Stand 11.September 2016 - GEW Baden-Württemberg · Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017...

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Gewerkscha Erziehung und Wissenscha B-W Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017 in Bearbeitung 1 Termincheckliste Ferien 2017/18 (Schuljahreskalender) Aufnahmeverfahren (Terminplan 2017) Aufnahmeverfahren (Terminplan 2018) Gemeinschasschule (Schullauahn- entscheidung) Gymnasium (Abitur – Terminplan) Realschule (Abschlussprüfung – Terminplan 2017) Realschule (Abschlussprüfung – Terminplan 2018) Wesentliche Detail-Änderungen sind durch Randstriche gekennzeichnet: Auf den folgenden Seiten finden Sie als Änderungs- dienst zum aktuellen GEW-Jahrbuch neue und überarbeitete Texte zum Schul- und Dienstrecht in Baden-Württemberg. Dies ist eine Serviceleistung für GEW-Mitglieder: Automatisch erhalten Vorstandsmitglieder, Per- sonalräte, Vertrauensleute, Schwerbehinderten- Vertrauensleute, Beauftragte für Chancengleichheit sowie Mitglieder von Schulleitungen, die der GEW angehören, einen Link auf die neue Ausgabe. Alle anderen GEW-Mitglieder können sich im Mitgliederbereich der GEW-Homepage (www.gew- bw.de), zu einem Newsletter anmelden, über den sie einen Link erhalten, sobald eine neue Ausgabe auf der GEW-Homepage abrufbar ist. Sie müssen sich dazu mit ihrer Mitgliedsnummer identifizieren (siehe Adressenaufkleber der Mitgliederzeitungen). GEW-Mitglieder können auf der Homepage alle im Jahrbuchservice 08-2016 Stand 11.September 2016 Diese Ausgabe enthält alle Beiträge (neue und alte) zu schulischen Terminen: laufenden Jahrgang bereits erschienenen Ausgaben (mit Inhaltsangabe) abrufen. Der Jahrbuchservice ist in gleicher Weise wie das GEW-Jahrbuch – Printausgabe und CD-ROM – urheberrechtlich geschützt. Die unautorisierte Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlags. Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung kopiert, eingescannt, in ein Netzwerk oder ins Internet eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und ande- ren Bildungseinrichtungen. Das aktuelle Jahrbuch kann beim Südd. Päd. Verlag der GEW bezogen werden (Bestellanschrift s.u.). Zum Ausdruck dieser Datei in der Papiergröße des Jahrbuchs sollten Sie auf Ihrem Drucker (in der Regel unter „Eigenschaften“) die passende Option (am besten 71%) einstellen. Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine 2017) Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine 2018) Berufliche Schulen Termine Berufliche Schulen Copyright: Süddeutscher Pädagogischer Verlag GmbH, Silcherstraße 7a, 70176 Stuttgart, FON: (0711) 21030-70, FAX: (0711) 21030-799, E-Mail: [email protected], Internet: www.spv-s.de. Ein Tipp für alle Schulleitungen: Das Eltern-Jahrbuch für den Elternbeirat anschaffen Die GEW gibt auf der Basis des Jahrbuchs ein „Eltern-Jahrbuch“ heraus, ein für die Elternbeiräte unentbehrliches Handwerkszeug. Es erscheint jährlich im Süddeutschen Pädagogischen Verlag der GEW. Wir meinen: Gut informierte Elternbeiräte sind bessere Partner der Schule. Schulen können das Eltern-Jahrbuch aus dem Schuletat für ihren Elternbeirat anschaffen. Die Bestel- lung erfolgt am einfachsten online: www.spv-s.de/shop/buecher/das-eltern-jahrbuch.html.

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Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

in Bearbeitung1

TerminchecklisteFerien 2017/18 (Schuljahreskalender)Aufnahmeverfahren (Terminplan 2017)Aufnahmeverfahren (Terminplan 2018)Gemeinscha� sschule (Schullau� ahn- entscheidung) Gymnasium (Abitur – Terminplan) Realschule (Abschlussprüfung – Terminplan 2017) Realschule (Abschlussprüfung – Terminplan 2018)

Wesentliche Detail-Änderungen sind durch Randstriche gekennzeichnet:

Auf den folgenden Seiten fi nden Sie als Änderungs-dienst zum aktuellen GEW-Jahrbuch neue und überarbeitete Texte zum Schul- und Dienstrecht in Baden-Württemberg. Dies ist eine Serviceleistung für GEW-Mitglieder: Automatisch erhalten Vorstandsmitglieder, Per-sonalräte, Vertrauensleute, Schwerbehinderten-Vertrauensleute, Beauftragte für Chancengleichheit sowie Mitglieder von Schulleitungen, die der GEW angehören, einen Link auf die neue Ausgabe. Alle anderen GEW-Mitglieder können sich im Mitgliederbereich der GEW-Homepage (www.gew-bw.de), zu einem Newsletter anmelden, über den sie einen Link erhalten, sobald eine neue Ausgabe auf der GEW-Homepage abrufbar ist. Sie müssen sich dazu mit ihrer Mitgliedsnummer identifi zieren (siehe Adressenaufkleber der Mitgliederzeitungen). GEW-Mitglieder können auf der Homepage alle im

Jahrbuchservice 08-2016Stand 11.September 2016

Diese Ausgabe enthält alle Beiträge (neue und alte) zu schulischen Terminen:

laufenden Jahrgang bereits erschienenen Ausgaben (mit Inhaltsangabe) abrufen.Der Jahrbuchservice ist in gleicher Weise wie das GEW-Jahrbuch – Printausgabe und CD-ROM – urheberrechtlich geschützt. Die unautorisierte Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlags. Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung kopiert, eingescannt, in ein Netzwerk oder ins Internet eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und ande-ren Bildungseinrichtungen. Das aktuelle Jahrbuch kann beim Südd. Päd. Verlag der GEW bezogen werden (Bestellanschrift s.u.). Zum Ausdruck dieser Datei in der Papiergröße des Jahrbuchs sollten Sie auf Ihrem Drucker (in der Regel unter „Eigenschaften“) die passende Option (am besten 71%) einstellen.

Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine 2017)Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine 2018)

Berufl iche SchulenTermine Berufl iche Schulen

Copyright: Süddeutscher Pädagogischer Verlag GmbH, Silcherstraße 7a, 70176 Stuttgart, FON: (0711) 21030-70, FAX: (0711) 21030-799, E-Mail: [email protected], Internet: www.spv-s.de.

Ein Tipp für alle Schulleitungen: Das Eltern-Jahrbuch für den Elternbeirat anschaff enDie GEW gibt auf der Basis des Jahrbuchs ein „Eltern-Jahrbuch“ heraus, ein für die Elternbeiräte unentbehrliches Handwerkszeug. Es erscheint jährlich im Süddeutschen Pädagogischen Verlag der GEW. Wir meinen: Gut informierte Elternbeiräte sind bessere Partner der Schule.Schulen können das Eltern-Jahrbuch aus dem Schuletat für ihren Elternbeirat anschaffen. Die Bestel-lung erfolgt am einfachsten online: www.spv-s.de/shop/buecher/das-eltern-jahrbuch.html.

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Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

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Termin-Checkliste (bi! e hierzu das Kalendarium unter dem Schlagwort „Ferien“ beachten)

Erster Schultag

Meldung des Dienstantritts (z.B. bei Einstellung / Versetzung) bzw. sonstiger Personalveränderungen (z.B. Deputatsumfang) an Schulaufsichtsbehörden

a Dienstantri! smeldung (wich" g wegen kon" nuier- licher Gehaltszahlung)

Meldung nicht angemeldeter, aber schulpfl ichtiger Schüler/innen an die Meldebehörde (BS/GS/WRS)

a Schulpfl icht (Durchsetzung) II. 1

Unterrichtsbeginn nach (vorläufi gem) Stundenplan und Inkraftsetzen des (vorläufi gen) Aufsichtsplans

a Aufsichtspfl icht

Hinweis auf Unfallverhütungsvorschriften usw.

Zu Beginn des Schul-jahres (in der Regel im September)

a Arbeitsschutz (Allgemeines)

Berufung des schulinternen Krisenteams und Alarmprobe; Aktualisierung des Krisenplans

a Gewaltvorfälle und Schadensereignisse

Standard-Themen der ersten Gesamt-lehrer-konferenz im neuen Schuljahr

Geschäftsverteilung der Schule (Information über funktionsbezogene Deputatsanrechnungen, Ermä-ßigungen, Freistellungen und Arbeitsbefreiungen)

a Schulgesetz § 41 i.V.m.a Arbeitszeit (Lehrkrä� e) – VwV Anrechnungsstunden IV.1.5

Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen im Schul-jahr (einschließlich Verteilung der Reisekosten)

a Konferenzordnung § 2 1.11 i.V.m. a Außerunterrichtliche Veranstaltungen II.1

Beratung und Beschlussfassung über die Fortbildung der Lehrkräfte

a Konferenzordnung § 2 1.2 a Fortbildung/Personalentwicklg.

Wahl der Vertreter/innen des Lehrerkollegiums in der Schulkonferenz

a Schulkonferenzordnung i.V.m. a KonferenzVO § 2 Abs. 1 Nr. 15

2 Wo. nach dem ersten Schultag

Spätestens: Abmeldung vom Religionsunterricht für das 1. Schulhalbjahr (Ausschlussfrist)

a Religionsunterricht (Abmeldung) A 2.4

bis Ende September

Anträge und Änderungen für vermögenswirksame Leistungen ans Landesamt für Besoldung schicken

a Vermögenswirksame Leistungen

Wahl des Klassensprechers bzw. der Klassen-sprecherin und der Stellvertretung (außer GS)

Konstituierung des Schülerrats (außer Grundschule)

Wahl des Klassenelternvertreters bzw. der Klassenelternvertreterin

Wahl des Schülersprechers bzw. der Schüler-sprecherin und der Stellvertretung (außer GS)

Wahl des bzw. der Elternbeiratsvorsitzenden

Inkasso und und Beitragsüberweisung an die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung

5 Wo. nach dem ersten Schultag

6 Wo. nach dem ersten Schultag

a Schülermitverantwortung § 3 Abs. 3

a Schülermitverantwortung § 3 Abs. 6

a Elternbeiratsverordnung § 14 Abs. 1

a Schülermitverantwortung § 3 Abs. 6

7 Wo. nach dem ersten Schultag

a Elternbeiratsverordnung § 26 Abs. 3

a Schüler-Zusatz- versicherung Ziff . II Abs. 2

9 Wo. nach dem ersten Schultag

Was ist zu erledigen? Einschlägige Vorschri!

Information der Eltern über die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung

a Schüler-Zusatz- versicherung II.2

3 Wo. nach dem ersten Schultag

3 Mon. nach dem ersten Schultag

Freitag vor dem ersten Schultag

Einstellung der Dienstanfänger/innen a Einstellungserlass Nr. 28

Termin-ChecklisteDiese Übersicht nennt die wich" gsten Termine für Leh rkrä� e und Schulleitungen (ggf. den letzten Tag einer Frist). Die Prüfungstermine der allgemeinbildenden Schulen sind bei den Schularten, die Termine für den Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen sind unter a Aufnahmeverfahren (Termine), die Termine für

Lernstandserhebungen sind unter a Lernstandserhebungen (Termine) abgedruckt.

