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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

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Arbeitsmarkt- und

Integrationsprogramm

2018

2 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Inhalt

1. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des kommunalen Jobcenter Lahn-Dill

im Lahn-Dill-Kreis ..........................................................................................................................................5

1.1 Kundenstruktur .............................................................................................................................5

1.2 Regionaler Arbeitsmarkt und sozio-ökonomische Rahmenbedingungen .....................................9

1.3 Finanzielle Rahmenbedingungen ............................................................................................... 11

1.4 Akteurslandschaft ....................................................................................................................... 12

2. Ziele für das Jahr 2018 .......................................................................................................................... 16

3. Umsetzung der Ziele ............................................................................................................................. 19

3.1 Verteilung des Maßnahmebudgets ............................................................................................ 19

3.2 Maßnahmeschwerpunkte der verschiedenen Zielbereiche ....................................................... 20

3.3 Projekte ...................................................................................................................................... 26

3.4 Maßnahmen der internen Organisationsentwicklung ............................................................... 29

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Vorwort

Erfolgreiche Arbeit braucht Orientierung und Transparenz. Nur so können

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill (KJC), Anstalt

des öffentlichen Rechts des Lahn-Dill-Kreises, mit Unterstützung der Partner und unter

Berücksichtigung der regionalen Bedingungen effizient und effektiv wirken.

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 (AMP) beschreibt unter welchen

Rahmenbedingungen im Lahn-Dill-Kreis (LDK) die Leistungsberechtigten des KJC

Begleitung und Unterstützung erfahren. Damit ist eine Grundlage geschaffen, damit die

betroffenen Menschen eigenverantwortlich und mit Empowerment für sich entscheiden

und tätig werden können. Der Zuzug von Kunden mit Fluchthintergrund und die damit

sich auch verändernde Akteurslandschaft fordert Achtsamkeit, fordert von den

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erneut sich neuen Herausforderungen zu stellen und

die Bereitschaft für neue bzw. andere Arbeitsbündnisse. Diese Entwicklung hat sich

2017 im Lahn-Dill-Kreis verstärkt.

In den Grundzügen des Programms wird die Kontinuität unserer Arbeit und zukünftige

Ausrichtung dargestellt. Dies soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kundinnen und

Kunden sowie Trägern eine Orientierung geben. Das AMP richtet sich daher an alle

internen und externen Akteure im Kontext des SGB II.

Die angestrebte Kontinuität trotz notwendiger Dynamik sind zentrale

Herausforderungen. Durch die sich verändernden finanziellen Spielräume im

Eingliederungsbudget sowie der Projektorientierung im Bund und Land sind

Veränderungen auch unterjährig vorgezeichnet. Dies gilt für 2018 in besonderem Maß,

da der Haushaltsentwurf der bisherigen Bundesregierung vor der Bundestagswahl 2017

die zur Verfügung stehenden Mittel für 2018 reduziert hatte und eine neue Koalition

bisher nicht gebildet ist. So sind die zu erwartenden Förderungsansätze für

Langzeitarbeitslose noch nicht einschätzbar, während die beiden im Kreis bisher

umgesetzten Bundesprogramme (ESF/LZA und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)

2018 auslaufen.

Die Herausforderungen und die Bedingungen bei der Integration von Kunden mit

Fluchthintergrund entwickeln und verändern sich stetig weiter. In Kooperation mit dem

Lahn-Dill-Kreis, der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeberverbänden (Betrieben)

werden wir die Aufgabe aktiv gestalten. Gute Projekte laufen seit Oktober 2015

(„Chance Arbeitsmarkt“ - ein Projekt des Lahn-Dill-Kreises mit dem Kreis Limburg

Weilburg und Förderung des Landes Hessen - ESF). Im Herbst 2017 konnte eine

zentrale Koordinierungsstelle für die Sprachförderung des BAMF im Kreis eingerichtet

werden. Gerade die Angebote der Sprach- und Berufsförderung durch das BAMF

befinden sich in der stetigen Entwicklung und Veränderung.

Im AMP werden weiterhin die zentralen Punkte, die aus Sicht der Geschäftsleitung des

KJC für die erfolgreiche Arbeit im SGB II ausschlaggebend sind, benannt und bewertet.

Ziel dieser Darstellung ist es die Einschätzungen, Bewertungen und Entscheidungen

der Geschäftsleitung über die Ausrichtung für das Jahr 2018 transparent zu machen.

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Das AMP verfolgt mehrere Ziele:

Es möchte eine Darstellung und Bewertung der verschiedenen Voraussetzungen und

Rahmenbedingungen vornehmen. Dazu wird eine Analyse der bestehenden

Kundenstruktur und des regionalen Arbeitsmarktes vorgenommen. Außerdem werden

der finanzielle Rahmen und die bestehende Akteurslandschaft geschildert, in denen das

KJC agiert. Aus der Zusammenführung dieser verschiedenen Einflüsse leitet das KJC

die Ziele ab, die es im Jahr 2018 erreichen möchte und stellt anschließend dar, durch

welche Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen.

Das KJC beschäftigt an seinen beiden Standorten (Wetzlar und Dillenburg) insgesamt

292 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand 31.12.2017: 211 weiblich; 81 männlich).

Diese arbeiten täglich daran die rund 13.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im

LDK sowie deren Angehörige im Rahmen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) bei

der Sicherung ihrer Existenz zu unterstützen. Ziel des KJC ist es, die

leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu zu befähigen und dabei zu

begleiten, selbständig und unabhängig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich

nachhaltig beruflich sowie gesellschaftlich zu integrieren.

Prozess bei der Erstellung dieses Arbeitsmarktprogramms:

Damit die Kompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam

in die Strategie des KJC einfließen, wurde das AMP in einem aktiven Dialog erstellt.

Dabei werden die Hinweise und Empfehlungen auch des Beirats des KJC

berücksichtigt. Nach einer ausführlichen Analyse unseres Controllings und Reflektion

mit allen Führungskräften, erarbeitet eine Fachgruppe aus Experten des KJC einen

ersten Entwurf des AMP. In einem Soundingboard, zu dem alle Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter des KJC eingeladen waren, wurden in Kleingruppen die Vorschläge der

Fachgruppe vorgestellt und diskutiert. Unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem

Soundingboard wurde das AMP erstellt und dem Verwaltungsrat zur Entscheidung

vorgelegt.

Aus dem Prozess und den dort erworbenen Erkenntnissen und Perspektiven wurden

auch die Angebote zur Zielvereinbarung mit dem Land Hessen gewonnen und die

Zielvereinbarung geschossen.

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1. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des

kommunalen Jobcenter Lahn-Dill im Lahn-Dill-Kreis

1.1 Kundenstruktur

Die Leistungsberechtigten sind für das KJC der zentrale Ausgangspunkt des Handelns,

denn sie sind es, für die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und denen ihr

Einsatz gilt. Das KJC ist als kommunales Jobcenter angetreten, um eine bestmögliche

Beratung und Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger im Lahn-Dill-Kreis in der

Umsetzung des SGB II zu bieten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es

notwendig, die Menschen zu kennen und zu wissen, was sie auszeichnet. Nur so kann

das KJC auf ihre Belange reagieren und die zur Verfügung stehenden Mittel so

einsetzen, dass sie eine bestmögliche Wirkung entfalten. Dabei ist die Individualität des

einzelnen stets zu beachten und wahrzunehmen.

Die erste Erkenntnis klingt banal. Dennoch ist es wichtig, sich dies bewusst zu machen,

da in der öffentlichen Diskussion, ebenso wie in schematisierten Handlungsabläufen,

häufig „DER SGB II Kunde, DIE SGB II-Kundin“ postuliert wird, den bzw. die es so nicht

gibt. Denn - die KundInnen im KJC sind sehr unterschiedlich! Unter den 12.575

erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Stand: Juni 2017) findet man Alleinerziehende,

Jugendliche, Migranten, Ältere Menschen, Personen mit den unterschiedlichsten

Qualifikationen und speziellen gesundheitlichen und sozialen Situationen. Alle

Jobcenter haben diese Herausforderung gemein. Das KJC setzt darauf, dass durch die

kontinuierliche Beziehung zwischen den MitarbeiterInnen und den KundInnen optimal

auf die Verschiedenartigkeit der Bedürfnisse eingegangen werden kann. Die

Beratungsgrundsätze des KJC auf Augenhöhe mit den betroffenen Menschen ist ein

Eckpfeiler dieses Ansatzes.

Der sozialräumliche Ansatz des KJC passt zu diesem Prinzip. Die VermittlerInnen

kennen ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich gut und können ihren unterschiedlichen

KundInnen passende Unterstützung anbieten. Die Vernetzung vor Ort ist die Stärke der

Kommune. Und genau diese will das KJC als kommunales Jobcenter verstärkt nutzen.

Die VermittlerInnen im KJC agieren sozusagen als „Hausarzt“ bzw. „Hausärztin“, der/die

den Menschen vor sich ganzheitlich wahrnimmt, aber der/die auch weiß, welche

Spezialistin oder welchen Spezialisten man ggf. hinzuziehen muss. Die regionale

Kooperation mit den Kommunen wird 2018 durch die Stärkung der gemeinsamen

Konzepte intensiviert.

Im KJC sind mehr Frauen (6.451 eLb) als Männer (6.149 eLb) von einem SGB II-

Leistungsbezug betroffen. Dieses Verhältnis von 51,1 % zu 48,9 % entspricht nicht der

Relation der Bevölkerung im Lahn-Dill-Kreis. Das heißt, das Risiko für Frauen im SGB

II-Bezug zu sein, ist größer als das für Männer. Dies gilt auch nach dem Zugang der

überwiegend männlichen Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund, der nur scheinbar

die Situation der Frauen verbessert. Darauf will die Geschäftsleitung des KJC, die

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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) mit den MitarbeiterInnen des

KJC im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit reagieren und die Berufstätigkeit von

Frauen fördern. Von den Angeboten für Alleinerziehende und Erziehende in

Paargemeinschaften profitieren insbesondere Frauen, weil sie immer noch die große

Mehrheit der Erziehenden darstellen.

Jeder/jede MitarbeiterIn im KJC hat nahezu alle Kundengruppen in seinem/ihrem

Zuständigkeitsbereich. Für zwei Kundengruppen gibt es jedoch spezielle

AnsprechpartnerInnen: Für die Gruppe der unter 25-jährigen und der Menschen mit

Behinderung (besonderem Bedarf), sowie Rehabilitanden.

