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Leitfaden Expertenstandards Für Pflege- und Leitungskräfte Stationäre Altenhilfe Mobile Pflege Krankenhaus Klinik Behinderten- hilfe Das Intersektorale Netzwerk und der Deutsche Bundestag Standard aktuell 10. Ausgabe Juni 2008 Zeitschrift für Qualität in Pflege und Betreuung in Deutschland und Österreich Expertenstandard Pflege von Men- schen mit chronischen Wunden Neue Möglichkeiten für die Betreuung demenziell Erkrankter

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Leitfaden Expertenstandards Für Pflege- und Leitungskräfte

StationäreAltenhilfe

MobilePflege

KrankenhausKlinik

Behinderten-hilfe

Das Intersektorale Netzwerkund der Deutsche Bundestag

Standardaktuell10. Ausgabe Juni 2008

Zeitschrift für Qualität in Pflege und Betreuungin Deutschland und Österreich

Expertenstandard Pflege von Men-schen mit chronischen Wunden

Neue Möglichkeiten für die Betreuung demenziell Erkrankter

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Standard aktuell2

Liebe Leserinnen und liebe Leser!

Seit dem Erscheinen der letzten Standard aktuell hat sich die Anforderungssituation

in Einrichtungen der Alten- und der Krankenpflege deutlich verändert. Mit dem Pfle-

geweiterentwicklungsgesetz (per 01.07.2008), dem neuen Expertenstandard „Pflege

von Menschen mit chronischen Wunden“ (seit 01.05.2008) sowie den künftigen Lan-

desheimgesetzen ist sektorenübergreifend einiges geschehen. Wer unsere regelmäßigen

Informationen verfolgt und eventuell an Seminaren teilgenommen hat, wurde von

der Entwicklung nicht überrascht und konnte sich darauf einstellen. Mit dem von

uns ins Leben gerufenen „Intersektoralen Netzwerk“ leisten wir noch mehr. Hier kön-

nen Sie sich direkt an der Quelle informieren, welche Entscheidungen der Gesetzge-

ber trifft, wie sie begründet sind und welche Auswirkungen sie voraussichtlich haben

werden. Für die Veranstaltung am 19.06.2008 haben die pflegepolitischen Sprecher

der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion, Willi Zylajew und Heinz Lanfermann, zu-

gesagt, um die Gesetzgebungsvorhaben zu erläutern.

Herzlichst, Ihr Oliver Theißen

Oliver TheißenMitglied der Geschäftsleitung der Standard Systeme Firmengruppe

INHALTSVERZEICHNISEditorial 2

Das Intersektorale Netzwerk 3 3. Treffen in Berlin am 19.06.2008 von Oliver Theißen

Checkliste Expertenstandard 4 „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“

ÖSTERREICH: Das Nationale 6 Qualitätszertifikat (NQZ) von Philipp Stummvoll

Alltagskompetenz - Neue Mittel 8 für niedrigschwellige Betreuung von Brigitte Naumann

SERVICE zum Thema 10 niedrigschwellige Betreuung

Persönlich 11 Neues von Standard Systeme 12 Leserbrief 14

Armes reiches Land 14

Kurz & knapp 15

IMPRESSUMHerausgeber: Standard Systeme GmbH, Hamburg.Redaktion: Brigitte Naumann, Oliver Theißen, Andreas Rüppel, Achim Rizvani (V.i.S.d.P.).Grafik und Satz: Achim Rizvani, Philip KrügerRedaktionsanschrift:Standard Systeme GmbHGroßmoorring 721079 HamburgTel.: 040 767319-0Fax: 040 [email protected]

EDITORIAL

Hamburg, 09. Juni 2008

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10. Ausgabe Juni 2008 �

Das Intersektorale Netzwerk von Standard Systeme, Klinik am Stein und der Kanzlei Hohage, May & Partner

von Oliver Theißen

Das 3. Treffen des Intersektoralen Netzwerks von Standard Systeme, Klinik am Stein und der Kanzlei Hohage, May & Partner findet am 19.06.2008

in der Nähe des Deutschen Bundestages, im ApartHotel Residenz am Deutschen Theater in Berlin statt. Die Nähe des Parlaments ist nicht zufällig

gewählt, denn die pflegepolitischen Sprecher ihrer Bundestagsfraktionen, Willi Zylajew (CDU/CSU-Fraktion) und Heinz Lanfermann (FDP), erläutern

während ihrer Sitzungspausen unseren Netzwerkteilnehmern die Absichten des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Pflegeweiterentwick-

lungsgesetzes. Natürlich haben Netzwerkteilnehmer auch die Gelegenheit, zu den Ausführungen der Abgeordneten selbst Stellung zu nehmen.

Doch nicht nur von Seiten der Refe-

renten, auch von Seiten der Teilnehmer

hat sich ein hochkarätiges Netzwerk

entwickelt.

Vorstände von großen Trägerschaften,

Heim- und Regionalleiter, zentrale Qua-

litätsbeauftragte, sie alle finden sich zu-

sammen, um eine Informationsstruktur

zu bilden. Mit Christian Henkens (Seni-

Vita) konnten wir als dritten Referenten

ein Mitglied unseres Netzwerks gewin-

Uhrzeit Thema und Ablauf am 19.06.2008 in Berlin Referent

08.00 Optional: Teilnahme am „Gesundheitspolitischen Frühstück“ des Liberalen Kreis Gesundheit und Soziales e.V. (Besondere Anmeldung erforderlich)

10.00 Begrüßung durch die Gastgeber Brigitte Naumann, Thomas Eisenreich

10.15Konkrete Umsetzung des Qualitäts-Transparenzgebots des Pflegeweiter-entwicklungsgesetzes (PflWG) – welche Forderungen müssen aus Sicht der Pflegepolitik erfüllt werden?

Willi Zylajew, MdB, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion

11.30 Kaffeepause

12.00 Das Bayrische HeimG 2009; Pflegequalitätstest eine Form der Qualitätsprü-fungen in Bayern ab 2009.

Christian Henkens, zentraler QMB/QMA der Senivita Holding OHG, Bayreuth, Mitglied des Intersektoralen Netzwerks.

