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Stand: Januar 2007 Kundeninformation Bauproduktenrichtlinie und CE-Kennzeichen Informationen zur CE-Kennzeichnung von Fenstern, Dachflächenfenstern und Türen nach EN 14351-1 unterliegt nicht dem Änderungsdienst

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Stand: Januar 2007

KundeninformationBauproduktenrichtlinie und

CE-Kennzeichen

Informationen zur

CE-Kennzeichnung von Fenstern, Dachflächenfenstern und Türen nach EN 14351-1

unterliegt nicht dem Änderungsdienst

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CE-Kennzeichen

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Inhaltsverzeichnis

allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

Alternativen zum eigenen ITT – shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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CE-Kennzeichen

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allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

Inhaltsverzeichnis

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CE-Kennzeichen

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Basis für die CE-Kennzeichnung

BauProduktenRichtlinie vom 21.12.1988 (BPR)• eine Richtlinie der Europäischen Union (EU)• engl. auch bekannt als „Construction Product Directive” (CPD)• zusätzliche LeitPapiere (LP) zur BPR• engl. auch bekann als „Guidance Documents” (GD)

Ziel der BPR ist

einheitliche Regelung für• Herstellung und Vermarktung• Verwendung von Bauprodukten

Allgemeine Informationen – Einführung

Bauprodukten Richtlinie

Alle Sprachfassungen der CPD:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!

CELEXnumdoc&lg=en&numdoc=31989L0106&model=guichett

*INETRNET-Zugang erforderlich

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

Aber ACHTUNG Anforderungen, die ein Bauprodukt beim Einbau in ein Gebäude erfüllen muss, werden weiterhin national geregelt!

National:National: unterschiedliche

• Anforderungen an Bauproduktefür den Einbau im Gebäude.

• Normen/Richtlinien• Baugesetze

EUROPÄISCH: einheitliche

• Prüfung und Klassifizierung der Bauprodukte• Kennzeichnung der Produkte• Voraussetzungen, Bauprodukte in den Markt bringen zu können

Handeln – in Verkehr bringen Einbau

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CE-Kennzeichen

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Umsetzung der BPR erfolgt durch

Harmonisierung von technischen Regeln („hEN“)• europäische Prüf- und Klassifizierungsnormen• nach Erteilung von Mandaten durch die europäische Kommission

BauProduktenGesetz vom 28.04.1998 (BPG)

• regelt nationale Umsetzung in Deutschland• MusterBauOrdnung (MBO), LandesBauOrdnungen (LBO)

und Bauregelliste des DIBT• nahezu jeder Mitgliedsstaat der EU hat eine

entsprechende Umsetzung, wenngleich zum Teil in abweichenden Ausprägungen

Allgemeine Informationen – Einführung

BauPG 2004_01

Bauregelliste 2006_01

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

Konsequenz aus der Umsetzung der BPR

Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen• eine Art „Pass“ für den europäischen Markt,• jedoch kein Qualitätszeichen,• sondern ein Konformitätszeichen,• es zeigt die Konformität von Eigenschaften des Produktes mit den

harmonisierten Produkt- und Klassifizierungsnormen an, die sich aus den wesentlichen Eigenschaften der BPR ergeben

nach Ablauf der sogenannten Koexistenzphase dürfen betroffene Bauprodukte nicht mehr ohne das CE-Zeichen in den europäischen Markt gebracht werden

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

Verstöße gegen die Festlegungen der BPR

liegen vor, wenn:• unberechtigt mit CE gekennzeichnet wird,• im CE-Zeichen unzutreffende Angaben gemacht werden,• zwingende Angaben nicht gemacht werden,• mit einem Zeichen gekennzeichnet wird, dass mit dem

CE-Zeichen verwechselt werden kann

Konsequenzen können sein:• Geldstrafen von bis zu 50.000.- EURO• weiterer Verkauf (Inverkehrbringen) kann untersagt werden• zivilrechtliche Folgen (Mangelhaftung), Produkthaftung (Ansprüche)

!! NEU !!