Für die 2.701 Personen unter 25 Jahren müssen andere Antworten gefunden werden

als für viele andere Kundengruppen. Für diese Gruppe hat das KJC daher an beiden

Standorten ein spezielles Team von AnsprechpartnerInnen eingesetzt, die

insbesondere den Berufseinstieg und dafür nötige (Vor- und Nach-) Qualifikationen für

die jungen Menschen im Fokus haben. Den AnsprechpartnerInnen im Team U25

stehen dazu speziell für diese Zielgruppe gestaltete Instrumente und Maßnahmen zur

Verfügung. Damit will das KJC den Anteil an Ungelernten und Personen ohne

Berufsabschluss verringern und vermeiden, sodass Personen aus dieser Altersklasse

mit einer schwierigen Erwerbsbiografie ins Leben starten. Der Übergang von Schule zu

Beruf wird so professionell von den MitarbeiterInnen des KJC begleitet. Wir wollen die

Fortsetzung des ALG II-Bezuges für die Kinder und Jugendlichen auch mit der

Förderung der Qualifikation und Stärkung des sozialen Handelns unterbrechen und

beenden.

Einen weiteren Schwerpunkt sieht das KJC bei den KundInnen mit Behinderung. Im

LDK gibt es unter den SGB III- (Arbeitslosengeld I) und SGB II-EmpfängerInnen einen

Anteil von Personen mit Behinderung von 10,5 % (Quelle: Arbeitsmarktreport Lahn-Dill-

Kreis, Oktober 2017). Die Entwicklung zeigt seit Jahren eine sehr schwierige

Arbeitsmarktperspektive für Menschen mit Behinderung im LDK. Dem will der Kreis

auch durch die Beteiligung an der Modellregionen für Inklusion in Hessen (Insgesamt 6

Regionen) begegnen. Um die Belange der Schwerbehinderten adäquat zu bedienen,

setzt das KJC deshalb seit 2012 SpezialistInnen in der Beratung dieses Kundenkreises

ein. Daneben hat es zielgerichtete Förderangebote entwickelt und kann z. B. mit dem

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und der Diakonie Dillenburg spezielle

Maßnahmen anbieten, die genau auf die Belange behinderter oder gleichgestellter

ALG-II-BezieherInnen abzielen. Der Anteil der Frauen hat sich von 2012 von 40 % auf

45,3% Mai 2017 gesteigert und liegt nun deutlich über dem Hessenschnitt von 41,9%

(bis 2014 lag die Quote unter dem Hessenschnitt). Der überwiegende Anteil der

Menschen mit Behinderung ist über 50 Jahre alt.

Die Erkenntnisse aus dieser Begleitung wird 2018 nun auch für eLb mit

gesundheitlichen Einschränkungen genutzt (Vorbereitungsangebot zur betrieblichen

Umschulung).

Die zweite Erkenntnis ist, dass die MitarbeiterInnen des KJC sich immer wieder auf

Menschen einstellen müssen, die erstmalig in den Bezug von SGB II-Leistungen

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gelangen und gleichzeitig mit KundInnen arbeiten, die schon lange „bekannt“ sind. Dies

verstärkt sich durch den hohen Zugang von Kunden mit Fluchthintergrund.

Die Zu- und Abgänge stellen die Fluktuation unter den KundInnen dar. Im September

2017 liegen die Zugangsquote bei 4,6% und die Abgangsquote bei 4,0%. Dies

bedeutet, dass die Zugänge sich von 491 mtl. im Juni 2016 auf 569 im September 2017

gesteigert haben. Die Abgänge lagen in dieser Zeit zwischen 462 und 500. Damit liegt

der Lahn-Dill-Kreis derzeit über dem Hessenschnitt, als auch über dem bundesweiten

Schnitt. Das heißt, dass die MitarbeiterInnen im KJC sich im besonderen Maße immer

wieder auf neue Menschen einstellen und ein Arbeitsbündnis erarbeiten müssen.

Die Dynamik und Entwicklung auf dem heimischen Arbeitsmarkt bildet sich in einer

deutlichen Steigerung der Integrationen um über 300 auf 2.813 (Oktober 2016 bis

September 2017). Darunter sind die Eintritte in sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung von 2.094 auf 2.405 gestiegen. Die Nachhaltigkeit der Integration ist auf

69,1 %, Stand Juni 2017, (Juni 2016 66,4%) gestiegen und liegt so deutlich über dem

Hessendurchschnitt mit 67,5%. Seit Juni 2017 gelingt es verstärkt, Kunden mit

Fluchthintergrund an dieser positiven Entwicklung zu beteiligen.

Eine weiterhin schwer zu kalkulierende Variable in der Prognose der Zugänge für 2018

stellen derzeit noch die Übergänge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und die

Zuzüge im Rahmen der Familienzusammenführung dar. Bis Herbst 2017 wurde im KJC

ein deutlicher Anstieg der Antragstellungen durch Menschen mit Fluchthintergrund

verzeichnet. Der Anteil der Ausländer stieg von Juli 2016 bis Juni 2017 um 18,6%. Der

Anteil der Ausländer beträgt so im Mai 2017 38,0% der Leistungsbezieherinnen- und

bezieher. Im Herbst 2017 haben über 3000 Leistungsempfänger und – empfängerinnen

mit Fluchterfahrung Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Anzahl dieses

Personenkreises nimmt stetig zu.

Auch andere Faktoren sind weiterhin unklar: Wie viele der Flüchtlinge haben überhaupt

einen SGB II-Anspruch?, wie viele verbleiben im Lahn-Dill-Kreis?, bei wie vielen gelingt

bereits im Vorfeld eines SGB II-Anspruchs eine Arbeitsmarktintegration, bzw. erfolgen

Förderungen durch das BAMF und die Agentur für Arbeit?, usw. Das KJC wird die

Entwicklung, auch im regelmäßigen Austausch mit dem Fachdienst Zuwanderung und

Integration des Lahn-Dill-Kreises, beobachten. Klar ist, dass bei Kunden mit

Fluchthintergrung die Herausforderungen für eine Arbeitsmarktintegration anders

gelagert sind, als bei „herkömmlichen“ KundInnen des Jobcenters. Hier steht in erster

Linie die Ermittlung und Anerkennung von (formalen) Qualifikationen sowie die

Förderung der sprachlichen Kompetenz im Mittelpunkt. Auch sind die Einstellungen und

Handlungen der Betriebe (Arbeitgeber) und deren Entwicklung maßgeblich für die

Angebote und Erwartungen. Die Erfahrungen aus dem Projekt „Chance Arbeitsmarkt“

des Lahn-Dill-Kreises zeigen auf, dass die Integration in Arbeit und Beruf Zeit braucht.

Die OECD und andere Institute gehen von 5-20 Jahren aus bis die

Beschäftigungsquote der „Flüchtlinge“ das Niveau der Durchschnittsbevölkerung

erreicht. Eine besondere Herausforderung ist die unterschiedliche Lern- und

Schulerfahrung, sowie die beruflichen Situationen in den Heimatländern, die häufig

keine Berufsausbildung in unserem Sinn kennen.

8 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

36,1% der erwerbsfähigen LeistungsbezieherInnen sind seit mehr als 4 Jahren im SGB

II-Bezug. Damit liegt der LDK auch hier über dem hessischen Durchschnitt von 37,7 %

(Quelle: Langzeitleistungsbezieher – Deutschland, Länder und Jobcenter, Juni 2017).

Der SGB II-Bezug ist im LDK zwar weniger verbreitet als im Hessendurchschnitt, aber

dafür dauerhafter. Das KJC will und muss sich deshalb dem Thema

Langzeitleistungsbezug verstärkt widmen. Es ist 2018 damit zu rechnen, dass dieser

deutlich ansteigen wird. Die Ursache liegt im starken Übergang der Kunden mit

Fluchthintergrund in den Langzeitbezug (siehe auch die OECD Einschätzung zur

Integration der Flüchtlinge). Im September 2017 waren mithin 57,4% aller

Leistungsbeziehenden im Langzeitbezug (hessenweit 59,6%). Der Rückgang war

ebenfalls dem starken Zugang neuer Antragsteller (Kunden mit Fluchthintergrund)

geschuldet.

Herausfordernd ist dabei die Differenz zwischen den geforderten beruflichen

Abschlüssen der Arbeitgeber und den Voraussetzungen der Bezieher:

Gerade bei den LangzeitbezieherInnen ist es die Herausforderung immer wieder mit

KundInnen zu arbeiten, die man schon lange kennt und dennoch neue Ideen für den

Betroffenen bzw. die Betroffene entwickelt werden müssen. Wir wollen über die

Beratung zur Befähigung der Menschen sich in den Veränderungen zurechtzufinden

und Arbeit zu haben beitragen bzw. diese fördern. Die Strategie des KJC ist - Zuhören,

Aufnehmen, Verstehen, Stärken. Das KJC setzt auf die Kompetenzen seiner

MitarbeiterInnen und traut diesen zu, dass sie auf ihre heterogene Kundschaft eingehen

und diese ernstnehmen. In der Arbeit mit den KundInnen orientiert sich das KJC daran,

was der/die einzelne Kunde/Kundin mitbringt. So konnte die Integrationsquote

(Durchschnitt der letzten 12 Monate) der Langzeitbeziehenden von September 2016 bis

September 2017 von 15,8% auf 17,9% (von 1.142 auf 1.271 Integrationen) gesteigert

werden. Die Aktivierungsquote beträgt 8,6 % und liegt somit mit 0,6% über den

Hessendurchschnitt.

Wenngleich die KundInnen sehr unterschiedlich sind, zeigen die statistischen

Auswertungen, dass die einzelnen Kundengruppengrößen über die Zeit stabil sind.

Zwar gibt es Schwankungen innerhalb eines Jahres, aber die einzelnen Teilgruppen,

z.B. der Alleinerziehenden oder Menschen mit Behinderung, bleiben leider

zahlenmäßig, bis auf die Gruppe der Migranten, recht beständig.

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1.2 Regionaler Arbeitsmarkt und sozio-ökonomische

Rahmenbedingungen

Der Auftrag des KJC als Jobcenter ist die Hilfebedürftigkeit der KundInnen zu verringern

oder zu beenden, so dass Arbeitssuchende auch ohne die Grundsicherung ihren

Lebensunterhalt bestreiten können. Die eigene Erwerbstätigkeit versteht das KJC nicht

nur als Einnahmequelle, sondern auch als wesentliche Möglichkeit „gebraucht zu

werden“ und „nützlich zu sein“ erleben zu können, was für jeden Menschen wichtig ist.

