Swing Gold PS - agrar.basf.de · Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht...

23
Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: 5273-00 Swing ® Gold Fungizid Wirkstoff: Dimoxystrobin (133 g/l) + Epoxiconazol (50 g/l) Formuierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgröße: 5 l und 50 l BASF Ecomatic-Mehrwegsystem Flüssiges Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Blatt- und Ährenkrankheiten in Weizen und gegen Septoria-Arten in Triticale Anwendung Wirkungsweise SWING GOLD ist ein Produkt mit zwei verschiedenen Wirkstoffen. Dimoxystrobin wirkt gegen Pilzstadien auf und in der Pflanze. Der Wirkstoff wird nach der Applikation über das Blatt aufgenommen und über den Transpirationsstrom transportiert. Daraus resultiert eine systemische und translaminare Aktivität. Epoxiconazol wird von der Pflanze aufgenommen und systemisch verteilt. SWING GOLD zeichnet sich durch eine über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Blatt- und Ährenkrankheiten an Weizen sowie gegen Septoria-Arten an Triticale aus. Über die fungizide Leistung hinaus bewirkt SWING GOLD einen deutlich sichtbaren Vitalitätseffekt durch den positiven Einfluss auf physiologische Abläufe in der Pflanze. Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen

Transcript of Swing Gold PS - agrar.basf.de · Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht...

Gebrauchsanleitung

Zul.-Nr.: 5273-00

Swing® Gold

Fungizid Wirkstoff: Dimoxystrobin (133 g/l) + Epoxiconazol (50 g/l) Formuierung: Suspensionskonzentrat (SC) Packungsgröße: 5 l und 50 l BASF Ecomatic-Mehrwegsystem

Flüssiges Fungizid mit protektiver und kurativer Wirkung gegen Blatt- und

Ährenkrankheiten in Weizen und gegen Septoria-Arten in Triticale

Anwendung

Wirkungsweise

SWING GOLD ist ein Produkt mit zwei verschiedenen Wirkstoffen.

Dimoxystrobin wirkt gegen Pilzstadien auf und in der Pflanze. Der Wirkstoff wird

nach der Applikation über das Blatt aufgenommen und über den Transpirationsstrom

transportiert. Daraus resultiert eine systemische und translaminare Aktivität.

Epoxiconazol wird von der Pflanze aufgenommen und systemisch verteilt.

SWING GOLD zeichnet sich durch eine über mehrere Wochen anhaltende Wirkung

gegen Blatt- und Ährenkrankheiten an Weizen sowie gegen Septoria-Arten an

Triticale aus.

Über die fungizide Leistung hinaus bewirkt SWING GOLD einen deutlich sichtbaren

Vitalitätseffekt durch den positiven Einfluss auf physiologische Abläufe in der Pflanze.

Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von

wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen

Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen

werden. Die von BASF empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten.

Wirkungsspektrum

I.

I. in Weizen gegen: Fusarium-Arten (Ährenbefall) zur Verminderung der Mykotoxinbildung** Fusarium sp. Braunrost Puccinia recondita DTR-Blattdürre Drechslera tritici-repentis Septoria-Blattdürre* Septoria tritici Blatt- und Spelzenbräune Septoria nodorum II. in Triticale gegen: Septoria-Arten* Septoria spp.

Pflanzenverträglichkeit

SWING GOLD erwies sich in den empfohlenen Aufwandmengen in Weizen und

Triticale als gut pflanzenverträglich.

