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  • VBGIhre gesetzliche Unfallversicherung

    www.vbg.de

    Besondere szenische Effekte und VorgngeErluterungen zur betrieblichen Umsetzung der Unfallverhtungsvorschrift BGV C 1 Veranstaltungs- und Produktionssttten fr szenische Darstellung beim Fernsehen, Hrfunk und Film

    Fernsehen, Hrfunk und FilmArbeitssicherheit in Produktionssttten

    VBG PDF-Dokument BGI 810-5

    Die Datei besteht aus 33 Seiten

    http://www.vbg.dehttp://www.vbg.de

  • V B G 2

    Inhaltsverzeichnis

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    1 Vorbemerkung 3

    2 Begriffe 4

    3 Feuergefhrliche Vorgnge 5

    3.1. Wunderkerzen und Feuerzeuge 5

    3.2 Rauchen und brennende Kerzen 5

    3.3 Brandpasten 6

    3.4 Handfackeln 6

    3.5 Lycopodium 6

    3.6 Feuerspucken 7

    3.7 Flssiggas 7

    3.8 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren 9

    3.9 Pyrotechnik 10

    4 Atmosphrische Effekte 10

    4.1 Wind 10

    4.2 Nebel 11

    4.2.1 Bereitstellung von Nebelgerten 11

    4.2.2 Allgemeine Gefhrdungen bei der Benutzung von Nebelgerten 12

    4.2.3 Trockeneis 13

    4.2.4 Verdampfer 14

    4.2.5 Oil-Cracker und Wasser/Glykol-Cracker 14

    4.3 Regen 15

    4.4 Schnee 15

    5 Sonstige szenische Vorgnge und Effekte 16

    5.1 Staub 16

    5.2 Rauch 16

    5.3 Konfetti und Luftschlangen in Innenrumen 17

    6 Artistik/Stunts 18

    7 Waffen 19

    7.1 Hieb- und Stichwaffen 19

    7.2 Schusswaffen 19

    7.3 Kriegswaffen, verbotene Waffen 21

    8 Zerbrechliche Materialien (Crashglas) 22

    9 Tiere 22

  • 3V B G

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    10 Qualifikation der Anwender 22

    11 Unterweisung 23

    12 Prfungen 23

    13 Literatur 32

    Diese BG-Information wurde in Zusammen-

    arbeit zwischen der VBG, dem Arbeitskreis der

    Sicherheitsingenieure von BR, Bavaria, DR,

    DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT,

    RTL, SF, SR, SRT, Studio Hamburg, Studio

    Babelsberg, SWR, WDR, ZDF erarbeitet.

    Ziel ist es, ein einheitliches sicherheitstechni-

    sches Niveau bei der Realisierung besonderer

    szenischer Vorgnge und Effekte zu erreichen.

    Anforderungen an Sicherheit und Gesund-

    heitsschutz bei der Durchfhrung szenischer

    Vorgnge und der Verwirklichung von Effekten

    sind in erster Linie in der Unfallverhtungsvor-

    schrift Veranstaltungs- und Produktionsstt-

    ten fr szenische Darstellung (BGV C 1) und

    in der Unfallverhtungsvorschrift Schaustel-

    ler- und Zirkusunternehmen (BGV C 2) ge-

    stellt. In besonderen Fllen ist auch das

    Sprengstoffgesetz oder die Waffengesetzge-

    bung (Waffengesetz, Beschussgesetz, Gesetz

    ber die Kontrolle von Kriegswaffen) zu

    beachten.

    Diese BGI findet Anwendung in Veranstal-

    tungs- und Produktionssttten fr sze-

    nische Darstellung. Sie beschreibt die bei

    der Umsetzung besonderer szenischer

    Vorgnge und Effekte zu erwartenden

    Gefhrdungen und gibt Hinweise auf

    geeignete Schutzmanahmen.

    Vorbemerkung1

    Die in dieser Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) enthaltenen Lsungen schlieen andere, min-destens ebenso sichere Lsungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedsstaaten der EuropischenUnion oder der Trkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens ber den Europischen Wirtschafts-raum ihren Niederschlag gefunden haben knnen.

    In diesem Leitfaden wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht mglich ist,wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprngliche grammatische Geschlecht als Klassifizierungvon Wrtern (mnnlich, weiblich, schlich und andere) verwendet. Es wird hier ausdrcklich darauf hinge-wiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.

    VBG Ihre gesetzliche UnfallversicherungDie Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert als gesetzliche Unfallversicherung etwa 6,7 Millionen Arbeitnehmer. Auerdem sind versichert: freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten instationrer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende an berufsbildenden Einrichtungen und brger-schaftlich Engagierte. Die VBG versichert etwa 26 Millionen Personen. Zu den 550.000 Mitgliedsunter-nehmen zhlen Dienstleistungsunternehmen aus ber 100 Branchen, wie zum Beispiel Banken und Ver-sicherungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.

  • V B G 4

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    Artistik ist der Sammelbegriff fr Kunstformen

    mit krperlichen Geschicklichkeitsbungen,

    manuellen Elementen (Tricks) und Tierdressu-

    ren, wie sie auch im Zirkus und im Varietee

    dargeboten werden. Kennzeichnend ist es,

    dass der Artist mit seinem Krper bezie-

    hungsweise seinen Gerten in einer angelern-

    ten Geschicklichkeit bungen ausfhren

    kann, zu denen ein untrainierter Mensch nicht

    im Stande ist.

    Whrend umgangssprachlich unter dem

    Begriff Effekt eine (verblffende) Wirkung

    oder ein Eindruck verstanden wird, sind

    Effekte auf Bhnen, in Studios oder bei

    Veranstaltungen Vorgnge, die Naturerschei-

    nungen nachstellen oder den Betrachter be-

    eindrucken sollen.

    Die rumliche Ausdehnung eines Effektes

    bezeichnet man als Effektgre. Diese ent-

    spricht bei pyrotechnischen Gegenstnden

    dem Wirkungsbereich.

    Personen, die eine besondere Ausbildung

    absolvierten oder Erfahrung bei der Realisie-

    rung bhnentechnischer Effekte haben, be-

    zeichnet man in der Branche als Effektspe-

    zialisten. Die erforderliche Qualifikation rich-

    tet sich nach dem Grad der Gefhrdung

    beziehungsweise nach staatlichen Vorgaben

    zum Beispiel Sprengstoffgesetz (SprengG),

    Waffengesetz (WaffG).

    Ein geprfter Requisiteur ist ein Requisiteur

    mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung

    und einem Abschluss vor der Industrie- und

    Handelskammer (IHK) oder einer vergleichba-

    ren Fachausbildung in Verbindung mit mehr-

    jhriger Berufserfahrung.

    Szenischer Nebel im Sinne dieser Schrift ist

    ein knstlich erzeugter Effekt, der im We-

    sentlichen aus gebundenen Wassertrpfchen

    der Luftfeuchtigkeit besteht.

    Nebelgerte nach DIN 57 700-245 (VDE

    0700-245) sind Gerte, welche Nebel durch

    Verdampfen von Nebelprparaten erzeugen,

    wobei das Nebelprparat durch Druckgas

    und/oder Pumpe gefrdert werden kann.

    Nebelprparate sind flssige (Nebelfluide)

    oder feste Zubereitungen, welche mit Hilfe

    von Nebelgerten in Nebel umgesetzt wer-

    den.

    Rauch bezeichnet wolkenartige Gemische,

    die bei einem Verbrennungsprozess entste-

    hen. Sie werden vorrangig durch pyrotechni-

    sche Stze und Gegenstnde zum Beispiel

    Rauchpulver, Rauchsalze oder Rauchdochte

    erzeugt.

    Szenisch eingesetzte Stube sind fein verteil-

    te Feststoffe, die wolkenartig in der Luft ver-

    wirbelt werden.

    Unter Stunts versteht man die Darstellung

    einer scheinbar gefhrlichen Szene in einem

    Film oder in einer Stuntshow vor Publikum

    (Sensationsdarstellung). Bei der Durchfhrung

    von Stunts sind hauptschlich Fertigkeiten im

    Hinblick auf Fahrsicherheit, Sprnge, Strze,

    Kampftechniken und Rettung erforderlich. Der

    krperliche Einsatz beim Stunt ist mit dem bei

    der Artistik vergleichbar.

    Begriffe2

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 5

    Das Verwenden von offenem Feuer, brennba-

    ren Flssigkeiten sowie Gasen und pyrotech-

    nischen Gegenstnden ist nach der Ver-

    sammlungsstttenverordnung (VStttV) und

    der Unfallverhtungsvorschrift BGV C 1 grund-

    stzlich verboten. Szenisch bedingte Ausnah-

    men sind im Einzelfall gesondert zu begrn-

    den.

    Auf der Grundlage einer Gefhrdungsbeur-

    teilung sind die erforderlichen besonderen

    Brandschutzmanahmen bei feuergefhr-

    lichen Vorgngen festgelegt. Brandsicher-

    heitswachen drfen fr die Zeit des Effektes

    keine anderen Aufgaben wahrnehmen.

    Bei feuergefhrlichen Vorgngen in Versamm-

    lungssttten sind die erforderlichen Brand-

    schutzmanahmen im Einzelfall mit der Feuer-

    wehr abzustimmen.

    Feuergefhrliche szenische Effekte und Vor-

    gnge werden vor der Auffhrung ausrei-

    chend geprobt. Bei den Proben sind entspre-

    chende Schutzmanahmen erforderlich.

    Die Durchfhrung feuergefhrlicher Handlun-

    gen im Zuschauerbereich wird aufgrund der

    eingeschrnkten Ausweich- und Fluchtmg-

    lichkeiten sowie der groen Personendichte

    grundstzlich vermieden. Besonders kritisch

    sind feuergefhrliche Effekte, die durch das

    Publikum selbst bedient werden, da hier

    eine sicherheitsbewusste Verwendung nicht

    zwangsweise vorausgesetzt werden kann. Zu

    diesen Effekten gehren in erster Linie Wun-

    derkerzen und Feuerzeuge.

    3.1 Wunderkerzen und Feuerzeuge

    Wunderkerzen brennen sehr hei ab, ver-

    sprhen Funken, haben toxische Anteile im

    Rauch und lassen sich nur schlecht lschen.

    Diese Eigenschaften fhren zu einer unzuls-

    sigen Gefhrdung. Das Abbrennen von Wun-

    derkerzen kann zur Auslsung von Rauchmel-

    dern fhren.

    Einwegfeuerzeuge knnen bei einer lngeren

    Benutzung berhitzen und Verbrennungen

    verursachen.

    Deshalb wird der Einsatz von Wunderkerzen

    und Einwegfeuerzeugen im Publikumsbereich

    mglichst vermieden und auf der Szenen-

    flche nur mit besonderer Vorsicht und geeig-

    neten Manahmen sowie entsprechender

    Unterweisung vorgenommen. Leuchtstbe

    oder Leuchtbesen auf elektrischer oder che-

    mischer Funktionsbasis sind geeignete Alter-

    nativen.

