Stromspar Handbuch

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Kapitel A | Allgemein A – 1 Handbuch für Stromsparhelfer Kapitel A - Allgemein 1 Aufbau des Handbuchs........................................................................................... 3 2 Hintergrund des Projektes „Stromspar-Check" .......................................... 5 2.1 Projektziele ...................................................................................................... 6 2.2 Ergebnisse des Pilotprojekts .......................................................................... 7 3 Konzept der Schulung ............................................................................................. 9 3.1 Lernziele ......................................................................................................... 9 3.2 Voraussetzung an die Stromsparhelfer ......................................................... 11 3.3 Lehrmethoden ............................................................................................... 12 3.4 Vorbereitende Schulungsmodule.................................................................. 13 3.4.1 Kommunikationstraining ..................................................................... 13 3.4.2 Verhalten im Haushalt ........................................................................ 14 3.4.3 Sicherheitsunterweisung Elektronisch Unterwiesene Person (EUP) .. 15 3.4.4 Excel-Schulung .................................................................................. 16 3.4.5 Bewerbungstraining ........................................................................... 17 3.4.6 Sicherheitsunterweisung Leitern ........................................................ 17 3.5 Fachliche Schulungsmodule durch Trainer .................................................. 19 3.5.1 Aufbau der Ausbildung ...................................................................... 19 3.5.2 Zeitplan der Schulung ........................................................................ 27 4 Allgemeinwissen ...................................................................................................... 28 4.1 Klimaschutz................................................................................................... 28 4.1.1 Klimaveränderung .............................................................................. 28 4.1.2 Maßnahmen gegen die Klimaveränderung........................................ 32 4.1.3 Klimaschutzpolitik auf verschiedenen Ebenen .................................. 33 4.1.4 Vorteile des Klimaschutzes ................................................................ 34

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So senken Sie mit einfachen Methoden ihren Energieverbrauch - Fachwissen garantiert nicht notwendig!

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Kapitel A | Allgemein

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Handbuch für Stromsparhelfer Kapitel A - Allgemein

1 Aufbau des Handbuchs ...........................................................................................3

2 Hintergrund des Projektes „Stromspar-Check" ..........................................5

2.1 Projektziele ......................................................................................................6

2.2 Ergebnisse des Pilotprojekts ..........................................................................7

3 Konzept der Schulung .............................................................................................9

3.1 Lernziele .........................................................................................................9

3.2 Voraussetzung an die Stromsparhelfer .........................................................11

3.3 Lehrmethoden ...............................................................................................12

3.4 Vorbereitende Schulungsmodule ..................................................................13

3.4.1 Kommunikationstraining .....................................................................13

3.4.2 Verhalten im Haushalt ........................................................................14

3.4.3 Sicherheitsunterweisung Elektronisch Unterwiesene Person (EUP) ..15

3.4.4 Excel-Schulung ..................................................................................16

3.4.5 Bewerbungstraining ...........................................................................17

3.4.6 Sicherheitsunterweisung Leitern ........................................................17

3.5 Fachliche Schulungsmodule durch Trainer ..................................................19

3.5.1 Aufbau der Ausbildung ......................................................................19

3.5.2 Zeitplan der Schulung ........................................................................27

4 Allgemeinwissen ......................................................................................................28

4.1 Klimaschutz ...................................................................................................28

4.1.1 Klimaveränderung ..............................................................................28

4.1.2 Maßnahmen gegen die Klimaveränderung ........................................32

4.1.3 Klimaschutzpolitik auf verschiedenen Ebenen ..................................33

4.1.4 Vorteile des Klimaschutzes ................................................................34

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4.2 Energienutzung .............................................................................................36

4.2.1 Energie und Klima ..............................................................................36

4.2.2 Energie- und Klimabilanz eines Musterhaushalts ..............................40

4.2.3 Hintergrund Sozialleistungen .............................................................43

4.3 Grundbegriffe der Energietechnik ................................................................48

4.3.1 Arbeit/Energie ....................................................................................48

4.3.2 Leistung ..............................................................................................48

4.3.3 Wirtschaftlichkeit von Energiemaßnahmen ........................................51

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1 Aufbau des Handbuchs

Dieses Handbuch enthält Informationen für die Ausbildung von Stromsparhelfern im Rahmen des Projektes „Stromspar-Check in einkommensschwachen Haus-halten“. Der „Stromspar-Check in einkommensschwachen Haushalten“ wird als Kooperationsprojekt vom Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. und dem Deutschen Caritasverband e.V. durchgeführt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit finanziert.

Dieses Handbuch ist als die Ausbildung begleitendes und unterstützendes Schulungsmaterial gedacht: Es enthält die wichtigsten Zusammenhänge und Informationen, die ein Stromsparhelfer wissen und vermitteln können sollte und kann bei der Beratung vor Ort als Nachschlagewerk eingesetzt werden.

Das Handbuch ist in sieben Teile von A bis G gegliedert. Jeder Teil ist durch ein Registerblatt getrennt.

Teil A - Allgemein

Zunächst werden in der Einleitung die Ziele des durchzuführenden Projektes und die Ergebnisse des Pilotprojektes erläutert.

Hieraus werden im nächsten Schritt die Lernziele für die Stromsparhelfer bezüg-lich Inhalte und Umsetzung der Stromspar-Checks im Schulungskonzept abge-leitet. Die Einteilung in Schulungsmodule und der anvisierte Zeitablauf werden skizziert.

Das Kapitel Allgemeinwissen umfasst Basisinformationen zum Klimaschutz, zur Energienutzung und zu den Grundbegriffen der Energietechnik, die dem Strom-sparhelfer den Hintergrund rund um das Thema Energie vermitteln sollen.

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Teil B - Stromspar-Check

Der Kern des Handbuchs besteht aus dem Stromspar-Check. Zunächst wird der generelle Ablauf bei der Durchführung eines Stromspar-Checks beschrieben. Anschließend werden die Tätigkeiten vor Ort in den Haushalten vorgestellt und im Detail ausgeführt.

Teil C und D – Strom- und Wassersparen im Haushalt

Das fachliche Grundlagenwissen wird in den Abschnitten Stromspar- und Was-sersparaktionsfeldern vermittelt. Hier lernt der Stromsparhelfer die technischen Hintergründe, erfährt wichtige Kennwerte und bekommt einen Überblick über die möglichen Einsparpotenziale.

Teil E – Heizen und Lüften

Einen kurzen Überblick zu weiteren Energiesparfeldern liefert das Kapitel Heizen und Lüften. Ziel dieses Kapitels ist es, dem Stromsparhelfer einen Einblick in dieses Thema zu geben, so dass er in der Lage ist vor Ort zu erkennen, ob hier ein Energieberater zum Einsatz kommen sollte.

Teil F – Hilfsmittel

Das Handbuch fasst die Hilfsmittel für die Beratung kompakt in einem Kapitel zusammen. Auf diese Weise hat der Stromsparhelfer schnellen Zugriff auf die vor Ort benötigten Formulare, Checklisten und wichtigen Grafiken für das Beratungs-gespräch.

Teil G – Weitere Informationen

Zum Abschluss werden weiterführende Informationen gegeben in Form von Links zu Internetseiten, einer Literaturliste mit Hinweisen zu Büchern und Broschüren sowie einem Glossar.

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2 Hintergrund des Projektes „Stromspar-Check"

Kapitel A | Allgemein

Die Strompreise für Haushaltskunden sind in den letzten fünf Jahren um mehr als 20% angestiegen. Gerade einkommensschwache Haushalte sind hiervon besonders betroffen und nicht in der Lage, die Preissteigerungen durch eine Reduzierung ihres Stromverbrauchs zu kompensieren. Zugleich besitzen diese Haushalte ein überdurchschnittlich hohes Einsparpotenzial.

Dafür gibt es mehrere Gründe: In den Haushalten befinden sich häufig alte bzw. beim Kauf sehr kostengünstige Geräte. Diese weisen in der Regel einen vergleichsweise hohen Energieverbrauch aus. Weiterhin sind bei den Empfängern von Transferleistungen sowohl geringe Kenntnisse über Energie- und insbeson-dere Stromeinsparmöglichkeiten als auch geringe finanzielle Möglichkeiten für Investitionen in Energieeffizienztechnologien vorhanden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Modellversuch in Freiburg und in Berlin durchgeführt, um Möglichkeiten und Wirkung einer gezielten Stromsparberatung im Verbund mit Stromsparhilfen vor Ort zu untersuchen. Da die Ergebnisse sehr Erfolg ver-sprechend waren1, wurde aus dem Modellversuch ein bundesweites Programm entwickelt: Einkommensschwache Haushalte werden einerseits durch kostenlose Einsparhilfen unterstützt und andererseits soll dazu beitragen werden, die Klima-schutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Ein ähnliches Projekt wurde vom Caritasverband Frankfurt e.V. mit Erfolg umge-setzt. Hier wurden die Vor-Ort-Beratungen in den Haushalten nicht durch ausge-bildete Energieberater sondern durch Langzeitarbeitslose durchgeführt, die als Stromsparhelfer ausgebildet wurden. Da dieses Konzept durch eine doppelte soziale Komponente (Hilfe für einkommensschwache Haushalt und Unterstützung der Wiedereingliederung von Langzeitarbeits-losen in die Arbeitswelt) gekenn-zeichnet ist, wurde dieser Ansatz weiterentwickelt und als Projektvorschlag dem BMU unterbreitet.

Die Bundesregierung will bis 2020 gegenüber 1990 die CO2-Emissionen um 40% reduzieren und die Energieproduktivität2 verdoppeln. Hierfür hat sie mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch die Klimaschutzinitiative, die aus den Auk-

1 Der Abschlussbericht „Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in Hartz-IV-Haushalten“ vom September 2008 steht unter www.bmu.de/43513 als Download zur Verfügung.

2 Die Energieproduktivität ist das Verhältnis von Wertschöpfung einer Firma oder der Gesellschaft im Verhältnis zum Energieeinsatz.

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tionierungserlösen des Emissionshandels finanziert wird und aus der die Mittel für das Programm „Stromspar-Check in einkommensschwachen Haushalten“ bereit-gestellt werden. Auf Basis der positiven Erfahrungen aus dem Modellprojekt und den Caritas-Pi-lotprojekten bekommen nun im Rahmen eines bundesweiten Programms einkom-mensschwache Haushalte einen Vor-Ort-Stromspar-Check einschließlich eines Soforthilfe-Paketes durch Stromsparhelfer.

Die durchführenden Organisationen sind der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V. in Kooperation mit regionalen und lokalen Energieagenturen, sowie der Deutsche Caritasverbands e.V. mit seiner Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (BAG IDA) für die Wohlfahrtsverbände.

