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1. Geltungsbereich Diese Technischen Anforderungen an den Betrieb von Wärmepum- pen, elektrischen Raumheizungen und abschaltbaren Verbrauchern ergänzen und konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversor- gung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) Sie gelten für Neuanschlüsse sowie für Anschlussänderungen. 2. Allgemeines Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepum- pen sind nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) und gemäß Abschnitt 10.2.4 der jeweils aktu- ellen „Technischen Bedingungen für den Anschluss an das Nieder- spannungsnetz (TAB), zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten. 2.1 Neuanlagen und jede Änderung bestehender Anlagen sind grundsätzlich durch den Anschlussnehmer mit Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz bei ESTW vorher schriftlich zu beantragen. Bei Neuanlagen werden die unter- brechbaren Verbrauchseinrichtungen grundsätzlich getrennt vom Allgemeinstromverbrauch gemessen. 2.2 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärme- pumpen dürfen nur von einer in ein Installateurverzeichnis ein- getragenen Elektro-Fachfirma ausgeführt und angeschlossen werden. Sie sind über gesonderte Stromkreise zu betreiben, ein Anschluss über Steckvorrichtung ist nicht möglich. 2.3 ESTW unterscheiden bei der Anschlussnutzung für unter- brechbare Verbrauchseinrichtungen die Kundengruppen der gemeinsamen Messung (Altanlagen/Anlagenbestand, ohne Tagnachladung) und der getrennten Messung (Neuanlagen, ggf. mit Tagnachladung). 3. Anschlussnutzung 3.1 Speicherheizungsanlagen Unter Speicherheizungsanlagen fallen Anlagen mit Einzelspei- chergeräten, Zentral- und Fußboden-speicherheizung. Elektri- sche Speicherheizungsanlagen mit einer Gesamtleistung über 6 kW sind mit einer durch die ESTW anerkannten witterungs- und restwärmeabhängigen Aufladesteuerung bzw. -regelung auszustatten. Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit einer Spei- cherheizung nachts in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr (Niederta- rifzeit) und ggf. tags in der Zeit von 13 Uhr bis 19 Uhr genutzt werden. 3.1.1 Aufladung 8 Stunden Diese Speicherheizungsanlage ist für eine tägliche Aufladung von 8 Stunden in der Niedertarifzeit zu bemessen. Als Aufla- desystem ist eine Rückwärtssteuerung (Steuerung mit Zeitver- schiebung) vorgeschrieben. 3.1.2 Aufladung 8 + 6 Stunden (Tagnachladung) Diese Speicherheizungsanlage ist für eine tägliche Ladedau- er von maximal 14 Stunden bemessen. Als Aufladesystem ist eine Rückwärtssteuerung vorgeschrieben. Die Freigabe des Strombezuges erfolgt nachts für 8 Stunden in der Niedertarif- zeit und tags für 6 Stunden außerhalb der Netzhöchstlastzeit in etwa von 13 Uhr bis 19 Uhr. Die vorrangige Ladezeit der Heizung ist in die Niedertarifzeit zu legen. 3.1.3 Messung (1) Neuanlagen Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserberei- tung können ohne Sperrzeiten über die getrennte Messung zur Erfassung des Heizstromverbrauches betrieben werden, sofern die Geräte fest angeschlossen sind. (2) Altanlagen Bei einem Anlagenbestand mit Inbetriebnahme vor 1996 mit gemeinsamer Messung wird ein Teil des NT-Verbrauches nicht mit dem Speicherheizungstarif sondern mit dem Schwachlast- tarif (Allgemeiner NT-Tarif) abgerechnet. Dazu werden 20% aus dem HT-Verbrauch (maximal jedoch 1.500 kWh) ermittelt und der jeweiligen Abrechnung zugrunde gelegt. Bei Erweite- rungen oder Änderungen der Heizungsanlage ist eine Auftren- nung der Messung vorzunehmen. 3.2 Direktheizungsanlagen Unter Direktheizungsanagen fallen Direktheizgeräte und Fuß- bodendirektheizungen. Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit elektrischer Direktheizung zusammenhängend bis zu 2 Stunden unterbro- chen werden. Die tägliche Unterbrechungszeit beträgt maxi- mal 3 Stunden. Dabei ist die Betriebszeit zwischen zwei Un- terbrechungen nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit. 3.2.1 Freigabe des Strombezuges Diese direktwirkende Heizung ist für den durchgehenden Be- trieb ausgelegt, wobei sich die ESTW eine Unterbrechung der Heizstromlieferung abhängig von ihren Spitzenlastzeiten vor- Technische Anforderungen an den Betrieb von Wärmepumpen, elektrischen Raumheizungen und abschaltbaren Verbrauchern Stand: 1. August 2016

Transcript of Stand: 1. August 2016 Technische Anforderungen an den ... · • 1 Öffner + 1 Schließer bzw. 1...

