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startup BILDUNG

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2 | VORWORT

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startup BILDUNG

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VORWORT | 3

LIEBE KOLLEGINNEN, LIEBE KOLLEGEN,LIEBE JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN,

wenn ihr diese Zeilen lest, dann hat euch das Bildungsprogramm der IG BCE-Jugend Baden-Württemberg erreicht.

Dieses Bildungsprogramm ist speziell auf die Themen und Bedürfnisse von euch Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVis) abgestimmt. Vom klassischen Arbeitsrecht bis hin zur persönlichen Weiterentwicklung und Gesprächsrhetorik sind unsere oder viel mehr eure Seminare bestens für junge, engagierte Menschen geeignet.

Die Inhalte der jeweiligen Seminare, die essenziell für eure Arbeit im wichtigsten betrieblichen Jugendmitbestimmungsgremium sind, werden euch spielerisch in einer interaktiven Lernatmosphäre vermittelt. Dabei lernt ihr JAVis aus den unterschiedlichsten Branchen von Pharma und Chemie über Papier bis hin zu Kunststoff und Feinkeramik kennen.

Gemeinsam habt ihr die Möglichkeit, eure Arbeitswelt der Zukunft mitzugestalten. Dazu ist wichtig, zu wissen, was ihr im Betrieb machen könnt, aber auch darüber hinaus im gemeinsamen Engagement für Gute Arbeit und ein gutes Leben. Unsere Referentinnen und Referenten sind alle erfahrene ehemalige JAVis und deshalb mit eurer Situation gut vertraut. Mit ihnen gemeinsam schafft ihr es, aus der Theorie die beste Praxis für euren Betrieb zu machen.

Ich wünsche euch viel Freude an eurem Bildungsprogramm und freue mich, von euch in den Betrieben zu hören.

Herzliche Grüße aus Stuttgart

Catharina Clay Landesbezirksleiterin Baden-Württemberg

Landesbezirksleiterin Baden-WürttembergCatharina Clay

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4 | IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG

Dominik Rumpel, BWS-Team

IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERGIn Baden-Württemberg vertritt die IG BCE die Interessen von rund 46.000 Mit-gliedern. Diese sind größtenteils in den folgenden Branchen tätig: Chemie, Papier, Kunststoff, Leder, Kautschuk, Glas, Feinkeramik, Kali- und Steinsalz, Grobkeramik, Schleifmittel, Umwelt, Entsorgung, Energieerzeugung und Ver-edelung. Sitz der Landesbezirksleitung ist Stuttgart. Hinzu kommen unsere Büros in den Bezirken Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Mannheim und Kornwestheim.

Egal, ob du bereits Mitglied der IG BCE bist oder erst noch beitreten möchtest: Dank unserer �ächendeckenden Aufstellung verfügen wir über Anlaufstellen ganz in deiner Nähe. Schließlich hat deine individuelle Beratung und Betreuung für uns höchste Priorität.

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IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG | 5

IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG Willi-Bleicher-Straße 20 70174 Stuttgart Telefon: 0711 22916-0Fax: 0711 22916-99 E-Mail: [email protected]

BÜROZEITENMontag bis Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 16:00 UhrFreitag: 08:00 – 13:00 Uhr

KONTAKT

IG BCE-BEZIRK KARLSRUHE Ettlinger Straße 3 a 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 93342-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-BEZIRK FREIBURG Friedrichstraße 41–43 79098 Freiburg Telefon: 0761 55942-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-BEZIRK MANNHEIM Hans-Böckler-Straße 1 68161 Mannheim Telefon: 0621 178289-30 E-Mail: [email protected]

IG BCE-BEZIRK STUTTGART Poststraße 8 70806 Kornwestheim Telefon: 07154 8312-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-BEZIRK ULM Weinhof 23 89073 Ulm Telefon: 0731 96891-0 E-Mail: [email protected]

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6 | INHALT

JAV-SEMINARE AUF LANDESEBENE ..................................................................... 8

START UP BILDUNG – STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT ...................................................................... 9

IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG

q JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 .................................................... 10

q JAV 2 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 .................................................... 14

q JAV 3 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 .................................................... 16

q JAV-Wahlvorstandsschulungen ..........................................................................................18

JAV-SEMINARE AUF BUNDESEBENE ...............................................................20

TAGUNG

q Bundesweite JAV-Konferenz – Save the date ........................................................................23

GRUNDLAGEN

q Bin ich jetzt hier der Boss? – Meine Rolle als JAV-Vorsitzende(r) ..................................................24

SPEZIALISIERUNG

q JAV – Wirtschafts- und Unternehmenstheorie – Wirtschaft für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) ........................................................................................26

q Alles Recht oder was? – Arbeitsrecht für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) .................27

q Moderne JAV-Tools – Softwarelösungen bei der JAV-Arbeit gekonnt einsetzen.............................28

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

Tagung!

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startup BILDUNG

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INHALT | 7

WEITERE INFORMATIONEN

q Feiertage und Ferien ........................................................................................................30

q BWS Fachverlag ..............................................................................................................32

q Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG .......................................................34

q Kosten ..........................................................................................................................37

q Anmeldung ....................................................................................................................38

q Impressum / Fotonachweis ................................................................................................39

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startup BILDUNG

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Ausbildungsqualität verbessern und Übernahme ermög-lichen: Das sind mit deine wichtigsten Aufgaben in der JAV. Doch wie geht das genau – und wie gewinnst du den Betriebsrat für deine Anliegen? Was macht eine gute Ausbildung aus? Welche Rechte und P�ichten hast du?