Die Integration in Arbeit ist daher das zentrale Ziel. Dies funktioniert nur, wenn das KJC

den regionalen Arbeitsmarkt bzw. die ArbeitgeberInnen kennt, weil sie diejenigen sind,

die den KundInnen des Jobcenters Arbeitsplätze anbieten können. Der Arbeitsmarkt

und die Potentiale, die er für die KundInnen bietet, müssen deshalb bei den

Entscheidungen im KJC berücksichtigt werden.

Seit 2005 ist die Zahl der sozialversichversicherungspflichtigen Beschäftigten um 15,9%

bis 2016 angestiegen, damit etwas niedriger wie im Hessendurchschnitt (19,8%). Ein

Grund ist die Wirtschaftskrise 2009, die die Kreisentwicklung (die bis dahin immer über

dem Hessendurchschnitt lag) belastet und auch in den letzten Jahren eine geringere

Steigerungsrate zu Hessen verzeichnet.

Der LDK ist im Vergleich zu Hessen stärker vom industriellen Sektor geprägt, wo der

Dienstleistungssektor eine größere Rolle spielt (75,1 %). Vor Ort jedoch mit

57,8 % eine vergleichsweise geringe Quote aufweist. Der Beschäftigungsgrad in der

Industrie ist also deutlich höher als im Hessenschnitt. Das KJC ist auf die

Beschäftigungsstellen in der Industrie angewiesen. Diese, im Kreis ansässige vor allem

produzierende Industrie, zeichnet sich durch eine hohe Exportabhängigkeit aus und ist

daher den Schwankungen der Weltmärkte unterlegen. Deshalb ist in diesem Bereich

insbesondere die Zeitarbeit verbreitet, die mit ihrer Dienstleistung für Unternehmen

genau auf diese Schwankungen abzielt. Für das KJC bedeutet das, dass

Einstellungsmöglichkeiten für die KundInnen weiterhin stark von der

Arbeitnehmerüberlassung abhängig sein werden. Fast jeder vierte Abgang in

Erwerbstätigkeit der SGB II-KundInnen fällt bislang in den Wirtschaftszweig der

Arbeitnehmerüberlassung. Zeitarbeit ist von jeher eine besonders konjunktursensible

Branche. Aufschwung, wie auch Abschwung, sind gleichermaßen früh spürbar, was

sich aufgrund der Bedeutung für das KJC im Positiven wie im Negativen bei den

Integrationen niederschlagen kann.

Die Beschäftigungsquote von Frauen im LDK hat sich in den letzten Jahren stetig

erhöht. Sie liegt aber immer noch unter dem bundesdeutschen Wert. Frauen wurden

bereits als eine überrepräsentierte Gruppe unter den SGBII-BezieherInnen identifiziert

(siehe Kapitel 1.1). Einen Grund sieht das KJC in dem starken industriellen Profil des

Kreises, welches für Männer oftmals bessere Beschäftigungschancen bietet als für

Frauen, bei denen der dritte Sektor eine größere Bedeutung hat. Das KJC sieht es

daher als wichtige Aufgabe an, Frauen stärker zu unterstützen und regionale

10 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Beschäftigungschancen zu entwickeln. Perspektivisch sind Arbeitsplätze in der

Gesundheitsbranche oder im Sozialbereich denkbar. Das KJC will sich um die nötigen

(Vor-)Qualifizierungen kümmern, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Mit den

Qualifizierungsvorhaben trägt das gleichzeitig dem hohen Anteil an Ungelernten unter

den SGB II-EmpfängerInnen Rechnung und kann zumindest in Teilen dem

Fachkräftemangel entgegenwirken. Ganzheitliche regionale Projekte mit Partnern

werden initiiert. Zusätzlich unterstützt die Fachstelle Kinderbetreuung die berufliche

Integration der Erziehenden.

Erfreulich ist die hohe Ausbildungsquote im Lahn-Dill-Kreis von 7,2% (Quelle:

Strukturdaten der Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar). Das bedeutet, dass die Betriebe

im LDK vergleichsweise häufig Nachwuchs ausbilden. Für das KJC bedeutet das, dass

die Ausbildungsfreude der ArbeitgeberInnen genutzt werden soll, um möglichst viele der

KundInnen in Ausbildung zu vermitteln oder entsprechende vorgelagerte Schritte, wie

berufliche Erprobungen und Praktika, zu realisieren. Der Ausgleich der Anforderungen

der Betriebe und der Fähigkeiten der jungen Leistungsbezieher bedarf dem Einsatz und

der Bereitschaft sich gegenseitig einzulassen. Diese kann jedoch nur bedingt durch das

KJC beeinflusst werden.

Dieser Weg in Unternehmen ist insbesondere für KundInnen geeignet, die oftmals den

Formalkriterien nicht im gewünschten Maß entsprechen. Viele Jobcenter machen die

Erfahrung, dass in gängigen Einstellungsprozessen die Stärken von SGB II-

LeistungsbezieherInnen oft nicht zum Tragen kommen, weil sie nach formalen Kriterien

aussortiert werden. Bei einer intensiven Begleitung durch den Arbeitgeber-

Personalservice (AGPS) des Jobcenters, einem „an die Hand nehmen“ (makeln),

können auch solche BewerberInnen eine Stelle finden, die eher auf den zweiten Blick

überzeugen können.

Neben der Konzentration auf Ausbildungsmöglichkeiten und dem Ausschöpfen der

wichtigen Angebote in der Zeitarbeit sieht die Geschäftsleitung des KJC eine weitere

Chance, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu agieren. Der bewerberorientierte

Vermittlungsansatz muss nicht zwangsläufig an den Kreisgrenzen enden, sondern sollte

zielgerichtet auch auf weitere ArbeitgeberInnen ausgedehnt werden, bei denen

Integrationschancen für SGB II-KundInnen bestehen. Deshalb kann das KJC auch

stärker darauf achten, dass ArbeitgeberInnen in Nachbarkreisen

Beschäftigungsmöglichkeiten für KundInnen im Lahn-Dill-Kreis bieten könnten. Hierbei

müssen Fragen rund um das Thema Pendeln gelöst werden.

Die Entwicklung der Übergänge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss weiterhin

sorgfältig beobachtet und analysiert werden, um sich rechtzeitig auf die Veränderungen

vorbereiten zu können. Auch auf die veränderten Förderbedarfe (z.B. Sprache) dieser

Personengruppe. Das KJC hat daher regelmäßige Informationsaustausche mit dem

„Fachdienst Zuwanderung und Integration“ des Lahn-Dill-Kreises und beteiligt sich an

der Konzeption des Projektes „Chance Arbeitsmarkt“. Durch den Fokus des Projektes

mit dem Thema „Flüchtlingen einen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen“, werden

wichtige Aspekte der Arbeitsmarktintegration bereits bearbeitet, bevor ein Übergang

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zum SGB II stattfindet. Im Idealfall kann der Übergang vermieden werden. Ansonsten

kann auf die Arbeit im Projekt durch das KJC aufgebaut werden. Innerhalb des KJC

werden die Kunden mit Fluchthintergrund in den Regionalteams begleitet, die auf ihre

regionale Kompetenz aufbauen. Die eingerichtete „Fachstelle Flüchtlinge“ entwickelt

Integrationskonzepte und ist federführend für die nächsten Entwicklungsschritte und die

Strategie des KJC. Wichtig für unsere Arbeit sind die übergreifende Kreisstrategie zur

Integration und die Zusammenarbeit mit den Akteuren (LDK, Kommunen, GWAB,

Ehrenamt, Wirtschaft und vielen mehr). Die Strategie zeigt seit Mitte 2017 nachhaltig

Wirkung. So können seit Sommer 2017 ca. 50 Personen, überwiegend männlich, in

Arbeit oder Ausbildung mtl. integriert werden.

Das Einstellungspotential im LDK wird maßgelblich durch die Anzahl der

abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnisse und die Anzahl der gemeldeten offenen

Stellen beeinfluss. In den vergangenen Jahren wurden annähernd 25.000 neue

Beschäftigungsverhältnisse (incl. Ausbildungsverträgen) jährlich abgeschlossen, damit

wäre das Niveau von 2007, nach dem Einbruch 2009, fast wieder erreicht. Seit 2004

steigt die Anzahl der gemeldeten offenen Stellen bei der Agentur für Arbeit und

Jobcenter stetig stark an. Die hohe Anzahl der gewünschten Einstellungen bietet

Chancen, zeigt in weiten Bereichen jedoch auch die Abweichung zwischen Angebot

und Nachfrage nach Qualifikationen auf. Die Aus- und Einpendlerquote liegt etwas über

20% und ist ausgeglichen. Die angrenzenden Arbeitsmärkte an den LDK bieten auch

unter Berücksichtigung des öffentlichen Nahverkehrs keine zusätzlichen Impulse.

Die Zukunft „4.0“ hat längst begonnen. Dennoch sind die Konsequenzen für die

Beschäftigten und Arbeitssuchenden noch nicht konkret absehbar. Es gibt in vielen

Bereichen umfangreiche Auswirkungen und Veränderungspotentiale auf die Arbeit. Das

KJC wird den Prozess und die Auswirkung auf die Menschen in der Region beobachten

und in seiner Strategie berücksichtigen.

1.3 Finanzielle Rahmenbedingungen

Neben den KundInnen und den Bedingungen am regionalen Arbeitsmarkt wird der

Handlungsrahmen des KJC maßgeblich von dem verfügbaren Budget bestimmt.

Gerade beim Einsatz der finanziellen Mittel ist es für das KJC selbstverständlich das

eigene Handeln stets auf Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes zu

prüfen. Ziel ist es, die verfügbaren Mittel so einzusetzen, dass sie den KundInnen

bestmöglich zugutekommen – egal ob für die Leistungssachbearbeitung oder die

Integrationsarbeit, egal, ob durch Unterstützung aus dem Haus heraus oder durch

externe PartnerInnen.

Bei der Analyse der Entwicklung der Kundenstruktur wurde bereits auf ihre Stabilität

hingewiesen. Darauf möchte das KJC reagieren, indem es auch auf eine stabile

Mitarbeiterschaft im Jobcenter setzt. Das folgt dem Grundsatz des Hauses, dass eine

gute Zusammenarbeit von KundInnen und MitarbeiterInnen das Fundament für eine

erfolgreiche Arbeit ist.

