR KOLLEKTIVGÜTERVERBÄNDE
Chart 12 d
Es ist unmittelbar ersichtlich, dass die Bedarfsformulierungs-, Lastverteilungs- und Willensbildungsregeln in der Realität vielfach nicht eingehalten werden. Gleichwohl haben sie auch unter den heutigen politischen Rahmenbedingungen ihre Bedeutung: Sie können eine Maßstabsfunktion übernehmen, denn je ähnlicher eine tatsächliche Form der Bereitstellung der regelgerechten ist, desto geringer sind die Zusatzlasten aus Bereit-stellungsfehlentscheidungen; und sie können eine Vorbildfunktion übernehmen, die darauf hinwirkt, die tat-sächlichen Bereitstellungsformen den regelgerechten möglichst ähnlich werden zu lassen. Man kann z.B. dafür sorgen, dass die zukünftige Verkehrsinfrastruktur verstärkt über Beiträge und Gebühren finanziert wird oder dass Steuern in einem Bundesstaat länderweise festgelegt werden können und damit Globalbeiträgen für die Länderinfrastruktur gleichen.
DIE ZIEL-MITTEL-TRÄGER-REGEL (ZMT-REGEL)
Chart 13 a
Die ZMT-Regel ist eine Organisationsregel, deren Anwendungsbereich über den Bereich der Bereitstellung von Kollektivgütern hinausreicht. Sie soll Dosierungs-, Kompetenz- und Loyalitätskonflikte in Fällen vermeiden, in denen mehrere, nicht völlig harmonische Ziele realisiert werden sollen, in denen also z.B. Bereitstellungs-aufgaben für mehrere Arten von Kollektivgütern verteilt werden sollen. Die Regel verlangt, ðdass jedem Ziel wenigstens ein nicht auch zur Realisation konfligierender Ziele eingesetztes Mittel
zugeordnet wird, denn anderenfalls können Dosierungskonflikte entstehen (ein bestimmter Zinssatz kann z.B. dem Vollbeschäftigungsziel dienen, gleichzeitig aber das Erreichen des außenwirtschaftlichen Gleich-gewichts verhindern, weil hierzu ein anderer Zinssatz erforderlich gewesen wäre);
ðdass jeder Ziel-Mittel-Kombination ein und nur ein Träger zugeordnet wird, denn anderenfalls könnten
Kompetenzkonflikte entstehen (sind zwei Träger gemeinsam für ein Ziel verantwortlich, schieben sie sich oft gegenseitig die Verantwortung für Fehler zu; ist der Einsatz ein und desselben Mittels auf verschiedene Träger verteilt, kann es zu Abstimmungsproblemen und Trittbrettfahrerhaltungen kommen);
ðdass ein und demselben Träger nur solche Ziel-Mittel-Kombinationen übertragen werden, die miteinander
kompatibel sind, d.h. die bei der Führung des Trägers keine Loyalitätskonflikte zur Folge haben; solche Konflikte oder eine Widerspruchsunterdrückung würden z.B. auftreten, wenn man den Umweltschutz einer Abteilung im Verkehrsministerium übertrüge, statt ihm über ein eigenes Ministerium eine Stimme im Kabinett zu verleihen;
DIE ZIEL-MITTEL-TRÄGER-REGEL (ZMT-REGEL)
Chart 13 b
ðdass für jede Ziel-Mittel-Kombination möglichst derjenige Träger ausgesucht wird, der über das höchste
Informationsniveau verfügt; und ð dass die Träger ihre Instrumente normalerweise unabhängig voneinander zur Realisation ihrer jeweiligen
Ziele einsetzen und dass Neben- sowie Wechselwirkungeseffekte des Instrumenteneinsatzes in der gleichen Weise wie exogene Störungen ausgeglichen werden.
Die letzte eben genannte Teilforderung ist charakteristisch für die dynamische Variante der ZMT-Regel. Diese wendet sich gegen eine zentrale Simultanplanung nach einem synoptischen Ideal und plädiert statt dessen für separate Teilregelungen zur Realisierung der verschiedenen wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele über teilautonome Träger. Diesen sollen klare Ziele und eindeutige Kompetenzen zugewiesen werden. Sie sind nur zum Teil autonom, weil sie ihre Ziele und Mittel nicht frei wählen dürfen, sondern den Funktionen zu dienen haben, die vom zuständigen Parlament beschlossen werden. Das Ergebnis einer solchen Separatregelung durch teilautonome Träger verleiht der Volkswirtschaft insgesamt die Fähigkeit, das auf die verschiedenen Träger verteilte Wissen voll zu nutzen und sich deshalb auch an unvorhergesehene exogene Störungen angemessen anpassen zu können (sogenannte Multistabilität).
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
⇒ 2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen) 2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte
sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen 1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer
Marktwirtschaft 2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft 2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens 2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern 2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
⇒ 2.3.1 Natürliche Monopole 2.3.2 Externe Effekte 2.3.3 Meritorische und demeritorisch Güter (Informationsasymmetrien und
Entscheidungsmängel) 2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik 2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik) 3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen 5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von
Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
DAS PROBLEM DER NATÜRLICHEN MONOPOLE
Chart 14
P, DK, K’, D, E’
C
DK
K’
D
E’
B
X
A
A’
XSXC XB XA
PC
PB
PA
Xopt
EXKURS: VORZUGSWÜRDIGKEIT VON PREISDIFFERENZIERUNG AUS REIN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER SICHT
Chart 15
H
F
PK
C
0 A B
E
G
D
X
K’
P, K’, D, E’
E’
PREISBILDUNG UND KAPAZITÄTSPLANUNG BEIM AUFTRETEN VON SPITZENBELASTUNGSPROBLEMEN
Chart 16
P, D
G
B
X
A
DG
XGXA
PS
DS
DN
SP`S
P`N
PN
d
d
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.3.1 Natürliche Monopole
⇒ 2.3.2 Externe Effekte 2.3.3 Meritorische und demeritorisch Güter (Informationsasymmetrien und
Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
EXTERNE EFFEKTE UNTERSCHIEDLICHER ART: GESAMTÜBERBLICK
Chart 17 a
1. Reale (oder auch technologische) externe Effekte des Konsums oder der Produktion
= Auswirkungen des Güter- oder Faktoreinsatzes von A auf den Nutzen oder Gewinn von B, die vom Preissystem nicht erfasst werden (Beispiel: Nutzeneinbuße des B aufgrund von entgeltfreier Umweltver-schmutzung des A).
Diese Definition externer Effekte kann als marktwirtschaftlich bezeichnet werden, weil sie auf Korrekturen des Hauptkoordinationsmechanismus von Marktwirtschaften - des Preissystems - zielt und „extern“ als „außerhalb des Preismechanismus“ auffasst. A und/oder B können Individuen oder Kollektive (Verbände) sein. Im letzteren Fall spricht man auch von verbandsexternen oder Spillover-Effekten.
2. Monetäre (oder pekuniäre) externe Effekte
= Auswirkungen von Entscheidungen des A auf die Einkommensverteilung zwischen A und B oder B und C, die zwar vom Preissystem erfasst werden und Ausdruck der allgemeinen Interdependenz sind, an denen B und/oder C aber nicht beteiligt waren, obwohl sie betroffen sind (Beispiel: Gewinneinbuße des B aufgrund einer Veränderung der Nachfragestruktur des A). Da „extern“ hier vorrangig auf das Fehlen von Mitbestimmungsmöglichkeiten und damit auf den Hauptkoordinationsmechanismus von sozialistischen Wirtschaftssystemen zielt („extern“ = außerhalb der Sphäre politischer Mitbestimmung), kann man diese Definition von externen Effekten als eine sozialistische bezeichnen.
EXTERNE EFFEKTE UNTERSCHIEDLICHER ART: GESAMTÜBERBLICK
Chart 17 b
3. Intrapersonelle externe Effekte (meritorische oder demeritorische Güter)
= Lerneffekte, die zur Folge haben, dass eine Person A den Konsum eines Gutes aufgrund von Informati-onsmängeln vor dem Verzehr typischerweise wesentlich anders als nachher beurteilt, weil durch den Konsum eine Präferenzänderung bewirkt wird (Beispiel: A bereut es in lichten Momenten ex post, dass er aufgrund von Ex-ante-Informationsmängeln rauschgiftsüchtig geworden ist). Hierbei bedeutet „extern“, dass Wirkungen „außerhalb der jetzigen Rechnungsperiode“ anfallen und dass typischerweise Kurzfrist-entscheidungen gefällt werden, die erst langfristig als falsch erkannt und deshalb politisch ex ante korri-giert werden sollten. Da es dabei um „wohlwollende“ Korrekturen individueller Entscheidungen geht, kann man diese Definition als eine „paternalistische“ bezeichnen.
BEISPIELE FÜR REALE EXTERNE EFFEKTE1
Chart 18 a
Aussendungsbereich Empfangsbereich
Produktion Konsum
1. Produktion
1.1 Externe Nachteile Flussverunreinigung durch Abwässer eines Chemiewerkes
Flussverunreinigung durch Abwässer eines Chemiewerkes
⇓ ⇓ Verringerung der Fangergebnis-
se für ansässiges Fischereigewerbe
Das Baden im Fluss wird für Anwohner unmöglich
1.2 Externe Vorteile (vorhandener) Staudamm eines Elektrizitätswerks
(vorhandener) Staudamm eines Elektrizitätswerks
⇓ ⇓ Ackerland der Bauern wird vor
Überflutung geschützt Schaffung eines Ausflugsziels
für Touristen
.
1 Ähnlich: A. Peters: Ökonomische Kriterien für eine Aufgabenverteilung in der Marktwirtschaft, Eine deskriptive und normative Betrachtung für den Allokationsbereich, Frankfurt u.a.O. 1985, S. 201.
BEISPIELE FÜR REALE EXTERNE EFFEKTE
Chart 18 b
Aussendungsbereich Empfangsbereich
Produktion Konsum 2. Konsum
2.1 Externe Nachteile Zerstörung von Weideland durch Skifahrer
Qualm der Raucher in einem Restaurant
⇓ ⇓ Verringerung der Erträge aus
Viehwirtschaft für ansässige Bergbauern (falls nicht durch Lifteinnahmen entgolten)
Einschränkung des Genusses für nichtrauchende Gäste
2.2 Externe Vorteile Kurzhalten bestimmter Wildarten durch (Hobby-) Jäger
Blumenbeet eines Gartenbesit- zers
⇓ ⇓ Erhöhung des Ertrages von
Bauern durch Vermeidung von Wildschäden
Augenweide für Spaziergänger
SUBVENTIONEN ALS MITTEL ZUR INTERNALISIERUNG POSITIVER EXTERNER EFFEKTE DES KONSUMS
Chart 19.1
P, D, S
G
B
X
A
DG
XGXP
P2
DÖ
P1
a
SP
SÖ
a
DP
s
Index P: Privat bzw. vor Subventionierung
Index Ö: Öffentlich bzw. nach Subventionierung Index G: Gesamtwirtschaftlich
Chart 19.2
Subvention als Mittel zur Internalisierung positiver externer Effekte des Konsums - Rechenbeispiel
Pigou schlägt zur Korrektur positiver externer Effekte eine Subvention vor. 1. Gegeben sind folgende Gleichungen:
PIndividuelle Nachfrage D : p 10 0,5x,Öffentliche Nachfrage/Potenzielle Zahlungsbereitschaftder begünstigten Dritten
= −
Öunsubventioniert S
D : p 5 0,5x,
Angebot S : p 7.
