…tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große...

16
Info-Magazin Arbeitnehmer- Dienstrad: Nutzen Sie steuerliche Regelungen Seite 8 Das Handwerk sagt „Danke“ Seite 4 Neu: Bauvertragsrecht 2018 Seite 6 … eine starke Gemeinschaft! H44788 | Dezember 2017 Aktuelles und Informatives rund um den Handwerksbetrieb facebook.com/khbielefeld Foto: Maria – stock.adobe.com

Transcript of …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große...

Page 1: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

Info-Magazin

Arbeitnehmer-Dienstrad: Nutzen Sie steuerliche Regelungen Seite 8

Das Handwerk sagt „Danke“ Seite 4

Neu: Bauvertragsrecht 2018 Seite 6

… eine starke Gemeinschaft!

H44788 | Dezember 2017

Aktuelles und Informatives rund um den Handwerksbetrieb

facebook.com/khbielefeld

Foto

: Mar

ia –

sto

ck.a

dobe

.com

Page 2: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

2 KH-Info-Magazin 4/17

INFO

Hauptagentur Norbert MostHans-Sachs-Straße 233602 BielefeldTelefon 0521 5215751Mobil 0172 [email protected]

Hauptagentur Anette WehmeierKolbeplatz 633330 GüterslohTelefon 05241 7413880Mobil 0176 [email protected]

www.signa

l-idun

a.de

Das Versorgungswerk:eine Selbsthilfeeinrichtung des Handwerks.Das Versorgungswerk ist dieSelbsthilfeeinrichtung Ihresörtlichen Handwerks.

Bewährter Partner des Versor­gungswerkes ist die berufsständi­sche SIGNAL IDUNA Gruppe.

Durch ein spezielles Vorsorge­programm schließt das Versor­gungswerk Lücken in der sozialenAbsicherung der selbstständigenHandwerksmeister, ihrer Arbeit­nehmer und Angehörigen.

Diese Leistungen sprechen für sich:

n Bedarfsgerechte Alters­ und Hinterbliebe­nenversorgung zu günstigen Beiträgen

n Finanzielle Sicherheit bei Arbeits­ undFreizeitunfällen

n Betriebsversicherungen – flexibler Rund­umschutz für Handwerksbetriebe

n Kraftfahrtversicherung zu Topkonditionenfür Innungsmitglieder, deren Familien­angehörige und Mitarbeiter

Wenden Sie sich an den bewährten PartnerIhres Versorgungswerkes:

SIGNAL IDUNA GruppeHauptagentur Anette WehmeierKolbeplatz 6 · 33330 GüterslohTelefon 05241 7413880 · Mobil 0176 84770689anette.wehmeier@signal­iduna.net

Hauptagentur Norbert MostHans­Sachs­Straße 2 · 33602 BielefeldTelefon 0521 5215751 · Mobil 0172 5235778norbert.most@signal­iduna.net

Egal, welches Handwerk Sie genaubeherrschen: Wir versichern es Ihnen.

Von speziellen Unfallversicherungen für das Handwerk über die Prüflisten bis zur MeisterPolicePro – durch unsere lang­

jährige Zusammenarbeit mit dem Handwerk sind schon viele Ideen und Produkte entstanden. Das freut uns natürlich.

Denn so können wir uns noch besser um Ihre Versicherungen kümmern. Sprechen Sie uns an.

Ihre Fachberater HHG.

Page 3: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

Info-Magazin

Arbeitnehmer-Dienstrad: Nutzen

Sie steuerliche Regelungen Seite 8

Das Handwerk sagt „Danke“ Seite 4

Neu: Bauvertragsrecht 2018 Seite 6

… eine starke Gemeinschaft!

H44788 | Dezember 2017

Aktuelles und Informatives rund um den Handwerksbetrieb

facebook.com/khbielefeld

Foto

: Mar

ia –

sto

ck.a

dobe

.com

Themen der Ausgabe 4/2017EDITORIAL 3

INFODas Handwerk sagt „Danke“am Tag des Handwerks 4

INFOStart Kita-Wettbewerb 5

INFOHandwerksorganisation und Betriebe gemeinsam bei Run & Roll Day in Aktion 6

INFOMitarbeitermotivation – Thema im Fußball und in Gebäudereinigerbetrieben 16

www.kh-bielefeld.de

KH-Info-Magazin 4/17 3

VORWORT – INHALT

Ein gutes Jahr für das Handwerk

Frank Wulfmeyer Jürgen Sautmann

2017 neigt sich dem Ende zu und für das Handwerk war es wiederum ein gutes Jahr, die Betriebe können in ihrer Gesamtheit auf eine positive Entwicklung überwiegend an-haltend hoher Auftragsbestände zurück bli-cken. So hört man zum Teil schon wieder von Vorlauffristen bei einer Auftragsabwicklung von 6 – 8 Wochen.

Als eine deutliche Bremse entpuppt sich da-bei aber immer mehr der Fachkräftemangel – die Fachkräfteknappheit ist allgegenwärtig.

Vor diesem Hintergrund können wir aber positiv feststellen, daß wir erstmals seit ei-nigen Jahren wieder in Ostwestfalen und auch in Bielefeld einen deutlichen Zuwachs an Ausbildungsplätzen vermelden können, im Bereich der Kreishandwerkerschaft Bie-lefeld immerhin + 11,4 %, insgesamt 799 neue Ausbildungsverträge Stand Ende Ok-tober. Sicher reicht auch diese Zuwachs-quote künftig nicht, um den Fachkräftebe-darf zu decken.

Das Werben der Innungen, Kreishandwer-kerschaft und der Betriebe zeigt aber offen-bar erste Erfolge.

So war die Kreishandwerkerschaft zusam-men mit einigen Innungen auf der Berufsin-fobörse in Bielefeld wiederum vertreten, ebenso waren wir am Tag des Handwerks mit einem Stand in der Bildungsstätte in Brack-wede dabei, um jungen, interessierten Leu-ten das Handwerk näherzubringen. Beteiligt haben wir uns auch am bundesweiten Pos-ter-Wettbewerb für Kindergärten, wobei wir etwa 30 Kindergärten in Bielefeld ein großes Kinderbuch des Handwerks haben zukom-men lassen.

Viele kleine Aktionen also, die dazu dienen, auf das Handwerk und insbesondere auf die Ausbildung im Handwerk hinzuweisen.

Und wir werden auch weiter versuchen, mit verschiedenen Aktionen das Handwerk in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Die jetzt zu Ende gehende „Danke-Akti-on“ war dabei ein voller Erfolg, gingen doch

mehr als 1.000 Antworten von Handwerker-kunden bei uns ein, unter denen nun die 20 hochwertigen Preise vergeben wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Kreishandwerkerschaft als Ihr Arbeitge-ber- und Wirtschaftsverband steht Ihnen als Ansprechpartner in allen betrieblichen Fra-gen zur Verfügung. Unsere Kernkompetenz ist die spezifische juristische Beratung ein-schließlich der Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten, Kosten allesamt im Beitrag enthalten. Wir haben gute Kontakte zur re-gionalen Politik, zu Behörden und Ämtern – sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

Das bevorstehende Weihnachtsfest möch-ten wir zum Anlaß nehmen, uns auch stell-vertretend für alle Vorstandsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Bielefeld und deren Innungen sowie für die hauptamtlichen Mit-arbeiter bei Ihnen zu bedanken für die posi-tive Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr 2017. Auch im nächsten Jahr werden wir wieder Ihre Interessen vertreten.

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2018 wünschen Ihnen

IhreKreishandwerkerschaft Bielefeld

Frank Wulfmeyer Jürgen SautmannKreishandwerksmeister Hauptgeschäftsführer

IMPRESSUM

Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Bielefeld Hans-Sachs-Straße 2, 33602 BielefeldKonzept, Vermarktung, Herstellung:J.C.C. Bruns Online + Service GmbH & Co. KG,Bruns Medien-ServiceObermarktstraße 26 – 30, 32423 MindenTelefon: 05 71 / 88 2-0Druck: Bruns Druckwelt GmbH & Co. KGV. i. S. d. P.: Jürgen Sautmann

Foto

: Mar

ia –

sto

ck.a

dobe

.com

Page 4: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

4 KH-Info-Magazin 4/17

INFO

Die Innungsfachbetriebe in Bielefeld und Umgebung sagten ,Danke“: Am 16. September, dem bundesweiten Tag des Handwerks, startete die mehrwöchige Ak-tion „Danke – für Ihr Vertrauen in unser Handwerk“. Die teilnehmenden Betriebe nutzten diese Zeit dazu, ihren Kunden auf besondere Art ihren Dank zu zeigen. Sie konnten sich im Rahmen der Aktion unter anderem auf ein Gewinnspiel freuen. Zu gewinnen gab es ein Hotelwochenende in Berlin, ein Fahrrad, Tickets für den Signal Iduna Park und weitere attraktive Preise. Teilnahmekarten erhielt man beim Innungs-fachbetrieb seines Vertrauens.

