Stadt Erlangen Die amtlichen Seiten...k ei tsb l gu nS ahm zum in Aufstellung befindlichen Bau -...

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Die amtlichen Seiten Amtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 6 | 77. Jahrgang www.erlangen.de/das 19. März 2020 Stadt Erlangen In dieser Zeit kann der Bebauungspla- nentwurf mit Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer 339 bei Frau Schmuck, Tel. 86-1347, Auskunft gegeben. Stellung- nahmen können schriftlich oder mündlich zu Protokoll während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen können bei der Be- schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. STADT ERLANGEN Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Auszugsweise Begründung mit Lageplan Das an der Gebbertstraße, Ecke Glei- witzer Straße bisher gewerblich ge- nutzte Grundstück soll nach dem Ab- riss des Bestandsgebäudes städte- baulich neu geordnet werden. Auf dem östlichen Teil des Grund- stücks sind bereits auf Grundlage des bestehenden Baurechts drei Geschoss- wohnungsbauten mit Tiefgarage in Umsetzung, die sich in die nähere Um- gebung einfügen. 2018 hat ein städtebaulicher Realisie- rungswettbewerb für die Entwicklung des westlichen Teils des Grundstücks durch die Vorhabenträgerin stattgefun- den. Die Wettbewerbsarbeit des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Archi- tekturbüros Hübsch & Harlé Architek- ten Stadtplaner, Fürth, stellt die Grund- lage der weiteren Planung dar. Für eine geordnete städtebauliche Ent- wicklung soll der bestehende Baulini- enplan Nr. 80 durch den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 471 mit einer Größe von ca. 0,6 ha teilweise über- plant werden. Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Planung der Zielsetzung nach Innenentwicklung und einem Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 471 der Stadt Erlangen - Gleiwitzer Straße Nord-West - Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 20.02.2020 be- schlossen, den Entwurf des Bebau- ungsplanes Nr. 471 – Gleiwitzer Straße Nord-West – für das Gebiet nördlich der Gleiwitzer Straße, westlich der Flur- stücke 1946/699, 1946/707, 1946/715 und südlich der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, dem In- stitut für Sportwissenschaft und Sport zu billigen und öffentlich auszulegen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Bauge- setzbuches (BauGB) werden hiermit der Billigungsbeschluss und die Aus- legung ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten La- geplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegen- schaftskataster vom April 2018. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 471– Gleiwitzer Straße Nord-West – erfolgt gemäß § 13 a BauGB im be- schleunigten Verfahren. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen ver- fügbar sind, sowie von einer zusam- menfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwa- chung erheblicher Umweltauswirkun- gen nach § 4 c BauGB ist nicht anzu- wenden. Der gebilligte Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.03.2020 bis einschließlich 30.04.2020 öffentlich ausgelegt. sparsamen Umgang mit Grund und Boden entsprochen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 471 soll an der Gebbertstraße/Ecke Gleiwitzer Straße eine gemischt genutzte Neube- bauung mit Wohnnutzung, nicht störendem Gewerbe und ggf. einer Ge- meinbedarfseinrichtung der Stadt Er- langen ermöglicht werden. Hinweis Der Entwurf des Bebauungsplanes ist während der Auslegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt und im Internet unter http://www.erlangen.de/ stadtplanung mit Begründung abruf- bar. Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Falls Sie im Rahmen der Öffentlich- keitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bau- leitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechen- den Verfahren verarbeiten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ih- rer Daten ist die Stadt Erlangen, Rat- hausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: [email protected], Telefon 09131/86-0 Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbe- teiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angege- benen Daten werden bei der Stadt Er- langen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayeri- sches Datenschutzgesetz (BayDSG). Weitere Informationen über die Verar- beitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten kön- nen Sie im Internet unter www.erlan- gen.de/datenschutzhinweise-bauleit- planverfahren abrufen. Alternativ erhal- ten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung ge- nannten Sachbearbeiterin bzw. Sach- bearbeiter. Inhalt Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 471 der Stadt Erlangen – Gleiwitzer Straße Nord-West – ............................................................................................................................................................1 Offenes Verfahren EU nach VOB/A; Marie-Therese-Gymnasium, Generalsanierung Schlosserarbeiten ............................................................3 Offenes Verfahren EU nach VOB/A, Marie-Therese-Gymnasium, Generalsanierung Bodenbelagsarbeiten......................................................3 Offenes Verfahren EU nach VOB/A; Neubau Vierfachsporthalle Hartmannstraße, Fassadenbauarbeiten .........................................................3 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Erschließung Rotkappenweg ...........................................................................................................................3 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Fassadenbauarbeiten Holzfassade, Schlosserarbeiten, Wärmedämmverbundsystem (Neubau Spiel- und Lernstube, Donato-Polli-Straße) ...................................................................................................4 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; RW-Bevorrechtigungen mit Mittelinselrückbau LSA K 148/149........................................................4 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; VE 4325 Gebäudefunkanlage im Klärwerk................................................................................................5 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Ersatzneubau der Brücke über die Altaurach, Brauhofgasse West ...............................................5 Bekanntmachung über die Bildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erlangen (Wahlperiode 2020 bis 2026).............................6 Vollzug der Bayer. Bauordnung; Bau von 2 Gauben auf dem Grundstück Jungstraße 22....................................................................................6 Vollzug der Bayer. Bauordnung; Bauvorhaben Erweiterung der Gastronomiefläche auf dem Grundstück Äußere Brucker Straße 132....................................................................................................................................................................7 Ausschreibung Wochenmarkt; Bio-zertifizierte Markthändler*innen gesucht .............................................................................................................7

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Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Nr. 6 | 77. Jahrgang www.erlangen.de/das 19. März 2020

Stadt Erlangen

In dieser Zeit kann der Bebauungspla-nentwurf mit Begründung während derallgemeinen Dienststunden im Amt fürStadtentwicklung und StadtplanungErlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) vonjedermann eingesehen werden. AufVerlangen wird über seinen Inhalt imZimmer 339 bei Frau Schmuck, Tel.86-1347, Auskunft gegeben. Stellung -nahmen können schriftlich odermündlich zu Protokoll während derAuslegungsfrist vorgebracht werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stel -lungnahmen können bei der Be-schlussfassung über den Bauleitplanunberücksichtigt bleiben.

STADT ERLANGENAmt für Stadtentwicklungund Stadtplanung

Auszugsweise Begründung mit Lageplan

Das an der Gebbertstraße, Ecke Glei-witzer Straße bisher gewerblich ge-nutzte Grundstück soll nach dem Ab-riss des Bestandsgebäudes städte-baulich neu geordnet werden.

