Studieren in Bonn · Staatliche Abschlussprüfung in den Studiengängen Lebensmittelchemie,...

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Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Studieren in Bonn Studiengänge und Bewerbungsverfahren Sommersemester 2018 Stand: Dezember 2017

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Rheinische Friedrich-Wilhelms-

Universität Bonn

Studieren in Bonn Studiengänge und Bewerbungsverfahren Sommersemester 2018 Stand: Dezember 2017

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Impressum Herausgeber: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Dezernat Lehre Abteilung 9.2 – Zentrale Studienberatung Dezernat Akademisches Abteilung 1.3 – Studentensekretariat Druck: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Abteilung 4.1 – Hausdruckerei Am Hof 1 53113 Bonn Stand: Dezember 2017

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1. Grundständiges Studienangebot der Universität Bonn ....................................................................... 5

1.1 Grundständige Studiengänge ................................................................................................................................... 6

1.2 Weiterführendes Studium ........................................................................................................................................13

2. Fächerkombinationen ........................................................................................................................... 14

2.1 Zwei-Fach-Bachelor-Modell .................................................................................................................................. 14

2.2 Kernfach-/Begleitfach-Modell (Bachelor) ........................................................................................................ 15

2.3 Lehramtsstudiengänge ........................................................................................................................................... 16

3. Bewerbergruppen .................................................................................................................................. 17

4. Zulassung und Einschreibung .............................................................................................................. 18

4.1 Freie Einschreibung ................................................................................................................................................... 18

4.2. Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer ............................................................................................ 18

4.2.1 Bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer ............................................................................................ 18

4.2.2 Örtlich zulassungsbeschränkte Fächer (Orts-NC) ................................................................................. 18

4.2.2.1 Orts-NC (U Bonn) ......................................................................................................................................... 18

4.2.2.2 Orts-NC (DoSV) ............................................................................................................................................ 19

4.3. Losverfahren .............................................................................................................................................................. 19

4.4 Hochschulwechsel und Studienfachwechsel .................................................................................................. 19

4.5 Zulassung in höheren Fachsemestern ............................................................................................................... 19

4.5.1 Freie Einschreibung in höheren Fachsemestern...................................................................................... 19

4.5.2 Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern ......................................................................... 19

5. Ausländische und staatenlose Bewerber ............................................................................................ 21

5.1 Bewerbung für das 1. Fachsemester .................................................................................................................... 21

5.2 Bewerbung für höhere Fachsemester (grundständige Studiengänge) ................................................... 21

5.3 Bewerbung für einen Masterstudiengang ........................................................................................................ 21

5.4 Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ........................................................................ 21

6. Einschreibung/Immatrikulation ........................................................................................................... 21

6.1 Zulassungsbeschränkte Fächer ............................................................................................................................ 21

6.2 Zulassungsfreie Fächer ........................................................................................................................................... 22

6.3 Unterlagen zur Immatrikulation ........................................................................................................................... 22

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7. Sonderfälle ............................................................................................................................................ 23

7.1. Zweitstudium .............................................................................................................................................................. 23

7.2 Zweithörerschaft ....................................................................................................................................................... 23

7.2.1 Kleine Zweithörerschaft ................................................................................................................................... 23

7.2.2 Große Zweithörerschaft ..................................................................................................................................24

7.3 Gasthörerschaft .........................................................................................................................................................24

7.4 Studium ohne Abitur .................................................................................................................................................24

8. Kosten .................................................................................................................................................... 24

9. Termine und Fristen auf einen Blick .................................................................................................... 25

10. Hinweise für den Studienbeginn ........................................................................................................ 27

11. Adressen und Ansprechpartner.......................................................................................................... 27

11.1 Zentrale Studienberatung (ZSB) .......................................................................................................................... 27

11.2 Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ..................................... 27

11.3 Dezernat Internationales ....................................................................................................................................... 28

11.4 Studentensekretariat .............................................................................................................................................. 28

11.4.1 Deutsche Studierende und Bildungsinländer .......................................................................................... 28

11.4.2 In der beruflichen Bildung Qualifizierte .................................................................................................... 28

11.4.3 Vorbeglaubigung deutscher Urkunden ..................................................................................................... 28

11.4.4 Ausländische und staatenlose Studierende und Studienbewerber ................................................ 29

11.5 Studierendenwerk Bonn ......................................................................................................................................... 29

12. Verfahrensergebnisse (NC) ................................................................................................................ 30

12.1 Grenzwerte des bundesweiten Auswahlverfahrens von hochschulstart.de ....................................... 30

12.2 Grenzwerte der örtlichen Auswahlverfahren (Orts-NC) ............................................................................ 30

12.3 Wie entsteht der Orts-NC? ................................................................................................................................... 33

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1. GRUNDSTÄNDIGES STUDIENANGEBOT DER UNIVERSITÄT BONN

In der folgenden Tabelle finden Sie die grundständigen Studiengänge1, die Sie in Bonn studieren können. Die überwiegende Zahl kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Die Fächer die im Sommersemester star-ten, sind mit * gekennzeichnet. Die 2. Spalte enthält Angaben darüber, ob und an welcher Stelle eine Bewerbung für das erste Fachsemester notwendig ist. Wenn in dieser Spalte „zulassungsfrei“ steht, so ist für Deutsche und Deutschen gleichgestellte Ausländer eine freie Einschreibung ohne vorherige Bewerbung möglich. In der 3. Spalte finden Sie Angaben darüber, ob für Hochschulwechsler, Studiengangunterbrecher oder Quereinsteiger eine Be-werbung erforderlich ist, sofern Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern bestehen. Für die Abschlüsse werden folgende Abkürzungen verwendet:

B.A. Bachelor of Arts: Für Studiengänge in Sprach- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaft und Kunstwissen-schaft. An der Universität Bonn gibt es verschiedene Studiengangsmodelle für den Bachelor of Arts:

- Ein-Fach-Bachelor (B.A.) - Kernfach-/Begleitfach-Modell (B.A. Kernfach; B.A. Begleitfach) - Zwei-Fach-Bachelor-Modell (zwei gleich gewichtete Fächer; Zwei-Fach-B.A.)

B.Sc. Bachelor of Science: Für Studiengänge in Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Agrar- und Ernährungswissenschaften.

LL.B. Bachelor of Laws: Abschluss im Studiengang „Law and Economics“

StEx Staatsexamen (ohne Lehramt): Staatliche Abschlussprüfung in den Studiengängen Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft und Zahnmedizin auf der Grundlage einer staatlichen Prüfungsordnung.

KiEx Kirchliches Examen: Kirchliches Examen für das Pfarramt (Evangelische Theologie) und das Priesteramt (Katholische Theologie).

Mag. theol. Magister theologiae: Akademischer Abschlussgrad in den Theologischen Fakultäten.

Für die Lehramtsfächer des polyvalent ausgerichteten Lehramtsbachelorstudiums werden folgende Abkürzungen verwendet:

LA BK Bachelor-Lehramtsfächer für Berufskollegs Im Lehramt für Berufskollegs wird eine Große berufliche Fachrichtung mit jeweils einer Kleinen beruflichen Fachrichtung kombiniert, die durch Module aus dem Fach Bildungswissenschaften ergänzt werden. Nach erfolgreichem Studium wird der Bachelor of Science (B.Sc.) vergeben.

LA GymGe Bachelor-Lehramtsfächer für Gymnasien und Gesamtschulen Es werden zwei Lehramtsfächer studiert, die durch Module aus dem Fach Bildungswissenschaf-ten ergänzt werden. Nach erfolgreichem Studium wird je nach Fächerwahl der Bachelor of Arts (B.A.) oder der Bachelor of Science (B.Sc.) vergeben.

