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Tabellen Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III Agentur für Arbeit Rosenheim Jahreszahlen 2016

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Tabellen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanznach § 11 SGB III

Agentur für Arbeit Rosenheim

Jahreszahlen 2016

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Titel:

Region:

Berichtsmonat:

Erstellungsdatum: 30.06.2017

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Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III, Jahreszahlen 2016,

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Nürnberg, Juni 2017

Impressum

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Agentur für Arbeit Rosenheim

Jahreszahlen 2016

Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische

Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der

Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in § 11 Abs. 2 SGB III.

http://statistik.arbeitsagentur.de

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Inhaltsverzeichnis

Tabelle

1

2

3aI

3aII

3bI

3bII

3cI

3cII

4a

4b

4c

5

6a

6b

6c

7

8a

8b

9a

9b

9cI

9cII

Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB III -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Zugewiesene Mittel und Ausgaben

Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -

Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -

besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -

Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -

Zugang - Jahressumme

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -

Bestand - Jahresdurchschnitt

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -

Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen

Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -

Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -

Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -

Eingliederungsquote

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -

Verbleibsquote

Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)

- Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit -

Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Zugang - Jahressumme

Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Eingliederungsquote

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 1) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - zugewiesene Mittel und Ausgaben

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

a) Zugewiesene Mittel

in

1.000 €

in % des Soll

(Spalte 1)

in % von

insgesamt

(Spalte 2)

in % des Ein-

gliederungs-

titels1 2 3 4 5

Insgesamt x 19.542 x 100 x

dav. Eingliederungstitel 18.644 18.142 97,3 92,8 100

Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des

Eingliederungstitels 1) x 1.400 x 7,2 x

b) Ausgaben

Ist (Ausgaben)

in 1.000 €

in %

von Insgesamt

in % des Ein-

gliederungs-

titels 2)

1 2 3

Insgesamt (Summe A, B, C, D, F, G, H) 19.542 100 x

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.615 18,5 19,8

Vermittlungsbudget 155 0,8 0,9

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.440 17,6 19,0

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 26 0,1 0,1

dav. Maßnahmen bei einem Träger 3.414 17,5 18,8

dav. dar. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in sv-pflichtige Beschäftigung - - -

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

11 0,1 x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

0,0 x

dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)

10 0,1 x

Probebeschäftigung behinderter Menschen 1)

11 0,1 x

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

- - x

B Berufswahl und Berufsausbildung 3.777 19,3 16,8

Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 332 1,7 1,8

Berufseinstiegsbegleitung 952 4,9 5,2

Assistierte Ausbildung 81 0,4 0,4

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1)

- - x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 1)

471 2,4 x

Ausbildungsbegleitende Hilfen 1.052 5,4 5,4

Außerbetriebliche Berufsausbildung 562 2,9 2,9

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 1)

157 0,8 x

Einstiegsqualifizierung 163 0,8 0,9

Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 1)

7 0,0 x

Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung 1)

- - x

C Berufliche Weiterbildung 7.724 39,5 40,6

Förderung der beruflichen Weiterbildung 5.544 28,4 30,6

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1)

360 1,8 x

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 1.820 9,3 10,0

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 4.407 22,6 22,7

Eingliederungszuschuss 1.389 7,1 7,7

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1)

273 1,4 x

Gründungszuschuss 2.729 14,0 15,0

Gründungszuschuss zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 1)

15 0,1 x

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - -

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Zuschuss, Restabw.) - - -

G Freie Förderung - - -

Freie Förderung SGB III (Restabw.) - - -

Erprobung innovativer Ansätze - - -

H Sonstige Leistungen 19 0,1 0,1

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen - - -

Förderung von Jugendwohnheimen - - -

Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 19 0,1 0,1

Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 1)

- - x

Teilnehmerbezogene Programmausgaben des internationalen Services der BA 1)

- - x

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Soll

(zugewie-

sene Mittel)

in 1.000 €

Ist (Ausgaben)

1) Diese Förderungen gehören zu den weiteren Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels (§ 71b SGB IV).

2) Für die Berechnung des Anteils der Schwerpunktgruppen A, B, C, D, F, G und H und des Anteils der Instrumente Ausbildungsbegleitende Hilfen und Außerbetriebliche

Berufsausbildung wurden nur die Leistungen des Eingliederungstitels innerhalb der jeweiligen Schwerpunktgruppe / des Instruments berücksichtigt.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 2) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

2016 +/- Vorjahr 2016 +/- Vorjahr

1 2 3 4

A Aktivierung und berufliche Eingliederung

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)2)

88 -8 x x

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)2)

932 452 1,2 0,2

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 4 0,3 0,1

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.424 687 1,7 0,4

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige. Beschäftigung 1)2)

x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)2)3)

x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 19 -73 x x

dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 149 -287 2,7 0,1

Probebeschäftigung behinderter Menschen x x 3,0 -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

- x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung

Berufseinstiegsbegleitung 303 -96 13,4 -2,8

Assistierte Ausbildung 454 x 4,3 4,3

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - x 4,5 4,5

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 3)

708 -74 4,8 0,7

Ausbildungsbegleitende Hilfen 206 -1 6,8 -5,1

Außerbetriebliche Berufsausbildung 846 -58 13,5 -1,5

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 365 39 28,0 -1,4

Einstiegsqualifizierung 311 -2 7,3 -0,2

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 226 x . .

C Berufliche Weiterbildung

Förderung der beruflichen Weiterbildung 3)

805 -11 5,2 -0,3

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 3)

x x 12,4 -3,4

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 1.043 54 15,8 4,3

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Eingliederungszuschuss 785 55 4,8 0,2

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1.038 -108 18,7 5,7

Gründungszuschuss 1.007 -64 9,8 0,6

G Freie Förderung

Erprobung innovativer Ansätze x x - -

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

3) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

durchschnittliche

Ausgaben je

Förderung pro Monat

(in EURO) 1)

Dauer der

Leistung

(Durchschnitt

in Monaten) 2)

1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen

Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Für Einmalleistungen werden für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der

Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen der übrigen

Instrumente nicht vergleichbar.