Mach dich schlau für die JAV! Locker und praxisnah geht’s in unseren Seminaren zu. Und am Ende weißt du genau, wie du deine Kolleg(inn)en in allem unter-stützen kannst, was ihnen wichtig ist.“Michael Graczyk, BWS-Team

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INHALT | 9SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) | 9

STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEITUm einen gelungenen Start als JAVi hin-zulegen, brauchst du das nötige Wissen und Know-how, auf dessen Basis du sicher agieren und deine jungen Kolleg(inn)en erfolgreich vertreten kannst. Die Seminare JAV 1–3 machen dich �t für deinen Start als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in) und vermitteln dir die Grundlagen, die du für deine Arbeit benötigst. Hier lernst du nicht nur deine Rechte und P�ichten als JAVi kennen, sondern erfährst auch, welche Gestaltungsmöglichkeiten das Arbeitsrecht der JAV eröffnet, zum Beispiel wenn es darum geht, für eine möglichst gute Ausbildung im Betrieb zu sorgen und die Übernahmechancen der Azubis zu erhöhen. Aber auch die effek-tive Organisation der JAV-Arbeit und eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit stehen auf dem Trainingsplan. Darüber hinaus bieten dir unsere Seminare die Gelegenheit, deine eigenen Ideen zu entwickeln und dich mit anderen JAVis auszutauschen. Mit all dem bist du startklar für eine erfolgreiche JAV-Arbeit!

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10 | IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)

JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen Modul 1

Du hast dir als Mitglied der JAV viel vorgenommen und willst etwas im Betrieb bewegen? Du möchtest die Auszubildenden best- möglich vertreten und deine Ideen in den verschiedenen Gremien einbringen? Und natürlich willst du dabei sicher und souverän auftreten? Dann stell deine JAV-Arbeit von Anfang an auf eine solide Basis. Dieses Seminar vermittelt dir die Grundlagen, die du für eine erfolgreiche Jugend- und Auszubildendenvertretung brauchst, und ist gerade für die JAVis wichtig, die erst seit Kurzem dabei sind. Es führt dich in die Rechte, P�ichten und Aufgaben der JAV ein und du lernst die rechtlichen Rahmenbedin-gungen der JAV-Arbeit kennen. Zudem erfährst du, wie die Zusammenarbeit innerhalb der JAV, aber auch mit anderen betrieb-lichen Gremien wie dem Betriebsrat am besten funktioniert.

q Die betriebliche Interessenvertretung • Die heutige Bedeutung der betrieblichen

Interessenvertretung • Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung und ihrer

Rahmenbedingungen in Deutschland • Grundwerte der betrieblichen Interessenvertretung

q Die Arbeit in der JAV • Grundlagen der Zusammenarbeit und Kommunikation im

JAV-Gremium • Umgang mit verschiedenen Methoden und Medien zur

Darstellung und Zusammenarbeit • Grundlagen zur Erarbeitung von Informationen

q Rechtliche Grundlagen • Aufbau und Zusammenwirken verschiedener Bestandteile

unserer Arbeitsrechtsnorm • Einführung ins Recht • Gesetzliche Grundlagen der JAV-Arbeit aus dem Betriebsverfassungsgesetz • Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das

Zusammenwirken von JAV und BR • Grundlagen: Aufbau und Struktur von Betriebsvereinbarungen • Individualrechtliche Bestimmungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz • Eigene Rolle als Mitglied der JAV in der Interessenvertretung

q Zusammenarbeit mit anderen Akteuren • Grundlegende Darstellung des besonderen

Zusammenspiels unterschiedlicher Beteiligter in der Interessenvertretung

• Bedeutung und Nutzen verschiedener Netzwerke zur Interessenvertretung

• Zusammenarbeit der betrieblichen Akteure fördern

q Quali�zierung als Instrument einer starken Interessenvertretung

• Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Formate zur Zusammenarbeit mit und Information von Auszubildenden

• JAV-Tasche• BWS-Hefter• Federmappe mit BWS-Bleistift,

Radiergummi, Spitzer und Lineal• BWS-Schreibblock• BWS-USB-Stick• BWS-Kugelschreiber• BWS-Textmarker• BWS-Haftnotizen• Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar• Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung – Gesetze/ Verordnungen, Einleitungen, Checklisten/Übersichten, Rechtsprechung

Ai

Der Besuch dieses Starterseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an wei-terführenden JAV-Seminaren auf Landes-ebene und Bundes-JAV-Seminaren.

Quali�zierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)!

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

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AUSSTATTUNG DES JAV-1-SEMINARS | 11

JAV 1

ALLES INKLUSIVE !

startup BILDUNG

Mit der Grundausstattung des JAV-1-Startersemi- nars bist du bestens gerüstet für eine erfolgreiche Seminarteilnahme und die tägliche JAV-Arbeit.