13.00 Mittagspause

14.00 Erhöht die im PflWG genannte Qualitätstransparenz die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen?

Heinz Lanfermann, MdB, pflegepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion

ca. 15.00 Verabschiedung und Veranstaltungsende

Hinweis Zu den Vorträgen oder Diskussionsbeiträgen der Referenten ist ausreichende Diskussionszeit für die Teilnehmer eingeplant.

nen. Er wird zu den Pflegequalitätstests

nach dem Bayrischen HeimG Stellung

nehmen.

Die Teilnahme am Intersektoralen

Netzwerk steht grundsätzlich noch in-

teressierten Führungskräften offen. Al-

lerdings ist das Treffen am 19.06.2008

bereits restlos ausgebucht, sodass In-

teressenten erst am nächsten Treffen

(voraussichtlich am 04.12.2008 in Ham-

burg) teilnehmen können.

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Standard aktuell�

Ebene Maßnahmen / Instrumente vorhandennicht

vorhanden

S1a Schulung über individuelle Risikofaktoren, chronische Wundarten und deren Erkennung.

S1b Hausinterne Verfahrensregelung zur Wundversorgung ist erstellt und bekannt.

S2 Schulung von Prophylaxen, Behandlungsweisen und Maßnahmen der Wundversorgung.

S3a Kontaktaufnahme zu anderen Berufsgruppen, Einrichtung von Informations- und Kommunika-tionsstrukturen, berufsübergreifende Schulungen.

S3b Wundversorgungsmaterial und Fachpersonal sind vorhanden.

S4a Schulung über die Beratung der chronischen Wundarten und entsprechender Interventionen.

S4b Schaffung notwendiger struktureller, räumlicher und materieller Voraussetzungen.

S5 Schulung über Heilungsverlauf, Wirksamkeit der Interventionen, Hilfsmittelarten bei der Wund-versorgung.

P1a Ressourcen, Probleme, Risikofaktoren und medizinische Diagnose sind bekannt.

P1b Hausinterne Verfahrensregelung und Zusammenarbeit mit Wundexpertin wird umgesetzt.

P2 Entwicklung eines individuellen Maßnahmenplans, Pflegeprozessplanung.

P3a Koordination der Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen.

P3b Gewährleistung der hygienischen und fachgerechten Wundversorgung .

P4 Patienten- und Angehörigenschulungen, Beratungsgespräch, Kontaktaufnahme zu anderen Berufsgruppen.

P5a Wundbeurteilung wird mit Wundexpertin durchgeführt.

P5b Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen, Pflegeprozessplanung, Evaluation.

E1 Wunddokumentation liegt vor.

E2 Individueller Maßnahmenplan, Pflegeprozessplanung liegen vor.

E3 Individuelle Wundversorgung, angepasste Interventionen sind eingeleitet, Wunddokumenta-tion wird kontinuierlich geführt.

E4 Alle Beteiligten sind aktuell informiert. Beratung ist erfolgt, Prophylaxen werden durchgeführt, Wundtherapie wird richtig angewandt.

E5 Anzeichen einer Verbesserung der Wund- und Lebenssituation liegen vor.

Checkliste Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden

Checklisten sind wichtige Hilfsmittel bei der Implementierung und Umsetzung der Expertenstandards. Im Expertenstandard selbst sind die

Ebenen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert (abgekürzt: S, P und E). Die Strukturebene umfasst Voraussetzungen wie die

Schulung von Inhalten und die Vermittlung von Verhaltensregeln, die Prozessebene umfasst die Umsetzung des Pflegeprozesses in seinen

einzelnen Stufen und die Ergebnisebene betrifft die Ergebnisqualität der Implementierung des Expertenstandards für Bewohner und Pati-

enten. Fordern Sie diese Checkliste per E-Mail als veränderbares Word-Dokument kostenlos bei uns an: [email protected].

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10. Ausgabe Juni 2008 �

Jenna Bansemer, Cristina Trox, Juliane Drews und Ilona Huhle (von

links nach rechts) nehmen Ihre Aufträge und Anfragen entgegen.

P E R S Ö N L I C HUnser Kundenservice-TeamJenna Bansemer

Cristina Trox

Juliane Drews

Ilona HuhleWenn Sie bei uns anrufen, eine Frage ha-ben oder etwas bestellen möchten, dann werden Sie von unserem Kundenservice-Team betreut. Hier stellen wir Ihnen die „Stimmen von Standard Systeme“

persönlich vor.

Seit 1992 bei Standard Systeme ist die in

Dresden geborene, gelernte Einzelhan-

dels- und Industriekauffrau der verläss-

liche Fels in der Bran-

dung des täglichen

Geschäfts.

Die gelernte Bürokauffrau ist seit 2006 für

die Betreuung der Kunden im mittleren

und südlichen Teil Deutschlands und in

Österreich zuständig und organisiert dort

Seit 2005 bei Standard Systeme ist die

gelernte Bürokauffrau aus dem Städtchen

Horneburg, südlich von Hamburg, für die

Auftragsannahme und -bearbei-

tung, für Anfragen und Angebote aus

dem mittleren und nördlichen

Deutschland zuständig und vertritt

Angela Piehl in der Seminar-

organisation.

Jenna Bansemer kocht

leidenschaftlich

gern und ist ein

„absoluter Familien-

mensch“. Sie reist am lieb-

sten ans Meer und verbringt

viel Zeit mit dem Bau ihres Hauses.

Seit 2003 betreut die gelernte

Bürokauffrau unsere Kunden im

nördlichen und mittleren Deutsch-

land und organisiert dort die Modul-

schulungen. Derzeit dreht sich alles in

ihrem Leben um ihr erstes Kind, das sie

im Oktober erwartet.

Cristina Trox treibt gern Sport (Hot-Iron

Langhanteltraining und Step-Aerobic)

und verbringt Zeit mit ihrem Hund (ein

Parson-Russell-Terrier) und den 3 Katzen.

