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COTRAVEL CHARISMA SURINAM & FRANZÖSISCH-GUAYANA

MIT MEN J. SCHMIDT 1. – 16. OKTOBER 2019

ZWISCHEN KOLONIALGESCHICHTE, URWALD UND WELTRAUMFASZINATION

Eine cotravel Pionierreise in die Guayanas – jenes Gebiet an der Nordküste Südamerikas, das bisher eher von ländersammelnden Reisenden aufgesucht wurde. Holländische Sprache grenzt hier an französisches Hoheitsgebiet. Der dichte Dschungel des Guayana-Berglandes verbirgt Erzvorkommen und tra-ditionsverbundene Stämme. Das Highlight in Kourou: ein Besuch des Welt-raumbahnhofs Centre Spatial Guyanais. Ihr begleitender Experte für Raum-fahrt Men J. Schmidt ermöglicht Ihnen ungewöhnlich tiefe Einblicke in die Aktivitäten der Europäischen Weltraumorganisation und Französisch-Gua-yana. Ganz klein ist der Fleck auf der Rückseite der Euro-Scheine. Französisch-Guayana stellt er dar, bildet das Französische Überseedepartement doch die ef-fektive EU-westliche Aussengrenze. Nach einem Aufenthalt im benachbarten, niederländisch geprägten Surinam führt Sie Men J. Schmidt ins Raumfahrtzent-rum, von wo regelmässig Ariane-Raketen starten. Ihr Aufenthalt ist an einem Termin gesetzt, wo erfahrungsgemäss Starts durchgeführt werden– entspre-chend flexibel wird Ihr Experte das Programm umgestalten, um gegebenenfalls eine Verschiebung zu berücksichtigen. Sie besichtigen Starteinrichtungen, das Kontrollzentrum und das Satellitenintegrationsgebäude. Und erleben so ein Auf-einandertreffen von unterschiedlichen Welten in karibischer Abgeschiedenheit.

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Highlights

Surinams Dschungel: Drei Tage mitten im dicht bewachsenen Hinterland, wo Sie Angehörige des Trio- und Wajana-Stammes sowie ihre Traditionen kennen-lernen.

Centre Spatial Guyanais: Ein einmaliges, eindrückliches Erlebnis. Men J. Schmidt führt Sie als Insider durch den Weltraumbahnhof, der sich zu jener Zeit in der Vorbereitung zu einem Raketenstart befinden wird.

Kapitel der Bagnes: Die französischen Straflager in den neuen Kolonien wa-ren berüchtigt. Sie erfahren vor Ort, wie die Haftstrafen in dieser exotischen Welt die Geschichtsschreibung Frankreichs beeinflussten.

Laotische Hmong in der Karibik: Im Dorf Cacao treffen Sie auf ein unerwar-tetes Stück Asien und erfahren von einer ungewöhnlichen Einwanderungsge-schichte.

Südamerika mal anders: Statt Latinos treffen Sie auf Frankreich und Holland mitten im Dschungel und eine ethische Vielfalt, dessen kulturellen Mix beide Hauptstädte gastronomisch und architektonisch prägen.

Termin: 1. – 16. Oktober 2019 Dauer: 16 Tage Referent: Men J. Schmidt Teilnehmerzahl: max. 20 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF Doppelzimmer: 6‘900.- Einzelzimmerzuschlag: 950.-

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Reiseprogramm Tag 1: Zürich – Amsterdam – Paramaribo Unser KLM-Flug bringt uns, nach einem kurzen Zwischenstopp in Amsterdam, am Nachmittag desselben Kalendertages nach Surinam. Unverkennbar macht sich gleich die niederländisch geprägte Identität bemerkbar: Auch wenn Surinam seit 1975 unabhängig von der einstigen Kolonialmacht ist, bleibt der Einfluss un-ter anderem in Architektur und Sprache spürbar. Wir treffen hier, in diesem tro-pischen Klima, auf ein nostalgisches, verschlafenes Städtchen mit einem hüb-schen, europäisch anmutenden alten Kern, dessen weiss und dunkelgrün bemalte Häuser von langsamem Verfall bis zu frischer Renovation zeugen. Nach etwas Entspannung im Hotel treffen wir uns zu unserem gemeinsamen Willkommens-abendessen. Tag 2: Paramaribo Die lebendige und multikulturelle Atmosphäre Paramaribos verdient ein genaue-res Hinschauen. Unser lokaler Guide erzählt uns mehr über den von den Hollän-dern verwendeten anglo-normannischen Baustil, der hier seinen – im wörtlichen Sinne – eigenen Pinselstrich erhielt. Es erstaunt nicht, dass die Altstadt als UNESCO-Kulturgut gelistet ist. Wir schlendern entlang der pittoresken Water-kant am Suriname-Fluss, blicken ins Gesicht mehrerer Geschichtsetappen im ehemaligen Fort Zeelandia, erfahren mehr über Etablierung und Abschaffung der Sklaverei. Als Teil des heutigen Stadtbildes erkennen wir – nebst grösstenteils christlichen Gotteshäusern – auch das hier vertretene muslimische, jüdische und Hindu-Element. Mit einer Delfin-Tour im Abendrot beschliessen wir den Tag.