K ompetenz, Verlässlichkeit und ein ho-hes Engagement für den Kunden sind

die Erfolgsfaktoren eines guten Innungs-fachbetriebes. Und diese Kriterien werden vom Kunden gewürdigt und geschätzt“, weiß Kreishandwerksmeister Frank Wulfmeyer. Die Handwerker der Region – vom Augen-optiker bis zum Zimmerer – wollten sich nun mit der gemeinsamen Aktion für diese Wert-schätzung und die Treue der Handwerkskun-den bedanken.

Bei der Aktion gewinnen alle: „Schließlich sind es neben der hohen Qualität der Ar-beit, die wir durch intensive Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sichern, die Loyalität und die Weiterempfehlungen der Kundschaft, die für regelmäßige Aufträge sorgen“, so Wulfmeyer. Unterstützt wurden die Kreishandwerkerschaft und die Innungs-fachbetriebe bei ihrer Aktion von den hand-werksnahen Partnern IKK classic, MEWA Textil-Management und Signal Iduna.

Seit vielen Jahren wirbt das Handwerk er-folgreich mit einer bundesweiten Imagekam-pagne um Nachwuchs, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Neben

den Handwerkskunden richtete die Kreis-handwerkerschaft ihre „Danke-Aktion“ da-her auch auf die Mitarbeiter in den Betrie-ben aus. Mit einer Informationsoffensive zur Mitarbeiterbindung wurden die Handwerker in der Region für dieses wichtige Thema sen-sibilisiert. Dementsprechend gab es auch einen hervorragenden Rücklauf. Mehr als 1.000 Kunden füllten die Karte aus.

Folgende Gewinne gab es: Hauptgewinne: ein hochwertiges Tourenrad, ein Wochen-ende im 4-Sterne-Hotel in Berlin für 2 Pers., 2 Tickets für den Signal Iduna Park, gestiftet von SIGNAL IDUNA, ikk classic und MEWA; Zusätzliche Gewinne Danke-Aktion: Gut-schein über 150,00 Euro für SportScheck Bielefeld (ikk classic), 3 Gutscheine – Tage-sticket für je 2 Pers. Ishara-Bad (Stadtwerke

Bielefeld), eine hochwertige Personenwaa-ge (Sanitätshaus Hölker), 3 Präsentkörbe (Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG), Gut-schein für ein Frühstück für 2 Pers. (Bäckerei Lamm), 1 Ölwechsel mit Filter (Kfz-Werkstatt Schlomm), 1 Glasreinigung Wohnung/Haus (Gebäudereinigung Kottmeyer), Gutschein Waschen, Schneiden, Fönen (Salon Niese), Gutschein über eine Ballonfahrt für 1 Pers. (Versorgungswerk der Kreishandwerker-schaft Bielefeld), Gutschein über 100,00 Euro für einen Einkauf im Fleischerfachge-schäft (Handwerksservice der Kreishandwer-kerschaft Bielefeld), 2 Einkaufsgutscheine á 75,00 Euro, einzulösen im Bäcker- bzw. Flei-scherfachgeschäft (Kreishandwerkerschaft Bielefeld), einen hochwertigen Seifenspen-der (Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Bielefeld)

Das Handwerk sagt „Danke“

Dirk Langert (ikk classic), JürgenSautmann (Kreishandwerkerschaft Bielefeld), Heiko Leschinski (SIGNAL IDUNA), Frank Wulfmeyer (Kreishandwerkerschaft Bielefeld)

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und Nachtarbeitszuschlägen

Neues Urteil des BundesarbeitsgerichtsSeit 2015 gilt das Mindestlohngesetz und nach und nach nimmt das Bundesarbeitsge-richt (BAG) zu grundsätzlichen Fragen Stel-lung.

Im aktuellen Urteil des BAG, Urteil vom 20.09.2017, Aktenzeichen 10 AZR 171/16 ging es um die Berechnung von Nachtar-beitszuschlägen und die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber die Nachtarbeits-zuschläge und die Entgeltfortzahlung an Feiertagen nach einem älteren Tarifvertrag

berechnet, dessen Stundenlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn lag. Die Richter des BAG entschieden, dass der Arbeitgeber die Vergütung für den Feiertag zu Unrecht nach der niedrigeren tarifvertraglichen Ver-gütung gezahlt hatte. Das Mindestlohnge-setz gewähre zwar nur Ansprüche aus tat-sächlich geleisteten Arbeitsstunden, aber nach dem Entgeltausfallprinzip müsse der Arbeitgeber gemäß §2 Abs. 1 Entgeltfort-zahlungsgesetz (EFZG) dem Arbeitnehmer für die Arbeitszeit, die aufgrund eines ge-setzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeits-

entgelt zahlen, das er ohne Arbeitsausfall erzielt hätte.

Zudem entschieden die Richter, dass der Nachtarbeitszuschlag und das Urlaubsent-gelt ebenfalls auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechnet werden müssen. Damit bestätigte das BAG ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg. Dieses hatte bereits zu Beginn des Jahres 2016 entschieden, dass Nachtarbeitszuschläge auf Basis des Min-destlohnes zu berechnen seien. Auch über dieses Urteil hatten wir Sie damals informiert.

Page 5: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

INFO

Kita-Wettbewerb hat begonnen

„Kleine Hände, große Zukunft“

„Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite Wettbewerb des Handwerks für Kita-Kinder. Kita-Gruppen sind eingeladen, Handwerkern bei einem Betriebsbesuch über die Schultern zu schauen.

Ihre Eindrücke und Erlebnisse halten die Kita-Gruppen anschließend auf einem Riesenposter fest – mit Bildern, Buntstiften, Klebstoff und allen Materialien, die sie bei ihrem Handwerker gesehen, gefühlt, ge-rochen und geschmeckt haben. Fotos der kreativen Arbeiten können Erzieherinnen und Erzieher mit einer kurzen Schilderung der Erlebnisse bis zum 05. Februar 2018 einreichen.

Eine Jury aus Vertretern des Handwerks und der Frühpädagogik begut-achtet die Poster. Den Landessiegern winken jeweils 500 Euro – von diesem Preisgeld wurden in der Vergangenheit bereits zahlreiche Ki-ta-Feste und Projekttage zum Thema „Handwerk“ veranstaltet. Schon zum fünften Mal ermöglicht der Wettbewerb Kita-Kindern, handwerk-

liche Tätigkeiten an der Seite von echten Handwerkern zu erleben und sogar selbst auszuprobieren. Seit 2012 haben sich viele tausend Kita-Kinder von Handwerkern und ihrer Arbeit begeistern lassen. „Das Projekt gibt Kita-Kindern einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt des Handwerks und legt so schon bei den Kleinsten den Grundstein für ein positives Handwerksbild – das ist uns ein besonderes Anliegen“, erklärt Jürgen Sautmann, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerker-schaft. „Wir wünschen allen Kindern und Handwerkern einen erlebnis-reichen Tag, an den sich beide Seiten gerne zurückerinnern.“

Daneben erhalten die Kindergärten ein neu aufgelegtes Bilderbuch, in dem einige Handwerke spielerisch vorgestellt werden. Der Kita-Wett-bewerb ist eine Initiative der Aktion Modernes Handwerk e.V. (AMH) und wird bundesweit durchgeführt. Die Kreishandwerkerschaft Biele-feld verteilte ab Ende September Wettbewerbspakete mitsamt Riesen-poster und allen wichtigen Informationen an einige Kitas in Bielefeld und Umgebung.

Logos und EmblemeBitte richtig anbringen

Den Betrieb präsentieren, die Namen der Mitarbeiter sichtbar machen. Es gibt im Handwerk gute Gründe, Logos und Embleme auf der Berufskleidung zu zeigen. Aber auch einiges zu beach-ten. Textile Partner wie die Kotzenberg Textil-Service GmbH übernehmen die fachgerechte Veredelung.

Die Individualisierung von Textilien mit Schriftzügen, Namen oder Logos – auch als Veredelung bezeichnet – ist heute beliebt. „Der Klassiker ist das Firmenlo-go vorne auf der Jackentasche“, bestä-tigt Dieter Unterhalt, Geschäftsführer der Kotzenberg Textil-Service GmbH. „Und wer die Berufskleidung seiner Mitarbeiter als Träger von Werbebot-schaften sieht, platziert auch schon mal markige Sprüche auf der Rückseite von Bundjacken oder T-Shirts. Auch Ärmel oder sogar Gesäßtaschen sind heute Stellen für Aufnäher oder Einstickung. Wir machen im Mietservice vieles mög-lich.“ Laut dem Experten sollte die Be-rufskleidung allerdings nie überfrachtet

wirken – sondern professionell. Und es gibt durchaus auch Grenzen, worauf der textile Mietdienstleister hinweist und die Betriebe im Vorfeld berät. So sollten Komfort, Funktion und Sicherheit der Mitarbeiter immer vorgehen. „Entspre-chend gehören Logos und Embleme weder auf Dehnfalten noch in Stretch-zonen von Berufskleidung.“ Und auch bei Funktionstextilien wie Wetterschutz aus Gore Tex oder Softshelljacken ist fachgerechtes Anbringen von Logos und Co. nötig, damit das empfindliche Gewebe nicht beschädigt wird.

