Statuten Verein Trainingszentrum Adelboden...Statuten Verein Trainingszentrum Adelboden Rechtsform ,...

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Statuten Verein Trainingszentrum Adelboden Rechtsform , Zweck und Sitz Art . 1 Rechtsform Unter dem Namen Verein Trainingszentrum Adelboden besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Zweck Der Zweck des Vereins besteht darin: 2a) Unterhalt und Betrieb von Trainings- und Rennpisten für Schneesport in Adelboden 2b) Durchführung von Events zur Mittelbeschaffung Art . 3 Sitz 3a) Der Sitz des Vereins befindet sich in Adelboden 3b) Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer Organisation, Mittel, Haftung Art. 4 Die Organe Der Verein besteht aus folgenden Organen 4a) die Mitgliederversammlung 4b) der Vorstand 4c) die Revisionsstelle Art. 5 Mittelbeschaffung 5a) Die Mittel des Vereins bestehen aus den ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederbeiträgen 5b) Dem Erlös aus Vereinsaktivitäten Art. 6 Haftung 6a) Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen gehaftet ; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung Art. 7 Mitgliedschaft Im Verein sind folgenden Mitglieder vorgesehen 7a) Einzelmitglieder 7b) Kollektivmitglieder

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Page 1: Statuten Verein Trainingszentrum Adelboden...Statuten Verein Trainingszentrum Adelboden Rechtsform , Zweck und Sitz Art. 1 Rechtsform Unter dem Namen Verein Trainingszentrum Adelboden

Statuten Verein Trainingszentrum Adelboden

Rechtsform , Zweck und Sitz

Art . 1 Rechtsform

Unter dem Namen Verein Trainingszentrum Adelboden besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2 Zweck

Der Zweck des Vereins besteht darin:

2a) Unterhalt und Betrieb von Trainings- und Rennpisten für Schneesport in Adelboden 2b) Durchführung von Events zur Mittelbeschaffung

Art . 3 Sitz

3a) Der Sitz des Vereins befindet sich in Adelboden 3b) Der Verein besteht auf unbeschränkte Dauer

Organisation, Mittel, Haftung

Art. 4 Die Organe

Der Verein besteht aus folgenden Organen

4a) die Mitgliederversammlung 4b) der Vorstand 4c) die Revisionsstelle

Art. 5 Mittelbeschaffung

5a) Die Mittel des Vereins bestehen aus den ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederbeiträgen

5b) Dem Erlös aus Vereinsaktivitäten

Art. 6 Haftung

6a) Für die Verbindlichkeiten des Vereins wird ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen gehaftet ; eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Mitgliedschaft, Mitgliederversammlung

Art. 7 Mitgliedschaft

Im Verein sind folgenden Mitglieder vorgesehen

7a) Einzelmitglieder 7b) Kollektivmitglieder

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Beitrittsgesuche sind an den Vorstand zu richten . Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und informiert die Mitgliederversammlung darüber . Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen Personen und Organisationen offen , die ein Interesse an der Erreichung der in Art . 2 genannten Vereinszwecke haben .

Art . 8 Austritt

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

8a)

8b) 8c)

den Austritt. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Geschäftsjahr muss jedoch bezahlt werden . durch Tod des Mitgliedes . Eine allfällige Austrittsanzeige hat 60 Tage vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich an den Vorstand zu erfolgen .

Art . 9 Ausschluss

9a) 9b)

durch nicht bezahlen des Mitgliedbeitrages nach 2 Jahren, trotz Mahnung durch Ausschluss aus anderen wichtigen Gründen

Verantwortlich für den Ausschluss ist der Vorstand . Die betroffene Person kann gegen diesen Entscheid Beschwerde einlegen. Über Beschwerden entscheidet die Mitgliederversammlung. Durch Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitgliedes erlischt automatisch der persönliche Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Art.10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Vereins . Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Die Mitgliederversammlung kann sich zu jedem Thema, das sie nicht einem anderen Organ anvertraut hat , äussern oder dazu aufgefordert werden.

Art. 10.1 Einberufung

10.1 a) 10.1b)

10.1c) 10.1 d)

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 20 Tage im Voraus . Die Durchführung erfolgt spätestens 90 Tage nach Geschäftsende Der Vorstand oder mind . 1/5 der Mitglieder kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Art. 10.2 Anträge

10.2a)

10.2b)

10.2c)

Anträge müssen dem Vorstand mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich eingereicht werden. Ordentlich eingereichte Anträge müssen in die Tagesordnung der (ordentlichen oder ausserordentlichen) Mitgliederversammlung aufgenommen werden. Sofern es die Geschäfte erlauben, wird der Vorstand ermächtigt , diese an die nächste Mitgliederversammlung zu vertagen .