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Tag 3: Tagesausflug Maroon Kultur Die Maroons machen mit rund 20% der Bevölkerung Surinams einen grossen An-teil aus. Die Nachkommen von geflohenen Sklaven aus Ghana, Benin, Togo und Angola leben heute noch im Landesinnern, wohin sie ursprünglich geflohen sind. Auf einem Tagesausflug, unter anderem mit Kanubooten, lernen wir deren heuti-ge Lebensweise kennen. Ein „Dresiman“ erzählt uns über Naturheilkräuter und wir können beim traditionellen Brotbacken selber Hand anlegen. Wir erleben, wie sich die afrikanische Kultur bis heute erhalten konnte.

Tag 4 – 7: Dschungelerlebnis Palumeu Der Pioniercharakter unserer Reise macht sich bemerkbar. Da die Infrastruktur nicht stark ausgebaut ist, erreichen wir die Palumeu Jungle Lodge im Amazonas-Hinterland – welches grösstenteils unzugänglich und unbewohnt ist – nur per Kleinflugzeug. Der 90-minütige Flug gibt uns seinerseits einen interessanten Ein-blick in die Wirtschaft und Geschichte Surinams: Bei wolkenloser Witterung er-spähen wir einen Aluminiumabbau sowie „Flecken“ im Regenwaldgebiet – das Er-gebnis von Goldwäscherei-Aktivitäten. Rund um die Jungle Lodge treffen wir schliesslich hier im Nirgendwo auf die traditionelle Siedlung zweier einheimischer Amerindianer-Völker. Ihren einfachen Lebensstil haben die Angehörigen des Trio- und Wajana-Stammes beibehalten, sie leben vor allem von dem, was ihnen der Dschungel zu bieten hat. Nebst Besorgungen in der Hauptstadt stellen aber auch die Einnahmen aus dem langsam entstehenden Tourismus eine Lebenshilfe dar. Unsere Lodge, die aus Materialien der Umgebung gebaut ist, arbeitet eng mit ihnen zusammen. Während unseres Aufenthaltes hier im Dschungel Surinams un-ternehmen wir Kanu- und Bootsfahrten, versuchen uns im traditionellen Bogen-schiessen, wandern durch den Regenwald, vorbei an Stromschnellen zum Potihill-Granitfelsen. Wir geniessen einen Lunch auf der Insel Palawa, ein Barbeque mit-ten im Regenwald, schärfen den Blick beim Bird Watching und halten Ausschau nach Kaimanen. Nach drei Nächten im Herzen der Natur Surinams nehmen wir den Flieger zurück in die Hauptstadt.

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Tag 8: Paramaribo – Saint-Laurent-du-Maroni – Kourou Während unserer Grenzüberfahrt zwischen Albina und Saint-Laurent-du-Maroni erfahren wir von der verzwickten Grenzziehung zwischen Surinam und dem Überseedepartement Französisch-Guayana. Warum es so schwierig scheint, dass sich die beiden Parteien nicht einfach auf eine definitive Linie auf der Landkarte einigen können, ist schnell erklärt: das grosse Goldvorkommen im Boden. Saint-Laurent-du-Maroni seinerseits nimmt einen berüchtigten Platz in der Geschichte Frankreichs ein: Hier befand sich einst eines jener Gefängnislager, wohin erst Re-volutionäre ins Exil zur Zwangsarbeit geschickt wurden und das erst 1946 seine Türen schloss. Das heute zugängliche Straflager lässt Geschichten und Epochen der französischen Geschichte wieder aufleben. Am Nachmittag fahren wir weiter nach Kourou, wo wir die nächsten vier Nächte verbringen werden.

