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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6 - Artenschutzprüfung - Auftraggeber: moBiel GmbH Otto-Brenner-Straße 242 33604 Bielefeld Verfasser:

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das

Quartier Dürkopp Tor 6

- Artenschutzprüfung -

Auftraggeber:

moBiel GmbH

Otto-Brenner-Straße 242

33604 Bielefeld

Verfasser:

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Inhalt

Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6:

Artenschutzprüfung

Auftraggeber

moBiel GmbH

Otto-Brenner-Straße 242

33604 Bielefeld

Verfasser

Projektbearbeitung

B.Eng. Sebastian Jedek B.Eng. Landschaftsentwicklung (HS)

Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt | BDLA

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Artenschutzprüfung

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung

Inhaltsverzeichnis

1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ...................................................................... 1

2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik ........................................................................ 2

2.1 Artenschutzprüfung ......................................................................................... 2

2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung

(Prüfungsveranlassung) ........................................................................... 2

2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ............... 2

2.2 Planungsrelevante Arten................................................................................. 3

2.3 Methodik ......................................................................................................... 3

3.0 Vorhabensbeschreibung ........................................................................................ 5

4.0 Planerische Vorgaben und Schutzgebiete ............................................................. 7

5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes ................................................................ 8

5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ......................................................... 8

5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet .................................................... 8

6.0 Stufe I – Vorprüfung ............................................................................................. 11

6.1 Wirkfaktoren ................................................................................................. 11

6.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren...................................................................... 11

6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ........................................... 12

6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen ...................................................... 13

6.2 Artnachweise ................................................................................................ 13

6.2.1 Datenbasis der Artnachweise ................................................................ 13

6.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet ............................................................... 13

6.3 Konfliktanalyse ............................................................................................. 14

6.3.1 Häufige und verbreitete Vogelarten ....................................................... 14

6.3.2 Planungsrelevante Arten ....................................................................... 15

7.0 Zusammenfassung .............................................................................................. 35

8.0 Quellenverzeichnis .............................................................................................. 37

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 1

1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung

Die Verkehrsbetriebe moBiel GmbH der Stadt Bielefeld betreiben neben dem Busnah-

verkehr auch alle Stadtbahnlinien der Stadt Bielefeld. Im Zuge der Erweiterung der

Fahrstrecke der Linie 4 soll diese unter Mitnutzung einer Teilstrecke der Linie 3 von der

Nikolaus-Dürkopp-Straße bis in die Carl-Schmidt-Straße geführt werden. Gegenstand

der Artenschutzprüfung ist die 250 m lange Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 in das

Quartier Dürkopp Tor 6 in Bielefeld.

Das ca. 0,53 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Detmolder Straße (B 66)

und östlich des Ostwestfalendamms (B 61), in Bielefeld - Mitte.

Abb. 1 Lage des Vorhabens (schwarzer Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000.

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der

artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die ent-

sprechende Artenschutzprüfung (ASP) wird hiermit vorgelegt.

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 2

2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik

2.1 Artenschutzprüfung

2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsver-

anlassung)

„Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleit-

planung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar gel-

tenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs.

7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:

1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Land-

schaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaub-

nisse, Genehmigungen, Planfeststellungen).

2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben

(§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).

Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere

Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-

Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umwelt-

schadensgesetz)" (MWME 2010).

2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang)

Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu

fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur

zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelar-

ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich

durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art ver-

schlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge-

schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstö-

ren,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwick-

lungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädi-

gen oder zu zerstören.

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 3

Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die

ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-

und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf da-

mit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das

Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.

„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders

geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulas-

sungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP

auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelar-

ten" (MUNLV 2010).

2.2 Planungsrelevante Arten

„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjeni-

gen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Be-

trachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfa-

len planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […].

Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in

Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer.

Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines

Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Aller-

weltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen An-

passungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden,

dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird

(d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der öko-

logischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder

Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010).

2.3 Methodik

Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammen-

hang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Handlungsempfeh-

lung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und

des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-

schutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010).

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 4

Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:

Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)

In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei

welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beur-

teilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspekt-

rum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit

sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn ar-

tenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine

vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.

Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände

Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaß-

nahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft,

bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen

Verbote verstoßen wird.

Stufe III: Ausnahmeverfahren

In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende

Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine

Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010)

Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsauf-

nahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforder-

lich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhan-

dener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstan-

dungsfreie Erfassungen vor Ort gründet.

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3.0 Vorhabensbeschreibung

Die MoBiel GmbH plant die Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 in das Quartier Dürkopp

Tor 6. Dabei soll in Bielefeld-Mitte der Gleiskörper der von der Nikolaus-Dürkopp-

Straße in die August-Bebel-Straße führenden Linie 3 durch einen Abzweig um 250 m in

die Carl-Schmidt-Straße bis kurz vor der Teutoburger Straße erweitert werden. Geplant

ist eine zweigleisige Führung, die sich vor dem Jugendgästehaus in der Carl-Schmidt-

Straße auf ein Gleis verjüngt. Am Ende der Gleisverlängerung soll ein Hochbahnsteig

gebaut werden, der über die gleichen Ausstattungsmerkmale wie andere Haltestellen

verfügen soll (Überdachung, Sitzgelegenheit, Fahrkartenautomat, etc.). Die Anbindung

an den tiefer liegenden Georg-Rothgiesser-Park in der Carl-Schmidt-Straße soll durch

Stufenanlagen vollzogen werden (MOBIEL GMBH, schritfl. Mitt. 2013).

Das Vorhaben zeichnet sich durch die Gleisführung im vorhandenen Straßenraum (As-

phalt) und ggf. durch eine Bettung der kontinuierlich elastisch gelagerten Schienen

(KES) in Schotter aus.

Abb. 2 Lage des Vorhabens (rotes Oval).

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 6

Abb. 3 Maßnahmenplan der moBiel GmbH (RAIL & BUS CONSULTANTS GMBH 2013).

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4.0 Planerische Vorgaben und Schutzgebiete

Im Folgenden werden Schutzgebiete und Flächen des Biotopkatasters des Landes

NRW im Plangebiet und der näheren Umgebung sowie planungsrechtliche Vorgaben

dargestellt.

Landschaftsplan

Die Vorhabensfläche liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Landschafts-

plans.

Schutzgebiete und Biotopkatasterflächen sind im Bereich des Vorhabens und der nä-

heren Umgebung nicht vorhanden (LINFOS 2013A).

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 8

5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes

5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Vorhabensfläche sowie deren nähere Umge-

bung. Es erstreckt sich vom westlichen Ende der Nikolaus-Dürkopp-Straße bis zum

westlichen Ende der Carl-Schmidt-Straße. Die Lebensraumtypen sind in Abbildung 4

dargestellt.

5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet teilt sich in drei verschiedene Lebensraumtypen ein. Dabei

liegt der Großteil der Fläche als gepflasterte bzw. asphaltierte Verkehrswege vor. Wei-

ter nehmen Wohn- und Bürogebäude einen großen Flächenanteil ein. Grünstrukturen

sind in Form von Park- und Grünanlagen im Untersuchungsgebiet vorhanden (s.

Abb. 4).

Abb. 4 Lebensraum-/ Nutzungstypen im Untersuchungsgebiet.

Legende

1= Gebäude, 2= Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, 3= Kleingehölze, Alleen, Bäume, Ge-

büsche, Hecken

Nikolaus-Dürkopp-Straße Aug

ust-B

eb

el-S

traß

e

Carl-Schmidt-Straße

1

7

1

7

1

7

1

7

1

7

1

7

1

7

2

7

2

7

2

7

2

7

2

7

3

7

2

7

Stra

ße

Teuto

burg

er S

traß

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1

7

1

7

1

7

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 9

Das Untersuchungsgebiet wird anhand folgender Fotos dokumentiert.

Abb. 5 Blick aus der Mitte der Carl-Schmidt- aaaaaaaStraße in Richtung Westen.

Abb. 6 Blick aus der Mitte der Carl-Schmidt-aaaaaaaaStraße in Richtung Osten.

Abb. 7 Baumreihe und Grünstreifen in der Carl-Schmidt-Straße ab dem Jugend-gästehaus.