2.1 Projektziele

In der Pilotphase bis zum 30.06.2009 werden in zunächst 59 Standorten die Voraussetzungen für die Durchführung von Stromspar-Checks geschaffen und mit der Umsetzung der Stromspar-Checks begonnen. Zur Umsetzung des Projektes werden zunächst örtliche Netzwerke aller vor Ort relevanten Akteure gebildet, ins-besondere mit den für langzeitarbeitslose Menschen zuständigen Sozialbehörden (Caritas-Verbände, ARGEn und Kommunen). Im Rahmen des Projektes sollen bis zum 30. Juni 2009 rund 500 StromsparhelferInnen in 59 teilnehmenden Städten ausgebildet und insgesamt etwa 12.000 Checks durchgeführt werden.Die Fort-führung des Programms ist vorgesehen und nach der erfolgreichen Umsetzung der Pilotphase soll ab Juli 2009 die Zahl der teilnehmenden Städte ausgeweitet werden.

Neben den bereits angesprochenen Aspekten der Entlastung der Stromkosten in einkommensschwachen Haushalten und des Klimaschutzes ist das Projekt noch aus einem anderen Grund interessant: Durch die Ausbildung zum Stromsparhelfer üben langzeitarbeitslose Menschen eine sinnvolle und anspruchsvolle Tätigkeit aus, die ihnen eine Wiedereingliederung in das Berufsleben erleichtern kann. Bei entsprechender Eignung kann eine weitergehende Qualifizierung zu einem zertifi-zierten Energieberater erfolgen.

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2.2 Ergebnisse des Pilotprojekts

In einem bislang einmaligen Projekt wurde das Stromeinsparpotenzial in 108 Hartz-IV-Haushalten ermittelt und erschlossen. Hierzu führten die beteiligten Projektpartner Büro Ö-Quadrat, Berliner Energieagentur und die Energieagentur Regio Freiburg zunächst die notwendigen Analysen durch. Über lokale Medien wurden interessierte Hartz-IV-Haushalte ermittelt, die sich kostenlos von profes-sionellen Energieberatern beim Stromsparen beraten und helfen lassen wollten.

Durch eine gezielte Analyse und Vor-Ort-Beratung wurden die Haushalte auf die Schwachstellen in ihrem Haushalt aufmerksam gemacht und gleichzeitig im Hin-blick auf einen effizienteren Umgang bei der Anwendung von elektrischen Gerä-ten beraten.

Im zweiten Schritt wurden Soforthilfemaßnahmen im Haushalt durchgeführt. Die Berater installierten z.B. abschaltbare Steckerleisten, um Stand-by-Verluste bei Computern, Druckern, Fernsehern, Stereoanlagen, DVD-Playern, Playstation und anderen Geräten zu vermeiden. Hierdurch konnten in den Haushalten durch-schnittlich 95 kWh pro Jahr eingespart werden. Weiterhin wurden Glühlampen gegen Energiesparlampen ausgetauscht und Maßnahmen zur Wassereinsparung (wassersparende Duschköpfe, Perlatoren, WC-Wasserstopper) durchgeführt.

In 45 Prozent der Haushalte verbrauchten die vorhandenen Kühlgeräte gegenü-ber einem hocheffizienten Kühlgerät (Effizienzklasse A++) mehr als das Dreifache. In diesen Fällen wurde ein Zuschuss in Höhe von 200 Euro für ein neues hochef-fizientes Kühlgerät oder maximal 300 Euro für eine entsprechende Kühl-Gefrier-Kombination gewährt. Die Altgeräte wurden fachgerecht entsorgt. Ein Drittel aller Haushalte nahmen den Zuschuss an.

Die Differenz zum Kaufpreis wurde über ein Darlehen mit einem Zinssatz von 4 Prozent finanziert, das aus den eingesparten Stromkosten, über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren in Raten abbezahlt wird.

Die Erfahrungen in dem Pilotprojekt waren überzeugend: Pro Haushalt konnte durchschnittlich eine Stromeinsparung von 18 Prozent erzielt werden. Über die Nutzungsdauer der eingesetzten Technologien3 betrachtet ergibt sich pro Haus-halt eine durchschnittlich Entlastung von rund 820 Euro und gleichzeitig eine CO2-Einsparung von rund 3,7 Tonnen.

3 Bei Energiesparlampen wird eine Nutzungszeit von 10.000 Stunden veranschlagt, bei anderen Soforthilfen eine technische Lebensdauer von 10 Jahren.

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Das Projekt ist nicht nur aus Sicht der teilnehmenden Haushalte erfolgreich gewe-sen. Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist ein solches Programm äußerst vor-teilhaft: Die Kosten für die eingesparte Kilowattstunde betrugen im Durchschnitt rund 7 Cent und lagen somit deutlich unter den Kosten der Stromerzeugung und -verteilung.

Zum Vergleich: Der Strompreis in den beiden untersuchten Städten lag bei durch-schnittlich 20 Cent4.

Doch der materielle Nutzen ist nicht alles: Viele Haushalte fühlten sich in dem Pilotprojekt mit dem Problem der steigenden Energiekosten wahrgenommen und nahmen die konkrete Unterstützung und die Informationen dankbar an.

4 Bruttopreis ohne Grundpreis

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3 Konzept der Schulung

3.1 Lernziele

Da es immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt, wird hier kurz auf die Abgren-zung der Tätigkeit der Stromsparhelfer und einem Energieberater im Allgemeinen eingegangen.

Die Stromsparhelfer werden speziell für ihren Einsatz in einkommensschwachen Haushalten ausgebildet. Sie gehen bei ihren Vor-Ort-Besuchen in der definierten Zielgruppe von Haushalten nach einem vorgegebenen Konzept vor und führen Direktinstallationen zur Strom- und Wassereinsparung durch. Darüber hinaus be-raten sie diese Haushalte in Bezug auf Stromspar- und Wassersparmöglichkeiten. Im Gegensatz zu zertifizierten Energieberatern verfügen sie in der Regel über keinen speziellen fachlichen Hintergrund und haben auch keine spezielle Aus-bildung für eine Energieberatung im Gebäudebereich erhalten. Sie sind deshalb nicht befugt, sich Energieberater zu nennen und die Haushalte im Hinblick auf Effizienzverbesserungen im Wärmebereich zu beraten. Sie können jedoch bei entsprechenden Anlässen (z.B. defekten Thermostatventilen, Schimmelbildung, Zug-Erscheinungen) oder unter den gegebenen Umständen den Haushalten empfehlen, sich entsprechend von einem Energieberater beraten zu lassen und auf die Kontaktadresse einer Energieagentur hinzuweisen.

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Abgrenzung werden mit der hier konzipierten Schulung die folgenden Lernziele angestrebt.

Die Teilnehmer des Schulungskurses sollen in die Lage versetzt werden, eine Beratung zur Stromeinsparung bei einkommensschwachen Haushalten in ■

Eigenregie durchzuführen,Direktinstallationen von strom- und wassersparenden Technologien vor Ort ■

durchzuführen,durch eine Analyse und Bestandsaufnahme der Stromverbraucher in der Woh- ■

nung die wichtigsten Stromverbraucher und Schwachstellen (unnötiger Strom-verbrauch) zu erkennen,die Stromrechnung zu analysieren und den Bewohnern des Haushaltes ver- ■

ständlich zu erläutern,

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eine Einschätzung zum durchschnittlichen Stromverbrauch des Haushalts zu ■

geben,durch zielgerichtete Tipps auf energieverschwendendes Nutzerverhalten ■

einzugehen,den Stromverbrauch von Kühl- und Gefriergeräten, sowie bei Bedarf von ■

anderen Verbrauchern, mit einem Messgerät zu erfassen,die Einsparwirkung der durchgeführten Direktinstallationen den Bewohnern ■

des Haushaltes zu erläutern, die durch die Direktinstallation eingesparten Stromkosten pro Jahr zu ■

errechnen,Interesse am Stromsparen zu wecken und einfache Handlungsmöglichkeiten ■

aufzuzeigen,Bezüge zwischen der Umwelt- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ■

und dem Projekt herstellen zu können,bei Bedarf (Probleme mit der Heizungsanlage, Schimmelbildung, hohe ■

Heizkosten) weitere Beratungsangebote und Ansprechpartner zu nennen.

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3.2 Voraussetzung an die Stromsparhelfer

An die Stromsparhelfer, die an diesem Programm teilnehmen, werden besondere Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen werden von ihren Trainern über-wacht.

Es darf nicht zu großen Fehlzeiten während der Schulung kommen. ■

Der Umgang und die Begegnung mit Kunden erfordert eine angemessene ■

Bekleidung, Körperhygiene und entsprechende Umgangsformen.Während der gesamten Schulung und der Tätigkeit als Stromsparhelfer ist das ■

Einnehmen von Drogen und Alkoholika verboten.Von den Teilnehmern wird eine Vorbildung bzw. ein entsprechendes Interesse ■

zu den Themen Umwelt, Klimaschutz, Ökologie und Energie sowie insbeson-dere zum Thema Stromsparen im Haushalt vorausgesetzt.Der Umgang mit Computer-Programmen (insbesondere Excel) ist obligatorisch ■

und Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.Der Umgang mit Zahlen und Daten muss seriös und gewissenhaft erfolgen. ■

Einfache Kopfrechnungen bzw. Grundrechenarten müssen sicher beherrscht werden.Die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache beherrschen. ■

Einfache praktische Tätigkeiten wie Möbelrücken, Messgeräte bedienen und ■

Lampen austauschen müssen sicher beherrscht werden.Starkes Übergewicht kann bei Begehungen (enge Kellersituationen, auf Leitern ■

klettern, usw.) problematisch werden und ist zur eigenen Sicherheit auszu-schließen.

Die Vor-Auswahl der Stromsparberater, die an einer Schulung teilnehmen erfolgt durch die jeweiligen Caritas-Verantwortlichen am Standort.

Ein spezifischer Eignungstest zu Beginn der Schulung ist nicht vorgesehen. Jedoch kann ein Trainer die Teilnahme einer Person an dem Programm vor oder während der Schulung ausschließen, wenn dies durch einen der oben genannten Punkte begründet ist.