1 Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen

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1.1 Grundständige Studiengänge

Fach Zulassungsbe-schränkung zum 1. Fachsemester

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums)

Agrarwissenschaft (Große berufliche Fachrichtung/LA BK)

Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Agrarwissenschaften (B.Sc.) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Altamerikanistik und Ethnologie (Zwei-Fach-B.A.)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Altamerikanistik und Ethnologie (B.A. Begleitfach)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Archäologien (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Archäologien (B.A. Kernfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Archäologien (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Asiatische u. Orientalische Schwerpunktspra-chen (B.A. Begleitfach)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Asienwissenschaften (B.A. Kernfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Bildungswissenschaften (LA GymGe) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Bildungswissenschaften (LA BK) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Biologie (B.Sc.) Orts-NC (DoSV, Be-werbung bei hoch-schulstart.de)

Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Biologie (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Chemie (B.Sc.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Chemie (LA GymGe) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Chinesisch (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Deutsch (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (B.A. Begleitfach)

Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

1 Im SoSe Zulassung nur für gerade Semester, im WS nur für ungerade Semester

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Fach Zulassungsbe-schränkung zum 1. Fachsemester

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums)

Deutsch-Französische Studien (B.A.) (Ein-Fach-Studiengang ohne Begleitfach) Bewerbung bei der Abteilung für Romanische Philologie: www.romanistik.uni-bonn.de/dfs/bachelor/eignungstest

Spezielles Auswahl-verfahren

Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Deutsch-Italienische Studien (B.A.) (Ein-Fach-Studiengang ohne Begleitfach) Bewerbung bei der Abteilung für Romanische Philologie: www.dis.uni-bonn.de/bachelor/ bewerbung-und-auswahl

Spezielles Auswahl-verfahren

Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Englisch (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

English Studies (Zwei-Fach-B.A.) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

English Studies (B.A. Kernfach) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

English Studies (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Ernährungs- und Hauswirtschafts-wissenschaft (Große berufliche Fachrichtung/LA BK)

Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Ernährungs- und Lebensmittel-wissenschaften (B.Sc.)

Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Evangelische Religionslehre (LA GymGe) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Evangelische Theologie* (KiEx) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Evangelische Theologie* (Mag. theol.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Evangelische Theologie und Hermeneutik (Zwei-Fach-B.A.)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Evangelische Theologie und Hermeneutik (B.A. Kernfach)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Evangelische Theologie und Hermeneutik (B.A. Begleitfach)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

* Studienbeginn auch zum SoSe möglich 1 Im SoSe Zulassung nur für gerade Semester, im WS nur für ungerade Semester

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Fach Zulassungsbe-schränkung zum 1. Fachsemester

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums)

Französisch (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Französistik (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Französistik (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geodäsie und Geoinformation (B.Sc.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geographie (B.Sc.) Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geographie (B.A. Begleitfach) Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geographie (LA GymGe); nur eingeschränkt kombinierbar

Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geowissenschaften (B.Sc.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Germanistik (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Germanistik, Vgl. Literatur- und Kulturwissenschaft (B.A. Kernfach)

Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Germanistik, Vgl. Literatur- und Kulturwissenschaft (B.A. Begleitfach)

Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geschichte (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geschichte (B.A. Kernfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geschichte (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Geschichte (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Griechisch (LA GymGe); nur eingeschränkt kombinierbar

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Griechische Literatur der Antike und ihr Fortle-ben (Zwei-Fach-B.A.)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Griechische und Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben (B.A. Begleitfach)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

1 Im SoSe Zulassung nur für gerade Semester, im WS nur für ungerade Semester

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Fach Zulassungsbe-schränkung zum 1. Fachsemester

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums)

Hispanistik (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Hispanistik (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Indologie (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Indologie (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Informatik (B.Sc.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Informatik (LA GymGe); nur eingeschränkt kombinierbar

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Italianistik (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Italianistik (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Italienisch (LA GymGe); nur eingeschränkt kombinierbar

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Japanisch (B.A. Begleitfach) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Katholische Religionslehre (LA GymGe) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Katholische Theologie (Mag. theol.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Katholische Theologie (KiEx) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Katholische Theologie (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Keltologie (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Komparatistik (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Koreanisch (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Kunstgeschichte (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

1 Im SoSe Zulassung nur für gerade Semester, im WS nur für ungerade Semester

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Fach Zulassungsbe-schränkung zum 1. Fachsemester

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums)

Kunstgeschichte (B.A. Kernfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Kunstgeschichte (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Latein (LA GymGe) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Lateinamerika- und Altamerikastudien (B.A. Kernfach)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Zwei-Fach-B.A.)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Law and Economics (LL.B.) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 4. Semester1 erfor-derlich

Lebensmittelchemie (StEx) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 9. Semester1 erfor-derlich

Lebensmitteltechnologie (Lebensmitteltechnik) (Kleine berufliche Fachrichtung/LA BK)

Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Markt und Konsum (Kleine berufliche Fachrichtung/LA BK)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Mathematik (B.Sc.) Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Mathematik (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Medienwissenschaft (Zwei-Fach-B.A.) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Medizin (StEx) bundesweit (AntOn, Bewerbung bei hochschulstart.de)

Bewerbung erforderlich vom 2. - 4. vor-klinischen Semester1 und vom 1. - 6. klinischen Semester

Meteorologie (B.Sc.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Molekulare Biomedizin (B.Sc.) Online-Bewerbung über Koordinations-büro Molekulare Biomedizin: www.limes-institut-bonn.de/studium-lehre/bachelor/bewerbung

Orts-NC (Spezielles Auswahlverfahren)

Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

1 Im SoSe Zulassung nur für gerade Semester, im WS nur für ungerade Semester

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Fach Zulassungsbe-schränkung zum 1. Fachsemester

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums)

Musikwissenschaft/Sound Studies (Zwei-Fach-B.A.)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Pflanzenwissenschaften (Pflanzenbau) (Kleine berufliche Fachrichtung/LA BK)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Pharmazie* (StEx) bundesweit (AntOn, Bewerbung bei hochschulstart.de)

Bewerbung vom 2. - 8. Semester erfor-derlich

Philosophie (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Philosophie (B.A. Kernfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Philosophie (B.A. Begleitfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Philosophie (LA GymGe)

Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Physik (B.Sc.)* zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Physik (LA GymGe) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Politik und Gesellschaft (Zwei-Fach-B.A.) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Politik und Gesellschaft (B.A. Kernfach) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Politik und Gesellschaft (B.A. Begleitfach) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Psychologie (B.Sc.) Orts-NC (DoSV, Be-werbung bei hoch-schulstart.de)

Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Psychologie (B.A. Begleitfach) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Rechtswissenschaft* (StEx) Orts-NC (DoSV, Be-werbung bei hoch-schulstart.de)

Bewerbung zum 2. - 4. Semester erfor-derlich

Rechtswissenschaft* (B.A. Begleitfach)2 Orts-NC (U Bonn) Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

* Studienbeginn auch zum SoSe möglich 1 Im SoSe Zulassung nur für gerade Semester, im WS nur für ungerade Semester 2 Studienbeginn zum SoSe nur für Fachwechsler sinnvoll. Studienanfänger benötigen ein Kern- bzw. Begleitfach oder ein zweites Hauptfach,

das nur zum WS angeboten wird.

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Fach Zulassungsbe-schränkung zum 1. Fachsemester

Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Ministeriums)

Romanistik (B.A. Kernfach) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Skandinavistik (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Sozialwissenschaften (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Spanisch (LA GymGe) Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Sprache und Kommunikation in der globalisier-ten Mediengesellschaft (Zwei-Fach-B.A.)

Orts-NC (U Bonn) Bewerbung vom 2. - 6. Semester1 erfor-derlich

Südostasienwissenschaft (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Tibetologie (Zwei-Fach-B.A.) zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Tierwissenschaften (Tierhaltung) (Kleine berufliche Fachrichtung/LA BK)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Vergleichende Religionswissenschaft (Zwei-Fach-B.A.)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Volkswirtschaftslehre* (B.Sc.) Orts-NC (DoSV, Bewerbung bei hochschulstart.de)

Bewerbung vom 2. - 6. Semester erfor-derlich

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus (Kleine berufliche Fachrichtung/ LA BK)

zulassungsfrei Freie Einschreibung in alle höheren Semester möglich

Zahnmedizin (StEx) bundesweit (AntOn, Bewerbung bei hochschulstart.de)

Bewerbung vom 2. - 10. Semester1 er-forderlich

* Studienbeginn auch zum SoSe möglich 1 Im SoSe Zulassung nur für gerade Semester, im WS nur für ungerade Semester

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1.2 Weiterführendes Studium

Im Anschluss an die grundständigen Studiengänge können konsekutive oder weiterbildende Masterstudiengänge studiert werden. Die Bewerbung bzw. Anmeldung dafür erfolgt jeweils bei den Fakultäten bzw. Instituten. Die Einschreibung wird im Studentensekretariat vorgenommen. Eine vollständige Liste der konsekutiven und weiter-bildenden Masterstudiengänge sowie der zuständigen Anlaufstellen finden Sie auf unseren Internetseiten. Eine Promotion ist in den meisten Studienfächern möglich; Voraussetzung ist in der Regel ein erster Hochschulab-schluss in einem Studiengang mit mindestens achtsemestriger Regelstudienzeit oder ein konsekutiver Masterab-schluss. Weitere Angaben zu Promotionsfächern und Voraussetzungen findet man in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten. INFORMATIONEN IM WEB

www.studienangebot.uni-bonn.de

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2. FÄCHERKOMBINATIONEN

2.1 Zwei-Fach-Bachelor-Modell

Kombination von zwei gleich gewichteten Fächern.

