Stand: Januar 2002; ©opyright; FF Castrop-Rauxel; T. Meyer Gefährliche Stoffe und Güter...
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Stand: Januar 2002; ©opyright; FF Castrop-Rauxel; T. Meyer
Gefährliche Stoffe und Güter
Explosionsschutz
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Ziele Geschichtliches Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und Verordnungen Begriffsbestimmung Schutzmaßnahmen Kennzeichnung von Ex.-geschützten Geräten Gerätebeispiele Beurteilung von Explosionsgefahren Beeinflussungsfaktoren bei der Zoneneinteilung
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Geschichtliches 1815: Der Engländer Sir Davy entwickelt eine Öllampe bei der das
durchschlagen der Flame durch ein engmaschiges Drahtnetz verhindert wird.
1912: Aufstellung der Leitsätze für Schlagwettergeschützte elektrische Maschinen, Transformatoren und Schaltgeräte aufgrund der Forschungsergebnisse von Dr. Ing. e.h. Beyling.
1924: In explosionsgefährdeten Räumen sind nur noch Glühlampen zulässig deren Leuchtkörper luftdicht abgeschlossen ist. Einführung der Überduckkapselung bei Maschinen mit Schleifringen oder Kommutatoren.
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Geschichtliches 1935: erste deutsche Vorschrift zum Schutz von
explosionsgefährdeten Anlagen (VDE 0165) 1943: Inkrafttreten der VDE 0171 „Vorschrift für
explosionsgeschützte Betriebsmittel“. 13.10.1943: Auf Grundlage der VDE 0165 und 0171 tritt die
Polizeiverordnung über elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Räumen in kraft.
1963: Inkrafttreten der „Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (ExVO; heute Elex V).
1978: Inkrafttreten der DIN EN 50014 – 50020 / VDE 0171 Teil 1 – 7.
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Geschichtliches 1979: Beschluß der Europäischen Rahmenrichtlinie 79/196/EWG. 1994: Beschluß der Richtlinie 94/9/EG zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
1999: Beschluß der 1999/92/EG über die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
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Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und
Verordnungen EG-Richtlinie 94/9/EG (ATEX-Richtlinie (Atmospheres Explosible)) Gerätesicherheitsgesetz (GSG) Verordnung über Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten
Räumen (Elex V; setzt die ATEX-Richtline in nationales Recht um) Explosionsschutzverordnung (ExVO; setzt die ATEX-Richtline in
nationales Recht um) EG-Richtlinie 1999/92/EG Explosionsschutz-Richtlinien mit Beispielsammlung der BG Chemie
(EX-RI)
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Gesetze, Vorschriften, Bestimmungen und
Verordnungen Richtlinien zur Vermeidung von Zündgefahren in Folge
elektrostatischer Aufladung vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften
UVV´en Berufsgenossenschaften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (VBG4)
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) VDE 0100, 0101, 0107, 0113, 0141, 0185, 0190 und 0800 Teil 1 –
4) VDE 0165 (2/91), 0165 Teil 1 und 2 und 0170 / 0171 VDE 0105 Teil 1 und 9
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Explosionsfähige Atmosphären
Sind Gemische von brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben mit Luft einschließlich üblicher Beimengungen (z.B. Feuchte) unter atmosphärischen Bedingungen (T = -20 - 60 °C; p = 0,8 - 1,1 bar), in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.
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Gefahrdrohende MengeDie Menge an explosionsfähiger Atmosphäre gilt als
gefahrdrohend, wenn im Falle ihrer Entzündung Personenschaden durch direkte oder indirekte Einwirkung einer Explosion bewirkt werden kann.
Bereits 10 Liter explosionsfähige Atmosphäre als zusammenhängende Menge müssen in geschlossenen Räumen unabhängig von der Raumgröße als gefahrdrohend angesehen werden.
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Explosionsgefährdete Bereiche
Sind Bereiche, in denen auf Grund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen eingeteilt.
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Zone 0
Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel ständig oder langzeitig vorhanden sind.