    3.2 Rauchen und brennende Kerzen

    Fr kleine Effekte, wie Kerzen als Tischdeko-

    ration oder szenisch bedingtes Rauchen, kn-

    nen mit der Feuerwehr Sonderabsprachen in

    Form von Dauergenehmigungen beziehungs-

    weise Betriebs- oder Verfahrensanweisungen

    vereinbart werden. Dies gilt insbesondere fr

    Produktionsrume, die zwar eine Zulassung

    als Versammlungssttte besitzen, aber auch

    fr Produktionen ohne Publikum genutzt wer-

    den zum Beispiel Fernsehstudios.

    Feuergefhrliche Vorgnge3

  • V B G 6

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    Brennende Kerzen werden grundstzlich in

    nicht brennbaren Kerzenhaltern standsicher

    aufgestellt werden. Der Standort befindet sich

    in sicherer Entfernung von brennbaren Deko-

    rationen. Bei der Festlegung des Schutzab-

    stands wird auch ein Umfallen der Kerzen

    bercksichtigt.

    3.3 Brandpasten

    Mit Hilfe von Brandpasten, Brandgels oder

    Brandgelees werden brennende Oberflchen

    zum Beispiel auf Teppichen oder Mbeln und

    offene Feuer zum Beispiel in Feuerschalen ,

    realisiert. Da keine brennbaren Flssigkeiten

    auf der Szenenflche verwendet werden dr-

    fen, setzt man eingedickte Brandmittel, wie

    Gels oder Pasten ein.

    Der Unternehmer stellt fr Produktionen und

    Veranstaltungen nur Brandgels oder -pasten

    bereit, zu denen EG-Sicherheitsdatenbltter

    vorliegen. Er erstellt auerdem eine Betriebs-

    anweisung. Das Brandgel muss fr den Ein-

    satz in Rumen geeignet sein.

    Gefahren entstehen durch Hitzeentwicklung

    der Flammen und Erwrmung des Abbrand-

    behlters, auch noch nach dem Abbrand.

    Es ist ein ausreichender Abstand zu brennba-

    ren Gegenstnden einzuhalten. Auch ber

    einen lngeren Zeitraum drfen brennbare

    Stoffe nicht mehr als handwarm erwrmt wer-

    den. Zum Schutz vor der Hitze des Abbrand-

    behlters ist geeignetes Material fr den

    Behlter und den Untergrund zu whlen. Am

    Einsatzort sind geeignete Lschmittel vorzu-

    halten.

    3.4 Handfackeln

    Durch die offenen Flammen besteht fr die

    Darsteller die Gefahr der Verbrennung und fr

    die Szenenflche ein erhhtes Brandrisiko

    durch herabtropfendes Brandmittel bezie-

    hungsweise herabfallende brennende Teile.

    Wachsfackeln sind nur fr die Verwendung im

    Freien geeignet. Bei starkem Wind ist mit

    einer bermigen Ausbreitung der Flamme

    zu rechnen. Auerdem bentigen Wachs-

    fackeln einen Handschutz gegen herabtrop-

    fendes Wachs.

    In Innenrumen sind vorzugsweise mecha-

    nisch lschende Sicherheitsfackeln zu benut-

    zen. Das Trnken der Sicherheitsfackeln muss

    auerhalb des Versammlungsraumes bezie-

    hungsweise der Szenenflche stattfinden.

    Bei der Benutzung von Fackeln sind Eimer mit

    Lschmittel (Sand oder Wasser), Handfeuer-

    lscher (Wasser/Schaum) und Lschdecken

    bereitzustellen.

    Darsteller sind vor der Verwendung von

    Fackeln zu unterweisen und werden durch

    einen erfahrenen Requisiteur oder Pyrotechni-

    ker betreut.

    3.5 Lycopodium

    Fr die Darstellung von explosionsartigen

    Stichflammen eignen sich verwirbelte Br-

    lappsporen (Lycopodium). Das feine Pulver

    verbrennt nur, wenn es zu einer Staubwolke

    verwirbelt ist. Die Lagerung und der Transport

    ist auch auf Szenenflchen ungefhrlich.

    Durch die relativ energiearme Verbrennung

    eignet sich Lycopodium fr Feuerdarstellun-

    gen mit geringen Sicherheitsabstnden.

    Bei dem Umgang mit den Sporen ist zu

    beachten, dass sie aufgrund ihrer kleinen Par-

    tikelgre lungengngig sind und bei Aller-

    gikern Reaktionen hervorrufen knnen.

  • V B G 7

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    Zndquellen zum Beispiel Glhdrhte wer-

    den erst unmittelbar vor dem Gebrauch in

    Betrieb genommen oder sind gegen Hinein-

    greifen gesichert.

    Es ist ein Sicherheitsabstand gegenber Per-

    sonen und brennbaren Materialien zu whlen,

    der der Effektgre angepasst ist (circa dop-

    pelte Effektgre). Die Flammen drfen Per-

    sonen und brennbare Gegenstnde nicht

    erreichen.

    Der Untergrund sollte fugenfrei, eben und

    schwer entflammbar sein nach DIN 4102.

    Obwohl Effekte mit Lycopodium nicht unter

    das Sprengstoffrecht fallen, sollte der szeni-

    sche Einsatz nur durch Sachkundige zum Bei-

    spiel Befhigte nach dem SprengG erfolgen.

    3.6 Feuerspucken

    Als Brandmittel werden beim Feuerspucken

    spezielle Flssigkeiten verwendet, die beim

    Verschlucken zu keinen bleibenden Schden

    fhren, aber dennoch gesundheitlich nicht

    unbedenklich sind. In einigen Fllen wird auch

    Lycopodium durch kleine Wirbelkammern

    geblasen.

    Gefahren fr den Darsteller gehen von dem

    Inhalieren oder Verschlucken des Brennstof-

    fes sowie von der Rutschgefahr durch Abla-

    gerungen auf dem Boden aus. Durch Brenn-

    stoffrckstnde an der Kleidung, auf dem

    Boden und an Dekorationen entsteht eine

    erhhte Brandgefahr.

    Feuerspucken gilt als artistische Darstellung.

    Die Artisten selbst sind fr den gefahrlosen

    Umgang mit den speziellen Feuerspuckfls-

    sigkeiten verantwortlich. Es drfen nur Feuer-

    spuckflssigkeiten eingesetzt werden, die

    vom Hersteller hierfr bestimmt sind. Entspre-

    chende Sicherheitsdatenbltter werden be-

    reitgehalten. Durch die Feuerspuckeffekte

    drfen andere nicht gefhrdet werden.

    Fr den Effekt ist ein ausreichender Abstand

    zu Personen und zu brennbaren Gegenstn-

    den zu whlen. Innerhalb dieses Sicherheits-

    bereiches muss der Boden fugenfrei und

    schwer entflammbar sein nach DIN 4102.

    3.7 Flssiggas

    Aufgrund der besonderen Gefhrdung durch

    Flssiggas ist grundstzlich zu prfen, ob der

    gewnschte Effekt mit anderen, ungefhr-

    licheren Methoden oder Effekten erreichbar

    ist.

    Handelsbliche Effektgerte mit eingebauten

    Gasbrennern mssen den Anforderungen

    des Gerte- und Produktsicherheitsgesetzes

    (GPSG) und der Unfallverhtungsvorschrift

    Verwendung von Flssiggas (BGV D 34) ent-

    sprechen.

    Einzelanfertigungen zum Beispiel Feuerwn-

    de oder regelbare Fackeln drfen nur von

    einem Sachkundigen (BGV D 34) errichtet und

    betrieben werden. Vor der ersten Inbetrieb-

    nahme in der Szene ist die zusammengebau-

    te Anlage auf ordnungsgeme Installation

    und Aufstellung sowie auf Dichtheit durch den

    Sachkundigen zu prfen.

    Bei dem Einsatz von Gas auf Szenenflchen

    ist die Brandgefahr durch energiereiche Flam-

    men, die Explosionsgefahr durch ausstrmen-

    des Gas beim Znden, durch Gasreste in

    Schluchen und durch Gasaustritt an undich-

    ten Schluchen und Kupplungen besonders

    zu beachten.

  • V B G 8

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    Anforderungen an den Betriebvon Flssiggasgerten

    Unmittelbar an der Absperreinrichtungdes Gasbehlters ist ein Druckregelgert

    anzuschlieen. Es ist sicherzustellen,

    dass Flssiggas nicht unbeabsichtigt in

    flssiger Phase zu den Brennern gelan-

    gen kann.

    Effektbrenner sind nur mit Schluchen frFlssiggas nach DIN 4815, die nicht ln-

    ger als 8 m sind, anzuschlieen. Es sind

    zumindest verstrkte Mitteldruckschlu-

    che zu verwenden, die fr besondere me-

    chanische Beanspruchungen zugelassen

    sind.

    Die Schlauchleitungen mssen so kurzwie mglich sein und sind vor dem erst-

    maligen Anschlieen gefahrlos auszubla-

    sen. Das dabei austretende Gas/Luft-

    Gemisch oder Gas ist gefahrlos abzu-

    fhren.

    Die Verbindungen der Schluche sinddurch fabrikmig fest eingebundene

    Schraubanschlsse oder durch Schlauch-

    klemmen und genormte Schlauchtllen

    herzustellen, die fr den Betrieb von Fls-

    siggasanlagen zugelassen sind.

    Die Verbrauchsanlage darf nur betriebenwerden, wenn gefhrliche Ansammlun-

    gen von unverbranntem Gas vermieden

    werden. Kann die in 10 BGV D 34 ge-

    forderte Sicherung gegen die Ansamm-

    lung von Gas bei Schlauchbeschdigun-

    gen auf Grund des geringen Betriebs-

    druckes nicht ber ein Absperrventil

    (Schlauchbruchsicherung) geregelt wer-

    den, muss die erforderliche Sicherheit

    durch andere geeignete Manahmen

    gewhrleistet sein.

    Handbrenner mit mehr als 100 mm Flam-menlnge mssen mit einer Einrichtung

    ausgerstet sein, die beim Loslassen des

    Stellteiles die Flammenlnge selbstttig

    auf maximal 100 mm begrenzt (Flammen-

    kleineinstelleinrichtung) oder die Gaszu-

    fuhr absperrt.

    Die Brenner sind auf sichere Art zu zn-den zum Beispiel Piezoznder oder

    Zndlanzen. Dazu gehren die Einhal-

    tung von Zndpausen und eventuelle

    Splvorgnge bei wiederholter Zndung.

    Es ist sicherzustellen, dass Flammen

    weder zurckschlagen zum Beispiel

    durch Flammenrckschlagventile noch

    abheben knnen.

    Vereisungen, die infolge zu hoher Gas-entnahme entstanden sind, drfen keine

    den Betriebsablauf strende Unterkh-

    lung verursachen und sind nur durch

    langsames Auftauen zu beseitigen.