4 Wo. nach dem ersten Schultag

Entscheidung über Erfolg einer Aufnahme auf Probe in die nächsthöhere Klasse

a Versetzungsordnungen

Beratung und ggf. Beschluss der GLK über schul-bezogene Stellenausschreibung (Verfahren von Dez. bis Juli; vgl. www.lehrereinstellung-bw.de)

a Einstellungserlass Nr. 26im November bzw. rechtzei" g vor dem S" chtag

Wahl der Fremdsprache (Lernstandserhebungen / Gymn.) a Lernstandserhebungen Nr. II.3

Termin

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824 Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-W Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

in Bearbeitung

Termin-Checkliste (bi! e hierzu das Kalendarium unter dem Schlagwort „Ferien“ beachten)

Entscheidung über Zurückstellung vom Schul-besuch während des ersten Grundschuljahres

Entscheidung über ausgesetzte Versetzung und freiwillige Wiederholung einer Klasse

Entscheidung über Übergang in eine andere Schulart zum Schulhalbjahr

Ausgabe der (Halbjahres-)Informationen/-Zeugnisse

Spätestens: Abmeldung vom Religionsunterricht für das 2. Schulhalbjahr (Ausschlussfrist)

Schlusstermin für Schüler/innen zur Anmeldung bei berufl ichen Vollzeitschulen

Anmeldung der Schulanfänger; Entscheidung über vorzeitige Aufnahme bzw. Zurückstellung; nach Anmeldefrist Prüfung, ob alle angemeldet wurden

Meldung der versetzungsgefährdeten Grund-schüler/innen an die Schulleitung

Zeugnisausgabe

Letzter Schultag (Ende nach der 4. Stunde)

Übergabe der Schüler/innen an die berufl ichen Schulen

Entscheidung über freiwillige Wiederholung

Entscheidung über Verlängerung der Schulpfl icht bzw. über Beendigung der Schulpfl icht (Berufl iche Schulen bzw. Haupt-/Werkrealschule)

bis 31. Januar

a Schulgesetz § 74 Abs. 2

a Versetzungsordnungen der verschiedenen Schularten

a Mul" laterale Versetzungsordnung

a NotenbildungsVO § 3 Abs. 4

a Religionsunterricht (Teilnahme) Buchst. A 2.4

bis 15. Februar

1. März

Termin wird örtlich festgesetzt

bis Anfang Mai

letzte 7 Schultage

vgl. Kalendarium

Bis Schuljahres-ende (31. Juli); möglichst vor den Sommerferien

a Schulpfl icht (Berufl iche Schulen – Übergabe) II.1

a Schulgesetz §§ 73-74a Schulpfl icht (Durchsetzung)

a Versetzungsordnung Grundschulen § 2

a NotenbildungsVO § 3 Abs. 4

a Ferienverordnung § 2 Abs. 5

a Schulpfl icht (Berufl iche Schulen – Übergabe) I.2.1

a Versetzungsordnungen

a Schulgesetz § 75 Abs. 2;a Schulgesetz §§ 75, 3 und 81a Schulpfl icht (Berufl . Schulen)

Vor Beginn des neuen Schul-jahres (spätes-tens im Juli)(die nebenstehend aufgeführten Themen sind regel-mäßig einmal im Schuljahr von der GLK zu beraten)

Beratung und Beschlussfassung von GLK und Schulkonferenz über den Haushaltsplan der Schule

a KonferenzVO § 2, 1 Ziff . 7 a Schulgesetz § 47 Abs. 3 Nr. 7

Planung für das nächste Schuljahr. Information der GLK über Grund und Umfang von Deputatsnach-lässen (ggf. Beschluss der GLK über Empfehlungen für die Verteilung der Lehraufträge und sonstiger dienstlicher Aufgaben, Kooperationszeiten usw.)

a Schulgesetz § 41 Abs 1a Konferenzordnung § 2, 1.9 a Arbeitszeit (Lehrkrä� e) – VwV Anrechnungen (Nr. IV.1.5 beachten!)

Beratung/Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz über den Vorschlag an die Schulleitung zur Fest-legung der beweglichen Ferientage sowie der „unterrichtsfreien Tage“ (für das nächste Schuljahr)

a Ferienverordnung § 3 i.V.m.a Konferenzordnung § 2, 1.16 a Arbeitszeit (Lehrkrä� e- ArbeitszeitVO) § 6

bis 31. Januar

Antrag auf schulbezogene Stellenausschreibung (nach Information und ggf. Empfehlung der GLK) a Einstellungserlass Nr. 26

Besprechung mit dem/der Sicherheitsbeauftragten (ggf. mit dem Personalrat) über Unfallverhütung und Arbeitsschutz; Unterrichtung der Schüler/in-nen und Lehrkräfte über getroffene Maßnahmen

a Unfallverhütunga PersonalvertretungsG § 83a Arbeitschutzgesetza Gewaltvorfälle

Schlusstermin für die Abgabe von stellenwirksamen Änderungsanträgen bei der Schulleitung

a Stellenwirksame Änderungs- anträge

Was ist zu erledigen? Einschlägige Vorschri!

Ausschlusstermin für Beihilfe aus dem Vor-Vorjahr

Antragsschluss für Besoldungsansprüche aus dem laufenden Kalenderjahr (z.B. Mehrarbeitsvergütung)

31. Dezembera BeihilfeVO § 17 Abs. 10

a Mehrarbeit; a Mehrarbeit (Vergütung)

vor Beginn der Sommerferien

bis 15. Januar

Entscheidung über Beibehaltung einer Raucher-zone (nur Schulen, wo Raucherzonen zulässig sind)

a Rauchen in der Schule

Mindestens einmal im Schuljahr

Alle zwei Jahre Belehrung über das Infektionsschutzgesetz a Infek" onsschutzgesetz § 35

1. bis 10. Februar

1. Schultag im Januar

Termin

Ausgabe Halbjahresinformation (4. Kl. Grundschule) a NotenbildungsVO § 4 Abs. 3

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Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

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Ferien 2017/18 (Schuljahreskalender)

Ferien 2017/18 (Schuljahreskalender)Von der Redak! on erstellter Kalender auf Grundlage der VwV des KM vom 13.3.2015 (K.u.U. S. 91/2015)

2017 2018

* An einer öff entlichen Schule ist jeder Samstag unterrichtsfrei, wenn dies die Schulkonferenz beschließt (SchG § 47 Abs. 3 Nr. 2). An Schulen, die keinen derar! gen Beschluss fassen, sind nur die mit * gekennzeichneten Samstage unterrichtsfrei.