12 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Für das Jahr 2018 hat das KJC voraussichtlich ein Gesamtbudget von 23 Mill. Euro zur

Verfügung. Dies setzt sich aus dem Verwaltungstitel und dem Eingliederungstitel des

Bundes zusammen. Hinzu kommt der kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2

% der Gesamtverwaltungskosten. Weitere Mittel stehen durch die Teilnahme am ESF-

Bundesprogramm für LangzeitbezieherInnen in Höhe von rund 250.000 Euro und durch

die Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro

zur Verfügung. Zusätzlich wird das Landesprogramm für Langzeitarbeitslose in Wetzlar

durch den Internationalen Bund in Zusammenarbeit mit uns und der Stadt durchgeführt.

Die Mittelzuweisungen sind im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2017 und dem

vorher beschlossenen vorläufigen Bundeshaushalt geringer als 2017. Neue Impulse für

den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sind nach der Bildung einer Koalition und neuen

Bundesregierung zu erwarten. Dies wird jedoch für 2018 nach jetzigem Stand kaum

noch Wirkung entfalten können.

Wie auch bereits in 2017 werden die finanziellen Mittel des Bundes, insbesondere unter

Berücksichtigung der Integrations- und Verwaltungskosten, im Zusammenhang mit der

Integration der Flüchtlinge zugeteilt. Da unser Anteil der „Flüchtlingsbedingten“ Kosten

ca. 30% über unseren bisherigen Strukturanteil liegt, profitieren wir etwas von der

differenzierten Mittelzuweisung des Bundes für Flüchtlinge.

1.4 Akteurslandschaft

Das KJC begreift sich als Teil der kommunalen Landschaft – dieses Selbstverständnis

ist Grundlage für die Ausübung der „Option“ durch den Lahn-Dill-Kreis und hat sich

mittlerweile in der Praxis bewährt. Das KJC weiß, dass häufig weitere Begleitumstände

der KundInnen mit in den Blick genommen werden müssen, um ein ganzheitliches

Verständnis von ihnen zu entwickeln. Dies gilt besonders für die gesellschaftliche und

berufliche Integration der „Flüchtlinge“ in unserer Region.

Weitere Herausforderungen können im Bereich der Schulden oder der Unterbringung,

bei der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen, Problemen in der Schule oder in

der Familie sowie bei körperlichen, seelischen und psychischen Erkrankungen oder

Suchtverhalten liegen. Oftmals sind auch Abteilungen des LDK bei SGB II-KundInnen

involviert, wie die Abteilung „Kinder- und Jugendhilfe“ oder die Abteilung „Soziales und

Integration“ (bzw. die entsprechenden Ämter der Stadt Wetzlar). Es gilt: Abgestimmt an

einem Strang zu ziehen. Darüber hinaus findet in sogenannten Praktikerrunden ein

regelmäßiger Austausch mit den Beraterinnen und Beratern von Caritas, Diakonie und

Bewährungshilfe statt.

Das KJC ist in seiner Akteurslandschaft fest verankert und kann auf etablierte Kontakte

zurückgreifen – es bewertet die aufgebauten Kooperationen für gut und will sie weiter

ausbauen und vertiefen.

13 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Folgende Themen spielen dabei eine Rolle:

Regionalentwicklung/ Arbeitsmarkt

Im Bereich der Regionalentwicklung/Arbeitsmarkt finden sich AkteurInnen zusammen,

um die Kundenübergänge in andere Systeme oder Zuständigkeitsbereiche zu

besprechen und gut zu gestalten. Für viele der KundInnen sind z. B. Gesundheitsfragen

und Erwerbsfähigkeit eine entscheidende Rolle. In die Ausbildungs- und

Arbeitsmarktstrategie des LDK kann das KJC seine Anforderungen einbringen und sich

an der Entwicklung neuer Strukturen und Angebote beteiligten. Das Netzwerk „OLOV“

unterstützt den Übergang „Schule – Beruf“ und unterstützt so die Arbeit des KJC. Ein

wichtiger Baustein der Kooperation findet auch im Beirat des KJC statt.

Wohnen

Positive Erfahrungen werden beispielsweise in Bezug auf Wohnraumsicherung

gemacht. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Wohnhilfebüros des Lahn-Dill-

Kreises und der Stadt Wetzlar können hier drohende Wohnungsräumungsklagen

vermieden oder Wohnraumbedarfe von KundInnen in manchen Fällen befriedigt

werden. Das KJC will noch mehr solcher Beispiele der bürgerfreundlichen Kommune

realisieren und weiter gemeinsam mit seinen PartnerInnen unbürokratische Lösungen

entwickeln. Diese Kooperation wird vor dem Hintergrund des Zuzugs in den LDK,

insbesondere nach Wetzlar, in Zukunft noch wichtiger (Menschen mit

Migrationshintergrund und auch Fachkräfte).

14 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Junge Menschen U25

Im Kontext der Zielgruppe U25 engagiert sich das KJC mit anderen

VerbundpartnerInnen, z. B. der IHK, der Agentur für Arbeit, den Kammern oder dem

Jugendamt in verschiedenen Ausschüssen und Pakten (z. B. Ausbildungspakt,

Arbeitsgruppe KJC und Jugendhilfeträger (LDK und Stadt Wetzlar),

Jugendhilfeausschüsse von Lahn-Dill-Kreis und Stadt Wetzlar, OLoV, usw.) Die

Interessen der Ausbildungsbetriebe sowie der familiäre Hintergrund der Jugendlichen

müssen in den Blick genommen werden und Fördermöglichkeiten sowie

Notwendigkeiten, auch außerhalb des SGB II, mitbedacht werden. So wird die

Möglichkeit der Kooperation mit der Jugendhilfe nach § 16h SGB II aktiv genutzt.

Familien- und Gleichstellungsförderung.

Das KJC kann seinen Schwerpunkt der Frauenförderung mit den Möglichkeiten aus der

Netzwerkarbeit „Familie und Gleichstellungsförderung“ ergänzen. So existiert

beispielsweise eine Frauenkommission des Lahn-Dill-Kreises, welche Maßnahmen zur

Förderung der Gleichberechtigung initiiert. Das Bündnis für Familie im Lahn-Dill-Kreis

kümmert sich um die Verbesserung familiengerechter Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Impulse von und aus der Frauenförderung kommen auch der Zielgruppe Frauen im

Jobcenter zugute. Die konkrete Unterstützung wird durch die vom LDK finanzierte

„Fachstelle Kinderbetreuung“ in Kooperation mit der Beauftragten für Chancengleichheit

am Arbeitsmarkt (BCA) des KJC gefördert. Erfolgreich unterstützt die seit 2005 im Kreis

aktiv gestaltete „Familienfreundliche Region“ die Chancen für Frauen und Erziehende.

Soziale Integration

Das Themenfeld „Soziale Integration“ ist ein weites Feld, in dem Netzwerkarbeit, wie

z.B. Kooperationen mit der Suchtberatung, der psychosozialen Arbeitsgemeinschaft

oder auch dem Landeswohlfahrtsverbands und weiteren AkteurInnen, verortet werden.

Hier findet das KJC Antworten auf drängende soziale Problemlagen der KundInnen.

Aufnahme der Flüchtlinge in die Region

Seit 2013 sind über 5000 „Flüchtlinge“ im Lahn-Dill-Kreis aufgenommen worden.

Frühzeitig wurde das Fördersystem „Chance Arbeitsmarkt“ zur beruflichen Integration

parallel zur Versorgung und Unterbringung im LDK aufgebaut. In der Kooperation der

Fachabteilung beim LDK, der GWAB, der Agentur für Arbeit und des KJC – wie auch

der Akteure im Landkreis Limburg-Weilburg – wurde ein Konzept aus drei Stufen mit

Förderung des Landes Hessen und ESF Sozialfond entwickelt. Die Akteure vor Ort

haben auch mit dem Ehrenamt, Firmen der Region und Arbeitgeberverbänden, sowie

den Wohlfahrtsverbänden ein aktives Netzwerk und viele Förderansätze aufgebaut. So

sind die Firmen im Netzwerk https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/ aktiv. Die

„Gesamtstrategie“ wird im LDK entwickelt und baut auf die zentrale Bildungsförderung

(Bildungsregion) auf. Für die Arbeit des KJC ist entscheidend, welche frühzeitigen und

mit dem Ziel Arbeit verbundenen Förderungen vor dem Übertritt in die Verantwortung

des SGB II erfolgen konnten oder bereits initiiert sind.

Herausfordernd ist die vielen verschiedenen Förder- und Unterstützungsangebote durch

Bundes-, Landes-, und ESF Programme, Initiativen der Wohlfahrts- und

15 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Arbeitgeberverbände, sowie Arbeitgeberangebote sinnvoll und effektiv für die Region zu

erschließen und effektiv einzusetzen. Lernzentren (GWAB) und andere Aktivitäten

fördern besonders die Bildung und Lernfähigkeiten der Menschen.

Besonders wichtig ist es, dass die Integration der minderjährigen unbegleiteten

Flüchtlinge durch die Jugendämter erfolgreich ist und die Übergänge in die

Zuständigkeit des KJC die Förderungen und Entwicklungen nicht unterbrechen. Eine

zentrale Bedeutung hat dabei die Entwicklung der Angebote des Hessischen

Kultusministeriums an den Berufsschulen (InteA und BzB), die gerade inhaltlich und

quantitativ entwickelt werden.

Zentral ist hierbei die Verknüpfung mit den Angeboten und Entwicklungen der

Förderungen des BAMF. Die Angebote müssen effektiv und effizient verknüpft werden

Deshalb wurde im Herbst 2017 eine Zentrale Koordinierungsstelle zur Sprachförderung

im LDK beim KJC eingerichtet. Aktiv zu beobachten und zu berücksichtigen sind die

Entwicklungen dieser Förderung.

Zusammenarbeit kommunaler Träger

Im Zusammenschluss der kommunalen Jobcenter profitiert das KJC sowohl bei

fachlichen als auch bei strategischen Fragen. In Arbeitsgruppen werden verschiedene

Themen von Eingliederung bis hin zu Finanzen und IT bearbeitet. Der hessische

Landkreistag mit der Arbeitsgruppe Option hat fachlich-strategische und politische

Themen auf der Agenda. Diese Netzwerkarbeit ermöglicht dem KJC das eigene Haus

besser aufzustellen und gemeinschaftliche Interessen, die es mit anderen Jobcentern

teilt, zu adressieren. So werden Projekte der „ Sozialen Stadt“ und „BIWAQ“ mit unserer

Beteiligung umgesetzt.