    Effektgerte mit Flssiggas sind nur soaufzustellen, dass durch ausreichende

    Abstnde oder andere geeignete Schutz-

    manahmen sichergestellt wird, dass

    durch die Verbrauchsanlagen keine un-

    zulssigen Temperaturen an Bauteilen

    aus brennbaren Stoffen entstehen und

    dass der Effekt von einem ausreichend

    bemessenen Bereich ohne Zndgefahr

    umgeben ist. Gestelle drfen nach der

    Verwendung beziehungsweise zum Ende

    der Szene keine Temperaturen ber

    65 C aufweisen.

    Die Anlage ist nur in Rumen aufzustel-len, die so be- und entlftet sind, dass in

    der Raumluft keine gefhrliche explo-

    sionsfhige Atmosphre, kein gesund-

    heitsgefhrliches Abgas/Luft-Gemisch

    und kein Sauerstoffmangel auftreten kann.

    Die Flssiggasanlage darf nicht in Ru-

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 9

    men unter Erdgleiche aufgestellt werden.

    Es ist auerdem ein ausreichender

    Bereich einzuhalten, in dem sich keine

    Kellerffnungen und -zugnge, Gruben

    und hnliche Hohlrume, Kanaleinlufe

    ohne Flssigkeitsverschluss, Luft- und

    Lichtschchte sowie brennbares Material

    befinden.

    In Nischen von weniger als 2 m2 Boden-flche ist die Aufstellung von Druckgas-

    behltern weder in Flaschenschrnken

    noch im Freien zulssig, sofern infolge

    Undichtheiten ausstrmendes Gas nicht

    gefahrlos abflieen kann. In engen Hfen

    sowie in Durchgngen und Durchfahrten

    oder in deren unmittelbarer Nhe drfen

    Druckgasbehlter nur aufgestellt werden,

    wenn besondere Sicherheitsmanahmen

    getroffen sind.

    Die Druckgasbehlter sind aufrecht ste-hend und standsicher aufzustellen. Die

    Druckgasflaschen drfen auf Bhnen und

    in Studios nicht gelagert werden. Sie sind

    unmittelbar vor dem Einsatz in das Ge-

    bude zu holen und unmittelbar nach

    dem Einsatz wieder aus dem Gebude zu

    entfernen.

    Es drfen hchstens acht Druckgasbe-hlter zur gleichzeitigen Gasentnahme

    angeschlossen werden; unter der Vo-

    raussetzung, dass kein Druckgasbehlter

    mehr als 14 kg zulssiges Fllgewicht

    besitzt und die Flammen stndig beob-

    achtet werden.

    Der Betrieb der Flssiggasanlage istdurch eine Brandsicherheitswache zu

    berwachen, die mit einem geeigneten

    Handfeuerlscher ausgerstet ist.

    3.8 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren

    Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren knnen

    in geschlossenen Produktions- und Veranstal-

    tungssttten besondere Schutzmanahmen

    erforderlich machen. Die Schutzmanahmen

    richten sich nach dem Grad der Gefhrdung.

    Insbesondere ltere Fahrzeuge und Kraftrder

    knnen zu einer besonderen Brand- oder

    Explosionsgefahr fhren. Der Kraftstoff, der

    sich im Tank und in den Leitungen befindet,

    erhht die Brandlast auf der Szenenflche

    und die Gefahr, dass im Fehlerfall Kraftstoff

    auslaufen kann.

    Um die Brandlast klein zu halten, wird der

    Tank grundstzlich nur minimal gefllt.

    Kraftstoffdmpfe von benzinbetriebenen Fahr-

    zeugen knnen sich mit der Luft zu einer

    explosionsfhigen Atmosphre vermischen.

    Die Explosionsgefahr geht dabei besonders

    von nahezu leeren Tanks aus, weil dort ein

    explosionsfhiges Gas/Luft-Gemisch vorhan-

    den sein kann. Bei neueren Fahrzeugen

    besteht diese Gefahr konstruktionsbedingt in

    der Regel nicht.

    Eine Mglichkeit, die Explosionsgefahr bei

    lteren Fahrzeugen (Oldtimern) auszuschlie-

    en, besteht darin, den Tank mit einem iner-

    ten Gas, zum Beispiel Stickstoff oder Kohlen-

    dioxid, aufzufllen. Die inerten Gase besch-

    digen den Motor von benzingetriebenen Fahr-

    zeugen nicht. Beim nchsten Tankvorgang

    wird das Schutzgas automatisch durch die

    Tankentlftung gedrckt.

    Sollen Verbrennungsmotoren aus szenischen

    Grnden lnger betrieben werden, mssen

    die Abgase entweder mit Schluchen unmit-

    telbar ins Freie gefhrt oder unschdlich

    gemacht werden.

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 10

    Unter dem Begriff atmosphrische Effekte

    fasst man die Effekte zusammen, die Natur-

    ereignisse nachbilden. Da zur Simulation von

    Naturereignissen hufig Technologien einge-

    setzt werden, deren Gefhrdungen nicht

    immer direkt erkennbar sind, werden auf der

    Grundlage einer Gefhrdungsbeurteilung

    angemessene Schutzmanahmen festgelegt.

    Nachfolgend werden die zu erwartenden

    Gefhrdungen und angemessene Schutzma-

    nahmen beschrieben.

    Atmosphrische Effekte4

    3.9 Pyrotechnik

    Pyrotechnische Effekte werden durch das

    Sprengstoffrecht geregelt. Fr Produktionen

    in Rumen sind nur zugelassene pyrotechni-

    sche Gegenstnde und Stze der Klassen I, II

    sowie T1 und T2 nach dem Sprengstoffgesetz

    einsetzbar. Fr Produktionen im Freien kn-

    nen auerdem noch pyrotechnische Gegen-

    stnde und Stze der Klassen III und IV ein-

    gesetzt werden.

    Pyrotechnische Gegenstnde und Stze der

    Klassen T2, III und IV drfen nur von Berech-

    tigten im Sinne des Sprengstoffgesetzes ver-

    wendet werden. Auch bei der Verwendung

    von Pyrotechnik der Klassen II und T1 wird

    empfohlen, diese nur unter Aufsicht eines Ver-

    antwortlichen mit nachgewiesener Fachkunde

    anzuwenden. Die verantwortliche Person ist

    vom Unternehmer zu beauftragen.

    Weitere Informationen in der Pyrotechnik in

    Veranstaltungs- und Produktionssttten fr

    szenische Darstellung (BGI 812/GUV-I 812).

    Teilweise fallen die zur Verwendung kommen-

    den Materialien zur Erzeugung von besonde-

    ren Effekten unter den Anwendungsbereich

    des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Wenn

    das der Fall ist zum Beispiel pyrotechnische

    Gegenstnde, Anzndmittel , drfen nur von

    der Bundesanstalt fr Materialforschung und

    -prfung (BAM) geprfte und zugelassene

    pyrotechnische Gegenstnde und Anznd-

    mittel verwendet werden. Regelungen der

    EU bleiben hiervon unberhrt. Nach ihrer

    Gefhrlichkeit oder ihrem Verwendungszweck

    sind pyrotechnische Gegenstnde in 6

    1. SprengG in die Klassen I bis IV unterteilt

    siehe BGI 812/GUV I-812. Verantwortlich fr

    die Einhaltung dieser Erfordernis ist der Unter-

    nehmer.

    4.1 Wind

    Wind wird, abhngig von den szenischen

    Anforderungen, mit unterschiedlich leistungs-

    fhigen Ventilatoren erzeugt. Es kommt eine

    Flle von Gerten von einfachen Tischlf-

    tern bis zu groformatigen Windmaschinen

    mit Rotordurchmessern von mehreren Me-

    tern zum Einsatz.

    Gefhrdungen entstehen durch die Bewe-

    gung der Rotoren, durch Drehmomente, die

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 11

    V B G 11

    bar machen soll. Die Dichte, die Standzeiten

    und das Flieverhalten des Nebels hngen

    unter anderem von dem Verfahren ab, mit

    dem der Nebel erzeugt wird.

    Arten der NebelerzeugungIm Allgemeinen unterscheidet man drei Me-

    thoden zur Nebelerzeugung:

    Nebel durch Klte typisch: Boden-nebel zum Beispiel Trockeneis, Flssig-

    stickstoff,

    Nebel durch Erhitzen mglich: Wolken,Raumnebel, Dunst, auch Bodennebel

    zum Beispiel Verdampfer,

    Nebel durch mechanische Methoden typisch: Dunst zum Beispiel Zerstu-

    ber-Methode (Cracker).

    Die anzuwendende Methode der Nebelerzeu-

    gung ergibt sich in der Regel aus den szeni-

    schen Vorgaben.

    4.2.1 Bereitstellung von Nebelgerten

    Der Unternehmer darf nur Nebelgerte bereit-

    stellen, die den grundstzlichen Anforderun-

    gen des Gerte- und Produktsicherheitsge-

    setzes (GPSG) entsprechen.

    Bei Verwendung von Nebelgerten zur Ver-

    dampfung wird empfohlen, Gerte bereitzu-

    stellen, bei denen in der Konformittser-

    klrung die bereinstimmung mit DIN VDE

    0700-245 besttigt wird.

    Bei der Auswahl der Nebelgerte sind die Art

    der betrieblichen Nutzung und die spezifi-

    schen Einsatzbedingungen zu bercksichti-

    gen. Dem Anwender der Nebelgerte mssen

    beim Einschalten wirksam werden, und durch

    Aufwirbeln von Staub und anderen Teilen.

    Grere Windmaschinen knnen zustzlich

    schdigenden Lrm erzeugen. In diesen Fl-

    len ist die Verwendung von Gehrschutz

    erforderlich.

    Schutz gegen die Gefahren drehender Lfter-

    bltter bieten Schutzgitter, deren ffnungs-

    weite und Abstand zu den drehenden Teilen

    so zu bemessen ist, dass diese nicht berhrt

    werden knnen. Lfter mit geringer Leistung,

    bei denen die Bewegung nicht zu einer Ver-

    letzungsgefahr fhren kann, knnen ohne

    Schutzgitter betrieben werden.

    Bei Gerten mit hoher Leistung zum Bei-

    spiel solchen mit Drehstromanschluss ist

    damit zu rechnen, dass im Augenblick des

    Einschaltens ein Drehmoment entsteht, das

    die Standsicherheit der Windmaschine beein-

    trchtigen kann. Zur Vermeidung der Kippge-

    fahr muss der Ventilator ausreichend stabil

    aufgestellt werden.

    Um zu verhindern, dass Personen durch

    wegfliegende Teile oder aufgewirbelten Staub

    gefhrdet werden, ist es ratsam, Windma-

    schinen vor der szenischen Benutzung pro-

    beweise in Betrieb zu nehmen. Dieser Probe-

    betrieb sollte, wenn verfgbar, in einer hhe-

    ren Leistungsstufe durchgefhrt werden.