Feiertage, Gedenktage und schulfreie Tage 2017: Antikriegstag: 1. 9. – Tag der älteren Menschen: 1.10. – Tag der deutschen Einheit: 3.10. – Weltlehrertag: 5.10. – Reformationsfest: 31.10. – Allerheiligen: 1.11. – Buß- und Bettag: 22.11. – Tag der Menschenrechte: 10.12. – Weihnachten: 25./26.12.2017. Feiertage, Gedenktage und schulfreie Tage 2018: Neujahr: 1.1. – Hl. 3 Könige: 6.1. – Auschwitz-Gedenktag: 27.1. – Int. Frauentag: 8.3. – Rosenmontag: 12.2. – Karfreitag: 30.3. – Ostern: 1./2.4. – Tag der Arbeit: 1.5. – Himmelfahrt: 10.5. – Pfi ngsten: 20./21.5. – Fronleichnam: 31.5.2018. Im Schuljahr 2017/18 stehen ferner 4 bewegliche Ferientage sowie 3 zusätzliche unterrichtsfreie Tage gem. § 6 der a Lehrkrä� e-ArbeitszeitVO zur Verfügung. Sommerferien 2018: 26.7. bis 9.9.2018. Der 31. Oktober (Reformationsfest) ist im Jahr 2017 gesetzlicher Feiertag.

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a Lehrkrä� e-ArbeitszeitVO § 6; a Ferien (Ferienverordnung); a Ferien und unterrichtsfreie Samstage; a Konferen-zordnung § 2 Abs. 1 Nr. 16

= Sonn- und Feiertage = sonstige schulfreie Tage

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52 Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-W Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

in Bearbeitung

Aufnahmeverfahren (Terminplan)

Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung

Anmeldung nach der Grundschulempfehlung bei der

gewählten Schule

Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft

Beratungsverfahren gewünscht

Dienstag, 4.4., und Mittwoch, 5. April 2017

Beratungsverfahren nicht gewünscht

Spätestens bis Donnerstag, 2. März 2017

Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen.

Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

Bis Donnerstag, 23. Februar 2017

Bis Dienstag,21. Februar

2017

Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl

Freitag,24. Februar 2017

Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4

Aufnahmeverfahren (Terminplan 2017)Hinweise der Redak! on auf Basis der Bekanntmachung des KM vom 3.6.2015 (K.u.U. S. 129/2015); gilt auch für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Bildungsgang Grundschule

Bis Dienstag, 25. April 2017

Anmeldung bei der gewählten Schule (verantwortlich: Eltern)

Das Kind besucht die von den Eltern gewählte SchuleSchuljahr 2017/18

a Aufnahmeverfahren; a Aufnahmeverordnung; a Notenbildungsverordnung § 3 Abs. 4

Bis zum Beginn der Herbstferien

2016

Informationsveranstaltung der Grundschule (mit Vertretungen der weiterführenden Schularten) über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen und

Leistungsanforderungen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten

Bis Donnerstag, 27. April 2017

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Unter a Termin-Checkliste fi nden Sie die wich" gsten Termine des Schuljahres.

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Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

in Bearbeitung53

Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung

Anmeldung nach der Grundschulempfehlung bei der

gewählten Schule

Durchführung der Elternberatung und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft

Beratungsverfahren gewünscht

Mittwoch, 21.3.und Donnerstag, 22. März 2018

Beratungsverfahren nicht gewünscht

Spätestens bis Mittwoch,

7. März 2018

Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen.

Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

Bis Dienstag, 27. Februar 2018

Bis Freitag,23. Februar

2018

Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl

Donnersag,1. März 2018

Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4

Aufnahmeverfahren (Terminplan 2018)Hinweise der Redak! on auf Basis der Bekanntmachung des KM vom 15.7.2015 (K.u.U. S. 181/2016;

gilt auch für Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule

Bis Dienstag, 17. April 2018

Anmeldung bei der gewählten Schule (verantwortlich: Eltern)

Das Kind besucht die von den Eltern gewählte SchuleSchuljahr 2018/19

a Aufnahmeverfahren; a Aufnahmeverordnung; a Notenbildungsverordnung § 3 Abs. 4

Bis zum Beginn der Herbstferien

2017

Informationsveranstaltung der Grundschule (mit Vertretungen der weiterführenden Schularten) über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen und

Leistungsanforderungen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten

Bis Donnerstag, 19. April 2018

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Aufnahmeverfahren (Terminplan)

S! chwort: BegleitpersonenDas KM hat empfohlen, dass an außerunterrichtlichen Veranstaltungen mit mehr als 20 Schüler/innen (im Grundschulbereich: bei jeder Klassengröße) außer der verantwortlichen Lehrkraft eine Begleitperson teilnimmt. Wir gehen weiter: Aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen raten wir dringend davon ab, mit einer Schülergruppe/Klasse allein unterwegs zu sein. Wenn eine Begleitung mangels geeigneter Personen oder wegen fehlender Mittel nicht möglich ist, sollte man zur Vermeidung von Risiken besser auf die Veranstaltung verzichten. a Außerunterrichtliche Veranstaltungen Ziff . II.5

Page 7: Stand 11.September 2016 - GEW Baden-Württemberg · Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017 Gewerkscha Erziehung und Wissenscha B-W in Bearbeitung 1 Termincheckliste Ferien 2017/18

Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

in Bearbeitung411

Gemeinscha� sschule (Schullau! ahnentscheidung) / Gymnasium (Abitur – Terminplan)

Gymnasium (Abitur – Terminplan 2017)Terminübersicht für die Abiturprüfung an den allgemeinbildenden Gymnasien. Schuljahr 2016/2017.

