Studie über die Behindertentauglichkeit von Schweizer Websites · Die Studie wurde durchgeführt...

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Die Studie wurde durchgeführt von der Stiftung ’Zugang für alle’ und der namics ag STUDIE ÜBER DIE BEHINDERTENTAUGLICHKEIT VON SCHWEIZER WEBSITES Bestandesaufnahme zur Inkrafttretung des Behindertengleichstellung-Gesetzes (BehiG) am 1. Januar 2004 Unterstützt wurde diese Studie durch:

Transcript of Studie über die Behindertentauglichkeit von Schweizer Websites · Die Studie wurde durchgeführt...

  • Die Studie wurde durchgeführtvon der Stiftung ’Zugang für alle’ und der namics ag

    STUDIE ÜBER DIE BEHINDERTENTAUGLICHKEITVON SCHWEIZER WEBSITES

    Bestandesaufnahme zur Inkrafttretung des Behindertengleichstellung-Gesetzes (BehiG) am 1. Januar 2004

    Unterstützt wurde diese Studie durch:

  • Bestandesaufnahme zur Inkrafttretung des Behindertengleichstellungs-Gesetzes (BehiG) am 1. Januar 2004

    Herausgeber:namics ag

    Autoren der Studie:Luzia Hafen, namics agArnold Schneider, Stiftung ’Zugang für alle’Jürg Stuker, namics ag

    An der Studie mitgearbeitet haben: Reto Aschwanden, Stiftung ’Zugang für alle’ Urs Bucher, namics agClaudio Dionisio, namics ag Petra Ritter, Stiftung ’Zugang für alle’ Markus Tressl, namics ag

    namics agTeufenerstrasse 19CH-9000 St. Gallen

    Zugang für alleSchweizerische Stiftung zur behindertengerechten TechnologienutzungSeefeldstrasse 658008 Zürich

    Satz/GestaltungIntext Werbung & Kommunikation8107 Buchs

    Druck:IVO Druck AG8107 Buchs

    Copyrightnamics ag

    STUDIE ÜBER DIE BEHINDERTENTAUGLICHKEIT VON SCHWEIZER WEBSITES

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    VORWORT

    Für Blinde und Sehbehinderte gehört das In-ternet zu den wichtigsten Entdeckungen desvergangenen Jahrhunderts. Zeitung lesen,einen Katalog konsultieren oder etwas nach-schlagen – zuvor war das kaum ohne fremdeHilfe oder nur mit grossem Aufwand mög-lich. Mit dem Internet und der Verbreitungeiner Technologie, welche die geschriebenein die gesprochene Sprache übersetzt, ist derZugang nun offen. Besser gesagt: wäreoffen. Denn die Assistenzsoftware kann nurwiedergeben, was für sie lesbar program-miert ist. Dies zu gewährleisten ist die Auf-gabe des Anbieters.

    Seit Beginn dieses Jahres sind das Gesetzüber die Behindertengleichstellung und diedazugehörige Verordnung in Kraft. Dienstlei-stungen des Bundes müssen damit neu fürSprach-, Hör- und Sehbehinderte sowie mo-torisch behinderte Menschen zugänglichsein. Dazu gehören auch solche, die über In-ternet angeboten werden. Standards, diedies garantieren, werden regelmässig dentechnologischen Entwicklungen angepasst.Dass dies in Zusammenarbeit mit Fachleutenaus der Informations- und Kommunikations-branche, aber auch den Betroffenen selbsterfolgt, ist selbstverständlich.

    Die Stiftung ‘Zugang für alle‘ hat zusammenmit externen Partnern eine Auswahl vonWebsites auf ihre Behindertentauglichkeit hingeprüft. Es freut mich natürlich, dass einigeWebsites des Bundes im Ranking auf den vor-deren Plätzen zu finden sind. Gewiss werdenhier lauter wichtige Informationen angebo-

    ten; aber der Mensch lebt ja nicht vom Bundallein. Die Studie zeigt, wie viele ebenfallswichtige und nützliche andere Informationennoch nicht oder ungenügend zugänglichsind. Doch erst, wenn die privaten Anbieternachgezogen haben, wird das Internet mitseinem grossen Potenzial auch wirklich vonallen voll genutzt werden können.

    Das Ziel, die Teilnahme aller Menschen amsozialen, beruflichen und kulturellen Leben,ist noch nicht erreicht: Aber wir sind unter-wegs.

    Moritz LeuenbergerBundesrat

    Januar 2004

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    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 1

  • Vorwort 1Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

    1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

    2 Warum Barrierefreiheit? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72.1 Der Nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72.2 Die Gesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

    3 Was ist Barrierefreiheit? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.1 Barrierefreiheit Do’s & Don’ts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

    3.1.1 Grafiken (Kriterium 1 + 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.1.2 Image-Maps (Kriterium 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133.1.3 Farbenblindheit (Kriterium 7) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.1.4 Skalierung der Schriftgrösse (Kriterium 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.1.5 Formularfelder (Kriterium 14) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.1.6 Pull-Down und Drop-Down-Menüs (Kriterium 20 + 21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.1.7 Tastkombinationen/Accesskeys (Kriterium 22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.1.8 Textstruktur (Kriterium 24 + 29 + 32) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.1.9 Frames (Kriterium 31) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.1.10 HTML-fremde Inhalte (Kriterium 34) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183.1.11 Sprache (Kriterium 35) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183.1.12 Nur-Text Variante (Kriterium 38) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    3.2 Die Testmethodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    4 Testergebnisse der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.1 Die Guten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.2 Die Schlechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.3 Die scheinbar Zugänglichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234.4 Zusammenfassung der Resultate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244.5 Resultate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

    5 Wie geht’s weiter? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445.1 Sensibilisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445.2 Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445.3 Verfahren und Zertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455.4 Mitarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455.5 Wiederholung der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

    6 Sponsoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

    INHALTSVERZEICHNIS

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    7 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527.1 Inhaltliche Beschreibung des Testverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527.2 Testverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

    7.2.1 Richtlinie 1 – Wahrnehmbarkeit (perceivable) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 567.2.2 Richtlinie 2 – Bedienbarkeit (operable) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577.2.3 Richtlinie 3 – Verständlichkeit (understandable) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587.2.4 Richtlinie 4 – Robustheit, Stabilität (robust) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

    7.3 Linkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 607.4 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

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  • Abbildung 1: Quelle: Stiftung Digitale Chancen (2002)/TNS Emnid (2003) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Abbildung 2: Tastatur mit Mausersatz für motorisch eingeschränkte Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Abbildung 3: Tastatur mit Braille-Display für blinde Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Abbildung 4: Bildschirmvergrösserungssoftware für sehbehinderte Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Abbildung 5: ALT-Tag auf www.efd.admin.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Abbildung 6: Fehlender Einsatz eines D-Links www.raiffeisen.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Abbildung 7: Drei gleiche ALT-Attribute auf www.books.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Abbildung 8: Image-Map auf www.bern.ch mit korrekter ALT-Beschriftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Abbildung 9: Skalierte grafische Navigation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Abbildung 10: Orginal Navigation www.biel-bienne.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Abbildung 11: Grünblindheitssimulation der Seite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Abbildung 12: Menü im IE 6.0 zur Skalierung der Schrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Abbildung 13: Skalierter Text auf www.admin.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Abbildung 14: Stylesheet-Umschalter auf www.sh.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Abbildung 15: Ungenügende Formularfeldbeschreibung www.be.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Abbildung 16: Korrekte Formularfeldbeschreibung www.stadt-st-gallen.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Abbildung 17: Automatisch auslösende Ausklappleiste auf www.sunrise.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16Abbildung 18: Für Tastaturbedienung unzugängliches Ausklappmenü auf www.coop.ch . . . . . . . . . . . . 16Abbildung 19: Screenshot des Quellcodes von www.swisscom.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Abbildung 20: Frame auf www.bernmobil.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Abbildung 21: Ungenügende Beschriftung auf www.ai.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Abbildung 22: Keine Beschriftung auf www.chaux-de-fonds.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Abbildung 23: Korrekte Sprachauszeichnung auf www.admin.ch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    ABBILDUNGSVERZEICHNIS

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    1 EINLEITUNG

    Das Internet, der Zugang zu Informationensowie die Möglichkeit von Transaktionenüber Webbrowser sind ein wichtiger Teil desprivaten und geschäftlichen Lebens. Insbe-sondere für behinderte Mitmenschen eröff-nen sich dadurch neue Möglichkeiten, diesowohl gesellschaftspolitisch als auch wirt-schaftlich sehr bedeutungsvoll sind.

    Dies haben Gesetzgeber weltweit aufge-nommen und bereits heute ist in vielen europäischen Ländern die Anforderung ver-brieft, Internetangebote behindertengerechtzu gestalten. In der Regel wurde dies in Formeines Gesetzes verwirklicht, welches für dieöffentliche Hand verbindlich ist. In derSchweiz sind seit dem 1. Januar 2004 das Be-hindertengleichstellungsgesetz (BehiG) unddessen Verordnung (BehiV) in Kraft. Darinvorgeschrieben ist die Sicherstellung der Zugänglichkeit von Internetangeboten deröffentlichen Hand für Sprach-, Hör-, Seh-und motorisch Behinderte.

    Für Firmen zählen zudem – falls ein Angebotnach den Regeln der so genannten Barriere-freiheit gestaltet ist – die soziale Verantwor-tung sowie wirtschaftliche und technischeVorteile. Ausserdem sind die Barrierefreiheit(Accessibility) und die Gebrauchstauglichkeit(Usability) eines Internetangebotes untrenn-bar miteinander verbunden.

    Die vorliegende Studie dokumentiert einenAusschnitt der Arbeit der Stiftung ‘Zugangfür alle‘ und der namics ag mit dem Ziel,mehr behindertentaugliche Internetange-bote zu gewährleisten. Der Zeitpunkt des In-krafttretens des Behindertengleichstellungs-gesetzes, Januar 2004, eignet sich ideal, umden Stand der Barrierefreiheit in der Schweizin Zusammenarbeit mit Betroffenen zu doku-mentieren.

    Das dafür eingesetzte, im Anhang publizierteTestverfahren, wurde durch ‘Zugang für alle‘sowie der namics entwickelt und auch imRahmen des Schweizer Gesetzgebungsver-fahrens unterbreitet. Dieses Verfahren gehtkonform mit den Regeln des World WideWeb Consortium und den relevanten eu-ropäischen Gesetzgebungen.

    Verzichtet haben wir auf eine Rangliste derüber 60 getesteten Websites, da pseudo-prä-zise Abstufungen der Zielsetzung der Studienicht gerecht werden: Es gibt keine Konfor-mität zu einem Wert von 65.43%. Wir wol-len viel mehr zeigen, welche der ausgewähl-ten Schweizer Internetangebote durchbehinderte Menschen aufgrund technischeroder inhaltlicher Barrieren sich sehr gut be-nutzen lassen – respektive welche nicht ge-nutzt werden können. Dazwischen befindetsich ein breites Mittelfeld, dessen positiveund negative Aspekte durch Kommentareder Tester erläutert werden.