Vor allem bei PSA ist die Zusam-menarbeit mit einem Profi empfeh-lenswert. „Grundsätzlich stehen alle Veredelungstechniken auch für Schutz-kleidung zur Verfügung“, so Dieter Un-terhalt. „Aber da es sich hier um zertifi-zierte mit einer Norm gekennzeichnete Artikel handelt, darf die Veredelung auf keinen Fall zur Einschränkung der Schutzwirkung führen.“ Hier achten textile Mietdienstleister wie Kotzen-

– ANZEIGE –

KH-Info-Magazin 4/17 5

Mietberufskleidung von DBL. Wir beschaffen, holen, bringen und pfl egen Ihre Berufs- und Schutzkleidung. Individuell, pünktlich und zuverlässig. Testen Sie unser Angebot. Rufen Sie an unter +49 5257 98892 0.

Kotzenberg Textil-Service GmbH | [email protected] | www.dbl-kotzenberg.de

Unseren Service können Sie sehen. Ihr Team spürt ihn.

Partner des Hand -

werks

berg darauf, dass sich die Veredelung in Material, Format und Verarbeitung exakt den Anforderungen der PSA an-passt.

„Mit uns sind die Betriebe auf der siche-ren Seite. Denn wir stellen mit unserem zertifizierten PSA-Service sicher, dass die eingesetzte Schutzkleidung der zu-geschriebenen Norm entspricht – auch

nach Veredelung, vielen Einsatzzyklen und Wäschen.“

Weitere Informationen: Kotzenberg Textil-Service GmbHOtto-Hahn-Str. 14 · 33161 Hövelhof Tel: +49 5257 98892 0Fax: +49 5257 98892 [email protected]

Page 6: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

6 KH-Info-Magazin 4/17

INFO

Unternehmenssteuerung im Mittelstand

Quelle für profitables

WachstumUnter der Überschrift „fand im Novem-ber ein 2-tägiges Seminar statt, das sich an Betriebsinhaber und Geschäftsführer mittelständischer Betriebe richtete. Das Seminar fand zum 2. Mal statt und war mit 20 Teilnehmern ein voller Erfolg.

Die Befreiung des Inhabers von opera-tiven Aufgaben, Kommunikation und Motivation innerhalb des Betriebes und gegenüber den Mitarbeitern, die Nut-zung monatlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen sowie Transparenz und Gegensteuerungsmaßnahmen in laufen-den Projekten, all das waren Inhalte des Seminars. Simuliert wurde die Gründung eines Klein- oder Mittelbetriebes, wobei ein Mittelständler aus dem Handwerk vor Ort sein Optimierungskonzept unter Einbeziehung der Belegschaft darlegen konnte. Mittels entsprechender Werk-zeuge in wirtschaftlicher Hinsicht sowie diverser Belegschaftsprojekte konnte der anwesende Unternehmer eine kontinuier-liche Entwicklung durchlaufen und dabei ein entsprechendes Standing am Markt erreichen. Referenten waren die Herren Thomas Marbach und Christian Pinne-kamp von der dimag Dienstleistung und Management GmbH aus Köln.

Handwerksorganisation und Betriebe gemeinsam am Start

Läuft: „Team Handwerk“ beim Run & Roll Day in AktionSelten war das Handwerksmotto „Ein Schritt vor kann nie ein Schritt zurück sein“ zutref-fender als beim diesjährigen Stadtwerke Run & Roll Day, bei dem die Sportler das Kom-mando im Bielefelder Zentrum übernahmen.

Bei spätsommerlichen Temperaturen ver-wandelte sich der Ostwestfalendamm am 10. September in eine Arena für zahlreiche Wettkämpfe, darunter der MOBIEL Schü-lerlauf, der Stadtwerke OWD-Cup, der BBF Bambini Lauf und das BITEL Team Running über fünf Kilometer, bei dem auch das Hand-werk eine Mannschaft stellte.

Mobile Meister, sportliche Gesellen und aus-dauernde Azubis waren dem Ruf der Kreis-handwerkerschaft Bielefeld, des HBZ Brack-wede und der Handwerkskammer gefolgt

und liefen gemeinsam für das Team Hand-werk über die Bielefelder „Stadtautobahn“. Mit den eigens angefertigten T-Shirts zeigten

die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur die kreative Seite des Handwerks, die Outfits symbolisierten auch Teamgeist und Zusammenhalt. Beides sind Eigenschaften, die gerade die „Wirtschaftsmacht von ne-benan“ groß machen.

Obendrein sorgte die Kombination aus den einheitlichen T-Shirts und kurzen Arbeitsho-sen inklusive Handwerkzeugen wie Malerrol-le oder Zollstock für einen starken Auftritt. Am Ende des Tages war das sportliche Ergeb-nis natürlich nachrangig, viel wichtiger waren die Werte, für die der Run & Roll Day mit seinen verschiedenen Aktionen und Wettbe-werben steht: Neben dem Spaß standen vor allem Teamgeist, Kommunikation, Kollegiali-tät, Fairness und körperliche Ertüchtigung im Vordergrund.

Auch der Vorstand der Kreishandwerkerschaft war vertreten: v. l.: Frank Wulfmeyer, Oliver Davidsohn, Martin Lang, Marcus Wulfhorst

Mehr als 50 Besucher konnte Hauptge-schäftsführer J. Sautmann anlässlich einer Veranstaltung der Kreishandwerkerschaft in den Räumen des HBZ Brackwede zu den neuen Regelungen des Baurechts ab 01.01.2018 begrüßen.

D er Referent Alexander Kostka von den Baugewerblichen Verbänden

Westfalen Lippe stellte anschaulich das Für- und Wider der Neuregelungen vor. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung war der Ersatz von Aus- und Einbaukosten ei-nes Handwerksbetriebes durch seinen Lieferanten/Händler für den Fall des Ein-baus von Materialien, wenn sich später de-ren Mangelhaftigkeit zeigt. Hier sieht das Gesetz ab 2018 Ersatzansprüche des Hand-werksbetriebes und damit dessen deutli-

che Besserstellung gegenüber der jetzigen Rechtslage vor.

Allerdings gilt es abzuwarten, ob und wie Lie-feranten versuchen werden, diese Ansprüche durch eine Einschränkung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu begrenzen. Einen vollständigen Ausschluss wird man wohl als unzulässig ansehen müssen. Darüber hinaus erläuterte A. Kostka die weiteren Neurege-lungen des Bauvertrages ab 01.01.2018. Alles in allem eine gelungene Veranstaltung, bei der der Referent keine Antwort schuldig blieb.

Interessierte Betriebe können das Merkblatt zum neuen Bauvertragsrecht bei der Kreis-handwerkerschaft anfordern unter Telefon 0521 / 58009 - 22.

Neu: Bauvertragsrecht 2018

Page 7: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

KH-Info-Magazin 4/17 7

– ANZEIGE –

Östernweg 12 · 33415 Verl · Tel: 05246/8381-50

www.diesicherheitspartner.de

· Berufskraftfahrer· Arbeitsschutz

· Erdbaumaschinen· LKW Ladekrane

· Flurförderfahrzeuge· Hubarbeitsbühne

· Anschlag- und Zurrmittel· Arbeitskleidung· Höhensicherung

Schulungen

Für Ihre Sicherheit

• im Arbeits- und • im Arbeits- und

BetriebsbereichBetriebsbereich

Auf dersicherenSeite

Auf dersicheren

SeiteMangelhafte Sicherheit kostet Geld

Vorbeugen ist günstiger.

Zum Leistungsspektrum der Sicherheits-Partner zählen zahlreiche Maßnahmen um Betriebs-sicherheit bedarfsgerecht zu gewährleisten, effizientes und kostengünstiges Arbeiten zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen.

Die Beratungen und Schulungen erfolgen gemäß den Vorschriften von Berufsgenossenschaft und Gesetzgeber. Dazu gehören Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung und regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen und deren Umgebung sowie der Bereich Gefahrgutwesen.