Abb. 8 Östliches Ende der Carl-Schmidt-Straße mit Blickrichtung in die an-grenzende Parkanlage.

Abb. 9 Grünstreifen entlang des Jugendgäs-tehauses mit vorgelagerter wasser-gebundenen Wegedecke.

Abb. 10 Ende der Carl-Schmidt-Straße in Richtung Teutoburger Straße mit der kleinen Rasenfläche.

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 10

Lebensraumtyp: Gebäude

Wie in den obigen Abbildungen ersichtlich ist das Untersuchungsgebiet und sein Um-

kreis hauptsächlich durch Wohn- und Bürogebäude geprägt.

Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

Obige Abbildungen zeigen die aus Kartoffel-Rose (Rosa rugosa) oder einem Mix aus

Kartoffel-Rose (Rosa rugosa), Fünffingerstrauch (Potentilla fruticosa), Sommerflieder

(Buddlaja davidii) und Gartenbambus (Fargesia murielae) bestehenden Pflanzstreifen.

Als weitere Grünanlagen sind eine ca. 255 m² große Rasenfläche im Nordosten der

Carl-Schmidt-Straße sowie ein bekiestes Beet mit Platanen (Platanus spec.) vor dem

Jugendgästehaus zu nennen. Der Georg-Rothgiesser-Park sowie die anliegenden Gär-

ten befinden sich im Südosten des Untersuchungsgebietes. Kleine Gärten sind in den

Innenhöfen der Gebäudekomplexe vorhanden.

Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken

Im Süden der Carl-Schmidt-Straße entlang des Parkgeländes befindet sich eine Reihe

von Einzelbäumen aus sechs Ahornen (5 Acer platanoides, 1 A. campestre).

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6.0 Stufe I – Vorprüfung

6.1 Wirkfaktoren

Folgende potenzielle Wirkfaktoren können sich im Zusammenhang mit dem geplanten

Vorhaben ergeben:

Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Erweiterung der Stadtbahnlinie 4 um 250 m in das Quartier Dürkopp Tor 6

Maßnahme Wirkfaktor Auswirkung

Baubedingt

Baustellenbetrieb Entfernen von Gehölzen und krautiger Vegetation

Lebensraumverlust/-degeneration

Veränderung des (anthropo-gen beeinflussten) Boden-aufbaus

Lebensraumverlust/-degeneration

Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb

Störung von Tieren

Anlagebedingt

Gleiskörper Hochbahnsteig Zuwegung

Ohne Wirkung Silhouettenwirkung Veränderung des (anthropo-gen beeinflussten) Boden-aufbaus, Verlust von Gehöl-zen und Grünflächen

Keine Auswirkungen Störung von Tieren Lebensraumverlust/-degeneration

Betriebsbedingt

Fahrbetrieb Lärm- und Lichtemission Zerschneidung von Flugli-nien

Störung von Tieren Tötung von Tieren

6.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren

Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten

auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.

Bauphase

Während der Bauphase werden die Biotopstrukturen versiegelte, teilversiegelte Fläche;

Einzelbäume, Park und Garten beansprucht.

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 12

Optische und akustische Wirkungen

Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie

des Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden.

Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umge-

bung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tier-

welt führen.

6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren

Flächeninanspruchnahme

Durch das Vorhaben werden anstehenden Biotopstrukturen (versiegelte, teilversiegelte

Fläche; Einzelbaum, Park und Garten) beansprucht.

Optische und akustische Wirkungen

Durch den Betrieb der Stadtbahn (Stadbahnlinienverkehr) ist von einer zusätzlichen mi-

nimalen optischen sowie im Vergleich hierzu stärker ins Gewicht fallenden akustischen

Wirkung auf Lebensräume im Umfeld der geplanten Stadtbahn auszugehen. Bei der

Beurteilung der akustischen und optischen Wirkungen ist die Vorbelastung durch die

bestehende Wohnbebauung und die umliegenden Straßen zu berücksichtigen.

Silhouettenwirkung

Eine von der Stadtbahn ausgehende dauerhafte Silhouettenwirkung ist weder von dem

geplanten Hochbahnsteig noch von der betriebenen Stadtbahn zu erwarten, da das

Untersuchungsgebiet durch die vorhandenen Gebäude vorbelastet ist. Es stellt für Ar-

ten die gegenüber solchen Störungen empfindlich sind, keinen geeigneten Lebens-

raum dar.