    Verzichtet haben wir auch auf einen vollstän-dig automatisierten Test, da damit nur ein-zelne technische Kriterien geprüft werdenkönnen, nicht aber die Gebrauchstauglich-keit und die Barrierefreiheit im Speziellen.Schliesslich ist das Ziel, behinderte Menscheneinzubeziehen und sie bei den Tests nichtaussen vor zu lassen. Nur sie selbst könnenentscheiden, ob die Herausforderung der Zu-gänglichkeit mit ihren spezifischen Hilfsmit-teln erreicht wurde. Verschiedene automati-sche Testwerkzeuge dienten dennoch derVorbereitung, der Überprüfung und somitder effizienten Durchführung.

    Das Resultat ist eher ernüchternd und ent-spricht unseren Erfahrungen der letztenJahre. Nicht willentlich, aber aufgrund vonUnwissenheit, unnötigen technischen Spiele-

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  • reien und handwerklichen Fehlern ist derGrossteil der Angebote nicht gut nutzbar.Wenige sind sehr gut zugänglich und einigesind katastrophal, das heisst für behinderteMenschen unbrauchbar.

    Wie geht’s weiter? Informieren Sie sich undIhre Mitarbeiter über das Thema. Lassen Siedieses Wissen in die Wartungs- und Autoren-prozesse einfliessen. So erweitern Sie ohnezusätzliche Investitionen die Reichweite IhresAngebotes und tun zudem etwas Wichtigesund Richtiges. Spätestens bei der nächstenNeugestaltung sollten Sie die Regeln der Bar-rierefreiheit umfassend einfliessen lassen, seies aufgrund der neuen Gesetzgebung, dersozialen Verantwortung oder wegen einemder anderen Vorteile, die durch die Barriere-freiheit generiert werden.

    Ihnen wünschen wir eine anregende Lektüreund hoffen, dass sie das Thema zu begeisternvermag. Uns allen wünschen wir mehr bar-rierefreie Angebote und stehen für weiter-führende Diskussionen jederzeit gerne zurVerfügung.

    Jürg Stuker

    Arnold Schneider

    1 EINLEITUNG

    6

    IN MEMORIAM ARNOLD SCHNEIDER

    Kurz vor der abschliessenden Drucklegungdieser Studie verstarb für uns alle völligüberraschend Arnold Schneider, der Ge-schäftsführer der Stiftung ‘Zugang für alle‘und Initiant dieser Studie.

    Selber blind, war Arnold Schneider in derSchweiz der Doyen unter den Förderernfür einen barrierefreien Zugang zu Tech-nologie im allgemeinen und zum Internetim besonderen. Unermüdlich setzte er sichein für eine einfachere und lebenswertereWelt der Behinderten. Aber auch für dieMitarbeiter von namics war er ein auf-merksamer und kritischer Lehrer – vorallem aber war er eine liebenswerte Per-sönlichkeit, die sein Leben der Hilfe für andere gewidmet, seine Aufgabe konse-quent und ohne die ganz grosse Aufmerk-samkeit ausgeführt hat. Er half vielenMenschen – nicht nur behinderten – undzeigte, dass auch der Einzelne viel be-wegen kann.

    Wir alle sind traurig und entbieten seinerFrau, seinen Angehörigen und seinen Mit-arbeitern unser herzlichstes Beileid.

    Geschäftsleitung und Mitarbeiter der namics ag

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 6

  • 7

    2 WARUM BARRIEREFREIHEIT?

    Stellen Sie sich vor, Sie bieten Informationenüber das Internet an und viele Ihrer Kundenkönnen auf die Informationen nicht zugreifen.

    Barrierefrei ist ein Weg, wenn er mit den all-täglichen Fähigkeiten und Fertigkeiten derMenschen, die ihn begehen möchten, auchbegehbar ist: Keine physischen Höchstleistun-gen, keine Denksportaufgaben, keine Um-wege und Zeitverluste. Dies gilt im virtuellenwie im realen Raum. Für das Internet heisstBarrierefreiheit, dass ein Anwender mit sei-nen Wahrnehmungsfähigkeiten, motorischenMöglichkeiten und den ihm zur Verfügungstehenden technischen Hilfsmitteln die ge-wünschte Dienstleistung anfordern kann. Leider gilt das bei weitem nicht für alle Web-auftritte, ob in der Schweiz oder im Ausland.

    Und doch sollten ALLE Menschen Zugang zudiesem sich immer mehr verbreiterndenKommunikations- und Interaktionspfad er-halten. Dies zumindest vertritt der Bundesratin seinem ‚Strategiepapier zur Informations-gesellschaft’ von 1998. Eine Massnahmezum Erreichen dieses Ziels ist die barrierefreieGestaltung der Webauftritte: Zugang füralle. Eine weitere ist die Ausbildung der An-wender, die technologische Infrastruktur effi-zient zu nutzen: Befähigung aller.

    Für Menschen mit Behinderungen bedeutetder Zugang zum Internet ein höheres Massan Selbstständigkeit. Dort, wo ihnen sonstProspekte und Broschüren, Abstimmungsun-terlagen und offizielle Bulletins ins Haus flat-tern, können sie mittels Sprachsynthese,Braille-Display oder Bildschirmvergrösse-rungssoftware die Information unmittelbaraus dem Web abrufen. Sie können Bestellun-gen aufgeben und erhalten die Ware insHaus geliefert, was ihnen einen mühsamenWeg erspart.

    Selbstständigkeit und damit Eigenverantwor-tung für Menschen mit Behinderungen ist einGebot der Menschenrechte, gleichzeitig aberauch gesellschaftspolitisch und schlussendlichauch wirtschaftlich bedeutungsvoll. Selbst-ständigere Menschen sind unternehmens-freudiger, haben intensiver am gesellschaftli-chen, politischen und wirtschaftlichen Lebenteil und sind auch als Kunden von Produktenund Dienstleistungen mutiger und aktiver.

    2.1 Der NutzenDie Barrierefreiheit eröffnet Vorteile, die weitdarüber hinausgehen, «nur» für behinderteMenschen zugängliche Informationsange-bote zur Verfügung zu stellen.

    Die Barrierefreiheit, im Sprachgebrauch syno-nym mit Accessibility verwendet, und die Ge-brauchstauglichkeit (Usability) sind sehr engmiteinander verknüpft. Die Gebrauchstaug-lichkeit gilt als die Voraussetzung dafür, dieBarrierefreiheit erzielen zu können. Jakob Nielsen, einer der Vorreiter dieser Bewegung,stellte treffend fest, dass Kreativität nur dannSinn macht, wenn sie auch in der «realenWelt» tatsächlich funktioniert (vgl. Nielsen2003). Die Umsetzung der Barrierefreiheiteröffnet die Möglichkeit, eine neue Bevölke-rungsgruppe zu erreichen und zugleich einegrössere Reichweite zu erzielen. Immerhingab es im Oktober 2001 nach Auskunft desBundesamtes für Statistik der Schweiz unge-fähr 700’000 Menschen mit Behinderungenin der Schweiz; das sind rund 10% der Ge-samtbevölkerung. Besonders loyal sind imÜbrigen auch Anfänger im Internet, weil sie sich nicht auf jeder Internetplattform neuorientieren wollen.

    Nicht nur behinderte Menschen profitieren,weil sie mit Hilfe von assistiven Technologien,

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 7

  • beispielsweise Screenreadern1, Bildschirm-vergrösserungssoftware oder alternativenEingabegeräten, die Möglichkeit haben aufdie Informationsangebote ungehindert zuzu-greifen. Auch Neueinsteiger im Internet er-langen durch die klare hierarchische Text-strukturierung einen eindeutigen Vorteil.Zwei weitere Argumente die dafür sprechen,dass Internetangebote barrierefrei erstelltwerden, sind die Überalterung der Gesell-schaft und damit verbunden eine Einschrän-kung der Motorik sowie der Sehfähigkeit.

    Nach einer deutschen Studie benutzen unge-fähr 80% aller behinderten Menschen dasInternet, das sind mehr als der Bevölkerungs-durchschnitt von 50% (vgl. Stiftung DigitaleChancen 2002).2 Das ist vor allen Dingendarauf zurückzuführen, dass Menschen mitHilfe des Internets behinderungsbedingteMobilitätsverluste ausgleichen können. Bei-spielsweise können seh- und gehbehinderteMenschen mit Hilfe des Internets in virtuellenShops stöbern, was ihnen sonst gar nichtoder nur eingeschränkt möglich ist.

    2 WARUM BARRIEREFREIHEIT?

    Im Jahr 1995 verfügten Behinderte in denUSA über konsolidierte Einkommen in Höhevon 175 Milliarden US$ (vgl. The Wall StreetJournal: Dezember 1999). Die Kaufkraft desumworbenen Marktes der 16- bis 18-jähri-gen war damals nur halb so gross. Für dieSchweiz sind solche Zahlen nicht verfügbar,allerdings ist davon auszugehen, dass sie sichprozentual in ähnlichen Grössenordnungenbewegen.

    Die Barrierefreiheit fordert unter anderem dieProgrammierung nach den Standards desWorld Wide Web Consortiums (W3C). Ob-wohl es im Moment auf dem Markt keinenBrowser gibt, der die Standards zu 100%umsetzt, ist der mit 87% (Upsdell 2004) ammeisten verbreitete Browser, der Internet Ex-plorer von Microsoft, doch weitestgehend inder Lage, W3C-konformen Quellcode zu in-terpretieren. Ein so verfasster Quellcode istlangfristig wartungsarmer und aufgrund sei-ner Struktur technisch unabhängiger vomeingesetzten Browsern. Das heisst: Eine Lö-sung für eine Vielzahl an unterschiedlichenEndgeräten ist wesentlich einfacher – gerä-teunabhängig – zu verwirklichen. Gleichzei-tig wird die Auffindbarkeit der Internetprä-senz durch Suchmaschinen verbessert, dasich die Crawler3 vergleichbar den Screen-100%

    80%

    60%

    40%

    20%

    0%Bevölkerung Behinderte

    50%

    50%

    20%

    80%

    onlinenichtonline

    8

    1Screenreader ist die englische Bezeichnung für Bild-schirmleseprogramm. Diese Software liest mit Hilfevon Sprachsynthese die Informationen auf dem Bild-schirm aus. Allerdings können grafische Elementeund das Layout nicht interpretiert werden. Die aku-stische Widergabe kann optional mit Informationenauf einem Braille-Display unterstützt bzw. ergänztwerden.

    2Datensätze zur Zahl der behinderten Internetnutzerliegen für die Schweiz nicht vor.

    3Crawler bedeutet aus dem Englischen übersetzt«kriechen» und bezeichnet den Programmteil einerSuchmaschine (zum Beispiel Google), welcher In-halte für den Suchindex im Internet zusammenträgt.

