Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg ... · 3 Spätestens Ende 2019 wird Block 2...

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Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg Block 2 (KKP 2) » Dokumentation der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Stand März 2016 EnBW Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Philippsburg Rheinschanzinsel 76661 Philippsburg www.enbw.com/philippsburg

Transcript of Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg ... · 3 Spätestens Ende 2019 wird Block 2...

  • Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg Block 2 (KKP 2)

    Dokumentation der frhen ffentlichkeitsbeteiligung Stand Mrz 2016

    EnBW Kernkraft GmbH Kernkraftwerk Philippsburg Rheinschanzinsel 76661 Philippsburg www.enbw.com/philippsburg

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    Einfhrung 3

    Einordnung der frhen ffentlichkeits- beteiligung in den Gesamtablauf 4

    Ablauf der frhen ffentlichkeitsbeteiligung 5

    Dokumentation wesentlicher Fragen und Antworten 6

    Inhalt

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    Sptestens Ende 2019 wird Block 2 des Kernkraft-werks Philippsburg (KKP 2) den Leistungsbetrieb einstellen. Das regelt 7 des Atomgesetzes (AtG). Demnach verliert KKP 2 seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizitt zum 31. Dezember 2019. Sollte KKP 2 bereits vorher die gesetzlich zugewiesene Elektrizi-ttsmenge erreichen, erlischt diese Berechtigung entsprechend frher.

    Betreiberin von KKP 2 ist die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK). Damit die EnKK KKP 2 stilllegen und Teile der Anlage abbauen kann, bedarf es einer entspre-chenden Genehmigung. Das regelt das Atomgesetz. Den Antrag fr diese Genehmigung bereitet die EnKK schon jetzt vor. Der Grund: Sobald die Anlage abgeschaltet ist, mchte die EnKK mit dem Rck-bau von KKP 2 mglichst zgig beginnen. Das geht aber nur, wenn die Genehmigung hierfr vorliegt. Da solche Genehmigungsverfahren in der Vergan-genheit meistens drei bis vier Jahre dauerten, geht die EnKK die Antragstellung rechtzeitig an.

    Vor der Antragstellung hat die EnKK eine frhe f-fentlichkeitsbeteiligung durchgefhrt. Die gesetzli-chen Grundlagen hierfr sind 25 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes (VwVfG) und 2 des Umwelt-verwaltungsgesetzes Baden-Wrttemberg (UVwG BW).

    Im vorliegenden Dokument ordnet die EnKK die fr-he ffentlichkeitsbeteiligung in den Gesamtablauf ein. Sie erlutert die hierzu durchgefhrten Ma-nahmen. Auerdem sind die Fragen, Anmerkungen und Hinweise der Brger sowie die entsprechenden Antworten der EnKK dokumentiert.

    Im spteren Genehmigungsverfahren wird es noch eine ffentlichkeitsbeteiligung geben. So sieht es die atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) vor.

    Einfhrung

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    Vereinfachte Darstellung des Genehmigungsprozesses

    Der Genehmigungsprozess zur Stilllegung und zum Abbau von KKP 2 soll in einem umfassenden Ver-fahren durchgefhrt werden. Rechtliche Grundla-gen fr den Verfahrensablauf bzw. fr einzelne Schritte sind neben 25 des Verwaltungsverfah-rensgesetzes (VwVfG), 2 des Umweltverwaltungs-gesetzes des Landes Baden-Wrttemberg (UVwG BW) auch 1b der atomrechtlichen Verfahrensver-ordnung (AtVfV) und 5 des Umweltvertrglich-keitsprfungsgesetzes (UVPG).

    Innerhalb des Verfahrens gibt es zwei Akteure: den Antragsteller, also die EnKK, und die Genehmi-gungsbehrde, das ist das Umweltministerium Ba-den-Wrttemberg. Letzteres zieht in der Regel noch einen oder mehrere unabhngige Gutachter hinzu. Die Aufgabenbereiche der beiden Akteure lassen sich klar voneinander abgrenzen. Der Antragsteller hat folgende Aufgaben: die Durchfhrung einer fr-hen ffentlichkeitsbeteiligung, die Antragstellung und die Erarbeitung und bermittlung von Antrags-unterlagen. Die Genehmigungsbehrde legt fest, welche Unterlagen das im Einzelnen sind. Sie prft auch den Antrag und die Antragsunterlagen. Im

    Rahmen dieser Prfung fhrt sie ein ffentlich-keitsbeteiligungsverfahren durch. Hierzu legt sie die Antragsunterlagen ffentlich aus. Kommt es auf dieser Grundlage zu Einwendungen, veranlasst die Behrde einen Errterungstermin mit den Einwen-dern. Ist die Prfung und Bewertung des Antrags abgeschlossen, trifft die Behrde eine Entscheidung ber die Genehmigung des Antrags. Das Ergebnis wird verffentlicht.