2) Berechnung Sp. 3: Bei der ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, die auf Basis der Austritte eines

Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt wird. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei

den Einmalleistungen.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer

Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

3a I) Zugang - Jahressumme

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

Insge-

samt 3)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwerbe-

hinderte

Menschen

/

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und älter)

Berufs-

rück-

kehrende

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 24.041 10.598 x 1.043 3.562 478 7.410

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.533 2.488 77 263 703 112 1.756

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

1.754 761 38 121 282 39 457

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

3.691 1.672 35 109 421 73 1.263

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.293 512 11 35 116 12 408

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

2.398 1.160 24 74 305 61 855

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

- - - - - - -

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

84 51 * 29 - - *

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

15 10 - 8 - - *

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

69 41 * 21 - - 30

Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * * - - -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

* * - * - - *

B Berufswahl und Berufsausbildung 2.207 x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 917 620 - 16 - * 618

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

1.290 . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 223 80 - 4 - - 78

Assistierte Ausbildung 34 27 - - - - 27

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - - - - - -

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

153 137 - - - * 137

Ausbildungsbegleitende Hilfen 350 246 - 3 - - 246

Außerbetriebliche Berufsausbildung 50 47 - - - - 47

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * 13 - 9 - - 13

Einstiegsqualifizierung 93 70 - - - - 70

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * - - - - - -

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 1.317 555 26 49 129 45 400

Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.186 502 * 42 129 * 352

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 9 * * - - 5

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 105 44 * * - * 43

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 644 294 21 54 101 * 180

Eingliederungszuschuss 369 205 16 38 72 9 122

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 11 - 11 * - 5

Gründungszuschuss 263 78 5 5 * * 53

G Freie Förderung - - - - - - -

Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - -

Summe (A, B, C, D, G) 9.701 x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.411 3.957 124 382 933 170 2.954

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

Insge-

samt

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer

Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

3a II) Anteile

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

Insge-

samt 3)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwerbe-

hinderte

Menschen

/

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und älter)

Berufs-

rück-

kehrende

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 24.041 44,1 x 4,3 14,8 2,0 30,8

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.533 45,0 1,4 4,8 12,7 2,0 31,7

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

1.754 43,4 2,2 6,9 16,1 2,2 26,1

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

3.691 45,3 0,9 3,0 11,4 2,0 34,2

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.293 39,6 0,9 2,7 9,0 0,9 31,6

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

2.398 48,4 1,0 3,1 12,7 2,5 35,7

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

- x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

84 60,7 * 34,5 - - *

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

15 66,7 - 53,3 - - *

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

69 59,4 * 30,4 - - 43,5

Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * * * * *

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

* * * * * * *

B Berufswahl und Berufsausbildung 2.207 x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 917 67,6 - 1,7 - * 67,4

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

1.290 x x x x x x

Berufseinstiegsbegleitung 223 35,9 - 1,8 - - 35,0

Assistierte Ausbildung 34 79,4 - - - - 79,4

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - x x x x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

153 89,5 - - - * 89,5

Ausbildungsbegleitende Hilfen 350 70,3 - 0,9 - - 70,3

Außerbetriebliche Berufsausbildung 50 94,0 - - - - 94,0

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * * * * * * *

Einstiegsqualifizierung 93 75,3 - - - - 75,3

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * * * * * *

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 1.317 42,1 2,0 3,7 9,8 3,4 30,4

Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.186 42,3 * 3,5 10,9 * 29,7

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 34,6 * * - - 19,2

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 105 41,9 * * - * 41,0

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 644 45,7 3,3 8,4 15,7 * 28,0

Eingliederungszuschuss 369 55,6 4,3 10,3 19,5 2,4 33,1

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 91,7 - 91,7 * - 41,7

Gründungszuschuss 263 29,7 1,9 1,9 * * 20,2

G Freie Förderung - x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) 9.701 x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.411 47,0 1,5 4,5 11,1 2,0 35,1

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

Insge-

samt

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer

Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

Insge-

samt 3)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwerbe-

hinderte

Menschen

/

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und älter)

Berufs-

rück-

kehrende

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.760 2.539 341 335 1.221 137 1.480

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 439 231 5 19 39 7 188

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

424 221 4 14 39 7 182

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 30 12 0 1 2 0 11

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

394 209 4 14 37 7 171

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

15 9 1 4 - - 7

Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 1 0 1 - - -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 896 795 - 20 - 1 793

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

. . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 261 230 - 2 - - 230

Assistierte Ausbildung 15 14 - - - - 14

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 1 - - - - 1

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

55 53 - - - 1 53

Ausbildungsbegleitende Hilfen 426 373 - 6 - - 373

Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 51 - 2 - - 51

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 36 35 - 9 - - 34

Einstiegsqualifizierung 44 38 - 1 - - 37

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 - - - - - -

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 750 374 8 18 39 27 322

Förderung der beruflichen Weiterbildung 574 287 7 14 37 24 241

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 31 6 1 2 - 1 3

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 145 81 0 2 2 2 78

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 395 181 9 51 60 11 101

Eingliederungszuschuss 148 89 6 24 36 4 47

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 22 21 1 21 1 - 12

Gründungszuschuss 226 71 3 6 23 7 43

G Freie Förderung - - - - - - -

Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - -

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.481 1.580 23 107 137 46 1.404

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

Insge-

samt

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer

Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

3b II) Anteile

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

Insge-

samt 3)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwerbe-

hinderte

Menschen

/

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und älter)

Berufs-

rück-

kehrende

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.760 53,3 7,2 7,0 25,7 2,9 31,1

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 439 52,6 1,2 4,3 8,8 1,7 42,9

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

424 52,2 1,0 3,3 9,1 1,7 42,8

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 30 40,0 1,4 2,2 5,5 0,5 34,5

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

394 53,1 1,0 3,4 9,4 1,8 43,4

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

15 63,1 4,5 29,0 - - 47,2

Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 100,0 50,0 100,0 - - -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 896 88,7 - 2,2 - 0,1 88,5

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

x x x x x x x

Berufseinstiegsbegleitung 261 88,0 - 0,6 - - 88,0

Assistierte Ausbildung 15 91,6 - - - - 91,6

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 100,0 - - - - 100,0

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

55 94,7 - - - 0,9 94,7

Ausbildungsbegleitende Hilfen 426 87,7 - 1,3 - - 87,7

Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 92,6 - 3,9 - - 92,6

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 36 98,8 - 26,3 - - 95,1

Einstiegsqualifizierung 44 86,7 - 1,7 - - 85,0

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 - - - - - -

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 750 49,8 1,1 2,4 5,2 3,6 42,9

Förderung der beruflichen Weiterbildung 574 50,0 1,2 2,4 6,4 4,2 41,9

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 31 19,8 4,0 5,4 - 3,2 9,7

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 145 55,4 0,2 1,4 1,4 1,4 53,8

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 395 45,8 2,3 12,8 15,1 2,7 25,5

Eingliederungszuschuss 148 60,2 3,8 16,0 24,3 2,5 31,7

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 22 96,6 4,2 96,6 5,3 - 53,2

Gründungszuschuss 226 31,4 1,2 2,5 10,0 3,2 18,8

G Freie Förderung - x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.481 63,7 0,9 4,3 5,5 1,9 56,6

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

Insge-

samt

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer

Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

3c I) Zugang und Bestand

Zugang Bestand Zugang Bestand

1 2 3 4

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.979 676 1.881 245

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.163 142 368 28

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

228 x 123 x

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

881 130 226 25

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 342 10 98 2

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

539 120 128 24

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

- x - x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

* x 19 x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

* x 3 x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

47 11 16 3

Probebeschäftigung behinderter Menschen - - - -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

* x - x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 873 872 292 291

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

. . . .