= −
=
2. Vertikaladdition:
Für alternative p-Werte werden die p-Werte der Nachfragefunktion addiert. Zur Bestimmung der Funktionsvor-schrift der Marktnachfragekurve werden die sich daraus ergebenen Punktkoordinaten anschließend in die allgemeine Geradengleichung eingesetzt. Die aus unterschiedlichen Sättigungsmengen resultierenden „Verlaufsbrüche“ sind zu beachten.
a
Chart 19.2
Subvention als Mittel zur Internalisierung positiver externer Effekte des Konsums - Rechenbeispiel
p
x
DGesamt
Abschnitt a
ÖD
Abschnitt b
5
10
PD
15
2010
Sunsubventioniert
Ssubventioniert
Pigou-Subvention
b
Chart 19.2
Subvention als Mittel zur Internalisierung positiver externer Effekte des Konsums - Rechenbeispiel
Abschnitt a: Sämtliche x-Werte zwischen den beiden Sättigungsmengen (10 x 20≤ ≤ ); in diesem Ab-schnitt ist lediglich die individuelle Nachfragefunktion PD zu beachten. Sie ist hier mit der Marktnachfrage-funktion identisch.
Abschnitt b: Sämtliche x-Werte zwischen der Sättigungsmenge der Nachfragefunktion ÖD und der Ordinate (0 x 10≤ ≤ ); hier sind beide individuellen Nachfragefunktionen relevant. Für x = 10 gilt: P
GesamÖ
tp 0 p 5 p 5= ∧ = ⇒ = . Für x = 0 gilt: P
GesamtÖp 5 p 10 p 15= ∧ = ⇒ = .
Durch Einsetzen der beiden Wertepaare (( 10;5) und (0;15)) in die allgemeine Geradengleichung (p = a – bx) ergeben sich die beiden Gleichungen:
5 a 10b15 a -
10 10b b 1p 15 x.
= +
=
− = ⇒ = −= −
Damit ergibt sich die folgende Funktion:
Gesamt 15 x für alle 0 x 10D : p
10 0,5x für alle 10 x 20.− ≤ ≤⎧
= ⎨ − ≤ ≤⎩
c
Chart 19.2
Subvention als Mittel zur Internalisierung positiver externer Effekte des Konsums - Rechenbeispiel
3. Berechnung der wohlfahrtsoptimalen Menge und der Pigou-Subvention: Bei einem Angebot von Sp 7= ergibt sich die wohlfahrtsoptimale Menge aus: 7 15 xx 8.= −=
Eine Menge von x 8= würde nach individueller Kalkulation bei einem Preis von
Pp 10 0,5 8 6= − ⋅ = nachgefragt. Auf diesen Preis müsste das Angebot also heruntersubventioniert werden, wenn auch im Rahmen des individuellen Kalküls die gesamtwirtschaftlich wünschenswerte Menge nachgefragt werden soll. Die Höhe der erforderlichen Subvention beträgt also
S PPigou Subvention p p 7 6 1− = − = − = .
d
ORDNUNGSSTEUERN ALS MITTEL ZUR INTERNALISIERUNG NEGATIVER EXTERNER EFFEKTE DES KONSUMS
Chart 20
P
X
P2
P1
XPXG
GA
B
DP
DG
SP
SÖs
Öffentliche Zahlungsbereitschaftfür Schadensvermeidung
Legende:
: Angebot: Nachfrage: Steuersatz
Index : privat bzw. BesteuerungIndex : öffentlich bzw. BesteuerungIndex : gesamtwirtschaftlich
Punkt : privates GleichgewichtPunkt : gesamtwirtschaftliches GleichgewichtPunkt : Wird nach Steuer am Markt realisiert
vor
nach
SDs
P
Ö
G
AG
B
ORDNUNGSSTEUERN ZUR BEKÄMPFUNG VON EXTERNEN EFFEKTEN DER PRODUKTION
Chart 21 a
Steuersatz
EmissionsmengeEmissionsmenge
erforderlicher Steuersatz
Emissionsnachfrage
tolerierbareEmission
ORDNUNGSSTEUERN ZUR BEKÄMPFUNG VON EXTERNEN EFFEKTEN DER PRODUKTION
Chart 21 b
K’, G’
Emissionsmenge
Grenzgewinne einer Produktion bei Emissionsfreiheit
Kalkulatorische Grenzkostender Umweltbelastung, gemessen in erzielbaren (geschätzten)Schadensvermeidungsprämien
effizienteEmission
INTERNALISIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR EXTERNE EFFEKTE
Chart 22 a
1. Übersicht Man kann 4 Typen von Internalisierungsmaßnahmen unterscheiden:
(1) Abgabenregelungen nach dem Vorbild der Pigou-Steuern, (2) den Übergang zu einem ökologisch orientierten Steuersystem,
(3) ordnungsrechtliche Lösungen in Form von Ge- und Verboten sowie Auflagen und
(4) Mengenlösungen zur Garantie ökologischer Rahmenbedingungen.
INTERNALISIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR EXTERNE EFFEKTE
Chart 22 b
2. Zertifikatslösung
Die folgende Abbildung zeigt die Zusammenhänge zwischen Zertifikatsmenge (ZM) und Zertifikatspreis (ZP):
ZP
ZM
N1
ZM1ZM2
N2
INTERNALISIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR EXTERNE EFFEKTE
Chart 22 c
3. Ergebnisse eines Handels mit Zertifikaten Die USA haben seit 1975 Erfahrungen mit Umweltzertifikaten gesammelt. Damals startete die amerikanische Umweltbehörde (Environment Protection Agency, EPA) im Rahmen eines Luftreinhaltungsgesetzes das so genannte Emissions Trading Program. Dieses erlaubt den Unternehmen, nicht genutzte Emissionsrechte als Zertifikate an andere Unternehmen zu verkaufen. Organisiert und beaufsichtigt wird der Handel von der EPA. Dass der Handel mit Emissionsrechten aber nicht nur funktioniert, sondern auch höchst effizient ist, beweist das 1995 in den USA angelaufene Acid-Rain-Program gegen den sauren Regen. Demnach sollen die Kraftwerke ihre Emissionen von Schwefeldioxid (SO2) bis 2010 gegenüber dem Stand von 1980 um 10 Millionen Tonnen senken. Entsprechend legt die EPA ein von Jahr zu Jahr rückläufiges Emissionskontingent fest, welches in Zertifikats-form auf die etwa 400 Elektrizitätserzeuger verteilt wird. Ein Zertifikat berechtigt dabei zur Emission von einer Tonne SO2. Benötigt ein Kraftwerksbetreiber in einem Jahr nicht alle seine Emissionsrechte, kann er sie für den eigenen Gebrauch sparen oder aber verkaufen. Stößt ein Unternehmen mehr SO2 aus, als ihm zusteht, fällt pro Tonne ein Bußgeld von 2.000 Dollar an.
INTERNALISIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR EXTERNE EFFEKTE
Chart 22 d
Diese Regelungen haben zu einem regen Handel geführt:
Emissionshandel in Millionen Stück
davon:
neu ausgegebene Zertifikate
gehandelte Zertifikate unternehmensintern unternehmensextern
1995 8,7 16,7 14,8 1,9
1996 8,3 8,2 3,8 4,4
1997 7,1 15,2 7,3 7,9
1998 7,0 13,5 4,0 9,5
1. Halbj. 1999
- 8,0 5,9 2,1
Quelle: Informationsdienst des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln (iwd): Ein guter Deal für die Umwelt, Jg. 25, Nr. 46, 18. November 1999, S. 8.
INTERNALISIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR EXTERNE EFFEKTE
Chart 22 e
Alle Aufgaben wurden erfüllt oder sogar übererfüllt: Nach Angaben der EPA haben die am Acid-Rain-Program teilnehmenden Firmen das erlaubte Emissionsvo-lumen 1998 um 24 Prozent unterschritten. Doch nicht nur die Umwelt profitiert, auch die Unternehmen kommen günstiger weg, als wenn der Staat sie pauschal alle zu gleichen Einsparschritten zwingt. So werden die Kosten des Programms auf rund 1 Milliarde Dollar taxiert - andernfalls hätten die Unternehmen über 1,8 Milliarden Dollar zahlen müssen. Das flexible Instrument des Zertifikathandels erweist sich damit als wesentlich kostengünstiger als eine Umweltpolitik par ordre de mufti.
Schema für ein Gutachten zur Konstruktion oder Beurteilung wirt-schafts- und finanzpolitischer Maßnahmen
Chart 23a
1. Zieloperationalisierung und Beachtung der ZMT-Regel
Vor Anwendung der Schritte 2 und 3 ist zu klä-ren, wie empirisch festgestellt werden kann, ob das angestrebte Ziel „effektiv erfüllt“ worden ist. Sollen mehrere Ziele realisiert werden und kön-nen dabei Kompetenz-, Dosierungs- oder Loya-litätskonflikte nicht ausgeschlossen werden, ist das Schema für jedes Ziel getrennt zu durchlau-fen.
2. Vertragstheoretische Legitimation des Maßnahmenziels 2.1 Prüfschritt 1 = hypothetische Recht-fertigung: Erscheint es plausibel, dass sich aufgeklärte Bürger bei schiedsrichterlicher Unabhängigkeit und unter dem Schleier des „Nichtwissens“ über persönliche Betroffenheit auf das Maßnahmenziel einigen würden? Die-se Frage ist zu bejahen, wenn man darlegen kann, dass die Klassifikation des Ziels als Gemeinwohlziel einem unparteiischen Richter nachvollziehbar und vertretbar erschiene. Da-von ist auszugehen, wenn ein Koordinations-mangel (Marktversagen) geheilt werden soll oder wenn letztlich alle Bürger aus sonstigen
Gründen einen Nettovorteil von der Zielrealisa-tion hätten. 2.2 Prüfschritt 2 = Verweis auf konklu-dentes Verhalten: Gibt es in der Erfahrungs-welt Anzeichen dafür, dass die in Rede ste-hende Zielsetzung vom Gros aufgeklärter und unparteiischer Bürger geteilt wird und dass Verstöße dagegen als soziale Missstände auf-gefasst werden? Spricht das tatsächliche Ver-halten der Bürger also dafür, dass das Ziel ein Gemeinwohlziel ist? 2.3 Teilergebnis 1: Bei positivem Prüfresul-tat ist das Teilergebnis festzuhalten und wei-terzuprüfen; bei negativem Resultat ist zu prü-fen, ob das Maßnahmenziel mit einem Ge-meinwohlziel verwandt ist, das „eigentlich“ gemeint sein könnte; erforderlichenfalls ist un-ter dem Vorbehalt fortzufahren, dass die Ziel-setzung zwar bestimmten Interessengruppen, nicht aber der Allgemeinheit dient. Das Ziel dürfte dann normalerweise nur innerhalb eines Sonderverbandes und nach Internalisierung verbandsexterner Effekte realisiert werden.
