Staedtische flugblatt Innendienst

2

Click here to load reader

Transcript of Staedtische flugblatt Innendienst

Page 1: Staedtische flugblatt Innendienst

… dass der Kollektivvertrag (KV)nicht vom Himmel fällt?für Innendienst MitarbeiterInnen, KV-I Neu, ab 1997

… dass es KEIN Gesetz für Gehaltserhöhungen gibt? Weil erst durch die jährlichen KV-Gehaltsverhandlungen

nachhaltige Einkommenserhöhungen für Sie erreicht werden.

... dass es KEIN Gesetz für Gehaltsvorrückungen gibt? Weil diese nur im KV verankert sind, das bringt Ihnen den Anspruch auf

regelmäßige zusätzliche Gehaltssteigerungen.

… warum die wöchentliche Normalarbeitszeit 38,5 Std. beträgt? Weil der KV die gesetzliche 40 Stundenwoche um 1,5 Std. für Sie verkürzt.

… warum der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei sind? Weil nur der KV regelt, dass diese Tage für Sie arbeitsfrei bleiben!

… warum Sie Anspruch auf eine höhere Überstundenabgeltung haben? Weil der KV dies regelt, das bringt Ihnen bessere Ansprüche.

… warum Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben? Weil der KV festlegt, dass Sie z. B. bei Eheschließung, Wohnungswechsel,

Geburt, etc. bezahlte Freizeittage bekommen.

… warum Sie als Elternteil eine Kinderzulage erhalten? Weil dies nur im KV geregelt ist, das ist eine willkommene Sozialleistung,

welche bei jeder Gehaltsverhandlung mit angehoben wird.

… warum es bei Notfällen Ansprüche auf Betriebsfürsorgeleistungen gibt? Weil der KV regelt, dass bei langer Krankheit Zuschußleistungen und

bei Ableben fi nanzielle Unterstützungen für die Hinterbliebenen geleistet werden.

… warum Angestellte Anspruch auf bez. Freizeit für Weiterbildung haben? Weil der KV diesen wichtigen Anspruch zu Ihrem Vorteil regelt.

… warum Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen? Weil nur unser KV (und nicht etwa ein Gesetz) das 13./14. Gehalt regelt!

… warum wir aufzeigen woher alle diese Ansprüche kommen? Weil der Kollektivvertrag jährlich NEU verhandelt werden muss! Weil die Vorteile aus dem KV gesichert und ausgebaut gehören! Weil die Gewerkschaft auch Sie braucht, um dabei erfolgreich zu sein!

WUSSTEN SIE,

Page 2: Staedtische flugblatt Innendienst

Kollektivvertrag Innendienst (NEU)

Nehmen wir an, es hätte in den letzten 12 Jahren keine Kollektivvertragsverhandlungen gegeben. Um wieviel würden Sie weniger bekommen?

Beispiel: Gehalterhöhungen (ohne Vorrückungen)Funktionsgruppe

(Stufe 1)1998

Jahresgehalt:2010

Jahresgehalt: Prozent

III € 17.805,00 € 23.782,64 33,57 %IV € 18.968,00 € 25.304,86 33,41 %V € 20.348,00 € 27.141,94 33,39 %

In KV-Verhandlungen wurden Gehaltserhöhungen von fast 33,60 % in 12 Jahren erreicht und das bei einem Preisindex von 20,5%. Ein echter Reallohnzuwachs!

Weitere Vorteile und Bargeldleistungen durch den KV:

Das Gesetz sagt: Unser KV sagt:Gehaltsvorrückungen Leider nicht! JA!38,5 Stundenwoche Leider nicht! JA!24. und 31. Dez. sind arbeitsfrei Leider nicht! JA!Höhere Überstundenabgeltung Leider nicht! JA!Kinderzulage Leider nicht! JA!Bezahlte Freizeit für Weiterbildung Leider nicht! JA!Sonderzahlung (13./14. Gehalt) Leider nicht! JA!

Unsere Gewerkschaft hat den KollegInnen im Innendienst nicht nur viel Geld gebracht, sondern auch soziale Ansprüche im Kollektivvertrag ermöglicht, die einzigartig sind. Sie trägt damit zum Wohlstand des Einzelnen bei und bietet ihre Beratungskompetenz und zusätzliche Serviceleistungen an:

• Berufshaftpfl ichtversicherung • Berufsrechtsschutzversicherung • Spitaltagegeld• Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit• Invaliditätsversicherung

Dem gegenüber steht eine Mitgliedschaft, eine gute Investition für die Zukunft!