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SWA F. W. Günthert UniBw München Grundstücksentwässerungsanlagen 19.Sprechertag der Kanal- und Kläranlagennachbarschaften Österreich Grundstücksentwässerungsanlagen Prof. Dr.-Ing. F. W. Günthert Dipl.-Ing Karin Sprengard Institut für Wasserwesen, Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik Universität der Bundeswehr München Werner-Heisenberg-Weg 39 85579 Neubiberg 8. September 2010 1

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Grundstücksentwässerungsanlagen19.Sprechertag der Kanal- und Kläranlagennachbarschaften Österreich

Grundstücksentwässerungsanlagen

Prof. Dr.-Ing. F. W. GünthertDipl.-Ing Karin Sprengard

Institut für Wasserwesen, Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik

Universität der Bundeswehr MünchenWerner-Heisenberg-Weg 39

85579 Neubiberg

8. September 2010

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Grundstückentwässerungsanlagen (GEA) sind Bestandteil des Entwässerungssystems

Der Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen ist deutlich schlechter als der Zustand öffentlichen Kanalisation

Die Länge der privaten Leitungen ist unbekannt, sie beträgt das 2-3 fache der Länge des öffentlichen Kanalnetzes

Die Gründe für diesen sorglosen Umgang sind in den Unklarheiten bei der Zuständigkeit, der Gesetzeslage und den zum Teil fehlenden fachlichen Kompetenzen bei den Netzbetreibern zu suchen

Allgemeines zu Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)

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Warum müssen die Abwasserleitungen (auch der GEA) dicht sein?

Exfiltration des Abwassers

- Umweltaspekte (Belastung des Bodens und des Grundwassers)

Infiltration des Abwassers (Fremdwasser)

- Betriebsprobleme im Kanal (z.B. Rückstau, Verstopftung)

- Betriebsprobleme auf der Kläranlage durch verdünntes Schmutzwasser

Allgemeines zu Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)

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Günthert, C

vaci, BB

R, 2008

Problematik GEA - Schadensdichte

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Materialverteilung < DN 800

Materialunabhängige Schadensverteilung der GEA

0 20 40 60 80 100 120 140

Sonstiges

Verschleiß

Undichtigkeiten

Fehlerhafte Stutzen

Risse

Lage-abweichungen

Hindernisse

Fehlanschlüsse

Deformation

Korrosion

Brüche

Fehlerhafte Abzweige

Sc

ha

de

ns

art

Schadenshäufigkeit / km

Öffentliche Kanalisation

Industrie GEA

Öffentliche GEA

Private GEA

Problematik GEA – Art der Schäden

Quelle: Dissertation D. Cvaci, 2009, Zustandserfassung und Bewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen

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Fremdwasseranteile (Kanalisation / GEA)

Quelle: aquabench / confideon: Benchmarking Abwasser Bayern 2008, Basis 218 Teilnehmer

Fremdwasseranteil (BRD/Bayern)

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EG

Grundstücksentwässerungsanlage o.Grundstücksentwässerungsleitungen

Revisionsschacht o.Kontrollschacht

Hausanschluss

Grundstücksgrenze(GG)

Zuständigkeitsgrenze privat öffentlich

Inspektions-öffnungen

Fallleitung

Grundleitungen (im Erdreich)

Sammelleitung

Öffentliche Kanalisation

Rückstausicherung

Begriffe und Zuständigkeiten

Grundstücksanschluss

Quelle: nach Dissertation D. Cvaci, 2009, Zustandserfassung und Bewertung von Grundstücksentwässerungsanlagen

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Begriffe und Zuständigkeiten - Österreich

Keine einheitliche Definition der rechtlichen Grenze in Österreich (vergleichbar mit Situation in Deutschland). Unterschiedliche Regelungen in den österreichischen Bundesländern

Quelle: Zeichnung, Tabelle und Angaben nach Pollinger, 2009, Diplomarbeit- Multikriterielle, funktionale Bewertung von Hauskanälen in Entwässerungssystemen, Universität für Bodenkultur Wien

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Zuständigkeitsgrenzen öffentlich - privat

Quelle: Projekt „Zustand der Kanalisation in Bayern“ (2008)