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12 | IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

02.02. 07.02.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Dorint An den Thermen Freiburg 1.198,00 € 1.036,00 € BWS-700-270101-20

10.05. 15.05.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Hotel Vorfelder, Walldorf 1.198,00 € 927,00 € BWS-700-270102-20

22.11. 27.11.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Hotel Vorfelder, Walldorf 1.198,00 € 927,00 € BWS-700-270103-20

Dauer 5 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

startup BILDUNG

JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen Modul 1

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QUALIFIZIERUNG ZAHLT SICH AUS!

SICHER DIR DEINEN RABATT!Melde dich bei den JAV-Starterseminaren an und erhalte eine Ermäßigung von 50,00 € pro Seminar. Die Ermäßigung gilt bereits ab einem Teilnehmer. Grundvoraussetzung ist, dass alle JAV-Starterseminare zusammen ge-bucht werden. Der Rabatt wird ausschließlich auf die Seminare JAV 1–3 gewährt.

GESAMTNACHLASS: 1 Teilnehmer 150,- €2 Teilnehmer 300,- €

3 Teilnehmer 450,- €

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14 | IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

15.03. 20.03.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Hotel Vorfelder, Walldorf 1.198,00 € 927,00 € BWS-700-270201-20

14.06. 19.06.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Hotel Vorfelder, Walldorf 1.198,00 € 927,00 € BWS-700-270202-20

Dauer 5 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

JAV 2 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen Modul 2

Zu den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört es, dazu beizutragen, dass die Qualität der beru�ichen Ausbildung im Betrieb möglichst hoch ist und dass möglichst viele junge Menschen nach ihrer Ausbildung im Be-trieb übernommen werden. Dieses Seminar hilft dir dabei, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es zeigt auf, wie sich die Qualität der Berufsausbildung in den verschiedenen Berufsbildern beurteilen und verbessern lässt. Du lernst die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Ausbildung kennen und erfährst, welche Gestaltungsspielräume die verschiedenen Gesetze der JAV eröffnen.

q Rechtliche Grundlagen • Gestaltung der betrieblichen Ausbildung durch die

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebs- verfassungsgesetzes (BetrVG)

• Grundlagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)

• Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

q Berufsbildung • Beru�iche Bildung als Schwerpunkt der JAV-Arbeit • Umgang mit Berufsbildern im Betrieb • Berufsbildungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten • Betriebliche Akteure und Beteiligte bei der Berufsbildung im Betrieb • Strukturen und Aufbau der Berufsbildung in Deutschland

q Die Arbeit der JAV • Relevante Tarifverträge und Verordnungen für die

JAV-Arbeit • Vertiefend: Bedeutung von Betriebsvereinbarungen als

Instrument der betrieblichen Interessenvertretung • Entwicklung von Zielen in der JAV-Arbeit • Kon�iktlösungsstrategien für die JAV-Arbeit • Einbindung von neuen Auszubildenden in die JAV-Arbeit • Bildungsbedarfe für die JAV-Arbeit und eigene Bildungsplanung

• BWS-Hefter• BWS-Schreibblock• BWS-USB-Stick• BWS-Kugelschreiber• BWS-Bleistift• BWS-Textmarker• BWS-Haftnotizen• Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG – Berufsbildungsgesetz – Kommentar für die Praxis• Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar

Ai

Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-1-Starter-seminars.

Quali�zierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)!

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AUSSTATTUNG DES JAV-2-SEMINARS | 15

JAV 2

ALLES INKLUSIVE !

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16 | IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

27.09. 02.10.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Hotel Goldenes Rad, Ulm 1.198,00 € 821,00 € BWS-700-270301-20

Dauer 5 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

JAV 3 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen Modul 3

Projekte initiieren, vorbereiten, durchführen, auswerten und kommunizieren – das will gelernt sein. Genauso wie eine effektive Organisation der Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine gute Zusammenarbeit im Team und eine erfolgreiche Öffentlich-keitsarbeit im Betrieb. Mit all diesen Themen beschäftigt sich dieses Seminar. Du lernst, wie sich Projekte planen und umsetzen lassen, und bekommst dabei auch die Grundlagen der Verhandlungstechnik vermittelt. Über das Projektmanagement hinaus beschäftigen wir uns in diesem Seminar aber auch mit aktuellen Entwicklungen bei der Berufsbildung wie beispielsweise der Digitalisierung in der Ausbildung.

q Arbeiten in Projekten • Strategien zur Umsetzung von Projekten • Grundlagen zum Thema Verhandlungstechnik • Projektplanung zur Verbesserung der Ausbildungsquali-

tät im Betrieb

q Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb

q JAV-Arbeit • Gesetzliche Rahmenbedingungen zur strategischen

JAV-Arbeit • Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit digitaler

Kommunikation in der JAV-Arbeit • Nachhaltige JAV-Arbeit im Kontext des Wissenstransfers

innerhalb der JAV • Umgang mit Informationen und deren Bewertung • Weitere Beteiligungsmöglichkeiten in der betrieblichen

Interessenvertretung

q Berufsbildung • Aktuelle Entwicklungen in der Berufsbildung • Gute Ausbildung als Zielvorstellung • Digitalisierung in der Ausbildung • Neue Herausforderungen für die beru�iche Bildung

q Strukturen, Institutionen und Zusammenwirken von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden

• BWS-Hefter• BWS-Marker-Set• BWS-Schreibblock• BWS-USB-Stick• BWS-Kugelschreiber• BWS-Bleistift• BWS-Textmarker• BWS-Haftnotizen• Sabine Peipe:

Crashkurs Projektmanagement• Andrea Lotsch, Michael Rasch, Martin Rzeppa:

Mitmacher �nden. Durch Öffentlichkeit begeistern

Ai

Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-2-Starter-seminars.