Sie ist zuständig für un-

sere Kunden im mittle-

ren und südlichen Teil

Deutschlands so-

wie für unsere

österreichischen

Kunden. In ihrer Freizeit

liest Ilona Huhle

gern ein gutes

Buch oder treibt

Sport, am liebsten

schwimmen.

die Modulschulungen. In ihrer Freizeit

geht das „Ostseekind“ Juliane Drews gern

schwimmen und shoppen oder trifft sich

mit Freunden zum Tanzen oder im Kino.

Mo-Do 08.00 Uhr

bis 16.�� Uhr,

Fr bis 1�.�0 Uhr.

Tel. 0�0 767�19-0

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Standard aktuell6

Österreich

Philipp StummvollFachberater und Dozent

Mehrjährige Pflegetätigkeit in Sana-

torien.

Bei Standard Systeme für die Bera-

tung und Betreuung unserer Kun-

den in Vorarlberg, Tirol, Südsalzburg,

Kärnten, Steiermark und im Süd-Bur-

genland verantwortlich.

Schwerpunkt Pflegeorganisation,

Dokumentationsberatung, Fort- und

Weiterbildung.

Mit herzlichen Grüßen Ihr

Philipp [email protected] Tel.: +43 2742 9001-3040 Fax: +43 2742 9001-3045Österreich-Zentrale in St. Pölten / Niederösterreich

Das NQZ als Perspektive und Versprechen von Philipp Stummvoll

Nationales Qualitätszertifikat

Bundessozialminister Dr. Erwin Buchinger hat in Kooperation mit “Lebenswelt Heim“, dem Dach-

verband der Senioren- und Pflegeheime in Österreich, Anfang Mai 2008 das Nationale Qualitäts-

zertifikat für Einrichtungen der stationären Altenpflege vorgestellt. Mit diesem Zertifikat sollen

Häuser ausgezeichnet werden, die - über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinaus -

Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen geleistet ha-

ben. „Das Nationale Qualitätszertifikat schafft erstmals eine österreichweite Vergleichbarkeit der

Angebote der Heime und garantiert geprüfte Qualität. Wir wollen mit der Vergabe des NQZ die

Bemühungen der Einrichtungen anerkennen mehr Lebensqualität in Alten- und Pflegeheimen zu

schaffen“, erläutert Minster Dr. Buchinger die wichtigsten Zielsetzungen des neuen Zertifikats.

Die Kosten für das Projekt „Nationales Qua-

litätszertifikat“ (NQZ) tragen Bund und

Länder gemeinsam. Mitte Mai beginnt die

Ausbildung von Zertifiziererinnen und Zer-

tifizierern, die Zertifizierungen der insge-

samt 15 Pilothäuser werden im Herbst 2008

stattfinden. Die ersten Zertifikate werden im

Frühjahr 2009 vergeben.

Wichtig ist, dass Qualität von allen Beteilig-

ten als das entscheidende Thema angese-

hen wird. Ob ein nationales Gütesiegel für

Einrichtungen der stationären Altenpflege

alle Aufgaben in dieser Richtung lösen wird,

sei dahin gestellt. Die Richtung stimmt je-

denfalls. Wichtig ist auch, dass das liebe Geld

die Diskussion um hohe Standards in der Al-

tenpflege nicht mehr so stark behindert. So-

zialminister Dr. Buchinger hat eine Erhöhung

des Pflegegeldes um 5 % angekündigt und

insgesamt 150 Mio. Euro zusätzlich für sozi-

ale Fragen, schwerpunktmäßig für die Pfle-

ge hilfebedürftiger Menschen , zugesagt.

Es scheint sich gesamtgesellschaftlich der

Ansatz durchzusetzen, dass die Lebensleis-

tung alter und pflegebedürftiger Menschen

nicht bloß mit dem Allernötigsten vergolten

werden kann, sondern dass sie einen An-

spruch haben auf die beste Qualität, die auf

dem gegenwärtigen Stand der Pflegewis-

senschaft möglich ist.

Umfassende Reform gefordert

In Anlehnung an die Debatte um die 24h-Be-

treuung und die qualifizierte Pflege (s. Stan-

dard aktuell Nr. 9) hat sich Diakonie-Direktor

Michael Chalupka für umfassende Reformen

ausgesprochen: „Die Diakonie Österreich

vermisse in Österreich ein differenziertes

und bedürfnisgerechtes Pflegeangebot, das

individuelle Pflegearrangements möglich

macht. Die Bandbreite der Angebote zwi-

schen stationärem Aufenthalt in Heimen

und einer Pflege zu Hause sollte massiv

ausgebaut werden: Pflege in Wohngemein-

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10. Ausgabe Juni 2008 7

für die pflegebedürftigen Menschen zu er-

zielen. Doch müssen die Mittel bereitgestellt

werden, die das ermöglichen. Die Qualität

der Pflege ist das geworden, was es immer

schon hätte sein sollen: ein wichtiges ge-

sellschaftliches Thema, das potenziell jeden

Menschen angeht.

schaft, Tageszentren (auch für Demenzkran-

ke), Kurzzeitpflege, Spontaneinsätze, Nacht-

bereitschaftsdienste, Pflege-Notruftelefon

(auch in der Nacht), gemeindenahe Wohn-

formen, koordinierte Nachbarschaftshilfe,

usw. Was wir brauchen, sind

öffentliche Investitionen für

eine wohnortnahe und selbst-

bestimmte Pflegebetreuung

sowie eine Entlastung der An-

gehörigen durch individuelle

Pflegemodelle. Das wäre auch

eine Arbeitsmarktressource für

die Wohnbevölkerung in Ös-

terreich.“

In Deutschland etwa sind mit

den Nationalen Experten-

standards bereits fünf Pflege-

normen für die Altenpflege

veröffentlicht worden, die sich

in der Praxis absolut bewährt

haben und die durchaus auch

in unsere Diskussion in Öster-

reich einbezogen werden könnten.

