ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT - FAA-HSG. Galler... · Das Referat beleuchtet einige Probleme,...

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ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT Freitag, 20. November 2015 Grand Casino Luzern Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 · Fax +41 (0)71 224 28 83 [email protected] · www.irp.unisg.ch

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ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT Freitag, 20. November 2015 Grand Casino Luzern

Institut für Rechtswissenschaftund Rechtspraxis

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen Tel. +41 (0)71 224 24 24 · Fax +41 (0)71 224 28 83 [email protected] · www.irp.unisg.ch

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ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE ORGANISATORISCHES

THEMEN UND ADRESSATENKREISZiel auch der diesjährigen St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht ist es, einen Überblick über die aktuelle Ent-wick lung zu geben, einzelne kontroverse Fragen der Arbeitsrechtspraxis zu vertiefen und ein Forum für fach liche Diskussionen zu bieten.

Die Tagung richtet sich an RechtsanwältInnen, Gerichte, Behörden, Verbandssekretariate und Gewerk-schaften, UnternehmensjuristInnen, BeraterInnen, TreuhänderInnen.

Zu den einzelnen Referaten:1. Es gibt diverse Konstellationen, in denen bewusst nicht marktgerechte Löhne vereinbart werden.

Dabei kann der Lohn tiefer (Gratisarbeit) oder höher (Soziallohn) sein als der für die betreffende Arbeit zu bezahlende marktübliche Ansatz. Das Referat beleuchtet einige Probleme, welche solche «falschen» Löhne in zivil-, sozial- oder steuerrechtlichen Hinsicht mit sich bringen, und macht, soweit möglich, Lösungsvorschläge.

2. Die während Jahren kontrovers diskutierte Frage der Arbeitszeiterfassungspflicht steht vor einer Neuregelung auf Verordnungsstufe. Das Referat beleuchtet die vorgesehene Revision und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

3. Die verbreitete Nutzung von sozialen Netzwerken macht auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Die Vermischung von privater und beruflicher Nutzung von Social Media bringt gewisse Risiken mit sich – welche sogar zu einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers führen können. Wann ist eine frist-lose Kündigung gerechtfertigt? Wann ist eine Kündigung missbräuchlich? Was sind die Regelungs-kompetenzen der Arbeitgeberin bezüglich der Nutzung von Social Media?

4. Prof. Thomas Geiser stellt in den letzten zwölf Monaten ergangene Gerichtsentscheide im Arbeits- und Arbeitsvertragsrecht vor und kommentiert diese.

5. Die Schweizerische Zivilprozessordnung statuiert für arbeitsrechtliche Streitigkeiten eine Reihe von Sonderregelungen, welche in ihrer Gesamtheit den arbeitsrechtlichen Prozess ausmachen. Das Referat behandelt Besonderheiten im Bereich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, der Verfahrensmaximen sowie der Prozesskostenverlegung und geht auf die besondere Rolle der Teil-klage im arbeitsrechtlichen Zivilprozess ein.

6. In einer emotionalen Ansprache bezeichnete Klaus Schwab, Gründer und Präsident des WEF, das Jahr 2015 als Schicksalsjahr für die Menschheit und rief die TeilnehmerInnen unmittelbar dazu auf, die Chance zur «Festigung von Vertrauen, Kooperation und Solidarität» zu nutzen. In ihrem Vortrag zeigt Prof. Antoinette Weibel auf, warum es sich lohnt, in Vertrauen zu investieren, und welches Umdenken in den Vorständen, Personal- und Complianceabteilungen in den Unternehmen und letztlich in den Köpfen der Menschen erfolgen muss, damit die Wirtschaft wieder zur vertrauens-basierten Kooperation (zurück-)findet.

7. Haftung des Arbeitgebers für Berufsunfälle und Berufskrankheiten: Voraussetzungen und Kon se-quenzen der zivil- und strafrechtlichen Haftung. Haftung für Langzeitschäden, resultierend aus ge fähr lichen Materialien. Versicherungsmöglichkeiten und -ausschlüsse. Speziell Haftung im Konzern, im Personalverleih und im Franchisevertrag.