  • 1. Geltungsbereich

    Diese Technischen Anforderungen an den Betrieb von Wärmepum-pen, elektrischen Raumheizungen und abschaltbaren Verbrauchern ergänzen und konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversor-gung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) Sie gelten für Neuanschlüsse sowie für Anschlussänderungen.

    2. Allgemeines

    Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepum-pen sind nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) und gemäß Abschnitt 10.2.4 der jeweils aktu-ellen „Technischen Bedingungen für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz (TAB), zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten.

    2.1 Neuanlagen und jede Änderung bestehender Anlagen sind grundsätzlich durch den Anschlussnehmer mit Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz bei ESTW vorher schriftlich zu beantragen. Bei Neuanlagen werden die unter-brechbaren Verbrauchseinrichtungen grundsätzlich getrennt vom Allgemeinstromverbrauch gemessen.

    2.2 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärme-pumpen dürfen nur von einer in ein Installateurverzeichnis ein-getragenen Elektro-Fachfirma ausgeführt und angeschlossen werden. Sie sind über gesonderte Stromkreise zu betreiben, ein Anschluss über Steckvorrichtung ist nicht möglich.

    2.3 ESTW unterscheiden bei der Anschlussnutzung für unter-brechbare Verbrauchseinrichtungen die Kundengruppen der gemeinsamen Messung (Altanlagen/Anlagenbestand, ohne Tagnachladung) und der getrennten Messung (Neuanlagen, ggf. mit Tagnachladung).

    3. Anschlussnutzung

    3.1 Speicherheizungsanlagen

    Unter Speicherheizungsanlagen fallen Anlagen mit Einzelspei-chergeräten, Zentral- und Fußboden-speicherheizung. Elektri-sche Speicherheizungsanlagen mit einer Gesamtleistung über 6 kW sind mit einer durch die ESTW anerkannten witterungs- und restwärmeabhängigen Aufladesteuerung bzw. -regelung auszustatten.

    Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit einer Spei-cherheizung nachts in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr (Niederta-rifzeit) und ggf. tags in der Zeit von 13 Uhr bis 19 Uhr genutzt werden.

    3.1.1 Aufladung 8 Stunden

    Diese Speicherheizungsanlage ist für eine tägliche Aufladung von 8 Stunden in der Niedertarifzeit zu bemessen. Als Aufla-desystem ist eine Rückwärtssteuerung (Steuerung mit Zeitver-schiebung) vorgeschrieben.

    3.1.2 Aufladung 8 + 6 Stunden (Tagnachladung)

    Diese Speicherheizungsanlage ist für eine tägliche Ladedau-er von maximal 14 Stunden bemessen. Als Aufladesystem ist eine Rückwärtssteuerung vorgeschrieben. Die Freigabe des Strombezuges erfolgt nachts für 8 Stunden in der Niedertarif-zeit und tags für 6 Stunden außerhalb der Netzhöchstlastzeit in etwa von 13 Uhr bis 19 Uhr. Die vorrangige Ladezeit der Heizung ist in die Niedertarifzeit zu legen.

    3.1.3 Messung

    (1) Neuanlagen

    Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserberei-tung können ohne Sperrzeiten über die getrennte Messung zur Erfassung des Heizstromverbrauches betrieben werden, sofern die Geräte fest angeschlossen sind.

    (2) Altanlagen

    Bei einem Anlagenbestand mit Inbetriebnahme vor 1996 mit gemeinsamer Messung wird ein Teil des NT-Verbrauches nicht mit dem Speicherheizungstarif sondern mit dem Schwachlast-tarif (Allgemeiner NT-Tarif) abgerechnet. Dazu werden 20% aus dem HT-Verbrauch (maximal jedoch 1.500 kWh) ermittelt und der jeweiligen Abrechnung zugrunde gelegt. Bei Erweite-rungen oder Änderungen der Heizungsanlage ist eine Auftren-nung der Messung vorzunehmen.

    3.2 Direktheizungsanlagen

    Unter Direktheizungsanagen fallen Direktheizgeräte und Fuß-bodendirektheizungen.

    Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit elektrischer Direktheizung zusammenhängend bis zu 2 Stunden unterbro-chen werden. Die tägliche Unterbrechungszeit beträgt maxi-mal 3 Stunden. Dabei ist die Betriebszeit zwischen zwei Un-terbrechungen nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.