    Das Schaubild zeigt die Aufgabenbereiche von An-tragsteller und Genehmigungsbehrde. Die nchste fr die EnKK vorgesehene Manahme ist die Verf-fentlichung der Dokumentation der frhen ffent-lichkeitsbeteiligung. Diese hat die EnKK mit dem vorliegenden Dokument umgesetzt. Die Fragen, Anmerkungen und Hinweise, die die EnKK im Zuge dieses Verfahrens aus der Bevlkerung bekommen hat, werden fr die Antragstellung sowie im spte-ren Verfahren betrachtet.

    Im nchsten Schritt wird die EnKK ihren Antrag fer-tigstellen und ihn bei der Genehmigungsbehrde einreichen. Dies ist fr das laufende Jahr 2016 ge-plant.

    Einordnung der frhen ffentlich-keitsbeteiligung in den Gesamtablauf

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    Den Auftakt zur frhen ffentlichkeitsbeteiligung hinsichtlich des geplanten Rckbaus von KKP 2 markierte ein Info-Tag fr die Bevlkerung. Dieser fand am 21. November 2015 im Philippsburger Rat-haus statt. Die Besucher konnten ihre Fragen, An-merkungen und Hinweise direkt mit Experten der EnKK besprechen oder sie in schriftlicher Form hin-terlegen.

    Im Januar 2016 hat die EnKK dann Informationsbro-schren an die Haushalte in Philippsburg und den angrenzenden Gemeinden Oberhausen-Rheinhausen, Waghusel, Graben-Neudorf, Detten-heim, Germersheim, Lingenfeld sowie in der Ver-bandsgemeinde Rmerberg-Dudenhofen verteilt. Die Broschren enthalten Informationen zu den Rckbauvorhaben am Standort Philippsburg. Au-erdem geben sie einen Gesamtberblick ber den weiteren Ablauf der frhen ffentlichkeitsbeteili-gung. Dazu gehrt die Einladung fr die Dialogver-anstaltung (siehe unten) ebenso wie der Hinweis auf die vertiefenden Informationen auf der EnBW-Website. Ebenfalls in der Broschre zu finden sind die Kontaktdaten fr die Einreichung von Fragen, Anmerkungen und Hinweisen.

    Vertiefende Informationen zu Stilllegung und Abbau von KKP 2 wurden zeitgleich auf der EnBW-Website verffentlicht (www.enbw.com/philippsburg).

    Am 24. Februar 2016 fand schlielich die ffentliche Dialogveranstaltung in der Philippsburger Festhalle fr alle interessierten Brger statt. Dort hatte jeder die Gelegenheit, sich mit Fragen, Anmerkungen und Hinweisen einzubringen. Vertreter der EnKK beant-worteten bzw. kommentierten diese. Auf Schauta-feln im Eingangsbereich der Halle bot die EnKK zu-dem berblicksweise Informationen an.

    Auf die genannten Einzelschritte hat die EnKK je-weils mit Pressearbeit und Verffentlichungen in Gemeindeblttern aufmerksam gemacht bzw. sie begleitet.

    In der Grafik sind die einzelnen Schritte der frhen ffentlichkeitsbeteiligung dargestellt. Der Ab-schluss erfolgt mit der Verffentlichung der vorlie-genden Unterlage, in der die Ergebnisse dokumen-tiert sind.

    Ablauf der frhen ffentlichkeitsbeteiligung

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    Bei der Dialogveranstaltung am 24. Februar 2016 in der Philippsburger Festhalle haben die anwesenden Brger zahlreiche Fragen gestellt. Die Mehrzahl bezog sich jedoch nicht auf den geplanten Rckbau von KKP 2, sondern auf andere Themen. Dazu ge-hrten u.a. das geplante Reststoffbearbeitungszent-rum, das geplante Standort-Abfalllager und der von der TransnetBW geplante Konverter im Raum Phi-lippsburg. Soweit es der EnKK mglich war, wurden entsprechende Fragen hierzu vor Ort beantwortet. Sofern kein hinreichender Bezug zum Rckbau von KKP 2 besteht, werden diese Fragen und Antworten in der vorliegenden Unterlage jedoch nicht doku-mentiert. Um unntige Dopplungen zu vermeiden, haben die Fragen und Antworten teilweise zusam-menfassenden Charakter. Das gesprochene Wort wurde in Schriftdeutsch berfhrt.