Bekanntmachung vom 17. Juli 2015 (K.u.U. S. 295/2015)

Abiturprüfung an den allgemeinbildenden Gymnasien

5.1 Zulassung zur Abiturprüfung

Späteste Ausgabe der Zeugnisse für das 3. Schulhalbjahr Freitag, 27. Januar 2017

Beginn des Unterrichts des 4. Schulhalbjahres Montag, 30. Januar 2017

Wahl des mündlichen Prüfungsfaches Montag, 30. Januar 2017

Späteste Zustellung der Nichtzulassungzur Abiturprüfung Montag, 30. Januar 2017

5.2 Schriftliche Prüfung (Haupttermin)

Beginn der schriftlichen Prüfung Dienstag, 25. April 2017

Ende der schriftlichen Prüfung Freitag, 5. Mai 2017

Wiederbeginn des Unterrichts Mo., 8. Mai 2017

5.3 Schriftliche Prüfung (Nachtermin)

Beginn der schriftlichen Prüfung Donnerstag, 11. Mai 2017

Ende der schriftlichen Prüfung Montag, 22. Mai 2017

5.4 Der Unterricht endet am jeweiligen Tag der Be-kanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abitur-prüfung.

5.5 Bekanntgabe der Ergebnisse

Erste Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Montag, 19. Juni 2017Letzte Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Freitag, 30. Juni 2017

5.6 Mündliche Prüfungen

Erste mündliche Prüfung Montag, 26. Juni 2017Letzte mündliche Prüfung Freitag, 7. Juli 2017

5.7 Ausgabe der Zeugnisse

Letzte Ausgabe der Zeugnisse derallgemeinen Hochschulreife Freitag, 7. Juli 2017

5.8 Fachpraktische Prüfungen

Der Zeitraum, in dem die fachpraktische Prüfung in den Fächern Musik und Bildende Kunst durch-geführt wird, wird von den Regierungspräsidien festgelegt. Der erstmögliche Termin ist Montag, 30. Januar 2017.Für die Terminierung der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport wird auf § 17 Abs, 2 und 3 NGVO hingewiesen. a Gymnasium (Abitur) § 17

5.9 Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen

Der Zeitraum, in dem die Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen durchgeführt wird, wird von den Schulen festgelegt. Der erstmögliche Termin ist Montag, 30. Januar 2017.

a Gymnasium (Abitur) § 17

Gemeinscha! sschule (Schullau" ahnentscheidung – Terminplan 2018)

Terminübersicht für die allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 [...]; Bekanntmachung des KM vom 15.6.2016 (K.u.U. S. 181/2016)

2

Schullau" ahnentscheidung in Klasse 8 und 9 der Gemeinscha! sschule

2.1 Erstellung der Schullaufbahnempfehlung für Klasse 8 und 9 an der Gemeinschaftsschule

2.1.1 Beratung von Erziehungsberechtigten und Schülerin/Schüler durch Lerncoach und Lerngrup-penbegleiterin/Lerngruppenbegleiter

bis Ende Februar 2018

2.1.2 Entscheidung der Lerngruppenkonferenz über Schullaufbahnempfehlung

bis 15. März 20182.1.3 Entscheidung der Erziehungsberechtigten, ob

ein weiterer Beratungsbedarf bestehtbis 01. April 2018

2.1.4 Entscheidung der Erziehungsberechtigten, welcher Bildungsabschluss in Klasse 9, bzw. in Klasse 10 angestrebt wird

bis 01. April 2018

2.2 Besonderes Beratungsverfahren an der Gemein-schaftsschule

2.2.1 Durchführung einer vertieften Beratung zur Schullaufbahnentscheidung durch eine Beratungs-lehrkraft

bis Mitte Juni 2018

2.2.2 Entscheidung der Erziehungsberechtigten, nach vertiefter Beratung über den Bildungsabschluss in Klasse 9, bzw in Klasse 10

bis 15. Juni 2018a Gemeinscha� sschulverordnung; aGemeinschaŁsschule (Schullau! ahnentscheidung)

Page 8: Stand 11.September 2016 - GEW Baden-Württemberg · Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017 Gewerkscha Erziehung und Wissenscha B-W in Bearbeitung 1 Termincheckliste Ferien 2017/18

Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

in Bearbeitung613

Realschule (Abschlussprüfung – Terminplan)

Realschule (Abschlussprüfung – Terminplan 2018)Terminübersicht für die allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 [...];

Bekanntmachung des KM vom 15.6.2016 (K.u.U. S. 181/2016)

3 Realschule

3 . 3 O r d e n t l i c h e A b s c h l u s s p r ü f u n g und Prüfungstermine für Schulfremde (RSAVO, GMSVO)

3.3.1 Schriftliche Prüfung HauptterminDeutsch: Mittwoch, 18. April 2018Mathematik: Freitag, 20. April 2018Englisch (Pfl ichtfremdsprache): Dienstag, 24. April 2018Französisch (Pfl ichtfremdsprache): Mittwoch, 25. April 2018 NachterminDeutsch: Montag, 14. Mai 2018Mathematik: Dienstag, 15. Mai 2018Englisch (Pfl ichtfremdsprache): Mittwoch, 16. Mai 2018Französisch (Pfl ichtfremdsprache): Donnerstag, 17. Mai 20183.3.2 Mündliche PrüfungDie mündliche Prüfung und die Fächerübergrei-fende Kompetenzprüfung sollen frühestens am Montag, 18. Juni 2018 beginnen und spätestens am Freitag, 06. Juli 2018 beendet sein.

Der Beginn der mündlichen Prüfung für Abend-realschulen kann auf Montag, 19. Juni 2017, vor-gezogen werden.3.3.3 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler3.3.3.1 Im Anschluss an die Informationen der Schülerinnen und Schüler über die Noten der Jahresleistung und die Noten der schriftlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 die Teilnahme am Unterricht etwa zwei Unterrichtswochen vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt; jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben.Etwa drei Wochen vor Beginn der Fächerübergrei-fenden Kompetenzprüfung endet der Unterricht in den nicht schriftlich geprüften Fächern. Zur Begleitung und Betreuung der Schülergruppen muss zur Vorbereitung der Fächerübergreifenden Kompe-tenzprüfung ein entsprechendes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben.Mit Beginn der mündlichen Prüfung sowie der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht.