Anwendungsempfehlungen und Indikationen

I. Weizen Gegen Braunrost, DTR-Blattdürre, Septoria-Arten 1,5 l/ha Die Anwendung erfolgt ab Grannenspitzen (BBCH-Code ES 49) bis zum Blühbeginn (BBCH-Code ES 61) ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 1 Anwendung in der Indikation und Kultur bzw. pro Jahr Gegen Fusarium-Arten zur Verminderung der Mykotoxinbildung 1,5 l/ha Die Anwendung erfolgt bei Befallsgefahr ab Blühbeginn (BBCH-Code 61) bis Ende der Blüte (BBCH-Code 69) Max. 1 Anwendung in der Indikation und Kultur bzw. pro Jahr II. Triticale Gegen Septoria-Arten 1,5 l/ha

Die Anwendung erfolgt ab Grannenspitzen (BBCH-Code 49) bis zum Blühbeginn -(BBCH-Code 61) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 1 Anwendung in der Indikation und Kultur bzw. pro Jahr Wassermenge in Weizen und Triticale: 200-400 l/ha Wasser

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

Anwendungs- Nummer

Schadorganismus/ Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte

025273/00-001 DTR-Blattdürre* (Drechslera

tritici-repentis)

Weizen

025273/00-002 Septoria-Blattdürre (Septoria

tritici)

Weizen

025273/00-003 Blatt- und Spelzenbräune

(Septoria nodorum)

Weizen

025273/00-004 Braunrost (Puccinia recondita) Weizen

025273/00-005 Fusarium-Arten** Weizen

025273/00-006 Septoria-Arten (Septoria spp.)* Triticale

* = Kennzeichnungsauflage (WW7041) Für den Wirkstoff, bzw. für eines Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. ** = Kennzeichnungsauflage (WA721) Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.

Wartezeiten

Weizen, Triticale: (F) – Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen

und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen

Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die

Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungstechnik

I. Vermeidung von Restmengen

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser

ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Unvermeidlich anfallende

Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche

ausbringen.

II. Spritzarbeit

Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen!

SWING GOLD vor Gebrauch gut schütteln und bei eingeschaltetem Rührwerk in das

zu 2/3 gefüllte Spritzfass geben. Während der Fahrt und während des Spritzens

Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer

Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

Wassermenge: 200 - 400 l/ha

Mischbarkeit

SWING GOLD ist mischbar mit den Insektiziden Perfekthion®, Bi 58®, Fastac® SC

Super Contact, Sumicidin®2 Alpha EC, mit den Fungiziden Caramba®,Corbel®,

Opus® Top, Juwel® Top, Flexity® sowie mit dem Blattdünger Nutrimix®3.

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und

genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den

Mischpartner einzuhalten.

Hinweise zur Mischbarkeit

Der Zusatz von AHL oder Harnstoff (über 20 l bzw. kg Produkt/ha) kann bei hohen

Temperaturen und niedriger Luftfeuchte bei einigen Weizensorten Schäden

verursachen. Mit reinem AHL ist SWING GOLD nicht mischbar.

Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann

SWING GOLD und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.

Für negative Auswirkungen von Tankmischungen, die von uns nicht empfohlen

werden, haften wir nicht.

Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Grundsätzlich ist bei Tankmischungen wie folgt vorzugehen:

1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen.

2. SWING GOLD bei laufendem Rührwerk zugeben.

3. Dann Mischungspartner zugeben.

4. Tank mit Wasser auffüllen.

Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten, wie z. B. Terpal C, unbedingt die

Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten.

Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann

SWING GOLD und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben.

Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Hinweise für den sicheren Umgang

Gefahrensymbol: Xn - Gesundheitsschädlich N - Umweltgefährlich

Gefahrbestimmende Komponenten:

enthält neben den Wirkstoffen: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl -

2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Gefahrenhinweise:

(R20/22) Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.

(R40) Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

(R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig

schädliche Wirkungen haben.

Sicherheitsratschläge:

(S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

(S13) Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

(S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

(S36/37) Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.

(S46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder

Etikett vorzeigen.

(S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter

verwenden.

Hinweise zum Schutz des Anwenders

(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die

Gebrauchsanleitung einzuhalten.

(SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

(SS 110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS 610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS220) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.

Hinweise zum Schutz der Umwelt

I. Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebietsauflage: keine

II. Schutz von Oberflächengewässern

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und dessen Reste, Mittel und dessen Reste,

entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht

in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die

Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen und Abwasserkanäle.

