Strafantrag A

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] Strafanzeige ich stelle hiermit HAFTANTRAG, STRAFANTRAG, STRAFVERFOLGUNGSANTRAG und Schadensersatzklage werner katzbeck Hermann Löns Gasse 25 [ 8020 Graz Austria Graz den 21 Septemper 2015 Seine Exzellenz Botschafter S.E. John B. Emerson Als Souverän und Mensch aus Fleisch und Blut geistlich, sittlich wende mich an sie und E-Mail [email protected] Telefon +43 676 750 9530 Botschaft der U.S.A z. Hdn. des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. John B. Emerson, Clayallee 170, 14191 Berlin Telefax: 030 - 831-4926 Strafanzeige Strafantrag mit Strafverfolgungsantrag nach BK/OP51(56)c an die Amerikanische Militärregierung zur Weiterleitung an die zuständigen Militärstaatsanwaltschaften aus allen rechtlichen Gründen und aus Rechtsschutzbedürfnissen meiner Entität ausgeschlossene Personen kraft Gesetz wegen Grundrechteverletzung

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Botschaft der U.S.A z. Hdn. des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. John B. Emerson

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Page 1: Strafantrag A

]

Strafanzeige

ich stelle hiermit HAFTANTRAG, STRAFANTRAG, STRAFVERFOLGUNGSANTRAG

und

Schadensersatzklage

werner katzbeck

Hermann Löns Gasse 25

[ 8020 Graz Austria

Graz den 21 Septemper 2015Seine Exzellenz Botschafter S.E. John B. Emerson

Als Souverän und Mensch aus Fleisch und Blut geistlich, sittlich wende mich an sie und

E-Mail [email protected]

Telefon +43 676 750 9530

Botschaft der U.S.A z. Hdn. des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. John B. Emerson, Clayallee 170, 14191 Berlin

Telefax: 030 - 831-4926

Strafanzeige Strafantrag mit Strafverfolgungsantrag

nach BK/OP51(56)c an die

Amerikanische Militärregierung zur Weiterleitung an die zuständigen

Militärstaatsanwaltschaften aus allen rechtlichen Gründen und aus

Rechtsschutzbedürfnissen meiner Entität ausgeschlossene Personen kraft Gesetz

wegen Grundrechteverletzung

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gegen die Tätergemeinschaft:

Conrad von Hötzendorf Strasse 41 [8010] Graz

https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f386e94013f57e97f6a1848.de.html

Landgesgericht für Strafsachen Graz

E-Mail:

[email protected]

Telefondienst:

Tel: +43 316 8047 5007

Fax: +43 316 8047 5600

Herrn / Frau Vor - u. Zuname, Leiter (in) des vermeintlichen JUSTIZ GERICHT UCC FIRMA,

[PLZ] Ort, Straße, At

Wegen der Anwendung von der seit dem im Jahre 2007 erloschener grundgesetzlicherRechtsnormen einer Verwaltungseinheit der Zentralverwaltung des vereinigtenWirtschaftsgebiet der Republik Österreich (AUSTRIA) wie Verstoß gegen die Anwendungder am 24 April 2006 gelöschten grundrechtlichen Rechtsnormen wie KontrollratsgesetzNr 1 territoriale Geltungsbereiche des Gerichtsverfassungsgesetzes, Strafprozessordnung wie Zivilprozessordnung oder Völkerrechts Gesetze auch Kontrollratsgesetz Nr 2SHAEF Gesetz Nr 1, S.M.A.D Befehle, wegen Anwendung Faschistischer Gesetze hierauch die Haager Landkriegsordnung Artikel 46 Das Privateigentum darf nicht eingezogen.und HLKO Artikel 47 Das Plündern ist in diesem besetzten lande verboten.

Somit ist bereits grundrechtlich und auch grundsätzlich offenkundig nachgewiesen, dases keine Anwendbarkeit der illegalen Rechtsnorm der Zentralverwaltung des vereinigtenWirtschaftsgebietes der Republik Österreich (AUSTRIA) geben kann.

Es gilt die Rechtsgrundlage mit Stand zum 23 Mai 1945, durch den Überleitungsvertragvom September 1990 für das Großdeutsche Reich aber auch die Bereinigung der Ermächtigungsgesetze vom November 2007 sind schlagend wirksam.

Die Anwendung dieser erloschenen grundrechtlichen Rechtsnormen, verstößt gegen dasBesatzungskriegsrecht. In dem Kriegs und Besatzungsgebiet der Republik Österreich ( AUSTRIA ) ist die Rechtspflege durch das Erlöschen der grundgesetzlichen Rechtsnormen zum Stillstand gekommen und das Land Österreich unterliegt direkt dem Völkerstrafgesetzbuch, sowie den Militärgesetzen nach S.M.A.D und SHAEF und denKontrollratsgesetzen der Alliierten Militärbehörde.

Eine Legitimation auf Basis der Militärgesetze (Verwaltungsrecht - KontrollratsgesetzeAHK, Siegerrecht SHAEF - und S.M.A.D Gesetze),

Die Ernennung der:Frau Dr Gudrun Schmitt. Richterin im Landesgericht für Strafsachen Graz Abteilung 1-9wurde nicht erbracht.

Bereits im Jahre 1945 wurde der Beamtenstatus aufgehoben! Am 17.12.1953 (BvR 147/52)wurde eindeutig gesagt: BVerfGE 3,58; DVBI 1954,86; DÖV 1954,53; MDR 1954,88;NJW 1954,21 Verweis auf: BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73

FIRMA :

Frau Dr Gudrun Schmitt. Richterin im Landgesgericht für Strafsachen Graz Abteilung 1-9