Steuerentlastungen zu Energie und Strom verständlich zusammengefasst
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Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Steuerentlastungen und Subventionen zu Energie
Einfache Zusammenfassung der verschiedenen Wege zur Steuerentlastung und Subventionen im Bereich Energie für produzierende Betriebe
Inhalt
1. Energiesteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe (EnergieStG) Seite 2
2. Stromsteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe (EnergieStG) Seite 5
3. EEG Ausgleich für stromintensive Unternehmen (EEG) Seite 7
4. Förderung von Energiemanagementsystemen Seite 9
5. Monitoring System zum Einstieg in Energiemanagement Seite 10
6. Kontakt Seite 11
10.12.2013 1
Ich hoffe diese Präsentation hilft Ihnen den deutschen Paragrafendschungel besser zu durchblicken und das Optimum für Ihr Unternehmen zu erreichen!
Daniel Ernst
Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
1. Energiesteuerentlastungen für produz. Gewerbe
Welche Arten von Energiesteuerentlastungen gibt es?Entlastung der Energiesteuer für bestimmte Prozesse (§ 51 EnergieStG)
Herstellung von z.B. Glas, Keramik, Porenbeton oder mineralischen Düngern
Herstellung und Bearbeitung von Metallen
Verbrauch der Energie im Prozess muss nachgewiesen werden
Steuerentlastung für Unternehmen (§ 54 EnergieStG)
Entlastung von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft
Höhe der Entlastungen:
1. für 1 000 l Gas- und Schmieröle 15,34 €
2. für 1 MWh Erdgas und gasförmige CnHn 1,38 €
3. für 1 000 kg Flüssiggase 15,15 €
Wenn Entlastungbetrag 250 € übersteigt
10.12.2013 2Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
1. Energiesteuerentlastungen für produz. Gewerbe
Welche Arten von Energiesteuerentlastungen gibt es?Entlastung der Energiesteuer für zertifizierte Unternehmen (§ 55 EnergieStG)
Erlassen wird maximal 90 % der Steuer. Der Höchstsatz wird nach § 55, Abs. 2 und 3 berechnet
Steuern werden nur erlassen, wenn Unternehmen nach § 55, Abs. 4
1. ISO 50001 zertifiziert ist (bis 2014 genügt, dass mit Einführung begonnen wurde)*!Für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) genügt die DIN EN 16247-1!
2. Den nach der Anlage zu § 55 festgelegte Zielwert erreicht hat:
10.12.2013 3
*einige Umweltmanagementsysteme sind ebenfalls zulässig (§ 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1b EnergieStG)
Antragsjahr Bezugsjahr Zielwert
2015 2013 1,3 %
2016 2014 2,6 %
2017 2015 3,9 %
2018 2016 5,25 %
2019 2017 6,6 %
2020 2018 7,95 %
2021 2019 9,3 %
2022 2020 10,65 %
Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
1. Energiesteuerentlastungen für produz. Gewerbe
Welche Unternehmen können Entlastungen beantragen?Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§ 2 Nr. 3 StromStG)
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe
Wo wird Antrag gestellt?
Steuervergünstigung wird bei Zoll beantragt Link
Wo kann ich die Gesetze einsehen?
EnergieStG (Energiesteuergesetz)
EnergieStV (Energiesteuerverordnung)
10.12.2013 4Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
2. Stromsteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe
Welche Arten von Stromsteuerentlastungen gibt es?Erlass der Stromsteuer für bestimmte Prozesse (§ 9a StromStG) Herstellung von z.B. Glas, Keramik, Porenbeton oder mineralischen Düngern
Herstellung und Bearbeitung von Metallen
Verbrauch des Stroms im Prozess muss nachgewiesen werden
Steuerentlastung für Unternehmen (§ 9b StromStG)
Entlastung von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft
Steuerentlastung beträgt 5,13 €/ MWh, wenn der Entlastungsbetrag 250 € übersteigt
Erlass der Stromsteuer für zertifizierte Unternehmen (§ 10 StromStG) Die Entlastung nach § 9b StromStG wird abgezogen (auch wenn sie nicht beantragt wurde)
Die Steuer muss gesamthaft 1000 € übersteigen
Erlassen wird maximal 90 % der Steuer. Der Höchstsatz wird nach § 10 Abs. 2 berechnet
Steuern werden nur erlassen, wenn Unternehmen nach § 10 Abs. 3
1. ISO 50001 zertifiziert ist (bis 2014 genügt, dass mit Einführung begonnen wurde)*!Für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) genügt die DIN EN 16247-1!