Beispiele: Das innere von Behältern (z.B. Tanks), Abwasserkanäle und Einlaufschächte, wenn nach einem Tankzugunfall brennbare Flüssigkeit eingelaufen ist und die unmittelbare Umgebung bei Leckagen an Tankbehältern.
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Zone 1
Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel gelegentlich auftreten.
Beispiele: Nähere Umgebung von Zone 0-Bereichen, Pumpenbereiche, Entlüftungsleitungen, Auffangräume und die Domschächte von Tanks.
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Zone 2
Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, daß gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftreten.
Beispiele: Bereiche die die Zone 0 und Zone 1 umgeben.
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Zone 20
Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in Luft ständig oder langzeitig oder häufig vorhanden ist.
Beispiele: Diese Bedingungen sind im allgemeinen nur im inneren von Behältern, Rohrleitungen, Apparaturen usw. anzutreffen.
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Zone 21
Bereich, in dem bei normalem Betrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in Luft gelegentlich auftreten kann. Ablagerungen oder Schichten von brennbarem Staub werden im allgemeinen vorhanden sein.
Beispiele: Bereiche in der unmittelbaren Umgebung von z. B. Staub-Entnahme- oder –Füllstationen.
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Zone 22Bereich, in dem nicht damit zu rechnen ist, daß bei
normalem Betrieb gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Staubwolke in Luft auftreten kann, aber wenn sie dennoch auftritt, dann nur kurzzeitig, oder in dem Anhäufungen oder Schichten von brennbarem Staub vorhanden sind.
Beispiele: Bereiche die die Zone 21 Umgeben und in der Umgebung Staub enthaltender Geräte (z. B. Mühlenräume, in denen Staub aus den Mühlen austritt und sich ablagert).
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Zündtemperatur
Temperatur einer heißen Oberfläche, an der sich ein Stoff gerade noch entzündet.
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DispersionsgradMacht eine Aussage über die Verteilung eines Stoffes in
einem anderen.
Der Dispersionsgrad von Nebeln oder Stäuben kann für das Zustandekommen einer Explosion bereits ausreichend sein, wenn die Tröpfchen- bzw. Teilchengröße bei 1 mm liegt.
Zahlreiche praktisch vorkommende Nebel, Aerosole und Stäube haben Teilchengrößen zwischen 0,1 und 0,001 mm. Bei Stoffen in gas- oder dampfförmigem Zustand ist ein ausreichender Dispersionsgrad naturgemäß gegeben.
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Flammpunkt
Temperatur der Flüssigkeit, bei der die Dämpfe über der Flüssigkeit gerade entzündet werden können, ohne nach Entfernen der Zündquelle weiter zu brennen.
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Brennpunkt
Ist der Punkt bei dem die Dämpfe einer brennbaren Flüssigkeit nach der Entzündung von selbst weiterbrennen.
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Explosionsbereich
Wenn die Konzentration des ausreichend dispergierten brennbaren Stoffes in Luft einen Mindestwert (untere Explosionsgrenze) überschreitet, ist eine Explosion möglich. Eine solche kommt nicht mehr zustande, wenn die Konzentration einen maximalen Wert (obere Explosionsgrenze) überschritten hat.
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Explosionsgrenzen und Zündtemperaturen
ausgewählter StoffeExplosionsfähiger Stoff
Explosionsgrenze in Luft / V.-% Zündtemperatur / °C
untere Obere Aceton 2,5 13,0 540 Acetylen 2,4 (83,0) 305 Ammoniak 15,0 30,2 630 Benzaldehyd 1,4 - 190 Benzol 1,2 8,0 555 Blausäure 5,4 46,6 535 n-Butan 1,5 8,5 365 Diethylether 1,7 36,0 180 Essigsäure 4,0 17,0 485 Ethylenglykol 3,2 53,0 410 o-Kresol 1,3 - 555 Nitrobenzol 1,8 - 480 Propan 2,1 9,5 470 Schwefelkohlenstoff 1,0 60,0 95 Schweffelwasserstoff 4,3 45,5 270 Wasserstoff 4,0 75,6 560
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Temperaturklassen
Einteilung brennbare Gase und Dämpfe brennbarere Flüssigkeiten nach ihrer Zündtemperatur.