Tag 9: Luftfahrtszentrum Centre Spatial Guyanais Kourous Vorgeschichte ist nicht betörend. Ursprünglich durch Jesuiten gegrün-det, folgte danach eine französische Expedition – man hatte gerade die nordame-rikanischen Kolonien an England verloren. Nachdem deren Hälfte durch tropi-sche Krankheiten dahingerafft wurde, zog sich die verbliebene Hälfte auf die vor-gelagerten Îles du Salut zurück, um sich auszukurieren und danach heim zu fah-ren. Mit dem Zwischenkapitel der Strafkolonie wurde Kourou erst 1965 zu dem, was es heute ist: die Basis des französischen Weltraumbahnhofs Centre Spatial Guyanais (CSG). 1973 liess sich auch noch die französische Fremdenlegion in Kourou nieder, die dort die Installationen des Raumfahrtzentrums schützt – aber auch ihr Training absolviert. Unser Fachreferent, der am vorangegangenen Tag zu uns gestossen ist, ist ein richtiger Insider. Seit 40 Jahren befasst sich Men J. Schmidt mit Raumfahrt und Weltraumforschung auf internationaler Ebene, ver-fügt hier beim CSG über viele Kontakte und ist imstande, uns eine Führung durch die Lokalitäten zu geben, die jene herkömmlicher Besuchergruppen um ein weites übertrifft. Entsprechend der Tagesaktualität im Raumfahrtzentrum wird er seine Informationen an uns und die Besuche zu jenem Zeitpunkt bestimmen und er-möglichen. Zur Zeit der Reiseplanung steht ein genaues Datum eines Starts noch nicht fest. Erfahrungsgemäss wird aber häufig in der Oktoberwoche gestartet, die wir nun in Französisch-Guayana verbringen. Sollte ein Start nun stattfinden, wird auch unser Rahmenprogramm in und um Kourou und Cayenne entsprechend umgestaltet, damit am Abend dieser mitverfolgt werden kann.

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Tag 10: Kourou – Îles du Diable – Îles du Salut – Kourou Die Teufelsinsel, 13 km vor der Küste Französisch-Guayanas, ist die kleinste der vulkanischen Îles du Salut. Ihre Nutzung als Strafkolonie für verurteilte Schwer- und Berufskriminelle zwischen 1852 und 1946 machte sie jedoch definitiv zur bekanntesten unter ihnen. Inmitten der heimatfremden Exotik und verlassenen Abgeschiedenheit stossen wir auf das Unrecht, welches dem Artilleriehauptmann Alfred Dreyfus einst widerfahren ist und damit den Ursprung von Émile Zolas of-fenem Brief "J'accuse...!". Heute finden wir hier aber auch eine Radar- und Funk-station zur Überwachung der Raketenstarts vom Weltraumbahnhof der Europäi-schen Weltraumorganisation vor. Auch die restlichen beiden Îles du Salut tragen den Stempel ehemaliger Strafkolonien, inklusive Hospital, Verwaltung und Todes-trakt. Legenden und Geschichtsschreibung vermischen sich – und wir betrachten all dies, während wir ein Auge nach Totenkopfäffchen, Aras und Kaimanen offen halten. Tag 11: Kourou – Staudamm Petit-Saut – Sinnamary – Kourou Nichtsahnend stossen wir hier auf den grössten künstlichen See Frankreichs. Auf einer Fläche von ca. 310 km² staut sich das Wasser des Flusses Sinnamary. Eine Gewichtsstaumauer, der Petit-Saut-Staudamm, hält die Massen zurück und lässt das Wasserkraftwerk zwei Drittel der Energie produzieren, welche Französisch-Guayana verbraucht. Nebst dem Betrachten dieser baulichen Meisterleistung werden auch negative Nebeneffekte des Projektes wie Waldvernichtung und Treibhausgase thematisiert. Im kleinen Goldgräberstädtchen Sinnamary erfahren wir indes mehr über ein Leben, das auf den Fund des warm glänzenden Edelme-talles ausgerichtet ist.