    Dabei drfen sich keine Personen im Wirkbe-

    reich der Windmaschine aufhalten.

    4.2 Nebel

    Auf Szenenflchen wird als Gestaltungsmittel

    oft knstlicher Nebel eingesetzt. Entweder

    steht die eigenstndige Wirkung von Nebel-

    wolken im Vordergrund oder es wird Dunst

    erzeugt, der Licht- oder Laserstrahlen sicht-

  • V B G 12

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    die dazugehrenden Bedienungsanleitungen

    zur Verfgung stehen.

    4.2.2 Allgemeine Gefhrdun-gen bei der Benutzungvon Nebelgerten

    Aus den szenischen Vorgaben und einer

    Gefhrdungsbeurteilung ergeben sich die Be-

    dingungen fr den Einsatz von Nebeleffekten.

    Die Nebelmenge ist auf das notwendige Ma

    zu beschrnken und mit allen Beteiligten

    abzustimmen. Es sind geeignete Manahmen

    zu treffen, um eine Vernebelung der Bereiche,

    in denen dies szenisch nicht erforderlich ist,

    mglichst gering zu halten.

    Die bei der Gefhrdungsbeurteilung fr alle

    Arten der Nebelerzeugung zu bewertenden

    Gefhrdungen sind:

    Sichtbehinderungen

    Stolperstellen, Stellen mit Absturz- oder Ver-

    letzungsgefahr wie Treppen, Versenkungen,

    Abgnge, scharfe Kanten, sind ebenso wie

    Fluchtwege und Notausgnge bei Nebel-

    einstzen besonders deutlich zu markieren.

    Wenn bei Einsatz von dichtem Nebel Hinder-

    nisse, Gefahrenstellen beziehungsweise

    deren Kennzeichnung nicht erkennbar sind,

    ist besondere Sorgfalt zur Vermeidung dieser

    Gefhrdungen erforderlich.

    Nebel darf Warn- und Sicherheitseinrichtun-

    gen (insbesondere Fluchtwegkennzeichnun-

    gen) nicht unkenntlich machen.

    Rutschgefahr

    Nebel aus kurzer Entfernung auf eine kalte

    und glatte Oberflche gerichtet, kann dort

    Feuchtigkeitsniederschlge erzeugen. Bereits

    dnne Feuchtigkeitsschichten knnen zu

    Rutschgefahr fhren und insbesondere Tn-

    zer und Artisten gefhrden.

    Es ist von Vorteil, ein Teppichstck oder ein

    Tuch unter das Nebelgert zu legen, um

    zumindest im Bereich von ein bis zwei Metern

    sicherzustellen, dass keine Feuchtigkeitsnie-

    derschlge auftreten. Niederschlge auf der

    Szenenflche sind mglichst kurzfristig zu

    entfernen. Eventuell verschttete Flssigkeits-

    reste sind schnellstmglich zu entfernen.

    Reaktion der Atemwege

    Da Nebel in hherer Konzentration bei ent-

    sprechend anflligen Personen zu Reaktionen

    (zum Beispiel Trockenheit der Atemwege

    durch hygroskopische Eigenschaft des

    Nebels) fhren kann, ist vorher rechtzeitig

    ber einen Nebeleinsatz zu informieren.

    Hhere Konzentrationen knnen insbesonde-

    re auf der Szenenflche auftreten.

    Entstehung von Gefahrstoffen durch nicht bestimmungsgeme

    Verwendung

    Es werden nur Nebelfluide und Zusatzstoffe

    (wie Duft- und Hilfsstoffe) in Nebelgerten ein-

    gesetzt, die laut Herstellererklrung fr die

    Nebelmaschine geeignet sind. Grundstzlich

    gilt die Gebrauchsanweisung. Eine beliebige

    Vermengung von Nebelflssigkeiten mit Duft-

    stoffen und anderen Zustzen unterbleibt. Die

    Mischung unterschiedlicher Nebelfluide sowie

    die Zubereitung eigener Nebelfluide darf nicht

    erfolgen.

    Brand- und Explosionsgefahren

    Fr die Verwendung in Innenrumen sind kei-

    ne Nebelfluide einzusetzen, die entzndliche,

    leicht entzndliche oder hochentzndliche

    Stoffe im Sinne des 4 der Gefahrstoffverord-

    nung (GefStoffV) sind.

    Der erzeugte Nebel darf im Austrittsbereich

    keine Flamme erzeugen und im Abstand von

    mehr als 0,5 m vom Nebelgert nicht ent-

    flammbar sein. Zustzlich drfen sich in der

    Nhe der Austrittsffnung keine Zndquellen

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 13

    befinden, es wird ein Sicherheitsabstand von

    mindestens 1,0 m empfohlen.

    Nebelflssigkeiten drfen nur in Originalgebin-

    den des Herstellers gelagert werden.

    Wird der Nebel in Rumen eingesetzt, die

    durch automatische Brandmelder berwacht

    werden, empfiehlt es sich, gegebenenfalls die

    Brandmeldeanlage im Wirkungsbereich des

    Nebels auer Betrieb zu setzen. In diesem Fall

    sind gleichwertige Ersatzmanahmen zu tref-

    fen zum Beispiel Brandwache. Durch orga-

    nisatorische Manahmen ist sicherzustellen,

    dass nach dem Ende des Nebeleinsatzes die

    Brandmeldeanlage wieder in Betrieb genom-

    men wird.

    Werden Nebelgerte wiederholt oder ber ln-

    gere Zeit betrieben zum Beispiel Musicals ,

    sollte die Brandmeldeanlage auf die tatsch-

    lich auftretende Art und die Menge des

    Nebels abgestimmt werden, um eine Auer-

    betriebnahme der Brandmeldeanlage mg-

    lichst zu vermeiden.

    Zur Vermeidung einer Brandgefhrdung durch

    berhitzung nach einer Fehlfunktion werden

    nicht im Gebrauch befindliche Nebelgerte

    spannungsfrei geschaltet.

    Gefhrdung durch Fehlfunktion der Nebelgerte

    Es werden nur ordnungsgem gewartete

    Nebelgerte eingesetzt, die nach einer Sicht-

    und Funktionsprfung keine Mngel aufwei-

    sen. ble Gerche, nicht einwandfrei arbei-

    tende Gerte oder Ausstoen von unver-

    dampfter Flssigkeit sind Anzeichen fr eine

    mangelhafte Funktion. Diese Gerte sind zu

    warten beziehungsweise instand zu setzen.

    Die technische Wartung erfolgt in regelmi-

    gen Intervallen durch den Hersteller oder nach

    Herstellerangaben.

    4.2.3 Trockeneis

    Bodennebel erzeugt man meist durch die Ver-

    dampfung von Trockeneis. Trockeneis ist

    gefrorenes Kohlendioxid. Die Verteilung des

    Nebels erfolgt passiv oder mit Untersttzung

    durch schwache Lfter.

    Trockeneis-Nebelmaschinen verfgen ber

    einen Wassertank. Elektrische Heizelemente

    im Tank erwrmen das Wasser je nach

    System auf Temperaturen nahe des Siede-

    punkts. Abhngig von der Temperatur des

    Wasserbades sind gegebenenfalls Schutz-

    manahmen gegen Verbrhungen ntig.

    Gasfrmiges Kohlendioxid ist schwerer als

    Luft. Es kann sich in tief gelegenen Rumen

    ansammeln und dort die Luft verdrngen. Bei

    szenischen Darstellungen im Bodenbereich

    zum Beispiel liegende Personen im Trocken-

    eisnebel besteht Lebensgefahr!

    Wenn keine ausreichende Verdnnung der

    Kohlendioxidkonzentration erreicht wird, be-

    steht Vergiftungs- beziehungsweise Ersti-

    ckungsgefahr. Zum Schutz vor diesen Gefah-

    ren muss verhindert werden, dass sich das

    Kohlendioxid in Vertiefungen und tief gelege-

    nen Rumen ansammelt. Dazu ist gegebe-

    nenfalls das (unsichtbare, geruchlose) Kohlen-

    dioxid aus Vertiefungen, zum Beispiel Orche-

    stergraben, abzusaugen und ins Freie zu lei-

    ten.

    Trockeneis ist sehr kalt (minus 80 C) und

    kann bei direktem Kontakt Erfrierungen her-

    vorrufen. Trockeneis und eventuelle Reste

    sind so zu lagern und zu entsorgen, dass

    Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.

    Der Umgang mit Trockeneis erfordert das

    Benutzen Persnlicher Schutzausrstung:

    Schutzschuhe, Klteschutzhandschuhe und

    gegebenenfalls eine Schutzbrille.

    V B G 13

  • V B G 14

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    4.2.4 Verdampfer

    Die meisten Nebel

    fr die szenische Ge-

    staltung werden mit

    Verdampfer-Nebel-

    gerten erzeugt. Bei

    diesen Gerten wird die Nebelflssigkeit aus

    einem Tank oder Behlter angesaugt, erhitzt

    und durch eine Dse gepresst. Das Fluid

    besteht aus einem Gemisch von Alkoholen

    und Wasser. Die verwendeten Alkohole sind

    hygroskopisch. Das gebundene Wasser bildet

    nach dem Durchlauf durch die Dse und dem

    Abkhlvorgang nach Expansion den Nebel.

    Die Eigenschaften des erzeugten Nebels las-

    sen sich durch die Auswahl des Nebelfluids

    und die Gerteeinstellungen beeinflussen.

    Auch Bodennebel lassen sich mithilfe von

    Zusatzgerten erzeugen. Dabei wird der

    Nebel aus einem Verdampfer-Nebelgert so

    weit abgekhlt, dass er deutlich schwerer als

    Luft ist und entsprechend schnell absinkt. Bei

    diesem Verfahren macht man sich die Expan-

    sionsklte komprimierter Gase zu Nutze, die

    dem Kunstnebel zugemischt werden. Hierbei

    kommen Kohlendioxid oder Stickstoff zum

    Einsatz. Gefahren und Schutzmanahmen

    unterscheiden sich nur unwesentlich von

    denen beim Umgang mit Trockeneis.

    Zur Information ber die

    Inhaltsstoffe von Fluids

    oder Duftzustzen ms-

    sen Herstellerinforma-

    tionen und ein Sicher-

    heitsdatenblatt ange-

    fordert und bei den Ver-

    anstaltungen mitgefhrt

    werden.

    Bei der Beschaffung des Fluids ist die Ver-

    dampfungstemperatur des Fluids auf die Tem-

    peratur des Verdampfers abzustimmen. Ri-

    siken knnen entstehen, wenn minderwertige

    Fluide verwendet werden, deren Bestandteile

    reizende oder gesundheitsschdliche Eigen-

    schaften aufweisen.

