Steuerentlastungen zu Energie und Strom verständlich zusammengefasst

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In Deutschland gibt es viele Gesetze zum Thema Energie- und Stromsteuererstattung. Diese Folien fassen die wichtigsten Gesetze kurz zusammen, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, welche für Ihr Unternehmen relevant sind. Für Umfangreiche Steuererleichterungen nach Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz und EEG, sind mittlerweile Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder EN 16247-1 vorgeschrieben. Hierfür gibt es auch staatliche Zuschüsse.

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Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Steuerentlastungen und Subventionen zu Energie

Einfache Zusammenfassung der verschiedenen Wege zur Steuerentlastung und Subventionen im Bereich Energie für produzierende Betriebe

Inhalt

1. Energiesteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe (EnergieStG) Seite 2

2. Stromsteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe (EnergieStG) Seite 5

3. EEG Ausgleich für stromintensive Unternehmen (EEG) Seite 7

4. Förderung von Energiemanagementsystemen Seite 9

5. Monitoring System zum Einstieg in Energiemanagement Seite 10

6. Kontakt Seite 11

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Ich hoffe diese Präsentation hilft Ihnen den deutschen Paragrafendschungel besser zu durchblicken und das Optimum für Ihr Unternehmen zu erreichen!

Daniel Ernst

Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com

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Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

1. Energiesteuerentlastungen für produz. Gewerbe

Welche Arten von Energiesteuerentlastungen gibt es?Entlastung der Energiesteuer für bestimmte Prozesse (§ 51 EnergieStG)

Herstellung von z.B. Glas, Keramik, Porenbeton oder mineralischen Düngern

Herstellung und Bearbeitung von Metallen

Verbrauch der Energie im Prozess muss nachgewiesen werden

Steuerentlastung für Unternehmen (§ 54 EnergieStG)

Entlastung von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft

Höhe der Entlastungen:

1. für 1 000 l Gas- und Schmieröle 15,34 €

2. für 1 MWh Erdgas und gasförmige CnHn 1,38 €

3. für 1 000 kg Flüssiggase 15,15 €

Wenn Entlastungbetrag 250 € übersteigt

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Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

1. Energiesteuerentlastungen für produz. Gewerbe

Welche Arten von Energiesteuerentlastungen gibt es?Entlastung der Energiesteuer für zertifizierte Unternehmen (§ 55 EnergieStG)

Erlassen wird maximal 90 % der Steuer. Der Höchstsatz wird nach § 55, Abs. 2 und 3 berechnet

Steuern werden nur erlassen, wenn Unternehmen nach § 55, Abs. 4

1. ISO 50001 zertifiziert ist (bis 2014 genügt, dass mit Einführung begonnen wurde)*!Für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) genügt die DIN EN 16247-1!

2. Den nach der Anlage zu § 55 festgelegte Zielwert erreicht hat:

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*einige Umweltmanagementsysteme sind ebenfalls zulässig (§ 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1b EnergieStG)

Antragsjahr Bezugsjahr Zielwert

2015 2013 1,3 %

2016 2014 2,6 %

2017 2015 3,9 %

2018 2016 5,25 %

2019 2017 6,6 %

2020 2018 7,95 %

2021 2019 9,3 %

2022 2020 10,65 %

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1. Energiesteuerentlastungen für produz. Gewerbe

Welche Unternehmen können Entlastungen beantragen?Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§ 2 Nr. 3 StromStG)

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe

Wo wird Antrag gestellt?

Steuervergünstigung wird bei Zoll beantragt Link

Wo kann ich die Gesetze einsehen?

EnergieStG (Energiesteuergesetz)

EnergieStV (Energiesteuerverordnung)

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2. Stromsteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe

Welche Arten von Stromsteuerentlastungen gibt es?Erlass der Stromsteuer für bestimmte Prozesse (§ 9a StromStG) Herstellung von z.B. Glas, Keramik, Porenbeton oder mineralischen Düngern

Herstellung und Bearbeitung von Metallen

Verbrauch des Stroms im Prozess muss nachgewiesen werden

Steuerentlastung für Unternehmen (§ 9b StromStG)

Entlastung von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft

Steuerentlastung beträgt 5,13 €/ MWh, wenn der Entlastungsbetrag 250 € übersteigt