8. In seinem Referat geht Kurt Pärli der Frage nach, was unter «berufs-, branchen- und ortsüblichen Arbeitsbedingungen» zu verstehen ist, wie die Behörden diese Anforderungen überprüfen und welche Folgen deren Nichteinhaltung nach sich zieht.

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ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE ORGANISATORISCHES

TAGUNGSLEITUNG

REFERIERENDEDr. iur. Stephan Fröhlich Rechtsanwalt, Geissmann Rechtsanwälte, Baden [email protected]

Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Uni ver sität St.Gallen, Direktor am Forschungs-institut für Arbeit und Arbeitsrecht FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter [email protected]

Prof. Dr. iur. Roland Müller Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht sowie Luftrecht an der Universität St.Gallen, Lehr be auf tragter für Arbeitsrecht an der Uni-ver sität Bern, Rechtsanwalt und Notar, ME Advocat Rechtsanwälte, Staad SG [email protected]

Prof. Dr. iur. Kurt Pärli Leiter Zentrum für Sozialrecht, ZHAW, School of Management and Law, Winterthur [email protected]

Dr. iur. Roger Rudolph Fachanwalt SAV Arbeits recht, Streiff von Kaenel AG, Wetzikon ZH [email protected]

Dr. iur. Christoph Senti Lehrbeauftragter an der Universität St.Gallen und an der Zürcher Hochschule für Ange wan dte Wissenschaften, Projektmitarbeiter am FAA-HSG, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Advoka tur-büro Frei Steger Senti, Altstätten SG [email protected]

Prof. Antoinette Weibel Ph.D., ord. Professorin für Personal-management an der Universität St.Gallen, Direktorin am Insti tut für Führung und Personalmanagement (IFPM-HSG) [email protected]

Prof. Dr. iur. Isabelle Wildhaber, LL.M. Ordinaria für Privat- und Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts an der Universität St. Gallen [email protected]

Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, Direktor am For-schungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter

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ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHT TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE ORGANISATORISCHES

THEMEN UND ADRESSATENKREISZiel auch der diesjährigen St.Galler Tagung zum Arbeitsrecht ist es, einen Überblick über die aktuelle Ent-wick lung zu geben, einzelne kontroverse Fragen der Arbeitsrechtspraxis zu vertiefen und ein Forum für fach liche Diskussionen zu bieten.

Die Tagung richtet sich an RechtsanwältInnen, Gerichte, Behörden, Verbandssekretariate und Gewerk-schaften, UnternehmensjuristInnen, BeraterInnen, TreuhänderInnen.

Zu den einzelnen Referaten:1. Es gibt diverse Konstellationen, in denen bewusst nicht marktgerechte Löhne vereinbart werden.

Dabei kann der Lohn tiefer (Gratisarbeit) oder höher (Soziallohn) sein als der für die betreffende Arbeit zu bezahlende marktübliche Ansatz. Das Referat beleuchtet einige Probleme, welche solche «falschen» Löhne in zivil-, sozial- oder steuerrechtlichen Hinsicht mit sich bringen, und macht, soweit möglich, Lösungsvorschläge.

2. Die während Jahren kontrovers diskutierte Frage der Arbeitszeiterfassungspflicht steht vor einer Neuregelung auf Verordnungsstufe. Das Referat beleuchtet die vorgesehene Revision und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

3. Die verbreitete Nutzung von sozialen Netzwerken macht auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Die Vermischung von privater und beruflicher Nutzung von Social Media bringt gewisse Risiken mit sich – welche sogar zu einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers führen können. Wann ist eine frist-lose Kündigung gerechtfertigt? Wann ist eine Kündigung missbräuchlich? Was sind die Regelungs-kompetenzen der Arbeitgeberin bezüglich der Nutzung von Social Media?