    Die Zugabe von Duftzustzen zum Fluid und

    die berschreitung der angegebenen optima-

    len Vernebelungstemperatur des Fluids muss

    vorsorglich vermieden werden, um mgliche

    Gefhrdungen durch unbekannte Reaktionen

    auszuschlieen.

    An der heien Oberflche der Austrittsffnung

    besteht die Gefahr, sich zu verbrennen. Zu-

    stzlich kann es erforderlich sein, Abkhlzei-

    ten zu beachten, bevor Schutzabdeckungen

    entfernt werden.

    4.2.5 Oil-Cracker und Wasser/Glykol-Cracker

    Oil-Cracker zerstuben auf mechanischem

    Wege l, ohne dieses zu erhitzen. Der er-

    zeugte ldunst ist sehr stabil und vermischt

    sich nicht mit der umgebenden Luft.

    Wasser/Glykol-Cracker zerstuben die Ne-

    belflssigkeit ebenso wie die Oil-Cracker auf

    mechanische Weise. Das Nebelfluid besteht

    dabei aus Wasser und mehrwertigen Alkoholen.

    Problematisch ist der Niederschlag, den der

    Nebel auf Einrichtungen zum Beispiel Sze-

    nenflchen, Dekorationen, Traversen und

    Gerten hinterlsst. Es besteht Rutschge-

    fahr.

    lnebel beziehungsweise Wasser/Glykol-

    Nebel werden vorzugsweise nur in Bereichen

    verwendet, die von Mitwirkenden nicht

    begangen werden mssen. Die Niederschlge

    sind mglichst kurzfristig zu entfernen.

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 15

    Zu mglichen Atemwegsreaktionen siehe

    Abschnitt 4.2.2.

    Es ist auerdem auf die Besonderheiten des

    Betriebs von Kompressoren und Zubehr zu

    achten. Vor dem Wechsel von Armaturen,

    Schlauchverbindungen und Zusatzelementen

    ist das System drucklos zu machen.

    4.3 Regen

    Regen aus Wasser

    Regen fr szenische Effekte kann durch

    Regenanlagen realisiert werden, bei denen

    Wasser durch einstellbare Brausekpfe ver-

    teilt wird, so dass sich die Intensitt durch

    Variation der Menge des Wassers und der

    Gre der Tropfen einstellen lsst.

    Wird eine Szene mit Regen aus Wasser ver-

    wirklicht, sollten im Wirkungsbereich keine

    elektrischen Gerte betrieben werden. Wenn

    dieses unumgnglich ist, mssen gefhrliche

    Berhrungsspannungen vermieden werden.

    Dann sind mindestens Gerte der Schutzklas-

    se IP x 4 (spritzwassergeschtzt) unter An-

    wendung besonderer Schutzmanahmen zu

    verwenden. Diese sind: Schutzkleinspannung,

    Schutztrennung, Anschluss ber RCD (FI-

    Schalter) mit IN 30 mA.

    Regen aus Granulat

    Regen kann auch durch herabrieselndes und

    besonders ausgeleuchtetes Kunststoffgranu-

    lat dargestellt werden.

    Bei der Verwendung von Kunststoffgranulat

    besteht bei groen Fallhhen, hoher Dichte

    oder scharfkantiger Beschaffenheit des Gra-

    nulats Verletzungsgefahr fr die Augen, ins-

    besondere wenn die Darsteller nach oben

    schauen. Wenn szenisch bedingt unbedeckte

    Krperteile dem knstlichen Regen ausge-

    setzt werden mssen, ist darauf zu achten,

    dass die Aufprallkrfte gering bleiben. Gra-

    nulat aus gerundetem Kunststoffmaterial ist

    zu bevorzugen. Dies bringt jedoch erhhte

    Rutschgefahren mit sich. Als Schutzmanah-

    men sind die Streuweite zu begrenzen und die

    Mitwirkenden zu unterweisen.

    4.4 Schnee

    Schnee (als szenische Illusion) kann auf fol-

    gende Arten erzeugt werden:

    chemisch (Schaumschnee),

    Schnee aus feinem Papierschnitt

    (sehr fein gemahlene Zellulose),

    Schnee aus Styropor,

    Schnee aus Strke (Kartoffelmehl),

    Schnee aus Sprhdosen fr Eisblumen

    an den Fensterscheiben,

    Schneemaschinen.

    Bei den trockenen Verfahren werden zum Bei-

    spiel die Styroporflocken oder klein ge-

    hckselte Flocken von Konfettimaschinen ver-

    teilt oder von Schneeladern abgekippt. Bei

    den Schneemaschinen wird Wasser mit tech-

    nischen Alkoholen gemischt, abgekhlt und

    durch Dsen gepresst.

    Mit trockenen Verfahren hergestellter Schnee

    ist aufgrund der verwendeten Ausgangsstoffe

    meist normal entflammbar (B2 nach DIN

    4102) und darf dann in Produktionssttten nur

    mit geeigneten Brandschutzmanahmen ver-

    wendet werden.

    Zustzlich kann das bei der Erzeugung der

    Flocken angewendete mechanische Zerklei-

    nerungsverfahren bewirken, dass auch ein

    Anteil kleiner Partikel entsteht, der Hustenrei-

    ze verursachen kann.

    Der Umgang mit knstlichem Schnee aus

    brennbaren Flocken erfordert es, Zndquellen

    aus dem Streubereich zu entfernen. Um das

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 16

    5.1 Staub

    Staub ist in Veranstaltungs- und Produktions-

    sttten erforderlich, wenn zum Beispiel

    Staubwedel ber alte Bilder gefhrt werden

    und danach szenisch bedingt eine Staubwol-

    ke entstehen muss oder einfach nur eine

    Staubwolke durch Anblasen von Gegenstn-

    den entstehen soll.

    Der Unternehmer hat fr Produktionen und

    Veranstaltungen so genannte Theaterstube

    zu verwenden. Diese bestehen zum Beispiel

    aus behandeltem, reinem Kochsalz (fein pul-

    vrig, hygroskopisch).

    5.2 Rauch

    Rauch kommt in Veranstaltungs- und Produk-

    tionssttten zur Anwendung, wenn szenisch

    bedingt Requisiten oder andere Gegenstnde

    Rauch emittieren mssen zum Beispiel um

    einen Brand oder eine Rauchquelle zu simu-

    lieren.

    Brandrauch enthlt neben diversen toxischen

    Elementen einen hohen Anteil an Kohlenmon-

    oxid und darf deshalb nicht verwendet wer-

    den!

    Sonstige szenische Vorgnge und Effekte

    5

    Aufwirbeln kleinster Teile zu vermeiden, wird

    der Schnee aufgesaugt statt weggekehrt.

    Auch hier sind geeignete Brandschutzma-

    nahmen zu treffen.

    Die Risiken bei der Verwendung von Kunst-

    schnee aus Schneemaschinen liegen darin,

    dass sich die Feuchtigkeit auf Gerten, Deko-

    rationen und Szenenflchen niederschlgt.

    Viele der im bhnen- und studiotechnischen

    Bereich verwendeten Gerte sind nur unzurei-

    chend gegen eindringende Feuchtigkeit ge-

    schtzt. Die Feuchtigkeit in den Gerten kann

    Isolationsstrecken berbrcken und so ge-

    fhrliche Berhrungsspannungen an den

    Gerten bewirken. Feuchtigkeit, die sich auf

    Dekorationen und Szenenflchen nieder-

    schlgt, kann zu Rutschgefahren fhren.

    Schutz gegen das Eindringen von Feuchtig-

    keit in Gerte ist durch Abdecken zu errei-

    chen. Auerdem ist es erforderlich, die elektri-

    schen Gerte im gefhrdeten Bereich entwe-

    der ber Trenntrafos oder mit RCD (FI-Schal-

    ter) mit IN 30 mA zu betreiben.

    Gegen Rutschgefahren schtzt die Verwen-

    dung gengend rauer Bodenbelge und die

    Begrenzung der Menge freigesetzter Flssig-

    keit.

  • 5.3 Konfetti und Luftschlangen in Innenrumen

    Konfetti- oder Luftschlangenmaschinen hn-

    gen oftmals unter der Decke. ber eine Fern-

    steuerung wird der Auswurf des Konfettis

    oder der Luftschlangen gesteuert. Dabei flie-

    gen die Luftschlangen 10 m bis 15 m durch

    den Raum oder im Umkreis von 5 m bis 10 m

    rieselt Konfetti herunter.

    Wenn Luftschlangen in Sprhdosen mit Treib-

    gas eingesetzt werden, ist ein ausreichender

    Abstand zu Wrmequellen zum Beispiel

    Scheinwerfern erforderlich.

    Alternativ gibt es auch auf dem Bhnenboden

    stehende Konfetti-Kanonen, die das Konfetti

    bis zu 20 m in eine Richtung versprhen. Hier-

    zu wird Druckluft oder eine pyrotechnische

    Treibladung verwendet.

    Der Unternehmer verwendet fr Produktionen

    und Veranstaltungen in Innenrumen grund-

    stzlich Konfetti- oder Luftschlangenmaterial,

    das schwer entflammbar (in Anlehnung an die

    DIN 4102 beziehungsweise DIN EN 11 925

    T2) ist. Dieses wird durch entsprechende

    Nachweise besttigt.

    Um Augenverletzungen oder hnliches zu

    vermeiden, drfen Luftschlangen und Konfetti

    nicht direkt auf Personen geschossen wer-

    den, sondern die Flugbahn muss immer so

    gewhlt werden, dass die Wurfmaterialien

    mglichst langsam von oben auf die Personen

    herabrieseln.

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 17

    Der Unternehmer hat fr Produktionen und

    Veranstaltungen deshalb nur so genannten

    Theaterrauch zu verwenden. Ihn gibt es

    hauptschlich zur Verwendung im Freien.

    Rauchtabletten werden zum Beispiel ange-

    zndet und erzeugen bei der Verbrennung

    den Rauch.

    Fr Innenrume gibt es zum Beispiel Rauch-

    pulver. Dieses wird beispielsweise auf eine

    Heizplatte gestreut und der so entstehende

    Rauch wird mit einem Ventilator verteilt.

    Zum Starten des Rauchvorgangs bentigt

    man eine Zndquelle (Znddraht, Heizplatte,

    ). Der Unternehmer hat aufgrund der Brand-

    gefahren geeignete Lschvorrichtungen und

    damit vertrautes Personal vorzuhalten.

    Das Raucherzeugungspulver ist den rtlichen

    Gegebenheiten (drinnen/drauen) entspre-

    chend auszuwhlen.

    EG-Sicherheitsdatenbltter liegen vor und es

    wird eine Betriebsanweisung erstellt. Ein Ein-

    atmen des Rauchs wird vermieden, um mg-

    lichen Gesundheitsgefhrdungen entgegen-

    zuwirken.

    Eine weitere Gefahr bei der Verwendung von

    Rauch in Innenrumen besteht darin, dass der

    Rauch hufig die Brandmeldeanlage auslst.