Zerschneidung von Flugrouten

Durch den Bau der Gleisanlage, des Hochbahnsteiges und den Betrieb der Stadtbahn

können Flugrouten von Tierarten betroffen bzw. zerschnitten werden. Verletzungen

und Tötungen durch Kollisionen mit der Stadtbahn sind aufgrund der geringen Ge-

schwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) nicht zu erwarten.

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6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar

beansprucht:

Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen,

Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken.

6.2 Artnachweise

6.2.1 Datenbasis der Artnachweise

Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengrup-

pen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinfor-

mationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts-

und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucher-

schutz Nordrhein-Westfalen (Linfos).

Zur konkreten Erfassung der Lebensraumtypen und vorhabensrelevanten Biotopstruk-

turen im Untersuchungsgebiet erfolgte am 10. Oktober 2013 eine Begehung des Unter-

suchungsgebietes.

6.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet

Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Messtischblattes 3917 „Bielefeld“. Für die-

ses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-

Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungs-

gebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durch-

geführt (LANUV 2013B).

Für das Messtischblatt 3917 „Bielefeld“ werden vom FIS für die im Bereich des Vorha-

bens und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 42 Arten als pla-

nungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 14 Säugetierarten, 25 Vogelarten, 2

Amphibienarten und 1 Reptilienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht auf-

geführt.

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Landschaftsinformationssammlung „Linfos"

Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist

für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013a).

Ortsbegehung

Im Zuge der Ortsbegehung am 10. Oktober 2013 wurden die Strukturen im Untersu-

chungsgebiet dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für artenschutz-

rechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten

aller relevanten Artengruppen geachtet. Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen

Ziergehölze wurden auf Höhlungen und Nester untersucht. Es konnten keine Höhlun-

gen und Nester nachgewiesen werden.

6.3 Konfliktanalyse

6.3.1 Häufige und verbreitete Vogelarten

Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Ar-

tenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspe-

zifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogel-

arten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den

häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden,

dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei

vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen

wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht ge-

gen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010).

Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1

Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von

Gehölzen außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen.

Fäll- und Rodungsarbeiten sollten dementsprechend nur zwischen dem

1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden.

Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung

dieser Arten abgesehen werden kann.

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6.3.2 Planungsrelevante Arten

Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden

Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen

bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der

Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflä-

chen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine arten-

schutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als

nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.

In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten

dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorha-

ben vorgenommen (Stufe I).

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Tab. 2 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: Av = Art vorhanden, B = sicher brütend, D = Durchzügler, W = Wintergast,

Art Daten-quelle/ Status

Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,

DIETZ et al. 2007, HACHTEL et al. 2011A, HACHTEL et

al. 2011B)

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-rechtliche Prüfung er-forderlich

Säugetiere

Bechsteinfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Hauptsächlich Eichen-, Buchen und Auwälder mit ho-hem Anteil alter Bäume. Nadelwälder mit starker Strauchschicht und Baumhöhlen; jagt an Waldrän-dern, gebüschreichen Wiesen und Streuobstwiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen, auch Spaltenverstecke an Bäumen und selten an Gebäuden. Winterquartier Baumhöhlen, Felsspalten.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Braunes Langohr FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Na-delwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern, ge-büschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streu-obstwiesen und Parkanlagen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und Gebäuden. Winterquartier Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 17

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-rechtliche Prüfung er-forderlich

Breitflügelfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offe-ner und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Ge-wässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäu-den / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Winterquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäu-den, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.