Schema für ein Gutachten zur Konstruktion oder Beurteilung wirt-schafts- und finanzpolitischer Maßnahmen
Chart 23b
3. Ökonomische Legitimation der Maßnah-mengestaltung
3.1 Instrumentenvektor: Ermittlung und Konkre-tisierung von Instrumenten, welche zu einer effektiven Zielrealisation führen könnten. Leit-vorstellungen bei der Suche nach Instrumen-ten sollten (1) das Bestreben sein, marktwirt-schaftlich erwünschte Prozesse durch eine geschickte Gestaltung der Transaktionskos-tenstruktur einem Schmiermittel gleich zu för-dern und marktwirtschaftlich unerwünschte Prozesse durch eine Erhöhung von Rei-bungswiderständen zu hemmen, (2) Ursache-Wirkungs-Hypothesen Rechnung zu tragen, die sich empirisch bewährt haben, und (3) mit Blick auf die anschließende Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsforderung Vorschlä-ge auszuklammern, die offensichtlich mit rela-tiv hohen Kosten und Verstößen gegen markt-wirtschaftliche Prinzipien verbunden sind. Als Instrument gilt grundsätzlich auch die Umges-taltung oder Aufhebung einer bisherigen Re-gulierungsvorschrift.
3.2 Nähere Prüfung der Instrumente auf Effek-
tivität: Unterstützt der von einer Maßnahme x
ausgelöste Bewegungsimpuls (Anstoßeffekt) die Erreichung des gesetzten Ziels tendenziell (Richtungsbedingung), und ist die Maßnahme in quantitativer Hinsicht bei der vorgesehenen oder politiktypischen Dosierung so geartet, dass das angestrebte Zielniveau realisiert werden wird (Suffizienzbedingung)?
3.3 Aussonderungsschritt 1: Ineffektive Mittel
von der weiteren Prüfung ausschließen.
3.4 Prüfung der verschiedenen Instrumente auf Erforderlichkeit (d.h. darauf, bei wel-chem Instrument das Ziel mit den niedrigsten Kosten realisiert wird). Dieser Kostenvergleich erfolgt qualitativ und wird durch Fragen nach Verstößen gegen marktwirtschaftliche Prinzi-pien ergänzt. Als Kosten sind zu prüfen: (1) die Höhe der Transformationskosten einer Maßnahme, d.h. derjenige Faktorverzehr, der aus der Umfor-mung von Gütern in Bezug auf ihre sachliche Beschaffenheit sowie ihre räumliche und zeitli-che Verfügbarkeit resultiert, also die Kosten der Produktion und Distribution von Gütern; (2) die Transaktionskosten, d.h. derjenige Faktor-
Schema für ein Gutachten zur Konstruktion oder Beurteilung wirt-schafts- und finanzpolitischer Maßnahmen
Chart 23c
verzehr, der in einer Welt mit Informationsdefi-ziten durch die Suche nach Vertragspartnern und die Überwachung von Verträgen ausge-löst wird, ohne die Güter als solche sachlich, räumlich oder zeitlich zu verändern; (3) Ver-fahrenspräferenzkosten, d.h. der Wert von Prämien, welche die Bürger dafür zahlen wür-den, dass bei der Erbringung von Leistungen Regeln eingehalten werden, die vor Gefahren des Machtmissbrauchs schützen; (4) die Ne-benwirkungskosten, d.h. der Nutzenverzicht, der sich daraus ergibt, dass die Realisierung des Hauptziels per Saldo zu negativen Wir-kungen bei anderen Zielen führt, die durch ei-nen zusätzlichen Faktoraufwand ausgeglichen werden müssen; (5) die Wechselwirkungskos-ten, d.h. der Nutzenverzicht, der daraus resul-tiert, dass der Einsatz des vorgesehenen In-struments per Saldo andere Instrumente we-niger scharf werden und damit einen zusätzli-chen Faktoraufwand erforderlich werden lässt. Zur Erleichterung der Kostenabschätzung sind folgende Faustregeln hilfreich: (1) Transforma-tions- und/oder Transaktionskoten steigen in der Regel, wenn stärker in die Entscheidungs-
kompetenzen von nachgeordneten Verbänden und letztlich der Individuen eingegriffen wird, als es zur Sicherstellung der Effektivität von Maßnahmen unabdingbar ist (Missachtung des Subsidiaritätsprinzips), (2) wenn mit einer – letztlich nicht ordnungskonformen – Maß-nahme Effekte verbunden sind, welche markt-wirtschaftliche Koordinationsmechanismen stören, insbesondere das Funktionieren von Marktprozessen (Folge: Koordinationsmängel) oder das Funktionieren von Kreislaufprozes-sen (Folge: mangelnde Realisierung stabili-tätspolitischer Ziele), oder (3) wenn die ZMT-Regel oder das Kongruenzprinzip verletzt werden. (4) Wird gegen Verfahrenspräferen-zen verstoßen, ergeben sich zusätzlich Kosten daraus, dass einem Missbrauch von Kompe-tenzen vorgebeugt werden muss; (5) bei ei-nem Instrument, das sich im Vergleich zu an-deren als erforderlich herausstellt, ist zusätz-lich zu prüfen, ob die mit ihm verbundenen Kosten auf das erforderliche Minimum be-schränkt sind oder ob sie durch ein Justieren des Instruments zusätzlich verringert werden könnten.
Schema für ein Gutachten zur Konstruktion oder Beurteilung wirt-schafts- und finanzpolitischer Maßnahmen
Chart 23d
3.5 Aussonderungsschritt 2: Bilden einer Rangfolge der Instrumente und Aussondern aller Instrumente bis auf das kostengünstigste (= erforderliche).
3.6 Prüfung auf Verhältnismäßigkeit: Steht der
Nutzen der Zielrealisation mit der verbleiben-den Maßnahme in einem vernünftigen Ver-hältnis zum Nutzenverlust aus den o.a. Kos-ten?
3.7 Aussonderungsschritt 3 und Endergeb-
nis: Entscheiden, ob der Nutzen der Zielreali-sation mit Hilfe des geeigneten und erforderli-chen Instruments größer als die damit ver-bundenen Kosten ist, und Darstellung des Auswahlergebnisses in einer zusammenfas-senden Tabelle. Gibt es kein Instrument, das den Forderungen nach Effektivität, Erforder-lichkeit und Verhältnismäßigkeit entspricht, muss trotz der Nichterfüllung eines Gemein-wohlziels auf staatliches Handeln verzichtet werden.
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.3.1 Natürliche Monopole
2.3.2 Externe Effekte
⇒ 2.3.3 Meritorische und demeritorisch Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
⇒ 2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik 2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik)
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
2.0 Grobüberblick über Formen des Marktversagens
2.1 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen bei der Bereitstellung von Kollektivgütern
2.2 Regeln für die Herstellung von Gütern (Selbermachen oder Kaufen)
2.3 Regeln für die Beseitigung von Marktversagen in Form natürlicher Monopole, externer Effekte sowie meritorischer und demeritorischer Güter (Informationsasymmetrien und Entscheidungsmängel)
2.4 Allokative Begründung der Redistributionspolitik
⇒ 2.5 Allokative Begründung der Stabilisierungspolitik (Fiskalpolitik) 3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
⇒ 3.1 Staatsquoten und Entwicklungsgesetze 3.2 Planung und Kontrolle öffentlicher Ausgaben
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
DIE ENTWICKLUNG DER STAATSQUOTEN IN DEUTSCHLAND: 1970 – 2001
. Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2002/03, Tabelle
34, S. 440ff. Chart 24
Seit 1991 Gesamt-deutschland
Trendfunktion der Transferausgaben-Quote: y = 0,0015t + 0,1581
mit t=1 für 19700%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
50%
55%
60%
1970
1972
1974
1976
1978
1980
1982
1984
1986
1988
1990
1992
1994
1996
1998
2000
Jahr
in %
des
BIP
Staatsquote im engeren Sinne Staatsquote im weiteren Sinne Transferausgaben-Quote
Hinweis: Die Daten für 1995 sind durch die Umbuchung der Treuhand- und anderer ostdeutscher Altschulden, die Daten für 2000 sind durch die Erlöse aus der UMTS-Versteigerung sehr stark von Einmaleffekten überlagert.
DIE STAATSQUOTE
Chart 25 a
IN AUSGEWÄHLTEN LÄNDERN 1870 – 1996
Frankreich Deutschland Italien Japan Großbritannien USA Niederlande Schweiz 1870 12,6 10,0 11,9 8,8 9,4 3,9 9,1 1913 17,0 14,8 11,1 8,3 12,7 1,8 9,0 2,7 1920 27,6 25,0 22,5 14,8 26,2 7,0 13,5 4,6 1937 29,0 42,4 24,5 25,4 30,0 8,6 19,0 6,1 1960 34,6 32,4 30,1 17,5 32,2 27,0 33,7 17,2 1980 46,1 47,9 41,9 32,0 43,0 31,8 55,8 32,8 1990 49,8 45,1 53,2 31,7 39,9 33,3 54,1 33,5 1996a 54,0 50,0 53,0 39,2 42,0 33,4 50,0 32,0 a Geschätzt.
Quelle: A.Boss, Alarmzeichen - Zahlen und Fakten zur Entwicklung der öffentlichen Finanzen, in: A. Boss et al., Schranken gegen Staatsverschuldung und Steuerlast, Bad Homburg 1996, S. 27 (m.w.N.)
DIE STAATSQUOTE
Chart 25 b
IN AUSGEWÄHLTEN LÄNDERN 1870 – 1996
05
1015202530354045505560
1870 1913 1920 1937 1960 1980 1990 1996a
Frankreich Deutschland Italien JapanGroßbritannien USA Niederlande Schweiz
DIE STAATSQUOTE
Chart 25 c
Die öffentlichen Ausgaben heben ab1
0
10
20
30
40
50
1870 1913 1920 1937 1960 1980 1990 1996
Jahr
in %
des
BIP
1 Durchschnittliche Öffentliche Ausgaben im Verhältnis zum BIP in Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Japan, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Spanien, Schweden, der Schweiz, Großbritannien und den USA.
.
Quelle: Vito Tanzi, Ludger Schuknecht, Public Spending in the 20th Century. A Global Perspective. Cambridge, 2000.
DIE STAATSQUOTE
Chart 25 d
1 Durchschnittliche Öffentliche Ausgaben im Verhältnis zum BIP in Australien, Österreich, Belgien, Kanada,
Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Japan, den Niederlanden, Neuseeland, Norwegen, Spanien, Schweden, der Schweiz, Großbritannien und den USA. . Quelle: Vito Tanzi, Ludger Schuknecht, Public Spending in the 20th Century. A Global Perspective. Cambridge, 2000.
SCHAUBILD ZUR PEACOCK-WISEMAN HYPOTHESE
Chart 26
q(st)
t
Pseudotrend
Von der Peacock-Wiseman-Hypothese prognostizierte Entwicklung
1.WK 2.WK
q(st)
t1.WK 2.WK
Tatsächliche Entwicklung
Tatsächliche Entwicklung
behauptete Entwicklung
Tatsächlicher Trend
DER ANTEIL DES ZENTRALSTAATES AN DEN GESAMTEN AUSGABEN DER ÖFFENTLICHEN HAND
Chart 27
1913 - 1958 in v.H.
30
40
50
60
70
80
90
100
1913 1925 1932 1938 1940 1945 1950 1955 1958
Jahr
v.H
.
D GB F USA
.
Quelle: ALBERS, W. (1962): Die Aufgaben- und Einnahmenverteilung auf die öffentlichen Gebietskörperschaften und die gemeindliche Selbstverwaltung, in: Archiv für Kommunalwissenschaften, 1. Jg., S. 65-92; leicht abgeändert (von Gemeindequoten auf Staatsquoten umgerechnet).