    Abbildung 1: Quelle Stiftung Digitale Chancen(2002)/TNS Emnid (2003)

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 8

  • 9

    readern blinder Menschen verhalten. Durchden konformen Code wird gewährleistet,dass der Crawler alle Textinhalte erfassenund dementsprechend gewichten kann.

    Durch die Investition in die Barrierefreiheitkann somit nicht nur eine zusätzliche Benut-zergruppe erschlossen, Vorteile für den be-reits vorhandenen Kundenstamm generiertund die Marktreichweite verbessert werden,sondern es kann auch langfristig der War-tungsaufwand reduziert werden. Ergänzendkommt die veränderte gesetzliche Lage inder Schweiz hinzu, in Folge deren der Bundsowie die Kantone, Städte und Gemeindenzur Umsetzung der Barrierefreiheit unmittel-bar gesetzlich verpflichtet sind.

    2.2 Die GesetzeIn der Schweiz ist das Behindertengleichstel-lungsgesetz (BehiG) und damit zusammen-hängend die Behindertengleichstellungsver-ordnung (BehiV) am 1. Januar 2004 in Kraftgetreten. In Art. 14 (BehiG) wird die Regie-rung dazu verpflichtet, behinderten Men-schen die Teilhabe am Alltag zu erleichtern.Dazu sollen nicht nur Benachteiligungen imBereich des Verkehrs und des Bauwesens be-seitigt werden, sondern im Speziellen auchim Bereich des Internets.

    BehiG Art. 14 (Massnahmen für Sprach-,Hör- oder Sehbehinderte)1 Im Verkehr mit der Bevölkerung nehmendie Behörden Rücksicht auf die besonderenAnliegen der Sprach-, Hör- oder Sehbehin-derten.

    2 Soweit sie ihre Dienstleistungen auf Inter-net anbieten, müssen diese Sehbehindertenohne erschwerende Bedingungen zugäng-lich sein. Der Bundesrat erlässt die nötigen

    technischen Vorschriften. Er kann technischeNormen privater Organisationen für verbind-lich erklären.

    Im Art. 10 der Verordnung werden die Ämterder Bundesverwaltung dann konkret ver-pflichtet, entsprechende Massnahmen fürblinde, sehbehinderte, hör- und motorischBehinderte zu ergreifen, um diesen Men-schen ungehindert die Nutzung der Informa-tions- und Kommunikationstechnologie zuermöglichen.

    BehiV Art. 10 (Dienstleistungen im Internet)1 Die Information sowie die Kommunika-tions- und Transaktionsdienstleistungen überdas Internet müssen für Sprach-, Hör- undSehbehinderte sowie motorisch Behindertezugänglich sein. Zu diesem Zweck müssendie Internetangebote entsprechend den in-ternationalen Informatikstandards, insbeson-dere den Richtlinien des World Wide WebConsortiums (W3C) über den Zugang von In-ternetseiten, und subsidiär, entsprechendden nationalen Informatikstandards einge-richtet sein.

    Um die Barrierefreiheit zu fördern, wird zurEinführung des Gesetzes ein Behinderten-gleichstellungsbüro (EBGB) eingerichtet, wel-ches die Gleichstellung der behindertenMenschen durch Öffentlichkeitsarbeit, Bera-tung und Pilotversuche unterstützen soll.Gleichzeitig ist das EBGB berechtigt, Be-schwerde- und Klageberechtigungen zuüberprüfen. Staatliche Institutionen könnensomit auf dem Klageweg dazu gezwungenwerden, ihre Informationsangebote barriere-frei zur Verfügung zu stellen. Privatwirt-schaftliche Unternehmen sind nicht direktzur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet. Eswäre aber durchaus vorstellbar, dass behin-

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 9

  • derte Menschen im Rahmen von Zivilklagenihr Menschenrecht einfordern. Wird die Ver-hältnismässigkeit bejaht, sieht sich der An-bieter gezwungenermassen vor der Aufgabe,seinen Internetauftritt entsprechend denVorgaben der Barrierefreiheit anzupassen(siehe BehiG Art. 8/9 ).

    Die Schweiz steht mit einem solchen Gesetznicht allein. Der Rat der Europäischen Unionforderte bereits im März 2002 alle seine Mit-gliedsländer dazu auf, Gesetze zu erlassen,die den digitalen Inhalt von Informationsme-dien für behinderte Menschen zugänglichmachen. Damit soll das Partizipationsrechtfür behinderte Menschen am gesellschaftli-chen Leben gestärkt werden. Inzwischenhaben die Niederlande, Italien, Frankreich,Österreich und Irland auf die Entschliessung

    2 WARUM BARRIEREFREIHEIT?

    mit entsprechenden Absichtserklärungenreagiert. Portugal, Spanien, England undDeutschland verabschiedeten entsprechendeGesetze zur Barrierefreiheit.

    In Deutschland gilt beispielsweise aufgrunddes Vorstosses der Europäischen Union seitdem Frühjahr 2002 das Behindertengleich-stellungsgesetz, zusammen mit der Barriere-freien Informationstechnik-Verordnung. Da-rin wird verbindlich geregelt, dass die oberenBundesbehörden bis spätestens 31. Dezem-ber 2005 diese umsetzen müssen.

    Der Kriterienkatalog der Barrierefreiheit fürdie deutsche Verordnung beruht auf denVorgaben der Web Accessibility Initiative(WAI) des World Wide Web Consortiums(W3C). Um eine rudimentäre Zugänglichkeitzu gewährleisten, muss die Priorität A derWCAG 1.0-Leitlinien umgesetzt sein. Die Kriterien AA und AAA sind nicht verpflich-tend und werden als so genannte Soll- undKann-Kriterien bezeichnet, deren Verwirkli-chung eine optimale Zugänglichkeit zu allenInformationsangeboten einer Internetpräsenzzur Verfügung stellen kann. Die deutschenBundesländer sind momentan dabei, die ent-sprechende Richtlinie in eigene Länder-Behin-dertengleichstellungsgesetze zu überführen,die die Landes- und Kommunalverwaltungenzur Umsetzung der Barrierefreiheit verpflich-ten. Die Barrierefreiheit ist im Übrigen nichtnur auf den Internetauftritten zur verwirkli-chen, sondern auch in allen öffentlichen elek-tronischen Publikationen (wie beispielsweiseCD-Roms). Die privaten Unternehmen sind –wie in der Schweiz auch – nicht zwingend zurUmsetzung der Barrierefreiheit verpflichtet,doch nimmt die Verordnung in DeutschlandVorbildfunktion wahr. Eine direkte Kla-gemöglichkeit wie in der schweizerischenGesetzgebung verankert, besteht nicht.

    10

    DeutschlandBehindertengleichstellungsgesetz (BGG, 2002)Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung(BITV, 2002)-> http://www.behindertenbeauftragter.de

    EnglandThe Disability Discrimination Act (1995)Special Educational Needs and Disability Act(2001)-> http://www.disability.gov.uk

    SpanienGesetz 34/2002 Dienstleistungen für die Informationsgesellschaft und E-Commerce(2002)-> http://www.congreso.es

    PortugalResolution des Ministerrates zur Barrierefrei-heit der Webseiten der öffentlichen Verwal-tung für Bürger mit besonderen Bedürfnissen(1999)-> http://www.acessibilidade.net/peticao/

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 10

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    In Amerika gelten die entsprechenden Leitli-nien bereits seit 1998. Dort sind die Bundes-verwaltung und ihre Institutionen dazu ver-pflichtet, die Barrierefreiheit zu implemen-tieren. Unternehmen sind durch die Anti-diskriminierungsgesetze inzwischen eben-falls indirekt verpflichtet, da sie Imageschä-den durch Musterklagen zu befürchtenhaben. Musterprozesse gegen America Online, Southwest Airlines4 und Claire’s Storehaben bei den betroffenen Unternehmen zu einer Anpassung der Internetpräsenz geführt.

    4 Die Non-Profit-Organisation Access Now Inc., diegegen die Southwest Airlines geklagt hatte, verlorzwar auf dem juristischen Weg, allerdings war dergesellschaftliche Druck inzwischen so gross gewor-den, dass sich die Airlines zu einer Anpassung ihresOnlinebuchungssystems gezwungen sah (vgl. Clay-poole 2002).

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 11

  • Abbildung 2:Tastatur mit Mausersatzfür motorisch einge-schränkte Menschen

    Abbildung 3:Tastatur mit Braille-Display für blinde Menschen

    Abbildung 4:Bildschirmvergrösse-rungssoftware für sehbehinderte Menschen

    Unterschiedliche Behinderungsarten benöti-gen unterschiedliche Internetlösungen. Es istnicht das Ziel von Barrierefreiheit, eine Web-präsenz für jede einzelne Gruppe zur Verfü-gung zu stellen. «Einfach für alle», lautet dasMotto, unter dem die Barrierefreiheit steht.

    3.1 Barrierefreiheit Do’s & Don’tsIn diesem Kapitel werden Beispiele herausge-griffen, die der Barrierefreiheit widerspre-chen sowie deren Behebung aufgezeigt.Dabei werden Sites verwendet, die von namics und der Stiftung ‘Zugang für alle‘ getestet wurden. Am realen Beispiel werdendie Probleme aufgezeigt, die den behinder-ten Menschen den Zugang zu Internetseitenerleichtern bzw. erschweren. Dabei orientiertsich die Darstellung am Ablauf des von na-mics und der Stiftung ‘Zugang für alle‘ ent-wickelten Testverfahrens. Abgebildet werdendie Testkriterien 1–3, 7, 11, 14, 20–22, 24,29, 31, 32, 34, 35, 38. Für weitergehende Informationen zur Ausgestaltung der Barrie-refreiheit sei auf das Whitepaper zum ThemaBarrierefreies Internet verwiesen, welches

    Als barrierefrei wird eine Site bezeichnet,wenn sie ohne Einschränkung für behinderteMenschen zugänglich ist. Dahingehend er-gänzen sich die Barrierefreiheit und die Gebrauchstauglichkeit hervorragend undstellen keinen Widerspruch dar. Barrierefrei-heit bezieht sich grundsätzlich auf alle be-hinderten Menschen, das heisst, eine Inter-netpräsenz muss nicht nur für blindeMenschen optimiert werden, sondern einenKompromiss für alle Arten der Behinderun-gen darstellen (Sehbehinderung sowie moto-rische und kognitive Einschränkungen). Assi-stenztechnologie, wie beispielsweise alter-native Ein- und Ausgabegeräte, die zur Nut-zung der Internetangebote eingesetzt wird,muss in der Lage sein, die Internetseiten ent-sprechend den technischen Erfordernissender Behinderung «umzugestalten». Dies istnur dann möglich, wenn die Sites den veröffentlichten Standards des World WideWeb Consortiums (W3C) entsprechen. Die-ses definiert die Standards der HTML-Ver-sionen und gibt Erweiterungen und Anpas-sungen öffentlich bekannt. Zur Einführung indie Struktur und Programmierung von HTMLsei auf das ausführliche Kompendium http://www.selfhtml.teamone.de und auf das W3Chttp://www.w3.org verwiesen.