Berufseinstiegsbegleitung 223 261 100 120

Assistierte Ausbildung 29 13 5 4

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - 1 - 1

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

153 55 54 18

Ausbildungsbegleitende Hilfen 331 413 89 108

Außerbetriebliche Berufsausbildung 46 53 18 19

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 13 35 6 9

Einstiegsqualifizierung 78 38 20 10

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung - 2 - 1

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - -

C Berufliche Weiterbildung 151 87 60 41

Förderung der beruflichen Weiterbildung 133 57 53 27

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 6 9 * 1

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 12 21 * 13

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 75 38 16 9

Eingliederungszuschuss 61 23 11 5

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 4 9 * 2

Gründungszuschuss 10 7 * 2

G Freie Förderung - - - -

Erprobung innovativer Ansätze - - - -

Summe (A, B, C, D, G) x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.262 1.139 736 368

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

Insgesamt Frauen

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer

Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

3c II) Anteile an Insgesamt

Zugang Bestand Zugang Bestand

1 2 3 4

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 20,7 14,2 18,6 12,0

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 21,0 32,2 15,2 20,2

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

13,0 x 13,0 x

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

23,9 30,7 15,7 19,0

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 26,5 32,6 20,2 20,4

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

22,5 30,6 13,4 18,9

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

* x 55,9 x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

* x 37,5 x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

68,1 76,7 61,5 61,2

Probebeschäftigung behinderter Menschen * - x x

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

* x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 95,2 97,3 98,0 99,1

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

x x x x

Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0

Assistierte Ausbildung 85,3 87,2 83,3 94,2

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen x 100,0 x 100,0

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

100,0 100,0 100,0 100,0

Ausbildungsbegleitende Hilfen 94,6 96,9 95,7 98,3

Außerbetriebliche Berufsausbildung 92,0 95,8 100,0 100,0

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * 99,1 100,0 96,6

Einstiegsqualifizierung 83,9 87,2 95,2 96,7

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * 66,7 x 100,0

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x

C Berufliche Weiterbildung 11,5 11,6 8,6 9,2

Förderung der beruflichen Weiterbildung 11,2 9,9 8,5 8,1

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 23,1 30,0 * 10,4

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 11,4 14,6 * 12,5

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 11,6 9,6 6,4 5,6

Eingliederungszuschuss 16,5 15,4 7,9 9,6

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 33,3 39,2 * 33,3

Gründungszuschuss 3,8 3,0 * 2,1

G Freie Förderung x x x x

Erprobung innovativer Ansätze x x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 26,9 45,9 20,0 35,6

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

in % von Tabelle 3a/ 3b

Insgesamt

in % von Tabelle 4a/ 4b

Frauen Insgesamt

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen

Tabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

4a) Zugang - Jahressumme

Insge-

samt 3)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwer-

behin-

derte M. /

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und

älter)

Berufs-

rück-

kehren-

de

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7 8

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 10.101 42,0 4.380 x 416 1.551 473 2.852

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.426 43,8 1.066 44 111 346 112 666

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

948 54,0 392 22 51 148 39 219

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

1.444 39,1 653 * 47 198 73 435

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 486 37,6 188 * 12 61 12 126

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

958 39,9 465 15 35 137 61 309

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

- x - - - - - -

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

34 40,5 21 * 13 - - 12

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

8 53,3 6 - 5 - - *

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

26 37,7 15 * 8 - - *

Probebeschäftigung behinderter Menschen - * - - - - - -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

- * - - - - - -

B Berufswahl und Berufsausbildung 921 41,7 x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 298 32,5 197 - 7 - * 197

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

623 48,3 . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 100 44,8 40 - * - - 40

Assistierte Ausbildung 6 17,6 6 - - - - 6

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - x - - - - - -

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

54 35,3 46 - - - * 46

Ausbildungsbegleitende Hilfen 93 26,6 65 - - - - 65

Außerbetriebliche Berufsausbildung 18 36,0 17 - - - - 17

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 6 * 6 - * - - 6

Einstiegsqualifizierung 21 22,6 17 - - - - 17

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung - * - - - - - -

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 698 53,0 295 17 22 66 45 197

Förderung der beruflichen Weiterbildung 623 52,5 267 * * 66 * 171

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 9 34,6 3 * * - - *

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 66 62,9 25 * - - * *

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 250 38,8 115 7 17 44 * 64

Eingliederungszuschuss 140 37,9 80 * 10 33 9 43

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 6 50,0 5 - * * - *

Gründungszuschuss 104 39,5 30 * * * * *

G Freie Förderung - x - - - - - -

Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - -

Summe (A, B, C, D, G) 4.295 44,3 x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 3.672 43,7 1.673 68 157 456 170 1.124

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

Insge-

samt

in %

von

Tabelle

3a

Insge-

samt

darunter (Spalte 1):

besonders förderungsbedürftige Personen

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen

Tabelle 4b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

4b) Bestand - Jahresdurchschnitt 1)

Insge-

samt 3)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwer-

behin-

derte M. /

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und

älter)

Berufs-

rück-

kehren-

de

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7 8

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 2.044 42,9 1.097 153 133 519 136 611

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 138 31,4 73 3 7 16 7 54

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x x

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

134 31,6 70 2 5 16 7 52

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 8 25,5 3 0 0 1 0 2

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

126 32,0 67 2 5 15 7 50

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

x x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

4 27,8 2 1 2 - - 1

Probebeschäftigung behinderter Menschen - - - - - - - -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 293 32,8 260 - 8 - 1 258

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

. . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 120 45,7 106 - 2 - - 106

Assistierte Ausbildung 4 29,1 4 - - - - 4

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 92,3 1 - - - - 1

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

18 33,2 17 - - - 1 17

Ausbildungsbegleitende Hilfen 110 25,9 95 - - - - 95

Außerbetriebliche Berufsausbildung 19 34,3 18 - 2 - - 18

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 10 27,0 10 - 4 - - 8

Einstiegsqualifizierung 10 23,4 9 - - - - 9

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 1 40,0 - - - - - -

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 443 59,0 215 5 10 20 27 178

Förderung der beruflichen Weiterbildung 330 57,4 158 4 9 19 24 124

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 11 36,2 3 0 0 - 1 2

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 102 70,4 54 0 1 1 2 52

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 160 40,5 72 3 12 27 11 36

Eingliederungszuschuss 56 37,7 33 2 4 15 4 16

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 5 21,7 5 - 5 1 - 2

Gründungszuschuss 100 44,1 35 1 3 11 7 18

G Freie Förderung - x - - - - - -

Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - -

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 1.035 41,7 620 10 37 63 46 526

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

Insge-

samt

in % von

Tabelle

3b Insge-

samt

darunter (Spalte 1):

besonders förderungsbedürftige Personen

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen

Tabelle 4c) Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

4c I) Bestand - Jahresdurchschnitt

Insgesamt Frauennachrichtl.:

Männer

1 2 3

relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1)

1,6 1,4 1,8

absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 42,9 57,1

Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1)

37,1 62,9

realisierter Förderanteil (s. auch Tab. 4 b) 41,7 58,3

Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 4,6 - 4,6

realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung")

(s. auch Tab. 4 b) 46,8 53,2

Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 9,7 - 9,7

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

4c II) Bestand - Jahresdurchschnitt Vorjahr

Insgesamt Frauennachrichtl.:

Männer

relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1)

1,7 1,5 1,8

absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) 44,9 55,1

Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1)