Unternehmen, die Flurförderzeuge, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und Brückenkrane im Ein-satz haben, müssen über qualifiziertes und gut ausgebildetes Personal verfügen, die sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich mit den Fahrzeugen umgehen können. In Semina-ren und Schulungen werden Schwerpunkte der Ausbildung vermittelt. Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen, Aufbau/Funktion, Anbaugeräte, Antriebsarten, Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen, Umgang mit Last und Sondereinsätzen, Verkehrsregeln und Verkehrs-wege, Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme, Hinweise auf Gefahrstellen, praktische Fahr- und Stapelübungen. Kann der Unternehmer im Schadensfall die Ausbildung seiner Mitarbeiter nicht nachweisen, muss er neben der Stilllegung der Baustelle mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Schlechte Ladungssicherung ist einer der Hauptgründe für Unfälle. Um Maschinen zu sichern oder Material zu verzurren, steht eine breite Auswahl verschiedener Zurrgurte und –ketten, Spindel- und Ratschenspannern, Anschlagketten und -seilen zur Verfügung. Immerhin entste-hen pro Jahr Schäden von einer halben Milliarde Euro durch Unfälle aufgrund schlechter oder gar fehlender Ladungssicherung.

Höhensicherung ist lebenswichtig, um die Gefahr von Stürzen am Arbeitsplatz so gering wie ir-gend möglich zu halten. An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen muss eine Höhensicherung vor-handen sein, sobald die Distanz von Verkehrsweg und absturzgefährdender Kante kleiner als zwei Meter und die Fallhöhe bis zur nächsten tragfähigen Fläche mehr als einen Meter beträgt. Für die unterschiedlichen Systeme der Höhensicherung besteht in Deutschland die Pflicht zur Prüfung und Zertifizierung.

Das Gefahrgutwesen erstreckt sich auf die Transportwege Straße, Schiene und See. Bei der Beförderung gefährlicher Güter müssen regelmäßige Kontrollen und Vorschriften zur Verhin-derung von Unfällen, Verstößen oder Zwischenfällen eingehalten werden.

Berufskraftfahrer des Güterkraftverkehrs sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Berufskraft-fahrerqualifikationsgesetz ( BKrFQG ) in einem Zeitrahmen von fünf Jahren an Weiterbildungs-maßnahmen teilzunehmen. Das betrifft Fahrer der Fahrerlaubnisklassen C, CE, CI und CIE. Die Sicherheits-Partner Bussemas & Pollmeier sind von der IHK Bielefeld sowie der BezReg Det-mold und BezReg Münster als Ausbildungsbetrieb bzw. Weiterbildungsträger anerkannt und bieten für die Fahrer ein fünf einzelne Module umfassendes Weiterbildungspaket an.

Ihr Partner im Bereich Arbeitssicherheit: Die Beratung zur Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und des Arbeitsablaufs, Verhütung von Arbeitsunfällen, Begehung und Män-gelanzeige von Arbeitsplätzen, die Planung von Betriebsanlagen und sozialen Einrichtungen, deren Umsetzung und Unterhaltung erfolgt stets mit Blick auf Ihre Ressourcen, um möglichst praxisbezogen, effizient und kostengünstig zu arbeiten.

Funktionelle Arbeitskleidung, modern, passgenau und praktische für jeden Einsatz: von Arbeits-kleidung, Warnbekleidung und Schutzhelm bis zu Sicherheitsschuhen mit integrierter Stahlkap-pe werden Sicherheit, Komfort und Wärmeschutz kombiniert ohne bei den verschiedensten Tätigkeiten zu behindern oder einzuschränken. Ausführliche Beratung vom Team der Sicherheits-Partner Bussemas & Pollmeier erhalten Sie unter 05246-83815-0. Weitere Informationen über das Leistungsspektrum finden Sie unter www.diesicherheitspartner.de

Page 8: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

8 KH-Info-Magazin 4/17

INFO

Arbeitnehmer-Dienstrad – Nutzen Sie die steuerlichen Regelungen

Immer mehr Firmen leasen oder kaufen ein Dienstfahrrad. Dabei gel-ten seit 2012 ähnliche steuerliche Vorschriften wie für den Dienstwa-gen. Vor allem das Leasen von Dienstfahrrädern kann sich sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeiter lohnen. Der BdSt zeigt, wie es geht und was es zu beachten gibt.

I n den meisten Fällen kauft oder least der Arbeitgeber ein Fahrrad. Die Anschaffungskosten bzw. Leasingraten und die Aufwendun-

gen für Versicherung sowie Wartung kann der Arbeitgeber als Be-triebsausgaben absetzen. Das Fahrrad stellt er dann seinem Mitar-beiter zur Verfügung, der das Rad in der Regel nicht nur für berufliche Zwecke, sondern auch in der Freizeit nutzen darf. Der daraus entste-hende Vorteil aus der Nutzungsüberlassung wird mit einem Prozent

BESSER ALS TEURE BANKBÜRGSCHAFTEN: EINE GÜNSTIGE KAUTION.

KEINE BELASTUNG dER KREdITLINIE – OFT GÜNSTIGER ALS EINE BANK BÜRGSCHAFT: VHV KAUTIONSVERSICHERUNG FÜR BAUUNTERNEHmEN.Genauso wie Bankbürgschaften deckt die VHV Kautionsversicherung die Bürg-schaftsverpflichtungen von Unter nehmern gegenüber Auftraggebern ab – in vielen Fällen aber günstiger und ohne Belastung der Kredi tlinie. Nähere Infor-mationen erhalten Sie von Ihrer VHV Gebietsdirektion Ostwestfalen-Lippe, Gebietsleiter Hartmut düspohl, Tel. 0521.58 49 81-44, [email protected], www.vhv-bauexperten.de

der Bruttopreisempfehlung des Händlers dem zu versteuernden Ein-kommen hinzugerechnet.

Entfernungspauschale nutzenAuch beim Dienstfahrrad gilt die Entfernungspauschale: Das Fi-nanzamt erkennt für die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Ar-beit pauschal 30 Cent pro Entfernungskilometer an. Während beim Dienstwagen die Fahrtstrecke zur Arbeit zusätzlich mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt werden muss, ist dieser Weg beim Dienstrad nicht gesondert als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Lohnnebenkosten sparenFür Arbeitgeber und Mitarbeiter hat sich das Modell der Barlohnum-wandlung als besonders vorteilhaft erwiesen. Das funktioniert so: Der Arbeitgeber least, meist auf Mitarbeiterwunsch hin, ein Dienst-fahrrad von einem Händler, und der Arbeitnehmer beteiligt sich durch einen teilweisen Gehaltsverzicht an den Kosten. In der Regel mindert der Arbeitgeber den Bruttolohn in Höhe der vereinbarten Leasingra-ten. So wird das Einkommen des Mitarbeiters auf der einen Seite in Höhe der Leasingrate gekürzt und auf der anderen Seite wird der Be-trag von einem Prozent der Bruttopreisempfehlung des Händlers dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Unterm Strich wird das Gehalt des Mitarbeiters zwar geringfügig gekürzt, doch dafür zahlt er weniger Steuern und erhält ein üblicherweise hochwertiges Dienstfahrrad, das er auch in der Freizeit nutzen darf. Der Mitarbeiter profitiert bei diesem Modell oftmals davon, dass der Arbeitgeber als Firmenkunde günstigere Konditionen als eine Privatperson erhält und somit die zu übernehmenden Leasingraten geringer ausfallen. Doch auch für den Arbeitgeber ist dieses Modell vorteilhaft, da das Leasen des Dienstfahrrads für den Arbeitgeber mit keinen zusätzlichen Kos-ten verbunden ist. Im Gegenteil: Durch die Kürzung des Mitarbeiter-gehalts spart der Arbeitgeber sogar Sozialversicherungsbeiträge, die auf diesen Teil des Gehalts anfallen würden.

Häufig hat der Mitarbeiter nach dem Auslaufen des Leasingvertrages die Möglichkeit, dem Leasinghändler das Dienstfahrrad abzukaufen. Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2017 wird bei einem gewöhnlichen Leasingvertrag von 3 Jahren dann von einem Restwert von 40 Prozent des Neuwertes aus-gegangen. Wer das Rad dennoch zu einem geringeren Preis erwirbt, muss den Differenzbetrag allerdings versteuern, es sei denn, er kann den niedrigeren Fahrradwert durch ein entsprechendes Gutachten nachweisen.

© W

erne

r – s

tock

.ado

be.c

om

Page 9: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

KH-Info-Magazin 4/17 9

INFO

Für Handwerker geöffnet

BAFA Vor-Ort-BeratungGebäudeenergieberater des Handwerks dürfen ab dem 01.12.2017 den geförderten gebäudeindividuellen Sanierungs-fahrplan erstellen. Die entsprechende „Richtlinie über die För-derung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist am 7. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentral-verbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministe-riums, jetzt auch für die Gebäudeenergieberater des Handwerks die Förderrichtlinie zur Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort umfassend zu öffnen. Damit wird eine langjährige Forderung des Handwerks erfüllt und eine wichtige Weiche für eine bessere und flächendeckende Information von Hauseigentümern gestellt. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Sanierungsrate im Gebäudebe-stand zu steigern.

