Eingliederungsbilanz 2018 · 27.09.2019 Eingliederungsbilanz 2018 Agentur für Arbeit Stuttgart Auf...
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27.09.2019
Eingliederungsbilanz 2018 Agentur für Arbeit Stuttgart
Auf Basis des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) dokumentiert die
Agentur für Arbeit Stuttgart mit der Eingliederungsbilanz, wie
öffentliche Mittel zur Arbeitsförderung eingesetzt werden.
Sie gibt wieder, wie aktive Arbeitsförderung regional gestaltet wird
und gibt beispielsweise Antworten auf folgende Fragen:
Wie vielen Menschen gelingt mit Hilfe der aktiven
Arbeitsmarktförderung der berufliche Einstieg?
Welche Maßnahmen wurden in Anspruch genommen?
Wie viel Geld wurde investiert?
Impressum Agentur für Arbeit Stuttgart Nordbahnhofstraße 30-34 70191 Stuttgart www.arbeitsagentur.de
Eingliederungsbilanz 2018 | 27.09.2019 | © Agentur für Arbeit Stuttgart 3
Finanzielles Fördervolumen und Schwerpunktbildung der Arbeitsförderung Ausgegebene Mittel in Tsd. Euro nach Leistungsart Agentur für Arbeit Stuttgart Berichtsjahr 2018
Ausgaben in Höhe von 28,6 Mio. Euro
Die Agentur für Arbeit Stuttgart hat 2018 für sämtliche Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung sowie für die Förderung der Aufnahme einer selbst-ständigen Tätigkeit insgesamt 28,6 Mio. Euro eingesetzt.
12,5 Mio. Euro für die Förderung beruflicher Weiterbildung
Angesichts steigender Qualifikations-ansprüche in allen Ebenen auch in Zukunft setzte die Agentur für Arbeit Stuttgart mit 12,5 Mio. Euro den Schwerpunkt auf die Förderung von beruflicher Qualifizierung.
3.745
6.562
12.547
5.728
Aktivierung und beruflicheEingliederung
Berufswahl und Berufsausbildung
Berufliche Weiterbildung
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
4 Eingliederungsbilanz 2018 | 27.09.2019 | © Agentur für Arbeit Stuttgart
5,7 Mio. Euro für Beschäftigungsbeglei-tende Leistungen
Mit einem Fördervolumen von 5,7 Mio. Euro wurde die direkte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bezuschusst. 2 Mio. wurden in die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit investiert. Daneben haben Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse in Höhe von 2,6 Mio. Euro erhalten, ohne die eine Arbeitsaufnahme nicht zustande gekommen wäre. 1,1 Mio. Euro erhielten Arbeitgeber als Zuschuss für die Einstellung von behinderten Menschen.
6,6 Mio. Euro für Förderung der Berufs-ausbildung
6,6 Mio. Euro wurden für die Berufswahl und die Berufsausbildung eingesetzt. Mit 1,3 Mio. wurden außerbetriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen geschaffen, die nicht direkt in eine duale Ausbildung einmünden konnten. Ebenso wurden 2 Mio. für die Berufseinstiegsbegleitung als individuelle Unterstützung von leistungsschwächeren jungen Menschen aufgewendet. Daneben wurden noch berufsvorbereitende Instrumente eingesetzt, wie zum Beispiel Einstiegsqualifizierungen und berufsvorbereitende Maßnahmen, Förderung der Berufsorientierung sowie ausbildungsbegleitende Hilfen zur Stabilisierung von Ausbildungsverhält-nissen.
Aktive Arbeitsförder-ung leistet einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen
Die Agentur für Arbeit Stuttgart hat Frauen, wie vom Gesetzgeber in §8 Abs. 2 SGB III gefordert, durch aktive Arbeitsförderung unterstützt. Während der Frauenanteil an allen Arbeitslosen bei 46 Prozent liegt, lag der Frauenanteil an den 2018 begonnen Förderfällen bei 44,8 Prozent. Insgesamt hatten 4.509 Frauen Fördermaßnahmen begonnen.
Eingliederungsbilanz 2018 | 27.09.2019 | © Agentur für Arbeit Stuttgart 5
Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente Detaillierte Aussagen zum Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, zur Verteilung der Mittel auf unterschiedliche Personengruppen, sowie Wirksamkeit der Maßnahmen anhand der Eingliederungsquote (wie viele Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sich nach ihrem individuellen Maßnahmeaustritt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden) und der Verbleibsquote (wie viele Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach ihrem individuellen Maßnahmeaustritt nicht arbeitslos sind) entnehmen Sie bitte den als Anlagen folgenden Tabellen.
Tabellen
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanznach § 11 SGB III
Agentur für Arbeit Stuttgart
Jahreszahlen 2018
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Titel:
Region:
Berichtsmonat:
Erstellungsdatum: 30.06.2019
Hinweise:
Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit
Statistik
Rückfragen an: Zentraler Statistik-Service
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Hotline: 0911/179-3632
Fax: 0911/179-1131
Weiterführende statistische Informationen
Internet:
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III, Jahreszahlen 2018,
Nutzungsbedingungen:© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen-
angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen
nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind
erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen.
Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer
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erfolgen.
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Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf
der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Register: "Statistik nach Themen"
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html
Nürnberg, Juni 2019
Impressum
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Agentur für Arbeit Stuttgart
Jahreszahlen 2018
Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische
Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der
Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in § 11 Abs. 2 SGB III.
http://statistik.arbeitsagentur.de
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Inhaltsverzeichnis
Tabelle
1
2
3aI
3aII
3bI
3bII
3cI
3cII
4a
4b
4c
5
6a
6b
6c
7
8a
8b
9a
9b
9cI
9cII
Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB III -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Zugewiesene Mittel und Ausgaben
Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer -
Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -
besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen -
Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Zugang - Jahressumme
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Bestand - Jahresdurchschnitt
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen
Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -
Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -
Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -
Eingliederungsquote
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten -
Verbleibsquote
Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)
- Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit -
Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Zugang - Jahressumme
Entwicklung der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung - Eingliederungsquote
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 1) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - zugewiesene Mittel und Ausgaben
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
a) Zugewiesene Mittel
in
1.000 €
in % des Soll
(Spalte 1)
in % von
Insgesamt
(Spalte 2)
in % des Ein-
gliederungs-
titels1 2 3 4 5
Insgesamt x 28.591 x 100 x
dav. Eingliederungstitel 32.545 25.816 79,3 90,3 100
Weitere Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung außerhalb des
Eingliederungstitels 1) x 2.775 x 9,7 x
b) Ausgaben
Ist (Ausgaben)
in 1.000 €
in %
von Insgesamt
in % des Ein-
gliederungs-
titels 2)
1 2 3
Insgesamt (Summe A, B, C, D, F, G, H) 28.591 100 x
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.745 13,1 14,1
Vermittlungsbudget 241 0,8 0,9
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.407 11,9 13,2
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 19 0,1 0,1
dav. Maßnahmen bei einem Träger 3.388 11,8 13,1
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung 13 0,0 0,1
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
15 0,1 x
dav. Vermittlungsbudget 1)
4 0,0 x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
11 0,0 x
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 1)
63 0,2 x
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
19 0,1 x
B Berufswahl und Berufsausbildung 6.562 23,0 20,3
Zuschüsse für Berufsorientierungsmaßnahmen 496 1,7 1,9
Berufseinstiegsbegleitung 2.008 7,0 7,8
Assistierte Ausbildung 184 0,6 0,7
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 1)
- - x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein1)
944 3,3 x
Ausbildungsbegleitende Hilfen 913 3,2 3,3
Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.348 4,7 5,2
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen 1)
302 1,1 x
Einstiegsqualifizierung 359 1,3 1,4
Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 1)
8 0,0 x
Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung - - -
C Berufliche Weiterbildung 12.547 43,9 47,8
Förderung der beruflichen Weiterbildung 9.867 34,5 38,2
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 1)
212 0,7 x
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 2.468 8,6 9,6
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 5.728 20,0 17,7
Eingliederungszuschuss 2.604 9,1 10,1
Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 1)
1.147 4,0 x
Gründungszuschuss 1.976 6,9 7,7
Gründungszuschuss zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben 1)
1 0,0 x
F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - -
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) - - -
G Freie Förderung 2 0,0 0,0
Freie Förderung SGB III (Restabwicklung) - - -
Erprobung innovativer Ansätze 2 0,0 0,0
H Sonstige Leistungen 6 0,0 0,0
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen - - -
Förderung von Jugendwohnheimen - - -
Reisekosten aus Anlass der Meldung bei der Arbeitsagentur 6 0,0 0,0
Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation 1)
- - x
Teilnehmerbezogene Programmausgaben des internationalen Services der BA 1)
- - x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Soll
(zugewie-
sene Mittel)
in 1.000 €
Ist (Ausgaben)
1) Diese Förderungen gehören zu den weiteren Ermessensleistungen außerhalb des Eingliederungstitels (§ 71b SGB IV).