    3 WAS IST BARRIEREFREIHEIT?

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    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 12

  • 13

    unter http://www.namics.com/wai kostenloszum Download zur Verfügung steht.

    3.1.1 Grafiken (Kriterium 1 + 3) Damit der Inhalt des ALT-Attributes vom

    Screenreader ausgelesen wird, muss jedesBild und jede Grafik mit einem aussagekräfti-gen ALT-Attribut in Textformat versehen wer-den. Für den blinden Menschen wird da-durch die Bedeutung der Grafik erfassbar.Das ALT-Attribut muss eine Erläuterung ent-halten, was genau grafisch dargestellt wird.Bei einem Platzhalter, einem so genanntenSpacer-GIF, muss das Attribut zwar vorhan-den, aber der Inhalt immer leer sein, also entweder ”” oder ”�”.

    Abbildung 5:ALT-Tag auf www.efd.admin.ch

    Das ALT-Attribut wird vom Bildschirmlesepro-gramm als dem Link zugeordnet betrachtetund als «Link xy» vorgelesen. Für den sehen-den User wird der ALT-Tag im Internet Explo-rer in Form eines gelben Mouse-Overs sicht-bar. Zusätzlich zur Verwendung des ALT-Attributs sollten für inhaltintensive Grafikenso genannte Descriptive Links (d-Link) verge-ben werden. Im Gegensatz zum ALT-Attributist diese Erläuterung in ihrer Länge unbe-schränkt und bietet sich beispielsweise fürdie Erklärung der Börsenentwicklung an.Hierbei wird das in Textform erläutert, was inAbbildung 6 zu sehen ist, im Beispiel ist dasdie Kursentwicklung an der Börse.

    Abbildung 6:Fehlender Einsatzeines D-Linkswww.raiffeisen.ch

    Werden Grafiken – wie im Beispiel zusehen ist – nicht richtig beschriftet, kann einblinder Internetnutzer nicht erkennen, wohinder Link führt. Der Screenreader liest wie inAbbildung 7 dargestellt, nur drei gleiche Be-schriftungen vor. Eine Unterscheidung, zuwelcher Buchbeschreibung der Link führt,wird daraus nicht erkenntlich.

    Abbildung 7:Drei gleiche ALT-Attribute aufwww.books.ch

    3.1.2 Image-Maps (Kriterium 2)Clientseitige Image-Maps werden oft-

    mals zur Darstellung von Landkarten oderähnlichem eingesetzt, bei denen durchKlicken auf einen Kanton regionenspezifi-sche Daten für den Besucher bereitgestelltsind. Dabei muss darauf geachtet werden,

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 13

  • dass jede verlinkte Region mit aussagekräfti-gen Text-Links versehen wird. Es ist je nachEinsatz des Browsers nämlich nicht sicherge-stellt, ob bei der Generierung der Image-Mapeine korrekte Beschreibung für die Regiongegeben wird. Zusätzlich müssen die Regio-nen der Image-Map mit einem aussagekräfti-gen ALT-Attribut ausgezeichnet werden. DieAuswahl der Menüpunkte mit Hilfe der Ta-statur ist für blinde und motorisch einge-schränkte Menschen essentiell.

    Abbildung 8:Image-Map aufwww.bern.ch mitkorrekter ALT-Beschriftung

    Grafisch dargestellter Text kann nichtskaliert werden, das heisst, sehbehinderteNutzer werden unter Umständen von dieserSite ausgeschlossen, falls es keine Möglich-keit gibt, eine textbasierte Navigation zu be-nutzen.

    Abbildung 9: Skalierte grafische Navigation

    3 WAS IST BARRIEREFREIHEIT?

    3.1.3 Farbenblindheit (Kriterium 7)10% aller Männer in Europa sind farben-

    blind. Die Mehrzahl davon ist im Bereich desRot/Grün-Sehens eingeschränkt. Um nie-manden von der Internetpräsenz auszu-schliessen, ist deshalb die Farbwahl auf jederInternetpräsenz so zu treffen, dass das Far-bleitsystem beispielsweise nicht ausschliess-lich auf rot und grün gestalteten Farbweltenberuht. Aussagen, wie «Klicken sie auf dasrote Feld wenn …» und «auf das Grünewenn …», sind sinnlos, da die Farb-Nuancenzwischen rot und grün nicht erkannt werden.

    Abbildung 10: Orginal Navigation www.biel-bienne.ch

    Abbildung 11:Grünblindheitssimulation der Seite

    Im obenstehenden Beispiel wird deut-lich, dass ein Farbleitsystem, welches nichtauf Farbfehlsichtigkeiten achtet, möglicher-

    14

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 14

  • 15

    weise nicht als solches wahrgenommen wird,weil farbliche Nuancen nicht wahrgenom-men werden können.

    3.1.4 Skalierung der Schriftgrösse (Kriterium 11)Eine geeignete Schriftart erleichtert nicht

    nur dem sehbehinderten Nutzer das Lesenmit einer Vergrösserungssoftware, sondernhilft allen Benutzern. Wichtig ist, dass im Ge-gensatz zu den Regeln des Drucks, die ge-wählte Schriftart keine Serifen verwendet, daserifenlose Schriften sowohl auf dem Bild-schirm als auch bei der Vergrösserung besserlesbar bleiben. Schriften dürfen nicht in ab-soluten Grössen angegeben werden, dasonst die browserinterne Funktion derSchriftvergrösserung nicht wirksam wird.

    Abbildung 12:Menü im IE 6.0 zur Skalierung der Schrift

    Abbildung 13a:Skalierter Text auf www.admin.ch

    Abbildung 13b:Skalierter Text auf www.admin.ch

    Grundsätzlich ist der Einsatz von Aus-wahlschaltern zum Wechseln der Stylesheets(siehe Abbildung 14) positiv zu bewerten, so-fern diese den Einsatz des browserinternenMenüs nicht unmöglich machen. Falls dieSchrift aufgrund ihrer Grösse nicht gelesenwerden kann, wird in der Regel der Schalterauf der Internetseite, um dies zu ändern,ebenfalls nicht erkannt.

    Abbildung 14:Stylesheet-Umschalter aufwww.sh.ch

    3.1.5 Formularfelder (Kriterium 14)Formulareingabefelder müssen zur bes-

    seren Orientierung und Handhabbarkeit mitdem Screenreader inklusive ihres Beschrei-bungstextes angesagt werden. Damit ein logischer Lesefluss vorliegt, muss die Feld-beschreibung immer vor dem Eingabefeldstehen. In der Abbildung 16 (Seite 16) ist dies korrekt umgesetzt.

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 17:39 Uhr Seite 15

  • Mit dem -Tag muss eine struktu-rierte Reihenfolge zwischen den Formularfel-dern definiert werden, damit die Navigationmit der Tastatur gewährleistet ist. Bildschirm-vergrösserungssoftware hat beispielsweiseautomatisch den Fokus auf dem ersten For-mularfeld; ist das erste Formularfeld auch logisch das erste Feld, erleichtert dies die Navigation erheblich.

    In Abbildung 15 ist dargestellt, wie einFormularfeld nicht aussehen sollte. Einerseitsist die Reihenfolge nicht korrekt, das heisst,der Such-Button steht über dem eigentlichenTextfeld, andererseits mangelt es an der rich-tigen Codierung. Dem blinden Besucher istnicht ersichtlich, welche Funktion dieses Feld

    Abbildung 15:UngenügendeFormularfeld-beschreibungwww.be.ch

    Abbildung 16:KorrekteFormularfeld-beschreibungwww.stadt-st-gallen.ch

    3 WAS IST BARRIEREFREIHEIT?

    hat, weil keine Beschriftung vorgenommenwurde. Um barrierefrei zu sein, muss deshalbder Quellcode entsprechend dem obigen Bei-spiel angepasst werden.

    3.1.6 Pull-Down und Drop-Down-Menüs(Kriterium 20 + 21)

    Alle Pull-Down und Drop-Down-Menüsauf der Internetpräsenz müssen mit der Tastatur navigierbar sein und dürfen bei derNavigation mit der Tastatur nicht automa-tisch auf eine Seite weiterleiten. Motorischeingeschränkte Menschen, haben nur so dieMöglichkeit die Auswahlliste durchzulesen,da sie nicht schon während des Lesens auto-matisch weitergeleitet werden.

    Das dargestellte Menü leitet automatischweiter, sobald mit der Cursortaste über einenMenüpunkt «gewandert» wird. Dadurch hatein Benutzer, der auf die Navigation per Tastatur angewiesen ist, nur sehr umständ-lich die Möglichkeit, auf die vorherige Web-seite zurückzukehren, um auch die anderenMenüpunkte zu lesen.

    Abbildung 17:Automatisch auslösende Ausklappliste aufwww.sunrise.ch

    Abbildung 18: Für Tastaturbedienung unzugänglichesAusklappmenü auf www.coop.ch

    16

    Vorname:

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 16

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    3.1.7 Tastkombinationen/Accesskeys (Kriterium 22)Um auf häufig genutzten Seiten eine ge-

    wisse Routine erlangen zu können, solltenhäufig verwendete Funktionen mit Access-keys belegt werden. Diese erleichtern nichtnur behinderten Menschen die Bedienungder Site, sondern ermöglichen auch anderenMenschen schnell zum gewünschten Ange-bot zu gelangen. Allerdings sollten die Accesskeys auf einer Hilfeseite dargestelltwerden, da es bis jetzt keine Standards fürdie Vergabe von Accesskeys gibt.

    Abbildung 19:Screenshot des Quellcodes von www.swisscom.ch

    Bei der unsachgemässen Definition vonTastenkombinationen kann es zu Kollisionenmit den definierten Tasten des Browserskommen, deshalb sollte ein Test in den ver-schiedenen Sprachvarianten des Browsersstattfinden.

    3.1.8 Textstruktur (Kriterium 24 + 29 + 32)Der Text der Internetpräsenz muss hierar-

    chisch strukturiert sein. Zeilenlängen undeinzelne Absätze dürfen nicht zu lang seinund die Struktur innerhalb der Absätze muss

    ✓mit dem

    -Tag erfolgen. Des Weiterenmuss der Text mit Hilfe von Überschriftenstrukturiert sein. Dies darf nur durch dieHTML-Tags , , usw. geschehen.

    Zur Darstellung von strukturierten Inhaltenmüssen auf jeden Fall die im HTML-Standardvorgegebenen Markup-Elemente verwendetwerden. Listen sollten beispielsweise mit strukturiert werden, Übersichtsseiten wiebeispielsweise eine Sitemap, müssen durchÜberschriften ... gegliedert wer-den.