Grenze zwischen öffentlicher und privater Kanalisation

14% 13% 9% 12%

7% 13% 18% 14%

79% 74% 73% 74%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

60 km < UT < 300 km 30 km < UT < 60 km UT < 30 km Gesamt

Größenklassen

Pro

zen

t [%

]

Grundstücksgrenze

Übergabeschacht

Sammler

(22 UT) (15 UT) (14 UT)

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Zuständigkeitsgrenzen öffentlich - privat

Quelle: Projekt „Zustand der Kanalisation in Bayern“ (2008)

Zuständigkeitsgrenze Hausanschlussleitungen bei Netzbetreibern mit einem Kanalnetz > 300 km

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Wasserhaushaltsgesetz (Neufassung von März 2010)

§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung(1) Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. …….(2) Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, …..

§ 60 Abwasseranlagen (1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. (2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

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§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

(1) Wer Abwasser in ein Gewässer oder in eine Abwasseranlage einleitet, ist verpflichtet, ……..fachkundiges Personal zu untersuchen oder durch eine geeignete Stelle untersuchen zu lassen (Selbstüberwachung).

(2) Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen. …….

Wasserhaushaltsgesetz (Neufassung von März 2010)

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Art. 70 Eigenüberwachung

(1) Wer

1. Anlagen zur Benutzung eines Gewässers nach § 3 WHG,2. Abwasseranlagen nach § 18b WHG,3. Anlagen nach § 19g WHG,4. …..……..……., hat ihren ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb, ihre Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Gewässer, das benutzte Gewässer, das genutzte Wasser, das abgeleitete Abwasser, Herkunft und Beschaffenheit des Verfüllungsmaterials sorgfältig zu überwachen. Die zur EigenüberwachungVerpflichteten haben die dazu notwendigen Geräte und Einrichtungen vorzuhalten, Kontrollen, Messungen und Untersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen und die Ergebnisse aufzuzeichnen und aufzubewahren.

BayWG Bayerisches Wassergesetz (Fassung vom 19.Juli 1994)

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Kommunale Selbstverwaltung – Muster EWS

• Entwässerungssatzung (EWS) haben unterschiedliche Regelungsinhalte aufgrund kommunaler Selbstverwaltung

• Muster-EWS durch das Bayerische Staatsminsterium des Innern(von 1988, zuletzt geändert 1991)

• § 11 Muster EWS – Herstellung und Prüfung einer GEA

• § 12 Muster EWS – Überwachung einer GEA

(1) …

(2) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von zehn Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Bauzustand, insbesondere Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. Über die durchgeführten Untersuchungen und über die Mängelbeseitigung ist der Gemeinde eine Bestätigung des damit beauftragten Unternehmers vorzulegen

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Überprüfung GEA

Quelle: Projekt „Zustand der Kanalisation in Bayern“ (2008)

Führen Sie Kamera-Befahrungen des öffentlichen Teils der Hausanschlussleitung durch?

55%79% 74% 70%

45%21% 26% 30%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

60 km < UT < 300 km(11 UT)

30 km < UT < 60 km(14 UT)

UT < 30 km Gesamt

Größenklassen

Pro

zen

t [%

]

ja

nein

(19 UT)

Werden Kamera-Befahrungen des öffentlichen Teils des Hausanschluss-leitungen durchgeführt?

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Abnahme private Grundstückentwässerungsanlagen

Quelle: Projekt „Zustand der Kanalisation in Bayern“ (2008)

36%21%

59%42%

64%79%

41%58%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

60 km < UT < 300 km 30 km < UT < 60 km UT < 30 km Gesamt

Größenklassen

Pro

zen

t [%

]

ja

nein

(22 UT) (14 UT) (14 UT)

Werden Abnahmen bei Neubaumaßnahmen und/oder Sanierungen bei (privaten) Grundstücksentwässerungsanlagen durchgeführt?

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Auslöser der Instandhaltung

Information des Grundstückseigentümers(Anschreiben des Eigentümers mit

Aufforderung zur Überprüfung und ggf. Sanierung der GEA) bis im Jahr 2015

Bescheinigung über die Dichtheit des Entwässerungssystems der Kommune vorlegen

Jahr 2015

Bürgerinformation

BeauftragungTV Untersuchung der

GEA

Auswertung der TV Untersuchung(Ing. Büro?)