2) Für die Berechnung des Anteils der Schwerpunktgruppen A, B, C, D, F, G und H und des Anteils der Instrumente Ausbildungsbegleitende Hilfen und Außerbetriebliche
Berufsausbildung wurden nur die Leistungen des Eingliederungstitels innerhalb der jeweiligen Schwerpunktgruppe / des Instruments berücksichtigt.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 2) Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
2018 +/- Vorjahr 2018 +/- Vorjahr
1 2 3 4
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget 1)2)4)
149 15 x x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)2)
766 -184 0,9 -0,1
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 23 -5 0,3 -0,1
dav. Maßnahmen bei einem Träger 935 -269 1,1 -0,1
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung 1)2)
13.000 12.500 x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x
dav. Vermittlungsbudget 4)
343 256 x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 162 -58 1,2 -0,1
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 3.482 29 1,8 -0,3
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
19.413 13.103 x x
B Berufswahl und Berufsausbildung
Berufseinstiegsbegleitung 248 14 17,9 -5,9
Assistierte Ausbildung 575 81 10,1 4,5
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen x x - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 3)
664 -10 5,9 -0,6
Ausbildungsbegleitende Hilfen 263 -5 12,7 0,8
Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.003 -21 16,5 -1,1
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 482 7 19,4 -5,0
Einstiegsqualifizierung 352 12 7,0 -0,5
Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende in einer 2. Ausbildung 188 -3 . .
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.053 -13 5,0 0,4
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 835 67 16,2 0,3
Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigter 1.501 54 16,2 -2,0
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 1.221 71 5,1 -0,4
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 1.036 9 15,3 -1,9
Gründungszuschuss 1.215 22 9,0 -0,8
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze x x 19,9 9,7
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
3) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
durchschnittliche
Ausgaben je
Förderung pro Monat
(in EURO) 1)
Dauer der
Leistung
(Durchschnitt
in Monaten) 2)
1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen
Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Für Einmalleistungen werden für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der
Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen der übrigen
Instrumente nicht vergleichbar.
2) Berechnung Sp. 3: Die durchschnittliche Förderdauer wird auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt.
2) Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Teilnahmen sinnvoll und möglich, nicht bei Einmalleistungen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
3a I) Zugang - Jahressumme
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 36.815 17.322 x 1.196 5.613 913 12.619
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 6.156 2.865 169 176 797 217 2.026
Vermittlungsbudget 1)
1.616 797 75 52 * 47 550
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
4.449 2.028 91 95 519 170 1.458
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 827 403 23 19 107 * 314
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
3.622 1.625 68 76 412 * 1.144
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
* * - - - - *
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
80 31 * 22 - - 14
dav. Vermittlungsbudget 1)
11 * - * - - -
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
69 * * * - - 14
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * * * 7 * - *
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
* * - - - - *
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.290 1.248 * 14 - * 1.248
Berufseinstiegsbegleitung 524 516 - - - - 516
Assistierte Ausbildung 34 30 - - - - 30
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
234 232 * * - * 232
Ausbildungsbegleitende Hilfen 257 238 - 3 - - 238
Außerbetriebliche Berufsausbildung 67 65 - - - - 65
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * 25 - 8 - - 25
Einstiegsqualifizierung 147 142 * * - - 142
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * - - - - - -
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 1.964 958 38 40 214 122 670
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.856 911 38 40 210 122 625
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 20 * - - - - *
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 88 * - - 4 - *
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 655 348 * 113 118 * 190
Eingliederungszuschuss 377 207 24 21 91 8 112
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 99 94 * 92 7 * 54
Gründungszuschuss 179 47 - - 20 7 24
G Freie Förderung - - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) 10.065 5.419 236 343 1.129 356 4.134
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".Qualifikation unterzeichnet ist.