Künftig können Anlässe genutzt werden, Hauseigentümer über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung durch eine ge-förderte Beratung zu informieren, die zuvor nicht genutzt wer-den durften. Wenn beispielsweise ein Handwerker, der zugleich Gebäudeenergieberater ist, zu einem Kunden gerufen wird, um dessen Heizung, Dach oder Fenster zu reparieren, so kann der Hauseigentümer diese Gelegenheit nun nutzen und sich einen geförderten Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Eine solche an-lassbezogene Beratung war bisher nicht möglich.

Die hohe Qualität der Beratung steht auch künftig außer Frage. Zum einen haben die anspruchsvollen Qualifikationsanforderun-gen der für Bundesförderprogramme zugelassenen Berater unein-geschränkt auch für die Gebäudeenergieberater des Handwerks Gültigkeit. Handwerker werden sich auch in Zukunft in über 240 Stunden zum Gebäudeenergieberater (Hwk) weiterbilden und regelmäßige Fortbildungen absolvieren. Zum anderen wird die Unabhängigkeit der Beratung dadurch sichergestellt, dass der ge-bäudeindividuelle Sanierungsfahrplan gewerkeübergreifend und computergestützt erstellt wird. Zudem wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle regelmäßige Stichprobenkon-trollen durchführen und die erstellten Sanierungsfahrpläne hin-sichtlich deren Plausibilität überprüfen.“

Handwerk in OWL sucht Fachkräfte

Bielefeld/Gütersloh. Der Fachkräfteman-gel ist aktuell die größte Herausforde-rung für mittelständische Unternehmen in Bielefeld und im Kreis Gütersloh. Das hat die jährliche Befragung zum „Lage-bericht Mittelstand“ der Volksbank Bie-lefeld-Gütersloh ergeben. Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Befragten sind Handwerksunternehmen, überdurch-schnittlich viele davon kommen aus dem Baugewerbe (83 Prozent).

„Aufgrund der seit Jahren sehr guten Arbeitsmarktlage in OWL ist der Fach-kräftemangel zu einem wichtigen Faktor geworden“, erklärt Thomas Sterthoff, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Bie-lefeld-Gütersloh. „Noch 2009 waren we-niger als zehn Prozent der Unternehmen betroffen.“ Darüber hinaus identifizierte die Hälfte der 486 beteiligten Unterneh-men die Bürokratie als Herausforderung, gefolgt von der Steuerlast (36 Prozent).

Ihre Gesamtsituation beurteilen die Un-ternehmen indes positiv. Das Stimmungs-barometer stieg im Vorjahresvergleich um 0,9 auf 118,2 Punkte. „Wir erreichen nun schon den dritten Stimmungsrekord hintereinander. Dies zeigt, dass die ost-westfälische Wirtschaft auf dem richtigen Weg ist“, sagt Thomas Sterthoff. Geht es nach den Mittelständlern, wird sich das so fortsetzen: Nur sechs Prozent erwarten, dass sich ihre Geschäftslage in den kom-menden Monaten verschlechtern wird.

Die sehr gute wirtschaftliche Lage nutz-ten 29 Prozent (2016: 31 Prozent) der Unternehmen zudem für eine Erhöhung ihres Eigenkapitals. „58 Prozent verfügen somit über eine gute Eigenkapitalquote von mehr als 20 Prozent“, so Ralf Reck-meyer, Generalbevollmächtigter und Lei-ter Firmenkundenbetreuung der Volks-bank Bielefeld-Gütersloh. „Ein solides Fundament.“

– ANZEIGE –

Thomas Sterthoff (Vorstands vorsitzender der Volksbank Bielefeld-Gütersloh) und Ralf Reckmeyer (Generalbevollmächtigter und Leiter Firmenkundenbetreuung) stellen die Ergebnisse des Lageberichts vor.

Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.

Wir machen den Weg frei.

Unsere Genossenschaftliche Beratung ist dieFinanzberatung, die erst zuhört und dann berät.Denn je mehr wir von Ihnen wissen, desto ehrlicher,kompetenter und glaubwürdiger können wir Sieberaten. Nutzen auch Sie unsere GenossenschaftlicheBeratung für Ihre unternehmerischen Pläne und Vor-haben. www.volksbank-bi-gt.de/mittelstand

Winfried Blaue vollendet 80. Lebensjahr

Runder GeburtstagAm 22.10.2017 vollendete der ehemalige Geschäftsfüh-rer der Kreishandwerkerschaft Bielefeld, Winfried Blaue, bei guter Gesundheit das 80. Le-bensjahr. Die Kreishandwer-kerschaft gratuliert ihm ganz herzlich!

Winfried Blaue war mehr als 20 Jahre für das Biele-felder Handwerk tätig. In dieser Zeit war er für die Bielefelder Betriebe stets ein verlässlicher Ansprech-partner, insbesondere dann, wenn es um Rechtsfra-gen ging. Gleichzeitig vertrat er die Interessen des Bau- und Ausbauhandwerks in der Region.

Page 10: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

10 KH-Info-Magazin 4/17

BILDUNG

Ausbildungals Alternative

Fast ein Drittel aller Bachelorstudenten bricht inzwischen das Studium ab. Laut Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (iw) haben von den Absolventen des Jahres 2014 stolze 32 Pro-zent ihr Bachelorstudium an der Universität vorzeitig aufgege-ben, an den Fachhochschulen liegt der Anteil der Abbrecher bei 27 Prozent.

D amit liegen die Abbruchquoten deutlich höher als in der dua-len Berufsausbildung. Dort wird zwar ebenfalls ein Viertel aller

Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst, allerdings wechseln etwa zwei von drei Abbrechern in einen anderen Beruf oder Betrieb und schließen ihre Ausbildung dann erfolgreich ab. Da der Ausstieg aus dem Studium erst nach durchschnittlich 4,7 Fachsemestern erfolgt, verlieren die ehemaligen Bacheloranwärter Zeit und Geld.

Laut Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wis-senschaftsforschung (DZHW) landen längst nicht mehr so viele Abbrecher in der Arbeitslosigkeit wie früher: Waren 2008 noch 15 Prozent der Studienabbrecher ein halbes Jahr später arbeitslos, so waren es 2014 nur noch 11 Prozent. Analog dazu ist der Anteil jener gestiegen, die nach dem Abbruch des Studiums eine Berufs-ausbildung anfangen: Mehr als vier von zehn Abbrechern hatten 2014 ein halbes Jahr nach Verlassen der Hochschule eine Berufs-ausbildung aufgenommen.

Urteil

Angemessenheit derAusbildungsvergütung

Das BAG hat entschieden, dass für die Beurteilung der Angemes-senheit einer Ausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG die Verkehrsanschauung maßgeblich ist. Wichtigster Anhaltspunkt hierfür sollen die einschlägigen Tarifverträge sein. Eine Ausbildungs-vergütung soll in der Regel nicht angemessen sein, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20% unterschreitet.

Eine Ausnahme hiervon liegt dann vor, wenn die Ausbildungsvergü-tung durch Spenden Dritter finanziert wird und der Ausbildende den Zweck verfolgt, die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und auch Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung zu vermitteln, die sie ohne Förderung nicht erlangen könnten.

BAG, Urteil vom 16.05.2017 - 9 AZR 377/16

Stipendien für Auslandspraktika

„let’s go“ für Auszubildende im Handwerk

Das Einzelstipendienprogramm zur Initiative „let‘s go!“ ist ein Mo-bilitätsprojekt im Leonardo-Programm der Europäischen Union. Es bietet Auszubildenden aus dem Handwerk die Möglichkeit, einzeln und ohne Anbindung an eine Gruppenmaßnahme ein dreiwöchiges Betriebspraktikum im europäischen Ausland zu absolvieren. Die För-derung beinhaltet einen Zuschuss für die interkulturelle und sprach-liche Vorbereitung des Auslandspraktikums sowie länderabhängige Pauschalbeträge für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung.

Die Zahl der Förderstipendien ist begrenzt. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Bis zur Aufnahme eines Auslandsprak-tikums sollte eine Vorbereitungszeit von wenigstens drei bis vier Monaten eingeplant werden. Der Zeitraum des Praktikums wird in-dividuell abgestimmt. Informationen und Erfahrungswerte zu den Auslandspraktika können auf der Internetseite www.letsgo-azubi.de – „Der Treffpunkt für weltoffene Auszubildende im Handwerk“ – ein-gesehen werden. Die Seite bietet Auszubildenden, die ein Auslands-praktikum absolviert haben, die Möglichkeit, Bilder, Berichte und Be-wertungen zu ihrem Praktikum einzustellen und sich untereinander auszutauschen. Darüber hinaus können sich auch Auszubildende, die ein Auslandspraktikum anstreben, in Kontakt mit den praktikumser-fahrenen Azubis treten.

