Strafantrag A
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Strafanzeige
ich stelle hiermit HAFTANTRAG, STRAFANTRAG, STRAFVERFOLGUNGSANTRAG
und
Schadensersatzklage
werner katzbeck
Hermann Löns Gasse 25
[ 8020 Graz Austria
Graz den 21 Septemper 2015Seine Exzellenz Botschafter S.E. John B. Emerson
Als Souverän und Mensch aus Fleisch und Blut geistlich, sittlich wende mich an sie und
E-Mail [email protected]
Telefon +43 676 750 9530
Botschaft der U.S.A z. Hdn. des Hohen Kommissars der Militärregierung Herrn Botschafter S.E. John B. Emerson, Clayallee 170, 14191 Berlin
Telefax: 030 - 831-4926
Strafanzeige Strafantrag mit Strafverfolgungsantrag
nach BK/OP51(56)c an die
Amerikanische Militärregierung zur Weiterleitung an die zuständigen
Militärstaatsanwaltschaften aus allen rechtlichen Gründen und aus
Rechtsschutzbedürfnissen meiner Entität ausgeschlossene Personen kraft Gesetz
wegen Grundrechteverletzung
gegen die Tätergemeinschaft:
Conrad von Hötzendorf Strasse 41 [8010] Graz
https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f386e94013f57e97f6a1848.de.html
Landgesgericht für Strafsachen Graz
E-Mail:
Telefondienst:
Tel: +43 316 8047 5007
Fax: +43 316 8047 5600
Herrn / Frau Vor - u. Zuname, Leiter (in) des vermeintlichen JUSTIZ GERICHT UCC FIRMA,
[PLZ] Ort, Straße, At
Wegen der Anwendung von der seit dem im Jahre 2007 erloschener grundgesetzlicherRechtsnormen einer Verwaltungseinheit der Zentralverwaltung des vereinigtenWirtschaftsgebiet der Republik Österreich (AUSTRIA) wie Verstoß gegen die Anwendungder am 24 April 2006 gelöschten grundrechtlichen Rechtsnormen wie KontrollratsgesetzNr 1 territoriale Geltungsbereiche des Gerichtsverfassungsgesetzes, Strafprozessordnung wie Zivilprozessordnung oder Völkerrechts Gesetze auch Kontrollratsgesetz Nr 2SHAEF Gesetz Nr 1, S.M.A.D Befehle, wegen Anwendung Faschistischer Gesetze hierauch die Haager Landkriegsordnung Artikel 46 Das Privateigentum darf nicht eingezogen.und HLKO Artikel 47 Das Plündern ist in diesem besetzten lande verboten.
Somit ist bereits grundrechtlich und auch grundsätzlich offenkundig nachgewiesen, dases keine Anwendbarkeit der illegalen Rechtsnorm der Zentralverwaltung des vereinigtenWirtschaftsgebietes der Republik Österreich (AUSTRIA) geben kann.
Es gilt die Rechtsgrundlage mit Stand zum 23 Mai 1945, durch den Überleitungsvertragvom September 1990 für das Großdeutsche Reich aber auch die Bereinigung der Ermächtigungsgesetze vom November 2007 sind schlagend wirksam.
Die Anwendung dieser erloschenen grundrechtlichen Rechtsnormen, verstößt gegen dasBesatzungskriegsrecht. In dem Kriegs und Besatzungsgebiet der Republik Österreich ( AUSTRIA ) ist die Rechtspflege durch das Erlöschen der grundgesetzlichen Rechtsnormen zum Stillstand gekommen und das Land Österreich unterliegt direkt dem Völkerstrafgesetzbuch, sowie den Militärgesetzen nach S.M.A.D und SHAEF und denKontrollratsgesetzen der Alliierten Militärbehörde.
Eine Legitimation auf Basis der Militärgesetze (Verwaltungsrecht - KontrollratsgesetzeAHK, Siegerrecht SHAEF - und S.M.A.D Gesetze),
Die Ernennung der:Frau Dr Gudrun Schmitt. Richterin im Landesgericht für Strafsachen Graz Abteilung 1-9wurde nicht erbracht.
Bereits im Jahre 1945 wurde der Beamtenstatus aufgehoben! Am 17.12.1953 (BvR 147/52)wurde eindeutig gesagt: BVerfGE 3,58; DVBI 1954,86; DÖV 1954,53; MDR 1954,88;NJW 1954,21 Verweis auf: BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73
FIRMA :
Frau Dr Gudrun Schmitt. Richterin im Landgesgericht für Strafsachen Graz Abteilung 1-9