Erlass der Stromsteuer für zertifizierte Unternehmen (§ 10 StromStG) Die Entlastung nach § 9b StromStG wird abgezogen (auch wenn sie nicht beantragt wurde)

Die Steuer muss gesamthaft 1000 € übersteigen

Erlassen wird maximal 90 % der Steuer. Der Höchstsatz wird nach § 10 Abs. 2 berechnet

Steuern werden nur erlassen, wenn Unternehmen nach § 10 Abs. 3

1. ISO 50001 zertifiziert ist (bis 2014 genügt, dass mit Einführung begonnen wurde)*!Für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) genügt die DIN EN 16247-1!

2. Den nach der Anlage zu § 10 festgelegte Zielwert erreicht hat

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*einige Umweltmanagementsysteme sind ebenfalls zulässig (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2b StromStG)

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2. Stromsteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe

Welche Unternehmen können Entlastungen beantragen?Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§ 2 Satz 1 Nr. 3 StromStG)

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe

Wo wird Antrag gestellt?

Steuerentlastung wird bei Zoll beantragt Link

Wo kann ich die Gesetze einsehen?

StromStG (Stromsteuergesetz)

StromStV (Stromsteuerverordnung)

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3. EEG Ausgleich für stromintensive Unternehmen

Höhe des jährlichen Stromverbrauchs

Ermäßigung der EEG-Umlage für den

Stromverbrauchsanteil von 0-1 GWh

Ermäßigung der EEG-Umlage für den

Stromverbrauchsanteil von 1-10 GWh

Ermäßigung der EEG-Umlage für den

Stromverbrauchsanteil von 10-100 GWh

Ermäßigung der EEG-Umlage für den

Stromverbrauchsanteil von 100 GWh und mehr

unter 1 GWh - - - -

zwischen 1 und 10 GWh - 90 % - -

zwischen 10 und 100 GWh - 90 % 99 % -

über 100 GWh - 90 % 99 %begrenzt auf 0,05 Cent/kWh

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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Zertifizierung nach ISO 50001 (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EEG) wenn Stromverbrauch > 10GWh

Anteil der Stromkosten an Bruttowertschöpfung min. 14 %

Mindestens 1 GWh jährlicher Stromverbrauch

Wie hoch sind die Erstattungen?Erstattet wird gemäß Tabelle (§ 41 Abs. 3 EEG):

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3. EEG Ausgleich für stromintensive Unternehmen

Welche Unternehmen können Entlastungen beantragen?Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§ 41 EEG) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe

Wo wird Antrag gestellt?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA

Wo kann ich das Gesetz einsehen?

EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)

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4. Förderung von Energiemanagementsystemen

Gegenstand der FörderungDas Förderprogramm umfasst vier Fördertatbestände:1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 500012. Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß dem Anhang der Förderrichtlinie3. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für

Energiemanagementsysteme4. Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme

Art und Höhe der Förderung1. für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001

maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro2. für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der

zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro3. für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der

zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro4. für den Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme maximal 20 % der

zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 EuroDie Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.

Richtlinie Förderung Energiemanagementsysteme (BAnz AT 06.08.2013 B1)

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Einfache „Lean“-AnleitungErfassung von Strom, Gas, Wasser, Wärme …

5. Monitoring System zum Einstieg in Energiemanagement

Das S-Monitoring System von Saia Burgess Controls• Ist in Basisversion von jedem Elektriker installierbar

• Speichert und visualisiert sofort Daten im ganzen Netzwerk

• Lässt sich in alle Richtungen erweitern und anpassen

Das System eignet sich zur ISO 50001 Zertifizierung

Mehr unter

www.s-monitoring.com

10.12.2013 10Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com

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6. Kontaktieren Sie mich

Daniel ErnstEnergietechnikingenieurTechnisches Produktmanagement

Saia-Burgess Controls AGBahnhofstrasse 18CH-3280 MurtenTel: +41 26 672 77 86

www.saia-pcd.com

www.lean-energy-management.comHintergründe und Informationen zu Lean Energy Management

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www.youtube.comWebinar: Leichter Einstieg – schnelle Resultate

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