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

wesentliche Eigenschaften der BPR

1 mechanische Eigenschaften

2 Brandschutz

3 Hygiene, Gesundheit und Umwelt

4 Nutzungssicherheit

5 Schallschutz

6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

werden in der englischen Fassung der BPR (Construtction Product Directive – CPD) auch als Essential Requirements (ER) bezeichnet

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

der Weg zum CE-Zeichen in der Übersicht

ER = Essential Requirements (Wesentliche Anforderungen der BPR)

GD = Guidance Documents (Leitpapiere zur BPR)

hEN = harmonized European Standard (Europäische Harmonisierte Norm)

ETA = European Technical Approval (Europäische Zulassung)

AoC = Attestation of Conformity (Konformitätsverfahren)

CE = „Communautés Européennes“ (Europäische Gemeinschaft)

CPD 6 ER GD Mandate AoC

“hEN”

ETA’s

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

Vorteile der CE-Kennzeichnung

einheitliche Kennzeichnung für die Produkte• bezüglich ihrer Eigenschaften auf Basis harmonisierter Prüf- und

Klassifizierungsnormen• bessere Vergleichbarkeit: anhand der CE-Kennzeichnung können

Bauherren oder Planer die Eignung des Produkts in Bezug auf die jeweiligen Anforderungen überprüfen

eine Prüfung und freier Warenverkehr in Europa• ein CE-gekennzeichnetes Produkt darf überall in Europa in den

Verkehr gebracht und frei gehandelt werden• entgegenstehende nationale Regeln und Normen müssen

zurückgezogen werden (z.B. ÜH-Zeichen in Deutschland)

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

Nachteile der CE-Kennzeichnung

deutlich erhöhter „formaler“ Aufwand durch• notwendige Nachweise (ITT) an einer notifizierten Stelle• Durchführung der Kennzeichnung selbst• Notwendigkeit der werkseigenen Produktionskontrolle

nationale Bauregeln bleiben erhalten• weiterhin müssen nationale Bauregeln für die Anforderungen an

die Eigenschaften berücksichtigt werden, • was weiterhin aufwendige Informationsbeschaffung bedeutet.• keine Verbesserung gegenüber der Zeit vor dem CE-Zeichen.

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

Der Begriff „Hersteller“

Ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die für den Entwurf und die Herstellung eines Produktes, dass in seinem Namen im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden soll, verantwortlich ist.

Auch wenn der Hersteller Teile oder das gesamte Verfahren an einen Subunternehmer abgibt.

Die Herstellerverpflichtungen gehen auf denjenigen über, der ein Produkt wesentlich verändert oder umbaut, wodurch sich neue Eigenschaften ergeben oder aber ein neues Produkt entsteht. Weitere Informationen im*: Blue Book

*INETRNET-Zugang erforderlich

!! NEU !!

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CE-Kennzeichen

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Allgemeine Informationen – Einführung

Import von Produkten aus Drittländern

wird ein durch die BPR geregeltes Produkt (z.B. Fenster) aus Drittländern in den europäischen Wirtschaftsraum hinein geliefert, muss es mit CE gekennzeichnet werden

solche Produkte dürfen gekennzeichnet werden• durch den Hersteller aus dem jeweiligen Drittland• durch einen vom Hersteller benannten Bevollmächtigten, der seinen

Haupt-Sitz in der EU hat (also dort ansässig ist)

solche Produkte dürfen nicht gekennzeichnet werden• durch den „einfachen“ Importeur,• durch den Montage- und Installations-Betrieb,• durch weitere Händler in der Vertriebskette

Blue Book ENBlue Book DE

!! NEU !!

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CE-Kennzeichen

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Inhaltsverzeichnis

allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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CE-Kennzeichen

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Konformitätsverfahren, Zeitplan

Zuordnung der Produkte zu den Konformitätsverfahren

3 oder 41Dach-flächen-fenster

31Haustüren

3 (4*)*bei Einzelanfertigungen

1Fenster

31Fassaden

Keine

Anforderungen bzgl. Feuer-und/oder

Rauchschutz

Anforderungen

bzgl. Feuer-und/oder Rauchschutz und

in Fluchtwegen

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CE-Kennzeichen

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Einzelanfertigung: Fenster, Haustüren und Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz

Fenster, Haustüren und Dachflächenfenster ohneAnforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz

Konformitätsverfahren, Zeitplan

(X)X4

XX3

XXXXX 2+

XXX2

XXXXXX 1+

XXXX1

Stichproben-prüfung

Laufende Fremdüber-

wachung

Ersttyp-prüfung (ITT)

Erstinspektion des Werkes und der

Produktionskontrolle

Stichproben- prüfungen

Ersttyp-prüfung (ITT)

Produktions-kontrolle

(FPC)

Aufgaben der notifizierten StelleAufgaben des HerstellersKon-formi-täts-ver-

fahren

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CE-Kennzeichen

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Konformitätsverfahren, Zeitplan

Kennzeichnung von „kann“ bis „muss“

Ü-Zeichen

DAV DoW

prEN

Angleichen der Vorschriften

Verabschiedung der „hEN“ innerhalb von 3 Monten; Veröffentlichung im Amtsblatt der EU innerhalb von 6