    Deshalb ist es in der Regel erforderlich, dass

    bestimmte Brandmeldeeinrichtungen vorber-

    gehend auer Betrieb genommen werden

    mssen. Weitere Informationen Abschnitt

    4.2.2 Brand- und Explosionsgefahren.

    V B G 17

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 18

    Der Verantwortliche fr die Produktion lsst

    artistische bungen und Sensationsdarstel-

    lungen nur von fachlich und krperlich geeig-

    neten Personen durchfhren.

    Gerte und Einrichtungen fr Artisten/Effekt-

    darsteller (Stuntmen) werden nur von diesen

    selbst oder ihrem Team vorbereitet, eingerich-

    tet, auf- und abgebaut oder verndert. Wer-

    den Arbeiten von anderen Beauftragten

    durchgefhrt, sind diese durch die Artisten/

    Effektdarsteller selbst nachzuprfen.

    Wenn durch die Wetterlage die Sicherheit

    gefhrdet ist, wird mit den Artisten abge-

    stimmt, ob die geplante Darstellung durchge-

    fhrt werden kann.

    Gefhrliche szenische Vorgnge sind unter

    Anwendung von Schutzmanahmen durchzu-

    fhren und ausreichend zu proben. Die Ge-

    schicklichkeit und individuelle Fhigkeiten der

    Darsteller oder Artisten knnen der Kompen-

    sation von Gefhrdungen dienen. Dies trifft fr

    Laien- und Amateurdarbietungen nicht zu.

    Die artistischen Darstellungen werden mit den

    anderen Ablufen koordiniert. Bei komplexen

    Stuntdarstellungen zum Beispiel dichte

    Abfolge von Stunts und Effekten mit gegen-

    seitiger Gefhrdung erfolgt die Aufsicht durch

    einen Stuntkoordinator. Eine Gefhrdung

    anderer Personen wird verhindert.

    Der Stuntdarsteller oder Artist legt die fr sei-

    ne Darstellung erforderlichen Sicherheitsab-

    stnde und -manahmen in Abstimmung mit

    den fr die Produktion Verantwortlichen fest.

    Gerte und Requisiten fr artistische Vor-

    fhrungen und Stuntdarstellungen mssen so

    ausgelegt, bemessen und beschaffen sein,

    dass sie allen zu erwartenden Belastungen

    standhalten.

    Bei Vorfhrungen und Proben in mehr als

    10 m Hhe ber dem Boden mssen fr die

    Artisten Sicherungen gegen Abstrzen vor-

    handen sein. Bei Proben und Erarbeitung von

    neuen Darbietungen sind nach Art, Schwierig-

    keitsgrad und Stand der Ausbildung Absturz-

    sicherungen zu treffen. Bei allen fliegenden

    Luftnummern mssen als Absturzsicherung

    Netze vorhanden sein.

    Beim Einsatz mehrspuriger Kraftfahrzeuge fr

    Stuntdarstellungen muss sichergestellt sein,

    dass die Darsteller nicht aus dem Fahrzeug

    geschleudert, nicht eingeklemmt oder am

    schnellen Verlassen des Fahrzeuges gehin-

    dert werden. Es ist sicherzustellen, dass

    durch splitterndes Glas keine Verletzungsge-

    fahren fr Darsteller, Beschftigte und

    Zuschauer entstehen knnen. Schanzen und

    Rampen, die befahren werden, mssen gegen

    Verrutschen und Kippen gesichert sein.

    Der Verantwortliche fr die Produktion stellt

    sicher, dass zur Gefahrenabwehr und Ersten

    Hilfe je nach Art der Darstellung geeignete

    Rettungsmittel und Rettungskrfte zur Verf-

    gung stehen.

    Beispielsweise mssen bei Stuntdarstellun-

    gen mit Kraftfahrzeugen whrend der Proben

    und Vorfhrungen geeignete Personen zur

    Hilfeleistung und zur Befreiung aus Gefah-

    rensituationen, ausgerstet zum Beispiel mit

    Feuerlschern, Feuerlschdecken und Werk-

    zeugen, in ausreichender Menge anwesend

    sein.

    Artistik/Stunts 6

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 19

    7.1 Hieb- und Stichwaffen

    Aufgrund der Verletzungsgefahr an scharfen

    Kanten, Schneiden und Spitzen drfen Hieb-

    und Stichwaffen fr szenische Darstellungen,

    insbesondere fr Kampfszenen, nur ent-

    schrft verwendet werden.

    Theaterdolche und hnliche Waffen mit ver-

    schwindenden Klingen werden vor dem Ein-

    satz auf ihre sichere Funktion berprft. Es

    wird empfohlen, die Darsteller zustzlich

    durch Protektoren zu schtzen.

    7.2 Schusswaffen

    Fr szenische Darstellungen werden hufig

    Schusswaffen eingesetzt. Dabei ist die Ver-

    wendung von scharfen Waffen zum Bei-

    spiel Gewehr, Armbrust grundstzlich ver-

    boten. Ausnahmen knnen von der zustndi-

    gen Behrde genehmigt werden. Bei der Ver-

    wendung von Bogen oder Armbrust muss

    sichergestellt werden, dass auch durch eine

    Fehlbedienung keine Gefahr entstehen kann.

    Das Unbrauchbarmachen von scharfen Lang-

    waffen fr szenische Darstellungen durch Um-

    bau kann durch einen Bchsenmachermeister

    erfolgen.

    Schusswaffen mit explosiven Treibmitteln

    mssen bauartgeprft und zugelassen sein

    sowie die entsprechende Kennzeichnung auf-

    weisen. Schusswaffen mit einem Patronen-

    oder Kartuschenlager ab 6 mm Durchmesser

    (beziehungsweise Lnge des Lagers ab

    7 mm) mssen zustzlich beschossen sein

    und ein gltiges Beschusszeichen tragen.

    Waffen7

    Umbau (Unbrauchbarmachen) von

    scharfen Waffen zur szenischen Ver-

    wendung

    Um sicherzustellen, dass die Waffen

    unbrauchbar fr die Verwendung mit

    scharfer Munition sind, muss das Patro-

    nenlager verndert werden, damit nur

    noch Kartuschenmunition verschossen

    werden kann. Kartuschenmunition sind

    Hlsen mit Ladungen, die kein Ge-

    schoss enthalten.

    Zustzlich muss der Lauf verndert wer-

    den, insbesondere muss er Bohrungen

    zum Ableiten des Pulverstrahls erhalten

    und vorn mit einem verschweiten

    Stahlstift verschlossen werden. Nach

    bestandener Prfung durch ein Be-

    schussamt erhalten unbrauchbar ge-

    machte Waffen folgende Zulassungs-

    zeichen hier Beschussamt Ulm:

    Zulassungszeichen fr Einzelwaffen

    .....

    Zulassungszeichen fr Serienwaffen

    .....

    Die Schusswaffen mssen ab einem

    Durchmesser des Kartuschenlagers von

    6 mm (beziehungsweise Lnge des

    Lagers ab 7 mm) zustzlich einer

    Beschussprfung unterzogen werden.

  • V B G 20

    Bauartprfungen und Zulassungen fr

    Schreckschusswaffen werden von der Physi-

    kalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)

    durchgefhrt.

    Beschuss und Erteilung von Beschusszeichen

    sowie die Zulassung von Munition erfolgen

    durch die staatlichen Beschussmter.

    Auch beim Umgang mit unbrauchbar ge-

    machten scharfen Waffen und Schreck-

    schusswaffen entstehen Gefahren durch das

    Mndungsfeuer (Gefahr von Verbrennungen)

    und den lauten Knall (Gefahr eines Gehr-

    schadens). Werden gefaltete Knallpatronen

    Zulassungszeichen fr Schreck-

    schusswaffen, Beschusszeichen,

    Zulassungszeichen fr Munition

    PTB-Zeichen fr bauartgeprfte

    Schreckschusswaffen

    Zustzlich so weit erforderlich

    Kennzeichnung nach bestandener

    Beschussprfung

    (Beispiel: Beschussamt Ulm)

    Zulassungszeichen fr Munition

    (Beispiel: Beschussamt Ulm)

    Weitere Infos: www.beschussamt-ulm.de

    (gecrimpter Rand) verwendet, knnen Metall-

    teile bei dem Mndungsfeuer mit herausge-

    schleudert werden. Generell besteht Explo-

    sionsgefahr beim Umgang mit Munition. Im

    Umfeld eines Schusses besteht auerdem

    die Gefahr von unkontrollierten Bewegungen,

    die durch Erschrecken verursacht werden.

    Schreckschusswaffen drfen nicht in Rich-

    tung von Personen abgeschossen werden,

    es sei denn, sie sind speziell dafr zugelas-

    sen. An derartigen Waffen erfolgt die Entla-

    dung seitlich der Waffe und nicht aus dem

    Lauf. Hier besteht eine besondere Verbren-

    nungsgefahr fr den Schtzen. Die in der

    Betriebsanleitung angegebenen Sicherheits-

    abstnde sind einzuhalten. Hinweise in der

    Betriebsanleitung, und andere auf den Waffen

    oder der Munition angebrachte Kennzeich-

    nungen (Gebote, Verbote, Warnungen) ms-

    sen beachtet und eingehalten werden.

    Waffen mssen unter Aufsicht einer verant-

    wortlichen Person stehen zum Beispiel Auf-

    nahmeleiter oder Requisiteur. Die hierfr

    infrage kommenden Personen mssen lter

    als 18 Jahre sein, regelmig unterwiesen

    werden und mit der Durchfhrung der ihnen

    bertragenen Arbeiten beauftragt sein.

    Werden die Waffen auerhalb des Betriebs-

    gelndes oder auerhalb einer abgesperrten

    Produktionssttte getragen beziehungsweise

    werden die Schreckschusswaffen in der

    ffentlichkeit geladen und zugriffsbereit

    getragen, bentigt der Verantwortliche den

    Kleinen Waffenschein. Die Waffen drfen nur

    ungeladen und verpackt transportiert und

    gelagert werden. Sie mssen immer so

    behandelt werden, als seien sie geladen.

    Vor einem szenischen Einsatz von Schreck-

    schusswaffen muss eine technische Probe

    stattfinden, whrend der sich alle Mitwirken-

    den mit der Wirkung der Waffen vertraut

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 21

    machen knnen. Der Einsatz der Waffen ist

    rechtzeitig vor Gebrauch den zustndigen

    Behrden bekannt zu geben.

    Blindgnger sind in einer gekennzeichneten

    Originalverpackung aufzubewahren und ms-

    sen fachgerecht entsorgt werden. Stark ver-

    schmutzte oder blockierende Waffen drfen

    nur von einem Sachkundigen instand gesetzt

    werden.

    7.3 Kriegswaffen, verbotene Waffen

    Das Waffengesetz benennt eine Liste verbote-

    ner Waffen und verbietet den Umgang mit die-

    sen, insbesondere das Herstellen, Bearbeiten,

    Instandsetzen, Erwerben oder das berlas-

    sen der Waffen an andere.

