Stolpersteine in der Betriebsübergabe
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Stolpersteine in der Betriebsübergabe
Steuerliche Gestaltungsüberlegungen
für den Übergeber & Übernehmer –
rechtzeitiges Planen bringt bare Steuergelder
6.November 2009
Erich Wolf
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Universitätslektor
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Grundsätze
Asset-Deal oder Share-Deal (Kauf eines Betriebes oder Kauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft)
Einkommensteuer (Asset-Deal: § 24 iVm § 37 EStG oder Share Deal: § 31 EStG) oder
Körperschaftsteuer (Mutter-Tochter-Verhältnis)
Besteuerung nach ESt-Tarif oder 25‘% KöSt-Tarif
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Grundsätze
Besteuerung der stillen Reserven und
Firmenwerte (Goodwill)
Steuerliche Bemessungsgrundlagen: Buchwerte
(Bilanz des Betriebes) oder (steuerliche)
Anschaffungskosten (bei Unternehmensanteilen)
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Beispiel:Asset-Deal aus der Sicht des Veräußerers
Käufer Verkäufer
Unternehmen (Objekt)
Bilanz
Aktiva 10.000 Fremdkapital 3.000Eigenkapital 7.000
Vereinbarter Verkaufspreis: 15.000
(steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn): 8.000
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Asset-Deal beim Veräußerer als natürliche Person
Asset-Deal beim Veräußerer als natürlicher Person:
Steuerlicher Halbsatz bei Veräußerungen im EStG (§ 37 iVm § 24 EStG)
1. wenn Steuerpflichtiger gestorben,
2. oder erwerbsunfähig,
3. oder Vollendung 60. Lebensjahr und Einstellung der aktiven Erwerbstätigkeit zur Gänze (Ausnahme: aktive Bagatelleinkünfte) und
4. letzter entgeltlicher Erwerb vor 7 Jahre und Antrag ansonsten 3-Jahres-Verteilung oder Freibetrag € 7.300
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Gruppen-FirmenwertabschreibungBerechnung
1. Steuerliche Anschaffungskosten (Kaufpreis der Anteile)
2. abzüglich unternehmensrechtliches Eigenkapital (z.B. bei 50% Beteiligungserwerb 50%-iges Eigenkapital)
3. abzüglich stille Reserven im nicht abnutzbaren Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen)
4. maximal: 50% des Kaufpreises
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Gestaltungsmodell Spaltung statt Verkauf
1. Schritt: (Nenn)Kapitalerhöhung eines Investors an einer GmbH
2. Schritt: Spaltung des Betriebes in eine neue GmbH („Betriebs-GmbH“), gleichzeitig: Anteilstausch (beides steuerneutral)
3. Schritt. Firmenwertabschreibung des Erwerbers in der Gruppe
4. Schritt: Investitionen bei der „Cash-box-GmbH“
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Gestaltungsmodell für KMU
Praxistipps:
gemischte entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen
ohne Erbschaft/Schenkungssteuer seit 1.8.2008 (z.B.
Versorgungsrente des Seniors)
daher Familiensplitting der Einkünfte und Steuersparen bei der
Gewinnsteuer möglich (Fruchtgenuss statt Steuerverdruss)
Steuerbegünstigung für Abfertigung alt bei unentgeltlicher
Übertragung an den Dienstnehmer nicht zulässig (Ausnahme:
rechtzeitige Planung)
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Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
Wo können Sie alles und noch mehr nachlesen?
Wolf/Feuchtinger,
„Betriebsübertragungen kompakt“
LINDE Verlag, 2. Auflage, Wien 2007