Jahr D GB F USA
1913 60 47 75 37
1925 62 58 76 45
1932 58 55 73 56
1938 73 57 75 67
1940 84 70
1945 86 90 95
1950 76 76 84 81
1955 75 70 80 81
1958 76 71 79 75
DAS POPITZSCHE GESETZ IN SEINER ERFAHRUNGSWISSENSCHAFTLICHEN FORM
Chart 28
y = 0,8441x + 37,768R2 = 0,6134
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45
Staatsquote in v.H.
Zen
tral
staa
tsq
uo
te in
v.H
.
.
Quelle: Albers, W., Das Popitzsche Gesetz der Anziehungskraft des übergeordneten Haushalts, in: Neumark, F. (Hrsg.), Strukturwandlungen einer wachsenden Wirtschaft, Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F. Bd. 30/II, Berlin 1964, S. 845.
Musgrave, R. A., Fiscal Systems, New Haven – London 1969, S. 94 f. und eigene Berechnungen.
BRECHTSCHES GESETZ: PRO KOPF-AUSGABEN IN ABHÄNGIGKEIT VON DER BEVÖLKERUNGSDICHTE
.
Quelle: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland 1998-2002. Die Rechnungen beruhen auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Jahre 1995-1999.
Chart 29 a
Ausgaben für Politische Führung und Zentrale Verwaltung
29 1
117 12
1015
1314
164
85
63
y = 0,0111x + 346,73R2 = 0,0432
200225250275300325350375400425450475
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000Bevölkerungsdichte in Einwohner pro Quadratkilometer
Eur
o pr
o E
inw
ohne
r
Legende: 1 Baden-Württemberg, 2 Bayern, 3 Berlin, 4 Brandenburg, 5 Bremen, 6 Hamburg, 7 Hessen, 8 Mecklenburg-Vorpommern, 9 Niedersachsen, 10 Nordrhein-Westfalen, 11 Rheinland-Pfalz, 12 Saarland, 13 Sachsen, 14 Sachsen-Anhalt, 15 Schleswig-Holstein, 16 Thüringen.
BRECHTSCHES GESETZ: PRO KOPF-AUSGABEN IN ABHÄNGIGKEIT VON DER BEVÖLKERUNGSDICHTE
.
Quelle: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland 1998-2002. Die Rechnungen beruhen auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Jahre 1995-1999.
Chart 29 b
Legende
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rechtsschutz
29 137
815 1012
11116
14
4
5
6
3
y = 0,0791x + 290,28R2 = 0,8311
200250300350400450500550600650
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000Bevölkerungsdichte in Einwohner pro Quadratkilometer
Eur
o pr
o E
inw
ohne
r
: 1 Baden-Württemberg, 2 Bayern, 3 Berlin, 4 Brandenburg, 5 Bremen, 6 Hamburg, 7 Hessen, 8 Mecklenburg-Vorpommern, 9 Niedersachsen, 10 Nordrhein-Westfalen, 11 Rheinland-Pfalz, 12 Saarland, 13 Sachsen, 14 Sachsen-Anhalt, 15 Schleswig-Holstein, 16 Thüringen.
BRECHTSCHES GESETZ: PRO KOPF-AUSGABEN IN ABHÄNGIGKEIT VON DER BEVÖLKERUNGSDICHTE
.
Quelle: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland 1998-2002. Die Rechnungen beruhen auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Jahre 1995-1999.
Chart 29 c
Schulen und vorschulische Bildung
129
71115
12
1013
814
416
56
3
y = -0,0118x + 685,97R2 = 0,0222
450500550600650700750800850900
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000
Bevölkerungsdichte in Einwohner pro Quadratkilometer
Eur
o pr
o E
inw
ohne
r
Legende: 1 Baden-Württemberg, 2 Bayern, 3 Berlin, 4 Brandenburg, 5 Bremen, 6 Hamburg, 7 Hessen, 8 Mecklenburg-Vorpommern, 9 Niedersachsen, 10 Nordrhein-Westfalen, 11 Rheinland-Pfalz, 12 Saarland, 13 Sachsen, 14 Sachsen-Anhalt, 15 Schleswig-Holstein, 16 Thüringen.
BRECHTSCHES GESETZ: PRO KOPF-AUSGABEN IN ABHÄNGIGKEIT VON DER BEVÖLKERUNGSDICHTE
.
Quelle: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland 1998-2002. Die Rechnungen beruhen auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Jahre 1995-1999.
Chart 29 d
soziale Sicherung, Kriegsfolgeaufgaben
12
97
11
15 12 10
13
814
416
56
3
y = 0,2426x + 545,37R2 = 0,8791
350450550650750850950
10501150125013501450
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000
Bevölkerungsdichte in Einwohner pro Quadratkilometer
Eur
o pr
o E
inw
ohne
r
Legende: 1 Baden-Württemberg, 2 Bayern, 3 Berlin, 4 Brandenburg, 5 Bremen, 6 Hamburg, 7 Hessen, 8 Mecklenburg-Vorpommern, 9 Niedersachsen, 10 Nordrhein-Westfalen, 11 Rheinland-Pfalz, 12 Saarland, 13 Sachsen, 14 Sachsen-Anhalt, 15 Schleswig-Holstein, 16 Thüringen.
BRECHTSCHES GESETZ: PRO KOPF-AUSGABEN IN ABHÄNGIGKEIT VON DER BEVÖLKERUNGSDICHTE
.
Quelle: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland 1998-2002. Die Rechnungen beruhen auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Jahre 1995-1999.
Chart 29 e
Vehrkehr und Nachrichtenwesen
36
5
16
414
813
10
1215
11
79
2
1
y = 0,0094x + 164,64R2 = 0,0414
5075
100125150175200225250275300
0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000
Bevölkerungsdichte in Einwohner pro Quadratkilometer
Eur
o pr
o E
inw
ohne
r
Legende: 1 Baden-Württemberg, 2 Bayern, 3 Berlin, 4 Brandenburg, 5 Bremen, 6 Hamburg, 7 Hessen, 8 Mecklenburg-Vorpommern, 9 Niedersachsen, 10 Nordrhein-Westfalen, 11 Rheinland-Pfalz, 12 Saarland, 13 Sachsen, 14 Sachsen-Anhalt, 15 Schleswig-Holstein, 16 Thüringen.
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
3.1 Staatsquoten und Entwicklungsgesetze
3.2 Planung und Kontrolle öffentlicher Ausgaben
⇒ 3.2.1 Rechtsgrundlagen und Kompetenzverteilung 3.2.2 Haushalts- und Finanzplanung 3.2.3 Informationsgehalt der Haushalts- und Finanzplanung; Ausblick auf weitere Formen des
staatlichen Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Haushaltsrechtfortentwicklung 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN VORSCHRIFTEN DES HAUSHALTSRECHTS
Chart 30 a
1. Bund § Art. 109 bis 115 GG § Bundeshaushaltsordnung (BHO) nebst dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften § Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) § Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG)
Zusammenfassende Darstellung: BMF (Hrsg.): Das System der Öffentlichen Haushalte, neueste Auflage, Berlin Kommentar: E. Heuer / H. Dommach: Handbuch der Finanzkontrolle. Kommentar zum Bundeshaushalts-recht, Frankfurt/Main (Ergänzungswerk)
ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN VORSCHRIFTEN DES HAUSHALTSRECHTS
Chart 30 b
2. Länder § Art. 109 bis 115 GG und entsprechende Artikel der jeweiligen LV § Jeweilige Landeshaushaltsordnung (LHO) und dazu erlassene Verwaltungsvorschriften § HGrG § StWG
3. Gemeinden
Das Haushaltsrecht der Gemeinden ist Sache der Länder. Von der Konferenz der Innenminister ist unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände jedoch ein Musterentwurf erarbeitet worden, der für ein Mindestmaß an Rechtseinheitlichkeit und Vergleichbarkeit im Bundesgebiet sorgt.
Übersicht: W. Bischof: Gemeindehaushaltsrecht, neueste Auflage, Köln u.a.O.
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
3.1 Staatsquoten und Entwicklungsgesetze
3.2 Planung und Kontrolle öffentlicher Ausgaben
3.2.1 Rechtsgrundlagen und Kompetenzverteilung
⇒ 3.2.2 Haushalts- und Finanzplanung 3.2.3 Informationsgehalt der Haushalts- und Finanzplanung; Ausblick auf weitere Formen des
staatlichen Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Haushaltsrechtfortentwicklung 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Budgetfunktionen
Chart 31 a
1. Funktionen, die es der
Regierung ermöglichen sollen, den Verwaltungsbetrieb zu führen und ein betriebswirt-schaftliches Gleichgewicht zu erreichen.
2. Funktionen, die es den Politikern ermöglichen sollen, Budgetniveau und Budgetstruk-tur allokations- und verteilungs-effizient zu gestalten und ein gesamtwirtschaftliches Allokati-ons- und Verteilungsgleichge-wicht zu erreichen.
3. Funktionen, die es den Politikern ermöglichen sollen, den Budgetsaldo stabilisie-rungswirksam zu gestalten und ein stabilitätspolitisches Gleich-gewicht zu erreichen.
I. Ausführlicher Funktionenkatalog 1.1 Funktionen, die der
Bewahrung des finanziellen Gleichgewichts dienen
1.1.1 Liquiditätsplanungsfunktion
1.1.2 Liquiditätskontrollfunktion
2.1 Programmplanungsfunktion
2.2 Programmkontrollfunktion
3.1 Stabilitätsplanungsfunktion
3.2 Stabilitätskontrollfunktion
Budgetfunktionen
Chart 31 b
1.2 Funktionen, die der Überwachung des verwal-tungswirtschaftlichen Produk-tionsprozesses und der be-triebswirtschaftlichen Effizienz dienen
1.2.1 Kostenplanungsfunktion
1.2.2 Kostenkontrollfunktion
1.3 Funktionen, die der Rechtfertigung der öffentli-chen Finanzwirtschaft vor den Bürgern dienen
1.3.1 Publikationsfunktion
1.3.2 Dokumentationsfunktion
II. Neumarkscher Funktionenkatalog
(a) Finanzpolitische Funktion
(b) Finanzkontrollfunktion
(c) Politische Funktion (d) Wirtschaftspolitische Funktion
Budgettypen
Chart 32.1 a
Man kann die Menge aller Budgettypen nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Gesichtspunkten einteilen.
1. Sachliche Einteilung:
Typ Charakteristik 1. Einheitsbudget Alle Ausgaben und Einnahmen werden in einem Budget ohne
Zwischensalden ausgewiesen (Gegensatz: siehe z.B. Budgettyp 2). Saldo dieses Budgets ist der Finanzierungssaldo.
2. Vermögenshaushalt/ Verwaltungshaushalt
Im Gegensatz zum Einheitsbudget werden die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt (auch Finanzhaus-halt oder Kapitalbudget) ausgewiesen, der mit dem Finanzierungssal-do abschließt und über Ersparnisse und Abschreibungen mit dem Verwaltungshaushalt (auch laufender Haushalt oder Betriebsbudget) verbunden ist. Letzterer enthält alle übrigen Ausgaben und Einnahmen und weist die Ersparnis als Saldo auf.