© Ekaterina Pokrovsky – stock.adobe.com

Page 11: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

KH-Info-Magazin 4/17 11

INFO

BahnCard vom Arbeitgeber

Wann ist die Über-lassung steuerfrei?

Fortbildung

Geprüfter kaufmännischer Fachwirt

Arbeitgeber, die eine BahnCard an ihren Mitarbeiter weitergeben, die dieser neben beruflichen auch für private Zugfahrten nut-zen darf, müssen die Nutzungsüberlassung nicht zusätzlich versteuern, wenn dabei ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse angenommen wird. Dies geht aus einer Ver-fügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 31. Juli 2017 hervor.

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Mitarbei-ter eine BahnCard sowohl für dienstliche als auch private Zugfahrten und ergibt eine Pro-gnose, dass durch die BahnCard bei Dienst-fahrten mindestens so viel gespart wird, wie diese gekostet hat, so löst der Vorteil aus der Nutzungsüberlassung keine zusätzliche Lohnsteuer aus. Obwohl in diesem Fall von einem überwiegend eigenbetrieblichen Inte-resse ausgegangen wird, kann der Mitarbei-ter die BahnCard so oft für private Fahrten nutzen wie er möchte, ohne dafür Lohnsteuer zahlen zu müssen.

Überlassung versteuernAnders verhält es sich, wenn bei der Kalkula-tion festgestellt wird, dass die voraussichtlich

gesparten Kosten bei beruflichen Fahrten geringer sind als der Preis der BahnCard. Die Überlassung liegt dann nicht mehr im über-wiegend eigenbetrieblichen Interesse und die Anschaffungskosten der BahnCard werden zunächst vollständig dem Arbeitslohn des

Mitarbeiters hinzugerechnet. Der Arbeits-lohn kann jedoch anschließend um die ge-sparten dienstlichen Fahrtkosten gemindert werden. Dies kann entweder monatsweise oder am Ende der Gültigkeitsdauer der Bahn-Card erfolgen. Alternativ können die dienst-lichen zu den Gesamtfahrten ins Verhältnis gesetzt werden, um somit den anteilig auf be-rufliche Fahrten entfallenden BahnCard-Preis zu ermitteln. Der steuerpflichtige Arbeitslohn wird dann um diesen Betrag verringert.

Prognose erstellenDamit beim Arbeitnehmer keine zusätzliche Lohnsteuer anfällt, sollte vor der Überlassung möglichst genau geschätzt werden, ob die Einsparungen bei den Dienstfahrten die An-schaffungskosten der BahnCard übersteigen. Um dem Finanzamt dann das überwiegend eigenbetriebliche Interesse nachzuweisen, sollten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Fahrscheinbelege gut aufbewahren. Dies gilt auch für den Fall, dass kein überwiegend ei-genbetriebliches Interesse besteht, aber der Arbeitnehmer beabsichtigt, die Einsparungen zur Minderung des Arbeitslohns geltend zu machen.

Diese Fortbildung ist noch wenig bekannt, sie befähigt kompetent und eigenständig kaufmännische-administrative Bereiche ei-nes kleinen und mittleren Unternehmens zielorientiert zu führen, gewissermaßen als rechte Hand des Meisters oder Firmeninha-bers betriebliche Prozesse aktiv mitzugestal-ten und zu kontrollieren.

Angesprochen werden durch diese Fortbil-dung Unternehmerfrauen ebenso wie kauf-männische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in kleinen und mittleren Unternehmen, die mehr wollen als nur kaufmännische Tätigkei-ten nach Anweisung verrichten. Vorausset-

zung ist eine dreijährige kaufmännische Be-rufsausbildung und ein Jahr Berufserfahrung oder eine kürzere Berufsausbildung oder adäquate Ausbildung mit entsprechend mehr Berufserfahrung. Aber auch ohne kaufmän-nische Ausbildung wird man bei fünfjähriger kaufmännischer Berufserfahrung zugelassen.

Neu ist auch die Fördermöglichkeit mittels der Aufstiegsförderung mit Zuschussmög-lichkeiten bezüglich der Lehrgangs- und Prü-fungsgebühren, zinsgünstigen Darlehn und u. U. bei Vollzeitlehrgängen auch Unterhalts-leistung. Dieses muss jedoch immer im Ein-zelfall geprüft werden.

Wer danach noch die Fortbildung zum Be-triebswirt gem. Handwerksordnung absol-vieren will, der bekommt den Bereich Per-sonalwesen angerechnet. Auch hier ist eine Aufstiegsförderung erneut möglich.

Neue Kurse bei der Handwerkskammer fan-gen zu Beginn des Jahres 2018 an. Interes-senten können sich wenden an Jacqueline Harmeth, Tel.: 0521/5608-520.

Bei Bedarf schicken wir Ihnen auch gern die uns vorliegenden neuen Kursausschreibun-gen zu. Bitte rufen Sie uns an (Frau Neulen, Tel.: 0521/58009-0).

© den-belitsky – stock.adobe.com

Die Firma KnönerUllmann steht seit 1962 für höchste Qualität rund um Farben, Bodenbeläge, Heimtex,Werkzeuge, Maschinen und Wärmedämmsysteme.Im Verbund mit der CMS, sind wir Partner für Handwerk und Industrie mit Niederlassungen in Bielefeld, Gütersloh, Bünde, Bückeburg, Braunschweig,Lübbecke, Hannover und der Zentrale in Herford.

GüterslohBielefeld

KnönerUllmann GmbH & Co KGBlomestraße 24 | 33609 BielefeldTelefon 05 21|93 23 40

KnönerUllmann GmbH & Co KGWilhelm-Baumann-Straße 14 | 33330 GüterslohTelefon 0 5241|179 9300

FarbenBodenbelägeFassadendämmungTapetenWerkzeug

Page 12: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

12 KH-Info-Magazin 4/17

INFO

Betriebsbedingter Kündigungsgrund

Betriebsstilllegung

Bundesfinanzhof setzt Grenze für Steuerabzug bei Geschenken

Wird ein Betrieb geschlossen, stellt dies einen betriebsbedingten Kündigungsgrund für den Ar-beitgeber dar. Gekündigt werden kann ab dem Zeitpunkt des ernsthaften und endgültigen Ent-schlusses der Betriebsstilllegung.

Dies ist vom Arbeitgeber, z. B. durch Verlautba-rungen gegenüber Banken, Kunden oder Lieferan-ten, aber auch durch Gewerbeabmeldung für den Zeitpunkt, zu dem der Betrieb eingestellt werden soll, nachzuweisen. Neue Aufträge und Gespräche über den Verkauf des Betriebes nach Übergabe der Kündigungen können diesen ernsthaften und endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung ju-ristisch widerlegen. Will man Angriffsflächen ge-genüber den Kündigungen und Abfindungen ver-meiden, müssen die Kündigungen gegenüber allen Mitarbeitern gleichzeitig und zum gleichen End-zeitpunkt ausgesprochen werden. Hier ist man als

Arbeitgeber gezwungen, die längste Kündigungs-frist, die im Betrieb auch nur bei einem Mitarbei-ter besteht, allen Mitarbeitern zu gewähren. Die längste Kündigungsfrist beträgt nach dem Gesetz sieben Monate zum Monatsende (bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit; unabhängig ob geringfügig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt).

Eine Betriebsstilllegung sollte daher rechtzeitig vorausgeplant werden. Ganz wichtig ist dabei festzustellen, welche Mitarbeiter als schwerbe-hindert anerkannt sind, da vor Ausspruch einer Kündigung gegenüber diesen Personen eine Zu-stimmung der Integrationsbehörden erforderlich ist. Die Bearbeitungsdauer kann durchaus einen Monat betragen.

Weitere Fragen können Sie an die Geschäftsstelle richten, Tel.: 0521/58009-0.

Wir helfen mit SystemWestring 7-933818 LeopoldshöheTel.: 0 52 02 / 98 33 6Fax: 0 52 02 / 98 33 77

[email protected]

Lassen Sie IhreProbleme bei uns!

Transporter-experte

Sind Sie...• ein Handwerker• ein Kurierfahrer• ein Reisemobilfahrer

Dann ist der Transporter-experte genaudas Richtige für Sie. Testen Sie uns! Wirhaben Ihnen viel zu bieten:

• top geschulte Mitarbeiter• diverse technische Hotlines• erstklassige technische Ausrüstung• und vieles mehr

Kfz-/Nfz-Meisterbetrieb •Diesel-Service-CenterMotoreninstandsetzung •TurboExperte

Die Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde ist nicht immer abziehbar, urteilte der Bundesfinanz-hof. Er legte die Grenze, ab der der Steuer-pflichtige nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt ist, auf 35 Euro (Zuwendung plus Steuer) fest (Urteil vom 30. März 2017; Az: IV R 13/14). Eine „Hintertür“ bleibt im Mo-ment allerdings.