Monaten;

also in der Regel 9 Monate

Koexistenz-Periode

in der Regel12 Monate

EN hEN

(Date of Withdrawal – Datum Löschung nationaler Regelungen)

CE-Zeichen

(Date of Availability – Datum Verfügbarkeit)

(Harmonisierte Norm)

DoA(Date of Applicability – Datum Anwendbarkeit)

erst ab hier„kann“ mit CEgekennzeichnetwerden

aber ab hier„muss“ mit CEgekennzeichnetwerden

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CE-Kennzeichen

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Inhaltsverzeichnis

allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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CE-Kennzeichen

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CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

die relevante Produktnorm ist fertiggestellt : 2006 / 07

Fenster und Türen Status

EN 14351-1EN 14351-1 Fenster und Außentüren ohne Anforderungen Fenster und Außentüren ohne Anforderungen FertigFertig

an Feuer- und/oder Rauchschutzan Feuer- und/oder Rauchschutz 2006 / 072006 / 07

prEN 14351-2 Innentüren ohne Feuerwiderstand EntwurfInterne Umfrage

prEN 14351-3 Produkte mit Anforderungen an den Feuer- Entwurfund/oder Rauchschutz

Fassade: Status

EN 13830 Vorhangfassaden FertigFertig CE ist PflichtCE ist Pflicht

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CE-Kennzeichen

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CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Zeitplan für die Kennzeichnung

Ü-Zeichen

prEN

Angleichen der Vorschriften

Koexistenz-Periode

(*Festlegung auf24 Monate)

EN hEN

(Harmonisierte Norm) „kann“ „muss“

CE-Zeichen

Fenster- und Außentüren März (Entwurf) Februar Februar

2006 2007 2009

DAV DoW (Date of Withdrawal – Datum Löschung nationaler Regelungen)

(Date of Availability – Datum Verfügbarkeit)

DoA (Date of Applicability – Datum Anwendbarkeit)

gemäß Veröffentlichung C304im Europäischen Amtsblattvom 13. Dezember 2006

!! NEU !!

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CE-Kennzeichen

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Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

für Fenster ist die Produktnorm EN 14351-1 EN 14351-1 relevant

Hinweis zu Wintergärten:

Wintergärten selbst müssen nicht mit CE gekennzeichnet werden.

Sie fallen auch nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Fenster für den Einbau in einen Wintergarten müssen dagegen gekennzeichnet werden.

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Anhang ZA

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CE-Kennzeichen

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Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

ausschließlich die mandatierten Eigenschaften aus der Produktnorm sind für die CE-Kennzeichnung relevant

mandatierte Eigenschaften

baurechtlich

vorgeschrieben

Übersicht aller Eigenschaften

nicht mandatierte Eigenschaften

freiwillig zu kennzeichnen

RAL-Gütesicherung

mandatierte Eigenschaften

Entwurf RAL-Richtlinie

AnmerkungenDeutschland

gesetzlich freiwillig

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CE-Kennzeichen

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Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

Mandatierte Eigenschaften nach EN 14351-1 (Anhang ZA Tabelle 1)Fenster, Haustüren, Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Feuer- und/oder Rauchschutz

N

J

N

J

J

N

N

F

Fähigkeit zur Freigabenur abgeschlossene Türen in Fluchtwegen

Luftdurchlässigkeit

Strahlungseigenschaften

Wärmedurchgangskoeffizient

Schallschutz

Bedienkräfte (nur bei automatischen Vorrichtungen)

Höhe und Breite

Eigenschaft

J

N

J

J

N

N

J

F

J

J

J

J

N

N

J

T

NJJTragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen

JJJStoßfestigkeitnur Glastüren mit Verletzungsgefahr

JNNGefährliche Substanzenzur Zeit keine Kennzeichnungspflicht

JJJSchlagregendichtheit

JJJBrandverhaltenund Schutz gegen Brand von außen

NJJWiderstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten

NJJWiderstandsfähigkeit gegen Windbeanspruchung

DFTDFEigenschaft

F = FensterT = HaustürDF = Dachflächenfenster

J = mandatierte EigenschaftN = nicht mandatierte Eigenschaft

der Info-Klick

der Info-Klick

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CE-Kennzeichen

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Inhaltsverzeichnis

allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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CE-Kennzeichen

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CE-Zeichen, Konformitätserklärung

CE-Zeichen für Fenster, Haustüren (auch Dachflächen-fenster) wird nicht verliehen – muss nicht beantragt werden.