    Von dem Verbot kann das Bundeskriminalamt

    allgemein oder fr den Einzelfall Ausnahmen

    zulassen, wenn ffentliche Interessen dem

    nicht entgegenstehen. Diese Ausnahmen sind

    in der Regel mit Auflagen verbunden.

    Fr szenische Darstellungen sind dabei fol-

    gende Waffen von besonderer Bedeutung:

    Nachbildungen von Schusswaffen, dieihrer ueren Form nach den Anschein

    einer vollautomatischen Selbstladewaffe

    hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des

    Gesetzes ber die Kontrolle von Kriegs-

    waffen ist.

    Unbrauchbar gemachte vollautomatischeSelbstladewaffen, die Kriegswaffen wa-

    ren, und unbrauchbar gemachte Schuss-

    waffen, die den Anschein vollautoma-

    tischer Kriegswaffen hervorrufen.

    Vorrichtungen, die zum Anleuchten oderAnstrahlen des Zieles oder der Beleuch-

    tung der Zieleinrichtung dienen und fr

    Schusswaffen bestimmt sind.

    Hieb- oder Stowaffen, die ihrer Formnach geeignet sind, einen anderen Ge-

    genstand vorzutuschen oder die mit

    Gegenstnden des tglichen Gebrauchs

    verkleidet sind.

    Messer, deren Klingen auf Knopf- oderHebeldruck hervorschnellen und hier-

    durch festgestellt werden knnen (Spring-

    messer). Ferner Messer, deren Klingen

    beim Lsen einer Sperrvorrichtung durch

    ihre Schwerkraft oder durch eine Schleu-

    derbewegung aus dem Griff hervor-

    schnellen und selbstttig festgestellt wer-

    den (Fallmesser). Dies gilt nicht fr

    Spring- und Fallmesser, die nach Gre

    sowie Lnge und Schrfe der Spitze als

    Taschenmesser anzusehen sind.

    Stahlruten, Totschlger, Schlagringe,Wurfsterne,

  • Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    V B G 22

    In Veranstaltungs- und Produktionssttten

    wird zur Darstellung von zerbrechendem Glas,

    zum Beispiel Prgelszenen mit Flaschen oder

    Sturz durch Fensterscheiben, kein echtes

    Glas verwendet. Stattdessen wird so genann-

    tes Crashglas eingesetzt.

    Aufgrund der Perfektion der Nachbildungen

    besteht Verwechslungsgefahr mit Gegenstn-

    den aus echtem Glas.

    Zerbrechliche Materialien (Crashglas)

    8

    Tiere9

    In Veranstaltungs- und Produktionssttten

    kann die Mitwirkung von Tieren jeglicher Art

    erforderlich werden. Beim Transportieren, bei

    der Unterbringung und beim Vorfhren wer-

    den den Eigenschaften der Tiere entspre-

    chend Sicherheitsmanahmen getroffen.

    Hierbei ist sowohl der Schutz der Beschftig-

    ten als auch der Schutz des Publikums zu

    beachten.

    Beim Einsatz von Tieren muss eine mit dem

    Tier vertraute Aufsichtsperson anwesend

    sein. Die Tiere mssen mit der zu erwarten-

    den Aufnahmesituation vertraut gemacht

    werden.

    Mit gefhrlichem Verhalten der Tiere muss

    immer gerechnet werden. Entsprechende

    Schutzmanahmen mssen getroffen wer-

    den. Hierzu gehrt auch die Vorsorge fr

    geeignete Erste Hilfe.

    Die nachfolgenden Tabellen dienen als Emp-

    fehlung zur Auswahl von fachkundigen Perso-

    nen fr die Anwendung der Effekte. Andere

    bewhrte innerbetriebliche Strukturen, kn-

    nen beibehalten werden, wenn die erforder-

    lichen Befhigungen nachgewiesen wurden.

    Ist eine besondere Fachkunde aufgrund

    gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher

    Vorgaben festgelegt, ist eine solche Abwei-

    chung nicht mglich.

    Qualifikation der Anwender10

  • V B G 23

    Besondere szenische Effekte und VorgngeFernsehen, Hrfunk und Film

    Die Unterweisung muss vor Aufnahme der

    Proben zur Bhneninszenierung oder Produk-

    tion erfolgen. Bei gefhrlichen szenischen

    Vorgngen knnen unter Umstnden Wieder-

    holungen vor jeder Probe oder Vorstellung

    ntig sein.

    Es sind dabei alle beteiligten Personen, knst-

    lerisches wie technisches Personal und gege-

    benenfalls mitwirkendes Publikum zu unter-

    weisen.

    Zum Inhalt der Unterweisung gehrt der Hin-

    weis auf die Risiken, die von den besonderen

    szenischen Effekten und Vorgngen ausgehen

    knnen und die Information ber die getroffe-

    nen Schutzmanahmen und Verhaltensregeln.

    Die Besonderheiten der Produktion oder Ver-

    anstaltung knnen liegen in szenisch bedingten berraschungs-

    effekten, offenen Gefahrenbereichen,

    ohne Absperrung oder Kennzeichnung, szenischen Handlungen in Wirkungs-

    bereichen von gefhrdenden Effekten, der Wahl der Schutzmanahmen (Schutz

    durch Abstand, durch bestimmte

    Choreografie, durch besondere Signale,

    spezielle Techniken, ).

    Unterweisung 11

    Gerte, die zur Erzeugung von Effekten ver-

    wendet werden, sind Arbeitsmittel im Sinne

    der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

    Diese regelt unter anderem die Prfung von

    Arbeitsmitteln. Vor jeder Benutzung werden

    die Gerte auf ihren ordnungsgemen

    Zustand und ihre sichere Funktion geprft.

    Auerdem regeln staatliche und berufsgenos-

    senschaftliche Vorschriften, dass bestimmte

    Arbeitsmittel regelmig auf ihren sicheren

    Zustand hin berprft werden mssen. Fr

    elektrische Betriebsmittel gelten die Anforde-

    rungen der Unfallverhtungsvorschrift Elektri-

    sche Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 3).

    Prfungen12

  • VB

    G24

    Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    AlleEffektarten

    GefhrlicheszenischeVorgnge

    ArtistikundStunts

    Gefhrdungen durchdie Art der Erzeugung des geplanten Effektes

    Vielfltige Gefhrdungen zum Beispiel Absturzoder Kippgefahr

    Grundstzlich prfen, ob der gewnschte Effekt mitungefhrlicheren Methoden erzeugt werden kann zum Beispiel Blitz durch Scheinwerfer statt durchPyrotechnik.

    Allgemeine Schutzmanahmen zur Reduzierung vonGefhrdungen sind zum Beispiel:Unterweisung, Betriebsanweisung, Abstand, Manahmenlaut Bedienungsanleitung/Sicherheitsdatenblatt, Sicher-stellen der Ersten Hilfe, Bereithalten von Lschmitteln beifeuergefhrlichen Vorgngen, ordnungsgeme Wartungund Prfung des Materials/der Gerte.

    Gefhrliche szenische Vorgnge sind ausreichend zuproben. Bei gefhrlichen szenischen Vorgngen drfenandere nicht gefhrdet werden.

    Auf- und Abbau nur von den Artisten beziehungs-weise Stuntmen selbst oder ihren Beauftragten.

    Hhe: Bei mehr als 10 m Hhe ber dem Bodenmssen fr die Artisten Sicherungen gegen Abstrzenvorhanden sein. Bei Proben und Erarbeitung von neuen Darbietungen sind nach Art, Schwierigkeits-grad und Stand der Ausbildung Absturzsicherungenzu treffen. Bei allen fliegenden Luftnummern mssenals Absturzsicherung Netze vorhanden sein.

    Grundstzlich: Einsatz vonPersonal mit fachlicherund krperlicher Eignungund ausreichender Erfahrung.

    Artist/Stuntman

  • VB

    G25

    Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    BrandgelundBrandpasten

    Hitzeentwicklung,Erwrmung der Abbrand-behlter

    Kraftfahrzeuge: Beim Einsatz mehrspuriger Kraft-fahrzeuge fr Stuntdarstellungen muss sichergestelltsein, dass die Darsteller nicht aus dem Fahrzeuggeschleudert, nicht eingeklemmt oder am schnellenVerlassen des Fahrzeuges gehindert werden.Schanzen und Rampen, die befahren werden, ms-sen gegen Verrutschen und Kippen gesichert sein.

    Komplexe Stuntdarstellungen mit einer gegensei-tigen Beeinflussung mehrerer Personen: Aufsichtdurch einen Stuntkoordinator

    Splitterndes Glas: Es ist sicherzustellen, dassdadurch keine Verletzungsgefahren fr Darsteller, Beschftigte und Zuschauer entstehen knnen.

    Wetterlage: Wird durch diese die Sicherheit gefhr-det, wird mit den Artisten abgestimmt, ob die geplan-te Darstellung durchgefhrt werden kann.

    Abbrandbehlter: Geeignetes Material fr Abbrand-behlter und den Untergrund whlen.

    Eignung des Materials fr den Einsatz in Innenrumen.

    Stuntkoordinator

    Ausgebildeter Requisiteur Erfahrener Bhnenhand-

    werker Meister fr Veranstaltungs-

    technik Unterwiesene Person

  • VB

    G26

    Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    Fackeln(Handfackeln)

    Fahrzeuge mitVerbrennungsmotor

    Verbrennungen durch offene Flammen

    Erhhtes Brandrisiko durchherabtropfendes Brand-mittel beziehungsweise her-abfallende brennende Teile

    Brand- oder Explosionsgefahr

    Betreuung durch erfahrenen Requisiteur oder Pyrotechniker.

    Handschutz gegen herabtropfendes Wachs.

    In Innenrumen sind vorzugsweise mechanischlschende Sicherheitsfackeln zu benutzen.

    Das Trnken der Sicherheitsfackeln muss auerhalbdes Versammlungsraumes beziehungsweise der Sze-nenflche stattfinden.

    Wachsfackeln sind nur fr die Verwendung im Freiengeeignet.

    Abgase mssen entweder mit Schluchen unmittel-bar ins Freie gefhrt oder unschdlich gemacht werden.

    Oldtimer/ltere Fahrzeuge: Tank mit einem inertenGas zum Beispiel Stickstoff oder Kohlendioxid, auf-fllen.

    Tank sollte grundstzlich nur minimal gefllt sein.