Struktur- und Prozessqualität

Für das NQZ sind die Kriterien, die für eine

Zertifizierung erfüllt sein müssen, bereits

erarbeitet und verabschiedet worden. Wie

immer bei solchen Gütesiegeln stellt sich die

Frage, warum die Mindestvoraussetzungen,

die eine Einrichtung erfüllen muss, niedriger

sein sollten als die Kriterien des Gütesiegels.

Gute Ergebnisqualität

Alle beruflich Pflegenden werden durch den

Wunsch geeint, optimale Ergebnisqualität

Quellen und weitere Informationenwww.diakonie.at/goto/de/presse_service/pressetexte/diakonie-fordert-pflegeoffensive

www.pflegenetz.at/index.php?option=com_content&task=view&id=1296&Itemid=101

www.oegkv.at

www.lebensweltheim.at

www.erwin-buchinger.at/cms/buchinger/attachments/5/3/2/CH0764/CMS1208506054626/080417_presseunterlage_n_qualitaetszertifikat.pdf

www.standardsysteme.at

Nicht nur eine Geldfrage

Wenn Politik und gesellschaftlicher Konsens

die entsprechenden Rahmenkonditionen

schaffen, dann bleibt lediglich die Frage

nach dem Know-how.

Hier entwickelt sich die Pflegewissen-

schaft rasch. Die Einrichtungen brau-

chen einen leistungsfähigen Partner,

um immer auf dem aktuellen Stand zu

bleiben. Als eben dieser Partner verste-

hen wir uns als Standard Systeme GmbH

in St. Pölten. Wir bieten aktuelles Know-

how, pflegewissenschaftlich hochwer-

tige Dokumentationssysteme und Or-

ganisationslösungen, die nicht nur Ihre

Prozessorganisation verbessern kön-

nen, sondern ganz einfach die Arbeit

erleichtern.

Ganz aktuell bieten wir sogenannte

Modulschulungen, 2-stündige Inhouse-

Seminare zu Themen der Pflegedoku-

mentation und Pflegeprozessplanung

für Einrichtungen der stationären und der

extramuralen Kranken- und Altenpflege an.

Für einen Pauschalbetrag schulen wir bis zu

15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Standard aktuell8

Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit

erheblichen Einschränkungen der Alltags-

kompetenz besteht seit dem 01.04.2002 ein

zusätzlicher Leistungsanspruch (§ 45 b SGB XI).

Insbesondere werden für die private/-n Pflege-

person/-en zusätzliche Möglichkeiten zur Ent-

lastung geschaffen und für die Pflegebedürf-

tigen aktivierende und qualitätsgesicherte

Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt.

Für Pflegebedürftige der stationären Pflege

mit erheblichen Einschränkungen der Alltags-

kompetenz besteht jetzt ab 01.07.2008 ein

zusätzlicher Leistungsanspruch (§ 45 b SGB

XI). Dieser Leistungsanspruch soll umgesetzt

werden in zusätzliche gerontopsychiatrische

Pflegefachkräfte. Auf 25 demenziell erkrankte

Bewohner 1 gerontopsychiatrische Pflegefach-

kraft.

Für Pflegebedürftige der stationären und am-

bulanten Pflege mit erheblichen Einschrän-

kungen der Alltagskompetenz besteht jetzt

ab 01.07.2008 ein Leistungsanspruch (§ 45 b

SGB XI) von 100,00 € monatlich (Grundbe-

trag) bzw. 200,00 € monatlich (erhöhter

Betrag), also 1200,00 € bzw. 2400,00 €

jährlich. Personen mit vergleichsweise gerin-

gerem allgemeinen Betreuungsaufwand er-

halten den Grundbetrag. Personen mit einem

im Verhältnis dazu höheren allgemeinen Be-

treuungsaufwand bekommen den erhöhten

Betrag.

Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis der

Pflegebedürftigen der Pflegestufen I, II und III

mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen

Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und

Betreuung. Entsprechend der Definition der

Feststellung der Pflegebedürftigkeit im SGB XI

wird auch für die Bestimmung des erheblichen

Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und

Betreuung nicht auf bestimmte Krankheits-

bilder wie z.B. Demenz abgestellt, sondern

auf einen tatsächlichen Hilfebedarf, der durch

bestimmte Beeinträchtigung der Aktivitäten

ausgelöst wird, die zu Einschränkungen in der

Alltagskompetenz führen.

Grundlage für die Feststellung eines erheb-

lichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung

und Betreuung wegen erheblicher Einschrän-

kung in der Alltagskompetenz sind allein die in

§ 45 a Abs. 2 SGB XI genannten Kriterien.

Screening

Das Screening ist im ersten Schritt des Verfah-

rens zur Feststellung von Personen mit erheb-

lich eingeschränkter Alltagskompetenz eine

Auswertung der Angaben (Beschreibung von

Schädigungen oder Beeinträchtigungen der

Aktivitäten/Ressourcen in Bezug auf den Stütz-

und Bewegungsapparat, die Inneren Organe,

die Sinnesorgane und Nervensystem/Psyche

des Formulargutachtens zur Feststellung von

Pflegebedürftigkeit nach SGB XI ) mit dem Ziel

der Feststellung, ob ein zusätzliches Assess-

mentverfahren durchzuführen ist.

Hierzu ist in der Tabelle der spezifische Hilfe-

bedarf (nicht der Pflegebedarf) bei Personen

mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,

geistiger Behinderung oder psychischer Er-

krankung zu erfassen. In der Tabelle ist zu ”Ori-

entierung”, ”Antrieb/Beschäftigung”, ”Stim-

mung”, ”Gedächtnis”, ”Tag-/Nachtrhythmus”,

”Wahrnehmung und Denken”, ”Kommunikati-

on/Sprache”, ”Situatives Anpassen” und ”Sozi-

ale Bereiche des Lebens wahrnehmen” jeweils

eine Bewertung ”unauffällig” oder ”auffällig”

abzugeben.

Ein Assessment ist nur dann durchzuführen,

wenn das Screening positiv ist. Dies ist der Fall,

wenn:

mindestens eine Auffälligkeit in der Tabel-

le abgebildet ist, die ursächlich mit demenz-

bedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Be-

hinderungen oder psychische Erkrankungen

zurückzuführen ist und

hieraus ein regelmäßiger und dauerhafter

(voraussichtlich mind. sechs Monate) Beauf-

sichtigungs- und Betreuungsbedarf resultiert.

Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben häufig einen Hilfe- und

Betreuungsbedarf, der über den Hilfebedarf hinausgeht, der bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 SGB XI und § 15 SGB XI

Berücksichtigung findet.

Verfahren zur Feststellung von Personen mit erheblich eingeschränkter AlltagskompetenzAb 01.07.2008 auch für die stationäre Altenpflege von Brigitte Naumann

Alltagskompetenz

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10. Ausgabe Juni 2008 9

Regelmäßig bedeutet, dass grundsätzlich

ein täglicher Beaufsichtigungs- und Betreu-

ungsbedarf besteht, dessen Ausprägung sich

unterschiedlich darstellen kann. So kann bei

bestimmten Krankheitsbildern in Abhängig-

keit von der Tagesform zeitweilig eine Beauf-

sichtigung ausreichen oder auch eine intensive

Betreuung erforderlich sein.

Werden im Screening Items (gesetzlich fest-

geschriebene Bereiche) als auffällig doku-

mentiert, die keinen Beaufsichtigungs- und

Betreuungsbedarf erfordern und daher kein

Assessment auslösen, ist dies zu begründen.

Bei bereits festgestellter erheblich einge-

schränkter Alltagskompetenz hat der Gutach-

ter zu überprüfen, ob die im vorherigen As-

sessment bestätigten Beeinträchtigungen der

Aktivitäten weiterhin bestehen. Eine erneute

Durchführung des Assessments ist nur erfor-

derlich, wenn eine Verbesserung eingetreten

ist.

Assessment

Das Assessment ist der zweite Schritt im Ver-

fahren zur Feststellung von Personen mit er-

heblich eingeschränkter Alltagskompetenz.

Ein Assessment ist nur dann zu erstellen, wenn

das Screening entsprechend der vorstehenden

Ausführungen positiv ist und nicht von vorne-

herein ausgeschlossen ist, dass Pflegebedürf-

tigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt. Mit dem

Assessment erfolgt die Bewertung, ob die Ein-

schränkung der Alltagskompetenz auf Dauer

erheblich ist.

Dazu werden krankheits- oder behindertenbe-

dingte

kognitive Störungen (Wahrnehmen und

Denken) sowie

Störungen des Affekts und des Verhal-

tens erfasst.

Ein Assessment-Merkmal ist dann mit ”ja” zu

dokumentieren, wenn wegen dieser Störungen

ein Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf,

auf Dauer (voraussichtlich mind. sechs Monate)

und regelmäßig besteht. Die Fragen sind ein-

deutig mit ”ja” oder mit ”nein” zu beantworten.

Die einzelnen Punkte sind zu beobachten oder

fremdanamnestisch zu erfragen und gutach-

terlich zu würdigen.

Das Assessment erfasst 13 gesetzlich festge-

schriebene Bereiche (Items). Im Gesetzestext

werden anschließend für die 13 Items beson-

ders typische und eindeutige Beispiele ge-

nannt, in denen ein ”ja” zu dokumentieren ist.

Eine abschließende und vollständige Aufzäh-

lung aller Situationen, in denen sich psycho-

pathologische Störungen manifestieren, ist

natürlich nicht möglich.

13 gesetzlich festgeschriebene Items

Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbe-

reiches (Weglauftendenz)

Verkennen oder Verursachen gefährdender

Situationen

Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen

Gegenständen oder potenziell gefährdenden

Substanzen

Tätlich oder verbal aggressives Verhalten

in Verkennung der Situation

Im situativen Kontext inadäquates Verhalten

1.

2.

3.

4.

5.

Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und

seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzu-

nehmen

Unfähigkeit, zu einer erforderlichen Koope-

ration bei therapeutischen oder schützenden

Maßnahmen als Folge einer therapieresisten-

ten Depression oder Angststörung

Störungen der höheren Hirnfunktion (Be-

einträchtigung des Gedächtnisses, herabge-

setztes Urteilsvermögen), die zu Problemen

bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleis-

tungen geführt haben

Störung des Tag-Nacht-Rhythmus

Unfähigkeit, eigenständig den Tagesab-

lauf zu planen und zu strukturieren

Verkennen von Alltagssituationen und in-

adäquates Reagieren in Alltagssituationen

Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert

emotionales Verhalten

Zeitlich überwiegend Niedergeschlagen-

heit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungs-

losigkeit aufgrund einer therapieresistenten

Depression

Eine erhebliche Einschränkung der Alltags-

kompetenz nach SGB XI liegt vor, wenn im

Assessment vom Gutachter des MDK wenigs-

tens zweimal ”ja” angegeben wird, davon min-

destens einmal aus einem der Bereiche (Items)

1-9. Darüber hinaus ist zu dokumentieren,

seit wann die Alltagskompetenz des Antrag-

stellers im Sinne des § 45 a SGB XI erheblich

eingeschränkt ist. Bei den meist chronischen

Verläufen ist eine begründete Abschätzung

des Beginns der erheblich eingeschränkten

Alltagskompetenz notwendig.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

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Standard aktuell10

Bundesland Informationen und Antragsformulare

Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die entsprechend qualifiziert wurden, unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen und pflegende Angehörige entlasten und beratend unter-stützen. Das können Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, mit geistigen oder psychischen Behinderungen sein, Helfer- und Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, eine Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreu-ungen. Die Bewilligung von Anträgen auf Anerkennung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes ist Sache der einzelnen Bundesländer.

