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EXKLUSIV FÜR UNSERE MITGLIEDER

VERBANDSNACHRICHTEN

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Fachtag Fuhrparkmanagement im Rahmen der NUFA

Rückblick aufs Verbandsmeeting in Fulda

Tipps zur Dienstwagensteuer

Ausgabe 4/2013

In dieser Ausgabe:

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Verbandsarbeit

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Ein kosten- und umweltorientiertes Fuhr park-management steht heute im Span nungs feld zwischen Steigerung der Trans porteffizienz und Senkung der Betriebs kosten. Viele rechtliche Aspekte sind zu beachten und praktische Probleme zu lösen. Der Fuhrpark ist im Bereich Transporter und Nutzfahrzeu-ge ein großer Kostenfaktor. Fuhrparkmanagement muss Kosteneinspa-rungspotenziale nutzen, beim Einkauf, Be-trieb und der Verwertung von Nutzfahrzeu-gen. Die Steigerung der Transporteffizienz ist eine Notwendigkeit, kurzum: Das Ziel ist ein nachhaltiges Fuhrparkmanagement! Jedem Fuhrparkverantwortlichen stellen sich Fra-gen wie:

• Wie wirtschaftlich ist mein Fuhrpark wirk-lich?

• Wo liegen Einsparpotenziale? • An welchen Stellschrauben ist zu drehen? • Wo und in welchem Umfang besteht

Handlungsbedarf? • Update Fuhrparkrecht 2014 • Qualität durch Aus- und Weiterbildung

(nach BKrFQ)

• Mit Sicherheit gespart – LaSi in der Praxis • Einsparpotenziale durch Euro 6? Kosten-

management (TCO), Transparenz und Controlling

• Grüne Logistik mit Erdgas? • CO2 in Fuhrpark, Transport und Logistik • Fuhrpark Orange 2.0

Der Fachtag Fuhrparkmanagement bietet die Gelegenheit, sich kompakt und praxisnah mit Experten auszutauschen und aktuelles Know-how zu erhalten. Anstelle der sonst üblichen Vorträge und Referate laden Exper-ten zu verschiedenen Themen-Boxenstopps ein: Workshops, Impulsvorträge, Diskussi-onen und Gespräche stehen auf dem Plan.Im Anschluss an den Fachtag Fuhrpark-management haben die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer Führung über die Messe mit einem „MesseGuide“ teilzunehmen. Anmeldungen sind über die Veranstaltungs-seite möglich. Für Mitglieder des Fuhrparkverbandes ist die Teilnahme kostenlos. Melden Sie sich nach dem Login im Mitgliederbereich des Verbandes an. //

Die kraftvolle Messe mit dem gesamten Leistungsspektrum der Branche

Die Nutzfahrzeugmesse im Süden

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Fachtag Fuhrparkmanagement im Rahmen der NUFAM 2013Wir laden alle Fuhrparkverantwortlichen zum ersten Fachtag Fuhrparkmanagement (Schwerpunkt Transporter und Nutzfahr-zeuge) im Rahmen der NUFAM 2013 ein.

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Mit dem letzten Verbandsmeeting in Fulda wagten wir, Neuland zu betreten. Anstatt Vorträge zu hören, arbeiteten die Teilneh-mer interaktiv. Das Speedbraining zu Beginn des Meetings wurde von allen Teilnehmern positiv bewertet und soll möglichst beibe-halten werden.

Die Arbeitsergebnisse der Workshops (Aus-schreibung und Anforderungsprofil) sollten schnellstmöglich aufbereitet und entspre-chend verfügbar gemacht werden. //

D E R VO RSTA N D I N FO R M I E RT

Zertifizierter Fuhrparkmanager (DEKRA)

Der Vorstand hatte zur Mitarbeit aufgerufen und es meldeten sich sehr viele Mitglieder hinsichtlich einer Mitarbeit im Arbeitskreis Qualifizierung. Da ein zu großer Teilnehmer-kreis ungünstig wäre, hat der Vorstand die Mitglieder des Arbeitskreises benannt. Es ist gelungen, Kollegen zu berufen, die selbst in der Praxis tätig sind. Der Vorstand dankt bereits heute im Namen der gesamten Mit-gliedschaft für das Engagement. //