Auf dem östlichen Teil des Grund-stücks sind bereits auf Grundlage desbestehenden Baurechts drei Geschoss -wohnungsbauten mit Tiefgarage inUmsetzung, die sich in die nähere Um-gebung einfügen.

2018 hat ein städtebaulicher Realisie-rungswettbewerb für die Entwicklungdes westlichen Teils des Grundstücksdurch die Vorhabenträgerin stattgefun-den. Die Wettbewerbsarbeit des mitdem 1. Preis ausgezeichneten Archi-tekturbüros Hübsch & Harlé Architek-ten Stadtplaner, Fürth, stellt die Grund-lage der weiteren Planung dar.

Für eine geordnete städtebauliche Ent-wicklung soll der bestehende Baulini-enplan Nr. 80 durch den qualifiziertenBebauungsplan Nr. 471 mit einerGröße von ca. 0,6 ha teilweise über-plant werden. Gleichzeitig wird mit dervorliegenden Planung der Zielsetzungnach Innenentwicklung und einem

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 471der Stadt Erlangen - Gleiwitzer StraßeNord-West -

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat inöffentlicher Sitzung am 20.02.2020 be-schlossen, den Entwurf des Bebau-ungsplanes Nr. 471 – Gleiwitzer StraßeNord-West – für das Gebiet nördlichder Gleiwitzer Straße, westlich der Flur-stücke 1946/699, 1946/707, 1946/715und südlich der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dem In-stitut für Sportwissenschaft und Sportzu billigen und öffentlich auszulegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Bauge-setzbuches (BauGB) werden hiermitder Billigungsbeschluss und die Aus-legung ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist indem nachstehend abgedruckten La-geplan dargestellt. Kartengrundlage istder Ausschnitt aus dem Liegen-schaftskataster vom April 2018.

Die Aufstellung des BebauungsplanesNr. 471– Gleiwitzer Straße Nord-West –erfolgt gemäß § 13 a BauGB im be-schleunigten Verfahren. Gemäß § 13 aAbs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von ei-ner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4BauGB, von dem Umweltbericht nach§ 2 a BauGB, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Artenumweltbezogener Informationen ver-fügbar sind, sowie von einer zusam-menfassenden Erklärung nach § 10Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwa-chung erheblicher Umweltauswirkun-gen nach § 4 c BauGB ist nicht anzu-wenden.

Der gebilligte Bebauungsplanentwurfwird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in derZeit vom 27.03.2020 bis einschließlich30.04.2020 öffentlich ausgelegt.

sparsamen Umgang mit Grund undBoden entsprochen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 471 sollan der Gebbertstraße/Ecke GleiwitzerStraße eine gemischt genutzte Neube-bauung mit Wohnnutzung, nichtstörendem Gewerbe und ggf. einer Ge-meinbedarfseinrichtung der Stadt Er-langen ermöglicht werden.

Hinweis

Der Entwurf des Bebauungsplanes istwährend der Auslegungsfrist zusätzlichim Rathaus-Foyer ausgestellt und imInternet unter http://www.erlangen.de/stadtplanung mit Begründung abruf-bar.

Hinweise zum Datenschutz nachArt. 13 Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO)

Falls Sie im Rahmen der Öffentlich-keitsbeteiligung eine Stellungnahmezum in Aufstellung befindlichen Bau-leitplan abgeben wollen, werden wirIhre Stellungnahme im entsprechen-den Verfahren verarbeiten.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ih-rer Daten ist die Stadt Erlangen, Rat-hausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail:[email protected], Telefon09131/86-0

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-teiligung nach den Vorschriften desBaugesetzbuches von Ihnen angege-benen Daten werden bei der Stadt Er-langen ausschließlich im Rahmen derBauleitplanung verarbeitet.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung istArt. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO inVerbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayeri-sches Datenschutzgesetz (BayDSG).

Weitere Informationen über die Verar-beitung Ihrer Daten und Ihre Rechtebei der Verarbeitung Ihrer Daten kön-nen Sie im Internet unter www.erlan-gen.de/datenschutzhinweise-bauleit-planverfahren abrufen. Alternativ erhal-ten Sie diese Informationen auch beider / dem in der Bekanntmachung ge-nannten Sachbearbeiterin bzw. Sach-bearbeiter.

InhaltBekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 471 der Stadt Erlangen – Gleiwitzer Straße Nord-West – ............................................................................................................................................................1

Offenes Verfahren EU nach VOB/A; Marie-Therese-Gymnasium, Generalsanierung Schlosserarbeiten ............................................................3

Offenes Verfahren EU nach VOB/A, Marie-Therese-Gymnasium, Generalsanierung Bodenbelagsarbeiten......................................................3

Offenes Verfahren EU nach VOB/A; Neubau Vierfachsporthalle Hartmannstraße, Fassadenbauarbeiten .........................................................3

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Erschließung Rotkappenweg ...........................................................................................................................3

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Fassadenbauarbeiten Holzfassade, Schlosserarbeiten, Wärmedämmverbundsystem (Neubau Spiel- und Lernstube, Donato-Polli-Straße) ...................................................................................................4

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; RW-Bevorrechtigungen mit Mittelinselrückbau LSA K 148/149........................................................4

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; VE 4325 Gebäudefunkanlage im Klärwerk................................................................................................5

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A; Ersatzneubau der Brücke über die Altaurach, Brauhofgasse West ...............................................5

Bekanntmachung über die Bildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erlangen (Wahlperiode 2020 bis 2026).............................6

Vollzug der Bayer. Bauordnung; Bau von 2 Gauben auf dem Grundstück Jungstraße 22....................................................................................6

Vollzug der Bayer. Bauordnung; Bauvorhaben Erweiterung der Gastronomiefläche auf dem Grundstück Äußere Brucker Straße 132....................................................................................................................................................................7

Ausschreibung Wochenmarkt; Bio-zertifizierte Markthändler*innen gesucht .............................................................................................................7

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2 Bekanntmachungen Nr. 6 / 19.3.2020

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Nr. 6 / 19.3.2020 Bekanntmachungen 3Offenes Verfahren EU nach VOB/A

I.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen, Amt für Gebäu-demanagement, Schuhstr. 40, 91052Erlangen, Telefon 09131/86-2327, Tele-fax 09131/86-2991, E-Mail [email protected], Internetwww.erlangen.de/ausschreibungen