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3.3 Lehrmethoden

Da davon auszugehen ist, dass die Auszubildenden in der Regel nicht an lange Lerneinheiten gewöhnt sind und gelegentlich auch unter Konzentrations-schwierigkeiten leiden, sind folgende Grundregeln für den Unterricht vorgesehen:

Die Unterrichtsblöcke sollten fünf Zeitstunden nicht überschreiten, ■

die Schulung sollte nicht überwiegend im Frontalunterricht erfolgen, ■

nach spätestens zwei Unterrichtsstunden ist eine längere Pause ■

(mindestens zwanzig Minuten) vorzusehen,die Pausen sollten Möglichkeiten zur Kommunikation untereinander bieten, ■

eine enge Verzahnung von theoretischer Schulung und praktischen Übungen ■

ist herzustellen,das Klima im Unterricht sollte so offen sein, dass jederzeit Fragen gestellt ■

und Verständnisprobleme geäußert werden können,auf einen guten Medieneinsatz ist zu achten (Pinnwand mit Karten, ■

Folien präsentation mit Overheadprojektor oder Power-Point-Präsentation, praktisches Anschauungsmaterial, Flip-Chart oder Tafel),praktische Analysen und Kommunikationstraining (speziell Rollenspiele) ■

sind wichtige Bestandteile des Schulungskurses,theoretische und praktische Schulungen (Analysen vor Ort) sollten sich ■

abwechseln,der praktische Unterricht sollte drei Vor-Ort-Analysen unter Leitung des ■

Auszubildenden umfassen,die Auswertung der Analysen und das Erstellen der Berichte nach den ■

Hausbesuchen muss geübt und kontrolliert werden.

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3.4 Vorbereitende Schulungsmodule

Das Schulungskonzept für die Stromsparhelfer umfasst nicht nur die Vermittlung von fachlichem Inhalt, sondern auch vorbereitende Schulungen, die von den jeweiligen Caritasverbänden begleitend durchgeführt werden.

Die folgenden Kapitel beschreiben die Inhalte der einzelnen Module. Ergänzen-des Material, das den Umfang des Handbuches sprengen würde, wird im internen Bereich der Homepage www.stromspar-check.de als Download zur Verfügung gestellt. Ein Hinweis befindet sich in den Kapiteln an der entsprechenden Stelle als Fußnote.

3.4.1 Kommunikationstraining

Erfolgreiche und klare Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil, um im Beruf erfolgreich zu sein. Die Kommunikationsfähigkeit eines Menschen bestimmt zu einem guten Teil, wie erfolgreich er sein wird. Gute Kommunikation beinhaltet überzeugendes Sprechen, aber auch gutes Zuhören. Beides kann man trainieren.

Die Caritasverbände Stuttgart und Böblingen haben Konzepte entwickelt und stel-len diese zur Orientierung und Unterstützung zur Verfügung.5 Sie müssen aber auf die Situation vor Ort angepasst werden. Diese ist zum Beispiel abhängig von der Erfahrung und Ausbildung der Teilnehmer und von den zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten des Standortes.

Ein Kommunikationstraining sollte etwa 12 Stunden umfassen. Bewährt hat sich die Durchführung an drei halben Tagen mit je vier Stunden. Wichtig ist, dass nach einem anfänglichen Training anlassbezogene Wiederholungen durchgeführt wer-den.

5 Die Unterlagen stehen im internen Bereich der Projekt-Homepage www.stromspar-check.de zum Download zur Verfügung.

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Inhalte:Einführung in das Thema – Informationen zu den Faktoren, die die Kommunika- ■

tion bestimmen (persönliche Erfahrungen, kulturelle Unterschiede, …)Grundlagen der Kommunikation: Wahrnehmung, Inneres Skript, Selbstwertge- ■

fühlWelche Ebenen der Kommunikation gibt es? ■

Was geschieht während der Kommunikation (Sender/Empfänger)? ■

Welchen Einfluss hat die Körpersprache? ■

Welche Kommunikationsstile gibt es? ■

Vier Aspekte einer Nachricht ■

Wie entstehen Konflikte, wie kann man sie lösen, welche Typen gibt es? ■

3.4.2 Verhalten im Haushalt

Um ein freundliches und möglichst souveränes Verhalten beim Besuch der Haushalte zu gewährleisten, gibt es einige Regeln sowie rechtliche Rahmen-bedingungen, die zu beachten sind.

Es werden daher die folgenden Inhalte vermittelt:

„My home is my castle“ – rechtlicher RahmenRechtliche Konsequenzen ergeben sich aus Art.13 des Grundgesetzes ■

Information zum „Haus- und Weisungsrecht“ (Hausordnungen) ■

Verhalten vor bzw. im Haushalt – Auftreten und Eintreten

Verhalten nach dem Klingeln mind. einen Schritt zurücktreten, ■

höchstens zwei Personen, ■

„Forme(l)n“ für Begrüßung/Verabschiedung, ■

Wohnungsinhaber vorausgehen lassen ■

Verhalten im Haushalt

Ablauf des „Checks“ genau erklären, ■

ankündigen, was getan wird, ■

vor Austausch von „Starter-Paket“-Artikeln das Einverständnis erfragen ■

Verhalten in schwierigen SituationenErläuterung der sogenannten „Exit – Options“ ■

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Soziale Manieren – Was macht es uns leichter?

Allgemeine Haltungfreundliches Verhalten, ■

Geduld beim Beantworten von Fragen, ■

verbindliches Ankündigen des nächsten Termins ■

Beachten der Spracheangemessene Wortwahl, ■

ganze Sätze, ■

Kommunikation in „Beratungshaltung“, ■

erklären und hinweisen. ■

3.4.3 Sicherheitsunterweisung Elektronisch Unterwiesene Person (EUP)

Die Durchführung der Stromspar-Checks erfordert den Austausch von Glühlam-pen, den Einsatz von Steckerleisten und Zeitschaltuhren. Diese Arbeiten werden im Projekt auch von Nichtelektrikern durchgeführt. Um hier ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten, fordert die Berufsgenossenschaft eine Ausbil-dung zur „elektrotechnisch unterwiesenen Person“.

Wer darf die Schulung abhalten?

Theoretisch darf jeder Elektriker die Schulung durchführen. Es ist anzunehmen, dass auch einige der eaD-Trainer, die derzeit in den Fachschulungen eingesetzt sind, diese EUP-Schulung durchführen können. Dies muss vor Ort beim jeweiligen Trainer erfragt werden.

Da Energieberater der eaD nur dann die Schulung durchführen dürfen, wenn sie mindestens einen Gesellenbrief als Elektrofachkraft besitzen, sollten Sie auch innerhalb des eigenen Verbandes prüfen, ob ein Mitarbeiter in Frage kommt, etwa Hausmeister mit entsprechender Ausbildung.

Kann der eaD-Trainer die Schulung nicht durchführen, ist die Handwerkskammer ein möglicher Ansprechpartner. Unter Umständen hat ein Trainer/Elektriker von dort eigene Unterlagen. Dieser kann er verwenden – unter der Voraussetzung, dass er eine Berechtigung hat, die Teilnahme an der Schulung für den einzelnen Teilnehmer zu bestätigen.

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Sollte es Probleme geben, vor Ort eine entsprechend qualifizierte Person zu fin-den, kann mit der Caritas Frankfurt Kontakt aufgenommen werden, die einerseits Präsentationsfolien zur Unterweisung zur Verfügung stellen6 und darüberhinaus die Schulung selbst durchführen können. Der dortige Ansprechpartner für die EUP-Schulung ist:

Herr Pullem (Tel.: 069-2982-113)

Es ist mit ihm direkt abzustimmen, ob er eine Schulung am jeweiligen Standort übernehmen kann. Die Erstattung der Kosten ist für jeden Einzelfall mit ihm zu verhandeln und vom jeweiligen Standort zu tragen.

Hilfreiche und detaillierte Informationen (inklusive Sicherheitsregeln) bietet auch die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) auf ihrer Homepage unter:

www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m37/m37.htm

3.4.4 Excel-Schulung

Die vorbereitende Excel-Schulung enthält eine Einführung in die Programmanwen-dung bzw. eine Vertiefung schon vorhandener Excel-Kenntnisse. Da die Voraus-setzungen der einzelnen Teilnehmer sehr unterschiedlich sein können, ist der Schulungs-Umfang individuell festzulegen.

Ein erstes Dokument mit detaillierten Beschreibungen und Übungen ist verfügbar.7

Es sollte unbedingt gewährleistet sein, dass die Stromsparhelfer ausreichende Kenntnisse mit Excel vorweisen, bevor die inhaltliche Schulung beginnt.

Die Inhalte sollten im Wesentlichen sein:

Starten des Programms ■

Aufbau der Arbeitsoberfläche ■

Wichtige Befehle ■

Einrichten des Dokumentes ■

Erläuterung von Arbeitsmappen und Tabellenblättern ■

Formatierung von Zellen ■

Eingabe der Daten ■

6 Die Folien stehen im internen Bereich der Projekt-Homepage www.stromspar-check.de zum Download zur Verfügung.

7 Dieses Dokument steht im internen Bereich der Projekt-Homepage www.stromspar-check.de zum Download zur Verfügung.

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3.4.5 Bewerbungstraining

Für das Bewerbertraining, das eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtern soll, stellt der CV Stuttgart Schulungsunterlagen zur Verfügung. Diese beinhalten neben Präsentationsfolien ein Konzept zu den Kursinhalten sowie praktische Übungen.8

Hinweis: Bei Arbeitsgelegenheiten (SGB II § 16d) ist das Training Pflicht!

Wo, wann, wie – was gehört zur eigenen VorbereitungRecherche über die allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt und gezielte ■

Recherche zu bevorzugten ArbeitgebernDie Bewerbungsmappe ■

Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch sowie Nachbereitung im Anschluss ■

Informationen und Übungen zur gezielten VorbereitungKörperhaltung, Innere Haltung und Auftreten ■

Stabiler Stand ■

Nähe versus Distanz ■

Der „richtige“ Händedruck ■

Die „richtige“ Stimmlage – Sprache, Mimik, Stimme ■

Kleidungsempfehlungen, Erscheinungsbild ■

Gesprächsituation proben (ggf. mit Aufzeichnung) ■

3.4.6 Sicherheitsunterweisung Leitern

Aus versicherungstechnischen Gründen ist während der Schulung eine Unterwei-sung zur Nutzung von Leitern vorzusehen, da insbesondere beim Austausch von Lampen Hilfsmittel herangezogen werden müssen.

Die Unterweisung zeigt die wichtigsten kritischen Punkte auf, wenn beim Einsatz im Haushalt etwa eine ungeeignete Leiter verwendet wird und wann ein Abrut-schen/Absturz droht.

Die Unterweisung kann von jedem durchgeführt werden, der sich in das Thema selbstständig eingearbeitet hat. Umfangreiche Informationen sind bei der jewei-ligen Berufsgenossenschaft des Unterweisers erhältlich. Diese bieten die Materi-alien in den meisten Fällen für ihre Mitglieder kostenlos an.

8 Diese Unterlagen stehen im internen Bereich der Projekt-Homepage www.stromspar-check.de zum Download zur Verfügung.

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Im Rahmen der Schulung ist es sinnvoll, wenn der Trainer die Leiterunterweisung in seinen Unterricht integriert. Alternativ kann diese auch von einem Mitarbeiter des Caritas-Standortes durchgeführt werden. Der zeitliche Umfang sollte mit etwa 15 bis 20 Minuten eingeplant werden.