Erstellung des Sanierungskonzeptes

Ausführung der Sanierung

Abnahme der Sanierung

Schäden?JA

Bescheinigung der Dichtheitsprüfung

NEIN

Vorgehensweise bei der Instandhaltung von GEA

Günthert, Cvaci 2008

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Modell 1Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers

(Unorganisiertes Vorgehen)

Modell 2Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers

mit Beratung des Grundstückseigentümers

Modell 3Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers

mit Übernahme von Teilaufgaben

Modell 4Eigenverantwortung des Grundstückseigentümers

mit weitgehender Übernahme von

Teilaufgaben

Aufwand der Kommune

hoch

gering

Bürgerakzeptanz Erfolgsaussichten

Kosteneffizienzgering

Vorgehensweise bei der Instandhaltung von GEA

Gün

ther

t 20

08

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Überblick "Eigenregie"- und "Kooperations" –Modell

Quelle: Pannier, A. (2009) Fremdwasserproblematik aus rechtlicher Sicht unter Einbeziehung der Grundstücksentwässerungsanlagen; Tagungsband Kanalseminar Heft 102/2009, Institut für Wasserwesen, Universität der Bundeswehr München

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Beispiel - Vorgehensweise Abwasserverband Starnberger See

Quelle: Internetauftritt des Abwasserverbandes Starnberger-See: www.av-atarnberger-see.de

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Beispiel - Vorgehensweise Abwasserverband Starnberger See

Regelmäßige Untersuchung der Hauptkanäle (incl. Ringkanal) auf Dichtheit und

Instandhaltung.

Ortung und Behebung von Fehlanschlüssen.

Lokalisierung von Fremdwasserschwerpunkten

u. U. mit Hilfe von Messungen.

Quelle Foto: googleearth, 2009

Links: Einlauf von Regenwasser über die SchachtdeckelRechts: Beispiel eines Schachtverschlusssystems

Quelle Fotos: Abwasserverband Starnberger See

Quelle: Große, M; Impelmann N. (2009) Fremdwasserproblematik und Lösungsansätze am Starnberger See; Tagungsband Kanalseminar Heft 102/2009, Institut für Wasserwesen, Universität der Bundeswehr München

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Beispiel - Vorgehensweise Abwasserverband Starnberger See

Überprüfung und Sanierung von öffentlichen, d.h. gemeindeeigenen

Grundstücksentwässerungsanlagen (Vorbild und Sammeln von Erfahrungen).

Überprüfung (gebührenfinanziert) und Sanierung der privaten

Grundstücksentwässerungsanlagen.

Planung und Ausführung einer Regenwasserkanalisation, dort wo keine Versickerung

möglich ist und kein funktionsfähiges Regenwassernetz besteht.

Einrichten einer Service- und Koordinierungsstelle.

Einrichtung von Beratungsstellen in den einzelnen Kommunen.

Quelle: Große, M; Impelmann N. (2009) Fremdwasserproblematik und Lösungsansätze am Starnberger See; Tagungsband Kanalseminar Heft 102/2009, Institut für Wasserwesen, Universität der Bundeswehr München

BerauchungQuelle Fotos: Abwasserverband Starnberger See

Kanalkamera(Quelle: www.jt-elektronic.de)

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Aktuelle Diskussion

1

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2

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Quelle: Siedlung und Eigenheim, April 2010Verfasser: Markus Blume, MdL

Was ist zu prüfen?

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Zusammenfassung

Auslöser der Sanierung ist meist der hohe Fremdwasseranfall, aufgrund des schlechten Zustandes der privaten GEA

Effizientes Vorgehen durch Klärung der • rechtlichen (z.B. Grenzen öffentlich/privat) Fragen und• technischen Fragen (z.B. Dichtheitsprüfung und/oder TV-Untersuchung)

Erstellung eines Konzeptes (Vorgehensweise, Zeitplan, usw.)

Unterstützung der Bürger durch Übernahme von Teilaufgaben durch die Kommune (z.B. Beratung, Auswahl geeigneter Firmen, usw. ) führt zu Zufriedenheit und Erfolg der Maßnahmen

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