Quali�zierung zahlt sich aus! Jetzt die Seminare JAV 1–3 zusammen buchen und 50,00 € pro Starterseminar sparen (siehe Seite 13)!

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AUSSTATTUNG DES JAV-3-SEMINARS | 17

JAV 3

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18 | IG BCE-LANDESBEZIRK BADEN-WÜRTTEMBERG – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)

JAV-Wahlvorstandsschulungen

Im Herbst 2020 �nden deutschlandweit wieder die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung statt. Höchste Zeit also, einen Wahlvorstand zu bestellen, im Betrieb nach passenden Kandidatinnen und Kandidaten Ausschau zu halten – und sich gründ-lich zu informieren.

Am besten in diesem Tagesseminar: Wir machen dich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut, die bei der Vor- und Nachbe- reitung sowie bei der Durchführung der Wahl zu beachten sind. Du erfährst, wer überhaupt wahlberechtigt ist, wie sich norma-les und vereinfachtes Wahlverfahren unterscheiden, wie die Wahl reibungslos und rechtssicher abläuft und wie die Stimmen ausgezählt werden. Darüber hinaus erhältst du wertvolle Tipps, wie Fehler vermieden und mögliche Probleme schnell gelöst werden können. Mit diesem Wissen bist du für deine Arbeit im JAV-Wahlvorstand bestens gerüstet!

q Vor der Wahl • Termin für die Wahl der JAV • Bestellung des Wahlvorstands • Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlvorstands • Wählerliste • Wahlberechtigung • Wählbarkeit • Größe der JAV

q Die Wahl • Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren • Mehrheitswahl oder Verhältniswahl • Stimmabgabe; schriftliche Stimmabgabe • Ablauf der Wahl

q Nach der Wahl • Öffentliche Stimmenauszählung • Sitzverteilung bei Mehrheits- und Verhältniswahl • Wahlniederschrift • Konstituierende Sitzung der JAV

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

26.05. 26.05.20 09:00 Uhr 16:00 Uhr WeSchu GmbH, Ludwigsburg 179,00 € 36,00 € BWS-700-170701-20

27.08. 27.08.20 09:00 Uhr 16:00 Uhr Gewerkschaftshaus Mannheim 179,00 € 28,00 € BWS-700-170702-20

09.09. 09.09.20 09:00 Uhr 16:00 Uhr Gewerkschaftshaus Karlsruhe 179,00 € 46,00 € BWS-700-170703-20

28.09. 28.09.20 09:00 Uhr 16:00 Uhr Gewerkschaftshaus Freiburg 179,00 € 24,00 € BWS-700-170704-20

Dauer 1 Tag sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

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JAV-SEMINARE AUF BUNDESEBENE

SOLIDE BASIS FÜR EINE ERFOLGREICHE JAVWelche Rechte und P�ichten hast du in der JAV? Wie sind die JAV und die Arbeitsabläufe überhaupt organisiert? Welche Beteiligungsrechte bestehen? Und wie lässt sich die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gestalten? Damit du deine wichtige Aufgabe als JAVi auf ein starkes Fundament stellen kannst, haben wir für dich ein interessantes Semi-narprogramm aufgelegt. Praxisnähe und viele Tipps sind dabei selbst-verständlich.

ZUM EINSTEIGEN UND AUFFRISCHEN: WISSEN, DAS DIE JAV NOCH BESSER MACHTAktiv in der JAV sein – das heißt, sich als professionelle Vertretung für die Anliegen der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb einzu-setzen. Damit das von Anfang an richtig gut gelingt, bieten wir von der Jugend für die Jugend verschiedene Seminare an – und verbinden dabei Theorie und Praxis. Das gemeinsame Lernen erleichtern wir dir: Unsere Teamer(innen) sind nicht nur Spezialisten auf ihrem Gebiet, sondern wissen genau, was dir wichtig ist. Sie beantworten deine Fragen und geben dir Tipps zu weiterführenden Informationen und Seminaren. Du lernst in kleinen Gruppen und vertiefst dein Wissen mit verschiedenen Übungen und Rollenspielen. Denn ein richtig gutes Seminar lebt vom Miteinander – und nicht nur vom Zuhören.

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startup BILDUNG

JAV-SEMINARE AUF BUNDESEBENE | 21

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JAV-KONFERENZ

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JAV-KONFERENZ | 23

Save the date

Die Veranstaltung befindet sich noch in der Planung.

Die genauen Themen und Schwerpunkte der diesjährigen JAV-Konferenz werden noch bekannt gegeben, siehe auch: www.igbce-bws.de. Bei Fragen helfen wir dir gern telefonisch weiter: Hotline 0511 7631-336.