Die Metall-Berufsgenossenschaft hat eine DVD „Top-Info“ mit 18 Unterweisungs-modulen herausgegeben, die neben kurzen Filmen sämtliche notwendigen Materi-alien sowie ein Bestätigungsformular9 beinhaltet. Sie kann bei der unten ange-gebenen Adresse bestellt werden. Alternativ ist jedem Unterweiser überlassen, sich andere Materialien über die eigene Berufsgenossenschaft zu organisieren.Nähere Infos zur DVD finden Sie hier: www.vmbg.de/medien/filme-der-vmbg Herausgeber DVD Top-InfoVereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften:Maschinenbau- und Metall-BerufsgenossenschaftHütten- und Walzwerkes-Berufsgenossenschaft40210 DüsseldorfTelefon: 02118224-0

Berufsgenossenschaft Metall Nord-Süd55130 Mainz 30173 HannoverTelefon: 06131-802-802 Telefon: 0511-8118-0

Bezugsquelle DVDFrau HeinzTel: [email protected]

Kostenfür Nicht-Mitglieder: 20 Euro + Versandfür Mitglieder der Berufsgenossenschaft: kostenlos

9 Die Bescheinigung steht im internen Bereich der Projekt-Homepage www.stromspar-check.de zum Download zur Verfügung.

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3.5 Fachliche Schulungsmodule durch Trainer

Die Schulung der fachlichen Inhalte wird von professionellen Energieberatern, sogenannten Trainern, durchgeführt. Sie umfasst sowohl die theoretische Schu-lung als auch die praktische Durchführung von Stromanalysen in Haushalten und dem dazugehörigen Berichtswesen. Insbesondere der Umgang mit Messgeräten (Strommessgerät, Thermometer, Durchflussmessgerät) wird bereits während der Unterrichtszeiten und anhand von praktischen Aufgabestellungen geübt.

Es werden im Wesentlichen die folgenden Themen behandelt: Klimaschutz ■

Energienutzung ■

Stromverbrauchsanalyse ■

Beleuchtung ■

Haushaltsgroßgeräte ■

Kommunikations- und Unterhaltungselektronik ■

Wasserverbrauch ■

Heizung und Lüftung ■

3.5.1 Aufbau der Ausbildung

Die Schulung zum Stromsparhelfer ist auf 60 Stunden ausgelegt, aufgeteilt auf 12 Unterrichts-Module.

Jedes Modul beinhaltet 5 Zeitstunden und ist als maximales Tagespensum gedacht.

Die Zeiteinteilung von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr ist nur ein Vorschlag und nicht bindend. Sie kann je nach Bedarf angepasst werden.

Module 1 bis 5 beinhalten die notwendigen Kenntnisse, um eine Vor-Ort- Begehung durchzuführen. Mit diesen Modulen sollte die Schulung beginnen und möglichst kompakt unterrichtet werden, damit die Stromsparhelfer schnell in die Haushalte können, um praktische Erfahrungen zu machen.

Die Reihenfolge der Module 6 bis 12 ist frei. Allerdings sollte die Erfolgskontrolle und die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung natürlich in den letzten beiden Modulen erfolgen.

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Der Stoffverteilungsplan ist ein Vorschlag. Die Unterrichtsblöcke können je nach Bedarf verschoben, ausgetauscht oder zusammengefasst werden, wenn es sinn-voll ist.

Die Blöcke mit den Übungsaufgaben sind nur aus Gründen der Darstellung als eine Einheit aufgeführt. Idealerweise sollten Übungsaufgaben während des Unter-richts an passender Stelle integriert werden.

Die Lernzielkontrolle am Ende der Schulung soll den Abschluss bilden. Ziel ist nicht, eine Prüfsituation herbeizuführen, sondern die Teilnahme mit Anerkennung zu würdigen.

In den folgenden Tabellen werden die Inhalte der 12 Module kurz dargestellt. Die farbliche Kennzeichnung der Unterrichtseinheiten erleichtert die Übersicht.

Pausen

Organisation

Theorievortrag

Rechenaufgaben

Praxisübungen

Farblegende Modulzeitpläne

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Kapitel A | Allgemein

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Modul 1: Grundlagen

Das erste Modul dient insbesondere der Einführung in das Projekt und der Grund-lagenvermittlung. Die Stromsparhelfer sollen verstehen, in welchem politischen Zusammenhang das Projekt steht und welche Ziele angestrebt werden. Weiterhin soll ein Überblick über den Ablauf und die Inhalte der Schulung gegeben wer-den. Erste energietechnische Grundlagen und Begrifflichkeiten sind zu vermitteln (Arbeit/Leistung).

9.00 bis 11.00 Einführung Vorstellungsrunde, Projektvorstellung, Organisatorischer Ablauf

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Grundlagen Energienutzung, physikalische Grundlagen

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 bis 16.00 Übungsaufgaben Leistung, Energie, Stromkosten

Modul 2: Messgeräte

Der zweite Schulungstag sieht eine sehr praxisbezogene Einführung in die Strom- und Wassermessung vor. Neben der Handhabung der Messgeräte sollten v.a. umfangreiche Messungen an mitgebrachten elektrischen Geräten bzw. an Geräten vor Ort durchgeführt werden. Wichtig ist das Vermitteln über die Größen-ordnungen von Leistungen verschiedener Geräte und die Unterscheidung der unterschiedlichen Betriebszustände.

9.00 bis 11.00 Strom Strommessgerät, Messung an Demogeräten

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Wasser Wasserdurchflussmesser, Einsparpotenziale Wasser

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 bis 16.00 Übungsaufgaben Einsparpotenziale, Wirtschaftlichkeit

Page 22: Stromspar Handbuch

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Modul 3: Ablauf erster Vorort-Termin

Anhand von mitgebrachten Energie- und Wasserabrechnungen der Teilnehmer sollten die typischen Inhalte einer Abrechnung erläutert werden. Der Trainer sollte ebenso einige Beispiele vorhalten (insbesondere Rechnungen der örtlichen Ver-sorgungsunternehmen).

Die notwendigen Eintragungen auf dem Erfassungsbogen sind zu erläutern und der Ablauf beim ersten Vor-Ort-Termin zu erklären bzw. kann durch ein ergän-zendes Rollenspiel eingeübt werden.

9.00 bis 11.00 Analyse Strom-/Wasserabrechnung Einschätzung Stromverbrauch

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Inhalte erster Vor-Ort-Termin Ablauf, notwendige Materialien

13.00 Mittagspause

14.00 bis 16.00 Datenerfassung Erfassungsbogen, Datenaufnahme vor Ort

Modul 4: Auswertung

Vor der Durchführung dieses Moduls sollten die Teilnehmer ihren eigenen Haus-halt aufgenommen haben. Auf Basis dieser konkreten Daten soll die Eingabe in das Excel-Tool direkt am Rechner geübt werden.Wichtig sind dabei auch Hinweise zur Möglichkeit von Plausibilitätskontrollen.

9.00 bis 11.00 Auswertung Dateneingabe ins Exel-Tool, Verständnis der Rechengänge, Plausibilitätskontrolle

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Auswertung s.o.

13.00 Mittagspause

14.00 bis 16.00 Auswertung s.o.

Page 23: Stromspar Handbuch

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Modul 5: Ablauf zweiter Vorort-Termin

Am fünften Schulungstag wird der Analysebericht im Detail besprochen, damit er später dem Kunden richtig erläutert werden kann. Das Vorgehen beim zweiten Vor-Ort-Termin ist zu vermitteln. Zur Übung kann ein typisches Abschlussge-spräch in einem Rollenspiel simuliert werden. Nach diesem fünften Modul können die Teilnehmer Stromspar-Checks in Begleitung des Trainers durchführen.

9.00 bis 11.00 Analysebericht Erstellung und Erläuterung des Analyseberichts

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Inhalte zweiter Vor-Ort-Termin Ablauf, Vorgehensweise

13.00 Mittagspause

14.00 bis 16.00 Abschlussgespräch Praxisübung

Modul 6: Beleuchtung

Das Modul zum Thema Beleuchtung gibt einen Überblick über die verschie de-nen Lampenarten mit ihren jeweiligen Eigenschaften insbesondere der Effizienz. Wichtiger Inhalt ist die Diskussion der Vorbehalte gegenüber Energiesparlampen. Durch Rechnungen sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, Einsparpo-tenziale selbst zu ermitteln.

9.00 bis 11.00 Technik physikalische Grundlagen, Art der Beleuchtung, Effizienz

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Nutzerverhalten richtige Wahl von ESL, Vorurteile zum Thema ESL

13.00 Mittagspause

14.00 bis 16.00 ÜbungsaufgabenEinsparpotenziale, Wirtschaftlichkeit

Page 24: Stromspar Handbuch

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Modul 7: Weiße Ware

In diesem Modul wird auf den Energieverbrauch von Großgeräten wie z.B. Wasch-maschinen eingegangen. Es sollen sowohl Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie durch das richtige Nutzerverhalten Energie eingespart werden kann, als auch wichtige Aspekte beim Neukauf wie z.B. die Auszeichnung durch Effizienzlabels.

9.00 bis 11.00 Kühl-/ Gefriergeräte Labels, typische Verbräuche, Einsparpotenziale, effiziente Nutzung

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Weitere Großgeräte Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen

13.00 Mittagspause

14.00 bis 16.00 Übungsaufgaben Einsparpotenziale,Wirtschaftlichkeit

Modul 8: IT/Unterhaltungselektronik

Das Modul zu Kommunikations- und Unterhaltungselektronik beinhaltet das Thema Leerlaufverluste im Detail. Dabei ist auf die verschiedenen Betriebszustän-de von Geräten einzugehen aber auch auf die effiziente Nutzung der Geräte.Anhand von Beispielrechnungen werden Einsparmöglichkeiten berechnet.

9.00 bis 11.00 Kommunikationselektronik Betriebszustände, Vermeidung Leerlauf, Nutzerverhalten

11.00 bis 11.30 Pause11.30 bis 13.00 Unterhaltungselektronik

Vermeidung Leerlauf, Nutzerverhalten

13.00 Uhr Mittagspause14.00 bis 16.00 Übungsaufgaben

Einsparpotenziale, Wirtschaftlichkeit

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Modul 9: Wasser

Das Modul Wasser beinhaltet einen Überblick über die verschiedenen Techniken zur Warmwassererzeugung.

Es werden Möglichkeiten der Wassereinsparung durch Soforthilfen aber auch durch richtiges Nutzerverhalten gezeigt und anhand von Beispielen die Einspa-rungen berechnet.

9.00 bis 11.00 Warmwasser Arten der Warmwasserverbreitung, effiziente Nutzung

11.00 bis 11.30 Pause 11.30 bis 13.00 Kaltwasser

Durchflussbegrenzer, Einsparpotenziale

13.00 Uhr Mittagspause14.00 bis 16.00 Übungsaufgaben

Einsparpotenziale, Wirtschaftlichkeit

Modul 10: Heizung

Das Thema Heizung ist kein Inhalt des Stromspar-Checks. Dennoch wird in die-sem Modul ein Grundverständnis über die verschiedenen Systeme vermittelt. Thematisiert werden soll auch die Schimmelproblematik und wie sie durch rich-tiges Lüften und Heizen vermieden werden kann.