Nähere Auskünfte und Auskünfte zurAnforderung von Unterlagen: Vergabe-plattform www.vergabe.bayern.de oderhttps://www.myorder.rib.de/public/infor-mations https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platfor-mId/1/tenderId/189777

II.1.1 Absendung der Bekanntmachungam: 27.02.2020, Submissionstermin:19.03.2020 um 10:45 Uhr

II.1.2 Bezeichnung des Auftrages:Marie-Therese-Gymnasium, ErlangenGeneralsanierungSchlosserarbeiten BT C_SGMMaßnahmen-Nr: 242-3_SGMVergabenummer: 3181_SGM

II.1.3 Art des Auftrags: Ausführung von BauleistungenOrt der Ausführung: 91056 Erlangen

Offenes Verfahren EU nach VOB/A

I.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen, Amt für Gebäu-demanagement, Schuhstr. 40, 91052Erlangen, Telefon 09131/86-2327, Tele-fax 09131/86-2991, E-Mail [email protected], Internetwww.erlangen.de/ausschreibungen

Nähere Auskünfte und Auskünfte zurAnforderung von Unterlagen: Vergabe-plattform www.vergabe.bayern.de oderhttps://www.myorder.rib.de/public/infor-mations https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platfor-mId/1/tenderId/190205

II.1.1 Absendung der Bekanntmachungam: 02.03.2020 Submissionstermin:24.03.2020 um 10:45 Uhr

II.1.2 Bezeichnung des Auftrages:Marie-Therese-Gymnasium, ErlangenGeneralsanierungBodenbelagsarbeiten BT C_SGMMaßnahmen-Nr.: 242-3_SGMVergabenummer: 3210_SGM

II.1.3 Art des Auftrags: Ausführung von BauleistungenOrt der Ausführung: 91056 Erlangen

Offenes Verfahren EU nach VOB/A

I.1 Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen, Amt für Gebäu-demanagement, Schuhstr. 40, 91052Erlangen, Telefon 09131/86-2327, Tele-fax 09131/86-2991, E-Mail [email protected], Internetwww.erlangen.de/ausschreibungen

Nähere Auskünfte und Auskünfte zurAnforderung von Unterlagen: Vergabe-plattform www.vergabe.bayern.de oderEU-Amtsblatt www.ted.europa.eu https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platfor-mId/1/tenderId/189683

II.1.1 Absendung der EU-Bekanntma-chung am: 02.03.2020 Submissions-termin: 02.04.2020 um 10:30 Uhr

II.1.2 Bezeichnung des Auftrages:Neubau Vierfachsporthalle Hartmannstraße, ErlangenFassadenbauarbeiten, Pfosten-Riegel-FassadeVergabenummer: 3120_EHH

II.1.3 Art des Auftrags: Ausführung von BauleistungenOrt der Ausführung: 91052 Erlangen,Hartmannstraße

Öffentliche Ausschreibungnach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen - Tiefbauamt,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, Tel.:09131/86-2394, Fax: 09131/86-2111, E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren:Öffentliche Ausschreibung, VOB/AVergabenummer: 200120NB

c) Angaben zum elektronischen Verga-beverfahren und zur Ver- und Ent-schlüsselung der UnterlagenZugelassene Angebotsabgabeschriftlich

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung:Erlangen – Tennenlohe

f) Art und Umfang der Leistung, ggf.aufgeteilt in LoseErschließung RotkappenwegStraßenbauarbeitenca. 135 m3 Oberboden abtragenca. 300 m3 Boden lösenca. 540 t Boden entsorgenca. 650 m2 Planum herstellenca. 175 m3 Frostschutzschicht herstellenca. 575 m2 Schottertragschicht herstellen

ca. 550 m2 Pflasterdecke herstellenca. 150 m Betonpflasterrinne herstellenca. 320 m Einfassung mit geschalterRückenstütze herstellen4 St. Straßenablauf aus Betonfertigteileneinbauen2 St. Straßenentwässerungsschacht herstellen8 St. Beleuchtungsmast d. AG einbauen110 m3 Leitungsgraben herstellen170 m Kabel d. AG verlegen

g) Angaben über den Zweck der bau-lichen Anlage oder des Auftrags, wennauch Planungsleistungen gefordertwerdenZweck der baulichen AnlageZweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfangder Lose siehe Buchstabe f): nein

i) AusführungsfristenBeginn der Ausführung: 13.05.2020Fertigstellung oder Dauer der Leistun-gen: 30.06.2020

j) Nebenangebote: nur in Verbindungmit einem Hauptangebot zugelassen

k) mehrere Hauptangebote:nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Ver-gabeunterlagen: Vergabeunterlagenwerden nicht elektronisch zur Verfü-gung gestellt. Sie können angefordertwerden bei: Submissionsstelle derStadt Erlangen im Gebäudemanage-ment (GME), Schuhstraße 40, 91052 Er-langen, Postadresse: Stadt Erlangen,91051 Erlangen, Tel.: 09131/86-2327,[email protected],ab 25.03.2020

Nachforderung: Fehlende Unterlagen,deren Vorlage mit Angebotsabgabegefordert war, werden nachgefordert

m) Kosten für die Übersendung derVergabeunterlagen in PapierformFür die Übersendung der Vergabeun-terlagen in Papierform gilt:Höhe der Kosten: 30,00 EuroZahlungsweise: Barzahlung bei Selbst -abholung bzw. Verrechnungsscheck ingleicher HöheEs wird eine Datendatei DA83 zur Ver-fügung gestellt werden. Bei Verwen-dung dieser Datei wird um Rückgabeeiner Datendatei DA84 gebeten.Das eingezahlte Entgelt wird nicht er-stattet.

o) Ablauf der Angebotsfrist:am 21.04.2020 um 10:00 UhrAblauf der Bindefrist: am 06.05.2020

p) Adresse für elektronische Angebote:Anschrift für schriftliche Angebote:Stadt Erlangen, Gebäudemanagement,

Submissionsstelle, Schuhstraße 40,91052 Erlangen

q) Sprache, in der die Angebote abge-fasst sein müssen: Deutsch

r) Zuschlagskriterien:siehe Vergabeunterlagen

s) Eröffnungstermin:am 21.04.2020 um 10:00 UhrOrt: Submissionsstelle der Stadt Erlan-gen im Gebäudemanagement (GME),Schuhstraße 40, 91052 ErlangenPersonen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und deren Be-vollmächtigte

t) geforderte Sicherheiten: Sicherheitfür Vertragserfüllung ist in Höhe von 5Prozent der Auftragssumme (inkl. Um-satzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten,sofern die Auftragssumme mindestens250.000 Euro ohne Umsatzsteuer be-trägt. Die für Mängelansprüche zu lei-stende Sicherheitssumme beträgt 3Prozent der Abrechnungssumme. Wei-tere Regelungen siehe Vergabeunterla-gen.

u) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen und/oder Hin-weise auf die maßgeblichen Vorschrif-ten, in denen sie enthalten sind Zah-lungsbedingungen gemäß VOB/B

v) Rechtsform der/ Anforderung an Bie-tergemeinschaften: gesamtschuldne-risch haftend mit bevollmächtigtemVertreter

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch denEintrag in die Liste des Vereins für Prä-qualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Ein-satz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben als vorläufigen Nachweis der Eig-nung mit dem Angebot das ausgefüll-te Formblatt 124 „Eigenerklärung zurEignung“ vorzulegen. Bei Einsatz vonNachunternehmen sind auf gesonder-tes Verlangen die Eigenerklärungenauch für diese abzugeben. Sind dieNachunternehmen präqualifiziert,reicht die Angabe der Nummer, unterder diese in der Liste des Vereins fürPräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge-führt werden.

Gelangt das Angebot in die engereWahl, sind die Eigenerklärungen (auchdie der Nachunternehmen) auf geson-

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4 Bekanntmachungen Nr. 6 / 19.3.2020dertes Verlangen durch Vorlage der inder „Eigenerklärung zur Eignung“ ge-nannten Bescheinigungen zuständigerStellen zu bestätigen. Bescheinigun-gen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung indie deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswe-sen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf undliegt den Vergabeunterlagen bei.

Darüber hinaus hat der Bieter zumNachweis seiner Fachkunde folgendeAngaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zumachen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße:Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)Regierung v. Mittelfranken, Postfach 606,91511 Ansbach

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Art der Leistung: Fassadenbauarbeiten Holzfassade Ausführungsfrist: von KW 32 3030 bis KW 44 2020Eröffnungstermin: 23.4.2020, 11:15 UhrAblauf der Bindefrist: 23.5.2020 Gebühr Ausschreibungsunterlagen:9,00 Euro

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Art der Leistung: Schlosserarbeiten Ausführungsfrist: von KW 32 2020 bis KW 44 2020Eröffnungstermin: 23.4.2020, 11:30 UhrAblauf der Bindefrist: 23.5.2020 Gebühr Ausschreibungsunterlagen:10,00 Euro

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Art der Leistung: Wärmedämmverbundsystem Ausführungsfrist: von KW 33 2020 bisKW 40 2020Eröffnungstermin: 23.4.2020, 11:45 UhrAblauf der Bindefrist: 23.5.2020 Gebühr Ausschreibungsunterlagen:9,00 Euro

Ort der Leistung: Erlangen, Donato-Polli-Straße, Neubau Lern- und Spielstube

Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Er-langen, Amt für Gebäudemanagement,Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Tel.09131/86-2327, Telefax 09131/86-2991,[email protected]

Hinweis: Der vollständige Bekanntma-chungstext ist unter der Internetadres-se www.erlangen.de, unter „Stadtver-waltung/Ausschreibungen“ zu finden.

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen - Tiefbauamt,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, Tel.:09131/86-2394, Fax: 09131/86-2111, E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/AVergabenummer: 200214BU

c) Angaben zum elektronischen Verga-beverfahren und zur Ver- und Ent-schlüsselung der UnterlagenZugelassene Angebotsabgabeschriftlich

d) Art des Auftrags:Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung:Erlangen – Stadtgebiet

f) Art und Umfang der Leistung, ggf.aufgeteilt in Lose

RW-Bevorrechtigungen mit Mittelinsel-rückbau LSA K 148/149

Straßenbauarbeitenca. 100 m3 Erdarbeiten / SoB ausbauenca. 4 St. Umbau/Neubau Straßenabläufeca. 35 m Neubau Straßenablaufleitungenca. 5 St. Aus-/Einbau von LSA-Masten inkl.Leerrohranbindungca. 120 m3 SoB / Schotterrasen herstellenca. 40 m3 Geb. Oberbau abbrechenca. 350 m2 Neubau Asphalttrag- und -deckschichtenca. 75 m2 Abbruch Pflasterdecke Natursteinca. 275 m2 Abbruch / WiederherstellungPflasterdecke Betonpflasterca. 125 m Abbruch Zeilen/Streifen/Rinnenca. 60 m Neubau Zeilen/Streifen/Rinnenca. 225 m Abbruch Borde/Leistenca. 180 m Neubau Borde/Leisten/Sonder-Querungs-Bordesowie Umfangreiche Markierungsarbeiteninkl. roter Radwegbeschichtung

g) Angaben über den Zweck der bau-lichen Anlage oder des Auftrags, wennauch Planungsleistungen gefordertwerdenZweck der baulichen AnlageZweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfangder Lose siehe Buchstabe f): nein

i) AusführungsfristenBeginn der Ausführung: 13.07.2020

Fertigstellung oder Dauer der Leistun-gen: 07.09.2020

j) Nebenangebote: nur in Verbindungmit einem Hauptangebot zugelassen

k) mehrere Hauptangebote:nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Ver-gabeunterlagen: Vergabeunterlagenwerden nicht elektronisch zur Verfü-gung gestellt. Sie können angefordertwerden bei: Submissionsstelle derStadt Erlangen, Schuhstraße 40, 91052Erlangen, Postadresse: Stadt Er langen,91051 Erlangen, Tel.: 09131/86-2327,[email protected],ab 23.03.2020

Nachforderung: Fehlende Unterlagen,deren Vorlage mit Angebotsabgabegefordert war, werden nachgefordert

m) Kosten für die Übersendung derVergabeunterlagen in PapierformFür die Übersendung der Vergabeun-terlagen in Papierform gilt:Höhe der Kosten: 15,00 EuroZahlungsweise: Barzahlung bei Selbst -abholung bzw. Verrechnungsscheck ingleicher HöheEs wird eine Datendatei DA83 zur Ver-fügung gestellt werden. Bei Verwen-dung dieser Datei wird um Rückgabeeiner Datendatei DA84 gebeten.Das eingezahlte Entgelt wird nicht er-stattet.