Potenzielle Quartier-standorte im Umfeld der Vorhabensfläche

Keine Betroffenheit

Nein

Fransenfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem Baumbe-stand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Park-landschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Vieh-ställe. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 18

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Großer Abend-segler

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflä-chen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Winterquartier Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Große Bartfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil (Au- und Bruchwälder, Moor- und Feuchtgebiete); jagt in geschlossenen Laubwäldern mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern, an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenquartiere an Gebäuden, auf Dachböden, hin-ter Verschalungen / Baumquartiere, Fledermauskäs-ten. Winterquartier Höhlen, Stollen, Keller.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 19

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Großes Mausohr FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B. Buchenhallenwälder). Wochenstuben / Sommerquartier Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Ge-bäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermaus-kästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Kleiner Abend-segler

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Waldbevorzugend, Streuobstwiesen und Parkanla-gen, Laubwälder mit hohem Altholzanteil. Jagen gerne an Randstrukturen. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenquartiere, Hohlräume und Spechthöhlen an und in Bäumen, Fledermauskästen Winterquartier Baumhöhlen und an Gebäuden.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Page 28: Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6...Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 3 Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt

Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 20

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Kleine Bartfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit kleinen Fließgewäs-sern in der Nähe von Siedlungsbereichen; jagt an li-nienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Wald-rändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und Gärten. Wochenstuben / Sommerquartier Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen. Winterquartier Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Rauhautfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässer-ufern, Feuchtgebieten in Wäldern Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fleder-mauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochen-stuben in NO-Deutschland. Winterquartier Außerhalb von NRW

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 21

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Teichfledermaus FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet In gewässerreichen Gegenden mit langsam fließen-den breiten Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen. Wochenstuben / Sommerquartier Hauptsächlich in Dachräumen, möglicherweise auch in Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fleder-mauskästen, waldnahe Gebäudequartiere Winterquartier In Höhlen, Stollen, Bunkern und Kellern.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Wasserfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Bei strukturreichen Gewässern, Uferzonen, offenen Agrarflächen, Wiesen und in Siedlungen Wochenstuben / Sommerquartier Spalten, Felsspalten Rollladenkästen, Zwischendä-cher, Scheunen und Berghütten. Östlich des Verbrei-tungsgebietes auch in Baumhöhlen und Fledermaus-kästen. Winterquartier In und an hohen Gebäuden oder Felswänden

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 22

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Zweifarbfleder-maus

FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewäs-ser- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtun-gen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkäs-ten / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Zwergfledermaus FIS/Av Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbestän-den im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke.

Potenzielle Quartier-standorte im Umfeld der Vorhabensfläche

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 23

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Vögel

Baumpieper FIS/B Lebensraum Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehöl-zen als Singwarte und einer strukturreichen Kraut-schicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtun-gen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Besiedelt werden auch Heide- und Moorge-biete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln ste-henden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen. Bruthabitat Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Eisvogel FIS/B Lebensraum Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steil-ufern. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Feldschwirl FIS/B Lebensraum Offene strukturreiche locker aufgebaute Grünländer, Gärten und Parks. Bruthabitat Großseggensümpfe, Pfeifgraswiesen, mit Gräsern durchsetztes Landschilf, Feuchtwiesen, verkrautete Waldränder, feuchte Wälder, Ufergehölze, Hoch-moore, Heide- und Ruderalflächen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 24

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-rechtliche Prüfung er-forderlich

Feldsperling FIS/B Lebensraum Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grün-landanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrän-dern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen. Bruthabitat Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nist-kästen

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Gartenrot-schwanz

FIS/B Lebensraum Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obst-wiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Rand-bereiche von größeren Heidelandschaften und san-dige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Bruthabitat In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Page 33: Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6...Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 3 Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt

Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 25

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-rechtliche Prüfung er-forderlich

Graureiher FIS/B Lebensraum Waldränder, Hangwälder, mehr oder weniger große Gehölzgruppen nah am Wasser; selten in Schilfberei-chen; oft auf Feldern und Wiesen Habitat Waldränder, Hangwälder, mehr oder weniger große Gehölzgruppen nah am Wasser.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Habicht FIS/B Lebensraum Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlos-senen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in ho-hen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbu-chen).

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Kleinspecht FIS/B Lebensraum Parkartige, lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchen-wälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich in strukturreichen Parkanlagen, al-ten Gärten sowie Obstgärten mit Altbaumbestand. Bruthabitat Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden).