Vorschau Verbandsmeeting Wuppertal

Der Vorstand lädt bereits jetzt zum Verband-meeting in Wuppertal ein und bittet alle Mit-glieder, den Termin vorzumerken. Auf Einla-dung der Stadtwerke Wuppertal werden wir einen besonderen Tagungsort nutzen: Das Depot der Wuppertaler Schwebebahn.Neben spannenden Themen werden wir als besonderes Highlight eine Fahrt mit dem historischen Kaiserwagen der Schwebebahn unternehmen. //

Rückblick Verbandsmeeting Fulda

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Mitglieder unseres Verbandes profitieren von der Möglichkeit einer kostenfreien Rechtsauskunft.

Wir freuen uns, den Kreis unserer Verbandsjuristen erweitern zu können. Neu dabei sind die Rechtsanwälte Jürgen Philipp (linkes Foto), Kanzlei Dachs & Partner (www.dachs-partner.de) und Markus Schmuck (rechtes Foto), Kanzlei Caspers Mock (www.caspers-mock.de).

Herr Philipp beschäftigt sich mit sämtlichen Fragen rund um das Thema Leasing. Herr Schmuck und seine Kollegen werden unseren Verband zukünftig bei juristischen Fragen im Bereich Nutzfahrzeuge und bei sonstigen Themen unterstützen. //

Im Fuhrparkcockpit für Mitglieder finden Sie unter anderem folgende neue Artikel:

• Besteuerung von Firmenwagen – Um-fangreiche Darstellung von Steuer-fragen zum Firmenwagen einschließ-lich elektronischem Fahrtenbuch (Axel Schäfer)

• Bußgelder und „Punkte“ für Verlader? (RA Markus Schmuck und RA Christoph Steinbach)

• Bußgeldübernahme einer Spedition für Fahrer (RA Markus Schmuck und RA Dr. jur. Kai Hüther)

• Der „selbstständige“ Kraftfahrer – Prob-lemstellung für das Transport- und Spe-ditionsgewerbe (RA Dr. jur. Kai Hüther und RA Markus Schmuck)

21. AUGUST 2013

Arbeitskreis QualifizierungErstes Treffen. Die Mitglieder des Arbeits kreises erhalten weitere Infor-mationen auf direktem Wege.

10. SEPTEMBER 2013

VorstandssitzungThemenwünsche, Anregungen, Fragen, usw. sind willkommen. Wir informieren Sie im Anschluss.

26. SEPTEMBER 2013 · KARLSRUHE

Fachtag FuhrparkmanagementIm Rahmen der NUFAM 2013. Für Verbandsmitglieder kostenfrei!

22. OKTOBER 2013 · STUTTGART

MitgliederversammlungTermin bitte vormerken!

14. – 15. NOVEMBER 2013 · WUPPERTAL

10. VerbandsmeetingTermin bitte vormerken!

Termine unserer Fördermitglieder:5. SEPTEMBER 2013 · HAMBURG

6. FleetStammtisch Um 18 Uhr im Business Club HamburgVilla im Heine-Park, Elbchaussee 43Anmeldung unter [email protected]

Unsere Verbandsanwältin Inka Pichler räumt in einem interessanten Artikel mit Missver-ständnissen rund um das Thema Führer-scheinkontrolle auf: Aus dem Gesetz ergibt sich keine Pflicht, zweimal jährlich Führer-scheine zu prüfen, auch wenn die übliche Praxis der Routinekontrolle empfehlenswert ist. Den Artikel finden Sie im PDF-Format auf Frau Pichlers Homepage.

Führerscheinprüfung – der richtige Turnus

Neue Informationen im Fuhrparkcockpit

Neue Verbandsjuristen

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NachrichtenSTART VERBANDSARBEIT 1 VERBANDSARBEIT 2 VERBANDSARBEIT 3 NACHRICHTEN 1 NACHRICHTEN 2 FÖRDERMITGLIEDER/KONTAKT/IMPRESSUM

Das Bundesfinanzministerium stellt in einem Schreiben vom 19.4.2013 fest, dass die voll-ständige oder teilweise Übernahme ein-zelner Kfz-Kosten (z. B. Treib stoff osten, Versicherungsbeiträge, Wagenwäsche) durch den Arbeitnehmer kein Nutzungsent-gelt darstellt. Dies gilt auch für einzelne Kfz-Kosten, die zunächst vom Arbeitgeber verauslagt und anschließend dem Arbeit-nehmer weiterbelastet werden oder wenn