o) Ablauf der Angebotsfrist:am 21.04.2020 um 10:15 UhrAblauf der Bindefrist: am 15.05.2020

p) Adresse für elektronische Angebote:Anschrift für schriftliche Angebote:Stadt Erlangen - Submissionsstelle,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

q) Sprache, in der die Angebote abge-fasst sein müssen: Deutsch

r) Zuschlagskriterien:siehe Vergabeunterlagen

s) Eröffnungstermin:am 21.04.2020 um 10:15 UhrOrt: Submissionsstelle der Stadt Erlan-gen, Schuhstraße 40, 91052 ErlangenPersonen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und derenBevollmächtigte

t) geforderte Sicherheiten: Sicherheitfür Vertragserfüllung ist in Höhe von 5Prozent der Auftragssumme (inkl. Um-satzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten,sofern die Auftragssumme mindestens250.000 Euro ohne Umsatzsteuer be-trägt. Die für Mängelansprüche zu leis -tende Sicherheitssumme beträgt 3 Pro -zent der Abrechnungssumme. WeitereRegelungen siehe Vergabeunterlagen.

u) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen und/oder Hin-weise auf die maßgeblichen Vorschrif-ten, in denen sie enthalten sind Zah-lungsbedingungen gemäß VOB/B

v) Rechtsform der/ Anforderung an Bie-tergemeinschaften: gesamtschuldne-risch haftend mit bevollmächtigtemVertreter

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch denEintrag in die Liste des Vereins für Prä-qualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Ein-satz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben als vorläufigen Nachweis der Eig-nung mit dem Angebot das ausgefüll-te Formblatt 124 „Eigenerklärung zurEignung“ vorzulegen. Bei Einsatz vonNachunternehmen sind auf gesonder-tes Verlangen die Eigenerklärungenauch für diese abzugeben. Sind dieNachunternehmen präqualifiziert,reicht die Angabe der Nummer, unterder diese in der Liste des Vereins fürPräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge-führt werden.

Gelangt das Angebot in die engereWahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlageder in der „Eigenerklärung zur Eig-nung“ genannten Bescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen. Be-scheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eineÜbersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter http://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswe-sen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf undliegt den Vergabeunterlagen bei.

Darüber hinaus hat der Bieter zumNachweis seiner Fachkunde folgendeAngaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zumachen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße:Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Regierung v. Mittelfranken, Postfach 606,91511 Ansbach

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Nr. 6 / 19.3.2020 Bekanntmachungen 5Öffentliche Bekanntmachung nach VOB/A

Die Stadt Erlangen, vertreten durchden Entwässerungsbetrieb, beabsich-tigt auf dem Wege der öffentlichenAusschreibung nach VOB/A im Klär-werk Erlangen die Leistungen für dasFachgewerk "VE 4325 Gebäudefunkan-lage“ an leistungsfähige Unternehmerzu vergeben.

Angaben nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Entwässerungsbetrieb der StadtErlangen (EBE), Werner-von-Siemens-Straße 61, 91052 Erlangen, Tel. 09131/86-2932 oder -2345, Fax 09131/86-2661,[email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

c) Angaben zum elektronischen Verga-beverfahren und zur Ver- und Ent-schlüsselung der Unterlagen: keinelektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung: Klärwerk Erlan-gen, Bayreuther Str. 105, 91054 Erlan-gen

f) Art und Umfang der Leistung, ggf.aufgeteilt in Lose:Lieferung und Montage von2 St Aktive BOS-Objektfunktechnik in19" Technik2 St Brandschutzraum 19"-Gestellraum770 m HF-Leckkabel 7/8"140 m HF-Leckkabel 1/2"150 m HF-Koaxialkabel 7/8“275 m HF-Koaxialkabel 1/2“Komplett, einschließlich Zubehör undInstallationsmaterial

g) Angaben über den Zweck der bau-lichen Anlage oder des Auftrags, wennauch Planungsleistungen gefordertwerden: BOS-Objektfunkanlage

h) Aufteilung in Lose: nein

i) Ausführungsfristen:Juni 2020 bis November 2020

j) Nebenangebote: Nebenangebotesind nicht zugelassen

k) Abgabe mehrerer Hauptangebote istnicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Ver-gabeunterlagen: Vergabeunterlagenwerden nicht elektronisch zur Verfü-gung gestellt. Sie können angefordertwerden unter: ab 24.03.2020, Submis-sionsstelle der Stadt Erlangen im Ge-bäudemanagement (GME), EG, Zimmer

011, Schuhstraße 40, 91052 Erlangen,Tel. 09131 86-2327, Fax 09131 86-2991,[email protected]

m) Kosten für die Übersendung derVergabeunterlagen in PapierformHöhe der Kosten: 10 EuroZahlungsweise: Barzahlung oder Ver-rechnungsscheckDas eingezahlte Entgelt wird nicht er-stattet.

n) Teilnahmeantrag: entfällt

o) Ablauf der Angebotsfrist: am28.04.2020 um 10:15 Uhr, Ablauf derBindefrist: 28.05.2020, 24:00 Uhr

p) Anschrift, an die die Angebote zurichten sind: Submissionsstelle derStadt Erlangen im Gebäudemanage-ment (GME), EG, Zimmer 011, Schuh-straße 40, 91052 Erlangen

q) Sprache, in der die Angebote abge-fasst sein müssen: Deutsch

r) Zuschlagskriterium ist der Preis

s) Eröffnungstermin: am 28.04.2020 um 10:15 UhrOrt: Submissionsstelle der Stadt Erlan-gen im Gebäudemanagement (GME),EG, Zimmer 011, Schuhstraße 40,91052 ErlangenPersonen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und deren Be-vollmächtigte

t) geforderte Sicherheiten: ab einerAuftragssumme von mehr als 250.000Euro (ohne Umsatzsteuer) für Vertrags-erfüllung 5 % der Auftragssumme undfür Mängelansprüche 2 % der Brutto-Abrechnungssumme zum Zeitpunktder Abnahme

u) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen und/oder Hin-weise auf die maßgeblichen Vorschrif-ten, in denen sie enthalten sind:- § 16 VOB/B- Nr. 3 Besondere Vertragsbedingungen

v) Rechtsform der / Anforderung anBietergemeinschaften: Die Bieterge-meinschaft hat mit ihrem Angebot ei-ne Erklärung aller Mitglieder in Text-form abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsge-meinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sindund der für die Durchführung desVertrags bevollmächtigte

Vertreter bezeichnet ist,- dass der bevollmächtigte Vertreterdie Mitglieder gegenüber dem Auf-traggeber rechtsverbindlich

vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamt-schuldner haften.