40,9 59,1

realisierter Förderanteil 45,3 54,7

Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 4,4 - 4,4

realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") 52,7 47,3

Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil 11,8 - 11,8

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 5) Abgang aus Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III

Tabelle 5) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Abgang von Arbeitslosen

Insge-

samt 1)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwerbe-

hinderte

Menschen

/

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und älter)

Berufs-

rück-

kehrende

Gering-

qualifi-

zierte 2)

1 2 3 4 5 6 7

Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 23.358 10.655 891 1.038 3.537 540 7.382

dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3)

02 11.243 4.342 175 324 1.310 185 3.094

dar. Abgänge in Beschäftigung 03 10.333 4.009 146 271 1.168 171 2.920

Wiederbeschäftigungsquote 4)

(Z. 03 in % v. Z. 01) 04 44,2 37,6 16,4 26,1 33,0 31,7 39,6

dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 10.070 3.858 131 246 1.110 164 2.831

Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 43,1 36,2 14,7 23,7 31,4 30,4 38,4

dar. in selbständige Tätigkeit 07 889 323 29 53 140 14 165

Zeile 07 in % von Zeile 01 08 3,8 3,0 3,3 5,1 4,0 2,6 2,2

dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 642 250 24 48 111 9 120

Zeile 09 in % von Zeile 01 10 2,7 2,3 2,7 4,6 3,1 1,7 1,6

dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert)

durch Vermittlung

11 1.133 432 15 22 120 36 306

Zeile 11 in % von Zeile 03 12 11,0 10,8 10,3 8,1 10,3 21,1 10,5

dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert)

durch Vermittlung

13 1.074 406 13 21 109 34 292

Vermittlungsquote 5)

(Z. 13 in % v. Z. 05) 14 10,7 10,5 9,9 8,5 9,8 20,7 10,3

Abgang von arbeitslosen Frauen

Insge-

samt 1)

Langzeit-

arbeits-

lose

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwerbe-

hinderte

Menschen

/

Gleichge-

stellte

Ältere

(55 Jahre

und älter)

Berufs-

rück-

kehrende

Gering-

qualifi-

zierte 2)

1 2 3 4 5 6 7

Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 9.963 4.503 440 425 1.577 536 2.876

dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3)

02 4.539 1.640 90 95 507 182 1.089

dar. Abgänge in Beschäftigung 03 4.229 1.552 80 91 475 170 1.038

Wiederbeschäftigungsquote 4)

(Z. 03 in % v. Z. 01) 04 42,4 34,5 18,2 21,4 30,1 31,7 36,1

dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 4.118 1.486 74 81 448 163 1.003

Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 41,3 33,0 16,8 19,1 28,4 30,4 34,9

dar. in selbständige Tätigkeit 07 304 86 10 4 32 12 49

Zeile 07 in % von Zeile 01 08 3,1 1,9 2,3 0,9 2,0 2,2 1,7

dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 214 59 9 3 22 7 33

Zeile 09 in % von Zeile 01 10 2,1 1,3 2,0 0,7 1,4 1,3 1,1

dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert)

durch Vermittlung

11 522 197 11 7 57 36 126

Zeile 11 in % von Zeile 03 12 12,3 12,7 13,8 7,7 12,0 21,2 12,1

dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert)

durch Vermittlung

13 492 182 9 7 49 34 121

Vermittlungsquote 5)

(Z. 13 in % v. Z. 05) 14 11,9 12,2 12,2 8,6 10,9 20,9 12,1

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Insge-

samt

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

Insge-

samt

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

1) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.

2) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

3) Abgänge in Erwerbstätigkeit (Zeile 02) umfassen neben den Abgängen in Beschäftigung (Zeile 03) und den Abgängen in Selbständigkeit (Zeile 07) auch Abgänge in den

3) Freiwilligendienst. Die Summe von Zeile 03 und 07 weicht daher um die Zahl der Abgänge in den Freiwilligendienst von Zeile 02 ab.

4) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

4) beendet haben, in Relation zum Gesamtabgang an Arbeitslosen.

5) Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten

5) Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben.

5) Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen / Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen

5) Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach

5) Auswahl und Vorschlag mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt. Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die

5) Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche,

5) auch der Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei. Weiterführende

5) Informationen können der Publikation "Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" entnommen werden, abrufbar unter:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitslose-und-gemeldetes-Stellenangebot/Arbeitslose/Arbeitslose-Nav.html

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)

Tabelle 6a) Austritte von Männern und Frauen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2015 - Dezember 2015) 1)

Langzeit-

arbeitslo

se

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwer-

behin-

derte

Men-

schen /

Gleichge-

stellte

Ältere

(55

Jahre

und

älter)

Berufs-

rück-

kehren-

de

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.341 2.143 2.198 2.006 93 215 636 126 1.332

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1.672 968 704 749 * 94 276 50 437

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2.608 1.154 1.454 1.227 48 102 360 76 881

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 949 385 564 396 16 28 81 20 315

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.659 769 890 831 32 74 279 56 566

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung * * - - - - - - -

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) * * * * * * - - 14

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget * * * * * * - - *

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 48 14 34 25 - 14 - - *

Probebeschäftigung behinderter Menschen * * * * * * - - -

Arbeitshilfen für behinderte Menschen - - - - - - - - -

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 825 264 561 770 - 11 - - 768

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

. . . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 50 22 28 47 - * - - 47

Assistierte Ausbildung 7)

* * - * - - - - *

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7)

- - - - - - - - -

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

143 53 90 133 - - - - 133

Ausbildungsbegleitende Hilfen 516 143 373 477 - * - - 476

Außerbetriebliche Berufsausbildung 44 19 25 43 - - - - 43

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * * * * - 6 - - *

Einstiegsqualifizierung 48 20 28 46 - * - - 46

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschl. a. Aus- und Weiterbildung * - * * - * - - -

C Berufliche Weiterbildung 1.274 707 567 589 9 48 121 61 436

Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.180 665 515 540 9 43 * * 390

dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.007 576 431 446 9 38 107 59 303

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 32 9 23 10 - * - - 8

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 62 33 29 39 - * * * 38

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 568 237 331 250 23 54 97 17 128

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)

288 131 157 156 17 47 61 10 72

Eingliederungszuschuss 261 123 138 131 17 22 58 10 69

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 27 8 19 25 - 25 3 - 3

Gründungszuschuss 6)

280 106 174 94 6 7 36 7 56

G Freie Förderung - - - - - - - - -

Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - - -

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 7.008 3.351 3.657 3.615 125 328 854 204 2.664

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)

6.728 3.245 3.483 3.521 119 321 818 197 2.608

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:

1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)

1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der

1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für

6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der

6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.

7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.