    Mark-Up Elemente dürfen nicht als grafi-sche Strukturelemente eingesetzt werden.Der Einsatz von muss tatsächlich alshierarchisch erste Überschrift behandelt wer-den und nicht für beispielsweise in fetter For-matierung dargestellte Worte in der Text-struktur.

    3.1.9 Frames (Kriterium 31)Mit Frames aufgebaute Webseiten sind

    für Screenreader-Benutzer schwierig zu be-dienen, weil blinde Internetnutzer mühsamzwischen den einzelnen Frames navigierenmüssen. Deshalb sollte auf Stylesheets, dieeine fixe Positionierung zulassen, ausgewi-chen werden. Gleichzeitig kann dadurch derWartungsaufwand minimiert und der rei-bungslose Einsatz des Back-Buttons sowiedas Setzen von Bookmarks ermöglicht wer-den. Der Verzicht auf Frames erleichtert esden Benutzern von Bildschirmvergrösse-rungssoftware, die Internetpräsenz problem-los zu erfassen, weil die Fokussierung von derSoftware nicht fehlgeleitet wird. Zudem kanndie zufällige Positionierung von Scrollbarsvermieden werden.

    Sind Frames auf Webseiten unvermeidbar, istdarauf zu achten, dass nicht nur alle Frames

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 17

  • mit einem aussagekräftigen Titel versehensind, sondern auch eine No-Frame-Sectiondefiniert ist, die dem Benutzer mitteilt,warum eine Site unter Umständen nicht dargestellt werden kann.

    Abbildung 20: Frame auf www.bernmobil.ch

    Zwar sind auf www.bernmobil.ch Frame-Namen vergeben (siehe Abbildung 20), allerdings sollte bei der Vergabe der Nameneinerseits darauf geachtet werden, dass dieTitel aussagekräftig sind, andererseits solltendie Frame-Namen nicht in englischer Spra-che sein, weil das Bildschirmleseprogrammeinem blinden Menschen den englischenTitel dann mit deutscher Aussprache vorliest.

    Zu den Nachteilen und Vorteilen von Framesist ein pointierter Artikel unter http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/frames/ zu finden.

    3.1.10 HTML-fremde Inhalte (Kriterium 34)Links zu HTML-fremden Inhalten und Do-

    kumente müssen vor dem Aufrufen mit Typund Grösse gekennzeichnet sein, damit derBenutzer von vornherein weiss, welches For-mat das Dokument hat und entscheidenkann, ob er ein solches Dokument öffnenkann oder will.

    Bei den nachfolgenden Beispielen sindkeine Auszeichnungen vorhanden, welcheDokumente sich hinter den Links verbergen.Der Benutzer weiss somit nicht, warum sich

    3 WAS IST BARRIEREFREIHEIT?

    nach dem Aufruf des Links keine neue Web-seite öffnet und kann die Download-Zeitnicht einschätzen.

    Abbildung 21:Ungenügende Beschriftung auf www.ai.ch

    Abbildung 22:Keine Beschriftung auf www.chaux-de-fonds.ch

    3.1.11 Sprache (Kriterium 35)Die heutige Generation von Screenrea-

    dern beherrscht den automatischen Sprach-wechsel innerhalb des Dokuments nochnicht durchgängig. Jedoch kann sie erken-nen, in welcher Sprache ein Dokument vor-liegt. Aus diesem Grund muss die primäreSprache aller Webseiten innerhalb des-Tags mit dem Attribut LANG festge-legt werden. Sprachwechsel innerhalb des

    18

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 18

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    Dokuments sollten im Hinblick auf zukünf-tige Generationen von Bildschirmlesepro-grammen ebenfalls mit den in HTML zur Ver-fügung stehenden Mitteln gekennzeichnetwerden.

    Abbildung 23:Korrekte Sprachauszeichnung auf www.admin.ch

    Lediglich zwei der getesteten Internet-präsenzen wiesen eine korrekte Sprachaus-zeichnung auf. Eine Sprachauszeichnung innerhalb der -Tags ist nicht aus-reichend, diese muss im -Tag vor-genommen werden.

    3.1.12 Nur-Text-Variante (Kriterium 38)Der Einsatz von Nur-Text-Varianten sollte

    vermieden werden. Diese erfordern nicht nurzusätzlichen Wartungsaufwand, sondernführen zur Bildung einer Zweiklassengesell-schaft. Die oftmals als besonders behinder-tenfreundlich angesehene Nur-Text-Versionohne Layout und Design bevorzugt einseitigblinde Menschen. Hörbehinderte Menschen,die sehr wohl Farbleitsysteme und grafischeInformationen nutzen können, aber bei-spielsweise untertitelte Tondokumente be-nötigen, werden ausgeschlossen. Siehe dazuauch http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/textversion/

    Falls eine Nur-Text-Version absolut unver-meidlich ist, sollte wenigstens darauf geach-tet werden, dass der Hyperlink hierzu nichtganz zuletzt auf der Webseite zu finden ist.Das so genannte Browsertracking, welcheshäufig eingesetzt wird, um automatisch aufdie Nur-Text-Variante umzuschalten, falls einblinder Mensch die Site aufruft, funktioniertmit vernachlässigbaren Ausnahmen nicht, dadie meisten behinderten Menschen mit nor-malen Browsern surfen.

    3.2 Die TestmethodikIm Kapitel 3.1 Barrierefreiheit Do’s undDon’ts wurden die wichtigsten Punkte des Testverfahrens5, welches die Stiftung ‘Zugang für alle‘ und namics gemeinsam entwickelt haben, anhand von praktischenBeispielen erläutert. Diese Methode ver-sucht, alle Bedürfnisse von blinden, sehbe-hinderten und motorisch Behinderten wei-testgehend zu berücksichtigen. Auf einautomatisches Testverfahren zur Überprü-fung der Barrierefreiheit wurde deshalb bewusst verzichtet. Dies, weil eine solcheTestsoftware ausschliesslich code-basiert vor-geht und beispielsweise nicht beurteilenkann, ob die Farbwahl den Bedürfnissen vonfarbenblinden Menschen gerecht wird, obdie Textstruktur übersichtlich und logisch ge-staltet oder ob auf den Einsatz von blinken-den Grafiken verzichtet worden ist. Die Testswurden von blinden, sehbehinderten undmotorisch eingeschränkten Menschen vor-genommen, welche die Sites überprüftenund besonders positive und negative Be-standteile einer Internetpräsenz dokumen-tierten.

    5Das Testverfahren ist im Anhang zu finden.

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  • Das Testverfahren wurde auf der Grundlageder Web Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG)des World Wide Web Consortiums (W3C)entwickelt. Die WCAG-Leitlinien wurden vonnamics und der Stiftung ‘Zugang für alle‘ fürdas Testverfahren operationalisiert. Zusätz-lich wurden Fragenkomplexe anhand prakti-scher Erfahrungen ergänzt, die sich beispiels-weise mit dem Einsatz von Bildschirm-vergrösserungssoftware befassen. Das ent-wickelte Testprotokoll geht mit dem heutigenStand der schweizerischen Gesetzgebungkonform.

    3 WAS IST BARRIEREFREIHEIT?

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    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 20

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    4 TESTERGEBNISSE DER STUDIE

    Im Folgenden werden die Ergebnisse der Studie vorgestellt. Im Zeitraum vom 15. De-zember 2003 bis 10. Januar 2004 wurden die ausgewählten Internetseiten auf ihreBarrierefreiheit hin überprüft, so dass derStatus quo zum Start des neuen Behin-dertengleichstellungsgesetzes am 1. Januar2004 dokumentiert werden konnte.

    Ausgewählt wurden für die Befragung Insti-tutionen, die insbesondere Informationsan-gebote zur Verfügung stellen, die für behin-derte Menschen von besonderem Interessesind. Dazu gehören Websites von Behördengenauso wie Internetshopping-Angebote,Internetbanking oder elektronische Fahr-pläne. Aufgrund des Umfangs des Testver-fahrens wurde die Untersuchung bei denBehörden auf die Departemente, Kantoneund die zehn grössten Städte der Schweizund im privatwirtschaftlichen Sektor auf ei-nige relevante Unternehmen beschränkt. Ins-gesamt wurden im Dezember 2003 und Ja-nuar 2004 die Sites von 68 Institutionen aufihre Barrierefreiheit hin überprüft. Getestetwurde dabei jeweils die Hauptseite und, wovorhanden, eine Kontaktseite. Bei Shops undAuskunftsangeboten, wie dem der SBB,wurde ebenfalls der Zugang zu den offerier-ten Dienstleistungen beurteilt. Dabei wurdenalle Facetten der Zugangsbehinderung zuden Informationsangeboten des Internetsgefunden. Einige davon sind bereits im Kapi-tel 3.1 Barrierefreiheit Do’s & Don’ts exem-plarisch aufgezeigt worden.

    4.1 Die GutenAcht Internetpräsenzen sind bei dieser Studievon den behinderten Testpersonen als beson-ders gut eingestuft worden. Dafür steht diegrüne Ampel im Auswertungsteil des Kapi-tels 4.5 Resultate. Allerdings wäre es falsch

    zu meinen, dass diese Sites vollkommen bar-rierefrei wären. Jedoch zeichnen sich allediese Internetpräsenzen dadurch aus, dassdie Informationsangebote ohne grössere Einschränkungen nutzbar sind.

    www.tel.search.ch ist als einziges privatwirt-schaftliches Unternehmen als besonders bar-rierefrei einzustufen, weil nahezu alle Krite-rien der Barrierefreiheit erfüllt werden. Selbstdie Sprachauszeichnung im Quellcode wurdevorgenommen (siehe 3.1.11 Sprache). Einzigein unsichtbarer Link (Sprungmarke) in denResultat-Bereich sowie der Verzicht auf blin-kende Werbung wären wünschenswert.

    Die anderen sieben Institutionen sind staat-lich. Es sind dies die Kantone Fribourg, Genf,Schwyz, Zug und Zürich sowie das Eidgenös-sische Department für Umwelt, Verkehr, En-ergie und Kommunikation sowie die Präsenzder Bundesbehörden der SchweizerischenEidgenossenschaft (www.admin.ch). Auffal-lend ist bei allen acht Seiten die klare und lo-gische Textstruktur, die es blinden und seh-behinderten Menschen ermöglicht, denInhalt sofort zu erfassen. Alle Sites der Kan-tone zeichnen sich durch die Skalierbarkeitder Schriftgrade aus (eine Ausnahme ist hier-bei der Kanton Zürich, dort ist die Skalierungerst nach dem Aufruf der Nur-Text-Variantemöglich).