Art . 10 .3 Zuständigkeit

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig

10.3a) 10.3b) 10.3c) 10.3d) 10.3e) 10.3f) 10.3g)

Verabschiedung und Änderung der Statuten Wahl der Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle Genehmigung des Jahresberichts des Präsidenten Genehmigung der Jahresrechnung Decharge- Erteilung an Vorstand und Kassier Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge Anträge und Beschlussfassung der traktandierten Tagesordnung

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Art . 10.4 Tagesordnung

Die Tagesordnung der jährlichen (sprich ordentlichen) Mitgliederversammlung umfasst:

10.4a) 10.4b) 10.4c) 10.4d) 10.4e) 10.4f) 10.4g) 10.4h)

Protokoll der letzten Mitgliederversammlung Jahresbericht des Präsidenten Mutationen Jahresrechnung und Decharge-Erteilung Mitgliederbeiträge Wahlen Tätigkeitsprogramm Verschiedenes

Art . 10.5 Leitung

Die Mitgliederversammlung wird von dem Präsidenten / von der Präsidentin des Vorstands oder von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

Art. 10.6 Beschlüsse und Wahlen

10.6a)

10.6b)

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt der/die Vorsitzende den Stichentscheid .

Art. 10. 7 Stimmrecht

10.7a) 10.7b)

Einzelmitglied Kollektivm itg I ieder

= 1 Stimmrecht = 5 Stimmrechte

Kollektivmitglieder Bestimmen eine Vertretung für die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte an der Mitgliederversammlung. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handerheben . Wenn mindestens fünf der anwesenden Mitglieder dies beantragen , erfolgt die Abstimmung geheim.

Vorstand, Revisionsstelle

Art . 11 Vorstand

Der Vorstand ist für die Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zuständig . Er leitet den Verein und ergreift alle nötigen Massnahmen , um den Vereinszweck zu erreichen . Der Vorstand entscheidet in allen Fragen , die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er verantwortet das Ergreifen der nötigen Massnahmen zur Erreichung der Vereinszwecke.

11. 1 Aufgaben

11.1 a) 11.1b)

11.1c) 11. 1 d) 11.1e)

11. 1f) 11.1 g)

Einberufung der ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederversammlung Entscheid über die Aufnahme und den Austritt sowie dem allfälligen Ausschluss von Mitgliedern Kontrolle der Statuten , Verfassen von Reglementen sowie Einhaltung deren Einhaltung Verwaltung des Vereinsvermögens und der Buchführung Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben und deren Ausführung im Sinne des Vereinszwecks Protokollführung an Sitzungen und an der Mitgliederversammlung Vertretung des Vereins nach aussen

Im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel zieht der Verein die HerausgabeNeröffentlichung eines Informationsblattes für die Mitglieder des Vereins sowie für interessierte Dritte in Betracht.

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Art . 11.2 Besetzung , Amtszeit

11.2a)

11.2b)

11 .2c)

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, namentlich Präsident, Kassier, Sekretariat und weiteren Beisitzern der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie können wiedergewählt werden. Bei Rücktritt während der Amtszeit übernimmt der Nachfolger dessen Amtszeit bis zu nächsten Mitgliederversammlung Der Vorstand konstituiert sich selbst mit Ausnahme des , durch die Mitgliederversammlung gewählten Präsidenten.

Art . 11.3 Vorstandsitzung

11.3a)

11.3b) 11.3c) 11.3d) 11.3e)

Der Vorstand trifft sich so oft wie es die Geschäfte des Vereins erfordern, mindestens 1 x pro Semester Jedes Vorstandsmitglied besitzt 1 Stimmrecht Der Vorstand ist Beschlussfähig wenn mind. drei Vorstandsmitglieder anwesend sind Es gilt das Mehrheitsprinzip , bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende Schriftliche Stellungsnahme oder Stimmabgabe (Email , Brief) ist gestattet

Art. 11.4 Rechtskräftig

Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern rechtskräftig vertreten.

Art. 12 Revisionsstelle

12.1 Aufgaben

12.1 a) 12.1 b)

Prüfung der Vereinsrechnung Verfassen eines Berichts ihrer Prüfung zur Vorlage an die Mitgliederversammlung

12.2 Besetzung , Wahl , Amtsdauer 12.2a) Die Revisionsstelle wird von der Mitgliederversammlung gewählt 12.2b) Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, die Wiederwahl ist möglich Bei Rücktritt während der

Amtszeit übernimmt der Nachfolger dessen Amtszeit bis zu nächsten Mitgliederversammlung

Auflösung,

Art . 13 Auflösung , Aktiven

13a) Die Auflösung des Vereins wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder , einschliesslich der ordentlich vertretenen Kollektivmitglieder

13b) Besitzt der Verein Aktiven , so gehen diese auf eine Organisation mit ähnlichen Zwecken über oder wird für einen, von der Mitgliederversammlung beschlossenen Zweck , verwendet.

Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung am 31.01.2018 in Adelboden angenommen und treten mit der Unterzeichnung in Kraft.

Der Präsident: Rene Oester

Adelboden 31.01.2018

Der Sekretär : Marco von Känel t! ~ Adelboden 31.01.2018