Baden-Württemberg Informationen: www.alzheimer-bw.de, www.sozialministerium-bw.de, Antragsformular: www.landkreis-loerrach.de/servlet/PB/show/1509301/04-06-07%20Formulare%20Richtlinien%20ambulant.pdf

Bayern Informationen: www.alzheimer-bayern.de, www.alzheimer-pfaffenwinkel.de, www.zbfs.bayern.de/esf/aanb.htmlAntragsformular: www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/foerderantrag_aanb.doc

Berlin Antragsformular: www.berlin.de/pflege/angebote/niedrig_foerderung.html

Brandenburg Informationen: www.alzheimer-brandenburg.de/Niedrigschwellige_Betreuungsangebote.htm; Antragsformular: www.lasv.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Antrag_%20niedrigschw_%20Angebot_ausf%C3%BCllbar.pdf

Bremen Informationen: www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Zus%E4tzliche%20Leistungen%20Bremen.pdf

Hamburg Informationen: www.alzheimer-hamburg.de

Hessen Informationen: www.zukunftsforum-demenz.de/pdf/doku_20_innen.pdf

Mecklenburg- Vorpommern

Informationen: http://mv.juris.de/mv/gesamt/BetrAngFoeV_MV.htmAntragsformular: www.lagus.mv-regierung.de/land-mv/LAGuS_prod/LAGuS/Soziales/Services__Formulare/Antrag_zum_Aner-kennungsverfahren_niedrigschwellige_Betreuung/nBetreuung.pdf

Niedersachsen Informationen: www.recht-niedersachsen.de/83000/104,43590,55.htm. Antragsformular und Leitfaden:http://195.37.203.38/wwwiracerehrenamt/index.cfm?uuid=87F83BA2102F4CAEB63B5625D82202B3&pad=74&index=nied

Nordrhein-Westfalen Informationen: www.curado.de/neurologie/alzheimer/schmerzerleben-bei-demenziell-erkrankten-menschen/praesentation-in-berlin-zur-landesinitiative-demenz-service-nrw/

Rheinland-Pfalz Informationen: www.mkk.de/cms/de/aemter-und-betriebe/aemter-liste/sozialamt/leitstelle_fuer_aeltere_buerger/niedrig-schwellige_betreuungsangebote/niedrigschwellige_betreuungsangebote.html

Saarland Informationen: www.caritas-saarlouis.de

Sachsen Informationen: www.behindertenverband-lkrst.de/Niederschwellige_Betreuungsangebote.htmAntragsformular und Informationen: www.slfs.sachsen.de/slfs/pdf/pdf_iuh_leistungen_foerderungen.pdf

Sachsen-Anhalt Informationen: www.sachsen-anhalt.drk.de/drk_pm4007.html

Schleswig-Holstein Informationen und Antragsformular:www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/AeltereMenschen/PflegeBegleitung/Demenz/Demenz__node.html__nnn=true

Thüringen Informationen: www.erato.fh-erfurt.de/so/projekte/dokumente/Studie_Niedrigschwellige_Betreuung.pdf

Informieren Sie sich über die neuen Förderungsmöglichkeiten im Bereich niedrigschwelliger Betreuungsangebote in Ihrem Bundesland. Nutzen Sie das Internet und laden Sie das für Sie zutreffende Antragsformular herunter.

Informationen und Antragsformulare zum Thema niedrigschwellige Betreuungsangebote

Standard aktuell Service

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10. Ausgabe Juni 2008 11

Nach dem aktuellen Armuts- und Reichtums-

bericht, den Bundesminister Olaf Scholz am

19.05.2008 der Öffentlichkeit vorgestellt hat,

trifft auf 13 % der Menschen in Deutschland

der Begriff „arm“ zu. Darunter verstehen die

Statistiker, dass weniger als 60 % des Durch-

schnittsnettoeinkommens zur Verfügung

stehen.

Der Aufschwung zeigt Wirkung

Es gibt eine Reihe positiver Entwicklungen,

auch für „kleine Leute“. Vor allem ist die Ar-

beitslosigkeit in allen Bereichen zurückge-

gangen. Heute sind 563.000 Menschen we-

niger arbeitslos gemeldet als vor einem Jahr,

mit über 40 Mio. Menschen waren im Febru-

ar 2008 so viele erwerbstätig wie nie zuvor

in einem Februar. Der Beschäftigungsauf-

schwung kommt an. Im Februar 2005 waren

noch 5,25 Mio. Menschen arbeitslos gemel-

det, bei einer Quote von 14,1 % war dies der

höchste Stand seit der Wiedervereinigung.

Im Februar 2008 hingegen waren noch 3,45

Mio. Menschen arbeitslos gemeldet. Dieser

Rückgang in nur 3 Jahren ist durchaus be-

achtlich.

Kehrseite Niedriglohn

Die Kehrseite besteht darin, dass der Be-

schäftigungszuwachs zu einem großen Teil

im Niedriglohnsektor entstanden ist. Auch

ist der Anteil sozialversicherungspflich-

tiger Beschäftigung nicht proportional

mitgewachsen, sondern liegt noch unter

dem Niveau von 1998. Viele neue Jobs sind

Mini- oder Midi-Jobs (bis 400,00 € bzw. bis

800,00 € brutto/Monat). Die Zahl der Men-

schen, die, obwohl sie arbeiten, arm sind,

war ebenfalls noch nie so hoch wie heute.

Mittelschicht schmilzt

Laut aktuellem Armuts- und Reichtumsbe-

richt wird die Mittelschicht kleiner. Bis vor

7 Jahren lagen ziemlich konstant 62 % der

Menschen im Bereich zwischen 70 % und

150 % des Durchschnittseinkommens (Mit-

telschichtsdefinition des Deutschen Insti-

tuts für Wirtschaftsforschung, DIW). 2006

sind es nur noch 54 %. Ein kleiner Teil hat

die Grenze zum Reichtum durchbrochen,

der viel größere Teil ist in die Armut abge-

rutscht. Die größten Armutsrisiken tragen

Menschen mit geringem Ausbildungsgrad,

Alleinerziehende und Arbeitslose.

Sozialstaat hilft

Die Zahl derjenigen Menschen, die nur

durch Transferleistungen des Staates vom

Abrutschen in die Armut abgehalten wer-

den, beläuft sich auf 13 %. Zusammen mit

den ebenfalls 13 % der außerdem zu den

Armen zählenden Menschen sind gut ein

Viertel aller Menschen auf Transferleistungen

des Staates angewiesen, um sich knapp unter

oder knapp über der Armutsgrenze zu erhal-

ten.