(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % *

(NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu

Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 10 m (NW705) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

III. Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.

(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

(NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

IV. Bienen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

V. Nutzorganismen

(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa

amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara

bilineate (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus

cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

(NN170) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla

carnea (Florfliege) eingestuft.

(NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius

rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Entsorgung

Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA®3

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden! Leere und sorgfältig gespülte

Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-

Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der

Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler.

Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei

den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf unseren derzeitigen

Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der

Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse

bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen

Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres

Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen

können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemässen

Lagerung und Anwendung aus.

Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der

Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort

genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für

Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die

Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir

schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen

Anwendung aus.

Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können

die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und

Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine,

Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben

zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B.

Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen

Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder

eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen

können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige

Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der

Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres

Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.

® = Eingetragene Marke von BASF

®1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)

®2 = Eingetragene Marke von Sumitomo

®3= Eingetragene Marke von Compo

Änderungen:

26.02.2007, 18.12.2006, 02.03.2006, 25.10.05, 03.08.05, 10.06.05

Lagerung Trennung von Nahrungs-, Genuss-, Futtermitteln. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Hitze schützen. Vor Feuchtigkeit schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Lagerklasse gemäß VCI: (12) Nicht brennbare Flüssigkeiten. Lagerstabilität: Lagerdauer: 24 Monate Vor Unterschreiten der folgenden Temperatur schützen: -5 °C Das Produkt kann bei Unterschreiten der Grenztemperatur kristallisieren. Vor Überschreiten der folgenden Temperatur schützen: 40 °C Die Eigenschaften des Produktes können sich verändern, wenn der Stoff/das Produkt oberhalb der angezeigten Temperatur über einen längeren Zeitraum gelagert wird. RID : Klasse 9 Verpackungsgruppe III UN-Nummer 3082 Bezeichnung des Gutes UMWELTGEFAEHRDENDER STOFF, FLUESSIG, N.A.G. (enthält: DIMOXYSTROBIN 13%, EPOXICONAZOL 5%, SOLVENT NAPHTHA)

1

Gebrauchsanleitung

Zul.-Nr.: 4487-00

CARAMBA®

Fungizid Wirkstoff: Metconazol (60 g/l) Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat (SL) Packungsgröße: 1 l, 5 l und 50 l BASF Ecomatic-Mehrwegsystem

Fungizid zur Bekämpfung von Krankheiten an Raps, zur Wuchsregulierung in Raps, Stauchen an Zierpflanzensowie zur Bekämpfung von Blatt- und Ährenkrankheiten an Getreide. ANWENDUNG

Wirkungsweise Breitwirksames, flüssiges Fungizid für den Raps- und Getreideanbau mit

systemischen Eigenschaften. Metconazol dringt sehr schnell in die Pflanze ein und

wird akropetal mit dem Saftstrom verteilt. Einmal in die Pflanze eingedrungen ist der

Wirkstoff vor nachfolgendem Regen geschützt.

Caramba wirkt sowohl vorbeugend als auch bei beginnendem Befall. Die

Ausbreitung schon vorhandener Infektionen wird verhindert.

In Raps bremst Caramba das Längenwachstum und führt dadurch zu kompakteren,

standfesteren Pflanzen.

Wirkungsspektrum I. Raps

Wurzelhals- und Stängelfäule Leptosphaeria maculans

Weißstängeligkeit Sclerotinia sclerotiorum

Verbesserung der Standfestigkeit

2

II. Weizen

Echter Mehltau Erysiphe graminis

Gelbrost Puccinia striiformis

Braunrost Puccinia recondita

Septoria-Blattdürre Septoria tritici

Blatt- und Spelzenbräune Septoria nodorum

Fusarium-Arten zur Verminderung der Mykotoxinbildung

III. Gerste

Echter Mehltau Erysiphe graminis

Zwergrost Puccinia hordei

Blattfleckenkrankheit Rhynchosporium secalis

Netzflecken Pyrenophora teres

IV. Roggen

Echter Mehltau Erysiphe graminis

Braunrost Puccinia recondita

Blattfleckenkrankheit Rhynchosporium secalis

V. Triticale

Septoria-Arten Septoria spp.