    Einige Einschränkungen sind aber auch beidiesen Internetpräsenzen gegeben. Leiderwurde beim Kanton Schwyz die Navigationgrafisch gelöst, was es sehbehinderten Men-schen wesentlich erschwert, die Navigationzu nutzen, da die Grafiken bei der Vergrösse-rung auspixeln und schwer lesbar werden.Der Link auf die Bundesverwaltung wurdebeim Department für Umwelt, Verkehr, Ener-gie und Kommunikation unverständlicher-

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  • weise als grauer Punkt gelöst. Dieser ist be-reits für den normalen Besucher in seiner Be-deutung nicht verständlich, für einen sehbe-hinderten oder motorisch eingeschränktenMenschen allerdings überhaupt nicht als Linkerkennbar. Zusätzlich wurden Platzhalter mitdem Wort «Spacer» beschriftet, was einer-seits den Regeln der Barrierefreiheit wider-spricht und gleichzeitig einer effizienten Navigation durch die Internetpräsenz ent-gegensteht, weil der blinde Internetnutzererst einmal sinnlose Grafikbeschriftungenvorgelesen bekommt. Spacer-GIFs müssenmit einem leeren ALT-Attribut beschriftet werden (siehe 3.1.1 Grafiken).

    Der Kanton Zürich hat sich für die Realisie-rung einer Nur-Text-Variante für behinderteInternetnutzer entschieden. Diese Abgren-zung zwischen behindertenfreundlich undnichtbehindert ist nicht unbedingt positiv zuwerten (siehe 3.1.12 Nur-Text-Variante). Al-lerdings wurde die Nur-Text-Variante sehr gutgestaltet, womit die Site eine positive Bewer-tung verdient. Leider ist die Einstiegsseite desKanton Zürichs nicht barrierefrei, das heisst,unter Umständen ist der behinderte Nutzergar nicht in der Lage, auf die Nur-Text-Ver-sion zu gelangen. Ausserdem ist die Rück-kehr auf die grafische Version nicht mehrmöglich.

    Insgesamt gesehen ist jedoch jede dieser Internetpräsenzen für sich zugänglich und ein behinderter Mensch hat Zugriff auf die gleichen Informationsangebote wie ein nichtbehinderter Mensch.

    4.2 Die SchlechtenDie Internetauftritte von sieben Institutionenmussten leider mit einer roten Ampel bewer-tet werden. Hier bestehen erhebliche Barrie-

    ren beim Zugang zu den Informationsan-geboten. In den meisten Fällen könnten dieBarrieren für behinderte Menschen mit weni-gen Änderungen am Quellcode abgebautwerden.

    Für die Bewertung von www.orange.ch warvor allen Dingen die schlechte Tauglichkeitfür sehbehinderte Menschen Ausschlag ge-bend. Das Design ist ausschliesslich grafischgelöst, so dass eine zufrieden stellende Ska-lierung nicht möglich ist. Ein ganz ähnlichesProblem stellt sich dem sehbehinderten Be-nutzer auf der Site www.basel.ch. Hier ist dieNavigation zwar in Textform gelöst, weil derKontrast aber zu gering ist, kann der graueText auf weissem Grund nur schwer gelesenwerden. Hinzu kommt, dass nicht zu erken-nen ist, ob es sich um Links handelt odernicht. Ein motorisch behinderter Menschmuss deshalb mühsam über jedes Textele-ment «fahren», um zu erkennen, hinter wel-chen Textstellen sich Links befinden. Zusätz-lich wird das Lesen bei der Stadt Baseldadurch erschwert, dass der Text nicht ska-lierbar ist.

    Die Bewertung für die Stadt Biel kamhauptsächlich durch die unglückliche Farb-wahl zustande. Rot und Grün als Unterschei-dung zwischen deutscher und französischerSprache eignen sich nicht für farbenblindeMenschen. Ausserdem ist das Lesen von ge-mischten deutschen und französischen Tex-ten mit einem deutschen oder französischenBildschirmleseprogramm sehr kompliziert,denn das deutsche Programm liest die fran-zösischen Textstellen mit deutscher Ausspra-che vor – beim französischen Programm ver-hält es sich genau umgekehrt. Hier musszumindest eine Auszeichnung der Sprachevorgenommen werden.

    4 TESTERGEBNISSE DER STUDIE

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    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 22

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    Auf der Internetpräsenz des Kanton Luzernslösen alle Drop-Down Menüs bei der Bedie-nung ohne Maus automatisch aus. So bleibtfür behinderte Menschen keine Zeit, in Ruhedurch das Menü zu wandern; dieses wirdnämlich nach wenigen Sekunden automa-tisch gestartet. Die gesamte Navigation aufder Website funktioniert nicht mehr, sobaldJava-Script aus Sicherheitsgründen oder auf-grund der benutzten technischen Hilfsmitteldeaktiviert ist. Ausserdem wurden unter an-derem Grafiken nicht ausreichend beschrif-tet, dazu gehören auch Platzhalter-Grafiken,die mit einem leeren ALT-Attribute versehenwerden müssen (siehe 3.1.1 Grafiken).

    Ein wichtiges Kriterium für die Bewertungdes Kanton Glarus war die mangelhafte Be-schriftung der Frames. Websites, die Framesnutzen, sind kompliziert zu bedienen, da dasBildschirmleseprogramm jeden einzelnenRahmen als einzelne Webseite behandelt.Deshalb ist die Grundvoraussetzung für dieBedienung von Frameseiten die Vergabe vonaussagekräftigen Titeln für jedes Frame.Beim Kanton Glarus lauten die Titel «Ab-stand links», «Oben», «Links», «Mitte»,«Unten» und «Abstand Rechts»; besser wärehier ein aussagekräftiger Titel, wie beispiels-weise «Inhalt», «Navigation», etc.. WennJava-Script ausgeschaltet wird, ist die Naviga-tion für den Nutzer unsichtbar, das heisst, esbefindet sich keine Navigation mehr auf demBildschirm.

    Eine ähnliche Situation finden Besucher derInternetpräsenz der Stadt St. Gallen vor. Dortfunktioniert die Navigation mit ausgeschalte-tem Java-Script ebenfalls nicht. Eine Aus-weichnavigation ist auch hier nicht zur Verfü-gung gestellt. Die Links sind sehr gut alssolche zu erkennen, allerdings ist die Skalie-rung der Schriftgrösse nicht möglich.

    Nichtbarrierefrei ist ebenfalls die Site desKantons Schaffhausen. Das Layout wurdemit Hilfe von Frames realisiert, die lediglichmit dem Titel Frame 1–4 beschriftet sind undkeine Auskunft gegeben, welcher Inhalt zurVerfügung gestellt wird. Ausserdem scrolltdie Navigation mit dem Inhalt nach oben,was die Übersichtlichkeit und Transparenzder Site verringert und aufgrund der einge-setzten Frametechnologie nicht unbedingtnachvollziehbar ist. Links oben auf dem Bild-schirm ist eine Grafik eingebunden, die übereinen Reload aktualisiert wird. Dieser Reloadkann einerseits die technischen Hilfsmittelbehinderter Menschen «verwirren», anderer-seits wird dadurch aber auch eine gleichzei-tig stattfindende Suchanfrage automatischbeendet. Eine Skalierung der Schrift ist überButtons möglich, allerdings funktioniert dieMöglichkeit den Schriftgrad über den Brow-ser zu skalieren nicht, das heisst, ein Sehbe-hinderter wird den kleinen Button zur Schrift-vergrösserung überhaupt nicht auf der Sitefinden. Leider wird die Skalierung nur aufden Textbereich angewendet, nicht aber aufdie Überschriften.

    4.3 Die scheinbar ZugänglichenDrei der getesteten Internetpräsenzen warenauf den ersten Blick nahezu barrierefrei,denn die Informationsangebote auf der Ho-mepage waren problemlos zu lesen. Aller-dings war ein Besuch der Internetpräsenzüber die Homepage hinaus nicht möglich,denn die Navigation war nicht barrierefrei co-diert. Somit wurde der Besuch der behinder-ten Testperson bereits auf der ersten Seitegezwungenermassen und unfreiwillig been-det. Deshalb wurden die Internetpräsenzenmit einem [Ø] im Kapitel 4.5 Resultate ver-sehen.

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 23

  • Zu diesen Internetpräsenzen zählt die derSwisscom: Hier sind zwar Accesskeys defi-niert (siehe 3.1.7 Tastenkombinationen/Accesskeys), diese sind aber weder doku-mentiert noch funktionieren sie in der erwar-teten Art und Weise. Die Navigation wirdsomit – trotz der Accesskeys – für den behin-derten Menschen, der auf die Navigation mitder Tastatur angewiesen ist, nicht zugäng-lich. Auf der Internetpräsenz www.weisseseiten.ch verwirrt der Quellcode das Bild-schirmleseprogramm derartig, dass derblinde Nutzer die Webseite ständig neu vor-gelesen bekommt, so als ob die Seite inner-halb weniger Sekunden ständig neu geladenwürde. Das hat zur Folge, dass die Navigationin den Textfeldern nicht möglich ist und eineSuche nach Telefonnummern verunmöglichtwird. Erschwerend kommt hinzu, dass dieblinkenden Grafiken einem sehbehindertenBesucher den Fokus auf die Textfelder verhin-dern. Die Stadt St. Gallen gehört ebenfallsder Liste der eigentlich unzugänglichen Sitesan, denn die Navigation ist ausschliesslich dy-namisch gelöst, was eine Navigation mit derTastatur – selbst mit angeschaltetem Java-Script – ausschliesst. Zwar sind sogar die Gra-fiken der Navigation beschriftet, allerdingskann das Menü durch keinen behindertenMensch bedient werden, der auf die Naviga-tion mit der Tastatur angewiesen ist. Somitwird der Besuch auf die Einstiegsseite be-schränkt.