Austritte

Insge-

samt

darunter:

Frauen Männer

beson-

ders

förder-

ungs-

bedürf-

tige

Perso-

nen 3)

darunter:

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)

Tabelle 6b) Eingliederungsquote für Männer und Frauen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2015 - Dezember 2015) 1)

Langzeit-

arbeitslo

se

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwer-

be-

hinderte

M. /

Gleichg

e-

stellte

Ältere

(55

Jahre

und

älter)

Berufs-

rück-

kehren-

de

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 61,9 62,9 60,9 54,8 43,0 47,0 45,3 50,8 57,7

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 65,7 68,7 61,5 58,1 x 47,9 56,2 62,0 58,4

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 59,4 58,1 60,4 52,6 41,7 44,1 36,9 43,4 57,2

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 72,8 73,5 72,3 66,2 x 60,7 63,0 50,0 68,3

dav. Maßnahmen bei einem Träger 51,7 50,5 52,8 46,2 31,3 37,8 29,4 41,1 51,1

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 62,5 x 67,6 68,0 x x x x x

Probebeschäftigung behinderter Menschen x x x x x x x x x

Arbeitshilfen für behinderte Menschen x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 72,7 67,8 75,0 72,3 x x x x 72,3

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

. . . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 30,0 22,7 35,7 27,7 x x x x 27,7

Assistierte Ausbildung 7)

x x x x x x x x x

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7)

x x x x x x x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)

42,7 32,1 48,9 42,1 x x x x 42,1

Ausbildungsbegleitende Hilfen 84,5 86,0 83,9 84,5 x x x x 84,5

Außerbetriebliche Berufsausbildung 70,5 x 72,0 69,8 x x x x 69,8

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen x x x x x x x x x

Einstiegsqualifizierung 77,1 75,0 78,6 76,1 x x x x 76,1

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 68,8 69,4 68,1 67,9 x 56,3 62,0 54,1 71,1

Förderung der beruflichen Weiterbildung 68,1 68,1 68,0 66,3 x 58,1 x x 69,0

dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 63,4 64,1 62,4 59,9 x 52,6 57,0 52,5 61,1

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 50,0 x 39,1 x x x x x x

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 93,5 93,9 93,1 94,9 x x x x 94,7

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 48,1 50,6 46,2 52,4 78,3 63,0 48,5 x 52,3

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)

78,8 79,4 78,3 75,0 x 68,1 67,2 x 81,9

Eingliederungszuschuss 80,5 78,9 81,9 77,1 x 72,7 67,2 x 82,6

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 63,0 x x 64,0 x 64,0 x x x

Gründungszuschuss 6)

16,4 15,1 17,2 14,9 x x 16,7 x 14,3

G Freie Förderung x x x x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 63,3 63,8 62,8 60,5 50,4 51,8 48,0 52,0 63,9

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)

65,2 65,4 65,1 61,7 50,4 52,3 49,4 53,8 64,9

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:

1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)

1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der

1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für

6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der

6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.

7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.

Austritte

Insge-

samt

darunter:

Frauen Männer

beson-

ders

förder-

ungs-

bedürf-

tige

Perso-

nen 3)

darunter:

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)

Tabelle 6c) Verbleibsquote für Männer und Frauen

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Verbleibsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2015 - Dezember 2015) 1)

Langzeit-

arbeitslo

se

(§ 18

Abs.1

SGB III)

schwer-

be-

hinderte

M. /

Gleichg

e-

stellte

Ältere

(55

Jahre

und

älter)

Berufs-

rück-

kehren-

de

Gering-

qualifi-

zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 80,4 81,7 79,1 76,1 69,9 71,2 65,7 81,7 79,6

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 82,7 84,6 80,0 80,1 x 73,4 74,3 84,0 82,6

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 78,9 79,1 78,7 73,7 64,6 69,6 59,2 80,3 78,0

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 84,9 84,7 85,1 81,3 x 75,0 77,8 80,0 82,5

dav. Maßnahmen bei einem Träger 75,4 76,3 74,6 70,0 53,1 67,6 53,8 80,4 75,4

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 81,3 x 79,4 72,0 x x x x x

Probebeschäftigung behinderter Menschen x x x x x x x x x

Arbeitshilfen für behinderte Menschen x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 94,7 96,6 93,8 94,4 x x x x 94,4

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

. . . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 100,0 100,0 100,0 100,0 x x x x 100,0

Assistierte Ausbildung 7)

x x x x x x x x x

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 7)

x x x x x x x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)

97,2 94,3 98,9 97,0 x x x x 97,0

Ausbildungsbegleitende Hilfen 93,6 97,9 92,0 93,3 x x x x 93,3

Außerbetriebliche Berufsausbildung 90,9 x 92,0 90,7 x x x x 90,7

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen x x x x x x x x x

Einstiegsqualifizierung 97,9 95,0 100,0 97,8 x x x x 97,8

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 87,0 86,8 87,3 85,4 x 79,2 77,7 80,3 87,6

Förderung der beruflichen Weiterbildung 86,4 86,0 86,8 84,6 x 81,4 x x 86,4

dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 84,0 83,9 84,2 81,4 x 78,9 74,8 79,7 82,5

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 87,5 x 82,6 x x x x x x

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 100,0 100,0 100,0 100,0 x x x x 100,0

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 94,0 94,9 93,4 92,8 100,0 88,9 90,7 x 95,3

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)

90,6 93,1 88,5 89,7 x 87,2 86,9 x 93,1

Eingliederungszuschuss 91,2 92,7 89,9 90,1 x 86,4 86,2 x 94,2

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 85,2 x x 88,0 x 88,0 x x x

Gründungszuschuss 6)

97,5 97,2 97,7 97,9 x x 97,2 x 98,2

G Freie Förderung x x x x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 84,4 84,9 83,9 82,7 76,0 75,9 70,3 82,8 85,9

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)

83,8 84,5 83,2 82,2 74,8 75,4 69,1 82,2 85,7

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:

1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)

1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der

1) Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für

6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der

6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.

7) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.

Austritte

Insge-

samt

darunter:

Frauen Männer

beson-

ders

förder-

ungs-

bedürf-

tige

Perso-

nen 3)

darunter:

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 7) Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Interaktive Visualisierung "Regionale Strukturanalyse“

Interaktive Visualisierung "Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen Vergleich"

Regionale Strukturanalyse

Beschäftigungsquote

Beschäftigungsquote der Älteren (55 bis unter 65 Jahre)

Anteil älterer Beschäftigter (55 bis unter 65 Jahre)

Beschäftigungsquote der Frauen

Entwicklung der Beschäftigung seit 2005

Arbeitslosenquote

Unterbeschäftigungsquote

Unterbeschäftigungsquote der Jüngeren (unter 25 Jahre)

Tertiarisierungsgrad

Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen je Einwohner

Teilzeitquote

Einpendlerquote

Auspendlerquote

Saisonfaktor der Arbeitslosigkeit

Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Großbetrieben

Bruttoarbeitsentgelte (Median in Hundert Euro)

Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im unteren Entgeltbereich

Anteil der Langzeitarbeitslosen

Bevölkerungsentwicklung

Anteil der Bevölkerung unter 25 Jahren

Anteil der Bevölkerung ab 50 Jahren

Jugend-Alter-Relation in der Bevölkerung

Ausländeranteil in der Bevölkerung

SGB II-Quote (insgesamt)