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
3a II) Anteile
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 36.815 47,1 x 3,2 15,2 2,5 34,3
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 6.156 46,5 2,7 2,9 12,9 3,5 32,9
Vermittlungsbudget 1)
1.616 49,3 4,6 3,2 * 2,9 34,0
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
4.449 45,6 2,0 2,1 11,7 3,8 32,8
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 827 48,7 2,8 2,3 12,9 * 38,0
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
3.622 44,9 1,9 2,1 11,4 * 31,6
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
* * * * * * *
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
80 38,8 * 27,5 - - 17,5
dav. Vermittlungsbudget 1)
11 * - * - - -
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
69 * * * - - 20,3
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * * * * * * *
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
* * * * * * *
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.290 96,7 * 1,1 - * 96,7
Berufseinstiegsbegleitung 524 98,5 - - - - 98,5
Assistierte Ausbildung 34 88,2 - - - - 88,2
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
234 99,1 * * - * 99,1
Ausbildungsbegleitende Hilfen 257 92,6 - 1,2 - - 92,6
Außerbetriebliche Berufsausbildung 67 97,0 - - - - 97,0
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * * * * * *
Einstiegsqualifizierung 147 96,6 * * - - 96,6
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * * * * * *
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 1.964 48,8 1,9 2,0 10,9 6,2 34,1
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.856 49,1 2,0 2,2 11,3 6,6 33,7
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 20 * - - - - *
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 88 * - - 4,5 - *
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 655 53,1 * 17,3 18,0 * 29,0
Eingliederungszuschuss 377 54,9 6,4 5,6 24,1 2,1 29,7
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 99 94,9 * 92,9 7,1 * 54,5
Gründungszuschuss 179 26,3 - - 11,2 3,9 13,4
G Freie Förderung - x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze - x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) 10.065 53,8 2,3 3,4 11,2 3,5 41,1
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 7.987 4.456 672 455 2.056 235 2.754
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 376 180 11 13 44 21 121
Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
368 176 11 10 44 21 120
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 11 0 1 2 1 8
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
348 166 10 10 42 20 112
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x
dav. Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
7 3 - 2 - - 1
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 2 1 0 1 0 - 0
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.361 864 0 32 - 0 860
Berufseinstiegsbegleitung 674 338 - - - - 338
Assistierte Ausbildung 27 19 - - - - 19
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
118 97 - 0 - 0 97
Ausbildungsbegleitende Hilfen 290 198 - 6 - - 198
Außerbetriebliche Berufsausbildung 112 102 - 2 - - 101
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 52 50 - 23 - - 48
Einstiegsqualifizierung 85 60 0 0 - - 60
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 - - - - - -
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 939 512 13 14 43 66 431
Förderung der beruflichen Weiterbildung 781 450 12 14 42 61 372
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 21 2 1 0 - - 1
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 137 60 - - 2 5 58
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 406 230 19 99 77 11 123
Eingliederungszuschuss 178 105 16 12 58 4 47
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 92 90 3 86 5 1 58
Gründungszuschuss 136 36 - 0 14 6 17
G Freie Förderung 1 0 - - - - 0
Erprobung innovativer Ansätze 1 0 - - - - 0
Summe (A, B, C, D, G) 3.083 1.785 43 158 165 98 1.536
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
3b II) Anteile
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 7.987 55,8 8,4 5,7 25,7 2,9 34,5
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 376 47,9 2,9 3,5 11,8 5,5 32,3
Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
368 47,9 2,9 2,8 12,0 5,6 32,6
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 53,1 2,1 3,7 11,2 3,3 41,9
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
348 47,6 2,9 2,7 12,1 5,7 32,1
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x
dav. Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
7 39,2 - 26,6 - - 15,2
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 2 77,8 22,2 77,8 11,1 - 22,2
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.361 63,4 0,0 2,3 - 0,0 63,2
Berufseinstiegsbegleitung 674 50,2 - - - - 50,2
Assistierte Ausbildung 27 72,8 - - - - 72,8
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
118 81,6 - 0,4 - 0,2 81,6
Ausbildungsbegleitende Hilfen 290 68,2 - 2,0 - - 68,2
Außerbetriebliche Berufsausbildung 112 90,7 - 1,8 - - 89,8
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 52 95,2 - 44,7 - - 91,4
Einstiegsqualifizierung 85 71,1 0,2 0,2 - - 71,1
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 - - - - - -
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 939 54,5 1,3 1,5 4,6 7,0 45,9
Förderung der beruflichen Weiterbildung 781 57,6 1,5 1,7 5,3 7,8 47,7
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 21 9,8 2,8 1,6 - - 5,5
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 137 43,6 - - 1,2 3,5 42,2
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 406 56,7 4,8 24,4 19,0 2,6 30,2
Eingliederungszuschuss 178 58,9 9,1 7,0 32,6 2,1 26,4
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 92 97,4 3,5 93,6 5,4 0,8 63,1
Gründungszuschuss 136 26,2 - 0,2 10,4 4,5 12,8
G Freie Förderung 1 66,7 - - - - 66,7
Erprobung innovativer Ansätze 1 66,7 - - - - 66,7
Summe (A, B, C, D, G) 3.083 57,9 1,4 5,1 5,3 3,2 49,8
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
3c I) Zugang und Bestand
Zugang Bestand Zugang Bestand
1 2 3 4
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 4.983 629 2.058 255
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.021 81 382 29
Vermittlungsbudget 1)
166 x 79 x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
794 75 275 26
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 129 3 38 1
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
665 73 237 26
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
* x - x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
58 x * x
dav. Vermittlungsbudget 1)
7 x * x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
51 5 22 3
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 0 * 0
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
* x - x
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.232 1.300 453 495
Berufseinstiegsbegleitung 523 674 238 282
Assistierte Ausbildung 29 25 9 8
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
231 117 67 38
Ausbildungsbegleitende Hilfen 231 254 71 94
Außerbetriebliche Berufsausbildung 61 106 21 36
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * 50 * 18
Einstiegsqualifizierung 131 74 38 18
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * 1 * 1
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - - -
C Berufliche Weiterbildung 85 50 32 12
Förderung der beruflichen Weiterbildung 71 36 24 6
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4 4 4 1
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 10 10 4 5
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 91 65 37 32
Eingliederungszuschuss 45 17 * 8
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 42 46 * 23
Gründungszuschuss 4 2 * 1
G Freie Förderung - 0 - -
Erprobung innovativer Ansätze - 0 - -
Summe (A, B, C, D, G) 2.429 1.496 904 568
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
Insgesamt Frauen
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 3) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer
Tabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
3c II) Anteile an Insgesamt
Zugang Bestand Zugang Bestand
1 2 3 4
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 13,5 7,9 12,1 7,0
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 16,6 21,4 14,0 16,3
Vermittlungsbudget 1)
10,3 x 11,0 x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
17,8 20,5 13,9 15,0
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 15,6 13,7 14,3 8,0
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
18,4 20,8 13,9 15,2
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
* x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
72,5 x * x
dav. Vermittlungsbudget 1)
63,6 x * x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
73,9 75,9 78,6 83,3
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 22,2 * 50,0
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
* x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung 95,5 95,5 97,4 97,0
Berufseinstiegsbegleitung 99,8 100,0 99,6 100,0
Assistierte Ausbildung 85,3 92,8 81,8 96,0
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
98,7 99,0 100,0 100,0
Ausbildungsbegleitende Hilfen 89,9 87,5 93,4 93,6
Außerbetriebliche Berufsausbildung 91,0 94,5 91,3 90,6
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * 95,7 * 95,1
Einstiegsqualifizierung 89,1 87,2 95,0 90,5
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * 29,3 * 34,3
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. x x x x
C Berufliche Weiterbildung 4,3 5,3 3,1 2,6
Förderung der beruflichen Weiterbildung 3,8 4,6 2,4 1,7
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 20,0 16,5 44,4 12,0
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 11,4 7,5 7,1 5,2
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 13,9 16,1 14,1 18,9
Eingliederungszuschuss 11,9 9,8 * 10,7
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 42,4 49,9 * 61,1
Gründungszuschuss 2,2 1,5 * 1,4
G Freie Förderung x 66,7 x x
Erprobung innovativer Ansätze x 66,7 x x