Als maximale Oberflächentemperatur für Betriebsmittel sind 100 % der untersten Temperatur einer Temperaturklasse zugelassen.
Temperaturklasse Temperaturbereich
T1 >450 °C
T2 300-450 °C
T3 200-300 °C
T4 135-200 °C
T5 100-135 °C
T6 85-100 °C
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Explosionsgruppen
Da die verschiedenen Gas- bzw. Dampf/Luft-Gemische bei Zündung unterschiedlich hohe Drücke aufbauen, sie also in ihrer Durchschlagskraft voneinander abweichen, hat man Explosionsgruppen I, IIA, IIB, IIC definiert. Kriterium für die Einteilung in Explosionsgruppen ist die Zünddurchschlagsfähigkeit durch Spalte.
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Einteilung von Stoffen in Explosionsgruppen und
Temperaturklassen Zeichen der Temperaturklasse
Zeichen der Explosions-gruppe
T1 T2 T3 T4 T5 T6
I Methan IIA Aceton
Ethan Ethylacetat Ammoniak Benzol Essigsäure Kohlenoxyd Methanol Propan Toluol
Ethylalkohol i-Amylacetat n-Butan n-Butyhlalkohol
Benzine Dieselkraftstoff Flugzeug-kraftstoff Heizöl n-Hexan
Acetaldeyd Ethylether
IIB Stadtgas (Leuchtgas)
Ethylen
IIC Wasserstoff Acetylen Ethylnitrat Schwefel-kohlenstoff
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Gerätegruppen
Gerätegruppe Ex I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben und Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
Gerätegruppe Ex II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
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Kategorien
Die Gerätegruppe II beinhaltet Betriebsmittel in drei verschiedenen Kategorien. Die Kategorien werden mit Grossbuchstaben G (Gas) und D (Staub = Dust) ergänzt, damit die Betriebsmittel auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen und Normen identifiziert werden können.
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Kategorie 1
Betriebsmittel, welche in den Zonen 0 bzw. 20 eingesetzt werden dürfen. Betriebsmittel der Kategorie 1 weisen normalerweise zwei Schutzarten auf, und die Sicherheit ist beim Auftreten von zwei Fehlern noch immer gewährleistet.
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Kategorie 2
Betriebsmittel, welche in den Zonen 1 bzw. 21 eingesetzt werden dürfen. Betriebsmittel der Kategorie 2 gewährleisten die Sicherheit, auch wenn voraussehbare Störungen oder apparative Fehler auftreten.
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Kategorie 3
Betriebsmittel, welche nur in den Zonen 2 bzw. 22 eingesetzt werden dürfen. Betriebsmittel der Kategorie 3 weisen in normalem Betrieb das notwendige Maß an Sicherheit auf. Der Störfall bzw. der Fehlerfall wird bei der Kategorie 3 nicht berücksichtigt.
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Zündschutz
Zündschutz ist eine Konstruktive Maßnahme, die an elektrischen Betriebsmitteln getroffen wird, um die Zündung einer explosiven Atmosphäre durch dieses Betriebsmittel zu verhindern.
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Wirksame Zündquellen
Heiße Oberflächen Flammen und heiße Gase Mechanisch erzeugte Funken Elektrische Anlagen Elektrische Ausgleichsströme, kathodischer Korrosionsschutz Statische Elektrizität Blitzschlag Elektromagnetische Wellen im Bereich der Frequenzen von 9 Hz bis 300
GHz Elektromagnetische Wellen im Bereich der Frequenzen von 31011 Hz bis
31015 Hz (Optischer Spektralbereich) Ionisierende Strahlung Ultraschall Adiabatische Kompression, Stosswellen, Strömende Gase Chemische Reaktionen
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Zündquellen werden in ihrer Wirkung häufig unterschätzt
oder nicht erkannt!