4. Prof. Thomas Geiser stellt in den letzten zwölf Monaten ergangene Gerichtsentscheide im Arbeits- und Arbeitsvertragsrecht vor und kommentiert diese.

5. Die Schweizerische Zivilprozessordnung statuiert für arbeitsrechtliche Streitigkeiten eine Reihe von Sonderregelungen, welche in ihrer Gesamtheit den arbeitsrechtlichen Prozess ausmachen. Das Referat behandelt Besonderheiten im Bereich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, der Verfahrensmaximen sowie der Prozesskostenverlegung und geht auf die besondere Rolle der Teil-klage im arbeitsrechtlichen Zivilprozess ein.

6. In einer emotionalen Ansprache bezeichnete Klaus Schwab, Gründer und Präsident des WEF, das Jahr 2015 als Schicksalsjahr für die Menschheit und rief die TeilnehmerInnen unmittelbar dazu auf, die Chance zur «Festigung von Vertrauen, Kooperation und Solidarität» zu nutzen. In ihrem Vortrag zeigt Prof. Antoinette Weibel auf, warum es sich lohnt, in Vertrauen zu investieren, und welches Umdenken in den Vorständen, Personal- und Complianceabteilungen in den Unternehmen und letztlich in den Köpfen der Menschen erfolgen muss, damit die Wirtschaft wieder zur vertrauens-basierten Kooperation (zurück-)findet.

7. Haftung des Arbeitgebers für Berufsunfälle und Berufskrankheiten: Voraussetzungen und Kon se-quenzen der zivil- und strafrechtlichen Haftung. Haftung für Langzeitschäden, resultierend aus ge fähr lichen Materialien. Versicherungsmöglichkeiten und -ausschlüsse. Speziell Haftung im Konzern, im Personalverleih und im Franchisevertrag.

8. In seinem Referat geht Kurt Pärli der Frage nach, was unter «berufs-, branchen- und ortsüblichen Arbeitsbedingungen» zu verstehen ist, wie die Behörden diese Anforderungen überprüfen und welche Folgen deren Nichteinhaltung nach sich zieht.

TAGUNGSLEITUNG

REFERIERENDEDr. iur. Stephan Fröhlich Rechtsanwalt, Geissmann Rechtsanwälte, Baden [email protected]

Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Uni ver sität St.Gallen, Direktor am Forschungs-institut für Arbeit und Arbeitsrecht FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter [email protected]

Prof. Dr. iur. Roland Müller Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht sowie Luftrecht an der Universität St.Gallen, Lehr be auf tragter für Arbeitsrecht an der Uni-ver sität Bern, Rechtsanwalt und Notar, ME Advocat Rechtsanwälte, Staad SG [email protected]

Prof. Dr. iur. Kurt Pärli Leiter Zentrum für Sozialrecht, ZHAW, School of Management and Law, Winterthur [email protected]

Dr. iur. Roger Rudolph Fachanwalt SAV Arbeits recht, Streiff von Kaenel AG, Wetzikon ZH [email protected]

Dr. iur. Christoph Senti Lehrbeauftragter an der Universität St.Gallen und an der Zürcher Hochschule für Ange wan dte Wissenschaften, Projektmitarbeiter am FAA-HSG, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Advoka tur-büro Frei Steger Senti, Altstätten SG [email protected]

Prof. Antoinette Weibel Ph.D., ord. Professorin für Personal-management an der Universität St.Gallen, Direktorin am Insti tut für Führung und Personalmanagement (IFPM-HSG) [email protected]

Prof. Dr. iur. Isabelle Wildhaber, LL.M. Ordinaria für Privat- und Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitsrechts an der Universität St. Gallen [email protected]

TAGUNGSORTDie Tagung findet im Grand Casino Luzern statt.

KOSTENDie Kosten betragen CHF 560.–. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Begrüssungskaffee, das Stehbuffet am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die Pausen ge-tränke sowie die Getränke im Plenum.