Budgettypen
Chart 32.1 b
Typ Charakteristik 3. Kapitalbudget 2. Art/ laufendes Budget
Verbuchungstechnik wie bei (2) beschrieben. Im Kapitalbudget stehen nun aber alle Ausgaben/Einnahmen, welche mit zukünftigen Nutzen/Kosten verknüpft sind; im laufenden Budget dagegen alle diejenigen, die gegenwärtige Nutzen/Kosten erbringen. Dies entspricht einer Verbuchung nach dem sog. „Pay-as-you-use-Prinzip“.
4. Ordentlicher/außer- ordentlicher Haushalt
Bei dieser Verbuchungstechnik, die bis zur Haushaltsreform von 1969 üblich war, werden im ordentlichen Haushalt alle regelmäßigen Einnahmen und die aus ihnen zu bestreitenden Ausgaben verbucht, während im außerordentlichen Haushalt die Einnahmen aus Anleihen (und aus wenigen sonstigen Posten) und die ihnen entsprechenden Ausgaben für werbende Zwecke und für einen außerordentlichen Bedarf aufzuführen sind. Dies entspricht einer als überholt zu betrachtenden, objektbezogenen Beurteilung der öffentlichen Verschuldung.
5. Programmbudget/ Ausgabenbudget
In einem Programmbudget werden nicht – wie in den Ausgabenbud-gets (1) bis (4) – Ausgaben für bestimmte Zwecke veranschlagt, sondern Programme zur längerfristigen Realisation von quantifizierten Zielen aufgeführt. Diese müssen dann in kürzerfristige Ausgabenbud-gets (auch: Exekutivbudgets) umgesetzt werden.
Budgettypen
Chart 32.1 c
2. Räumliche Unterteilung:
Typ Charakteristik 6. Administratives (unkonsolidier-
tes) Gesamtbudget auf Kassen-basis/ konsolidiertes Gesamt-budget auf Kassenbasis/ konsolidiertes Gesamtbudget auf VGR-Basis
Beim administrativen Gesamtbudget werden die Budgets von Gebietskörperschaften der gleichen Ebene (also von Bund, Ländern und Gemeinden) jeweils zusammengefasst und ohne Saldierung der gegenseitigen Zahlungen ausgewiesen; beim konsolidierten Gesamtbudget werden dagegen lediglich die Zahlungen zwischen der Gesamtheit aller öffentlichen Haushalte und dem privaten Sektor der Volkswirtschaft ausgewiesen. Beides kann auf der Basis der Kassenrechnung (Finanzstatistik) oder auf der Basis der VGR-Definitionen erfolgen. In den Finanzberichten des BMF wird der „öffentliche Gesamthaushalt“ als konsolidiertes Gesamtbudget auf der Basis der Finanzstatistik veröffentlicht.
Budgettypen
Chart 32.1 d
3. Zeitliche Einteilung:
Typ Charakteristik 7. Einjahresbudget/ Mehrjahres-
budgets Beim Einjahresbudget umfasst die Budgetperiode ein Haushaltsjahr, und dieses deckt sich in der Regel mit dem Kalenderjahr; das Mehrjahresbudget umfasst dagegen mehrere Haushaltsjahre, ist im allgemeinen aber in Kalenderjahre unterteilt.
8. Ergänzungs-, Nachtrags- und
Eventualhaushalte Mit diesen Bezeichnungen kennzeichnet man verschiedene Arten von Änderungen eines Haushaltsplanes: - Der Ergänzungshaushalt ändert einen Budgetentwurf, der sich noch
in der parlamentarischen Beratung befindet; - durch einen Nachtragshaushalt wird ein bereits verabschiedeter Etat
verändert; - der Eventualhaushalt umfasst Maßnahmen zur Konjunkturbelebung,
die nur dann ausgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen eintreten.
Ableitung des Einheitsbudgtes des Staates aus der VGR
Chart 32.2 a
11.. PPrroodduukkttiioonnsskkoonnttoo ddeess SSttaaaatteess
1A1 Käufe von Vorleistungen Bruttoproduktionswert 1E1
Gegenbuchung bei 2E1 Abschreibungen
• Eigenverbrauch (=
unentgeltlicher
Verbrauch öffentlicher
Leistungen)
Gegenbuchung
bei 5A1
1A2
Netto
produktions
wert =
Beitrag zum
BIP
Wert
schöp
fung
Löhne
Gehälter • Verkäufe
22.. EEiinnkkoommmmeennsseennttsstteehhuunnggsskkoonnttoo
Gegenbuchung bei 6E2 2A1 Abschreibungen
Beitrag zum Bruttoin-
landsprodukt zu
Marktpreisen 2E1
Gegenbuchung
bei 1A2
Gegenbuchung bei 4E1 2A2 Indirekte Steuern an den Staat
Gegenbuchung bei 3E1 2A3 Beitrag zum Nettoinlandspro-
dukt zu Faktorkosten
Ableitung des Einheitsbudgtes des Staates aus der VGR
Chart 32.2 b
33.. EEiinnkkoommmmeennssvveerrtteeiilluunnggsskkoonnttoo
3A1 Beitrag zum Nettoin-
landsprodukt zu
Faktorkosten 3E1
Gegenbuchung
bei 2A3
Empfangene Einkommen
aus Vermögen und
Unternehmertätigkeit 3E2
Verteilte Einkommen
• an private Haushalte
• an das Ausland
• von Unternehmen
• vom Staat
3A2 Zinsen auf öffentliche
Schulden • vom Ausland
Gegenbuchung
bei 3A2
• an Unternehmen
Gegenbuchung bei 3E2 • an den Staat
• an private Haushalte
• an das Ausland
Gegenbuchung bei 4E1 3A3 Saldo: Anteil am Volksein-
kommen
Ableitung des Einheitsbudgtes des Staates aus der VGR
Chart 32.2 c
44.. EEiinnkkoommmmeennssuummvveerrtteeiilluunnggsskkoonnttoo
4A1
Geleistete Subventionen an
Unternehmen Anteil am Volkseinkom-
men 4E1 Gegenbuchung
bei 3A3
4A2 Geleistete Transfers
Empfangene indirekte
Steuern
• an private Haushalte • von Unternehmen
• an das Ausland • vom Staat
• von privaten
Organisationen
Gegenbuchung
von 2A2
Empfangene direkte
Steuern 4E2
• von Unternehmen
• von privaten Haushalten
• vom Ausland
Gegenbuchung 5E1 4A3 Saldo: Verfügbares
Einkommen
Sonstige empfangene
Transfers 4E3
Ableitung des Einheitsbudgtes des Staates aus der VGR
Chart 32.2 d
55.. EEiinnkkoommmmeennssvveerrwweenndduunnggsskkoonnttoo
Gegenbuchung bei 1E1 5A1
Eigenverbrauch (=
unentgeltliches Angebot
öffentlicher Güter)
Verfügbares Einkommen 5E1 Gegenbuchung
bei 4E3
Gegenbuchung bei 6E1 5A2 Ersparnis
66.. VVeerrmmööggeennssäännddeerruunnggsskkoonnttoo
6A1 Anlageinvestitionen Ersparnis 6E1
Gegenbuchung
bei 5A2
6A2 Geleistete Vermögenstrans-
fers Abschreibungen
6E2 Gegenbuchung
bei 2A1
• an Unternehmen Empfangene
• an private Haushalte Vermögenstransfers 6E3
• an das Ausland • von Unternehmen
Saldo: • von privaten Haushalten
6A3 Finanzierungsüberschuß • von dem Ausland
Ableitung des Einheitsbudgtes des Staates aus der VGR
Chart 32.2 e
Eliminiert man alle (durchgestrichenen) Positionen, für die eine Gegenbuchung vorhanden ist,
ergibt sich als konsolidiertes Budget:
EEiinnhheeiittssbbuuddggeett
Käufe von Vorleistungen Verkäufe
Verteilte Einkommen empfangene Einkommen
Zinsen auf öffentliche Schulden
empfangene indirekte
Steuern
geleistete Subventionen empfangene direkte Steuern
geleistete Transfers
sonstige empfangene
Transfers
Anlageinvestitionen
empfangene Vermögens-
transfers
geleistete Vermögenstransfers
Finanzierungsüberschuß
Ableitung des Einheitsbudgtes des Staates aus der VGR
Chart 32.2 f
Erläuterung 1. Alle Positionen, zu denen es eine Gegenbuchung gibt, sind durchgestrichen. Die Gegenbuchung ist
angeführt. Dabei bezieht sich
- die erste Zahl auf die Ordnungszahl des Gegenkontos - der Buchstabe auf die Kontenseite (Aufwand- oder Ertragsseite A bzw. E) und - die zweite Zahl auf die Ordnungszahl der entsprechenden Position im Gegenkonto.
Unterpositionen sind lediglich mit einem • , nicht jedoch mit einer eigenen Ordnungszahl versehen.
2. Die Unterpositionen von 1E1 (Konto 1, Ertragsseite, Position 1= Bruttoproduktionswert) werden
neuerdings nicht mehr getrennt ausgewiesen.
Ausschnitt aus dem Bundeshaushaltsplan 1995
.
Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, 8. Aufl., München, 2003.
Chart 33.2 a
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel Funktion
Zweckbestimmung Soll 1995
1000 DM
Soll 1994
1000 DM
Ist 1993
1000 DM
97199 Globale Mehrausgabe .........................................
2 299
-
-
-988 Haushaltsvermerk Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen Gemäß § 6 HG 1995 nehmen fünf ausgewählte Kapitel des Bundeshaushalts an einem Modellvorhaben zur Erprobung flexibler Budgetierungsinstrumente teil. In den jeweiligen Kapiteln sind globale Minderausgaben als „Flexibilitäts- und Effizienzrendite“ eingestellt. Bei unabweisbarem Bedarf können diese Mittel mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
Bezeichnung 1 000 DM 1. Kap. 0623 – Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik..................................................................................... 229 2. Kap. 0635 – Bundeszentrale für politische Bildung................ 412 3. Kap. 0909 – Bundesanstalt für Geowissenschaften
Titel- nummer
Funktionenkennziffer
Einzelplan 60. Kapitel 02.
Ausschnitt aus dem Bundeshaushaltsplan 1995
.
Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, 8. Aufl., München, 2003.
Chart 33.2 b
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel Funktion
Zweckbestimmung Soll 1995
1000 DM
Soll 1994
1000 DM
Ist 1993
1000 DM und Rohstoffe .......................................................... .................768
4. Kap. 1008 – Bundessortenamt.................................................. 488 Kap. 1103 – Bundesausführungsbehörde für Un- fallversicherung ........................................................................ 402
5. Zusammen ...............................................................................2299
Titelgruppen
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor 1500000 (555000) (-) Haushaltsvermerk Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen können zur Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen - Ausgaben aufgrund besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie
tariflicher Maßnahmen, - im übrigen Mehrausgaben bei den Personalausgaben im jeweiligen Einzelplan gegen Einsparung geleistet werden.
Titel- gruppe
Einzelplan 60. Kapitel 02.
Ausschnitt aus dem Bundeshaushaltsplan 1995
.
Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, 8. Aufl., München, 2003.