Summe (A, B, C, D, G) 24,1 48,5 20,0 42,6
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
in % von Tabelle 3a/ 3b
Insgesamt
in % von Tabelle 4a/ 4b
Frauen Insgesamt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen
Tabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
4a) Zugang - Jahressumme
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
behin-
derte M. /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 16.952 46,0 7.478 x 527 2.679 867 4.999
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.735 44,4 1.215 90 68 369 207 768
Vermittlungsbudget 1)
721 44,6 353 41 16 * * 236
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
1.974 44,4 846 49 38 246 * 527
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 265 32,0 125 7 8 32 * 93
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
1.709 47,2 721 42 30 214 * 434
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
- * - - - - - -
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
36 45,0 13 - 11 - - *
dav. Vermittlungsbudget 1)
8 72,7 * - * - - -
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
28 40,6 * - * - - *
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 4 * 3 - 3 * - *
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
- * - - - - - -
B Berufswahl und Berufsausbildung 465 36,0 456 - 8 - * 456
Berufseinstiegsbegleitung 239 45,6 237 - - - - 237
Assistierte Ausbildung 11 32,4 9 - - - - 9
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - x - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
67 28,6 66 - * - * 66
Ausbildungsbegleitende Hilfen 76 29,6 73 - * - - 73
Außerbetriebliche Berufsausbildung 23 34,3 23 - - - - 23
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * 8 - * - - 8
Einstiegsqualifizierung 40 27,2 40 - - - - 40
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * - - - - - -
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - x - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 1.047 53,3 479 20 13 112 * 299
Förderung der beruflichen Weiterbildung 982 52,9 450 20 13 108 * 272
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 9 45,0 * - - - - *
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 56 63,6 * - - 4 - *
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 262 40,0 131 11 44 39 * 65
Eingliederungszuschuss 145 38,5 77 11 8 30 8 37
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 39 39,4 37 - 36 3 * 22
Gründungszuschuss 78 43,6 17 - - 6 * 6
G Freie Förderung - x - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - x - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) 4.509 44,8 2.281 121 133 520 343 1.588
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
Insge-
samt
in %
von
Tabelle
3a
Insge-
samt
darunter (Spalte 1):
besonders förderungsbedürftige Personen
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen
Tabelle 4b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
4b) Bestand - Jahresdurchschnitt 1)
Insge-
samt 3)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
behin-
derte M. /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 3.648 45,7 1.963 322 201 923 223 1.133
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 177 47,2 83 7 7 22 20 47
Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
174 47,2 81 7 5 22 20 47
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 6 31,1 3 0 1 1 1 2
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
167 48,1 78 6 5 21 19 44
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x x
dav. Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
3 45,6 1 - 1 - - 0
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 1 44,4 1 - 1 0 - 0
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung 510 37,5 335 - 11 - 0 334
Berufseinstiegsbegleitung 282 41,9 151 - - - - 151
Assistierte Ausbildung 8 31,3 6 - - - - 6
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - x - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
38 32,2 32 - 0 - 0 32
Ausbildungsbegleitende Hilfen 100 34,5 75 - 1 - - 75
Außerbetriebliche Berufsausbildung 40 35,6 38 - - - - 38
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 19 35,9 19 - 9 - - 18
Einstiegsqualifizierung 20 23,8 15 - - - - 15
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung 3 85,4 - - - - - -
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - x - - - - - -
C Berufliche Weiterbildung 479 51,0 243 7 5 26 66 186
Förderung der beruflichen Weiterbildung 379 48,5 203 7 5 24 61 148
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 11 52,4 2 1 - - - 1
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 89 65,0 39 - - 2 5 37
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 168 41,4 94 6 39 27 10 52
Eingliederungszuschuss 71 39,8 41 6 5 20 4 19
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 38 41,3 37 - 34 3 1 27
Gründungszuschuss 59 43,5 15 - - 5 5 6
G Freie Förderung - - - - - - - -
Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - -
Summe (A, B, C, D, G) 1.334 43,3 754 20 61 75 96 618
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist..
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal erfüllen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
Insge-
samt
in % von
Tabelle
3b Insge-
samt
darunter (Spalte 1):
besonders förderungsbedürftige Personen
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 4) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen
Tabelle 4c) Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
4c I) Bestand - Jahresdurchschnitt
Insgesamt Frauennachrichtl.:
Männer
1 2 3
relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1)
1,4 1,4 1,5
absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) x 45,7 54,3
Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1)
x 44,7 55,3
realisierter Förderanteil (s. auch Tab. 4 b) x 43,3 56,7
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x - 1,5 1,5
realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung")
(s. auch Tab. 4 b) x 47,9 52,1
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 3,1 - 3,1
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
4c II) Bestand - Jahresdurchschnitt Vorjahr
Insgesamt Frauennachrichtl.:
Männer
relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 1)
1,6 1,5 1,7
absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III) x 44,6 55,4
Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 1)
x 42,5 57,5
realisierter Förderanteil x 42,4 57,6
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x - 0,1 0,1
realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") x 45,4 54,6
Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 2,9 - 2,9
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 5) Abgang aus Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III
Tabelle 5) besonders förderungsbedürftige Personengruppen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
Abgang von Arbeitslosen
Insge-
samt 1)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 2)
1 2 3 4 5 6 7
Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 36.599 17.728 1.761 1.249 5.678 1.043 12.578
dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3)
02 15.538 5.994 288 338 1.777 324 4.236
dar. Abgänge in Beschäftigung 03 14.630 5.663 262 338 1.580 308 4.092
Wiederbeschäftigungsquote 4)
(Z. 03 in % v. Z. 01) 04 40,0 31,9 14,9 27,1 27,8 29,5 32,5
dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 14.328 5.483 238 288 1.504 304 4.007
Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 39,1 30,9 13,5 23,1 26,5 29,1 31,9
dar. in selbständige Tätigkeit 07 876 317 24 - 190 16 134
Zeile 07 in % von Zeile 01 08 2,4 1,8 1,4 - 3,3 1,5 1,1
dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 701 268 24 - 169 11 106
Zeile 09 in % von Zeile 01 10 1,9 1,5 1,4 - 3,0 1,1 0,8
dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert)
durch Vermittlung
11 1.599 719 27 35 209 39 516
Zeile 11 in % von Zeile 03 12 10,9 12,7 10,3 10,4 13,2 12,7 12,6
dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert)
durch Vermittlung
13 1.532 678 22 28 194 38 494
Vermittlungsquote 5)
(Z. 13 in % v. Z. 05) 14 10,7 12,4 9,2 9,7 12,9 12,5 12,3
Abgang von arbeitslosen Frauen
Insge-
samt 1)
Langzeit-
arbeits-
lose
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwerbe-
hinderte
Menschen
/
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und älter)
Berufs-
rück-
kehrende
Gering-
qualifi-
zierte 2)
1 2 3 4 5 6 7
Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 16.984 7.756 864 549 2.733 999 5.002
dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3)
02 7.176 2.501 130 130 828 301 1.583
dar. Abgänge in Beschäftigung 03 6.782 2.358 118 130 731 286 1.527
Wiederbeschäftigungsquote 4)
(Z. 03 in % v. Z. 01) 04 39,9 30,4 13,7 23,7 26,7 28,6 30,5
dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 6.665 2.293 108 112 706 282 1.496
Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 39,2 29,6 12,5 20,4 25,8 28,2 29,9
dar. in selbständige Tätigkeit 07 385 139 10 - 95 15 54
Zeile 07 in % von Zeile 01 08 2,3 1,8 1,2 - 3,5 1,5 1,1
dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 319 121 10 - 86 11 47
Zeile 09 in % von Zeile 01 10 1,9 1,6 1,2 - 3,1 1,1 0,9
dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert)
durch Vermittlung
11 660 280 10 9 88 34 187
Zeile 11 in % von Zeile 03 12 9,7 11,9 8,5 6,9 12,0 11,9 12,2
dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert)
durch Vermittlung
13 633 262 7 7 83 33 177
Vermittlungsquote 5)
(Z. 13 in % v. Z. 05) 14 9,5 11,4 6,5 6,3 11,8 11,7 11,8
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Insge-
samt
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
Insge-
samt
darunter: besonders förderungsbedürftige Personen
1) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
2) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
3) Abgänge in Erwerbstätigkeit (Zeile 02) umfassen neben den Abgängen in Beschäftigung (Zeile 03) und den Abgängen in Selbständigkeit (Zeile 07) auch Abgänge in den
3) Freiwilligendienst. Die Summe von Zeile 03 und 07 weicht daher um die Zahl der Abgänge in den Freiwilligendienst von Zeile 02 ab.
4) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
4) beendet haben, in Relation zum Gesamtabgang an Arbeitslosen.
5) Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten
5) Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben.
5) Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen / Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen
5) Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach
5) Auswahl und Vorschlag mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt. Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die
5) Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche,
5) auch der Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei. Weiterführende
5) Informationen können der Publikation "Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" entnommen werden, abrufbar unter:
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitslose-und-gemeldetes-Stellenangebot/Arbeitslose/Arbeitslose-Nav.html
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)
Tabelle 6a) Austritte von Männern und Frauen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2017 - Dezember 2017)
Langzeit-
arbeitslo
se
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
behin-
derte
Men-
schen /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55
Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 3)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget 2.167 951 1.216 957 74 38 367 57 608
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 4.740 1.891 2.849 1.734 88 97 466 168 1.134
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.042 288 754 404 15 27 111 16 290
dav. Maßnahmen bei einem Träger 3.698 1.603 2.095 1.330 73 70 355 152 844
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) * - * * - - * - *
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 94 33 61 30 * 21 - * 14
dav. Vermittlungsbudget 13 8 5 5 - 5 - - *
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 81 25 56 25 * 16 - * *
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 10 5 5 9 * 9 * - 5
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen * - * * * * - - *
B Berufswahl und Berufsausbildung ohne BOM
Berufseinstiegsbegleitung 249 120 129 205 - * - - 205
Assistierte Ausbildung 4)
33 12 21 24 - - - - 24
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 4)
- - - - - - - - -
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 1)
267 108 159 201 * - - - 200
Ausbildungsbegleitende Hilfen 250 82 168 172 - 3 - * 171
Außerbetriebliche Berufsausbildung 77 21 56 72 * * - - 72
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 28 5 23 22 - 8 - - 20
Einstiegsqualifizierung 169 42 127 106 - * - - 106
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * - * * - * - - *
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.889 844 1.045 761 35 10 156 100 535
dar. Berufliche Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.801 814 987 735 35 10 150 99 516
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 27 12 15 6 - 3 - - 3
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 75 52 23 37 * - * * 34
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 500 196 304 213 25 24 99 14 113
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 70 39 31 70 - 68 7 - 34
Gründungszuschuss 170 81 89 48 6 5 26 4 17
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze * - * * - - - - *
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
2) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
3) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
4) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum überwiegend als vorzeitige Beendigungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.
Austritte
Insge-
samt
darunter:
Frauen Männer
beson-
ders
förder-
ungs-
bedürf-
tige
Perso-
nen 3)
darunter:
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)
Tabelle 6b) Eingliederungsquote für Männer und Frauen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2017 - Dezember 2017) 1)
Langzeit-
arbeitslos
e
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
behin-
derte
Men-
schen /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget 54,1 55,0 53,5 47,8 29,7 68,4 38,7 40,4 50,8
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 57,6 57,0 58,1 53,8 39,8 53,6 46,6 41,7 58,7
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 67,3 64,9 68,2 70,5 x 63,0 68,5 x 70,3
dav. Maßnahmen bei einem Träger 54,9 55,6 54,4 48,7 34,2 50,0 39,7 40,1 54,7
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 55,3 60,6 52,5 56,7 x 71,4 x x x
dav. Vermittlungsbudget x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 53,1 56,0 51,8 52,0 x x x x x
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung
Berufseinstiegsbegleitung 34,1 33,3 34,9 41,0 x x x x 41,0
Assistierte Ausbildung 5)
57,6 x 47,6 66,7 x x x x 66,7
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 5)
x x x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
47,6 62,0 37,7 49,3 x x x x 49,5
Ausbildungsbegleitende Hilfen 85,6 84,1 86,3 86,6 x x x x 86,5
Außerbetriebliche Berufsausbildung 74,0 76,2 73,2 75,0 x x x x 75,0
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 78,6 x 78,3 86,4 x x x x 85,0
Einstiegsqualifizierung 63,9 64,3 63,8 65,1 x x x x 65,1
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. x x x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 61,5 60,1 62,6 59,4 40,0 x 48,7 60,0 61,9
dar. Berufliche Weiterbildung ohne "WeGebAU" 60,1 59,1 60,9 58,2 40,0 x 47,3 59,6 60,7
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 85,2 x x x x x x x x
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 90,7 86,5 100,0 91,9 x x x x 91,2
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 81,8 81,6 81,9 80,8 72,0 95,8 78,8 x 82,3
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 77,1 82,1 71,0 77,1 x 76,5 x x 85,3
Gründungszuschuss 12,9 14,8 11,2 12,5 x x 19,2 x x
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.
1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
5) Eingliederungsquoten für Assistierte Ausbildung sind für den Berichtszeitraum nur eingeschränkt aussagekräftig, da ein Großteil dieser Förderungen vorzeitig beendet wurden. Die Förderart wurde
5) zum Mai 2015 eingeführt; die reguläre Teilnahmedauer konnte im Berichtszeitraum nicht erreicht werden.
Austritte
Insge-
samt
darunter:
Frauen Männer
beson-
ders
förder-
ungs-
bedürf-
tige
Perso-
nen 3)
darunter:
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (Ermessensleistungen)
Tabelle 6c) Verbleibsquote für Männer und Frauen
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
Verbleibsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2017 - Dezember 2017) 1)
Langzeit-
arbeitslos
e
(§ 18
Abs.1
SGB III)
schwer-
behin-
derte
Men-
schen /
Gleichge-
stellte
Ältere
(55 Jahre
und
älter)
Berufs-
rück-
kehren-
de
Gering-
qualifi-
zierte 4)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget 77,1 78,9 75,7 70,7 60,8 81,6 57,5 68,4 77,3
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 79,5 77,5 80,8 75,4 62,5 74,2 59,9 68,5 82,7
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 85,7 83,0 86,7 85,9 x 85,2 80,2 x 86,9
dav. Maßnahmen bei einem Träger 77,7 76,5 78,7 72,2 58,9 70,0 53,5 66,4 81,3
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 71,3 69,7 72,1 76,7 x 81,0 x x x
dav. Vermittlungsbudget x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 70,4 68,0 71,4 76,0 x x x x x
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung
Berufseinstiegsbegleitung 98,4 98,3 98,4 98,0 x x x x 98,0
Assistierte Ausbildung 5)
97,0 x 100,0 95,8 x x x x 95,8
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 5)
x x x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
97,8 97,2 98,1 98,0 x x x x 98,0
Ausbildungsbegleitende Hilfen 94,4 92,7 95,2 94,8 x x x x 94,7
Außerbetriebliche Berufsausbildung 92,2 95,2 91,1 93,1 x x x x 93,1
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 92,9 x 91,3 95,5 x x x x 95,0
Einstiegsqualifizierung 98,2 97,6 98,4 98,1 x x x x 98,1
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. x x x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 79,3 78,7 79,8 79,0 62,9 x 66,7 77,0 82,2
dar. Berufliche Weiterbildung ohne "WeGebAU" 78,3 77,9 78,6 78,2 62,9 x 65,3 76,8 81,6
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 88,9 x x x x x x x x
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 98,7 98,1 100,0 100,0 x x x x 100,0
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 92,2 91,8 92,4 93,0 88,0 95,8 93,9 x 93,8
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 90,0 87,2 93,5 90,0 x 89,7 x x 94,1
Gründungszuschuss 98,2 97,5 98,9 97,9 x x 96,2 x x
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.