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Heiße OberflächenKommt explosionsfähige Atmosphäre mit erhitzten
Oberflächen (heiße Rohrleitungen, Heizkessel usw.) in Berührung, kann es durch Übertragung von Wärmeenergie zu einer Entzündung kommen.
Die Zündfähigkeit einer erhitzten Oberfläche hängt ab von der Art und der Konzentration des jeweiligen Stoffes im
Gemisch mit Luft der Verweilzeit des Gemisches an der heißen
Oberfläche
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Flammen und heiße Gase
Flammen sind exotherme chemische Reaktionen, als Reaktionsprodukte treten heiße Gase, bei Staubflammen oder rußenden Flammen auch glühende Feststoffpartikel auf. Sowohl die Flammen selbst als auch die heißen Reaktionsprodukte können durch Übertragung von Wärmeenergie explosionsfähige Atmosphäre entzünden.
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Mechanisch erzeugte FunkenDurch Reib-, Schlag- und Schleifvorgänge können aus
festen Materialien Teilchen abgetrennt werden, die auf Grund der beim Trennvorgang aufgewandten Energie eine erhöhte Temperatur annehmen.
Beispiel: Bestehen die Teilchen z.B. aus oxidierbaren Substanzen, wie Eisen oder Stahl, können diese Teilchen auf Grund des Oxidationsprozesses auf Temperaturen bis weit über 1000 °C gelangen.
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Elektrische Anlagen
Bei elektrischen Betriebsmitteln können – selbst bei geringen Spannungen – elektrische Funken (z.B. beim Öffnen und Schließen elektrischer Stromkreise) und heiße Oberflächen als Zündquellen auftreten.
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Elektrische Ausgleichsströme, kathodischer KorrosionsschutzIn elektrisch leitfähigen Anlagen oder Anlageteilen können
zeitweise oder dauernd Ausgleichsströme fließen. Z.B. als Rückströme zu Stromerzeugungsanlagen (insbesondere im Bereich vor elektrischen Bahnen und großen Schweißanlagen)
Werden derartige Anlageteile getrennt, verbunden oder überbrückt, kann durch elektrische Funken explosionsfähige Atmosphäre entzündet werden.
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Statische Elektrizität
Als Folge von Trennvorgängen, an denen mindestens ein aufladbarer Stoff beteiligt ist, können zündfähige Entladungen statischer Elektrizität auftreten. Besonders leicht kann die Entladung aufgeladener, isoliert angeordneter leitfähiger Teile zu zündfähigen Funken führen.
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Blitzschlag
Wenn ein Blitz in explosionsfähige Atmosphäre einschlägt, wird diese stets gezündet. Daneben besteht eine Zündmöglichkeit auch durch starke Erwärmung der Ableitwege des Blitzes.
Von Blitzeinschlagstellen aus fließen starke Ströme, die auch in größeren Entfernungen nach allen Richtungen von der Einschlagstelle zündfähige Funken und Sprühfeuer auslösen können .
42
Elektromagnetische Wellen im Bereich der Frequenzen
von 9 Hz bis 300 GHzSämtliche im Strahlungsfeld befindlichen leitenden Teile
wirken als Empfangsantenne, und können bei ausreichender Stärke des Feldes und genügender Größe der Empfangsgebilde eine explosionsfähige Atmosphäre entzünden.
Dies kann z.B. dadurch geschehen, daß die empfangene Hochfrequenzleistung dünne Drähte zum glühen bringt oder daß bei Kontakt bzw. Unterbrechung leitender Teile Funken erzeugt werden.
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Elektromagnetische Wellen im Bereich der Frequenzen von 31011
Hz bis 31015 Hz (Optischer Spektralbereich)
Strahlung im optischen Spektralbereich kann – insbesondere bei Fokussierung – durch Absorption in explosionsfähiger Atmosphäre oder an festen Oberflächen zur Zündquelle werden.
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Ionisierende Strahlung
Ionisierende Strahlung, erzeugt z.B. durch Laser oder radioaktive Stoffe, kann explosionsfähige Atmosphäre (insbesondere explosionsfähige Atmosphäre mit Staubpartikeln) infolge Energieabsorption entzünden.