Der Zuzug von Migranten mit Fluchterfahrung fordert und entwickelt neue Strukturen,

bzw. gibt bestehenden Strukturen eine stärkere Bedeutung. Es gilt aufmerksam zu sein

und mit den Akteuren in der Region tragfähiges Arbeitsbündnis zu stärken, zu

entwickeln und zuzulassen. Wie die Region wahrgenommen wird, ist entscheidend

dafür, ob die Menschen hier bleiben und somit die Integration möglich wird.

So wird 2018 ein erstes kommunales Konzept mit der Stadt Sinn in den Räumen der

Gemeinde realisiert. Die Einbindung der Multiplikatoren (vorweg des Bürgermeisters)

vor Ort soll den SGB II-Beziehern, die überwiegend Kinder erziehen, neue Perspektiven

und Chancen zur Erwerbstätigkeit eröffnen.

Neue Perspektiven 2018:

Das neue Bundesteilhabegesetz (SGB IX) hat den Aspekt Arbeit und Kooperationen der

Partner gestärkt. Es wird sich im Rahmen der Modelmöglichkeit nach § 11 SGB IX die

Akteurslandschaft neu zusammenfügen oder entwickeln. Das KJC will diese Chancen

nutzen.

Gesundheitliche Einschränkungen, auch jenseits eines bescheinigten Grad der

Einschränkung, beeinflussen die Integrationschancen. Die Möglichkeiten der

Kooperation mit den Krankenkassen zur Gewinnung von Präventionsangeboten im

Rahmen des SGB V sollen gewonnen werden. Hierzu wollen wir die Erfahrungen der

Modellregion Limburg/Weilburg nutzen.

16 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

2. Ziele für das Jahr 2018

Die Geschäftsleitung des KJC hat sich mit den Einflussfaktoren und den

Rahmenbedingungen, die auf die Arbeit des kommunalen Jobcenters im Jahr 2018

wirken werden, befasst und leitet daraus die Zielsetzung für das kommende Jahr ab.

Die Ziele des KJC stehen in einem hierarchischen Verhältnis zueinander und ergeben

sich zum einen aus konkreten Vereinbarungen mit Land und Kommune und zum

anderen aus geschäftspolitischer Initiative der Geschäftsleitung heraus. Die vielfältigen

operativen Ziele lassen sich sämtlich den zentralen Zielen zuordnen.

Für die Erstellung des AMP 2018 hatte die Geschäftsleitung zur Orientierung die Ziele

beschrieben:

Unsere Ziele für 2018:

- Wir fördern die berufliche Teilhabe von Menschen durch die Integrationen in Arbeit, durch die Aktivierung in Maßnahmen und durch eine enge Kontaktdichte in persönlichen Gesprächen. Wir messen den Erfolg unserer Arbeit dabei an den Integrationsquoten (z.B. Allgemein, Frauen, Erziehende, Schwerbehinderte).

- Wir reduzieren den Langzeitbezug durch die Integration und Aktivierung von Langzeitbeziehern.

- Wir verhindern ein „Nachwachsen“ des SGB II-Bezugs durch eine Schwerpunktsetzung im U-25-Bereich, durch eine zielgerichtete BuT Förderung und eine hohe Anzahl von Eintritten in Ausbildung (einschl. FbW).

- Wir fördern die Arbeitsaufnahmen für Menschen mit Fluchthintergrund und haben dazu eine Integrationsstrategie.

- Wir achten auf einen effektiven Mitteleinsatz und beachten die Wirkung der Maßnahmen, insbesondere auf die Integrationsquoten.

Oberste Priorität hat die übergeordnete, jahresunabhängige Zielsetzung des KJC, die

Umsetzung des SGB II. Darunter finden sich auch für das Jahr 2018 konkrete

Ergebnisziele, d. h. Ziele mit einer direkten, quantitativen Ergebniserwartung. Diese

finden sich auf zwei Ebenen, wobei die zweite Ebene auf die erste Ebene wirkt. Unter

diesen konkreten Ergebniszielen finden sich weitere Ziele, die das KJC ebenfalls

anstrebt, ohne hierfür jedoch explizit Vorgaben zu machen. Diese Ziele sind dennoch

ebenfalls wichtig, da von ihnen ein direkter Effekt auf die Ergebnisziele zu erwarten ist.

Schließlich formuliert die Geschäftsleitung noch Ziele für die interne

Organisationsentwicklung, von denen sie ausgeht, dass sie sich positiv auf die übrigen

Ziele und die Zielerreichung auswirken werden.

17 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Die Ziele für das Jahr 2018 sind in folgender Zielpyramide festgehalten:

Globalziel des SGB II

Verminderung / Vermeidung von Langzeitleistungsbezug

Integration in Erwerbstätigkeit

Integration von Alleinerziehenden

Integration von Schwerbehinderten

Integration und vollqualifizierende

Ausbildung von U25

Integration und Unterstützung aller weiteren Kundengruppen

(Weiter-)Qualifizierung in Gesprächsführung und Beratung

Übergeordnete Ziele

Ergebnisziele Ebene 1

Ergebnisziele Ebene 2

Ziele Organisations-entwicklung

Weitere Ziele

Weiterentwicklung des Beratungs-instrumentes „Qualifizierte EGV“

Fortbildung „Umgang mit psychisch erkrankten KundInnen

Die übergeordnete Zielsetzung des KJC besteht aus dem Globalziel. Dieses leitet sich

aus dem Auftrag des SGB II ab. Im Leitbild des KJC wurde das Globalziel, wie folgt

übersetzt: „Wir unterstützen die Menschen im Lahn-Dill-Kreis im Rahmen des SGB II,

um ihre Existenz zu sichern und sich nachhaltig beruflich zu integrieren.“ Dieses Ziel

steht in seiner Wertigkeit über allen weiteren Zielen. Alle anderen Ziele müssen mit

diesem in Einklang stehen.

Auf der nächsten Zielebene stehen konkrete Ergebnisziele, die das KJC im Jahr 2018

erreichen möchte. Die Zielwerte werden mit dem HMSI (Hessisches Ministerium für

Soziales und Integration) in einer Zielvereinbarung gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

SGB II abgeschlossen. Hierbei ist der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

eingebunden.

Zum einen wird ein konkreter Zielwert für die Integration in Erwerbstätigkeit (Kennzahl

K2 gemäß § 48 a SGB II) vereinbart. Prognostisch werden zum Ende des Jahres 2018

2.800 Integrationen erwartet. Mit dem HMSI wird für das Jahr 2018 eine absolute

Integrationszahl von 2.806 Integrationen vereinbart.

Zum anderen hat das KJC mit dem HMSI das Ziel vereinbart, den Anstieg des

Langzeitleistungsbezugs auf 7,04% (7.610 Personen) zu begrenzen.

(Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mindestens

21 Monaten in den letzten 24 Monaten im Leistungsbezug waren).

Das KJC hat für 2018 drei weitere konkrete Ziele zu folgenden Bereichen definiert: Die

Integration von Alleinerziehenden, die Integration und vollqualifizierende Ausbildung

von U25 und die Integration von Schwerbehinderten, die sich alle als besondere

Zielgruppen in der kreisweiten Strategie des LDK wiederfinden. Die Rechtsänderung in

§ 1 Absatz 3 SGB II stärkt das Ziel der vollqualifizierenden Ausbildung, das nun

gleichberechtigtes Ziel des Gesetzes ist (..2. Beendigung oder Verringerung der

Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und …)

Für die Integration von Alleinerziehenden setzt sich das KJC das Ziel, die Anzahl der

erwarteten Integrationen in 2018 von 300 auf 310 zu steigern. Zu der Integration und

vollqualifizierten Ausbildung von U25 formuliert das KJC das Ziel, das Niveau des

18 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Vorjahres in 2018 zu halten. Die Integrationschancen für Schwerbehinderte sollen in

2018 weiterentwickelt werden. Durch die Zielsetzung bei diesen drei Kundengruppen

darf jedoch nicht die Arbeit mit den anderen KundInnen aus dem Blick geraten.

Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund der Arbeit mit und für Kunden mit

Fluchterfahrung.

Die Geschäftsleitung sieht im Personal des Hauses die wichtigste Ressource für eine

erfolgreiche Arbeit mit den KundInnen. Aus diesem Grund setzt das KJC für 2018

wiederum Augenmerk auf die interne Organisations- und Personalentwicklung (siehe

3.4). Frühzeitig wurde in 2016 und 2017 bereits Personal für den erwarten Anstieg der

„Fallzahlen“ vor dem Fluchthintergrund eingestellt und qualifiziert.

So sind im Bereich der Organisationsentwicklung besonders das Raumkonzept

(Beratungsräume) am Standort Wetzlar, die Umsetzung der eAkte sowie die

Prozessentwicklung von Bedeutung. Inhaltlich ist in einem Qualitätsprozess die Arbeit

mit der Eingliederungsvereinbarung reflektiert und weiterentwickelt worden. Neben

quantitativen Beratungserwartungen wurde mit der Kommunikationsschulung, der

Fallreflektion (-besprechung) und der Weiterentwicklung der

Eingliederungsvereinbarung als Grundlage unserer Arbeit die Arbeit mit den

Leistungsberechtigten gestärkt. Dabei wurde das „Sicherheitskonzept“ im KJC

weiterentwickelt.

Kommunikation und Wissensmanagement sind wichtige Bestandteile für die Qualität

der Arbeit des KJC. Es werden daher Verbesserungen und Neuerungen der Struktur

sowie der Konzepte dieser Punkte im Laufe des Jahres 2018 angestrebt.

Darüber hinaus formuliert die Geschäftsleitung keine weiteren Steuerungsziele, sondern

setzt darauf, dass alle MitarbeiterInnen einen eigenverantwortlichen engagierten

Umgang mit ihren Ressourcen pflegen und sich bewusst und aktiv in die Ausgestaltung

ihrer eigenen Arbeit und ihres Arbeitsumfeldes einbringen.

19 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

3. Umsetzung der Ziele

3.1 Verteilung des Maßnahmebudgets

Bei der Planung des Maßnahmebudgets orientiert sich das KJC an den Zielen, welche

im Jahr 2018 erreicht werden sollen.