Anwendungsempfehlungen und Indikationen I. Raps

Gegen Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptoshaeria maculans) in Winterraps Spritzen bei Befallsbeginn bis ca. Mitte Oktober und ab Vegetationsbeginn bis kurz

vor der Blüte.

Aufwandmenge 1,5 l/ha Maximal 2 Anwendungen in der Indikation, insgesamt maximal 2 Anwendungen für

die Kultur bzw. je Jahr

3

Gegen Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) in Winterraps Spritzen bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis wenn 50–60% der Blüten

geöffnet sind (Vollblüte, BBCH 65)

Aufwandmenge 1,5 l/ha

Maximal 1 Anwendungen in der Indikation, insgesamt maximal 2 Anwendungen für

die Kultur bzw. je Jahr

Zur Verbesserung der Standfestigkeit bzw. zur Verminderung des Lagerrisikosvon Winterraps Anwendung im Frühjahr ab 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien (bei Raps

Stängelabschnitt zwischen zwei aufeinanderfolgenden Blättern) bis erste

Blütenblätter sichtbar werden, Blüten noch geschlossen (BBCH 39-59).

Aufwandmenge 1,5 l/ha

Maximal 1 Anwendung in der Indikation, insgesamt max. 2 Anwendungen in dieser

Kultur bzw. je Jahr.

Besondere Anwendungshinweise Die Caramba-Anwendung im Herbst verbessert durch den fungiziden und

wachstumsregulatorischen Effekt die Winterhärte der Pflanzen wesentlich, fördert

das Wurzelwachstum und Auswinterungsschäden können verhindert werden.

Bei Anwendungen im Frühjahr wird das Längenwachstum der Rapspflanzen

vermindert und die Standfestigkeit dadurch erhöht.

Caramba sollte eingesetzt werden, wenn mit Lager zu rechnen ist und das

Ertragspotential bei hoher Anbauintensität abgesichert werden soll.

Caramba verfügt über einen langen Einsatzzeitraum. Dies ermöglicht eine

Anwendung bei wüchsiger Witterung für eine optimale Wirkung. Ein

wuchsregulatorischer Effekt kann bei weniger starkwüchsigen Sorten mit reduzierten

Aufwandmengen (0,5–1,0 l/ha im Herbst, 1,0–1,5 l/ha im Frühjahr) erreicht werden.

Wasseraufwandmenge in Raps: 200 – 400 l Wasser/ha

4

II. Getreide

Gegen Fusarium-Arten (Ährenbefall) zur Verminderung der Mykotoxinbildung in Weizen

Anwendung bei Befallsgefahr

Aufwandmenge 1,5 l/ha

Die Anwendung erfolgt von Beginn der Blüte: Erste Staubgefäße werden sichtbar

(BBCH-Code 61) bis Ende der Blüte (BBCH-Code 69).

Max. 1 Anwendung in der Indikation, insgesamt max. 2 Anwendungen in dieser

Kultur bzw. je Jahr.

(WA721) Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch

Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen

aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.

Gegen Echten Mehltau, Braunrost, Gelbrost, Septoria tritici, Septoria nodorum in Weizen

Aufwandmenge 1,5 l/ha

Gegen Echten Mehltau, Zwergrost, Netzflecken, Rhynchos porium Blattfleckenkrankheit in Gerste

Aufwandmenge 1,5 l/ha

Gegen Echten Mehltau, Braunrost, Rhynchosporium Blattfleckenkrankheit in Roggen (Stadium 25 – 61) Aufwandmenge 1,5 l/ha

Gegen Septoria-Arten Triticale

Aufwandmenge 1,5 l/ha Die erste Anwendung im Frühjahr kann ab Mitte der Bestockung (BBCH-Code 25)

bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome erfolgen .

Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung bis zum Beginn der Blüte (BBCH-Code 61)

möglich.

Max. 2 Anwendungen in der Indikation, insgesamt 2 Anwendungen in der Kultur bzw.

je Jahr

5

Wasseraufwandmenge in Getreide: 200 – 400 l Wasser/ha

III. Zierpflanzen

Gegen Stauchen (Freiland und Gewächshaus)

Freiland Aufwandmenge: 1,5 l/ha in 1000 l Wasser/ha

Gewächshaus Aufwandmenge: 2 l/ha in 1000 l Wasser/ha

Anwendung bei Bedarf

Max. 2 Anwendungen in der Indikation, insgesamt 2 Anwendungen in der Kultur bzw.

je Jahr im Abstand von 7 – 21 Tagen

Pflanzenverträglichkeit CARAMBA besitzt nach bisherigen Erfahrungen eine gute Kulturverträglichkeit in

allen Rapssorten sowie in allen Getreidearten und -sorten.

Nach bisherigen Versuchserfahrungen zeigte CARAMBA bei Weihnachtssternen

eine gute Verträglichkeit in allen getesteten Sorten, ebenso an Stiefmütterchen und

einer Vielzahl verschiedener Beet- und Balkonpflanzen. Eine ausführliche Liste mit

Untersuchungsergebnissen verschiedener Versuch- und Forschungseinrichtungen

zum Einsatz von Caramba in Zierpflanzen finden Sie auf unserer Internetseite:

www.agrar.basf.de. Die dort angewendeten Konzentrationen stellen keine

Empfehlungen dar. Die Daten können nur Anhaltspunkte für Dosierung und Anzahl

der Behandlungen geben.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungs-Nummer

Schadorganismus / Zweckbestimmung

Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekte

024487-00/00-001

Echter Mehltau (Erysiphe graminis)

Weizen

024487-00/00-002

Gelbrost (Puccinia striiformis)

Weizen

024487-00/00-003

Braunrost (Puccinia recondita)

Weizen

024487-00/00-004

Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)

Weizen

6

024487-00/00-005

Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum)

Weizen

024487-00/00-006

Fusarium-Arten

Weizen

024487-00/00-007

Echter Mehltau (Erysiphe graminis)

Gerste

024487-00/00-008

Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)

Gerste

024487-00/00-009

Netzflecken (Pyrenophora teres)

Gerste

024487-00/00-010

Echter Mehltau (Erysiphe graminis)

Gerste

024487-00/00-017

Zwergrost (Puccinia hordei)

Gerste

024487-00/00-011

Braunrost (Puccinia recondita)

Roggen

024487-00/00-012

Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)

Roggen

024487-00/00-015

Septoria-Arten (Septoria spp)

Triticale

024487-00/00-018

Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)

Winterraps

024487-00/00-019

Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)

Winterraps

024487-00/00-020

Standfestigkeit

Winterraps

Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete: Anwendungs-Nummer

Schadorganismus / Zweckbestimmung

Pflanzen/ -erzeugnisse/ Objekte

024487-00/01-001* 024487-00/01-002*

Stauchen

Zierpflanzen (Frl.) Zierpflanzen (Gewh..)

*Weitere Hinweise und Bemerkungen:

Zu dem/den artspezifisch unterschiedlichen Termin/en ein-oder maximal zweimal

behandeln, wobei im Freiland ein Mittelaufwand von 3 l/ha pro Jahr und unter Glas

von 4 l/ha pro Jahr nicht überschritten werden darf. Einige Sorten reagieren nicht

7

zufriedenstellend. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und

spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur

nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den

betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

Wartezeit Winterraps, Weizen, Gerste, Roggen, Triticale(F) Zierpflanzen (N) (F) = abgedeckt durch zugelassene Anwendung (N) = Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung

Anwendungstechnik I. Wasseraufwandmenge

CARAMBA sollte in Raps und Getreide in Wassermengen von 200–400 l/ha gespritzt

werden.