DIENSTWAGENSTEUER

Steuerersparnis durch pauschales Nutzungsentgelt

der Arbeitnehmer zunächst pauschale Ab-schlagszahlungen leistet, die zu einem spä-teren Zeitpunkt nach den tatsächlich ent-standenen Kfz-Kosten abgerechnet werden. Ein den Nutzungswert minderndes Nut-zungsentgelt muss daher arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage für die Gestellung des betrieblichen Kfz vereinbart worden sein und darf nicht die Weiterbe-lastung einzelner Kfz-Kosten zum Gegen-stand haben.Beispiel 1: In der Überlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Ent-gelt in Höhe von 0,20 € je privat gefahrenen Kilometer zu zahlen hat. Hier handelt es sich um ein pauschales Nutzungsentgelt. Der pauschale Nutzungswert ist um dieses Nut-zungsentgelt zu kürzen.Beispiel 2: Der Arbeitnehmer kann das Kfz mittels einer Tankkarte des Arbeitgebers be-tanken. In der Überlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt

in Höhe der privat veranlassten Treibstoff-kosten zu zahlen hat. Der Arbeitgeber hat den Betrag für den vom Arbeitnehmer an-lässlich privater Fahrten verbrauchten Treib-stoff ermittelt und vom Gehalt des Folge-monats einbehalten.Die nachträgliche Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer ist kein Nutzungsentgelt. Aus den übernommenen Treibstoffkosten wird nicht dadurch ein Nutzungsentgelt, dass der Arbeitnehmer zunächst auf Kos-ten des Arbeitgebers tanken kann und erst

anschließend die Treibstoffkosten ersetzen muss.Konsequenz: Vermeidung der teilweisen Übernahmen einzelner Kfz-Kosten; dafür Vereinbarung eines pauschalen Nutzungs-entgeltes.Außerdienstliche Nutzung = private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushalts-führungQuelle: Informationsbrief für Mandanten, Steuerberater Georg Anders, Stuttgart

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder an einen Dritten zur Er-füllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers für die außerdienstliche Nut-zung* eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Nut-zungswert und damit den zu versteuernden Anteil.

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NachrichtenSTART VERBANDSARBEIT 1 VERBANDSARBEIT 2 VERBANDSARBEIT 3 NACHRICHTEN 1 NACHRICHTEN 2 FÖRDERMITGLIEDER/KONTAKT/IMPRESSUM

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neurege-lung des Punktesystems zugestimmt. Es soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Informatio-nen zum neuen Punktesystem finden Sie im Fuhrparkcockpit unter der Rubrik „Tools und Links“. //

Zukünftig wird eine bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen möglich. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, deren Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten rund 600.000 Fahrzeug halter in einen ande-ren Zulassungsbezirk. //

Mit der Neuregelung wird der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Anfang 2015 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulas-sungsbehörde mithilfe von Sicher heitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen so-wie im Fahrzeugschein) und des neuen Per-sonalausweises abgemeldet werden. Durch-schnittlich werden jährlich rund 9 Millionen

Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wieder zulassung durch den gleichen Fahrzeug halter vorge-sehen. Weitere internetbasierte Zulassungs-verfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstel-lungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. //

Neues Punkte system ab 1. Mai 2014

Bundesweite Kennzeichenmitnahme Elektronisches Abmelden von Fahrzeugen

Halterdatenaustausch ermöglicht Vollstreckung von EU-KnöllchenDer Bundesrat hat ferner den elektroni-schen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über das Kraftfahrt-Bundesamt beschlossen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen ausschließlich dazu benutzt werden, den für den Verstoß verant-wortlichen Fahrer zu ermitteln – gemäß dem Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld. // Fo

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Kontaktdaten/Impressum

Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.Augustaanlage 5768165 MannheimTelefon 0621 76 21 63 53Telefax 032 121 360 [email protected]

Vorstand:Marc-Oliver PrinzingDieter GrünBernd KullmannGuido Krings

Geschäftsführer :Axel Schäfer (verantwortlich i. S. d. Pressegesetzes)

© 2013 Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.

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