Dabei ergibt sich für den Mitteleinsatz folgende Verteilung:

Über die Hälfte des Maßnahmebudgets wird für die Erreichung des Ziels „Integration in

Arbeit“ eingesetzt. Weitere rund 23 % werden im Bereich „Vermeidung von

Langzeitleistungsbezug“ eingesetzt, wobei zusätzlich für diese Zielgruppe die Mittel aus

den Projekten „Soziale Teilhabe“ und „ESF-Programm“ für Langzeitleistungsbezieher

eingesetzt werden. Der Mitteleinsatz für die „Integration von Alleinerziehenden“ liegt

tendenziell eher quer zu den übrigen Zielen. Maßnahmen, die sich ausschließlich an

Alleinerziehende richten, nehmen einen Anteil von 3 % am gesamten Maßnahmebudget

ein. Hier ist anzumerken, dass die Zielgruppe der Alleinerziehenden auch in den

übrigen Maßnahmen explizit angesprochen wird. Damit plant das KJC für diese

Zielgruppe einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein, bezogen auf ihren Anteil an

allen erwerbsfähigen LeistungsbezieherInnen. Dieser liegt bei 14,8 %. Gleiches gilt

auch für BAE-Plätze (Berufsausbildung in der außerbetrieblichen Einrichtung). Ähnlich

verhält es sich bei den Maßnahmen zur Unterstützung von Schwerbehinderten. 5 % des

Budgets werden hier für Maßnahmen eingesetzt, die sich ausschließlich an

Schwerbehinderte richten. Ergänzt wird das Angebot durch Mittel aus Landes- und

Bundesprogrammen (z. B. Hepas - Hessen).

20 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Für die Zielgruppe der U25 stehen 15 % der Mittel zur Verfügung. Für diese Zielgruppe

gilt, wie bei Alleinerziehenden, dass sie auch an den Allgemeinen Maßnahmen

teilnimmt, z.B. JobAktiv und Aktivierungszentrum. Die übrigen 2 % des Budgets werden

für Maßnahmen eingesetzt, die sich an sonstige Kundengruppen des Hauses richten.

Die Auswirkungen durch den Anteil der Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund

(und Fluchterfahrung) entwickeln sich stetig. Ende des Jahres 2017 gehörte annähernd

jeder 5. Leistungsbezieher dieser Kundengruppe an. Besonders die Entwicklung der

Förderungen des BAMF und der Kommune, sowie der Agentur für Arbeit neben den

Schulen/Berufsschulen lassen sich auch Ende 2017 noch nicht abschließend

einschätzen. Hierdurch kann es zu Verschiebungen der Anteile kommen.

3.2 Maßnahmeschwerpunkte der verschiedenen Zielbereiche

An dieser Stelle werden exemplarisch Maßnahmen und Aktivitäten vorgestellt, die bei

der Erreichung der verschiedenen Ziele in 2018 eine wesentliche Rolle spielen sollen.

Für alle Maßnahmen gilt, dass ihre Zielerreichung, die nicht ausschließlich auf eine

Integration auf den ersten Arbeitsmarkt abzielen (kann), und die Qualität der

Umsetzung laufend evaluiert und in regelmäßigen Gesprächen mit dem jeweiligen

Träger erörtert wird. Außerdem wird intern bewertet, ob die Maßnahmen konzeptionell

(noch) zu den Zielen des KJC passen. Dabei werden durch den finanziellen Rahmen

Bedingungen vorgegeben, bei denen auch manches Wünschenswerte nicht realisierbar

ist. Die interne Arbeitsweise im KJC wird im Rahmen der Fallsupervision, bzw.

Fallbesprechungen laufend regelhaft evaluiert und Qualitativ weiterentwickelt.

Die Maßnahmenpriorisierung und -entwicklung erfolgt mit den MitarbeiterInnen des KJC

in einem breiten Beteiligungsverfahren. Die Bilder zeigen exemplarisch für den Bereich

U25 und Rehabilitation/ Menschen mit Behinderung die Vielfalt der Angebote auf:

21 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Ziel: Integration in Arbeit:

Arbeitgeberpersonalservice des KJC unterstützt die Arbeit der Mitarbeitenden in den

Regionalteams bei der Verbindung zu den Betrieben. Die MitarbeiterIinnen akquirieren

zum einen konkrete Stellenangebote für die Leistungsempfänger und unterstützen zum

anderen Betriebe bei der Mitarbeitereinstellung.

Das Team

unterstützt marktnahe bzw. motivierte Menschen bei der Integration

vermittelt bewerberorientiert.

führt Bewerbertage/ Gruppeninformationen mit Arbeitgebern für unsere

KundInnen durch.

stärkt das Absolventenmanagement bei erfolgreich abgeschlossener FbW

(Weiterbildung) unserer Kundinnen und Kunden.

informiert die Kolleginnen und Kollegen z. B. durch Gespräche und im Intranet

gezielt über Fördermöglichkeiten, Maßnahmen und Aktuelles (z.B.

Stellenangebote) zur Stärkung der Integrationsausrichtung des KJC.

Die berufliche Qualifzierung (FbW) ist eine Möglichkeit von den guten

Arbeitsmarktperspektiven in der Region zu profitieren. Wir wollen daher die berufliche

Weiterbildung (FbW) in 2018 im Rahmen des Budgets stärken. Dabei hat die aus dem

Bereich Rehabilitation bekannte Vorbereitungsförderung für die betriebliche

Umschulung eine große Bedeutung. Nur so werden lebensältere Menschen die

gesetzlich verkürzte Ausbildung meistern. So wollen wir die Initiative „Spätstarter“ neu

22 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

beleben. Die Nachqualifizierung in Beschäftigung soll auch in Kooperation mit der

Agentur für Arbeit zur gesicherten Integration führen und Aufstiegschancen schaffen.

JobAktiv – schnell in Arbeit statt erfolgreiche Antragstellung

Der Idee einer Werkakademie folgend realisieren wir „JobAktiv“ als Erstangebot für

AntragstellerInnen und KundInnen. In einem Zeitraum von acht Wochen besteht das

Angebot und die Pflicht, an vier frei wählbaren Terminen - über die Woche verteilt -

teilzunehmen.

Das Grundverständnis ist, dass BewerberInnen „Fachleute in eigener Sache“ sind und

damit das erforderliche Wissen hinsichtlich Arbeit und Beruf bei den TeilnehmerInnen

vorhanden ist. Die Jobcoaches haben die Aufgabe, den Austausch der BewerberInnen

untereinander zu unterstützen. Hierdurch werden sie sich ihrer persönlichen wie auch

fachlichen Kompetenzen und Interessen bewusst und lernen diese argumentativ zu

vertreten. Sie gewinnen neue Ideen um ihre Bewerbungsaktivitäten zu variieren, neu zu

strukturieren und auszudehnen. Die eigene Überzeugung, erfolgreich sein zu können,

wirkt sich motivierend auf die TeilnehmerInnen aus. Die Perspektive in nachhaltige

Beschäftigung einzumünden erhöht sich, da die Menschen sich auf Veränderungen

einlassen und diese betreiben.

An den Standorten Dillenburg und Wetzlar stehen bei JobAktiv - neben der gängigen

technischen Ausstattung - alle erforderlichen Materialien zur Erstellung von

Bewerbungsunterlagen zur Verfügung. Bei 48 Plätzen können bis zu 100

TeilnehmerInnen gleichzeitig teilnehmen, der Einstieg ist für bis zu 28 Personen

wöchentlich möglich. Die Integrationsquoten liegen seit 2017 bei über 50%.

Ziel: Verminderung / Vermeidung von Langzeitleistungsbezug:

Die respektvolle qualifizierte Beratung durch die MitarbeiterInnen ist Voraussetzung für

das Arbeitsbündnis des Betroffenen. Dies ist Voraussetzung für die tragfähige

Eingliederungsvereinbarung, in der wir unsere Unterstützung zusagen und der/die

Leistungsberechtige ihre Mitwirkung und ihre nächsten Schritte festlegen. Dieser Schritt

ist Grundlage, dass die betroffenen Menschen Schritte zur beruflichen und/oder

sozialen Integration gehen. Grundlage für die Beratung ist, dass den Menschen ihre

Leistungen zum Lebensunterhalt schnell und rechtmäßig bewilligt und die

Entscheidungen transparent erläutert werden.

Hierauf aufbauend können Unterstützungsangebote erfolgreich sein.

Aktivierungszentrum

Das Aktivierungszentrum ist ein modular aufgebautes Teilzeit- und Vollzeitangebot für

Menschen, die durch ein differenziertes Angebot gefördert werden können. Dabei ist es

zu Beginn nicht immer möglich die nächsten Schritte konkret festzulegen. Wichtig ist die

Fokussierung auf die Bedürfnisse des Teilnehmenden. In der täglichen

Zusammenarbeit erkennen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Chancen. Die

Teilnehmenden öffnen sich, durch diese Vertrauensarbeit und die Möglichkeit in der

Vielfalt der Angebote im Konzept ihren Erwartungen gerecht zu werden. Gerade die

23 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Verknüpfung von Arbeitserfahrung, eigenem Handeln, beruflicher und sozialer

Beratungsangebote und eigenverantwortlichem Handeln fördert häufig „neue Wege“.

Das Angebot und die Wirkung braucht Zeit für die Entwicklung der Menschen. Dazu

gehört auch die sich immer wiederholende Chance auf Teilnahme und Entwicklung!

Erfolge sind immer der Erfolg der/des Teilnehmenden!

Umsetzung: Das Angebot wird an den Standorten Wetzlar und Dillenburg im Verbund

mit verschiedenen Institutionen des Lahn-Dill-Kreises, wie dem DRK Kreisverband

Dillkreis, der Wetzlarer Arbeitsloseninitiative, vielen Arbeitgebern oder den Lahn-Dill-

Kliniken angeboten. Insgesamt können bis zu 250 Personen von dem Angebot

profitieren. Ein Einstieg ist jeweils dienstags möglich und die Teilnahme wird in der

Regel auf 6 Monate festgelegt. Die TeilnehmerInnen werden hinsichtlich ihrer

persönlichen, beruflichen, psychosozialen wie auch gesundheitlichen Situation

individuell begleitet und unterstützt. Externe Beratungsstellen unterstützen die Arbeit.