HintergrundEs ist üblich, Geschäftspartner zu Veran-staltungen kultureller und sportlicher Art einzuladen. Solche Geschenke, die die Ge-schäftsbeziehung fördern oder Neukunden anziehen sollen, können beim Empfänger zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen. Müsste der Empfänger den Wert der Einladung versteuern, würde der Zweck des Geschenks vereitelt. Deshalb kann der Schenkende die auf das Geschenk entfal-lende Einkommensteuer des Beschenkten übernehmen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, wird die Steuer bei ihm mit ei-nem Pauschsteuersatz von 30 Prozent (nach § 37 b EStG) erhoben. Durch die Übernah-me der Versteuerung kommt es zu einem „Steuergeschenk“. Aufwendungen für Ge-schenke an Geschäftsfreunde sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt dann nicht, wenn die Kosten pro Empfänger und Wirtschaftsjahr unter 35 Euro bleiben. Dies soll verhindern, dass unangemessener Repräsentationsaufwand vom Steuer-pflichtigen auf die Allgemeinheit abgewälzt wird.

SachverhaltEin Konzertveranstalter hatte in großem Um-fang Freikarten an Geschäftspartner verteilt. Soweit diesen dadurch steuerpflichtige Ein-nahmen zugeflossen sind, hatte er pauschale Einkommensteuer auf die Freikarten an das Finanzamt abgeführt.

Urteil Der BFH hat nun diese Steuer als weiteres Geschenk beurteilt. Dies hat zur Folge, dass die Steuer das steuerliche Schicksal der Zu-wendung (hier der Freikarten) teilt. Zählt die verschenkte Freikarte zum unangemessenen Repräsentationsaufwand, muss das auch für die übernommene Steuer gelten. Nur wenn der Wert des Geschenkes und der dafür an-

fallenden Pauschalsteuer insgesamt 35 Euro übersteigen, kommt der Betriebsausgaben-abzug in Betracht.

PraxistippDie Finanzverwaltung ist derzeit allerdings noch anderer Auffassung. So heißt es im BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 unter Punkt V, Nr. 1, Rz. 25: „Bei der Prüfung der Freigrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG ist aus Vereinfachungsgründen allein auf den Betrag der Zuwendung abzu-stellen. Die übernommene Steuer ist nicht mit einzubeziehen.“ Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung das Urteil anwendet. Bis dahin können sich Unternehmer auf das günstigere BMF-Schreiben berufen.

© Melinda Nagy – stock.adobe.com

© frender – stock.adobe.com

Page 13: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

KH-Info-Magazin 4/17 13

INFO

Umsatzsteuerliche Behandlung

SachspendenSachspenden unterliegen der Umsatzsteuer. Die Umsatzbesteu-erung dient der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuer-abzugs. Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstel-lungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeit-punkt der Spende. Das gilt auch für im Unternehmen selbst her-gestellte Gegenstände.

Spendet ein Unternehmer Waren, die nicht mehr verkäuflich sind, wird der Wert naturgemäß gegen 0 Euro tendieren. Solche Waren sind z. B. Lebensmittel, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbar-keitsdatums stehen, und Frischwaren, wie Obst und Gemüse mit Mängeln. Auch bei Waren im Non-Food-Bereich kann sich eine Verkaufsunfähigkeit ergeben.

Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn die Waren aufgrund eines Verpackungsfehlers, einer Falschetikettierung oder ähnlichem vernichtet werden mussten oder aufgrund von erheblichen Ma-terialfehlern nur schwer zu verkaufen sind. Hier ist ein entspre-chend geringerer Marktpreis als Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung zugrunde zu legen. In diesen Fällen wird ent-weder keine oder nur eine geringfügige Umsatzsteuer entstehen.Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 27. März 2017, Aktenzeichen S 7109-31-S t 171

Für Berufe der Anlage B1

Wiedereinführungdes Meisterbriefs

Die Abschaffung des großen Befähigungsnachweises als Zu-gangsvoraussetzung für eine selbständige Tätigkeit in den Beru-fen der Anlage B1 durch die Agenda 2010 hat – worüber weitge-hend Einvernehmen besteht – die erwarteten politischen Ziele nicht erreicht.

Dementsprechend haben die Diskussionen um eine Wiedereinfüh-rung des großen Befähigungsnachweises als Zugangsvorausset-zung für diese Berufe bereits seit einiger Zeit zugenommen. Das gilt auch für die Politik, wie z. B. die entsprechenden Beschlüsse der Mittelstandsvereinigung der CDU, aber auch die des CDU-Par-teitages Ende des vergangenen Jahres in Essen zeigen. Der ZDH hat daher eine sog. „Planungsgruppe HwO“ eingesetzt, um die politische Diskussion hinsichtlich der Rückführung von B1-Hand-werken in die Anlage A konstruktiv zu begleiten. Bei ihrer ersten Sitzung am 12.10.2017 wurde eine Bestandsaufnahme vorgenom-men und die Agenda für weitere Diskussionen festgelegt.

Handelshof Kanne DetmoldC&C Großhandel | LiefergroßhandelSylbeckestraße 12, 32756 DetmoldTelefon 05231 702-433

Mo – Fr 7.30 – 20.00 UhrSa 7.30 – 18.00 Uhr

Handelshof Kanne BielefeldC&C Großhandel | LiefergroßhandelSchelpmilser Weg 24, 33609 BielefeldTelefon 0521 93411-0

Mo – Fr 7.00 – 21.00 UhrSa 7.00 – 18.00 Uhr

www.handelshof.de

Handelshof – Der Partner für das HandwerkDas passt...! Das besondere Handelshof-Konzept setzt in Sortiment,Dienstleistung und Kundenbetreuung neue Maßstäbe.

Wir sind Ihr Partner für Erfolg! Für alle Gewerbetreibenden, selbstständigen

bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand.

Sollten Sie noch keinen Kundenausweis haben, bringen Sie bitte IhrenGewerbenachweis mit.

Wir freuen uns auf Sie!

Handwerksbetriebe in der Region21.000

. Visitenkarten

. Flyer und Handzettel

. Kundenrundschreiben

. Poster und Plakate

. Prospekte und Magazine

. Werbepost an alle Haushalte

Ihr

UNSER VERSTÄNDNIS VON ZUSAMMENARBEIT:Machen Sie doch einfach mal das, was Ihnen wirklich wichtig ist.Wir kümmern uns derweil um Ihre Druckaufträge, versprochen.Diese neue Art zusammen zu arbeiten nennen wir ganz einfach:FREIRAUM NEU DEFINIERT. Mehr auf www.bruns-druckwelt.de.

DRUCKZENTRUM

Bruns Druckwelt GmbH&Co.KGTrippeldamm 2032429 MindenTelefon: 0571-882-331

© Prostock-studio – stock.adobe.com

Page 14: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

14 KH-Info-Magazin 4/17

RECHT UND STEUERN

Finanzämter prüfen 2018

verstärktAb Januar werden die Finanzämter häufiger eine unangemeldete Kassennachschau in den Betrieben durchführen

D ie „unangemeldete Kassennachschau‘‘ für die Betriebe ist eine Auswirkung des

Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Die Kassen-nachschau ist ein Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte, unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäfts-vorfallen. Die Daten für den Prüfer müssen jederzeit abrufbar und lesbar sein.

Die Auswirkungen dieser Kassennachschau können sich in verstärkten Prüfungen der Finanzämter, vor allem bei Betrieben mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zeigen. Jedes Unternehmen sollte sich auf die sogenannte „Window Dressing“-Prüfung einstellen, d. h. die Finanzämter können ohne Ankündigung zu üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Einblick in „Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sons-tigen Organisationsunterlagen“ fordern, und die Betriebe müssen dem Prüfer Auskünfte erteilen.

Genaue KassenführungBetriebe, die elektronische Kassen im Ein-satz haben, sollten darauf achten, dass diese

ab 2017 die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das Führen einer offenen Ladenkasse bleibt möglich, es besteht kein Zwang zum Führen einer elektronischen Kasse. Betriebe, die eine „offene Ladenkasse führen, müssen aber die Tageseinnahmen in einem Kassenbericht fest-halten und zusätzlich zum Gegenrechnen ein Zahlprotokoll erstellen.

Unternehmen, die jedoch bereits eine elekt-ronische Kasse einsetzen, müssen die neuen Verordnungen umsetzen. Zweifeln Finanz-beamte an den Angaben über Umsatz und Gewinn – gerade bei Betrieben mit hohen Bargeldbewegungen – wird schnell eine Hin-zuschätzung vorgenommen. Um dies zu ver-meiden, ist eine genaue Kassenführung äu-ßerst wichtig.