Hersteller lässt die erforderlichen Prüfungen an einer noti-fizierten Stelle* (= zugelassenes Prüfinstitut) durchführen.

erreichte Werte werden in das CE-Zeichen eingetragen

Konformitätserklärung bestätigt, dass diese Werte an einer notifizierten Stelle überprüft worden sind.

in einigen Fällen können auch Rechen- oder Tabel- lenwerte eingesetzt werden (zum Beispiel U-Wert oder Schallschutz).

* voraussichtlich notifiziert: in Deutschland ift (Rosenheim), ihd (Dresden), PfB (Stephanskirchen bei Rosenheim), und MPA NRW (Dortmund) in Österreich die Holzforschung Austria „HFA“ (Wien)

zum Beispiel Schallschutz

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CE-Kennzeichen

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CE-Zeichen, Konformitätserklärung

CE-Zeichen

Die Kennzeichnung

kann, muss aber nicht

auf dem Produkt selbst

erfolgen.

Es ist auch zulässig,

die Kennzeichnung in

den Begleitpapieren,

z. B. Lieferschein oder

Gebrauchs- und

Wartungsanweisung,

vorzunehmen.

Jahr, in dem die Kenn-zeichnung angebracht

wurde

Produktbeschreibung

Zugrundeliegende harmonisierte Norm

Name und registrierte Adresse des Herstellers

Klassen der kennzeichnungspflichtigenmandatierten Eigenschaften

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CE-Kennzeichen

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CE-Zeichen, Konformitätserklärung

Konformitätserklärung

• Mit diesem Dokument erklärt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produktes mit der Produkt-norm und den gekennzeichneten Werten.

• Das Dokument muss in der Amts-sprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt in den Handel gebracht wird.

• Die Konformitätserklärung verbleibt beim Fensterhersteller und muss nur auf Anfrage vorgelegt werden.

Konformitätserklärung

Fensterbau Mustermann AG, Musterstrasse 1,D-12345 Musterdorf, Deutschland

erklärt, dass das Erzeugnis Der-Kipp-Fenster

(genaue Bezeichnung des Fensters)Musterfenster

WerkstoffKennzeichnung

- vorgesehen für den Einsatz in Büro- und Geschäftsgebäuden- mit dem auf dem CE-Zeichen erklärten Produkteigenschaften gem.

EN 14351-1 Annex ZA

übereinstimmt

Ersttypprüfungen wurden durch diefolgenden notifizierten Stellen durchgeführt:

Benannte Prüfstelle 1, Postfach ßßß1, 12345 Musterort 1, Musterland 1Benannte Prüfstelle 2, Postfach 0002, 67890 Musterort 2, Musterland 2

Datum: 2007

W.A. Mustermann, Geschäftsführer der Fensterbau Mustermann AG

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CE-Kennzeichen

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CE-Zeichen, Konformitätserklärung

Schritte zum CE-Zeichen und der Konformitätserklärung

Schritt Maßnahme Wer

1Festlegung – welche Werte in den Eigenschaften des CE-Zeichens

Hersteller

2 Festlegung Produktfamilien und Systeme Hersteller

3 Auswahl repräsentativer Probekörper Hersteller

4Anfertigung von Produktdokumentation, Herstellungs- und Montageanleitungen

Hersteller

5Einführung der werkseigenen Produktions-kontrolle (WPK – inklusive Dokumentation)

Hersteller

6 Ersttypprüfung (ITT) durchführen lassen Notifizierte Stelle

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CE-Kennzeichen

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allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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CE-Kennzeichen

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die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

Probekörper werden auf die gewünschten Eigenschaften geprüft (Fugendurchlässigkeit, Wind, Schlagregen etc.).

Je größer das Produktspektrum eines Fensterherstellers, desto umfangreicher wird der Prüfumfang im ITT.

Die Probekörper sollten gemeinsam mit der notifizierten Stelle ausgewählt werden.

Sinnvolle Produktfamilien bilden, um mit kleinerem Prüf-aufwand ein breites Produktionsspektrum abzudecken.

Je nach Produktspektrum können Kosten zwischen 7.000 und 25.000 EURO entstehen (Zirka-Angaben).

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CE-Kennzeichen

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die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

Die Fertigung der Bauelemente muss danach immer entsprechend des zum ITT vorgestellten Gesamtsystems erfolgen.

Der Austausch des Beschlages (und anderer Komponen-ten wie zum Beispiel Schrauben, Dichtungen, Regen-schutzschienen etc.) kann in Eigenverantwortung des Fensterherstellers vorgenommen werden.