Zwei-Fach-Bachelorstudiengänge

Altamerikanistik und Ethnologie

Archäologien

English Studies

Evangelische Theologie und Hermeneutik

Französistik

Germanistik

Geschichte

Griechische Literatur der Antike und ihr Fortleben

Hispanistik

Indologie

Italianistik

Komparatistik

Kunstgeschichte

Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben

Medienwissenschaft

Musikwissenschaft/Sound Studies

Philosophie

Politik und Gesellschaft

Skandinavistik

Sprache und Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft

Südostasienwissenschaft

Tibetologie

Vergleichende Religionswissenschaft Die Fächer Indologie, Südostasienwissenschaft, Tibetologie und Vergleichende Religionswissenschaft dürfen nicht miteinander kombiniert werden.

INFORMATIONEN IM WEB

www.ba-kombinationen.uni-bonn.de

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2.2 Kernfach-/Begleitfach-Modell (Bachelor)

Kern

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Asie

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Engl

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Begleitfächer

Altamerikanistik und Ethnologie x x x x x x x x x

Archäologien x x x x x x x x x Asiatische und Orientalische

Schwerpunktsprachen x

Chinesisch x Deutsch als Zweit- und Fremdsprache x x x x

English Studies x x x x x x x x x

Evangelische Theologie und Hermeneutik x x x x x x x x x

Französistik x x x x x x x x x x*

Geographie x x x x x x x x x x Germanistik, Vergleichende Literatur-

und Kulturwissenschaft x x x x x x x x x

Geschichte x x x x x x x x x Griechische und Lateinische Literatur

der Antike und ihr Fortleben x x x x x x x x x x

Hispanistik x x x x x x x x x*

Indologie x x x x x x x x x x

Italianistik x x x x x x x x x x*

Japanisch x

Katholische Theologie x x x x x x x x x x

Keltologie x x x x x x x x x x

Koreanisch x

Kunstgeschichte x x x x x x x x x

Philosophie x x x x x x x x x

Politik und Gesellschaft x x x x x x x x x

Psychologie x x x x x x x x x x

Rechtswissenschaft x x x x x x x x x x

* Das Kernfach Romanistik, innerhalb dessen zwei Sprachgebiete gewählt werden, darf mit einem der Begleitfächer Französistik, Hispanistik oder Italianistik kombiniert werden, wenn das Begleitfach ein anderes Sprachgebiet umfasst.

INFORMATIONEN IM WEB

www.ba-kombinationen.uni-bonn.de

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2.3 Lehramtsstudiengänge

Im Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen werden zwei Fächer studiert, die durch Module aus dem Fach Bildungswissenschaften ergänzt werden.

Fächer aus der Gruppe „2. Fach“ können nicht untereinander, sondern nur mit Fächern aus der Gruppe „1. Fach“ kombiniert werden.

Bildungswissenschaften obligatorisch

1. Fach

2. F

ach

Biol

ogie

Chem

ie

Deut

sch

Engl

isch

Evan

gelis

che

Relig

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lehr

e

Fran

zösis

ch

Geog

raph

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Gesc

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Info

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Late

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Mat

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Philo

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ie

Phys

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Sozia

lwiss

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haft

en

Span

isch

Biologie

Chemie

Deutsch

Englisch

Evangelische Religionslehre

Französisch

Geschichte

Katholische Religionslehre

Latein

Mathematik

Philosophie

Physik

Sozialwissenschaften

Spanisch

überschneidungsfrei kombinierbar partiell überschneidungsfrei kombinierbar Überschneidungsfreiheit nicht garantiert Kombination nicht möglich Für das Lehramt an Berufskollegs sind in Bonn folgende Fächer vorgesehen, die durch Module aus dem Fach Bil-dungswissenschaften ergänzt werden:

• Agrarwissenschaft als Große berufliche Fachrichtung, kombinierbar mit einer der folgenden Kleinen be-ruflichen Fachrichtungen: - Pflanzenwissenschaften (Pflanzenbau) - Tierwissenschaften (Tierhaltung) - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus

• Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft als Große berufliche Fachrichtung, kombinierbar mit einer der Kleinen beruflichen Fachrichtungen: - Lebensmitteltechnologie (Lebensmitteltechnik) - Markt und Konsum

INFORMATIONEN IM WEB

www.bzl.uni-bonn.de/studium/studiengaenge

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3. BEWERBERGRUPPEN

Je nachdem, welcher Bewerbergruppe Sie angehören, müssen Sie bei der Bewerbung unterschiedliche Dinge be-achten. Folgende Gruppen werden unterschieden: a) Deutsche Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) b) Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB. Vor der Bewerbung oder Einschreibung müssen Sie Ihre ausländischen Zeugnisse anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird festgestellt, ob und für welche Studien-gänge ein Hochschulzugang an einer deutschen Hochschule möglich ist. Sofern Sie eine bundesweit gültige Aner-kennung Ihrer ausländischen Zeugnisunterlagen beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregie-rung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/475-0. Alternativ kann auch das Studentensekretari-at Ihre Zeugnisunterlagen überprüfen, wenn Sie sich an der Universität Bonn für einen Studiengang bewerben wollen, jedoch müssen Sie dann damit rechnen, dass Sie bei einem Hochschulwechsel erneut eine Anerkennung beantragen müssen. Deutsche Staatsangehörige, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Der entspre-chende Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch einen lt. DSH-Prüfungsordnung als gleichwertig anerkannten Sprachnachweis. c) Bildungsinländer sind ausländische oder staatenlose Bewerber, die eine deutsche Studienberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Sie sind deutschen Be-werbern verfahrensrechtlich gleichgestellt. d) EU-Bürger und Bewerber aus den Ländern des EWR, Island, Liechtenstein und Norwegen sind deutschen Be-werbern ebenfalls gleichgestellt, müssen aber vor der Einschreibung die deutsche Sprachprüfung für den Hoch-schulzugang (DSH) ablegen. e) In Deutschland wohnende Bewerber, die selbst nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, sind eben-falls gleichgestellt, wenn ihre Familienangehörigen (Eltern bzw. Ehepartner) zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind. Auch sie müssen die DSH ablegen. f) Ausländische und staatenlose Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung eines EU-Staates erworben haben, sind in örtlichen Zulassungsverfahren deutschen Bewerbern gleichgestellt. Auch Sie müssen die DSH-Prüfung ablegen. In bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin/Zahnmedizin /Pharmazie) gelten eigene Zulas-sungskriterien und Bewerbungsmodalitäten (siehe Kapitel 5). g) Alle übrigen ausländischen und staatenlosen Bewerber. Für Sie gelten eigene Zulassungskriterien und Bewer-bungsmodalitäten (s. Kapitel 5).