Offiziell kaum arme Alte

Altersarmut ist laut Statistik weniger ein The-

ma als früher. Ende 2006 bezogen nur 2,6 %

der Frauen und 1,8 % der Männer und damit

insgesamt 2,3 % der Menschen ab 65 Jahren

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-

derung. Niedrige Alterseinkommen drohen

jedoch bei Personengruppen, die längere

Phasen selbstständiger Tätigkeit mit gerin-

gem Einkommen, geringfügiger Beschäfti-

gung und Arbeitslosigkeit in ihren Erwerbsbi-

ografien aufweisen.

Reich ab 3.418,00 € netto im Monat

Auf der anderen Seite gelten 8,8 % der Men-

schen als reich, weil sie über ein monatliches

Nettoeinkommen von 3.418,00 € oder mehr

(als Alleinstehende) bzw. 6.863,00 € netto im

Monat (Familie mit zwei Kindern) verfügen.

69 % der Menschen aus dieser Gruppe nutzen

außerdem Wohneigentum.

Quellen: www.sozialpolitik-aktuell.de/berichte_ein-kommen.shtmlwww.bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung)www.arbeitsagentur.de

Armes reiches LandDie Bundesregierung legt den Armuts- und Reichtumsbericht 2008 vor: Viele Verbesserungen, vor allem am Arbeitsmarkt, doch die Schere geht auseinander.

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NEU von Standard Systeme

Standard aktuell12

Neue Visitenwagen CareVanfür Krankenhäuser und Einrichtungen der stationären Altenpflege

Schubladen, Registerauszüge, Türen

Erhältlich sind Schubladen in Bauhöhen von 1/9, 2/9, 3/9 und 4/9, Hängeregister-auszüge (4/9) und Türen (3/9, 4/9 und 5/9). Jeweils eine Schublade kann eine Schubla-de mit Notebookauszug sein (1/9), die ein eigenes Schloss hat. Eine Doppelauszugs-sperre ist in vielen Varianten Pflicht.

Dekore und Top-Platten

Der Korpus und die Bodengruppe beste-hen grundsätzlich aus weißer MDF-Platte mit hochwertigen Kunststoff-Umleimern (ABS-Starkkante von 2 mm Dicke). Alterna-tiv und gegen Aufpreis ist auch ein Korpus im Dekor Buche natur lieferbar. Frontblen-den und Top-Platten sind stets variabel.

Spezialvarianten und Zubehör

CareVan erlaubt individuelle Ausstattungs-varianten und ist mit umfangreichem Zube-hör zu ergänzen. Die wohl wichtigsten Spe-zialvarianten sind der CareVan IT und der V 20 LOGOSTORE®, der ISO-Module im For-mat 600 x 400 mm aufnimmt und die Me-dikamentenverteilung unterstützt.

Wir haben unsere Visitenwagen der Reihen CareVan V 10 und CareVan V 20 LOGOSTORE® einer grundlegenden

Überarbeitung unterzogen. Anstelle der gewohnten vier Farben sind jetzt sechs Grundfarben und zwei Korpus-

varianten verfügbar. Die Griffe sind aus gebürstetem Stahl, Auszüge und Schubladen schließen sanft und leise,

das moderne Design sorgt für mehr Atmosphäre und wirkt freundlich und gediegen.

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1�10. Ausgabe Juni 2008 1�

NEU von Standard Systeme

Buche natur

Chinarot

MintgrünArktisgelb

Stahlblau

Weiß

Farben für Top-Platte und Frontblenden (Korpus in Weiß oder Buche natur)

ZubehörEine Auswahl aus dem umfangreichen Angebot

Notebookschublade

Desinfektionsmittelspender

Medikamententablett MAXIWALLY™

Lampe

Infusionsständer

Universalhalter

Handschuhboxhalter MedikamentenverteilsystemeFunktionsreling

Handschuhbox für 3 Magazine

SOFT-LOCKAlle Auszüge und Schubladen schließen selbst-tätig, sanft und leise.

HandgriffeAlle Handgriffe sind, unabhängig vom Dekor, aus gebürstetem Stahl.

Informationen und Angebote unter:

Tel.: 040 767319-0

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Standard aktuell1�

Leserbriefzum Artikel „2�h-Betreuer und die qualifizierte Pflege - Perspektiven eines Konflikts“ zur aktuellen Diskussion in Österreich aus Standard aktuell Nr. 9 vom März 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als Seniorenberaterin, Einsatzleitung für hauswirtschaftliche Versorgung und

Case Managerin. Mit dem in Ihrem Artikel beschriebenen Problem werde ich immer wieder

konfrontiert. Leider ist in Deutschland noch nicht einmal ein Weg für eine gute Lösung an-

gedacht. Es wird zwar viel darüber geredet, konkrete Hilfen mit gesetzlich fundiertem Hin-

tergrund werden aber nicht geboten. Dies macht die Tür für Unternehmen, die die Not der

Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ausnützen, weit auf. Kosten von über 3000,00 €

pro Monat sind keine Seltenheit. Dazu kommen teilweise noch Kosten für den Pflegedienst.

Zu Ihren Ausführungen über die Qualität der Arbeit - auch Angehörige, die ja den über-

wiegenden Teil der Pflege und Versorgung leisten, sind keine ausgebildeten Pflegekräfte

und auch von ihnen wird eine med. Behandlungspflege verlangt. Da muss man sich die

Frage stellen, inwieweit Laien zur med. Pflege überhaupt herangezogen werden sollen und

dürfen. Die Möglichkeit, sich in sog. Angehörigenpflegekursen ausbilden zu lassen, bzw.

die Beratung am Krankenbett und nicht zuletzt die Anleitung durch einen Arzt für Medika-

mentengabe und Verbände können die Qualität der Arbeit auch für 24 -Stunden-Betreuung

anheben.

Ich hoffe, dass in diesem Bereich bald Nägel mit Köpfen gemacht werden - einzig und

ausschließlich zum Wohle der Pflege- und Versorgungsbedürftigen und zur Entlastung der

Angehörigen. Standesdünkel und Festhalten an überkommenen Strukturen sollten bei

diesem Problem absolut das Nachsehen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Herger

Diakonieverein der Erlöserkirche München-Schwabing e.V.