Bei wesentlichen Änderungen am Gesamtsystem kann ein erneuter ITT (oder Teilprüfungen dazu) erforderlich werden.

Für den Austausch des Beschlages greift auch die Fußnote zur Tabelle A.1 (Anhang A) Austausch von

Komponenten

!! NEU !!

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CE-Kennzeichen

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die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

Prüfung der repräsentativen Probekörper (Beispiel)

Übertragungmöglich

auf

geprüftesFenster

1) mit und ohne glasteilende Sprossen 5) Festverglasung oben und/oder unten

2) symmetrische oder asymmetrische Aufteilung 6) Festverglasung seitlich oder beidseitig

3) Pfosten statisch ausreichend bemessen 7) mit Pfosten, nicht als Fenster mit aufgehendem Mittelstück

4) Riegel statisch ausreichend bemessen 8) als FenstertürProbekörper

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CE-Kennzeichen

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die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

Verwendung von historischen Daten...

...also von alten Prüfberichten, die durch eine notifizierte Stelle erstellt wurden, ist möglich.

Die nachfolgenden Punkte müssen dabei erfüllt sein:

• Durchführung nach aktuellen europäischen Normen bzw. Neubewertung möglich?

• Probennahme/Herstellungsort benannt?

• Produkt und System hinreichend beschrieben?

• Liegen der Prüfung Fertigungsrichtlinien zugrunde? (Nur Prüfung durch Systemgeber)

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CE-Kennzeichen

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allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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EN 14351-1

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Leitpapier B – Bestimmung der werkseigenen Produktions-kontrolle in technischen Spezifikationen für Bauprodukte

sie wird auch Factory Production Control (FPC) genannt

WPK (FPC) ist für Konformitätsbescheinigung eine generelle Grundvoraussetzung

Merkmale der WPK sind:

• Betriebs- und Verfahrungsanweisungen, die geeignet sein müssen, alle im CE-Zeichen deklarierten Eigenschaften sicherstellen zu können (Anforderungen und Vorschriften sind verbindlich zu regeln)

• Qualitätsbeauftragter mit fachlicher Eignung und Weisungsrecht

• Prüfeinrichtungen

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Wesentliche Punkte der werkseigenen Produktionskontrolle

Überprüfung von:

• Ausgangsmaterialien und Komponenten

• Herstellprozessen, die für die Qualität relevant sind

• Fertigprodukt

• fachgerechte Verpackung und Lagerung

Anforderungen:

• Messmittel sind in regelmäßigen Abständen zu kalibrieren

• Rückverfolgbarkeit/Identifikation der Produkte muss gegeben sein

• Überprüfungen sind in angemessenem Umfang zu dokumentieren

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

eine Konkretisierung anhand eines Beispiels

Fensterhersteller deklariert für Eigenschaft „Schlagregendichtigkeit“ den Wert „9A“ nach EN 12208

• die werkseigene Produktionskontrolle muss dann so aufgebaut sein, dass nachgewiesen werden kann...

• ...das jedes ausgelieferte Produkt tatsächlich diesen deklarierten Wert erbringt

mögliche Konsequenz:

• es müssen ständig Kontrollen auf einem Schlagregenprüfstand vorgenommen werden...

• ...oder andere aussagekräftige Werte müssen überwacht werden, (zum Beispiel Spaltmaße und Eigenschaften der Dichtung etc.)

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Hilfestellung und Musterhandbücher

werden von einigen Organisationen angeboten • BUNDESVERBAND HOLZ UND KUNSTSTOFF

HKH Service + Produkt GmbHLittenstrasse 10, D-10179 BerlinTelefon 0049 (0)30 / 27 90 70 - 0E-Mail: [email protected] / www.hkh.de

• Landesinnung der Tischler / Wien (TISCHLERSERVICE GmbH)Herr Rudolf ExelWiedner Hauptstrasse 63, A-1045 WienTelefon 0043 (0)1 / 51 450 - 60 17E-mail: [email protected] / www.tischlerservice.net

• Institut für Fenstertechnik ift RosenheimTheodor-Gietl-Straße 7-9, D-83026 RosenheimTelefon 0049 (0)8031 / 261 - 0E-mail: [email protected] / www.ift-rosenheim.de

• von den Systemgebern (Holz-Alu, Alu und Kunststoff)

weitere Anbieter werden folgen

!! NEU !!