Zur Beachtung Caramba muss unbedingt frostgeschützt gelagert werden, da das Produkt sonst

auskristallisiert. Ein Wiederauflösen ist nur durch kräftiges Schütteln des Behälters

bei erhöhten Temperaturen von mind. 10 °C möglich.

In Einzelfällen können bereits bei niedrigen Lagertemperaturen oberhalb des

Gefrierpunktes Ausflockungen auftreten. Dieser Vorgang kann durch kräftiges

Schütteln des Behälters wieder rückgängig gemacht werden.

Die Wirkung von CARAMBA wird dadurch in keinem Fall beeinträchtigt.

II. Vermeidung von Restmengen

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser

ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.

Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und

auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

III. Entnahme aus dem Ecomatic-Gebinde

Bei der Entnahme von Caramba aus dem Ecomatic Gebinde gilt der Kalibrierwert 8.

8

IV. Herstellung und Ausbringung der Spritzflüssigkeit

Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen. Vor Einsatz Gerät und

Düsenausstoß überprüfen.

• Spritztank mit 3/4 der erforderlichen Wassermenge füllen.

• Produktbehälter gut schütteln, CARAMBA bei eingeschaltetem Rührwerk

zugeben.

• Ggf. Mischpartner zugeben.

• Restliche Wassermenge auffüllen.

Spritzbrühe umgehend ausbringen. Überdosierung und Abtrift vermeiden.

V. Gerätereinigung

Vor der Anwendung von CARAMBA im Raps ist das Spritzgerät gründlichst zu

reinigen, wenn zuvor in anderen Kulturen Herbizide ausgebracht wurden, die in Raps

nicht verträglich sind.

Die Reinigung von Herbizidresten muss mit Spülmittellösung bzw. mit einem von

dem jeweiligen Herbizid-Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel erfolgen.

Nach der Anwendung von CARAMBA Spritzgerät und -leitungen gründlich mit

Wasser spülen. Innen- und Außenreinigung der Spritzgeräte sollte grundsätzlich auf

dem Feld erfolgen. Anfallendes Spülwasser auf vorher behandelten Flächen

ausspritzen.

Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in Kanalisation oder Gewässer

gelangen lassen.

Mischbarkeit Caramba ist mischbar mit Herbiziden, z.B. Butisan®, Butisan® Top, Focus® Ultra, mit

Insektiziden, z.B. Fastac® SC Super Contact, Sumicidin®2 Alpha EC, mit Fungiziden,

z.B. Swing® Gold, Juwel® Top.

Caramba ist ebenfalls mischbar mit AHL und Nutrimix®3 sowie mit Magnesiumsulfat,

Mangansulfat und Solubor®3.

9

AHL kann in Raps bis maximal 50 l/ha gemeinsam mit Caramba ausgebracht

werden. Die Wassermenge sollte dann mindestens 200 l/ha betragen.

Anwendungszeitpunkt für AHL-Mischungen im Raps bis BBCH 65 (Vollblüte). Nicht

unmittelbar nach Regen spritzen, da die Wachsschicht der Pflanzen dann

beeinträchtigt ist. Die AHL-Mischungen nicht an heißen Tagen in den Mittagsstunden

ausbringen und wegen schwankender AHL-Qualitäten keine weiteren

Mischungspartner zugeben.

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und

genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den

Mischpartner einzuhalten.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Gefahrensymbol: Xn - Gesundheitsschädlich

N - Umweltgefährlich

Gefahrenbestimmende Inhaltsstoffe Metconazol, Amylalkohol (Pentanol), Naphtha (Petroleum), Schweralkylat,

Alkylpolyoxyethenglykolether

Gefahrenhinweise (R10) Entzündlich.