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4. ZULASSUNG UND EINSCHREIBUNG

Die folgenden Angaben gelten nur für Deutsche und ihnen gleichgestellte ausländische Studienbewerber (Gruppen a-f) 4.1 Freie Einschreibung

Für einige Fächer ist eine freie Einschreibung ohne vorherige Bewerbung möglich. In der Tabelle „Grundständige Studiengänge“ sind die Fächer daran erkennbar, dass in der 2. Spalte unter „Zulassungsbeschränkung“ „zulas-sungsfrei“ steht. 4.2. Bewerbung für zulassungsbeschränkte Fächer

In den Fächern, in denen nicht genügend Studienplätze zur Verfügung stehen, ist die Aufnahme von Studierenden begrenzt. Die Zulassungsverfahren werden im bundesweiten Vergabeverfahren von der Stiftung für Hochschulzulassung oder im örtlichen Vergabeverfahren (Orts-NC) von der Universität Bonn selbst durchgeführt. Für das Sommersemester erfolgt die Vergabe der örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge Rechtswissenschaft (StEx) und Volkswirtschaftslehre (B.Sc.) im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) bei der Stiftung für Hochschulzulassung (siehe auch 4.2.2.2). Wer für die Vergabe der Studienplätze in Ihrem Studienfach zuständig ist, entnehmen Sie bitte der 2. Spalte in der Fächerliste. 4.2.1 Bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer

Die Stiftung für Hochschulzulassung (kurz hochschulstart.de) vergibt in einigen bundesweit sehr nachgefragten Studienfächern die Studienplätze in einem zentralen Verfahren. Aus dem Fächerspektrum der Universität Bonn gehören dazu die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Zum Sommersemester werden nur Plätze in Pharmazie vergeben. 20% der Studienplätze werden an die Bewerber mit den besten Durchschnittsnoten und 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 60% der Studienplätze können von den Hochschulen selbst nach bestimmten Kriterien vergeben werden. Für die Universität Bonn werden die Bewerber nach Durchschnittsnote ausgewählt. Die Bewerbung erfolgt online über AntOn (=Antrag Online) im Bewerberportal von www.hochschulstart.de. 4.2.2 Örtlich zulassungsbeschränkte Fächer (Orts-NC)

Die Universität Bonn führt für Deutsche und diesen gleichgestellten ausländischen Bewerbern ein hochschulinter-nes Auswahlverfahren durch. 20% der Studienplätze werden an die Bewerber mit den besten Durchschnittsnoten, 20% an die Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. Auch die 60% der Studienplätze, für deren Vergabe die Hochschulen eigene Kriterien anlegen dürfen, werden in Bonn in den meisten Fächern nach der Durch-schnittsnote vergeben (Ausnahme: Studiengänge mit speziellen Auswahlverfahren, vgl. Kapitel 4.2.2.3). Die Bewerbung erfolgt örtlich für zulassungsbeschränkte Fächer online, entweder direkt bei der Universität Bonn oder über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung. 4.2.2.1 Orts-NC (U Bonn)

Für die meisten örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universität Bonn erfolgt die Bewerbung über das hochschuleigene Bewerberportal, das i.d.R. ab Anfang Dezember freigeschaltet wird.

Für das Bewerbungsverfahren benötigen wir in der Regel keine schriftlichen Unterlagen von Ihnen. Die Einschrei-bungsvoraussetzungen werden erst bei der persönlichen Einschreibung geprüft.

Ausnahmen ergeben sich, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben oder wenn Sie in Ihrer Bewerbung Sonderanträge gestellt haben. Schicken Sie in diesen Fällen bitte die benötigten Unterla-gen unter Angabe Ihrer Bewerbernummer bis spätestens eine Woche nach Bewerbungsschluss an das Studenten-sekretariat der Universität Bonn.

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4.2.2.2 Orts-NC (DoSV)

Für das Sommersemester beteiligt sich die Universität Bonn mit den Studiengängen Rechtswissenschaft (StEx) und Volkswirtschaftslehre (B.Sc.) am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung. Das DoSV besteht aus mehreren Phasen, die durch Koordinierung der einzelnen Hochschul-verfahren eine optimale Verteilung der Bewerber auf die teilnehmenden Hochschulen ermöglichen und damit die Auslastung der Studiengänge optimieren soll. Für die Auswahl der Bewerber im DoSV gelten die oben beschriebe-nen Auswahlquoten für Fächer mit Orts-NC. Die Registrierung wie auch die Bewerbung erfolgt dabei komplett und ausschließlich über das DoSV-Bewerberportal https://dosv.hochschulstart.de. Bei der Registrierung erhalten Sie u.a. eine Bewerber-Identifikationsnummer (BID). Diese benötigen Sie, wenn Ihre Bewerbung die Zusendung von zusätzlichen Unterla-gen wie ausländischen Zeugnissen oder Dokumenten zu Sonderanträgen an das Studentensekretariat erfordert (Frist: 22. Januar). 4.3. Losverfahren

Wenn nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch Studienplätze frei geblieben sind, werden diese durch ein uni-versitätsinternes Online-Losverfahren vergeben, für das sich jeder Interessent bewerben kann. Die Bewerbung für dieses Losverfahren erfolgt online beim Studentensekretariat. Freie Studienplätze der Fächer Rechtswissenschaft (StEx) und Volkswirtschaftslehre (B.Sc.) werden durch ein hochschuleigenes Losverfahren vergeben. 4.4 Hochschulwechsel und Studienfachwechsel

Wenn Sie von einer anderen Hochschule an die Universität Bonn wechseln möchten, müssen Sie in jedem Fall vor der Einschreibung die Vergleichbarkeit der Studiengänge überprüfen lassen, da die Studienfächer trotz Namens-gleichheit inhaltlich differieren können. Dies gilt auch, wenn Sie das Studienfach wechseln möchten, unabhängig davon, ob Sie von einer anderen Hoch-schule kommen oder schon in Bonn studieren. Es empfiehlt sich, zunächst die Fachberatung aufzusuchen und die Anrechnung von bisher erbrachten Studienleis-tungen vorher abzuklären. Mit der Einstufungsempfehlung des Fachbereichs wenden Sie sich bitte an die jeweilige Prüfungsbehörde, die daraufhin eine schriftliche Anerkennungsbescheinigung ausstellt. Für den Fall, dass Sie im Bachelor of Arts-Studiengang Ihre Fächerkombination ändern möchten, ist eine Bewer-bung für das 1. Fachsemester nur für das Begleitfach Rechtswissenschaft möglich. 4.5 Zulassung in höheren Fachsemestern

4.5.1 Freie Einschreibung in höheren Fachsemestern

In der Mehrzahl der Studiengänge an der Universität Bonn können sich Studierende, die von einer anderen Hoch-schule nach Bonn wechseln wollen, in ein höheres Fachsemester frei einschreiben . Im Regelfall ist zuvor die An-rechnung von Studienleistungen und Fachsemestern im zuständigen Prüfungsbüro zu klären.. 4.5.2 Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern

In etlichen Studiengängen stehen nicht nur im ersten, sondern auch in höheren Fachsemestern zu wenige Stu-dienplätze zur Verfügung. Nur dann, wenn nach Ablauf der Rückmeldefrist Studienplätze frei geblieben sind und wenn eine bestimmte Auffüllgrenze unterschritten wird, können diese Plätze vergeben werden. Hochschulwechs-ler, die in einem solchen Studiengang ihr Studium in Bonn fortsetzen wollen oder Studiengangunterbrecher, die nach einer Pause ihr Studium wieder aufnehmen möchten, müssen sich um einen Studienplatz im jeweiligen hö-heren Fachsemester bewerben. Dies gilt ebenfalls für Quereinsteiger. Das sind Bewerber, die im Rahmen ver-wandter Studienfächer anrechenbare Studienleistungen erworben haben und sich in ein höheres Fachsemester einschreiben wollen.

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Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fächern zum Sommersemester nur eine Bewerbung für die Semester mit geraden Zahlen möglich ist, zum Wintersemester demgegenüber nur für Semester mit ungerader Zahl. Ausnah-men: Medizin im klinischen Studienabschnitt, Pharmazie, Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre; für diese Fächer kann man sich im Sommer- wie im Wintersemester für alle höheren Fachsemester bewerben. Das Zulassungsverfahren wird aufgrund der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt (siehe § 26). Verfügbare Studienplätze werden in folgender Rangfolge vergeben: a) mit Vorrang an Bewerber, die für das 1. Fachsemester vor Beginn von Nachrückverfahren für die Universität

Bonn zugelassen worden sind und anrechenbare Leistungen zur Aufnahme in ein höheres Fachsemester nachweisen,

b) nachrangig an Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule für den gewählten Studi-engang endgültig eingeschrieben sind bzw. waren (Ortswechsler, Studiengangunterbrecher),

c) schließlich an sonstige Bewerber, denen Studienleistungen und Studienzeiten aus einem Studium angerech-net worden sind (Quereinsteiger).