Germaniastraße 4

80802 München

H.I.L.DE hilftDas Bundesfamilienministerium will die Le-

bensqualität Demenzkranker verbessern

und das Wissen über den richtigen Umgang

mit der Krankheit fördern. Dafür soll das bis-

her stationär erprobte Verfahren H.I.L.DE,

das Pflegenden eine individuell auf den ein-

zelnen Kranken abgestimmte Versorgung

ermöglicht, auf den ambulanten und häus-

lichen Bereich übertragen werden.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt

das Projekt mit insgesamt 800.000,00 €.

Einzelheiten des Projekts, dessen Name für

„Heidelberger Instrument zur Erfassung der

Lebensqualität Demenzkranker“ steht, wur-

den auf dem Kongress „Lebensqualität bei

Demenzerkrankung“ am 19.05.2008 in Hei-

delberg vor rund 800 Teilnehmern aus dem

In- und Ausland vorgestellt.

Etwa 700 Einrichtungen mit mehr als 1.100

Bewohnerinnen und Bewohnern haben das

vom Institut für Gerontologie der Universität

Heidelberg in Kooperation mit der Sektion

Gerontopsychiatrie an der Psychiatrischen

Universitätsklinik entwickelte Verfahren

erfolgreich erprobt. Damit ist das Projekt

H.I.L.DE die differenzierteste Erfassung zur

Lebensqualität demenzkranker Menschen,

die in Deutschland bislang verwirklicht wur-

de.

In Deutschland leiden etwa eine Million

Menschen an einer Demenz. Jedes Jahr kom-

men etwa 250.000 Neuerkrankungen hinzu.

Zwei von drei Demenzkranken werden zu

Hause versorgt, meist von ihren Angehöri-

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10. Ausgabe Juni 2008 1�1�

kurz &

knapp

gen. In der Eröffnungsansprache erklärt der

Parlamentarische Staatssekretär im Bundes-

ministerium für Familie, Senioren, Frauen

und Jugend, Dr. Hermann Kues: „Mit H.I.L.DE

öffnet sich auch die Tür zur inneren Welt von

Menschen, die im fortgeschrittenen Stadium

an Demenz leiden. Wir wissen jetzt, dass wir

viel für die Lebensqualität Demenzkranker

tun können. Das bedeutet für die Erkrank-

ten, aber auch für ihre Familien und die vie-

len Pflegekräfte eine neue Perspektive.“

Demenzkranke in fortgeschrittenem Stadi-

um sind meist nicht mehr in der Lage, ihr Be-

finden und ihre Wünsche in Worte zu fassen.

Dann wird es für professionelle Pflegekräfte

wie auch für Angehörige oft schwierig, die

Bedürfnisse zu erkennen und zu erfüllen. Der

Stress für alle Beteiligten steigt. Das Verfah-

ren, über eine Analyse der Mimik Betroffener

mittels Videotechnik entwickelt, hilft den

Pflegenden, Bedürfnisse auch schwerst De-

menzkranker zu erkennen und Reaktionen

richtig zu verstehen. Die erste Projektpha-

se hat gezeigt, dass Demenzkranke auch

in fortgeschrittenem Krankheitsstadium

noch über eine reiche Palette an Emoti-

onen und Empfindungen verfügen. Nach

den gewonnenen Ergebnissen gibt es Wege,

die Kranken zu erreichen und ihre Lebens-

qualität messbar zu steigern.

Quellen:

www.bmfsfj.de (Bundesministerium für Fa-

milie, Senioren, Frauen und Jugend)

http://idw-online.de/pages/de/news260135

(Informationsdienst Wissenschaft)

www.uni-heidelberg.de

Größter Wirt-schaftszweigDie Gesundheitswirtschaft ist die größte

Wirtschaftsbranche in Deutschland. Allein

zwischen 2005 und 2006 stieg die Zahl der

Arbeitsplätze im Gesundheitswesen um

34.000. Mit rund 4,3 Millionen sind in den

rund 800 Berufen der Gesundheitswirtschaft

in Deutschland weit mehr Menschen tätig

als etwa in der Automobilbranche oder der

Elektroindustrie. Und nach Schätzungen des

Instituts für Arbeit und Technik könnten bis

zum Jahr 2020 allein in unserem Land noch

bis zu einer Million Arbeitsplätze in der Ge-

sundheitswirtschaft hinzukommen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

EU-Kommission legt Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vor

Um eine echte Gleichstellung von Frauen

und Männern in quantitativer und qualita-

tiver Hinsicht zu erreichen, wird der Europä-

ische Rat aufgefordert, die Mitgliedsstaaten

unverzüglich darauf zu dringen, in Zusam-

menarbeit mit den Sozialpartnern und der

Zivilgesellschaft die im Vorangehenden auf-

gezeigten Herausforderungen in Angriff zu

nehmen. Gemäß dem vorliegenden Bericht

sollten folgende Aspekte besonderes Au-

genmerk erhalten:

quantitative und qualitative Verbes-

serung der Beschäftigung von Frauen

im neuen Zyklus der Europäischen Stra-

tegie für Wachstum und Beschäftigung;

Einbeziehung des Geschlechteraspekts

in alle Dimensionen der Arbeitsplatz

qualität;

Weiterentwicklung von Angebot und

Qualität der Dienste, die Männern und

Frauen die Vereinbarkeit von Berufs-

und Privatleben ermöglichen;

Bekämpfung von Stereotypen in der Bil-

dung, der Beschäftigung und den

Medien sowie Hervorhebung der Rolle

der Männer bei der Förderung der

Gleichstellung;

Entwicklung von Instrumenten zur

Folgenabschätzung von Maßnahmen

unter dem Geschlechteraspekt.

Quelle:

http://ec.europa.eu/employment_social/

gender_equality/docs/com_2008_0010_

de.pdf

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Rangliste wird stündlich aktualisiert.

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