    Frage/Anmerkung der Brger: Mit Hinweis auf die

    verffentlichten Massen des Siedewasserreaktors

    KKP 1 in Hhe von 400.000 Tonnen wurde festge-

    stellt, dass das im Vergleich zu KKP 2 nicht zu-

    sammenpassen knne, da KKP 2 ein Druckwasser-

    reaktor sei, der doch weniger Masse haben mss-

    te. Bezweifelt wurden auch die vom Betreiber ge-

    machten Prozentangaben fr die anfallenden Stoffe.

    Antwort der EnKK: Die EnKK stellte klar, dass bei der Ermittlung der Massen und der prozentualen Aufteilung der Massenverteilung u.a. der Reaktortyp sowie die Leistungskategorie zu bercksichtigen seien. Die Prozentangaben des Betreibers stnden auf gut gesicherter Grundlage, da man unter ande-rem auch direkt auf Erfahrungswerte aus dem KWO zugreifen knne. Die Massen des KKP 2 seien er-mittelt und umfnglich bewertet worden, so dass die Angaben belastbar seien.

    Frage/Anmerkung der Brger: Es wurde der

    Standpunkt vertreten, dass die Vergleiche mit be-

    reits abgebauten Kernkraftwerken im Vortrag der

    EnKK-Geschftsfhrung nicht zulssig seien, da

    diese viel kleiner und teilweise nur kurze Zeit in

    Betrieb gewesen seien wie zum Beispiel das

    Kernkraftwerk Niederaichbach mit nur 18 Tagen

    Betriebszeit. Erfragt wurde eine Begrndung, wa-

    rum kein Sicherer Einschluss gemacht werde.

    Bezweifelt wurde, dass das Know-how fr den

    Rckbau innerhalb von 30 Jahren verloren ginge.

    Antwort der EnKK: Die EnKK ging auf das Thema Sicherer Einschluss im Vergleich zum Sicheren direkten Rckbau ein. Erlutert wurde, dass beim Sicheren Einschluss ebenfalls zunchst ein gro-er Umfang abgebaut werden msse, um den Si-cheren Einschluss sinnvoll herstellen zu knnen. Damit wrden auch bei einem Sicheren Ein-schluss in groem Umfang der Rckbau von Sys-temen und damit Reststoffbearbeitung, Abfall-

    Dokumentation wesentlicher Fragen und Antworten

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    Brgerdialog-Veranstaltung am 24. Februar 2016 in der Festhalle Philippsburg

    konditionierung und Abfalllagerung bis zur Verbrin-gung in ein Endlager notwendig.

    Die EnKK habe es sich zur Aufgabe gemacht, die Kernkraftwerke noch in einer Generation sicher zu-rckzubauen und sie nicht nachfolgenden Generati-onen als Problem zu hinterlassen. Das sei ganz im Sinne eines verantwortlichen Ausstiegs aus der Kernenergie. Zudem stnde jetzt das sehr wertvolle Know-how der Mitarbeiter, die die Anlagen kennen, fr den Rckbau zur Verfgung, was bei einem sp-teren Abbau nach einem Sicheren Einschluss von 60-80 Jahren nicht mehr gegeben sei. So bleibe der Standort als Wirtschaftsfaktor zunchst ber Jahre in der Region erhalten und stehe nach dem Rck-bau der Kernkraftwerke frher fr eine Nachnut-zung zur Verfgung.

    Frage/Anmerkung der Brger: Es wurde darauf

    hingewiesen, dass man mit den gemachten Zah-

    len- und Prozentangaben nicht zurechtkomme. In

    Frankreich wrde mit freigemessenem Mll ganz

    anders umgegangen. Es sei in Frankereich un-

    denkbar, dass Mll solcher Herkunft in den Wert-

    stoffkreislauf gegeben werde.

    Antwort der EnKK: Die EnKK erluterte anhand ei-ner grafischen Darstellung nochmals ausfhrlich die Prozentangaben zu den anfallenden nicht radio-aktiven Reststoffen und Abfllen und zu den anfal-lenden radioaktiven Abfllen. Von der Gesamtmasse der EnBW-Kernkraftwerke wrden lediglich ca. 1 Prozent als radioaktiver Abfall anfallen, ca. 1-3 % wrden der zweckgerichteten Freigabe, z. B. der Beseitigung auf Deponien, zugefhrt und der Rest,

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    also 9698 %, knnten berwiegend der Nutzung im konventionellen Wertstoffkreislauf zugefhrt wer-den. ber die strengen Vorgaben der deutschen Strahlenschutzverordnung sei sichergestellt, dass nur unbedenkliches Material in den Wertstoffkreis-lauf gelange.