Bundesweite JAV-Konferenz Auf dieser Veranstaltung erwarten dich spannende Vorträge von Fach-referent(inn)en zu aktuellen JAV-Themen sowie die Möglichkeit, dich mit Gleichgesinnten auszutauschen und betriebliche Herausforderungen zu diskutieren. Die Ansprechpartner(innen) der IG BCE beantworten alle deine Fragen und stehen dir selbstverständlich auch nach der Konferenz mit Rat und Tat zur Seite.

Die genauen Themen der JAV-Konferenz sind noch in Planung. Frag ein-fach deine(n) IG BCE-Sekretär(in) nach aktuellen Infos oder schau auf www.igbce-bws.de vorbei.

Und jetzt schnell zum Betriebsrat und die Teilnahme beschließen lassen!

Wir freuen uns auf dich!

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten* Seminarnummer

01.03. 04.03.20 18:00 Uhr 13:00 Uhr wird noch bekannt gegeben in Planung BWS-025-090501-20

Dauer 3 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *zzgl. Unterkunfts- und Verp�egungskosten

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Bin ich jetzt hier der Boss? Meine Rolle als JAV-Vorsitzende(r)

Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus?!

Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen? Hier geben wir dir praxisnahe Antworten.

Es gehört jetzt zu deinen Aufgaben, die Arbeit im Gremium zu planen, Aufgaben sinnvoll zu verteilen, Sitzungen vorzubereiten und zu leiten sowie selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Und genau dafür möchten wir dich mit diesem Seminar �t machen!

q Besondere Aufgabenfelder und Funktionen eines/einer JAV-Vorsitzenden

q Führen, Leiten und Motivation von Gruppen

q Geschäftsführung der JAV

q Grundlagen der Projektarbeit und des Projektmanagements

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 “.

Anmeldung und weitere Informationen: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

02.02. 07.02.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.065,00 € 704,00 € BWS-025-900101-20

Dauer 5 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

24 | SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE Grundlagen

NEU

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Grundlagen SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE | 25

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26 | SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE Spezialisierung

JAV – Wirtschafts- und Unternehmenstheorie Wirtschaft für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

Du surfst gerade ziellos durch das World Wide Web und liest plötzlich etwas über dein Unternehmen. „STOPP!”, denkst du dir, als engagierter JAVi könnte das für dich interessant sein. Doch was du dann liest, verwirrt dich. Schlagworte wie „Shareholder”, „GuV”, „fallender Aktienkurs” und „EBIT” lassen dich eher ratlos zurück.

Der nächste Tag im Betrieb: Schon beim Betreten der Räume des Betriebsrats merkst du, dass das, was du da gestern gelesen hast, anscheinend sehr konkrete Auswirkungen auf deinen Standort hat, obwohl der gestern mit keinem Wort erwähnt wurde.

Wir wollen mit dir zusammen klären, warum zum Beispiel ein fallender Aktienkurs deines Unternehmens zu konkreten negativen Auswirkungen für dich und deine Kolleg(inn)en führen kann, und das trotz guter Auftragslage. Zusammen erarbeiten wir uns die Grundlagen der Wirtschaftstheorie und diskutieren, wie und warum in Unternehmen wesentliche Entscheidungen getroffen werden.

q Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre skizzieren und deren Auswirkung auf die Unternehmensausrichtung einschätzen

q Kennenlernen der Einflussmöglichkeiten von Unternehmensentscheidungen aufgrund betriebswirtschaftlicher Kennzahlen

q Die eigenen Unternehmenskennziffern analysieren und in der eigenen strategischen JAV-Arbeit anwenden

q Mitbestimmungsrechte (insbesondere Informationsrechte) des Betriebsrats aus dem Betriebsverfassungsgesetz und ihre Wirkungsmächtigkeit kennenlernen

q Unterschied zwischen Shareholder- und Stakeholder-Ansatz strategisch nutzen

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 “.

Anmeldung und weitere Informationen: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

29.03. 03.04.20 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.065,00 € 704,00 € BWS-025-910101-20

Dauer 5 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

NEU

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Spezialisierung SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE | 27

NEU

Alles Recht oder was?Arbeitsrecht für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

Du hast bereits das Starterseminar „JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1“ belegt und möchtest dein Wissen über die gesetzlichen Ein�uss- und Gestaltungsmöglichkeiten der JAV vertiefen? Außerdem möchtest du dein arbeits-rechtliches Wissen ausweiten?

Dann bist du in diesem Seminar genau richtig! Es gibt dir einen Überblick über die aktuellste Rechtsprechung und über alle für die JAV relevanten Gesetze. Außerdem werden wir uns mit einem Arbeitsrichter unterhalten, eine Gerichtsverhandlung besuchen und Recht erlebbar machen.

q Arbeitsrechtlichen Zusammenhang für die Jugend- und Auszubildendenvertretung verstehen und anwenden

q Aktuelle Rechtsprechung für Jugend- und Auszubildendenvertretungen kennenlernen

q Grundlagen der Fallbearbeitung und der arbeitsgerichtlichen Praxis

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 “.

Anmeldung und weitere Informationen: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

10.05. 14.05.20 18:00 Uhr 12:30 Uhr Kagel-Möllenhorst 870,00 € 563,00 € BWS-025-910201-20

Dauer 4 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

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Moderne JAV-Tools Softwarelösungen bei der JAV-Arbeit gekonnt einsetzen

Kam dir auch schon einmal der Gedanke vom „digitalen Büro“, das du immer dabei hast, oder ob es möglich ist, Beschlüsse auch per App abzustimmen? Und darfst du eigentlich als JAVi digitale Medien für deine Gremienarbeit nutzen?

Diesen und anderen Fragen wollen wir auf den Grund gehen und gemeinsam herausarbeiten, welche digitalen Medien erlaubt sind und welche nicht. Denn im Zeitalter der Digitalisierung ist es unumgänglich, sich mit Datenschutz, Web 4.0 und dem Um-gang mit Sozialen Medien auseinanderzusetzen. Zudem werden Probleme und Kon�ikte im digitalen Zeitalter der Arbeitswelt erläutert und praxisbezogen Lösung aufgezeigt.

q Verbesserung der JAV-Arbeit durch digitale Strukturierung von erworbenem Wissen

q Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der JAV bei der Internetnutzung am Arbeitsplatz darstellen können

q Mitentwicklung von Betriebsvereinbarungen für die Nutzung Sozialer Netzwerke am Arbeitsplatz

q Rechtliche und betriebliche Durchsetzbarkeit der Nutzung Sozialer Netzwerke in der JAV kennenlernen

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „JAV 1 – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 “.

Anmeldung und weitere Informationen: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

14.06. 17.06.20 18:00 Uhr 12:30 Uhr Kagel-Möllenhorst 676,00 € 423,00 € BWS-025-910301-20

Dauer 3 Tage sten* eminarnummer

Anmeldung: www.igbce-bws.de, [email protected], Hotline 0511 7631-336

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verp�egungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

NEU

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Feiertage und Ferien 2020/2021

* In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt** Einmaliger Feiertag 2020 in Berlin

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FEIERTAG 2020 2021

Neujahr 01.01. 01.01.

Heilige Drei Könige* 06.01. 06.01.

Internationaler Frauentag* 08.03. 08.03.

Karfreitag 10.04. 02.04.

Ostern 12./13.04. 04./05.04.

Tag der Arbeit 01.05. 01.05.

Tag der Befreiung** 08.05. –

Christi Himmelfahrt 21.05. 13.05.

P�ngsten 31.05./01.06. 23./24.05.

Fronleichnam* 11.06. 03.06.

Mariä Himmelfahrt* 15.08. 15.08.

Tag der Deutschen Einheit 03.10. 03.10.

Reformationstag* 31.10. 31.10.

Allerheiligen* 01.11. 01.11.

Buß- und Bettag* 18.11. 17.11.

1. und 2. Weihnachtstag 25./26.12. 25./26.12.

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LAND WINTER OSTERN HIMMELFAHRT/ PFINGSTEN SOMMER HERBST WEIHNACHTEN

Baden- Württemberg

– 06.04. – 18.04. 02.06. – 13.06. 30.07. – 12.09.26.10. – 30.10./

31.10.23.12. – 09.01.

Bayern 24.02. – 28.02. 06.04. – 18.04. 02.06. – 13.06. 27.07. – 07.09. 31.10. – 06.11. 23.12. – 09.01.

Berlin 03.02. – 08.02. 06.04. – 17.04. 22.05. 25.06. – 07.08. 12.10. – 24.10. 21.12. – 02.01.

Brandenburg 03.02. – 08.02. 06.04. – 17.04. – 25.06. – 08.08. 12.10. – 24.10. 21.12. – 02.01.

Bremen 03.02. – 04.02. 28.03. – 14.04. 22.05./02.06. 16.07. – 26.08. 12.10. – 24.10. 23.12. – 08.01.

Hamburg 31.01. 02.03. – 13.03. 18.05. – 22.05. 25.06. – 05.08. 05.10. – 16.10. 21.12. – 04.01.

Hessen – 06.04. – 18.04. – 06.07. – 14.08. 05.10 – 17.10. 21.12 – 09.01.

Mecklenburg- Vorpommern

10.02. – 21.02. 06.04. – 15.04.22.05./

29.05. – 02.06.22.06. – 01.08.

05.10. – 10.10./ 02.11. – 03.11.

21.12. – 02.01.

Niedersachsen 03.02. – 04.02. 30.03. – 14.04. 22.05./02.06. 16.07. – 26.08. 12.10. – 23.10. 23.12. – 08.01.

Nordrhein- Westfalen

– 06.04. – 18.04. 02.06. 29.06. – 11.08. 12.10. – 24.10. 23.12. – 06.01.

Rheinland- Pfalz

17.02. – 21.02. 09.04. – 17.04. – 06.07. – 14.08. 12.10. – 23.10. 21.12. – 31.12.

Saarland 17.02. – 25.02. 14.04. – 24.04. – 06.07. – 14.08. 12.10. – 23.10. 21.12. – 31.12.

Sachsen 10.02. – 22.02. 10.04. – 18.04. 22.05. 20.07. – 28.08. 19.10. – 31.10. 23.12. – 02.01.

Sachsen- Anhalt

10.02. – 14.02. 06.04. – 11.04. 18.05. – 30.05. 16.07. – 26.08. 19.10. – 24.10. 23.12. – 05.01.