SGB II-Quote der unter 15-Jährigen

Betreuungsquote der Kinder unter 6 Jahren

Anteil Beschäftiger mit (hoch) komplexer Tätigkeit an allenBeschäftigten

Anteil der Abgänger ohne Hauptschulabschluss an allen Absolventen/Abgängern allgemeinbildender Schulen

Relativer Wanderungssaldo der 18- bis 24-Jährigen

Ausbildungsquote

Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen Vergleich

Anteil an allen Arbeitslosen

Arbeitslosenquote

Unterbeschäftigungsquote

Abgangsrate Arbeitslose in Beschäftigung

Vermittlungsquote

Wiederbeschäftigungsquote

Anteil an allen Arbeitslosen - Migrationshintergrund

Anteil Ausgaben an zugewiesenen Mitteln

Anteil an allen Maßnahme-Teilnehmenden

Aktivierungsquote

SGB II-Aktivierungsquote (entfällt)

Mindestbeteiligung

Realisierter Bilanzförderanteil

Verbleibsquote

Eingliederungsquote

Anteil an allen Maßnahme-Teilnehmenden - Migrationshintergrund

Eingliederungsquote - Migrationshintergrund

Informationen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt (§11 Abs. 2 Nr. 7) sind im

Internet-Angebot der Statistik zu finden. Insbesondere Kennzahlen zur Beschreibung von Angebot und Nachfrage sowie von Arbeitslosigkeit

und Unterbeschäftigung als Indikatoren der relativen Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots sind dargestellt in:

Die Visualisierung "Regionale Strukturanalyse" dient der regionalisierten Darstellung von Strukturdaten und -indikatoren. Mit Hilfe der

Visualisierung "Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen Vergleich" werden ausgewählte Daten der Eingliederungsbilanzen sowie

ergänzende Indikatoren anhand unterschiedlicher grafischer Darstellungsformen aufbereitet. Sie ist eine Ergänzung zu den tabellarischen

Ergebnissen und bietet darüber hinaus weitere Informationen im Themenbereich Arbeitslosigkeit und Förderung in den Ländern,

Regionaldirektions-, Agentur- und Jobcenterbezirken. "Regionale Strukturanalyse" und "Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen

Vergleich" ermöglichen eine weitaus umfassendere Analyse des regionalen Arbeitsmarktes als dies mit den bislang an dieser Stelle

bereitgestellten Eckwerten möglich war. Inhaltlich wird das gesamte Themenspektrum der Eingliederungsbilanz abgedeckt. Die grafische

Darstellung erleichtert darüber hinaus die Vermittlung komplexer Zusammenhänge. Im Einzelnen umfassen die genannten Produkte folgende

Daten und Indikatoren:

Bei Fragen zu den Visualisierungsprodukten stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus den Statistik-Services gerne zur Verfügung!

Kontakt: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Servicebereich/Kontakt/Kontakt-Nav.html

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 8) Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung

Tabelle 8a) Zugang Jahressumme

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

absolut in %

1 2 3 4 5 6

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.075 4.442 4.417 5.533 1.116 25,3

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

1.965 1.943 1.676 1.754 78 4,7

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

1.988 2.400 2.676 3.691 1.015 37,9

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 768 880 954 1.293 339 35,5

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

1.220 1.520 1.722 2.398 676 39,3

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

- - * - * *

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

116 95 * 84 * *

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

17 14 * 15 * *

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

99 81 53 69 16 30,2

Probebeschäftigung behinderter Menschen * 4 * * * *

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

* - - * * *

B Berufswahl und Berufsausbildung 1.585 2.964 2.179 2.207 28 1,3

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 604 586 939 917 - 22 - 2,3

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)

981 2.378 1.240 1.290 50 4,0

Berufseinstiegsbegleitung 62 48 194 223 29 14,9

Assistierte Ausbildung - - 5 34 29 580,0

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - * - * *

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

120 132 123 153 30 24,4

Ausbildungsbegleitende Hilfen 318 282 505 350 - 155 - 30,7

Außerbetriebliche Berufsausbildung 43 48 45 50 5 11,1

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * * 18 * * *

Einstiegsqualifizierung 41 54 46 93 47 102,2

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * - * * * *

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - * - - - x

C Berufliche Weiterbildung 1.313 1.171 1.367 1.317 - 50 - 3,7

Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.220 1.036 1.254 1.186 - 68 - 5,4

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 37 27 32 26 - 6 - 18,8

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 56 108 81 105 24 29,6

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 521 548 628 644 16 2,5

Eingliederungszuschuss 214 247 310 369 59 19,0

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 42 31 23 12 - 11 - 47,8

Gründungszuschuss 265 270 295 263 - 32 - 10,8

G Freie Förderung - - - - - x

Erprobung innovativer Ansätze - - - - - x

Summe (A, B, C, D, G) 7.494 9.125 8.591 9.701 1.110 12,9

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 6.513 6.747 7.351 8.411 1.060 14,4

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

ausgewertet werden.

2013 2014 2015 2016

Veränderung 2016

gegenüber Vorjahr

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 8) Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung

Tabelle 8b) Eingliederungsquote

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen (jeweils Januar - Dezember); Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt) 1)

2013 2014 2015 2013 2014 2015

1 2 3 4 5 6

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.083 4.338 4.341 62,5 60,3 61,9

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1.920 1.874 1.672 65,4 64,0 65,7

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2.048 2.361 2.608 59,6 58,1 59,4

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 779 881 949 71,2 72,0 72,8

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.269 1.480 1.659 52,5 49,8 51,7

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung - - * x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 109 98 * 65,1 42,9 x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 17 14 * x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 92 84 48 62,0 41,7 62,5

Probebeschäftigung behinderter Menschen * 5 * x x x

Arbeitshilfen für behinderte Menschen * - - x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 654 621 825 67,7 71,2 72,7

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 5)

. . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 68 63 50 38,2 52,4 30,0

Assistierte Ausbildung - - * x x x

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - - x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)

131 120 143 54,2 50,0 42,7

Ausbildungsbegleitende Hilfen 327 310 516 78,6 82,3 84,5

Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 49 44 56,4 77,6 70,5

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * 34 * x 73,5 x

Einstiegsqualifizierung 42 45 48 88,1 68,9 77,1

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung * - * x x x

C Berufliche Weiterbildung 1.238 1.140 1.274 59,0 63,2 68,8

Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.164 1.057 1.180 57,6 61,8 68,1

dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.046 950 1.007 53,4 59,2 63,4

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 29 24 32 55,2 58,3 50,0

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 45 59 62 97,8 89,8 93,5

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 473 503 568 46,7 48,9 48,1

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 6)

250 256 288 75,2 81,3 78,8

Eingliederungszuschuss 213 221 261 74,6 83,7 80,5

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 37 35 27 78,4 65,7 63,0

Gründungszuschuss 6)

223 247 280 14,8 15,4 16,4

G Freie Förderung - - - x x x

Erprobung innovativer Ansätze - - - x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 6.448 6.602 7.008 61,2 61,0 63,3

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 6)

6.225 6.355 6.728 62,8 62,7 65,2

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:

1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)

1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der

1) Arbeit der Agentur aussagt.

1) Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.

4) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe zu den Personen mit geringer Qualifikation unterzeichnet ist.

5) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

6) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für

6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der

6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.

Austritte Eingliederungsquote

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

Tabelle 9a) Zugang Jahressumme

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Auslän-

der

Deu-

tsche

Auslän-

der

Deutsche

(m. mind.

einem

zuge-

wander-

ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 24.041 20.262 38,4 29,3 23,5 5,8 8,2 4,7 3,5

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.533 4.659 44,4 34,6 28,8 5,8 8,0 5,1 2,9

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

1.754 1.442 29,8 21,4 * * 7,8 4,0 3,8

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

3.691 3.155 51,5 41,1 36,1 5,1 7,9 5,5 2,3

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.293 1.120 46,9 38,0 33,3 4,7 6,4 4,7 (1,7)

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

2.398 2.035 54,1 42,9 37,6 5,3 8,6 5,9 2,7

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

- - x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

84 x x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

15 x x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

69 x x x x x x x x

Probebeschäftigung behinderter Menschen * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

* (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

B Berufswahl und Berufsausbildung 2.206 x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 916 (661) (49,3) (30,9) (26,5) (4,4) (17,9) (10,7) (7,1)

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)

1.290 . . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 223 (169) (56,8) (31,4) (27,8) (3,6) (24,3) (8,3) (16,0)

Assistierte Ausbildung 34 26 (61,5) (*) (53,8) (-) (*) (*) (-)

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - x x x x x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

153 (94) (31,9) (9,6) (*) (*) (22,3) (16,0) (6,4)

Ausbildungsbegleitende Hilfen 350 (261) (46,4) (31,8) (24,9) (6,9) (14,6) (10,3) (4,2)

Außerbetriebliche Berufsausbildung 50 39 (20,5) (*) (*) (*) (*) (12,8) (*)

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 13 x x x x x x x x

Einstiegsqualifizierung 93 (69) (79,7) (62,3) (60,9) (*) (14,5) (*) (*)

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung x . . . . . . . .

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 1.317 980 43,5 32,9 23,8 9,0 8,8 5,2 3,3

Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.186 (899) (43,4) (32,7) (24,0) (8,6) (8,7) (5,0) (*)

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 26 (21) (23,8) (*) (*) (*) (*) (*) (*)

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 105 x x x x x x x x

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 644 515 29,5 22,1 18,1 (4,1) 6,8 (3,3) (3,5)

Eingliederungszuschuss 369 293 36,9 28,0 24,9 (3,1) (7,8) (3,8) (4,1)

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 12 x x x x x x x x

Gründungszuschuss 263 213 * 15,0 (9,4) (5,6) (*) (2,8) (*)

G Freie Förderung - - x x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze - - x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) 9.700 x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 8.410 6.815 43,6 33,0 27,0 6,0 9,0 5,5 3,4

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

darunter

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

3) ausgewertet werden.

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben

gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können

deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes

Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum

Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen

zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar.

Befragte mit

Angabe zum

Migrations-

hintergrund

Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)

Mit

Migra-

tions-

hinter-

grund

Mit eigener

Migrationserfahrung

Ohne eigene

Migrationserfahrung

Insge-

samt

darunter

Insge-

samt

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

Tabelle 9b) Bestand Jahresdurchschnitt

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

Auslän-

der

Deu-

tsche

Auslän-

der

Deutsche

(m. mind.

einem

zuge-

wander-

ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.760 3.996 36,1 27,2 20,6 6,6 8,1 4,3 3,7

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 439 378 65,8 54,9 51,2 (3,6) 8,0 (5,5) (2,5)

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x x x

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 1)

424 367 67,0 56,5 52,7 (3,7) 7,5 (5,5) (2,0)

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 30 28 (61,3) (48,0) (46,8) (1,2) (8,2) (5,7) (2,4)

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)

394 339 67,5 57,2 53,2 (3,9) 7,5 (5,5) (1,9)

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung 1)

x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)

x x x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1)

x x x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 1)

15 (11) (26,9) (2,3) (1,5) (0,8) (24,6) (4,6) (20,0)

Probebeschäftigung behinderter Menschen 1 (1) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 893 (631) (39,4) (21,3) (17,6) (3,6) (16,4) (10,9) (5,5)

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)

. . . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 261 (182) (48,2) (24,8) (21,3) (3,6) (19,3) (10,4) (8,9)

Assistierte Ausbildung 15 x x x x x x x x

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen 1 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)

55 36 (36,7) (19,4) (14,7) (4,7) (17,3) (10,7) (6,5)

Ausbildungsbegleitende Hilfen 426 (309) (35,0) (17,3) (13,6) (3,7) (16,8) (12,1) (4,7)

Außerbetriebliche Berufsausbildung 55 42 (25,7) (13,4) (12,2) (1,2) (12,4) (10,6) (1,8)

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 36 x x x x x x x x

Einstiegsqualifizierung 44 (31) (70,2) (56,6) (47,4) (9,2) (11,7) (8,4) (3,3)

Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung x . . . . . . . .

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 750 x x x x x x x x

Förderung der beruflichen Weiterbildung 574 x x x x x x x x

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 31 25 (21,9) (13,0) (1,7) (11,3) (9,0) (3,3) (5,6)

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 145 x x x x x x x x

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 395 317 21,5 15,2 11,4 (3,9) (6,0) (3,0) (3,0)

Eingliederungszuschuss 148 117 29,3 22,4 (19,4) (3,0) (6,2) (3,3) (2,9)

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 22 x x x x x x x x

Gründungszuschuss 226 (184) (17,1) (11,7) (7,2) (4,4) (5,5) (3,0) (2,4)

G Freie Förderung - - x x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze - - x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) 2.478 (1.809) (42,7) (30,0) (24,8) (5,2) (11,2) (6,9) (4,3)

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 2.478 (1.809) (42,7) (30,0) (24,8) (5,2) (11,2) (6,9) (4,3)

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

darunter

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen

3) ausgewertet werden.

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben

gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können

deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes

Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum

Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen

zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar.

Befragte mit

Angabe zum

Migrations-

hintergrund

Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)

Mit

Migra-

tions-

hinter-

grund

Mit eigener

Migrationserfahrung

Ohne eigene

Migrationserfahrung

Insge-

samt

darunter

Insge-

samt

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

I. Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2015 - Dezember 2015) 1)

Auslän-

der

Deu-

tsche

Auslän-

der

Deutsche

(m. mind.

einem

zuge-

wander-

ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.341 3.703 31,3 22,0 15,1 6,9 9,0 4,7 4,2

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1.672 1.358 27,9 19,3 11,8 7,5 8,4 2,7 5,6

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 2.608 2.293 33,3 23,7 17,2 6,5 9,2 * *

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 949 834 30,5 19,2 13,8 5,4 11,2 * *

dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.659 1.459 34,9 26,3 19,1 7,2 8,1 5,1 2,9

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) * * (34,0) (20,0) (12,0) (8,0) (14,0) (*) (*)

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 48 44 (38,6) (22,7) (13,6) (9,1) (15,9) (*) (*)

Probebeschäftigung behinderter Menschen * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