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Tag 12: Kourou – Cacao – Cayenne Wir verlassen Kourou und fahren in Richtung Hauptstadt. Unterwegs halten wir in einem kleinen, aromatisch klingenden Dorf, am Fluss Compté gelegen, das eine ganz besondere Geschichte aufweist: Cacao wurde in den 70er Jahren von laoti-schen Hmong-Flüchtlingen gegründet. Nach den Kriegswirren in Südostasien flo-hen viele Menschen dieser Volksgruppe ins benachbarte Thailand. Eine Gruppe wurde von Frankreich und den USA in das karibisch-französische Überseedepar-tement gebracht, wo ihnen ausserhalb von Cayenne ein kleines Stück Land zur Verfügung gestellt wurde. Eine starke Familientradition und das Nachziehen zahlreicher Verwandter aus der alten Heimat haben die Bevölkerungszahl er-höht. So treffen wir hier staunend auf ein intaktes Hmong-Gesellschaftssystem und typische laotische Holzhäuser. In spannenden Gesprächen mit den Einwoh-nern erfahren wir ihre Einwanderungsgeschichten, von Schwierigkeiten und Chancen mitten in dieser fremden Exotik. Nach diesen eindrücklichen Begegnun-gen begeben wir uns nach Cayenne. Tag 13: Cayenne An der Mündung des Cayenne-Flusses in den Atlantik liegt auf einer Halbinsel die gleichnamige Hauptstadt mit dem dazugehörigen Haupthafen des französischen Überseedepartements. Gegründet wurde Cayenne in zwei Anläufen im 16. Jh. von französischen Händlern und schon wenige Jahre später führte man die ers-ten Menschen vom afrikanischen Kontinent als Sklaven hierher. Der Stadtname rührt indes von einem amerindianischen Prinzen her. Das ganze Gebiet war rela-tiv isoliert, bis Französisch-Guayana nach dem Zweiten Weltkrieg offiziell zu ei-ner Überseeregion Frankreichs wurde – und damit Teil der Europäischen Union sowie der NATO. Wir widmen den Tag diesem faszinierenden Konglomerat, des-sen karibische und brasilianische Einflüsse in der französisch anmutenden Alt-stadt aus dem 17. Jh. aufeinandertreffen. Daneben fehlen auch die in tropischen Farben leuchtenden Gebäude im kreolischen Stil nicht. Auch die lokale Küche lernen wir kennen und dass der Cayennepfeffer wohl durch die Hafenstadt in die weite Welt hinaus getragen wurde, jedoch nicht aus Cayenne stammt.

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Tag 14: Cayenne – Sumpflandschaft von Kaw - Cayenne Auf einem Tagesausflug besuchen wir das drittgrösste Naturschutzgebiet Frank-reichs, die Marais de Kaw. In dieser Sumpflandschaft treffen wir auf eine unglaub-liche Biodiversität, welches auch die „Everglades von Französisch-Guayana“ ge-nannt wird. Mit Booten unterwegs sehen wir eine vielfältige Vogelwelt sowie die ansässigen Kaimane. Zurück in der Zivilisation in Cayenne schauen wir beim Ab-schiedsabendessen auf unsere erlebnisreichen Tage in einem unbekannten Fle-cken Erde zurück. Tag 15 & 16: Cayenne – Paris – Basel Nach einem gemütlichen Start in den Tag und Zeit, letzte Einkaufsbummel zu ab-solvieren, nehmen wir den frühen Abendflug nach Paris. Von Cayenne aus wird der Flughafen Paris-Orly angeflogen. Als direkte Schweizer Verbindung bietet sich von hier nur Basel an, wo wir am frühen Nachmittag landen.

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Ihr Fachreferent Men J. Schmidt

Von der Gemeinde Scuol hinaus in die weite, unendliche Welt der Raumfahrt. Men J. Schmidt wurde 1958 geboren und verbrachte seine Kindheit im Bündner Dorf Sent. Neben seinem Werdegang in der Baubranche gewannen seine Inte-ressen an Naturwissenschaften und Astronomie die Überhand. Eine faszinieren-de Laufbahn etablierte ihn als Schweizer Experten auf dem Gebiet der Astrono-mie und Raumfahrt. Seit 1980 ist er regelmässig bei Radio und Fernsehen SRF für aktuelle Berichterstattung über den Weltraum tätig. Vorträge, Ausstellungen und Anlässe rund um das Thema sowie Studienreisen zum französischen Weltraum-bahnhof in Kourou, wo die Europäische Weltraumorganisation ESA ihren Start-platz betreibt, füllen sein Portfolio. Sein ausgedehntes Wissen über die Materie wie über die Region Französisch-Guayanas sowie seine Kontakte vor Ort teilt er mit Ihnen während 7 Tagen, deren Programmverlauf er als lokaler Kenner zum grossen Teil mitbestimmt. Während den 7 Tagen in Französisch-Guayana über-nimmt er auch die Rolle des lokalen Reiseleiters, wird punktuell aber von lokalen Personen unterstützt. Sollte Ihr Fachreferent Men J. Schmidt nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.