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Seite 43

CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Inhaltsverzeichnis

allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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Seite 44

CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

shared und cascaded ITT

das Leitpapier M eröffnet weitere Möglichkeiten bei der Erarbeitung der Nachweise durch den ITT auf zwei unterschiedlichen Wegen können ITT´s und die dazu-

gehörige Dokumentation vom Fensterhersteller übernommen werden (Anmerkung: shared ITT ist nicht in EN 14351-1 beschrieben)

so werden dem Fensterhersteller Möglichkeiten zur Vereinfachung des Nachweis-Verfahrens geboten

Systemgeber (Holz-Alu, Aluminium, Kunststoff) können den Fensterherstellern die Nachweise aus einer sogenannten Systemprüfung zur Verfügung stellen

die folgende Übersicht zeigt die Vorgehensweisen auf Möglichkeit „shared ITT“ muss mit der ausgewählten notifizierten

Prüfstelle geklärt werden, da er nicht in der Norm selbst beschrieben ist

!! NEU !!

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EN 14351-1

Seite 45

CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

ist verantwortlich für die Kennzeichnung und die EigenschaftenCE-Kennzeichnung

Einführung und Sicherstellung ist Aufgabe von Factory Production Control

wählt repräsentative Probe-körper aus, beauftragt ITT, definiert System und FPC

prüft

Besitzer von ITT Prüfbericht

ist bemächtigt, den ITT

von zu nutzen

Vertrag zwischen und

keine Verschlechterung von Produkteigenschaften

Verarbeitungsrichtlinien von relevant für

prüft, ob verarbeiten kann

darf ITT von nutzen

wählt repräsentative Probe-körper aus, beauftragt ITT, definiert System und FPC

prüft

Besitzer von ITT Prüfbericht

ist bemächtigt, den ITT

von zu nutzen

prüft, dass Produkte

identisch sind und erstellt

neuen ITT Prüfbericht

ist Besitzer des neuen ITT Prüfberichtes

wählt repräsentative Probekörper aus und

beauftragt ITT

prüft

Besitzer des ITT

ITT – Initial Type Test

(Ersttypprüfung)

cascading ITTcascading ITTshared ITTshared ITTHersteller ITTCE-Zeichen auf Basis

H P

NP NP NP

S

H P S

HP

HS

SH

SH

S H

H S

NP

H

H

H

NP H PS= notifizierte Prüfstelle = Systemgeber = Hersteller = Partner (z.B: zweiter Hersteller)

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Seite 46

CE-Kennzeichen

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shared und cascaded ITT

für Holzfenster (Holzhaustüren) werden von verschiedenen Organisationen Systemunterlagen bereit gestellt:• FACHVERBAND DES TISCHLERHANDWERKS / NORDRHEIN-WESTFALEN

Kreuzstrasse 108 – 110, D-44138 DortmundTelefon 0049 (0)231 / 91 20 10 - 0E-Mail: [email protected]/ www.tischler-nrw.de / (Stichwort ECWINS)

• Landesinnung der Tischler / Wien (TISCHLERSERVICE GmbH)Herr Rudolf ExelWiedner Hauptstrasse 63, A-1045 WienTelefon 0043 (0)1 / 51 450 - 60 17E-mail: [email protected] / www.tischlerservice.net

• Institut für Fenstertechnik ift RosenheimTheodor-Gietl-Straße 7-9, D-83026 RosenheimTelefon 0049 (0)8031 / 261 - 0E-mail: [email protected] / www.ift-rosenheim.de / (Stichwort CoP)

• Haustüren-Ring GmbHLaboratoriumstrasse 1D 85055 IngolstadtTelefon 0049 (0)841 / 95 49 95E-mail: [email protected] / www.haustueren-ring.de

BCCA / Belgien (in Vorbereitung)Weitere Anbieter werden noch folgen!

!! NEU !!

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Seite 47

CE-Kennzeichen

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Inhaltsverzeichnis

allgemeine Informationen – Einführung

Konformitätsverfahren, Zeitplan für die Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Außentüren

Produktnorm – mandatierte Eigenschaften

CE-Zeichen, Konformitätserklärung

die große Hürde – die Ersttypprüfung (ITT)

großer Aufwand – werkseigene Produktionskontrolle

shared und cascading ITT

Resümee und Ausblick

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EN 14351-1

Seite 48

CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Resümee und Ausblick

der Fensterhersteller ist gefordert (1)• muss sich mit dieser Produktnorm EN 14351-1 und den

(ca. 60 !!) darin zitierten Normen beschäftigen

• wird zukünftig seine Produkte mit CE kennzeichnen müssen (Pflicht ab 02/2009)

• muss festlegen, mit welchen Werten in den Eigenschaften er seine Produkte vermarkten kann/will