Die Rangfolge der Bewerber bestimmt sich in den Fällen a) und c) durch Los, wobei im Fall c) Zweitstudienbewer-ber und Studierende in zulassungsbeschränkten Studiengängen nur nachrangig berücksichtigt werden. Im Falle b) bestimmt sich die Rangfolge nach dem Grad der Ortsbindung gemäß § 21 Abs. 1 bis 3 der Vergabeverordnung.

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5. AUSLÄNDISCHE UND STAATENLOSE BEWERBER

5.1 Bewerbung für das 1. Fachsemester

Ausländische und staatenlose Bewerber, die nicht zu den Gruppen gehören, die den Deutschen gleichgestellt sind, bewerben sich für alle Studienfächer direkt beim Studentensekretariat der Universität Bonn. Das Formular „Antrag auf Zulassung für ausländische Studienbewerber/innen“ ist in deutscher und englischer Fassung im Internet vorhanden. Dem Antrag auf Zulassung müssen Sie Ihre Zeugnisse in beglaubigten Kopien zusammen mit den entsprechenden beglaubigten Übersetzungen beifügen, letzteres allerdings nur, wenn sie nicht in englischer oder französischer Sprache ausgefertigt sind. Die Beglaubigungen müssen von der deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretung in Ihrem Herkunftsland oder von der diplomatischen Vertretung des Herkunftslandes in Deutschland ausgestellt werden. Die Richtigkeit von deutschsprachigen Übersetzungen muss durch die zuständige deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung im Herkunftsland oder von einem vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer in Deutschland bestätigt werden. Sofern der Beglaubigungsvermerk in einer Fremdsprache erfolgt, ist dieser ebenfalls zu übersetzen. 5.2 Bewerbung für höhere Fachsemester (grundständige Studiengänge)

Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland studiert haben und an der Universität Bonn Ihr Studium fortsetzen möch-ten, so können Sie sich zunächst um eine Anerkennung Ihrer Studienleistungen beim zuständigen Prüfungsaus-schuss bemühen. Erste Ansprechpartner sind die Fachberater der jeweiligen Fächer. Sobald Sie die Anerkennungsbescheinigung des Prüfungsausschusses haben, bewerben Sie sich mit dem Formular „Antrag auf Zulassung für ausländische Studienbewerber/innen“ für das Fachsemester, in das Sie eingestuft wur-den. Das Gleiche gilt, wenn Sie an einer anderen Universität in Deutschland studiert haben und einen Hochschul-wechsel vornehmen wollen. Gibt es in dem Studiengang, den Sie fortsetzen möchten, Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern, so bewerben Sie sich mit dem gleichen Formular wie die deutschen Bewerber. 5.3 Bewerbung für einen Masterstudiengang

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben möchten, so wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbe-reich, der den Studiengang anbietet. 5.4 Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Bei der Einschreibung müssen ausländische Bewerber und deutsche Bewerber mit ausländischer Studienberechti-gung Deutschkenntnisse nachweisen. Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) wird vom De-zernat Internationales durchgeführt. Die Möglichkeiten der Befreiung von der DSH regelt die Prüfungsordnung für die DSH an der Universität Bonn. 6. EINSCHREIBUNG/IMMATRIKULATION

6.1 Zulassungsbeschränkte Fächer

Für zulassungsbeschränkte Fächer können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie nach vorheriger Bewerbung eine Zulassung erhalten haben; bei Fächerkombinationen ist eine Zulassung für beide Fächer erforderlich, es sei denn, ein Fach der Kombination ist zulassungsfrei. In diesem Fall wird bei der Einschreibung des zulassungsbeschränk-ten Faches das zulassungsfreie Fach mit angegeben. Die Einschreibung erfolgt grundsätzlich nur persönlich. Für Bildungsinländer, Deutsche und EU/EWR-Bürger ist eine Einschreibung auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.

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6.2 Zulassungsfreie Fächer

Für zulassungsfreie Fächer schreiben sich Erstsemester und Studierende höherer Fachsemester ohne vorherige Bewerbung ein. Vor der persönlichen Einschreibung muss eine Online-Registrierung für das Hauptfach vorge-nommen werden. Ausländische Bewerber, die nicht den Bewerbergruppen 3a-3e angehören, müssen sich ent-sprechend Kapitel 5 bewerben. 6.3 Unterlagen zur Immatrikulation

Im Regelfall bringen Sie, wenn Sie sich erstmals einschreiben, nur die folgenden Unterlagen mit:

• den ausgefüllten Antrag auf Einschreibung, • den Zulassungsbescheid, • die Hochschulzugangsberechtigung im Original (z. B. Abiturzeugnis) oder die sonstige Hochschulzugangs-

berechtigung (HZB), • den Personalausweis oder Reisepass, • eine Krankenversicherungsbescheinigung

(Wenn Sie gesetzlich versichert sind, reicht die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse; wenn Sie privat versi-chert sind, müssen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung besorgen; die Chip-Karte reicht in keinem Fall aus).

• Minderjährige benötigen eine Einschreibungseinwilligung der Erziehungsberechtigten. Zusätzliche Unterlagen werden benötigt bei: Hochschul- und Fachwechsel, Studiengangunterbrechung Wenn Sie eine erneute Immatrikulation beantragen wollen nach Studiengangunterbrechung oder bei Hochschul-wechsel, bringen Sie bitte das Studienbuch mit eingetragener Exmatrikulation der zuletzt besuchten deutschen Hochschule oder eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung mit. Es muss aus Ihren Unterlagen erkenn-bar sein, für welchen Studiengang Sie zuletzt eingeschrieben waren, in welchem Hochschulsemester Sie sich be-finden und ob Sie bereits Beurlaubungssemester beansprucht haben. Aufnahme einer Promotion Wer sich für eine Promotion einschreiben will, muss das Abschlusszeugnis des Erststudiums mitbringen; außer-dem eine Bescheinigung, die bestätigt, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Anfertigung einer Dissertation vorliegen. Diese muss durch den zuständigen Dekan unterzeichnet sein. Sofern die Promotion nach einem auslän-dischen Hochschulabschluss erfolgt, sind die speziellen Zugangsvoraussetzungen für die Promotion zu beachten; gegebenenfalls ist die DSH-Prüfung abzulegen. EU/EWR oder ausländischer Staatsbürgerschaft Wenn Sie EU/EWR-Bürger oder ausländischer Studienbewerber sind und keine deutsche Hochschulzugangsbe-rechtigung haben, legen Sie bei der Einschreibung Ihre Zeugnisse im Original vor. Soweit diese nicht in englischer oder französischer Sprache abgefasst sind, müssen Sie außerdem amtlich beglaubigte Übersetzungen vorweisen. Den Nachweis, dass Sie die Sprachprüfung (DSH) bestanden haben, bringen Sie ebenfalls mit. Deutscher Staatsbürgerschaft mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung Deutsche Staatsbürger, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, bringen die Anerkennungs-bescheinigung der Bezirksregierung und die ausländischen Bildungsnachweise mit und weisen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH2) oder gleichwertigen Sprachnachweis lt. DSH-Prüfungsordnung nach. Masterstudium Bei der Umschreibung in einen Masterstudiengang ist nur der Zulassungsbescheid erforderlich. Bei der erstmaligen Einschreibung an der Universität Bonn sind immer die Unterlagen unter Punkt 6.3 vollständig vorzulegen. Sofern der Bachelor-Abschluss auch die Hochschulzugangsberechtigung für den Zugang in eine Uni-versität ist, muss dieser vorgelegt werden (z.B. bei vorhergehender Fachhochschulreife).