w) Nachweis der Eignung

- Erklärung und Nachweise gem. § 6aAbs. 2 und § 6b Abs. 1 VOB/A

Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch denEintrag in die Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmene.V. (Präqualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen ist aufgesondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben als vorläufigen Nachweis der Eig-nung mit dem Angebot das ausgefüll-te Formblatt 124 „Eigenerklärung zurEignung“ vorzulegen. Bei Einsatz vonNachunternehmen sind auf gesonder-tes Verlangen die Eigenerklärungenauch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,reicht die Angabe der Nummer, unterder diese in der Liste des Vereins fürdie Präqualifikation von Bauunterneh-men e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engereWahl, sind die Eigenerklärungen (auchdie der Nachunternehmen) auf geson-dertes Verlangen durch Vorlage der inder „Eigenerklärung zur Eignung“ ge-nannten Bescheinigungen zuständigerStellen zu bestätigen. Bescheinigun-gen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung indie deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswe-sen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf undliegt den Vergabeunterlagen bei.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße:Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Re-gierung v. Mittelfranken, Promenade 27,91522 Ansbach

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabe-stelle): Stadt Erlangen - Tiefbauamt,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, Tel.:09131/862394, Telefax: 09131/862111,E-Mail: [email protected]

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/AVergabenummer: 191216KI

c) Angaben zum elektronischen Verga-beverfahren und zur Ver- und Ent-schlüsselung der Unterlagen: Keinelektronisches Vergabeverfahren

d) Art des Auftrags: Planung und Aus-führung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung: Erlangen - Frauenaurach

f) Art und Umfang der Leistung, ggf.aufgeteilt in LoseErsatzneubau der Brücke über die Al-taurach – Brauhofgasse West –Abbrucharbeiten, Verbauarbeiten, Bohr-arbeiten, Erdarbeiten, Stahlbetonarbei-ten, Stahlbauarbeiten, Asphaltarbeiten. 1 psch Abbruch (Bestandsbauwerk)140 m2 Spundwand als wasserdichterBaugrubenverbau220 m3 Erdaushub4 Stk Bohrpfähle17 m3 Stahlbetonarbeiten Wiederlagerincl. Fundament herstellen12 m3 Stahlbetonarbeiten Überbau 5 m3�Stahlbetonarbeiten Kappenher-stellung170 m2 Asphaltaufbruch und -wieder-herstellung außerhalb Bauwerk22 m2 Betonoberfläche strahlen, Ober-flächenschutz herstellen22 m2 Abdichtung, Asphaltschutz- und-deckschicht herstellen23 m Stahlbau (Geländer auf Bauwerk)

g) Angaben über den Zweck der bau-lichen Anlage oder des Auftrags, wennauch Planungsleistungen gefordertwerdenZweck der baulichen AnlageZweck des Auftrags

h) Aufteilung in Lose: nein(Art und Umfang der Lose siehe Buch-stabe f)

i) AusführungsfristenBeginn der Ausführung: ca. 29.06.2020Fertigstellung oder Dauer der Leistun-gen: 30.11.2020

j) Nebenangebote: nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen:Submissionsstelle der Stadt Erlangenim Gebäudemanagement (GME), Schuh -str. 40, 91052 Erlangen, Postadresse: StadtErlangen, 91051 Erlangen, Tel.: 09131/862327, E-Mail: [email protected], ab 23.03.2020

l) Kosten für die Übersendung der Ver-gabeunterlagen in PapierformFür die Übersendung der Vergabeun-terlagen in Papierform gilt:Höhe der Kosten: 15,- EuroZahlungsweise: Barzahlung bei Selbst -abholung bzw. Verrechnungsscheck ingleicher HöheEs wird eine Datendiskette DA83 zurVerfügung gestellt werden. Bei Verwen-dung dieser Datei wird um Rückgabeeiner Datendatei DA84 gebeten.

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6 Bekanntmachungen Nr. 6 / 19.3.2020Das eingezahlte Entgelt wird nicht er-stattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zurichten sind: Stadt Erlangen, Gebäu-demanagement - Submissionsstelle,Schuhstraße 40, 91052 Erlangen

p) Sprache, in der die Angebote abge-fasst sein müssen: Deutsch

q) Angebotseröffnung: am 09.04.2020 um 10:00 UhrOrt: Submissionsstelle der Stadt Erlan-gen im Gebäudemanagement (GME),Schuhstraße 40, 91052 Erlangen. Personen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und deren Be-vollmächtigte

r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

s) Wesentliche Finanzierungs- undZahlungsbedingungen und/oder Hin-weise auf die maßgeblichen Vorschrif-ten, in denen sie enthalten sind

t) Rechtsform der/Anforderung an Bie-tergemeinschaften: gesamtschuldne-risch haftend mit bevollmächtigtemVertreter

u) Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führenden Nachweis der Eignung durch denEintrag in die Liste des Vereins für Prä-qualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Ein-satz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen,dass diese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifikationerfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen ha-ben zum Nachweis der Eignung mitdem Angebot das ausgefüllte Form-blatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen sind auf gesondertes Verlan-gen die Eigenerklärungen auch fürdiese abzugeben. Sind die Nachunter-nehmen präqualifiziert. reicht die An-gabe der Nummer, unter der diese inder Liste des Vereins für Präqualifikati-on von Bauunternehmen e.V. (Präquali-fikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engereWahl, sind die Eigenerklärungen (auchdie der Nachunternehmen) auf geson-dertes Verlangen durch Vorlage der inder „Eigenerklärung zur Eignung“ ge-nannten Bescheinigungen zuständigerStellen zu bestätigen. Bescheinigun-gen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung indie deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zurEignung) ist erhältlich unter http://

www.innenministerium.bayern.de/as-sets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_verga-be_bauauftraege_formblatt_124_ei-generklaerung_20160418.pdf und liegtden Vergabeunterlagen bei.

Darüber hinaus hat der Bieter zumNachweis seiner Fachkunde folgendeAngaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3VOB/A zu machen.

v) Ablauf der Zuschlags- und Binde-frist: 28.04.2020

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße:Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)Regierung v. Mittelfranken, Postfach 606,91511 Ansbach

Amtliche BekanntmachungBildung des Jugendhilfeausschusses(JHA) der Stadt Erlangen

Für die neue Wahlperiode des Stadt-rats von 2020 bis 2026 ist der Ju-gendhilfeausschuss neu zu bilden.