    Ausgebildeter Requisiteur Meister fr Veranstaltungs-

    technik Effekt-Spezialist

    Effekt-Spezialist Meister fr Veranstaltungs-

    technik

  • Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    VB

    G27

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    Feuerspucken

    Flssiggas

    Effektgerte

    Flssiggasgerte

    Erhhte Brandgefahr durchBrennstoffrckstnde ander Kleidung, auf dem Bo-den und an Dekorationen

    Inhalieren oder Verschlu-cken des Brennstoffes

    Rutschgefahr durch Ab-lagerungen auf dem Boden

    Brandgefahr durch energiereiche Flammen, Explosionsgefahr durchausstrmendes Gas,Gasreste in Schluchen,undichte Schluche undKupplungen, Sauerstoff-mangel

    Der Boden innerhalb dieses Sicherheitsbereichesmuss fugenfrei und mindestens schwer entflammbarsein nach DIN 4102.

    Nur Feuerspuckflssigkeiten einsetzen, die vomHersteller dafr bestimmt sind.

    Absperreinrichtung: Unmittelbar an der Absperrein-richtung des Gasbehlters ist ein Druckregelgertanzuschlieen.

    Aufstellung: Die Anlage darf nur in Rumen aufge-stellt werden, die so be- und entlftet sind, dass inder Raumluft keine gefhrliche explosionsfhigeAtmosphre, kein gesundheitsgefhrlichesAbgas/Luft-Gemisch und kein Sauerstoffmangel auf-treten kann. Die Flssiggasanlage darf nicht in Ru-men unter Erdgleiche aufgestellt werden.

    Brenner mssen auf sichere Art gezndet werden zum Beispiel Piezoznder oder Zndlanzen. Dazugehrt die Einhaltung von Zndpausen und eventuellSplvorgnge bei wiederholter Zndung.

    Artist

    Effekt-Spezialist Meister fr Veranstaltungs-

    technik

  • Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    VB

    G28

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    FlssiggasEinzelanfertigungen

    Druckgasbehlter mssen aufrecht stehend undstandsicher aufgestellt werden. Es drfen hchstensacht Druckgasbehlter zur gleichzeitigen Gasentnah-me angeschlossen werden; unter der Voraussetzung,dass kein Druckgasbehlter mehr als 14 kg zulssi-ges Fllgewicht besitzt und die Flammen stndigbeobachtet werden. Druckgasflaschen drfen aufBhnen und in Studios nicht gelagert werden.

    Flssiggas darf nicht unbeabsichtigt in flssiger Phase zu den Brennern gelangen.

    Einzelanfertigungen zum Beispiel Feuerwndeoder regelbare Fackeln drfen nur von einem Sach-kundigen errichtet und betrieben werden. Vor derersten Inbetriebnahme in der Szene muss die zusam-mengebaute Anlage auf ordnungsgeme Installation und Aufstellung sowie auf Dichtheit durch den Sachkundigen geprft werden.

    Sachkundiger (BGV D 34)

  • Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    VB

    G29

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    Lycopodium

    Nebel

    Brandgefahr,allergische Reaktionen

    Sichtbehinderungen in Verbindung mit Stolper-und Sturzgefahr,Rutschgefahr durch ligeNiederschlge,Verbrennungen an derheien Oberflche der Austrittsffnung,Atemwegsreaktionen

    Untergrund sollte fugenfrei, eben, mindestens schwer entflammbar sein nach

    DIN 4102.

    Zndquellen zum Beispiel Glhdrhte sollten erstunmittelbar vor dem Gebrauch in Betrieb genommenwerden oder mssen gegen Hineingreifen gesichertsein.

    Bei der Auswahl der Nebelgerte mssen die Artder betrieblichen Nutzung und die spezifischen Ein-satzbedingungen bercksichtigt werden.

    Verschttete Fluidreste und Niederschlgeschnellstmglich entfernen (Rutschgefahr).

    Nach dem Ende des Effekts mglichst Lften desRaumes.

    Nebelfluide In Innenrumen drfen keine entzndlichen,

    leicht entzndlichen oder hoch-entzndlichen Nebelfluide eingesetzt werden.

    Ausgebildeter Requisiteur Meister fr Veranstaltungs-

    technik Effekt-Spezialist Erfahrener Bhnenhand-

    werker

    Meister fr Veranstaltungs-technik

    Effekt-Spezialist Erfahrener Bhnenhand-

    werker Unterwiesene Person

  • VB

    G30

    Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    ffe von rsteller-eitsdaten-

    s ist die Fluids auf rs abzu-

    r Nebel-n sowie

    lfluide ist

    e Ma zubzustimmen.

    Einatmen vononzentrationtiefungen; zum Beispiel

    ie leiten.

    chutzschuhe,enfalls eine

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen

    Beim Einsatz von Trocken-eis (Kohlendioxid) oderStickstoff zur Erzeugungvon Bodennebel:Erstickungsgefahr inBodennhe beziehungs-weise in Vertiefungen.Gefahr von Erfrierungsver-letzungen

    Information ber die InhaltsstoFluiden oder Duftzustzen: Heinformationen und ein Sicherhblatt anfordern und mitfhren.

    Bei der Beschaffung des FluidVerdampfungstemperatur des die Temperatur des Verdampfestimmen.

    Die Mischung unterschiedlichefluide, Beimischung von Stoffedie Zubereitung eigener Nebenicht zulssig.

    Die Nebelmenge ist auf das notwendigbeschrnken und mit allen Beteiligten a

    Ausreichender Sicherheitsabstand, um erstickenden Gasen in gefhrlicher Kauszuschlieen. Kein Aufenthalt in Vergegebenenfalls Gase aus Vertiefungen Orchestergraben absaugen und ins Fre

    Der Umgang mit Trockeneis erfordert SKlteschutzhandschuhe und gegebenSchutzbrille.

  • Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    VB

    G31

    Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    derlich siehe

    ich

    Waffen mit dem Einsatz

    riminalamtes

    Beauftragte Person nachBGI 812

    Befhigungsscheininhabernach 20 SprengG

    Requisiteur mit Zusatz-ausbildung fr den Umgangmit Waffen

    Meister fr Veranstaltungs-technik

    Effekt-Spezialist

    Requisiteur mit Zusatz-ausbildung fr den Umgangmit Waffen

    Meister fr Veranstaltungs-technik

    Effekt-Spezialist Bchsenmachermeister

    Gefhrdungen beim Einsatz von Effekten

    Effektarten Mgliche Gefhrdungen Mgliche Schutzmanahmen

    Brand- und Explosions-gefahr

    Verletzungsgefahr anscharfen Kanten, Schnei-den und Spitzen

    Nachbildungen von Kriegs-waffen sowie im WaffGbezeichneten Gegen-stnden.

    Spezielle Sicherheitsmanahmen erforBGI 812/ GUV-I 812.

    Einsatz nur von stumpfen Waffen Schutz der Darsteller zustzl

    durch Protektoren.

    Prfung: Theaterdolche und hnliche verschwindenden Klingen werden vor auf ihre sichere Funktion berprft.

    Ausnahmegenehmigung des Bundeskerforderlich.

    Pyrotechnik

    Stunts siehe Artistik

    Trockeneis siehe Nebel

    Waffen Hieb- und

    Stichwaffen

    Waffen Kriegswaffen verbotene Waffen

  • Besondere szenische E

    ffekte und VorgngeFernsehen, H

    rfunk und Film

    VB

    G32

    ffekten

    n Mgliche Schutzmanahmen Empfohlene Fachkunde/Mindestqualifikation

    as,Einsatz von scharfen Waffen ist verboten.

    Waffen mssen bauartgeprft sein (PTB). Bei Kalibern ab 6 mm mssen Waffen beschossensein und Beschusszeichen eines Beschussamtestragen.Schsse auf Personen nur mit speziell dafr zugelassenen Schreckschusswaffen (seitlicher Pulverstrahl).

    Requisiteur mit Zusatz-ausbildung fr den Umgangmit Waffen

    Meister fr Veranstaltungs-technik

    Effekt-Spezialist Bchsenmachermeister

    Gefhrdungen beim Einsatz von E

    Effektarten Mgliche Gefhrdunge

    Waffen Schusswaffen

    Verbrennungsgefahr, Gefahr eines KnalltraumExplosionsgefahr

  • V B G 33

    Literaturhinweise

    Staatliches Recht Sprengstoffgesetz SprengG

    Waffengesetz WaffG

    Beschussgesetz

    Gesetz ber die Kontrolle von

    Kriegswaffen

    Gerte- und Produktsicherheitsgesetz

    GPSG

    Verordnungen und Richtlinien

    Versammlungsstttenverordnung

    VStttV

    Gefahrstoffverordnung GefStoffV

    Betriebssicherheitsverordnung

    BetrSichV

    BG-Vorschriften (BGV)

    BGV A3 Elektrische Anlagen und

    Betriebsmittel

    BGV C1 Veranstaltungs- und Produk-

    tionssttten fr szenische Darstellung

    BGV C2 Schausteller- und Zirkusunter-

    nehmen

    BGV D 34 Verwendung von Flssiggas

    BG-Informationen (BGI)

    BGI 812 Pyrotechnik in Veranstaltungs-

    und Produktionssttten fr szenische

    Darstellung

    DIN-Normen

    DIN 57700-245 (VDE 0700-245) Sicher-

    heit elektrischer Gerte fr den

    Hausgebrauch und hnliche Zwecke;

    Nebelgerte

    DIN EN ISO 11925-2,

    Prfungen zum Brandverhalten von Bau-

    produkten - Teil 2: Entzndbarkeit bei

    direkter Flammeneinwirkung

    (ISO 11925-2:2002)

    Herausgeber:

    VBGVerwaltungs-Berufsgenossenschaft

    Deelbgenkamp 422297 HamburgPostanschrift: 22281 Hamburg

    www.vbg.de

    Artikelnummer 20-13-2920-7

    Ausgabe: Mai 2006

    Redaktionelle Anpassung: Februar 2007

    VBGIhre gesetzliche Unfallversicherung

    http://www.vbg.dehttp://www.vbg.de

    TitelInhaltsverzeichnis1 Vorbemerkung2 Begriffe3 Feuergefhrliche Vorgnge3.1 Wunderkerzen und Feuerzeuge3.2 Rauchen und brennende Kerzen3.3 Brandpasten3.4 Handfackeln3.5 Lycopodium3.6 Feuerspucken3.7 Flssiggas3.8 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren3.9 Pyrotechnik

    4 Atmosphrische Effekte4.1 Wind4.2 Nebel4.2.1 Bereitstellung von Nebelgerten4.2.2 Allgemeine Gefhrdungen bei der Benutzung von Nebelgerten4.2.3 Trockeneis4.2.4 Verdampfer4.2.5 Oil-Cracker und Wasser/Glykol-"Cracker"

    4.3 Regen4.4 Schnee

    5 Sonstige szenische Vorgnge und Effekte5.1 Staub5.2 Rauch5.3 Konfetti und Luftschlangen in Innenrumen

    6 Artistik/Stunts7 Waffen7.1 Hieb- und Stichwaffen7.2 Schusswaffen7.3 Kriegswaffen,verbotene Waffen

    8 Zerbrechliche Materialien9 Tiere10 Qualifikation der Anwender11 Unterweisung12 PrfungenLiteraturhinweiseHerausgeber: