Tarifergebnis TVL-Tarifrunde 2011 - Uni Ulm Aktuelles · BAT IV b, FG 21 a Heraushebung zu 1/3...
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Neues Eingruppierungsrecht
Personalversammlung
Universität Ulm
26.10.2011
Eingruppierung
Das gilt ab 1.1.2012
Überarbeitete Eingruppierungsregelungen aus BAT werden übernommen
Sofortige Berücksichtigung von
– Bis 6-jährigen Aufstiegen in den EG 2 – 8
– Drittelaufstiegen bei IngenieurInnen in E 9 – E 13
Für handwerkliche/körperliche Tätigkeiten Lohngruppenverzeichnis Länder zum MTArb.
Bei „Überlappungen“ von bisherigen Arbeiter- und Angestelltenmerkmalen: Zuordnung nur noch zu einem Bereich. In der Regel gelten die günstigeren Arbeitermerkmale Beispiel: Hausmeister statt von E 2 bis E 5 nur noch in E 4 oder E 5.
Erhalt der Zulagen (Techniker, Meister, Programmierer, Vorarbeiter)
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 4 26.10.2011
Beispiele
Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst
BAT VII, FG 1a Tätigkeit erfordert gründliche und vielseitige Fachkenntnisse Altes Recht nach 6 jähriger Bewährung in VIb Heute E 5 künftig E 6
BAT VII, FG 1b Tätigkeit erfordert nur gründliche FK Altes Recht nach 9-jähriger Bewährung in VIb Heute E 5 künftig E 5
BAT Vc, 1a Gründliche + vielseitige FK + selbständige Leistungen Altes Recht nach 3-jähriger Bewährung Vb Heute E 8 künftig kleine E 9*
BAT Vc 1b Gründliche + vielseitige Fachkenntnisse + 1/3 selbständige Leistungen E 8 bleibt erhalten
5 26.10.2011
* keine Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5 und Stufe 4 nach 9 Jahren
Beispiele
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit
BAT VIb, FG 1 ohne Zusatzanforderungen Nach altem Recht Bewährungsaufstieg nach 5 Jahren Vc
Heute E 6 - künftig sofort E 7 BAT Vc, FG 1 überwiegend selbständig tätig
Nach altem Recht Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren V b
Heute E 8 künftig sofort kleine E 9* BAT Vb, FG 1 überwiegend selbständig tätig mit schwierigen
Aufgaben Nach altem Recht nach 6 Jahren Vergütungsgruppenzulage (VGZ) (7,5 % der Anfangsgrundvergütung = 171,80 €)
Heute kleine E 9 ohne VGZ künftig kleine E 9* + sofort 120,25 € (14/20 der Vergütungsgruppenzulage)
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 6 26.10.2011
* keine Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5 und Stufe 4 nach 9 Jahren
Beispiele
FremdsprachensekretärInnen
BAT VII, FG 1 – in einer Sprache geläufig nach Diktat schreiben, einfache Übersetzungen Altes Recht nach 12 Monaten VIb nach 4 Jahren Vc Heute E 5 – künftig E 7
BAT VIb, FG 9 – in 2 fremden Sprachen geläufig nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzungen aus oder in diese Sprachen, alleinverantwortliche Korrekturen in 2 fremden Sprachen Altes Recht nach 6 Monaten in Vc nach mehrjähriger Bewährung Vb Heute E 6 – künftig kleine E 9*
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 7 26.11.2011
* keine Stufen 5 und 6, Stufe 3 nach 5 und Stufe 4 nach 9 Jahren
Beispiele
Ingenieure
BAT III, FG 2 a mit langjähriger praktischer Erfahrung und Heraushebung zu 1/3 durch das Maß der Verantwortung Nach altem Recht nach 8 Jahren in IIa Heute E 12 - künftig E 13
BAT IV b, FG 21 a Heraushebung zu 1/3 durch besondere Leistungen Nach altem Recht nach 6-jähriger Bewährung in IVa Heute E 10 - künftig E 11
Allerdings: Anrechnung Höhergruppierungsgewinn auf übertarifliche Zulagen
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 8 26.11.2011
Überleitung
Höhere Entgeltgruppe auf Antrag (Frist ein Jahr), keine generelle Neufeststellung der Eingruppierung Dynamische Besitzstandsicherung für bereits
erreichte höhere Eingruppierungen und Vergütungsgruppenzulagen. Weitere Verlängerung der Übergangsregelungen
zu begonnenen Aufstiegen und VGZ (§§ 8 und 9 TVÜ-Länder) bis zum 31.10.2012 E 13 + Zulage (BAT IIa mit 5-6 jährigem Aufstieg
nach Ib) wird E 14.
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 9 26.11.2011
Zentrale Eingruppierungsvorschriften
§§ 12, 13 TV-L wie §§ 22, 23 BAT
das bedeutet:
Eingruppierungsautomatik
Arbeitsvorgang mit Zusammenhangstätigkeiten
grundsätzlich 50 % Zeitanteil maßgebend
ver.di Ostwürttemberg-Ulm, Elisabeth Mehrlich 10 26.10.2011
Wie Eingruppierung überprüfen?
Arbeitsvorgänge bilden: Analysieren, welche Zusammenhangstätigkeiten zu einem abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (keine Atomisierung!)
Ggf. Aufschriebe über längere Zeit
Wer hat die Tätigkeit angewiesen? Arbeitsvertrag, Vorgesetzte ...
Weiß Verwaltung davon bzw. müsste wissen?
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 11 26.10.2011
Sonstige Eingruppierungsgrundsätze Grundsätzlich wie Vorbemerkungen zu allen
Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT: Spezialitätsgrundsatz und „sonstige Beschäftigte“ unverändert – nicht Verhandlungsauftrag.
Auffangfunktion der allgemeinen Merkmale verbessert: eigentliche Aufgaben der betreffenden Dienststellen oder Institutionen maßgebend. Für bisherige Arbeiter/-innen-Tätigkeiten, soweit vom BAT abweichend, wie im TV Lohngruppenverzeichnis. ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 12 26.10.2011
Zusammenfassung
Keine inhaltlich neue Entgeltordnung, - Thema aber weiterhin auf der Tagesordnung.
Deutliche Verbesserung des Eingruppierungsniveaus bis zur E 8/E 9 gegenüber Anlage 4 zum TVÜ-Länder
BAT-Niveau z.T. verbessert, z.T. nicht erreicht
Dynamischer Besitzstand für erreichte Aufstiege und Vergütungsgruppenzulagen (VGZ)
Verlängerung Übergangsregelungen Aufstiege und VGZ.
keine Verbesserung bei den „sonstigen Beschäftigten“.
Eingruppierung Lehrkräfte noch nicht tarifiert.
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 13 26.10.2011
Wie geht es weiter
Texte bis ca. Ende Oktober 2011 abgestimmt
Vereinbarungen über Versuchsmodell "analytische Eingruppierung" werden getroffen
Schulung Personalräte über Grundsätze
Informationsangebote für unsere Mitglieder
Überprüfung der Eingruppierung: an ver.di wenden! Beschäftigte haben "Wahlrecht" alte oder neue Regelung!
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 14 26.10.2011
Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur auskennen! (Einstein zugeschrieben)
Noch Fragen?
ver.di Baden-Württemberg - Al-Karghuli; Mehrlich 15 26.10.2011