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Allgemeines

CHARISMA-Reisen CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Ge-wicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen. Anforderungsprofil Diese Pionierreise ist für unkomplizierte, naturverbundene und flexible Men-schen konzipiert. Körperliche Höchstleistungen sind keine zu erbringen, eine gu-te Verfassung ist allerdings von Vorteil. Es werden auch mal kleine Wanderungen zurückgelegt, die aber keine extreme Fitness erfordern. Im tropischen Klima braucht es ein wenig Gewöhnungszeit mit der Wärme und der Feuchtigkeit. Es ist wichtig, dass man flexibel und kompromissbereit ist und Verständnis dafür hat, dass die Schweizer Genauigkeit nicht zum Leben der Menschen dort passen. In der zweiten Oktoberwoche findet erfahrungsgemäss häufig ein Raketenstart in Französisch-Guayana statt. Das Programm ist daher um diese Woche geplant. Ein Start mitzuerleben kann aber nie garantiert werden, sondern wäre ein zusätz-liches Highlight der Reise. Programmverschiebungen und Anpassungen werden in Französisch-Guayana kurzfristig vor Ort entschieden, sollte in der Anwesen-heitszeit ein Start stattfinden. In Surinam spricht Ihre lokale Reiseleitung nur Eng-lisch. Basiskenntnisse dieser Fremdsprache sind daher von Vorteil, auf Wunsch übersetzt der cotravel Reiseleiter aber gerne die Ausführungen. In Französisch-Guayana wird Men J. Schmidt auch die lokale Reiseleitung übernehmen und be-hält sich vor, das Programm auch kurzfristig anzupassen. Durch seine Arbeit am Centre Spatiale Guyanais und touristischen Entdeckungen vor Ort, hat er gute und interessante Kontakte aufgebaut und Orte kennen gelernt, um nicht nur die touristischen Seite des Landes zu zeigen. Klima In Surinam und Französisch-Guayana herrscht ein tropisches Klima. Eine hohe Luftfeuchtigkeit sowie Tagestemperaturen um 28-30°C sowie Nachttemperatu-ren um die 22-24°C bestimmen das Wetter. Die Regenzeit über die Sommermo-nate ist vorbei, trotzdem muss mit punktuellem Niederschlag immer wieder ge-rechnet werden.

Einreise Schweizer Staatsbürger benötigen für diese Reise einen Reisepass, der noch min-destens 6 Monate über da Rückreisedatum gültig ist. Bei der Einreise nach Suri-nam wird vor Ort ein Einreisekarte (USD 35.-) gekauft, die im Arrangement inklu-sive ist. Französisch-Guayana ist ein Überseedepartments von Frankreich, die Einreise ist mit einem gültigen Pass ohne Visum möglich.

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Unterkunft/Transport/Mahlzeiten Der Hinflug von Zürich via Amsterdam nach Surinam ist mit der niederländischen KLM gebucht. Der Flug von Zürich nach Amsterdam dauert 1h40, der Langstre-ckenflug von Amsterdam nach Paramaribo 9h. Der Rückflug von Cayenne via Pa-ris-Orly nach Basel ist mit Air France gebucht. Der Langstreckenflug nach Paris beträgt 8h25, von Paris nach Basel fliegen Sie 1h15. Der Rückflug erfolgt nicht nach Zürich, da von Paris-Orly aus Zürich nicht angeflogen wird. Einen Flugha-fenwechsel in Paris betrachten wir als umständlicher als die individuelle Heimrei-se von Basel aus. Um in die Palumeu Jungle Lodge in Surinam zu gelangen, fliegen Sie mit einem Kleinflugzeug von Paramaribo in ca. 90 Minuten über den Regenwald. Die Trans-fers vor Ort erfolgen in guten, klimatisierten Reisebussen. Zum Teil etwas aben-teuerlicher, aber sehr authentisch kann es auf den Fahrten mit den Pirogen wer-den, die typischen Langboote für die Fahrt auf den Flüssen. In Paramaribo, Kourou und Cayenne übernachten Sie in guten Mittelklassehotels, die westlichen Standards entsprechen. Die drei Übernachtungen in der Palumeu Jungle Lodge in Surinam sind etwas einfacher, alle Zimmer verfügen aber auch dort über private sanitäre Anlagen. Im Arrangement inbegriffen sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag. Die verschiedenen kulturellen Einflüsse aus Südamerika, Asien, Arabien und Europa widerspiegeln sich auch in der lokalen Küche. Häufig werden auch indi-sche Speisen mit der kreolischen Küche vermischt, sodass ganz neue Ge-schmackssorten entstehen. Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als “Lunchbox“ oder als Picknick eingenommen werden. Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Glo-bal Assistance: CHF 124.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten ge-deckt) oder CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft le-bend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und schützt wäh-rend 12 Monaten auf Reisen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestellen Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infotreffen. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennenzulernen und offene Fragen stellen zu können.