Nach § 3 der Satzung für das Stadtju-gendamt Erlangen vom 30.05.1996 inder Fassung vom 26.03.2008 in Verbin-dung mit § 71 Sozialgesetzbuch Ach-tes Buch (SGB VIII) in der Fassung derBekanntmachung vom 11. September2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 12. Dezember 2019(BGBl. I S. 2652), gehören dem Jugend-hilfeausschuss an

als stimmberechtigte Mitglieder:

1. der oder die Vorsitzende,

2. 6 Mitglieder des Stadtrates,

3. 2 vom Stadtrat gewählte Frauen undMänner, die in der Jugendhilfe erfah-ren sind,

4. 6 auf Vorschlag der im Stadtgebietwirkenden und anerkannten Träger derfreien Jugendhilfe vom Stadtrat ge-wählte Frauen und Männer;

als beratende Mitglieder:

1. der Leiter oder die Leiterin des Ju-gendamtes,

2. ein Mitglied, das als Jugend- oderFamilien- oder Vormundschaftsrichterbzw. -richterin tätig ist und vom Leiteroder von der Leiterin des zuständigenAmtsgerichts benannt wird,

3. ein Mitglied aus dem Bereich derSchulen oder der Schulverwaltung,das vom Leiter oder von der Leiterindes zuständigen staatlichen Schul-amts benannt wird,

4. ein Bediensteter oder eine Bediens -tete der zuständigen Arbeitsagentur(Arbeitsamt), der oder die vom Leiteroder von der Leiterin der zuständigenArbeitsagentur benannt wird,

5. eine Fachkraft, die in der Beratungim Sinne des § 28 SGB VIII tätig ist,

6. die für den Jugendamtsbezirk zu-ständige Gleichstellungsbeauftragte,

7. ein Polizeibeamter oder eine Polizei-beamtin, der oder die von der zustän-digen Polizeidirektion benannt wird,

8. der bzw. die Vorsitzende des Stadt-jugendrings oder eine von ihm bzw.ihr beauftragte Person,

9. ein Mitglied aus dem Bereich derkatholischen Kirche,

10. ein Mitglied aus dem Bereich derevangelischen Kirche,

11. ein Mitglied aus dem Bereich derevangelisch-reformierten Kirche.

Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreteroder eine Stellvertreterin zu benennen.

Von den stimmberechtigten Mitglie-dern sind

2 in der Jugendhilfe erfahrene Männerund Frauen nach der von der Verwal-tung des Jugendamtes erstellten Vor-schlagsliste (§ 4 Abs. 1 S. 3 der Sat-zung für das Stadtjugendamt Erlan-gen) und 6 Männer und Frauen aufVorschlag der im Bereich des Jugen-damtes wirkenden und anerkanntenTräger der Freien Jugendhilfe, insbe-sondere der Jugend- und Wohlfahrts-verbände (§ 4 Abs. 2 S. 3 der Satzungfür das Stadtjugendamt Erlangen),durch den Stadtrat zu wählen (§ 4Abs. 1 der Satzung für das Stadtjugen-damt Erlangen).

Die beratenden Mitglieder und ihreStellvertreter bzw. Stellvertreterinnenwerden von den zuständigen Behör-den und Institutionen benannt unddurch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4der Satzung für das StadtjugendamtErlangen).

Der Stadtrat hat dem Ausländer- undIntegrationsbeirat (Beschluss vom24.07.1996), dem Jugendparlament(Beschluss vom 24.10.2002) und demForum „Behinderte Menschen in Erlan-gen“ (Beschluss vom 05.05.2014) imJugendhilfeausschuss ein ständigesAnwesenheits- und Rederecht einge-räumt. Der JHA hat mit Beschluss vom16.10.2014 der Islamischen Religions-gemeinschaft in Erlangen (IRE) undder Jüdischen Gemeinde Erlangen dasRecht eingeräumt, einen Vertreter/eineVertreterin in seine Sitzungen zu ent-senden, die sich zu den Tagesord-nungspunkten mit Redebeiträgenäußern können.

Für die nicht dem Stadtrat angehören-den stimmberechtigten Mitglieder undihre Stellvertreter oder Stellvertreterin-

nen gelten die Vorschriften über dieWählbarkeit und über die Rechtsver-hältnisse der Mitglieder des Stadtratesentsprechend. Abweichend davon istes für die Wählbarkeit aber ausrei-chend, wenn der Wohnsitz, Dienstortoder Arbeitsplatz im Zuständigkeitsbe-reich des örtlichen Trägers oder einesangrenzenden örtlichen Trägers ist; siesollen aber immer nur jeweils einemJugendhilfeausschuss angehören (Art.21 Bayerisches Gesetz zur Ausführungder Sozialgesetze -AGSG-).

Hiermit werden alle im Bereich derStadt Erlangen tätigen freien Vereini-gungen der Jugendwohlfahrt und dieJugendverbände gebeten, unter Anga-be der genauen Personalien der vor-geschlagenen Person bis Freitag,03.04.2020, beim Stadtjugendamt Er-langen, Rathausplatz 1, 91052 Erlan-gen geeignete Vorschläge einzurei-chen. Eventuell erforderliche Auskünftekönnen beim Stadtjugendamt Erlan-gen unter Tel. 86-2114 eingeholt wer-den.

Vollzug der Bayer. BauordnungFür das Bauvorhaben „Bau von 2 Gau-ben auf dem Grundstück Jungstraße22, Gemarkung: Erlangen, Flurstück:2731/11" wurde mit Bescheid vom05.03.2020 eine Baugenehmigung mitdem Aktenzeichen 2020-77-VV erteilt.Die Baugenehmigung wird hiermitgemäß Art. 66 Abs. 2 der Bayer. Bau-ordnung bekannt gemacht. Die Plan-unterlagen können während der übli-chen Öffnungszeiten im Bauaufsicht-samt, Gebbertstr. 1, Zimmer 211, einge-sehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann inner-halb eines Monats nach seiner Be-kanntgabe Klage bei dem BayerischenVerwaltungsgericht in Ansbach erho-ben werden.

Dafür stehen folgende Möglichkeitenzur Verfügung:

a) Schriftlich oder zur Niederschrift

Die Klage kann schriftlich oder zurNiederschrift des Urkundsbeamten derGeschäftsstelle erhoben werden. DieAnschrift lautet: Bayerisches Verwal-tungsgericht Ansbach, Postfach 616,91511 Ansbach, Hausanschrift: Prome-nade 24-28, 91522 Ansbach

b) Elektronisch

Die Klage kann bei dem BayerischenVerwaltungsgericht Ansbach auchelektronisch nach Maßgabe der der

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Nr. 6 / 19.3.2020 Bekanntmachungen 7Internetpräsenz der Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zuentnehmenden Bedingungen erhobenwerden.