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In der beruflichen Bildung Qualifizierte Der Bescheid über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung muss bei der Einschreibung vorgelegt werden. 7. SONDERFÄLLE

7.1. Zweitstudium

Hinweis: Die Ergänzung eines Bachelorstudiums durch einen konsekutiven Master ist kein Zweitstudium. Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun ein weiteres Studium in einem anderen Studiengang aufnehmen wollen, der einer Zulassungsbeschränkung (hochschulstart.de oder örtliches Vergabeverfahren) unterliegt, werden nach dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und nach ihrer Begründung für das Zweitstudium ausgewählt. Andere Kriterien wie z.B. der Abiturdurchschnitt und die Wartezeit spielen keine Rolle mehr. In der Zweitstudienbewerberquote stehen bis zu 3% der Studienplätze zur Verfügung. Wie Examensnote und Begründung im Einzelnen bewertet werden, ist unter www.hochschulstart.de Auswahlregeln für Zweitstudienbewerber ausführlich beschrieben. Für Orts-NC-Fächer erfolgt die Bewerbung online über das Bewerberportal der Universität Bonn bzw. das DoSV-Bewerberportal bis zum 15. Januar. Für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben Sie sich bis zum 15. Januar bei hoch-schulstart.de (AntOn). Sofern wissenschaftliche Gründe für das Zweitstudium geltend gemacht werden, muss spätestens vier Wochen vor Bewerbungsschluss ein Gutachten bei der im Zulassungsantrag bei hochschulstart.de erstgenannten Hoch-schule angefordert werden. Bei einer Bewerbung für ein wissenschaftlich motiviertes Zweitstudium in der Medizin wird die für eine Anerken-nung erforderliche Gewichtigkeit erst als gegeben angesehen, wenn über einen Bachelor-Abschluss hinausgehen-de Studien- und Forschungsleistungen nachgewiesen werden können. Ist das neue gewünschte Studienfach zulassungsfrei, spielt das Erststudium keine Rolle; die freie Einschreibung ist problemlos möglich. 7.2 Zweithörerschaft

Eingeschriebene Studenten anderer Hochschulen haben die Möglichkeit, an der Universität Bonn Zweithörer zu werden. 7.2.1 Kleine Zweithörerschaft

Wenn Sie an der Universität Bonn keinen vollständigen Studiengang studieren, sondern nur einzelne Lehrveranstaltungen oder ein Neben- bzw. Begleitfach belegen wollen, so stellen Sie einen Antrag auf kleine Zweithörerschaft. Sie haben das Recht, Lehrveranstaltungen zu besuchen und studienbegleitende Prüfungen abzulegen. Für eine kleine Zweithörerschaft in zulassungsbeschränkten Studienfächern erkundigen Sie sich bitte im Studentensekretariat. Studienbegleitende Prüfungen können Sie dann ablegen, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllen. Für die Anerkennung der Leistungen ist stets die Hochschule zuständig, an der Sie den Abschluss planen. Die Anmeldung als kleiner Zweithörer erfolgt mit dem ausgefüllten Zweithörerantrag, dem man eine Immatrikula-tionsbescheinigung der Ersthochschule beifügt. Sie zahlen keinen Sozialbeitrag und können ihn auch nicht freiwil-lig entrichten. Damit entfällt der Erwerb des Semester-Tickets.

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7.2.2 Große Zweithörerschaft

Wenn Sie an einer anderen Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sind, so können Sie sich an der Universität Bonn für einen zusätzlichen Studiengang als großer Zweithörer einschreiben. In diesem Fall müssen die einschreibungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, und bei zulassungsbeschränkten Fächern ist eine Zu-lassung erforderlich. Außerdem muss der Nachweis einer sinnvollen und faktisch umsetzbaren Studienplanung für das gleichzeitige Studium von zwei Studiengängen an unterschiedlichen Standorten vorgelegt werden. (Gut-achterliche Stellungnahmen der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Fachstudienberater). Große Zweithö-rer schreiben sich zu den gleichen Zeiten ein wie die Ersthörer. 7.3 Gasthörerschaft

Gasthörer können Vorlesungen nach ihrer Wahl frei besuchen. Wenn sie jedoch Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besuchen möchten, erfordert dies eine Rücksprache mit den Dozenten. Gasthörer werden nicht eingeschrieben und sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen, können aber Bescheinigungen über die Teilnah-me an Lehrveranstaltungen erhalten. Diese werden von den jeweiligen Hochschullehrern ausgestellt. Die Anmel-dung als Gasthörer erfolgt im Studentensekretariat. 7.4 Studium ohne Abitur

Berufserfahrene mit bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ohne Hochschulreife ein Hochschulstudium aufzunehmen. Bestimmten Gruppen kann dabei eine fachgebundene oder sogar eine allgemeine Studienberech-tigung zuerkannt werden. Die Einzelheiten sind in der Verordnung über den Hochschulzugang für in der berufli-chen Bildung Qualifizierte geregelt. INFORMATIONEN IM WEB

www.bewerberportal.uni-bonn.de

www.hochschulstart.de 8. KOSTEN

Der Sozialbeitrag beträgt 287,22 €/Semester.

Überweisungsträger werden bei der Einschreibung ausgehändigt. Erst nach Eingang der Zahlung wird der Studen-tenausweis zugesandt; er kann in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gleichzeitig als Fahrausweis (Semester-ticket) im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und – mit Meldebescheinigung – in einigen Übergangstarifbereichen in Rheinland-Pfalz benutzt werden. Der Studentenausweis gilt darüber hinaus als Fahrausweis in Nordrhein-Westfalen (NRW-Ticket).

In sozialen Härtefällen kann der Sozialbeitrag teilweise erlassen werden. Dies regelt die Beitragsordnung der Stu-dierendenschaft. Weitere Informationen erhalten Sie beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).

Kleine Zweithörer zahlen einen Beitrag von 100 €/Semester.

Die allgemeine Gasthörergebühr beträgt 100 €/Semester. INFORMATIONEN IM WEB

www.studienscout.uni-bonn.de/kosten-finanzierung/sozialbeitrag-gebuehren-und-beitraege

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9. TERMINE UND FRISTEN AUF EINEN BLICK

BEWERBUNG

Bewerbungsschluss für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer für Alt-Abiturienten und Neu-Abiturienten

15.01.2018

Bewerbungsschluss für Fächer mit Orts-NC (U Bonn) für Alt-Abiturienten und Neu-Abiturienten 15.01.2018

Bewerbungsschluss für Fächer mit Orts-NC (DoSV) für die Fächer Rechtswissenschaft (StEx) und VWL (B.Sc.) 15.01.2018

Bewerbungsschluss für Ausländer aus Nicht-EU/EWR-Staaten 15.01.2018

Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester 15.03.2018

Losverfahren 01. – 28.02.2018

Bewerbungsschluss für in der beruflichen Bildung Qualifizierte für das WS 2018/19 für das SoSe 2019

01.04.2018 01.10.2018

ZULASSUNG

Versand der Zulassungsbescheide im örtlichen Auswahlverfahren Ende Januar 2018

EINSCHREIBUNG

Bundesweites Auswahlverfahren

Abiturbestenquote und Wartezeitquote Erklärungsfrist und Einschreibungsfrist 13. – 23.02.2018

Zugelassene im Hochschulauswahlverfahren 1. Stufe

2. Stufe

09. – 16.03.2018

28.03. – 04.04.2018

Orts-NC (Hauptverfahren)

Rechtswissenschaft (B.A. Begleitfach) 19. – 21.02.2018

Rechtswissenschaft (StEx), Volkswirtschaftslehre (B.Sc.)

Bitte Angaben im Zulas-sungsbescheid beachten!

