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swatte sieten Informationsblatt der Jungen Union im Heidekreis Ausgabe #6 Dezember 2014 Terroristenexport Auch aus Deutschland reisen Men- schen in den Irak und nach Syrien, um dort einen Gottesstaat aufzubauen. Reinhard Grindel MdB über den schwierigen Umgang mit diesem Pro- blem: Seiten 2/3 Die Landesregierung versagt auf ganzer Linie. Nachdem die Verwal- tungen aufgebläht wurden, gibt es jetzt neuen Ärger. Gudrun Pieper MdL mit einer aktuelle Bilanz des Schei- terns: Seiten 4-6 Die Diskussion um die Frage eines Todes auf eigenen Wunsch erreicht wieder einmal den Deutschen Bun- destag. Intensiv werden mehrere Vor- schläge zu einer Neuregelung bera- ten. Ein Debattenbeitrag: Seiten 6/7 Chaosbilanz Sterbehilfe Landwirtschaftsminister Meyer: »Bauernschreck« schlägt wieder zu

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Informationsblatt der Jungen Union im Heidekreis

Ausgabe #6 Dezember 2014

Terroristenexport ◼ Auch aus Deutschland reisen Men-schen in den Irak und nach Syrien, um dort einen Gottesstaat aufzubauen. Reinhard Grindel MdB über den schwierigen Umgang mit diesem Pro-blem: Seiten 2/3

◼ Die Landesregierung versagt auf ganzer Linie. Nachdem die Verwal-tungen aufgebläht wurden, gibt es jetzt neuen Ärger. Gudrun Pieper MdL mit einer aktuelle Bilanz des Schei-terns: Seiten 4-6

◼ Die Diskussion um die Frage eines Todes auf eigenen Wunsch erreicht wieder einmal den Deutschen Bun-destag. Intensiv werden mehrere Vor-schläge zu einer Neuregelung bera-ten. Ein Debattenbeitrag: Seiten 6/7

Chaosbilanz Sterbehilfe

Landwirtschaftsminister Meyer:

»Bauernschreck« schlägt wieder zu

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Erhebliches Risiko

Impressum JUNGE UNION IM HEIDEKREIS

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Termine — SA/SO, 03./04. JANUAR Happy nJU Year Wildeshausen

— MI, 07. JANUAR Neujahrsempfang der CDU Hei-dekreis Neuenkirchen

— FR/SA, 27./28. FEBRUAR Lüneburger Sicherheitsforum der JU Niedersachsen Lüneburg

— SA, 11. APRIL Kreisparteitag der CDU Heide-kreis Schneverdingen

— FR-SO, 17.-19. APRIL Niedersachsentag der JU Goslar

Unser Bundestagsabgeordneter Reinhard Grindel über die Gefahren durch den Islamischen Staat und die Verantwortung Deutschlands

◼ 550 – das ist die aktuelle Zahl von Personen, die nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aus Deutschland ausgereist sind, um sich in Syrien und im Irak der Terrororganisation Islami-scher Staat (IS) anzuschließen und für die bisher brutalste Ausprägung des islamistischen Extremismus zu kämp-fen. Sie haben lange unter uns gelebt und spätestens durch die Entschei-dung für den IS dokumentiert, dass sie sich von Verfassung und Grund-verständnis unserer Gesellschaft mei-lenweit entfernt haben. Sie haben sich entschlossen, für eine Terrorbande ihr Leben zu riskieren oder es sogar zu opfern, die selbst von der Führungs-spitze der Al-Qaida als zu extrem ein-geschätzt wird. Etwa 60 von ihnen sind in Syrien und im Irak bisher tat-sächlich ums Leben gekommen, min-destens neun davon durch Selbst-mordattentate.

Was sind das für Menschen, die in un-serem Land leben, von unseren Wer-ten aber nichts wissen wollen? Nach Untersuchungen der Sicherheitsbe-hörden hat nur etwa jeder Vierte von ihnen einen Schulabschluss und nur 6% haben eine abgeschlossene Be-rufsausbildung. 12% gingen vor der Ausreise einer Arbeit nach, meistens im Niedriglohnsektor. 11% der „Ter-ror-Touristen“ sind Frauen. Etwa 60% aller ausgereisten IS-Anhänger haben einen deutschen Pass und ebenso vie-le sind bereits in Deutschland gebo-ren. Fast ein Drittel aller erfassten Personen ist zuvor in Deutschland schon durch Straftaten aufgefallen, meist Gewalttaten.