Chart 33.2 c
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel Funktion
Zweckbestimmung Soll 1995
1000 DM
Soll 1994
1000 DM
Ist 1993
1000 DM Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Einzelpläne zu buchen.
46171 -981
Verstärkung von Personalausgaben der Hauptgruppe 4 1 350000 445 000 -
97171 -981
Verstärkung von Personalausgaben der Hauptgruppe 5 bis 9 150 000
110 000
-
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
28101 -019
Erstattung der Länder nach § 21 Abs. 2 des Parteiengesetzes - - -
68101
-011 Für Bewilligungen durch den Bundespräsidenten - 125 91
97209
-989 Globale Minderausgabe aufgrund der Sperre gemäß § 4 Abs. 14 Haushaltsgesetz 1994
-
-111 000
-
Einzelplan 60. Kapitel 02.
Auszug aus einer Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Chart 34 a
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
(Ausgaben in 1 000 DM)
Kap. 30 03 Berufliche Bildung und Maßnahmen der Weiterbildung
Tit. 681 05
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung 120 000
Tit. 681 05
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung 110 000
Tit. 685 06
Sonderprogramm Lehrstellen-entwickler sowie Qualifizierung von Personal der beruflichen Bildung in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)
Tit. 685 06
Sonderprogramm Lehrstellen-entwickler sowie Qualifizierung von Personal der beruflichen Bildung in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)
Verpflichtungsermächtigung 25 960 Verpflichtungsermächtigung 48 330 davon fällig: davon fällig: Haushaltsjahr 1999 bis zu 10 360 Haushaltsjahr 1999 bis zu 17 210 Haushaltsjahr 2000 bis zu 9 400 Haushaltsjahr 2000 bis zu 15 960 Haushaltsjahr 2001 bis zu 6 200 Haushaltsjahr 2001 bis zu 15 160
Auszug aus einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages - Fortsetzung
Chart 34 b
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
(Ausgaben in 1 000 DM)
Tgr. 31 Förderung überbetriebli-cher beruflicher Ausbildungsstätten
Tgr. 31 Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstät-ten
Tit. 893 10
Überbetriebliche Ausbildungsstätten -Zuschüsse für Investitionen 102 500
Tit. 893 10
Überbetriebliche Ausbil-dungsstätten - Zuschüsse für Investitionen 107 500
Verpflichtungsermächti-
gung 67 800
Verpflichtungsermächtigung 67 800 davon fällig: davon fällig: Haushaltsjahr 1999 bis zu 23 000 Haushaltsjahr 1999 bis zu 33 000 Haushaltsjahr 2000 bis zu 14 800 Haushaltsjahr 2000 bis zu 14 800 Haushaltsjahr 2001 bis zu 30 000 Haushaltsjahr 2001 bis zu 20 000 Su. Tgr: 31 (120 000) Su. Tgr: 31 (125 000)
. Quelle: Deutscher Bundestag (Berichterstatter des Haushaltsausschusses A. Hermenau, St. Kampeter, J. Koppelin, D.
Schanz, H. Wieczorek): Bundestagsdrucksache 13/9021 vom 01.10.1997, S. 5.
Auszug aus einer Stellungsnahme des Bundesrates zum Bundeshaushaltsplan und zum Finanzplan des Bundes
Chart 35 a
Der Bundesrat hat in seiner 716. Sitzung am 26. September 1997 a) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1998 gemäß Artikel 110 Abs. 3 des Grundgesetzes und
b) zu dem Finanzplan des Bundes 1997 bis 2001 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
beschlossen, wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Bundeshaushaltsentwurf und zum Finanz-plan allgemein 1.a) Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach der
Prognose der Bundesregierung bis zum Jahre 2000 ist das Eingeständnis einer gescheiter-ten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Nach den Ankündigungen der Bundesregierung aus dem Jahre 1996 sollte die Arbeitslosigkeit bis zum Jahre 2000 halbiert werden. Nunmehr
geht die Bundesregierung davon aus, daß im Jahre 2000 lediglich wieder der Stand von 1996 erreicht wird. Die Bundesregierung hat ihr selbstgestecktes Ziel damit aufgegeben und nimmt hin, daß die Arbeitslosigkeit auch in den kommenden Jahren auf einem unver-antwortlich hohen Niveau bleibt.
Der Bundesrat hat in den Beratungen zu den Bundeshaushaltsplänen 1996 und 1997 (BR-Beschlußdrucksachen 450/95, 790/95, 500/96, 900/96 und 599/97) bereits darauf hingewiesen, daß der dramatischen Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen wird. Obwohl der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit höchste Pri-orität einzuräumen ist, werden auch im Ent-wurf des Bundeshaushalts 1998 keine ausrei-chenden Mittel zum Abbau der Arbeitslosig-keit bereitgestellt. Der Zuschuß an die Bun-desanstalt für Arbeit wird wegen des ange-nommenen geringeren Bedarfs der Anstalt gegenüber dem Vorjahr um 1 Mrd. DM auf 14,1 Mrd. DM gekürzt; für 1999 sind lediglich noch 7 Mrd. DM vorgesehen, ab 2000 werden
Auszug aus einer Stellungsnahme des Bundesrates zum Bundeshaushaltsplan und zum Finanzplan des Bundes - Fortsetzung
. Quelle: Deutscher Bundestag: Bundestagsdrucksache 13/8883 vom 30.10.1997, S. 1.
Chart 35 b
keine Mittel mehr veranschlagt. Unabhängig davon, ob sich die Prognose der Bundesre-gierung zu den Arbeitslosenzahlen erfüllt, sind damit zwangsläufig Einschränkungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verbunden, die zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen werden.
b) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut auf, eine Haushaltskonsolidierung nicht auf Kosten der Länder und Kommunen zu betreiben.
Ergebnisse der Haushalts- und Finanzplanung 2002
_________________________________________________________
Quelle: BMF (Finanzbericht 2002, S. 97). Chart 36 a
Einzel-
plan
(Epl.)
Bezeichnung Soll 2001 Entwurf 2002 Veränderung
gegenüber
dem Vorjahr
Mio. € v.H. Mio. € v.H. v.H. 01 Bundespräsidialamt 18,3 0,0 20,6 0,0 12,6
06 Bundesministerium des Innern 3.621,7 1,5 3.630,0 1,5 0,2
08 Bundesministerium der Finanzen 3.564,7 1,5 3.430,6 1,4 -3,8
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
7.308,6 3,0 6.375,4 2,6 -12,8
11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
86.740,2 35,6 88.878,5 35,9 2,5
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
24.835,3 10,2 26.337,7 10,6 6,0
14 Bundesministerium der Verteidi-gung
23.959,9 9,8 23.621,7 9,5 -1,4
32 Bundesschuld 41.851,1 17,2 42.287,3 17,1 1,0
60 Allgemeine Finanzverwaltung 13.923,1 5,7 14.602,3 5,9 4,9
Summe Haushalt 243.886,3 100,0 247.800,0 100,0 1,6
Ergebnisse der Haushalts- und Finanzplanung 2002
_________________________________________________________ Quelle: Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2001, 4, S. 9 u. 73). Chart 36 b
Soll Ent-wurf Finanzplan
2001 2002 2003 2004 2005 Mrd. €
1. Ausgaben 243,9 247,8 249,4 251,9 254,4
2. Einnahmen 221,5 226,7 233,9 241,7 249,4 darunter: 2.1 Steuern 196,6 204,2 212,3 223,1 227,9 2.2 Sonstige 24,9 22,5 21,6 18,6 21,5 3. Finanzierungssaldo -22,4 -21,1 -15,5 -10,2 -5,0 4. Deckung des Finanzierungsdefizits:
4.1 Bruttokreditaufnahme (+) 135,9 175,8 195,8 170,8 174,4
4.2 Tilgungen (-) 113,6 154,8 180,3 160,5 169,4
4.3 Nettokreditaufnahme (4.1 minus 4.2) 22,3 21,1 15,5 10,2 5,0
4.4 Münzeinnahmen -0,1 - - - -
5. Nachrichtlich: Investitionen 29,6 28,2 27,6 26,1 26,1
Budgetgrundsätze
Chart 37
Gesetzliche Grundlage Bezeichnung
GG (Art.) HGrG (§) BHO (§)
1. Vollständigkeit 110 (1) 8 11 2. Einheit 110 (1) 8 11 3. Öffentlichkeit 110 (2) - 1 4. Non-Affektation (Gesamtdeckung) - 7 8 5. Spezialität - 15/22/27 5/16/19/20/ 37/45/46 6. Ausgleich 110 (1) 17 25 7. Jährlichkeit 110 (2) 8/9 11/12 8. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit - 6 7 9. Vorherigkeit 110 (2) - 1
10. Wahrheit, Klarheit und Genauigkeit - 12 17/45 11. Bepackungsverbot 110 (4) - -
GG = Grundgesetz
HGrG = Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz)
BHO = Bundeshaushaltsordnung
Antwort der Bundesregierung auf verschiedene Anfragen zur aktuellen Verschuldungssituation (1999)
Chart 38 a
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996
4 1997
4 1998
4 Haushalt
Mrd. DM
Bund
Nettokreditaufnahme 46,7 52,0 38,6 66,2 50,1 50,1 78,3 63,7 56,4 Schuldenstand
5 542,2 586,0 606,7 685,3 712,5 754,3 833,2 899,1 954,4 Zinsausgaben
6 34,2 39,6 43,8 45,8 53,1 49,7 50,9 53,4 56,2 Länder (West)
2)
Nettokreditaufnahme 18,2 18,7 15,5 20,6 19,6 23,1 25,9 28,6 . Schuldenstand
5 326,4 344,6 364,7 391,3 409,5 438,7 468,8 498,1 517 Zinsausgaben
6 21,9 23,8 25,1 26,2 26,7 27,1 27,8 28,9 30 Länder (Ost)
2)
Nettokreditaufnahme . 11,5 16,2 20,0 20,6 15,5 13,3 11,6 . Schuldenstand
5 . 3,6 19,3 37,3 51,2 64,6 78,6 88,2 98 Zinsausgaben
6 . 0,2 0,5 2,0 3,1 4,2 5,2 6,1 6
Antwort der Bundesregierung auf verschiedene Anfragen zur aktuellen Verschuldungssituation (1999)
Chart 38 b
1990 1991 1992 1993 1994 1995 19964 1997
4 1998
4 Haushalt
Mrd. DM
Gemeinden (West)2)
Nettokreditaufnahme 2,9 5,6 7,8 9,4 3,1 5,6 4,7 3,0 . Schuldenstand
5 114,4 119,6 126,6 134,1 136,3 139,4 141,5 140,6 138 Zinsausgaben
6 7,7 8,5 9,4 9,9 9,8 9,6 9,6 9,2 9 Gemeinden (Ost)
2)
Nettokreditaufnahme . 6,2 5,7 6,0 4,2 3,0 1,5 1,7 . Schuldenstand
5 . 7,6 12,3 18,3 23,3 26,3 27,6 29,2 30 Zinsausgaben
6 . 0,2 0,5 1,0 1,3 1,5 1,7 1,7 2 ERP-Sondervermögen Nettokreditaufnahme 2,2 7,0 8,0 3,9 - 0,2 6,2 - 0,1 - 0,5 0,5 Schuldenstand
5 9,3 16,3 24,3 28,1 27,9 34,1 34,0 33,6 34,1 Zinsausgaben
6 0,5 0,8 1,3 2,1 2,4 2,3 2,6 2,5 2,5
Antwort der Bundesregierung auf verschiedene Anfragen zur aktuellen Verschuldungssituation (1999)
Chart 38 c
1990 1991 1992 1993 1994 1995 19964 1997
4 1998
4 Haushalt
Mrd. DM
Fonds "Deutsche Einheit"
Nettokreditaufnahme 20,0 31,0 23,6 13,4 3,4 - 2,3 - 2,7 - 3,3 - 0,7 Schuldenstand
5 19,8 50,5 74,4 87,7 89,5 87,1 83,5 79,7 79,3 Zinsausgaben
6 0,0 2,1 4,4 6,4 7,1 7,2 6,8 6,2 5,9 Kreditabwicklungsfonds Nettokreditaufnahme . - 0,6 - 0,5 0,1 - 0,0 . . . .