Realschule (Abschlussprüfung – Terminplan 2017)Terminübersicht für die allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 [...];

Bekanntmachung des KM vom 3.6.2015 (K.u.U. S. 129/2015)

4 Realschule

4.1 Ordentliche Abschlussprüfung und Prüfungstermine für Schulfremde

4.1.1 Schriftliche Prüfung HauptterminDeutsch: Mittwoch, 26. April 2017Mathematik: Freitag, 28. April 2017Englisch (Pfl ichtfremdsprache): Mittwoch, 03. Mai 2017Französisch (Pfl ichtfremdsprache): Donnerstag, 04. Mai 2017 NachterminDeutsch: Donnerstag, 18. Mai 2017Mathematik: Freitag, 19. Mai 2017Englisch (Pfl ichtfremdsprache): Montag, 22. Mai 2017Französisch (Pfl ichtfremdsprache): Dienstag, 23. Mai 20174.1.2 Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung und die Fächerübergrei-fende Kompetenzprüfung sollen frühestens am Mittwoch, 21. Juni 2017, beginnen und spätestens am Freitag, 07. Juli 2017, beendet sein.

Der Beginn der mündlichen Prüfung für Abend-realschulen kann auf Montag, 19. Juni 2017, vor-gezogen werden.

4.2Unterrichtsfreistellung und Entlassung

der Schülerinnen und Schüler

4.2.1 Im Anschluss an die Informationen der Schülerinnen und Schüler über die Noten der Jahresleistung und die Noten der schriftlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 die Teilnahme am Unterricht etwa zwei Unterrichtswochen vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt; jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben.

Etwa drei Wochen vor Beginn der Fächerübergrei-fenden Kompetenzprüfung endet der Unterricht in den nicht schriftlich geprüften Fächern. Zur Begleitung und Betreuung der Schülergruppen muss zur Vorbereitung der Fächerübergreifenden Kompe-tenzprüfung ein entsprechendes Unterrichtsangebot gewährleistet bleiben.

Mit Beginn der mündlichen Prüfung sowie der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht.

4.2.2 Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 14. Juli 2017, entlassen.

Page 9: Stand 11.September 2016 - GEW Baden-Württemberg · Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017 Gewerkscha Erziehung und Wissenscha B-W in Bearbeitung 1 Termincheckliste Ferien 2017/18

894 Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-W Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

in Bearbeitung

Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine)

Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine 2017)

Terminübersicht für die allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 [...];

Bekanntmachung des KM vom 3.6.2015 (K.u.U. S. 129/2015)

2 Werkrealschule und Hauptschule

(Klasse 9 / Klasse 10)2.1 Hauptschulabschlussprüfung und Hauptschul-abschlussprüfung für Schulfremde (WRSVO)2.1.1 Schriftliche Prüfung Haupttermin

Deutsch: Mittwoch, 26. April 2017Mathematik: Mittwoch, 03. Mai 2017Englisch: Mittwoch, 10. Mai 2017Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Freitag, 5. Mai 2017Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Freitag, 12. Mai 2017 Nachtermin

Deutsch: Dienstag, 20. Juni 2017Mathematik: Mittwoch, 21. Juni 2017Englisch: Donnerstag, 22. Juni 2017Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Dienstag, 27. Juni 2017Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Freitag, 23. Juni 20172.1.2 Themenorientierte Projektprüfung und die Sprachprüfung in der FremdspracheDie Termine der themenorientierten Projektprüfung und der Sprachprüfung in Englisch werden von der Schule festgelegt.2.1.3 Mündliche PrüfungDer Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am 26. Juni 2017, beginnen und am Freitag, 7. Juli 2017, beendet sein.2.2 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler2.2.1 Nach Abschluss der individuellen Prüfung kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht

freigestellt werden, die oder der mit der Hauptschul-abschlussprüfung die Schule verlässt.2.2.2 Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9, die die Schule verlassen, werden in der Regel am Freitag, 14. Juli 2017, entlassen.

3Werkrealschule (Klasse 10)

3.1 Werkrealschulabschlussprüfung und Werk-realabschlussprüfung für Schulfremde (WRSVO)3.1.1 Schriftliche Prüfung Haupttermin

Deutsch: Donnerstag, 27. April 2017Mathematik: Donnerstag, 4. Mai 2017Englisch: Donnerstag, 11. Mai 2017

Nachtermin

Deutsch: Dienstag, 20. Juni 2017Mathematik: Mittwoch, 21. Juni 2017Englisch: Donnerstag, 22. Juni 20173.1.2 SprachprüfungDer Termin der Sprachprüfung wird von der Schule festgelegt.3.1.3 Mündliche PrüfungDer Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 26. Juni 2017, beginnen und am Freitag, 7. Juli 2017, beendet sein.3.2 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler3.2.1 Die Teilnahme am Unterricht wird den Schü-lerinnen und Schülern etwa eine Unterrichtswoche vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt, jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausge-richtetes Unterrichtsangebot gewährleistet sein. Mit Beginn der mündlichen Prüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht. 3.2.2 Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 14. Juli 2017, entlassen.

a Werkrealschulverordnung

S! chwort: „Hygieneplan“ an jeder Schule Pfl ichtNach dem Infektionsschutzgesetz (§ 36) muss jede Schule in einem „Hygieneplan“ inner betriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat einen Musterhygieneplan für Schulen und ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen erarbeitet. Er bietet Hilfe bei der Erstellung des in-dividuellen Hygieneplans und enthält beispielhaft tabellarische Kurzhygienepläne. Die aktuelle Auflage steht online unter www.gesundheitsamt-bw.de zur Verfügung (Suchwort „Hygieneplan“ eingeben). a Infek! onsschutzgesetz