    4.4 Zusammenfassung der ResultateAlle 68 Untersuchungsteilnehmer wurdenvon sehbehinderten, blinden und motorischeingeschränkten Menschen getestet, die alleBarrieren dokumentierten. Dabei standen dieTester immer wieder vor denselben Barrieren,die sie, wenn überhaupt, nur mit Umwegenüberwinden konnten. Viele Probleme wären

    sehr einfach behebbar. Angefangen von denALT-Attributen, die immer noch nicht durch-gängig gemäss den WAI-Richtlinien einge-setzt werden – gerade auch eine Bezeich-nung der Platzhaltergrafiken ist essentiell –bis hin zu Image-Maps (siehe 3.1.2 Image-Maps), denen ebenfalls häufig die ALT-Attri-bute fehlen. Durch das sequentielle Vorge-hen des Bildschirmleseprogramms sindblinde Menschen auf klare und logischeStrukturen auf einer Internetseite angewie-sen. Eine Site ist für behinderte Menschennur dann brauchbar, wenn sie effizientes Na-vigieren möglich macht und damit einschnelles Verständnis der Informationsange-bote erreicht wird. Schnelles Navigieren kannunter anderem durch unsichtbare Links(Sprungmarken) ermöglicht werden, dieeinen Sprung über die Navigation hinweg di-rekt in den Inhaltsbereich zulässt. Der Ver-zicht auf Animationen – sofern diese nichtmit einem Button angehalten werden kön-nen – ist für Sehbehinderte unerlässlich, dadiese in den meisten Fällen die Konzentrationauf den Bildschirm stören. Und nicht zuletztstellen die Formulare immer wieder ein unü-berwindliches Hindernis bei der Kommunika-tion mit dem Betreiber der Internetpräsenzdar. Einerseits fehlt es an der W3C-konfor-men Codierung, aber noch viel elementareran der korrekten Beschriftung der Formular-felder. Weiss der Besucher nicht, dass es sichum das Eingabefeld für den Namen handelt,kann er diesen auch nicht eintragen. Ein wie-derkehrendes Problem ist die Skalierung derSchriften. Dies wird meist durch eine un-zulängliche Codierung ausgelöst, welche dieSkalierung mit Hilfe des Browser-eigenen-Menüs nicht zulässt, ohne das gesamte De-sign durch die Deaktivierung der Stylesheetseliminieren zu müssen. Die Vergrösserungdes Schriftgrades mit Hilfe eines Schalters aufder Homepage macht wenig Sinn, wenn der

    4 TESTERGEBNISSE DER STUDIE

    24

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  • 25

    Schalter so klein ist, dass er aufgrund seinerGrösse nicht gefunden werden kann. Frameswerden nach wie vor eingesetzt, obwohl sieeinige Probleme aufwerfen. Ist ein Verzichtunmöglich, so muss doch zumindest jederFrame mit einem deutschen Titel versehenwerden. Auch «Pop-Ups» und externe Linksohne Vorankündigung erschweren die effi-ziente Navigation auf den Internetpräsenzen.Der blinde Nutzer sucht oftmals vergebensnach der gewünschten Information undmuss mühsam zwischen den einzelnen Brow-serfenstern navigieren, wenn sich neu öff-nende Fenster nicht angekündigt werden.

    Im Folgenden werden alle Testteilnehmer inalphabetischer Reihenfolge kurz vorgestellt.Die wichtigsten positiven und negativenAspekte werden angerissen. Dabei handeltes sich nicht um eine vollständige Darstellungaller Bewertungen zu der jeweiligen Internet-präsenz, sondern ausschliesslich um ein Blitz-licht um die jeweilige Benotung transparen-ter zu machen.

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:23 Uhr Seite 25

  • www.admin.chSprache im Quellcode definiert ebenfalls definiertGute GliederungSchrift skalierbar

    Accesskeys fehlen

    4.5 RESULTATE

    www.ag.chUnterstrichene Links gut erkennbarKontaktformular gut zugänglich

    Suchfeld ist nicht zugänglichDoppelte LinksSchlechter Kontrast (Grautöne)

    www.ai.chDynamisches Menü ist umgehbarSchriftgrad skalierbar

    Externe Ressourcen nicht ausreichend beschriftetKontrast der Navigation ist zu schwach

    www.amazon.chFunktioniert mit deaktiviertem CSSFunktioniert mit ausgeschaltetem Java-ScriptSchriftgrad skalierbar

    Homepage überladenGrafiken in der Navigation nicht ausreichend beschriftet

    26

    nicht barrierefreiausreichend zugänglichzugänglichscheinbar zugänglichØ

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:33 Uhr Seite 26

  • 27

    www.ar.chSchrift linksbündigLinktypen gut unterscheidbar

    Ausklapplisten lösen automatisch ausSchrift der Navigation nicht klar lesbar

    www.bank-coop.chOnlinebanking ist Screenreader-zugänglichGrafiken der Navigation korrekt beschriftetLinks gut erkennbar

    Schlechter Kontrast (weiss auf hellgrau)Auch Spacer-GIFs müssen beschriftet werdenGrafiken als Überschriften

    www.basel.chGute Textstrukturierung

    Bilder unbeschriftetKontrast schwach (grau auf grau)Navigation mit doppelten Links

    www.be.chHTML-fremde Elemente mit Typ und Grösse bezeichnet

    Tab-Reihenfolge beim Suchen schlechtSchriftgrad nicht skalierbarNavigation mit Grafiken gelöstDrop-Down löst automatisch aus

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 27

  • www.bern.chFrame-Titel aussagekräftigALT-Attribute für Image-Map vorhandenSchwarz-Weiss Darstellung positiv

    Schriftgrad nicht skalierbarNavigation aus Grafiken

    4.5 RESULTATE

    www.bernmobil.chGuter Kontrast

    Schriftgrad nicht skalierbarDoppelte Links auf der HomepagePop-Up direkt beim Aufruf

    www.biel-bienne.chLinks gut erkennbarExterne Links beschriftet

    Schlechte StrukturierungSchlechter Kontrast in der NavigationEingabefeld ohne Beschriftung mit zu kleinem Button

    www.bl.chSchriftgrad skalierbar

    Logos und externe Links nicht beschriftetGrafiken als NavigationLink «>>>» Bedeutung nicht verständlich

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    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 28

  • 29

    www.blick.chKontaktformular gut zugänglich

    Homepage überladenÜberschriften haben Leerzeichen zwischen jedem BuchstabenViele blinkende Inhalte

    www.books.chFormulare Screenreader-gerecht

    Rot der Überschriftenfarbe ist bei Invertierung schwer zu lesenGrafische Links sind nicht beschriftetGleiche ALT-Tags für unterschiedliche Bilder

    www.bs.chGrafiken beschriftet, nicht jedoch die Spacer-GIFs

    Schlechter Kontrast (rosa auf grau)Schriftgrad nicht skalierbarKontaktformular funktioniert ohne Java-Script nichtMehrheitlich werden die Links mit unangekündigten Pop-Ups geöffnet

    www.bvb-basel.chAlle Bedienelemente tastaturzugänglichSpacer-Gifs richtig beschriftet

    Schwarz-Weiss Kontrast bei Schwarz-Weiss Invertierung der Menüs schwachLinks der Navigation sind nicht beschriftet

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 29

  • www.chaux-de-fonds.chUnterstrichene Links gut sichtbar

    Flash-Applet nicht zugänglich programmiertSchriftgrad nicht skalierbar

    4.5 RESULTATE

    http://shop.coop.chKein automatischer ReloadSchwarz-Weiss Darstellung gut

    Site funktioniert nicht vollständig ohne Java-ScriptFormulare nur eingeschränkt Screen-reader-gerecht

    www.credit-suisse.comOnlinebanking ist mit Screenreader möglich; allerdings nur mit der neuesten Version aufgrund des Java-ScriptsKein automatischer Reload-Tag aussagekräftig

    Navigation ohne Java-Script nicht möglichFeldnamen vom Einzahlungsschein werden nicht angesagt

    www.eda.admin.chKlare Textstruktur

    Newsticker nicht deaktivierbarSprachauswahl löst automatisch ausSchriftgrad nicht skalierbar

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    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 30

  • 31

    www.edi.admin.chScreenreader-gerechte Formular-gestaltung

    Animierte Grafik ohne PausiermöglichkeitUnklare Navigationsstruktur

    www.efd.admin.chUnterstrichene Links gut erkennbar

    Schriftgrad nicht skalierbarKeine -AttributeService-Navigation grafisch gelöst

    www.ejpd.admin.chSchrift linksbündig

    Einige Links haben zu wenig KontrastMit deaktiviertem Java-Script wird ein weisser Bildschirm im Browser angezeigtHomepage ist überladen

    www.evd.admin.chSite funktioniert ohne Java-Script

    Kontaktformular nicht Screenreader-gerechtNur-Text-Version ist keine Nur-Text-VersionSchriftgrad nicht skalierbar

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 31

  • www.fr.chÜbersichtliche StrukturGute FarbwahlSchriftgrad skalierbar

    Suchbutton fehlt am Suchfeld

    4.5 RESULTATE

    www.ge.chSchrift skalierbarKlare Strukturierung durch ListenLinks klar erkennbar

    Schrift ist nicht linksbündig

    www.gl.chSchrift linksbündig

    Bilder sind unbeschriftetNavigation funktioniert ohne Java-Script nichtMouse-Over Kontrast zu schwach (grau auf weiss)Drop-Down löst automatisch aus

    www.gr.chDynamisches Menü mit Tastatur bedienbarStichwortsuche Screenreader-gerecht

    Kontrast im Menü zu geringSuchbutton im Suchfeld fehlt

    32

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 32

  • 33

    www.infosociety.chDynamisches Menü mit Tastatur navigierbarSchriftgrad im Contentbereich skalierbar

    Site funktioniert ohne Java-Script nichtNavigation ist nicht beschriftet

    www.ju.chLinks gut erkennbarSite funktioniert ohne Java-Script

    Nicht alle Grafiken sind beschriftetNavigation grafisch gelöst

    www.lausanne.chSchrift skalierbarDynamisches Menü mit Tastatur bedienbar

    Keine Frame-Titel

    www.leshop.chLinks gut unterscheidbar

    «Klicken Sie hier»-SchaltflächeSite funktioniert ohne Java-Script nichtShoppingseiten sind überladen

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 33

  • www.lu.chAuszeichnung externer Dokumente mit Art und Grösse

    Button «News» zu kleinLinks «Regierung», «Grosser Rat» nicht erkennbarDrop-Downs lösen automatisch aus

    4.5 RESULTATE

    www.luzern.chGut unterscheidbare Links

    Navigation für Sehbehinderte funktioniertnicht korrekt und ist umständlichSite funktioniert nicht korrekt ohne Java-Script

    www.migrosbank.chOnline-Banking funktioniert für fortge-schrittene Benutzer von ScreenreadernDatentabellen zeilenweise strukturiertSpaltentitel bei DatentabellenFlash-Plugin kann umgangen werden

    Ungenügender Einsatz von Markup-Elementen wie Flash-Applet ist nicht barrierefrei codiert

    www.ne.chALT-Tags korrekt beschriftetMouse-Over Effekt der Links gut erkennbar

    Rechtsbündige Anordnung der Links

    34

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 34

  • 35

    www.nw.chFormular Screenreader-gerechtNavigation funktioniert ohne Java-Script-Section mit Ausweich-möglichkeit

    Navigation grafisch gelöst

    www.nzz.chNavigation auf TextbasisSite funktioniert ohne Java-Script

    Flash-Plugin mit wechselnden Inhalten verhindert problemlose Navigation mit ScreenreaderHomepage ist überladen

    www.orange.chNavigation beschriftet

    Flash-Plugin ohne AusweichnavigationGrafisch gelöste NavigationAutomatisch auslösendes Drop-Down

    www.ow.chFormulare Screenreader-gerecht

    Links auf der Homepage rechtsbündigFrames haben keine aussagekräftigen TitelGrafisch gelöste Navigation

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 35

  • www.zh.pro-senectute.chKlar strukturierte SeiteSchriftgrad skalierbarKontaktformular ist zugänglich