1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.
4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".
5) Verbleibsquoten für Assistierte Ausbildung sind für den Berichtszeitraum nur eingeschränkt aussagekräftig, da ein Großteil dieser Förderungen vorzeitig beendet wurden. Die Förderart wurde
5) zum Mai 2015 eingeführt; die reguläre Teilnahmedauer konnte im Berichtszeitraum nicht erreicht werden.
Austritte
Insge-
samt
darunter:
Frauen Männer
beson-
ders
förder-
ungs-
bedürf-
tige
Perso-
nen 3)
darunter:
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 7) Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)
Interaktiven Visualisierung "Arbeitsmarkt- und Strukturindikatoren“
- Niveau und Entwicklung der Zahl erwerbsfähiger Menschen
- Beschäftigungsentwicklung nach Branchen und Berufen
- Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt sowie
- Entwicklung von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung
Interaktive Visualisierung "Arbeitslosigkeit und Förderung"
Abgang und Verbleib von Arbeitslosen in Beschäftigung – Deutschland, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen
(Monats-/ Jahreszahlen)
Informationen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt (§11 Abs. 2 Nr. 7) sind im
Internet-Angebot der Statistik zu finden. Kennzahlen zur Beschreibung von Angebot und Nachfrage sowie von Arbeitslosigkeit und
Unterbeschäftigung als Indikatoren der relativen Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots sind u.a. dargestellt in der
Sie unterstützt die Analyse des regionalen Arbeitsmarktes. Sie macht Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiken sichtbar. Die
visualisierten Daten stehen für Bundesländer und Kreise sowie für Regionaldirektions- und Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit zur
Verfügung. Sie enthält Daten zu
Die Tabellen und Grafiken lassen sich mittels weniger Klicks in Excel- oder Powerpoint-Dokumente exportieren.
Darüber hinaus bieten folgende Jahreszahlen- und Zeitreihenprodukte eine gute Möglichkeit der Einordung der Daten der Eingliederungsbilanz
in den regionalen Kontext:
Zahlen, Daten, Fakten - Strukturdaten und -indikatoren - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
Arbeitsmarkt kommunal - Gemeinden (Jahreszahlen)
Frauen und Männer - Deutschland, West/Ost , Länder und Kreise (Jahreszahlen)
Frauen und Männer - Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Jahreszahlen)
Arbeitslose nach Rechtskreisen - Deutschland, West/Ost, Länder und Agenturen für Arbeit (Jahreszahlen)
Langzeitarbeitslosigkeit - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Kreise (Monats-/ Jahreszahlen)
Beschäftigte nach dem Wohnort - Deutschland, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Quartalszahlen)
Arbeitslose - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Monats-/Jahreszahlen)
Arbeitslosenquoten - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Monats-
/Jahreszahlen)
Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten nach Kreisen und Agenturbezirken (Jahreszahlen)
Gemeldete Arbeitsstellen - Deutschland, West/Ost und Länder (Zeitreihe Jahreszahlen ab 1991)
Bewerber und Berufsausbildungsstellen - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für
Arbeit (Monatszahlen)
Bewerber und Berufsausbildungsstellen: Analysedaten - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und
Agenturen (Monatszahlen)
Bewerber und Berufsausbildungsstellen - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Monatszahlen ab März 2009)
Bewerber für Berufsausbildungsstellen mit Migrationshintergrund - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Jahreszahlen)
Beschäftigungsquoten - Deutschland, Länder, Kreise und Agenturen für Arbeit (Jahreszahlen und Zeitreihen)
Regionalreport über Beschäftigte - Kreise und Agenturen für Arbeit (Quartalszahlen und Zeitreihen)
Beschäftigte nach dem Arbeitsort - Deutschland, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Quartalszahlen)
zur Verfügung. Sie dient der regionalisierten Darstellung von Strukturdaten und -indikatoren und basiert auf Daten der Eingliederungsbilanz.
Bei Fragen zu den o.g. Produkten stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus den Statistik-Services gerne zur Verfügung!
Kontakt: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Servicebereich/Kontakt/Kontakt-Nav.html
Arbeitsmarktpolitische Instrumente - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit
(Zeitreihe Monatszahlen)
Verbleib nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Rechtskreis SGB II - Deutschland, Regionaldirektionen,
Jobcenter (Zeitreihe)
Verbleib nach Austritt aus arbeitsmarktpolit. Instrumenten im Rechtskreis SGB III - Deutschland, Regionaldirektionen,
Agenturen für Arbeit (Zeitreihe)
Eckwerte der Grundsicherung SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab
2007)
Strukturen der Grundsicherung SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab
2005)
Nach Veröffentlichung des Tabellenteils der Eingliederungsbilanz im Internet steht zudem noch die aktualisierte
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 8) Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung
Tabelle 8a) Zugang Jahressumme
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
absolut in %
1 2 3 4 5 6
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.718 6.506 6.928 6.156 - 772 - 11,1
Vermittlungsbudget 1.728 1.958 2.167 1.616 - 551 - 25,4
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.837 4.434 4.655 4.449 - 206 - 4,4
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 852 1.076 1.009 827 - 182 - 18,0
dav. Maßnahmen bei einem Träger 2.985 3.358 3.646 3.622 - 24 - 0,7
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
* 3 * * * *
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 138 101 96 80 - 16 - 16,7
dav. Vermittlungsbudget 13 8 13 11 - 2 - 15,4
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 125 93 83 69 - 14 - 16,9
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 9 * * * *
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen * 4 * * * *
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.335 1.185 1.084 1.290 206 19,0
Berufseinstiegsbegleitung 383 309 313 524 211 67,4
Assistierte Ausbildung 6 53 41 34 - 7 - 17,1
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - - - - - x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 1)
248 274 221 234 13 5,9
Ausbildungsbegleitende Hilfen 469 275 252 257 5 2,0
Außerbetriebliche Berufsausbildung 88 76 71 67 - 4 - 5,6
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 19 27 * * * *
Einstiegsqualifizierung 116 166 156 147 - 9 - 5,8
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung * * * * * *
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * * - - - x
C Berufliche Weiterbildung 1.799 1.955 2.076 1.964 - 112 - 5,4
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.626 1.832 1.962 1.856 - 106 - 5,4
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 27 27 18 20 2 11,1
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 146 96 96 88 - 8 - 8,3
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 626 686 * 655 * *
Eingliederungszuschuss 387 449 505 377 - 128 - 25,3
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 89 66 * 99 * *
Gründungszuschuss 150 171 158 179 21 13,3
G Freie Förderung - 15 * - * *
Erprobung innovativer Ansätze - 15 * - * *
Summe (A, B, C, D, G) 9.478 10.347 10.820 10.065 - 755 - 7,0
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
2015 2016 2017 2018
Veränderung 2018
gegenüber Vorjahr
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 8) Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung
Tabelle 8b) Eingliederungsquote
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen (jeweils Januar - Dezember); Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt) 1)
2015 2016 2017 2015 2016 2017
1 2 3 4 5 6
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget 1.728 1.958 2.167 61,6 58,1 54,1
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 3.720 4.413 4.740 62,7 57,2 57,6
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 860 1.041 1.042 76,2 68,8 67,3
dav. Maßnahmen bei einem Träger 2.860 3.372 3.698 58,7 53,6 54,9
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) * 3 * x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 136 113 94 52,9 48,7 55,3
dav. Vermittlungsbudget 13 8 13 x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 123 105 81 52,8 48,6 53,1
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 17 8 10 x x x
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen * 4 * x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung
Berufseinstiegsbegleitung 115 329 249 39,1 39,5 34,1
Assistierte Ausbildung 3)
3 41 33 x 58,5 57,6
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 3)
- - - x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
222 254 267 49,5 42,5 47,6
Ausbildungsbegleitende Hilfen 506 298 250 84,6 83,2 85,6
Außerbetriebliche Berufsausbildung 136 91 77 62,5 73,6 74,0
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 28 26 28 67,9 92,3 78,6
Einstiegsqualifizierung 122 132 169 63,1 71,2 63,9
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * * * x x x
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.718 1.793 1.889 62,6 62,6 61,5
dar. Berufliche Weiterbildung ohne "WeGebAU" 1.605 1.693 1.801 60,5 60,7 60,1
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 24 24 27 54,2 54,2 85,2
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 116 126 75 93,1 90,5 90,7
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 350 420 500 82,0 85,7 81,8
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 86 81 70 81,4 85,2 77,1
Gründungszuschuss 168 145 170 14,9 14,5 12,9
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze - 10 * x x x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.
1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.
1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum überwiegend als vorzeitige Beendigungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.
Austritte Eingliederungsquote
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9a) Zugang Jahressumme
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
Auslän-
der
Deut-
sche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 36.815 24.400 (66,9) (47,0) (34,9) (12,1) (15,0) (9,5) (5,5)
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 6.156 4.182 (68,7) (49,7) (37,2) (12,4) (14,9) (9,5) (5,4)
Vermittlungsbudget 1)
1.616 1.134 (68,6) (51,1) (38,2) (12,9) (13,2) (*) (*)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
4.449 3.003 (69,0) (49,5) (37,2) (12,3) (15,5) (10,4) (5,1)
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 827 567 (62,6) (47,4) (35,4) (11,8) (11,6) (8,5) (3,2)
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
3.622 2.436 (70,5) (50,0) (37,6) (12,4) (16,3) (10,8) (5,5)
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
* * (*) (*) (-) (*) (-) (-) (-)
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
80 40 (50,0) (*) (15,0) (*) (*) (*) (*)
dav. Vermittlungsbudget 1)
11 6 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
69 34 (58,8) (*) (17,6) (*) (*) (*) (*)
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * * (75,0) (*) (-) (*) (*) (-) (*)
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
* * (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.289 681 x x x x x x x
Berufseinstiegsbegleitung 524 219 x x x x x x x
Assistierte Ausbildung 34 26 (*) (46,2) (46,2) (-) (*) (*) (*)
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - - x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
234 137 (67,2) (31,4) (25,5) (5,8) (34,3) (16,8) (17,5)
Ausbildungsbegleitende Hilfen 257 158 x x x x x x x
Außerbetriebliche Berufsausbildung 67 41 (68,3) (*) (7,3) (*) (*) (36,6) (*)
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 26 7 x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 147 93 x x x x x x x
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung - . . . . . . . .
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 1.964 1.256 (70,8) (51,7) (37,7) (13,9) (14,9) (9,2) (5,7)
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.856 1.188 (71,0) (52,4) (38,0) (14,3) (14,4) (9,2) (5,2)
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 20 17 (35,3) (*) (*) (-) (*) (-) (*)
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 88 51 x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 655 387 (58,1) (39,8) (26,1) (13,7) (14,0) (7,5) (6,2)
Eingliederungszuschuss 377 255 (62,0) (43,9) (31,8) (12,2) (12,9) (8,2) (4,7)
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 99 49 (51,0) (22,4) (12,2) (10,2) (26,5) (10,2) (14,3)
Gründungszuschuss 179 83 x x x x x x x
G Freie Förderung - - x x x x x x x
Erprobung innovativer Ansätze - - x x x x x x x
Summe (A, B, C, D, G) 10.064 6.506 (69,5) (48,3) (36,3) (11,9) (17,3) (10,7) (6,6)
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
darunter
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9b) Bestand Jahresdurchschnitt
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
Auslän-
der
Deut-
sche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Arbeitslose Rechtskreis SGB III 7.987 5.268 (65,1) (48,4) (35,2) (13,2) (12,4) (7,6) (4,8)
A Aktivierung und berufliche Eingliederung 376 255 (68,5) (48,9) (37,1) (11,8) (16,4) (10,9) (5,5)
Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x x
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
368 251 (68,6) (49,4) (37,6) (11,7) (16,0) (10,7) (5,3)
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 14 (65,3) (50,0) (37,6) (12,4) (11,2) (8,2) (2,9)
dav. Maßnahmen bei einem Träger 1)
348 236 (68,8) (49,3) (37,6) (11,7) (16,2) (10,9) (5,4)
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1)
x x x x x x x x x
dav. Vermittlungsbudget 1)
x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1)
7 4 (60,5) (18,6) (7,0) (11,6) (41,9) (25,6) (16,3)
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 2 1 (75,0) (25,0) (-) (25,0) (50,0) (-) (25,0)
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 1)
x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung 1.358 752 x x x x x x x
Berufseinstiegsbegleitung 674 330 x x x x x x x
Assistierte Ausbildung 27 19 (56,8) (21,0) (20,5) (0,4) (30,6) (29,3) (1,3)
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - - x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
118 69 (73,5) (30,0) (23,3) (6,8) (40,0) (20,7) (19,3)
Ausbildungsbegleitende Hilfen 290 181 (77,7) (41,0) (38,5) (2,4) (32,1) (23,1) (8,9)
Außerbetriebliche Berufsausbildung 112 73 (73,3) (19,1) (6,9) (12,2) (50,7) (32,5) (18,2)
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 52 21 x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 85 59 (81,0) (49,7) (47,6) (2,1) (29,1) (16,5) (12,6)
Berufsausbildungsbeihilfe f. Auszubildende i. e. 2. Ausbildung - - x x x x x x x
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. - - x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung 939 612 (72,2) (51,7) (35,8) (15,9) (16,4) (9,7) (6,7)
Förderung der beruflichen Weiterbildung 781 523 (73,5) (53,4) (37,1) (16,2) (16,2) (9,6) (6,6)
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 21 16 (58,2) (22,8) (10,6) (12,2) (35,4) (12,2) (23,3)