– Kundenforderungen (auch gemäß seiner eigenen Beratung)– Ausschreibungen– länderspezifische Anforderungen

• er muss die Nachweise für die angegebenen Eigenschaften führen können (eigener Hersteller-, shared oder cascading ITT)

• er muss dazu die werkseigene Produktionskontrolle eingeführt haben

zitierte Normen

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EN 14351-1

Seite 49

CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Resümee und Ausblick

der Fensterhersteller ist gefordert (2)• extrem wichtig wird vermutlich sein, dass er ab dem Zeitpunkt, ab

dem er mit CE kennzeichnen darf (ab 02/2007), sein Produkte auch mit dem CE-Zeichen vertreibt (Wettbewerb)

• zudem sollte er dann dringend in der Lage sein, eine Konformitäts-erklärung vorzulegen– da die großen Fensterhersteller Druck im Markt machen werden

– da die Prüfung, ob ein CE-Zeichen und eine CE-Konformitäts-erklärung vorliegt oder nicht, sehr einfach durchzuführen ist

• Hersteller von Kunststoff- und Aluminium-Fenstern sollten sich umgehend mit ihrem Systemgeber in Verbindung setzen– wenn ein cascading ITT genutzt werden soll

– um offene Fragen zu klären

• Hersteller von Holz-Fenstern sollten sich umgehend mit den zuvor genannten Organisationen / Verbänden in Verbindung setzen

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Resümee und Ausblick

Aufgaben der Beschlaghersteller• der Beschlaghersteller muss in den meisten Fällen seine Produkte

nicht mit CE kennzeichnen

• dies gilt insbesondere für Dreh-, Kipp- und Drehkipp-Beschläge

• aber auch für Hebe-Schiebe-, Kipp-Schiebe- und Faltschiebe-Beschläge

• Hintergrund dafür ist:– dass die entsprechenden Beschlagnormen nicht mandatiert sind...

– ...und in absehbarer Zeit auch keine Mandate geplant sind;

– Ausnahme sind zum Beispiel Beschläge...

• ...mit Anforderungen an den Brandschutz, so zum Beispiel Bänder nach EN 1935 und Schlösser nach EN 12209 oder

• ...Notausgangs und Panikverschlüsse nach EN 179 und EN 1125

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Zusatzinformation : mandatierte Eigenschaften

Schwerpunkt: Deutschland

die Strahlungseigenschaften (g-Wert und TV-Wert) nicht mehr im Anhang ZA gemäß der ENEV muss in Deutschland aber der g-Wert angegeben werden Deklaration muss aber dann außerhalb des CE-Kennzeichens erfolgen, da im Zeichen

selbst nur Eigenschaften gekennzeichnet werden dürfen, die im Anhang ZA aufgelistet sind

gefährliche Substanzen – keine CE-Kennzeichnung erforderlich es muss nicht gekennzeichnet werden, da es noch keine europäischen Prüf- und

Klassifizierungsnormen gibt dieser Punkt soll national geregelt werden diese Festlegung kann sich aber schnell wieder ändern

die Stoßfestigkeit ist nicht mehr im Anhang ZA allerdings ist eine Änderung des Mandates geplant daher kann sich auch diese Festlegung schnell wieder ändern

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Zusatzinformation : mandatierte Eigenschaften

Schwerpunkt: Deutschland

Schallschutz – Problem in Deutschland das Schalldämmmaß muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht entsprechend der

DIN 4109 angegeben werden nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen das Schalldämmmaß nach Anhang B anzu-

geben, oder nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) zur ermitteln und nach EN ISO 717-1 zu bewerten

die resultierenden Werte sind i.d.R. unterschiedlich; so muss der Hersteller unter Umständen den nach 14351-1 ermittelten Wert im CE-Kennzeichen und daneben den im deutschen Baurecht nach DIN 4109 geforderten Wert zusätzlich angeben

U-Wert – Problem in Deutschland ein zum zuvor aufgezeigten Schallschutz vergleichbares Problem ergibt sich beim U-Wert,

dessen Angabe nach EnEV in Deutschland gefordert ist das Baurecht verlangt nach UWBM (dem sogenannten Bemessungswert nach DIN 4108-4)

dieser in Deutschland geforderte Bemessungswert kann aus der Angabe des Uw-Wertes im CE-Zeichen abgeleitet werden, so dass eine gesonderte Deklarierung nicht unbedingt notwendig ist

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Zusatzinformation : gefährliche Substanzen

gefährliche Substanzen – keine CE-Kennzeichnung erforderlich es muss nicht gekennzeichnet werden, da es noch keine europäischen Prüf- und