Die Rechnung für die Tagungsgebühr wird Ihnen vor der Tagung zugestellt. Die Teilnehmerkarte wer-den Sie ebenfalls vor der Tagung separat erhalten.

AN- UND ABMELDUNGENBitte melden Sie sich online: www.irp.unisg.ch, per Mail: [email protected] oder per Post: Institut für Rechts-wissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen an.

Bei Abmeldungen, die später als dem 3. November 2015 erfolgen, werden CHF 350.– in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 14. November 2015 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.

BESCHEINIGUNGÜber die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt.

CREDITSFachanwalt/Fachanwältin SAV Arbeitsrecht: 7 Weiterbildungs-Credits (gemäss Entscheid Fachkommis-sion Fachanwalt SAV Arbeitsrecht)

DURCHFÜHRUNGSVORBEHALTDer Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen einzelne Referate oder Referierende kurz-fris tig durch andere zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Kann eine Veranstaltung nicht durchge-führt werden, erhalten die angemeldeten Personen spätestens zwei Wochen vor dem Durchfüh -rungstermin eine persönliche Informationsemail. Kleinere Änderungen im Veran stal tungs programm werden laufend auf www.irp.unisg.ch publiziert.

Prof. Dr. iur. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen, Direktor am For-schungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter

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Anmeldung zur Veranstaltung

ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHTFreitag, 20. November 2015, Grand Casino Luzern (1181.)

PROGRAMM

ab 08.45 Begrüssungskaffee

09.15 – 09.20 Eröffnung der Tagung

09.20 – 10.05 Gratisarbeit und Soziallohn: Folgen eines «falschen» Lohnes

Dr. iur. Christoph Senti

10.05 – 10.50 Die Neuregelung der Arbeits zeiterfassungspflicht

Dr. iur. Roger Rudolph

10.50 – 11.10 Pause

11.10 – 11.55 Social Media im Fadenkreuz des Arbeitsrechts Prof. Dr. iur. Isabelle Wildhaber

11.55 – 12.40 Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts

Prof. Dr. iur. Thomas Geiser mit Einbezug weiterer ReferentInnen und der Teilnehmenden

12.40 – 13.45 Mittagessen

13.45 – 14.30 Fragen aus dem arbeitsrechtlichen Zivilprozess Dr. iur. Stephan Fröhlich

14.30 – 15.15 Investition Vertrauen – Und wie gerade auch Regeln und Kontrolle Vertrauen fördern können

Prof. Ph.D. Antoinette Weibel

15.15 – 15.35 Pause

15.35 – 16.20 Haftung des Unternehmens bei Berufs unfällen und Berufskrankheiten

Prof. Dr. iur. Roland Müller

16.20 – 17.05 Einhaltung der berufs-, branchen- und ortsübli-chen Arbeitsbedingungen – ein Streifzug durch Beschaffungsrecht und andere Rechtsgebiete

Prof. Dr. iur. Kurt Pärli

Institut für Rechtswissenschaftund Rechtspraxis

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Institut für Rechtswissenschaft und RechtspraxisUniversität St.Gallen

Bodanstrasse 4 · 9000 St.GallenTel. +41 (0)71 224 24 24 · Fax +41 (0)71 224 28 [email protected] · www.irp.unisg.ch

Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*:

1.

2.

Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen:

E-Mail:

Telefon:

o Anmeldebestätigung (nur per E-Mail) o Teilnahmebestätigung

INFOSBitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts:

o per Post o per E-Mail (Newsletter)

Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert:

Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teil nahme be din gungen gemäss diesem Programm.

Ort/Datum: Unterschrift:* Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zu gänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen.

Anmeldung zur Veranstaltung

ST.GALLER TAGUNG ZUM ARBEITSRECHTFreitag, 20. November 2015, Grand Casino Luzern (1181.)

PROGRAMM

Institut für Rechtswissenschaftund Rechtspraxis