- - x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung 825 (602) (35,2) (16,1) (12,1) (4,0) (18,3) (11,1) (7,1)

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 825 (602) (35,2) (16,1) (12,1) (4,0) (18,3) (11,1) (7,1)

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)

. . . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 50 35 (37,1) (25,7) (20,0) (*) (*) (*) (*)

Assistierte Ausbildung * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen - - x x x x x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)

143 (115) (41,7) (20,9) (12,2) (8,7) (20,9) (10,4) (10,4)

Ausbildungsbegleitende Hilfen 516 (365) (35,1) (15,3) (12,6) (2,7) (18,9) (12,9) (6,0)

Außerbetriebliche Berufsausbildung 44 35 (28,6) (*) (-) (*) (*) (*) (11,4)

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Einstiegsqualifizierung 48 35 (37,1) (*) (17,1) (-) (17,1) (*) (*)

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung * (*) (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

C Berufliche Weiterbildung 1.274 957 32,9 25,4 18,2 7,2 7,0 3,6 3,4

Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.180 904 32,2 24,8 18,0 6,7 7,0 * *

dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.007 846 31,7 24,3 17,8 6,5 7,0 3,5 3,4

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 32 26 (30,8) (*) (*) (15,4) (*) (-) (*)

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 62 x x x x x x x x

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 568 468 19,7 15,4 9,2 6,2 (4,3) (1,9) (2,4)

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 4)

288 249 20,1 15,7 (9,6) (6,0) (4,4) (2,4) (2,0)

Eingliederungszuschuss 261 227 * * (10,6) (*) (*) (*) (2,2)

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 27 (22) (*) (*) (-) (*) (*) (*) (-)

Gründungszuschuss 4)

280 (219) (19,2) (15,1) (8,7) (6,4) (4,1) (1,4) (2,7)

G Freie Förderung - - x x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze - - x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 7.008 5.730 31,0 21,4 14,8 6,6 9,2 5,0 4,2

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 4)

6.728 5.511 31,5 21,7 15,1 6,6 9,4 5,1 4,3

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

darunter

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben

gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können

deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes

Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum

Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen

zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar.

Befragte mit

Angabe zum

Migrations-

hintergrund

Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)

Mit

Migra-

tions-

hinter-

grund

Mit eigener

Migrationserfahrung

Ohne eigene

Migrationserfahrung

Insge-

samt

darunter

Insge-

samt

1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:

1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)

1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der

1) Arbeit der Agentur aussagt.

1) Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten

der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

4) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für

6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der

6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III

Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III

Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten

Agentur für Arbeit Rosenheim (Gebietsstand März 2017)

Berichtsjahr 2016, Datenstand März 2017

II. Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2015 - Dezember 2015) 1)

Auslän-

der

Deu-

tsche

Auslän-

der

Deutsche

(m. mind.

einem

zuge-

wander-

ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 61,9 61,5 61,3 60,3 59,5 62,1 64,8 68,6 60,9

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 65,7 65,5 66,5 66,4 61,3 74,5 66,7 75,7 63,2

Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 59,4 59,2 58,5 57,0 58,1 54,0 63,5 66,2 58,7

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 72,8 72,3 69,3 70,0 70,4 68,9 68,8 73,8 59,4

dav. Maßnahmen bei einem Träger 51,7 51,7 53,0 51,6 53,0 47,6 59,3 60,0 58,1

dav. dar. Aktiv.-u.Vermittl.gutschein in sv-pflichtige Beschäftigung x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 62,7 62,0 x x x x x x x

dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget x x x x x x x x x

dav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 62,5 63,6 x x x x x x x

Probebeschäftigung behinderter Menschen x x x x x x x x x

Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1)

x x x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung 72,7 (69,6) (67,0) (59,8) (63,0) (50,0) (72,7) (74,6) (69,8)

B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM 72,7 (69,6) (67,0) (59,8) (63,0) (50,0) (72,7) (74,6) (69,8)

nachrichtlich: Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) 3)

. . . . . . . . .

Berufseinstiegsbegleitung 30,0 22,9 x x x x x x x

Assistierte Ausbildung x x x x x x x x x

Assistierte Ausbildung für behinderte Menschen x x x x x x x x x

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgem. 2)

42,7 (38,3) (35,4) (37,5) x x (33,3) x x

Ausbildungsbegleitende Hilfen 84,5 (83,0) (81,3) (75,0) (73,9) x (85,5) (85,1) (86,4)

Außerbetriebliche Berufsausbildung 70,5 65,7 x x x x x x x

Ausbildungszuschüsse f. behinderte u. schwerbehinderte Menschen 86,4 x x x x x x x x

Einstiegsqualifizierung 77,1 80,0 x x x x x x x

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 68,8 65,1 61,9 59,3 54,6 71,0 71,6 76,5 66,7

Förderung der beruflichen Weiterbildung 68,1 64,8 60,5 57,6 52,8 70,5 71,4 75,0 67,7

dar. Berufl. Weiterbildung ohne "WeGebAU" 63,4 62,9 57,8 54,9 50,3 67,3 69,5 73,3 65,5

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 50,0 50,0 x x x x x x x

Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 93,5 x x x x x x x x

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 48,1 48,3 47,8 48,6 51,2 44,8 x x x

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne GZ 4)

78,8 79,5 78,0 79,5 (79,2) x x x x

Eingliederungszuschuss 80,5 80,2 79,2 78,9 (79,2) x x x x

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 63,0 (72,7) x x x x x x x

Gründungszuschuss 4)

16,4 (12,8) (11,9) (12,1) x x x x x

G Freie Förderung x x x x x x x x x

Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) x x x x x x x x x

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM 63,3 61,9 61,4 59,4 58,4 61,6 66,5 70,5 62,1

Summe (A, B, C, D, G) ohne BOM und GZ 4)

65,2 63,9 62,6 60,7 59,3 63,7 67,5 71,3 63,3

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

darunter

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben

gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können

deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes

Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum

Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.

Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen

zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar.

Befragte mit

Angabe zum

Migrations-

hintergrund

darunter

Mit

Migra-

tions-

hinter-

grund

Mit eigener

Migrationserfahrung

Ohne eigene

Migrationserfahrung

Insge-

samt

darunter

Insge-

samt

1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:

1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.

1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.

1) X=Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen)

1) desto eher ist die Eingliederungs-/Verbleibsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der

1) Arbeit der Agentur aussagt.

1) Deswegen werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen.

Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten

der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).

2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.

3) Für Teilnahmen an Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung (BOM) können aus technischen Gründen keine Bestände und keine Personengruppen ausgewertet werden.

4) Da das Ziel der Förderung der Selbständigkeit mit Gründungszuschuss (GZ) nicht die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist, sind sowohl die zusammengefassten Ergebnisse für

6) die Kategorie „D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ als auch die Summe aller Instrumente jeweils auch ohne diese Förderleistungen dargestellt. Für die Bewertung der Ergebnisse der

6) Eingliederungsquote eignet sich nur die Eingliederungsquote ohne Berücksichtigung der Förderung der Selbständigkeit.