9.00 bis 11.00 Heizungssysteme Arten der Wärmeerzeugung, Thermostatventile

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Feuchtigkeit Feuchtigkeitsprobleme, Schimmel

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 bis 16.00 Nutzverhalten Richtig Lüften und Heizen

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Modul 11: Klimaschutz

Die Themen Klimaschutz und Energienutzung stellen das Projekt in einen größe-ren Zusammenhang. Es soll hierbei viel Raum für Diskussion bleiben. Am Ende steht eine kurze Lernzielkontrolle.

9.00 bis 11.00 Klimaschutz Klimaveränderung, Energiepolitik

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Energienutzung Stromerzeugung, CO2-Emissionen

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 bis 16.00 Lernzielkontrolle Dauer 30-45 min

Modul 12: Sonstiges

Das letzte Schulungsmodul ist als Abschlussveranstaltung zu sehen und sollte eine gemeinsame Aktivität z.B. Film schauen, Besichtigungstour o.ä. beinhalten. Nach Rückgabe der Tests und Ausgabe der Teilnahmebestätigung sollte von den Teilnehmern ein Feedback eingeholt werden.

9.00 bis 11.00 Filmvorführung z.B. Al Gore: „Eine unbequeme Wahrheit“, Diskussion

11.00 bis 11.30 Pause

11.30 bis 13.00 Rückgabe Lernzielkontrolle Besprechung der Lösung

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 bis 16.00 Abschluss Ausgabe Teilnahmebescheinigung, Feedback

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3.5.2 Zeitplan der Schulung

Die Länge der Schulung sollte ■ max. 2 Monate dauern.Die ■ Schulungsmodule der Caritas können im Vorfeld oder begleitend zur Schulung stattfinden.Die ■ Verteilung der 12 Schulungs-Module ist frei, die vorgeschlagenen Varianten sind nur Vorschläge. Sie sollte zwischen Caritas und dem Trainer im jeweiligen Standort den individuellen Randbedingungen angepasst werden. Es steht demnach frei, ob die Module blockweise unterrichtet werden oder einzeln verteilt auf mehrere Wochen.Das ■ späteste Ende der Schulung sollte Ende April sein.Die ■ ersten begleiteten Vor-Ort-Begehungen dürfen erst starten, wenn Module 1-5 unterrichtet wurden. Diese sollten möglichst kompakt geschult werden, können aber auch auf mehrere Wochen verteilt werden.Jeder Stromsparhelfer muss die gesamte Schulung absolviert haben, ■

bevor er im Zweierteam selbständig Beratungen durchführt.

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4.1 Klimaschutz

4.1.1 Klimaveränderung

Die Erwärmung der Erdatmosphäre wird hauptsächlich durch das Gas Kohlendi-oxid (CO2) verursacht. Dieses Gas entsteht beim Verbrennen von fossilen Ener-gieträgern, sei es beim Heizen der Wohnungen, beim Autofahren oder bei der Stromerzeugung, wenn die fossilen Energieträger Heizöl, Benzin, Erdgas oder Kohle eingesetzt werden. Das klimaschädliche Gas CO2, lässt sich nicht durch Filter abscheiden oder beseitigen. Dieses Klimagas verstärkt den Treibhaus-effekt in der Atmosphäre: Die Sonnenstrahlen können zwar weiterhin in die Erd-atmosphäre eindringen, aber die Wärmeabstrahlung der Erde in den Weltraum wird durch das Treibhausgas verringert. Folglich wärmt sich die Erde mit zu-nehmendem Ausstoß von Kohlendioxid weiter auf. Verheerende Stürme, Über-schwemmungen und Dürren sind die spürbaren Folgen.

Die jüngsten Forschungsergebnisse der führenden Klimawissenschaftler der Welt10, machen deutlich, dass die Lage für das Weltklima ernster ist, als bisher allgemein angenommen und von der Forschung dargestellt. Es gibt keine Zweifel mehr daran, dass die steigende CO2-Konzentration in der Atmosphäre und die bereits spür- und messbare Klimaveränderung vom Menschen gemacht ist, und schneller voranschreitet, als zuvor jemals erwartet:

4 Allgemeinwissen

10 Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC.

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Gletscher und Schelfeis schmelzen immer schneller, extreme Klimaereignisse wie Hurrikans, Trockenheiten, Überschwemmungen nehmen weltweit zu und die CO2-Konzentration in der Atmosphäre steigt beschleunigt an.

Zudem sind die Auswirkungen weitaus folgenreicher als bisher vermutet. Ein Viertel aller Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht, womit natürliche Regelkreise aus dem Gleichgewicht geraten können. Und schließlich bringt der Klimawandel auch erhebliche ökonomische Risiken.

Konzentration an CO2 in der Atmosphäre

Quelle: Al Gore, eine unbequeme Wahrheit, 2006; BMU

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Weitgehend unstrittig ist das Gegenmittel gegen die Klimaveränderung: Das Klima kann geschützt werden, indem wir mit Heizenergie und Strom intelligenter umgehen und vernünftiger mobil sind. Darüber hinaus müssen die bekannten und wirksamen technischen Maßnahmen zur Reduktion des Energieeinsatzes und zur Umstellung der fossilen Energieversorgung auf regenerative Energiequellen zur Anwendung gelangen. Die Industrieländer müssen ihre CO2-Emissionen in den kommenden Jahrzehnten um rund 80 Prozent senken, um den Klimawandel in einem erträglichen Maß zu halten.

Doch der Klimaschutz ist nicht das einzige Argument für einen neuen Umgang mit Energie. Spätestens seit Anfang 2008 gibt es ein weiteres: Die zunehmende Nach frage nach Erdöl einerseits und die rückläufigen Fördermengen andererseits haben die Energiepreise erheblich in die Höhe getrieben. Im Juli 2008 stieg der Ölpreis auf über 140 Dollar je Barrel, wodurch die langfristige Verknappung der fossilen Energieträger auch in den Fokus der Politik gerückt ist. Zwar ist der Ölpreis bis Ende 2008 wieder auf rund 40 US-$ gesunken, doch ist nicht zu erwarten, dass sich der langfristige Trend steigender Preise für fossile Energieträger nochmals umkehren wird. Vielmehr wird erwartet, dass es bei einem allgemein steigenden Preisniveau in Zukunft zu starken Schwankungen der Energiepreise durch kurz-zeitige Gegenbewegungen (z.B. durch die weltweite Finanzkrise) geben wird.

Zunahme der mittleren Temperatur auf der Erde

Quelle: Al Gore, eine unbequeme Wahrheit, 2006; BMU

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Schon heute machen die Preissteigerungen und -schwankungen manchen Haus-halten und Unternehmen erheblich zu schaffen, was Grund genug ist, durch einen effizienteren Umgang mit Energie dieses Problem zu lösen – oder zumindest zu reduzieren.

Ölreserven: Die Schere zwischen Neufunden und Förderung öffnet sich.

Quelle: BP, IEA, Aspo nach SZ Wissen 1/2005

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4.1.2 Maßnahmen gegen die Klimaveränderung

Eine wirksame Klimaschutzpolitik muss auf drei technischen Säulen stehen: Effizienzsteigerung bei allen Energieanwendungen (Beleuchtung, Kühlen, ■

Beheizen von Wohnungen, Fahrzeugen, …)Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung (Stromerzeugung, Heizung) ■

Zunehmender Ersatz von fossilen Energieträgern durch regenerative Energie- ■

quellen wie Wind, Wasserkraft, Solarenergie, Geothermie und Bioenergie bei der Strom- und Wärmeerzeugung.

Neben diesen technischen Veränderungen muss sich aber auch das Verhalten der Haushalte und auch anderer Verbrauchergruppen (wie Gewerbe, Industrie, Verwaltung) verändern. Ein bewusster Umgang mit Energie beim Heizen, Kochen, bei der Beleuchtung und bei der Nutzung von Elektrogeräten, Medien- und Kom-munikationsgeräten ist ebenso notwendig wie eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Anschaffung dieser Geräte in Bezug auf ihren (lebenslangen) Energiebedarf.

Knappe fossile Vorräte

Quelle: BP Energiestatistik 2006

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4.1.3 Klimaschutzpolitik auf verschiedenen Ebenen

Die Bundesregierung und auch andere Länder versuchen der Klimaveränderung durch gezielte Maßnahmen gegenzusteuern.

Auf globaler Ebene hat sich die überwiegende Mehrheit aller Länder mit dem Kyoto-Protokoll auf verbindliche Ziele und Maßnahmen für den Klimaschutz geeinigt und verpflichtet, ihre klimarelevanten Emissionen zu beschränken. Das Kyoto-Protokoll legt globale Obergrenzen für die Emission von Treibhausga-sen (THG) fest. Die Industrieländer erkennen ihre historische Verantwortung für die Erderwärmung an und machen den ersten Schritt, in dem nur sie (nicht die Entwicklungsländer) in der ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 Re-duktionsverpflichtungen bei den Klimagasen übernehmen.

Das Kyoto-Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft, nachdem Russland Ende Oktober 2004 den Vertrag ratifiziert hatte. Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, ihre klimarelevanten Emissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Innerhalb der EU haben die einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Reduktionsziele zugesagt. Deutschland hat sich auf ein Reduktionsziel von 21 Prozent festgelegt. Dies bedeutet, dass Deutschland seine gesamten klimaschädlichen Abgase im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 um 21 Prozent senken muss. Falls dies nicht gelingen sollte, müsste die Bundesre-publik ent sprechende Strafzahlungen leisten.

Auf EU-Ebene wird intensiv das Ziel verfolgt, durch Richtlinien und Vorgaben die Energie- und Klimaschutzpolitik der Nationalstaaten zu lenken.

So verpflichtete die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten am 9. März 2007 verbindlich, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil der erneuerbaren Energien im Durchschnitt auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Da der durchschnittliche Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch aller EU-25-Staaten im Jahr 2005 nach Angaben des Deutschen Bundesministeriums für Umwelt (BMU) bei 6,5 Prozent lag, kann dies als durchaus anspruchsvolle Zielsetzung gewertet werden. Deutschland wies im Jahr 2007 einen regenerativen Anteil von rund 9 Prozent am Primärenergieeinsatz aus. Allerdings waren und sind die Zuwachsra-ten der regenerativen Energiequellen in den vergangenen Jahren beachtlich, so dass der Anteil in den letzten Jahren ständig gewachsen ist.11

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Auf Bundesebene hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Treibhaus-gasemissionen bis 2020 um 40% gegenüber 1990 zu senken. Dies entspricht den Möglichkeiten und der Verantwortung Deutschlands. Der derzeitige Stand der klimarelevanten Emissionen liegt bei 957 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (Jahr 2007) und liegt damit um 2,3 Prozent niedriger als 2006 bzw. 21,3% niedriger als im Vergleichsjahr 1990.