Ein Schwerpunkt liegt bei sehr schlecht ausgebildeten jungen Män-nern, praktisch alle in der Salafistens-zene radikalisiert worden sind. Auch das Internet spielt bei der Radikalisie-

rung eine immer bedeutendere Rolle. Die Zahlen wären noch höher, wenn unsere Sicherheitsbehörden nicht zu-nehmend daran arbeiten würden, be-reits die Ausreise von Extremisten in die Kampfgebiete zu verhindern. Das ist durchaus nicht unumstritten. Liegt die Frage »Warum lässt man sie nicht einfach gehen und sterben, wenn sie es wollen« doch gefährlich nahe. Bundesinnenminister Thomas de Mai-zière hat die Gegenposition formu-liert: »Die haben sich bei uns radikali-siert. Also sind wir mit dafür verant-wortlich, andere Menschen vor ihnen zu schützen.«

In einigen Fällen ist es durchaus sinn-voll, Islamisten aus Deutschland ab-zuschieben. Allerdings ist das bei deutschen Staatsbürgern von vorn-herein ausgeschlossen und auch bei verfestigtem Aufenthalt äußerst schwierig. In der Mehrzahl der Fälle geht es eher darum, die Personen in Deutschland festzuhalten. Und zwar nicht nur wegen der vom Bundesin-nenminister formulierten Sorge um vom IS verfolgte Minderheiten im Nahen Osten, sondern auch wegen der Kampferfahrung und der radika-len Kontakte, die die Anhänger des IS in Syrien und dem Irak sammeln. Die Sicherheitsbehörden schätzen, dass mittlerweile etwa 180 Personen aus den Kampfgebieten auf oft ver-schlungenen Wegen wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind.

Von dieser Personengruppe geht ein erhebliches Risiko für unsere Sicher-heit aus. Nach Möglichkeit werden sie in Deutschland vor Gericht gestellt und z.B. wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalt-taten angeklagt. Aber auch diese Menschen haben bei uns Anspruch auf eine rechtstaatliche Behandlung,

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◼ Seit spätestens Mitte Juni sind die diesjährigen Bürgermeisterwahlen Geschichte. Volkes Stimme hat ent-schieden. Die Wahl verlief aus Sicht der CDU-Kandidaten bescheiden. Nur ein Amtsinhaber konnte im Amt be-stätigt werden, alle anderen Bewerber scheiterten an der Konkurrenz. Jetzt könnte man sagen: »Dann hat die CDU wohl auf die falschen Kandida-ten gesetzt.« Ja und nein.

Eine Rückblende. Es ist 1995. In den Gemeinden gibt es neben den Bür-germeistern, die durch den Rat für dieses Amt bestimmt werden, in der Stadtverwaltung sogenannte Stadtdi-rektoren. Diese sind innerhalb der Verwaltung maßgeblich verantwort-lich für die korrekte Erledigung aller anfallenden Aufgaben in der Kommu-ne und bereiten Beschlussvorlagen für den Rat vor.

Der Bürgermeister hat hauptsächlich repräsentative Aufgaben, der Ver-gleich mit Bundespräsidenten, die laut Definition zwar das »höchste Amt« des Staates bekleiden, faktisch aber keinerlei Entscheidungsbefugnis haben, drängt sich auf. Und sowohl Bürgermeister als auch Bundespräsi-dent wurden derzeit abwertend als Grußonkel tituliert. Bei genauerem Hinsehen ist das gar nicht schlecht. Ein Grußonkel geht zu allen Festivitä-ten, alle freuen sich, wenn er da ist, man plauscht ein wenig und nach ei-ner Stunde ist er wieder weg.

Seit 1996 ist aus dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Hauptverwal-tungsbeamte geworden. Das bedeu-tet, er muss die Aufgaben des durch eine Gesetzesreform abgeschafften Stadtdirektors übernehmen. Was auf den ersten Blick nicht nach einer weltbewegenden Änderung klingt, entpuppt sich alsbald als tiefgreifen-

der Einschnitt. Wo früher ein Magen ausreichte, der sich dem Verzehr von Unmengen Kaffee und Kuchen bei runden Geburtstagen erfolgreich wi-dersetzen konnte, wurden nun Kennt-nisse im Verwaltungsrecht notwendig. Das schränkt die Auswahl an Kandida-ten ein, wenn man auf qualifizierte Bewerber setzen will.

Zurück ins Heute. Die CDU hatte sich im Heidekreis für die anstehenden Bürgermeisterwahlen als Ziel gesetzt, für jeden Posten einen Kandidaten ins Rennen zu schicken, der sowohl dem gestiegenen Verwaltungsaufwand gewachsen ist, als auch die Bevölke-rung auf der persönlichen Ebene an-sprechen kann. Die erste Bedingung erfüllten ausnahmslos alle Bewerber. Und es wurde auch in den Podiums-diskussionen immer wieder betont, wie »verwaltungserfahren und kom-petent« man doch sei. Doch dann machten die Wähler unmissverständ-lich klar, dass die zweite Komponente, der Sympathiefaktor, für sie offen-sichtlich die größere Bedeutung hat.

Was kann man aus dieser Wahl ler-nen? Erstens, dass die Entscheidung, die Aufgaben von Bürgermeister und Stadtdirektor zusammenzufassen, nicht die glücklichste war. Denn die Sehnsucht nach einem Grußonkel scheint deutlich größer als die nach Verwaltungsexperten. Verwaltung klingt immer nach Gesetzen und Beamtenmief.

Zweitens, dass in Teilen der Bevölke-rung die Veränderung im Aufgaben-profil noch nicht angekommen ist. Bei künftigen Wahlen gilt es also, besser herauszustellen, welche Kompetenzen zur Führung der Gemeinde gehören, abseits der Eröffnung des Schützenfe-stes. Oder eben selbst den sympa-thischsten Grußonkel aufzustellen.

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frank sieht schwarz: Von Bürgermeistern und Grußonkeln

die sie anderen nicht gewähren wol-len. Staatliche Zwangsmaßnahmen gegen die Rückkehrer haben daher nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich Straftaten nachweisen lassen, was bei Taten aus Syrien und dem Irak mitunter schwierig ist. Dann bleibt nur die ständige Überwachung dieser Personen, die die Sicherheitsbehör-den mit großem Aufwand betreiben, nicht zuletzt um zu beobachten, ob sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse für Terroranschläge in Deutschland nutzen. 25 Beamte sind in der Regel allein für die totale Überwachung eines islamistischen Terrorverdächtigen erforderlich.

Ein bisher öffentlich zu wenig beach-tetes Risiko geht allerdings auch von solchen Personen aus, denen die Aus-reise verweigert wurde. Der IS legt seinen Fokus zurzeit nicht auf Terror-anschläge im Westen, sondern auf die Errichtung eines Terrorregimes im Nahen Osten. Trotzdem zeigen Bei-spiele aus Kanada und Australien, dass verhinderte IS-Kämpfer dann in ihren Herkunftsländern versuchen, Terroranschläge auszuführen. Ab-schieben oder an der Ausreise hin-dern; anklagen oder beobachten – es gibt kein Patentrezept zum Umgang mit gewaltbereiten Islamisten. Wir brauchen die gesamte Palette sicher-heitspolitischer Maßnahmen. Am be-sten wäre es, wir könnten bereits die Radikalisierung verhindern. Integrati-on fördern, aber auch nachdrücklich fordern, war daher nie so aktuell wie heute.

Der Islamische Staat... ist kein Staat, sondern eine Terror-organisation, die im Irak und in Sy-rien aktiv ist und Teile dieser Län-der unter ihrer Kontrolle hat.

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◼ Chaos Nr. 1: Das von Landwirt-schaftsminister Meyer vertretene Landesraumordnungsprogramm (LROP). Die Maßnahmen zum Moor-schutz im neuen Landesraumord-nungsprogramm sorgen nicht nur bei Niedersachsens Landwirten für gro-ßen Unmut, sondern sorgen auch bei Kommunen für erschwerte Bedingun-gen, da die Flächen teilweise auch als Ausgleichsflächen benötigt werden. Durch Wiedervernässung der Moor-flächen will Meyer fruchtbares Acker-land in Vorranggebiete für Moor-entwicklung umwandeln. Komplett eingestellt werden soll der Torfabbau. So soll der Ausstoß von im Boden ge-bundenen Kohlenstoffdioxid reduziert werden. Meyers Pläne sind eine exi-stenzielle Bedrohung für Tausende landwirtschaftliche Betriebe in Nie-dersachsen.

Die Pläne sind mit Umweltschutz al-lein nicht zu rechtfertigen. Die Vor-ranggebiete für den Torfabbau in Niedersachsen nehmen nur eine ver-nachlässigbare Fläche ein – im Cux-land lediglich 400 Hektar. Es ist äu-

ßerst fragwürdig, ob mit dem Erhalt dieser kleinen Fläche ein wirklicher Beitrag zum weltweiten Klimaschutz geleistet wird. Fraglich ist zudem, wie Rot-Grün gewährleisten will, dass Flä-chen landwirtschaftlich nutzbar blei-ben, wenn angrenzende Felder wieder zu Mooren gemacht werden und wer für die entstehenden Rückbaukosten von Drainageleitungen und Wasserre-gulierungstechnik aufkommt. Es darf nicht passieren, dass die Landwirte,

die praktisch durch die Hintertür ent-eignet werden, auch noch für die Ko-sten dieses fragwürdigen Konzeptes aufkommen müssen.

Ein weiteres Problem des neuen Lan-desraumordnungsprogramms ist die Zuordnung von Einzugsgebieten für den Einzelhandel. Hier wird die Er-reichbarkeit der Mittelzentren mit dem Auto als einziges Kriterium he-rangezogen. Solche Planungen gehen an der Wirklichkeit vorbei und haben nichts mit den tatsächlichen Kunden-strömen zu tun. Für derartige Planun-gen müsste auch das Einzelhandels-gutachten betrachtet werden. Meyers handwerkliche Fehler sind bedenklich und nicht nachvollziehbar. Die rot-grünen Pläne gehen an den Bedürf-nissen der Bevölkerung im ländlichen Raum vorbei und haben das Potenzial, die Wirtschaftsleistung einer ganzen Region zu schädigen.

◼ ︎ Chaos Nr. 2: Das rot-grüne Schul-gesetz. Das bedeutet: die ersatzlose Streichung von Förderschulen, die Abkehr vom Leistungsgedanken und die Schaffung eines Einheitsschul-systems durch die Fixierung auf die Gesamtschule. Der im November vor-gelegte Schulgesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung sorgt für große Unruhe bei Eltern, Schülern, Lehrern und Bildungsverbänden in Niedersachsen.

Und das völlig zu Recht, denn Schüler mit Unterstützungsbedarf in den Be-reichen Lernen oder Sprache werden nach aktuellem Stand bald keine spe-zialisierten Förderschulen mehr besu-chen können, während die Gesamt-schulen künftig alle anderen weiter-führenden Schulformen ersetzen können sollen – das schränkt die Wahlmöglichkeit für Eltern und ihre Kinder hinsichtlich der Schulform er-

Ministerpräsident Weil: Mehr Fragen als Antworten

Die Landesregierung... ist die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten (Stephan Weil) und neun Ministerinnen und Ministern: P.-J. Schneider (SPD, Fi-nanzen), B. Pistorius (SPD, Inneres), F. Heiligenstadt (Kultus, SPD), A. Niewisch-Lennartz (GRÜNE, Justiz), O. Lies (SPD, Wirtschaft), C. Meyer (GRÜNE, Landwirtschaft), S. Wen-zel (GRÜNE, Umwelt), C. Rundt (SPD, Soziales) und G. Heinen-Kljajic (SPD, Wissenschaft).

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Eine Chaosbilanz Seit fast zwei Jahren wird Niedersachsen von einer rot-grünen Koalition regiert. Warum das für das Land eine verlorene Zeit bedeutet und welches Chaos die Regierung angerichtet hat, bilanziert die Landtags-abgeordnete für den Wahlkreis Walsrode, Gudrun Pieper.

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heblich ein. Ministerin Heiligenstadt gefährdet mit dem Gesetz alle beste-henden Schulformen mit einer be-zeichnenden Ausnahme: der Gesamt-schule. Das gilt für Gymnasien, Ober-schulen, Hauptschulen und Realschu-len gleichermaßen. So wird in kürze-ster Zeit ein Einheitsschulsystem ent-stehen, in dem individuelle Leistun-gen nicht mehr honoriert werden.

Den Eltern auf diese Weise jede Wahlmöglichkeit für den Bildungsweg ihrer Kinder zu entziehen, ist der fal-sche Weg. Ein weiteres großes Loch in die Vielfalt der Bildungslandschaft reißt Rot-Grün durch die im Gesetz-entwurf vorgesehene Abschaffung der Förderschulen Sprache und Ler-nen. Anstatt die Startphase der inklu-siven Schule abzuwarten und bei Pro-blemen angemessen nachzusteuern, macht die Ministerin hier den zweiten Schritt vor dem ersten und verwehrt vielen Kindern mit Unterstützungs-bedarf den Weg zu einer spezialisier-ten Förderschule.

Auch bei den Gymnasien hinterlässt der neue Schulgesetzentwurf mehr Fragen als Antworten. Für die Rück-kehr zum Abitur nach 13 Jahren fehlt jeglicher Plan. Die Kultusministerin konnte bisher kein Konzept vorlegen, wie der Wechsel zu G9 erfolgen soll. Insbesondere bleibt sie eine Antwort schuldig, welche Optionen leistungs-starke Schüler in diesem Modell ha-ben werden. Die CDU-Landtagsfrak-tion hingegen hat bereits im Mai mit ihrem Konzept »Im eigenen Tempo zum Abitur« einen praktikablen Lö-sungsansatz vorgestellt.

Darüber hinaus plant Rot-Grün, im Zuge der Schulgesetzänderung die Schullaufbahnempfehlung im An-schluss an den 4. Schuljahrgang der Grundschule abzuschaffen. Den El-

tern wird eine wichtige Orientie-rungsgrundlage im Hinblick auf den Leistungsstand ihrer Kinder genom-men. Die Wahl der passenden weiter-führenden Schulform wird ihnen so erschwert. Wir lehnen daher die Ab-schaffung der Schullaufbahnempfeh-lung ebenso ab wie die von Rot-Grün geplante vollständige Abschaffung der Zeugnisnoten in der Grundschule. Für uns ist der Schulgesetzentwurf ein »Chancen-Vernichtungs-Gesetz«!

◼ Chaos Nr. 3: Der Haushalt für 2015 ist eine einzige Enttäuschung. Wir er-leben das reinste Déjà-vu: Neue Schulden, wenig Investitionen und zu-sätzliche Stellen im Regierungsappa-rat – im Vergleich zum letzten Jahr hat sich leider nichts geändert. Der Entwurf offenbart einmal mehr die völlige Ambitionslosigkeit der Landes-regierung – vor allem im Hinblick auf die Schuldenbremse.

Maximales Schuldenmachen bis 2020 – so lautet die rot-grüne Haushalts-

devise. Der Sparwille der Regierung Weil reduziert sich darauf, den spät-möglichsten Termin für die Einfüh-rung der Schuldenbremse einzuhal-ten. Dieser Haushaltsplan gibt keine Richtung für die Entwicklung des Landes vor. Er wird den Herausforde-rungen, vor denen wir in Niedersach-sen stehen, nicht gerecht. Dazu haben wir vier Kritikpunkte:

Das Land häuft neue Schulden trotz steigender Steuereinnahmen an. Auch für das Jahr 2015 kann das Land Nie-dersachsen mit steigenden Einnah-men rechnen – erwartet wird ein Steuerplus von rund einer Milliarde Euro im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig bewegen sich die Zinsen weiterhin auf einem historisch niedri-gen Niveau, so dass die Zinsausgaben des Landes 2015 trotz der steigenden Verschuldung um voraussichtlich 12 Millionen Euro sinken.

Auch der Bund sorgt für erhebliche Entlastungen im Landesetat: Allein die Übernahme der BAföG-Ausgaben spült ab 2015 110 Millionen Euro in die Kasse. Trotz dieser mehr als günstigen Einnahmesituation und einem Rück-lagenpolster von 439 Millionen Euro, will Rot-Grün im kommenden Jahr rund 600 Millionen Euro neue Schul-den aufnehmen – 130 Millionen mehr, als von der CDU-geführten Vorgän-gerregierung in der Mittelfristigen Fi-nanzplanung vorgesehen.

Der Regierungsapparat wächst und wächst: Ein Ende des massiven Stel-lenausbaus in Staatskanzlei und Mini-sterien ist nicht in Sicht. Nach den 173 zusätzlich geschaffenen Stellen in 2014 bläht die Landesregierung den Regierungsapparat 2015 um zusätzli-che 58 Stellen weiter auf. Im Vergleich zu 2013 macht das einen Zuwachs von 231 Stellen in nicht einmal zwei Jah-

Gudrun Pieper: Der Haushalt 2015 ist eine Enttäuschung

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Investitionen sinken – massive Kür-zungen beim Kommunalen Straßen-bau: Trotz der komfortablen Einnah-mesituation, mit der das Land auch im kommenden Jahr rechnen kann, sen-ken SPD und Grüne die Investitions-quote weiter ab – auf magere 5,8 Pro-zent. Die eigenfinanzierten Investi-tionen sinken 2015 erneut um rund 37 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2012 bedeutet das einen Rückgang der eigenfinanzierten Investitionen unter Rot-Grün um 50 Prozent. Be-sonders hart trifft es den kommunalen Straßenbau. Hier drohen bis 2018 Kür-zungen in Höhe von rund 86 Millionen Euro.

Richter, Beamte und Pensionäre wer-den geprellt: Im Wahlkampf hatten SPD und Grüne Richtern, Beamten und Pensionären noch Hoffnung auf die Wiedereinführung des Weih-nachtsgeldes gemacht. Keine zwei Jahre später plant Rot-Grün stattdes-sen die Anpassung der Beamtenbe-soldung an die Tarifentwicklung aus-zuhebeln. Gerade einmal 1,4 Prozent Besoldungserhöhung billigen SPD und Grüne den Richtern, Beamten und Pensionären für 2015 zu. 2016 sollen es sogar nur noch 1,1 Prozent sein – unabhängig davon, wie die Tarifver-handlungen ausgehen.

◼ ︎ Fazit: Die Landesregierung erweist sich als unzuverlässiger Partner. Wahlversprechen und Regierungs-wirklichkeit klaffen bei Rot-Grün nach wie vor weit auseinander.

Gudrun Pieper... ist Vorsitzende des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenhei-ten, Medien und Regionalentwick-lung im Niedersächs. Landtag.

Der Tod als Freiheit? Der Deutsche Bundestag sieht sich einer Debatte gegenüber, die weit über die Entscheidungen des politischen Alltagsgeschäfts hinausweist. Ein De-battenbeitrag von Timo Albeshausen ◼ Dabei geht es um die Frage danach, ob und in welchem Rahmen Sterbehil-fe gesetzlich erlaubt werden soll. Der Bundestag tut sich nicht erst seit die-ser Legislaturperiode schwer mit ei-ner Entscheidung zu einer gesetzli-chen Neuregelung der Sterbehilfe. Nun soll ein neuer Anlauf genommen und ein entsprechendes Gesetz näch-stes Jahr im Parlament verabschiedet werden. Derzeit erscheint es aber noch völlig offen, welche gesetzliche Regelung die Parlamentarier verab-schieden werden. Die Debatte ist derweil in vollem Gange und wird von der Bundesärztekammer über die Kir-chen bis hin zu den Abgeordneten selbst kontrovers geführt. Die aktuel-le Diskussion und vor allem die gel-tende Rechtslage sind dabei nicht immer einfach zu durchschauen.

Es gilt, mehrere Arten der Sterbehilfe auseinander zu halten: Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verbo-ten und steht unter Strafe, auch dann, wenn der Patient ausdrücklich den Wunsch geäußert hat, sterben zu wol-len.

Straffrei ist in Deutschland die soge-nannte indirekte Strebehilfe. Die indi-rekte Sterbehilfe bedeutet die Inkauf-nahme eines vorzeitigen Todes durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient und dem Willen des Patienten ent-spricht. Ebenfalls gesetzlich zulässig ist die passive Strebehilfe, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie zum Beispiel eine künstliche Beatmung.

Im Kern geht es in der aktuellen De-batte aber um eine Regelung der Bei-hilfe zum Suizid. Hier ist die Rechtsla-ge weniger eindeutig. In Deutschland ist die versuchte Selbsttötung straf-frei. Hieraus resultiert, dass auch die

Beihilfe dazu prinzipiell straffrei ist, solange der Patient seinen Tod letzt-lich selbst herbeiführt. Allerdings können etwa Ärzte und Angehörige, wenn sie Beihilfe zur Selbsttötung lei-sten, gegebenenfalls wegen unterlas-sener Hilfeleistung strafrechtlich ver-folgt werden. Zudem ist im Standes-recht der deutschen Ärzte verankert, dass ein Arzt keine Beihilfe zum Sui-zid leisten darf.

Der Blick auf die geltende Rechtslage macht deutlich, dass eine Regelung dringend nötig und geboten ist.