(R20) Gesundheitsschädlich beim Einatmen

(R37/38) Reizt die Atmungsorgane und die Haut

(R41) Gefahr ernster Augenschäden.

(R43) Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

(R50/53) Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig

schädliche Wirkungen haben.

(R63) Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

(R65) Gesundheitsschädlich: Kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen.

10

Sicherheitsratschläge (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

(S13) Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

(S24) Berührung mit der Haut vermeiden.

(S26) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt

konsultieren.

(S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

(S36/37/39) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und

Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

(S57) Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter

verwenden.

(S62) Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen

und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu

Gesundheitsschäden führen.

(SP001) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die

Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel

(SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen.

(SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen.

(SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B.

Gummistiefel) tragen.

(SS610) Gummischürze tragen.

Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Wasserrschutzgebiete

Wasserschutzgebietsauflage: keine

11

II. Schutz von Oberflächengewässern

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen (nicht für 024487-00/01-002): (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste,

entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht

in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die

Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

(NW 605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von

Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber

einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mit einem

Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober

1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung

eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten

Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten

Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten

Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich

vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 PflSchG zu

beachten.

reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % *

(NW 606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich,

wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu

Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber

einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro

geahndet werden.

5 m

III. Wasserorganismen

(NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.

(NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

12

IV. Bienen

(NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten

Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).

V. Nutzorganismen

(NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten

Pardosa amentata und P. palustris (Wolfsspinnen) eingestuft.

(NN160) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art

Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

(NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art

Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

(NN261) Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella

septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.

(NN1842) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art

Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

(NN191) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art

Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.

ENTSORGUNG

Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA�1 Leere Verpackungen nicht weiterverwenden!

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im

Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und

Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem

Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen

Körperschaften anliefern.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Oder: (50 l)

BASF Ecomatic-Mehrwegsystem

13

Der Mehrwegbehälter ist Teil des BASF Ecomatic-Systems zur Vermeidung

von Einwegpackungen.

Für 50-l-Ecomatic-Mehrweggebinde gilt: Die Rücknahme erfolgt über ein von BASF

beauftragtes Speditionsunternehmen. Zur Rücknahme der leeren Gebinde rufen Sie

unsere kostenlose Servicenummer 0800/1012470 an (nur in den Monaten Juni und

November).

Bei dem BASF Ecomatic-System handelt es sich um ein Pfandsystem. Um eine

reibungslose Rückgabe zu gewährleisten, dürfen das Fass, der Clinchring und die

Siegelkappe nicht beschädigt sein.

ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG

Die Angaben in dieser Gebrauchsanleitung basieren auf unseren derzeitigen

Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der

Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse

bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen

Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres

Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen

können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemässen

Lagerung und Anwendung aus.

Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der

Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort

genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für

Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die

Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir

schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen

Anwendung aus.

Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können

die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und

Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine,

Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben

14

zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B.

Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen

Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder

eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen

können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige

Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der

Zulassung des Produktes und die Gebrauchsanleitung sind vom Anwender unseres

Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.

®= Registrierte Marke der BASF

®1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)

®2 = Eingetragene Marke von Sumitomo Chemical Co. Ltd

®3 = Eingetragene Marke von Compo

®4 = Eingetragene Marke von Borax

Änderungen:

18.04.20007 (Pflanzenvertr.),12.04.2007 (Zierpflanzen), 13.12.06, 04.09.2006, 27.06.06,

23.06.2006, 20.06.2006, 02.08.06, 07.07.05, 18.11.04, 14.10.04, 29.06.04, 12.05. 04,

24.02.04, 04.11.03, 11.09.03, 01.07.03, 16.06.03, 20.10.02, 01.10.02; 03.04.02, 20.02.02,

19.02.02, 08.11.01, 07.11.01, 02.11.01, 02.10.00, 13.09.00, 03.08.00, 30.05.00, 4.8.00,

05.05.2000, 22.11.99.