2. Den nach der Anlage zu § 10 festgelegte Zielwert erreicht hat
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*einige Umweltmanagementsysteme sind ebenfalls zulässig (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2b StromStG)
Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
2. Stromsteuerentlastungen für produzierendes Gewerbe
Welche Unternehmen können Entlastungen beantragen?Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§ 2 Satz 1 Nr. 3 StromStG)
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe
Wo wird Antrag gestellt?
Steuerentlastung wird bei Zoll beantragt Link
Wo kann ich die Gesetze einsehen?
StromStG (Stromsteuergesetz)
StromStV (Stromsteuerverordnung)
10.12.2013 6Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
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3. EEG Ausgleich für stromintensive Unternehmen
Höhe des jährlichen Stromverbrauchs
Ermäßigung der EEG-Umlage für den
Stromverbrauchsanteil von 0-1 GWh
Ermäßigung der EEG-Umlage für den
Stromverbrauchsanteil von 1-10 GWh
Ermäßigung der EEG-Umlage für den
Stromverbrauchsanteil von 10-100 GWh
Ermäßigung der EEG-Umlage für den
Stromverbrauchsanteil von 100 GWh und mehr
unter 1 GWh - - - -
zwischen 1 und 10 GWh - 90 % - -
zwischen 10 und 100 GWh - 90 % 99 % -
über 100 GWh - 90 % 99 %begrenzt auf 0,05 Cent/kWh
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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Zertifizierung nach ISO 50001 (§ 41 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EEG) wenn Stromverbrauch > 10GWh
Anteil der Stromkosten an Bruttowertschöpfung min. 14 %
Mindestens 1 GWh jährlicher Stromverbrauch
Wie hoch sind die Erstattungen?Erstattet wird gemäß Tabelle (§ 41 Abs. 3 EEG):
Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
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3. EEG Ausgleich für stromintensive Unternehmen
Welche Unternehmen können Entlastungen beantragen?Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (§ 41 EEG) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Baugewerbe
Wo wird Antrag gestellt?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA
Wo kann ich das Gesetz einsehen?
EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)
810.12.2013 Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
4. Förderung von Energiemanagementsystemen
Gegenstand der FörderungDas Förderprogramm umfasst vier Fördertatbestände:1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 500012. Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß dem Anhang der Förderrichtlinie3. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für
Energiemanagementsysteme4. Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme
Art und Höhe der Förderung1. für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro2. für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro3. für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro4. für den Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme maximal 20 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 EuroDie Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.
Richtlinie Förderung Energiemanagementsysteme (BAnz AT 06.08.2013 B1)
10.12.2013 9Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Einfache „Lean“-AnleitungErfassung von Strom, Gas, Wasser, Wärme …
5. Monitoring System zum Einstieg in Energiemanagement
Das S-Monitoring System von Saia Burgess Controls• Ist in Basisversion von jedem Elektriker installierbar
• Speichert und visualisiert sofort Daten im ganzen Netzwerk
• Lässt sich in alle Richtungen erweitern und anpassen
Das System eignet sich zur ISO 50001 Zertifizierung
Mehr unter
www.s-monitoring.com
10.12.2013 10Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com
Die Zusammenfassung ist stark vereinfacht und daher nicht vollständig. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
6. Kontaktieren Sie mich
Daniel ErnstEnergietechnikingenieurTechnisches Produktmanagement
Saia-Burgess Controls AGBahnhofstrasse 18CH-3280 MurtenTel: +41 26 672 77 86
www.saia-pcd.com
www.lean-energy-management.comHintergründe und Informationen zu Lean Energy Management
10.12.2013 11
www.youtube.comWebinar: Leichter Einstieg – schnelle Resultate
Daniel Ernst | www.lean-energy-management.com