    Unbeschriftete Bilder

    4.5 RESULTATE

    www.raiffeisen.chOnline-Banking mit dem Screenreader möglich

    Fehlender D-Link für BörsenkursNavigation mit Grafiken gelöstSchriftgrad nicht skalierbarGrafiken nicht beschriftet, insbesondere Spacer-GIFs und Pfeile

    www.sbb.chGuter KontrastGute StrukturAccesskeysFahrplanauskunft mit dem Screenreader zugänglich

    Doppelte LinksSuch-Button oberhalb des Formularfeldes

    www.sg.chLinktypen gut unterscheidbarSchrift linksbündig

    Schlechter KontrastSite funktioniert ohne Java-Script nicht

    36

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 36

  • 37

    www.sh.chSchriftgradskalierung teilweise möglichNavigation in Textform

    Bilder nicht beschriftetStyle Sheet-Auswahl-Button zu kleinSchaltflächen «Drucken» und «Nach oben» zu klein

    www.so.chSite funktioniert ohne Java-ScriptSchrift linksbündig

    Suchformular nicht Screenreader-gerechtSchriftgrad nicht skalierbarSpacer wurden nicht korrekt beschriftet

    www.stadt-genf.chSuche-Formular Screenreader-gerecht

    Bilder sind nicht beschriftetNewsticker-Zeile ist nicht anzuhaltenSchriftgrad ist nicht skalierbarNavigation rechtsbündig

    www.stadt-st-gallen.chKontrast sehr gutLinks gut erkennbar

    Navigation nicht mit Tastatur bedienbarNavigation funktioniert nicht ohne Java-Script Schriftgrad nicht skalierbar

    Ø

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 37

  • www.stadt-winterthur.chAussagekräftige -AttributeNavigation ohne Java-Script möglich

    Formular nicht Screenreader-gerechtSpacer-GIFs und Pfeile sind nicht beschriftet

    4.5 RESULTATE

    www.stadt-zuerich.chGuter Kontrast

    Doppelte LinksLinks nicht farblich erkennbarSchriftgrad nicht skalierbar

    www.sunrise.chGuter Kontrast

    Unzureichende StrukturAusklapplisten lösen automatisch ausSchriftgrad nicht skalierbar

    www.swisscom.chKein automatischer Reload

    Accesskeys funktionieren nicht in gewünschter Art und WeiseNavigation nicht mit Tastatur zugänglichNicht alle Formularfelder werden vorgele-sen (aufgrund ungenügender Codierung)Unzureichender Kontrast (hellblau auf dunkelblau)

    38

    Ø

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 38

  • 39

    www.sz.chKontaktformular gut bedienbarSchriftgrad skalierbarLinks gut erkennbar

    Links als GrafikenSchlechte Frame-BezeichnungRote Navigation ist nicht invertierbar

    www.tagesanzeiger.chNewsticker sehr gut zugänglich

    Image-Map mit Navigation nicht beschriftetSchriftgrad nicht skalierbarBlinkendes Flash-Plugin verwirrt den Screenreader und verkompliziert die Navigation

    www.tel.search.chNavigation über AccesskeysGute FormulargestaltungSkalierbarer Schriftgrad

    Sprungmarke auf Resultat fehltBlinkende Grafiken

    www.tg.chSchwarz-Weiss Invertierung möglich

    Schriftgrad nicht skalierbarSite funktioniert ohne Java-Script nicht

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 39

  • www.ti.chALT-Tags korrekt beschriftetLinks gut erkennbarTextstrukturierung

    Schriftgrad nicht skalierbar

    4.5 RESULTATE

    www.ubs.chOnlinebanking ist mit Screenreader möglichSogar Spacer-GIFs sind korrekt beschriftet auf jeder Webseite aussagekräftig

    Homepage ist überladenNewsticker nicht anzuhaltenSchlechter Kontrast

    www.ur.chSchriftgrad skalierbar

    Laufschrift nicht abschaltbarAusklappliste löst automatisch ausLinks grafisch

    www.uvek.admin.chKlare Struktur

    Schrift nicht skalierbarGrauer Punkt als LinkSpacer-GIFs mit «Spacer» beschriftet

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    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 40

  • 41

    www.vbs-ddps.chBilder beschriftet, Spacer-GIFs allerdings nicht

    Site funktioniert ohne Java-Script nicht vollständigTextgliederung nicht mit Mark-Up-Elementen vorgenommen

    www.vbz.chLinks sind durch Doppelpunkte gut erkennbarNavigation auch ohne aktiviertes Java-Script möglich

    Finden der Formularfelder nicht Screenreader-gerecht

    www.vd.chUnterstrichene Links gut erkennbar

    Homepage ist überladenDoppelt verlinkte Links

    www.vs.chSchriftgrad skalierbarImpressum-Formular Screenreader-gerecht

    Keine Frame-TitelSite funktioniert ohne Java-Script nichtFormular Tab-Reihenfolge nicht effizient

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 41

  • www.weisseseiten.chLinks gut erkennbar

    Für Menschen mit Screenreader ist die Site unbrauchbar. Die Site kann nie voll-ständig vom Programm erfasst werden, weil ständig ein Reload auftrittBlinkende Grafiken ohne Stopp-möglichkeitgrafisch gelöste Navigation

    4.5 RESULTATE

    www.zg.chSchriftgrad skalierbarGute Frame-TitelGute Tabellengestaltung

    Frame nicht relativ definiert

    www.zh.chSprachauszeichnung auf der Nur-Text-VarianteGute Textgliederung auf der Nur-Text-Variante

    Auffinden der Textversion fürSehbehinderte schwierigHomepage nicht barrierefrei

    www.zvv.chLinks gut erkennbar

    Suchresultate schlecht auffindbarAusklapplisten lösen automatisch ausMenüs mit geringem KontrastSpacer-GIFs müssen ebenfalls beschriftet werden

    42

    Ø

    WAI_Studie_Screen 22.01.2004 16:34 Uhr Seite 42

  • Wir unterstützen nicht nur die Skinati.Kein anderer Telekom-Anbieter ist in der schweizerischen Gesellschaft und Wirtschaft so starkverankert wie Swisscom. Diese enge Bindung mit dem Land und seiner Bevölkerung kommt inzahlreichen Engagements sozialer und gesellschaftlicher Natur zum Ausdruck. Die Studie «Behin-dertentauglichkeit Internet Schweiz 2004» ist eines davon. www.swisscom.com/sponsoring

    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:26 Uhr Seite 43

  • Die Resultate der Studie bekräftigen unsereintensive Arbeit der letzen Monate und Jahreim Umfeld von behindertengerechten Web-angeboten. Ein Grundstein wurde gelegt,doch bleibt noch viel zu tun. Einerseits umunzugängliche Internetangebote barrierefreizu gestalten, andererseits gute Angebote zuerhalten und zu verbessern.

    Ziel ist und bleibt es, mehr und bessere Inter-netangebote für Behinderte zur Verfügungzu stellen. Dabei geht es um soziale Verant-wortung, die Einhaltung eines Gesetzes undschlussendlich um die Menschenrechte.

    Die Wege dazu sind:• Sensibilisierung• Ausbildung• Verfahren und Zertifizierung• Mitarbeit

    5.1 SensibilisierungNoch zu viele Menschen kennen weder dieThematik, die rechtliche Situation noch dieHilfsmittel oder Regeln der Barrierefreiheit.Im schlechtesten Fall meinen sie gar, die Pro-blematik zu kennen und arbeiten an aufwän-digen Lösungen, welche der Zielgruppe kei-nen Nutzen bringen.

    Unser Ziel ist, so breit wie möglich zu er-klären und Augen zu öffnen. Dieses errei-chen wir durch: • Anbieten von öffentlichen und

    privaten Veranstaltungen, in denen wirdemonstrieren, wie behinderte Mit-menschen mit dem Internet arbeiten.

    • Lobbying bei politischen Organisationen,Parlamentariern und Ämtern.

    • Pressearbeit und Publikationen.• Gezieltes Ansprechen von Firmen.• Mitarbeit in Projekten, in denen

    zugängliche Angebote erstellt werden.

    5 WIE GEHT’S WEITER?

    Diese Arbeit erfolgt immer in Zusammenar-beit mit Betroffenen, interessierten Kreisenund der Legislative. Hier hoffen wir auf einebreite Unterstützung sowie eine intensiveund fruchtbare Zusammenarbeit mit demneu geschaffenen «Büro für Gleichstellungvon Menschen mit Behinderungen» (BehiG,Art. 19, BehiV, Art. 3 ff).

    5.2 AusbildungDie Nachhaltigkeit von barrierefreien Ange-boten während des Betriebs muss sicherge-stellt werden. Zudem muss es für Entscheiderund Techniker selbstverständlich sein, vonAnfang an barrierefrei zu planen und umzu-setzen. Somit kann das Ziel ohne zusätzlicheInvestitionen erreicht werden.

    Autoren und Redakteure von Webinhaltenmüssen nur wenige Grundregeln verstehen,um Nachhaltigkeit zu erreichen. Bei Entschei-dern gilt dasselbe, mit dem Fokus auf Aus-schreibung, Vertragsgestaltung und Erfolgs-kontrolle sowie schlussendlich bei denTechnikern bezüglich Umsetzung und Qua-litätssicherung.

    Unser Ziel ist es, den Zielgruppen ihr benötig-tes Wissen effizient zu vermitteln und dasentsprechende Wissen in die relevanten Aus-bildungen und Kurse einfliessen zu lassen.Dies erreichen wir durch:

    • Aufklärung und Lobbying bei Schulungsanbietern sowie dem Erstellenvon Lehrplänen.

    • Ausbildung von Lehrkräften.• Anbieten von öffentlichen, ziel-

    gruppenspezifischen Schulungen.• Anbieten von anwendungs- und

    firmenspezifischen Schulungen und Coaching.

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    WAI_Studie_Text 22.01.2004 16:26 Uhr Seite 44

  • 45

    5.3 Verfahren und ZertifizierungSo wie vom Gesetz verlangt, arbeiten wirdauernd an der Verbesserung des von namics und ‘Zugang für alle‘ entwickeltenTestverfahrens. Zusätzlich erstellen wirWerkzeuge und definieren Prozesse um rascher und einfacher bessere Resultate zu erzielen. Durch die Zusammenarbeit mitOrganisationen wie dem W3C, der Euro-accessibility, der City University London undAccessibility.nl (Holland) versuchen wir zeit-nah, uns den europäischen und den welt-weiten Regelwerken anzupassen – respek-tive darüber zu informieren.

    Ein Resultat daraus wird das Angebot einerstandardisierten Schweizer Zertifizierung fürbarrierefreie Webangebote sein, das im ersten Halbjahr 2004 geplant ist.

    5.4 MitarbeitMit einem Netzwerk von Spezialisten ist undbleibt unsere wichtigste Aufgabe, barriere-freie Angebote umfass