Die beruflichen Kompetenzen werden auch in den Werkstätten der GWAB oder im

Rahmen von Kooperationspartnerschaften erprobt und ausgebaut. Aktivierungscoaches

begleiten die Menschen während ihrer Teilnahme dauerhaft. Praktika bei Arbeitgebern

sind besonders erfolgversprechend. Zusätzlich werden über 20 Gruppenangebote

angeboten. Besonders wirkungsvoll ist z.B. die Peer-Gruppe Alleinerziehende und

Gesundheitsförderung.

Der Umfang der täglichen Teilnahme, wie auch die Teilnahmedauer insgesamt richten

sich nach den persönlichen Belangen der TeilnehmerInnen und sind in der Regel auf

sechs Monate ausgelegt.

Das Volumen der Maßnahme muss trotz großer Erfolge im Jahr 2018 im Rahmen des

Budgets reduziert werden (2017: 300 TN-Plätze)

Ziel: Integration und voll qualifizierende Ausbildung von U25: Vielfältiges

Maßnahmeangebot

Für die Zielgruppe der jungen Menschen fällt es schwer, lediglich eine Maßnahme zu

benennen - die Stärke liegt vor allem in der Vielfalt der Angebote, die mit dem Ziel einer

voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung eingesetzt werden. 2017 konnte ein

weiteres Unterstützungsangebot in Kooperation mit den Jugendämtern des Kreises und

der Stadt Wetzlar im Rahmen der neuen Möglichkeiten des § 16h SGB II geschaffen

werden (ChaRli U25).

Für einige junge Menschen beginnt der Weg in Richtung berufliche Qualifikation mit der

Maßnahme SOUL (Sozialpädagogisch unterstützte Lebensplanung). Zur

Einstiegsmotivation, Qualifizierung und Beschäftigung dienen die Maßnahmen

Umweltwerkstatt (IB), Mädchenwerkstatt (IB), Produktionsschule Neumühle (GWAB),

Wege in den Beruf (GWAB) und das Qualifizierungsangebot der Königsberger

Diakonie. Die fünf zuletzt genannten Qualifizierungsmaßnahmen beinhalten das

Angebot der nachträglichen Erlangung des Hauptschulabschlusses. Eine aufsuchende

Unterstützung mit engmaschiger individueller Betreuung erhalten junge Menschen in

der Maßnahme „Junge Menschen zum Berufsabschluss“.

24 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Intensiv genutzt werden sollen auch weiterhin die berufsvorbereitenden

Bildungsmaßnahmen (BVB) der Agentur für Arbeit. Hier geht es zielgerichtet um die

Herstellung der Ausbildungsreife, u. a. durch Praktika bei Betrieben, Nachholen des

Hauptschulabschlusses und unterstützendem Unterricht.

Zur Unterstützung bei der Beurteilung der Ausbildungsreife werden die Maßnahmen

„Psychologische Begutachtung U25“ und „Eignung und Gesundheit“ genutzt. In den

U25 Teams werden durch intensive Betreuung die Jugendlichen für den

Ausbildungsmarkt fit gemacht. Ziel ist die Integration in Ausbildung auf dem ersten

Arbeitsmarkt (Ausbildungsstellenvermittlung). Jugendliche und junge Erwachsene mit

geklärtem Berufswunsch, die bis 30.09. eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz

gefunden haben, werden im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) in ein

6 bis12-monatiges betriebliches Praktikum mit Besuch der Berufsschule vermittelt. Das

Ziel ist die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung.

Eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) ermöglicht jungen

Menschen mit Betreuungsbedarf den vollqualifizierenden Berufsausbildungsabschluss.

Für Eltern in betrieblicher Ausbildung gibt es ein spezielles Unterstützungsangebot. So

ist die Ausbildung auch mit einer auf 30 Wochenstunden reduzierten Arbeitszeit

möglich.

Ziel: Integration von Menschen mit Behinderung: Aktivierung und Vermittlung

behinderter oder gleichgestellter ALG-II-BezieherInnen

Menschen mit Behinderung werden im Jobcenter in einem Team von spezialisierten

persönlichen AnsprechpartnerInnen betreut. Flankierend werden spezifische

Maßnahmenangebote für diese Zielgruppe genutzt. Beispielhaft wird hier die

Maßnahme des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V. „Aktivierung und

Vermittlung behinderter oder gleichgestellter ALG-II-BezieherInnen“ vorgestellt.

Mit dieser Maßnahme kann ein zielgerichtetes Förderangebot an langzeitarbeitslose

Menschen mit Behinderung gemacht werden. Der besondere Unterstützungsbedarf

ergibt sich aus der Konstellation von Behinderung und Langzeitarbeitslosigkeit, häufig

verbunden mit weiteren Vermittlungshemmnissen, wie z.B. Verschuldung,

eingeschränkte Mobilität, schwierige Wohnsituation, familiäre Problemlagen,

unzureichende Deutschkenntnisse, Suchterkrankungen, fehlende Tagesstruktur,

Selbstwertproblematik und Schwierigkeiten im Umgang mit der eigenen Behinderung im

Bewerbungsprozess.

Mittels individueller, bedarfsgerechter Diagnoseinstrumente werden die Potenziale

sowie die Vermittlungshemmnisse der Teilnehmenden ermittelt. Auf Grundlage der

Ergebnisse können die Teilnehmenden durch gezielte Beratungs- und

Unterstützungsangebote aktiviert und ihnen berufliche Perspektiven aufgezeigt werden.

Die Verfahren zur Aktivierung (z. B. aufsuchende Arbeit, Zielbestimmung,

Zukunftsplanung etc.) sind inhaltlich und methodisch abgestimmt. Die Teilnahmedauer

25 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

beträgt in der Regel ein halbes Jahr und ist in drei auf einander aufbauende Phasen

gegliedert:

Phase I: Bedarfsfeststellung

Phase II: Integrationsvorbereitung I (Matchingphase)

Phase III: Integrationsvorbereitung II

Zum Leistungsangebot gehören eine sozialpädagogische Beratung und Betreuung der

Teilnehmenden im Hinblick auf professionelle und zielgruppenspezifische

Unterstützungsleistungen. Auf die Entwicklung eines eigenverantwortlichen und

selbstbewussten Umgangs mit der persönlichen gesundheitlichen Situation wird hierbei

während der gesamten Maßnahmedauer besonderen Wert gelegt. Durch die

kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit dem KJC können notwendige Schritte

kurzfristig abgesprochen und eingeleitet werden.

Im ehemaligen Dillkreis bietet die Diakonie Dillenburg ein regional integriertes Coaching

für Menschen mit Behinderung an. Die aktive Unterstützung und das auf die

Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen ausgerichtete Konzept und Arbeit zeigen

Erfolg und tut den Menschen gut.

Menschen mit Migrationshintergrund (incl. Fluchthintergrund)

Die Herausforderung für das KJC ist anspruchsvoll und umfassend. Annähernd jeder 5.

Leistungsberechtigte hat Fluchterfahrung. Die kulturellen und sprachenlichen

Herausforderung wachsen. Viele politische und gesellschaftliche Entwicklungen wirken

sich direkt oder indirekt auf die Arbeit aus. Wir nutzen die Kompetenz und

Lebenserfahrung unserer MitarbeiterInnen für die erfolgreiche Arbeit. Netzwerkarbeit

bekommt auf Grund dieser Herausforderung eine gesteigerte Bedeutung. Es handelt

sich um kein zeitlich begrenztes Projekt! Unsere Entscheidung, diese Aufgabe im

„Regelgeschäft“ umzusetzen und durch eine Fachstelle zu unterstützen, hat sich 2017

bestätigt. Hieran halten wir fest. Die Arbeit in diesem Gebiet findet sich in allen

Bereichen und Tätigkeitsfeldern des KJC wieder. Engagiert, aufmerksam und

kooperativ werden wir die Chancen und Herausforderungen aufnehmen und in unserer

Arbeit berücksichtigen. Die ersten Integrationserfolge, seit Mitte 2017, bestätigen uns in

unserer Strategie.

26 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

3.3 Projekte

ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem

SGB II

Ziel des Projektes ist es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose LeistungsbezieherInnen

nach dem SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Erreicht

werden soll dies durch eine gezielte Betriebsakquise, durch ein intensives Coaching der

ArbeitnehmerInnen nach einer Beschäftigungsaufnahme und durch einen finanziellen

Ausgleich der individuellen Minderleistung an den/die ArbeitgeberIn. Das Projekt läuft

im Jahr 2019 aus und kann in 2018 nur in Einzelfällen noch zur Nachbesetzung genutzt

werden. Die Erfahrungen aus dem Coaching in den Betrieben wollen wir im Rahmen

der Möglichkeiten auch in Zukunft nutzen.

BMAS Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Ziel des Programmes ist es, Menschen, die über vier Jahre im Leistungsbezug nach

dem SGBII sind und durch weitere Einschränkungen bisher nicht auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt einmünden konnten, durch einen geförderten Arbeitsplatz zu unterstützen

und die soziale Teilhabe zu sichern. Durch die längerfristig angelegte geförderte

Beschäftigung (i. d. R. drei Jahre) sollen Möglichkeiten auf Integration in den

allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Durch das Programm werden 100 geförderte Arbeitsplätze bei sechs „Sozialbetrieben“

in der Region in der Zeit ab November 2015 bis zum 31.12.2018 eingerichtet. Der LDK

begleitet das Programm in einer besonderen Form der 16a SGB II Beratung und fördert

diese jährlich mit 60.000 Euro. Im Frühjahr 2017 haben wir eine Erweiterung um 20%

der Plätze erhalten.

Die erfolgreiche Umsetzung beinhaltet begleitende Aktivitäten. Während der Umsetzung

laden die pAp (persönliche AnsprechpartnerInnen) die MaßnahmeteilnehmerInnen

mindestens alle sechs Monate zum Strategiegespräch ein, bei dem der

Entwicklungsstand, weitere notwendige Unterstützungen und Qualifizierungen

besprochen und die Arbeitsmarktnähe ausgelotet werden. Für jeden Arbeitgeber

(Träger) ist ein Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin festgelegt, der/die im engen

Austausch mit den Trägern steht. Der AGPS unterstützt die marktnahen

TeilnehmerInnen bei der Integration. Die Erfahrungen aus dem Jahr 2017 zeigen, dass

die Menschen durch ihre Arbeit selbstbewusster und zuversichtlicher werden. Damit

steigen die Chancen deutlich, eine Arbeitsstelle außerhalb des Projektes zu erhalten

und ist bereits einigen gelungen.