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 26

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Kuckuck FIS/B Lebensraum Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorge-bieten oder lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungs-rändern und Industriebrachen anzutreffen. Bruthabitat Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Hecken-braunelle, Rotkehlchen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Mäusebussard FIS/B Lebensraum Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern ge-eignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäu-men.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Mehlschwalbe FIS/B Lebensraum In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflä-chen liegen an insektenreichen Gewässern und offe-nen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Bruthabitat Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöcki-gen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 27

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Nachtigall FIS/B Lebensraum Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Ge-hölzstrukturen. Auf dem Durchzug und nach der Brut-zeit auch in offeneren Landschaften. Bruthabitat In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unter-holzreicher Laub- und Mischwälder; in Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen, Park- und Gartenanlagen nie-derschlagsarmer Gebiete

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Neuntöter FIS/B Lebensraum Extensiv genutzte Kulturlandschaft, Ackerlandschaf-ten, Streuobstwiesen, Weinberge, Trockenhänge, Brachen, Kahlschläge, Wälder, Parkanlagen. Bruthabitat Halboffene und offene Landschaft mit aufgelocker-tem, abwechslungsreichen Buschbestand

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Rauchschwalbe FIS/B Lebensraum Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hof-gebäude).

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 28

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Rebhuhn FIS/B Lebensraum Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche, Staudenfluren, Feld- und Wegraine sowie Brachflächen. Bruthabitat Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Rotmilan FIS/B Lebensraum Gegliederte Landschaften mit Wald, zur Jagd auf Frei-flächen. Bruthabitat Lichte Holzbestände, Feldgehölze und Alleen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Saatkrähe FIS/B Lebensraum Im Frühjahr ackerbaulich genutzte Flächen in Fluss-niederungen und im Tiefland; Weiden, Wiesen und Äcker im Sommer. Oft siedlungsnah. Bruthabitat Kolonienest in hohen Baum- und Gebüschbeständen sowie an Gebäuden.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Schleiereule FIS/B Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagd-gebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbe-reiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäu-den, die einen freien An- und Abflug gewähren.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Page 37: Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6...Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 3 Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt

Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 29

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-rechtliche Prüfung er-forderlich

Sperber FIS/B Lebensraum Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaf-ten. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldin-seln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwäl-der werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich, mit Fichten bestandene Parkanlagen und Friedhöfe. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Turmfalke FIS/B Lebensraum Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschli-cher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen. Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürli-chen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Turteltaube FIS/B Lebensraum Ursprünglich in Steppen- und Waldsteppen. Ersatzle-bensräume sind offene bis halboffene Parklandschaf-ten mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehöl-zen. Nahrungshabitate: Ackerflächen, Grünländer, schüttere Ackerbrachen. Siedlungsbereich seltener. Bruthabitat Nest in Sträuchern oder Bäumen in 1–5 m Höhe.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Page 38: Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6...Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 3 Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt

Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 30

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

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Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-rechtliche Prüfung er-forderlich

Waldkauz FIS/B Lebensraum Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem gu-ten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbe-stände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gär-ten/Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Waldohreule FIS/B Lebensraum Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehöl-zen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungs-bereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Sied-lungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v. a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube).

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Waldschnepfe FIS/B Lebensraum Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Kraut- sowie Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwäl-der, aber auch in reinen Nadelwäldern. Bruthabitat Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschnei-sen, Gräben etc. die den Einflug nicht behindern.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 31

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Wanderfalke FIS/B Lebensraum Vielseitig von Steilküsten über die Tiefebene und die Mittelgebirgslandschaften bis zu den unteren Stufen der Alpen. Sowohl fels- und bauwerksorientiert als auch Bewohner von lichten Wälder. Bruthabitat In Felsnischen und Bauwerken, an Althölzern, an Waldrändern sowie bodenbrütend; Nesttreue.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit

Nein

Amphibien

Kammmolch FIS/Av Lebensraum Typische Offenlandart, Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unter-wasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei, Landlebensräume: feuchte Laub und Mischwälder, Gebüsche/ Hecken/ Gärten in Laichgewässernähe

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Kleiner Wasser-frosch

FIS/Av Lebensraum Im Sommer sowohl in Seen, Teichen und Tümpeln als auch in stagnierenden Flussgewässern. Den Winter über auf Grünländern, ackerbaulich genutzten Flä-chen aber bevorzugt in Laubwäldern. Des Weiteren sind Vorkommen in Mooren, Heiden, stark anthropo-gen beeinflussten landwirtschaftlichen Brachen, Ru-deral- und Gewerbegebieten sowie in Kiefernwäldern bekannt. Geringe Vorkommen wurden auch auf Tro-ckenrasen sowie Weg- und Straßenböschungen ver-zeichnet.

Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar

Keine Betroffenheit Nein

Page 40: Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6...Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 3 Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt

Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 32

Fortsetzung Tab. 2

Art Daten-

quelle/

Status

Habitatansprüche

Einschätzung des Vorkommens im Un-tersuchungsgebiet

Einschätzung der Betroffenheit

Arten-schutz-

rechtliche Prüfung er-forderlich

Reptilien

Zauneidechse FIS/Av Lebensraum Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasi-gen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Sub-strate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnen-dünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenra-sen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Bö-schungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebra-chen.

Kein Vorkommen im Untersuchungsgebiet

Keine Betroffenheit Nein

Pflanzenarten

Kein Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 33

Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten

Fledermäuse

Für die fast ausschließlich in Wäldern lebenden Arten Bechsteinfledermaus, Braunes

Langohr, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleiner

Abendsegler und Rauhautfledermaus und für die an Fließgewässern jagenden

Teich- und Wasserfledermäuse weist das Plangebiet keine Lebensraumfunktion auf.

Des Weiteren ist das Untersuchungsgebiet aufgrund der innerstädtischen Lage und

Strukturarmut nicht für die Große und Kleine Bartfledermaus sowie Zweifarbfleder-

maus geeignet. Betroffenheiten gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 können ausgeschlossen

werden.

Im Umfeld des Vorhabens sind Gebäude mit potenzieller Quartierfunktion für Breitflü-

gel- und Zwergfledermaus vorhanden. Der Park kann als nicht essenzielles Nah-

rungshabitat fungieren. Da Gebäude durch das Vorhaben nicht beansprucht werden,

ergibt sich keine artenschutzrechtliche Betroffenheit.

Vogelarten

Die an die Vorhabensfläche angrenzenden Gebäude haben eine potenzielle Eignung

für Gebäudebrüter wie Mehlschwalben, jedoch bietet das Umfeld der Art kein geeig-

netes Nahrungshabitat. Die Vorhabensfläche und die Umgebung eignen sich nicht als

Habitat für Turmfalke, Rauchschwalbe und Schleiereule, deshalb sind Betroffenhei-

ten gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 nicht zu erwarten.

Auch die Horst-, Kolonie- und Baumbrüter Habicht, Sperber, Graureiher, Wal-

dohreule, Mäusebussard, Saatkrähe, Wanderfalke und Rotmilan finden keine ge-

eigneten Strukturen im Untersuchungsgebiet. Weiter findet die bodenbrütende Wald-

schnepfe keinen geeigneten Lebensraum vor. Betroffenheiten gem. § 44 BNatSchG

Abs. 1 können deshalb ausgeschlossen werden.

Da keine Baumhöhlen im Untersuchungsgebiet vorgefunden wurden, kann ein Vor-

kommen der Höhlenbrüter Kleinspecht, Feldsperling, Gartenrotschwanz und Wald-

kauz ausgeschlossen werden.

Aufgrund des nicht Vorhandenseins landwirtschaftlich genutzter oder andere offener

Flächen kommen die Offen- und Halboffenlandarten Baumpieper, Feldschwirl und

Rebhuhn nicht im Untersuchungsgebiet vor. Betroffenheiten gem. § 44 BNatSchG

Abs. 1 sind nicht zu erwarten.

Der Eisvogel hat im Untersuchungsgebiet aufgrund seiner Bindung an Fließgewässer

keinen Bestand. Betroffenheiten gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 können ausgeschlossen

werden.

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 34

Das Vorkommen von Gebüschbesiedlern wie Kuckuck, Neuntöter, Nachtigall und

Turteltaube im Untersuchungsgebiet kann aufgrund fehlender Fortpflanzungsstätten

ausgeschlossen werden. Betroffenheiten gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 sind nicht zu er-

warten.