Wichtige Teilziele sind der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich auf 30 Prozent und der Kraft-Wärme-Koppelung auf 25 Prozent bis 2020, der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich auf 14 Prozent, sowie die Verdopplung der Energieproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat das Kabinett unter anderem am 5. Dezember 2007 das „Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm der Bun-desregierung“ (IEKP) beschlossen. Im Rahmen dieses Programms wird auch das Projekt „Stromspar-Check bei einkommensschwachen Haushalten“ gefördert.

4.1.4 Vorteile des Klimaschutzes

Häufig wird gefragt, ob sich die Konsumenten und unsere Volkswirtschaft sich eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz leisten können. Wir meinen ja, weil Kli-maschutz nicht nur etwas kostet, sondern auch einen großen Nutzen erzielt. Lang-fristig gesehen liegt dieser Nutzen deutlich höher als die notwendigen Ausgaben, die zunächst zu tätigen sind.

Viele Einspartechnologien (wie effiziente Beleuchtung, hocheffiziente Kühlschrän-ke, stromsparende Heizungspumpen, Wärmedämmung, Brennwertkessel) sind – wenn man die Kosten für Anschaffung, Wartung und Energieverbrauch zusam-menzählt - über die Lebensdauer betrachtet kostengünstiger als die möglichen Alternativen, die wesentlich mehr Energie verbrauchen. Dies bedeutet letztlich, dass die Haushalte und Betriebe bei der Verwendung der effizienten Technologien die eingesparten Energiekosten für andere Zwecke verwenden können, ihr verfüg-bares Einkommen bzw. die Gewinne also steigen.

Klimaschutz bringt lokale Wertschöpfung: Die Ausgaben, die die Haushalte und Betriebe derzeit für Heizöl oder Gas tätigen, fließen zu einem großen Teil ins Aus-land ab. Investieren die Haushalte ihr Geld in Wärmedämmmaßnahmen, so schafft dieses Geld Arbeitsplätze in der Region, welche wiederum ein höheres verfüg-bares Einkommen und Steuern nach sich ziehen und den Wirtschaftskreislauf in der Region stärken. Davon profitieren letztlich alle Einwohner einer Region.

11 BMU: Erneuerbare Energien in Zahlen - nationale und internationale Entwicklung, Dokumentation, Stand Juni 2008 .

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Klimaschutzmaßnahmen sind immer auch Maßnahmen zur Reduktion der sons-tigen Luftschadstoffe der Energieversorgung. Wird weniger Strom verbraucht, stoßen die Kraftwerke weniger Schadstoffe wie Stickoxide, Schwefeldioxid und Russ aus. Ebenfalls muss weniger Kohle abgebaut und weniger Kohle, Öl oder Uran transportiert werden.

Auf der anderen Seite sind viele Klimaschutzmaßnahmen mit der Entwicklung und Produktion von neuen Technologien verbunden. So z.B. die Entwicklung von Wärmedämmverbundsystemen, Windkraftanlagen oder Solarkraftwerken. Für diese Produkte ergeben sich neue Absatzmärkte im Ausland, wodurch wiederum zusätzliche Arbeitsplätze und Einkommen im Inland geschaffen werden.

Klimaschutz zahlt sich also aus: Wärmedämmung, Energieeffizienz und Stro-meinsparung entlasten alle Bürgerinnen und Bürger. Gerade für einkommens-schwache Haushalte, die einen prozentual wesentlich größeren Anteil des zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommens für Energie ausgeben müssen als einkommensstärkere Haushalte, kann sich dies positiv auswirken. Klimaschutz entlastet aber auch die Haushalte der Kommunen. Das eingesparte Geld kann dann für andere wichtige Investitionen verwendet werden.

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4.2 Energienutzung

4.2.1 Energie und Klima

Die Abbildung Energieflussbild 2007 für Deutschland zeigt, in welchen Sektoren die Energie eingesetzt wird und wo sie her kommt. Um die Bilanz zu erstellen, wurde die Einheit Mio. t Steinkohleeinheit (SKE) verwendet. Eine Tonne SKE ent-spricht dem Energiegehalt einer Tonne Steinkohle oder 8.140 kWh oder rund 814 Liter Heizöl.

Zunächst einmal kann festgestellt werden, dass von dem Energieaufkommen im Inland nur rund ein Viertel im Inland gewonnen wird. Der Rest muss aus dem Ausland importiert werden. Dies bedeutet, dass Deutschland (sowie auch die EU) in einem hohen Maße von Energieimporten abhängig ist.

Energieflussbild in für Deutschland 2007, Angaben in Mio. SEK, Quelle: AG Energiebilanzen

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Weiterhin kann festgestellt werden, dass von dem gesamten Primärenergiever-brauch ein größerer Teil der Energie durch Umwandlungsverluste bei der Strom-erzeugung verloren geht (128,7 Mio. t SKE). Zudem wird beim Betrieb der Kraft-werke und Raffinerien Energie benötigt (Verbrauch in den Energiesektoren), die dementsprechend für die Endverbraucher nicht mehr zur Verfügung steht.

Primärenergie ist die Energie, die in der Natur vorkommt und noch keiner Um-wandlung unterworfen ist. Bevor diese Energieträger bei den Endverbrauchern genutzt werden kann, muss sie in der Regel bearbeitet werden.

So wird z.B. der Primärenergieträger Rohöl in Raffinerien zu Heizöl, Benzin und Diesel weiterverarbeitet und gelang erst dann zu den Endverbrauchssektoren Industrie, Haushalte, Kleinverbraucher (unter diesem Begriff werden die Energie-verbraucher des Gewerbes, Handels und des Dienstleistungsbereich zusammen-gefasst) und Verkehr.

Der Endenergieverbrauch der Verbrauchssektoren Industrie, Verkehr und Haus-halt ist mit jeweils rund 80 Mio. t SKE pro Jahr nahezu gleich hoch. Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sind mit 45,7 Mio. t SKE am Endenergieverbrauch beteiligt.

Woher kommen die Klimagase? Bei jeder Verbrennung von fossilen Energieträgern entsteht als Verbrennungspro-dukt Kohlendioxid (CO2), weil sich der Kohlenstoff des Energieträgers mit Sauer-stoff verbindet. Da der Kohlenstoffanteil der fossilen Energieträger unterschiedlich ist, ist auch die Menge an entstehendem CO2 bei der Verbrennung der Energie-träger unterschiedlich hoch. So besteht z.B. Kohle nahezu ausschließlich aus Kohlenstoff, während Erdgas neben dem Kohlenstoff einen beträchtlichen Wasser-stoffanteil enthält und somit die CO2 -Emissionen bei der Verbrennung von einer kWh Erdgas im Vergleich zu Kohle deutlich niedriger sind.

In der folgenden Abbildung ist dargestellt, wie viel CO2 bei der Verbrennung von verschiedenen Energieträgern bei der Gewinnung von einer Kilowattstunde Wär-me bzw. Strom entsteht.

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Aus der Graphik wird auch deutlich, dass Strom im Vergleich zu dem Energie-träger Heizöl oder Erdgas deutlich höhere Emissionen aufweist und deshalb zu Heizzwecken nicht geeignet ist.

Der Hintergrund für diese relativ hohen Emissionswerte für Strom liegt bei der Stromerzeugung: Bei der Stromerzeugung geht ein größerer Teil des Energie-einsatzes im Kraftwerk verloren. Aus 100 eingesetzten Kilowattstunden in Form von Kohle können rund 40 kWh Strom erzeugt werden. Der Rest geht als Eigen-stromverbrauch und Abwärme verloren. Der Strom aus dem Kraftwerk muss über Transport- und Verteilleitungen zu den Verbrauchern transportiert werden, wobei weitere 4 bis 5 Prozent durch Netzverluste verloren gehen.

CO2-Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern zur Gewinnung einer kWh Wärme

(Endenergie) oder Strom

Quelle: GEMIS 4.2 und eigene Berechnungen

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Gerade vor diesem Hintergrund bekommt die Stromeinsparung eine besondere Bedeutung: Jede eingesparte Kilowattstunde beim Verbraucher erspart rund drei Kilowattstunden Energieeinsatz im Kraftwerkspark.

Einen Überblick über die Stromerzeugung im Kraftwerkspark in Deutschland für das Jahr 2007 zeigt die folgende Abbildung.

Schlechte Ausbeute: Vom der im Kraftwerk eingesetzten Primärenergie kommen lediglich 30% auf der

Herdplatte in Form von Wärme an.

Quelle: eigene Berechnungen

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Eine Alternative zur Stromerzeugung in Großkraftwerken, bei denen die Abwärme nicht genutzt werden kann, ist die Kraft-Wärme-Kopplung. Bei diesen Kraftwerken wird die bei der Stromerzeugung anfallende Abwärme für Heizzwecke oder andere Wärmenutzung verwendet (siehe Abschnitt Heizwärmeerzeugung).

4.2.2 Energie- und Klimabilanz eines Musterhaushalts

Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über den Energieverbrauch, die Klimae-missionen und die Kosten eines Musterhaushalts gegeben werden. Dabei handelt es sich nicht um statistische Daten sondern um typische, gerundete Werte, die man sich leichter merken kann.

Der Musterhaushalt besteht aus einer dreiköpfigen Familie, die in einer 70 Qua-dratmeter-Wohnung mit Erdgas-Etagenheizung lebt, jährlich 10.000 km mit einem Mittelklasseauto zurück legt und alle Jahre von Frankfurt auf die Kanarischen Inseln in den Urlaub fliegt.

Der durchschnittliche Heizenergiebedarf für eine Wohnung kann mit 200 kWh/Quadratmeter Wohnfläche angegeben werden. Der Haushalt benötigt für dem-entsprechend 14.000 kWh Erdgas pro Jahr. Der Stromverbrauch der dreiköpfigen Familien soll jährlich 3.000 kWh betragen.

Bei einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 7 Liter pro 100 km muss die Familie 700 Liter Benzin pro Jahr tanken. Für den Ferienflug werden pro Person 200 Liter fällig.

Bruttostromerzeugung in Deutschland in 2007. Die Gesamterzeugung

betrug 636,7 Mrd. kWh.

Quelle: AG Energiebilanzen, BDEW

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Wie hoch ist der Energieverbrauch und wie sieht die Klimaemissionsbilanz dieser Musterfamilie aus?