Klassifizierungsnormen gibt dieser Punkt soll national geregelt werden Regelungen für Deutschland sind zur Zeit noch nicht erstellt diese Festlegung kann sich aber schnell wieder ändern unabhängig davon muss der Hersteller immer sicherstellen, dass von seinem Produkt keine

Gefährdung (für Hygiene, Gesundheit oder Umwelt) ausgeht

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CE-Kennzeichen

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unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Zusatzinformation : Tragfähigkeit von Sicherheitseinrichtungen

kommen solche Komponenten zu Einsatz, ist eine Prüfung durchzuführen

alternativ ist auch hier ein Rechenwert zulässig in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung;

somit kann mit npd gekennzeichnet werden

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CE-Kennzeichen

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Zusatzinformation : Breite und Höhe von (Fenster)türen

in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden

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Seite 56

CE-Kennzeichen

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Zusatzinformation : Strahlungseigenschaften

die Strahlungseigenschaften (g-Wert und TV-Wert) nicht mehr im Anhang ZA gemäß der EnEV muss in Deutschland (baurechtlich geregelt) aber zumindest der g-Wert

angegeben werden dieser Wert wird vom Glas-Lieferanten zur Verfügung gestellt Deklaration muss aber dann außerhalb des CE-Kennzeichens erfolgen, da im Zeichen

selbst nur Eigenschaften gekennzeichnet werden dürfen, die im Anhang ZA aufgelistet sind

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Seite 57

CE-Kennzeichen

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Zusatzinformation : Wärmedurchgangskoeffizient

in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung

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CE-Kennzeichen

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Zusatzinformation : Wärmedurchgangskoeffizient

U-Wert – Problem in Deutschland der Wärmedurchgangskoeffizient muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht

(EnEV) entsprechend der DIN 4108 angegeben werden das Baurecht verlangt nach UWBM (dem sogenannten Bemessungswert nach DIN 4108-4)

nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen der Wärmedurchgangskoeffizient gemäß Punkt 4.12 (siehe in der vorherigen Folie) zu ermitteln

der in Deutschland geforderte Bemessungswert kann aus der Angabe des Uw-Wertes im CE-Zeichen abgeleitet werden, so dass eine gesonderte Deklarierung nicht unbedingt notwendig ist

U-Wert ift 07/04

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Seite 59

CE-Kennzeichen

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Zusatzinformation : Schallschutz

Schallschutz – Problem in Deutschland das Schalldämmmaß muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht entsprechend der

DIN 4109 angegeben werden, sofern Schallschutz gefordert wird nach der EN 14351-1 ist im CE-Kennzeichen das Schalldämmmaß nach Anhang B anzu-

geben, oder nach EN ISO 140-3 (Referenzverfahren) zur ermitteln und nach EN ISO 717-1 zu bewerten

die resultierenden Werte sind i.d.R. unterschiedlich; so muss der Hersteller unter Umständen den nach 14351-1 ermittelten Wert im CE-Kennzeichen und daneben den im deutschen Baurecht nach DIN 4109 geforderten Wert zusätzlich angeben

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Seite 60

CE-Kennzeichen

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Zusatzinformation : Windbeanspruchung

in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden

die Widerstandsfähigkeit wird jedoch für Deutschland in der DIN 1055-4 geregelt (kein Gesetz – nur Norm)

die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt entsprechende Klassen vor

Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für Österreich

ift-Richtlinie FE-05-2

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EN 14351-1

Seite 61

CE-Kennzeichen

Stand: Januar 2007Autor: JT

unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Zusatzinformation : Schlagregendichtheit

in Deutschland gibt es diesbezüglich keine baurechtliche Regelung; somit kann mit npd gekennzeichnet werden

die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt entsprechende Klassen vor

Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für Österreich

ift-Richtlinie FE-05-2

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EN 14351-1

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CE-Kennzeichen

Stand: Januar 2007Autor: JT

unterliegt nicht dem Änderungsdienst

Zusatzinformation : Luftdurchlässigkeit

die Luftdurchlässigkeit muss in Deutschland gemäß geltendem Baurecht (EnEV) angegeben werden bis zu 2 Vollgeschossen – Klasse 2 nach EN 12207 mehr als 2 Vollgeschosse – Klasse 3 nach EN 12207

die ift-Richtlinie FE-05-2 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren“ schlägt zudem entsprechende Klassen vor

Österreich: Norm Ö 5300 zeigt Festlegungen für ÖsterreichAuszug EnEV

ift-Richtlinie FE-05-2Q-Wert ift 07/04