    Der Vergleich mit Frankreich werde immer wieder vorgenommen, sei so aber gar nicht mglich, da in Frankreich andere Begrifflichkeiten und Formulie-rungen in den Regelwerken verwendet wrden, die oftmals keine direkte Entsprechung im deutschen Regelwerk htten. Hinsichtlich einer fachlichen Darstellung und Bewertung des Entsorgungskon-zeptes und der Regelungen zur Freigabe sowie ei-nes diesbezglichen Vergleichs mit der franzsi-schen Situation verwies die EnKK auf ein Gutachten des ko-Instituts, das von der Abfallwirtschaft (AWN) in Auftrag gegeben worden sei und im Inter-net zugnglich sei.

    Frage/Anmerkung der Brger: Die Aussage des

    Betreibers, dass der Rckbau von KKP 1 unerwar-

    tet gekommen sei, sei so nicht richtig. Vor dem

    Umschwenken der Regierung Merkel auf eine

    mgliche Verlngerung von Laufzeiten seien die

    Restlaufzeiten der Kernkraftwerke bereits gesetz-

    lich geregelt gewesen. Erst mit dem Fukushima-

    Ereignis habe ein erneuter politischer Richtungs-

    wechsel stattgefunden. Es sei festzustellen, dass

    es keine Gesamtbetrachtung der Blcke KKP 1 und

    KKP 2 sowie des RBZ/SAL gegeben habe. Es wird

    bemngelt, dass bzgl. der Massen immer nur von 1

    % die Rede sei, denn auch 1 % der Masse sei sehr

    viel.

    Antwort der EnKK: Die EnKK wies darauf hin, dass die Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen der Blcke rechtlich jeweils vollstn-dig eigenstndige Verfahren nach dem Atomgesetz

    seien. Der Betreiber sei hiernach gezwungen, ge-trennte Stilllegungs- und Abbauantrge zu stellen.

    Eine Gesamtbetrachtung sei immer gegeben, da die sogenannte Vorbelastung mit zu bercksichtigen-den Emittenten von radioaktiven Stoffen mit zu be-rcksichtigen sei. Das schliee jeweils alle anderen Anlagen an einem Standort ein. Die Dosisberech-nungen fr die Bevlkerung bercksichtigten damit immer den Standort insgesamt.

    Frage/Anmerkung der Brger: Es wird auf die

    Grndung der Cluster-Organisation (red. An-

    merkung: Zusammenschluss von fnf Forschungs-

    instituten zum Cluster Rckbau kerntechnischer

    Anlagen) hingewiesen und gefragt, zu welchem

    Zweck dies wohl geschehen sei?

    Antwort der EnKK: Zur Cluster-Organisation stell-te die EnKK fest, dass dies ein internationaler Ver-bund sei, bei dem Kompetenzen hinsichtlich ver-schiedener Fragen rund um den Rckbau und Opti-mierungsmglichkeiten beim Rckbau gebndelt werden. Whrend beispielsweise die Fragen des Rckbaus der in Deutschland betriebenen Leis-tungsbetriebsreaktoren sogenannte Leichtwas-serreaktoren geklrt seien und ein solcher kom-pletter Rckbau problemlos mglich sei, wrden fr andere in Europa und international abzubauende Kernkraftwerkstypen teilweise noch geeignete Kon-zepte fr einen kompletten und effizienten Rckbau gesucht. Ein internationaler Informationsaustausch sei sinnvoll. Das Vorgehen und die Technologie fr den Abbau der Kernkraftwerke der EnKK, allesamt Leichtwasserreaktoren, seien bekannt, vorhanden und erprobt.

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    Frage/Anmerkung der Brger: Es wird hinterfragt,

    ob die beantragten Ableitungswerte sinnvoll seien

    und was wirklich abgeleitet werde. Er weist weiter

    darauf hin, dass er bereits mehrfach Fragen ge-

    stellt habe bezglich der verwendeten Abluftfilter

    bei RBZ und SAL, auf die er bis heute keine Ant-

    wort bekommen habe.

    Antwort der EnKK: Die EnKK stellte nochmals klar, dass RBZ und SAL in einem anderen rechtlichen Verfahren errichtet wrden ( 7 der Strahlenschutz-verordnung).

    Die jeweils beantragten Ableitungswerte der ver-schiedenen Vorhaben seien jeweils zwar eigenstn-dige Werte, jedoch seien diese in Summe nicht gr-er als die zuvor im Leistungsbetrieb der beiden Blcke geltenden Ableitungswerte fr den Standort.

  • Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Philippsburg Block 2 (KKP 2) Dokumentation der frhen ffentlichkeitsbeteiligung Stand Mrz 2016

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