Künftige AuswirkungenAb dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte

technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:• �Das�Sicherheitsmodul�gewährleistet,�dass�

Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeich-nungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.

• �Auf�dem�Speichermedium�werden�die�Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespei-chert.

• �Die�digitale�Schnittstelle�gewährleistet�eine reibungslose Datenübertragung.

Weiterhin ist ab dem 1. Januar 2020 die ver-pflichtende elektronische Belegausgabe bei elektronischen Aufzeichnungssystemen vor-gesehen. Danach muss für den an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papier-form zur Verfügung gestellt werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Neue Grenze ab 2018Zum 1. Januar 2018 wird nach mehr als 50 Jahren die Grenze für Geringwertige Wirt-schaftsgüter (GWG) von 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Folgende Regelungen gel-ten für Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter:

Die Anschaffungskosten liegen über 1.000 Euro netto Die Wirtschaftsgüter sind in ein Anlageverzeichnis aufzunehmen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer gemäß § 7 Einkommensteuergesetz abzuschreiben.

Anschaffungskosten bis 250 Euro netto Die Wirtschaftsgüter können sofort als GWG abgeschrieben werden oder aber sie werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abge-schrieben. Werden sie sofort abgeschrieben, brauchen sie nicht in ein Bestandsverzeich-nis aufgenommen zu werden. Die Grenze bis einschließlich 2017 liegt bei 150 Euro.

Anschaffungskosten über 250 Euro bis 800 Euro netto Hier greift nunmehr die höhere Grenze für sofort abzugsfähige Wirtschafts-güter. Sie dürfen im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben werden. Gleichwohl sind sie im Anlageverzeichnis zu erfassen. Es kann aber auch eine Aktivierung oder eine Erfassung als Sammelposten erfolgen. Im Sammelposten werden die Wirtschaftsgü-ter mit jährlich 20% abgeschrieben. Dieses Wahlrecht für den Sammelposten muss aber einheitlich für die gesamten Zugänge eines Jahres erfolgen. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Sammelposten durch Verkauf oder Entnahme aus, hat dies keine Auswirkung auf den Sammelposten.

Anschaffungskosten über 800 Euro bis 1.000 Euro netto Hier gibt es ein Wahlrecht hinsichtlich der Aktivierung und der Über-nahme in den Sammelposten eines Jahres.

Beispiel: Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2018 zwei Wirtschaftsgüter mit einer Nut-zungsdauer von jeweils zehn Jahren. Die An-schaffungskosten betragen 700 Euro netto und 900 Euro netto. Der Unternehmer hat folgende Varianten:

• �Aktivierung beider Wirtschaftsgüter und Abschreibung mit jeweils 10% für zehn Jahre.

• �Sofortabschreibung für die 700 Euro und Aktivierung des anderen Wirtschaftsguts mit einer Abschreibung von 10% auf zehn Jahre.

• �Bildung eines Sammelposten in Hohe von 1.600 Euro für beide Wirtschaftsgüter. Abschreibung mit 20% über fünf Jahre. Alle weiteren Anschaffungen zwischen 251 Euro und 1.000 Euro müssen auch in den Sammelposten.

© R

ober

t Kne

schk

e –

stoc

k.ad

obe.

com

Page 15: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

KH-Info-Magazin 4/17 15

RECHT UND STEUERN

Betroffene können weiter Einspruch einlegen

Hohe Zinsen bleiben vorerstDas Finanzgericht Münster weist eine BdSt-Musterklage gegen die hohen Steuerzinsen ab, lässt aber ausdrücklich die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Betroffene können weiterhin Einspruch gegen die hohen Zinsen beim Finanzamt einlegen.

Der geltende Zinssatz für Steuererstattungen und Steuernach-forderungen beträgt 6 Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich über dem Marktzins. Dennoch ist er aus Sicht des Finanzgerichts Münsters rechtens. Das Gericht wies darauf hin, dass der Zinssatz seit 1961 unverändert bestehe. Über die Dauer gesehen war das für den Steuerzahler mal zum Vorteil, mal aber auch zum Nachteil. Die Richter wiesen die Klage deshalb in erster Instanz ab (Az.: 10 K 2472/16 E).

Revision zugelassenDa es sich aber aus ihrer Sicht um eine interessante Rechtsfrage handelt, ließ das Gericht die Revision zum obersten deutschen Steuergericht – dem Bundesfinanzhof – zu. Der BdSt wird jetzt gemeinsam mit den Klägern die schriftlichen Urteilsgründe prü-fen und dann wahrscheinlich Revision einlegen. Mit der Urteilsbe-gründung ist in einigen Wochen zu rechnen.

Für die Praxis hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen. Steuer-zahler können weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begrün-dung sollte auf ein bereits laufendes Parallelverfahren beim Bun-desfinanzhof verwiesen werden (Az.: IR 77/15).

Reparaturkosten für Elektrogeräte

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Aufwendungen für die Reparatur von Elektrogeräten im Haushalt des Steuerzahlers sind bei der Einkommenssteuererklärung be-rücksichtigungsfähig, soweit die Geräte in der Hausratversiche-rung mitversichert werden können. Als weitere Voraussetzung für die Berücksichtigungsfähigkeit ist zudem entscheidend, dass die Reparaturleistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird.

Bundestagsdrucksache 18/13202, Seite 23.

Professionelle, objektiveund unabhängige Bewertung:

SchimmelpilzUrsache, Vorbeugung,

Gefährdung, etc.Schadstoffe

Formaldehyd, Asbest,PCP, Lindan, DDT

Bericht und Gutachtenerstellung

Telefon: 05731 755530E-Mail: [email protected]: www.bbuu.de

b a u b i o l o g i e

SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

CITIPOST OWL GmbH & Co. KG · Industriestraße 20 · 33689 Bielefeld

Zuverlässige Zustellung Ihrer Briefe zu günstigen Preisendeutschland- und weltweit.Bequemer Serviceund persönliche Beratung.

Erfahren Sie mehr auf www.citipost-owl.deoder unter (0521) 555-840.

© RioPatuca Images – stock.adobe.com

Page 16: …tarke Gemeinschaft! eine s · INFO Kita-Wettbewerb hat begonnen „Kleine Hände, große Zukunft“ „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto steht der bun-desweite

16 KH-Info-Magazin 4/17

INFO

Mitarbeitermotivation – Thema im Fußball und in Gebäudereinigerbetrieben

Tipps zur Mitarbeitermotivation holten sich die Mitglieder der Gebäudereiniger-Innung Bielefeld/Ostwestfalen-Lippe in der letzten Innungsversammlung von einem Fußball-fachmann.

Z u Gast war Jeff Saibene, Trainer des Fußball-Zweitligisten Arminia Biele-

feld, der in einem Talk unter Leitung von Vorstandsmitglied Oliver Davidsohn und

Obermeister Hans-Dieter Kottmeyer seine Ansichten zur Mitarbeiterführung verdeut-lichte. „Wertschätzung in vielen Gesprächen, aber auch Konsequenz im Handeln sind wichtig, das sind die Kriterien der Zusam-menarbeit mit den Spielern“, so Jeff Saibene, der in der Praxis stark auf Vier-Augen-Ge-spräche setzt, bei Bedarf auch unterstützt durch sportpsychologische Begleitung. Das seien auch gute Prämissen in einem Gebäu-

dereinigungsbetrieb, so Oliver Davidsohn in seinem Resümee. Davidsohn: „Es ist auch für uns wichtig, mit Mitarbeitern individu-elle Gespräche zu führen und hierbei auch die Wertschätzung des Mitarbeiters zu ver-deutlichen.“

Insgesamt ein interessanter Austausch zwi-schen dem aktuellen Trainer des Zeitligisten und den anwesenden Betriebsinhabern.

www.fretthold.de

Baustoffhandel & HandwerkHand in Hand

Nutzen Sie Ihre Vorteilein unseren leistungsstarken Baufachzentren:

uumfangreiches Lagersortiment auf über 45.000 qmgroße Sortimentsbreite als Lagerware aus allen Produktbereichenkostenloser Beladeservice Ihrer Fahrzeugegroßer und flexibler Fuhrpark mit modernen Kranfahrzeugenprompte und zuverlässige Anlieferungen von Montag bis Samstagpersönliche Betreuung durch unsere kompetenten Fachberaterfaire Konditionen

uuuuuu

Moderne Bauproduktefür alle Bauvorhaben

33334 GüterslohHülsbrockstraße 31

33415 VerlOststraße 188

33334 GüterslohHans-Böckler-Str. 25 - 27

33334 GT-AvenweddeBerliner Str. 490

33428 HarsewinkelFranz-Claas-Str. 11

33719 BielefeldLübberbrede 10

32257 BündeBorriesstraße 100

www.diebaustoffpartner.de

Von links: Oliver Davidsohn, Jeff Saibene, Hans-Dieter Kottmeyer