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 137 73 x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 406 229 (54,1) (38,5) (22,3) (16,3) (12,4) (6,2) (6,1)
Eingliederungszuschuss 178 117 (57,9) (40,9) (28,6) (12,3) (12,8) (7,0) (5,8)
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 92 45 x x x x x x x
Gründungszuschuss 136 67 x x x x x x x
G Freie Förderung 1 0 (100,0) (80,0) (80,0) (-) (20,0) (20,0) (-)
Erprobung innovativer Ansätze 1 0 (100,0) (80,0) (80,0) (-) (20,0) (20,0) (-)
Summe (A, B, C, D, G) 3.079 1.847 x x x x x x x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
darunter
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
I. Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2017 - Dezember 2017) 1)
Auslän-
der
Deut-
sche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget 2.167 1.607 (69,6) (55,0) (41,9) (13,1) (11,1) (6,0) (5,1)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 4.740 3.360 (70,1) (51,9) (40,2) (11,5) (14,1) (8,9) (5,2)
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 1.042 741 (68,4) (53,0) (43,2) (9,9) (11,6) (8,2) (3,4)
dav. Maßnahmen bei einem Träger 3.698 2.619 (70,6) (51,6) (39,4) (12,0) (14,8) (9,0) (5,8)
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) * * (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) - - x x x x x x x
dav. Vermittlungsbudget 13 8 x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 81 52 63,5 (23,1) (9,6) (13,5) (34,6) (9,6) (25,0)
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 10 7 (*) (-) (-) (-) (*) (*) (*)
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen * - x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung
Berufseinstiegsbegleitung 249 141 x x x x x x x
Assistierte Ausbildung 3)
33 21 (81,0) (19,0) (*) (*) (57,1) (33,3) (23,8)
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 3)
- - x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
267 168 (76,8) (22,6) (20,2) (2,4) (50,0) (35,7) (14,3)
Ausbildungsbegleitende Hilfen 250 156 (71,8) (25,6) (17,9) (7,7) (42,3) (27,6) (14,1)
Außerbetriebliche Berufsausbildung 77 50 (62,0) (18,0) (8,0) (10,0) (44,0) (30,0) (14,0)
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 28 9 x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 169 119 (82,4) (47,1) (44,5) (2,5) (34,5) (21,0) (13,4)
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. * - x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 1.889 1.298 (70,7) (52,6) (37,8) (14,9) (14,5) (9,3) (5,2)
dar. Berufliche Weiterbildung ohne "WeGebAU" - - x x x x x x x
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 27 15 (26,7) (*) (*) (*) (*) (*) (*)
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 75 37 x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 500 327 (52,6) (38,5) (30,9) (7,6) (9,8) (4,6) (5,2)
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 70 44 (34,1) (20,5) (15,9) (*) (13,6) (*) (*)
Gründungszuschuss 170 88 (37,5) (21,6) (8,0) (13,6) (12,5) (5,7) (6,8)
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze * * (*) (*) (*) (-) (-) (-) (-)
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
darunter
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
1) Die Eingliederungsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.
1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.
Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten
der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum überwiegend als vorzeitige Beendigungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.
Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 11 SGB III
Tabelle 9) Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III
Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Agentur für Arbeit Stuttgart (Gebietsstand März 2019)
Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019
II. Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2017 - Dezember 2017) 1)
Auslän-
der
Deut-
sche
Auslän-
der
Deutsche
(m. mind.
einem
zuge-
wander-
ten
Elternteil)
1 2 3 4 5 6 7 8 9
A Aktivierung und berufliche Eingliederung
Vermittlungsbudget 54,1 53,8 (52,0) (52,6) (50,7) (58,6) (51,1) (50,0) (52,4)
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 57,6 57,3 (54,2) (51,2) (49,4) (58,1) (63,5) (63,8) (63,1)
dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 67,3 66,7 (62,5) (60,1) (57,8) (69,9) (74,4) (77,0) (68,0)
dav. Maßnahmen bei einem Träger 54,9 54,6 (51,9) (48,6) (46,8) (55,4) (61,1) (60,3) (62,3)
dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 1)
x x x x x x x x x
Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) x x x x x x x x x
dav. Vermittlungsbudget x x x x x x x x x
dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 53,1 48,1 39,4 x x x x x x
Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x x
B Berufswahl und Berufsausbildung
Berufseinstiegsbegleitung 34,1 28,4 x x x x x x x
Assistierte Ausbildung 3)
57,6 61,9 x x x x x x x
Assistierte Ausbildung für Menschen mit Behinderungen 3)
x x x x x x x x x
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen allgemein 2)
47,6 49,4 (47,3) (39,5) (38,2) x (53,6) (56,7) (45,8)
Ausbildungsbegleitende Hilfen 85,6 83,3 (82,1) (82,5) (82,1) x (80,3) (83,7) (72,7)
Außerbetriebliche Berufsausbildung 74,0 74,0 (77,4) x x x (72,7) x x
Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 78,6 x x x x x x x x
Einstiegsqualifizierung 63,9 66,4 (65,3) (58,9) (58,5) x (73,2) (80,0) x
Zuschuss f. schwerbehinderte Menschen i. Anschl. a. Aus- u. Weiterbild. x x x x x x x x x
C Berufliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung 61,5 59,6 (57,5) (56,7) (54,3) (62,7) (60,6) (60,3) (61,2)
dar. Berufliche Weiterbildung ohne "WeGebAU" x x x x x x x x x
Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 85,2 x x x x x x x x
Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 90,7 91,9 x x x x x x x
D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschuss 81,8 81,0 (83,1) (82,5) (82,2) (84,0) (81,3) x x
Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 77,1 72,7 x x x x x x x
Gründungszuschuss 12,9 12,5 (6,1) x x x x x x
G Freie Förderung
Erprobung innovativer Ansätze x x x x x x x x x
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
darunter
Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angaben
gemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund können
deshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutes
Ergebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zum
Migrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.
Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungen
zur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.
Insgesamt
dar.
Befragte mit
Angabe zum
Migrations-
hintergrund
darunter
Mit
Migra-
tions-
hinter-
grund
Mit eigener
Migrationserfahrung
Ohne eigene
Migrationserfahrung
Insge-
samt
darunter
Insge-
samt
1) Die Eingliederungsquoten werden wie folgt berechnet:
1) EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.
1) X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.
1) Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.
Da die Differenzierung des Migrationshintergrundes immer auf Basis aller Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund erfolgt, müssen als Vergleichgröße für die Eingliederungsquoten
der Personen mit Migrationshintergrund immer die Quoten der Befragten mit Angabe (Spalte 2) herangezogen werden, nicht die aller Teilnehmer (Spalte 1).
2) Die Differenzierung nach Pflicht- und Ermessensleistung ist nicht oder nur teilweise möglich.
3) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum überwiegend als vorzeitige Beendigungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.