Schuldenstand5 27,6 27,5 91,7 101,2 102,6 . . . .
Zinsausgaben6 0,0 1,7 15,3 8,4 5,4 . . . .
Bundeseisenbahnvermögen Nettokreditaufnahme . . . . 5,4 7,0 - 0,6 - 0,5 - 0,0 Schuldenstand
5 . . . . 71,2 78,4 77,8 77,3 77,2 Zinsausgaben
6 . . . . 4,8 5,1 5,3 5,2 5,1
Antwort der Bundesregierung auf verschiedene Anfragen zur aktuellen Verschuldungssituation (1999)
Chart 38 d
1990 1991 1992 1993 1994 1995 19964 1997
4 1998
4 Haushalt
Mrd. DM
Erblastentilgungsfonds
Nettokreditaufnahme . . . . . -10,2 - 10,9 - 6,7 - 24,2 Schuldenstand
5 . . . . . 328,9 323,5 322,0 305,0 Zinsausgaben
6 . . . . . 21,5 20,2 18,2 16,4 Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes
3
Nettokreditaufnahme . . . . . . 0,9 0,1 0,7 Schuldenstand
5 . . . . . 2,2 3,1 3,2 4,3 Zinsausgaben
6 . . . . . . 0,1 0,1 0,1
Öffentlicher Gesamthaushalt2,7
Nettokreditaufnahme 90,1 131,3 114,8 139,5 106,1 97,9 110,3 97,8 .
Schuldenstand5 1 048,8 1 165,5 1 331,5 1 499,2 1 645,1 1 976,1 2 093,6 2 191,3 2 258
Zinsausgaben6 64,3 76,8 100,3 101,7 113,6 128,5 130,2 131,5 134
Antwort der Bundesregierung auf verschiedene Anfragen zur aktuellen Verschuldungssituation (1999)
Chart 38 e
Fußnoten 1) Negatives Vorzeichen bedeutet Nettotilgung. 2) Bis 1996 einschließlich Krankenhäuser; Länder (West) einschließlich West-Berlin, Länder (Ost) ein-
schließlich Ost-Berlin. 3) Schulden des Fonds werden erst ab 1995 im Schuldenstand der öffentlichen Haushalte berücksichtigt. 4) Ergebnisse der Kassenstatistik. Zum Teil (Zinsausgaben) Schätzungen. 5) Stichtag jeweils 31. Dezember; "Kreditmarktschulden im weiteren Sinn" (einschließlich Ausgleichsforde-
rungen; ohne Schulden bei öffentlichen Haushalten, innere Darlehen, Kassenverstärkungskredite, kre-ditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften und sonstige Gewährleistungen).
6) Zinsausgaben an andere Bereiche. 7) Summe enthält zusätzlich die Zweckverbände sowie den Entschädigungsfonds. . Quelle: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/851. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans Georg Wagner, Klaus Hagemann, Manfred Hampel, weiterer Abgeordneter und der Frak-tion der SPD sowie der Abgeordneten Oswald Metzger, Matthias Berninger, Antje Hermenau, weiterer Abgeordne-ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 22. 04. 99.
Der Grundsatz der Spezialität: Dimensionen und Durchbrechungen
Chart 39 a
Dimension Durchbrechnung Erlaubnis zur Durchbrechnung
(1) qualitative Spezialität (§ 27 HGrG/§ 45 BHO)
Virements, d.h. Nutzung von Ausgaben des Titels A zur Finanzierung von Ausgabenarten des Titels B
Erklärung der ein- oder zweiseitigen Deckungsfähigkeit [§ 15 (2) HGRG/§§ 20 und 46 BHO]
(2) quantitative Spezialität (§ 37 BHO)
a) überplanmäßige Ausgaben (= Überschreiten eines Etatansatzes)
b) außerplanmäßige Ausgaben
(= Ausgaben ohne Etatansatz)
a) Bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnissen und nach Zustimmung des Finanzmi-nisters .(§ 37 BHO)
b) Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 5 BHO)
(3) temporäre Spezialität (§ 22 HGrG/§ 16 BHO)
a) Verpflichtungen b) Übertragungen von Ausgabenresten
(d.h. nicht verbrauchten Mitteln) in das folgende Rechnungsjahr (Aus-gabenreste dürfen nicht mit Kassen-resten verwechselt werden. Letztere sind Soll-Ist-Differenzen in der Kassenrechnung, die aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführung von Auszahlungsanweisungen oder Einnahmeanordnungen entstanden sind.)
a) Verpflichtungsermächtigungen (§ 22 HGrG/§ 16 BHO) b) Erklärung der Übertragbarkeit (§
15 HGrG/§ 19 BHO)
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
3.1 Staatsquoten und Entwicklungsgesetze
3.2 Planung und Kontrolle öffentlicher Ausgaben
3.2.1 Rechtsgrundlagen und Kompetenzverteilung
3.2.2 Haushalts- und Finanzplanung
⇒ 3.2.3 Informationsgehalt der Haushalts- und Finanzplanung; Ausblick auf weitere Formen des staatlichen Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Haushaltsrechtfortentwicklung
4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand
⇒ 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse: wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
⇒ 5.1 Erklärung von Soll-Ist-Diskrepanzen mit Hilfe der Ökonomischen Theorie der Politik 5.2 Vorschläge zur Beseitigung von Soll-Ist-Diskrepanzen
Regelkreisdarstellung eines politisch–ökonomischen Modells
. Quelle: H. Grossekettler, Politische Ökonomie als positive Theorie der Wirtschaftspolitik, FinArch, NF Bd. 37 (1979),
S. 521 ff., hier S. 528.
Chart 40.1 a
10und0
)1(:Regler)(RegierungderunktionReaktionsf
21
<Ι<>
Ι−−=∆=
−−
i
ttmit
WP
α
αα ττ
0.und10;10
:ke)Regelstrec(WählerderunktionReaktionsf
≥≤≤≤≤
++=
β
β
at
tta
t
WW
mit
SPWW
Änderung der
Wirtschaftspolitik
Wiederwahl-
chance
∑==
n
itiit SS
1,γ
τ−∆ tP
Regelkreisdarstellung eines politisch–ökonomischen Modells
. Quelle: H. Grossekettler, Politische Ökonomie als positive Theorie der Wirtschaftspolitik, FinArch, NF Bd. 37 (1979),
S. 521 ff., hier S. 528.
Chart 40.1 b
Legende:
Ι = Ideologieneigung der Regierung
tPβ = induzierte Wiederwahlchance
0>∆ −τtP : Bereich wirtschaftspolitischer Maßnahmen, welche die Wiederwahlchance steigern
0=∆ −τtP : Wahlneutrale Wirtschaftspolitik
0<∆ −τtP : Bereich wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die an ideologischen Zielsetzungen orientiert sind und die Wiederwahlchance verringern
tS = Störgrößenparameter = Sammelgröße für alle Ereignisse Si,t, welche die Wiederwahl-chance neben τ−∆ tP beeinflussen ( iγ = zugehöriger Maßstabsfaktor)
tW = Wiederwahlchance
aW = autonome Wiederwahlchance
t = Zeitindex
τ = Reaktionslag
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften I: Einnahmenstruktur der Gebietskörperschaften 1998
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.2 a
Einheit1 Ebene2 Arten von Nettoeinnah-men sowie Nettoneuver-schuldung
Bund Länder Gemeinden/ Gemeindeverbände
Gesamteinnahmen der Gebietskörper-
schaften
Entgelte Mio. € 3.654 5.432 17.533 26.619
v. H. → 13,73 20,41 65,87 100,00
v. H. ↓ 1,49 2,67 18,27 4,89
Steuern Mio. € 194.027 161.578 48.537 404.142
v. H. → 48,01 39,98 12,01 100,00
v. H. ↓ 79,31 79,45 50,59 74,30
Nettoneuverschuldung Mio. € 28.852 15.130 670 44.652
v. H. → 64,62 33,88 1,50 100,00
v. H. ↓ 11,79 7,44 0,70 8,21
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften I: Einnahmenstruktur der Gebietskörperschaften 1998
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.2 b
Einheit1 Ebene2 Arten von Nettoeinnah-men sowie Nettoneuver-schuldung
Bund Länder Gemeinden/ Gemeindeverbände
Gesamteinnahmen der Gebietskörper-
schaften
Sonstige Nettoeinnahmen Mio. € 18.096 21.241 29.205 68.542
v. H. → 26,40 30,99 42,61 100,00
v. H. ↓ 7,40 10,44 30,44 12,60
Mio. € 244.629 203.381 95.945 543.955
v. H. → 44,97 37,39 17,64 100,00
Gesamtnettoeinnahmen (Nettoeinnahmen + Nettoneuverschuldung)
∑ v. H. 100,00 100,00 100,00 -
1 Obere Prozentzahl = Anteil einer Gebietskörperschaft an den Gesamteinnahmen der Einnahmeart; untere Prozentzahl = Anteil der Einnahmen an den Gesamteinnahmen einer Gebietskörperschaft. 2 Bund ohne Sozialversicherung und Sondervermögen, Länder und Gemeinden jeweils mit Krankenhäusern
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften II: Kassenmäßige Steuereinnahmen 2000
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.3 a
Nr. Typ Tarif Kompetenzen Mio. € v.H. v.H.
Steuer M/W PP/PG/ RG GK EK VK kum.
1 Einkommensteuer 180.648,20 38,66 38,66
Lohnsteuer W PG B B/ L(G) L(A) (135.733,1) (29,05)
Kapitalertrag- steuer W PP B B/L L(A) (13.514,9) (2,89)
veranlagte Einkommen- steuer
W PG B B/ L(G) L(A) (12.224,7) (2,62)
Solidaritäts- zuschlag W PP B B L (11.841,2) (2,53)
Zinsabschlag- steuer W PP B B/L L(A) (7.334,2) (1,57)
2 Umsatzsteuer (einschl. Einfuhr- umsatzsteuer)
W PP B B/ L(G)
L(A)/ B(Z) 140.871,3 30,15 68,81
3 Mineralölsteuer1 M PP B B B(Z) 37.826,3 8,10 76,91
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften II: Kassenmäßige Steuereinnahmen 2000
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.3 b
Nr. Typ Tarif Kompetenzen Mio. € v.H. v.H.
Steuer M/W PP/PG/ RG GK EK VK kum.
4 Gewerbesteuer W PP B/ G(H) G/U L/G 27.025,5 5,78 82,69
5 Körperschaft- steuer W PP B B/L L(A) 23.574,8 5,05 87,74
6 Tabaksteuer M/W PP B B B(Z) 11.442,9 2,45 90,18
7 Grundsteuer (A und B) W PP B G L/G 8.848,9 1,89 92,08
8 Versicherungsteuer W PP B B L(A) 7.243,2 1,55 93,63
9 Kfz-Steuer M PP B L L 7.015,0 1,50 95,13
10 Grunderwerb- steuer W PP B L/G L 5.241,0 1,12 96,25
11 Zölle M/W PP B/EU EU B(Z) 3.394,0 0,73 96,98
12 Stromsteuer1 M PP B B B(Z) 3.355,8 0,72 97,70
13 Erbschaft-/Schenkungsteuer W PG B L L 2.981,6 0,64 98,33
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften II: Kassenmäßige Steuereinnahmen 2000
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.3 c
Nr. Typ Tarif Kompetenzen Mio. € v.H. v.H.