Schleswig- Holstein*

– 30.03. – 17.04. 22.05. 29.06. – 08.08. 05.10. – 17.10. 21.12. – 06.01.

Thüringen 10.02. – 14.02. 06.04. – 18.04. 22.05. 20.07. – 29.08. 17.10. – 30.10. 23.12. – 02.01.

* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen.

Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2019Quelle: schulferien.org

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Man muss aber wissen, wo es steht. Und Fakt ist: Ohne Fachliteratur geht es nicht. Aber welche ist in der Angebotsfülle die richtige und nützliche? Endlos lange Regale in Bibliotheken oder Buchhandlungen sind nur mühsam zu durchkämmen. Viele unserer Seminare liefern die richtige Literatur inklusive. So kannst du in Ruhe nachlesen und dein Wissen ausbauen. Und: Du �ndest bei Bedarf alle Informationen, um deine Kolleg(inn)en kompetent zu beraten.

MAN MUSS NICHT ALLES WISSEN

MAN MUSS ABER WISSEN, WO ES STEHT.

32 | BWS FACHVERLAG

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Fachliteratur auswählen und direkt bestellen – rund um die Uhr, an jedem Tag der Woche: Im Onlineshop des BWS Fachverlags �ndest du alles, was du für deine Betriebsratspraxis und dein Engagement benötigst. Und wenn du Fragen hast oder Hilfe brauchst, bin ich gern für dich da. Telefonisch erreichst du mich unter 0511 7631-416.

Katharina Budych, BWS Fachverlag

FACHLITERATUR ONLINE KAUFEN: WWW.BWS-FACHVERLAG.DE Ob erfahren oder neu im Gremium: Als Betriebsrätin oder Betriebsrat willst du deine Kolleg(inn)en kompetent beraten. Mit Fach- und Spezialliteratur kannst du dein Wissen aus den Seminaren der IG BCE BWS ausbauen – und die erste Anlaufstelle dafür ist der Onlineshop des BWS Fachverlags.

Die Schwerpunktthemen sind:

q Neu im Betriebsrat q Sozialrecht q Arbeitsrecht q Wirtschaftswissen q Betriebsverfassung q Kommunikation q Tarifrecht q Arbeitsorganisation q UN-Mitbestimmung q Digitalisierung

Wichtige Neuerscheinungen, unsere Empfehlungen und Veröffentlichungen, die es exklusiv beim BWS Fachverlag gibt: All das �ndest du direkt auf der Startseite unseres Onlineshops. Die praktische Suchfunktion ermöglicht dir darüber hinaus, gezielt Fachliteratur zu recherchieren und online zu kaufen. Unser Service-Extra: Alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Bücher kannst du bei uns auch per E-Mail oder Fax oder telefonisch bestellen.

BWS Fachverlag GmbH Telefon: 0511 7631-591 Königsworther Platz 6 E-Mail (Bestellungen): [email protected] 30167 Hannover E-Mail (sonstige Anfragen): [email protected]

BWS FACHVERLAG | 33

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34 | INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG

Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzun-gen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben.

Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

WORAUF FUSST DER SCHULUNGSANSPRUCH FÜR JAV-MITGLIEDER

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder.

Demnach ist der Arbeitgeber verp�ichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitsp�icht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verp�egung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Semi-narzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden.

Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV-Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung.

Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, das heißt, dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mit- glied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

WAS SIND FÜR DIE JAV-ARBEIT ERFORDERLICHE KENNTNISSE?

Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG GEMÄSS § 37 ABS. 6 BETRVG

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INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG | 35

IN DIESEM SINNE SIND IMMER ERFORDERLICH:

q Schulungen über die Aufgaben, P�ichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4)

q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 BetrVG können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Au�., § 65 RN 15).

q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Berufsbildungsge-setz (BBiG) (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Au�., § 65 RN 15)

Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.

HABEN AUCH ERSATZMITGLIEDER EINEN SCHULUNGSANSPRUCH?

Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder be-schränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköp�gen JAV haben keinen Schu-lungsanspruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköp�gen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häu�g das verhinderte JAV-Mitglied vertreten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordent lichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Au�., § 65 RN 16).Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.

HAT DER BETRIEBSRAT EINEN BEURTEILUNGSSPIELRAUM?

Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Betriebsrat für erforderlich angesehen werden durfte.

MUSS DER BETRIEBSRAT AUF „BETRIEBLICHE NOTWENDIGKEITEN“ RÜCKSICHT NEHMEN?

Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der Betriebsrat ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung de�niert „rechtzeitig“ mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen.

Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verp�ichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Eini-gungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeits-gericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z).

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36 | INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG

WIE TEUER DARF EIN SEMINAR SEIN?

Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erfor- derlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der Betriebsrat muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im Betriebs- verfassungsgesetz ist die Kostentragungsp�icht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht festgeschrieben.

DARF DER BETRIEBSRAT DEN SEMINARANBIETER FREI WÄHLEN?

Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verp�ichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeit-geber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause statt-�nden soll.

DÜRFEN SEMINARE ERNEUT BESUCHT WERDEN?

Wenn seit der Teilnahme an der letzten Quali�zierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Quali�zierungsan-spruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaß-nahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

WIE VIELE SEMINARE DÜRFEN BESUCHT WERDEN?

Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erfor-derlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

WAS MUSS BEI INHOUSE-SCHULUNGEN BEACHTET WERDEN?Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns wieder�n-det und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit ergeben.

WAS TUN, WENN DER ARBEITGEBER DIE ERFORDERLICHKEIT BESTREITET?

Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

WER HILFT BEI STREITIGKEITEN MIT DEM ARBEITGEBER?

Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwen-digkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebs-räten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

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SEMINARGEBÜHRENVoraussetzung für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung ist, dass der Betriebs-rat zuvor deine Teil-nahme an der Schulung beschlossen hat. Hast du also einen Weiter-bildungswunsch, suchst du dir in unserem Programm als Erstes die für dich erforderliche Veranstaltung aus, holst den Beschluss deines Gremiums ein und informierst dann den Arbeitgeber. Dieser übernimmt die ent-stehenden Kosten für Kursgebühr, Verp�egung sowie An- und Abreise. Bei jeder Seminarvorstel-lung �ndest du auch Angaben zu Terminen, Orten und Kosten (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a UStG). Ein Formblatt zur Kostenübernahme kannst du bei uns anfragen oder auf unserer Website her-unterladen.

KOSTEN FÜR UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG Diese Kosten berechnen wir separat und zuzüg-lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Über-sicht – aufgeteilt nach Bildungszentren der IG BCE und Hotels der Bildungsoffensive Süd – �ndest du auf unserer Website www.igbce-bws.de.

FAHRTKOSTEN UND SPESEN Hast du einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, rechnest du Fahrtkosten und Spesen direkt mit ihm ab. Dafür gehen wir nicht in Vorleistung.

RÜCKTRITTS- UND STORNOGEBÜHRENBis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kannst du kostenlos stornieren. Bis zum 7. Tag vor Beginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 80 % pro Teilnehmer(in). Danach – also auch am Veran-staltungstag – wird bei Rücktritt, Stornierung oder Nichterscheinen die volle Kursgebühr berechnet. Die Stornogebühren entfallen nur, wenn du ver-bindlich eine(n) Ersatzteilnehmer(in) benennst. Wird das Weiterbildungsangebot durch die IG BCE BWS abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren selbstverständlich erstattet. Wir bemühen uns jedoch, diesen Fall zu vermeiden, und sorgen beispielsweise beim Ausfall einer Referentin oder eines Referenten für gleichwertigen Ersatz.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung von Angeboten der IG BCE BWS gelten, kannst du auf unserer Website www.igbce-bws.de einsehen.

FÜR UNS UNERLÄSSLICH: TRANSPARENZ DER KOSTEN

DEINE ANSPRECHPARTNER(INNEN) SIND:

Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304E-Mail: [email protected]

Michael EhrholdTelefon: 0511 7631-477E-Mail: [email protected]

Marion ProbstTelefon: 0511 7631-233E-Mail: [email protected]

KOSTEN | 37

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38 | ANMELDUNG

UNTERSTÜTZUNG GANZ PERSÖNLICHWir unterstützen dich gern bei der Wahl deiner Seminare und geben dir Orientierung und weitere Tipps – ganz unkompliziert am Telefon oder per E-Mail.

Aicha-Christin Blank

Michael Bärwinkel Claudia Binnewies

HOTLINE: 0511 7631-336E-MAIL: [email protected]

Anmelden kannst du dich telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax und direkt auf unserer Website www.igbce-bws.de.

ERREICHBARKEITMontag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

Kerstin Panoussis

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HerausgeberGesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbHKönigsworther Platz 6 · 30167 HannoverundBWS Fachverlag GmbHKönigsworther Platz 6 · 30167 Hannover

VerantwortlichPeter Wind Petra Reinbold-Knape

Konzeption & GestaltungSyskom Werbeagentur GmbH

TextSusanne Creutz Doreen Köstler – federworx.de

DruckBWH GmbH

IMPRESSUM | 39

Fotonachweis

Titel, Seite 7 iStock.com/�lipefrazaoSeite 3 Catharina Clay: Thomas KienzleSeiten 4, 8, 32–33, 37, 38 Dirk Egelkamp Fotogra�e, www.dirk-egelkamp.deSeite 5 Freiburg: iStock.com/peresanz | Karlsruhe: iStock.com/Marc Dietrich | Mannheim: iStock.com/Sasa Komlen |

Stuttgart: iStock.co /Olaf Bender | Ulm: iStock.com/Jimmy1984 Seite 9 iStock.com/Thithawat_sSeiten 11, 15, 17 Fotodesign Wintz, www.jowintz.deSeite 13 iStock.com/JovanmandicSeite 19 iStock.com/busypixSeite 20–21 iStock.com/alphaspiritSeite 22 iStock.com/FatCameraSeite 23 iStock.com/Vladimir VladimirovSeite 25 iStock.com/NikadaSeite 29 iStock.com/WarchiSeite 30–31 iStock.com/EkelySeite 34 iStock.com/NataliaDeriabinaSeite 36 iStock.com/LDProdSeite 37 Icon: iStock.com/nickylarson974Buchabbildungen www.igbce-bws.de, www.bundverlag.de

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