    3.2.1 Freigabe des Strombezuges

    Diese direktwirkende Heizung ist für den durchgehenden Be-trieb ausgelegt, wobei sich die ESTW eine Unterbrechung der Heizstromlieferung abhängig von ihren Spitzenlastzeiten vor-

    Technische Anforderungen an den Betrieb von Wärmepumpen, elektrischen Raumheizungen und abschaltbaren Verbrauchern

    Stand: 1. August 2016

  • behalten und zwar täglich zwischen 8 und 9 Uhr und zwischen 10 und 12 Uhr. Eine Änderung der Sperrzeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der ESTW bleibt vorbehalten. Während der Unterbrechungszeit darf der Raumwärmebedarf nicht durch eine andere netzgekoppelte elektrische Heizung gedeckt werden.

    3.2.2 Messung

    Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung können ohne Sperrzeiten über diesen Heizungszähler betrie-ben werden, sofern die Geräte fest angeschlossen sind.

    3.3 Kombinierte Direkt- und Speicherheizungsanlagen

    Hierunter fallen Heizungsanlagen, die den stündlichen Raum-wärmebedarf durch eine Kombination wärmespeichernder Heizsysteme (lt. Ziffer 3.1) und direktwirkende Heizeinrichtun-gen (lt. Ziffer 3.2) decken.

    3.3.1 Freigabe des Strombezuges / Aufladung

    Das Speicherheizsystem ist grundsätzlich für eine 8-stündige Aufladung in der Niedertarifzeit bemessen. Bei Einbau eines Aufladesystems ist eine Rückwärtssteuerung vorgeschrieben. Die direktwirkenden Heizeinrichtungen sind für durchgehen-den Betrieb ausgelegt, wobei Sperrzeiten während der Netz-höchstlastzeit bis zu ca. 3 Stunden auftreten können.

    3.3.2 Messung

    Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserberei-tung können ohne Sperrzeiten über die getrennte Messung zur Erfassung des Heizstromverbrauches betrieben werden, sofern die Geräte fest angeschlossen sind.

    3.4 Heizungswärmepumpen-Anlagen (alle Betriebsweisen)

    Hierunter fallen Heizungswärmepumpen mit folgenden Be-triebsweisen:

    • monovalent

    Die Wärmepumpe übernimmt allein die Beheizung des Ge-bäudes.

    • bivalentalternativ

    Die Wärmepumpe beheizt ein Gebäude bis zum Erreichen einer bestimmten Außentemperatur (Bivalenzpunkt, z.B. 0°C oder -2°C). Bei Erreichen dieser Temperatur wird die Wär-mepumpe ab- und ein anderer Wärmeerzeuger mit einer an-deren Energieart eingeschaltet.

    • bivalentteilparallel

    Die Wärmepumpe beheizt ein Gebäude bis zum Erreichen einer bestimmten Außentemperatur. Ab dieser Temperatur wird ein zweiter Wärmeerzeuger mit einer anderen Energie-art zugeschaltet (Zuschaltpunkt). Beide Wärmeerzeuger ar-beiten parallel, bis die Rücklauftemperatur des Heizsystems so hoch wird, dass die Wärmepumpe keine Wärme mehr abgeben kann und abgeschaltet werden muss (Abschalt-punkt).

    • bivalentparallel

    Bei der bivalent parallelen Betriebsweise arbeiten ab einer

    bestimmten Temperatur beide Wärmeerzeuger parallel bis zur tiefsten Außentemperatur. Voraussetzung dafür ist, dass die Rücklauftemperatur des Heizsystems so niedrig ist, dass die Wärmepumpe noch Wärme abgeben kann.

    Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit Wärme-pumpen zusammenhängend bis zu 2 Stunden unterbrochen werden. Die tägliche Unterbrechungszeit beträgt maximal 3 Stunden. Dabei ist die Betriebszeit zwischen zwei Unterbre-chungen nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unter-brechungszeit.

    3.4.1 Freigabe des Strombezuges

    Die Wärmepumpenanlage ist für einen durchgehenden Be-trieb ausgelegt, wobei sich die ESTW eine Unterbrechung der Stromlieferung abhängig von ihren Spitzenlastzeiten vorbe-halten und zwar täglich zwischen 8 und 9 Uhr und zwischen 10 und 12 Uhr. Eine Änderung der Sperrzeiten entsprechend den Belastungsverhältnissen der ESTW bleibt vorbehalten. Während der Unterbrechungszeit darf der Raumwärmebedarf nicht durch eine andere netzgekoppelte elektrische Heizung gedeckt werden.

