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Stand: August 20 05 Fleischmann W. (überarbeitet Krop f A.) 1 Das neue Urheberrecht Das neue Urheberrecht Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Urheberrechtsgesetz in Kraft seit 13.9.2003

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Das neue UrheberrechtDas neue Urheberrecht

Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Urheberrechtsgesetz

in Kraft seit 13.9.2003

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Musik und Software

Was ist erlaubt ?Was ist verboten ?

Brennen ohne Angst ?Was darf ich kopieren ?

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Das erste Verfahren gegen einen illegalen Anbieter von Musik in einer "Tauschbörse" ist erfolgreich zum Abschluss gebracht worden: Ein 23-jähriger Auszubildender in Cottbus hatte mehrere tausend Musiktitel illegal bei KaZaa angeboten. Der Mann zahlt 8.000 Euro, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens in diesem Fall 400 Euro) Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Fall des Auszubildenden ist einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, Strafanzeigen gestellt hatte (vgl. Presseerklärung vom 30.3.2004).Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft teilte der Provider im April die Identität des Musikpiraten mit. Zur Beweissicherung beantragte die regional zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die Anfang Mai stattgefunden hat. Die Mutter des Beschuldigten wurde von der Arbeit abgeholt, der Straftäter erschien wenig später ebenfalls zu Hause. Die Polizei fand einen PC mit rund 6.000 Musiktiteln als MP3-Dateien und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln.

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Das neue UrheberrechtDas neue UrheberrechtUrhG § 116 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (10 000 – 50 000€) bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Tatbestandshandlungen sind die

Vervielfältigung (§ 16 UrhG) (=Download), die Verbreitung (§ 17 UrhG) und die öffentliche Wiedergabe (§§ 15 Abs. 2,

19 ff. UrhG) des Werks.

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Da für die Rechtslage der Ort, an dem die Vervielfältigung hergestellt worden ist, entscheidend ist, trifft die Strafbarkeit unbeschadet eines etwaigen ausländischen Rechtes, nur die Nutzer, die den Download in Deutschland ausführen

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Anfertigen von KopienMusik:für private Zwecke: jahöchstens 7 StückZusammenstellung einer neuen CD aus

eigener CD-Sammlung für privat: jaGeräteabgaben bzw. Abgaben auf Tonträger

für Urheber

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Anfertigen von KopienSoftware:nein - nur SicherheitskopieSoftware unterliegt Lizenzbestimmungen

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Weitergabe von KopienMusik:Begriff „privat“ unklarWeitergabe an Freunde, Verwandte und

gute Bekannte derzeit zulässigsolange es Geschenke sind

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Weitergabe von KopienSoftware:NEIN

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Anbieten von Dateien in Internet-Tauschbörsen

Musik:NEINkeine Vervielfältigung für nicht genau

definierte Dritte

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Anbieten von Dateien in Internet-Tauschbörsen

Software:NEIN

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Kostenloses Herunterladen aus dem Internet

Musik:kein Anfertigen von Kopien aus illegalen

Quellen, wenn es sich um offensichtlich rechtswidrige Vorlagen handelt

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

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Kostenloses Herunterladen aus dem Internet

Software:Download von Freeware, Shareware oder

kostenlosen Updates, der vom Urheber genehmigt ist:

JA

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Regelungen für FILME analog MUSIK

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Verboten ist insbesondere:

Kopien von kopiergeschützten CDs oder DVDs unter Umgehung des Kopierschutzes für den privaten Zweck

Kopierschutz nur zum Anhören auszuhebeln Umgehungstechnologie herzustellen, einzuführen

oder zu verbreiten oder zu verkaufen

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Verboten ist insbesondere:genaue Anleitungen zum Umgehen von

Kopierschutz zu veröffentlichenurheberrechtlich geschützte, kopierte

Software weiterzugebenrechtmäßig kopierte Musik- oder Video-CDs

zu verbreiten / zu verkaufen

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Das neue UrheberrechtDas neue UrheberrechtDie für den PC-Anwender wichtigsten §§ sind:

§53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch),

§69a (Gegenstand des Schutzes), §95a-d (Schutz technischer Maßnahmen), §108b und 111a (Straf- und Bußgeldvorschriften).

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

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Konsequenzen aus FehlverhaltenKopierschutz geknackt nicht nur zum eigenen

Gebrauch

§ 108 (1) UrhG: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe

bei gewerblichen Handeln Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe § 108 (3) UrhG

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Konsequenzen aus FehlverhaltenNeben einer Strafe kann das Gericht

außerdem die Einziehung von Gegenständen anordnen (§ 110 UrhG); betroffen sind die Raubkopien selbst und darüber hinaus auch die hierzu benutzten Vorrichtungen wie etwa den PC und den CD-Brenner.

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Konsequenzen aus FehlverhaltenWeitergabe eines Kopierprogramms an

Arbeitskollegen oder Schulkameraden

§ 111a: Ordnungswidrigkeit

Geldbuße bis zu 50.000 EUR

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Konsequenzen aus FehlverhaltenStrafbarkeit des Knackens eines Kopierschutzes

NEIN - wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch oder persönlich verbundener Personen bestimmt ist

ABER: evtl. zivilrechtl. Schadensersatzansprüche

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Testfragen

Unwissentliches Herunterladen einer Raubkopie aus dem Internet

Erlaubt oder verboten ?

VERBOTEN

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Testfragen

Anfertigen von Sicherheitskopien

für PC-Programme

Erlaubt oder verboten ?

ERLAUBT

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Testfragen

Aufnahme eines ARD-Spielfilms auf Video für private Zwecke

Erlaubt oder verboten ?

ERLAUBT

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Testfragen

Weitergabe von kopierten Materialien aus dem Internet an die Schüler durch den Lehrer

Erlaubt oder verboten ?

ERLAUBT

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Testfragen

Jemand knackt den Kopierschutz einer DVD !

Erlaubt oder verboten ?

VERBOTEN

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Testfragen

Ist eine analoge Kopie einer kopier-geschützten CD oder DVD erlaubt?

Eher mal NEIN!

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Das neue UrheberrechtDas neue UrheberrechtQuellen

– Zeitschrift com ! Ausgabe 10/ 2003 Seite 18 ff– Neue Unterrichtsmaterialien - Copyrights im digitalen

Zeitalter http://zeitbild-de.academy4.com/index.php4?p_id=35&lang=1 http://www.microsoft.com/germany/piraterie/publikationen.mspx

– www.kopien-brauchen-originale.de– http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

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weitere Informationsmöglichkeiten

http://www.wr-unterricht.de

insbesondere

http://www.wr-unterricht.de/wr-urheberrecht.html