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Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrange-mentpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmer-zuschlag beträgt CHF 950.-. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Reise zurück (der Rück-tritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangement-preises erheben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise-veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug-planverschiebungen. CO2-Kompensation Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei-chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Bei Interesse haben Sie bei My-climate (www.myclimate.ch) die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berechnen und die Zahlung, zu-gunsten von Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern, di-rekt zu veranlassen.

Impfungen Für die Einreise nach Surinam sind keine Impfungen vorgeschrieben. Um von Su-riname nach Französisch-Guayana zu reisen, ist die Gelbfieberimpfung obligato-risch. Das Schweizerische Tropeninstitut empfiehlt ausserdem derzeit folgende Impfungen: Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Masern, Hepatitis A. Welche Imp-fungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. In Surinam herrscht im Landesinnern ein gerin-ges Malariarisiko. Die Malariaprophylaxe ist nicht notwendig, es wird aber emp-fohlen, ein Notfallmedikament mitzunehmen. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch.

Teilnehmer Maximal können 20 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält je-der Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.

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Kosten/Leistungen Die 16-tägige Reise kostet CHF 6‘900.-. Inbegriffen: internationale und nationale Flüge mit KLM und Air France in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 390.-, Stand September 2018), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Visagebühren, Fachbegleitung und lokale Reiseleitung durch Men J. Schmidt an 7 Reisetagen in Französisch-Guayana, punktuelle lokale Reise-leitung, lokale Englisch sprechende Reiseleitung in Surinam, cotravel Reiseleitung auf der ganzen Reise. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 950.-. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN

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ANMELDUNG

COTRAVEL CHARISMA SURINAM & FRANZÖSICH-GUAYANA MIT MEN J. SCHMIDT 1. – 16. OKTOBER 2019 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – GUAYANA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Reise nach Surinam & Französisch-Guayana an. Die 16-tägige Reise kostet CHF 6‘900.-. Inbegriffen: Internationale und nationale Flüge mit KLM und Air France in der Economy-Klasse (inkl. Flugta-xen von CHF 390.-, Stand September 2018), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungs-träger, Visagebühren, Fachbegleitung und lokale Reiseleitung durch Men J. Schmidt an 7 Reisetagen in Fran-zösisch-Guayana, punktuelle lokale Reiseleitung, lokale Englisch sprechende Reiseleitung in Surinam, cotravel Reiseleitung auf der ganzen Reise. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzu-schlag CHF 950.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort

Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail

Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 950.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-

Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.

Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige:

Datum Unterschrift

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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Sa-faris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinba-rung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformatio-nen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel-lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rei-severtrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zu-stande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Par-teien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reise-prospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgli-che Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konfe-renzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti-gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs-stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismusta-xen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Ver-tragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preis-erhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatz-reise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Ta-ge vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertrags-schluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung ge-rät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleis-tung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich er-

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folgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bear-beitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betref-fenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Mo-torhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbei-tungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwen-dungen zu bezahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei-tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-ses. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reise-preises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alter-nativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein-barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderun-gen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhal-tung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Ver-halten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Um-buchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Be-stätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlan-gen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge-setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhö-hungen (Ziff. 3.2).

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7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüg-lich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flugha-fen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen. - Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhal-ten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und ge-gebenenfalls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schrift-liche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht be-fugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzan-sprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwa-chung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtli-che Sanktionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech-ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfäl-ligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü-che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Infor-mationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifi-sche Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Rich-tigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen kön-nen weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwe-cken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle o-der an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhän-gende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Ein-verständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

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10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die daten-schutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Län-dern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Flug-gesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsda-tum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Bu-chung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Fre-quent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Da-tenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu über-mitteln. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückfüh-rungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungs-vertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Strei-tigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018

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cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 00 F +41 (0) 61 308 33 10 [email protected] www.cotravel.ch