Die Klage muss den Kläger, die Be-klagte (Stadt Erlangen) und den Ge-genstand des Klagebegehrens be-zeichnen und soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründungdienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen angegeben, der angefochte-ne Bescheid soll in Abschrift beigefügtwerden. Der Klage und allen Schriftsät-zen sollen bei schriftlicher Einreichungoder Einreichung zur Niederschrift Ab-schriften für die übrigen Beteiligtenbeigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- In dem hier einschlägigen Rechtsbe-reich wurde das Widerspruchsverfah-ren abgeschafft. Es besteht keineMöglichkeit, gegen diesen BescheidWiderspruch einzulegen.

- Die Einlegung eines Rechtsbehelfsper einfacher E-Mail ist nicht zuge-lassen und entfaltet keine rechtli-chen Wirkungen!

- Kraft Bundesrechts wird in Prozess -verfahren vor den Verwaltungsgerich-ten infolge der Klageerhebung grund -sätzlich eine Verfahrensgebühr fällig.

Vollzug der Bayer. BauordnungFür das Bauvorhaben „Erweiterung derGastronomiefläche auf dem Grund-stück Äußere Brucker Straße 132, Ge-markung: Bruck, Flurstück: 407/8" wur-de mit Bescheid vom 09.03.2020 eineBaugenehmigung mit dem Aktenzei-chen 2020-117-VV erteilt. Die Bauge-nehmigung wird hiermit gemäß Art. 66Abs. 2 der Bayer. Bauordnung bekanntgemacht. Die Planunterlagen könnenwährend der üblichen Öffnungszeitenim Bauaufsichtsamt, Gebbertstr. 1,Zimmer 208 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann inner-halb eines Monats nach seiner Be-kanntgabe Klage bei dem BayerischenVerwaltungsgericht in Ansbach erho-ben werden.

Dafür stehen folgende Möglichkeitenzur Verfügung:

a) Schriftlich oder zur Niederschrift

Die Klage kann schriftlich oder zurNiederschrift des Urkundsbeamten derGeschäftsstelle erhoben werden. DieAnschrift lautet: Bayerisches Verwal-tungsgericht Ansbach, Postfach 616,91511 Ansbach, Hausanschrift: Prome-nade 24-28, 91522 Ansbach

b) Elektronisch

Die Klage kann bei dem BayerischenVerwaltungsgericht Ansbach auchelektronisch nach Maßgabe der derInternetpräsenz der Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zuentnehmenden Bedingungen erhobenwerden.

Die Klage muss den Kläger, die Be-klagte (Stadt Erlangen) und den Ge-genstand des Klagebegehrens be-zeichnen und soll einen bestimmtenAntrag enthalten. Die zur Begründungdienenden Tatsachen und Beweismit-tel sollen angegeben, der angefochte-ne Bescheid soll in Abschrift beigefügtwerden. Der Klage und allen Schriftsät-zen sollen bei schriftlicher Einreichungoder Einreichung zur Niederschrift Ab-schriften für die übrigen Beteiligtenbeigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- In dem hier einschlägigen Rechtsbe-reich wurde das Widerspruchsverfah-ren abgeschafft. Es besteht keineMöglichkeit, gegen diesen BescheidWiderspruch einzulegen.

- Die Einlegung eines Rechtsbehelfsper einfacher E-Mail ist nicht zuge-lassen und entfaltet keine rechtli-chen Wirkungen!

- Kraft Bundesrechts wird in Prozess -verfahren vor den Verwaltungsgerich-ten infolge der Klageerhebung grund -sätzlich eine Verfahrensgebühr fällig.

Die amtlichen SeitenAmtsblatt der Stadtverwaltung Erlangen

Stadt Erlangen

Herausgeber:Stadt Erlangen, Bürgermeister- und Presseamt,Zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen

Redaktion: Dr. Christofer Zwanzig (verantwortlich)Melanie Hein

Auflage: 400 Stück

Erscheinungsweise: 14-tägigGedruckt erhältlich: Rathaus (Infotresen), Volkshoch-schule (Friedrichstraße 19), Stadtbibliothek (Markt-platz 1), Sparkasse Hauptfiliale (Hugenottenplatz 5),Tourist-Information (Goethestraße 21a)Außerdem kann das Amtsblatt als Newsletter per E-Mail abonniert werden. Anmeldung [email protected] und vergangene Ausgaben finden Sie zudem im Internet unter www.erlangen.de/das.

Gedruckt auf 100% Recycling-Altpapier

Redaktionsschluss für Ausgabe 7/2020:Donnerstag, 26. März 2020, 11:00 Uhr

Erlanger Wochenmarkt auf dem MarktplatzBio-zerti�zierte Markthändler*innen gesucht!

Sie sind ein*e bio-zerti�zierte*r Erzeuger*in oder bieten Produkte aus ökologischer Herstellung an? Dann suchen wir Sie!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Herzen der Erlanger Innenstadt direkt am Marktplatz das bestehende Angebot des Erlanger Wochenmarktes zu bereichern und Stammkunden zu gewinnen.

Mindestens dreimal im Jahr organisiert die Stadt Erlangen inmitten der Marktstände Aktionstage, die das Marktgeschehen beleben und Ihre Produkte in den Fokus der Ö�entlichkeit stellen.

Der Wochenmarkt �ndet ganzjährig von Montag bis Samstag statt. Ihre Teilnahme ist aber auch nur an einzelnen Wochentagen oder Jahresabschnitten möglich. Die Verkaufszeiten sind täglich zwischen 7 und 20 Uhr, bis auf die Kernverkaufszeit von 9 bis 14 Uhr, frei wählbar.

Da die Stadt Erlangen die Erzeugung von biologischen Obst, Gemüse und anderen Lebens- mitteln unterstützen möchte, erhalten Sie eine Standgebührenermäßigung in Höhe von 20 %.

Das Bewerbungsformular, die Marktsatzung, die Marktgebührensatzung und die Vergabe- richtlinien sind unter www.erlangen.de/markt abrufbar.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:

Stadt Erlangen, Liegenschaftsamt, Nägelsbachstraße 40, 91052 Erlangen

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