Darüber hinaus findet eine enge Kooperation mit dem Projekt der Stadt Wetzlar

„Perspektiven entwickeln“ im Stadtteil Dalheim, Altenberger Straße, statt.

27 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Einführung einer Zentralen Koordinierungsstelle Sprache im Lahn-Dill-Kreis (ZKS) Zwei Leitsätze haben von Anfang an die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KJC mit der Kundengruppe der Menschen mit Fluchthintergrund geleitet:

• Mit dem Übergang ins SGB II werden aus Flüchtlingen für uns Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund

• Wir streben eine Gleichbehandlung mit allen anderen Kundengruppen im SGB II an – ohne den spezifischen Förderbedarf der Kundengruppe zu übersehen – das gilt für den Grundsatz des „Förderns“ im SGB II ebenso wie für den Grundsatz des „Forderns“

Ein spezifischer Förderbedarf dieser Kundengruppe liegt in der Verbesserung der

sprachlichen Kompetenzen, welche Voraussetzung für eine nachhaltige Integration in

die Aufnahmegesellschaft und den Arbeitsmarkt ist.

Die Einsteuerung in die, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),

geförderten Integrationskurse sowie die Nachhaltung der Anwesenheitszeiten der

Teilnehmenden stellen sowohl das KJC als auch den Fachdienst 41.4 des Lahn-Dill-

Kreises, aufgrund Angebotsmangel, Wartelisten o.ä., immer wieder vor große

Herausforderungen. Somit wurde die Einrichtung einer gemeinsamen Zentralen

Koordinierungsstelle Sprache beschlossen, die ab 2018 übergeordnet für die

verpflichtenden Stellen (KJC, FD 41.4, Ausländerbehörden) die Einsteuerung in die

Integrationskurse durchführen soll.

Ziele:

1. Schnellere Vermittlung eines passgenauen Integrationskursangebotes. 2. Bessere Verfahren / Abläufe, um die ordnungsgemäße Kursteilnahme zu

begleiten. 3. Bessere Koordinierung / Planung von Folgeangeboten nach den

Integrationskursen.

Das Verfahren zur zentralen Koordinierung wurde mit allen beteiligten Stellen (BAMF,

Sprachkursträger Wetzlar und Lahn-Dill-Kreis, FD 41.4, Ausländerbehörden, KJC,

Datenschutzbeauftragten) abgestimmt.

Zukünftig werden alle Personen, die zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, von

den verpflichtenden Stellen an die ZKS gemeldet. Die ZKS organisiert zentral in

Wetzlar und Dillenburg die Einstufungstests und vermittelt Personen mit

Sprachförderbedarf in ein passgenaues, ihrem Sprachniveau entsprechendes

Integrationskursangebot. Die Sprachkursträger melden die Anwesenheitszeiten der

Teilnehmer/innen an die ZKS, die die Daten für die verpflichtenden Stellen zur

Nachhaltung der Teilnahme aufbereitet. Nach Abschluss des Kurses erhält die ZKS die

Prüfungsergebnisse und leitet sie den verpflichtenden Stellen zur weiteren

Integrationsplanung zu.

28 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

BIWAQ

Vorbild für eine spezifische Maßnahme mit Alleinerziehenden ist das Projekt PerLA im

Gebiet Dalheim / Altenberger Straße. Im Rahmen des ESF-Bundes-Programms BIWAQ

(Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier) ist der Projektträger die Stadt Wetzlar. Wichtige

PartnerInnen sind der Caritasverband, der Internationale Bund und das KJC. Im Fokus

stehen Alleinerziehende und BerufsrückkehrerInnen nach Betreuungs- oder

Pflegezeiten sowie arbeitssuchende Personen aus dem Stadtteil, die an den Beratungs-

und an offenen Gruppenangeboten teilnehmen. Der Anteil der Alleinerziehenden

beträgt 31 % an den Familien im Projektgebiet.

Herzstück des Ansatzes ist ein sogenanntes Kompetenzcenter. Das Kompetenzcenter

ist die (auch örtlich) zentrale Anlaufstelle als Fachberatung für (Allein-)Erziehende und

WiedereinsteigerInnen. Es ist täglich geöffnet. Besonders Eltern werden unter

Berücksichtigung ihrer spezifischen Hemmnisse angesprochen. In Kooperation mit dem

Jobcenter werden (allein-)erziehende SGB II-BezieherInnen im Projektgebiet

eingeladen und über das Angebot des Kompetenzcenters informiert.

Qualifizierungsbausteine zur beruflichen Orientierung, wie handwerklich-technische

Grundbildung, Kinderbetreuung, Hauswirtschaft und Pflege werden direkt angeboten.

Weitere Angebote werden nach Bedarf hinzugenommen oder vermittelt.

Ein zusätzlicher Bestandteil des Ansatzes ist eine öffentliche Anlaufstelle – das Café.

Der Aufbau eines interkulturellen Stadtteilcafés soll durch niedrigschwellige Angebote

zu einem zentralen Drehpunkt, besonders für junge zugewanderte Familien und für

ältere Menschen, im Quartier werden. Es dient als informeller Treffpunkt für die

BewohnerInnen im Stadtteil. Gleichzeitig ist das Café eine Beschäftigungs- und

Qualifizierungsmöglichkeit für die Teilnehmenden.

Die BCA des KJC bringt sich mit eigenen Angeboten, wie eine regelmäßige

Sprechstunde sowie Informationsveranstaltungen rund um die Themen

Chancengleichheit und Vereinbarung von Familie und Beruf, in das Projekt ein. Ein

weiterer Bestandteil ihres Angebotes an die ProjektteilnehmerInnen sind gemeinsame

Besuche von Betrieben und Weiterbildungsträgern in der Region.

Die Kooperation soll ab 2019 in der neuen Projektphase mit der Erweiterung für das

Westend, die Neustadt und Niedergirmes fortgesetzt werden. Die Stadt Wetzlar

erarbeitet Anfang 2018 den Folgeantrag.

29 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

3.4 Maßnahmen der internen Organisationsentwicklung

Das KJC setzt im Jahr 2018 auch bei der internen Organisationsentwicklung auf

Kontinuität. Dazu werden mehrere Projekte fortgeführt, die bereits in den Jahren 2014-

2016 und letztes Jahr gestartet sind.

Ein Schwerpunkt der Personalarbeit ist es, die Kompetenzen und positive Haltung der

MitarbeiterInnen stetig zu stärken und zu entwickeln. Hierzu gehört es auch, geeigneten

MitarbeiterInnen Qualifizierungen anzubieten, die einen Aufstieg ermöglichen. Zuletzt

entscheiden die Haltung und die Kompetenz über den Erfolg der Arbeit.

Unter der Überschrift

ziel- und lösungsorientiert beraten,

fair verhandeln und

professionelle Methoden gelingender Kommunikation in der Beratungssituation

anwenden

führt das KJC die Qualifizierung der MitarbeiterInnen in Gesprächsführungs- und

Beratungskompetenz fort. Bis Ende 2017 haben 175 TeilnehmerInnen die

Weiterbildung absolviert, für 2018 sind für weitere 45 MitarbeiterInnen Schulungen

geplant.

Die Beratungsfortbildung umfasst drei Module mit insgesamt 120 Stunden, die

didaktisch systematisch aufeinander aufbauen. Dabei wird zur vertieften Vernetzung

zwischen den teilnehmenden BeraterInnen und zur Nutzung bereits vorhandener

Beratungserfahrung je ein Anschlusstag angeboten, an dem an konkreten Fällen mit

Methoden kollegialer Fall- und Praxisberatung gearbeitet wird. Es geht auch darum, von

der Beratung hin zur Befähigung zur Eigenaktivität der LeistungsbezieherInnen zu

kommen.

Darüber hinaus soll der Dialog zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander

und mit ihren Führungskräften zur Qualität und Zielrichtung der Arbeit durch die

regelmäßige Bereitstellung von Informationen über die teambezogene Zielerreichung,

zu Strukturdaten der individuell betreuten KundInnen der MitarbeiterInnen und des

Teams forciert werden. Damit verbindet die Geschäftsleitung keinen Kontrollaspekt,

sondern erwartet, dass es durch die regelmäßige Beschäftigung mit den Informationen

zu einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Arbeit kommt. Das gleiche gilt in Bezug auf

die qualitative Weiterentwicklung von Eingliederungsvereinbarungen. Hier wurden

wichtige qualitative Standards erarbeitet, deren Umsetzung auch in 2018 im Fokus

stehen wird.

Es wird außerdem im Jahr 2018 die Fortbildung zum „Umgang mit psychisch erkrankten

KundInnen“ fortgesetzt, die sich an alle MitarbeiterInnen richtet und Teil des

30 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018

Sicherheitskonzeptes ist. Hintergrund ist die Feststellung, dass die allgemeine

Belastung durch die Arbeit mit psychisch auffälligen KundInnen und besonders

belastende Ereignisse (Beleidigungen, Drohungen, gewalttätige Übergriffe und die

Angst davor) zu einem Verlust des Sicherheitsgefühls (subjektiv und objektiv) führen

können. Die Schulung möchte einen Überblick über die verschiedenen psychischen

Krankheits- und Erscheinungsformen und Schweregrade geben, entsprechende

Fallbeispiele besprechen und die Konsequenzen, die sich für die individuelle Arbeit

ergeben, reflektieren.

Auch für die erwarteten Veränderungen und Herausforderungen bei der steigenden

Anzahl von Menschen in unserem Verantwortungsbereich mit Migrationshintergrund

werden wir die MitarbeiterInnen unterstützen und qualifizieren.

Beteiligungskonzepte zu fachlichen Themen, aber auch zum Leitbild und weiteren

Bereichen fördert das Engagement, die Stärkung der Haltung und die Wirksamkeit

unseres Handelns. Die Führungskräfte und die Geschäftsleitung stellen sich den

Herausforderungen, der Verantwortung und reflektieren ihre Arbeit aktiv. Unser

Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeitenden und KundInnen entwickeln wir stetig

weiter.

Seit Beginn 2018 sind wir in Dillenburg (Wilhelmstraße) sowie in Wetzlar (Eduard-

Kaiser-Straße) in einem Gebäude/Objekt vereint erreichbar. Dies wird die Prozesse und

Kommunikation erleichtern. Gleichzeitig werden wir bis Ende 2018 die eAkte,

insgesamt, im KJC realisiert haben.