Steuer M/W PP/PG/ RG GK EK VK kum.
14 Vermögensteuer2 W PP B L L 433,2 0,09 98,43
15 Branntweinsteuer M PP B B B(Z) 2.150,7 0,46 98,89
16 Rennwett- und Lotteriesteuer; Sportwettsteuer
W PP B L L 1.801,2 0,39 99,27
17 Sonstige Steuern und steuerähnliche Abgaben
- - - - - 1.180,4 0,25 99,53
18 Kaffeesteuer M PP B B B(Z) 1.086,8 0,23 99,76
19 Biersteuer M PG B L B(Z) 843,2 0,18 99,94
20 Feuerschutz- steuer W PP B L L 288,3 0,06 100,00
467.252,2 100,00
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften II: Kassenmäßige Steuereinnahmen 2000
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.3 d
Legende:
M = Mengensteuer L(A) W = Wertsteuer
= Länder im Auftrag des Bundes G(H) = Hebesatzrecht der
Gemeinden
PP = proportionaler Tarif L(G) = Länder mit Gemeindean- teil VK = Verwaltungskompetenz
gem. Art. 108 GG
PG = progressiver Tarif G/U = Gemeinden mit Umlage für Bund und Länder EK = Ertragskompetenz gem.
Art. 106 GG RG = regressiver Tarif EU = Europäische Union
B = Bund B(Z) = (Bundes-)Zoll GK
= Gesetzgebungs- kompetenz gem. Art. 105 GG
L = Länder kum. = kumulierte Anteile
G = Gemeinden
1 Die sog. Ökologische Steuerreform ("Ökosteuer") beinhaltet die Erhöhung des Mineralölsteuersatzes und die Einführung sowie schrittweise Erhöhung der Stromsteuer in fünf Stufen bis 2003.
2 Die Vermögensteuer wird zur Zeit nicht mehr erhoben. Differenzen durch Rundungen.
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften III: Verteilung wichtiger Ertragskompetenzen nach dem Grundgesetz
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.4 a
Ebene und Hauptauf- Steuererträge nach dem
gaben Trennsystem Verbundsystem
("eigene" Steuern) (Anteile an [1] den Gemeinschaftssteuern
und [2] der Gewerbesteuerumlage; [3]
Zuweisungen im Rahmen des Kommunalen
Finanzausgleichs)
1. Bund
Soziale Sicherung, Verteidigung, Verkehr und Nachrichtenwesen
Mineralölsteuer
Stromsteuer
Tabaksteuer
Branntweinsteuer
sonstige Verbrauchsteuern (mit Ausnahme der Biersteuer)
Versicherungsteuer
Solidaritätszuschlag
EU-Abgaben
(1) Lohnsteuer und veranlagte Einkom-mensteuer (42,5 v.H.)
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Körperschaftsteuer (50 v.H.)
Umsatzsteuer (einschl. Einfuhrumsatz-steuer)1
(2) Anteil an der Gewerbesteuerumlage (50 v.H.)
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften III: Verteilung wichtiger Ertragskompetenzen nach dem Grundgesetz
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.4 b
Ebene und Hauptauf- Steuererträge nach dem
gaben Trennsystem Verbundsystem
2. Länder
Wissenschaft und Kultur, Rechtspflege, Polizeiwesen
Vermögensteuer2
Erbschaftsteuer
Grunderwerbsteuer
Kfz-Steuer
Biersteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer
Feuerschutzsteuer
Spielbankenabgabe
(1) Lohnsteuer und veranlagte Einkom-mensteuer (42,5 v.H.)
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Körperschaftsteuer (50 v.H.)
Umsatzsteuer (einschl. Einfuhrumsatz-steuer)1
(2) Anteil an der Gewerbesteuerumlage (50 v.H.)
Die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften III: Verteilung wichtiger Ertragskompetenzen nach dem Grundgesetz
. Quelle: H. GROSSEKETTLER: „Öffentliche Finanzen“, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik,
8. Aufl., München, 2003. Chart 40.4 c
Ebene und Hauptauf- Steuererträge nach dem
gaben Trennsystem Verbundsystem
3. Gemeinden
Schul- und Kulturwe-sen, Gesundheitswe-sen, Sozialhilfe, Ver- und Entsorgung und Verkehr
Gewerbesteuer
Grundsteuer
örtliche Verbrauch- und Aufwand-steuern wie Hundesteuer, Vergnü-gungsteuer oder Jagd- und Fischereisteuer
(1) Lohnsteuer und veranlagte Einkom-mensteuer (15 v.H.)
(2) Umsatzsteuer (einschl. Einfuhrumsatz-steuer)1
(3) Zuweisungen der Länder im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (obligatorischer und fakultativer Steuerver-bund)
1 Die Verteilung wird durch ein zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz geregelt. 2 Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben,
Der Gleichgewichtsoutput eines Büros
. Quelle: W. A. Niskanen, Ein ökonomisches Modell der Bürokratie, in: W. Pommerehne und B. Frey (Hrsg.), Ökonomische
Theorie der Politik, Berlin - Heidelberg - New York 1979, S. 349 ff., hier S. 364. Chart 41
V, C
Q
C
BE
D
F J
C (Q)
G
M
V
C Q
F
t
J
=
= des Parlaments im Zeitpunkt t
= = , gemessen
in Outputeinheiten (beim Verteidigungsministerium also z.B. in Einsatzfähigkeitstagen einer bestimmten Qualitätsstufe)
=
Optimalpunkt
Grenzzahlungsbereitschaft
GrenzkostenkurveLeistung des Büros
ABDF
ACEF
absolute Obergrenze
Punkt, bei dem die Fläche unter der K-Kurve ( ) der Fläche
unter der V -Kurve ( ) entspricht
= Punkt, bei dem die -Kurve eine Nullstelle hat = für den Leistungsumfang (denn eine zusätzliche Leistungseinheit von Q würde die Gesamtzahlungsbereitschaft verringern)
1
V2
A
V (Q)1
V (Q)2
H
M
Ableitung der Kurven
Chart 42 b
3. ∫ ∫ .2Q b21
- Q a = Q d Q) b - (a = Z z.B. Q, dV =Z
(Ein „Fixnutzen“ existiert nicht.)
∫ ∫ .2Q f21
+ Q e = Q d Q) f + (e =K z.B. Q, d C=K
(Fixkosten sind denkbar, treten in einer Planungssituation aber nicht auf.)
(a) Maximierung des Nettonutzens N (=Sollverhalten):
Aus max K - Z N →= folgt
0, C - V 'K - 'Z 'N === d.h.
C V = oder im Beispiel: Q f e Q b- a += , d.h. f be- a
Q+
= .
(b) Maximierung von Q unter der Nebenbedingung K Z ≥ (= Istverhalten):
Da der Raum mit K Z ≥ seinen am weitesten rechts liegenden Punkt bei K Z = hat, folgt im Beispiel, daß
2212
21
- aQ fQeQbQ += , d.h., daß
( ) ( ) 0221
=−−+ QeaQfb oder 0fbe-a
2-QQ =
+ oder
fbe-a
2maxQ +
= .
Hypothese über das Beeinflussungsverhalten von Verbänden
Chart 43
Verbände streben Sondervorteile für ihre Träger an, die für diese fühlbar sein sollen. Die Angelsachsen sprechen vom Suchen nach einer „politischen Rente“ („rent seeking“), einer Suche, die im Prinzip erst ge-nau dann eingestellt wird, wenn die Kosten zusätzlichen Lobbyismus‘ den erzielbaren Zusatzvorteilen gleich sind. Die Kosten des Lobbyismus‘ stellen Transaktionskosten dar, welche aus volkswirtschaftlicher Sicht zum großen Teil als Verschwendung zu betrachten sind. Sowohl diese Kosten als auch die Nachteile der breiten Bevölkerung im Verteilungskampf (welche den Sondervorteilen der Verbandsmitglieder entsprechen) sollen sich auf Wunsch der Verbände dabei auf so breite Schichten verteilen und/oder so kaschiert werden kön-nen, dass sie unterhalb der Fühlbarkeitsschwelle bleiben. Das Haupteinflussmittel der Verbände besteht in der Lieferung wahrer, aber einseitig gefilterter Informationen; zusätzlich – und soweit verfügbar - werden auch Ämterpatronage, Geld und Drohungen eingesetzt. Dabei unterstützen die Verbände sich gegenseitig und schieben zur Erreichung eines entsprechenden Klimas typischerweise schwache Mitglieder vor. Die Verbandsvertreter dürfen zur Aufrechterhaltung ihrer Glaubwürdigkeit aber nicht lügen und müssen sowohl auf Bündnisfähigkeit als auch darauf achten, dass sie in der Öffentlichkeit nicht in den Verdacht geraten, krasse Egoisten zu sein. Diese Bedingungen sind Nebenbedingungen der Zielmaximierung.
Schaubild zum Medianwähler-Modell
Chart 44 a
Programm der L-Partei Programm der R-Partei
Medianwähler-Programm
Links-Wähler Rechts-Wähler
Links-Wähler Rechts-Wähler
1 2444444 3444444 1 24444444444 34444444444
1 244444444 344444444 1 244444444 344444444
501 99
4140101 71 99
1. Ausgangszustand
2. Gleichgewichtszustand
Das Problem der unpopulären Programme
Chart 45
Die Opposition ...
D2
D1
tritt für das Programm ein.
hält sich zurück.
Schlechtester Wert aus der Sicht der Regierung
Die Regierung... führt das Programm ein.
(1) Patt der Parteien; Gewinn für die Gesellschaft
(2) Verlust für die Regierung (=Gewinn für die Opposition); Gewinn für die Gesellschaft
Verlust
hält sich zurück.
(3) Verlust für die Opposition (=Gewinn für die Regierung) und für die Gesellschaft
(4) Patt für die Parteien und Verlust für die Gesellschaft
Patt
Schlechtester Wert aus der Sicht der Opposition
Verlust Patt --
Gliederung - STAATSWIRTSCHAFTLICHE ALLOKATIONSPOLITIK I
0. Technische Vorbemerkungen
1. Einführung und erster Überblick: Ziele, Instrumente und Träger der Staatstätigkeit in einer Marktwirtschaft
2. Normative Analyse der öffentlichen Finanzwirtschaft
3. Positive Analyse des Ausgabenverhaltens der öffentlichen Hand 4. Das tatsächliche Finanzierungsverhalten der öffentlichen Hand im Lichte der normativen Analyse:
wichtige Soll-Ist-Diskrepanzen
5. Analyse von Verhaltensweisen im politisch-administrativen System sowie von Beseitigungsmöglichkeiten für Soll-Ist-Diskrepanzen
5.1 Erklärung von Soll-Ist-Diskrepanzen mit Hilfe der Ökonomischen Theorie der Politik
⇒ 5.2 Vorschläge zur Beseitigung von Soll-Ist-Diskrepanzen