VerbrauchSpezifische

CO2- EmissionenAbsolute CO2-

EmissionenHeizenergie 14.000 kWh 228 g CO2 3,2 Tonnen

Stromverbrauch 3.000 kWh 600 g CO2 1.8 Tonnen

Benzin 700 Liter 2.320 g CO2 1,6 Tonnen

Flugbenzin (ganze Familie jährlich ein Flug) 600 Liter 2.560 g CO2 1,5 Tonnen

Energieverbrauch und CO2-Emissionen einer Musterfamilie

Quelle: eigene Berechnungen

Da bei der Verbrennung von einer Kilowattstunde Erdgas rund 228 g CO2 anfal-len hat der Musterhaushalt für die Beheizung seiner Wohnung rund 3,2 Tonnen CO2 pro Jahr ausgestoßen. Der Stromverbrauch ist zwar wesentlich kleiner, als der Wärmeverbrauch, jedoch fallen pro erzeugte Kilowattstunde Strom deutlich höhere Emissionen an als bei der Gasheizung.

Etwa ebenso so hohe Emissionen wie die Musterfamilie über die Stromnutzung verursacht, fallen für Autofahrten und den jährlichen Flug der Familie an.

Da bei der Verbrennung von einem Liter Benzin etwa 2,3 kg CO2 entstehen und die Familie jährlich 700 Liter Benzin verfährt, verlassen jährlich rund 1,5 Tonnen CO2 den Auspuff.

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Neben den direkten Emissionen durch Heizen, Auto fahren und die Nutzung der Haushaltsgeräte verursacht die Familie Mustermann auf indirektem Wege einen Energieverbrauch, z.B. durch Nahrungsmittel, durch den Kauf von Produkten oder in Anspruch genommene Dienstleistungen. Jedes Produkt, das gekauft, genutzt und weggeworfen wird, verursacht Emissionen bei der Erzeugung, bei seinem Weg zum Verbraucher und bei der Entsorgung.

Um die durchschnittlichen Ausgaben des Musterhaushalts für Energie zu bestim-men, werden im Folgenden die durchschnittlichen Preise für die Energieträger im Jahr 2008 dargestellt:

Erdgas: 8 Cent/kWh ■

Erdöl: 8 Cent/kWh ■

Benzin: 1,2 Euro/Liter ■

Strom 20 Cent/kWh ■

Aufteilung der CO2-Emissionen der Musterfamilie (ohne indirekte Emissionen)

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Für den Musterhaushalt sind somit folgende Kosten angefallen:

VerbrauchPreis

€ pro EinheitAusgaben € pro Jahr

Heizenergie 14.000 kWh 0,08 1.120

Stromverbrauch 3.000 kWh 0 600

Benzin 700 Liter 1,2 840

Summe ( ohne Flugbenzin) 2.560

Ausgaben der Musterfamilie für Energieträger

Quelle: eigene Berechnungen

Die Musterfamilie hat demnach im Jahr 2008 rund 2.560 Euro für Energieträger ausgegeben.

4.2.3 Hintergrund Sozialleistungen

Im Folgenden werden die wichtigsten Sozialleistungen im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch von Leistungsempfängern dargestellt. Dabei wird zu-nächst auf die allgemeinen Leistungen und in zwei weiteren Abschnitten auf die spezielle Situation beim Wärme- und Stromverbrauch eingegangen, da diese beiden Bereiche sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Leistungen nach Sozialgesetzbuch

Am 1. Januar 2005 trat das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II), das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz ersetzt die frühere Regelung für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige und regelt somit heute die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Nunmehr erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (Leistungen auf der Basis der eingezahlten Arbeitslosen-versicherung), Zugang zu den gleichen Leistungen und werden nach denselben Regeln unterstützt. Sie erhalten das so genannte Arbeitslosengeld II. Bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre können weiterhin Sozialhilfe erhalten, d.h. insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

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Nicht erwerbsfähige Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einer Bedarfsgemein-schaft, (z.B. Kinder), einer erwerbsfähigen hilfebedürftigen Person, erhalten ein so genanntes Sozialgeld. Das Sozialgeld entspricht in seinen Leistungen im Prinzip dem Arbeitslosengeld II.

Die Leistungen, die Empfängerinnen und Empfänger von ALG II, Sozialhilfe und Sozialgeld erhalten, richten sich nach den so genannten Regelleistungen bei ALG II bzw. nach Regelsätzen im Bereich der Sozialhilfe.

Die Regelleistungen werden vom Bund festgelegt.

Auch Haushalte, die Wohngeld erhalten, zählen zu der Zielgruppe des Stromspar-Checks. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommensschwächeren Haushalten gewährt wird, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Für die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe legt der Bund lediglich Inhalt, Be-messung und Aufbau der Leistungen fest. Die einzelnen Bundesländer können bei der Höhe der Regelsätze regionale Unterschiede und Besonderheiten berück-sichtigen.

Die Regelleistungen (sowie analog die Regelsätze) sollen laufende Kosten und einmaligen Bedarf pauschal abdecken. Alleinstehende sowie alleinerziehende Personen und volljährige Personen, deren Partner unter 18 Jahre alt ist, erhalten die Regelleistung in voller Höhe (351 Euro). Für sonstige Angehörige der Bedarfs-gemeinschaft gilt:

Volljährige Partner erhalten 90% des Regelsatzes (316 Euro). ■

Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten ■

jeweils 80% der Regelleistung (281 Euro), jüngere Kinder erhalten jeweils 60% (211 Euro). ■

Die Neubemessung der Regelsätze orientiert sich am aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die letzte Rentenanpassung erfolgte im Juli 2008.

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Leistungen für Heizung und Unterkunft

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwen-dungen erbracht, soweit sie angemessen sind.12 Die Leistungen können durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Bei der Bemessung der Pauscha-le sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegeben-heiten zu berücksichtigen.

Zu den Kosten für Unterkunft und Heizung gehören auch Wohnnebenkosten sowie die Kosten für Allgemeinstrom (für Treppenhaus, Heizungspumpe etc.), Kaltwas-ser und Abwasser.

Die Kosten für die Warmwasserbereitung sind in den Heizkosten nicht enthalten, da von einer elektrischen Warmwasserbereitung ausgegangen wird und diese Kosten über den im Regelsatz enthaltenen Anteil für Haushaltsstrom („Regelsatz-haushaltsenergieanteil“) abgegolten werden.

Viele Kommunen versuchen die steigenden Heizkosten mit einer Budgetierung aufzufangen und haben Obergrenzen für die Heizkostenerstattung festgelegt. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde jedoch entschieden, dass die Kommunen auch für stark gestiegen Heizkosten bzw. Nachzahlungen der Leistungsempfän-ger aufkommen müssen.13

Leistungen für Haushaltsenergie (Strom)

Der zu Beginn des Jahres 2009 gültige Eckregelsatz für einen Einpersonen-Haushalt beträgt monatlich 351 Euro. Darin enthalten ist ein Berechnungsansatz von 22,1 Euro zur Deckung der Kosten des Haushaltsstromverbrauchs („Regel-satzhaushaltsenergieanteil“) für Beleuchtung, Waschen, Kochen, TV, elektrische Warmwassererzeugung etc. Wird das Warmwasser im Haushalt nicht mit Strom erzeugt, so stehen dem Haushalt monatlich nur 15,5 Euro für die Stromnutzung zu.

Welche Strommenge dem Haushalt pro Monat oder Jahr zur Verfügung steht, ist von den Strompreisen und der Preisstruktur des Versorgers abhängig, von dem der Haushalt den Strom bezieht.

12 Dies ist für ALG II-Empfänger im SGB II § 22 (1) geregelt, für Sozialhilfeempfänger durch das SGB XII, § 29 (3).

13 Institut für sozialökologische Forschung/ifeu-Institut: Energiekostenanstieg, soziale Folgen und Klimaschutz, Heidelberg, Frankfurt 2006

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Als Beispiel wird hier ein Haushalt in Südbaden herangezogen, der seinen Strom von dem regionalen Versorgungsunternehmen badenova bezieht.

Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von bis zu 1.700 kWh pro Jahr wird in Freiburg vom regionalen Energielieferanten badenova nach dem Tarif „regiostrom mini“ abgerechnet. Der Grundpreis beträgt Ende 2008 5,36 Euro pro Monat, der Arbeitspreis 0,214 Euro pro kWh (brutto). Aus diesen Angaben zur Tarifstruktur und der für den Stromverbrauch vorgesehenen Regelleistung errechnet sich für den Haushalt eine Verbrauchsmenge von jährlich 568 kWh (ohne elektrische Warmwasserbereitung). Ist der Stromverbrauch des Haushalts höher als dieser Wert, so muss der Haushalt die Mehrkosten über sein übriges Budget abdecken. Erzeugt er sein Warmwasser elektrisch, so kann er sich einen jährlichen Stromver-brauch von bis zu 938 kWh über die Regelleistung leisten.

Im Rahmen der Pilotstudie für das vorliegende Projekt wurde eine Analyse von 26 Freiburger Hartz-IV-Haushalten ohne elektrische Warmwasserbereitung vor-genommen. Der Stromverbrauch dieser 26 Haushalte wurde mit dem Stromver-brauch verglichen, der einem Ein-Personenhaushalt nach der Regelleistung zur Verfügung steht. Alle 26 Haushalte verbrauchten mehr Strom, als ihnen über die Regelleistung bezahlt wurde.

Um mit den ihnen zugeteilten Regelsätzen für die Haushaltsenergie auszukom-men, müssten die Haushalte mit Stromanwendungen extrem sparsam umgehen. Dies wird jedoch dadurch erschwert, dass die Haushalte in der Regel über keine freien Mittel für die Anschaffung von energieeffizienten Haushaltsgeräten verfü-gen, sondern auf billige Geräte oder Gebrauchtgeräte angewiesen sind.

Regelungen bzgl. Warmwassererzeugung und Kochenergie

Erfolgt die Warmwasserbereitung in den Haushalten nicht elektrisch (sondern z.B. über die Zentralheizung) und/oder wird nicht mit elektrischer Energie gekocht (sondern z.B. mit einem Gasherd), müssen die ausführenden kommunalen Träger diese Positionen von den Erstattungen für Heizenergie abziehen.

Leistungen für die Anschaffung elektrischer Haushaltsgeräte

Einrichtungsgegenstände wie Haushaltsgeräte müssen von den Hartz-IV-Haus-halten aus den Regelleistungen bestritten werden. So werden beispielsweise als Berechnungsgrundlage des Eckregelsatz von 351 Euro monatlich 1,4 Euro für die Anschaffung von Kühl- und Gefriergeräten angesetzt. Damit müsste ein

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Empfänger des Eckregelsatzes zur Anschaffung eines günstigen energieeffizi-enten Kühlschrankes (Neugerät) über 20 Jahre ansparen.14

Fazit

Die Regelleistungen für den Strombedarf der Hartz-IV-Haushalte sind sehr knapp bemessen. Mit den Beratungen der Stromsparhelfer und den Direktinstallationen erhalten die einkommensschwachen Haushalte eine dringend benötigte Unterstüt-zung zum Stromsparen.

