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SAUBERE LUFT – PERFEKT AN IHR HAUS ANGEPASST Brüggemann Energiekonzepte GmbH Uhlenhorst 149 A • 21435 Stelle Telefon: (04174) 571 36 09 Fax: (04174) 571 36 11 E-Mail: [email protected] www.lueften.info LÜFTUNGSKONZEPT Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig und wer muss es erstellen? Die EnEV verlangt die Sicherstellung des Mindestluftwechsels. Zumindest die Lüftung zum Feuchteschutz muss ohne aktives Zutun des Nutzers gewährleistet sein. Die Nachweisführung der Sicherstellung des Mindestluftwechsels geschieht über die DIN 1946-6, einem sogenannten Lüftungskonzept. Das Lüftungskonzept ist von demjenigen zu erstellen, der eine lüftungstechnisch relevante Änderung an einem Altbau vornimmt oder einen Neubau plant. Das kann beispielsweise der Handwerker sein, der neue Fenster einbaut oder das Dach abdichtet. Genauso werden Planer bzw. Architekten im Zuge eines Neubaus in die Pflicht genommen. Die Norm schreibt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor: bei einem Neubau bei einem Tausch von mehr als 1/3 aller Fenster oder bei einer Dachsanierung von mehr als 1/3 der Dachfläche. Das Lüftungskonzept muss für jedes Bau- bzw. Sanierungsvorhaben separat ermittelt werden. Eine Dokumentation empfiehlt sich, um als ausführender Planer bei später auftretenden Schäden einen Regress abwenden zu können. Kontaktieren Sie uns für die Erstellung eines Lüftungskonzepts anhand ihrer Objektdaten! Qualifizierte Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Wohnraumlüftung Erstellung eines Lüftungskonzeptes durch unsere Lüftungsplaner anhand Ihres Grundrisses erfolgt für Sie unverbindlich und kostenfrei Alle wichtigen Daten finden Sie auf einen Blick (Wärmebereitstellungsgrad, Anlagenluftwechsel, energetische Bewertung etc.) Energetische Daten nach DIN 4701-10; diese können für die EnEV oder den KfW-Nachweis verwendet werden Exklusiv für inVENTer-Produkte. Ihr Brüggemann-Team

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SAUBERE LUFT – PERFEKT AN IHR HAUS ANGEPASST

Brüggemann Energiekonzepte GmbHUhlenhorst 149 A • 21435 Stelle

Telefon: (04174) 571 36 09Fax: (04174) 571 36 11

E-Mail: [email protected]

LÜFTUNGSKONZEPT

Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig und wer muss es erstellen?

Die EnEV verlangt die Sicherstellung des Mindestluftwechsels. Zumindest die Lüftung zum Feuchteschutz muss ohne aktives Zutun des Nutzers gewährleistet sein. Die Nachweisführung der Sicherstellung des Mindestluftwechsels geschieht über die DIN 1946-6, einem sogenannten Lüftungskonzept.

Das Lüftungskonzept ist von demjenigen zu erstellen, der eine lüftungstechnisch relevante Änderung an einem Altbau vornimmt oder einen Neubau plant. Das kann beispielsweise der Handwerker sein, der neue Fenster einbaut oder das Dach abdichtet. Genauso werden Planer bzw. Architekten im Zuge eines Neubaus in die Pflicht genommen.

Die Norm schreibt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes vor:

• bei einem Neubau• bei einem Tausch von mehr als 1/3 aller Fenster• oder bei einer Dachsanierung von mehr als 1/3 der Dachfläche.

Das Lüftungskonzept muss für jedes Bau- bzw. Sanierungsvorhaben separat ermittelt werden. Eine Dokumentation empfiehlt sich, um als ausführender Planer bei später auftretenden Schäden einen Regress abwenden zu können.

Kontaktieren Sie uns für die Erstellung eines Lüftungskonzepts anhand ihrer Objektdaten!

• Qualifizierte Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Wohnraumlüftung• Erstellung eines Lüftungskonzeptes durch unsere Lüftungsplaner anhand Ihres Grundrisses erfolgt für Sie

unverbindlich und kostenfrei• Alle wichtigen Daten finden Sie auf einen Blick (Wärmebereitstellungsgrad, Anlagenluftwechsel, energetische

Bewertung etc.)• Energetische Daten nach DIN 4701-10; diese können für die EnEV oder den KfW-Nachweis verwendet werden

Exklusiv für inVENTer-Produkte.

Ihr Brüggemann-Team