Zulassungsfreie grundständige Studienfächer 12. – 16.03.2018

Master (Hauptverfahren)

Bachelor-Absolventen der Universität Bonn (Rückmelder) 01. – 28.02.2018

Ortswechsler 05. – 09.03.2018

Kleine Zweithörer 01.04. – 31.05.2018

Große Zweithörer gleiche Zeiten wie Ersthörer

Gasthörer 01.04. – 31.05.2018

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SONSTIGE TERMINE

DSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang 20.03.2018

Vorlesungszeit 09.04. – 20.07.2018

Dies Academicus 15.05.2018

Pfingstferien 21. – 26.05.2018 INFORMATIONEN IM WEB

www.studium.uni-bonn.de/im-studium/studienorganisation/termine-und-fristen

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10. HINWEISE FÜR DEN STUDIENBEGINN

In der Regel beginnen die Lehrveranstaltungen am Anfang der Vorlesungszeit. In zahlreichen Fächern werden jedoch Vorkurse angeboten. Die Termine sind im Internet abrufbar. Um Ihren Stundenplan aufstellen zu können, brauchen Sie die Prüfungsordnung Ihres Studienfaches und Angaben zu den Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters. Die Lehrveranstaltungen können aus dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis BASIS abgerufen werden. Alle Prüfungsordnungen einschließlich der Modulpläne, mit de-ren Hilfe sich der Stundenplan leicht erstellen lässt, befinden sich im Internet. Studienverlaufspläne für einzelne Fächer und Studiengänge können Sie sich auch von den Homepages der Institute herunterladen. Studienordnungen gibt es nur noch für wenige (meist nicht-modularisierte) Studiengänge. Sie sind ebenfalls im Netz zu finden. INFORMATIONEN IM WEB

www.studienstart.uni-bonn.de

www.vorkurse.uni-bonn.de

www.basis.uni-bonn.de

11. ADRESSEN UND ANSPRECHPARTNER

11.1 Zentrale Studienberatung (ZSB)

Die Zentrale Studienberatung der Universität berät Schüler, Abiturienten, Studienbewerber, Studierende und alle übrigen, die an einem Studium an der Universität Bonn interessiert sind. Ratsuchende erhalten Informationen über Studiengänge und ihre möglichen Abschlüsse, Kombinationsmöglichkeiten sowie über Bewerbungsverfah-ren. Bei einem angestrebten Fachwechsel oder Hochschulwechsel kann die Zentrale Studienberatung ebenfalls informieren und beraten.

Offene Sprechzeiten (Kurzberatung und Terminvergabe)

Telefonsprechzeiten

Mo – Do 09.30 – 12.00 Uhr Mo + Di 13.30 – 15.00 Uhr Do 13.30 – 17.00 Uhr

Mo – Do 8.30 -10.30 Uhr und 14.30 -15.30 Uhr

Mittwochnachmittag und Freitag geschlossen.

Ausführliche Gespräche nach Terminvereinbarung Kontakt: Poppelsdorfer Allee 49 | 53115 Bonn Tel.: 0228/73-7080 [email protected] www.zsb.uni-bonn.de

11.2 Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende und Studieninteressenten, die behindert oder chronisch krank sind, können sich mit ihren Fragen und Anliegen an die zuständige Beauftragte wenden. Kontakt: Marion Becker Tel.: 0228/73-7306 (Termine nach Vereinbarung) [email protected] www.studierenmithandicap.uni-bonn.de Postanschrift: 53012 Bonn

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11.3 Dezernat Internationales

Hier erhalten ausländische Bewerber und Bewerberinnen alle Informationen außer zu Bewerbungs- und Ein-schreibungsangelegenheiten. Kontakt: Poppelsdorfer Allee 53 | 53115 Bonn www.uni-bonn.de/internationales 11.4 Studentensekretariat

Öffnungszeiten Telefonsprechzeiten Mo – Fr 10.00 – 12.00 Uhr Do 13.30 – 15.00 Uhr

Mo – Mi 14.30 – 15.00 Uhr

11.4.1 Deutsche Studierende und Bildungsinländer

Kontakt: Poppelsdorfer Allee 49 (EG) | 53115 Bonn Fax: 0228/73-7421 oder 0228/73-1740 www.studentensekretariat.uni-bonn.de Familienname Sachbearbeiter/in E-Mail Tel.: 0228/73-

A-Da Frau Mast [email protected] -5921 De-G Herr Broichmann [email protected] -5922 H-Ki Frau Ackermann [email protected] -6134

Kl-Me Frau Schneider [email protected] -7311 Mg-Ri Frau Dietz [email protected] -7312 Ro-St Frau Lesný [email protected] -7310 Su-Z Frau Jahnke [email protected] -2197

11.4.2 In der beruflichen Bildung Qualifizierte

Kontakt: Herr Reiser Poppelsdorfer Allee 49 (1. OG) | 53115 Bonn Tel.: 0228/73-3875 [email protected] 11.4.3 Vorbeglaubigung deutscher Urkunden

Gesetzliche Unfallversicherung von Studenten; Vorbeglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland (z.B. Apostille u.a.); französische Praktikumsvereinbarungen (Convention de Stage); EU-Kindergeldbescheinigung Frau Gullmann Mo-Fr 10.00 - 12.00 Uhr [email protected] 0228/73-5717

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11.4.4 Ausländische und staatenlose Studierende und Studienbewerber

Kontakt: Poppelsdorfer Allee 49 (1. OG) | 53115 Bonn Fax: 0228/73-6370 www.studentensekretariat.uni-bonn.de Familienname Sachbearbeiter/in E-Mail Tel.: 0228/73-

A-F Herr Haas [email protected] -3915 G-M Frau Göbbels [email protected] -7655 N-Z Frau Pesch [email protected] -7275

Zulassungsanträge senden Sie bitte an folgende Anschrift: Studentensekretariat, 53012 Bonn. Anfragen zu An-trägen auf Zulassung zum Studium richten Sie bitte schriftlich (auf dem Postweg oder per E-Mail) an die oben genannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. 11.5 Studierendenwerk Bonn

Das Studierendenwerk Bonn ist Ansprechpartner für Studierende der Universität Bonn, wenn es um die sozialen Rahmenbedingungen des Studiums geht. Hierzu zählt beispielsweise die Vergabe von Wohnheimplätzen. Auch für die Beratung und die Bearbeitung von Anträgen in Sachen BAföG ist das Studentenwerk zuständig.

Studierendenwerk Bonn Nassestraße 11 | 53113 Bonn

Abteilung Studentisches Wohnen Tel.: 0228/73-7163 [email protected] Amt für Ausbildungsförderung Tel.: 0228/73-5086 [email protected] INFORMATIONEN IM WEB

www.zsb.uni-bonn.de

www.studierenmithandicap.uni-bonn.de

www.uni-bonn.de/internationales

www.studentensekretariat.uni-bonn.de

www.studierendenwerk-bonn.de/wohnen

www.studierendenwerk-bonn.de/bafoeg

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12. VERFAHRENSERGEBNISSE (NC)

12.1 Grenzwerte des bundesweiten Auswahlverfahrens von hochschulstart.de

Grenzwerte an der Universität Bonn für Studienfächer mit bundesweiter Bewerberauswahl (Quelle: www.hochschulstart.de)

(Studienbeginn in Bonn für Medizin und Zahnmedizin nur zum WS möglich)

WS 2017/18 Medizin Pharmazie Zahnmedizin

Abiturbestenquote (NRW) 1,0 (0) 1,3 (0) 1,2 (0)

Wartezeitquote 14 (2,6) 2 (1,4) 12 (2,5)

Hochschulauswahlverfahren U Bonn 1,3 1,9 1,6

SoSe 2017 Medizin Pharmazie Zahnmedizin

Abiturbestenquote (NRW) 1,0 (0) 1,6 (1) 1,3 (1)

Wartezeitquote 15 (3,0) 5 (2,6) 12 (2,1)

Hochschulauswahlverfahren U Bonn --- 2,4 ---

12.2 Grenzwerte der örtlichen Auswahlverfahren (Orts-NC)

Bewerberauswahl nach Durchschnittsnote (DN) und Wartezeit (WZ) WS 2017/2018

Auswahl nach

Durchschnittsnote (Abiturbestenquote+AdH)

Auswahl nach Wartezeit

Studiengang DN WZ D/Los WZ DN D/Los

Agrarwissenschaften (B.Sc.) Ein-Fach 3,3 1 -/L 4 3,5 -/-

Biologie (B.Sc.) Ein-Fach 2,5 0 -/L 3 3,5 -/-

Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (B.A.) Begleitfach Alle Bewerber wurden zugelassen

English Studies (B.A.) Zwei-Fach-B.A. Alle Bewerber wurden zugelassen

English Studies (B.A.) Kernfach Alle Bewerber wurden zugelassen

Ernährungs- und Lebens- mittelwissenschaften (B.Sc.) Ein-Fach 2,1 0 -/L 6 2,5 -/-

Geographie (B.Sc.) Ein-Fach 3,0 0 -/L 2 2,0 D/-

Geographie (B.A.) Begleitfach Alle Bewerber wurden zugelassen

Germanistik, Vgl. Literatur- u. Kulturwissenschaft (B.A.) Kernfach Alle Bewerber wurden zugelassen