Schließlich steht dabei die ethische Frage im Raum, ob der Mensch die Freiheit hat, selbst über seinen Tod zu entscheiden. Wenn wir uns die Rechts-und Gesellschaftsordnungen sämtlicher westlichen Länder ein-schließlich der Bundesrepublik an-schauen, liegt ihnen allen, unabhängig von religiösen und weltanschaulichen Motiven jedes einzelnen, das Ver-ständnis eines selbstverantwortli-chen, mit einem freien Willen ausge-statteten Menschen zugrunde. Wenn wir diesen Maßstab resultierend aus den Grundsätzen unseres gesell-schaftlichen Zusammenlebens anset-zen, hat jeder Mensch das Recht und die Freiheit, sein Leben selbst zu be-enden. Demgegenüber steht aber der Wert des Lebens an sich, der nicht zu-letzt in Artikel 1 des Grundgesetzes seine Entsprechung findet und es zur »Verpflichtung aller staatlichen Ge-walt« macht, die Würde des Men-schen »zu achten und zu schützen«.

Es stehen sich hier zwei fundamentale und für jede demokratische Gesell-schaft unabdingbare Werte gegen-über: das Selbstbestimmungsrecht ei-nes jeden Menschen sowie seine indi-viduelle Freiheit und gleichzeitig der nicht abwägbare oder aufrechenbare

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Wert des Lebens, den es unter allen Umständen zu schützen gilt.

Ein Ansatz, um die grundsätzliche phi-losophische Frage zu beantworten, die der Suizid aufweist, ist die Formel, dass jeder Mensch zwar das Recht und die Freiheit dazu hat, seinem Le-ben ein Ende zu setzen, dass die Inan-spruchnahme diese Rechts aber aus ethischen Gesichtspunkten abzuleh-nen ist.

Das löst aber noch nicht den vorlie-genden Konflikt zwischen zwei gleich-rangigen Werten, der Freiheit jedes Einzelnen und dem Wert des Lebens. Konkret geht es darum, ob todkran-ken Menschen auf ihren Wunsch hin die Möglichkeit zugestanden wird, durch Mithilfe von Ärzten und Ange-hörigen selbstbestimmt aus dem Le-ben zu scheiden.

In diesem Fall kann der Zielkonflikt aber aus meiner Sicht aufgelöst wer-den, denn eine gesetzliche Regelung, die die Beihilfe zum Suizid erlaubt, verletzt nicht den Wert des Lebens, sondern achtet und entspricht dieser Norm. Welchem Wert entspricht es, einem Menschen, der weiß, dass er in absehbarer Zeit sterben wird und der vielleicht unter starken Schmerzen leidet, das Recht zu nehmen, für sich selbst zu entscheiden, sterben zu wol-len, oder ihm und seinen Angehörigen die Umsetzung des selbstbestimmten Sterbens zu erschweren? Mir fällt kein plausibler Grund ein. Der Schutz des Lebens ist zwar ein Zweck an sich, da meiner Auffassung nach auch jeder Mensch einen Zweck an sich und vor allem einen unabwägbaren Wert an sich darstellt. Aber einem todkranken Menschen in diesem Punkt seinen ei-genen Willen zu verwehren, ent-spricht nicht dieser Maxime.

Aus der Menschenwürde des Artikel 1 des Grundgesetzes leitet sich meiner Meinung nach nicht nur ab, dass Menschen unter allen Umständen das Recht haben in Würde zu leben, sondern auch in Würde zu sterben. Die öffentlichen Äußerungen des ehemaligen EKD-Vorsitzenden Schneider unterstreichen, dass auch christliche Werteüberzeugungen hierbei nicht einseitig ausgelegt wer-den müssen.

Klar ist aber auch, dass eine gesetzli-che Regelung so gefasst sein muss, dass ein sogenannter Dammbruch un-ter allen Umständen vermieden wird. Dies ist nämlich ein durchaus schwerwiegendes Argument gegen eine Legalisierung von Sterbehilfe.

Eine Beihilfe zum Suizid kann nur dann zulässig und ethisch vertretbar sein, wenn die betroffene Person tod-krank ist, nicht unter psychischen Krankheiten leidet und den klaren Willen geäußert hat, Suizid begehen zu wollen. Ausschließlich unter diesen Voraussetzungen darf eine Beihilfe zum Suizid zulässig sein. Die Grenzen

müssen hier eng gesetzt werden, um einem Missbrauch unter allen Um-ständen vorzubeugen. Derart weitrei-chende Gesetze wie sie z.B. in Belgien vorherrschen sind meiner Meinung nach abzulehnen, genauso wie soge-nannte Sterbehilfe-Vereine. Jegliche gewerbliche Form der Strebhilfe ist grundsätzlich abzulehnen.