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Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

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Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine)

Werkreal-/Hauptschule (Abschlussprüfung – Termine 2018)

Terminübersicht für die allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 [...];

Bekanntmachung des KM vom 15.7.2016 (K.u.U. S. 181/2016)

Werkrealschule und Hauptschule (Klasse 9 / Klasse 10)

3.1 Hauptschulabschlussprüfung und Hauptschul-abschlussprüfung für Schulfremde (WRSVO/GMSVO)3.1.1 Schriftliche Prüfung Haupttermin

Deutsch: Dinstag, 17. April 2018Mathematik: Dienstag, 24. April 2018Englisch: Donnerstag, 03. Mai 2018Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Dienstag, 15. Mai 2018Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Dienstag, 08. Mai 2018 Nachtermin

Deutsch: Dienstag, 05. Juni 2018Mathematik: Mittwoch, 06. Juni 2018Englisch: Donnerstag, 07. Juni 2018Sonderfremdsprache/Herkunftssprache: Dienstag, 12. Juni 2018Politische und wirtschaftliche Bildung für Schulfremde: Freitag, 08. Juni 20183.1.2 Themenorientierte Projektprüfung und die Sprachprüfung in der FremdspracheDie Termine der themenorientierten Projektprüfung und der Sprachprüfung in Englisch werden von der Schule festgelegt.3.1.3 Mündliche PrüfungDer Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 18. Juni 2018, beginnen und am Freitag, 29. Juni 2018 beendet sein.3.1.4 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler3.1.4.1 Nach Abschluss der individuellen Prüfung kann die Schülerin oder der Schüler vom Unterricht

freigestellt werden, die oder der mit der Hauptschul-abschlussprüfung die Schule verlässt.3.1.4.2 Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9, die die Schule verlassen, werden in der Regel am Freitag, 13. Juli 2018 entlassen.

Werkrealschule (Klasse 10)3.2 Werkrealschulabschlussprüfung und Werkreal-abschlussprüfung für Schulfremde (WRSVO)3.1.1 Schriftliche Prüfung Haupttermin

Deutsch: Mittwoch, 18. April 2018Mathematik: Mittwoch, 25. April 2018Englisch: Freitag, 04. Mai 2018

Nachtermin

Deutsch: Dienstag, 05. Juni 2018Mathematik: Mittwoch, 06. Juni 2018Englisch: Donnerstag, 07. Juni 20183.2.2 SprachprüfungDer Termin der Sprachprüfung wird von der Schule festgelegt.3.2.3 Mündliche PrüfungDer Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung soll am Montag, 18. Juni 2018 beginnen und am Freitag, 29. Juni 2018 beendet sein.3.2.4 Unterrichtsfreistellung und Entlassung der Schülerinnen und Schüler3.2.4.1 Die Teilnahme am Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern etwa eine Unter-richtswoche vor Beginn der mündlichen Prüfung freigestellt, jedoch muss ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet sein. Mit Beginn der mündlichen Prüfung endet für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 der planmäßige Unterricht. 3.2.4.2 Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 werden in der Regel am Freitag, 13. Juli 2018 entlassen.

a Werkrealschulverordnung

Eine gute Informa! onsquelle: der SchullandheimverbandDer Schullandheimverband Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dem Schulen sowie Einzelpersonen beitreten können. Der Mitgliedsbeitrag fällt unter die sächlichen Schulkosten und schließt den Bezug der Fachzeitschrift ,,das Schullandheim“ mit jährlich 2 Heften ein. E-Mail: [email protected]. Informationen im Internet: www.bw.schullandheim.de.Unter www.schullandheim.de gibt der Bundesverband Informationen über 400 Schullandheime (Daten, Fotos, Aktivitäten etc.) in allen Bundesländern. Bitte beachten: Der Schullandheimverband vermittelt keine Belegungen! Lehrkräfte und Gruppenleitungen müssen diese jeweils umgehend und verbindlich mit den Heimen vereinbaren.

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1214 Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-W Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

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Die Tabelle Nummer 4 ist nach Nummer 2 abgedruckt.

Zentrale Klassenarbeit 2. Fremdsprache Französisch oder Spanisch (Berufskolleg Fremdsprachen)

Zusatzprüfung Assistentenabschluss (alle unter 3.1.4 genannten Berufskollegs)

Termine Berufl iche Schulen

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Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-WJahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

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Termine Berufl iche Schulen

6. Berufl iches Gymnasium (BG)6.1

Zentrale Klassenarbeit Hörverstehen 7)

Englisch Montag, 19.12.2016 Donnerstag, 12.01.2016

Französisch A Freitag, 16.12.2016

Spanisch A Donnerstag, 15.12.2016

Französisch B Freitag, 16.12.2016

Spanisch B Donnerstag, 15.12.2016

Italienisch B Dienstag, 20.12.20167) Soweit die vom Kultusministerium gestellte Aufgabe

verwendet wird6.2 Abiturprüfung

6.2.1 Zulassung

Späteste Ausgabe der Zeugnisse für das 1. Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 2 Dienstag, 31.1.2017

Wahl des 5. (mündlichen) Abiturprüfungsfaches Mittwoch, 1.2.2017

Späteste Zustellung der Nichtzulassung zur Abiturprüfung Mittwoch, 1.2.2017

6.2.2 Schriftliche Prüfung (Haupttermin)

Beginn der schriftlichen Prüfung Donnerstag, 30.3.2017

Ende der schriftlichen Prüfung Dienstag, 25.4.2017

6.2.3 Schriftliche Prüfung (Nachtermin)

Beginn der schriftlichen Nachprüfung Donnerstag, 4.5.2017

Ende der schriftlichen Nachprüfung Freitag, 12.5.20176.2.4 Bekanntgabe der Ergebnisse