    3.4.2 Messung

    Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserberei-tung können ohne Sperrzeiten über diesen Heizungszähler betrieben werden, sofern die Geräte fest angeschlossen sind. Hilfs- und Regeleinrichtungen können an diesen Zähler ange-schlossen werden.

    3.5 Unterbrechbare Verbraucher

    Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung von unterbrech-baren Verbrauchseinrichtungen je nach den Belastungsver-hältnissen der ESTW zusammenhängend bis zu 2 Stunden un-terbrochen werden. Die tägliche Unterbrechungs¬zeit beträgt maximal 6 Stunden. Dabei ist die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit

    3.5.1 Freigabe des Strombezugs

    Die Freigabe der Anschlussnutzung für unterbrechbare Ver-brauchseinrichtungen erfolgt durch eine Steuereinrichtung (Tarifsteuergerät) der ESTW über ein Steuerrelais (Arbeitsre-lais), das der Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer nach den Angaben der ESTW auf eigene Kosten durch eine Elektro-Fachfirma einbauen lässt.

    Eine Änderung der Sperrzeiten entsprechend den Belastungs-verhältnissen der ESTW bleibt vorbehalten.

    3.5.2 Messung

    Die Messung der abschaltbaren Verbraucher erfolgt durch eine gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung.

    4. Steuerung

    Die Laststeuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen so-wie die Freigabe der Schwachlastzeit erfolgt im Netzgebiet der ESTW mittels Tonfrequenz-Rundsteuerung. Die Ansteuerung der Tarifsteu-ergeräte (TSG) erfolgt mit einer Frequenz von 190 Hz. Hinweise zur Verdrahtung des Tarifsteuergerätes und die Funktion der einzelnen Steuerleitungsadern sind den Abbildungen 1 und 2 zu entnehmen.

  • 4.1 Steuerrelais (SR)

    Die Freigabezeiten von unterbrechbaren elektrischen Ver-brauchsgeräten in der elektrischen Anlage werden mittels kun-deneigener Steuerrelais freigegeben. Im Verteilnetz der ESTW dürfen nur Steuerrelais verwendet werden, die folgende Vor-aussetzungen erfüllen:

    • ReiheneinbaugerätfürMontageaufTrageschienenachDIN-EN 50 022

    • Steuer-undSchaltspannung230V

    • 1Öffner+1Schließerbzw.1Wechsler

    • plombierbar

    • Nennschaltstrom10A

    • Steuerstrombei230V<15mA

    • Berührungsschutz(geräteseitig)VDE0106-100bzw.DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)

    Die Verdrahtung der Steuerrelais hat entsprechend der Ab-bildung 2 zu erfolgen. Über die Schaltkontakte der Steuer-relais dürfen grundsätzlich nur Steuerstromkreise geführt werden. Die in der Tabelle Abbildung 1 festgelegte Numme-rierung der Steueradern ist zu beachten.

    Der ungezählte Steuerstromkreis für das ESTW-Steuergerät ist mit einem Leitungsschutzschalter (10A / 25kA) gesondert abzusichern.

    4.2 Kennzeichnung der Steuerleitungen

    Die Steuerleitungsadern sind mit Nummern zu versehen. Im Netzgebiet der ESTW ist die in der nachfolgenden Tabelle definierte Nummerierung der Steueradern für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen anzuwenden.

    Nr. der Steuerleitung

    Bezeichnung tägl. Freigabe/Sperrzeit

    1 Außenleiter

    2 Reserve

    3 Warmwasser 8 Stunden

    4 Speicherheizung 8 Stunden

    5 Direktheizung/Lastabwurf

    6 Wärmepumpe 1 + 2 Stunde/n

    7 Tagnachladung 6 Stunden

    4.3 Schaltbild für die Steuerung von abschaltbaren Verbrauchs-einrichtungen

    In BKE-I – Zählerschränken ist für das Anbringen des Tarif-schaltgerätes ein Zählerfeld mit 3-Punkt-Befestigung erforder-lich. Zusätzlich sind im Zählerfeld eine optische Schnittstelle sowie ein Tarifschaltmodul im Raum für Zusatzanwendungen von der Elektro-Fachfirma einzubauen.

    Der Aufbau der Zweitarifmessung ist folgendermaßen vorzu-nehmen:

    ESTW – Erlanger Stadtwerke AGNetzanschlüsse und Zählerwesen/MeteringÄußere Brucker Str. 33, 91052 Erlangen

    Telefon: 09131 823-4534 oder 4539Fax: 09131 823-4730www.estw.de

    Abbildung 2: Steuerung von abschaltbaren Verbrauchern in Form von elektrischen Heizanlagen

    Abbildung 1: Klemmenbelegung