Unterm Strich erscheint der von einer Gruppe von Bundestagabgeordneten um Peter Hintze (CDU) eingebrachte Vorschlag deshalb als sehr unterstüt-zenswert.

Die Sorge derer, die die Sterbehilfe ri-goros ablehnen, dass kranke Men-schen in Zukunft dazu gedrängt wer-den könnten, sich das Leben zu neh-men, weil sie nur noch als Belastung gesehen werden, ist dabei sehr ernst zu nehmen. Denn Sterbehilfe sollte nur eine Möglichkeit unter mehreren für die Betroffenen sein und auch nicht zur gesellschaftlichen Regel werden. Eine Kultur, in der sterbens-kranke Menschen zum vorzeitigen Suizid gedrängt werden, wäre hoch-gradig amoralisch. Die erste Wahl sollte die weitere Stärkung von Hos-pizen und Palliativmedizinischen An-geboten sein. Hier hat die Politik ei-nen klaren Auftrag, diesen medizini-schen Bereich zu stärken und zu un-terstützen, um eine palliativmedizini-sche Versorgung in der Fläche sicher-zustellen.

Gerade vor diesem Hintergrund wäre es enorm wichtig, dass das Thema auch nach einer gesetzlichen Rege-lung im Parlament – wie auch immer sie geartet sein mag – nicht wieder, wie es so häufig in unserer modernen Gesellschaft geschieht, an den Rand gedrängt wird. Vielmehr muss weiter-hin eine aktive Auseinandersetzung damit stattfinden.

Lebensende: Dammbruch muss vermieden werden

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Liebe Leserinnen und Leser,

auch im neuen Jahr 2015 wollen wir als JU Heidekreis Ihnen und Euch mit un-seren Swatten Sieten wieder interes-sante Artikel und Berichte zu ver-schiedenen politischen Themen, ins-besondere den Heidekreis betreffend, aber auch mit Bezug zur Landes- und Bundespolitik bieten.

Zunächst aber wünsche ich allen Freunden und Bekannten der JU Hei-dekreis, sowie allen Leserinnen und Lesern unserer Swatten Sieten ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.

Jeder von uns geht mit einer Vielzahl von Wünschen und Vorstellungen in das neue Jahr. Insbesondere für Politi-ker, ob nun auf kommunaler oder auch ganz besonders auf Landes- und Bundesebene, ist der Terminkalender dabei stets bis zum Rand gefühlt. Kaum ist eine Wegmarke erreicht, geht es auch schon an neue Themen, Wahlen und Herausforderungen. Das »Karussell« Politik dreht sich dabei permanent weiter und kommt eigent-

lich nie richtig zum Stehen.

Bei diesem Tempo durch das nicht nur, aber auch besonders das politi-sche Leben gekennzeichnet ist, gerät schnell in Vergessenheit, dass der all-jährlich geäußerte Wunsch nach ei-nem frohen und gesunden Jahr nicht einfach nur eine lapidare Floskel, son-dern gesund zu bleiben die Grundlage für all unsere Pläne, Wünsche und Ak-tivitäten ist. Eine Grundlage, die kei-nesfalls selbstverständlich ist.

Im Deutschen Bundestag wird in die-sem Jahr eine gesetzliche Neurege-lung zur Sterbehilfe verabschiedet werden. Wobei noch unklar ist, wie diese genau aussehen wird.

Wir haben dies und die bereits im al-ten Jahr dazu erfolgten Debatten zum Anlass genommen, uns in der aktuel-len Ausgabe der Swatten Sieten u.a. mit dem Thema zu beschäftigen, wie unere Gesellschaft damit umgehen kann, wenn Menschen jedweder Al-tersklassen unheilbar erkranken und den Wunsch haben selbstbestimmt zu sterben.

2015

Des Weiteren beschäftigen uns in die-ser Ausgabe aber auch die Politik der rot-grünen Landesregierung und die Frage nach Gefährdungen der inneren Sicherheit in Deutschland durch den IS und andere terroristische Organisa-tionen.

In diesem Sinne wünsche ich eine in-teressante Lektüre und alles Gute für das neue Jahr!

Timo Albeshausen Kreisvorsitzender JU Heidekreis