Erste Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Montag, 19.6.2017Letzte Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung Freitag, 30.6.20176.2.5 Mündliche PrüfungZeitraum für die mündliche Prüfung Montag, 26.6.2017 bis Freitag, 7.7.20176.2.6 Ausgabe der ZeugnisseLetzte Ausgabe der Zeugnisse der allge-meinen Hochschulreife Freitag, 7.7.20176.2.7 Fachpraktische PrüfungenDer Zeitraum, in dem die fachpraktischen Prüfun-gen in den Fächern Bildende Kunst, Bioinformatik, Computertechnik, Informatik, Musik und Sonder-gebiete der Biowissenschaften durchgeführt werden, wird von den Regierungspräsidien festgelegt. Erst-möglicher Termin: Mittwoch, 1.2.2017.Für die Terminierung der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport wird auf § 17 Abs. 2 und 3 BGVO hingewiesen. g Berufl iches Gymnasium (Abitur) § 17

6.2.8 Kommunikationsprüfung in den modernen FremdsprachenDer Zeitraum, in dem die Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen durchgeführt wird, wird von den Schulen festgelegt. Erstmöglicher Termin: Mittwoch, 1.2.2016.Wichtiger Hinweis: Fachhochschulreifezeugnisse müssen wegen der Ausschlussfristen für den Eingang der Zulassungsanträge bei den Fachhochschulen (15. Januar 2017 bzw. 15. Juli 2017) rechtzeitig ausgegeben werden. Soweit sie an einem Berufskolleg oder einer Fachschule in Baden-Württemberg zum 15. Juli 2017 noch nicht erworben worden sind, können sie bis spätestens 25. Juli 2017 an einer baden-württembergischen Fachhochschule nachgereicht werden. Weiter auf der nächsten Seite

Page 13: Stand 11.September 2016 - GEW Baden-Württemberg · Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017 Gewerkscha Erziehung und Wissenscha B-W in Bearbeitung 1 Termincheckliste Ferien 2017/18

1216 Gewerkscha� Erziehung und Wissenscha� B-W Jahrbuch für Lehrerinnen und Lehrer 2017

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Termine Berufl iche Schulen

Weitere Informa! onen zur Abiturprüfung am BG

Das KM hat mit Schreiben vom vom 24.7.2015 (AZ: 45-6624.03-P/265) ferner bekanntgegeben:

Unterrichtsfreie Tage für Prüfl inge

Die [...] Schülerinnen und Schüler (können) in der Woche von Mittwoch, 22.03.2017, bis Mittwoch, 29.03.2017, freiwillig das schulische Unterrichtsan-gebot wahrnehmen [...].

Schri" liche Abiturprüfung an den Berufl ichen Gymnasien im Schuljahr 2016/2017

(HP = Hauptprüfung / NP = Nachprüfung)

HP: 30.03.2017 – NP: 04.05.2017:Agrarbiologie / Biotechnologie / Ernährung und Chemie / Pädagogik und Psychologie / Gesundheit und Pfl ege / Mechatronik / Informationstechnik / Gestaltungs- und Medientechnik / Technik und Management / Umwelttechnik / Volks- und Be-triebswirtschaftslehre / Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre / Volks- und Betriebswirt-schaftslehre mit Schwerpunkt Finanzen

HP: 31.03.2017 – NP: 05.05.2017:Französisch (A) / Spanisch (A)

HP: 03.04.2017 – NP: 08.05.2017:Mathematik am AG, BTG, EG, SGG, WG / Mathematik am TG

HP: 05.04.2017 – NP: 09.05.2017Englisch (A)

HP: 06.04.2017 / NP: 12.05.20174-stündige Prüfungsfächer: Physik (AG, BTG, EG, SGG, WG) / Physik (TG) / Chemie (AG, SGG, TG, WG) / Chemie (BTG) / Biologie (EG, SGG, TG, WG) / Wirtschaftsinformatik (WG) / Finanzma-nagement (WG) / Global Studies (WG)2-stündige Prüfungsfächer: Physik (AG, BTG, EG, SGG, WG) / Physik (TG) / Chemie (AG, SGG, TG, WG) / Biologie (EG, SGG, TG, WG) / Geschichte mit Gemeinschaftskunde / Evangelische Religions-lehre / Katholische Religionslehre / Ethik / Biotech-nologie (AG, EG) / Wirtschaftslehre (AG, BTG, EG) / Sozialmanagement (SGG)

HP: 25.04.2017 – NP: 11.05.2017Deutsch

An die Verlagsgesellscha� W.E. Weinmann, Karl-Benz-Str. 19, 70794 Filderstadt

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Die GEW Baden-Wür# emberg bietet über ihren Süddeutschen Pädagogi-schen Verlag allen Schulen die aushangpfl ich" gen Gesetze als Sonderausgabe für den Schulbereich an (Broschüre bzw. Download-Version; zur Download-Version wird auch ein Aktualisierungsservice angeboten).

Die Bereitstellung der Download-Version (pdf-Datei) im Intranet der Schule bzw. auf auf einem allen Lehrkrä� en zugänglichen Schulcomputer ersetzt die Aushangpfl icht. Mitgeliefert wird ein DIN A 3-Plakat „Unfallverhütungsvor-schri� en“ zum Aushang im Lehrerzimmer. Schulen mit einem Internetzugang für Lehrkrä� e erfüllen damit auch die Auslagepfl icht für diese Vorschri� en.

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erfolgt über folgende Internet-Adresse:

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Aushangpfl ichtJeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpfl ichtet, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Hierzu gehören das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeits-schutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz sowie Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Arbeitsgerichtsgesetz. Ferner sind die Unfallverhütungsvor-schriften zugänglich zu machen (§ 12 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“).Diese Verpfl ichtungen gelten auch im Schul-bereich. Für Verstöße hiergegen ist i.d.R. ein Ordnungsgeld angedroht. Die schuldhafte Verletzung dieser Pfl icht kann außerdem eine zum Schadensersatz verpfl ichtende Fürsorgepfl ichtverletzung darstellen.

(vgl. Amtsblatt K.u.U. S. 18/2007)