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Ultraschall
Bei Anwendung von Ultraschall werden große Anteile der vom Schallwandler abgegebenen Energie von festen oder flüssigen Stoffen absorbiert. Im beschallten Stoff tritt dabei infolge innerer Reibung eine Erwärmung auf, die in Extremfällen bis über die Zündtemperatur führen kann.
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Adiabatische Kompression, Stosswellen, Strömende
Gase
In Stoßwellen und bei adiabatischer Kompression können durch innere Reibung so hohe Temperaturen auftreten, daß explosionsfähige Atmosphäre (auch abgelagerter Staub) entzündet werden kann.
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Chemische ReaktionenDurch chemische Umsetzungen unter Wärmeentwicklung
können Stoffe oder Stoffsysteme sich erhitzen und dadurch zur Zündquelle werden.
Spontane exotherme Reaktionen beim Zusammentreffen starker Oxidationsmittel oder anderer besonders reaktionsfreudiger Stoffe (z.B. Salpetersäure, Chlorate, Fluor) mit brennbaren Stoffen können zu Bränden und Explosionen führen.
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Schutzmaßnahmen gegen Explosion
50
Vermeidung von explosionsfähigen
Atmosphären
Durch belüften bzw. Entlüften Durch verschließen des Leckes Durch umfüllen in einen unbeschädigten Behälter
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Vermeiden von Zündquellen Zündschutz bei elektrischen Betriebsmitteln
Überdruckkapselung Eigensicherheit Erhöhte Sicherheit Vergusskapselung Druckfeste Kapselung Sandkapselung Ölkapselung Nicht funkendes Material
Vermeidung von Elektrostatischer Aufladung Durch Erden Durch Verwendung leitender Materialien
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Überdruckkapselung p
Die Überdruckkapselung beruht darauf, daß in einem Gehäuse ein Überdruck, aus Luft oder Inertgas, aufrechterhalten wird, so daß keine explosiven Gase in das Gehäuse eindringen können, nachdem das Gehäuse mit reiner Luft oder Inertgas gespült wurde.
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Eigensicherheit i
Bei der Zündschutzart Eigensicherheit werden alle Ströme, Spannungen, Induktivitäten und Kapazitäten so begrenzt, daß keine zündfähige Funken entstehen können. Zudem müssen die Betriebsmittel so ausgelegt sein, daß sich kein Bauteil über die angegebene Temperaturklasse hinaus erwärmen kann. Diese Bedingungen müssen auch bei Auftreten eines (ib) bzw. zweier (ia) Fehler erfüllt werden.
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Erhöhte Sicherheit e
Diese Zündschutzart beruht auf einer Überdimensionierung der verwendeten Teile, so daß nicht mit dem Auftreten von Funken oder hohen Temperaturen gerechnet werden muß.
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Vergußkapselung m
Bei der Vergußkapselung wird der zündfähige Teil des Betriebsmittels in eine Vergußmasse eingebettet, dadurch kann keine explosive Atmosphäre an zündfähige Bauteile gelangen.
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Druckfeste Kapselung d
Bei der druckfesten Kapselung wird das Betriebsmittel in ein stabiles Gehäuse eingebaut. Entzündet sich die explosive Atmosphäre im Gehäuse, so widersteht das Gehäuse dem Explosionsdruck und die Explosion bleibt auf das Innere des Gehäuses beschränkt.
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Sandkapselung q
Bei der Sandkapselung wird der zündfähige Teil des Betriebsmittels in Quarzsand eingebettet. Entstehende Funken werden durch den Quarzsand gelöscht, bevor sie die umgebende Ex-Atmosphäre entzünden können.
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Ölkapselung o
Bei der Ölkapselung wird der zündfähige Teil des Betriebsmittels in Öl eingetaucht, dadurch kann keine explosive Atmosphäre an zündfähige Bauteile gelangen.