Amphibien

Für die beiden Amphibienarten Kammmolch und Kleiner Wasserfrosch bietet das

Untersuchungsgebiet keine geeigneten Lebensräume. Betroffenheiten gem. § 44

BNatSchG Abs. 1 können ausgeschlossen werden.

Reptilien

Das Untersuchungsgebiet besitzt keine Lebensraumeignung für die Zauneidechse.

Betroffenheiten gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 sind nicht zu erwarten

Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dem-

entsprechend hat der § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild le-

bende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus

der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören,

keine Relevanz.

Damit kommt die Artenschutzprüfung zu dem Ergebnis, dass keine Verbotstatbestände

gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG bestehen. Daraus folgernd entfallen die weiteren Prüf-

schritte (Stufe II, Stufe III).

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 35

7.0 Zusammenfassung

Gegenstand der Artenschutzprüfung ist die geplante Erweiterung der Stadtbahnlinie 4

von der Nikolaus-Dürkopp-Straße bis zum Ende der Carl-Schmidt-Straße in Bielefeld.

Dazu wird das Schienennetz um 250 m erweitert und ein Hochbahnsteig errichtet.

Durch die Umsetzung des Lärmaktionsplans (Stadt Bielefeld 2010) soll mit dem Aus-

bau des Nahverkehrsschienennetzes dazu beigetragen werden, langfristig die inner-

städtische Emission zu verringern.

Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkun-

gen wurden die Vorhabensfläche und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen

„Gebäude“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Kleingehölze“ des Fachin-

formationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es

ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Le-

bensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Ge-

schützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informations-

sammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-

Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 10. Oktober 2013 eine Bege-

hung des Untersuchungsgebiets zur Analyse der im Untersuchungsgebiet vorhande-

nen Biotop- und Lebensraumstrukturen. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im

Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden.

Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt

für das Messtischblatt 3917 „Brackwede“ für die im Untersuchungsgebiet vorkommen-

den Lebensräume insgesamt 43 planungsrelevante Arten. Unter diesen sind 14 Säuge-

tierarten, 26 Vogelarten, 2 Amphibienarten und 1 Reptilienart. Planungsrelevante

Pflanzenarten sind nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes

Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen

von Arten aus (LANUV 2013 a).

Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung

und Tötung) kann unter Anwendung der Vermeidungsmaßnahme (s. Kapitel 6.3.1)

ausgeschlossen werden.

Vorhabensspezifisch sind weder im Bereich der Vorhabensfläche noch in der Umge-

bung Störwirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten.

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Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden.

Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dem-

entsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es

verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-

wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen

oder zu zerstören.

Die geplante Stadtbahnlinienerweiterung löst unter Anwendung der o.g. Vermeidungs-

maßnahme keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus.

Bielefeld, im November 2013

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8.0 Quellenverzeichnis

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pas. – Ein umfassendes Handbuch zu Biologie, Gefährdung und Schutz. AULA-

Verlag, Wiebelsheim.

Dietz, C., von Helversen, O., Nill, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und

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Hachtel, M., Schlüpmann, M., Weddeling, K., Thiesmeier, B., Geiger, A., Willigalla, C.

(2011A): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens. – Band 2. Lau-

renti-verlag, Bielefeld.

Hachtel, M., Schlüpmann, M., Weddeling, K., Thiesmeier, B., Geiger, A., Willigalla, C.

(2011B): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens. – Band 1. Lau-

renti-Verlag, Bielefeld.

LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes

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Zugriff: 25.10.2013, 11:30 MESZ.

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(WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de /ar-

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Zugriff: 24.10.2013, 11:00:00 MESZ.

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vom 24.07.2013

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cherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung

der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und

2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-

Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.

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Stadtbahnlinie 4: Verlängerung in das Quartier Dürkopp Tor 6: Artenschutzprüfung 38

MWME (2010): Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord-

rhein-Westfalen, Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulas-

sung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirt-

schaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klima-

schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom

22.12.2010.

RAIL & BUS CONSULTANTS GMBH (2103): Stadtbahnlinie 4. Stadtbahnverlängerung Dür-

kopp Tor 6. Entwurfsplanung des Lageplans vom 10.09.2013, Düsseldorf.