Germanistik, Vgl. Literatur- u. Kulturwissenschaft (B.A.) Begleitfach Alle Bewerber wurden zugelassen

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Bewerberauswahl nach Durchschnittsnote (DN) und Wartezeit (WZ) WS 2017/2018

Auswahl nach

Durchschnittsnote (Abiturbestenquote+AdH)

Auswahl nach Wartezeit

Studiengang DN WZ D/Los WZ DN D/Los

Japanisch (B.A.) Begleitfach Alle Bewerber wurden zugelassen

Law and Economics (LL.B.) Ein-Fach 1,9 1 -/L 6 3,2 -/-

Lebensmittelchemie (S) Ein-Fach 2,7 0 -/L 2 2,1 -/ -

Mathematik (B.Sc.) Ein-Fach Alle Bewerber wurden zugelassen

Medienwissenschaft (B.A.) Zwei-Fach-B.A. 1,6 0 -/L 9 3,3 -/-

Politik und Gesellschaft (B.A.) Zwei-Fach-B.A. 2,2 0 -/L 4 2,9 D/-

Politik und Gesellschaft (B.A.) Kernfach 1,9 1 -/L 5 2,8 -/-

Politik und Gesellschaft (B.A.) Begleitfach 3,0 2 -/- 2 2,1 D/-

Psychologie (B.Sc.) Ein-Fach 1,2 0 -/L 12 3,0 -/L

Psychologie (B.A.) Begleitfach 2,5 0 -/L 3 3,3 -/-

Rechtswissenschaft (S) Ein-Fach 1,9 0 -/L 2 1,8 -/L

Rechtswissenschaft (B.A.) Begleitfach 2,1 2 -/L 4 3,5 -/L

Sprache und Kommunikation in der globalisierten Medienge-sellschaft (B.A.)

Zwei-Fach-B.A. 1,7 1 -/L 8 3,1 -/-

Volkswirtschaftslehre (B.Sc.) Ein-Fach Alle Bewerber wurden zugelassen

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Bewerberauswahl nach Durchschnittsnote (DN) und Wartezeit (WZ) WS 2017/2018

Lehramt Auswahl nach

Durchschnittsnote (Abiturbestenquote/AdH)

Auswahl nach Wartezeit

Studiengang DN WZ D/Los WZ DN D/Los

Agrarwissenschaft LA BK Alle Bewerber wurden zugelassen

Biologie LA GymGe 1,8 0 -/L 8 3,2 -/-

Deutsch LA GymGe 2,1 1 -/L 4 2,2 -/-

Englisch LA GymGe 2,1 2 -/L 4 2,3 D/-

Ernährungs- und Hauswirt-schaftswissenschaft LA BK 2,7 2 -/L 6 2,9 D/-

Französisch LA GymGe Alle Bewerber wurden zugelassen

Geographie LA GymGe 2,1 2 -/L 6 3,3 -/-

Geschichte LA GymGe 2,5 0 -/L 3 3,0 -/-

Lebensmitteltechnologie LA BK Alle Bewerber wurden zugelassen

Mathematik LA GymGe 3,4 2 -/- 2 2,7 -/-

Philosophie LA GymGe Alle Bewerber wurden zugelassen

Sozialwissenschaften LA GymGe 1,7 0 -/L 8 3,3 -/-

Spanisch LA GymGe 3,0 2 -/L 2 2,1 -/-

Bewerberauswahl nach Durchschnittsnote (DN) und Wartezeit (WZ) SoSe 2017

Auswahl nach

Durchschnittsnote (Abiturbestenquote/AdH)

Auswahl nach Wartezeit

Studiengang DN WZ D/Los WZ DN D/Los

Rechtswissenschaft (S) Ein-Fach 2,4 1 -/L 3 2,9 D/-

Rechtswissenschaft (B.A.) Begleitfach Alle Bewerber wurden zugelassen

Volkswirtschaftslehre (B.Sc.) Ein-Fach 3,3 0 -/L 2 2,7 -/L

Studiengang WS 2017/18

Grenzwerte Abiturbestenquote

(Note) Wartezeit

(WS) Qualifikation

(Punkte) Molekulare Biomedizin (B.Sc.) (spezielles Auswahlverfahren)

1,2 10 85,6

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12.3 Wie entsteht der Orts-NC?

Für viele der grundständigen Studiengänge, die an der Universität Bonn angeboten werden, gibt es mehr Bewer-ber als Studienplätze. Daher muss eine Auswahl getroffen werden. Im Auswahlverfahren wird (nach Abzug von Vorabquoten) in drei aufeinanderfolgenden Auswahlquoten entschieden: Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden 20% an die Abiturbesten 20% nach der Anzahl der angesammelten Wartesemester 60% aufgrund einer Auswahl nach besonderen Kriterien

vergeben.

An der Universität Bonn erfolgt die Auswahl nach den besonderen Kriterien zurzeit ausschließlich nach der Abi-turnote. Zusammen mit der Abiturbestenquote werden daher 80% der Studienplätze nach der Abiturnote und 20% nach der Wartezeit vergeben. Bei allen unter 12. angeführten Grenzwerten handelt es sich also um Vergangenheitswerte, die allenfalls als Orientierungs-werte für das aktuelle Zulassungsverfahren zu betrachten sind.

20%

20% 60%

Abiturbestenquote

Wartezeitquote

Hochschulauswahlquote

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Abiturbestenquote + Hochschuleigene Auswahlquote Zur Vereinfachung wurde in unserer Tabelle die Abiturbestenquote mit der hochschuleigenen Auswahlquote zu-sammengefasst, auch wenn die beiden Verfahren in der Realität nicht gleichzeitig ablaufen.

1. Wir nehmen an, dass es in einem fiktiven Studiengang insgesamt 100 freie Studienplätze gibt. Für die bei-den oben genannten Verfahren stehen 80 freie Studienplätze zur Verfügung.

2. Alle Bewerber werden jetzt in einer Rangliste nach ihrer Durchschnittsnote sortiert.

3. An achtzigster Stelle der Liste (also der letzte Studienplatz), kann jetzt der NC-Wert für dieses Semester ab-gelesen werden. Hier ist die Auswahlgrenze für den fiktiven Studiengang.

4. Haben mehrere Bewerber die gleiche Note (wie in unserem Beispiel), so wird erst dann die Wartezeit als Zweitkriterium herangezogen. Derjenige, der mehr Wartesemester hat, wird bevorzugt. Gibt es mehrere Bewerber mit gleicher Note und der gleichen Wartesemesteranzahl, wird bei einigen Studiengängen noch der abgeleistete Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst) berücksichtigt und diese Bewerber vorrangig ausge-wählt. Bei Bewerbern mit gleichen Werten entscheidet das Los.

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Wartezeitquote1

1. In unserem fiktiven Studiengang haben wir insgesamt 100 freie Studienplätze angenommen, 80 Studien-plätze wurden für die Abiturbestenquote und die hochschuleigene Auswahlquote reserviert. Damit bleiben für die Wartezeitquote 20 Studienplätze übrig.

2. In der Wartezeitquote werden alle Bewerber zuerst nach der Wartezeit in einer Rangliste sortiert.

3. An zwanzigster Stelle (also der letzte Studienplatz dieser Quote) wird nun geschaut, wie viele Wartesemes-ter der jeweilige Bewerber hat. Das ist die Wartezeit für unseren fiktiven Studienplatz in diesem Semester, die man braucht, um einen Studienplatz zu erhalten.

4. Haben mehrere Personen die gleiche Wartezeit – wie in unserem Beispiel – dann wird als Zweitkriterium die Durchschnittsnote berücksichtigt. Derjenige, der eine bessere Note hat, wird bei gleicher Wartesemes-teranzahl bevorzugt. Bei gleicher Durchschnittsnote wird ebenfalls als Drittkriterium ein abgeleisteter Dienst berücksichtigt, bei gleichen Werten anschließend gelost.

1 Die Wartezeit wird berechnet nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung – in der Regel das Abitur – ver-strichen sind und die man nicht einer deutschen Hochschule eingeschrieben war (solche Zeiten werden von der Wartezeit abgezogen). Studienzeiten in EU-Ländern werden in Nordrhein-Westfalen übrigens nicht als wartezeitschädlich angesehen.