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Nicht funkendes Material n Die Zündschutzart n ist keine Zündschutzart wie die bisher
aufgeführten, sondern sie ist eine Zusammenfassung verschiedener modifizierter Zündschutzarten für die Zone 2.
Es wird unterschieden in Nicht funkengebende elektrische Betriebsmittel Betriebsmittel mit betriebsmäßiger Funkenbildung im
Innern Betriebsmittel mit betriebsmäßiger Funkenbildung oder
heißer Oberfläche Schwadensicherheit Betriebsmittel und Stromkreise mit begrenzter Energie n-Überdruckkapselung
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Nicht funkengebende elektrische Betriebsmittel nA
Bei dieser Zündschutzart wurden besondere Maßnahmen getroffen, um einen erhöhten Grad an Sicherheit zu gewährleisten und das Entstehen von unzulässig hohen Oberflächentemperaturen sowie von Funken oder Lichtbögen im innern bzw. an äußeren Teilen elektrischer Betriebsmittel im Normalbetrieb zu verhindern.
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Betriebsmittel mit betriebsmäßiger Funkenbildung
nCBetriebsmittel und Komponenten mit betriebsmäßiger
Funkenbildung müssen so gekapselt oder verschlossen werden, daß sie entweder einer inneren Explosion standhalten oder die äußere explosionsfähige Atmosphäre nicht eindringen kann. Bei der vereinfachten druckfesten Kapselung muss zudem sichergestellt werden, daß die im Innern zulässige Explosion sich nicht auf das äußere umgebende Gas oder Dampfgemisch übertragen kann.
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Schwadensicherheit nR
Betriebsmittel, bei denen während des Betriebes im Innern Funken, Lichtbögen oder unzulässige Temperaturen entstehen, dürfen in Zone 2 verwendet werden, wenn ihre Gehäuse Staubgeschützt und Spritzwassergeschützt sind und ein innerer Überdruck von 3 mbar mehr als 80 Sekunden benötigt, um auf die Hälfte abzusinken.
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Energiebegrenztes Betriebsmittel nL
Die Energiebegrenzung ist ein Konzept, daß auf einzelne Stromkreise angewandt werden kann, in denen weder Funken noch andere thermische Wirkungen entstehen, die in der Lage sind, eine vorhandene explosionsfähige Atmosphäre zu entzünden.
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n-Überdruckkapselung nZ
Die n-Überdruckkapselung erlaubt, ein Gehäuse unter Überdruck zu betreiben. Bei einer Leckage oder einem Druckabfall muss die Undichtheit optisch durch eine Meldeleuchte angezeigt werden. Auf das Spannungsfrei Schalten wird verzichtet.
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Kennzeichnung von Ex.-geschützten Geräten
Ex-Zeichen Symbol EEx Name und Ort oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers die CE-Kennzeichnung (mit der Kontrollnummer) die Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung die Ex-Klassifikation (mit Angabe der Zündschutzarten [kompl.