Für Ein-Personen-Haushalte ist der im Rahmen der Regelleistung vorgesehene Ansatz für die Stromkosten eindeutig zu knapp bemessen.

Ein-Personenhaushalte werden über die geltende Regelung und die bestehende Tarifstruktur (Grundpreistarif) gegenüber Mehrpersonenhaushalte benachteiligt. So kann sich ein Zwei-Personenhaushalt einen mehr als doppelt so hohen Strom-verbrauch leisten wie ein Ein-Personenhaushalt, obwohl die gemeinsame Nutzung der Haushaltsgeräte (Kühlschrank, Licht, Fernseher) zu einem niedrigeren Strom-bedarf pro Person führt.

0

5

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45

Verbleibt für Stromverbrauch

Grundpreis badenova mini (bis 1700kWh)

Stromverbrauch ohne

WW-Bereitung

davon für WW-Bereitung

mit Strom

Regelleistung nach Hartz IV

für Strom (ab 1.07.2008)

Stromverbrauch im Rahmen der Regelleistung (Bsp.: Freiburg) -ohne elektrische Warmwasserbereitung

1 Person2 Personen

Euro

/ Mon

at

47 kWh/ Monat568 kWh/a

105 kWh/ Monat1263 kWh/a

Stromkontingent für einen Ein- und Zwei-Personenhaushalt, das für Freiburger Hartz-IV-Haushalte

über die Regelleistung abgedeckt ist.

14 Nach Angaben von www.ecotopten.de, preisgünstigster energieeffizienter Kühlschrank (Standge-rät, mit einfachem Gefrierfach, 103/17 l) der Energieeffizienzklasse A++ einen Anschaffungspreis von rund 379 €, Stand 11.2008.

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4.3 Grundbegriffe der Energietechnik

4.3.1 Arbeit/ Energie

Energie ist die in einem Körper oder Stoff vorhandene Fähigkeit, Wärme zu erzeu-gen oder physikalische Arbeit zu verrichten.

Wärme kann z.B. durch die Verbrennung eines Stoffes erzeugt werden. Wird ein Liter Heizöl verbrannt, so werden dabei 10 Kilowattstunden Wärme (oder Energie) freigesetzt. Ein Heizkessel mit einer Leistung von 20 kW verbrennt pro Stunde Heizöl 2 Liter Heizöl und setzt dabei eine Wärmemenge (Energie) von 20 kWh frei. Wird ein Gewicht in die Höhe gehoben, so muss man hierzu Energie aufbringen. Umgekehrt steckt diese Energie in Form von physikalischer Arbeit anschließend in dem Gewicht. Das Gewicht könnte z.B. genutzt werden, um durch das Ablas-sen einen Motor anzutreiben oder einen Gegenstand zu ziehen. Energie ist also auch die Fähigkeit, Arbeit zu verrichten, wenn vorher Arbeit (das Hochheben des Gewichts) angewandt wurde. Arbeit und Energie werden in der Physik also häufig für denselben Sachverhalt verwendet.

4.3.2 Leistung

Davon unterscheiden muss man den Begriff Leistung. Leistung ist definiert als Arbeit (oder Energie) pro Zeiteinheit. Umgekehrt ist Arbeit gleich dem Produkt aus Leistung mal Zeit, in der die Leistung eingesetzt oder genutzt wird.

Ein Motor mit einer Leistung von einem Kilowatt, den man eine Stunde in Betrieb hat, kann in dieser Stunde eine Arbeit von einer Kilowattstunde erbringen

1 kW · 1 Stunde = 1 Kilowattstunde

Ein Staubsauger mit einer Anschlussleistung von 500 Watt, mit dem man eine Vier-telstunde saugt, benötigt einen Energieeinsatz von

500 Watt · 0,25 h = 125 Wh (Wattstunde) = 0,125 kWh (Kilowattstunden)

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Je nach Energieversorgungsunternehmen und Tarif variiert der Preis für 1 kWh Strom, er beträgt derzeit etwa 20 Cent/kWh. Die folgende Zusammenstellung soll ein Gefühl vermitteln, was man mit der Energiemenge von 1 kWh (oder 20 Cent) alles anfangen kann:

Etwa 12 Stunden Fernsehen (Fernseher mit einer Leistungsaufnahme ■

von 80 Watt)Etwa 4 Tage einen sehr guten Kühlschrank betreiben ■

(Jahresverbrauch 90 kWh)Eine halbe Stunde einen elektrischen Heizlüfter auf hoher Stufe betreiben ■

(Anschlussleistung 2 kW)Etwa 6 kg Wäsche waschen ■

Einen Raum 10 Stunden beleuchten (mit 100 Watt-Glüh-Lampe) ■

oder 50 Stunden mit einer 20 Watt Energiesparlampe Etwa 100 Stunden Musik hören (Anschlussleistung 10 Watt) ■

Eine Kilowattstunde entspricht etwa dem Energiegehalt von 0,12 Liter Benzin. ■

Mit 0,12 Litern Benzin fährt ein relativ sparsames Auto rund 2 km (6 Liter pro 100 km). Ein Elektrofahrzeug kann mit einer Kilowattstunde etwa 6 km weit fahren.

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Um ein Gefühl für verschiedene Leistungen zu bekommen, seien hier einige Beispiele genannt:

Leistung entspricht in kW

Taschenlampe ca. 3 W 0,003

Eine zur Glühlampe von 60 Watt vergleichbare Energiesparlampe

ca. 11 Watt 0,011

Glühlampe im Haushalt ca. 60 W 0,06

Dauerleistung eines Menschen

70 W 0,07

Kühlschrank (nur wenn Kompressor läuft)

ca. 200 W 0,2

Menschliche Leistung bei hoher körperlicher Anstrengung

500 W 0,5

Dauerleistung eines Pferdes ca. 735 W (entspricht

1 Pferde stärke)

0,735

Heizlüfter oder Wasserkocher ca. 2 kW 2

Heizkessel im Einfamilienhaus 10-20 kW 10-20

Pkw (max. Fahrleistung) (30 … 200) kW

30....200

Pkw (max. Leistungsaufnahme) ca. (120 … 600) kW

120....600

Windkraftwerk 1 bis 5 MW 1.000 - 5.000

Kernkraftwerk (pro Block) …. 1,3 GW ...1.300.000

ICE3-(zwei Zugteile) ca. 16 MW 16.000

Die Leistungswerte werden häufig auf Typenschildern angegeben. Allerdings sind die Angaben unterschiedlich zu interpretieren. So wird bei Motoren die lieferbare mechanische Leistung angegeben. Bei Lampen, Staubsaugern oder Lautsprechern wird hingegen die aufgenommene elektrische Leistung auf dem Typenschild oder der Produktbeschreibung angegeben. Bei Generatoren, wie auch Fahrraddynamos oder Autolichtmaschinen, ist die abgegebene elektrische Leistung vermerkt.

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4.3.3 Wirtschaftlichkeit von Energiemaßnahmen

Der Begriff Wirtschaftlichkeit kann verschieden definiert und interpretiert werden. In diesem Abschnitt beschränken wir uns auf eine einfache Betrachtung für die Wirtschaftlichkeit von einfachen Energiesparmaßnahmen.

Als Maß für die Wirtschaftlichkeit wird hier die einfache Amortisationszeit ver-wendet. Diese gibt an, nach welcher Zeit das für die Investition benötigte Kapital (Geld) durch die Energiekosteneinsparung zurückgeflossen ist.

Zur Ermittlung der Amortisationszeit wird die notwendige Energiesparinvestition durch die jährliche Energiekosteneinsparung geteilt.

Als Ergebnis erhält man eine Zahl, die angibt, nach wie viel Jahren das einge-setzte Kapital zurückgeflossen ist.

Beispiel

Eine Glühlampe mit einer Leistung von 60 Watt im Haushalt Müller geht kaputt. Der Hausherr ersetzt sie durch eine 11 Watt Energiesparlampe. Der Preis für diese Lampe beträgt 5 Euro. Der Preis für eine Glühlampe mit 60 Watt hätte 1 Euro be-tragen. Die Lampe ist 2 Stunden pro Tag eingeschaltet. Der Strompreis beträgt 0,2 Euro/kWh. Nach welcher Zeit hat sich die Anschaffung bereits gelohnt?

Die zusätzliche Investition für eine Energiesparlampe beträgt 4 Euro (5 Euro minus 1 Euro für die Glühbirne, die ansonsten eingesetzt würde).

Die jährliche Stromeinsparung wird errechnet:

(60-11 Watt) · 2 h/Tag · 365 Tage/a = 49 Watt · 730 h/a = 35.800 Wh/a = 35,8 kWh/aDie jährliche Stromeinsparung beträgt also 35,8 kWh.

Um die jährliche Stromkosteneinsparung zu ermitteln, wird die eingesparte Strommenge mit dem Strompreis pro Kilowattstunde multipliziert. Die eingesparten jährlichen Stromkosten betragen demnach

35,8 kWh/a · 0,2 Euro/kWh = 7,16 Euro/a

Teilt man nun die Mehrinvestition (4 Euro) durch die eingesparten jährlichen Stromkosten (7,16 Euro/a), so erhält man die einfache Amortisationszeit von 0,6 Jahren. Die Investition hat sich demnach nach rund 6,7 Monaten „bezahlt“

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gemacht. Jede weitere Stunde, in der die Energiesparlampe brennt, spart sie dem Nutzer Geld ein. Wenn also die Amortisationszeit kürzer ist als die Lebensdauer der Investition, so hat sich die Investition gelohnt. Im vorliegenden Fall beträgt die Lebensdauer der Lampe rund 10.000 Stunden. Weil sich die Energiesparlampe schon nach rund 400 Benutzungsstunden bezahlt macht, liegen die zu erwar-tenden Energiekosteneinsparungen um ein Vielfaches höher als die Investition. Bei einer Lebensdauer von 10.000 Stunden hat die Lampe folgende Stromkosten-einsparung erzielt:

(10.000 h · 49 Watt · 0,2 Euro/kWh) = 490 kWh · 0,2 Euro/kWh = 98 Euro Bei dieser Betrachtung wird nicht berücksichtigt, dass man – wenn man das Geld zur Bank tragen würde –, Zinsen erhalten würde oder – sofern man das Geld für die Stromsparlampe leihen muss – Zinsen bezahlen muss. Es wird auch nicht berücksichtigt, dass sich die Strom- oder Energiepreise und somit auch die ein gesparten Energiekosten über die Zeit verändern können, was bei kurzen Amortisationszeiten zwar kaum ins Gewicht fällt, jedoch bei langfristigen Investiti-onen (z.B. Wärmedämmung, Heizungsanlage) ein entscheidender Punkt für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein kann.