Aufzählung], der Temperaturklasse usw.) die Leistung die Spannung die Bezeichnung oder der Typ des Betriebsmittels der erweiterte oder eingeschränkte Umgebungstemperaturbereich das Baujahr, soweit es sich nicht eindeutig aus der Seriennummer
erkennen lässt
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Beispiel für die Kennzeichnung eines
Ex.geschützten Gerätes
EEx e ib IIC T4 für Zone 1 und 2 EEx: entspricht den momentan gültigen europäischen
Vorschriften e: Erhöhte Sicherheit ib: Eigensicherheit IIC: Explosionsgruppe T4: Temperaturklasse Zone 1 und 2: Geeignet für die Zonen 1 und 2
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Beispiel für die Kennzeichnung eines
Ex.geschützten GerätesATEX CE EX II 3 G EEx IIC T4 ATEX: Nach ATEX geprüft CE: CE-Kennzeichnung EX II: Gerätegruppe 3G: Kategorie (Zone 2 Gerät) EEx: entspricht den momentan gültigen europäischen
Vorschriften IIC: Explosionsgruppe T4: Temperaturklasse
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Beispiel für die Kennzeichnung eines
Ex.geschützten Gerätes
CE EX II 3 G EEx nL IIC T5 CE: CE-Kennzeichnung EX II: Gerätegruppe 3G: Kategorie (Zone 2 Gerät) EEx: entspricht den momentan gültigen europäischen
Vorschriften nL: Energiebegrenztes Betriebsmittel IIC: Explosionsgruppe T5: Temperaturklasse
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Gerätebeispiele (Pumpen)Gefahrgut-Pumpe Medien nach GGVS Antrieb Explosionsschutz Bemerkung Handmembranpumpe 3, 6.1, 8 Handbetrieb ohne Einschränkung in Zone 0 einsetzbar Faßpumpe mit Edelstahl-Pumpwerk
3, 6.1, 8 elektr. 230 V
EEx d e IIC T4 nur das Pumpwerk ist für Zone 0 zugelassen
Faßpumpe mit Polypropylen-Pumpwerk
6.1, 8 elektr. 230 V
// nicht zugelassen zum Umpumpen brennbarer Flüssigkeiten
Faßpumpe mit Exzenterschneckenpumpwerk
6.1, 8 elektr. 230 V
// nicht zugelassen zum Umpumpen brennbarer Flüssigkeiten
Transportable-Umfüllpumpe TUP 3-1,5 DIN 14424
3 elektr. 400 V
EEx d e II T3 zugelassen für Zone 1 und 2
Gefahrgut-Kreiselpumpe GUP 3-1,5 DIN14427
3, 6.1, 8 elektr. 400 V
Eex d e II T3 zugelassen für Zone 1 und 2
Gefahrgut-Schlauchpumpe GUP 3-1,5 DIN14427
3, 6.1, 8 elektr. 400 V
EEx d e II T3 zugelassen für Zone 1 und 2
Säure-Elektrotauchpumpe
6.1, 8 elektr. 400 V
// nicht zugelassen zum Umpumpen brennbarer Flüssigkeiten
Turbinenpumpe 3, 6.1, 8 Treibwasser ohne Einschränkung in Zone 0 einsetzbar Turbinentauchpumpe 6.1, 8 Treibwasser // nicht zugelassen zum Umpumpen
brennbarer Flüssigkeiten
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Gerätebeispiele (Leuchten)
Lampe Explosionsschutz Bemerkung Ex-Handscheinwerfer mit Notlichtfunktion SEB 8 L EEx e ib IIC T4 zugelassen für Zone 1 und 2 Ex-Stableuchte Stabex M0 (Zone 0) EEx ib e d IIC T6 zugelassen für Zone 0 STEALTHLITE EEx IIC T4 zugelassen für Zone 2
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Beurteilung von Explosionsgefahren
Eine Beurteilung, ob Explosionsgefahr herrscht, d. h. die Klärung der Frage, ob gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, muß sich auf den Einzelfall beziehen.
Explosionsgefahren können beim Umgang mit brennbaren bzw. oxidierbaren Stoffen auftreten, wenn diese Stoffe in feiner Verteilung als Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube vorliegen.
Ihre Konzentration im Gemisch mit Luft innerhalb der Explosionsgrenzen liegt.
Gefahrdrohende Menge explosionsfähiger Atmosphäre muß vorhanden sein.
Zur Einleitung einer Explosion muß eine wirksame Zündquelle vorhanden sein.
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Beeinflussungsfaktoren bei der Zoneneinteilung
Die Eigenschaften der brennbaren Stoffe Die Menge der austretenden Gase, Dämpfe, Nebel
und Flüssigkeiten bzw. Stäube Die Art der Gefahrenquelle Die Art und die Wirksamkeit der Lüftung Die Behinderung der Ausbreitung von Gasen,
Dämpfen und Nebeln bzw. Stäuben Die Begünstigung der Ausbreitung von Gasen,
Dämpfen und Nebeln durch Strömungen erwärmter Luft
Die bisherigen Erfahrungen
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Danke für eure Aufmerksamkeit
Stand: Januar 2002©opyright
FF Castrop-RauxelT. Meyer